Artenschutzrechtliche Relevanz-prüfung des Vorhabens
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Gemeinde Öpfingen B-Plan „Unteres Lauh“ in Öpfingen: Artenschutzrechtliche Relevanz- prüfung des Vorhabens 9. November 2021 Auftraggeber: Bürgermeisteramt Öpfingen Schlosshofstr. 10 89614 Öpfingen Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie Altheim Vogelsangweg 22 88499 Altheim Bearbeitung: Dipl.-Biologe Josef Grom
Einleitung Die Gemeinde Öpfingen plant westlich von Öpfingen ein ca. 0,24 ha großes Allgemeines Wohnbaugebiet „Unteres Lauh“ (Abb. 1). Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen Grün- und Ackerland, aber auch einen Feldrain mit Gehölzen und einigen Obstbäumen. Im Hinblick auf den besonderen Artenschutz ist zu prüfen, ob die Umsetzung des Baugebietes die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG tangiert. Grundlage der Relevanzprüfung sind die für das Baugebiet „Halde“ im Jahr 2019 durchgeführten artenschutzrechtlichen Un- tersuchungen zu Fledermäusen, Vögeln und Reptilien.1 Abb. 1: Städtebaulicher Entwurf vom 22.10.2021 (Planwerkstadt a.B. Rainer Waßmann) 1 BÜRO GROM (2019): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den B-Plan „Halde“ in Öpfingen. – Auftraggeber: Gemeinde Öpfingen 1
Artenschutzrechtlich relevante Strukturen Die Ackerflächen sind potenziell relevant für Offenlandvögel wie Feldlerche, Schafstelze und Wachtel. Südlich der Schulstraße befindet sich ein nordexponierter Feldrain mit 4 Obst- Hochstämmen und einer Hecke. Die Obstbäume weisen teilweise Höhlen auf und 1 Baum ist abgängig. Artenschutzrechtliche Beurteilung Bei der Fledermausuntersuchung für das Baugebiet „Halde“ konnten für den gehölzbestande- nen Feldrain Wochenstubenquartiere nicht gänzlich ausgeschlossen werden (vgl. Abb. 4 im Anhang). In der Obstbaumreihe wurden zumindest Paarungsquartiere der Rauhautfledermaus vermutet. Im Untersuchungsjahr 2019 brüteten hier vermutlich Grünfink, Kohlmeise, Blau- meise, Mönchsgrasmücke, Amsel, Zilpzalp Goldammer und Feldsperling. Offenlandvögel kamen bis zur B 311 keine vor (vgl. Abb. 5 im Anhang). Bei der Reptilienkartierung konnten im Feldrain weder Zauneidechse noch Bergeidechse nachgewiesen werden. Nach Auffassung des Verfassers sind für das geplante Baugebiet „Unteres Lauh“ keine vertie- fenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen erforderlich. Die Kartierungen aus dem Jahr 2019 zum Baugebiet „Halde“ umfassten bereits das jetzige Plangebiet und sind ausreichend aktuell. Im Detail wird deshalb auf den Artenschutzbericht vom 29. Juli 2019 verwiesen. Für die Rauhautfledermaus wurden von Herrn Dr. Nagel (Fledermausexperte) an der Donau mehrere Kastengebiete mit insgesamt 20 Baumhöhlenersatzkästen eingerichtet (Abb. 2). Die- se funktionserhaltende Maßnahme CEF 1 ist so bemessen, dass sie die potenziell betroffenen Fledermausquartiere von beiden Baugebieten ausgleicht. Die in unmittelbarer Nähe zu den Fledermauskästen aufgehängten Vogelkästen kompensieren die potenziell betroffenen Fort- pflanzungsstätten von Höhlenbrütern wie Feldsperling, Kohl- und Blaumeise. Die Goldam- mer steht auf der Vorwarnliste und profitierte von der großzügig umgesetzten Heckenpflege am Donauhang südöstlich vom Baugebiet „Halde“ (CEF 2, Abb. 3). Grünfink, Mönchsgras- mücke, Amsel und Zilpzalp sind ungefährdete und allgemein häufige Gehölzbrüter, bei denen der Wegfall von einzelnen Fortpflanzungs- und Ruhestätten grundsätzlich nicht als verbotsre- levant im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG einzustufen ist.2 2 TRAUTNER, J., F. STRAUB & J. MAYER (2015): Artenschutz bei häufigen gehölzbrütenden Vogelarten. Was ist wirklich erforderlich und angemessen? – Acta ornithoecologica, Band 8, Heft 2 2
Abb. 2: Lage der 20 Baumhöhlenersatzkästen für die Rauhautfledermaus (M. 1:25.000) Abb. 3: Fotodokumentation der Heckenpflege am Donauhang (31.03.2021) Die Verletzung oder Tötung von Fledermäusen und Vögeln kann vermieden werden, wenn bei der Baufeldfreimachung folgende Vermeidungsmaßnahmen beachtet werden: V1: Rodung der Gehölze im Zeitraum Oktober bis Februar V2 Endoskopische Untersuchung der Obstbäume vor der Rodung. Werden dabei Fledermäuse angetroffen, so müssen die Bäume stehen bleiben bis diese das Quartier saisonbedingt verlassen. 3
Fazit: Bei Berücksichtigung der o. g. Vermeidungsmaßnahmen kann die Umsetzung des Bebau- ungsplanes aus artenschutzrechtlicher Sicht zugelassen werden. Für potenziell betroffene Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen und Vögeln wurden bereits funktionser- haltende Maßnahmen (CEF) umgesetzt. 4
Anhang Räumliche Verteilung der Fledermausnachweise 2019 Revierzentren der im Jahr 2019 festgestellten Brutvögel 5
Abb. 5: Revierzentren der im Jahr 2019 festgestellten Brutvögel (rot=Baugebiet „Halde“) (M. 1:2.500) 7
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