Nationale Studiengebühren und Fördersysteme - im europäischen Hochschulwesen 2017/2018 - Publications Office of the ...
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Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2017/2018 Eurydice – Fakten und Zahlen Allgemeine und berufliche Bildung
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2017/2018 Eurydice – Fakten und Zahlen 3 und Allgemeine berufliche Bildung
Dieses Dokument wird von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA, Politikanalyse im Bereich Bildung und Jugend) veröffentlicht. Bezugnahme auf diese Veröffentlichung als: Europäische Kommission/EACEA/Eurydice, 2017. Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018. Eurydice – Fakten und Zahlen. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. ISBN 978-92-9492-610-4 ISSN 2443-4095 doi:10.2797/205814 EC-AE-17-001-DE-N Redaktionsschluss: Oktober 2017. © Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, 2017. Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Quelle: Englisch. Übersetzt vom Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union. Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur Politikanalyse im Bereich Bildung und Jugend Avenue du Bourget 1 (J-70 – Referat A7) B-1049 Brüssel Tel.: +32 2 2995058 Fax: +32 2 292 19 71 E-Mail: eacea-eurydice@ec.europa.eu Website: http://ec.europa.eu/eurydice
INHALTSVERZEICHNIS Abbildungsverzeichnis 4 Einleitung 5 Kernpunkte 7 1.1. Studiengebühren 9 1.2. Studienförderung 14 Leitfaden für die Informationsblätter zu den nationalen Systemen 21 Allgemeine Informationen 21 Diagramm 21 Text 22 Bezugsjahr 22 Informationsblätter zu den nationalen Systemen 23 Belgien – Französische Gemeinschaft 24 Portugal 47 Belgien – Deutschsprachige Gemeinschaft 25 Rumänien 48 Belgien – Flämische Gemeinschaft 26 Slowenien 49 Bulgarien 27 Slowakei 50 Tschechische Republik 28 Finnland 51 Dänemark 29 Schweden 52 Deutschland 30 Vereinigtes Königreich – England 53 Estland 31 Vereinigtes Königreich – Wales 54 Irland 32 Vereinigtes Königreich – Nordirland: 55 Griechenland 33 Vereinigtes Königreich – Schottland 57 Spanien 34 Bosnien und Herzegowina 58 Frankreich 35 Schweiz 59 Kroatien 36 Ehemalige jugoslawische Italien 37 Republik Mazedonien 60 Zypern 38 Island 61 Lettland 39 Liechtenstein 63 Litauen 40 Montenegro 64 Luxemburg 41 Norwegen 65 Ungarn 42 Serbien 66 Malta 43 Türkei 67 Niederlande 44 Österreich 45 Polen 46 Akronyme und Abkürzungen 68 Länderkürzel 68 Statistische Codes 68 Danksagung 69 3
ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Prozentualer Anteil der Gebühren zahlenden Studierenden (2017/2018) und prozentualer Anteil der Beihilfeempfänger (2016/2017), Vollzeitstudierende im ersten Studienzyklus in europäischen Ländern 7 Abbildung 2: Häufigste Kategorien von gebührenpflichtigen Studierenden (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren), Studiengänge des ersten Zyklus, 2017/2018 10 Abbildung 3: Anteil der gebührenpflichtigen Studierenden (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren), Studiengänge des ersten Studienzyklus, 2016/2017 11 Abbildung 4: Häufigste Gebührenbeträge (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren) für Hochschulstudiengänge des ersten Zyklus, gebührenpflichtige Vollzeitstudierende, 2017/2018 13 Abbildung 5: Häufigste Gebühren (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren) für Kurzstudiengänge, gebührenpflichtige Vollzeitstudierende, 2017/2018 14 Abbildung 6: Wichtigste Formen einer direkten Studienförderung für Vollzeitstudierende, erster Studienzyklus, 2017/2018 15 Abbildung 7: Wichtigste Formen von Beihilfen für Vollzeitstudierende, erster Studienzyklus, 2017/2018 16 Abbildung 8: Anteil der Vollzeitstudierenden, die eine pauschale oder bedarfsabhängige Beihilfe erhalten, Studiengänge des ersten Studienzyklus, 2016/2017 17 Abbildung 9: Häufigster jährlicher Betrag von pauschalen oder bedarfsabhängigen Beihilfen, Vollzeitstudierende in Studiengängen des ersten Zyklus, 2016/2017 18 Abbildung 10: Indirekte Förderung für Studierende in der Hochschulbildung, 2016/2017 20 4
EINLEITUNG Die EU-Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung ( 1) unterstützt die Hochschulsysteme in Europa dabei, den Anforderungen unserer zunehmend wissensbasierten Volkswirtschaften und Gesellschaften zu begegnen. Um die Wissensbasis auszuweiten und Fortschritte zu fördern, benötigt eine wachsende Zahl von europäischen Bürgern ein hohes Maß an Wissen und Kompetenzen. Eine der zentralen Herausforderungen bei der Entwicklung von hochwertigen Hochschulbildungssystemen für die Masse besteht in der Sicherstellung, dass die Studierenden über die erforderlichen wesentlichen Voraussetzungen für ein Studium und die Ausschöpfung ihres Potenzials verfügen. Die Frage, wie dies auf nationaler Ebene sichergestellt wird, ist ein zentraler Aspekt der sozialen Dimension der Hochschulbildung, und Gebühren- und Fördersysteme für Studierende sind somit wichtige Instrumente der nationalen Politik. Die Aspekte des Zusammenspiels zwischen Studiengebühren und Studienförderung sind jedoch komplex, und ein genauer Vergleich auf europäischer Ebene gestaltet sich schwierig. Studiengebühren und Studienförderung spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung des Zugangs zu Hochschulbildung (oder einer Abschreckung davor) und können zudem Auswirkungen auf Erfolgs- und Abschlussquoten haben. Zwar stellen Gebühren eine finanzielle Belastung dar – die mehr oder weniger von Bedeutung sein kann, je nach Art und Höhe der Gebühren und den sozioökonomischen Verhältnissen der Studierenden und ihrer Eltern –, doch können durch Fördermaßnahmen die finanziellen Hindernisse für ein Studium abgemildert werden. Nach den EU-Rechtsvorschriften haben alle EU-Staatsangehörigen Anspruch darauf, im Bildungssystem eines Aufnahmemitgliedstaates unter den gleichen Bedingungen zu studieren wie die nationalen Staatsangehörigen. Somit gelten die Gebühren- und Förderregelungen für inländische Studierende auch für alle Studierenden, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind. Was Studiengebühren betrifft, so stellt sich die Lage sehr unterschiedlich dar, und es sind viele unterschiedliche Auslegungen möglich. Aus diesen Gründen gelten in dieser Veröffentlichung alle von Studierenden erhobenen Kosten (mit Ausnahme der Beiträge zu Studierendenorganisationen) als Gebühren, unabhängig von der Art und Weise, in der sie gezahlt werden. Abgesehen von der Frage, was als Gebühr zu gelten hat und was nicht, sind zahlreiche weitere Dimensionen zu berücksichtigen. Sind in Ländern, in denen Gebühren zu zahlen sind, diese von allen oder nur von manchen Studierenden zu entrichten? Welche Hauptkriterien sind in Ländern, in denen nur manche Studierende Gebühren zu entrichten haben, dafür ausschlaggebend, welche Studierenden Gebühren zahlen und welche nicht? Und wie hoch sind die Gebühren, die sie tatsächlich zahlen? Ähnliche Fragen sind auch im Hinblick auf die Studienförderung von Belang. Studienförderung wird in verschiedenen Formen gewährt; dieser Bericht konzentriert sich ausschließlich auf die häufigsten und vergleichbaren Formen. Es soll aufgezeigt werden, welche Studierenden bzw. welche Familien Zugang zu einer staatlichen finanziellen Förderung in Form von Beihilfen, Darlehen, Familienzulagen oder Steuerermäßigungen haben. Darüber hinaus werden die dafür geltenden Bedingungen und Kriterien sowie die Höhe der tatsächlichen Förderung beleuchtet. Der Abschnitt „Kernpunkte“ bietet eine kurze vergleichende Übersicht über die Studiengebühren und Studienförderung in den europäischen Ländern, die auf den Informationen in den folgenden nationalen Informationsblättern beruht. Der Schwerpunkt der vergleichenden Übersicht liegt auf Vollzeitstudierenden im ersten Studienzyklus der Hochschulbildung, da auf diese der größte Teil der Studierenden in den einzelnen Ländern entfällt. Dennoch werden auch einige Vergleiche über die Studienzyklen hinweg angestellt. Mit den nationalen Diagrammen und Informationsblättern sollen die wichtigsten Aspekte der nationalen Systeme so dargestellt werden, dass dem Leser schnell und einfach ein Bild der tatsächlichen Lage vermittelt und zudem ein genauer Vergleich mit anderen Ländern möglich wird. In einem Leitfaden für die Informationsblätter zu den nationalen Systemen werden die wichtigsten Aspekte erläutert, zu denen in den Blättern Informationen zu finden sind. Es wurden auch Informationen über Studiengebühren und Studienförderung für Studierende in Kurzstudiengängen aufgenommen, wodurch der zunehmenden Bedeutung von Kurzstudiengängen in Europa Rechnung getragen wird. Darüber hinaus werden auch Gebühren und Förderregelungen für Teilzeitstudiengänge näher beleuchtet. (1) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung, Brüssel, 30.5.2017 COM(2017)247 final. [Online] Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/education/sites/education/files/he-com-2017- 247_en.pdf 5
KERNPUNKTE Bei der Höhe der öffentlichen Ausgaben für das Hochschulwesen sind erhebliche Unterschiede zwischen den europäischen Ländern festzustellen. Zudem werden unterschiedliche Konzepte betreffend die von privaten Haushalten (Studierende und/oder ihre Familien) zu leistenden Beiträge sowie die für Studierende während ihres Studiums angebotene finanzielle Unterstützung verfolgt. In vier Ländern gilt das Motto „keine Gebühren für inländische Studierende und/oder Studierende aus den EU-Mitgliedstaaten“ (keine Gebühren, unabhängig vom Studienzyklus, der Studienform, der Fachrichtung oder der Studienleistung), wohingegen in zwölf Ländern eine pauschale Gebühr erhoben wird. Genaue Daten über Studiengebühren allein reichen jedoch nicht aus, um das politische Konzept zu verstehen. Die Kombination aus Studiengebühren und Instrumenten der finanziellen Förderung ist entscheidend, um die politische Realität eines Landes zu verstehen, und diese Kombinationen können sehr vielfältig sein. In allen 42 Bildungssystemen gibt es zumindest eine Art eines direkten Fördermechanismus (Beihilfen und Darlehen), und die Hälfte von ihnen bietet zudem eine indirekte Förderung (Familienzulagen und Steuervorteile). Zur Bewertung der potenziellen sofortigen Wirkungen von Studiengebühren und Fördermaßnahmen auf Vollzeitstudierende im ersten Studienzyklus wird in Abbildung 1 dargestellt, wie Regierungen die Hochschulgebühren unter den Studierenden aufteilen und wie verbreitet Beihilfen tatsächlich sind (die Höhe von Studiengebühren und Beihilfen wird hier nicht berücksichtigt). Zwar sind Beihilfen nur eine Form der Förderung, doch handelt es sich dabei um die häufigste und wohl auch um die wichtigste Förderform für Studierende in Europa, insbesondere, was den Einfluss auf die Wahrnehmung ihrer finanziellen Sicherheit während des Studiums anbelangt. Ferner sind daran die direkten Investitionen der Regierungen in Studierende abzulesen. Abbildung 1: Prozentualer Anteil der Gebühren zahlenden Studierenden (2017/2018) und prozentualer Anteil der Beihilfeempfänger (2016/2017), Vollzeitstudierende im ersten Studienzyklus in europäischen Ländern Minderheit zahlt Gebühren / Mehrheit zahlt Gebühren / Gebühren Gebühren Beihilfen Beihilfen Mehrheit erhält eine Beihilfe Mehrheit erhält eine Beihilfe BE fr 14,4 83,3 AT 13,0 12,0 BE de 25,7 100 PL 16,0 0,0 BE nl 21,1 100 PT 22,0 100 BG 7,5 97,1 RO 7,8 37,0 CZ 1 14,0 SI 26,0 0,0 DK 85,0 0,0 SK 13,7 15,6 DE 25,0 0,0 FI 66,0 0,0 Beihilfen EE 23,0 14,0 SE 89,0 0,0 IE 44,0 60,0 UK-ENG 54,0 100 Gebühren EL 0,0 : UK-WLS 62,0 100 ES 30,0 70,0 UK-NIR 58,2 100 FR 39,2 60,8 UK-SCT 72,0 0,0 HR 4,0 60,0 BA 0,0 100 IT 9,4 90,2 CH 7,0 100 CY 10,0 0,0 FY 15,0 100 LV 0,0 35,0 IS 0,0 100 LT 3,0 36,0 LI : 100 LU 96,8 100 ME 0,0 65 HU 21,8 29,9 NO 48,8 0,0 MT 100 0,0 RS 0,0 100 NL 18,0 100 TR 25,0 14,2 Minderheit zahlt Gebühren / Mehrheit zahlt Gebühren / Minderheit erhält eine Beihilfe Minderheit erhält eine Beihilfe Quelle: Eurydice. 7
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018 Erläuterung Dieser Abbildung ist der Anteil der Studierenden, die Gebühren (über 100 EUR) zu entrichten haben, sowie der Anteil der Empfänger von Beihilfen unter den Vollzeitstudierenden im ersten Studienzyklus in den europäischen Ländern zu entnehmen. Ausländische Studierende sind in den Daten nicht enthalten. Es werden nur pauschale und bedarfsabhängige Beihilfen berücksichtigt. In diese Abbildung wurden nur Länder aufgenommen, für die Daten zu beiden Werten vorliegen. Der Tabelle neben dem Schaubild sind die tatsächlichen prozentualen Werte zu entnehmen. Null als Wert weist darauf hin, dass in dem betreffenden Land keine Studiengebühren zu zahlen sind bzw. keine pauschalen oder bedarfsabhängigen Beihilfen zur Verfügung stehen. Vorbehaltlich anders lautenden Angaben in den nationalen Informationsblättern ist das Studienjahr 2017/2018 (oder 2017) das Bezugsjahr für die Zahlung von Gebühren und das Studienjahr 2016/2017 (oder 2016), bei dem es sich um das letzte Jahr handelt, für das vergleichbare Daten vorliegen, das Bezugsjahr für Beihilfen. Länderspezifische Hinweise Belgien (BE nl), Italien und Finnland: Die Daten zu den Beihilfeempfängern beziehen sich auf Studierende im ersten und zweiten Studienzyklus. Bulgarien: Die Daten beziehen sich auf alle (Vollzeit- und Teilzeit-)Studierenden im ersten Studienzyklus. Frankreich: Die Daten beziehen sich auf alle Studierenden (in Kurzstudiengängen und im ersten und zweiten Studienzyklus). Zypern: Bezugsjahr: 2014/2015. Niederlande: Die dargestellten Daten zu Beihilfeempfänger beziehen sich auf Studierende, die sich seit September 2015 eingeschrieben haben; diese erhalten eine „ergänzende Beihilfe“ (siehe nationales Informationsblatt). Österreich: Bezugsjahr für gebührenpflichtige Studierende: 2012; für Beihilfeempfänger: Studienjahr 2015/2016. Polen: Die Daten beziehen sich auf Vollzeitstudierende, die normale Fortschritte bei ihrem Studium erzielen. Rumänien und Schweden: Die Daten zu den Beihilfeempfängern beziehen sich auf Vollzeitstudierende in Kurzstudiengängen und im ersten und zweiten Studienzyklus. Slowenien: Die Daten beziehen sich auf Vollzeit- und Teilzeitstudierende zusammengenommen. Bezugsjahr: Studienjahr 2015/2016. Unter Berücksichtigung dieser beiden Dimensionen können vier Arten von politischen Konzepten ermittelt werden: A) Bei diesem Quadranten sind ein niedriger Anteil von Gebühren zahlenden Studierenden und ein hoher Anteil von Beihilfeempfängern zu verzeichnen. In Ländern, die diesem politischen Konzept folgen, werden die Hochschulgebühren der Studierenden aus öffentlichen Mitteln bestritten. Keine oder nur wenige Studierende zahlen Gebühren. Darüber hinaus erhält die Mehrheit der Studierenden Beihilfen, deren Höhe in der Regel entsprechend den sozioökonomischen Verhältnissen der einzelnen Studierenden angepasst wird. Dieses Konzept lässt erhebliche öffentliche Investitionen für die Förderung der Teilnahme von Studierenden an der Hochschulbildung erkennen und bietet den Studierenden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Dänemark, Malta, Schweden, Finnland und das Vereinigte Königreich (Schottland) folgen diesem Konzept. B) Ebenso wie in den Ländern der Gruppe A werden in diesen Ländern von keinen oder nur sehr wenigen Studierenden Gebühren erhoben. In diesem Fall geht jedoch der geringe Anteil von Studierenden, die Gebühren zu zahlen haben, mit einem niedrigen Anteil von Beihilfeempfängern einher. In diesen Ländern zahlen weniger als die Hälfte der Studierenden Gebühren, und nur eine Minderheit erhält Beihilfen. In den meisten Ländern mit diesem Modell gibt es im ersten Studienzyklus der Hochschulbildung keine Gebühren (oder unter 100 EUR) (Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Zypern, Polen, Slowenien und Slowakei). Bei den wenigen Studierenden, die Gebühren zahlen, geht dies hauptsächlich auf schlechte Leistungen im ersten Studienzyklus zurück. Bedarfsabhängige Beihilfen erhalten in dieser Gruppe ein Viertel (oder weniger) aller Studierenden. In Lettland, Litauen, Ungarn und Rumänien hat ein höherer Anteil der Studierenden – zwischen 30 % und 40 % – Gebühren zu zahlen. Diese Studierenden haben alle einen nicht staatlich geförderten Studienplatz und mit Ausnahme von Litauen keinen Anspruch auf bedarfsabhängige Beihilfen, da nur Studierende mit einem staatlich geförderten Studienplatz Beihilfen erhalten können. Zwar hat dieses Konzept nur für eine Minderheit der Studierenden eine finanzielle Belastung zur Folge, doch handelt es sich bei denen, die Studiengebühren zu zahlen haben, nicht zwangsläufig um diejenigen, die sich diese am besten leisten können. Darüber hinaus entsteht durch die restriktiven Kriterien für bedarfsabhängige Beihilfen für Studierende – und insbesondere diejenigen mit einem nicht staatlich geförderten Studienplatz – eine finanzielle Abhängigkeit von ihren Familien oder einem Arbeitsplatz. Im Gegensatz zu den Ländern in den Quadranten A und B verfolgen die Länder in den Quadranten C und D ein Konzept, nach dem von den meisten oder allen Studierenden Gebühren erhoben werden. Die Konzepte der Länder in den Quadranten C und D unterscheiden sich im Hinblick auf die Verteilung von Beihilfen unter den Studierenden. C) In diesen Systemen geht ein hoher Anteil von Gebühren zahlenden Studierenden mit einem niedrigen Anteil von Beihilfeempfängern einher. In den meisten Ländern in dieser Gruppe gilt in der Regel der Grundsatz „Eine Gebührenpflicht für alle“, d. h. prinzipiell müssen alle Studierenden Gebühren zahlen. Es gibt allerdings zwei Arten von Ausnahmen hiervon. In der Französischen Gemeinschaft Belgiens, Frankreich, Spanien, Irland und 8
K e rn p u n k t e Italien sind manche finanziell benachteiligte Studierende von der Zahlung der Gebühren befreit und haben zudem Anspruch auf bedarfsabhängige Beihilfen. In Kroatien und ab dem Studienjahr 2017/2018 auch in Montenegro zahlen Studienanfänger im ersten Studienjahr keine Gebühren, sie zahlen allerdings ab dem darauf folgenden Studienjahr Gebühren, wenn sie nicht genügend ECTS-Leistungspunkte erreichen. In den meisten Ländern in dieser Gruppe erhalten weniger als ein Drittel aller Studierenden eine bedarfsabhängige Beihilfe. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Beihilfen sind die Studierenden in der Regel von der finanziellen Unterstützung ihrer Familie oder einer Berufstätigkeit abhängig. Darüber hinaus kann der Zugang zur Hochschulbildung mit Schwierigkeiten verbunden sein, insbesondere für benachteiligte Studierende. Im Vereinigten Königreich (England) werden gewöhnlich Beihilfen und Darlehen miteinander kombiniert. Seit 2016/2017 allerdings wurde bei der Studienförderung ausschließlich auf Darlehen umgestellt. D) In diesem Quadranten zeichnen sich die Systeme durch einen hohen Anteil von Gebühren zahlenden Studierenden und einen hohen Anteil von Beihilfeempfängern aus. Damit verhält es sich hier bei beiden Dimensionen – Gebühren und Beihilfen – genau umgekehrt wie bei B. Bei diesem Modell zahlen alle Studierenden (bisweilen hohe) Gebühren, und eine Mehrheit erhält Beihilfen. In Luxemburg erhalten nahezu alle Studierenden eine Basisbeihilfe und anhand weiterer detaillierter sozioökonomischer Kriterien und des Einkommens wird der Umfang ermittelt, in dem ein Studierender eine zusätzliche Beihilfe, ein Darlehen oder eine Kombination aus beiden erhält. In Ländern mit diesem Modell kann das hohe Maß an öffentlicher Förderung einen Teil der hohen Gebühren, die den Studierenden persönlich entstehen, ausgleichen. Dennoch müssen die Studierenden nach Erwerb ihres Abschlusses möglicherweise hohe Schulden zurückzahlen. Die in diesem Bericht zusammengestellten Daten zu den verschiedenen Instrumenten der Studienförderung zeigen außerdem auf, dass in Ländern in den Kategorien A und D zusätzlich zur Bereitstellung von Beihilfen ein vergleichsweise hoher Anteil von Studierenden Darlehen in Anspruch nimmt. Dadurch sind sie in der Regel finanziell unabhängiger als Studierende in den Ländern des Typs B und C, in denen Darlehen generell nur einen kleineren Teil des Förderpakets ausmachen. In den meisten Ländern mit den Modellen B und C gibt es jedoch eine indirekte Unterstützung in Form von Steuervorteilen und/oder Familienzulagen, die den Eltern von Studierenden gezahlt werden, als Förderinstrumente, die in der Politik der Länder in den Quadranten A und B nur selten vorgesehen sind. 1.1. Studiengebühren Dieser Abschnitt bietet eine Übersicht über die Häufigkeit einer Gebührenpflicht in den 42 in der Studie berücksichtigten europäischen Bildungssystemen, den Anteil der Gebühren zahlenden Studierenden sowie Informationen über die Höhe der Gebühren. Die Daten konzentrieren sich hauptsächlich auf Gebühren für Studiengänge des ersten Studienzyklus, es werden jedoch auch Vergleiche zwischen den Studienzyklen sowie zwischen den Gebühren für Vollzeit- und Teilzeitstudiengänge angestellt. Im gesamten Text beziehen sich die Informationen, die zur Höhe der erhobenen Gebühren angegeben werden, nur auf diejenigen Studierenden, die im Land in die Kategorien derjenigen fallen, die Gebühren entrichten und die tatsächlich auch Gebühren zahlen. Wer zahlt Studiengebühren? Abbildung 2 sind die häufigsten Kategorien von Studierenden zu entnehmen, die Gebühren in Höhe von über 100 EUR jährlich für die Teilnahme an Hochschulstudiengängen des ersten Studienzyklus entrichten. Die Studienintensität und/oder die Studienleistung haben in den meisten Ländern Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Gebühren. In 13 der 42 in diesem Bericht vorgestellten europäischen Bildungssysteme sind sowohl 2 von Vollzeit- als auch von Teilzeitstudierenden ( ) Gebühren zu zahlen. In Belgien, Frankreich, Island, Montenegro, Serbien und der Türkei gibt es nur einen Studierendenstatus (Vollzeitstudierende). In diesen Ländern müssen die Studierenden Gebühren zahlen (in der Türkei müssen Studierende in Abendkursen Gebühren entrichten, während dies bei Studierenden in Tageskursen nicht der Fall ist). In Dänemark, Estland, Kroatien, Malta, Polen, der Slowakei und Slowenien hingegen müssen Teilzeitstudierende Gebühren entrichten. In Lettland, Litauen, Ungarn, Rumänien, Bosnien und Herzegowina und Serbien wird zwischen Studierenden unterschieden, deren Gebühren aus öffentlichen Mitteln bestritten werden („staatliche Förderung“), und denen, die ihre Studiengebühren selbst zahlen. Studierende mit einem staatlich geförderten Studienplatz werden in der Regel aufgrund ihrer Studienleistung ausgewählt. Die übrigen Studierenden ohne einen staatlich geförderten Studienplatz müssen Gebühren zahlen, unabhängig davon, ob sie ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium absolvieren. (2) Der Begriff „Teilzeitstudierende“ bezieht sich in diesem Bericht auf einen anderen offiziellen Studierendenstatus als Vollzeitstudierender. 9
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018 Abbildung 2: Häufigste Kategorien von gebührenpflichtigen Studierenden (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren), Studiengänge des ersten Zyklus, 2017/2018 Vollzeit Teilzeit Keine staatlich geförderten Studienplätze Schlechte Studienleistungen/ Überschreitung der Regelstudienzeit Keine Gebühren Quelle: Eurydice. In der Tschechischen Republik, Österreich und der Slowakei sind von der Mehrheit der Vollzeitstudierenden keine oder niedrige Gebühren für Studiengänge des ersten Zyklus zu entrichten, wohingegen von Studierenden, die die vorgeschriebene Regelstudienzeit überschritten haben, Gebühren erhoben werden. Nach den Rechtsvorschriften können aus diesem Grund auch in fünf deutschen Bundesländern Gebühren erhoben werden, allerdings wird diese Vorschrift tatsächlich von keiner Universität angewandt. In Estland, Kroatien, Polen und in Montenegro für Studienanfänger im Studienjahr 2017/2018 müssen Vollzeitstudierende, die eine bestimmte Zahl von ECTS- Leistungspunkten nicht erreichen oder eine unzureichende Leistung aufweisen, Gebühren zahlen. In der Slowakei werden die Gebühren für Studierende im Erststudium aus öffentlichen Mitteln bestritten, Studierende, die ein Studium zum Erwerb eines zweiten oder weiteren Abschlusses absolvieren, müssen jedoch Gebühren in voller Höhe entrichten. Bei gegebenenfalls bestehenden Kurzstudiengängen können ( 3) vergleichbare Kategorien hinsichtlich einer Gebührenpflicht festgestellt werden. In allen Ländern wird dieselbe Gebührenpolitik für Studiengänge des ersten Zyklus betrieben. Eine Ausnahme hiervon bildet Griechenland, wo für den ersten Studienzyklus keine Gebühren erhoben werden, Studierende in Kurzstudiengängen jedoch Gebühren zu zahlen haben. In den meisten Ländern ist die Gebührenpolitik für Studiengänge des zweiten Zyklus identisch mit derjenigen für Studiengänge des ersten Zyklus. In Griechenland, Zypern, Malta und im Vereinigten Königreich (Schottland) werden hingegen von Studierenden des zweiten Zyklus Gebühren erhoben, während im ersten Zyklus keine Gebühren zu zahlen sind. Die EU-Mitgliedstaaten erheben von inländischen Studierenden die gleichen Gebühren wie von allen EU- Staatsangehörigen. Von ausländischen Studierenden (üblicherweise als Studierende aus Nicht-EU- oder Nicht- EWR-Staaten definiert) können jedoch andere Gebühren zu zahlen sein. In knapp drei Viertel der Länder zahlen ausländische Studierende höhere Gebühren als inländische Studierende, die den gleichen Studiengang belegen. In Deutschland (Baden-Württemberg) zahlen alle ausländischen Studierenden und in Finnland ausländische Studierende, die Kurse absolvieren, die in einer Fremdsprache unterrichtet werden, ab dem Studienjahr 2017/2018 eine jährliche Gebühr von 1 500 EUR. Gleichzeitig ist in Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft), der Tschechischen Republik, Estland, Griechenland (Studiengänge des ersten Zyklus), Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Island, Liechtenstein und Montenegro die Gebührenpolitik gegenüber ausländischen Studierenden dieselbe wie gegenüber inländischen Studierenden und Studierenden aus den EU-Mitgliedstaaten. In der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen und der Slowakei hingegen werden von allen (3) In der Tschechischen Republik, Deutschland, Estland, Litauen, Österreich, Polen, der Slowakei, Finnland, der Schweiz, Liechtenstein, Montenegro und Serbien werden keine Kurzstudiengänge an Hochschulen angeboten. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens werden weder Kurzstudiengänge noch Studiengänge des zweiten Zyklus angeboten. 10
K e rn p u n k t e Studierenden – ungeachtet ihres Herkunftslandes – für Studiengänge in einer Fremdsprache Gebühren erhoben. In Österreich wird zwischen ausländischen Studierenden nach ihrem Herkunftsort unterschieden: Während ausländische Studierende generell Gebühren zu entrichten haben, können Studierende aus Entwicklungsländern davon befreit werden. In Belgien (Flämische Gemeinschaft), den Niederlanden, Litauen und im Vereinigten Königreich können die Hochschuleinrichtungen ihre Gebühren für ausländische Studierende nach eigenem Ermessen festlegen. Wie hoch ist der Anteil der Studierenden, die Gebühren zahlen? Beim Anteil der Studierenden, der im ersten Studienzyklus Gebühren zu zahlen hat, sind große Unterschiede zwischen den einzelnen europäischen Ländern festzustellen (siehe Abbildung 3). Außerdem sind Unterschiede innerhalb der Länder festzustellen, was den Anteil der gebührenpflichtigen Vollzeit- und Teilzeitstudierenden in den 33 Bildungssystemen, in denen beide Studienoptionen angeboten werden, anbelangt. In vierzehn Bildungssystemen wird einheitlich die gleiche Gebührenpolitik für alle Studierenden angewandt. In Deutschland, Griechenland, Finnland, Schweden und Norwegen zahlen weder Vollzeit- noch Teilzeitstudierende im ersten Studienzyklus Gebühren. In Bulgarien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, dem Vereinigten Königreich (England, Wales und Nordirland), der Schweiz, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Island hingegen müssen alle Studierenden Gebühren entrichten. In den übrigen 18 Ländern ist der Anteil der Teilzeitstudierenden, die Gebühren zahlen, höher als der entsprechende Anteil der Vollzeitstudierenden. Da die Zahl der Teilzeitstudierenden jedoch deutlich niedriger ist als die der Vollzeitstudierenden, ist dies in absoluten Zahlen jedoch für eine geringere Zahl von Teilzeitstudierenden von Bedeutung. In Dänemark, Malta, Polen, Slowenien und im Vereinigten Königreich (Schottland) geht eine Politik, nach der von Vollzeitstudierenden des ersten Zyklus keine Gebühren zu zahlen sind, mit einer pauschalen Gebührenpolitik für Teilzeitstudierende einher. In Estland, Litauen, Lettland, Ungarn und der Slowakei, wo weniger als die Hälfte aller Vollzeitstudierenden Gebühren zahlen, unterliegen über 50 % der Teilzeitstudierenden einer Gebührenpflicht. In Belgien, der Tschechischen Republik, Frankreich, Island, Montenegro, Serbien und der Türkei gibt es ausschließlich den Status eines Vollzeitstudierenden. Allerdings ist bei diesen Ländern auch keine gemeinsame Gebührenpolitik festzustellen. Die unterschiedlichen Regelungen reichen von keiner Gebührenpflicht für Studierende des ersten Zyklus in Zypern bis zu einer Gebührenpflicht für alle Studierenden des ersten Zyklus in Belgien (Deutschsprachige und Flämische Gemeinschaften). Abbildung 3: Anteil der gebührenpflichtigen Studierenden (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren), Studiengänge des ersten Studienzyklus, 2016/2017 Vollzeitstudierende 100 % 75-99 % 50-74 % 25-49 % 1-24 % Keine Gebühren oder weniger als 100 EUR Keine Daten verfügbar Quelle: Eurydice. 11
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018 Teilzeitstudierende 100 % 75-99 % 50-74 % Keine Gebühren oder weniger als 100 EUR Keine Daten verfügbar Kein Teilzeitstudierendenstatus Quelle: Eurydice. Länderspezifische Hinweise Frankreich: Die Daten beziehen sich auf alle Studierenden (in Kurzstudiengängen und im ersten und zweiten Studienzyklus). Polen: Die für Vollzeitstudierende ausgewiesenen Daten beziehen sich auf Studierende, die normale Fortschritte bei ihrem Studium erzielen. Slowakei: Die Daten beziehen sich auf Studierende im ersten und zweiten Studienzyklus. Wie hoch sind die von Vollzeitstudierenden zu zahlenden Gebühren? Auch bei der Höhe der Gebühren, die Studierende (inländische Studierende und/oder gegebenenfalls Studierende aus EU-Mitgliedstaaten) zu zahlen haben, sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern und Systemen zu verzeichnen. Abgesehen von Studierenden in Bildungssystemen, in denen keine Gebühren erhoben werden, zahlen Studierende im ersten Zyklus, die normale Fortschritte bei ihrem Studium erzielen, in der Tschechischen Republik, Polen, Slowenien und der Slowakei am wenigsten (unter 100 EUR) pro Studienjahr 4 (siehe Abbildung 4). In 15 Bildungssystemen ( ) zahlen die Studierenden Gebühren zwischen 101-1 000 EUR. In acht Bildungssystemen ist der häufigste Gebührenbetrag relativ hoch und beläuft sich auf zwischen 1 001 EUR und 3 000 EUR. Zu dieser Gruppe zählen Irland, Spanien, Italien, die Niederlande, Portugal, die Schweiz und Liechtenstein – wobei es sich in allen Fällen um Länder handelt, in denen die Mehrheit der Studierenden einer Gebührenpflicht unterliegt. Auch Ungarn gehört zu dieser Gruppe; dort werden von Studierenden, die keinen staatlich geförderten Studienplatz haben, Gebühren erhoben. Die höchsten Gebühren (10 028 EUR) müssen Studierende im Vereinigten Königreich (England) bezahlen. (4) Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro, Serbien und die Türkei. 12
K e rn p u n k t e Abbildung 4: Häufigste Gebührenbeträge (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren) für Hochschulstudiengänge des ersten Zyklus, gebührenpflichtige Vollzeitstudierende, 2017/2018 > 5 000 EUR Zwischen 3 001 EUR - 5 000 EUR Zwischen 1 001 EUR - 3 000 EUR Zwischen 101 EUR - 1 000 EUR Zwischen 1 EUR - 100 EUR Keine Gebühren Keine Daten verfügbar Quelle: Eurydice. Erläuterung Die häufigsten Gebühren beziehen sich auf den Betrag, den die höchste Zahl von gebührenpflichtigen Studierenden in dem Land/Bildungssystem zu zahlen hat. Länderspezifischer Hinweis Italien, Schweiz und Liechtenstein: Der Betrag bezieht sich auf den Durchschnittsbetrag, den gebührenpflichtige Studierende möglicherweise zahlen, und nicht auf den Betrag, den die meisten Studierenden zahlen. Die Gebühren können auch von der Fachrichtung abhängen (Bulgarien, Estland, Spanien, Portugal und Rumänien). In manchen Ländern sind die Gebühren mit den tatsächlichen Kosten des Studiengangs oder dem voraussichtlichen künftigen persönlichen Einkommen der Absolventen verknüpft, wodurch ressourcenintensive und prestigeträchtige Studiengänge für die Studierenden und ihre Familien teurer ausfallen. In anderen Ländern spiegeln niedrige Gebühren, staatlich geförderte Studienplätze oder bestimmte Beihilfen (siehe Informationsblätter zu den nationalen Systemen) für bestimmte Studienfächer die nationale Politik wider, um eine höhere Zahl von Studierenden für diese Studiengänge zu gewinnen. In Belgien (Flämische Gemeinschaft) stehen die Gebühren auch mit der Zahl der von dem Studierenden zu erwerbenden ECTS-Leistungspunkte in Zusammenhang. Auch die sozioökonomischen Verhältnisse der Studierenden können Einfluss auf den von ihnen zu zahlenden Gebührenbetrag aufweisen. In Bulgarien, Spanien und Italien können Studierende von der Zahlung der Gebühren aufgrund ihres schwierigen sozioökonomischen Hintergrunds befreit werden. In Belgien (Flämische Gemeinschaft) zahlen Studierende, die eine bedarfsabhängige Beihilfe erhalten, nur die jährliche Mindestgebühr von 105 EUR. In Belgien (Flämische Gemeinschaft), Irland, Spanien, Frankreich und Italien sind Studierende, denen eine bedarfsabhängige Beihilfe gewährt wurde, von den Gebühren befreit. In Litauen haben gebührenpflichtige Studierende, die am besten abschneiden, einen Anspruch auf Erstattung ihrer Gebühren im ersten Studienzyklus und ab 2017 auch im zweiten Studienzyklus und bei integrierten Studiengängen. Vergleichbare Gebührenstrukturen können auch für den zweiten Studienzyklus festgestellt werden. In den meisten Ländern sind die am häufigsten von den Studierenden gezahlten Gebühren mit denen für den ersten Studienzyklus identisch oder sind ihnen sehr ähnlich. In manchen Ländern jedoch können die Gebühren für den zweiten Studienzyklus deutlich höher ausfallen als für den ersten Studienzyklus. In Irland, Spanien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien reichen die Unterschiede von um 56 % höhere Gebühren für den zweiten Studienzyklus in Serbien bis zu 10-fach höheren Gebühren in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Demgegenüber betragen die Gebühren für den zweiten Studienzyklus in der Türkei rund ein Achtel des für den ersten Studienzyklus am häufigsten erhobenen Gebührenbetrags. In Zypern, Griechenland, Malta und im Vereinigten Königreich (Schottland) gilt für den zweiten Studienzyklus eine andere Gebührenpolitik: Während Studierende im ersten Zyklus keine Gebühren zahlen, sind sie im zweiten Zyklus gebührenpflichtig. Die häufigsten Beträge reichen von 400 EUR in Malta über 3 625 EUR in Griechenland 13
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018 bis zu über 5 000 EUR in Zypern und können im Vereinigten Königreich (Schottland) noch höher ausfallen, da sie dort nicht gesetzlich geregelt sind. Abbildung 5: Häufigste Gebühren (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren) für Kurzstudiengänge, gebührenpflichtige Vollzeitstudierende, 2017/2018 > 5 000 EUR Zwischen 3 001 EUR - 5 000 EUR Zwischen 1 001 EUR - 3 000 EUR Zwischen 101 EUR - 1 000 EUR Zwischen 1 EUR - 100 EUR Keine Gebühren Keine Daten verfügbar Keine Kurzstudiengänge Quelle: Eurydice. Erläuterung Die häufigsten Gebühren beziehen sich auf den Betrag, den die höchste Zahl von gebührenpflichtigen Studierenden in dem Land/Bildungssystem zu zahlen hat. Die Gebühren für Kurzstudiengänge sind in den 28 Bildungssystemen, in denen diese angeboten werden, gleich oder niedriger als für Studiengänge des ersten Zyklus (siehe Abbildung 5). In Belgien (Flämische Gemeinschaft) und den Niederlanden erklären sich die niedrigeren Gebühren durch die kürzere Laufzeit der Studiengänge und den geringeren Arbeitsaufwand bei Kurzstudiengängen. Auch in Lettland, Ungarn und Portugal sind die Gebühren niedriger als für Studiengänge des ersten Zyklus (und belaufen sich auf unter 1 000 EUR). In Spanien beträgt die maximale Studiengebühr 400 EUR. Die meisten Autonomen Gemeinschaften bieten jedoch kostenlose Kurzstudiengänge an, wodurch diese Art von Studiengängen für eine größere Bandbreite von Studierenden erschwinglicher ist. Abbildung 5 ist zu entnehmen, dass in acht Ländern Kurzstudiengänge kostenlos angeboten werden oder mit Studiengebühren von unter 100 EUR belegt sind. In Irland, Griechenland und Italien legen die Bildungseinrichtungen selbst ihre Gebühren für Kurzstudiengänge fest; zur Höhe der Gebühren liegen keine Daten vor. 1.2. Studienförderung In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Instrumente für eine finanzielle Studienförderung in den europäischen Hochschulsystemen erörtert. Dabei wird zwischen einer direkten finanziellen Förderung für Studierende in Form von Beihilfen und Darlehen und einer indirekten Förderung in Form von Zulagen oder Steueranreizen für Eltern von Studierenden unterschieden. Ausländische Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Förderung im Gastland und werden in dieser Übersicht nicht berücksichtigt. Welche Formen einer staatlichen Studienförderung sind für Studierende verfügbar? Alle europäischen Länder bieten mindestens eine Form einer direkten Förderung (Beihilfe oder Darlehen) für Vollzeitstudierende in Studiengängen des ersten Zyklus an (siehe Abbildung 6). In den meisten Systemen gibt es Beihilfen und Darlehen, diese sind jedoch nicht miteinander verknüpft, und die Studierenden müssen sie im Wege unterschiedlicher Verfahren beantragen. In Deutschland, Luxemburg, der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen hingegen wird eine direkte Förderung als Paket angeboten. In Deutschland, Luxemburg und der Schweiz haben Studierende je nach ihrem eigenen Einkommen und/oder dem Einkommen ihrer Eltern Anspruch auf eine nicht rückzahlbare Beihilfe, eine Beihilfe und ein Darlehen oder nur auf ein Darlehen. Die Höhe der Förderung wird ebenfalls aufgrund des finanziellen Bedarfs festgelegt. 14
K e rn p u n k t e Es ist darauf hinzuweisen, dass in Spanien, Kroatien, Rumänien, Bosnien und Herzegowina sowie der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Beihilfen die einzige Form einer Studienförderung darstellen. Abbildung 6: Wichtigste Formen einer direkten Studienförderung für Vollzeitstudierende, erster Studienzyklus, 2017/2018 Beihilfen Darlehen Quelle: Eurydice. Eine direkte Förderung steht in der Regel auch Vollzeitstudierenden in Kurzstudiengängen und im zweiten Studienzyklus zur Verfügung. Teilzeitstudierende hingegen haben in den meisten Ländern keinen Anspruch auf eine direkte Förderung. Ausnahmen bilden Litauen, Polen, Portugal, Schweden und Norwegen, wo auch Teilzeitstudierende Anspruch auf Beihilfen und Darlehen haben. Wer hat Anspruch auf Beihilfen? Beihilfen sind eine Form einer staatlichen finanziellen Förderung, die den Studierenden direkt bereitgestellt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Island hatte stets eine Sonderstellung, da es als einziges europäisches Land keine Beihilfen angeboten hat. Die Regierung hat einen langen Prozess von Reformgesprächen eingeleitet, der zur Einführung von Beihilfen führen könnte. Die Niederlande haben für alle neu eingeschriebenen Studierenden im Studienjahr 2015/2016 von fast pauschalen auf spezifische bedarfsabhängige Beihilfen umgestellt. Das Vereinigte Königreich (England) hat die Unterhaltsbeihilfe (Beihilfe für die Lebenshaltungskosten) für Studienanfänger ab dem Studienjahr 2016/2017 ebenfalls eingestellt und durch ein Unterhaltsdarlehen ersetzt. In Ländern, in denen es staatlich geförderte und selbst finanzierte Studienplätze gibt, stehen Beihilfen in der Regel nur Studierenden mit einem staatlich geförderten Studienplatz zur Verfügung. Studierenden in den nordischen Ländern (Dänemark, Finnland, Schweden und Norwegen) sowie in Luxemburg und Malta steht ein System von pauschalen Beihilfen zur Verfügung (siehe Abbildung 7). In diesen Ländern erhalten alle (oder die meisten ( 5)) der ansässigen Vollzeitstudierenden während ihrer akademischen Laufbahn wöchentliche oder monatliche Beihilfezahlungen. Diese Form der Beihilfe ist nicht gezielt auf benachteiligte Studierende ausgerichtet, sondern es handelt sich um ein universelles Konzept, das auch diesen zugutekommt. In Dänemark, Finnland und Norwegen wird die Beihilfe nicht gewährt, und in Schweden wird die Beihilfe gekürzt, sofern der Studierende über ein weiteres persönliches Einkommen über einen festgelegten (monatlichen oder jährlichen) Betrag hinaus verfügt. Die Höhe der Beihilfe für diejenigen, die in diesen vier Ländern eine Beihilfe erhalten, kann vom Alter, von den Lebensbedingungen, vom persönlichen Einkommen oder dem Erwerb einer bestimmten Zahl von ECTS-Leistungspunkten abhängen. (5) In Norwegen können alle Studierenden ein Studiendarlehen aufnehmen, und 40 % des Darlehensbetrags können in eine nicht rückzahlbare Beihilfe umgewandelt werden, sofern sie alle Prüfungen bestehen und nicht bei ihren Eltern leben. Etwa 49 % der Vollzeitstudierenden des ersten Zyklus erhielten im Studienjahr 2016/2017 eine Beihilfe. 15
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018 Abbildung 7: Wichtigste Formen von Beihilfen für Vollzeitstudierende, erster Studienzyklus, 2017/2018 Pauschale Beihilfen Bedarfsabhängige Beihilfen Leistungsabhängige Beihilfen Beihilfen unter Zugrundelegung bedarfs- und leistungsabhängiger Kriterien Keine Beihilfen Quelle: Eurydice. In den meisten Systemen werden bedarfsabhängige Beihilfen als finanzielle Förderung für die Beteiligung von benachteiligten Studierenden angeboten. Der Anspruch wird anhand einer Reihe von sozioökonomischen Kriterien festgestellt. Als häufigstes Kriterium wird das Familieneinkommen herangezogen. Weitere Kriterien sind die Frage, ob die Studierenden bei ihren Eltern leben, der Beschäftigungsstatus und/oder das Bildungsniveau der Eltern (Ungarn), ein besonderer Förderbedarf oder Waisenstatus (Bulgarien und Rumänien) sowie der Aspekt, ob die Studierenden unterhaltsberechtigte Kinder haben. Sieben Länder (Bulgarien, Griechenland, Irland, Frankreich, Italien, Zypern und Österreich) gewähren Beihilfen auf der Grundlage einer Mischung aus bedarfs- und leistungsabhängigen Kriterien ( 6). Häufig zielen diese Beihilfen darauf ab, akademische Leistungen zu honorieren, wobei benachteiligten Studierenden Priorität eingeräumt wird. In Irland, Frankreich, Zypern und Österreich wird diese Form der Beihilfe durch gezielte bedarfsabhängige Beihilfen ergänzt. In Bosnien und Herzegowina, Island, Montenegro und Serbien werden keine Beihilfen auf Grundlage sozioökonomischer Kriterien gewährt. Lettland, das in seinem Studienfördersystem keine bedarfsabhängigen Beihilfen vorgesehen hatte, hat 2017/2018 bedarfsabhängige Kriterien für leistungsabhängige Beihilfen eingeführt, und die Hochschulen gewähren einmal pro Semester eine bedarfsabhängige Förderung. 2017 verlängerte Malta den Förderzeitraum für Stipendien: Studierende, die über die Regelstudienzeit hinaus ein zusätzliches Jahr studieren oder zu einem anderen Studiengang auf derselben oder einer niedrigeren Stufe wechseln, können das Stipendium für ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen. In vierzehn Bildungssystemen werden spezielle leistungsabhängige Beihilfen zur Förderung herausragender 7 akademischer Leistungen angeboten( ). Leistungsabhängige Beihilfen werden größtenteils aufgrund der Bildungsergebnisse gewährt, und zwar entweder während des Hochschulstudiums oder auf Grundlage der Ergebnisse der Sekundarschulbildung bzw. des Abschneidens bei Aufnahmeprüfungen. In Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien stehen Studierenden ausschließlich Beihilfen auf Grundlage ihrer Studienleistung zur Verfügung. In Lettland sind diese Beihilfen hauptsächlich für bestimmte Studiengänge verfügbar – insbesondere in den Bereichen Naturwissenschaften und Ingenieurwesen. (6) Beihilfen unter Zugrundelegung von sowohl bedarfs- als auch leistungsabhängigen Kriterien werden aufgrund einer Bewertung der finanziellen Lage/sozioökonomischen Verhältnisse der Studierenden und ihrer akademischen Leistung gewährt. Dabei sind Unterschiede zwischen den Ländern festzustellen, die auf der unterschiedlichen Gewichtung bestimmter Kriterien (bedarfsabhängig oder leistungsabhängig) beruhen. Nähere Angaben zu den einzelnen Ländern sind den Informationsblättern zu den nationalen Systemen zu entnehmen. (7) Bulgarien, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei. 16
K e rn p u n k t e Abbildung 8 ist der Anteil der Vollzeitstudierenden im ersten Zyklus zu entnehmen, die pauschale oder bedarfsabhängige Beihilfen in den einzelnen europäischen Ländern erhalten ( 8). Abbildung 8: Anteil der Vollzeitstudierenden, die eine pauschale oder bedarfsabhängige Beihilfe erhalten, Studiengänge des ersten Studienzyklus, 2016/2017 0,1-10 % 11-24 % 25-49 % 50-74 % 75-100 % Keine bedarfsabhängige Beihilfe Keine Daten verfügbar Quelle: Eurydice. Erläuterung Bei den in dieser Abbildung dargestellten Beihilfen handelt es sich um pauschale Beihilfen oder um auf bedarfsabhängigen Kriterien beruhende Beihilfen. Sofern in einem Land pauschale und bedarfsabhängige Beihilfen gewährt werden, sind die pauschalen Beihilfen ausgewiesen. Länderspezifische Hinweise Bulgarien, Griechenland, Italien, Österreich und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Die ausgewiesenen Beihilfen beruhen auf einer Kombination aus bedarfs- und leistungsabhängigen Kriterien. Frankreich: Die Daten beziehen sich auf alle Studierenden (in Kurzstudiengängen und im ersten und zweiten Studienzyklus). Zypern: Bezugsjahr: 2014/2015. Luxemburg und Malta: Die dargestellten Daten beziehen sich auf den Anteil der Studierenden, die eine pauschale Beihilfe erhalten. Niederlande: Die Daten beziehen sich auf die ergänzende Beihilfe für Studienanfänger, die sich seit September 2015 eingeschrieben haben. Österreich: Bezugsjahr: Studienjahr 2015/2016. Slowenien: Die Daten beziehen sich auf Vollzeit- und Teilzeitstudierende zusammengenommen. Bezugsjahr: Studienjahr 2015/2016. In Luxemburg erhalten nahezu alle und in Malta alle Studierenden einen monatlichen Pauschalbetrag als finanzielle Unterstützung. In Dänemark, Schweden, Finnland und im Vereinigten Königreich (Schottland), wo ebenfalls nahezu pauschale Beihilfen angeboten werden, erhalten über zwei Drittel der Studierenden Beihilfen. Demgegenüber erhalten in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Kroatien, Italien, Zypern, Litauen, Rumänien und der Schweiz höchstens 10 % der Studierenden eine bedarfsabhängige Beihilfe. Da es leistungsabhängige Beihilfen zur Förderung oder Anerkennung herausragender Leistungen gibt, wird diese Form der Beihilfe in Systemen, die sie verwenden, niemals mehr als höchstens einem Fünftel der Studierenden gewährt. In Ungarn erhält rund ein Drittel der Vollzeitstudierenden des ersten Zyklus mit staatlich geförderten Studienplätzen leistungsabhängige Beihilfen, und in Litauen, Österreich, Rumänien, der Slowakei, Bosnien und Herzegowina und der Türkei sind dies zwischen 10 und 20 % der Studierenden. In weiteren 12 Systemen ( 9) liegt dieser Anteil bei weniger als 10 %. Litauen zeichnet sich durch hohe Gebühren und einen hohen Anteil von sich selbst finanzierenden Studierenden aus. Dort steht eine spezielle Beihilfe für sich selbst finanzierende Studierende mit den besten Leistungen zur Verfügung (0,2 % der entsprechenden Grundgesamtheit im (8) Zum Anteil der Beihilfeempfänger in Kurzstudiengängen oder Studiengängen des zweiten Zyklus liegen keine Daten vor. (9) Deutschland, Estland, Tschechische Republik, Frankreich, Irland, Polen, Slowenien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien 17
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018 Jahr 2015). Der häufigste Betrag der leistungsabhängigen jährlichen Beihilfen beläuft sich in elf Ländern ( 10) auf unter 1 000 EUR und in fünf Ländern ( 11) auf zwischen 1 000 EUR und 5 000 EUR. In Abbildung 9 sind die häufigsten Beträge von pauschalen oder bedarfsabhängigen Beihilfen dargestellt, die Vollzeitstudierende des ersten Studienzyklus in einem Studienjahr erhalten. Abbildung 9: Häufigster jährlicher Betrag von pauschalen oder bedarfsabhängigen Beihilfen, Vollzeitstudierende in Studiengängen des ersten Zyklus, 2016/2017 > 5 000 EUR Zwischen 3 001 EUR - 5 000 EUR Zwischen 1 001 EUR - 3 000 EUR Zwischen 100 EUR - 1 000 EUR Keine bedarfsabhängige Beihilfe Keine Daten verfügbar Quelle: Eurydice. Erläuterung Der häufigste Beihilfebetrag bezieht sich auf den Betrag, den die höchste Zahl von Studierenden unter den Beihilfeempfängern in dem Land/Bildungssystem erhält. Länderspezifische Hinweise Belgien (BE nl): Die Daten beziehen sich auf Beihilfen für Vollzeit- und Teilzeitstudierende zusammengenommen. Bezugsjahr: 2015/2016. Bulgarien, Italien, Österreich und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Die dargestellten Beihilfen werden auf der Grundlage einer Kombination aus bedarfs- und leistungsabhängigen Kriterien gewährt. Italien und Schweiz. Der Betrag bezieht sich auf den Durchschnittsbetrag, den die Studierenden erhalten, und nicht auf den Betrag, den die meisten Studierenden unter den Beihilfeempfängern erhalten. In 17 Systemen ( 12) wird den Studierenden eine Beihilfe zwischen 1 000 EUR und 3 000 EUR pro Jahr gewährt. In Finnland wurde der Beihilfebetrag auf unter EUR 3000 ( 13) gekürzt, während der Höchstbetrag der jährlichen Beihilfe insgesamt stieg. In Bulgarien, Estland, Lettland, Ungarn, der Slowakei, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Türkei beläuft sich der häufigste jährliche Betrag einer bedarfsabhängigen Beihilfe auf bis zu 1 000 EUR. Am anderen Ende der Skala betragen in sechs Systemen ( 14) die Beihilfen für die meisten Studierenden zwischen 3 001 EUR und 5 000 EUR, und in drei Ländern ( 15) liegt der häufigste Betrag bei über 5 000 EUR. Norwegen hebt die Studienförderung (Beihilfen und Darlehen) zwischen 2017 und 2020 schrittweise an, damit sich Vollzeitstudierende auf ihr Studium konzentrieren können. In Deutschland, aber auch in Finnland und Norwegen werden hohe Beihilfebeträge gezahlt, ohne dass Studiengebühren zu entrichten sind. Im Vereinigten Königreich (Wales) und der Schweiz sind diese Beihilfen vor dem Hintergrund hoher Studiengebühren für Vollzeitstudierende zu sehen. (10) Bulgarien, Frankreich, Lettland, Litauen, Ungarn, Rumänien, Slowakei, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und die Türkei. (11) Deutschland, Estland, Zypern, Österreich, Polen, Portugal und Slowenien. (12) Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich (Schottland). (13) Demgegenüber stieg der Höchstbetrag des Darlehens. (14) Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Vereinigtes Königreich (Nordirland) und Norwegen (15) Deutschland, Vereinigtes Königreich (Wales) und Schweiz. 18
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