Nationale Studiengebühren und Fördersysteme - im europäischen Hochschulwesen 2017/2018 - Publications Office of the ...

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Nationale Studiengebühren
     und Fördersysteme
     im europäischen Hochschulwesen

                 2017/2018

       Eurydice – Fakten und Zahlen

                  Allgemeine und
                  berufliche
                  Bildung
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Nationale
   Studiengebühren
   und Fördersysteme
im europäischen Hochschulwesen
          2017/2018

 Eurydice – Fakten und Zahlen

                    3 und
            Allgemeine
            berufliche
            Bildung
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Dieses Dokument wird von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA,
Politikanalyse im Bereich Bildung und Jugend) veröffentlicht.

 Bezugnahme auf diese Veröffentlichung als:
 Europäische Kommission/EACEA/Eurydice, 2017. Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im
 europäischen Hochschulwesen – 2017/2018. Eurydice – Fakten und Zahlen. Luxemburg: Amt für
 Veröffentlichungen der Europäischen Union.

ISBN 978-92-9492-610-4           ISSN 2443-4095          doi:10.2797/205814        EC-AE-17-001-DE-N

Redaktionsschluss: Oktober 2017.

© Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, 2017.

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.

Quelle: Englisch. Übersetzt vom Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union.

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Politikanalyse im Bereich Bildung und Jugend
Avenue du Bourget 1 (J-70 – Referat A7)
B-1049 Brüssel
Tel.: +32 2 2995058
Fax: +32 2 292 19 71
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Website: http://ec.europa.eu/eurydice
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INHALTSVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis                                                                            4

Einleitung                                                                                       5

Kernpunkte                                                                                       7
  1.1. Studiengebühren                                                                           9
  1.2. Studienförderung                                                                      14

Leitfaden für die Informationsblätter zu den nationalen Systemen                             21
  Allgemeine Informationen                                                                   21
  Diagramm                                                                                   21
  Text                                                                                       22
  Bezugsjahr                                                                                 22

Informationsblätter zu den nationalen Systemen                                               23

  Belgien – Französische Gemeinschaft       24       Portugal                               47
  Belgien – Deutschsprachige Gemeinschaft   25       Rumänien                               48
  Belgien – Flämische Gemeinschaft          26       Slowenien                              49
  Bulgarien                                 27       Slowakei                               50
  Tschechische Republik                     28       Finnland                               51
  Dänemark                                  29       Schweden                               52
  Deutschland                               30       Vereinigtes Königreich – England       53
  Estland                                   31       Vereinigtes Königreich – Wales         54
  Irland                                    32       Vereinigtes Königreich – Nordirland:   55
  Griechenland                              33       Vereinigtes Königreich – Schottland    57
  Spanien                                   34       Bosnien und Herzegowina                58
  Frankreich                                35       Schweiz                                59
  Kroatien                                  36       Ehemalige jugoslawische
  Italien                                   37       Republik Mazedonien                    60
  Zypern                                    38       Island                                 61
  Lettland                                  39       Liechtenstein                          63
  Litauen                                   40       Montenegro                             64
  Luxemburg                                 41       Norwegen                               65
  Ungarn                                    42       Serbien                                66
  Malta                                     43       Türkei                                 67
  Niederlande                               44
  Österreich                                45
  Polen                                     46

Akronyme und Abkürzungen                                                                     68
  Länderkürzel                                                                               68
  Statistische Codes                                                                         68

Danksagung                                                                                   69

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1:    Prozentualer Anteil der Gebühren zahlenden Studierenden (2017/2018) und prozentualer Anteil
                der Beihilfeempfänger (2016/2017), Vollzeitstudierende im ersten Studienzyklus in
                europäischen Ländern                                                                            7

Abbildung 2:    Häufigste Kategorien von gebührenpflichtigen Studierenden (einschließlich Studien- und
                Verwaltungsgebühren), Studiengänge des ersten Zyklus, 2017/2018                                10

Abbildung 3:    Anteil der gebührenpflichtigen Studierenden (einschließlich Studien- und
                Verwaltungsgebühren), Studiengänge des ersten Studienzyklus, 2016/2017                         11

Abbildung 4:    Häufigste Gebührenbeträge (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren) für
                Hochschulstudiengänge des ersten Zyklus, gebührenpflichtige Vollzeitstudierende, 2017/2018     13

Abbildung 5:    Häufigste Gebühren (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren) für Kurzstudiengänge,
                gebührenpflichtige Vollzeitstudierende, 2017/2018                                              14

Abbildung 6:    Wichtigste Formen einer direkten Studienförderung für Vollzeitstudierende, erster
                Studienzyklus, 2017/2018                                                                       15

Abbildung 7:    Wichtigste Formen von Beihilfen für Vollzeitstudierende, erster Studienzyklus, 2017/2018       16

Abbildung 8:    Anteil der Vollzeitstudierenden, die eine pauschale oder bedarfsabhängige Beihilfe erhalten,
                Studiengänge des ersten Studienzyklus, 2016/2017                                               17

Abbildung 9:    Häufigster jährlicher Betrag von pauschalen oder bedarfsabhängigen Beihilfen,
                Vollzeitstudierende in Studiengängen des ersten Zyklus, 2016/2017                              18

Abbildung 10:   Indirekte Förderung für Studierende in der Hochschulbildung, 2016/2017                         20

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EINLEITUNG

Die EU-Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung ( 1) unterstützt die Hochschulsysteme in Europa dabei, den
Anforderungen unserer zunehmend wissensbasierten Volkswirtschaften und Gesellschaften zu begegnen. Um
die Wissensbasis auszuweiten und Fortschritte zu fördern, benötigt eine wachsende Zahl von europäischen
Bürgern ein hohes Maß an Wissen und Kompetenzen. Eine der zentralen Herausforderungen bei der Entwicklung
von hochwertigen Hochschulbildungssystemen für die Masse besteht in der Sicherstellung, dass die
Studierenden über die erforderlichen wesentlichen Voraussetzungen für ein Studium und die Ausschöpfung ihres
Potenzials verfügen. Die Frage, wie dies auf nationaler Ebene sichergestellt wird, ist ein zentraler Aspekt der
sozialen Dimension der Hochschulbildung, und Gebühren- und Fördersysteme für Studierende sind somit
wichtige Instrumente der nationalen Politik.
Die Aspekte des Zusammenspiels zwischen Studiengebühren und Studienförderung sind jedoch komplex, und
ein genauer Vergleich auf europäischer Ebene gestaltet sich schwierig. Studiengebühren und Studienförderung
spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung des Zugangs zu Hochschulbildung (oder einer Abschreckung
davor) und können zudem Auswirkungen auf Erfolgs- und Abschlussquoten haben. Zwar stellen Gebühren eine
finanzielle Belastung dar – die mehr oder weniger von Bedeutung sein kann, je nach Art und Höhe der Gebühren
und den sozioökonomischen Verhältnissen der Studierenden und ihrer Eltern –, doch können durch
Fördermaßnahmen die finanziellen Hindernisse für ein Studium abgemildert werden.
Nach den EU-Rechtsvorschriften haben alle EU-Staatsangehörigen Anspruch darauf, im Bildungssystem eines
Aufnahmemitgliedstaates unter den gleichen Bedingungen zu studieren wie die nationalen Staatsangehörigen.
Somit gelten die Gebühren- und Förderregelungen für inländische Studierende auch für alle Studierenden, die
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind.
Was Studiengebühren betrifft, so stellt sich die Lage sehr unterschiedlich dar, und es sind viele unterschiedliche
Auslegungen möglich. Aus diesen Gründen gelten in dieser Veröffentlichung alle von Studierenden erhobenen
Kosten (mit Ausnahme der Beiträge zu Studierendenorganisationen) als Gebühren, unabhängig von der Art und
Weise, in der sie gezahlt werden. Abgesehen von der Frage, was als Gebühr zu gelten hat und was nicht, sind
zahlreiche weitere Dimensionen zu berücksichtigen. Sind in Ländern, in denen Gebühren zu zahlen sind, diese
von allen oder nur von manchen Studierenden zu entrichten? Welche Hauptkriterien sind in Ländern, in denen
nur manche Studierende Gebühren zu entrichten haben, dafür ausschlaggebend, welche Studierenden Gebühren
zahlen und welche nicht? Und wie hoch sind die Gebühren, die sie tatsächlich zahlen?
Ähnliche Fragen sind auch im Hinblick auf die Studienförderung von Belang. Studienförderung wird in
verschiedenen Formen gewährt; dieser Bericht konzentriert sich ausschließlich auf die häufigsten und
vergleichbaren Formen. Es soll aufgezeigt werden, welche Studierenden bzw. welche Familien Zugang zu einer
staatlichen finanziellen Förderung in Form von Beihilfen, Darlehen, Familienzulagen oder Steuerermäßigungen
haben. Darüber hinaus werden die dafür geltenden Bedingungen und Kriterien sowie die Höhe der tatsächlichen
Förderung beleuchtet.
Der Abschnitt „Kernpunkte“ bietet eine kurze vergleichende Übersicht über die Studiengebühren und
Studienförderung in den europäischen Ländern, die auf den Informationen in den folgenden nationalen
Informationsblättern beruht. Der Schwerpunkt der vergleichenden Übersicht liegt auf Vollzeitstudierenden im
ersten Studienzyklus der Hochschulbildung, da auf diese der größte Teil der Studierenden in den einzelnen
Ländern entfällt. Dennoch werden auch einige Vergleiche über die Studienzyklen hinweg angestellt. Mit den
nationalen Diagrammen und Informationsblättern sollen die wichtigsten Aspekte der nationalen Systeme so
dargestellt werden, dass dem Leser schnell und einfach ein Bild der tatsächlichen Lage vermittelt und zudem ein
genauer Vergleich mit anderen Ländern möglich wird. In einem Leitfaden für die Informationsblätter zu den
nationalen Systemen werden die wichtigsten Aspekte erläutert, zu denen in den Blättern Informationen zu finden
sind.
Es wurden auch Informationen über Studiengebühren und Studienförderung für Studierende in
Kurzstudiengängen aufgenommen, wodurch der zunehmenden Bedeutung von Kurzstudiengängen in Europa
Rechnung getragen wird. Darüber hinaus werden auch Gebühren und Förderregelungen für Teilzeitstudiengänge
näher beleuchtet.

(1)   Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
      und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung, Brüssel,
      30.5.2017 COM(2017)247 final. [Online] Abrufbar unter: https://ec.europa.eu/education/sites/education/files/he-com-2017-
      247_en.pdf

                                                              5
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KERNPUNKTE

Bei der Höhe der öffentlichen Ausgaben für das Hochschulwesen sind erhebliche Unterschiede zwischen den
europäischen Ländern festzustellen. Zudem werden unterschiedliche Konzepte betreffend die von privaten
Haushalten (Studierende und/oder ihre Familien) zu leistenden Beiträge sowie die für Studierende während ihres
Studiums angebotene finanzielle Unterstützung verfolgt. In vier Ländern gilt das Motto „keine Gebühren für
inländische Studierende und/oder Studierende aus den EU-Mitgliedstaaten“ (keine Gebühren, unabhängig vom
Studienzyklus, der Studienform, der Fachrichtung oder der Studienleistung), wohingegen in zwölf Ländern eine
pauschale Gebühr erhoben wird.
Genaue Daten über Studiengebühren allein reichen jedoch nicht aus, um das politische Konzept zu verstehen.
Die Kombination aus Studiengebühren und Instrumenten der finanziellen Förderung ist entscheidend, um die
politische Realität eines Landes zu verstehen, und diese Kombinationen können sehr vielfältig sein. In allen
42 Bildungssystemen gibt es zumindest eine Art eines direkten Fördermechanismus (Beihilfen und Darlehen),
und die Hälfte von ihnen bietet zudem eine indirekte Förderung (Familienzulagen und Steuervorteile).
Zur Bewertung der potenziellen sofortigen Wirkungen von Studiengebühren und Fördermaßnahmen auf
Vollzeitstudierende im ersten Studienzyklus wird in Abbildung 1 dargestellt, wie Regierungen die
Hochschulgebühren unter den Studierenden aufteilen und wie verbreitet Beihilfen tatsächlich sind (die Höhe von
Studiengebühren und Beihilfen wird hier nicht berücksichtigt). Zwar sind Beihilfen nur eine Form der Förderung,
doch handelt es sich dabei um die häufigste und wohl auch um die wichtigste Förderform für Studierende in
Europa, insbesondere, was den Einfluss auf die Wahrnehmung ihrer finanziellen Sicherheit während des
Studiums anbelangt. Ferner sind daran die direkten Investitionen der Regierungen in Studierende abzulesen.

 Abbildung 1: Prozentualer Anteil der Gebühren zahlenden Studierenden (2017/2018) und prozentualer Anteil
 der Beihilfeempfänger (2016/2017), Vollzeitstudierende im ersten Studienzyklus in europäischen Ländern

         Minderheit zahlt Gebühren /                               Mehrheit zahlt Gebühren /

                                                                                                                      Gebühren

                                                                                                                                              Gebühren
                                                                                                          Beihilfen

                                                                                                                                  Beihilfen
         Mehrheit erhält eine Beihilfe                            Mehrheit erhält eine Beihilfe

                                                                                                  BE fr   14,4        83,3 AT     13,0 12,0
                                                                                                  BE de   25,7        100 PL      16,0 0,0
                                                                                                  BE nl   21,1        100 PT      22,0 100
                                                                                                  BG       7,5        97,1 RO      7,8 37,0
                                                                                                  CZ         1        14,0 SI     26,0 0,0
                                                                                                  DK      85,0         0,0 SK     13,7 15,6
                                                                                                  DE      25,0         0,0 FI     66,0 0,0
                                           Beihilfen

                                                                                                  EE      23,0        14,0 SE     89,0 0,0
                                                                                                  IE      44,0        60,0 UK-ENG 54,0 100
                                                       Gebühren                                   EL       0,0         : UK-WLS 62,0 100
                                                                                                  ES      30,0        70,0 UK-NIR 58,2 100
                                                                                                  FR      39,2        60,8 UK-SCT 72,0 0,0
                                                                                                  HR       4,0        60,0 BA     0,0 100
                                                                                                  IT       9,4        90,2 CH      7,0        100
                                                                                                  CY      10,0        0,0 FY      15,0 100
                                                                                                  LV       0,0        35,0 IS      0,0        100
                                                                                                  LT       3,0        36,0 LI         :       100
                                                                                                  LU      96,8        100 ME       0,0         65
                                                                                                  HU      21,8        29,9 NO     48,8 0,0
                                                                                                  MT      100         0,0 RS       0,0        100
                                                                                                  NL      18,0        100 TR      25,0 14,2

         Minderheit zahlt Gebühren /                             Mehrheit zahlt Gebühren /
         Minderheit erhält eine Beihilfe                      Minderheit erhält eine Beihilfe
Quelle: Eurydice.

                                                                         7
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme - im europäischen Hochschulwesen 2017/2018 - Publications Office of the ...
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018

Erläuterung
Dieser Abbildung ist der Anteil der Studierenden, die Gebühren (über 100 EUR) zu entrichten haben, sowie der Anteil der
Empfänger von Beihilfen unter den Vollzeitstudierenden im ersten Studienzyklus in den europäischen Ländern zu entnehmen.
Ausländische Studierende sind in den Daten nicht enthalten. Es werden nur pauschale und bedarfsabhängige Beihilfen
berücksichtigt. In diese Abbildung wurden nur Länder aufgenommen, für die Daten zu beiden Werten vorliegen.
Der Tabelle neben dem Schaubild sind die tatsächlichen prozentualen Werte zu entnehmen. Null als Wert weist darauf hin,
dass in dem betreffenden Land keine Studiengebühren zu zahlen sind bzw. keine pauschalen oder bedarfsabhängigen Beihilfen
zur Verfügung stehen.
Vorbehaltlich anders lautenden Angaben in den nationalen Informationsblättern ist das Studienjahr 2017/2018 (oder 2017) das
Bezugsjahr für die Zahlung von Gebühren und das Studienjahr 2016/2017 (oder 2016), bei dem es sich um das letzte Jahr
handelt, für das vergleichbare Daten vorliegen, das Bezugsjahr für Beihilfen.
Länderspezifische Hinweise
Belgien (BE nl), Italien und Finnland: Die Daten zu den Beihilfeempfängern beziehen sich auf Studierende im ersten und
zweiten Studienzyklus.
Bulgarien: Die Daten beziehen sich auf alle (Vollzeit- und Teilzeit-)Studierenden im ersten Studienzyklus.
Frankreich: Die Daten beziehen sich auf alle Studierenden (in Kurzstudiengängen und im ersten und zweiten Studienzyklus).
Zypern: Bezugsjahr: 2014/2015.
Niederlande: Die dargestellten Daten zu Beihilfeempfänger beziehen sich auf Studierende, die sich seit September 2015
eingeschrieben haben; diese erhalten eine „ergänzende Beihilfe“ (siehe nationales Informationsblatt).
Österreich: Bezugsjahr für gebührenpflichtige Studierende: 2012; für Beihilfeempfänger: Studienjahr 2015/2016.
Polen: Die Daten beziehen sich auf Vollzeitstudierende, die normale Fortschritte bei ihrem Studium erzielen.
Rumänien und Schweden: Die Daten zu den Beihilfeempfängern beziehen sich auf Vollzeitstudierende in Kurzstudiengängen
und im ersten und zweiten Studienzyklus.
Slowenien: Die Daten beziehen sich auf Vollzeit- und Teilzeitstudierende zusammengenommen. Bezugsjahr:
Studienjahr 2015/2016.

Unter Berücksichtigung dieser beiden Dimensionen können vier Arten von politischen Konzepten ermittelt
werden:
A) Bei diesem Quadranten sind ein niedriger Anteil von Gebühren zahlenden Studierenden und ein hoher Anteil
von Beihilfeempfängern zu verzeichnen. In Ländern, die diesem politischen Konzept folgen, werden die
Hochschulgebühren der Studierenden aus öffentlichen Mitteln bestritten. Keine oder nur wenige Studierende
zahlen Gebühren. Darüber hinaus erhält die Mehrheit der Studierenden Beihilfen, deren Höhe in der Regel
entsprechend den sozioökonomischen Verhältnissen der einzelnen Studierenden angepasst wird. Dieses
Konzept lässt erhebliche öffentliche Investitionen für die Förderung der Teilnahme von Studierenden an der
Hochschulbildung erkennen und bietet den Studierenden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit.
Dänemark, Malta, Schweden, Finnland und das Vereinigte Königreich (Schottland) folgen diesem Konzept.
B) Ebenso wie in den Ländern der Gruppe A werden in diesen Ländern von keinen oder nur sehr wenigen
Studierenden Gebühren erhoben. In diesem Fall geht jedoch der geringe Anteil von Studierenden, die Gebühren
zu zahlen haben, mit einem niedrigen Anteil von Beihilfeempfängern einher. In diesen Ländern zahlen weniger als
die Hälfte der Studierenden Gebühren, und nur eine Minderheit erhält Beihilfen. In den meisten Ländern mit
diesem Modell gibt es im ersten Studienzyklus der Hochschulbildung keine Gebühren (oder unter 100 EUR)
(Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Zypern, Polen, Slowenien und Slowakei). Bei den wenigen
Studierenden, die Gebühren zahlen, geht dies hauptsächlich auf schlechte Leistungen im ersten Studienzyklus
zurück. Bedarfsabhängige Beihilfen erhalten in dieser Gruppe ein Viertel (oder weniger) aller Studierenden. In
Lettland, Litauen, Ungarn und Rumänien hat ein höherer Anteil der Studierenden – zwischen 30 % und 40 % –
Gebühren zu zahlen. Diese Studierenden haben alle einen nicht staatlich geförderten Studienplatz und mit
Ausnahme von Litauen keinen Anspruch auf bedarfsabhängige Beihilfen, da nur Studierende mit einem staatlich
geförderten Studienplatz Beihilfen erhalten können. Zwar hat dieses Konzept nur für eine Minderheit der
Studierenden eine finanzielle Belastung zur Folge, doch handelt es sich bei denen, die Studiengebühren zu
zahlen haben, nicht zwangsläufig um diejenigen, die sich diese am besten leisten können. Darüber hinaus
entsteht durch die restriktiven Kriterien für bedarfsabhängige Beihilfen für Studierende – und insbesondere
diejenigen mit einem nicht staatlich geförderten Studienplatz – eine finanzielle Abhängigkeit von ihren Familien
oder einem Arbeitsplatz.
Im Gegensatz zu den Ländern in den Quadranten A und B verfolgen die Länder in den Quadranten C und D ein
Konzept, nach dem von den meisten oder allen Studierenden Gebühren erhoben werden. Die Konzepte der
Länder in den Quadranten C und D unterscheiden sich im Hinblick auf die Verteilung von Beihilfen unter den
Studierenden.
C) In diesen Systemen geht ein hoher Anteil von Gebühren zahlenden Studierenden mit einem niedrigen Anteil
von Beihilfeempfängern einher. In den meisten Ländern in dieser Gruppe gilt in der Regel der Grundsatz „Eine
Gebührenpflicht für alle“, d. h. prinzipiell müssen alle Studierenden Gebühren zahlen. Es gibt allerdings zwei
Arten von Ausnahmen hiervon. In der Französischen Gemeinschaft Belgiens, Frankreich, Spanien, Irland und

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K e rn p u n k t e

Italien sind manche finanziell benachteiligte Studierende von der Zahlung der Gebühren befreit und haben zudem
Anspruch auf bedarfsabhängige Beihilfen. In Kroatien und ab dem Studienjahr 2017/2018 auch in Montenegro
zahlen Studienanfänger im ersten Studienjahr keine Gebühren, sie zahlen allerdings ab dem darauf folgenden
Studienjahr Gebühren, wenn sie nicht genügend ECTS-Leistungspunkte erreichen. In den meisten Ländern in
dieser Gruppe erhalten weniger als ein Drittel aller Studierenden eine bedarfsabhängige Beihilfe. Aufgrund der
geringen Verfügbarkeit von Beihilfen sind die Studierenden in der Regel von der finanziellen Unterstützung ihrer
Familie oder einer Berufstätigkeit abhängig. Darüber hinaus kann der Zugang zur Hochschulbildung mit
Schwierigkeiten verbunden sein, insbesondere für benachteiligte Studierende. Im Vereinigten Königreich
(England) werden gewöhnlich Beihilfen und Darlehen miteinander kombiniert. Seit 2016/2017 allerdings wurde
bei der Studienförderung ausschließlich auf Darlehen umgestellt.
D) In diesem Quadranten zeichnen sich die Systeme durch einen hohen Anteil von Gebühren zahlenden
Studierenden und einen hohen Anteil von Beihilfeempfängern aus. Damit verhält es sich hier bei beiden
Dimensionen – Gebühren und Beihilfen – genau umgekehrt wie bei B. Bei diesem Modell zahlen alle
Studierenden (bisweilen hohe) Gebühren, und eine Mehrheit erhält Beihilfen. In Luxemburg erhalten nahezu alle
Studierenden eine Basisbeihilfe und anhand weiterer detaillierter sozioökonomischer Kriterien und des
Einkommens wird der Umfang ermittelt, in dem ein Studierender eine zusätzliche Beihilfe, ein Darlehen oder eine
Kombination aus beiden erhält. In Ländern mit diesem Modell kann das hohe Maß an öffentlicher Förderung
einen Teil der hohen Gebühren, die den Studierenden persönlich entstehen, ausgleichen. Dennoch müssen die
Studierenden nach Erwerb ihres Abschlusses möglicherweise hohe Schulden zurückzahlen.
Die in diesem Bericht zusammengestellten Daten zu den verschiedenen Instrumenten der Studienförderung
zeigen außerdem auf, dass in Ländern in den Kategorien A und D zusätzlich zur Bereitstellung von Beihilfen ein
vergleichsweise hoher Anteil von Studierenden Darlehen in Anspruch nimmt. Dadurch sind sie in der Regel
finanziell unabhängiger als Studierende in den Ländern des Typs B und C, in denen Darlehen generell nur einen
kleineren Teil des Förderpakets ausmachen. In den meisten Ländern mit den Modellen B und C gibt es jedoch
eine indirekte Unterstützung in Form von Steuervorteilen und/oder Familienzulagen, die den Eltern von
Studierenden gezahlt werden, als Förderinstrumente, die in der Politik der Länder in den Quadranten A und B nur
selten vorgesehen sind.

1.1. Studiengebühren
Dieser Abschnitt bietet eine Übersicht über die Häufigkeit einer Gebührenpflicht in den 42 in der Studie
berücksichtigten europäischen Bildungssystemen, den Anteil der Gebühren zahlenden Studierenden sowie
Informationen über die Höhe der Gebühren. Die Daten konzentrieren sich hauptsächlich auf Gebühren für
Studiengänge des ersten Studienzyklus, es werden jedoch auch Vergleiche zwischen den Studienzyklen sowie
zwischen den Gebühren für Vollzeit- und Teilzeitstudiengänge angestellt. Im gesamten Text beziehen sich die
Informationen, die zur Höhe der erhobenen Gebühren angegeben werden, nur auf diejenigen Studierenden, die
im Land in die Kategorien derjenigen fallen, die Gebühren entrichten und die tatsächlich auch Gebühren zahlen.

Wer zahlt Studiengebühren?
Abbildung 2 sind die häufigsten Kategorien von Studierenden zu entnehmen, die Gebühren in Höhe von über
100 EUR jährlich für die Teilnahme an Hochschulstudiengängen des ersten Studienzyklus entrichten. Die
Studienintensität und/oder die Studienleistung haben in den meisten Ländern Einfluss auf die Höhe der zu
zahlenden Gebühren. In 13 der 42 in diesem Bericht vorgestellten europäischen Bildungssysteme sind sowohl
                                                   2
von Vollzeit- als auch von Teilzeitstudierenden ( ) Gebühren zu zahlen. In Belgien, Frankreich, Island,
Montenegro, Serbien und der Türkei gibt es nur einen Studierendenstatus (Vollzeitstudierende). In diesen
Ländern müssen die Studierenden Gebühren zahlen (in der Türkei müssen Studierende in Abendkursen
Gebühren entrichten, während dies bei Studierenden in Tageskursen nicht der Fall ist). In Dänemark, Estland,
Kroatien, Malta, Polen, der Slowakei und Slowenien hingegen müssen Teilzeitstudierende Gebühren entrichten.
In Lettland, Litauen, Ungarn, Rumänien, Bosnien und Herzegowina und Serbien wird zwischen Studierenden
unterschieden, deren Gebühren aus öffentlichen Mitteln bestritten werden („staatliche Förderung“), und denen,
die ihre Studiengebühren selbst zahlen. Studierende mit einem staatlich geförderten Studienplatz werden in der
Regel aufgrund ihrer Studienleistung ausgewählt. Die übrigen Studierenden ohne einen staatlich geförderten
Studienplatz müssen Gebühren zahlen, unabhängig davon, ob sie ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium absolvieren.

(2)   Der Begriff „Teilzeitstudierende“ bezieht sich in diesem Bericht auf einen anderen offiziellen Studierendenstatus als
      Vollzeitstudierender.

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Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018

      Abbildung 2: Häufigste Kategorien von gebührenpflichtigen Studierenden (einschließlich Studien- und
      Verwaltungsgebühren), Studiengänge des ersten Zyklus, 2017/2018

                                                                                               Vollzeit

                                                                                               Teilzeit

                                                                                               Keine staatlich geförderten
                                                                                               Studienplätze
                                                                                               Schlechte Studienleistungen/
                                                                                               Überschreitung der
                                                                                               Regelstudienzeit

                                                                                               Keine Gebühren

                                                                                                            Quelle: Eurydice.

In der Tschechischen Republik, Österreich und der Slowakei sind von der Mehrheit der Vollzeitstudierenden keine
oder niedrige Gebühren für Studiengänge des ersten Zyklus zu entrichten, wohingegen von Studierenden, die die
vorgeschriebene Regelstudienzeit überschritten haben, Gebühren erhoben werden. Nach den Rechtsvorschriften
können aus diesem Grund auch in fünf deutschen Bundesländern Gebühren erhoben werden, allerdings wird
diese Vorschrift tatsächlich von keiner Universität angewandt. In Estland, Kroatien, Polen und in Montenegro für
Studienanfänger im Studienjahr 2017/2018 müssen Vollzeitstudierende, die eine bestimmte Zahl von ECTS-
Leistungspunkten nicht erreichen oder eine unzureichende Leistung aufweisen, Gebühren zahlen. In der
Slowakei werden die Gebühren für Studierende im Erststudium aus öffentlichen Mitteln bestritten, Studierende,
die ein Studium zum Erwerb eines zweiten oder weiteren Abschlusses absolvieren, müssen jedoch Gebühren in
voller Höhe entrichten.
Bei gegebenenfalls bestehenden Kurzstudiengängen können ( 3) vergleichbare Kategorien hinsichtlich einer
Gebührenpflicht festgestellt werden. In allen Ländern wird dieselbe Gebührenpolitik für Studiengänge des ersten
Zyklus betrieben. Eine Ausnahme hiervon bildet Griechenland, wo für den ersten Studienzyklus keine Gebühren
erhoben werden, Studierende in Kurzstudiengängen jedoch Gebühren zu zahlen haben.
In den meisten Ländern ist die Gebührenpolitik für Studiengänge des zweiten Zyklus identisch mit derjenigen für
Studiengänge des ersten Zyklus. In Griechenland, Zypern, Malta und im Vereinigten Königreich (Schottland)
werden hingegen von Studierenden des zweiten Zyklus Gebühren erhoben, während im ersten Zyklus keine
Gebühren zu zahlen sind.
Die EU-Mitgliedstaaten erheben von inländischen Studierenden die gleichen Gebühren wie von allen EU-
Staatsangehörigen. Von ausländischen Studierenden (üblicherweise als Studierende aus Nicht-EU- oder Nicht-
EWR-Staaten definiert) können jedoch andere Gebühren zu zahlen sein. In knapp drei Viertel der Länder zahlen
ausländische Studierende höhere Gebühren als inländische Studierende, die den gleichen Studiengang belegen.
In Deutschland (Baden-Württemberg) zahlen alle ausländischen Studierenden und in Finnland ausländische
Studierende, die Kurse absolvieren, die in einer Fremdsprache unterrichtet werden, ab dem Studienjahr
2017/2018 eine jährliche Gebühr von 1 500 EUR. Gleichzeitig ist in Belgien (Deutschsprachige Gemeinschaft),
der Tschechischen Republik, Estland, Griechenland (Studiengänge des ersten Zyklus), Frankreich, Italien,
Lettland, Luxemburg, Island, Liechtenstein und Montenegro die Gebührenpolitik gegenüber ausländischen
Studierenden dieselbe wie gegenüber inländischen Studierenden und Studierenden aus den EU-Mitgliedstaaten.
In der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen und der Slowakei hingegen werden von allen

(3)
        In der Tschechischen Republik, Deutschland, Estland, Litauen, Österreich, Polen, der Slowakei, Finnland, der Schweiz,
        Liechtenstein, Montenegro und Serbien werden keine Kurzstudiengänge an Hochschulen angeboten. In der
        Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens werden weder Kurzstudiengänge noch Studiengänge des zweiten Zyklus
        angeboten.

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Studierenden – ungeachtet ihres Herkunftslandes – für Studiengänge in einer Fremdsprache Gebühren erhoben.
In Österreich wird zwischen ausländischen Studierenden nach ihrem Herkunftsort unterschieden: Während
ausländische Studierende generell Gebühren zu entrichten haben, können Studierende aus Entwicklungsländern
davon befreit werden. In Belgien (Flämische Gemeinschaft), den Niederlanden, Litauen und im Vereinigten
Königreich können die Hochschuleinrichtungen ihre Gebühren für ausländische Studierende nach eigenem
Ermessen festlegen.

Wie hoch ist der Anteil der Studierenden, die Gebühren zahlen?
Beim Anteil der Studierenden, der im ersten Studienzyklus Gebühren zu zahlen hat, sind große Unterschiede
zwischen den einzelnen europäischen Ländern festzustellen (siehe Abbildung 3). Außerdem sind Unterschiede
innerhalb der Länder festzustellen, was den Anteil der gebührenpflichtigen Vollzeit- und Teilzeitstudierenden in
den 33 Bildungssystemen, in denen beide Studienoptionen angeboten werden, anbelangt.
In vierzehn Bildungssystemen wird einheitlich die gleiche Gebührenpolitik für alle Studierenden angewandt. In
Deutschland, Griechenland, Finnland, Schweden und Norwegen zahlen weder Vollzeit- noch Teilzeitstudierende
im ersten Studienzyklus Gebühren. In Bulgarien, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal, dem Vereinigten
Königreich (England, Wales und Nordirland), der Schweiz, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
und Island hingegen müssen alle Studierenden Gebühren entrichten.
In den übrigen 18 Ländern ist der Anteil der Teilzeitstudierenden, die Gebühren zahlen, höher als der
entsprechende Anteil der Vollzeitstudierenden. Da die Zahl der Teilzeitstudierenden jedoch deutlich niedriger ist
als die der Vollzeitstudierenden, ist dies in absoluten Zahlen jedoch für eine geringere Zahl von
Teilzeitstudierenden von Bedeutung. In Dänemark, Malta, Polen, Slowenien und im Vereinigten Königreich
(Schottland) geht eine Politik, nach der von Vollzeitstudierenden des ersten Zyklus keine Gebühren zu zahlen
sind, mit einer pauschalen Gebührenpolitik für Teilzeitstudierende einher. In Estland, Litauen, Lettland, Ungarn
und der Slowakei, wo weniger als die Hälfte aller Vollzeitstudierenden Gebühren zahlen, unterliegen über 50 %
der Teilzeitstudierenden einer Gebührenpflicht.
In Belgien, der Tschechischen Republik, Frankreich, Island, Montenegro, Serbien und der Türkei gibt es
ausschließlich den Status eines Vollzeitstudierenden. Allerdings ist bei diesen Ländern auch keine gemeinsame
Gebührenpolitik festzustellen. Die unterschiedlichen Regelungen reichen von keiner Gebührenpflicht für
Studierende des ersten Zyklus in Zypern bis zu einer Gebührenpflicht für alle Studierenden des ersten Zyklus in
Belgien (Deutschsprachige und Flämische Gemeinschaften).

 Abbildung 3: Anteil der gebührenpflichtigen Studierenden (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren),
 Studiengänge des ersten Studienzyklus, 2016/2017
                                             Vollzeitstudierende

                                                                                   100 %

                                                                                   75-99 %

                                                                                   50-74 %

                                                                                   25-49 %

                                                                                   1-24 %

                                                                                   Keine Gebühren oder weniger
                                                                                   als 100 EUR

                                                                                   Keine Daten verfügbar

                                                                                                 Quelle: Eurydice.

                                                      11
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018

                                                Teilzeitstudierende

                                                                                         100 %

                                                                                         75-99 %

                                                                                         50-74 %

                                                                                         Keine Gebühren oder weniger
                                                                                         als 100 EUR

                                                                                         Keine Daten verfügbar

                                                                                         Kein Teilzeitstudierendenstatus

                                                                                                        Quelle: Eurydice.

Länderspezifische Hinweise
Frankreich: Die Daten beziehen sich auf alle Studierenden (in Kurzstudiengängen und im ersten und zweiten Studienzyklus).
Polen: Die für Vollzeitstudierende ausgewiesenen Daten beziehen sich auf Studierende, die normale Fortschritte bei ihrem
Studium erzielen.
Slowakei: Die Daten beziehen sich auf Studierende im ersten und zweiten Studienzyklus.

Wie hoch sind die von Vollzeitstudierenden zu zahlenden Gebühren?
Auch bei der Höhe der Gebühren, die Studierende (inländische Studierende und/oder gegebenenfalls
Studierende aus EU-Mitgliedstaaten) zu zahlen haben, sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern
und Systemen zu verzeichnen. Abgesehen von Studierenden in Bildungssystemen, in denen keine Gebühren
erhoben werden, zahlen Studierende im ersten Zyklus, die normale Fortschritte bei ihrem Studium erzielen, in der
Tschechischen Republik, Polen, Slowenien und der Slowakei am wenigsten (unter 100 EUR) pro Studienjahr
                                              4
(siehe Abbildung 4). In 15 Bildungssystemen ( ) zahlen die Studierenden Gebühren zwischen 101-1 000 EUR. In
acht Bildungssystemen ist der häufigste Gebührenbetrag relativ hoch und beläuft sich auf zwischen 1 001 EUR
und 3 000 EUR. Zu dieser Gruppe zählen Irland, Spanien, Italien, die Niederlande, Portugal, die Schweiz und
Liechtenstein – wobei es sich in allen Fällen um Länder handelt, in denen die Mehrheit der Studierenden einer
Gebührenpflicht unterliegt. Auch Ungarn gehört zu dieser Gruppe; dort werden von Studierenden, die keinen
staatlich geförderten Studienplatz haben, Gebühren erhoben. Die höchsten Gebühren (10 028 EUR) müssen
Studierende im Vereinigten Königreich (England) bezahlen.

(4)   Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische
      Republik Mazedonien, Island, Montenegro, Serbien und die Türkei.

                                                          12
K e rn p u n k t e

 Abbildung 4: Häufigste Gebührenbeträge (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren) für
 Hochschulstudiengänge des ersten Zyklus, gebührenpflichtige Vollzeitstudierende, 2017/2018

                                                                                             > 5 000 EUR

                                                                                             Zwischen 3 001 EUR -
                                                                                             5 000 EUR
                                                                                             Zwischen 1 001 EUR -
                                                                                             3 000 EUR
                                                                                             Zwischen 101 EUR -
                                                                                             1 000 EUR

                                                                                             Zwischen 1 EUR - 100 EUR

                                                                                             Keine Gebühren

                                                                                             Keine Daten verfügbar

                                                                                                           Quelle: Eurydice.
Erläuterung
Die häufigsten Gebühren beziehen sich auf den Betrag, den die höchste Zahl von gebührenpflichtigen Studierenden in dem
Land/Bildungssystem zu zahlen hat.
Länderspezifischer Hinweis
Italien, Schweiz und Liechtenstein: Der Betrag bezieht sich auf den Durchschnittsbetrag, den gebührenpflichtige Studierende
möglicherweise zahlen, und nicht auf den Betrag, den die meisten Studierenden zahlen.
Die Gebühren können auch von der Fachrichtung abhängen (Bulgarien, Estland, Spanien, Portugal und
Rumänien). In manchen Ländern sind die Gebühren mit den tatsächlichen Kosten des Studiengangs oder dem
voraussichtlichen künftigen persönlichen Einkommen der Absolventen verknüpft, wodurch ressourcenintensive
und prestigeträchtige Studiengänge für die Studierenden und ihre Familien teurer ausfallen. In anderen Ländern
spiegeln niedrige Gebühren, staatlich geförderte Studienplätze oder bestimmte Beihilfen (siehe
Informationsblätter zu den nationalen Systemen) für bestimmte Studienfächer die nationale Politik wider, um eine
höhere Zahl von Studierenden für diese Studiengänge zu gewinnen. In Belgien (Flämische Gemeinschaft) stehen
die Gebühren auch mit der Zahl der von dem Studierenden zu erwerbenden ECTS-Leistungspunkte in
Zusammenhang.
Auch die sozioökonomischen Verhältnisse der Studierenden können Einfluss auf den von ihnen zu zahlenden
Gebührenbetrag aufweisen. In Bulgarien, Spanien und Italien können Studierende von der Zahlung der Gebühren
aufgrund ihres schwierigen sozioökonomischen Hintergrunds befreit werden. In Belgien (Flämische
Gemeinschaft) zahlen Studierende, die eine bedarfsabhängige Beihilfe erhalten, nur die jährliche Mindestgebühr
von 105 EUR. In Belgien (Flämische Gemeinschaft), Irland, Spanien, Frankreich und Italien sind Studierende,
denen eine bedarfsabhängige Beihilfe gewährt wurde, von den Gebühren befreit. In Litauen haben
gebührenpflichtige Studierende, die am besten abschneiden, einen Anspruch auf Erstattung ihrer Gebühren im
ersten Studienzyklus und ab 2017 auch im zweiten Studienzyklus und bei integrierten Studiengängen.
Vergleichbare Gebührenstrukturen können auch für den zweiten Studienzyklus festgestellt werden. In den
meisten Ländern sind die am häufigsten von den Studierenden gezahlten Gebühren mit denen für den ersten
Studienzyklus identisch oder sind ihnen sehr ähnlich. In manchen Ländern jedoch können die Gebühren für den
zweiten Studienzyklus deutlich höher ausfallen als für den ersten Studienzyklus. In Irland, Spanien, der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien reichen die Unterschiede von um
56 % höhere Gebühren für den zweiten Studienzyklus in Serbien bis zu 10-fach höheren Gebühren in der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Demgegenüber betragen die Gebühren für den zweiten
Studienzyklus in der Türkei rund ein Achtel des für den ersten Studienzyklus am häufigsten erhobenen
Gebührenbetrags.
In Zypern, Griechenland, Malta und im Vereinigten Königreich (Schottland) gilt für den zweiten Studienzyklus eine
andere Gebührenpolitik: Während Studierende im ersten Zyklus keine Gebühren zahlen, sind sie im zweiten
Zyklus gebührenpflichtig. Die häufigsten Beträge reichen von 400 EUR in Malta über 3 625 EUR in Griechenland

                                                           13
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018

bis zu über 5 000 EUR in Zypern und können im Vereinigten Königreich (Schottland) noch höher ausfallen, da sie
dort nicht gesetzlich geregelt sind.

 Abbildung 5: Häufigste Gebühren (einschließlich Studien- und Verwaltungsgebühren) für Kurzstudiengänge,
 gebührenpflichtige Vollzeitstudierende, 2017/2018

                                                                                         > 5 000 EUR

                                                                                         Zwischen 3 001 EUR -
                                                                                         5 000 EUR
                                                                                         Zwischen 1 001 EUR -
                                                                                         3 000 EUR
                                                                                         Zwischen 101 EUR -
                                                                                         1 000 EUR

                                                                                         Zwischen 1 EUR - 100 EUR

                                                                                         Keine Gebühren

                                                                                         Keine Daten verfügbar

                                                                                         Keine Kurzstudiengänge

                                                                                                       Quelle: Eurydice.
Erläuterung
Die häufigsten Gebühren beziehen sich auf den Betrag, den die höchste Zahl von gebührenpflichtigen Studierenden in dem
Land/Bildungssystem zu zahlen hat.

Die Gebühren für Kurzstudiengänge sind in den 28 Bildungssystemen, in denen diese angeboten werden, gleich
oder niedriger als für Studiengänge des ersten Zyklus (siehe Abbildung 5). In Belgien (Flämische Gemeinschaft)
und den Niederlanden erklären sich die niedrigeren Gebühren durch die kürzere Laufzeit der Studiengänge und
den geringeren Arbeitsaufwand bei Kurzstudiengängen. Auch in Lettland, Ungarn und Portugal sind die Gebühren
niedriger als für Studiengänge des ersten Zyklus (und belaufen sich auf unter 1 000 EUR). In Spanien beträgt die
maximale Studiengebühr 400 EUR. Die meisten Autonomen Gemeinschaften bieten jedoch kostenlose
Kurzstudiengänge an, wodurch diese Art von Studiengängen für eine größere Bandbreite von Studierenden
erschwinglicher ist. Abbildung 5 ist zu entnehmen, dass in acht Ländern Kurzstudiengänge kostenlos angeboten
werden oder mit Studiengebühren von unter 100 EUR belegt sind. In Irland, Griechenland und Italien legen die
Bildungseinrichtungen selbst ihre Gebühren für Kurzstudiengänge fest; zur Höhe der Gebühren liegen keine
Daten vor.

1.2.     Studienförderung
In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Instrumente für eine finanzielle Studienförderung in den europäischen
Hochschulsystemen erörtert. Dabei wird zwischen einer direkten finanziellen Förderung für Studierende in Form
von Beihilfen und Darlehen und einer indirekten Förderung in Form von Zulagen oder Steueranreizen für Eltern
von Studierenden unterschieden. Ausländische Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf eine
Förderung im Gastland und werden in dieser Übersicht nicht berücksichtigt.

Welche Formen einer staatlichen Studienförderung sind für Studierende verfügbar?
Alle europäischen Länder bieten mindestens eine Form einer direkten Förderung (Beihilfe oder Darlehen) für
Vollzeitstudierende in Studiengängen des ersten Zyklus an (siehe Abbildung 6). In den meisten Systemen gibt es
Beihilfen und Darlehen, diese sind jedoch nicht miteinander verknüpft, und die Studierenden müssen sie im Wege
unterschiedlicher Verfahren beantragen. In Deutschland, Luxemburg, der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen
hingegen wird eine direkte Förderung als Paket angeboten. In Deutschland, Luxemburg und der Schweiz haben
Studierende je nach ihrem eigenen Einkommen und/oder dem Einkommen ihrer Eltern Anspruch auf eine nicht
rückzahlbare Beihilfe, eine Beihilfe und ein Darlehen oder nur auf ein Darlehen. Die Höhe der Förderung wird
ebenfalls aufgrund des finanziellen Bedarfs festgelegt.

                                                         14
K e rn p u n k t e

Es ist darauf hinzuweisen, dass in Spanien, Kroatien, Rumänien, Bosnien und Herzegowina sowie der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Beihilfen die einzige Form einer Studienförderung darstellen.

  Abbildung 6:      Wichtigste Formen einer direkten Studienförderung für Vollzeitstudierende, erster Studienzyklus,
  2017/2018

                                                                                                Beihilfen

                                                                                                Darlehen

                                                                                                             Quelle: Eurydice.

Eine direkte Förderung steht in der Regel auch Vollzeitstudierenden in Kurzstudiengängen und im zweiten
Studienzyklus zur Verfügung. Teilzeitstudierende hingegen haben in den meisten Ländern keinen Anspruch auf
eine direkte Förderung. Ausnahmen bilden Litauen, Polen, Portugal, Schweden und Norwegen, wo auch
Teilzeitstudierende Anspruch auf Beihilfen und Darlehen haben.

Wer hat Anspruch auf Beihilfen?
Beihilfen sind eine Form einer staatlichen finanziellen Förderung, die den Studierenden direkt bereitgestellt wird
und nicht zurückgezahlt werden muss. Island hatte stets eine Sonderstellung, da es als einziges europäisches
Land keine Beihilfen angeboten hat. Die Regierung hat einen langen Prozess von Reformgesprächen eingeleitet,
der zur Einführung von Beihilfen führen könnte. Die Niederlande haben für alle neu eingeschriebenen
Studierenden im Studienjahr 2015/2016 von fast pauschalen auf spezifische bedarfsabhängige Beihilfen
umgestellt. Das Vereinigte Königreich (England) hat die Unterhaltsbeihilfe (Beihilfe für die Lebenshaltungskosten)
für Studienanfänger ab dem Studienjahr 2016/2017 ebenfalls eingestellt und durch ein Unterhaltsdarlehen
ersetzt.
In Ländern, in denen es staatlich geförderte und selbst finanzierte Studienplätze gibt, stehen Beihilfen in der
Regel nur Studierenden mit einem staatlich geförderten Studienplatz zur Verfügung.
Studierenden in den nordischen Ländern (Dänemark, Finnland, Schweden und Norwegen) sowie in Luxemburg
und Malta steht ein System von pauschalen Beihilfen zur Verfügung (siehe Abbildung 7). In diesen Ländern
erhalten alle (oder die meisten ( 5)) der ansässigen Vollzeitstudierenden während ihrer akademischen Laufbahn
wöchentliche oder monatliche Beihilfezahlungen. Diese Form der Beihilfe ist nicht gezielt auf benachteiligte
Studierende ausgerichtet, sondern es handelt sich um ein universelles Konzept, das auch diesen zugutekommt.
In Dänemark, Finnland und Norwegen wird die Beihilfe nicht gewährt, und in Schweden wird die Beihilfe gekürzt,
sofern der Studierende über ein weiteres persönliches Einkommen über einen festgelegten (monatlichen oder
jährlichen) Betrag hinaus verfügt. Die Höhe der Beihilfe für diejenigen, die in diesen vier Ländern eine Beihilfe
erhalten, kann vom Alter, von den Lebensbedingungen, vom persönlichen Einkommen oder dem Erwerb einer
bestimmten Zahl von ECTS-Leistungspunkten abhängen.

(5)   In Norwegen können alle Studierenden ein Studiendarlehen aufnehmen, und 40 % des Darlehensbetrags können in eine
      nicht rückzahlbare Beihilfe umgewandelt werden, sofern sie alle Prüfungen bestehen und nicht bei ihren Eltern leben. Etwa
      49 % der Vollzeitstudierenden des ersten Zyklus erhielten im Studienjahr 2016/2017 eine Beihilfe.

                                                              15
Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018

  Abbildung 7:      Wichtigste Formen von Beihilfen für Vollzeitstudierende, erster Studienzyklus, 2017/2018

                                                                                            Pauschale Beihilfen

                                                                                            Bedarfsabhängige Beihilfen

                                                                                            Leistungsabhängige Beihilfen

                                                                                            Beihilfen unter Zugrundelegung
                                                                                            bedarfs- und
                                                                                            leistungsabhängiger Kriterien

                                                                                            Keine Beihilfen

                                                                                                              Quelle: Eurydice.

In den meisten Systemen werden bedarfsabhängige Beihilfen als finanzielle Förderung für die Beteiligung von
benachteiligten Studierenden angeboten. Der Anspruch wird anhand einer Reihe von sozioökonomischen
Kriterien festgestellt. Als häufigstes Kriterium wird das Familieneinkommen herangezogen. Weitere Kriterien sind
die Frage, ob die Studierenden bei ihren Eltern leben, der Beschäftigungsstatus und/oder das Bildungsniveau der
Eltern (Ungarn), ein besonderer Förderbedarf oder Waisenstatus (Bulgarien und Rumänien) sowie der Aspekt, ob
die Studierenden unterhaltsberechtigte Kinder haben. Sieben Länder (Bulgarien, Griechenland, Irland,
Frankreich, Italien, Zypern und Österreich) gewähren Beihilfen auf der Grundlage einer Mischung aus bedarfs-
und leistungsabhängigen Kriterien ( 6). Häufig zielen diese Beihilfen darauf ab, akademische Leistungen zu
honorieren, wobei benachteiligten Studierenden Priorität eingeräumt wird. In Irland, Frankreich, Zypern und
Österreich wird diese Form der Beihilfe durch gezielte bedarfsabhängige Beihilfen ergänzt. In Bosnien und
Herzegowina, Island, Montenegro und Serbien werden keine Beihilfen auf Grundlage sozioökonomischer
Kriterien gewährt. Lettland, das in seinem Studienfördersystem keine bedarfsabhängigen Beihilfen vorgesehen
hatte, hat 2017/2018 bedarfsabhängige Kriterien für leistungsabhängige Beihilfen eingeführt, und die
Hochschulen gewähren einmal pro Semester eine bedarfsabhängige Förderung. 2017 verlängerte Malta den
Förderzeitraum für Stipendien: Studierende, die über die Regelstudienzeit hinaus ein zusätzliches Jahr studieren
oder zu einem anderen Studiengang auf derselben oder einer niedrigeren Stufe wechseln, können das
Stipendium für ein weiteres Jahr in Anspruch nehmen.

In vierzehn Bildungssystemen werden spezielle leistungsabhängige Beihilfen zur Förderung herausragender
                                       7
akademischer Leistungen angeboten( ). Leistungsabhängige Beihilfen werden größtenteils aufgrund der
Bildungsergebnisse gewährt, und zwar entweder während des Hochschulstudiums oder auf Grundlage der
Ergebnisse der Sekundarschulbildung bzw. des Abschneidens bei Aufnahmeprüfungen. In Bosnien und
Herzegowina, Montenegro und Serbien stehen Studierenden ausschließlich Beihilfen auf Grundlage ihrer
Studienleistung zur Verfügung. In Lettland sind diese Beihilfen hauptsächlich für bestimmte Studiengänge
verfügbar – insbesondere in den Bereichen Naturwissenschaften und Ingenieurwesen.

(6)   Beihilfen unter Zugrundelegung von sowohl bedarfs- als auch leistungsabhängigen Kriterien werden aufgrund einer
      Bewertung der finanziellen Lage/sozioökonomischen Verhältnisse der Studierenden und ihrer akademischen Leistung
      gewährt. Dabei sind Unterschiede zwischen den Ländern festzustellen, die auf der unterschiedlichen Gewichtung
      bestimmter Kriterien (bedarfsabhängig oder leistungsabhängig) beruhen. Nähere Angaben zu den einzelnen Ländern sind
      den Informationsblättern zu den nationalen Systemen zu entnehmen.
(7)   Bulgarien, Tschechische Republik, Deutschland, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien,
      Slowenien, Slowakei, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro,
      Serbien und die Türkei.

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K e rn p u n k t e

Abbildung 8 ist der Anteil der Vollzeitstudierenden im ersten Zyklus zu entnehmen, die pauschale oder
bedarfsabhängige Beihilfen in den einzelnen europäischen Ländern erhalten ( 8).

  Abbildung 8: Anteil der Vollzeitstudierenden, die eine pauschale oder bedarfsabhängige Beihilfe erhalten,
  Studiengänge des ersten Studienzyklus, 2016/2017

                                                                                             0,1-10 %

                                                                                             11-24 %

                                                                                             25-49 %

                                                                                             50-74 %

                                                                                             75-100 %

                                                                                             Keine bedarfsabhängige
                                                                                             Beihilfe

                                                                                             Keine Daten verfügbar

                                                                                                          Quelle: Eurydice.
Erläuterung
Bei den in dieser Abbildung dargestellten Beihilfen handelt es sich um pauschale Beihilfen oder um auf bedarfsabhängigen
Kriterien beruhende Beihilfen. Sofern in einem Land pauschale und bedarfsabhängige Beihilfen gewährt werden, sind die
pauschalen Beihilfen ausgewiesen.
Länderspezifische Hinweise
Bulgarien, Griechenland, Italien, Österreich und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Die ausgewiesenen
Beihilfen beruhen auf einer Kombination aus bedarfs- und leistungsabhängigen Kriterien.
Frankreich: Die Daten beziehen sich auf alle Studierenden (in Kurzstudiengängen und im ersten und zweiten Studienzyklus).
Zypern: Bezugsjahr: 2014/2015.
Luxemburg und Malta: Die dargestellten Daten beziehen sich auf den Anteil der Studierenden, die eine pauschale Beihilfe
erhalten.
Niederlande: Die Daten beziehen sich auf die ergänzende Beihilfe für Studienanfänger, die sich seit September 2015
eingeschrieben haben.
Österreich: Bezugsjahr: Studienjahr 2015/2016.
Slowenien: Die Daten beziehen sich auf Vollzeit- und Teilzeitstudierende zusammengenommen. Bezugsjahr:
Studienjahr 2015/2016.

In Luxemburg erhalten nahezu alle und in Malta alle Studierenden einen monatlichen Pauschalbetrag als
finanzielle Unterstützung. In Dänemark, Schweden, Finnland und im Vereinigten Königreich (Schottland), wo
ebenfalls nahezu pauschale Beihilfen angeboten werden, erhalten über zwei Drittel der Studierenden Beihilfen.
Demgegenüber erhalten in Bulgarien, der Tschechischen Republik, Kroatien, Italien, Zypern, Litauen, Rumänien
und der Schweiz höchstens 10 % der Studierenden eine bedarfsabhängige Beihilfe.
Da es leistungsabhängige Beihilfen zur Förderung oder Anerkennung herausragender Leistungen gibt, wird diese
Form der Beihilfe in Systemen, die sie verwenden, niemals mehr als höchstens einem Fünftel der Studierenden
gewährt. In Ungarn erhält rund ein Drittel der Vollzeitstudierenden des ersten Zyklus mit staatlich geförderten
Studienplätzen leistungsabhängige Beihilfen, und in Litauen, Österreich, Rumänien, der Slowakei, Bosnien und
Herzegowina und der Türkei sind dies zwischen 10 und 20 % der Studierenden. In weiteren 12 Systemen ( 9) liegt
dieser Anteil bei weniger als 10 %. Litauen zeichnet sich durch hohe Gebühren und einen hohen Anteil von sich
selbst finanzierenden Studierenden aus. Dort steht eine spezielle Beihilfe für sich selbst finanzierende
Studierende mit den besten Leistungen zur Verfügung (0,2 % der entsprechenden Grundgesamtheit im

(8)   Zum Anteil der Beihilfeempfänger in Kurzstudiengängen oder Studiengängen des zweiten Zyklus liegen keine Daten vor.
(9)   Deutschland, Estland, Tschechische Republik, Frankreich, Irland, Polen, Slowenien, ehemalige jugoslawische Republik
      Mazedonien, Montenegro und Serbien

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Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen – 2017/2018

Jahr 2015). Der häufigste Betrag der leistungsabhängigen jährlichen Beihilfen beläuft sich in elf Ländern ( 10) auf
unter 1 000 EUR und in fünf Ländern ( 11) auf zwischen 1 000 EUR und 5 000 EUR.
In Abbildung 9 sind die häufigsten Beträge von pauschalen oder bedarfsabhängigen Beihilfen dargestellt, die
Vollzeitstudierende des ersten Studienzyklus in einem Studienjahr erhalten.

Abbildung 9:      Häufigster jährlicher Betrag von pauschalen oder bedarfsabhängigen Beihilfen,
Vollzeitstudierende in Studiengängen des ersten Zyklus, 2016/2017

                                                                                              > 5 000 EUR

                                                                                              Zwischen 3 001 EUR -
                                                                                              5 000 EUR
                                                                                              Zwischen 1 001 EUR -
                                                                                              3 000 EUR

                                                                                              Zwischen 100 EUR - 1 000 EUR

                                                                                              Keine bedarfsabhängige Beihilfe

                                                                                              Keine Daten verfügbar

                                                                                                            Quelle: Eurydice.

Erläuterung
Der häufigste Beihilfebetrag bezieht sich auf den Betrag, den die höchste Zahl von Studierenden unter den Beihilfeempfängern
in dem Land/Bildungssystem erhält.
Länderspezifische Hinweise
Belgien (BE nl): Die Daten beziehen sich auf Beihilfen für Vollzeit- und Teilzeitstudierende zusammengenommen. Bezugsjahr:
2015/2016.
Bulgarien, Italien, Österreich und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Die dargestellten Beihilfen werden
auf der Grundlage einer Kombination aus bedarfs- und leistungsabhängigen Kriterien gewährt.
Italien und Schweiz. Der Betrag bezieht sich auf den Durchschnittsbetrag, den die Studierenden erhalten, und nicht auf den
Betrag, den die meisten Studierenden unter den Beihilfeempfängern erhalten.

In 17 Systemen ( 12) wird den Studierenden eine Beihilfe zwischen 1 000 EUR und 3 000 EUR pro Jahr gewährt.
In Finnland wurde der Beihilfebetrag auf unter EUR 3000 ( 13) gekürzt, während der Höchstbetrag der jährlichen
Beihilfe insgesamt stieg. In Bulgarien, Estland, Lettland, Ungarn, der Slowakei, der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien und der Türkei beläuft sich der häufigste jährliche Betrag einer bedarfsabhängigen Beihilfe
auf bis zu 1 000 EUR. Am anderen Ende der Skala betragen in sechs Systemen ( 14) die Beihilfen für die meisten
Studierenden zwischen 3 001 EUR und 5 000 EUR, und in drei Ländern ( 15) liegt der häufigste Betrag bei über
5 000 EUR. Norwegen hebt die Studienförderung (Beihilfen und Darlehen) zwischen 2017 und 2020 schrittweise
an, damit sich Vollzeitstudierende auf ihr Studium konzentrieren können. In Deutschland, aber auch in Finnland
und Norwegen werden hohe Beihilfebeträge gezahlt, ohne dass Studiengebühren zu entrichten sind. Im
Vereinigten Königreich (Wales) und der Schweiz sind diese Beihilfen vor dem Hintergrund hoher
Studiengebühren für Vollzeitstudierende zu sehen.

(10) Bulgarien, Frankreich, Lettland, Litauen, Ungarn, Rumänien, Slowakei, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien
     und die Türkei.
(11) Deutschland, Estland, Zypern, Österreich, Polen, Portugal und Slowenien.
(12) Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal,
     Rumänien, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich (Schottland).
(13) Demgegenüber stieg der Höchstbetrag des Darlehens.
(14) Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Vereinigtes Königreich (Nordirland) und Norwegen
(15) Deutschland, Vereinigtes Königreich (Wales) und Schweiz.

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