ASTEN PLANUNGSRÄUME BREITWIESEN / IPFBACH - ARCHITEKTURWETTBEWERB
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ARCHITEKTURWETTBEWERB ASTEN PLANUNGSRÄUME BREITWIESEN / IPFBACH Freigabe durch die Architektenkammer : 13.09.2019 Ausgabe der Unterlagen ab : 16.09.2019 Konstituierende Sitzung / Kolloquium : 30.09.2019 Abgabetermin : 03.12.2019 Sitzung des Preisgerichtes : 28.01.2020 1
ÜBERSICHT A Allgemeiner Teil: A.1 Bauherr/Auftraggeber A.2 Abwickler A.3 Ansprechpartner A.4 Gegenstand des Wettbewerbes A.5 Art des Wettbewerbes A.6 Teilnahmeberechtigung A.7 Rechtsgrundlagen A.8 Termine A.9 Formale Bedingungen und Kennzeichnung A.10 Beurteilungskriterien A.11 Preise und Aufwandsentschädigungen A.12 Absichtserklärung, Beauftragung A.13 Preisgericht und Vorprüfung B Besonderer Teil: B.1 Umfang der Leistungen C Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung: C.1 Grundlagen C.2 Grundsätze C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise C.4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit C.5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit D Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung: D.1 Rahmenbedingungen/Städtebauliche Ziele D.2 Beschreibung des Bauplatzes D.3 Planungskriterien D.4 Konzeption der Wohneinheiten D.5 Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage D.6 Zu beachten E Beilagen: E1_1 Vorentwurfsdatenblatt WSG - Breitwiesen E1_2 Vorentwurfsdatenblatt LAWOG - Breitwiesen E1_3 Vorentwurfsdatenblatt LEBENSRÄUME – Breitwiesen E1_4 Vorentwurfsdatenblatt WSG – Ipfbach E2_1 Baukosten (Schätzkosten) WSG - Breitwiesen E2_2 Baukosten (Schätzkosten) LAWOG - Breitwiesen E2_3 Baukosten (Schätzkosten) LEBENSRÄUME - Breitwiesen E2_4 Baukosten (Schätzkosten) WSG - Ipfbach E3 Lage und Höhenplan E4 Strukturplan E5 Wege zur Wirtschaftlichkeit 2
Unterlagen zur Vorentwurfserstellung Wettbewerbsordnung A Allgemeiner Teil: A.1 Bauherr/Auftraggeber: Die Person(en) des Auftraggebers der Planungsleistungen wird im anschließen- den Verhandlungsverfahren bekannt gegeben. Es wird dies die WSG - Gemeinnützige Wohn- und Siedlergemeinschaft RegGenmbH. 4020 Linz – Goethestraße 2 Tel. 0732/66 44 71 - E-Mail: service@wsg.at. LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ eingetr. Ge- nossenschaft mbH, 4021 Linz, Garnisonsstraße 22 Tel. 0732/93 96 – E-Mail: technik@lawog.at Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft LEBENSRÄUME eingetragene Ge- nossenschaft m.b.H., 4021 Linz – Handel-Mazzetti-Straße 1 Tel. 0732/694000 – E-Mail office@lebensraeume.at (Einem allenfalls späteren Auftraggeberwechsel in diesem Rahmen stimmen die Teilnehmer vorweg zu.) A.2 Abwickler: LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr. Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz, Tel.: 0732/9396-232, E-Mail: technik@lawog.at A.3 Ansprechpartner: DI Dr. Lischka Horst MBA 0732/9396-237 technik@lawog.at A.4 Gegenstand des Wettbewerbes: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwurfskonzepten und städtebaulichen Grundstrukturen für Wohnungen, welche aufgeteilt in zwei Pla- nungsräume und einen erweiterten Planungsraum in mehreren zeitlichen Abstän- den (Bauetappen) durch mehrere Wohnbaugenossenschaften realisiert werden sollen. A.5 Art des Wettbewerbes: Geladener Realisierungswettbewerb 3
A.6 Teilnahmeberechtigung: A 6.1 Allgemeine Bestimmungen: Teilnahmeberechtigt sind die 21 geladenen Architekten bzw. deren Architekturbüro. 1. Architekturbüro Scheuer+Pardametz Hauptstraße 71, 4040 Linz office@architektur-linz.at 2. Architekturbüro Klinglmüller ZT GmbH Weingartshofstraße 24, 4020 Linz office@klinglmueller.com 3. F2-Architekten ZT GmbH Graben 21, 4690 Schwanenstadt office@f2-architekten.at 4. Arch, Norbert Haderer Ziviltechniker GmbH Annagasse 2, 4020 Linz office@haderer.or.at 5. Arch. DI Gerald Anton Steiner Landstraße 16, 4020 Linz office@geraldantonsteiner.at 6. Architekt Martin Kohlbauer ZT-Gesellschaft m.b.H Nestroyplatz 1/27, 1020 Wien architekt@martinkohlbauer.com 7. Kleboth und Dollnig ZT GmbH Peter-Behrens-Platz 2, 4020 Linz linz@klebothdollnig.com 8. Two in a BOX Architekten ZT GmbH Hostauerstraße 33a, 4100 Ottensheim architekten@twoinabox.at 9. Team M Architekten ZT Gesellschaft mbH Eisenhandstraße 13-15, 4020 Linz office@team-m.at 10. x architekten ZT GmbH Industriezeile 36/4, 4020 Linz linz@xarchitekten.at 11. Dworschak+Mühlbachler Architekten ZT GmbH Schratzstraße 11, 4040 Linz office@archinauten.com 12. Karrer Oehlinger Architekten ZT GmbH Blütenstraße 3, 4040 Linz architekten@karrer-oehlinger.at 13. Stögmüller Architekten ZT GmbH Robert-Stolz-Straße 7, 4020 Linz office@stoeg.at 14. ZGP architekten Zellinger Gunhold+Partner Ziviltechniker GesmbH Goethestraße 7, 4020 Linz office@zgp.at 15. amm zt-gmbh Wiener Straße 22, 4490 St. Florian office@amm.at 16. Architekturbüro Mag. Ableidinger & Partner ZT-Gesellschaft m.b.H. Arch. Mag. Willibald Ableidinger Arnleitnerweg 1, 4020 Linz office@arch-ableidinger.at 17. ARGE Kienesberger Frohring Architekten Maria Theresia Straße 41 4600 Wels kienesberger@westhof.at 18. Urmann Radler Architekten Landstraße 16, 4020 Linz office@urmannradler.at 19. Arch. Manfred Waldhör Herrenstraße 13, 4020 Linz office@architekt-waldhoer.at 20. Architekturbüro Kneidinger Vierthalerstrasse 17, 4020 Linz office@architekt-kneidinger.at 21. Hinterwirth Architekten Ziviltechniker OG Annastraße 10, 4810 Gmunden office@hinterwirth.at 4
Jeder Teilnehmer ist - gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft - nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als emp- fangsberechtigt auszuweisen. A 6.2 Mitarbeiter : Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s. Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechniker- gesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlaut- barungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen. A 6.3 Ausschließungsgründe/Ausscheidungsgründe : Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß §2 Teil B WSA 2010 sowie die Ausscheidungsgründe gemäß §17 Teil B WSA 2010. Ferner gilt als Ausschließungsgrund die Nichteinhaltung der Termine und forma- len Bedingungen gemäß Punkt A.8 sowie des Umfangs der Leistungen gemäß Punkt B.1 durch die Teilnehmer. A 6.4 Fragebeantwortung : Fragen sind in schriftlicher Form per e-mail an DI Dr. Lischka Horst MBA unter technik@lawog.at zu richten. Im Betreff der Anfrage ist der Hinweis "Wohnbau Planungsraum Breitwie- sen/Ipfbach" anzuführen. Die Fragen werden, sofern sie termingerecht bis längstens 1 Woche vor dem Kol- loquium einlangen, im Zuge des Kolloquiums vom Preisgericht beantwortet. 5
A.7 Rechtsgrundlagen: Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese Ausschreibung. Die Ausschreibungs- bedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbs- ausschreibung sowie in Ergänzung der Wettbewerbsordnung Architektur der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WSA), Stand 2010, soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsausschreibung ergänzt oder abgeändert wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbs- ausschreibung und der WSA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsaus- schreibung vor. Ferner gelten als Ausschreibungsbedingungen die im Verfahren vorgesehene Fragebeantwortung, soweit diese im Widerspruch zu obig genann- ten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortungen den oben erwähnten Bestimmungen vor. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bestimmungen an und zur Kenntnis, dass das Preisgericht endgültig und unanfechtbar entscheidet. Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Kammer der ZiviltechnikerInnen, ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen für Oberösterreich und Salzburg überprüft und mit Schreiben vom 13.09.2019 die Kooperation bestätigt. Gerichtsstand : Linz 6
A 8 Termine : Ein Kolloquium findet am 30.09.2019, 10.00 Uhr mit anschließender Grund- stücksbesichtigung (sofern erforderlich), statt. Treffpunkt: Gemeindeamt Sitzungssaal, Marktplatz 2, 4481 Asten, Die Wettbewerbsbeiträge mit den Modellen sind bis 03.12.2019, 12.00 Uhr, anonym, bei folgender Adresse abzugeben: LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr. Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz Bei persönlicher Übergabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung einzu- fordern. Achtung! Per Post, Botendienst o.Ä. (zB EMS, Express, …) übermittelte Wettbe- werbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin eingelangt sein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat eigenverantwortlich für diesen Umstand Sorge zu tragen. Diese Zusendungen sind ebenfalls ano- nymisiert (ohne Absenderangabe), nur mit der Kennziffer versehen, abzu- geben. Ein nachträgliches Einlangen von Wettbewerbsbeiträgen oder Teilen hievon führt zum Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlungen sind jedenfalls unzulässig. A.9 Formale Bedingungen und Kennzeichnung: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen Kennzahl zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück rechts oben anzubringen. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind mit der Aufschrift “ Wohnbau Pla- nungsraum Breitwiesen/Ipfbach“ zu versehen. Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und ein Blatt mit Name und Anschrift des Teilneh- mers (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen. Der Briefumschlag ist mit der Kennzahl und der Aufschrift Verfasserblatt zu kennzeichnen. Das Verfasserblatt hat zusätzlich die Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung Architektenwettbewerb “ Wohnbau Planungsraum Breitwiesen/Ipfbach“ zu versehen und auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. 7
A.10 Beurteilungskriterien: Die zur Durchführung notwendigen Funktionsträger, wie Vorsitzender, Stellvertre- tender Vorsitzender, Schriftführer werden vorab durch Abstimmung gewählt. Städtebauliche Lösung. - Gliederung und Gestaltung der Außenräume durch Baukörper unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmsituation (Bahn, Autobahn) und, Ausbildung quartiersmäßiger Identitäten. - Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. Architektonische Lösung. - Architektonische Qualität / äußeres Erscheinungsbild - Räumliche Gestaltung der Innenbereiche, identitätsstiftende Ge- staltung des Außenbereiches. Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung. - Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und in den Folgekosten. - Erreichen von möglichst ökonomischen Errichtungs- und Nutzungskosten. Einhaltung der „Wege zur Wirtschaftlichkeit“ der OÖ Wohnbauförderung und sämtlicher OÖ Förderungsvor- schriften. Funktionelle Lösung. - der Wohnungsgrundrisse/des Raumprogramms - der Beziehung zum jeweils zugeordneten Außenraum - der inneren Erschließung Die oben angeführten Beurteilungskriterien sind in ihrer Gewichtung im Preisgericht gleichwertig. Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesen- den Stimmberechtigten, wobei Stimmenthaltungen dabei nicht berücksichtigt wer- den. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der stimmberech- tigten Preisrichter anwesend sind und mindestens die Hälfte der Mitwirkenden stimmberechtigten Fachpreisrichter sind. Das Preisgericht kann sich aber durch Beschluss dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit und deren Umfang aufer- legen. Bei Stimmgleichheit hat der Vorsitzende kein Dirimierungsrecht. 8
A.11 Preise und Aufwandsentschädigungen: Gesamtsumme € 215.000,-- excl. MWSt. A.11.1.Aufwandsentschädigungen von EUR 147.000 netto – aufgeteilt zu gleichen Teilen an jene Teilnehmer die rechtzeitig und vollständig abgegeben haben. A.11.2.Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung): 3 Preise - sowie 3 Anerkennungen für EUR 68.000 netto 1.Preis EUR 20.500,- netto 2.Preis EUR 16.500,- netto 3.Preis EUR 12.400,- netto 3x Anerkennung a 6.200,- netto Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert wird, Vom Teilnehmer beigezogene Sonderfachleute, wie Haustechnikplaner, Statiker, Bauphysiker oder andere werden nicht automatisch übernommen. Deren Auf- wendungen und Kosten werden nicht vergütet bzw. sind mit Preisen und Auf- wandsentschädigungen abgegolten. Die Ausbezahlung der Preise und Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer und Beteiligte erfolgt nach positivem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens. 9
A.12 Absichtserklärung Die Auftraggeberinnen beabsichtigen nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit dem Verfasser des 1. Preises Verhandlungen über eine Beauftragung mit den weiteren Planungsleis- tungen von zumindest 50% des Volumens des ersten Bauabschnittes (zumindest 65 Wohnungen) auf Basis der Honorarleitlinien für Architekten – HOA 2004 bzw. LMVM 2014 – zu führen und zu beauftragen. Die Verhandlungen werden mit dem Erstgereihten (der Gewinnerin) geführt. Sollten die Verhandlungen mit dem Erst- gereihten jedoch begründet scheitern, so behalten sich die Auftraggeberinnen vor, weitere Verhandlungen allein mit dem Zweitgereihten und, falls auch diese scheitern, allein mit dem Drittgereihten zu führen. Jede der Auftraggeberinnen beabsichtigt weiters nach Abschluss des Wettbewer- bes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den weite- ren Preisträgern des Wettbewerbes Verhandlungen über eine Beauftragung mit den weiteren Planungsleistungen über den Rest des Volumens des ersten Bau- abschnittes auf Basis der Honorarleitlinien für Architekten – HOA 2004 bzw. LMVM 2014 – zu führen und zu beauftragen. Sollten die Verhandlungen scheitern, so behalten sich die Auftraggeberinnen vor, weitere Verhandlungen mit Preisträgern des Wettbewerbes zu führen. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Rechtsanspruch auf Beauftra- gung der genannten Planungsleistungen. Die Festlegung der Vertragsbedingun- gen für diese allfällige Beauftragung erfolgt im anschließenden Verhandlungsver- fahren. Anrechnung des Preisbetrages: Wird ein Preisträger mit der Durchführung der Planungsleistung zur Ausführung des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis zuerkannte Betrag auf das Honorar angerechnet. Veröffentlichungen, geistiges Eigentum, Rückstellung von Unterlagen: Der Abwickler bzw. der Bauherr besitzt das Recht der Veröffentlichung der Wett- bewerbsarbeiten, die jeweiligen Projektverfasser werden unter Nennung allfälli- ger Mitarbeiter dabei genannt. Dieses Recht steht auch jedem Wettbewerbsteil- nehmer für seine Wettbewerbsarbeit zu. Das geistige Eigentum an den einge- reichten Wettbewerbsunterlagen verbleibt in vollem Umfang den Wettbewerbs- teilnehmern, worin auch das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung bzw. des Preisgeldes auf den Bauherrn über. 10
A.13 Preisgericht und Vorprüfung: Zusammensetzung des Preisgerichtes: Fachpreisrichter: Ersatz: Architektin Prof. DI BDA Anne Beer Architektin DI Christine Konrad Architekt Mag. DI (FH) Thomas Forsthuber Architekt DI Christoph Karl Architekt DI Christoph Gärtner Architekt Mag. Maximilian Rudolf Luger Architekt DI Gernot Hertl Architekt DI Andreas Heidl Sachpreisrichter: Ersatz: Dir. DI Stefan Hutter DI Max Burgstaller Dir. Frank Schneider Dir. Klaus Prammer Dir. Mag. Markus Mollnhuber Dir. DI Rudolf Hemetsberger Bgm. Karl Kollingbaum Vzbgm. Kornelia Hamberger Berater (ohne Stimmrecht) Ing. Günther Ackerl DI (FH) Christian Rechberger Architekt Mag. Bernhard Rihl, MSc alle Ersatzpreisrichter Vorprüfung: DI Dr. Lischka Horst MBA 11
B Besonderer Teil: B.1 Umfang der Leistungen (je Planungsraum): • Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude und Außengestaltung (Grünanlagen, Plätze, Wege und Ver- kehrsflächen und Anbindungen). • Grundrisse im M 1:200 für alle Geschosse (bzw. Regelgeschosse) mit Raumbezeichnungen, Flächenangaben und Hauptabmessungen sowie unterschiedlicher farbiger Darstellung der verschiedenen Bereiche. (gilt nur für die Fläche Breitwiesen und für die Fläche Ipfbach) • Ansichten im M 1:200, aus denen die architektonische Absicht klar er- kennbar ist. (gilt nur für die Fläche Breitwiesen und für die Fläche Ipfbach) • Schnitte im M 1:200 im notwendigen Umfang zur Klarstellung des Ent- wurfes. (gilt nur für die Fläche Breitwiesen und für die Fläche Ipfbach) Anmerkung: Die detaillierte Ausarbeitung von Grundrissen, Ansichten und Schnitten wird grundsätzlich auf die Typologie des ersten Bauabschnittes für die ca. 130 Wohnein- heiten des Baufeldes Breitwiesen begrenzt. Werden allerdings vom Projektanten auf dem verbleibenden Baufeld bzw. den anderen Bauplätzen gänzlich andere Gebäudetypologien vorgeschlagen, so sind diese ebenfalls detailliert dazustellen. • 1 Perspektivische Darstellung zur besseren Darstellung der Entwurfs- idee (ist nur vom Sieger binnen 14 Tagen kostenlos nachzureichen) • einfaches Baumassenmodell im M 1:500 mit Nordpfeil (Einsatzmodell) nicht transparent. • Die beiliegenden Datenblätter sind auszufüllen und beizuschließen (eine nachvollziehbare Berechnungsaufstellung ebenfalls, unterteilt in die 3 Genossenschaften und die beiden Baufelder). • Kurzgefasster Bericht zur Erläuterung der Entwurfsidee Material- und Farbkonzept. • Kostenschätzung. Alle Pläne (2 Parien, max. 2 Stk. A0 je Planungsraum) und Unterlagen sind als Pausen gerollt bzw. in einem verschlossenen Kuvert mit Nummer gekennzeichnet anonym abzugeben! Ein getrenntes, verschlossenes, Erkennungskuvert ist als solches gekennzeichnet beizulegen. Die Pläne (Grundrisse) sind weiters in elektronischem Format (DXF, DWG ) zur Nachprüfung der Berechnung den Unterlagen beizulegen. Seitens der Kammer wird ersucht, zusätzlich alle Pläne in einem pdf Format mittels CD oder USB- Stick abzugeben. Diese digitalen Unterlagen aller TeilnehmerInnen werden nach Beendigung des Wettbewerbes der zuständigen Kammer für Dokumentationszwecke zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer sind hiermit einverstanden, sofern nicht anderslautende schriftliche Erklärungen den Wettbewerbsarbeiten beigefügt werden. 12
C Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung: C.1 Grundlagen Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen, inkl. Wohnbauförderung, OÖ Bauordnung OÖ Bautechnikgesetz OÖ Bautechnikverordnung OÖ Wohnbauförderung Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBL. Nr. 64/1980 Im speziellen OÖ Neubauförderungsverordnung 2019! Wege zur Wirtschaftlichkeit sowie einschlägige ÖNORMEN : ÖNORM B 1600 ÖNORM B 1800 ÖNORM B 2607 (Spielplatz) Bebauungsgrundlagen Bezugsquellen : Landes- und Bundesgesetze (www.ris.bka.gv.at) ÖNORMEN (www.on-norm.at) C.2 Grundsätze Die Wohnbebauung ist dazu bestimmt, Menschen, unabhängig ob alt oder jung, mit oder ohne Beeinträchtigung, attraktive, dem Stand der Technik entspre- chende Wohnungen bzw. Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Eigene Identitäten des Quartiers werden herauszuarbeiten sein, ggf auch differenziert unter den drei Bauherrn, um Orientierung zu geben, und den Bewohnern zu ermöglichen, sich mit Ihrem Wohnumfeld zu identifizieren. Eine kostengünstige, sparsame Baukörpergestaltung und –gliederung, die so- wohl die Errichtung in Niedrigenergiebauweise bzw. als Optimalenergiehaus als auch die Minimierung der Folgekosten berücksichtigt, wird erwartet. Die Errichtung der Wohnungen muss im Rahmen der OÖ. Wohnbauförderung als auch im Rahmen der oberösterreichischen Bauordnung bzw. der angeführten Bebauungsgrundlagen möglich sein. Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung der bestmöglichen, funktionalen, wirtschaftlichen, architektonischen und städtebaulichen Lösung. C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise Vorschläge für energiesparende und zukunftsweisende Bauformen, soweit dies im Rahmen der Förderungsrichtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö. zulässig sind, sind erwünscht. Die Nutzung der passiven Sonnenenergie, Niedrigenergiebauweise, baubiologi- sche Aspekte, etc. sollen unter Beachtung kostengünstiger Errichtungs- und Fol- gekosten in die Planungsüberlegungen einbezogen werden. 13
Der Niedrigenergiestandard bzw. der Standard als Optimalenergiehaus hat den Richtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö. zu entsprechen. Es sind ent- sprechende (dezentrale) Lüftungsanlagen, sofern erforderlich zu berücksichtigen. Großes Augenmerk ist auf das Verhältnis Volumen/Außenhülle zu legen! Bei der Ausführung ist auf baubiologisch und ökologisch vertretbare Baustoffe Rücksicht zu nehmen, die diesbezüglichen Wohnbauförderungsvorgaben gelten verbindlich. Weiters ist die Sommertauglichkeit in Hinblick auf Überhitzung der Bauteile zu berücksichtigen. (ggf. konstruktiver Sonnenschutz). C 4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit Die Wohnungen müssen barrierefrei gemäß der OÖ Bauordnung und der OIB Richtlinie 4 und den darin verbindlich erklärten ÖNORMEN errichtet werden. Bei der Errichtung von Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätzen(räumen) ist da- rauf zu achten, dass diese, geräumig, sowie leicht und stufenlos erreichbar sind. Die Waschküchen müssen ebenfalls stufenlos erreichbar sein. Hauseingänge sollen klar erkennbar und leicht identifizierbar sein, und wenn möglich überdeckte Vorbereiche aufweisen. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist darauf zu achten, dass die Eingangsbereiche auch nachts voll einsehbar sind. Von dunklen Nischen soll Abstand genommen werden. Garagenanlagen/Autoabstellplätze müssen barrierefrei/kinderwagentauglich er- reichbar sein. Ein spezielles Augenmerk ist auf die Einsehbarkeit bzw. Übersicht- lichkeit zu legen. Die Zugänglichkeit sollte ausschließlich den Benützer-Innen möglich sein. Weiters ist auf Sicht/Rufkontakt nach außen zu achten und es sind breitere Parkplätze (Behindertenparkplätze) vorzusehen. C 5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit Niedrige Betriebskosten, durch kostengünstige und kostensparende Gestaltung der Freiflächen. Optimale Ausnutzung der vorhandenen Flächen. Rationelle und preisgünstige Herstellungsmöglichkeit, unter Berücksichtigung der Betriebs- und Instandhaltungskosten. Erzielung einer optimalen, funktionellen und Kosten sparenden Lösung durch sinnvolle Kombinationen von Raum- und Nebenraumgruppen. Die gestalterische Qualität soll durch Synthese von Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Wohnqualität erzielt werden. 14
D Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung: Das zu planende Wohnbaugroßprojekt in der Marktgemeinde Asten wird von drei Genossenschaften (WSG, LAWOG, LEBENSRÄUME) gemeinsam in Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde Asten und dem Ortsplaner TOPOS 3 entwickelt und infolge ge- trennt durch die Genossenschaften in mehreren abgestimmten Bauphasen errichtet. Die Baufelder A, B, C zusammengefasst als Planungsraum „Ipfbach“ werden nur durch die WSG bebaut. (Fläche A ist Bestanteil des Planungsraumes Ipfbach und nicht wie im Plan dargestellt ein Erweiterter Planungsraum) Die Baufelder D, E, F zusammengefasst als Planungsraum „Breitwiesen“ werden durch die WSG, LAWOG und die LEBENSRÄUME bebaut. Die Baufelder GH, I, J zusammengefasst als „Erweiterter Planungsraum“ wird vorab nicht bebaut, ist jedoch im Sinne eines gesamten Planungsraumes in den städ- tebaulichen Grundstrukturen zu planen. Vorhandene Grundgrenzen innerhalb des Planungsraumes Ipfbach sind zwischen Baufeld A und Baufeld B jedenfalls zu beachten, zwischen Baufeld B und Baufeld C kann die Grundgrenze in Hinblick auf die Planung ignoriert werden. Vorhandene Grundgrenzen innerhalb des Planungsraumes Breitwiesen sind nicht zu beachten und können in Folge entwurfsabhängig zur Realteilung zwischen den drei Genossenschaften vom Projektanten neu vorgeschlagen werden. Der Planungsraum Breitwiesen ist ca. im Verhältnis 40/40/20 (WSG,LAWOG,LEBENSRÄUME) aufzutei- len. Der Teilungsvorschlag somit die künftigen Grundgrenzen obliegt dem Teilnehmer. Die Projekte für die WSG, die LAWOG und die LEBENSRÄUME müssen unabhängig voneinander projektiert werden. Eine gemeinsame Nutzung z.B. für die Tiefgarage ist nicht erwünscht. 15
D.1 Rahmenbedingungen/Städtebauliche Ziele: Verkehr Erschließung und Gestaltung • Primärerschließung und Anbindung an übergeordnetes Straßennetz Anbindung an B 1, Breitwiesenstraße und Breitwiesenstraße (neu) und Knoten Breitwiesenstraße (neu)/Einsiedlstraße) • Vorlage eines Mobilitätskonzeptes mit Schwerpunkt auf den Fuß- und Radver- kehr, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie das Stellplatzma- nagement. (Ist vom Sieger des Wettbewerbes im Zuge der weiteren Beauftragung nachzureichen) • Attraktive Gestaltung Einsiedl- und Breitwiesenstraße, Breitwiesenstraße (neu) sowie interner Erschließungsstraßen. • Schaffung attraktiver interner Wegebeziehungen mit wohnumfeldverträglicher und flächenökonomischer interner Erschließungsstruktur für den motorisierten Individualverkehr. • Sicherstellung der Anbindungsvoraussetzungen für nachfolgende Realisie- rungsphasen. • Attraktive (übergeordnete) Fuß- und Radwegverbindungen ins Ortszentrum und historische Zentrum Asten sowie zu den Sportanlagen, Anknüpfungs- punkte gemäß Strukturplan Variante 7, TOPOS III, vom 14.03.2019. Organisation ruhender Verkehr, Stellplatzanzahl Je Wohneinheit sind mindestens 2 Abstellplätze zu errichten. Ausgenommen sind Planungen mit verbindlich umzusetzenden Maßnahmen des Mobilitätsmanagements, die den Stellplatzbedarf nachweisbar reduzieren, Sonderwohnformen und Wohnformen mit nachweislich geringerem Stellplatzbedarf, unter Bedachtnahme auf den Standardausstattungskatalog in "Wohnbau: Wege zur Wirtschaftlichkeit" i.d.j.g.F. (Abtei- lung Wohnbauförderung, Land Oberösterreich), wobei je Wohneinheit mindestens ein Stellplatz zu errichten ist. Ein Abstellplatz je Wohneinheit soll als Tiefgaragenstellplatz ausgeführt werden. Konkret sind für jede 2-Raum Wohnung ein Stellplatz und für jede 3-, bzw. 4- Raumwohnung 2 Stellplätze vorzusehen. 1 Stellplatz pro Wohnung ist dabei in einer Tiefgarage vorzusehen. 0,25 Abstellplätze je Wohneinheit sind als frei zugänglich (Besucherstellplätze) vorzusehen. Diese Besucherstellplätze sind in der oben angeführten Gesamtan- zahl (1 Stpl pro 2-Raumwohnung und 2 Stpl pro Drei- bzw. Vierraumwohnung) bereits berücksichtigt. Abstellplätzen im Wohnumfeldinnenbereich sollten weitestgehend vermieden werden. 16
Bebauungsstruktur/Bebauungsdichte, Maß der baulichen Nutzung Bebauungsdichte • maximale Geschossflächenzahl (GFZ) gemäß dem unter Punkt D dargestell- ten Strukturplan, gebunden an eine qualitätsvolle Gestaltung und Schall- schutzmaßnahmen GFZ = Verhältnis der Gesamtgeschossfläche zur Bezugsfläche - Bezugsfläche Baufelder A, B und C: (41.067 m²) Nettobaulandfläche des Baufeldes, inklusive Fläche der übergreifenden Grün- achsen laut Plandarstellung Strukturplan sowie unter der Voraussetzung der Gewährleistung einer öffentlichen Zugäng- lichkeit inklusive der westlich anschließenden Grünzugfläche. - Bezugsfläche Baufelder D, E, F : (45.193m²) Nettobaulandfläche des Baufeldes, inklusive Fläche der übergreifenden Grün- achsen laut Plandarstellung Strukturplan - Bezugsfläche Baufelder GH, I und J: (54.736 m²) Nettobaulandfläche des Baufeldes, inklusive Fläche der übergreifenden Grün- achsen laut Plandarstellung Strukturplan • Anzahl der Wohneinheiten als Orientierungswert Planungsraum Ipfbach: 316 Wohneinheiten Planungsraum Breitwiesen: 289 Wohneinheiten Erweiterter Planungsraum: 128 Wohneinheiten Gebäudehöhe bei GFZ 0,75 • mindestens III Geschosse, unter Bedachtnahme auf den Standardausstat- tungskatalog in "Wohnbau: Wege zur Wirtschaftlichkeit" i.d.j.g.F. (Abteilung Wohnbauförderung, Land Oberösterreich) Es sind grundsätzlich mindestens drei oberirdische Geschosse ohne Dachgeschoss, also EG + 1.OG + 2.OG + allfälliges Dachgeschoss zu errich- ten, wobei das dritte oberirdische Geschoß als Vollgeschoss, also nicht zu- rückgesetzt ausgeführt werden muss […]." • maximal IV Geschosse, unter der Voraussetzung einer qualitätsvollen städte- baulichen und architektonischen Begründung ist in Teilbereichen eine Akzen- tuierung durch ein zusätzliches Terrassengeschoss zulässig. Gebäudehöhe bei GFZ 0,5 • maximal III Geschosse plus zusätzliches Terrassengeschoss 17
Siedlungsrand • Ausbildung eines raumstrukturellen Abschlusses Richtung Norden (eine Erwei- terungsoption nach Norden ist auch langfristig nicht umsetzbar) Gestaltqualität • Sicherung einer hohen Gestalt- und Wohnumfeldqualität (durch Architekten- wettbewerb) • Entwicklung einer übergreifenden städtebaulichen Struktur, insbesondere auch durch baufeldübergreifende Platz- und Freiflächengestaltung, unter Einbin- dung von Gemeinbedarfsflächen Landschaftsplanung/Grün- & Freiflächen • Ausbildung einer durchgehenden Grünachse in Ost-West-Richtung, in Nord- Süd- Richtung sowie einer gewässerbegleitenden Grünfläche im Westen (Grünzug), unter Aufnahme von Fuß- und Radwegen mit öffentlichem Durch- gangs-/Durchfahrtsrecht, zur Sicherung einer baufeldübergreifenden, (halb-) öffentlichen Grünstruktur, gemäß Strukturplan. • Rahmenbedingungen Grünachse in Ost-West-Richtung: - Lage gemäß Strukturplan, mit Abweichungstoleranz: 20 m - durchschnittliche Korridorbreite: 50 m - Mindestbreite: 30 m • Grünflächenanteil (GFA) 40 %: Mindestens 40 % der Bauplatz- bzw. Baufeld- fläche sind als Grünfläche zu gestalten. Kompensationsmaßnahmen zulässig, wobei mindestens 30 % der Bauplatz- bzw. Baufeldfläche als Grünflächen über gewachsenem Boden vorzusehen sind. • Attraktive landschaftsplanerische Grünflächengestaltung. • Sicherung einer (halb-) öffentlich zugänglichen, übergeordneten Grün- und Freiflächenstruktur (inklusive Spielflächen). • Baumreihen entlang der Einsiedl- und Breitwiesenstraße (neu). • Berücksichtigung ökologischer Kriterien und eines ökologischen Ausgleichs. Oberflächenentwässerung • in Landschaftsplanung integriertes Oberflächenwassermanagement • Sicherung ökologischer Aspekte (Oberflächenentwässerung Straßenraum) Immissionsschutz • Lärmabschirmende Bebauung/Raumabschluss, insbesondere Richtung Nord- osten, Norden und Westen. • Konkretisierte Lärmschutzmaßnahmen in Abstimmung mit der geplanten Be- bauungsstruktur. Gemeinbedarfsflächen • Vorhaltung von Flächen für Sonderwohnformen im erweiterten Planungsraum für Gemeinbedarfseinrichtungen. (max. Fläche von 4.000m²) 18
D.2 Beschreibung des Bauplatzes: Der Bauplatz besteht aus einer Vielzahl an noch zu vereinigenden Grundstücken. Die drei Planungsräume definieren die 3 Bauplätze. Bauplatz WSG : (Planungsraum Ipfbach) im Gesamtausmaß von ca. 41.067m² (8/2, 10, LN 13, LN 11) Bauplatz LAWOG, LEBENSRÄUME, WSG : (Planungsraum Breitwiesen) im Gesamtausmaß von ca. 38.861m² (229/2, LN 180, LN 181, LN 222, LN 223, LN 228) Bauplatz Erweiterter Planungsraum : (Planungsraum Erweiterter Planungsraum) im Gesamtausmaß von ca. 54.736m² (229/1, 227/1, 229/3, LN 231) Das Gesamtausmaß der drei Bauplätze beträgt ca. 134.664m² 19
D.3 Planungskriterien: Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage sicherzustellen, soll unter anderem durch die Minimierung der internen Wege ein funktionelles Konzept in den kompakten Bau- körpern (gutes Verhältnis von Fassadenfläche zu Gebäudekubatur) entstehen. Das Bauvorhaben wird in mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Etappen reali- siert. Die Wohnbauten der einzelnen Genossenschaften werden in Abstimmung mit dem Wohnbauprogramm des Landes in mehreren Etappen realisiert. Einzelne Bauetappen können aus mehreren Baukörpern bestehen sollen jedoch ca. 50 Wohnungen bei der WSG ca. 50 Wohnungen bei der LAWOG ca. 30 Wohnungen bei den LEBENSRÄUMEN , nicht überschreiten. Auf eine den Bauetappen angepasste Errichtung der Tiefgarage ist ebenfalls zu achten. Die angedachten Bauetappen sind in den Plänen darzustellen. Zu beach- ten gilt weiter, dass die Kriterien der OÖ Wohnbauförderung „Wege zur Wirt- schaftlichkeit“ vor allem die Wirtschaftlichkeitsparameter auch in den einzel- nen Bauetappen eingehalten werden. 20
D.4 Konzeption der Wohneinheiten (allgemein): In Hinblick auf die unterschiedlichen Haushaltstypen (Alleinerziehende, junge und alte Alleinlebende bzw. Paare, Kleinfamilien und Singles) müssen die Wohnungen möglichst vielfältig nutzbar sein. Die Wohnungen sollten aus variabel nutzbaren Zimmern bestehen, so dass sie unterschiedlichen Bedürfnissen in wechselnden Lebenssituationen entsprechen. Nach Möglichkeit ist das Bad natürlich zu belich- ten bzw. zu belüften. Da es sich um geförderte Mietwohnungen handeln soll, ist unbedingt im Entwurf auf niedrige Errichtungs- und spätere Folgekosten zu achten. Aufgrund der erforderlichen Wirtschaftlichkeit wird gewünscht die maxi- mal angegebene GFZ zu erreichen. 2 Zimmer Wohnungen : • Vorraum • Abstellraum oder Abstellschrank • Bad (Ausstattung mit Badewanne, Waschbecken, Platz für Waschmaschine) • WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit dem Bad/AR muss möglich sein.) • Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein) • Wohnzimmer • Schlafzimmer • Loggia oder Balkon oder Terrasse 3 Zimmer Wohnungen : • Vorraum • Abstellraum oder Abstellschrank • Bad (Ausstattung mit Badewanne, Waschbecken, Platz für Waschmaschine) • WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit dem Bad/AR muss möglich sein.) • Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein) • Wohnzimmer • Schlafzimmer • Kinderzimmer • Loggia oder Balkon oder Terrasse 4 Zimmer Wohnungen : • Vorraum • Abstellraum • Bad (Ausstattung mit Badewanne, Waschbecken, Platz für Waschmaschine) • WC (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit dem Bad/AR muss möglich sein.) • Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein) • Wohnzimmer • Schlafzimmer • Kinderzimmer • Kinderzimmer • Loggia oder Balkon oder Terrasse Da das Projekt mit Geldern der OÖ Landesregierung errichtet wird, ist der dies- bezüglich vorgegebene Kostenrahmen unbedingt einzuhalten. 21
D.4.1 Konzeption der Wohneinheiten WSG (Baufeld Breitwiesen): Der Entwurf der MIETWOHNUNGEN soll aus 30% 2-Raumwohnungen (max. 55m² zuzügl. Freiflächen) 50% 3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen) 20% 4-Raumwohnungen (max. 90m² zuzügl. Freiflächen) bestehen. Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen. D.4.2 Konzeption der Wohneinheiten WSG (Baufeld Ipfbach): Der Entwurf der MIETWOHNUNGEN soll aus 30% 2-Raumwohnungen (max. 55m² zuzügl. Freiflächen) 50% 3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen) 20% 4-Raumwohnungen (max. 90m² zuzügl. Freiflächen) bestehen. Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen. D.4.3 Konzeption der Wohneinheiten LAWOG (Baufeld Breitwiesen): Der Entwurf der MIETWOHNUNGEN soll aus 25% 2-Raumwohnungen (max. 55m² zuzügl. Freiflächen) 65% 3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen) 10% 4-Raumwohnungen (max. 85m² zuzügl. Freiflächen) bestehen. Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen. D.4.4 Konzeption der Wohneinheiten LEBENSRÄUME (Baufeld Breitwiesen): Der Entwurf der MIETWOHNUNGEN soll aus 35% 2-Raumwohnungen (max. 55m² zuzügl. Freiflächen) 55% 3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen) 10% 4-Raumwohnungen (max. 85m² zuzügl. Freiflächen) bestehen. Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen. 22
D.5 Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage: • Für jede Wohneinheit des Wohnbaus ist 1 Stellplatz in der Tiefgarage zu Berücksichtigen. Für jede 3-, bzw. 4 Raumwohnung ist jeweils ein weite- rer Stellplatz oberirdisch vorzusehen, wovon ein Anteil als Besucherpark- plätze auszuweisen ist. (0,25 pro Wohneinheit) • Für jede Wohneinheit ist ein Kellerabteil vorzusehen. • Nebenräume lt. Bauordnung • Überdachter Fahrradabstellbereich Je angefangener 60m² Nutzfläche ist ein Stellplatz einzuplanen. Mindestlänge und Mindestbreite pro Stellplatz (2m x 0,7m ), Ab 5 Stellplätzen sind diese zusätzlich zu überdachen. • Wäscheplatz • Müllplatz • Haustechnikraum D.6 Zu beachten: • Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie einschlägige ÖNORMEN (z.B. B 1600) • Einhaltung der Vorgaben der OÖ Wohnbauförderung • Planungsgrundsätze für barrierefreies Bauen ÖNORMEN B1600 in der geltenden Fassung - Musskriterien lt. OÖ Wohnbauförderung • Einhaltung der von der OÖ Wohnbauförderung geforderten energetischen Mindeststandards. (Niedrigenergiehaus, Optimalenergiehaus) • ÖNORMEN B 2607 (Spielplätze) in der geltenden Fassung • Wege zur Wirtschaftlichkeit • Kinderspielplatz lt. Bauordnung • Die Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge muss gewährleistet sein. E Beilagen: E1_1 Vorentwurfsdatenblatt WSG - Breitwiesen E1_2 Vorentwurfsdatenblatt LAWOG - Breitwiesen E1_3 Vorentwurfsdatenblatt LEBENSRÄUME – Breitwiesen E1_4 Vorentwurfsdatenblatt WSG – Ipfbach E2_1 Baukosten (Schätzkosten) WSG - Breitwiesen E2_2 Baukosten (Schätzkosten) LAWOG - Breitwiesen E2_3 Baukosten (Schätzkosten) LEBENSRÄUME - Breitwiesen E2_4 Baukosten (Schätzkosten) WSG - Ipfbach E3 Lage und Höhenplan E4 Strukturplan E5 Wege zur Wirtschaftlichkeit 23
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