ASTEN PLANUNGSRÄUME BREITWIESEN / IPFBACH - ARCHITEKTURWETTBEWERB

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ASTEN PLANUNGSRÄUME BREITWIESEN / IPFBACH - ARCHITEKTURWETTBEWERB
ARCHITEKTURWETTBEWERB
ASTEN PLANUNGSRÄUME                    BREITWIESEN / IPFBACH

Freigabe durch die Architektenkammer :               13.09.2019
Ausgabe der Unterlagen ab :                          16.09.2019
Konstituierende Sitzung / Kolloquium :               30.09.2019
Abgabetermin :                                       03.12.2019
Sitzung des Preisgerichtes :                         28.01.2020

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ÜBERSICHT
A   Allgemeiner Teil:

    A.1     Bauherr/Auftraggeber
    A.2     Abwickler
    A.3     Ansprechpartner
    A.4     Gegenstand des Wettbewerbes
    A.5     Art des Wettbewerbes
    A.6     Teilnahmeberechtigung
    A.7     Rechtsgrundlagen
    A.8     Termine
    A.9     Formale Bedingungen und Kennzeichnung
    A.10    Beurteilungskriterien
    A.11    Preise und Aufwandsentschädigungen
    A.12    Absichtserklärung, Beauftragung
    A.13    Preisgericht und Vorprüfung

B   Besonderer Teil:

    B.1     Umfang der Leistungen

C   Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung:

    C.1     Grundlagen
    C.2     Grundsätze
    C.3     Ökologie - Niedrigstenergiebauweise
    C.4     Barrierefreies Bauen / Sicherheit
    C.5     Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit

D   Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung:

    D.1     Rahmenbedingungen/Städtebauliche Ziele
    D.2     Beschreibung des Bauplatzes
    D.3     Planungskriterien
    D.4     Konzeption der Wohneinheiten
    D.5     Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage
    D.6     Zu beachten

E   Beilagen:

    E1_1   Vorentwurfsdatenblatt WSG - Breitwiesen
    E1_2   Vorentwurfsdatenblatt LAWOG - Breitwiesen
    E1_3   Vorentwurfsdatenblatt LEBENSRÄUME – Breitwiesen
    E1_4   Vorentwurfsdatenblatt WSG – Ipfbach
    E2_1   Baukosten (Schätzkosten) WSG - Breitwiesen
    E2_2   Baukosten (Schätzkosten) LAWOG - Breitwiesen
    E2_3   Baukosten (Schätzkosten) LEBENSRÄUME - Breitwiesen
    E2_4   Baukosten (Schätzkosten) WSG - Ipfbach
    E3     Lage und Höhenplan
    E4     Strukturplan
    E5     Wege zur Wirtschaftlichkeit

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Unterlagen zur Vorentwurfserstellung
                      Wettbewerbsordnung
A   Allgemeiner Teil:

    A.1 Bauherr/Auftraggeber:
        Die Person(en) des Auftraggebers der Planungsleistungen wird im anschließen-
        den Verhandlungsverfahren bekannt gegeben. Es wird dies die
          WSG - Gemeinnützige Wohn- und Siedlergemeinschaft RegGenmbH.
          4020 Linz – Goethestraße 2
          Tel. 0732/66 44 71 - E-Mail: service@wsg.at.

          LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ eingetr. Ge-
          nossenschaft mbH, 4021 Linz, Garnisonsstraße 22
          Tel. 0732/93 96 – E-Mail: technik@lawog.at

          Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft LEBENSRÄUME eingetragene Ge-
          nossenschaft m.b.H., 4021 Linz – Handel-Mazzetti-Straße 1
          Tel. 0732/694000 – E-Mail office@lebensraeume.at
          (Einem allenfalls
          späteren Auftraggeberwechsel in diesem Rahmen stimmen die Teilnehmer vorweg zu.)

    A.2 Abwickler:
        LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr.
        Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz, Tel.: 0732/9396-232,
        E-Mail: technik@lawog.at

    A.3   Ansprechpartner:
          DI Dr. Lischka Horst MBA 0732/9396-237 technik@lawog.at

    A.4 Gegenstand des Wettbewerbes:
        Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwurfskonzepten und
        städtebaulichen Grundstrukturen für Wohnungen, welche aufgeteilt in zwei Pla-
        nungsräume und einen erweiterten Planungsraum in mehreren zeitlichen Abstän-
        den (Bauetappen) durch mehrere Wohnbaugenossenschaften realisiert werden
        sollen.

    A.5 Art des Wettbewerbes:
        Geladener Realisierungswettbewerb

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A.6 Teilnahmeberechtigung:

A 6.1 Allgemeine Bestimmungen:
Teilnahmeberechtigt sind die 21 geladenen Architekten bzw. deren Architekturbüro.

     1.     Architekturbüro Scheuer+Pardametz
            Hauptstraße 71, 4040 Linz                   office@architektur-linz.at

     2.     Architekturbüro Klinglmüller ZT GmbH
            Weingartshofstraße 24, 4020 Linz            office@klinglmueller.com

     3.     F2-Architekten ZT GmbH
            Graben 21, 4690 Schwanenstadt               office@f2-architekten.at

     4.     Arch, Norbert Haderer Ziviltechniker GmbH
            Annagasse 2, 4020 Linz                    office@haderer.or.at

     5.     Arch. DI Gerald Anton Steiner
            Landstraße 16, 4020 Linz                    office@geraldantonsteiner.at

     6.     Architekt Martin Kohlbauer ZT-Gesellschaft m.b.H
            Nestroyplatz 1/27, 1020 Wien               architekt@martinkohlbauer.com

     7.     Kleboth und Dollnig ZT GmbH
            Peter-Behrens-Platz 2, 4020 Linz            linz@klebothdollnig.com

     8.     Two in a BOX Architekten ZT GmbH
            Hostauerstraße 33a, 4100 Ottensheim         architekten@twoinabox.at

     9.     Team M Architekten ZT Gesellschaft mbH
            Eisenhandstraße 13-15, 4020 Linz            office@team-m.at

     10.    x architekten ZT GmbH
            Industriezeile 36/4, 4020 Linz              linz@xarchitekten.at

     11.    Dworschak+Mühlbachler Architekten ZT GmbH
            Schratzstraße 11, 4040 Linz            office@archinauten.com

     12.    Karrer Oehlinger Architekten ZT GmbH
            Blütenstraße 3, 4040 Linz                   architekten@karrer-oehlinger.at

     13.    Stögmüller Architekten ZT GmbH
            Robert-Stolz-Straße 7, 4020 Linz            office@stoeg.at

     14.    ZGP architekten Zellinger Gunhold+Partner
            Ziviltechniker GesmbH
            Goethestraße 7, 4020 Linz                 office@zgp.at

     15.    amm zt-gmbh
            Wiener Straße 22, 4490 St. Florian          office@amm.at

     16.    Architekturbüro Mag. Ableidinger & Partner ZT-Gesellschaft m.b.H.
            Arch. Mag. Willibald Ableidinger
            Arnleitnerweg 1, 4020 Linz                 office@arch-ableidinger.at

     17.    ARGE Kienesberger Frohring Architekten
            Maria Theresia Straße 41 4600 Wels          kienesberger@westhof.at

     18.    Urmann Radler Architekten
            Landstraße 16, 4020 Linz                    office@urmannradler.at

     19.    Arch. Manfred Waldhör
            Herrenstraße 13, 4020 Linz                  office@architekt-waldhoer.at

     20.    Architekturbüro Kneidinger
            Vierthalerstrasse 17, 4020 Linz             office@architekt-kneidinger.at

     21.    Hinterwirth Architekten Ziviltechniker OG
            Annastraße 10, 4810 Gmunden                 office@hinterwirth.at

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Jeder Teilnehmer ist - gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft - nur
     einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss
     sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.

     Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung
     besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als emp-
     fangsberechtigt auszuweisen.

A 6.2 Mitarbeiter :

     Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s.
     Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder
     Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechniker-
     gesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer
     genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlaut-
     barungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.

A 6.3 Ausschließungsgründe/Ausscheidungsgründe :

     Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß §2 Teil B WSA 2010 sowie die
     Ausscheidungsgründe gemäß §17 Teil B WSA 2010.
     Ferner gilt als Ausschließungsgrund die Nichteinhaltung der Termine und forma-
     len Bedingungen gemäß Punkt A.8 sowie des Umfangs der Leistungen gemäß
     Punkt B.1 durch die Teilnehmer.

A 6.4 Fragebeantwortung :

     Fragen sind in schriftlicher Form per e-mail an
     DI Dr. Lischka Horst MBA unter technik@lawog.at zu richten.

     Im Betreff der Anfrage ist der Hinweis "Wohnbau Planungsraum Breitwie-
     sen/Ipfbach" anzuführen.

     Die Fragen werden, sofern sie termingerecht bis längstens 1 Woche vor dem Kol-
     loquium einlangen, im Zuge des Kolloquiums vom Preisgericht beantwortet.

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A.7 Rechtsgrundlagen:

    Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese Ausschreibung. Die Ausschreibungs-
    bedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbs-
    ausschreibung sowie in Ergänzung der Wettbewerbsordnung Architektur der
    Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WSA), Stand 2010,
    soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsausschreibung ergänzt
    oder abgeändert wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbs-
    ausschreibung und der WSA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsaus-
    schreibung vor. Ferner gelten als Ausschreibungsbedingungen die im Verfahren
    vorgesehene Fragebeantwortung, soweit diese im Widerspruch zu obig genann-
    ten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortungen den oben erwähnten
    Bestimmungen vor.

    Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der
    Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bestimmungen an und zur Kenntnis,
    dass das Preisgericht endgültig und unanfechtbar entscheidet.

    Die Wettbewerbsausschreibung wurde von der Kammer der ZiviltechnikerInnen,
    ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen für Oberösterreich und Salzburg
    überprüft und mit Schreiben vom 13.09.2019 die Kooperation bestätigt.

    Gerichtsstand : Linz

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A 8 Termine :

          Ein Kolloquium findet am 30.09.2019, 10.00 Uhr mit anschließender Grund-
          stücksbesichtigung (sofern erforderlich), statt.

          Treffpunkt:
          Gemeindeamt Sitzungssaal, Marktplatz 2, 4481 Asten,

          Die Wettbewerbsbeiträge mit den Modellen sind bis 03.12.2019,
          12.00 Uhr, anonym, bei folgender Adresse abzugeben:

          LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr.
          Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz

      Bei persönlicher Übergabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung einzu-
      fordern.

                Achtung!
                Per Post, Botendienst o.Ä. (zB EMS, Express, …) übermittelte Wettbe-
                werbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin
                eingelangt sein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat eigenverantwortlich für
                diesen Umstand Sorge zu tragen. Diese Zusendungen sind ebenfalls ano-
                nymisiert (ohne Absenderangabe), nur mit der Kennziffer versehen, abzu-
                geben.
                Ein nachträgliches Einlangen von Wettbewerbsbeiträgen oder Teilen
                hievon führt zum Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlungen
                sind jedenfalls unzulässig.

 A.9 Formale Bedingungen und Kennzeichnung:

      Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.

      Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen
      Kennzahl zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück rechts
      oben anzubringen.

      Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind mit der Aufschrift “ Wohnbau Pla-
      nungsraum Breitwiesen/Ipfbach“ zu versehen.

      Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie
      ein undurchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher
      außen die Kennzahl trägt und ein Blatt mit Name und Anschrift des Teilneh-
      mers (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter enthält.
      Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen.
      Der Briefumschlag ist mit der Kennzahl und der Aufschrift Verfasserblatt zu
      kennzeichnen.

      Das Verfasserblatt hat zusätzlich die Telefonnummer und die Kontonummer des
      Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten.

      Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere
      Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung
      Architektenwettbewerb “ Wohnbau Planungsraum Breitwiesen/Ipfbach“ zu
      versehen und auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl
      anzubringen.

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A.10 Beurteilungskriterien:

     Die zur Durchführung notwendigen Funktionsträger, wie Vorsitzender, Stellvertre-
     tender Vorsitzender, Schriftführer werden vorab durch Abstimmung gewählt.

            Städtebauliche Lösung.
                 - Gliederung und Gestaltung der Außenräume durch Baukörper
                    unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmsituation (Bahn,
                    Autobahn) und, Ausbildung quartiersmäßiger Identitäten.
                 - Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung.

            Architektonische Lösung.
                  - Architektonische Qualität / äußeres Erscheinungsbild
                  - Räumliche Gestaltung der Innenbereiche, identitätsstiftende Ge-
                     staltung des Außenbereiches.

            Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung.
                 - Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und in den Folgekosten.
                 - Erreichen von möglichst ökonomischen Errichtungs- und
                     Nutzungskosten. Einhaltung der „Wege zur Wirtschaftlichkeit“
                     der OÖ Wohnbauförderung und sämtlicher OÖ Förderungsvor-
                     schriften.

            Funktionelle Lösung.
                 - der Wohnungsgrundrisse/des Raumprogramms
                 - der Beziehung zum jeweils zugeordneten Außenraum
                 - der inneren Erschließung

    Die oben angeführten Beurteilungskriterien sind in ihrer Gewichtung im
    Preisgericht gleichwertig.

     Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesen-
     den Stimmberechtigten, wobei Stimmenthaltungen dabei nicht berücksichtigt wer-
     den. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der stimmberech-
     tigten Preisrichter anwesend sind und mindestens die Hälfte der Mitwirkenden
     stimmberechtigten Fachpreisrichter sind. Das Preisgericht kann sich aber durch
     Beschluss dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit und deren Umfang aufer-
     legen.

     Bei Stimmgleichheit hat der Vorsitzende kein Dirimierungsrecht.

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A.11 Preise und Aufwandsentschädigungen:

                 Gesamtsumme € 215.000,-- excl. MWSt.

A.11.1.Aufwandsentschädigungen von EUR 147.000 netto –
       aufgeteilt zu gleichen Teilen an jene Teilnehmer die rechtzeitig und
       vollständig abgegeben haben.

A.11.2.Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung):
       3 Preise - sowie 3 Anerkennungen für EUR 68.000 netto

       1.Preis EUR 20.500,- netto
       2.Preis EUR 16.500,- netto
       3.Preis EUR 12.400,- netto

       3x Anerkennung a 6.200,- netto

      Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise
      vorzunehmen, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert wird,
      Vom Teilnehmer beigezogene Sonderfachleute, wie Haustechnikplaner, Statiker,
      Bauphysiker oder andere werden nicht automatisch übernommen. Deren Auf-
      wendungen und Kosten werden nicht vergütet bzw. sind mit Preisen und Auf-
      wandsentschädigungen abgegolten.

      Die Ausbezahlung der Preise und Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer und
      Beteiligte erfolgt nach positivem Abschluss des Wettbewerbsverfahrens.

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A.12 Absichtserklärung

    Die Auftraggeberinnen beabsichtigen nach Abschluss des Wettbewerbes, unter
    Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit dem Verfasser des 1.
    Preises Verhandlungen über eine Beauftragung mit den weiteren Planungsleis-
    tungen von zumindest 50% des Volumens des ersten Bauabschnittes (zumindest
    65 Wohnungen) auf Basis der Honorarleitlinien für Architekten – HOA 2004 bzw.
    LMVM 2014 – zu führen und zu beauftragen. Die Verhandlungen werden mit dem
    Erstgereihten (der Gewinnerin) geführt. Sollten die Verhandlungen mit dem Erst-
    gereihten jedoch begründet scheitern, so behalten sich die Auftraggeberinnen
    vor, weitere Verhandlungen allein mit dem Zweitgereihten und, falls auch diese
    scheitern, allein mit dem Drittgereihten zu führen.

    Jede der Auftraggeberinnen beabsichtigt weiters nach Abschluss des Wettbewer-
    bes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts mit den weite-
    ren Preisträgern des Wettbewerbes Verhandlungen über eine Beauftragung mit
    den weiteren Planungsleistungen über den Rest des Volumens des ersten Bau-
    abschnittes auf Basis der Honorarleitlinien für Architekten – HOA 2004 bzw.
    LMVM 2014 – zu führen und zu beauftragen.

    Sollten die Verhandlungen scheitern, so behalten sich die Auftraggeberinnen vor,
    weitere Verhandlungen mit Preisträgern des Wettbewerbes zu führen.

    Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Rechtsanspruch auf Beauftra-
    gung der genannten Planungsleistungen. Die Festlegung der Vertragsbedingun-
    gen für diese allfällige Beauftragung erfolgt im anschließenden Verhandlungsver-
    fahren.

    Anrechnung des Preisbetrages:

    Wird ein Preisträger mit der Durchführung der Planungsleistung zur Ausführung
    des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis zuerkannte
    Betrag auf das Honorar angerechnet.

    Veröffentlichungen, geistiges Eigentum, Rückstellung von Unterlagen:

    Der Abwickler bzw. der Bauherr besitzt das Recht der Veröffentlichung der Wett-
    bewerbsarbeiten, die jeweiligen Projektverfasser werden unter Nennung allfälli-
    ger Mitarbeiter dabei genannt. Dieses Recht steht auch jedem Wettbewerbsteil-
    nehmer für seine Wettbewerbsarbeit zu. Das geistige Eigentum an den einge-
    reichten Wettbewerbsunterlagen verbleibt in vollem Umfang den Wettbewerbs-
    teilnehmern, worin auch das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist.

    Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen
    geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung bzw. des Preisgeldes auf
    den Bauherrn über.

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A.13 Preisgericht und Vorprüfung:

     Zusammensetzung des Preisgerichtes:

     Fachpreisrichter:                          Ersatz:
     Architektin Prof. DI BDA Anne Beer         Architektin DI Christine Konrad

     Architekt Mag. DI (FH) Thomas Forsthuber   Architekt DI Christoph Karl

     Architekt DI Christoph Gärtner             Architekt Mag. Maximilian Rudolf Luger

     Architekt DI Gernot Hertl                  Architekt DI Andreas Heidl

     Sachpreisrichter:                          Ersatz:
     Dir. DI Stefan Hutter                      DI Max Burgstaller
     Dir. Frank Schneider                       Dir. Klaus Prammer
     Dir. Mag. Markus Mollnhuber                Dir. DI Rudolf Hemetsberger
     Bgm. Karl Kollingbaum                      Vzbgm. Kornelia Hamberger

     Berater (ohne Stimmrecht)
     Ing. Günther Ackerl
     DI (FH) Christian Rechberger
     Architekt Mag. Bernhard Rihl, MSc
     alle Ersatzpreisrichter

                                                Vorprüfung:
                                                DI Dr. Lischka Horst MBA

                                          11
B   Besonderer Teil:

    B.1 Umfang der Leistungen (je Planungsraum):

        •      Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der
               Gebäude und Außengestaltung (Grünanlagen, Plätze, Wege und Ver-
               kehrsflächen und Anbindungen).
        •      Grundrisse im M 1:200 für alle Geschosse (bzw. Regelgeschosse) mit
               Raumbezeichnungen, Flächenangaben und Hauptabmessungen sowie
               unterschiedlicher farbiger Darstellung der verschiedenen Bereiche. (gilt nur
               für die Fläche Breitwiesen und für die Fläche Ipfbach)

        •      Ansichten im M 1:200, aus denen die architektonische Absicht klar er-
               kennbar ist. (gilt nur für die Fläche Breitwiesen und für die Fläche Ipfbach)

        •      Schnitte im M 1:200 im notwendigen Umfang zur Klarstellung des Ent-
               wurfes. (gilt nur für die Fläche Breitwiesen und für die Fläche Ipfbach)
               Anmerkung: Die detaillierte Ausarbeitung von Grundrissen, Ansichten und Schnitten
               wird grundsätzlich auf die Typologie des ersten Bauabschnittes für die ca. 130 Wohnein-
               heiten des Baufeldes Breitwiesen begrenzt. Werden allerdings vom Projektanten auf dem
               verbleibenden Baufeld bzw. den anderen Bauplätzen gänzlich andere Gebäudetypologien
               vorgeschlagen, so sind diese ebenfalls detailliert dazustellen.

        •      1 Perspektivische Darstellung zur besseren Darstellung der Entwurfs-
               idee (ist nur vom Sieger binnen 14 Tagen kostenlos nachzureichen)
        •      einfaches Baumassenmodell im M 1:500 mit Nordpfeil
               (Einsatzmodell) nicht transparent.
        •      Die beiliegenden Datenblätter sind auszufüllen und beizuschließen (eine
               nachvollziehbare Berechnungsaufstellung ebenfalls, unterteilt in die 3 Genossenschaften
               und die beiden Baufelder).

        •      Kurzgefasster Bericht zur Erläuterung der Entwurfsidee Material- und
               Farbkonzept.
        •      Kostenschätzung.

         Alle Pläne (2 Parien, max. 2 Stk. A0 je Planungsraum) und Unterlagen sind als
         Pausen gerollt bzw. in einem verschlossenen Kuvert mit Nummer gekennzeichnet
         anonym abzugeben! Ein getrenntes, verschlossenes, Erkennungskuvert ist als
         solches gekennzeichnet beizulegen.
         Die Pläne (Grundrisse) sind weiters in elektronischem Format (DXF, DWG ) zur
         Nachprüfung der Berechnung den Unterlagen beizulegen.

     Seitens der Kammer wird ersucht, zusätzlich alle Pläne in einem pdf Format
     mittels CD oder USB- Stick abzugeben.
     Diese digitalen Unterlagen aller TeilnehmerInnen werden nach Beendigung des
     Wettbewerbes der zuständigen Kammer für Dokumentationszwecke zur
     Verfügung gestellt.
     Die Teilnehmer sind hiermit einverstanden, sofern nicht anderslautende
     schriftliche Erklärungen den Wettbewerbsarbeiten beigefügt werden.

                                              12
C   Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung:

    C.1 Grundlagen

        Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen, inkl. Wohnbauförderung,
              OÖ Bauordnung
              OÖ Bautechnikgesetz
              OÖ Bautechnikverordnung
              OÖ Wohnbauförderung
              Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBL. Nr. 64/1980
              Im speziellen OÖ Neubauförderungsverordnung 2019!
              Wege zur Wirtschaftlichkeit

        sowie einschlägige ÖNORMEN :
              ÖNORM B 1600
              ÖNORM B 1800
              ÖNORM B 2607 (Spielplatz)

        Bebauungsgrundlagen

        Bezugsquellen :
              Landes- und Bundesgesetze (www.ris.bka.gv.at)
              ÖNORMEN (www.on-norm.at)

    C.2 Grundsätze

        Die Wohnbebauung ist dazu bestimmt, Menschen, unabhängig ob alt oder jung,
        mit oder ohne Beeinträchtigung, attraktive, dem Stand der Technik entspre-
        chende Wohnungen bzw. Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

        Eigene Identitäten des Quartiers werden herauszuarbeiten sein, ggf auch
        differenziert unter den drei Bauherrn, um Orientierung zu geben, und den
        Bewohnern zu ermöglichen, sich mit Ihrem Wohnumfeld zu identifizieren.

        Eine kostengünstige, sparsame Baukörpergestaltung und –gliederung, die so-
        wohl die Errichtung in Niedrigenergiebauweise bzw. als Optimalenergiehaus
        als auch die Minimierung der Folgekosten berücksichtigt, wird erwartet.

        Die Errichtung der Wohnungen muss im Rahmen der OÖ. Wohnbauförderung
        als auch im Rahmen der oberösterreichischen Bauordnung bzw. der angeführten
        Bebauungsgrundlagen möglich sein.

        Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung der bestmöglichen, funktionalen,
        wirtschaftlichen, architektonischen und städtebaulichen Lösung.

    C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise

        Vorschläge für energiesparende und zukunftsweisende Bauformen, soweit dies
        im Rahmen der Förderungsrichtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö.
        zulässig sind, sind erwünscht.

        Die Nutzung der passiven Sonnenenergie, Niedrigenergiebauweise, baubiologi-
        sche Aspekte, etc. sollen unter Beachtung kostengünstiger Errichtungs- und Fol-
        gekosten in die Planungsüberlegungen einbezogen werden.

                                           13
Der Niedrigenergiestandard bzw. der Standard als Optimalenergiehaus hat den
     Richtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö. zu entsprechen. Es sind ent-
     sprechende (dezentrale) Lüftungsanlagen, sofern erforderlich zu berücksichtigen.
     Großes Augenmerk ist auf das Verhältnis Volumen/Außenhülle zu legen!

     Bei der Ausführung ist auf baubiologisch und ökologisch vertretbare Baustoffe
     Rücksicht zu nehmen, die diesbezüglichen Wohnbauförderungsvorgaben gelten
     verbindlich.

     Weiters ist die Sommertauglichkeit in Hinblick auf Überhitzung der Bauteile zu
     berücksichtigen. (ggf. konstruktiver Sonnenschutz).

C 4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit

     Die Wohnungen müssen barrierefrei gemäß der OÖ Bauordnung und der OIB
     Richtlinie 4 und den darin verbindlich erklärten ÖNORMEN errichtet werden.

     Bei der Errichtung von Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätzen(räumen) ist da-
     rauf zu achten, dass diese, geräumig, sowie leicht und stufenlos erreichbar sind.
     Die Waschküchen müssen ebenfalls stufenlos erreichbar sein.

     Hauseingänge sollen klar erkennbar und leicht identifizierbar sein, und wenn
     möglich überdeckte Vorbereiche aufweisen. Aus sicherheitstechnischen Gründen
     ist darauf zu achten, dass die Eingangsbereiche auch nachts voll einsehbar sind.
     Von dunklen Nischen soll Abstand genommen werden.

     Garagenanlagen/Autoabstellplätze müssen barrierefrei/kinderwagentauglich er-
     reichbar sein. Ein spezielles Augenmerk ist auf die Einsehbarkeit bzw. Übersicht-
     lichkeit zu legen. Die Zugänglichkeit sollte ausschließlich den Benützer-Innen
     möglich sein. Weiters ist auf Sicht/Rufkontakt nach außen zu achten und es sind
     breitere Parkplätze (Behindertenparkplätze) vorzusehen.

C 5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit

     Niedrige Betriebskosten, durch kostengünstige und kostensparende Gestaltung
     der Freiflächen.

     Optimale Ausnutzung der vorhandenen Flächen.

     Rationelle und preisgünstige Herstellungsmöglichkeit, unter Berücksichtigung der
     Betriebs- und Instandhaltungskosten.

     Erzielung einer optimalen, funktionellen und Kosten sparenden Lösung durch
     sinnvolle Kombinationen von Raum- und Nebenraumgruppen.

     Die gestalterische Qualität soll durch Synthese von Einfachheit, Wirtschaftlichkeit
     und Wohnqualität erzielt werden.

                                      14
D   Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung:

    Das zu planende Wohnbaugroßprojekt in der Marktgemeinde Asten wird von drei
    Genossenschaften (WSG, LAWOG, LEBENSRÄUME) gemeinsam in Zusammenarbeit
    mit der Marktgemeinde Asten und dem Ortsplaner TOPOS 3 entwickelt und infolge ge-
    trennt durch die Genossenschaften in mehreren abgestimmten Bauphasen errichtet.

    Die Baufelder A, B, C zusammengefasst als Planungsraum „Ipfbach“ werden nur
    durch die WSG bebaut. (Fläche A ist Bestanteil des Planungsraumes Ipfbach und nicht wie im Plan
    dargestellt ein Erweiterter Planungsraum)
    Die Baufelder D, E, F zusammengefasst als Planungsraum „Breitwiesen“ werden
    durch die WSG, LAWOG und die LEBENSRÄUME bebaut.
    Die Baufelder GH, I, J zusammengefasst als „Erweiterter Planungsraum“ wird
    vorab nicht bebaut, ist jedoch im Sinne eines gesamten Planungsraumes in den städ-
    tebaulichen Grundstrukturen zu planen.

    Vorhandene Grundgrenzen innerhalb des Planungsraumes Ipfbach sind zwischen
    Baufeld A und Baufeld B jedenfalls zu beachten, zwischen Baufeld B und Baufeld C
    kann die Grundgrenze in Hinblick auf die Planung ignoriert werden.

    Vorhandene Grundgrenzen innerhalb des Planungsraumes Breitwiesen sind nicht
    zu beachten und können in Folge entwurfsabhängig zur Realteilung zwischen den drei
    Genossenschaften vom Projektanten neu vorgeschlagen werden. Der Planungsraum
    Breitwiesen ist ca. im Verhältnis 40/40/20 (WSG,LAWOG,LEBENSRÄUME) aufzutei-
    len. Der Teilungsvorschlag somit die künftigen Grundgrenzen obliegt dem Teilnehmer.
    Die Projekte für die WSG, die LAWOG und die LEBENSRÄUME müssen unabhängig
    voneinander projektiert werden. Eine gemeinsame Nutzung z.B. für die Tiefgarage ist
    nicht erwünscht.

                                                15
D.1 Rahmenbedingungen/Städtebauliche Ziele:

    Verkehr

    Erschließung und Gestaltung
    • Primärerschließung und Anbindung an übergeordnetes Straßennetz
      Anbindung an B 1, Breitwiesenstraße und Breitwiesenstraße (neu) und Knoten
      Breitwiesenstraße (neu)/Einsiedlstraße)
    • Vorlage eines Mobilitätskonzeptes mit Schwerpunkt auf den Fuß- und Radver-
      kehr, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie das Stellplatzma-
      nagement. (Ist vom Sieger des Wettbewerbes im Zuge der weiteren Beauftragung
       nachzureichen)
    • Attraktive Gestaltung Einsiedl- und Breitwiesenstraße, Breitwiesenstraße (neu)
      sowie interner Erschließungsstraßen.
    • Schaffung attraktiver interner Wegebeziehungen mit wohnumfeldverträglicher
      und flächenökonomischer interner Erschließungsstruktur für den motorisierten
      Individualverkehr.
    • Sicherstellung der Anbindungsvoraussetzungen für nachfolgende Realisie-
      rungsphasen.
    • Attraktive (übergeordnete) Fuß- und Radwegverbindungen ins Ortszentrum
      und historische Zentrum Asten sowie zu den Sportanlagen, Anknüpfungs-
      punkte gemäß Strukturplan Variante 7, TOPOS III, vom 14.03.2019.

    Organisation ruhender Verkehr, Stellplatzanzahl
    Je Wohneinheit sind mindestens 2 Abstellplätze zu errichten. Ausgenommen sind
    Planungen mit verbindlich umzusetzenden Maßnahmen des Mobilitätsmanagements, die
    den Stellplatzbedarf nachweisbar reduzieren, Sonderwohnformen und
    Wohnformen mit nachweislich geringerem Stellplatzbedarf, unter Bedachtnahme auf den
    Standardausstattungskatalog in "Wohnbau: Wege zur Wirtschaftlichkeit" i.d.j.g.F. (Abtei-
    lung Wohnbauförderung, Land Oberösterreich),
    wobei je Wohneinheit mindestens ein Stellplatz zu errichten ist.
    Ein Abstellplatz je Wohneinheit soll als Tiefgaragenstellplatz ausgeführt werden.

    Konkret sind für jede 2-Raum Wohnung ein Stellplatz und für jede 3-, bzw. 4-
    Raumwohnung 2 Stellplätze vorzusehen. 1 Stellplatz pro Wohnung ist dabei in
    einer Tiefgarage vorzusehen.

    0,25 Abstellplätze je Wohneinheit sind als frei zugänglich (Besucherstellplätze)
    vorzusehen. Diese Besucherstellplätze sind in der oben angeführten Gesamtan-
    zahl (1 Stpl pro 2-Raumwohnung und 2 Stpl pro Drei- bzw. Vierraumwohnung)
    bereits berücksichtigt.

    Abstellplätzen im Wohnumfeldinnenbereich sollten weitestgehend vermieden
    werden.

                                       16
Bebauungsstruktur/Bebauungsdichte, Maß der baulichen Nutzung

Bebauungsdichte
• maximale Geschossflächenzahl (GFZ) gemäß dem unter Punkt D dargestell-
  ten Strukturplan, gebunden an eine qualitätsvolle Gestaltung und Schall-
  schutzmaßnahmen

  GFZ = Verhältnis der Gesamtgeschossfläche zur Bezugsfläche

  - Bezugsfläche Baufelder A, B und C: (41.067 m²)
  Nettobaulandfläche des Baufeldes, inklusive Fläche der übergreifenden Grün-
  achsen laut Plandarstellung Strukturplan
  sowie unter der Voraussetzung der Gewährleistung einer öffentlichen Zugäng-
  lichkeit inklusive der westlich anschließenden Grünzugfläche.

  - Bezugsfläche Baufelder D, E, F : (45.193m²)
  Nettobaulandfläche des Baufeldes, inklusive Fläche der übergreifenden Grün-
  achsen laut Plandarstellung Strukturplan

  - Bezugsfläche Baufelder GH, I und J: (54.736 m²)
  Nettobaulandfläche des Baufeldes, inklusive Fläche der übergreifenden Grün-
  achsen laut Plandarstellung Strukturplan

• Anzahl der Wohneinheiten als Orientierungswert

  Planungsraum Ipfbach:              316 Wohneinheiten
  Planungsraum Breitwiesen:          289 Wohneinheiten
  Erweiterter Planungsraum:          128 Wohneinheiten

Gebäudehöhe bei GFZ 0,75
• mindestens III Geschosse, unter Bedachtnahme auf den Standardausstat-
  tungskatalog in "Wohnbau: Wege zur Wirtschaftlichkeit" i.d.j.g.F. (Abteilung
  Wohnbauförderung, Land Oberösterreich)

  Es sind grundsätzlich mindestens drei oberirdische Geschosse ohne
  Dachgeschoss, also EG + 1.OG + 2.OG + allfälliges Dachgeschoss zu errich-
  ten, wobei das dritte oberirdische Geschoß als Vollgeschoss, also nicht zu-
  rückgesetzt ausgeführt werden muss […]."

• maximal IV Geschosse, unter der Voraussetzung einer qualitätsvollen städte-
  baulichen und architektonischen Begründung ist in Teilbereichen eine Akzen-
  tuierung durch ein zusätzliches Terrassengeschoss zulässig.

Gebäudehöhe bei GFZ 0,5
• maximal III Geschosse plus zusätzliches Terrassengeschoss

                                17
Siedlungsrand
• Ausbildung eines raumstrukturellen Abschlusses Richtung Norden (eine Erwei-
   terungsoption nach Norden ist auch langfristig nicht umsetzbar)

Gestaltqualität
• Sicherung einer hohen Gestalt- und Wohnumfeldqualität (durch Architekten-
  wettbewerb)
• Entwicklung einer übergreifenden städtebaulichen Struktur, insbesondere auch
  durch baufeldübergreifende Platz- und Freiflächengestaltung, unter Einbin-
  dung von Gemeinbedarfsflächen

Landschaftsplanung/Grün- & Freiflächen

• Ausbildung einer durchgehenden Grünachse in Ost-West-Richtung, in Nord-
  Süd- Richtung sowie einer gewässerbegleitenden Grünfläche im Westen
  (Grünzug), unter Aufnahme von Fuß- und Radwegen mit öffentlichem Durch-
  gangs-/Durchfahrtsrecht, zur Sicherung einer baufeldübergreifenden, (halb-)
  öffentlichen Grünstruktur, gemäß Strukturplan.
• Rahmenbedingungen Grünachse in Ost-West-Richtung:
       - Lage gemäß Strukturplan, mit Abweichungstoleranz: 20 m
       - durchschnittliche Korridorbreite: 50 m
       - Mindestbreite: 30 m
• Grünflächenanteil (GFA) 40 %: Mindestens 40 % der Bauplatz- bzw. Baufeld-
  fläche sind als Grünfläche zu gestalten. Kompensationsmaßnahmen zulässig,
  wobei mindestens 30 % der Bauplatz- bzw. Baufeldfläche als Grünflächen
  über gewachsenem Boden vorzusehen sind.
• Attraktive landschaftsplanerische Grünflächengestaltung.
• Sicherung einer (halb-) öffentlich zugänglichen, übergeordneten Grün- und
  Freiflächenstruktur (inklusive Spielflächen).
• Baumreihen entlang der Einsiedl- und Breitwiesenstraße (neu).
• Berücksichtigung ökologischer Kriterien und eines ökologischen Ausgleichs.

Oberflächenentwässerung
• in Landschaftsplanung integriertes Oberflächenwassermanagement
• Sicherung ökologischer Aspekte (Oberflächenentwässerung Straßenraum)

Immissionsschutz
• Lärmabschirmende Bebauung/Raumabschluss, insbesondere Richtung Nord-
  osten, Norden und Westen.
• Konkretisierte Lärmschutzmaßnahmen in Abstimmung mit der geplanten Be-
  bauungsstruktur.

Gemeinbedarfsflächen
• Vorhaltung von Flächen für Sonderwohnformen im erweiterten Planungsraum
  für Gemeinbedarfseinrichtungen. (max. Fläche von 4.000m²)

                               18
D.2 Beschreibung des Bauplatzes:

    Der Bauplatz besteht aus einer Vielzahl an noch zu vereinigenden Grundstücken.
    Die drei Planungsräume definieren die 3 Bauplätze.

    Bauplatz WSG :
    (Planungsraum Ipfbach) im Gesamtausmaß von ca. 41.067m²
    (8/2, 10, LN 13, LN 11)
    Bauplatz LAWOG, LEBENSRÄUME, WSG :
    (Planungsraum Breitwiesen) im Gesamtausmaß von ca. 38.861m²
    (229/2, LN 180, LN 181, LN 222, LN 223, LN 228)
    Bauplatz Erweiterter Planungsraum :
    (Planungsraum Erweiterter Planungsraum) im Gesamtausmaß von ca. 54.736m²
    (229/1, 227/1, 229/3, LN 231)

    Das Gesamtausmaß der drei Bauplätze beträgt ca. 134.664m²

                                         19
D.3   Planungskriterien:
      Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage sicherzustellen, soll unter anderem durch die
      Minimierung der internen Wege ein funktionelles Konzept in den kompakten Bau-
      körpern (gutes Verhältnis von Fassadenfläche zu Gebäudekubatur) entstehen.

      Das Bauvorhaben wird in mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Etappen reali-
      siert.

      Die Wohnbauten der einzelnen Genossenschaften werden in Abstimmung mit
      dem Wohnbauprogramm des Landes in mehreren Etappen realisiert.
      Einzelne Bauetappen können aus mehreren Baukörpern bestehen sollen jedoch

             ca. 50 Wohnungen bei der WSG
             ca. 50 Wohnungen bei der LAWOG
             ca. 30 Wohnungen bei den LEBENSRÄUMEN , nicht überschreiten.

      Auf eine den Bauetappen angepasste Errichtung der Tiefgarage ist ebenfalls zu
      achten. Die angedachten Bauetappen sind in den Plänen darzustellen. Zu beach-
      ten gilt weiter, dass die Kriterien der OÖ Wohnbauförderung „Wege zur Wirt-
      schaftlichkeit“ vor allem die Wirtschaftlichkeitsparameter auch in den einzel-
      nen Bauetappen eingehalten werden.

                                      20
D.4 Konzeption der Wohneinheiten (allgemein):

    In Hinblick auf die unterschiedlichen Haushaltstypen (Alleinerziehende, junge und
    alte Alleinlebende bzw. Paare, Kleinfamilien und Singles) müssen die Wohnungen
    möglichst vielfältig nutzbar sein. Die Wohnungen sollten aus variabel nutzbaren
    Zimmern bestehen, so dass sie unterschiedlichen Bedürfnissen in wechselnden
    Lebenssituationen entsprechen. Nach Möglichkeit ist das Bad natürlich zu belich-
    ten bzw. zu belüften.

    Da es sich um geförderte Mietwohnungen handeln soll, ist
    unbedingt im Entwurf auf niedrige Errichtungs- und spätere Folgekosten zu
    achten. Aufgrund der erforderlichen Wirtschaftlichkeit wird gewünscht die maxi-
    mal angegebene GFZ zu erreichen.

    2 Zimmer Wohnungen :
               •   Vorraum
               •   Abstellraum oder Abstellschrank
               •   Bad      (Ausstattung mit Badewanne, Waschbecken, Platz für Waschmaschine)
               •   WC       (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit
                            dem Bad/AR muss möglich sein.)
               •   Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)
               •   Wohnzimmer
               •   Schlafzimmer
               •   Loggia oder Balkon oder Terrasse

     3 Zimmer Wohnungen :
               •   Vorraum
               •   Abstellraum oder Abstellschrank
               •   Bad      (Ausstattung mit Badewanne, Waschbecken, Platz für Waschmaschine)
               •   WC       (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit
                            dem Bad/AR muss möglich sein.)
               •   Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)
               •   Wohnzimmer
               •   Schlafzimmer
               •   Kinderzimmer
               •   Loggia oder Balkon oder Terrasse

    4 Zimmer Wohnungen :
               •   Vorraum
               •   Abstellraum
               •   Bad      (Ausstattung mit Badewanne, Waschbecken, Platz für Waschmaschine)
               •   WC       (Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit
                            dem Bad/AR muss möglich sein.)
               •   Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)
               •   Wohnzimmer
               •   Schlafzimmer
               •   Kinderzimmer
               •   Kinderzimmer
               •   Loggia oder Balkon oder Terrasse

    Da das Projekt mit Geldern der OÖ Landesregierung errichtet wird, ist der dies-
    bezüglich vorgegebene Kostenrahmen unbedingt einzuhalten.

                                       21
D.4.1 Konzeption der Wohneinheiten WSG (Baufeld Breitwiesen):

    Der Entwurf der MIETWOHNUNGEN soll aus
           30%   2-Raumwohnungen (max. 55m² zuzügl. Freiflächen)
           50%   3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen)
           20%   4-Raumwohnungen (max. 90m² zuzügl. Freiflächen)
                                                                   bestehen.
    Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen.

D.4.2 Konzeption der Wohneinheiten WSG (Baufeld Ipfbach):

    Der Entwurf der MIETWOHNUNGEN soll aus
           30%   2-Raumwohnungen (max. 55m² zuzügl. Freiflächen)
           50%   3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen)
           20%   4-Raumwohnungen (max. 90m² zuzügl. Freiflächen)
                                                                   bestehen.
    Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen.

D.4.3 Konzeption der Wohneinheiten LAWOG (Baufeld Breitwiesen):

    Der Entwurf der MIETWOHNUNGEN soll aus
           25%   2-Raumwohnungen (max. 55m² zuzügl. Freiflächen)
           65%   3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen)
           10%   4-Raumwohnungen (max. 85m² zuzügl. Freiflächen)
                                                                   bestehen.
    Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen.

D.4.4 Konzeption der Wohneinheiten LEBENSRÄUME (Baufeld Breitwiesen):

    Der Entwurf der MIETWOHNUNGEN soll aus
           35%   2-Raumwohnungen (max. 55m² zuzügl. Freiflächen)
           55%   3-Raumwohnungen (max. 75m² zuzügl. Freiflächen)
           10%   4-Raumwohnungen (max. 85m² zuzügl. Freiflächen)
                                                                   bestehen.
    Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen.

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D.5     Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage:

            •       Für jede Wohneinheit des Wohnbaus ist 1 Stellplatz in der Tiefgarage zu
                    Berücksichtigen. Für jede 3-, bzw. 4 Raumwohnung ist jeweils ein weite-
                    rer Stellplatz oberirdisch vorzusehen, wovon ein Anteil als Besucherpark-
                    plätze auszuweisen ist. (0,25 pro Wohneinheit)
            •       Für jede Wohneinheit ist ein Kellerabteil vorzusehen.
            •       Nebenräume lt. Bauordnung
            •       Überdachter Fahrradabstellbereich
                    Je angefangener 60m² Nutzfläche ist ein Stellplatz einzuplanen.
                    Mindestlänge und Mindestbreite pro Stellplatz (2m x 0,7m ),
                    Ab 5 Stellplätzen sind diese zusätzlich zu überdachen.
            •       Wäscheplatz
            •       Müllplatz
            •       Haustechnikraum

     D.6 Zu beachten:
            •       Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie einschlägige
                    ÖNORMEN (z.B. B 1600)
            •       Einhaltung der Vorgaben der OÖ Wohnbauförderung
            •       Planungsgrundsätze für barrierefreies Bauen ÖNORMEN B1600 in der
                    geltenden Fassung - Musskriterien lt. OÖ Wohnbauförderung
            •       Einhaltung der von der OÖ Wohnbauförderung geforderten energetischen
                    Mindeststandards. (Niedrigenergiehaus, Optimalenergiehaus)
            •       ÖNORMEN B 2607 (Spielplätze) in der geltenden Fassung
            •       Wege zur Wirtschaftlichkeit

            •       Kinderspielplatz lt. Bauordnung
            •       Die Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge muss gewährleistet sein.

E   Beilagen:

     E1_1       Vorentwurfsdatenblatt WSG - Breitwiesen
     E1_2       Vorentwurfsdatenblatt LAWOG - Breitwiesen
     E1_3       Vorentwurfsdatenblatt LEBENSRÄUME – Breitwiesen
     E1_4       Vorentwurfsdatenblatt WSG – Ipfbach
     E2_1       Baukosten (Schätzkosten) WSG - Breitwiesen
     E2_2       Baukosten (Schätzkosten) LAWOG - Breitwiesen
     E2_3       Baukosten (Schätzkosten) LEBENSRÄUME - Breitwiesen
     E2_4       Baukosten (Schätzkosten) WSG - Ipfbach
     E3         Lage und Höhenplan
     E4         Strukturplan
     E5         Wege zur Wirtschaftlichkeit

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