AUSSCHREIBUNG Saison 2022 / 2023 - Niedersächsischer Fußballverband - Bezirk Hannover

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AUSSCHREIBUNG Saison 2022 / 2023 - Niedersächsischer Fußballverband - Bezirk Hannover
Niedersächsischer
 Fußballverband

 Bezirk Hannover

AUSSCHREIBUNG
Saison 2022 / 2023
AUSSCHREIBUNG Saison 2022 / 2023 - Niedersächsischer Fußballverband - Bezirk Hannover
INHALTSVERZEICHNIS

ALLGEMEINER TEIL                                                          6
  §1     Gültigkeit                                                        6
  §2     Mannschaftsbeiträge                                               6
  §3     Sonderzahlungen                                                   6
  §4     Schiedsrichterkostenpool                                          6
  §5     Nichteinhaltung der Zahlungspflichten                             7
  §6     Sonderbestimmungen für das Spieljahr 2022 / 2023                  7
  §7     Staffeleinteilungen                                               7
  §8     Spielbetrieb über DFBnet                                          8
  §9     Ansetzungen                                                       8
  § 10   Spielverlegungen                                                  9
  § 11   Spielkleidung                                                     9
  § 12   Werbung auf der Spielkleidung                                     9
  § 13   Begrüßungskultur im Bezirk Hannover                              10
  § 14   Auf- und Abstiegsregelung                                        10
  § 15   Plätze und Spielfelder                                           10
  § 16   Sonderspielflächen                                               10
  § 17   Verfügbarkeit der Plätze und Spielflächen                        11
  § 18   Spielausfälle wegen kurzfristiger Unbespielbarkeit des Platzes   11
  § 19   Flutlichtspiele                                                  12
  § 20   Ordnungsdienst                                                   12
  § 21   Umkleideräume                                                    12
  § 22   Materialbereitstellung/Sanitätsdienst                            12
  § 23   Auswechslungen                                                   12
  § 24   Spielerberechtigungslisten                                       13
  § 25   Passkontrolle                                                    13
  § 26   Verspätet zum Spiel eintreffende Spieler                         13
  § 27   Nutzung des Spielberichtes-Online                                13
  § 28   Infrastruktur zur Nutzung des Internets                          13
  § 29   Freigabe                                                         14
  § 30   Vervollständigung der Spielberichte                              14
  § 31   Gesichtskontrollen                                               14
  § 32   Rückfallebene bei technischen Problemen                          14
  § 33   Bezirkspokal                                                     14
  § 34   Freundschaftsspiele, Feld- und Hallenturniere                    15
  § 35   Spiele im Ausland bzw. gegen Nichtverbandsmannschaften           15
  § 36   Feldverweis auf Dauer                                            15
  § 37   Rechtsprechung                                                   16

                                                 1
§ 38      Schiedsrichteransetzungen                                         16
     § 39      Schiedsrichterabrechnung                                          16
     § 40      Spielergebnismeldungen der Vereine                                16
     § 41      Spielausfälle, Spielabbrüche und Nichtantreten von Mannschaften   16

ANHANG 1 (HERREN)                                                                17
Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb                                           17
  § 42      Spielmodus, Auf- / Abstiegsregelung                                  17
  § 43      Regelspieltage, Verlegungen                                          17
  § 44      Spielstätten, Spielbetrieb                                           18
  § 45      Persönliche Strafen (nur Punktspielbetrieb)                          18
  § 46      Gelb-Rote Karte (nur Punktspielbetrieb)                              18
  § 47      Verwaltungskosten                                                    18
  § 48      Abschlusstabellen                                                    19
  § 49      Direkter Aufstieg                                                    19
  § 50      Abstieg                                                              19

Auf- und Abstieg der Landesliga                                                  19
  § 51      Spielmodus (Sollzahl 16 Mannschaften)                                19
  § 52      Aufstieg in die Oberliga Niedersachsen                               19
  § 53      Abstieg                                                              20

Auf- und Abstieg der Bezirksliga                                                 20
  § 54      Spielmodus (Sollzahl 64 Mannschaften)                                20
  § 55      Aufstieg in die Landesliga Hannover                                  20
  § 56      Abstieg aus der Bezirksliga                                          20
  § 57      Aufstieg aus den Kreisen                                             20
  § 58      Zusätzlicher Aufstieg                                                21

Krombacher-Bezirkspokal                                                          21
  § 59      Teilnahmeberechtigungen, Allgemeines                                 21
  § 60      Meldung für den Bezirkspokal, Abtretungsregelungen                   21
  § 61      Spielortwechsel                                                      21
  § 62      Siegprämien                                                          22
  § 63      Kostenverteilung                                                     22

Informationen zum Spielbetrieb                                                   22
  § 64      Rahmenspielplan und Staffeleinteilungen                              22

ANHANG 2 (FRAUEN)                                                                22

Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb                                           22
  § 65      Auf- und Abstiegsregelungen, Grundsätzliches                         23
  § 66      Verwaltungskosten                                                    23
                                                          2
§ 67     Abschlusstabellen                                                                                 23
  § 68     Spielgemeinschaften                                                                               23
  § 69     Aufstieg durch Entscheidungsspiel                                                                 24

Auf- und Abstieg, Landesliga                                                                                 24
  § 70     Spielmodus (Sollzahl 12 Mannschaften)                                                             24
  § 71     Aufstieg in die Oberliga Niedersachsen                                                            24
  § 72     Abstieg in die Bezirksliga Hannover                                                               24
  § 73     Klassenverbleib in der Landesliga/zusätzlicher Aufstieg aus der Bezirksliga (Relegation Landesliga)24

Auf- und Abstieg, Bezirksliga                                                                                25
  § 74     Spielmodus, Aufstieg (Sollzahl 24 Mannschaften in 2 Staffeln)                                     25
  § 75     Abstieg                                                                                           25
  § 76     Direkter Aufstieg aus den Kreisen                                                                 25
  § 77     Zusätzlicher Aufstieg aus den Kreisen/Relegation                                                  25

Bezirkspokal der Frauen                                                                                      26
  § 78     Teilnahmevoraussetzungen, Allgemeines                                                             26

Informationen zum Spielbetrieb                                                                               26
  § 79     Rahmenspielplan und Staffeleinteilungen                                                           26

ANHANG 3 (JUNIORINNEN)                                                                                      27
Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb                                                                       27
  § 80     Punktspielbetrieb des Bezirkes                                                                    27
  § 81     Spielformen, Mannschaftsgrößen                                                                    27
  § 82     Mannschaftsmeldungen, Staffeleinteilungen                                                         27

Auf- und Abstieg                                                                                             27
  § 83     Aufstieg (Bezirksliga)                                                                            27
  § 84     Aufstieg (aus den Kreisen, Klassenerhalt Bezirksliga)                                             28
  § 85     Abstieg (Bezirksliga, B-Juniorinnen Niedersachsenliga)                                            28
  § 86     Aufstiegsberechtigung für B-Juniorinnen Niedersachsenliga                                         28

Spielgemeinschaften, Spielstätten, Anzahl Spielerinnen                                                       28
  § 87     Spielgemeinschaften                                                                               28
  § 88     Spielfeldgrößen, Anzahl von Spielerinnen, Spielmodelle                                            29
  § 89     Auswechselspielerinnen                                                                            30
  § 90     Abstellung von Auswahlspielerinnen                                                                30

Bezirkspokal, Hallenspielrunde                                                                               30
  § 91     Allgemeine Hinweise                                                                               30
  § 92     Hallenspiele                                                                                      30

                                                       3
Informationen zum Spielbetrieb                               30
  § 93     Rahmenspielplan und Staffeleinteilungen           30

ANHANG 4 (JUNIOREN)                                          31
Auf- und Abstieg                                             31
  § 94     A-Junioren, Landesliga                            31
  § 95     A-Junioren, Bezirksliga                           31
  § 96     B-Junioren, Landesliga                            32
  § 97     B-Junioren, Bezirksliga                           32
  § 98     C-Junioren, Landesliga                            33
  § 99     C-Junioren, Bezirksliga                           34
  § 100    Spielverlegungen                                  34
  § 101    Freiwerdende Plätze                               35
  § 102    Nichtmeldung von Mannschaften                     35
  § 103    Spielen von Juniorinnen in Juniorenmannschaften   35
  § 104    Aufstieg aus dem Kreis in die Bezirksligen        35
  § 105    Allgemeines                                       36
  § 106    Austragungsmodus                                  36
  § 107    Heimrecht                                         36
  § 108    Fahrtkosten                                       36
  § 109    Schiedsrichterkosten                              36
  § 110    Einnahmen durch den Heimverein                    37
  § 111    Endspiele                                         37

Sonstige Regelungen                                          37
  § 112    A-Junioren Landesliga                             37
  § 113    Wertung bei Punktgleichheit                       37
  § 114    Spielerkader                                      38
  § 115    Altersklassen                                     38
  § 116    Spielgemeinschaften und Zweitspielrechte          38
  § 117    Ein- und Auswechseln von Spielern                 38
  § 118    Passkontrolle                                     38
  § 119    Fair-Play-Cup                                     38

ANHANG 5 (SCHIEDSRICHTER)                                    39
  § 120    Allgemeine Hinweise                               39
  § 121    Schiedsrichteransetzungen                         39
  § 122    Spielvorbereitung                                 39
  § 123    Spielausfall, Spielabsagen                        39
  § 124    Wartezeit bei Verzögerungen                       40
  § 125    Bespielbarkeit der Spielstätten                   40
  § 126    Spielkleidung                                     40
  § 127    Spielbericht, Aufgaben des Schiedsrichters        40
                                                        4
§ 128   Besondere Ereignisse                               40
 § 129   Spesensätze im Bezirk Hannover                     40
 § 130   Schiedsrichtereinsätze auf Verbandsebene           41
 § 131   Informationsquellen, Hinweise für Schiedsrichter   42

SCHLUSSBESTIMMUNGEN                                         42
   § 132      Verstöße                                      42
   § 133      Rechtsprechung                                42
   § 134      Inkrafttreten                                 42
   § 135      Ausschreibung, Anschriften                    42
   § 136      Verstöße gegen die Ausschreibung              43
   § 137      Rahmenspielplan                               43
   § 138       Rechtsbehelfsbelehrung                       43

                                                    5
ALLGEMEINER TEIL

§1       Gültigkeit
Für die Durchführung der Spiele im laufenden Spieljahr haben die
        die Spielregeln des International Football Association Board (IFAB),
        die Satzung des NFV,
        die Spielordnung des NFV (SpO),
        die Jugendordnung des NFV (JO),
        die Rechts- und Verfahrensordnung des NFV (RuVO) sowie
        die Schiedsrichterordnung des NFV (SRO)
sowie die nachstehende Ausschreibung einschließlich ihrer Anhänge Herren (1),
Frauen (2), Juniorinnen (3), Junioren (4) und Schiedsrichter (5) Gültigkeit. Alle
personenbezogenen Bezeichnungen sind aus Gründen der Vereinfachung in
männlicher Schreibweise gewählt, gelten aber selbstverständlich auch für Frauen und
Juniorinnen.

§2       Mannschaftsbeiträge
Nach § 12 Abs. 2 b der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jede
gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge
beschließt der Verbandstag. Die Beiträge sind nach Aufforderung durch die
Verbandsgeschäftsstelle innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen.

§3       Sonderzahlungen
Die von den Bezirksinstanzen durch einen gesonderten Bescheid auferlegten
Strafgelder, Verwaltungskosten und sonstigen Kosten werden durch die
Verbandsgeschäftsstelle innerhalb der gesetzten Frist per Lastschrift eingezogen. Die
Teilnahme am Lastschriftverfahren ist verpflichtend. Die interne Weiterleitung auf das
Bezirkskonto erfolgt durch die Verbandsgeschäftsstelle. Das Konto des NFV-Bezirkes
Hannover lautet:
IBAN: DE26 2505 0180 2001 0016 72 bei der Sparkasse Hannover.

§4       Schiedsrichterkostenpool
Die Schiedsrichterspesen werden zentral über den Schiedsrichterspesenpool im
DFBnet abgerechnet. Die Abschlagszahlungen werden für die Mannschaften des
Bezirkes Hannover (Herren-, Frauen-, Junioren - und Juniorinnenmannschaften) durch
die Verbandsgeschäftsstelle einmalig bis Oktober des laufenden Spieljahres
eingezogen. Die Bank-/Sparkassenkonten der Vereine werden mit den nachfolgend
aufgeführten Beträgen (bitte auf ausreichende Kontodeckung achten) belastet:

                                            6
Mannschaftsart        Spielklasse            Staffelgrößen        Betrag in EUR
 Herren                Landesliga             17er Staffel                 2.240,- €
 Herren                Bezirksliga            14er Staffeln                 805,- €
 Frauen                Landesliga             11er Staffel                  500,- €
 Frauen                Bezirksliga            12er Staffeln                 440,- €
 A-Junioren            Landesliga             12er Staffel                  990,- €
 A-Junioren            Bezirksliga            12er Staffeln                 440,- €

§5    Nichteinhaltung der Zahlungspflichten
Vereine mit Herren- und Frauenmannschaften im Spielbetrieb, die ihrer
Zahlungspflicht nicht nachkommen, werden gem. Spielordnung (SpO) Anhang 2/I (27),
sowie Anhang 2/VII bestraft. Nach einer weiteren Wartefrist von 14 Tagen erfolgt eine
Spielsperre der auf Bezirksebene spielenden Mannschaften. Die Sperre endet nicht
nach Begleichung der geforderten Beträge, sondern muss durch das zuständige
Verwaltungsorgan aufgehoben werden (vgl. § 33 Abs. 4 RuVO).

§6    Sonderbestimmungen für das Spieljahr 2022 / 2023
Wie bereits in den vergangenen Jahren kann derzeit nicht ausgeschlossen werden,
dass die Covid-19-Pandemie oder ähnliche pandemische Geschehen, sowie den
daraus möglichen Verfügungslagen des Landes Niedersachsen und verfügten
regionalen und/oder örtlichen Einschränkungen für den Spielbetrieb bewirken. Durch
die Behörden kann es im Spieljahr 2022/2023 erneut Auswirkungen auf die
Durchführbarkeit des Spielbetriebes im Bereich des gesamten NFV geben, den
regulären Spielbetrieb fort zu führen oder rechtzeitig zu beenden.
Im Zusammenhang mit aktuellen und möglicherweise länger anhaltenden
pandemischen Lagen besteht entgegen den Planungen des Bezirksvorstandes und
seiner Ausschüsse die Möglichkeit, dass es in Folge dessen zu Unterbrechungen oder
verfrühtem Abbruch des Spielbetriebes auf Bezirksebene kommen muss. Für diese
Fälle behält sich der Bezirksvorstand Änderungsmöglichkeiten vor, den Spielbetrieb in
Teilen geändert auszuspielen, Auf- und Abstiege verändert entgegen den
Bestimmungen der Ausschreibung zu organisieren.
Gemäß § 26 Abs. 2 SpO kann der Bezirksvorstand Hannover die
Anwendungsmöglichkeit der sog. Quotientenregelung, wie in § 31 Abs.1 SpO erwähnt,
für den Spielbetrieb des Bezirkes beschließen.

§7    Staffeleinteilungen
Die verbindliche Einteilung der Mannschaften der einzelnen Spielklassen in Staffeln
erfolgt gem. § 18 Abs. 1 SpO durch den Bezirksspielausschuss bzw. gem. § 16 Abs.

                                         7
2 Jugendordnung (JO) durch den Bezirksjugendausschuss. Die in den Anhängen
dieser Ausschreibung enthaltenen Staffeleinteilungen erlangen erst drei Tage vor dem
ersten Pflichtspiel der Staffel ihre Gültigkeit.

§8    Spielbetrieb über DFBnet
Für den Spielbetrieb ist § 27 SpO verbindlich, er wird im Niedersächsischen
Fußballverband über das DFBnet abgewickelt. Das DFBnet ist ein System miteinander
verknüpfter EDV-Programme, das den Anwendern entsprechend der erteilten
Zugangsberechtigung die Möglichkeit bietet, auf Internetbasis zu kommunizieren.
Bestandteil des DFBnet ist insoweit auch das DFBnet-Mailsystem sowie der
Internetauftritt des NFV und seiner Gliederungen, hier der NFV Bezirk Hannover. Die
Ausschreibung und das Anschriftenverzeichnis für das laufende Spieljahr sind dort
abrufbar. Die Vereine sind gehalten, wöchentlich zweimal (dienstags und donnerstags
ab 20:00 Uhr) in die elektronischen Postfächer zu sehen, um Post abzuholen, Mails zu
beantworten und allgemeine Informationen auf der Homepage des NFV-Bezirkes
Hannover für den jeweiligen Bereich abzurufen. der genehmigten Spielverlegung
erfolgt ebenfalls primär durch Umsetzung der Verlegung via DFBnet, hilfsweise über
das DFBnet-Postfachsystem.

§9    Ansetzungen
Spielansetzungen – auch die von ausgefallenen Spielen – sind, wie oben beschrieben,
über das DFBnet abzuwickeln. Die Berechnung der siebentägigen Frist gem. § 27 Abs.
5 SpO erfolgt nach § 19 Abs. 2 Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO). Die Vereine
werden jedoch darauf hingewiesen, dass der Staffelleiter in zwingenden Fällen (z. B.
Spielausfälle, Witterungseinflüsse, Pandemieeinfluss) auch eine kürzere Frist als
sieben Tage in Anspruch nehmen kann.
Der Samstag als auch der Sonntag sind als Pflichtspieltage anzusehen, wobei der
Wunsch des Platzvereins unter Berücksichtigung des Anhangs 4 der SpO (Regelung
über die Vorrangigkeit des Herren, Frauen- und Jugendbetriebes) Vorrecht hat.
Die Vereine müssen bei Vorliegen besonderer Umstände damit rechnen, dass
Pflichtspiele auch an Wochen- und Feiertagen angesetzt werden. Ausgenommen
hiervon sind für den Jugendspielbetrieb Weihnachten, Karfreitag, Ostern und
Pfingsten.
Für Wochenspieltage sind gemäß Absprache der spielleitenden Instanzen auf Bezirks-
und Kreisebene folgende Wochentage vorgesehen:

 Herren                      Dienstags
 Frauen                      Dienstags
 Junioren/-innen             Mittwochs

                                         8
Die nach Abschluss der planmäßigen Spielserie erforderlichen Nachhol- und
Entscheidungsspiele müssen vorrangig ausgetragen werden.
Nach § 45 SpO und § 21 JO haben die Vereine das Recht, bei Abstellung von Spielern
zu Auswahlspielen - im Bereich der Junioren auch für Auswahlmaßnahmen - die
Absetzung der Pflichtspiele zu beantragen. Der Antrag auf Spielabsetzung hat
unverzüglich nach Erhalt der Einladung bzw. Aufforderung zu erfolgen.

§ 10   Spielverlegungen
Spielverlegungen können nach Herausgabe der Spielpläne nur in begründeten
Ausnahmefällen und im Einvernehmen zwischen den beteiligten Vereinen
vorgenommen werden. Ausnahmen hiervon regeln die Anhänge dieser
Ausschreibung. Beide Vereine müssen einer Spielverlegung schriftlich per E-Mail über
das NFV-Postfach oder über das Verlegungsmodul des DFBnet zustimmen. Diese
müssen 10 Tage vor dem Spieltermin beim Staffelleiter eingegangen sein.
Spielverlegungen werden grundsätzlich mit einer Verwaltungsgebühr belegt (siehe
dazu Anhang Herren, Frauen und Jugend).
§ 27 Abs. 4 SpO und Ziffer 3.3 dieser Ausschreibung bleiben hiervon unberührt.

§ 11   Spielkleidung
Die Mannschaften sind verpflichtet, in Spielkleidung mit Rückennummern anzutreten.
Die Rückennummern müssen mit der Eintragung im Spielbericht übereinstimmen. Der
Spielführer ist durch Anlegen einer Armbinde kenntlich zu machen.
Die Mannschaften müssen mit der im Anschriftenverzeichnis angegebenen
Spielkleidung antreten. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich
(in Streitfällen entscheidet der Schiedsrichter), so muss die anreisende Mannschaft für
unterschiedliche Spielkleidung sorgen und mit dieser antreten (vgl. § 21 Abs. 2 SpO).
Die Farbe schwarz ist grundsätzlich               dem     Schiedsrichter    und    den
Schiedsrichterassistenten vorbehalten.

§ 12   Werbung auf der Spielkleidung
Werbung auf der Spielbekleidung ist nur nach den Richtlinien des DFB gestattet und
durch die spielleitende Instanz genehmigungspflichtig. Die Antragsformulare, die als
Download unter www.nfv.de und www.nfv-bezirk-hannover.de erhältlich sind, müssen
der spielleitenden Instanzen eingereicht werden. Die Ansprechpartner sind dem
Anschriftenverzeichnis zu entnehmen.
Die Werbung gilt nach Feststellung der Übereinstimmung mit den
allgemeinverbindlichen Vorschriften als genehmigt. Es kann für mehrere Werbepartner

                                          9
gemäß DFB-Regelungen geworben werden. Die Genehmigung hat jeweils für das
laufende Spieljahr (01.07. bis 30.06.) Gültigkeit.
Vereine, die für das laufende Spieljahr mit einem neuen Werbepartner oder einem
zusätzlichen Werbepartner Trikotwerbung vereinbaren, haben einen entsprechenden
Antrag auf Genehmigung zu stellen.
Bleibt der Werbepartner aus dem vorherigen Spieljahr auch der Werbepartner für das
laufende Spieljahr, ist es nicht erforderlich einen neuen Antrag zu stellen.

§ 13   Begrüßungskultur im Bezirk Hannover
Ein faires Miteinander wird auf Bezirksebene von allen am Bezirksspielbetrieb
Beteiligten erwartet. Auf die bisher übliche Begrüßungskultur muss zu großen Teilen
auf Grund der gegenwärtigen Pandemie verzichtet werden. Dennoch werden
gemeinsame Maßnahmen der Mannschaften und Schiedsrichter unter Beachtung der
aktuell gültigen Hygienevorschriften begrüßt.

§ 14   Auf- und Abstiegsregelung
Die Regelungen des Auf- und des Abstieges sind den Anhängen Herren (1), Frauen
(2), Juniorinnen (3) und Junioren (4) zu entnehmen.

§ 15   Plätze und Spielfelder
Zum Spielbetrieb sind nur diejenigen Plätze zugelassen, die von der zuständigen
spielleitenden Stelle abgenommen wurden (vgl. § 24 SpO) und im DFBnet angelegt
sind. Spielplätze im vorstehend genannten Sinne sind darüber hinaus nur die im
Spielstättenverzeichnis des Vereins genannten Spielplätze. Abweichend hiervon hat
der Platzverein das Recht, einen Ausweichplatz zu benennen. Die Entscheidung, ob
der Ausweichplatz zur Austragung von Meisterschaftsspielen genutzt wird, trifft die
spielleitende Stelle. Die Spielplätze müssen sich in einem einwandfreien Zustand
befinden, für den ordnungsgemäßen Platzbau ist der Platzverein verantwortlich. Als
Markierungsmaterial ist Sportplatzkreide zu verwenden, Kalkmaterialien sind nicht
zulässig.

§ 16   Sonderspielflächen
Kunstrasenspielfelder und Hartplätze sind Sonderspielflächen. Gastvereine haben
sich im Vorfeld von Spielen über die zur Verfügung stehenden Spielflächen des
Gegners zu informieren und darauf einzustellen, dass das Spiel gegebenenfalls auch
auf einer Sonderspielfläche ausgetragen wird. Dazu gehört insbesondere
entsprechendes Schuhmaterial.
Dem Gastverein ist durch den Heimverein und den Schiedsrichter die Möglichkeit
einzuräumen, 30 Minuten zusammenhängend vor Spielbeginn das Spielfeld zur
Eingewöhnung zu benutzen. Wenn der Gastverein die Eingewöhnungszeit in voller
                                        10
Länge nutzen will, muss er diese auch explizit und rechtzeitig einfordern. Wird das
Spiel bedingungs- und widerspruchslos auf einem Kunstrasenplatz oder Hartplatz
ausgetragen, so wird es wie ausgetragen gewertet. Der Schiedsrichter hat dazu einen
entsprechenden Vermerk im Spielbericht aufzunehmen.

§ 17   Verfügbarkeit der Plätze und Spielflächen
Kann ein Platzverein seinen Platz in der ersten Halbserie nicht stellen, so hat er das
unter Angabe von Gründen der spielleitenden Stelle unverzüglich schriftlich
anzuzeigen (Vergleiche §23 Abs. 3 SpO). Wenn beide Vereine ihren Platz nicht stellen
können, kann die zuständige spielleitende Stelle einen Spielort bestimmen.
Weitere Regelungen für das Spieljahr 2022/2023 sind den Anlagen zu entnehmen.

§ 18   Spielausfälle wegen kurzfristiger Unbespielbarkeit des Platzes
Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist gemäß § 28 SpO zu verfahren. Die Spielabsage
hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass eine vergebliche Anreise des Gastvereines und
des Schiedsrichters ausgeschlossen ist.
Nach Feststellung der Unbespielbarkeit sind über den Spielausfall unverzüglich in
dieser Reihenfolge folgende Personen zu benachrichtigen:
•      der Staffelleiter (erst nach dessen Unterrichtung Eingabe im DFBnet!)
•      der anreisende Verein
•      der Schiedsrichteransetzer und
•      der angesetzte Schiedsrichter.
Bleibt bei Unbespielbarkeit der Platzanlage ein Spielplatz bespielbar oder lässt der
Zustand des vorhandenen Spielplatzes nur ein Spiel zu, hat der Verein sicherzustellen,
dass Anhang 4 der SpO (Vorrangigkeit) beachtet wird.
Bei Spielgemeinschaften ist bei Unbespielbarkeit des gemeldeten Platzes auf einen
der Spielplätze der(s) Partner(s) der Gemeinschaft auszuweichen. Der anreisende
Verein, der Schiedsrichter und der Staffelleiter sind zu informieren.
Die Vereine sind verpflichtet, den oben genannten Ablauf vor Spieljahresbeginn mit
dem Eigentümer der Platzanlage abzusprechen und festzulegen.
Die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten ist unter An-
gabe der Gründe dem Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen vorzulegen. Nichtbefolgung
dieser Bestimmungen ist Missbrauch und hat eine Spielwertung gemäß § 37 SpO zur
Folge. Dies gilt auch, wenn die geforderte Bescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegt
wird.

Reist ein Schiedsrichter / Schiedsrichtergespann zu einem Spiel an, dessen
Abrechnung über den Schiedsrichterpool vorgenommen wird und das Spiel wird vor
Ort abgesagt, so wird dieses Spiel über den Schiedsrichterpool abgerechnet. Das neu

                                         11
angesetzte Spiel wird dann vom Heimverein bar mit dem dort angesetzten
Schiedsrichter vor Ort abgerechnet.

§ 19   Flutlichtspiele
Mit Zustimmung der beteiligten Vereine und der spielleitenden Instanz können Spiele
auch unter Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden. Spiele, die bei Tageslicht
begonnen haben und deren Durchführung später durch hereinbrechende Dunkelheit
gefährdet wird, sollen unter Flutlicht zu Ende gespielt werden. Sie gelten nicht als
Flutlichtspiele. Über die Inbetriebnahme während des Spiels entscheidet allein der
Schiedsrichter.

§ 20   Ordnungsdienst
Für eine ausreichende Anzahl geeigneter Ordner, die zumindest durch das Anlegen
einer sichtbaren Ordnerbinde (Ordnerwesten werden empfohlen) gekennzeichnet sein
müssen, hat der Platzverein Sorge zu tragen. Bedarfsweise kann dies ebenfalls dem
Gastverein auferlegt werden.

§ 21   Umkleideräume
Der Platzverein hat dem Gastverein, dem Schiedsrichter sowie den
Schiedsrichterassistenten eine einwandfreie Gelegenheit zum Umkleiden zu bieten
und für angemessene sanitäre Anlagen Sorge zu tragen. Der Umkleideraum muss
sicher verschließbar sein oder vom Platzverein während des Spieles überwacht
werden.

§ 22   Materialbereitstellung/Sanitätsdienst
Ein gebrauchsfähiger Sanitäts- oder Verbandkasten muss zur Verfügung stehen. Dem
Platzverein wird empfohlen, mit den örtlichen Sanitätsstellen Verbindung für die
Gestellung von Sanitätern zu den Spielen aufzunehmen.

§ 23   Auswechslungen
Das Spiel wird von zwei Mannschaften bestritten, von denen jede höchstens elf Spieler
aufweisen darf; einer von ihnen ist der Torwart. Es dürfen in Pflichtspielen bis maximal
sieben Auswechselspieler nominiert werden, bis zu fünf Spieler*innen eingewechselt
werden dürfen. Sogenannte Wechselslots kommen nicht zur Anwendung.
In Pflichtspielen der Junioren*innen können Abweichungen in den jeweiligen
Anhängen geregelt werden.
In Freundschaftsspielen sind weitere Auswechselungen im Rahmen der DFB-
Fußballregeln und unter der Voraussetzung zulässig, dass die beteiligten

                                          12
Mannschaften eine Einigung über die maximale Anzahl erzielen und der Schiedsrichter
vor Spielbeginn darüber informiert wurde und diesem zustimmt.

§ 24   Spielerberechtigungslisten
In den Spielerberechtigungslisten (SBL) der Mannschaften, die am Spielbetrieb des
Bezirkes Hannover beteiligt sind, muss jede Spielerin bzw. jeder Spieler mit einem
aktuellen Lichtbild hinterlegt sein. Die Datenschutzrichtlinien (siehe offizieller „Antrag
auf Erteilung einer Spielerlaubnis“ des NFV) sind in Abstimmung zwischen Verein und
Spielerinnen/Spieler einzuhalten und vom Verein zu dokumentieren.
Die Identitätskontrolle der Spieler durch den Schiedsrichter ist vor Ort mittels
Mobilgerät/PC durchzuführen. Ist eine Gesichtskontrolle durch Ausschreibung oder
besonderen Hinweis der Instanzen angeordnet, hat diese durch Nutzung eines Smart-
Phone oder Tablett (grundsätzlich vom Heimverein zu stellen) am Spielort zu erfolgen.
Ist die Nutzung des Internets am Spielort nicht möglich, hat jeder Verein / jede
Mannschaft einen farbigen Ausdruck „Spielberechtigungsliste mit Foto“ vorsorglich
mitzuführen. Diese kann ersatzweise für die Kontrollen der Spielerlaubnisse genutzt
werden.

§ 25   Passkontrolle
Die Kontrolle der Eintragungen erfolgt vor dem Spiel durch den Schiedsrichter und ist
sorgfältig durchzuführen. Auf Unstimmigkeiten ist der Spielführer bzw. der
Mannschaftsverantwortliche/Betreuer vor Spielbeginn hinzuweisen. Eine erforderliche
Vervollständigung oder Korrektur der Daten ist unmittelbar zu veranlassen.

§ 26   Verspätet zum Spiel eintreffende Spieler
Ein bei Spielbeginn noch nicht anwesender Spieler ist vor Spielbeginn im Spielbericht
einzutragen, ist also als einer der sieben möglichen Ersatzspieler vorzusehen. Er darf
weder während des Spieles oder nach Spielschluss im Spielbericht nachgetragen
werden. Spieler die nicht vor Spielbeginn im Spielbericht eingetragen worden sind,
dürfen nicht am Spiel teilnehmen.

§ 27   Nutzung des Spielberichtes-Online
Der DFBnet-Spielbericht Online wird in allen Spiel- und Altersklassen des Bezirkes
Hannover (inkl. Freundschaftsspielen und Turnieren) eingesetzt.

§ 28   Infrastruktur zur Nutzung des Internets
Der Heimverein ist für eine geeignete Infrastruktur zur Nutzung des Internet
verantwortlich. Neben einem PC oder Notebook, einem geeigneten A4-Drucker ist
außerdem ein Internet-Zugang sicher zu stellen. Die Spielrechtskontrolle der Spieler

                                           13
wird vom Schiedsrichter mit einem mobilen Endgerät des gastgebenden Vereins
durchgeführt.

§ 29   Freigabe
Beide Vereine haben unabhängig voneinander die Möglichkeit, ihre Eingaben im Teil
1 des Spielberichtes-Online einzugeben. Diese Angaben können einen Tag nach dem
zuletzt ausgetragenen Meisterschaftsspiel vorgenommen werden. Vor dem ersten
Saisonspiel sind diese frühestens drei Tage vor dem Spiel möglich. Spätestens 45
Minuten vor Spielbeginn ist dieser Teil 1 vom Mannschaftsverantwortlichen
freizugeben. Der freigegebene Spielbericht ist dann in Absprache mit dem
Schiedsrichter auszudrucken, sofern er ihn benötigt.

§ 30   Vervollständigung der Spielberichte
Nach Spielschluss sind noch am Spielort durch den Schiedsrichter die Teile 1 und 2
des     Berichtes    zu    vervollständigen.    In   Abstimmung        mit     den
Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften werden die Torschützen und
Zeiten eingegeben.

§ 31   Gesichtskontrollen
Der Schiedsrichter überprüft die Spielerlaubnis der Spieler*innen mobil oder die Fotos
der Spielerberechtigungsliste und die Eintragungen auf dem Spielbericht. Auf
Verlangen einer beteiligten Mannschaft oder auf besonderen Hinweis der Spielinstanz
werden sog. „Gesichtskontrollen“ durch den Schiedsrichter (dann bei beiden
Mannschaften) vorgenommen. Spielerpässe von Spielern, die auf Dauer des Feldes
verwiesen wurden, verbleiben im Besitz der Vereine und werden nicht dem
Schiedsrichter ausgehändigt.

§ 32   Rückfallebene bei technischen Problemen
Sollte der Spielbericht Online aus technischen Gründen am Spielort nicht nutzbar sein,
so ist ein Spielbericht in Papierform zu erstellen. In diesem Fall ist dem Schiedsrichter
ein ausreichend frankierter Briefumschlag mit der Adresse des Staffelleiters zur
Verfügung zu stellen.

§ 33   Bezirkspokal
Die Regelungen des Bezirkspokals sind den Anhängen Herren (1), Frauen (2),
Juniorinnen (3) und Junioren (4) zu entnehmen.

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§ 34   Freundschaftsspiele, Feld- und Hallenturniere
Alle Freundschaftsspiele rechtzeitig (5-Tage-Frist) vom platzbauenden Verein im
DFBnet einzugeben und damit grundsätzlich genehmigt. Der zuständige
Schiedsrichteransetzer beauftragt einen geeigneten Schiedsrichter (nur Bezirk oder
höher!) ausnahmslos über das DFBnet mit der Spielleitung. Turniere (auch in der
Halle) sind durch die spielleitende Stelle zu genehmigen. Der Antrag auf Genehmigung
ist mindestens einen Monat vor der Veranstaltung unter Beifügung der Ausschreibung,
des Spielplanes und der Angabe der teilnehmenden Mannschaften einzureichen. Die
Turniere werden schriftlich per E-Mail genehmigt. Der ausrichtende Verein stellt
Turniere im DFBnet selbst ein. Die zuständigen Schiedsrichteransetzer des Bezirkes
setzen geeignete Schiedsrichter für die Spielleitungen an. Für Turniere von
Bezirksmannschaften ist der Spielbericht des DFBnet zu nutzen. Besondere
Ereignisse       (Spielabbrüche,        Feldverweise,      Gewalthandlungen      von
Spielern/Zuschauern etc.) während eines Turnieres sind den zuständigen
Spielinstanzen von den angesetzten Schiedsrichtern (per Mail) zu melden,
bedarfsweise ansonsten von den ausrichtenden Vereinen. Die Ergebnisse von
Freundschaftsspielen und Turnieren (nur Herren) sind von den Vereinen im DFBnet
einzugeben.

§ 35   Spiele im Ausland bzw. gegen Nichtverbandsmannschaften
Spielgenehmigungen für Spiele im Ausland müssen mit den vom DFB festgelegten
Antragsformularen über die spielleitende Stelle beantragt werden. Das
Antragsformular ist auf der Homepage des NFV-Bezirkes Hannover herunterladbar.
Die spielleiten-de Stelle leitet den Antrag über den NFV an den DFB zur Genehmigung
weiter.
Spiele gegen Nichtverbandsmannschaften müssen ebenfalls ausdrücklich genehmigt
werden. Der Antrag ist ebenfalls bei der spielleitenden Stelle einzureichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Meisterschaftsspiele ein-
schließlich der Nachholspieltage grundsätzlich keine Genehmigung für die oben
genannten Spiele erteilt wird.

§ 36   Feldverweis auf Dauer
Ein auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist zunächst bis zur Entscheidung der
spielleitenden Stelle, die innerhalb eines Monats zu fällen ist, vorgesperrt. Wird
entschieden, das Verfahren an das zuständige Sportgericht abzugeben, bleibt die
Vorsperre bis zu dessen Entscheidung bestehen. Anträge der Vereine zur Behandlung
von Feldverweisen durch das zuständige Sportgericht sind innerhalb von drei Tagen
beim Staffelleiter einzureichen. Andernfalls bleibt es der spielleitenden Stelle
vorbehalten, nach Aktenlage zu entscheiden und die Vorkommnisse nach Satzung
und Ordnungen zu ahnden oder an das Bezirkssportgericht weiterzuleiten. Der
Verwaltungsentscheid ist dann umgehend auszufertigen.
                                         15
§ 37   Rechtsprechung
Gegen die Entscheidungen der Verwaltungsorgane ist gemäß § 40 Abs. 3 der Satzung
die gebührenfreie Anrufung gem. § 15 Abs.1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach
Zustellung des Bezirkssportgerichtes möglich. Auch für weitere erstinstanzliche
Rechtsbehelfe im Sinne des § 15 Abs. 2 RuVO (Einspruch) und § 16 RuVO (Protest)
ist das Bezirkssportgericht zuständig. Der Schriftsatz für Rechtsbehelfe muss
fristgerecht beim Bezirkssportgericht eingereicht werden. Er muss einen Antrag und
eine Begrün-dung enthalten. Die Postanschrift ist dem Anhang 5 zu entnehmen. Eine
Übersendung über das DFBnet-Postfachsystem ist zulässig, gleichwohl muss die auf
diesem Wege übersandte Rechtsbehelfsschrift der vorgeschriebenen Form
entsprechen. In diesem Zusammenhang wird auf § 11 a RuVO ausdrücklich
hingewiesen. Der entsprechende Vorsitzende des Spiel- bzw. Jugendausschusses ist
nachrichtlich zu beteiligen.
Berufungsinstanz bei Entscheidungen des Bezirkssportgerichtes ist das Verbands-
sportgericht.

§ 38   Schiedsrichteransetzungen
Die Ansetzungen der Schiedsrichter werden durch die im Anschriftenverzeichnis
genannten Schiedsrichteransetzer durchgeführt. Für alle Spiele der Herren auf
Bezirksebene, sowie der A-Junioren Landesliga werden Schiedsrichtergespanne
angesetzt.

§ 39   Schiedsrichterabrechnung
Die Schiedsrichterspesenabrechnung für die Spiele gem. Anhang 5, Herren- und
Frauenspiele sowie die A-Junioren des Bezirkes, erfolgt bargeldlos über das DFBnet.
Bei Pokal-, Freundschafts-, Entscheidungs- und Wiederholungsspielen und Turnieren
sowie im Bereich der B- und C-Junioren/-innen muss die Abrechnung mit den
Schiedsrichtern vor Spielbeginn durch den Heimverein in bar erfolgen.

§ 40   Spielergebnismeldungen der Vereine
Die Pflichtspielergebnisse sind unverzüglich, spätestens aber 60 Minuten nach
Spielschluss - ausgehend von der Anstoßzeit - im DFBnet in das System einzugeben.
Für die rechtzeitige Ergebnismeldung ist jeweils der gastgebende Verein
verantwortlich. Die Ergebnisse können via Internet unter www.portal.dfbnet.org.

§ 41   Spielausfälle, Spielabbrüche und Nichtantreten von Mannschaften
Nach Feststellung der Unbespielbarkeit der geplanten Spielstätte ist der mögliche
Spielausfall für den Spieltag zunächst der zuständigen Staffelleitung fernmündlich
mitzuteilen und erst nach Absprache mit ihr unverzüglich, das heißt ohne schuldhafte
                                         16
Verzögerung durch den gastgebenden Verein, ins DFBnet einzugeben. Dies gilt auch
für das Nichtantreten von Mannschaften und Spielabbrüche. Die Regelungen des § 18
der Ausschreibung bleiben hiervon unberührt.
Die anreisende Mannschaft ist verpflichtet, sich über die Richtigkeit der Absage im
DFBnet, beim Staffelleiter oder beim Platzverein zu informieren.

                          SPEZIFISCHER TEIL

                               Anhang 1 (Herren)

                    Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb

§ 42   Spielmodus, Auf- / Abstiegsregelung
Die Grundsätze des Auf- und Abstiegs sind in den §§ 18 und 32 sowie dem Anhang 3
der Spielordnung (SpO) des NFV geregelt. Ein Aufstiegsverzicht ist grundsätzlich nicht
möglich. Eine Mannschaft kann nur aufsteigen, wenn die Aufstiegsberechtigung nach
den Vorgaben der SpO und dieser Ausschreibung gegeben sind.
Die Einreihung von zwei Mannschaften des gleichen Vereins in die gleiche
Leistungsklasse ist ausgeschlossen.
Die Staffeleinteilungen (siehe DFBnet) sind vorläufige Einteilungen. Änderungen für
den Fall von Mannschaftszurückziehungen und daraus folgenden Nachrückern oder
Mannschafts-Staffelwechseln, können bei Bedarf bis sieben Tage vor Beginn der
Meisterschaftsspiele erfolgen.
Vor Beginn aller Pflicht- und Freundschaftsspiele ist auf dem Spielfeld ein Sportgruß
aller am Spiel Beteiligten durchzuführen. Das Spielfeld sollte von beiden Mannschaften
gemeinsam mit dem Schiedsrichtergespann betreten werden (gemeinsames Einlaufen
wird empfohlen).

§ 43   Regelspieltage, Verlegungen
Als Regelspieltage für Herrenmannschaften im Punktspielbetrieb gelten Samstag und
Sonntag. Der Regelspieltag einer Mannschaft ist mit dem Meldebogen zu Beginn der
Saison verbindlich zu nennen und kann bis vier Wochen vor Beginn der
Meisterschaftsspiele im neuen Kalenderjahr erneut aktualisiert werden. Weitere
Spielverlegungen sind einmalig zu Saisonbeginn und vor dem Start im neuen
Kalenderjahr im Rahmen der Spielebörsen/Staffeltage möglich, die von der
Staffelleitung terminiert werden. Darüber hinaus sind Spielverlegungen nur mit
Zustimmung des am Spiel beteiligten Vereins zulässig.
Spielverlegungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Spielverlegungen, die in Folge des regelmäßig aktualisierten Bundesliga-Spielplans
(Heimspiele Hannover 96 betreffend) gewünscht werden, erfolgen kostenfrei, sofern
                                        17
sie unmittelbar (drei Tage) nach Veröffentlichung des Teilspielplanes beantragt
werden.

§ 44   Spielstätten, Spielbetrieb
Um Pflichtspielausfälle zu vermeiden, kann die spielleitende Stelle von der Möglichkeit
Gebrauch machen, Vereinen die Austragung eines oder mehrerer dieser Spiele auf
eine Ausweichspielstätte zu verlegen. Diese kann der betreffende Verein vorrangig bis
zu einem vorgegebenen Termin selbst auswählen. Gelingt dies nicht oder nicht
fristgerecht, kann das Heimrecht des Spieles (auch wiederholt) auf den eigentlichen
Gastverein verlagert werden. Ebenso wäre die Zuweisung von Spielen auf neutrale
Spielstätten zulässig.

§ 45   Persönliche Strafen (nur Punktspielbetrieb)
Verwarnung (gelbe Karte)
Ein Spieler ist nach der fünften Gelben Karte für das nächste Punktspiel (im gleichen
Wettbewerb) gesperrt. Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten
Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist er wiederum für das nächste Punktspiel
gesperrt. Eine Übertragung auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht.
Erhält ein Spieler eine Rote oder Gelb-Rote Karte, wird eine im gleichen Spiel
ausgesprochene Verwarnung nicht registriert. Die Vereine und Spieler sind für die
Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich.

§ 46   Gelb-Rote Karte (nur Punktspielbetrieb)
Erhält ein Spieler in einem Punktspiel eine Gelb-Rote Karte, so ist er für das nächste
Punktspiel (im gleichen Wettbewerb) gesperrt. Er ist auch bis zum Ablauf der
automatischen Sperre für das jeweils nächstfolgende Pflichtspiel jeder anderen
Mannschaft seines Vereins gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn
Tagen.
Für die automatische Sperre gilt verbindlich die Regelung des § 10 Absatz (6) der SpO.

§ 47   Verwaltungskosten
 Bearbeitung fristgerechter Verlegungsanträge       30,- €
 Bearbeitung          nicht        fristgerechter   30,- € + zus. Aufwand
 Verlegungsanträge
 Ahndung gem. Anhang 2/I                            10,- €
 Ahndung gem. Anhang 2/II                           40,- €
 Ahndung gem. Anhang 2/III                          40,- €
 Sonstige Bescheide                                 Nach Aufwand

                                                18
§ 48   Abschlusstabellen
Für die Berechnungen der Abschlusstabellen wird bei Punkt- und Torgleichheit der
direkte Vergleich betreffender Mannschaften berücksichtigt.

§ 49   Direkter Aufstieg
Erfüllt eine Mannschaft die Vorgaben zur Aufstiegsberechtigung nicht, belegt aber
einen Tabellenplatz, der zum direkten Aufstieg berechtigt, kann diese Mannschaft nicht
aufsteigen. Die nächstplatzierte Mannschaft mit Aufstiegsberechtigung in dieser
Staffel erhält das direkte Aufstiegsrecht. Das direkte Aufstiegsrecht ist nur bis zu der
Mannschaft auf dem dritten Tabellenplatz übertragbar.

§ 50   Abstieg
Welche Mannschaften auf die Abstiegsquote in den einzelnen Leistungsklassen /
Staffeln anzurechnen sind, ist in §§ 18, 34 der Spielordnung des NFV geregelt.
Abweichungen sind in den folgenden Bestimmungen enthalten.

                           Auf- und Abstieg der Landesliga

§ 51   Spielmodus (Sollzahl 16 Mannschaften)
Auf Grund des pandemischen Geschehens der zurückliegenden Jahre, spielt die
Landesliga Hannover in den Spieljahren 2022/2023 und 2023/2024 mit bis zu 18
Mannschaften.
Die 17 Mannschaften der Landesliga Hannover 2022/23 spielen im klassischen
Spielsystem (Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel) in einer Staffel.

§ 52   Aufstieg in die Oberliga Niedersachsen
Der Tabellenerste der Landesliga Hannover steigt in die Oberliga-Niedersachsen
entsprechend den Vorgaben der Ausschreibung des Verbandes auf. Erfüllt der
Tabellenerste der Landesliga Hannover nicht die Zulassungsvoraussetzungen gemäß
Anhang 3 und 5 der Spielordnung, geht dieses Recht auf die jeweils nächstplatzierte
Mannschaft in der Landesliga Hannover über, die alle Zulassungsvoraussetzungen
der Spielordnung, sowie die Vorgaben der Ausschreibung des Verbandes erfüllt.
Neben der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Anhang 3 der
Spielordnung des NFV muss die aufstiegsberechtigte Mannschaft auch die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Sicherheitsmaßmaßnahmen baulicher,
technischer, organisatorischer und betrieblicher Art durch das in § 18 c der
Spielordnung des NFV geregelte Lizenzierungsverfahren nachweisen.

                                          19
Den Modus zur Ermittlung weiterer möglicher Aufsteiger zur Oberliga - Niedersachsen
bestimmt der Verbandsspielausschuss.

§ 53 Abstieg
Am Ende der Saison steigen die Mannschaften der Landesliga auf den
Tabellenplätzen 13, 14, 15, 16 und 17 in die Bezirksliga ab, sofern nur bis zu zwei
Mannschaften aus der Oberliga Niedersachsen in die Landesliga Hannover absteigen
sollten.
Würde die Sollzahl der Landesliga Hannover (nur für 2023/2024) von 18 Mannschaften
überschritten, steigt eine weitere Mannschaft aus der Landesliga 2022/2023 in die
Bezirksliga ab. Der 10. Tabellenplatz der Landesliga Hannover ist kein Abstiegsplatz.

                          Auf- und Abstieg der Bezirksliga

§ 54   Spielmodus (Sollzahl 64 Mannschaften)
Auf Grund des pandemischen Geschehens der zurückliegenden Jahre, spielt die
Bezirksliga Hannover in den Spieljahren 2022/2023 mit 70 Mannschaften, Ziel ist es
ab 2023/2024 wieder mit 64 Mannschaften in der Bezirksliga Hannover zu spielen.
Die 70 Mannschaften der Bezirksliga Hannover 2022/2023 spielen im klassischen
Spielsystem (Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel) in fünf Staffeln zu je 14
Mannschaften.

§ 55   Aufstieg in die Landesliga Hannover
Die Tabellenplätze 1 der Bezirksliga-Staffeln 1 bis 5 steigen am Ende des Spieljahres
in die Landesliga Hannover auf. Die Grundsätze aus § 49 dieser Ausschreibung sind
im Bedarfsfall zu berücksichtigen.

§ 56   Abstieg aus der Bezirksliga
Die Tabellenplätze 11, 12, 13 und 14 der fünf Bezirksligastaffeln sind Abstiegsplätze.
Die Mannschaften, die in den Abschlusstabellen diese Tabellenplätze belegen, steigen
in die für sie zuständigen Kreise ab.

§ 57   Aufstieg aus den Kreisen
Am Ende des Spieljahres 2022/2023 stellen die Kreise folgende direkte Aufsteiger zur
Bezirksliga Hannover.

 Kreise Region Hannover                      4 Aufsteiger
 Kreise Diepholz und Hildesheim              Je 2 Aufsteiger

                                         20
Kreise   Hameln-Pyrmont,      Holzminden, Je 1 Aufsteiger
    Nienburg und Schaumburg

§ 58     Zusätzlicher Aufstieg
Mit dem Ende des Spieljahres 2022/2023 bleibt der zusätzliche Aufstieg über
Relegationsspiele ein weiteres Spieljahr ausgesetzt. Ziel ist es, ab 2023/2024 die
Relegation zwischen Bezirksliga Hannover und den Zweitplatzierten der Kreisliga der
Kreise Region Hannover, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg und Schaumburg
wieder auszuspielen.

                                 Krombacher-Bezirkspokal

§ 59     Teilnahmeberechtigungen, Allgemeines
An den Spielen um den Krombacher-Bezirkspokal nehmen auf freiwilliger Basis die
1.Herrenmannschaften der Vereine der Landesliga und Bezirksliga Hannover, sowie
die Kreispokalsieger teil. Darüber hinaus sind aus dem Kreis Region Hannover bis zu
drei weitere Mannschaften aus deren Pokalspielbetrieb teilnahmeberechtigt.
Die Bezirkspokalspiele finden in einfacher Runde statt (ohne Rückspiel) und gehören
trotz der freiwilligen Vereinsmeldung zum Pflichtspielbetrieb.
Sind Bezirkspokalspiele nach regulärer Spielzeit nicht entschieden, wird der Sieger
sofort durch Elfmeterschießen ermittelt. Der klassentiefer eingestufte Verein hat
grundsätzlich Heimrecht.

§ 60     Meldung für den Bezirkspokal, Abtretungsregelungen
Mit der Teilnahme am Krombacher-Bezirkspokal verpflichten sich die Vereine, die das
Endspiel erreichen, dem NFV Bezirk Hannover folgende Rechte abzutreten:
•    Die Gewährung von Bandenwerbung, Spannbandwerbung an geeigneten
Zäunen und das Aufstellen von Fahnen der Krombacher Brauerei
•     Ausschließlicher Ausschank von Krombacher-Produkten am Endspielort und
Termin auf der Platzanlage
Im Gegenzug werden für die Gestellung des Endspielaustragungsortes sichergestellt:
•     Kostenlose Gestellung des Ausschankequipments durch die Krombacher
Brauerei
•        Plakate für das Endspiel

§ 61     Spielortwechsel
Sollte keiner der Endspielgegner eine Realisierung der unter § 59 dieser
Ausschreibung genannten Rechte ganz oder teilweise gewährleisten, so kann das

                                             21
Endspiel auf Beschluss des Bezirksspielausschusses auf einem neutralen Platz
ausgetragen werden.

§ 62   Siegprämien
Folgende Prämierungen werden von der Krombacher Brauerei ausgeführt:
•      Die Siegermannschaft erhält einen Gutschein über 100 Liter Krombacher-Pils,
ein Preisgeld von 1.000, - €, sowie einen Pokal
•      Der Finalteilnehmer erhält einen Gutschein über 80 Liter Krombacher-Pils und
ein Preisgeld von 200,- €.
•    Die beiden Verlierer der Halbfinals erhalten je einen Gutschein über 50 Liter
Krombacher-Pils!
Der Krombacher-Bezirkspokalsieger vertritt den Bezirk Hannover im nächsten
Spieljahr bei den Spielen um den NFV - Pokal.

§ 63   Kostenverteilung
Für die Abrechnung der Pokalspiele wird auf die Finanz- und Wirtschaftsordnung des
NFV hingewiesen (§ 13 Abs. 2), Abweichungen hiervon sind zuvor schriftlich zu
vereinbaren.
Die Abrechnung der Pokalspiele mit dem Schiedsrichter hat vor dem Spiel zu erfolgen.
Pokal-, Freundschafts-, Wiederholungs- und Entscheidungsspiele werden nicht aus
dem zentralen Schiedsrichterpool bezahlt.

                          Informationen zum Spielbetrieb

§ 64   Rahmenspielplan und Staffeleinteilungen
Der Rahmenspielplan wird auf der Homepage des Bezirkes Hannover für die
vorhandenen Staffelgrößen unter Downloads angeboten. Die Staffeleinteilungen sind
über das DFBnet sichtbar, entsprechende Unterrichtungen erfolgen über das NFV-
Postfach an die Vereine.

gez. T. Schuschel
Vors. Bez-SpA

                              Anhang 2 (Frauen)

                     Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb

                                        22
§ 65   Auf- und Abstiegsregelungen, Grundsätzliches
Die Grundsätze des Auf- und Abstiegs sind in den §§ 18 und 32 der Spielordnung in
Verbindung mit Anhang 1 der Spielordnung geregelt. Die in dieser Ausschreibung
unter C enthaltenen Staffeleinteilungen sind vorläufige Einteilungen. Änderungen der
Staffeleinteilungen können bei Bedarf bis drei Tage vor Beginn der Pflichtspiele der
jeweiligen Staffel erfolgen.
Der Spielbetrieb auf Bezirksebene wird mit 11er Mannschaften gespielt.
In den Pflichtspielen der Frauen dürfen auf Bezirksebene bis zu fünf Spielerinnen
eingewechselt werden.

§ 66   Verwaltungskosten
 Bearbeitung fristgerechter Verlegungsanträge    30,- €
 Bearbeitung       nicht          fristgerechter 30,- € + zus. Aufwand
 Verlegungsanträge
 Ahndung gem. Anhang 2/I                         10,- €
 Ahndung gem. Anhang 2/II                        40,- €
 Ahndung gem. Anhang 2/III                       40,- €
 Sonstige Bescheide                              Nach Aufwand

§ 67   Abschlusstabellen
Für die Berechnungen der Abschlusstabellen wird bei Punkt- und Torgleichheit der
direkte Vergleich betreffender Mannschaften berücksichtigt.

§ 68   Spielgemeinschaften
Spielgemeinschaften (SG) sind im Bezirk Hannover grundsätzlich zugelassen.
Die von einem der Vereine ursprünglich eingebrachte und im weiteren Verlauf
gemeinsam erworbene Spielklasse behält dieser auch bei Beendigung einer SG und
ist als federführender Verein für die Meldung der Mannschaft zuständig. Besteht eine
SG länger als fünf Jahre und soll nun aufgelöst werden, kann unter Zustimmung des
federführenden Vereins die Spielklasse an einen der beteiligten Vereine abgetreten
werden. Jeder Verein kann auf Bezirksebene nur an einer SG beteiligt sein.
Über die Bildung oder das weitere Bestehen einer SG, an der eine im Bezirk bereits
spielende Mannschaft auf Bezirksebene neu beteiligt werden soll, sowie Änderungen
in einer bestehenden SG, entscheidet der Bezirksspielausschuss auf schriftlichen
Antrag. Spielgemeinschaften haben kein Aufstiegsrecht aus der Landesliga in die
Oberliga Niedersachsen.

                                        23
§ 69   Aufstieg durch Entscheidungsspiel
An Entscheidungsspielen (auch Relegationsspiele) zur Ermittlung eines zusätzlichen
Aufsteigers innerhalb der Leistungsklasse des Bezirks Hannover können nur die
Mannschaften teilnehmen, die in den einzelnen Staffeln dieser Leistungsklasse den
gleichen Tabellenplatz belegen. Weitere Aufstiegsregelungen bestimmt der
Bezirksspielausschuss Hannover.
Entscheidungsspiele werden gem. § 13 der Finanz- und Wirtschaftsordnung des NFV
abgerechnet. Für die Kassierung stellen beide am Spiel beteiligten Vereine, sowie
bedarfsweise der platzbauende Verein, je eine Person und erledigen die Abrechnung
gemeinsam. Abweichungen von dieser Bestimmung sind nur im schriftlichen
Einvernehmen beider beteiligter Vereine an einem Spiel unter Zustimmung des
Bezirksspielausschusses statthaft.

                           Auf- und Abstieg, Landesliga

§ 70   Spielmodus (Sollzahl 12 Mannschaften)
Die 11 Mannschaften der Landesliga spielen in einem klassischen Spielsystem (Jeder
gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel).

§ 71   Aufstieg in die Oberliga Niedersachsen
Der Tabellenerste der Meisterstaffel der Landesliga Hannover steigt in die Oberliga-
Niedersachsen entsprechend der Ausschreibung des Verbandes auf. Erfüllt der
Tabellenerste der Landesliga Hannover nicht die Zulassungsvoraussetzungen der
Oberliga, geht dieses Recht auf die jeweils nächstplatzierte Mannschaft in der
Meisterstaffel der Landesliga Hannover über, die alle Zulassungsvoraussetzungen
gemäß der Spielordnung, sowie die Vorgaben der Ausschreibung des Verbandes
erfüllt.

§ 72   Abstieg in die Bezirksliga Hannover
Aus der Landesliga-Abschlusstabelle steigt die Mannschaften des Tabellenplatzes 11
in die Bezirksliga ab.

§ 73 Klassenverbleib in der Landesliga/zusätzlicher Aufstieg aus der Bezirksliga
(Relegation Landesliga)
Aus der Abschlusstabelle der Landesliga nimmt die Mannschaft des Tabellenplatzes
10 an einer Relegation mit den Zweitplatzierten der beiden Bezirksliga-Staffeln 1 und
2 teil. In einem Spielsystem „Jeder gegen Jeden“ in einfacher Runde wird in einer
Dreiergruppe um einen Platz in der Landesliga 2023/2024 gespielt. Jede Mannschaft
erhält ein Heimspiel, die beiden Bezirksligamannschaften tragen das erste Spiel aus.
Der Verlierer, im Falle eines Unentschiedens die Heimmannschaft, tritt im zweiten
                                           24
Spiel gegen den Landesligaverein an. Nach jedem Spiel ist ein Elfmeterschießen,
unabhängig vom Spielausgang, an Stelle eines später erforderlichen Losverfahrens
auszutragen. Der Staffelsieger der Dreiergruppe (bei Punkt- und Torgleichheit
entscheidet zunächst der direkte Vergleich, folgend das Ergebnis des
Elfmeterschießens) steigt zusätzlich in die Landesliga auf, bzw. verbleibt in der
Landesliga Hannover.

                             Auf- und Abstieg, Bezirksliga

§ 74     Spielmodus, Aufstieg (Sollzahl 24 Mannschaften in 2 Staffeln)
Der Spielbetrieb der Bezirksliga wird im klassischen Spielsystem (Jeder gegen Jeden
mit Hin- und Rückspiel) ausgetragen. Die Mannschaften, die am Ende der Saison Platz
1 in den Bezirksliga-Staffeln belegen, steigen in die Landesliga Hannover auf.

§ 75     Abstieg
Die Mannschaften, die am Ende der Saison in der Bezirksliga 1 und 2 die Plätze 10,
11 und 12 belegen, steigen in die für sie zuständigen Kreise ab.

§ 76     Direkter Aufstieg aus den Kreisen
Die Kreise DH, HI, und NI melden jeweils einen Aufsteiger, der Kreis Region Hannover
meldet zwei Aufsteiger für die Bezirksliga. Die Kreise HM-P, HOL und SHG melden
aus ihrem gemeinsamen Spielbetrieb einen Aufsteiger.
Der Aufstieg in die Bezirksliga ist nur für Kreismannschaften möglich, die als 11er
Mannschaft über die gesamte Saison am Pflichtspielbetrieb teilgenommen haben.
Im Bedarfsfall entscheidet der Bezirksspielausschuss in eigener Zuständigkeit.

Übersicht der Aufsteiger:
 Kreis                 Aufsteiger
 DH                           1
 HM-P, HOL, SHG               1
 Region Hannover              2
 HI                           1
 NI                           1

§ 77     Zusätzlicher Aufstieg aus den Kreisen/Relegation
Ist die Sollzahl von 24 Mannschaften nicht erreicht, wird (auch in dieser Reihenfolge)
1. Der zweitplatzierten Mannschaft des kreisübergreifenden Spielbetriebs HM-P,
   HOL, SHG der direkte Aufstieg in die Bezirksliga angeboten (Nicht aber dem
                                             25
Drittplatzierten oder folgenden Mannschaften, weil der Zweitplatzierte verzichtet
   oder aus anderen Gründen nicht aufsteigen darf!)
2. Zusätzlichen Aufsteigern aus den Kreisen DH, HI, Reg H oder NI angeboten, sofern
   deren Kreise zustimmen. Verteilung und Reihenfolge der möglichen zusätzlichen
   Aufstiege: Gerade Jahre = DH, Reg H / Ungerade Jahre = HI, NI, Reg H.
Bei Bedarf spielen Staffeln in Unterzahl, weiteren Regelungsbedarf für diesen
zusätzlichen Auf- und Abstieg bestimmt der Bezirksspielausschuss nach eigenem
Ermessen.
Gibt ein Verein seine Daten in den DFBnet Vereinsmeldebogen-Online für die neue
Saison bis zum allgemein verbindlichen Meldetermin des NFV (siehe Hinweisfenster
des DFBnet) nicht ein, so scheidet die Mannschaft aus dem Spielbetrieb des Bezirkes
Hannover aus und gilt als Absteiger. Die Kreise sind aufgefordert, ihre Aufsteiger und
Kreispokalsieger umgehend zu melden.
Im Bedarfsfall entscheidet der Bezirksspielausschuss in eigener Zuständigkeit.

                             Bezirkspokal der Frauen

§ 78   Teilnahmevoraussetzungen, Allgemeines
Die Spiele um den Bezirkspokal (Bezirksmannschaften und Kreispokalsieger) finden
je nach Anzahl der gemeldeten Teilnehmer in einer Kombination von Gruppenrunde
(Vorrunde, Entscheidung durch den Bezirksspielausschuss im eigenen Ermessen)
und im weiteren Verlauf in einfachen Runden statt, zugelassen sind nur 1.
Mannschaften. Bei unentschiedenem Ausgang nach regulärer Spielzeit erfolgt sofort
ein Elfmeterschießen zur Spielentscheidung. Der klassentiefere spielende Verein hat
grundsätzlich Heimrecht. Bei klassengleicher Zugehörigkeit entscheidet das Los über
das Heimrecht.
Der Bezirkspokalsieger nimmt am Frauenpokal des NFV teil. Die Abrechnung der
Bezirkspokalspiele erfolgt nach § 13 der Finanz- und Wirtschaftsordnung.
Abweichungen von dieser Regelung sind schriftlich zwischen den beteiligten Vereinen
einvernehmlich zu regeln.

                          Informationen zum Spielbetrieb

§ 79   Rahmenspielplan und Staffeleinteilungen
Der Rahmenspielplan wird auf der Homepage des Bezirkes Hannover für die
vorhandenen Staffelgrößen unter Downloads angeboten. Die Staffeleinteilungen sind
über das DFBnet sichtbar, entsprechende Unterrichtungen erfolgen über das NFV-
Postfach an die Vereine.

gez. Thorsten Schuschel
Bez-SpA

                                         26
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