AUSSCHREIBUNG Saison 2022 / 2023 - Niedersächsischer Fußballverband - Bezirk Hannover
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INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINER TEIL 6 §1 Gültigkeit 6 §2 Mannschaftsbeiträge 6 §3 Sonderzahlungen 6 §4 Schiedsrichterkostenpool 6 §5 Nichteinhaltung der Zahlungspflichten 7 §6 Sonderbestimmungen für das Spieljahr 2022 / 2023 7 §7 Staffeleinteilungen 7 §8 Spielbetrieb über DFBnet 8 §9 Ansetzungen 8 § 10 Spielverlegungen 9 § 11 Spielkleidung 9 § 12 Werbung auf der Spielkleidung 9 § 13 Begrüßungskultur im Bezirk Hannover 10 § 14 Auf- und Abstiegsregelung 10 § 15 Plätze und Spielfelder 10 § 16 Sonderspielflächen 10 § 17 Verfügbarkeit der Plätze und Spielflächen 11 § 18 Spielausfälle wegen kurzfristiger Unbespielbarkeit des Platzes 11 § 19 Flutlichtspiele 12 § 20 Ordnungsdienst 12 § 21 Umkleideräume 12 § 22 Materialbereitstellung/Sanitätsdienst 12 § 23 Auswechslungen 12 § 24 Spielerberechtigungslisten 13 § 25 Passkontrolle 13 § 26 Verspätet zum Spiel eintreffende Spieler 13 § 27 Nutzung des Spielberichtes-Online 13 § 28 Infrastruktur zur Nutzung des Internets 13 § 29 Freigabe 14 § 30 Vervollständigung der Spielberichte 14 § 31 Gesichtskontrollen 14 § 32 Rückfallebene bei technischen Problemen 14 § 33 Bezirkspokal 14 § 34 Freundschaftsspiele, Feld- und Hallenturniere 15 § 35 Spiele im Ausland bzw. gegen Nichtverbandsmannschaften 15 § 36 Feldverweis auf Dauer 15 § 37 Rechtsprechung 16 1
§ 38 Schiedsrichteransetzungen 16 § 39 Schiedsrichterabrechnung 16 § 40 Spielergebnismeldungen der Vereine 16 § 41 Spielausfälle, Spielabbrüche und Nichtantreten von Mannschaften 16 ANHANG 1 (HERREN) 17 Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb 17 § 42 Spielmodus, Auf- / Abstiegsregelung 17 § 43 Regelspieltage, Verlegungen 17 § 44 Spielstätten, Spielbetrieb 18 § 45 Persönliche Strafen (nur Punktspielbetrieb) 18 § 46 Gelb-Rote Karte (nur Punktspielbetrieb) 18 § 47 Verwaltungskosten 18 § 48 Abschlusstabellen 19 § 49 Direkter Aufstieg 19 § 50 Abstieg 19 Auf- und Abstieg der Landesliga 19 § 51 Spielmodus (Sollzahl 16 Mannschaften) 19 § 52 Aufstieg in die Oberliga Niedersachsen 19 § 53 Abstieg 20 Auf- und Abstieg der Bezirksliga 20 § 54 Spielmodus (Sollzahl 64 Mannschaften) 20 § 55 Aufstieg in die Landesliga Hannover 20 § 56 Abstieg aus der Bezirksliga 20 § 57 Aufstieg aus den Kreisen 20 § 58 Zusätzlicher Aufstieg 21 Krombacher-Bezirkspokal 21 § 59 Teilnahmeberechtigungen, Allgemeines 21 § 60 Meldung für den Bezirkspokal, Abtretungsregelungen 21 § 61 Spielortwechsel 21 § 62 Siegprämien 22 § 63 Kostenverteilung 22 Informationen zum Spielbetrieb 22 § 64 Rahmenspielplan und Staffeleinteilungen 22 ANHANG 2 (FRAUEN) 22 Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb 22 § 65 Auf- und Abstiegsregelungen, Grundsätzliches 23 § 66 Verwaltungskosten 23 2
§ 67 Abschlusstabellen 23 § 68 Spielgemeinschaften 23 § 69 Aufstieg durch Entscheidungsspiel 24 Auf- und Abstieg, Landesliga 24 § 70 Spielmodus (Sollzahl 12 Mannschaften) 24 § 71 Aufstieg in die Oberliga Niedersachsen 24 § 72 Abstieg in die Bezirksliga Hannover 24 § 73 Klassenverbleib in der Landesliga/zusätzlicher Aufstieg aus der Bezirksliga (Relegation Landesliga)24 Auf- und Abstieg, Bezirksliga 25 § 74 Spielmodus, Aufstieg (Sollzahl 24 Mannschaften in 2 Staffeln) 25 § 75 Abstieg 25 § 76 Direkter Aufstieg aus den Kreisen 25 § 77 Zusätzlicher Aufstieg aus den Kreisen/Relegation 25 Bezirkspokal der Frauen 26 § 78 Teilnahmevoraussetzungen, Allgemeines 26 Informationen zum Spielbetrieb 26 § 79 Rahmenspielplan und Staffeleinteilungen 26 ANHANG 3 (JUNIORINNEN) 27 Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb 27 § 80 Punktspielbetrieb des Bezirkes 27 § 81 Spielformen, Mannschaftsgrößen 27 § 82 Mannschaftsmeldungen, Staffeleinteilungen 27 Auf- und Abstieg 27 § 83 Aufstieg (Bezirksliga) 27 § 84 Aufstieg (aus den Kreisen, Klassenerhalt Bezirksliga) 28 § 85 Abstieg (Bezirksliga, B-Juniorinnen Niedersachsenliga) 28 § 86 Aufstiegsberechtigung für B-Juniorinnen Niedersachsenliga 28 Spielgemeinschaften, Spielstätten, Anzahl Spielerinnen 28 § 87 Spielgemeinschaften 28 § 88 Spielfeldgrößen, Anzahl von Spielerinnen, Spielmodelle 29 § 89 Auswechselspielerinnen 30 § 90 Abstellung von Auswahlspielerinnen 30 Bezirkspokal, Hallenspielrunde 30 § 91 Allgemeine Hinweise 30 § 92 Hallenspiele 30 3
Informationen zum Spielbetrieb 30 § 93 Rahmenspielplan und Staffeleinteilungen 30 ANHANG 4 (JUNIOREN) 31 Auf- und Abstieg 31 § 94 A-Junioren, Landesliga 31 § 95 A-Junioren, Bezirksliga 31 § 96 B-Junioren, Landesliga 32 § 97 B-Junioren, Bezirksliga 32 § 98 C-Junioren, Landesliga 33 § 99 C-Junioren, Bezirksliga 34 § 100 Spielverlegungen 34 § 101 Freiwerdende Plätze 35 § 102 Nichtmeldung von Mannschaften 35 § 103 Spielen von Juniorinnen in Juniorenmannschaften 35 § 104 Aufstieg aus dem Kreis in die Bezirksligen 35 § 105 Allgemeines 36 § 106 Austragungsmodus 36 § 107 Heimrecht 36 § 108 Fahrtkosten 36 § 109 Schiedsrichterkosten 36 § 110 Einnahmen durch den Heimverein 37 § 111 Endspiele 37 Sonstige Regelungen 37 § 112 A-Junioren Landesliga 37 § 113 Wertung bei Punktgleichheit 37 § 114 Spielerkader 38 § 115 Altersklassen 38 § 116 Spielgemeinschaften und Zweitspielrechte 38 § 117 Ein- und Auswechseln von Spielern 38 § 118 Passkontrolle 38 § 119 Fair-Play-Cup 38 ANHANG 5 (SCHIEDSRICHTER) 39 § 120 Allgemeine Hinweise 39 § 121 Schiedsrichteransetzungen 39 § 122 Spielvorbereitung 39 § 123 Spielausfall, Spielabsagen 39 § 124 Wartezeit bei Verzögerungen 40 § 125 Bespielbarkeit der Spielstätten 40 § 126 Spielkleidung 40 § 127 Spielbericht, Aufgaben des Schiedsrichters 40 4
§ 128 Besondere Ereignisse 40 § 129 Spesensätze im Bezirk Hannover 40 § 130 Schiedsrichtereinsätze auf Verbandsebene 41 § 131 Informationsquellen, Hinweise für Schiedsrichter 42 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 42 § 132 Verstöße 42 § 133 Rechtsprechung 42 § 134 Inkrafttreten 42 § 135 Ausschreibung, Anschriften 42 § 136 Verstöße gegen die Ausschreibung 43 § 137 Rahmenspielplan 43 § 138 Rechtsbehelfsbelehrung 43 5
ALLGEMEINER TEIL §1 Gültigkeit Für die Durchführung der Spiele im laufenden Spieljahr haben die die Spielregeln des International Football Association Board (IFAB), die Satzung des NFV, die Spielordnung des NFV (SpO), die Jugendordnung des NFV (JO), die Rechts- und Verfahrensordnung des NFV (RuVO) sowie die Schiedsrichterordnung des NFV (SRO) sowie die nachstehende Ausschreibung einschließlich ihrer Anhänge Herren (1), Frauen (2), Juniorinnen (3), Junioren (4) und Schiedsrichter (5) Gültigkeit. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind aus Gründen der Vereinfachung in männlicher Schreibweise gewählt, gelten aber selbstverständlich auch für Frauen und Juniorinnen. §2 Mannschaftsbeiträge Nach § 12 Abs. 2 b der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Verband für jede gemeldete Mannschaft einen jährlichen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge beschließt der Verbandstag. Die Beiträge sind nach Aufforderung durch die Verbandsgeschäftsstelle innerhalb der gesetzten Frist zu zahlen. §3 Sonderzahlungen Die von den Bezirksinstanzen durch einen gesonderten Bescheid auferlegten Strafgelder, Verwaltungskosten und sonstigen Kosten werden durch die Verbandsgeschäftsstelle innerhalb der gesetzten Frist per Lastschrift eingezogen. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist verpflichtend. Die interne Weiterleitung auf das Bezirkskonto erfolgt durch die Verbandsgeschäftsstelle. Das Konto des NFV-Bezirkes Hannover lautet: IBAN: DE26 2505 0180 2001 0016 72 bei der Sparkasse Hannover. §4 Schiedsrichterkostenpool Die Schiedsrichterspesen werden zentral über den Schiedsrichterspesenpool im DFBnet abgerechnet. Die Abschlagszahlungen werden für die Mannschaften des Bezirkes Hannover (Herren-, Frauen-, Junioren - und Juniorinnenmannschaften) durch die Verbandsgeschäftsstelle einmalig bis Oktober des laufenden Spieljahres eingezogen. Die Bank-/Sparkassenkonten der Vereine werden mit den nachfolgend aufgeführten Beträgen (bitte auf ausreichende Kontodeckung achten) belastet: 6
Mannschaftsart Spielklasse Staffelgrößen Betrag in EUR Herren Landesliga 17er Staffel 2.240,- € Herren Bezirksliga 14er Staffeln 805,- € Frauen Landesliga 11er Staffel 500,- € Frauen Bezirksliga 12er Staffeln 440,- € A-Junioren Landesliga 12er Staffel 990,- € A-Junioren Bezirksliga 12er Staffeln 440,- € §5 Nichteinhaltung der Zahlungspflichten Vereine mit Herren- und Frauenmannschaften im Spielbetrieb, die ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, werden gem. Spielordnung (SpO) Anhang 2/I (27), sowie Anhang 2/VII bestraft. Nach einer weiteren Wartefrist von 14 Tagen erfolgt eine Spielsperre der auf Bezirksebene spielenden Mannschaften. Die Sperre endet nicht nach Begleichung der geforderten Beträge, sondern muss durch das zuständige Verwaltungsorgan aufgehoben werden (vgl. § 33 Abs. 4 RuVO). §6 Sonderbestimmungen für das Spieljahr 2022 / 2023 Wie bereits in den vergangenen Jahren kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Covid-19-Pandemie oder ähnliche pandemische Geschehen, sowie den daraus möglichen Verfügungslagen des Landes Niedersachsen und verfügten regionalen und/oder örtlichen Einschränkungen für den Spielbetrieb bewirken. Durch die Behörden kann es im Spieljahr 2022/2023 erneut Auswirkungen auf die Durchführbarkeit des Spielbetriebes im Bereich des gesamten NFV geben, den regulären Spielbetrieb fort zu führen oder rechtzeitig zu beenden. Im Zusammenhang mit aktuellen und möglicherweise länger anhaltenden pandemischen Lagen besteht entgegen den Planungen des Bezirksvorstandes und seiner Ausschüsse die Möglichkeit, dass es in Folge dessen zu Unterbrechungen oder verfrühtem Abbruch des Spielbetriebes auf Bezirksebene kommen muss. Für diese Fälle behält sich der Bezirksvorstand Änderungsmöglichkeiten vor, den Spielbetrieb in Teilen geändert auszuspielen, Auf- und Abstiege verändert entgegen den Bestimmungen der Ausschreibung zu organisieren. Gemäß § 26 Abs. 2 SpO kann der Bezirksvorstand Hannover die Anwendungsmöglichkeit der sog. Quotientenregelung, wie in § 31 Abs.1 SpO erwähnt, für den Spielbetrieb des Bezirkes beschließen. §7 Staffeleinteilungen Die verbindliche Einteilung der Mannschaften der einzelnen Spielklassen in Staffeln erfolgt gem. § 18 Abs. 1 SpO durch den Bezirksspielausschuss bzw. gem. § 16 Abs. 7
2 Jugendordnung (JO) durch den Bezirksjugendausschuss. Die in den Anhängen dieser Ausschreibung enthaltenen Staffeleinteilungen erlangen erst drei Tage vor dem ersten Pflichtspiel der Staffel ihre Gültigkeit. §8 Spielbetrieb über DFBnet Für den Spielbetrieb ist § 27 SpO verbindlich, er wird im Niedersächsischen Fußballverband über das DFBnet abgewickelt. Das DFBnet ist ein System miteinander verknüpfter EDV-Programme, das den Anwendern entsprechend der erteilten Zugangsberechtigung die Möglichkeit bietet, auf Internetbasis zu kommunizieren. Bestandteil des DFBnet ist insoweit auch das DFBnet-Mailsystem sowie der Internetauftritt des NFV und seiner Gliederungen, hier der NFV Bezirk Hannover. Die Ausschreibung und das Anschriftenverzeichnis für das laufende Spieljahr sind dort abrufbar. Die Vereine sind gehalten, wöchentlich zweimal (dienstags und donnerstags ab 20:00 Uhr) in die elektronischen Postfächer zu sehen, um Post abzuholen, Mails zu beantworten und allgemeine Informationen auf der Homepage des NFV-Bezirkes Hannover für den jeweiligen Bereich abzurufen. der genehmigten Spielverlegung erfolgt ebenfalls primär durch Umsetzung der Verlegung via DFBnet, hilfsweise über das DFBnet-Postfachsystem. §9 Ansetzungen Spielansetzungen – auch die von ausgefallenen Spielen – sind, wie oben beschrieben, über das DFBnet abzuwickeln. Die Berechnung der siebentägigen Frist gem. § 27 Abs. 5 SpO erfolgt nach § 19 Abs. 2 Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO). Die Vereine werden jedoch darauf hingewiesen, dass der Staffelleiter in zwingenden Fällen (z. B. Spielausfälle, Witterungseinflüsse, Pandemieeinfluss) auch eine kürzere Frist als sieben Tage in Anspruch nehmen kann. Der Samstag als auch der Sonntag sind als Pflichtspieltage anzusehen, wobei der Wunsch des Platzvereins unter Berücksichtigung des Anhangs 4 der SpO (Regelung über die Vorrangigkeit des Herren, Frauen- und Jugendbetriebes) Vorrecht hat. Die Vereine müssen bei Vorliegen besonderer Umstände damit rechnen, dass Pflichtspiele auch an Wochen- und Feiertagen angesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind für den Jugendspielbetrieb Weihnachten, Karfreitag, Ostern und Pfingsten. Für Wochenspieltage sind gemäß Absprache der spielleitenden Instanzen auf Bezirks- und Kreisebene folgende Wochentage vorgesehen: Herren Dienstags Frauen Dienstags Junioren/-innen Mittwochs 8
Die nach Abschluss der planmäßigen Spielserie erforderlichen Nachhol- und Entscheidungsspiele müssen vorrangig ausgetragen werden. Nach § 45 SpO und § 21 JO haben die Vereine das Recht, bei Abstellung von Spielern zu Auswahlspielen - im Bereich der Junioren auch für Auswahlmaßnahmen - die Absetzung der Pflichtspiele zu beantragen. Der Antrag auf Spielabsetzung hat unverzüglich nach Erhalt der Einladung bzw. Aufforderung zu erfolgen. § 10 Spielverlegungen Spielverlegungen können nach Herausgabe der Spielpläne nur in begründeten Ausnahmefällen und im Einvernehmen zwischen den beteiligten Vereinen vorgenommen werden. Ausnahmen hiervon regeln die Anhänge dieser Ausschreibung. Beide Vereine müssen einer Spielverlegung schriftlich per E-Mail über das NFV-Postfach oder über das Verlegungsmodul des DFBnet zustimmen. Diese müssen 10 Tage vor dem Spieltermin beim Staffelleiter eingegangen sein. Spielverlegungen werden grundsätzlich mit einer Verwaltungsgebühr belegt (siehe dazu Anhang Herren, Frauen und Jugend). § 27 Abs. 4 SpO und Ziffer 3.3 dieser Ausschreibung bleiben hiervon unberührt. § 11 Spielkleidung Die Mannschaften sind verpflichtet, in Spielkleidung mit Rückennummern anzutreten. Die Rückennummern müssen mit der Eintragung im Spielbericht übereinstimmen. Der Spielführer ist durch Anlegen einer Armbinde kenntlich zu machen. Die Mannschaften müssen mit der im Anschriftenverzeichnis angegebenen Spielkleidung antreten. Ist die Spielkleidung zweier Mannschaften gleich oder ähnlich (in Streitfällen entscheidet der Schiedsrichter), so muss die anreisende Mannschaft für unterschiedliche Spielkleidung sorgen und mit dieser antreten (vgl. § 21 Abs. 2 SpO). Die Farbe schwarz ist grundsätzlich dem Schiedsrichter und den Schiedsrichterassistenten vorbehalten. § 12 Werbung auf der Spielkleidung Werbung auf der Spielbekleidung ist nur nach den Richtlinien des DFB gestattet und durch die spielleitende Instanz genehmigungspflichtig. Die Antragsformulare, die als Download unter www.nfv.de und www.nfv-bezirk-hannover.de erhältlich sind, müssen der spielleitenden Instanzen eingereicht werden. Die Ansprechpartner sind dem Anschriftenverzeichnis zu entnehmen. Die Werbung gilt nach Feststellung der Übereinstimmung mit den allgemeinverbindlichen Vorschriften als genehmigt. Es kann für mehrere Werbepartner 9
gemäß DFB-Regelungen geworben werden. Die Genehmigung hat jeweils für das laufende Spieljahr (01.07. bis 30.06.) Gültigkeit. Vereine, die für das laufende Spieljahr mit einem neuen Werbepartner oder einem zusätzlichen Werbepartner Trikotwerbung vereinbaren, haben einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung zu stellen. Bleibt der Werbepartner aus dem vorherigen Spieljahr auch der Werbepartner für das laufende Spieljahr, ist es nicht erforderlich einen neuen Antrag zu stellen. § 13 Begrüßungskultur im Bezirk Hannover Ein faires Miteinander wird auf Bezirksebene von allen am Bezirksspielbetrieb Beteiligten erwartet. Auf die bisher übliche Begrüßungskultur muss zu großen Teilen auf Grund der gegenwärtigen Pandemie verzichtet werden. Dennoch werden gemeinsame Maßnahmen der Mannschaften und Schiedsrichter unter Beachtung der aktuell gültigen Hygienevorschriften begrüßt. § 14 Auf- und Abstiegsregelung Die Regelungen des Auf- und des Abstieges sind den Anhängen Herren (1), Frauen (2), Juniorinnen (3) und Junioren (4) zu entnehmen. § 15 Plätze und Spielfelder Zum Spielbetrieb sind nur diejenigen Plätze zugelassen, die von der zuständigen spielleitenden Stelle abgenommen wurden (vgl. § 24 SpO) und im DFBnet angelegt sind. Spielplätze im vorstehend genannten Sinne sind darüber hinaus nur die im Spielstättenverzeichnis des Vereins genannten Spielplätze. Abweichend hiervon hat der Platzverein das Recht, einen Ausweichplatz zu benennen. Die Entscheidung, ob der Ausweichplatz zur Austragung von Meisterschaftsspielen genutzt wird, trifft die spielleitende Stelle. Die Spielplätze müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden, für den ordnungsgemäßen Platzbau ist der Platzverein verantwortlich. Als Markierungsmaterial ist Sportplatzkreide zu verwenden, Kalkmaterialien sind nicht zulässig. § 16 Sonderspielflächen Kunstrasenspielfelder und Hartplätze sind Sonderspielflächen. Gastvereine haben sich im Vorfeld von Spielen über die zur Verfügung stehenden Spielflächen des Gegners zu informieren und darauf einzustellen, dass das Spiel gegebenenfalls auch auf einer Sonderspielfläche ausgetragen wird. Dazu gehört insbesondere entsprechendes Schuhmaterial. Dem Gastverein ist durch den Heimverein und den Schiedsrichter die Möglichkeit einzuräumen, 30 Minuten zusammenhängend vor Spielbeginn das Spielfeld zur Eingewöhnung zu benutzen. Wenn der Gastverein die Eingewöhnungszeit in voller 10
Länge nutzen will, muss er diese auch explizit und rechtzeitig einfordern. Wird das Spiel bedingungs- und widerspruchslos auf einem Kunstrasenplatz oder Hartplatz ausgetragen, so wird es wie ausgetragen gewertet. Der Schiedsrichter hat dazu einen entsprechenden Vermerk im Spielbericht aufzunehmen. § 17 Verfügbarkeit der Plätze und Spielflächen Kann ein Platzverein seinen Platz in der ersten Halbserie nicht stellen, so hat er das unter Angabe von Gründen der spielleitenden Stelle unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Vergleiche §23 Abs. 3 SpO). Wenn beide Vereine ihren Platz nicht stellen können, kann die zuständige spielleitende Stelle einen Spielort bestimmen. Weitere Regelungen für das Spieljahr 2022/2023 sind den Anlagen zu entnehmen. § 18 Spielausfälle wegen kurzfristiger Unbespielbarkeit des Platzes Bei Unbespielbarkeit des Platzes ist gemäß § 28 SpO zu verfahren. Die Spielabsage hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass eine vergebliche Anreise des Gastvereines und des Schiedsrichters ausgeschlossen ist. Nach Feststellung der Unbespielbarkeit sind über den Spielausfall unverzüglich in dieser Reihenfolge folgende Personen zu benachrichtigen: • der Staffelleiter (erst nach dessen Unterrichtung Eingabe im DFBnet!) • der anreisende Verein • der Schiedsrichteransetzer und • der angesetzte Schiedsrichter. Bleibt bei Unbespielbarkeit der Platzanlage ein Spielplatz bespielbar oder lässt der Zustand des vorhandenen Spielplatzes nur ein Spiel zu, hat der Verein sicherzustellen, dass Anhang 4 der SpO (Vorrangigkeit) beachtet wird. Bei Spielgemeinschaften ist bei Unbespielbarkeit des gemeldeten Platzes auf einen der Spielplätze der(s) Partner(s) der Gemeinschaft auszuweichen. Der anreisende Verein, der Schiedsrichter und der Staffelleiter sind zu informieren. Die Vereine sind verpflichtet, den oben genannten Ablauf vor Spieljahresbeginn mit dem Eigentümer der Platzanlage abzusprechen und festzulegen. Die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten ist unter An- gabe der Gründe dem Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen vorzulegen. Nichtbefolgung dieser Bestimmungen ist Missbrauch und hat eine Spielwertung gemäß § 37 SpO zur Folge. Dies gilt auch, wenn die geforderte Bescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Reist ein Schiedsrichter / Schiedsrichtergespann zu einem Spiel an, dessen Abrechnung über den Schiedsrichterpool vorgenommen wird und das Spiel wird vor Ort abgesagt, so wird dieses Spiel über den Schiedsrichterpool abgerechnet. Das neu 11
angesetzte Spiel wird dann vom Heimverein bar mit dem dort angesetzten Schiedsrichter vor Ort abgerechnet. § 19 Flutlichtspiele Mit Zustimmung der beteiligten Vereine und der spielleitenden Instanz können Spiele auch unter Flutlicht angesetzt und ausgetragen werden. Spiele, die bei Tageslicht begonnen haben und deren Durchführung später durch hereinbrechende Dunkelheit gefährdet wird, sollen unter Flutlicht zu Ende gespielt werden. Sie gelten nicht als Flutlichtspiele. Über die Inbetriebnahme während des Spiels entscheidet allein der Schiedsrichter. § 20 Ordnungsdienst Für eine ausreichende Anzahl geeigneter Ordner, die zumindest durch das Anlegen einer sichtbaren Ordnerbinde (Ordnerwesten werden empfohlen) gekennzeichnet sein müssen, hat der Platzverein Sorge zu tragen. Bedarfsweise kann dies ebenfalls dem Gastverein auferlegt werden. § 21 Umkleideräume Der Platzverein hat dem Gastverein, dem Schiedsrichter sowie den Schiedsrichterassistenten eine einwandfreie Gelegenheit zum Umkleiden zu bieten und für angemessene sanitäre Anlagen Sorge zu tragen. Der Umkleideraum muss sicher verschließbar sein oder vom Platzverein während des Spieles überwacht werden. § 22 Materialbereitstellung/Sanitätsdienst Ein gebrauchsfähiger Sanitäts- oder Verbandkasten muss zur Verfügung stehen. Dem Platzverein wird empfohlen, mit den örtlichen Sanitätsstellen Verbindung für die Gestellung von Sanitätern zu den Spielen aufzunehmen. § 23 Auswechslungen Das Spiel wird von zwei Mannschaften bestritten, von denen jede höchstens elf Spieler aufweisen darf; einer von ihnen ist der Torwart. Es dürfen in Pflichtspielen bis maximal sieben Auswechselspieler nominiert werden, bis zu fünf Spieler*innen eingewechselt werden dürfen. Sogenannte Wechselslots kommen nicht zur Anwendung. In Pflichtspielen der Junioren*innen können Abweichungen in den jeweiligen Anhängen geregelt werden. In Freundschaftsspielen sind weitere Auswechselungen im Rahmen der DFB- Fußballregeln und unter der Voraussetzung zulässig, dass die beteiligten 12
Mannschaften eine Einigung über die maximale Anzahl erzielen und der Schiedsrichter vor Spielbeginn darüber informiert wurde und diesem zustimmt. § 24 Spielerberechtigungslisten In den Spielerberechtigungslisten (SBL) der Mannschaften, die am Spielbetrieb des Bezirkes Hannover beteiligt sind, muss jede Spielerin bzw. jeder Spieler mit einem aktuellen Lichtbild hinterlegt sein. Die Datenschutzrichtlinien (siehe offizieller „Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis“ des NFV) sind in Abstimmung zwischen Verein und Spielerinnen/Spieler einzuhalten und vom Verein zu dokumentieren. Die Identitätskontrolle der Spieler durch den Schiedsrichter ist vor Ort mittels Mobilgerät/PC durchzuführen. Ist eine Gesichtskontrolle durch Ausschreibung oder besonderen Hinweis der Instanzen angeordnet, hat diese durch Nutzung eines Smart- Phone oder Tablett (grundsätzlich vom Heimverein zu stellen) am Spielort zu erfolgen. Ist die Nutzung des Internets am Spielort nicht möglich, hat jeder Verein / jede Mannschaft einen farbigen Ausdruck „Spielberechtigungsliste mit Foto“ vorsorglich mitzuführen. Diese kann ersatzweise für die Kontrollen der Spielerlaubnisse genutzt werden. § 25 Passkontrolle Die Kontrolle der Eintragungen erfolgt vor dem Spiel durch den Schiedsrichter und ist sorgfältig durchzuführen. Auf Unstimmigkeiten ist der Spielführer bzw. der Mannschaftsverantwortliche/Betreuer vor Spielbeginn hinzuweisen. Eine erforderliche Vervollständigung oder Korrektur der Daten ist unmittelbar zu veranlassen. § 26 Verspätet zum Spiel eintreffende Spieler Ein bei Spielbeginn noch nicht anwesender Spieler ist vor Spielbeginn im Spielbericht einzutragen, ist also als einer der sieben möglichen Ersatzspieler vorzusehen. Er darf weder während des Spieles oder nach Spielschluss im Spielbericht nachgetragen werden. Spieler die nicht vor Spielbeginn im Spielbericht eingetragen worden sind, dürfen nicht am Spiel teilnehmen. § 27 Nutzung des Spielberichtes-Online Der DFBnet-Spielbericht Online wird in allen Spiel- und Altersklassen des Bezirkes Hannover (inkl. Freundschaftsspielen und Turnieren) eingesetzt. § 28 Infrastruktur zur Nutzung des Internets Der Heimverein ist für eine geeignete Infrastruktur zur Nutzung des Internet verantwortlich. Neben einem PC oder Notebook, einem geeigneten A4-Drucker ist außerdem ein Internet-Zugang sicher zu stellen. Die Spielrechtskontrolle der Spieler 13
wird vom Schiedsrichter mit einem mobilen Endgerät des gastgebenden Vereins durchgeführt. § 29 Freigabe Beide Vereine haben unabhängig voneinander die Möglichkeit, ihre Eingaben im Teil 1 des Spielberichtes-Online einzugeben. Diese Angaben können einen Tag nach dem zuletzt ausgetragenen Meisterschaftsspiel vorgenommen werden. Vor dem ersten Saisonspiel sind diese frühestens drei Tage vor dem Spiel möglich. Spätestens 45 Minuten vor Spielbeginn ist dieser Teil 1 vom Mannschaftsverantwortlichen freizugeben. Der freigegebene Spielbericht ist dann in Absprache mit dem Schiedsrichter auszudrucken, sofern er ihn benötigt. § 30 Vervollständigung der Spielberichte Nach Spielschluss sind noch am Spielort durch den Schiedsrichter die Teile 1 und 2 des Berichtes zu vervollständigen. In Abstimmung mit den Mannschaftsverantwortlichen beider Mannschaften werden die Torschützen und Zeiten eingegeben. § 31 Gesichtskontrollen Der Schiedsrichter überprüft die Spielerlaubnis der Spieler*innen mobil oder die Fotos der Spielerberechtigungsliste und die Eintragungen auf dem Spielbericht. Auf Verlangen einer beteiligten Mannschaft oder auf besonderen Hinweis der Spielinstanz werden sog. „Gesichtskontrollen“ durch den Schiedsrichter (dann bei beiden Mannschaften) vorgenommen. Spielerpässe von Spielern, die auf Dauer des Feldes verwiesen wurden, verbleiben im Besitz der Vereine und werden nicht dem Schiedsrichter ausgehändigt. § 32 Rückfallebene bei technischen Problemen Sollte der Spielbericht Online aus technischen Gründen am Spielort nicht nutzbar sein, so ist ein Spielbericht in Papierform zu erstellen. In diesem Fall ist dem Schiedsrichter ein ausreichend frankierter Briefumschlag mit der Adresse des Staffelleiters zur Verfügung zu stellen. § 33 Bezirkspokal Die Regelungen des Bezirkspokals sind den Anhängen Herren (1), Frauen (2), Juniorinnen (3) und Junioren (4) zu entnehmen. 14
§ 34 Freundschaftsspiele, Feld- und Hallenturniere Alle Freundschaftsspiele rechtzeitig (5-Tage-Frist) vom platzbauenden Verein im DFBnet einzugeben und damit grundsätzlich genehmigt. Der zuständige Schiedsrichteransetzer beauftragt einen geeigneten Schiedsrichter (nur Bezirk oder höher!) ausnahmslos über das DFBnet mit der Spielleitung. Turniere (auch in der Halle) sind durch die spielleitende Stelle zu genehmigen. Der Antrag auf Genehmigung ist mindestens einen Monat vor der Veranstaltung unter Beifügung der Ausschreibung, des Spielplanes und der Angabe der teilnehmenden Mannschaften einzureichen. Die Turniere werden schriftlich per E-Mail genehmigt. Der ausrichtende Verein stellt Turniere im DFBnet selbst ein. Die zuständigen Schiedsrichteransetzer des Bezirkes setzen geeignete Schiedsrichter für die Spielleitungen an. Für Turniere von Bezirksmannschaften ist der Spielbericht des DFBnet zu nutzen. Besondere Ereignisse (Spielabbrüche, Feldverweise, Gewalthandlungen von Spielern/Zuschauern etc.) während eines Turnieres sind den zuständigen Spielinstanzen von den angesetzten Schiedsrichtern (per Mail) zu melden, bedarfsweise ansonsten von den ausrichtenden Vereinen. Die Ergebnisse von Freundschaftsspielen und Turnieren (nur Herren) sind von den Vereinen im DFBnet einzugeben. § 35 Spiele im Ausland bzw. gegen Nichtverbandsmannschaften Spielgenehmigungen für Spiele im Ausland müssen mit den vom DFB festgelegten Antragsformularen über die spielleitende Stelle beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage des NFV-Bezirkes Hannover herunterladbar. Die spielleiten-de Stelle leitet den Antrag über den NFV an den DFB zur Genehmigung weiter. Spiele gegen Nichtverbandsmannschaften müssen ebenfalls ausdrücklich genehmigt werden. Der Antrag ist ebenfalls bei der spielleitenden Stelle einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Meisterschaftsspiele ein- schließlich der Nachholspieltage grundsätzlich keine Genehmigung für die oben genannten Spiele erteilt wird. § 36 Feldverweis auf Dauer Ein auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist zunächst bis zur Entscheidung der spielleitenden Stelle, die innerhalb eines Monats zu fällen ist, vorgesperrt. Wird entschieden, das Verfahren an das zuständige Sportgericht abzugeben, bleibt die Vorsperre bis zu dessen Entscheidung bestehen. Anträge der Vereine zur Behandlung von Feldverweisen durch das zuständige Sportgericht sind innerhalb von drei Tagen beim Staffelleiter einzureichen. Andernfalls bleibt es der spielleitenden Stelle vorbehalten, nach Aktenlage zu entscheiden und die Vorkommnisse nach Satzung und Ordnungen zu ahnden oder an das Bezirkssportgericht weiterzuleiten. Der Verwaltungsentscheid ist dann umgehend auszufertigen. 15
§ 37 Rechtsprechung Gegen die Entscheidungen der Verwaltungsorgane ist gemäß § 40 Abs. 3 der Satzung die gebührenfreie Anrufung gem. § 15 Abs.1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung des Bezirkssportgerichtes möglich. Auch für weitere erstinstanzliche Rechtsbehelfe im Sinne des § 15 Abs. 2 RuVO (Einspruch) und § 16 RuVO (Protest) ist das Bezirkssportgericht zuständig. Der Schriftsatz für Rechtsbehelfe muss fristgerecht beim Bezirkssportgericht eingereicht werden. Er muss einen Antrag und eine Begrün-dung enthalten. Die Postanschrift ist dem Anhang 5 zu entnehmen. Eine Übersendung über das DFBnet-Postfachsystem ist zulässig, gleichwohl muss die auf diesem Wege übersandte Rechtsbehelfsschrift der vorgeschriebenen Form entsprechen. In diesem Zusammenhang wird auf § 11 a RuVO ausdrücklich hingewiesen. Der entsprechende Vorsitzende des Spiel- bzw. Jugendausschusses ist nachrichtlich zu beteiligen. Berufungsinstanz bei Entscheidungen des Bezirkssportgerichtes ist das Verbands- sportgericht. § 38 Schiedsrichteransetzungen Die Ansetzungen der Schiedsrichter werden durch die im Anschriftenverzeichnis genannten Schiedsrichteransetzer durchgeführt. Für alle Spiele der Herren auf Bezirksebene, sowie der A-Junioren Landesliga werden Schiedsrichtergespanne angesetzt. § 39 Schiedsrichterabrechnung Die Schiedsrichterspesenabrechnung für die Spiele gem. Anhang 5, Herren- und Frauenspiele sowie die A-Junioren des Bezirkes, erfolgt bargeldlos über das DFBnet. Bei Pokal-, Freundschafts-, Entscheidungs- und Wiederholungsspielen und Turnieren sowie im Bereich der B- und C-Junioren/-innen muss die Abrechnung mit den Schiedsrichtern vor Spielbeginn durch den Heimverein in bar erfolgen. § 40 Spielergebnismeldungen der Vereine Die Pflichtspielergebnisse sind unverzüglich, spätestens aber 60 Minuten nach Spielschluss - ausgehend von der Anstoßzeit - im DFBnet in das System einzugeben. Für die rechtzeitige Ergebnismeldung ist jeweils der gastgebende Verein verantwortlich. Die Ergebnisse können via Internet unter www.portal.dfbnet.org. § 41 Spielausfälle, Spielabbrüche und Nichtantreten von Mannschaften Nach Feststellung der Unbespielbarkeit der geplanten Spielstätte ist der mögliche Spielausfall für den Spieltag zunächst der zuständigen Staffelleitung fernmündlich mitzuteilen und erst nach Absprache mit ihr unverzüglich, das heißt ohne schuldhafte 16
Verzögerung durch den gastgebenden Verein, ins DFBnet einzugeben. Dies gilt auch für das Nichtantreten von Mannschaften und Spielabbrüche. Die Regelungen des § 18 der Ausschreibung bleiben hiervon unberührt. Die anreisende Mannschaft ist verpflichtet, sich über die Richtigkeit der Absage im DFBnet, beim Staffelleiter oder beim Platzverein zu informieren. SPEZIFISCHER TEIL Anhang 1 (Herren) Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb § 42 Spielmodus, Auf- / Abstiegsregelung Die Grundsätze des Auf- und Abstiegs sind in den §§ 18 und 32 sowie dem Anhang 3 der Spielordnung (SpO) des NFV geregelt. Ein Aufstiegsverzicht ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Mannschaft kann nur aufsteigen, wenn die Aufstiegsberechtigung nach den Vorgaben der SpO und dieser Ausschreibung gegeben sind. Die Einreihung von zwei Mannschaften des gleichen Vereins in die gleiche Leistungsklasse ist ausgeschlossen. Die Staffeleinteilungen (siehe DFBnet) sind vorläufige Einteilungen. Änderungen für den Fall von Mannschaftszurückziehungen und daraus folgenden Nachrückern oder Mannschafts-Staffelwechseln, können bei Bedarf bis sieben Tage vor Beginn der Meisterschaftsspiele erfolgen. Vor Beginn aller Pflicht- und Freundschaftsspiele ist auf dem Spielfeld ein Sportgruß aller am Spiel Beteiligten durchzuführen. Das Spielfeld sollte von beiden Mannschaften gemeinsam mit dem Schiedsrichtergespann betreten werden (gemeinsames Einlaufen wird empfohlen). § 43 Regelspieltage, Verlegungen Als Regelspieltage für Herrenmannschaften im Punktspielbetrieb gelten Samstag und Sonntag. Der Regelspieltag einer Mannschaft ist mit dem Meldebogen zu Beginn der Saison verbindlich zu nennen und kann bis vier Wochen vor Beginn der Meisterschaftsspiele im neuen Kalenderjahr erneut aktualisiert werden. Weitere Spielverlegungen sind einmalig zu Saisonbeginn und vor dem Start im neuen Kalenderjahr im Rahmen der Spielebörsen/Staffeltage möglich, die von der Staffelleitung terminiert werden. Darüber hinaus sind Spielverlegungen nur mit Zustimmung des am Spiel beteiligten Vereins zulässig. Spielverlegungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Spielverlegungen, die in Folge des regelmäßig aktualisierten Bundesliga-Spielplans (Heimspiele Hannover 96 betreffend) gewünscht werden, erfolgen kostenfrei, sofern 17
sie unmittelbar (drei Tage) nach Veröffentlichung des Teilspielplanes beantragt werden. § 44 Spielstätten, Spielbetrieb Um Pflichtspielausfälle zu vermeiden, kann die spielleitende Stelle von der Möglichkeit Gebrauch machen, Vereinen die Austragung eines oder mehrerer dieser Spiele auf eine Ausweichspielstätte zu verlegen. Diese kann der betreffende Verein vorrangig bis zu einem vorgegebenen Termin selbst auswählen. Gelingt dies nicht oder nicht fristgerecht, kann das Heimrecht des Spieles (auch wiederholt) auf den eigentlichen Gastverein verlagert werden. Ebenso wäre die Zuweisung von Spielen auf neutrale Spielstätten zulässig. § 45 Persönliche Strafen (nur Punktspielbetrieb) Verwarnung (gelbe Karte) Ein Spieler ist nach der fünften Gelben Karte für das nächste Punktspiel (im gleichen Wettbewerb) gesperrt. Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist er wiederum für das nächste Punktspiel gesperrt. Eine Übertragung auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht. Erhält ein Spieler eine Rote oder Gelb-Rote Karte, wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung nicht registriert. Die Vereine und Spieler sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich. § 46 Gelb-Rote Karte (nur Punktspielbetrieb) Erhält ein Spieler in einem Punktspiel eine Gelb-Rote Karte, so ist er für das nächste Punktspiel (im gleichen Wettbewerb) gesperrt. Er ist auch bis zum Ablauf der automatischen Sperre für das jeweils nächstfolgende Pflichtspiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen. Für die automatische Sperre gilt verbindlich die Regelung des § 10 Absatz (6) der SpO. § 47 Verwaltungskosten Bearbeitung fristgerechter Verlegungsanträge 30,- € Bearbeitung nicht fristgerechter 30,- € + zus. Aufwand Verlegungsanträge Ahndung gem. Anhang 2/I 10,- € Ahndung gem. Anhang 2/II 40,- € Ahndung gem. Anhang 2/III 40,- € Sonstige Bescheide Nach Aufwand 18
§ 48 Abschlusstabellen Für die Berechnungen der Abschlusstabellen wird bei Punkt- und Torgleichheit der direkte Vergleich betreffender Mannschaften berücksichtigt. § 49 Direkter Aufstieg Erfüllt eine Mannschaft die Vorgaben zur Aufstiegsberechtigung nicht, belegt aber einen Tabellenplatz, der zum direkten Aufstieg berechtigt, kann diese Mannschaft nicht aufsteigen. Die nächstplatzierte Mannschaft mit Aufstiegsberechtigung in dieser Staffel erhält das direkte Aufstiegsrecht. Das direkte Aufstiegsrecht ist nur bis zu der Mannschaft auf dem dritten Tabellenplatz übertragbar. § 50 Abstieg Welche Mannschaften auf die Abstiegsquote in den einzelnen Leistungsklassen / Staffeln anzurechnen sind, ist in §§ 18, 34 der Spielordnung des NFV geregelt. Abweichungen sind in den folgenden Bestimmungen enthalten. Auf- und Abstieg der Landesliga § 51 Spielmodus (Sollzahl 16 Mannschaften) Auf Grund des pandemischen Geschehens der zurückliegenden Jahre, spielt die Landesliga Hannover in den Spieljahren 2022/2023 und 2023/2024 mit bis zu 18 Mannschaften. Die 17 Mannschaften der Landesliga Hannover 2022/23 spielen im klassischen Spielsystem (Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel) in einer Staffel. § 52 Aufstieg in die Oberliga Niedersachsen Der Tabellenerste der Landesliga Hannover steigt in die Oberliga-Niedersachsen entsprechend den Vorgaben der Ausschreibung des Verbandes auf. Erfüllt der Tabellenerste der Landesliga Hannover nicht die Zulassungsvoraussetzungen gemäß Anhang 3 und 5 der Spielordnung, geht dieses Recht auf die jeweils nächstplatzierte Mannschaft in der Landesliga Hannover über, die alle Zulassungsvoraussetzungen der Spielordnung, sowie die Vorgaben der Ausschreibung des Verbandes erfüllt. Neben der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Anhang 3 der Spielordnung des NFV muss die aufstiegsberechtigte Mannschaft auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Sicherheitsmaßmaßnahmen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art durch das in § 18 c der Spielordnung des NFV geregelte Lizenzierungsverfahren nachweisen. 19
Den Modus zur Ermittlung weiterer möglicher Aufsteiger zur Oberliga - Niedersachsen bestimmt der Verbandsspielausschuss. § 53 Abstieg Am Ende der Saison steigen die Mannschaften der Landesliga auf den Tabellenplätzen 13, 14, 15, 16 und 17 in die Bezirksliga ab, sofern nur bis zu zwei Mannschaften aus der Oberliga Niedersachsen in die Landesliga Hannover absteigen sollten. Würde die Sollzahl der Landesliga Hannover (nur für 2023/2024) von 18 Mannschaften überschritten, steigt eine weitere Mannschaft aus der Landesliga 2022/2023 in die Bezirksliga ab. Der 10. Tabellenplatz der Landesliga Hannover ist kein Abstiegsplatz. Auf- und Abstieg der Bezirksliga § 54 Spielmodus (Sollzahl 64 Mannschaften) Auf Grund des pandemischen Geschehens der zurückliegenden Jahre, spielt die Bezirksliga Hannover in den Spieljahren 2022/2023 mit 70 Mannschaften, Ziel ist es ab 2023/2024 wieder mit 64 Mannschaften in der Bezirksliga Hannover zu spielen. Die 70 Mannschaften der Bezirksliga Hannover 2022/2023 spielen im klassischen Spielsystem (Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel) in fünf Staffeln zu je 14 Mannschaften. § 55 Aufstieg in die Landesliga Hannover Die Tabellenplätze 1 der Bezirksliga-Staffeln 1 bis 5 steigen am Ende des Spieljahres in die Landesliga Hannover auf. Die Grundsätze aus § 49 dieser Ausschreibung sind im Bedarfsfall zu berücksichtigen. § 56 Abstieg aus der Bezirksliga Die Tabellenplätze 11, 12, 13 und 14 der fünf Bezirksligastaffeln sind Abstiegsplätze. Die Mannschaften, die in den Abschlusstabellen diese Tabellenplätze belegen, steigen in die für sie zuständigen Kreise ab. § 57 Aufstieg aus den Kreisen Am Ende des Spieljahres 2022/2023 stellen die Kreise folgende direkte Aufsteiger zur Bezirksliga Hannover. Kreise Region Hannover 4 Aufsteiger Kreise Diepholz und Hildesheim Je 2 Aufsteiger 20
Kreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Je 1 Aufsteiger Nienburg und Schaumburg § 58 Zusätzlicher Aufstieg Mit dem Ende des Spieljahres 2022/2023 bleibt der zusätzliche Aufstieg über Relegationsspiele ein weiteres Spieljahr ausgesetzt. Ziel ist es, ab 2023/2024 die Relegation zwischen Bezirksliga Hannover und den Zweitplatzierten der Kreisliga der Kreise Region Hannover, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg und Schaumburg wieder auszuspielen. Krombacher-Bezirkspokal § 59 Teilnahmeberechtigungen, Allgemeines An den Spielen um den Krombacher-Bezirkspokal nehmen auf freiwilliger Basis die 1.Herrenmannschaften der Vereine der Landesliga und Bezirksliga Hannover, sowie die Kreispokalsieger teil. Darüber hinaus sind aus dem Kreis Region Hannover bis zu drei weitere Mannschaften aus deren Pokalspielbetrieb teilnahmeberechtigt. Die Bezirkspokalspiele finden in einfacher Runde statt (ohne Rückspiel) und gehören trotz der freiwilligen Vereinsmeldung zum Pflichtspielbetrieb. Sind Bezirkspokalspiele nach regulärer Spielzeit nicht entschieden, wird der Sieger sofort durch Elfmeterschießen ermittelt. Der klassentiefer eingestufte Verein hat grundsätzlich Heimrecht. § 60 Meldung für den Bezirkspokal, Abtretungsregelungen Mit der Teilnahme am Krombacher-Bezirkspokal verpflichten sich die Vereine, die das Endspiel erreichen, dem NFV Bezirk Hannover folgende Rechte abzutreten: • Die Gewährung von Bandenwerbung, Spannbandwerbung an geeigneten Zäunen und das Aufstellen von Fahnen der Krombacher Brauerei • Ausschließlicher Ausschank von Krombacher-Produkten am Endspielort und Termin auf der Platzanlage Im Gegenzug werden für die Gestellung des Endspielaustragungsortes sichergestellt: • Kostenlose Gestellung des Ausschankequipments durch die Krombacher Brauerei • Plakate für das Endspiel § 61 Spielortwechsel Sollte keiner der Endspielgegner eine Realisierung der unter § 59 dieser Ausschreibung genannten Rechte ganz oder teilweise gewährleisten, so kann das 21
Endspiel auf Beschluss des Bezirksspielausschusses auf einem neutralen Platz ausgetragen werden. § 62 Siegprämien Folgende Prämierungen werden von der Krombacher Brauerei ausgeführt: • Die Siegermannschaft erhält einen Gutschein über 100 Liter Krombacher-Pils, ein Preisgeld von 1.000, - €, sowie einen Pokal • Der Finalteilnehmer erhält einen Gutschein über 80 Liter Krombacher-Pils und ein Preisgeld von 200,- €. • Die beiden Verlierer der Halbfinals erhalten je einen Gutschein über 50 Liter Krombacher-Pils! Der Krombacher-Bezirkspokalsieger vertritt den Bezirk Hannover im nächsten Spieljahr bei den Spielen um den NFV - Pokal. § 63 Kostenverteilung Für die Abrechnung der Pokalspiele wird auf die Finanz- und Wirtschaftsordnung des NFV hingewiesen (§ 13 Abs. 2), Abweichungen hiervon sind zuvor schriftlich zu vereinbaren. Die Abrechnung der Pokalspiele mit dem Schiedsrichter hat vor dem Spiel zu erfolgen. Pokal-, Freundschafts-, Wiederholungs- und Entscheidungsspiele werden nicht aus dem zentralen Schiedsrichterpool bezahlt. Informationen zum Spielbetrieb § 64 Rahmenspielplan und Staffeleinteilungen Der Rahmenspielplan wird auf der Homepage des Bezirkes Hannover für die vorhandenen Staffelgrößen unter Downloads angeboten. Die Staffeleinteilungen sind über das DFBnet sichtbar, entsprechende Unterrichtungen erfolgen über das NFV- Postfach an die Vereine. gez. T. Schuschel Vors. Bez-SpA Anhang 2 (Frauen) Allgemeine Regelungen zum Spielbetrieb 22
§ 65 Auf- und Abstiegsregelungen, Grundsätzliches Die Grundsätze des Auf- und Abstiegs sind in den §§ 18 und 32 der Spielordnung in Verbindung mit Anhang 1 der Spielordnung geregelt. Die in dieser Ausschreibung unter C enthaltenen Staffeleinteilungen sind vorläufige Einteilungen. Änderungen der Staffeleinteilungen können bei Bedarf bis drei Tage vor Beginn der Pflichtspiele der jeweiligen Staffel erfolgen. Der Spielbetrieb auf Bezirksebene wird mit 11er Mannschaften gespielt. In den Pflichtspielen der Frauen dürfen auf Bezirksebene bis zu fünf Spielerinnen eingewechselt werden. § 66 Verwaltungskosten Bearbeitung fristgerechter Verlegungsanträge 30,- € Bearbeitung nicht fristgerechter 30,- € + zus. Aufwand Verlegungsanträge Ahndung gem. Anhang 2/I 10,- € Ahndung gem. Anhang 2/II 40,- € Ahndung gem. Anhang 2/III 40,- € Sonstige Bescheide Nach Aufwand § 67 Abschlusstabellen Für die Berechnungen der Abschlusstabellen wird bei Punkt- und Torgleichheit der direkte Vergleich betreffender Mannschaften berücksichtigt. § 68 Spielgemeinschaften Spielgemeinschaften (SG) sind im Bezirk Hannover grundsätzlich zugelassen. Die von einem der Vereine ursprünglich eingebrachte und im weiteren Verlauf gemeinsam erworbene Spielklasse behält dieser auch bei Beendigung einer SG und ist als federführender Verein für die Meldung der Mannschaft zuständig. Besteht eine SG länger als fünf Jahre und soll nun aufgelöst werden, kann unter Zustimmung des federführenden Vereins die Spielklasse an einen der beteiligten Vereine abgetreten werden. Jeder Verein kann auf Bezirksebene nur an einer SG beteiligt sein. Über die Bildung oder das weitere Bestehen einer SG, an der eine im Bezirk bereits spielende Mannschaft auf Bezirksebene neu beteiligt werden soll, sowie Änderungen in einer bestehenden SG, entscheidet der Bezirksspielausschuss auf schriftlichen Antrag. Spielgemeinschaften haben kein Aufstiegsrecht aus der Landesliga in die Oberliga Niedersachsen. 23
§ 69 Aufstieg durch Entscheidungsspiel An Entscheidungsspielen (auch Relegationsspiele) zur Ermittlung eines zusätzlichen Aufsteigers innerhalb der Leistungsklasse des Bezirks Hannover können nur die Mannschaften teilnehmen, die in den einzelnen Staffeln dieser Leistungsklasse den gleichen Tabellenplatz belegen. Weitere Aufstiegsregelungen bestimmt der Bezirksspielausschuss Hannover. Entscheidungsspiele werden gem. § 13 der Finanz- und Wirtschaftsordnung des NFV abgerechnet. Für die Kassierung stellen beide am Spiel beteiligten Vereine, sowie bedarfsweise der platzbauende Verein, je eine Person und erledigen die Abrechnung gemeinsam. Abweichungen von dieser Bestimmung sind nur im schriftlichen Einvernehmen beider beteiligter Vereine an einem Spiel unter Zustimmung des Bezirksspielausschusses statthaft. Auf- und Abstieg, Landesliga § 70 Spielmodus (Sollzahl 12 Mannschaften) Die 11 Mannschaften der Landesliga spielen in einem klassischen Spielsystem (Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel). § 71 Aufstieg in die Oberliga Niedersachsen Der Tabellenerste der Meisterstaffel der Landesliga Hannover steigt in die Oberliga- Niedersachsen entsprechend der Ausschreibung des Verbandes auf. Erfüllt der Tabellenerste der Landesliga Hannover nicht die Zulassungsvoraussetzungen der Oberliga, geht dieses Recht auf die jeweils nächstplatzierte Mannschaft in der Meisterstaffel der Landesliga Hannover über, die alle Zulassungsvoraussetzungen gemäß der Spielordnung, sowie die Vorgaben der Ausschreibung des Verbandes erfüllt. § 72 Abstieg in die Bezirksliga Hannover Aus der Landesliga-Abschlusstabelle steigt die Mannschaften des Tabellenplatzes 11 in die Bezirksliga ab. § 73 Klassenverbleib in der Landesliga/zusätzlicher Aufstieg aus der Bezirksliga (Relegation Landesliga) Aus der Abschlusstabelle der Landesliga nimmt die Mannschaft des Tabellenplatzes 10 an einer Relegation mit den Zweitplatzierten der beiden Bezirksliga-Staffeln 1 und 2 teil. In einem Spielsystem „Jeder gegen Jeden“ in einfacher Runde wird in einer Dreiergruppe um einen Platz in der Landesliga 2023/2024 gespielt. Jede Mannschaft erhält ein Heimspiel, die beiden Bezirksligamannschaften tragen das erste Spiel aus. Der Verlierer, im Falle eines Unentschiedens die Heimmannschaft, tritt im zweiten 24
Spiel gegen den Landesligaverein an. Nach jedem Spiel ist ein Elfmeterschießen, unabhängig vom Spielausgang, an Stelle eines später erforderlichen Losverfahrens auszutragen. Der Staffelsieger der Dreiergruppe (bei Punkt- und Torgleichheit entscheidet zunächst der direkte Vergleich, folgend das Ergebnis des Elfmeterschießens) steigt zusätzlich in die Landesliga auf, bzw. verbleibt in der Landesliga Hannover. Auf- und Abstieg, Bezirksliga § 74 Spielmodus, Aufstieg (Sollzahl 24 Mannschaften in 2 Staffeln) Der Spielbetrieb der Bezirksliga wird im klassischen Spielsystem (Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel) ausgetragen. Die Mannschaften, die am Ende der Saison Platz 1 in den Bezirksliga-Staffeln belegen, steigen in die Landesliga Hannover auf. § 75 Abstieg Die Mannschaften, die am Ende der Saison in der Bezirksliga 1 und 2 die Plätze 10, 11 und 12 belegen, steigen in die für sie zuständigen Kreise ab. § 76 Direkter Aufstieg aus den Kreisen Die Kreise DH, HI, und NI melden jeweils einen Aufsteiger, der Kreis Region Hannover meldet zwei Aufsteiger für die Bezirksliga. Die Kreise HM-P, HOL und SHG melden aus ihrem gemeinsamen Spielbetrieb einen Aufsteiger. Der Aufstieg in die Bezirksliga ist nur für Kreismannschaften möglich, die als 11er Mannschaft über die gesamte Saison am Pflichtspielbetrieb teilgenommen haben. Im Bedarfsfall entscheidet der Bezirksspielausschuss in eigener Zuständigkeit. Übersicht der Aufsteiger: Kreis Aufsteiger DH 1 HM-P, HOL, SHG 1 Region Hannover 2 HI 1 NI 1 § 77 Zusätzlicher Aufstieg aus den Kreisen/Relegation Ist die Sollzahl von 24 Mannschaften nicht erreicht, wird (auch in dieser Reihenfolge) 1. Der zweitplatzierten Mannschaft des kreisübergreifenden Spielbetriebs HM-P, HOL, SHG der direkte Aufstieg in die Bezirksliga angeboten (Nicht aber dem 25
Drittplatzierten oder folgenden Mannschaften, weil der Zweitplatzierte verzichtet oder aus anderen Gründen nicht aufsteigen darf!) 2. Zusätzlichen Aufsteigern aus den Kreisen DH, HI, Reg H oder NI angeboten, sofern deren Kreise zustimmen. Verteilung und Reihenfolge der möglichen zusätzlichen Aufstiege: Gerade Jahre = DH, Reg H / Ungerade Jahre = HI, NI, Reg H. Bei Bedarf spielen Staffeln in Unterzahl, weiteren Regelungsbedarf für diesen zusätzlichen Auf- und Abstieg bestimmt der Bezirksspielausschuss nach eigenem Ermessen. Gibt ein Verein seine Daten in den DFBnet Vereinsmeldebogen-Online für die neue Saison bis zum allgemein verbindlichen Meldetermin des NFV (siehe Hinweisfenster des DFBnet) nicht ein, so scheidet die Mannschaft aus dem Spielbetrieb des Bezirkes Hannover aus und gilt als Absteiger. Die Kreise sind aufgefordert, ihre Aufsteiger und Kreispokalsieger umgehend zu melden. Im Bedarfsfall entscheidet der Bezirksspielausschuss in eigener Zuständigkeit. Bezirkspokal der Frauen § 78 Teilnahmevoraussetzungen, Allgemeines Die Spiele um den Bezirkspokal (Bezirksmannschaften und Kreispokalsieger) finden je nach Anzahl der gemeldeten Teilnehmer in einer Kombination von Gruppenrunde (Vorrunde, Entscheidung durch den Bezirksspielausschuss im eigenen Ermessen) und im weiteren Verlauf in einfachen Runden statt, zugelassen sind nur 1. Mannschaften. Bei unentschiedenem Ausgang nach regulärer Spielzeit erfolgt sofort ein Elfmeterschießen zur Spielentscheidung. Der klassentiefere spielende Verein hat grundsätzlich Heimrecht. Bei klassengleicher Zugehörigkeit entscheidet das Los über das Heimrecht. Der Bezirkspokalsieger nimmt am Frauenpokal des NFV teil. Die Abrechnung der Bezirkspokalspiele erfolgt nach § 13 der Finanz- und Wirtschaftsordnung. Abweichungen von dieser Regelung sind schriftlich zwischen den beteiligten Vereinen einvernehmlich zu regeln. Informationen zum Spielbetrieb § 79 Rahmenspielplan und Staffeleinteilungen Der Rahmenspielplan wird auf der Homepage des Bezirkes Hannover für die vorhandenen Staffelgrößen unter Downloads angeboten. Die Staffeleinteilungen sind über das DFBnet sichtbar, entsprechende Unterrichtungen erfolgen über das NFV- Postfach an die Vereine. gez. Thorsten Schuschel Bez-SpA 26
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