Ausweisen forstlicher Rettungspunkte - Praxisleitfaden für Waldbesitzer kwf-Merkblatt Nr. 21

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Ausweisen forstlicher Rettungspunkte - Praxisleitfaden für Waldbesitzer kwf-Merkblatt Nr. 21
Kuratorium für
                                                        Waldarbeit und
                                                       Forsttechnik e.V.

                    Ausweisen forstlicher
                    Rettungspunkte
                    Praxisleitfaden für Waldbesitzer
                    kwf-Merkblatt Nr. 21
www.kwf-online.de
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte - Praxisleitfaden für Waldbesitzer kwf-Merkblatt Nr. 21
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

1. Auflage 2017

© 2017 Kuratorium für Waldarbeit und
Forsttechnik e. V.                        Nachdruck, auszugsweise Wiedergabe,
                                          Vervielfältigung, Übernahme auf Daten-
Herausgegeben vom Kuratorium für          träger und Übersetzung nur mit
Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF)   Genehmigung des KWF.
Spremberger Str. 1
D-64823 Groß-Umstadt
Tel.: 06078/785-0
Fax: 06078/785-50 oder -39
e-mail: info@kwf-online.de

Bearbeitung:
Stefanie Labitzke, KWF

Fotos: Martin Kolbe (3), Guido Höner,
Peter Harbauer
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte - Praxisleitfaden für Waldbesitzer kwf-Merkblatt Nr. 21
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte
       Praxisleitfaden für Waldbesitzer
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

Inhalt
1. Einleitung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5

2. Verantwortlichkeiten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6

3. Einrichten von Rettungspunkten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8
   3.1 Geografische Lage  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8
   3.2 Lagegenauigkeit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9
   3.3 Rettungspunkt-Bezeichnung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9
   3.4 Datenerfassung und Beschreibung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11
		       3.4.1 Rettungspunktbezeichnung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11
		       3.4.2 Koordinaten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11
		       3.4.3 Ortsbeschreibung des Rettungspunktes  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12
		       3.4.4 Beschilderung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12
		       3.4.5 Status . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
		       3.4.6 Bemerkung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12
		       3.4.7 Ersteller  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12
		       3.4.8 Erstelldatum  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12
   3.5 Aktualisierung der Daten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13
		       3.5.1 Löschen von Rettungspunkten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13
		       3.5.2 Verschieben von Rettungspunkten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13
		       3.5.3 Korrektur von Sachdaten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13

4.	Beschildern von Rettungspunkten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14

5.	Veröffentlichen von Rettungspunkten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
    5.1 Weitergabe an das KWF  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
    5.2 Öffentlichkeitsarbeit  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18

6. Rechtliche Bestimmungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18

7. Quellen             . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

8. Kontakt/Fragen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  19

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1. Einleitung
   Jedes Jahr ereignen sich bei Waldar-           In den letzten Jahren haben viele
beiten zahlreiche Unfälle. Verletzungen        Forstverwaltungen der Bundesländer
durch Motorsäge- und Holzerntearbei-           Informationen zu Rettungspunkten
ten passieren oft im unwegsamen Ge-            zunehmend öffentlich gemacht. Auch
lände, sind nicht selten schwerwiegend         im Privat- und Körperschaftwald wur-
und erfordern schnellste rettungs-             den Rettungspunkte eingerichtet und
dienstliche Versorgung. Eine schnelle          in vielen Fällen auch beschildert. Über
Rettung ist im Wald jedoch aufgrund            die interne Nutzung der Rettungspunk-
der Unübersichtlichkeit, fehlender Orts-       te im Rahmen der Rettungskette Forst
kenntnisse und der nur bedingt mit             hinaus, sollen auch Waldbesucher von
Rettungsfahrzeugen befahrbaren Wege            diesem System profitieren.
schwierig.
                                                  Aufgrund der föderalen Strukturen
   Um für im Wald beschäftigte Perso-          und der verschiedenen Waldbesitzarten
nen eine sichere und zügige Rettung            wird das Konzept der Rettungspunk-
zu gewährleisten, wurde in einigen             te in Deutschland jedoch sehr unter-
deutschen Forstverwaltungen bereits            schiedlich umgesetzt. Das Ausweisen
in den 1990er Jahre die sogenannte             und Pflegen von Rettungspunkten un-
„Rettungskette Forst“ etabliert. Sie           terscheidet sich nicht nur von Bundes-
beschreibt die notwendigen Maßnah-             land zu Bundesland, sondern teilweise
men und Schritte vom Beginn der Ers-           sogar innerhalb der Länder erheblich.
ten Hilfe bis zur Versorgung durch die         Dabei werden die Punkte beispielswei-
Rettungsdienste. Ein wesentlicher Be-          se in unterschiedlicher Systematik be-
standteil der Rettungskette Forst sind         zeichnet, auf uneinheitliche Weise be-
die forstlichen Rettungspunkte (auch           schildert (bzw. nicht beschildert) sowie
als Rettungstreffpunkte, Notfall-Treff-        auf verschiedene Arten veröffentlicht:
punkte oder Anfahrtspunkte für Ret-            auf Karten, in regionalen Geoportalen
tungsfahrzeuge bezeichnet).                    oder als Datensatz zum Download.

Beteiligte der Rettungskette Forst sind           Für das Ausweisen forstlicher Ret-
• Waldbesitzer, die Informationen zu           tungspunkte gibt es in Deutschland
  Rettungspunkten erfassen                     keine direkte gesetzliche Grundlage
• die im Wald arbeitenden Personen             bzw. öffentlichen Auftrag und somit
• Behörden und Organisationen mit              auch keine einheitliche Regelung. Ein
  Sicherheitsaufgaben, die Informati-          möglichst einheitliches System sowohl
  onen über Rettungspunkte erhalten            innerhalb der Bundesländer als auch
                                               bundesweit ist jedoch anzustreben.

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Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

                                              2. Verantwortlichkeiten
Das Nebeneinander unterschiedlicher              Für das Ausweisen von Rettungs-
Lösungen und mangelnde Absprachen             punkten im Staatswald sind i.d.R. die
grenznaher Punkte erschweren die              Landesforstverwaltungen bzw. -betrie-
Handhabung sowohl für die Rettungs-           be verantwortlich. Einzige Ausnahme
leitstellen als auch für die Nutzer.          ist das Land Baden-Württemberg - hier
                                              sind die Stadt- und Landkreise (Unteren
   Ziel dieser Broschüre ist es, Wald-        Forstbehörden) für Staats- und Kom-
besitzern und verantwortlichen Stellen        munalwald und betreute Privatwaldbe-
einen Handlungsleitfaden für das Aus-         sitzer zuständig. Der Landesforstbe-
weisen forstlicher Rettungspunkte zur         trieb (ForstBW) übernimmt allerdings
Verfügung zu stellen. Dafür wurden in-        das Zusammenführen aller Rettungs-
nerhalb einer Arbeitsgruppe (hpts. Ver-       punkte im Land.
treter der Landesforstverwaltungen/-
betriebe) Rahmenbedingungen sowie               In einigen Bundesländern übernimmt
Methoden und Verfahren, die sich in der       der Landesbetrieb die Rettungspunk-
Praxis bereits bewährt haben, zusam-          teeinrichtung Waldbesitzarten über-
mengetragen. In einem abschließenden          greifend bzw. zumindest auch für den
Workshop wurde von den Teilnehmern,           mitbetreuten Körperschafts- und Pri-
der für jeden einzelnen Punkt jeweils         vatwald. Vorteil ist hier, dass sich je-
beste Lösungsansatz (Best Practice)           weils ein einheitliches Konzept durch-
herausgearbeitet. Das Ergebnis ist der        gesetzt hat.
vorliegende Praxis-Leitfaden.

  Die Broschüre soll eine Empfehlung
bzw. Orientierungshilfe darstellen, je-
doch keine verbindliche Vorgabe oder
Regelwerk. Abweichungen sind grund-
sätzlich möglich.

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Bundesland        Rettungspunkte in                      Zuständigkeit

Baden-            Staats- u. Kommunalwald, betreuter     Stadt- und Landkreise/Untere Forstbehörden;
Württemberg       Privatwald                             Zusammenführung ForstBW

Bayern            Staatswald                             Bayerische Staatsforsten
                  Kommunal- und Privatwald               Bayerische Forstverwaltung

Berlin            Keine Rettungspunkte ausgewiesen       -

Brandenburg       Alle Waldbesitzarten                   Landesbetrieb Forst Brandenburg

Bremen            Keine Rettungspunkte ausgewiesen       -

Hamburg           Stadtwald                              Hamburger Forsten

Hessen            Staatswald, betreuter Kommunal-        Landesbetrieb Hessen-Forst
                  und Privatwald

Mecklenburg-      Alle Waldbesitzarten                   Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, National-
Vorpommern                                               parkämter

Niedersachsen     Staatswald                             Niedersächsische Landesforsten
                  Privatwald                             Landwirtschaftskammer Niedersachsen
                  Kommunalwald                           Kommunen
Nordrhein-        Staatswald, betreuter Privatwald       Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Westfalen         Kommunalwald                           Kommunen

Rheinland-Pfalz   Staatswald, betreuter Kommunal-        Landesforsten Rheinland-Pfalz
                  und Privatwald

Saarland          Staatswald, betreuter Kommunal-        SaarForst Landesbetrieb
                  und Privatwald

Sachsen           Staatswald und betreuter Kommunal-     Staatsbetrieb Sachsenforst
                  wald, ein Pilot-Privatwald

Sachsen-Anhalt    Alle Waldbesitzarten                   Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, Landeszen-
                                                         trum Wald

Schleswig-        Staatswald und Kopfstelle für Kom-     Schleswig-Holsteinische Landesforsten
Holstein          munal- und Privatwald

Thüringen         Alle Waldbesitzarten                   ThüringenForst

Bund              Bundesforst                            Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

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Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

3. Einrichten von Rettungspunkten
   Im Folgenden sollen die wichtigsten           Für die Lage von Rettungspunkten
Kriterien beim Einrichten von Rettungs-        werden folgende Vorgaben getroffen:
punkten aufgezeigt werden. Entschei-
dend für die erfolgreiche Nutzung von          • Rettungspunkte sollten überwiegend
Rettungspunkten sind die sorgfältig              an öffentlichen Straßen (Landes-,
ausgesuchte geografische Lage, eine              Kreis- und Gemeindestraßen) liegen,
sinnvolle, systematische Bezeichnung             vorzugsweise an Waldeingängen/-
sowie eine einprägsame und standardi-            zufahrten und Wanderparkplätzen.
sierte Ortsbeschreibung.                         Hintergrund: Rettungspunkte müs-
                                                 sen ganzjährig, auch bei schlechter
3.1 Geografische Lage                            Witterung von Rettungsfahrzeugen
   Die Anzahl und Anordnung von Ret-             erreichbar sein.
tungspunkten ist im Wesentlichen ab-
hängig von der Waldausdehnung und              • Sollte eine Ausweisung im Wald not-
der Reliefstruktur und kann nicht pau-           wendig sein, sind markante Punkte
schalisiert werden.                              wie Wegekreuzungen, Wanderhüt-
                                                 ten o.ä. an ganzjährig befahrbaren
   Eine grobe Orientierung bietet die            Forstwegen (NavLog Wegeklasse 1)
Zeitregel, dass von jeder Stelle im Wald         zu wählen.
innerhalb von 10 Minuten ein Rettungs-
punkt erreicht werden soll. Ein weiterer       • Rettungspunkte müssen verkehrssi-
guter Anhaltspunkt besagt, 3-5 Ret-              cher angelegt werden (nicht im Kur-
tungspunkte je 1000 Hektar in großen             venbereich, keine Gefährdung des
geschlossenen Waldkomplexen bzw.                 fließenden Verkehr).
6-8 Rettungspunkte je 1000 Hektar in
kleinen isolierten Waldarealen.                • Mobilfunknetz-Empfang sollte mög-
                                                 lichst vorhanden sein.

                                               • Die Einbindung der örtlichen Ret-
                                                 tungskräfte (Rettungsdienst, Feu-
                                                 erwehr, Bergwacht) wird für die ab-
                                                 schließende Standortentscheidung
                                                 empfohlen.

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• Für Rettungsfahrzeuge gelten fol-            3.3 Rettungspunkt-Bezeichnung
  gende Mindestanforderungen an Zu-               Die Bezeichnungen der Rettungs-
  fahrtswege:                                  punkte in Deutschland sind sehr unter-
  • Breite 3,0m                                schiedlich. Unterschiede gibt es nicht
  • Höhe 3,5m (einschließlich Licht-           nur von Bundesland zu Bundesland,
     raumprofil)                               sondern teilweise sogar innerhalb ei-
  • Zufahrten sollten ganzjährig befahr-       nes Bundeslandes. Die unterschiedli-
     bar sein (NavLog Wegeklasse 1)            chen Bezeichnungen stellen zunächst
  • Tragfähigkeit für 16-Tonnen-Fahr-          kein Problem dar, können allerdings
     zeuge der Feuerwehr muss gege-            vor allem in Grenzbereichen zu Schwie-
     ben sein                                  rigkeiten führen, wenn aufgrund des
  • Steigungen beachten (Rettungs-             Funknetzaufbaus ein Notruf nicht bei
     fahrzeuge haben i.d.R. keinen All-        der zuständigen Leistelle eingeht. Hier
     radantrieb)                               kann unter Umständen wertvolle Zeit
                                               verloren gehen.
3.2 Lagegenauigkeit
  Die Lagegenauigkeit der beim Aus-              Für die Bezeichnung von Rettungs-
weisen von Rettungspunkten erfassten           punkten wird daher hier die Verwen-
Geo-Koordinaten und dem tatsächli-             dung des Landkreiskürzels (bzw. KFZ-
chen Standort sollte bei mindestens            Kennzeichen) und einer fortlaufenden
50m liegen. Im Bereich von Bundesstra-         3- bis 4-stelligen Rettungspunktnum-
ßen und Bahntrassen ist eine höhere            mer favorisiert.
Genauigkeit anzustreben.

  Für die Datenerfassung bieten sich
verschiedene Möglichkeiten an:                               DA-401
  • Erfassung auf Basis der Topogra-
     phischen Karte 1:10.000                                   >DA<
  • Erfassung auf Basis der Topogra-             für Landkreis Darmstadt-Dieburg
     phischen Karte 1:25.000
                                                              >401<
  • Erfassung per GPS-Gerät oder
                                                         für die 3-stellige
     Aufnahme-App vor Ort                           Rettungspunktnummer 401

                                           9
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

                    Die Rettungspunktbezeichnung darf aus EDV-technischen Gründen
                    keine Leerzeichen umfassen und muss auch bei den ein- und zweistel-
                    ligen Rettungspunktnummern (1-99) aus 3 Ziffern bestehen und erfor-
                    dert somit das Voranstellen von Nullen, z.B. 001, 056 etc.

  Das Landkreiskürzel dient den                     voll sein. In diesem Fall wären 4stellige
Rettungskräften als Information zur                 Nummernkreise zu nutzen. Die erste
schnellen und eindeutigen Zuordnung                 Ziffer der dann fortlaufenden 4-stelli-
der zuständigen Rettungsleitstelle. Die             gen Rettungspunktnummer wird dabei
Landkreiskürzel sind grundsätzlich auch             für eine bestimmte Waldbesitzart bzw.
der Bevölkerung bekannt, und helfen                 Organisation festgelegt. Dieses System
bei der Orientierung.                               hilft, Zuständigkeiten zu unterscheiden
                                                    und Überschneidungen zu vermeiden.
  Insofern die Rettungspunkte in ei-
nem Bundesland nicht zentral ausge-
wiesen und gepflegt werden, kann das
Festlegen von Nummernkreisen sinn-

 Zugeordnete erste Ziffer:           Rettungspunkte angelegt durch:

 1_ _ _                              Landesforstverwaltung / -betrieb (Staatswald)

 2_ _ _                              Betreuter Kommunal- und Privatwald (Forstverwaltung, Landwirt-
                                     schaftskammer)

 3_ _ _                              Forstbetriebe im Kommunalwald (eigenes Forstpersonal)

 4_ _ _                              Forstbetriebe im Privatwald (eigenes Forstpersonal)

 5_ _ _                              Sonstige, z.B. Tourismusverband XYZ

                                       KEH-2003
                                          >KEH<
                                 für den Landkreis Kelheim

                                           >2<
                                   für Erfassung durch
                                Bayerische Forstverwaltung

                                          >003<
                                     für die 3-stellige
                                Rettungspunktnummer 003

                                               10
3.4 Datenerfassung und Beschreibung
   Die ausgewiesenen Rettungspunkte                Für die Beschreibung jedes Ret-
sollen in einem GIS (Geographisches In-         tungspunktes werden im Vorfeld die zu
formationssystem) erfasst werden.               erfassenden Sachdaten verbindlich und
                                                einheitlich festgelegt. Dabei kann zwi-
  Generell ist bei der Erfassung zu be-         schen Pflicht- und Nicht-Pflichtfeldern
achten: Semikolon, doppelte Hochkom-            unterschieden werden.
ma und Line feed (Zeilenvorschub) sind
unbedingt zu vermeiden.                           Die folgende Tabelle zeigt die mini-
                                                mal notwendigen Attributfelder:

 Attributfeld                              Pflichtfeld

 Rettungspunktbezeichnung                  ja

 Y-Koordinate (Hochwert)                   ja

 X-Koordinate (Rechtswert)                 ja

 Ortsbeschreibung des Rettungspunktes      ja

 Beschilderung                             ja

 Status                                    ja

 Bemerkung                                 ja

 Ersteller                                 ja

 Erstelldatum                              ja

3.4.1 Rettungspunktbezeichnung                  3.4.2 Koordinaten
   Hier wird die Bezeichnung des Ret-              Die Y-Koordinate (Hochwert, Nord)
tungspunktes eingetragen, z.B. DA–              beschreibt den Breitengrad, die X-Koordi-
401. Hinweise zur Rettungspunktbe-              nate (Rechtswert, Ost) den Längengrad
zeichnung siehe 3.3                             einer geographischen Position, z.B.:

                                                Koordinatenbezugssystem
                                                WGS84: 49,87832; 8,93649
                                                Koordinatenbezugssystem
                                                ETRS89/UTM32: 5525104,587; 495437,316

                                          11
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

   Das zu verwendende Koordinaten-              3.4.6 Bemerkung
bezugssystem ist vor dem Erfassen                 Hier kann eine für interne Zwecke
der Rettungspunkte mit den Leitstel-            wichtige Bemerkung zu einem Ret-
len und Feuerwehren zwingend abzu-              tungspunkt eingetragen werden, z.B.
stimmen. Prinzipiell empfiehlt es sich,         Schild beschädigt, muss getauscht
das Koordinatenbezugssystem WGS84               werden.
oder ETRS89/UTM32 zu wählen. Das
verwendete Koordinatenbezugssystem              3.4.7 Ersteller
ist zu benennen.                                  Hier wird die erstellende Institution
                                                (Waldbesitzer oder zuständige Verwal-
3.4.3 Ortsbeschreibung des Rettungs-            tung) genannt.
punktes
  Hier wird die Lage des Rettungspunk-          3.4.8 Erstelldatum
tes kurz und prägnant beschrieben, z.B.            Hier wird das Datum der Erstellung
Parkplatz Waldfriedhof.                         genannt.
                                                Optional können zudem weitere Attri-
3.4.4 Beschilderung                             butfelder definiert werden, die z.B. für
   Hier wird angegeben, ob der Ret-             innerbetriebliche Zwecke notwendig
tungspunkte beschildert [JA] oder               sind. Darüber hinaus können weitere
nicht beschildert [NEIN] ist.                   Felder im Ergebnis der Abstimmung mit
Sollte nicht bekannt sein, ob ein Ret-          den Leitstellen und Feuerwehren erfor-
tungspunkt beschildert ist, kann vorü-          derlich werden.
bergehend [UNBEKANNT] eingetragen
werden.

3.4.5 Status
   Hier wird angegeben, ob ein Ret-
tungspunkt aktiv oder inaktiv ist.
Aktive Rettungspunkte sind den Leit-
stellen und Feuerwehren bekannt, wer-
den veröffentlicht und sind im Idealfall
beschildert.
Als inaktiv werden aufgegebene, also
ehemalige Rettungspunkte bezeichnet.
Sie bleiben bei den Rettungsleitstellen
und Feuerwehren dauerhaft im System,
werden aber nicht mehr veröffentlicht
(s. 3.5.1).
Weitere Status sind denkbar.

                                           12
3.5 Aktualisierung der Daten
   Eine regelmäßige Überprüfung der               Das Verschieben von Rettungspunk-
Rettungspunkte durch den Urheber ist            ten ist grundsätzlich nicht möglich.
im Interesse aller Beteiligten sinnvoll,
es wird daher eine wiederkehrende                  Verschiebungen sind lediglich inner-
Kontrolle vor Ort empfohlen. Rückmel-           halb der angestrebten Lagegenauigkeit
dungen von Nutzern sind unbedingt zu            von max. 50 Metern möglich. In diesem
berücksichtigen und gezielt zu prüfen.          Fall werden die Koordinaten nicht ver-
                                                ändert.
   Da Rettungspunkte für eine möglichst
breite Anwendung in verschiedensten                Ist eine Verschiebung über diese
Medien (Papierkarten, Arbeitsaufträ-            Toleranz hinaus erforderlich, muss der
gen, Internet, Apps etc.) veröffentlicht        nicht passende Rettungspunkt aufge-
werden, kann die Verwendung veralte-            geben (siehe 3.5.1) und ein neuer Ret-
ter Daten niemals ausgeschlossen wer-           tungspunkt mit anderer Bezeichnung
den. Es gilt der Grundsatz, dass eine           neu ausgewiesen und erfasst werden.
bestimmte Rettungspunktbezeichnung
dauerhaft und unlösbar mit der ur-              3.5.3 Korrektur von Sachdaten
sprünglichen Örtlichkeit verbunden ist.            Das Korrigieren von Sachdaten ist
Bei der Aktualisierung und Korrektur            jederzeit möglich.
von Rettungspunkten sind daher fol-
gende Regeln unbedingt zu beachten:                Das jeweilige Datenblatt ist neu zu
                                                erstellen und der zuständigen Leitstel-
3.5.1 Löschen von Rettungspunkten               le zu übergeben. Die Dringlichkeit der
   Das Löschen von Rettungspunkten              Korrektur ergibt sich aus der Art des
ist grundsätzlich nicht möglich.                Fehlers.

   Nicht mehr benötigte oder nicht                Ausgenommen sind Rettungspunkt-
mehr sinnvolle Rettungspunkte werden            bezeichnung und Koordinaten, diese
lediglich nicht mehr veröffentlicht. Bei        dürfen niemals korrigiert werden (siehe
den Leitstellen und Feuerwehren müs-            3.5.1 und 3.5.2).
sen entsprechende Informationen aller-
dings dauerhaft vorgehalten werden.
Die Bezeichnung eines aufgegebenen
Rettungspunktes darf an einem ande-
ren Ort auf keinen Fall wieder verwen-
det werden. Entsprechende Schilder
müssen konsequent entsorgt werden.
3.5.2 Verschieben von Rettungspunkten

                                           13
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

4. Beschildern von Rettungspunkten
   Das Beschildern von Rettungspunk-               Aus diesen Gründen soll an dieser
ten als dauerhafte Markierung im Wald           Stelle eine Empfehlung für eine recht-
ist unbedingt anzustreben. Die Punkte           lich sichere und verständliche Beschil-
stehen somit nicht nur theoretisch in           derung gegeben werden. Das KWF hat
Listen und Karten zur Verfügung, son-           sich nach Abstimmung mit der Bundes-
dern sind auch im Gelände sichtbar. Die         anstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-
Beschilderung leistet sowohl für die            medizin (BAuA) für ein neues Symbol
Leitstellen und Feuerwehren als auch            entschieden. Es basiert im Wesentli-
für die Waldarbeiter zusätzliche Sicher-        chen auf dem Rettungszeichen „Sam-
heit bei der eindeutigen Lokalisierung          melstelle“ (nach DIN EN ISO 7010; ASR
der Treffpunkte. Zudem können auf               A1.3), wobei die drei dort abgebildeten
diese Weise auch nicht-professionelle           Personen durch einen Punkt ersetzt
Waldnutzer (Brennholzwerber, Wande-             wurden. Das Symbol wird durch die An-
rer, Spaziergänge, Jäger, Mountainbiker         gabe der Rettungspunktbezeichnung,
etc.) von diesem System direkt profi-           einer Handlungsanweisung und der
tieren.                                         Notrufnummer 112 zu einem selbster-
                                                klärenden Schild vervollständigt. Durch
   Rettungspunkt-Schilder    sind    in         optionale Ergänzung einer Webadresse,
Deutschland nicht genormt und sind in           eines oder mehrerer Logos und einem
jedem Bundesland, teilweise auch re-            QR-Code können Zuständigkeit und Hin-
gional, sehr unterschiedlich gestaltet.         tergründe zusätzlich erläutert werden.
Es werden verschiedene Symbole, Lay-
outs, Größen, Farben und Informations-             Eine Druckvorlage für ein Rettungs-
texte verwendet.                                punkte-Schild (gemäß KWF-Empfeh-
                                                lung, siehe Seite 15) bzw. das Symbol
   Diese Vielfalt erschwert nicht nur           für Rettungspunkte ist beim KWF er-
die Handhabung für Rettungsdienste              hältlich.
und Nutzer, sondern reduziert auch den
enorm wichtigen Wiedererkennungswert
über Regionen und Landesgrenzen hinaus.

               Wichtiger Hinweis: Das Aufstellen von Schildern erfordert die Zustim-
               mung des jeweiligen Grundstückseigentümers. Innerhalb des Waldes
               kann es hierbei, je nach Landeswaldgesetz, Abweichungen geben. Ent-
               lang öffentlicher Straßen muss eine Genehmigung bei der dafür zuständi-
               gen Behörde eingeholt werden.

                                           14
Rettungspunkt
                                      DA-401
                               - Notrufnummer 112 wählen
                               - Rettungspunktnummer angeben
                               - Hier auf Rettungsdienst warten

                                     Notruf 112
                                                Kuratorium für
                                                Waldarbeit und
                                                Forsttechnik e.V.
                                                                             KWF-Empfehlung für ein bundesweit einheit-
                                 www.rettungspunkte-forst.de                 liches Rettungspunkt-Schild
Grafik: Film „Bewusst ist sicher - Die Rettungskette richtig umgesetzt“ (KUVB/Bayer. LUK; https://youtu.be/63x5eAuiP1I)

Zusammenfassung: Wesentliche Kriterien der Rettungspunkt-Schild Empfehlung
• Symbol: Vier weiße Pfeile die auf einen zentralen Punkt gerichtet sind, auf grü-
  nem Hintergrund (Farbe für Rettungszeichen gemäß DIN EN ISO 7010; ASR A1.3)
• Text: 1. Zeile: „Rettungspunkt“; 2. Zeile: Rettungspunktbezeichnung; 3. Zeile:
  Handlungsanweisung; 4. Zeile: „Notrufnummer 112“; 5. Zeile: Angabe Webadresse
• Optional: Logos der beteiligten Stellen und Aufdruck eines schildbezogenen QR-
  Codes (Verlinkung auf eine Webseite mit weiterführenden Informationen ggf. in
  verschiedenen Sprachen, Unterstützung einer fehlerfreien Katalogisierung)
• Schildgröße: 230 mm x 420 mm (Breite x Höhe, Hochformat)

                                                                    15
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

5. Veröffentlichen von Rettungspunkten
  Vor dem Veröffentlichen der Ret-                        Ausgewiesene und aktualisierte Ret-
tungspunkte müssen die Daten an die                    tungspunkte-Daten können dem KWF
zuständigen Rettungsleitstellen und                    jederzeit für dieses Projekt zugeliefert
Feuerwehren übermittelt werden. Eine                   werden. Die Rettungspunktinformatio-
Bestätigung über die erfolgreiche Auf-                 nen werden vom KWF unter folgenden
nahme der Daten in die jeweiligen Ein-                 Voraussetzungen und vorzugsweise in
satzsysteme muss vorliegen.                            folgendem Datenstandard entgegenge-
                                                       nommen:
5.1 Weitergabe an das KWF                              (1) Definition KWF-Rettungspunkt
   Das KWF sammelt seit einigen Jahren                    • Datenlieferungen müssen aus of-
im Rahmen des fortlaufenden Projek-                         fizieller Quelle stammen (Waldbe-
tes „Gemeinsame Rettungspunktekar-                          sitzer/ Verwaltung)
te Forst“ die bundesweit vorliegenden                     • Rettungspunkte müssen den Leit-
Rettungspunktinformationen verschie-                        stellen bekannt sein
dener Waldbesitzer und Organisatio-                    (2) Datenformat
nen.                                                      • Shape-Format
                                                          • Koordinatenbezugssystem WGS84
                                                          • Zeichensatz UTF-8
                                                       (3) Attributdaten

 Attributfeld   Erklärung                                            Feldtyp

 RP_Nr          Bezeichnung bzw. Nummer des Rettungspunktes          Text (16 Zeichen)

 WGS_Breite     WGS84 Geografische Breite in Dezimalgrad xx,xxxxxx   Double (8/6 Zeichen)
                (Y-Koordinate)

 WGS_Laenge     WGS84 Geografische Länge in Dezimalgrad xx,xxxxxx    Double (8/6 Zeichen)
                (X-Koordinate)

 Ortsbeschr     Standortbeschreibung des Rettungspunktes             Text (254 Zeichen)

 Schild         Angabe, ob der Rettungspunkt beschildert oder nur    Text (16 Zeichen)
                virtuell vorhanden ist

 Urheber        Waldbesitzer / Verwaltung                            Text (254 Zeichen)

                                                  16
Ein entsprechendes Shape-File (Vor-           gesamten Bundesgebiet in eigene GIS-
lage) kann bereitgestellt werden. Sollte         Anwendungen einzubinden.
es im Einzelfall nicht möglich sein, die
Daten im Shape-Format und/oder in                   Der öffentlich bereitgestellte Daten-
o. g. Datenstruktur zu liefern, sind nach        satz unterliegt keiner Nutzerbeschrän-
Absprache auch andere Formate denk-              kung – Privatpersonen, Unternehmer,
bar.                                             Vereine, Institutionen sowie IT-Dienst-
                                                 leister dürfen die Daten nach Bestäti-
                                                 gung der Nutzungsbedingungen kos-
Update - Termine:
                                                 tenfrei nutzen und weiterverarbeiten.
Für den Datensatz der KWF-Rettungs-              Das Verändern der Daten, insbesondere
punkte gibt es einen festen Aktua-               der Bezeichnung und Lagekoordinaten
lisierungstermin: März eines jeden               der Rettungspunkte, ist gemäß Lizenz-
Jahres. Datenlieferungen können dafür
bis jeweils 28. Februar berücksichtigt           bedingungen unzulässig. Eine Haftung
werden.                                          wird ebenfalls ausgeschlossen.

Einen weiteren optionalen Aktualisie-              Nach jeder Veröffentlichung eines
rungstermin gibt es derzeit zusätzlich
im Oktober, Datenlieferungen können              Updates informiert das KWF alle Nut-
jeweils bis 30. September eingereicht            zer, die sich für den KWF-Newsletter
werden.                                          „Rettungskarte“ angemeldet haben,
                                                 über die neue Version.

   Das KWF fertigt aus den bereitge-                Zudem gibt das KWF den aktualisier-
stellten Rettungspunkte-Daten einen              ten Datensatz direkt an die Betreiber
einheitlichen nationalen Datensatz und           der bekannten Anwendungen Smart-
veröffentlicht diesen auf einer extra da-        phone-App „Hilfe im Wald“ (Intend Geo-
für erstellten Webseite. Unter http://           informatik GmbH) und NavLog Waldwe-
www.rettungspunkte-forst.de wird der             genavigation (Navlog GmbH) weiter.
Gesamtdatensatz in zwei Formaten                 Eine separate Lieferung neu eingerich-
(Shape und KML) kostenfrei zum Down-             teter Rettungspunkte bzw. aktualisier-
load bereitgestellt. Auf einer zoomba-           ter Daten ist nicht erforderlich.
ren Karte können darüber hinaus die
Rettungspunkte in einem bestimmten
Gebiet gesucht und identifiziert wer-
den. Ein verfügbarer WMS-Dienst (Web
Map Service) bietet die Möglichkeit, die
Rettungspunktinformationen aus dem

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Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

                                                 6. Rechtliche Bestimmungen
                                                    Gemäß Arbeitsschutzgesetz (Arb-
                                                 SchG) und den geltenden Unfallverhü-
                                                 tungsvorschriften (UVV) der Unfallver-
                                                 sicherungsträger hat der Arbeitgeber
                                                 Maßnahmen zur Gewährleistung der
                                                 Ersten Hilfe zu ergreifen. Waldbesitzer
                                                 und Forstunternehmer sind demnach
                                                 verpflichtet, durch geeignete techni-
                                                 sche und organisatorische Schritte da-
                                                 für Sorge zu tragen, dass für die mit
                                                 Forstarbeiten beauftragten Personen
                                                 unverzüglich die notwendige fachkundi-
                                                 ge Hilfe herbeigerufen und an den Un-
                                                 fallort geleitet werden kann.

5.2 Öffentlichkeitsarbeit                           Aufgrund der zuvor beschriebenen
   Für Anfragen zur Bereitstellung von           Rahmenbedingungen im Wald sind Ers-
Rettungspunktdaten und zum Zwecke                te Hilfe und eine erforderliche ärztli-
der Öffentlichkeitsarbeit ist das Erstel-        che Versorgung überwiegend nur über
len eines entsprechenden Inhaltes auf            die Rettungskette Forst einschließlich
der eigenen Homepage sinnvoll. Die ei-           forstlicher Rettungspunkte sicherzu-
genen Daten können dort direkt zum               stellen. Festgelegte Rettungspunkte,
Download angeboten werden. Es kann               die mit Rettungsdiensten vereinbart
allerdings auch auf den Gesamtdaten-             sind und von diesen angefahren werden,
satz sowie für weiterführende Informa-           stellen eine wesentliche Maßnahme zur
tionen zu Forstlichen Rettungspunkten            Verbesserung der Sicherheit und des
an das KWF verwiesen werden. Die zu              Gesundheitsschutzes der Waldarbeiter
verlinkende URL lautet:                          dar.
http://www.rettungspunkte-forst.de.

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6.1 Einschlägige Gesetze und Vorschriften

Gesetz über die Durchführung von Maß-            (Anlage 1), dieser Unfallverhütungs-
nahmen des Arbeitsschutzes zur Ver-              vorschrift und in weiteren Unfallverhü-
besserung der Sicherheit und des Ge-             tungsvorschriften näher bestimmt. Die
sundheitsschutzes der Beschäftigten
                                                 in staatlichem Recht bestimmten Maß-
bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz
                                                 nahmen gelten auch zum Schutz von
- ArbSchG)
                                                 Versicherten, die keine Beschäftigten
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfall-           sind.
maßnahmen
   (1) Der Arbeitgeber hat entspre-              § 24 Allgemeine Pflichten des Unter-
chend der Art der Arbeitsstätte und              nehmers
der Tätigkeiten sowie der Zahl der Be-              (1) Der Unternehmer hat dafür zu
schäftigten die Maßnahmen zu treffen,            sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur
die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung            Rettung aus Gefahr die erforderlichen
und Evakuierung der Beschäftigten er-            Einrichtungen und Sachmittel sowie das
forderlich sind. Dabei hat er der Anwe-          erforderliche Personal zur Verfügung
senheit anderer Personen Rechnung zu             stehen.
tragen. Er hat auch dafür zu sorgen,                (2) Der Unternehmer hat dafür zu
dass im Notfall die erforderlichen Ver-          sorgen, dass nach einem Unfall unver-
bindungen zu außerbetrieblichen Stel-            züglich Erste Hilfe geleistet und eine
len, insbesondere in den Bereichen der           erforderliche ärztliche Versorgung ver-
Ersten Hilfe, der medizinischen Notver-          anlasst wird.
sorgung, der Bergung und der Brandbe-               (3) Der Unternehmer hat dafür zu
kämpfung eingerichtet sind.                      sorgen, dass Verletzte sachkundig
                                                 transportiert werden.
Unfallverhütungsvorschriften
                                                 § 25 Erforderliche Einrichtungen und
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der
                                                 Sachmittel
Prävention (GUV-V A1)
                                                    (1) Der Unternehmer hat unter Be-
§ 2 Grundpflichten des Unternehmers              rücksichtigung der betrieblichen Ver-
   (1) Der Unternehmer hat die erfor-            hältnisse durch Meldeeinrichtungen und
derlichen Maßnahmen zur Verhütung                organisatorische Maßnahmen dafür zu
von Arbeitsunfällen, Berufskrankhei-             sorgen, dass unverzüglich die notwen-
ten und arbeitsbedingten Gesund-                 dige Hilfe herbeigerufen und an den Ein-
heitsgefahren sowie für eine wirksame            satzort geleitet werden kann.
Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffen-
den Maßnahmen sind insbesondere in
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften

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Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe           Unfallverhütungsvorschrift       Forsten
(VSG 1.3)                                        (VSG 4.3)
§ 1 Grundsätze                                   § 3 Allgemeines Verhalten
   Der Unternehmer muss sicherstellen,              (3) Der Unternehmer hat dafür zu
dass nach einem Unfall sofort Erste Hil-         sorgen, dass Alleinarbeit mit der Mo-
fe geleistet und eine erforderliche ärzt-        torsäge oder Seilwinde oder das Bestei-
liche Versorgung unverzüglich veran-             gen von Bäumen ohne ständige Ruf-,
lasst wird.                                      Sicht- oder sonstige Verbindung mit ei-
                                                 ner anderen Person, die in der Lage ist,
Durchführungsanweisung zu § 1                    in Notfällen Erste Hilfe zu leisten, nicht
1. Von entfernten Arbeitsstellen aus             durchgeführt wird. Alleinarbeit ist in
können Erste Hilfe und ärztliche Be-             bäuerlichen Betrieben ausnahmsweise
handlung durch geeignete Nachrichten-            zulässig, wenn die ständige Verbindung
verbindungen, z. B. Fernsprech- oder             aufgrund betrieblicher oder technischer
Funkverbindung, veranlasst werden.               Gegebenheiten nicht zu gewährleisten
2. Auf die Broschüre der Sozialversi-            ist, aber andere geeignete sicherheits-
cherung für Landwirtschaft, Forsten              technische Vorkehrungen getroffen
und Gartenbau „B04 Erste Hilfe“ wird             sind.
verwiesen.
                                                 Durchführungsanweisung zu §3 Absatz 3
                                                 1. Bei Alleinarbeit mit der Seilwinde ist
                                                 die Anforderung erfüllt, wenn z.B. eine
                                                 Personen-Notsignal-Anlage (PNA) ver-
                                                 wendet wird.
                                                 2. Zu den anderen geeigneten sicher-
                                                 heitstechnischen Vorkehrungen gehö-
                                                 ren in jedem Falle
                                                 • eine entsprechende fachliche Ausbil-
                                                    dung und Fachkunde,
                                                 • eine angemessene technische Aus-
                                                    rüstung einschließlich Körperschutz-
                                                    ausrüstung,
                                                 • ein Notrufsystem nach DIN V VDE
                                                    V 0825-11 (Mobiltelefon mit Not-
                                                    ruffunktion, „Notrufhandy“)

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7. Quellen                                     8. Kontakt/Fragen
   Idee und Inhalt des vorliegenden            Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich
„Praxis-Leitfaden   zur    Ausweisung          bitte an:
forstlicher Rettungspunkte“ sind wäh-          KWF e. V.
rend drei KWF-Workshops innerhalb des          Stefanie Labitzke
KWF-Projektes „Gemeinsame Rettungs-            Spremberger Str. 1
punktekarte Forst“ entstanden und ge-          64823 Groß-Umstadt
meinsam erarbeitet worden.
Teilnehmer der Workshops waren über-           Tel: 06078 785 -66
wiegend Vertreter der Landesforstver-          E-Mail: stefanie.labitzke@kwf-online.de
waltungen und -betriebe. Die vorliegen-        http://www.rettungspunkte-forst.de
de Broschüre wurde in Anlehnung an
das Handbuch der Bayerischen Forst-
verwaltung „Rettungskette Forst, Teil
I“ erstellt.

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Aufbau und Struktur des Schildes

                                        Größe: 230 mm x 420 mm
                                        		 (Hochformat)

                                        Farben:
                                        grün = RAL 6032 (Signalgrün)
                                        Weiß = RAL 9003 (Signalweiß)
                                        Schwarz = RAL 9004 (Signalschwarz)

                                        Symbol:
                                        Vier weiße Pfeile die auf einen zentra-
                                        len Punkt gerichtet sind, auf grünem
                                        Hintergrund

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                                        Text:
                                        „Rettungspunkt“
      Rettungspunkt                     Rettungspunktbezeichnung      (KWF-
                                                                                  Ausweisen forstlicher Rettungspunkte

                                        Empfehlung: Landkreiskürzel und fort-
                                        laufende 3- bis 4-stellige Rettungs-
          DA-401                        punktnummer)
     - Notrufnummer 112 wählen          Handlungsanweisung
     - Rettungspunktnummer angeben      „Notruf 112“
     - Hier auf Rettungsdienst warten   Optional:
                                        Logos der beteiligten Stellen, QR-Code
          Notruf 112                    Webadresse
                  Kuratorium für
                  Waldarbeit und
                  Forsttechnik e.V.

      www.rettungspunkte-forst.de
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