Ausweisen forstlicher Rettungspunkte - Praxisleitfaden für Waldbesitzer kwf-Merkblatt Nr. 21
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Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. Ausweisen forstlicher Rettungspunkte Praxisleitfaden für Waldbesitzer kwf-Merkblatt Nr. 21 www.kwf-online.de
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte 1. Auflage 2017 © 2017 Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. Nachdruck, auszugsweise Wiedergabe, Vervielfältigung, Übernahme auf Daten- Herausgegeben vom Kuratorium für träger und Übersetzung nur mit Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) Genehmigung des KWF. Spremberger Str. 1 D-64823 Groß-Umstadt Tel.: 06078/785-0 Fax: 06078/785-50 oder -39 e-mail: info@kwf-online.de Bearbeitung: Stefanie Labitzke, KWF Fotos: Martin Kolbe (3), Guido Höner, Peter Harbauer
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte Inhalt 1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2. Verantwortlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3. Einrichten von Rettungspunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.1 Geografische Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.2 Lagegenauigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.3 Rettungspunkt-Bezeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.4 Datenerfassung und Beschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.4.1 Rettungspunktbezeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.4.2 Koordinaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.4.3 Ortsbeschreibung des Rettungspunktes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.4.4 Beschilderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.4.5 Status . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.4.6 Bemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.4.7 Ersteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.4.8 Erstelldatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.5 Aktualisierung der Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.5.1 Löschen von Rettungspunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.5.2 Verschieben von Rettungspunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.5.3 Korrektur von Sachdaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 4. Beschildern von Rettungspunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 5. Veröffentlichen von Rettungspunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5.1 Weitergabe an das KWF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5.2 Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6. Rechtliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 7. Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 8. Kontakt/Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 4
1. Einleitung Jedes Jahr ereignen sich bei Waldar- In den letzten Jahren haben viele beiten zahlreiche Unfälle. Verletzungen Forstverwaltungen der Bundesländer durch Motorsäge- und Holzerntearbei- Informationen zu Rettungspunkten ten passieren oft im unwegsamen Ge- zunehmend öffentlich gemacht. Auch lände, sind nicht selten schwerwiegend im Privat- und Körperschaftwald wur- und erfordern schnellste rettungs- den Rettungspunkte eingerichtet und dienstliche Versorgung. Eine schnelle in vielen Fällen auch beschildert. Über Rettung ist im Wald jedoch aufgrund die interne Nutzung der Rettungspunk- der Unübersichtlichkeit, fehlender Orts- te im Rahmen der Rettungskette Forst kenntnisse und der nur bedingt mit hinaus, sollen auch Waldbesucher von Rettungsfahrzeugen befahrbaren Wege diesem System profitieren. schwierig. Aufgrund der föderalen Strukturen Um für im Wald beschäftigte Perso- und der verschiedenen Waldbesitzarten nen eine sichere und zügige Rettung wird das Konzept der Rettungspunk- zu gewährleisten, wurde in einigen te in Deutschland jedoch sehr unter- deutschen Forstverwaltungen bereits schiedlich umgesetzt. Das Ausweisen in den 1990er Jahre die sogenannte und Pflegen von Rettungspunkten un- „Rettungskette Forst“ etabliert. Sie terscheidet sich nicht nur von Bundes- beschreibt die notwendigen Maßnah- land zu Bundesland, sondern teilweise men und Schritte vom Beginn der Ers- sogar innerhalb der Länder erheblich. ten Hilfe bis zur Versorgung durch die Dabei werden die Punkte beispielswei- Rettungsdienste. Ein wesentlicher Be- se in unterschiedlicher Systematik be- standteil der Rettungskette Forst sind zeichnet, auf uneinheitliche Weise be- die forstlichen Rettungspunkte (auch schildert (bzw. nicht beschildert) sowie als Rettungstreffpunkte, Notfall-Treff- auf verschiedene Arten veröffentlicht: punkte oder Anfahrtspunkte für Ret- auf Karten, in regionalen Geoportalen tungsfahrzeuge bezeichnet). oder als Datensatz zum Download. Beteiligte der Rettungskette Forst sind Für das Ausweisen forstlicher Ret- • Waldbesitzer, die Informationen zu tungspunkte gibt es in Deutschland Rettungspunkten erfassen keine direkte gesetzliche Grundlage • die im Wald arbeitenden Personen bzw. öffentlichen Auftrag und somit • Behörden und Organisationen mit auch keine einheitliche Regelung. Ein Sicherheitsaufgaben, die Informati- möglichst einheitliches System sowohl onen über Rettungspunkte erhalten innerhalb der Bundesländer als auch bundesweit ist jedoch anzustreben. 5
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte 2. Verantwortlichkeiten Das Nebeneinander unterschiedlicher Für das Ausweisen von Rettungs- Lösungen und mangelnde Absprachen punkten im Staatswald sind i.d.R. die grenznaher Punkte erschweren die Landesforstverwaltungen bzw. -betrie- Handhabung sowohl für die Rettungs- be verantwortlich. Einzige Ausnahme leitstellen als auch für die Nutzer. ist das Land Baden-Württemberg - hier sind die Stadt- und Landkreise (Unteren Ziel dieser Broschüre ist es, Wald- Forstbehörden) für Staats- und Kom- besitzern und verantwortlichen Stellen munalwald und betreute Privatwaldbe- einen Handlungsleitfaden für das Aus- sitzer zuständig. Der Landesforstbe- weisen forstlicher Rettungspunkte zur trieb (ForstBW) übernimmt allerdings Verfügung zu stellen. Dafür wurden in- das Zusammenführen aller Rettungs- nerhalb einer Arbeitsgruppe (hpts. Ver- punkte im Land. treter der Landesforstverwaltungen/- betriebe) Rahmenbedingungen sowie In einigen Bundesländern übernimmt Methoden und Verfahren, die sich in der der Landesbetrieb die Rettungspunk- Praxis bereits bewährt haben, zusam- teeinrichtung Waldbesitzarten über- mengetragen. In einem abschließenden greifend bzw. zumindest auch für den Workshop wurde von den Teilnehmern, mitbetreuten Körperschafts- und Pri- der für jeden einzelnen Punkt jeweils vatwald. Vorteil ist hier, dass sich je- beste Lösungsansatz (Best Practice) weils ein einheitliches Konzept durch- herausgearbeitet. Das Ergebnis ist der gesetzt hat. vorliegende Praxis-Leitfaden. Die Broschüre soll eine Empfehlung bzw. Orientierungshilfe darstellen, je- doch keine verbindliche Vorgabe oder Regelwerk. Abweichungen sind grund- sätzlich möglich. 6
Bundesland Rettungspunkte in Zuständigkeit Baden- Staats- u. Kommunalwald, betreuter Stadt- und Landkreise/Untere Forstbehörden; Württemberg Privatwald Zusammenführung ForstBW Bayern Staatswald Bayerische Staatsforsten Kommunal- und Privatwald Bayerische Forstverwaltung Berlin Keine Rettungspunkte ausgewiesen - Brandenburg Alle Waldbesitzarten Landesbetrieb Forst Brandenburg Bremen Keine Rettungspunkte ausgewiesen - Hamburg Stadtwald Hamburger Forsten Hessen Staatswald, betreuter Kommunal- Landesbetrieb Hessen-Forst und Privatwald Mecklenburg- Alle Waldbesitzarten Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, National- Vorpommern parkämter Niedersachsen Staatswald Niedersächsische Landesforsten Privatwald Landwirtschaftskammer Niedersachsen Kommunalwald Kommunen Nordrhein- Staatswald, betreuter Privatwald Landesbetrieb Wald und Holz NRW Westfalen Kommunalwald Kommunen Rheinland-Pfalz Staatswald, betreuter Kommunal- Landesforsten Rheinland-Pfalz und Privatwald Saarland Staatswald, betreuter Kommunal- SaarForst Landesbetrieb und Privatwald Sachsen Staatswald und betreuter Kommunal- Staatsbetrieb Sachsenforst wald, ein Pilot-Privatwald Sachsen-Anhalt Alle Waldbesitzarten Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, Landeszen- trum Wald Schleswig- Staatswald und Kopfstelle für Kom- Schleswig-Holsteinische Landesforsten Holstein munal- und Privatwald Thüringen Alle Waldbesitzarten ThüringenForst Bund Bundesforst Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 7
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte 3. Einrichten von Rettungspunkten Im Folgenden sollen die wichtigsten Für die Lage von Rettungspunkten Kriterien beim Einrichten von Rettungs- werden folgende Vorgaben getroffen: punkten aufgezeigt werden. Entschei- dend für die erfolgreiche Nutzung von • Rettungspunkte sollten überwiegend Rettungspunkten sind die sorgfältig an öffentlichen Straßen (Landes-, ausgesuchte geografische Lage, eine Kreis- und Gemeindestraßen) liegen, sinnvolle, systematische Bezeichnung vorzugsweise an Waldeingängen/- sowie eine einprägsame und standardi- zufahrten und Wanderparkplätzen. sierte Ortsbeschreibung. Hintergrund: Rettungspunkte müs- sen ganzjährig, auch bei schlechter 3.1 Geografische Lage Witterung von Rettungsfahrzeugen Die Anzahl und Anordnung von Ret- erreichbar sein. tungspunkten ist im Wesentlichen ab- hängig von der Waldausdehnung und • Sollte eine Ausweisung im Wald not- der Reliefstruktur und kann nicht pau- wendig sein, sind markante Punkte schalisiert werden. wie Wegekreuzungen, Wanderhüt- ten o.ä. an ganzjährig befahrbaren Eine grobe Orientierung bietet die Forstwegen (NavLog Wegeklasse 1) Zeitregel, dass von jeder Stelle im Wald zu wählen. innerhalb von 10 Minuten ein Rettungs- punkt erreicht werden soll. Ein weiterer • Rettungspunkte müssen verkehrssi- guter Anhaltspunkt besagt, 3-5 Ret- cher angelegt werden (nicht im Kur- tungspunkte je 1000 Hektar in großen venbereich, keine Gefährdung des geschlossenen Waldkomplexen bzw. fließenden Verkehr). 6-8 Rettungspunkte je 1000 Hektar in kleinen isolierten Waldarealen. • Mobilfunknetz-Empfang sollte mög- lichst vorhanden sein. • Die Einbindung der örtlichen Ret- tungskräfte (Rettungsdienst, Feu- erwehr, Bergwacht) wird für die ab- schließende Standortentscheidung empfohlen. 8
• Für Rettungsfahrzeuge gelten fol- 3.3 Rettungspunkt-Bezeichnung gende Mindestanforderungen an Zu- Die Bezeichnungen der Rettungs- fahrtswege: punkte in Deutschland sind sehr unter- • Breite 3,0m schiedlich. Unterschiede gibt es nicht • Höhe 3,5m (einschließlich Licht- nur von Bundesland zu Bundesland, raumprofil) sondern teilweise sogar innerhalb ei- • Zufahrten sollten ganzjährig befahr- nes Bundeslandes. Die unterschiedli- bar sein (NavLog Wegeklasse 1) chen Bezeichnungen stellen zunächst • Tragfähigkeit für 16-Tonnen-Fahr- kein Problem dar, können allerdings zeuge der Feuerwehr muss gege- vor allem in Grenzbereichen zu Schwie- ben sein rigkeiten führen, wenn aufgrund des • Steigungen beachten (Rettungs- Funknetzaufbaus ein Notruf nicht bei fahrzeuge haben i.d.R. keinen All- der zuständigen Leistelle eingeht. Hier radantrieb) kann unter Umständen wertvolle Zeit verloren gehen. 3.2 Lagegenauigkeit Die Lagegenauigkeit der beim Aus- Für die Bezeichnung von Rettungs- weisen von Rettungspunkten erfassten punkten wird daher hier die Verwen- Geo-Koordinaten und dem tatsächli- dung des Landkreiskürzels (bzw. KFZ- chen Standort sollte bei mindestens Kennzeichen) und einer fortlaufenden 50m liegen. Im Bereich von Bundesstra- 3- bis 4-stelligen Rettungspunktnum- ßen und Bahntrassen ist eine höhere mer favorisiert. Genauigkeit anzustreben. Für die Datenerfassung bieten sich verschiedene Möglichkeiten an: DA-401 • Erfassung auf Basis der Topogra- phischen Karte 1:10.000 >DA< • Erfassung auf Basis der Topogra- für Landkreis Darmstadt-Dieburg phischen Karte 1:25.000 >401< • Erfassung per GPS-Gerät oder für die 3-stellige Aufnahme-App vor Ort Rettungspunktnummer 401 9
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte Die Rettungspunktbezeichnung darf aus EDV-technischen Gründen keine Leerzeichen umfassen und muss auch bei den ein- und zweistel- ligen Rettungspunktnummern (1-99) aus 3 Ziffern bestehen und erfor- dert somit das Voranstellen von Nullen, z.B. 001, 056 etc. Das Landkreiskürzel dient den voll sein. In diesem Fall wären 4stellige Rettungskräften als Information zur Nummernkreise zu nutzen. Die erste schnellen und eindeutigen Zuordnung Ziffer der dann fortlaufenden 4-stelli- der zuständigen Rettungsleitstelle. Die gen Rettungspunktnummer wird dabei Landkreiskürzel sind grundsätzlich auch für eine bestimmte Waldbesitzart bzw. der Bevölkerung bekannt, und helfen Organisation festgelegt. Dieses System bei der Orientierung. hilft, Zuständigkeiten zu unterscheiden und Überschneidungen zu vermeiden. Insofern die Rettungspunkte in ei- nem Bundesland nicht zentral ausge- wiesen und gepflegt werden, kann das Festlegen von Nummernkreisen sinn- Zugeordnete erste Ziffer: Rettungspunkte angelegt durch: 1_ _ _ Landesforstverwaltung / -betrieb (Staatswald) 2_ _ _ Betreuter Kommunal- und Privatwald (Forstverwaltung, Landwirt- schaftskammer) 3_ _ _ Forstbetriebe im Kommunalwald (eigenes Forstpersonal) 4_ _ _ Forstbetriebe im Privatwald (eigenes Forstpersonal) 5_ _ _ Sonstige, z.B. Tourismusverband XYZ KEH-2003 >KEH< für den Landkreis Kelheim >2< für Erfassung durch Bayerische Forstverwaltung >003< für die 3-stellige Rettungspunktnummer 003 10
3.4 Datenerfassung und Beschreibung Die ausgewiesenen Rettungspunkte Für die Beschreibung jedes Ret- sollen in einem GIS (Geographisches In- tungspunktes werden im Vorfeld die zu formationssystem) erfasst werden. erfassenden Sachdaten verbindlich und einheitlich festgelegt. Dabei kann zwi- Generell ist bei der Erfassung zu be- schen Pflicht- und Nicht-Pflichtfeldern achten: Semikolon, doppelte Hochkom- unterschieden werden. ma und Line feed (Zeilenvorschub) sind unbedingt zu vermeiden. Die folgende Tabelle zeigt die mini- mal notwendigen Attributfelder: Attributfeld Pflichtfeld Rettungspunktbezeichnung ja Y-Koordinate (Hochwert) ja X-Koordinate (Rechtswert) ja Ortsbeschreibung des Rettungspunktes ja Beschilderung ja Status ja Bemerkung ja Ersteller ja Erstelldatum ja 3.4.1 Rettungspunktbezeichnung 3.4.2 Koordinaten Hier wird die Bezeichnung des Ret- Die Y-Koordinate (Hochwert, Nord) tungspunktes eingetragen, z.B. DA– beschreibt den Breitengrad, die X-Koordi- 401. Hinweise zur Rettungspunktbe- nate (Rechtswert, Ost) den Längengrad zeichnung siehe 3.3 einer geographischen Position, z.B.: Koordinatenbezugssystem WGS84: 49,87832; 8,93649 Koordinatenbezugssystem ETRS89/UTM32: 5525104,587; 495437,316 11
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte Das zu verwendende Koordinaten- 3.4.6 Bemerkung bezugssystem ist vor dem Erfassen Hier kann eine für interne Zwecke der Rettungspunkte mit den Leitstel- wichtige Bemerkung zu einem Ret- len und Feuerwehren zwingend abzu- tungspunkt eingetragen werden, z.B. stimmen. Prinzipiell empfiehlt es sich, Schild beschädigt, muss getauscht das Koordinatenbezugssystem WGS84 werden. oder ETRS89/UTM32 zu wählen. Das verwendete Koordinatenbezugssystem 3.4.7 Ersteller ist zu benennen. Hier wird die erstellende Institution (Waldbesitzer oder zuständige Verwal- 3.4.3 Ortsbeschreibung des Rettungs- tung) genannt. punktes Hier wird die Lage des Rettungspunk- 3.4.8 Erstelldatum tes kurz und prägnant beschrieben, z.B. Hier wird das Datum der Erstellung Parkplatz Waldfriedhof. genannt. Optional können zudem weitere Attri- 3.4.4 Beschilderung butfelder definiert werden, die z.B. für Hier wird angegeben, ob der Ret- innerbetriebliche Zwecke notwendig tungspunkte beschildert [JA] oder sind. Darüber hinaus können weitere nicht beschildert [NEIN] ist. Felder im Ergebnis der Abstimmung mit Sollte nicht bekannt sein, ob ein Ret- den Leitstellen und Feuerwehren erfor- tungspunkt beschildert ist, kann vorü- derlich werden. bergehend [UNBEKANNT] eingetragen werden. 3.4.5 Status Hier wird angegeben, ob ein Ret- tungspunkt aktiv oder inaktiv ist. Aktive Rettungspunkte sind den Leit- stellen und Feuerwehren bekannt, wer- den veröffentlicht und sind im Idealfall beschildert. Als inaktiv werden aufgegebene, also ehemalige Rettungspunkte bezeichnet. Sie bleiben bei den Rettungsleitstellen und Feuerwehren dauerhaft im System, werden aber nicht mehr veröffentlicht (s. 3.5.1). Weitere Status sind denkbar. 12
3.5 Aktualisierung der Daten Eine regelmäßige Überprüfung der Das Verschieben von Rettungspunk- Rettungspunkte durch den Urheber ist ten ist grundsätzlich nicht möglich. im Interesse aller Beteiligten sinnvoll, es wird daher eine wiederkehrende Verschiebungen sind lediglich inner- Kontrolle vor Ort empfohlen. Rückmel- halb der angestrebten Lagegenauigkeit dungen von Nutzern sind unbedingt zu von max. 50 Metern möglich. In diesem berücksichtigen und gezielt zu prüfen. Fall werden die Koordinaten nicht ver- ändert. Da Rettungspunkte für eine möglichst breite Anwendung in verschiedensten Ist eine Verschiebung über diese Medien (Papierkarten, Arbeitsaufträ- Toleranz hinaus erforderlich, muss der gen, Internet, Apps etc.) veröffentlicht nicht passende Rettungspunkt aufge- werden, kann die Verwendung veralte- geben (siehe 3.5.1) und ein neuer Ret- ter Daten niemals ausgeschlossen wer- tungspunkt mit anderer Bezeichnung den. Es gilt der Grundsatz, dass eine neu ausgewiesen und erfasst werden. bestimmte Rettungspunktbezeichnung dauerhaft und unlösbar mit der ur- 3.5.3 Korrektur von Sachdaten sprünglichen Örtlichkeit verbunden ist. Das Korrigieren von Sachdaten ist Bei der Aktualisierung und Korrektur jederzeit möglich. von Rettungspunkten sind daher fol- gende Regeln unbedingt zu beachten: Das jeweilige Datenblatt ist neu zu erstellen und der zuständigen Leitstel- 3.5.1 Löschen von Rettungspunkten le zu übergeben. Die Dringlichkeit der Das Löschen von Rettungspunkten Korrektur ergibt sich aus der Art des ist grundsätzlich nicht möglich. Fehlers. Nicht mehr benötigte oder nicht Ausgenommen sind Rettungspunkt- mehr sinnvolle Rettungspunkte werden bezeichnung und Koordinaten, diese lediglich nicht mehr veröffentlicht. Bei dürfen niemals korrigiert werden (siehe den Leitstellen und Feuerwehren müs- 3.5.1 und 3.5.2). sen entsprechende Informationen aller- dings dauerhaft vorgehalten werden. Die Bezeichnung eines aufgegebenen Rettungspunktes darf an einem ande- ren Ort auf keinen Fall wieder verwen- det werden. Entsprechende Schilder müssen konsequent entsorgt werden. 3.5.2 Verschieben von Rettungspunkten 13
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte 4. Beschildern von Rettungspunkten Das Beschildern von Rettungspunk- Aus diesen Gründen soll an dieser ten als dauerhafte Markierung im Wald Stelle eine Empfehlung für eine recht- ist unbedingt anzustreben. Die Punkte lich sichere und verständliche Beschil- stehen somit nicht nur theoretisch in derung gegeben werden. Das KWF hat Listen und Karten zur Verfügung, son- sich nach Abstimmung mit der Bundes- dern sind auch im Gelände sichtbar. Die anstalt für Arbeitsschutz und Arbeits- Beschilderung leistet sowohl für die medizin (BAuA) für ein neues Symbol Leitstellen und Feuerwehren als auch entschieden. Es basiert im Wesentli- für die Waldarbeiter zusätzliche Sicher- chen auf dem Rettungszeichen „Sam- heit bei der eindeutigen Lokalisierung melstelle“ (nach DIN EN ISO 7010; ASR der Treffpunkte. Zudem können auf A1.3), wobei die drei dort abgebildeten diese Weise auch nicht-professionelle Personen durch einen Punkt ersetzt Waldnutzer (Brennholzwerber, Wande- wurden. Das Symbol wird durch die An- rer, Spaziergänge, Jäger, Mountainbiker gabe der Rettungspunktbezeichnung, etc.) von diesem System direkt profi- einer Handlungsanweisung und der tieren. Notrufnummer 112 zu einem selbster- klärenden Schild vervollständigt. Durch Rettungspunkt-Schilder sind in optionale Ergänzung einer Webadresse, Deutschland nicht genormt und sind in eines oder mehrerer Logos und einem jedem Bundesland, teilweise auch re- QR-Code können Zuständigkeit und Hin- gional, sehr unterschiedlich gestaltet. tergründe zusätzlich erläutert werden. Es werden verschiedene Symbole, Lay- outs, Größen, Farben und Informations- Eine Druckvorlage für ein Rettungs- texte verwendet. punkte-Schild (gemäß KWF-Empfeh- lung, siehe Seite 15) bzw. das Symbol Diese Vielfalt erschwert nicht nur für Rettungspunkte ist beim KWF er- die Handhabung für Rettungsdienste hältlich. und Nutzer, sondern reduziert auch den enorm wichtigen Wiedererkennungswert über Regionen und Landesgrenzen hinaus. Wichtiger Hinweis: Das Aufstellen von Schildern erfordert die Zustim- mung des jeweiligen Grundstückseigentümers. Innerhalb des Waldes kann es hierbei, je nach Landeswaldgesetz, Abweichungen geben. Ent- lang öffentlicher Straßen muss eine Genehmigung bei der dafür zuständi- gen Behörde eingeholt werden. 14
Rettungspunkt DA-401 - Notrufnummer 112 wählen - Rettungspunktnummer angeben - Hier auf Rettungsdienst warten Notruf 112 Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. KWF-Empfehlung für ein bundesweit einheit- www.rettungspunkte-forst.de liches Rettungspunkt-Schild Grafik: Film „Bewusst ist sicher - Die Rettungskette richtig umgesetzt“ (KUVB/Bayer. LUK; https://youtu.be/63x5eAuiP1I) Zusammenfassung: Wesentliche Kriterien der Rettungspunkt-Schild Empfehlung • Symbol: Vier weiße Pfeile die auf einen zentralen Punkt gerichtet sind, auf grü- nem Hintergrund (Farbe für Rettungszeichen gemäß DIN EN ISO 7010; ASR A1.3) • Text: 1. Zeile: „Rettungspunkt“; 2. Zeile: Rettungspunktbezeichnung; 3. Zeile: Handlungsanweisung; 4. Zeile: „Notrufnummer 112“; 5. Zeile: Angabe Webadresse • Optional: Logos der beteiligten Stellen und Aufdruck eines schildbezogenen QR- Codes (Verlinkung auf eine Webseite mit weiterführenden Informationen ggf. in verschiedenen Sprachen, Unterstützung einer fehlerfreien Katalogisierung) • Schildgröße: 230 mm x 420 mm (Breite x Höhe, Hochformat) 15
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte 5. Veröffentlichen von Rettungspunkten Vor dem Veröffentlichen der Ret- Ausgewiesene und aktualisierte Ret- tungspunkte müssen die Daten an die tungspunkte-Daten können dem KWF zuständigen Rettungsleitstellen und jederzeit für dieses Projekt zugeliefert Feuerwehren übermittelt werden. Eine werden. Die Rettungspunktinformatio- Bestätigung über die erfolgreiche Auf- nen werden vom KWF unter folgenden nahme der Daten in die jeweiligen Ein- Voraussetzungen und vorzugsweise in satzsysteme muss vorliegen. folgendem Datenstandard entgegenge- nommen: 5.1 Weitergabe an das KWF (1) Definition KWF-Rettungspunkt Das KWF sammelt seit einigen Jahren • Datenlieferungen müssen aus of- im Rahmen des fortlaufenden Projek- fizieller Quelle stammen (Waldbe- tes „Gemeinsame Rettungspunktekar- sitzer/ Verwaltung) te Forst“ die bundesweit vorliegenden • Rettungspunkte müssen den Leit- Rettungspunktinformationen verschie- stellen bekannt sein dener Waldbesitzer und Organisatio- (2) Datenformat nen. • Shape-Format • Koordinatenbezugssystem WGS84 • Zeichensatz UTF-8 (3) Attributdaten Attributfeld Erklärung Feldtyp RP_Nr Bezeichnung bzw. Nummer des Rettungspunktes Text (16 Zeichen) WGS_Breite WGS84 Geografische Breite in Dezimalgrad xx,xxxxxx Double (8/6 Zeichen) (Y-Koordinate) WGS_Laenge WGS84 Geografische Länge in Dezimalgrad xx,xxxxxx Double (8/6 Zeichen) (X-Koordinate) Ortsbeschr Standortbeschreibung des Rettungspunktes Text (254 Zeichen) Schild Angabe, ob der Rettungspunkt beschildert oder nur Text (16 Zeichen) virtuell vorhanden ist Urheber Waldbesitzer / Verwaltung Text (254 Zeichen) 16
Ein entsprechendes Shape-File (Vor- gesamten Bundesgebiet in eigene GIS- lage) kann bereitgestellt werden. Sollte Anwendungen einzubinden. es im Einzelfall nicht möglich sein, die Daten im Shape-Format und/oder in Der öffentlich bereitgestellte Daten- o. g. Datenstruktur zu liefern, sind nach satz unterliegt keiner Nutzerbeschrän- Absprache auch andere Formate denk- kung – Privatpersonen, Unternehmer, bar. Vereine, Institutionen sowie IT-Dienst- leister dürfen die Daten nach Bestäti- gung der Nutzungsbedingungen kos- Update - Termine: tenfrei nutzen und weiterverarbeiten. Für den Datensatz der KWF-Rettungs- Das Verändern der Daten, insbesondere punkte gibt es einen festen Aktua- der Bezeichnung und Lagekoordinaten lisierungstermin: März eines jeden der Rettungspunkte, ist gemäß Lizenz- Jahres. Datenlieferungen können dafür bis jeweils 28. Februar berücksichtigt bedingungen unzulässig. Eine Haftung werden. wird ebenfalls ausgeschlossen. Einen weiteren optionalen Aktualisie- Nach jeder Veröffentlichung eines rungstermin gibt es derzeit zusätzlich im Oktober, Datenlieferungen können Updates informiert das KWF alle Nut- jeweils bis 30. September eingereicht zer, die sich für den KWF-Newsletter werden. „Rettungskarte“ angemeldet haben, über die neue Version. Das KWF fertigt aus den bereitge- Zudem gibt das KWF den aktualisier- stellten Rettungspunkte-Daten einen ten Datensatz direkt an die Betreiber einheitlichen nationalen Datensatz und der bekannten Anwendungen Smart- veröffentlicht diesen auf einer extra da- phone-App „Hilfe im Wald“ (Intend Geo- für erstellten Webseite. Unter http:// informatik GmbH) und NavLog Waldwe- www.rettungspunkte-forst.de wird der genavigation (Navlog GmbH) weiter. Gesamtdatensatz in zwei Formaten Eine separate Lieferung neu eingerich- (Shape und KML) kostenfrei zum Down- teter Rettungspunkte bzw. aktualisier- load bereitgestellt. Auf einer zoomba- ter Daten ist nicht erforderlich. ren Karte können darüber hinaus die Rettungspunkte in einem bestimmten Gebiet gesucht und identifiziert wer- den. Ein verfügbarer WMS-Dienst (Web Map Service) bietet die Möglichkeit, die Rettungspunktinformationen aus dem 17
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte 6. Rechtliche Bestimmungen Gemäß Arbeitsschutzgesetz (Arb- SchG) und den geltenden Unfallverhü- tungsvorschriften (UVV) der Unfallver- sicherungsträger hat der Arbeitgeber Maßnahmen zur Gewährleistung der Ersten Hilfe zu ergreifen. Waldbesitzer und Forstunternehmer sind demnach verpflichtet, durch geeignete techni- sche und organisatorische Schritte da- für Sorge zu tragen, dass für die mit Forstarbeiten beauftragten Personen unverzüglich die notwendige fachkundi- ge Hilfe herbeigerufen und an den Un- fallort geleitet werden kann. 5.2 Öffentlichkeitsarbeit Aufgrund der zuvor beschriebenen Für Anfragen zur Bereitstellung von Rahmenbedingungen im Wald sind Ers- Rettungspunktdaten und zum Zwecke te Hilfe und eine erforderliche ärztli- der Öffentlichkeitsarbeit ist das Erstel- che Versorgung überwiegend nur über len eines entsprechenden Inhaltes auf die Rettungskette Forst einschließlich der eigenen Homepage sinnvoll. Die ei- forstlicher Rettungspunkte sicherzu- genen Daten können dort direkt zum stellen. Festgelegte Rettungspunkte, Download angeboten werden. Es kann die mit Rettungsdiensten vereinbart allerdings auch auf den Gesamtdaten- sind und von diesen angefahren werden, satz sowie für weiterführende Informa- stellen eine wesentliche Maßnahme zur tionen zu Forstlichen Rettungspunkten Verbesserung der Sicherheit und des an das KWF verwiesen werden. Die zu Gesundheitsschutzes der Waldarbeiter verlinkende URL lautet: dar. http://www.rettungspunkte-forst.de. 18
6.1 Einschlägige Gesetze und Vorschriften Gesetz über die Durchführung von Maß- (Anlage 1), dieser Unfallverhütungs- nahmen des Arbeitsschutzes zur Ver- vorschrift und in weiteren Unfallverhü- besserung der Sicherheit und des Ge- tungsvorschriften näher bestimmt. Die sundheitsschutzes der Beschäftigten in staatlichem Recht bestimmten Maß- bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz nahmen gelten auch zum Schutz von - ArbSchG) Versicherten, die keine Beschäftigten § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfall- sind. maßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat entspre- § 24 Allgemeine Pflichten des Unter- chend der Art der Arbeitsstätte und nehmers der Tätigkeiten sowie der Zahl der Be- (1) Der Unternehmer hat dafür zu schäftigten die Maßnahmen zu treffen, sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung Rettung aus Gefahr die erforderlichen und Evakuierung der Beschäftigten er- Einrichtungen und Sachmittel sowie das forderlich sind. Dabei hat er der Anwe- erforderliche Personal zur Verfügung senheit anderer Personen Rechnung zu stehen. tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, (2) Der Unternehmer hat dafür zu dass im Notfall die erforderlichen Ver- sorgen, dass nach einem Unfall unver- bindungen zu außerbetrieblichen Stel- züglich Erste Hilfe geleistet und eine len, insbesondere in den Bereichen der erforderliche ärztliche Versorgung ver- Ersten Hilfe, der medizinischen Notver- anlasst wird. sorgung, der Bergung und der Brandbe- (3) Der Unternehmer hat dafür zu kämpfung eingerichtet sind. sorgen, dass Verletzte sachkundig transportiert werden. Unfallverhütungsvorschriften § 25 Erforderliche Einrichtungen und DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Sachmittel Prävention (GUV-V A1) (1) Der Unternehmer hat unter Be- § 2 Grundpflichten des Unternehmers rücksichtigung der betrieblichen Ver- (1) Der Unternehmer hat die erfor- hältnisse durch Meldeeinrichtungen und derlichen Maßnahmen zur Verhütung organisatorische Maßnahmen dafür zu von Arbeitsunfällen, Berufskrankhei- sorgen, dass unverzüglich die notwen- ten und arbeitsbedingten Gesund- dige Hilfe herbeigerufen und an den Ein- heitsgefahren sowie für eine wirksame satzort geleitet werden kann. Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffen- den Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften 19
Ausweisen forstlicher Rettungspunkte Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe Unfallverhütungsvorschrift Forsten (VSG 1.3) (VSG 4.3) § 1 Grundsätze § 3 Allgemeines Verhalten Der Unternehmer muss sicherstellen, (3) Der Unternehmer hat dafür zu dass nach einem Unfall sofort Erste Hil- sorgen, dass Alleinarbeit mit der Mo- fe geleistet und eine erforderliche ärzt- torsäge oder Seilwinde oder das Bestei- liche Versorgung unverzüglich veran- gen von Bäumen ohne ständige Ruf-, lasst wird. Sicht- oder sonstige Verbindung mit ei- ner anderen Person, die in der Lage ist, Durchführungsanweisung zu § 1 in Notfällen Erste Hilfe zu leisten, nicht 1. Von entfernten Arbeitsstellen aus durchgeführt wird. Alleinarbeit ist in können Erste Hilfe und ärztliche Be- bäuerlichen Betrieben ausnahmsweise handlung durch geeignete Nachrichten- zulässig, wenn die ständige Verbindung verbindungen, z. B. Fernsprech- oder aufgrund betrieblicher oder technischer Funkverbindung, veranlasst werden. Gegebenheiten nicht zu gewährleisten 2. Auf die Broschüre der Sozialversi- ist, aber andere geeignete sicherheits- cherung für Landwirtschaft, Forsten technische Vorkehrungen getroffen und Gartenbau „B04 Erste Hilfe“ wird sind. verwiesen. Durchführungsanweisung zu §3 Absatz 3 1. Bei Alleinarbeit mit der Seilwinde ist die Anforderung erfüllt, wenn z.B. eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) ver- wendet wird. 2. Zu den anderen geeigneten sicher- heitstechnischen Vorkehrungen gehö- ren in jedem Falle • eine entsprechende fachliche Ausbil- dung und Fachkunde, • eine angemessene technische Aus- rüstung einschließlich Körperschutz- ausrüstung, • ein Notrufsystem nach DIN V VDE V 0825-11 (Mobiltelefon mit Not- ruffunktion, „Notrufhandy“) 20
7. Quellen 8. Kontakt/Fragen Idee und Inhalt des vorliegenden Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich „Praxis-Leitfaden zur Ausweisung bitte an: forstlicher Rettungspunkte“ sind wäh- KWF e. V. rend drei KWF-Workshops innerhalb des Stefanie Labitzke KWF-Projektes „Gemeinsame Rettungs- Spremberger Str. 1 punktekarte Forst“ entstanden und ge- 64823 Groß-Umstadt meinsam erarbeitet worden. Teilnehmer der Workshops waren über- Tel: 06078 785 -66 wiegend Vertreter der Landesforstver- E-Mail: stefanie.labitzke@kwf-online.de waltungen und -betriebe. Die vorliegen- http://www.rettungspunkte-forst.de de Broschüre wurde in Anlehnung an das Handbuch der Bayerischen Forst- verwaltung „Rettungskette Forst, Teil I“ erstellt. 21
Aufbau und Struktur des Schildes Größe: 230 mm x 420 mm (Hochformat) Farben: grün = RAL 6032 (Signalgrün) Weiß = RAL 9003 (Signalweiß) Schwarz = RAL 9004 (Signalschwarz) Symbol: Vier weiße Pfeile die auf einen zentra- len Punkt gerichtet sind, auf grünem Hintergrund 22 Text: „Rettungspunkt“ Rettungspunkt Rettungspunktbezeichnung (KWF- Ausweisen forstlicher Rettungspunkte Empfehlung: Landkreiskürzel und fort- laufende 3- bis 4-stellige Rettungs- DA-401 punktnummer) - Notrufnummer 112 wählen Handlungsanweisung - Rettungspunktnummer angeben „Notruf 112“ - Hier auf Rettungsdienst warten Optional: Logos der beteiligten Stellen, QR-Code Notruf 112 Webadresse Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. www.rettungspunkte-forst.de
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