Auswirkungen der Reform des Berufskrankheitenrechts - Bundesweiter Betriebsärztetag Bochum, 7. u. 8. März 2020 Markus Taddicken ...
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www.bgw-online.de Auswirkungen der Reform des Berufskrankheitenrechts 16. Bundesweiter Betriebsärztetag Bochum, 7. u. 8. März 2020 Markus Taddicken Bezirksverwaltung Bochum Universitätsstr. 78 44789 Bochum
www.bgw-online.de Hintergründe zur Reform des Berufskrankheitenrechts • Kritik an den Anerkennungsquoten • schwieriger Nachweis der Exposition, • der Ursachenzusammenhänge zwischen beruflicher Einwirkung und Erkrankung, • objektiver Aufgabezwang als zusätzliche Hürde • Langwieriger Prozess zur Schaffung neuer XXX – X00x/Datum – Seite 2 von Gesamtseitenzahl Berufskrankheiten
www.bgw-online.de Diskussion innerhalb der DGUV Weißbuch der DGUV (2016) • Ärztlicher Sachverständigenbeirat (ÄSVB) im BMAS • Forschung vorantreiben • Rückwirkung regeln • Beweismaßstab für Einwirkungen XXX – X00x/Datum – Seite 3 von Gesamtseitenzahl • Wegfall des Unterlassungszwangs https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2016/qu artal_4/details_q4_138560.jsp
www.bgw-online.de Aktuelle Entwicklungen bei der Weiterentwicklung des BK-Rechts XXX – X00x/Datum – Seite 4 von Gesamtseitenzahl https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/siebtes-gesetz-aenderung-viertes- sozialgesetzbuch.html;jsessionid=C599CCCB6BBE91120B5595133536153E
www.bgw-online.de Bundesratssitzung 14. Februar 2020 XXX – X00x/Datum – Seite 5 von Gesamtseitenzahl
www.bgw-online.de Aktuelle Entwicklungen bei der Weiterentwicklung des BK-Rechts Stellungnahme des Bundesrats Aufnahme einer Härtefallklausel XXX – X00x/Datum – Seite 6 von Gesamtseitenzahl
www.bgw-online.de Aktuelle Entwicklungen bei der Weiterentwicklung des BK-Rechts Stellungnahme des Bundesrats Herabgesetzter Beweismaßstab für Einwirkung XXX – X00x/Datum – Seite 7 von Gesamtseitenzahl
www.bgw-online.de Aktuelle Entwicklungen bei der Weiterentwicklung des BK-Rechts Stellungnahme des Bundesrats Präventionsplan XXX – X00x/Datum – Seite 8 von Gesamtseitenzahl
www.bgw-online.de Aktuelle Entwicklungen bei der Weiterentwicklung des BK-Rechts Gesetzentwurf der Bundesregierung (Stand: 18.12.2019) Stellungnahme des Bundesrats (Art. 76 Abs. 2 GG) (14.02.2020) Bundesregierung erstellt ggf. Gegenäußerung (aktueller Stand) XXX – X00x/Datum – Seite 9 von Gesamtseitenzahl Bundestag (März 2020) Bundesrat (Mai 2020)
www.bgw-online.de Transparenz und Beschleunigung bei der Einführung neuer Berufskrankheiten • Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten Art. 24 – Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung • Aufgabenbeschreibung • Mitglieder • Durchführung der Aufgaben • Bekanntgabe der aktuelle vom ÄSVB geprüften Beratungsthemen (§ 9 Abs. 3 BKV) • https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale- XXX – X00x/Datum – Seite 10 von Gesamtseitenzahl Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/der-aerztliche- sachverstaendigenbeirat-berufskrankheiten.html • Geschäftsstelle
www.bgw-online.de Forschung zu Berufskrankheiten Dem Absatz 8 werden folgende Sätze angefügt: „Die Verbände der Unfallversicherungsträger veröffentlichen jährlich einen gemeinsamen Bericht über ihre Forschungsaktivitäten und die Forschungsaktivitäten der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Bericht erstreckt sich auf die Themen der Forschungsvorhaben, die Höhe der aufgewendeten Mittel sowie die Zuwendungsempfänger und Forschungsnehmer externer Projekte.“ XXX – X00x/Datum – Seite 11 von Gesamtseitenzahl Ausdrücklicher Forschungsauftrag an die Träger der GUV, hinzu kommt eine ergänzende Regelung zur Berichterstattung https://www.dguv.de/de/forschung/aktuelle_forschung/arbeitsbed ingungen/index.jsp
www.bgw-online.de Expositionsermittlung § 9 Abs. 3a SGB VII (neu): • Berücksichtigung von Erkenntnissen an vergleichbaren Arbeitsplätzen • Besonders, wenn der Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden ist • Erstellung von Expositionskatastern auf Grundlage von • Systematischen Erhebungen XXX – X00x/Datum – Seite 12 von Gesamtseitenzahl • Ermittlungen in Einzelfällen • Forschungsvorhaben • Erhebung auf vergleichbaren Arbeitsplätzen DGUV Handlungsempfehlung „Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im Berufskrankheitenverfahren“
www.bgw-online.de Zwang zur Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit 9 von 80 Berufskrankheiten enthalten dieses zusätzliche versicherungsrechtliche Merkmal, auf sie entfallen fast die Hälfte aller Verdachtsmeldungen auf Vorliegen einer Berufskrankheit u.a. BK 5101 (Hauterkrankungen) BK 4301/02 (obstruktive Atemwegserkrankungen) BK 2108 (Lendenwirbelsäulenerkrankungen) XXX – X00x/Datum – Seite 13 von Gesamtseitenzahl Maßnahmen der sekundären und tertiären Individualprävention
www.bgw-online.de Wegfall des Unterlassungszwangs Grundsätzliche Zielsetzungen des Unterlassungszwangs: • Anhaltspunkt für Kausalität (?) • Ausschluss von Bagatellfällen (?) • Gesundheitsschutz / Individual- Prävention (Besserung der Beschwerden / Verhütung einer Verschlimmerung) XXX – X00x/Datum – Seite 14 von Gesamtseitenzahl Folgen durch den Wegfall: • Weiterarbeit in einer nachgewiesen (konkret) schädigenden Tätigkeit mit Anspruch auf Leistungen
www.bgw-online.de Statistikdaten BK 5101 Verdachtsanzeigen 2017 mit Maßnahmen nach § 3 BKV in 2017 o. 2018 25000 20000 15000 10000 XXX – X00x/Datum – Seite 15 von Gesamtseitenzahl 5000 0 Anzeigen gesamt mit Maßnahmen § 3 Alle Träger BGW
www.bgw-online.de Wegfall des Unterlassungszwangs - Relevante Berufskrankheiten bei der BGW XXX – X00x/Datum – Seite 16 von Gesamtseitenzahl
www.bgw-online.de Wegfall des Unterlassungszwangs - Auswirkungen auf Anerkennungen für die BK 5101 8.010 7.969 7.374 7.325 7.256 6.892 6.433 6.098 6.083 5.888 5.411 5.111 4.726 4.702 4.203 4.055 2018 3.695 3.634 171 anerkannte Fälle XXX – X00x/Datum – Seite 17 von Gesamtseitenzahl 51 neue BK-Renten 1.177 605 443 366 233 222 217 185 171 161 136 103 74 79 82 83 76 51 1994 1997 2000 2003 2006 2009 2012 2015 2018 Anzeigen Bestätigte Fälle Anerkannte Fälle Neue BK-Rente
www.bgw-online.de Wegfall des Unterlassungszwangs Umsetzung bei der BK 5101: §3 BKV - Maßnahmen Kann Leistungskatalog der § 3 BKV Maßnahmen mit „gestuften“ Interventionsprogramm bestehen bleiben? − hautärztlicher Behandlungsauftrag − sonst. Maßnahmen der sekundären Individualprävention (IP) − Maßnahmen tertiäre Individualprävention in Hautkliniken (TIP) XXX – X00x/Datum – Seite 18 von Gesamtseitenzahl Änderungen durch Wegfall des Unterlassungszwangs? − Zeitkorridor für Durchführung von IP-Maßnahmen zu verkürzen, um Eintritt einer BK 5101 vorzubeugen? − Ggf. wie ist der Maßnahmenkatalog auszubauen? Hautärztliche telefonische Beratung, auch Einsatz Telemedizin
www.bgw-online.de Stärkung der Individualprävention Umsetzung für BK 5101: intensivierte Fallsteuerung Frühzeitige Vorstellung in Hautsprechstunde/Kompetenzzentrum − für die Hautschutzberatung − für Auswahl von Maßnahmen der Individualprävention − für Diagnosevalidierung (“Schwere“) und Fallkategorisierung Aufnahme ins Reha-Management BK in ausgewählten Fallen − Beratung zur Verhaltensprävention − Sicherung der Arbeitsfähigkeit − Einleitung von Maßnahmen XXX – X00x/Datum – Seite 19 von Gesamtseitenzahl der Verhältnisprävention im Betrieb, ggf. über Präventionsdienst durch Anordnungen und Auflagen zum Arbeitsschutz
www.bgw-online.de Zusammenarbeit • Rolle der Betriebsmedizin gewinnt an Bedeutung • Frühzeitige Meldung • Vermeidung von Verschlimmerungen • Vermeidung von XXX – X00x/Datum – Seite 20 von Gesamtseitenzahl Berufsaufgaben • Verhaltens- und Verhältnisprävention
www.bgw-online.de Der Präventionsplan Siehe Stellungnahme des Bundesrats v. 14.02.2020 • Schnittstelle in den Betrieb wird an Bedeutung gewinnen • Individuelle Beratung der Versicherten • Individuelle Beratung der Betriebe • Berücksichtigung der Verhältnisse am Arbeitsplatz XXX – X00x/Datum – Seite 21 von Gesamtseitenzahl Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt abzuwarten…
www.bgw-online.de Anerkennung der Berufskrankheit Beispiel BK 5101 – Leistungen und Maßnahmen einschließlich Stärkung Individualprävention Anerkennung der Berufskrankheit mit festgestellten BK-Folgen durch Verwaltungsakt (Abgrenzung GKV !) Übernahme der hautfachärztlichen ambulanten und ggf. stationären Heilbehandlung für die festgestellten BK-Folgen nach §§ 9, 26 SGB VII Einleitung von Maßnahmen der Individualprävention nach § 3 BKV zur XXX – X00x/Datum – Seite 22 von Gesamtseitenzahl Vorbeugung der Gefahr, dass BK wiederauflebt oder sich verschlimmert (Wiedereinbestellung Hautsprechstunde und wiederholtes Angebot von Hautschutzseminaren) Rente bei entschädigungspflichtiger MdE Teilhabe-Leistungen nach § 35 SGB VII mit §§ 49ff. SGB IX (LTA)
www.bgw-online.de Stärkung der Individualprävention - Mitwirkungspflichten § 9 Abs. 4 SGB VII neu Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten vor der BK-Anerkennung nach der BK-Anerkennung Satz 3 Satz 3 in Verbindung mit Satz 5 Zur Verhütung einer Gefahr nach Satz 1 Kommen Versicherte ihrer Teilnahme- sind die Versicherten verpflich-tet, an oder Mitwirkungspflicht nicht nach, individualpräventiven Maß-nahmen der können die Unfallversicherungsträger Unfallversicherungs-träger teilzunehmen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und an Maß-nahmen zur oder Verhaltensprävention mitzuwirken; die die Leistung einer danach erstmals XXX – X00x/Datum – Seite 23 von Gesamtseitenzahl §§ 60 bis 65a des Ersten Buches gelten festzusetzenden Rente wegen entsprechend. Minderung der Erwerbsfähigkeit oder den Anteil einer Rente, der auf eine aber: keine negativen Konsequenzen für danach eingetretene wesentliche die Anerkennung der BK und auf Änderung im Sinne des § 73 Absatz 3 Rentenansprüche, die bereits im zurückgeht, bis zur Nachholung der Zeitpunkt der Anerkennung begründet Teilnahme oder Mitwirkung ganz oder sind! teilweise versagen.
www.bgw-online.de Inkrafttreten und Regelung von Altfällen Änderungen des SGB VII und der BKV sollen zum 01.01.2021 in Kraft treten Nach § 9 Abs.4 SGB VII entschiedene Altfälle sind von Amts wegen wieder aufzunehmen, wenn die Entscheidungen nach dem 01.01.1997 erlassen sind Sonstige Altfälle werden wieder aufgenommen, wenn Versicherte einen XXX – X00x/Datum – Seite 24 von Gesamtseitenzahl Überprüfungsantrag stellen Leistungen sind für Altfälle frühestens ab 01.01.2021 zu gewähren, mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen Ab dem 01.01.2021 sind auch alle bereits laufenden Fälle nach neuem Recht zu bearbeiten
www.bgw-online.de Fazit und Ausblick Durch die BK-Reform wird sich nichts verändern in Bezug auf die bisher sehr erfolgreiche Individualprävention, ggf. gewinnt die Frühintervention sogar größere Bedeutung ! Bei anerkannter BK und Verbleib in (gefährdender) Tätigkeit wird fortgesetzte Fallsteuerung notwendig sein, um Verschlimmerung der BK zu verhindern Offene Fragen zum BK-Verfahren noch zu klären – rechtlicher und verwaltungspraktischer Art XXX – X00x/Datum – Seite 25 von Gesamtseitenzahl Umsetzung der BK-Reform wird zusätzliche Personal-Ressourcen erfordern Unterstützung in den Betrieben ist erforderlich – Betriebsmedizin!
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