STRUKTURIERTE ERSTEINSCHÄTZUNG IN DEUTSCHLAND (SMED) IMPULSVORTRAG - DR. DOMINIK VON STILLFRIED

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STRUKTURIERTE ERSTEINSCHÄTZUNG IN DEUTSCHLAND (SMED) IMPULSVORTRAG - DR. DOMINIK VON STILLFRIED
KBV Kooperationstagung Rettungsleitstellen

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Berlin, Mittwoch 16.01.2019

Konzepte zur Ersteinschätzung
- strukturierte Ersteinschätzung in Deutschland (SmED)

Impulsvortrag

Dr. Dominik von Stillfried
STRUKTURIERTE ERSTEINSCHÄTZUNG IN DEUTSCHLAND (SMED) IMPULSVORTRAG - DR. DOMINIK VON STILLFRIED
Selbsteinschätzung vs Telefon-Triage (CH)

                                                                                                                      32% der Anrufer, die
                                                                                                                     sich selbst behandeln
                                                                                                                      wollten, wurde diese
                                                                                                                           Option nach
                                                                                                                      tel. Ersteinschätzung
                                                                                                                            empfohlen

 2% der Anrufer, die
  ins Krankenhaus
wollten, wurden nach
tel. Ersteinschätzung
  dorthin verwiesen
   Meer A. et al. (2003) Einfluss der medizinischen computerassistierten Telefontriage auf das Patientenverhalten:
   erste Erfahrungen in der Schweiz. Schweizerische Ärztezeitung. 2003;84:Nr 41:2160-65

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STRUKTURIERTE ERSTEINSCHÄTZUNG IN DEUTSCHLAND (SMED) IMPULSVORTRAG - DR. DOMINIK VON STILLFRIED
Wo kann / muss die Ersteinschätzung
   stattfinden?
   Projektbericht im Auftrag des Zi, veröffentlicht am 06.09.2017)

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STRUKTURIERTE ERSTEINSCHÄTZUNG IN DEUTSCHLAND (SMED) IMPULSVORTRAG - DR. DOMINIK VON STILLFRIED
Anforderungen
   an ein Ersteinschätzungsverfahren

   1. hochsensitive Erkennung abwendbar gefährlicher Krankheitsverläufe mit
      hoher Behandlungsdringlichkeit
   2. spezifische Zuweisung der Behandlungsanlässe an die zutreffende
      Versorgungsebene
   3. einfache Dokumentation/Erstellung von Übergabeprotokollen
   4. Algorithmenbasierung, um Delegation an nichtärztliche Mitarbeiter zu
      unterstützen (qualifizierte Disponenten sind aber notwendig)

                   Ersteinschätzung ist daher nicht identisch mit Triage
        (Triage: Bestimmung einer Reihenfolge der Behandlung nach Dringlichkeit)

    - Manchester-Triage zielt primär auf Kriterium 1
    - Swiss Medical Assessment System (SMASS) erfüllt alle vier Kriterien

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STRUKTURIERTE ERSTEINSCHÄTZUNG IN DEUTSCHLAND (SMED) IMPULSVORTRAG - DR. DOMINIK VON STILLFRIED
Patientensteuerung: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

              Dringlichkeit            Dispositiv
                                                               Empfohlene Handlungsweise
             (Time-to-treat)         (Point-of-care)
                                                         Verdacht einer unmittelbaren
          Medizinische Beurteilung    Ambulanz 144/      Lebensbedrohung, schnellstmöglich CPR-
             notfallmässig             Spital Notfall    Bereitschaft erstellen: Rettungswagen rufen,
                                                         Spitaleinweisung

                                       Hausärzlicher
          Medizinische Beurteilung     Notfalldienst     Die ärztliche Beurteilung/Behandlung erlaubt
                                                         keinen Aufschub. Sofortige ärztliche
                  sofort                 Hausarzt        Beurteilung.

                                                         Die medizinische Beurteilung/Behandlung muss
          Medizinische Beurteilung       Hausarzt
                                                         nicht sofort erfolgen, sollte aber nicht bis
              noch heute                                 morgen bzw. übers Wochenende aufgeschoben
                                         Apotheke        werden

                                                         Die Beschwerden können von der betroffenen
          Medizinische Beurteilung   Selbstbehandlung/   Person selber (Hausmittel) behandelt werden
            nicht dringlich              Apotheke        Ärztliche Beurteilung, wenn die Beschwerden
                                                         nicht von selber verschwinden.

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Medizinische Evidenz aus mehr als 250 Studien

      • Zusammen mit dem Institut für
        Hausarztmedizin der Universität Bern
        wurden in einem mehrjährigen Projekt
        die «Red-Flags» zu den wichtigsten
        Leitbeschwerden erarbeitet1
      • Die Wissensdatenbank ist
        evidenzbasiert: es wurden mehr als
        250 wissenschaftliche Studien
        berücksichtigt
      • Kontinuierlicher Einbezug weiterer
        Triage-Systeme und Studien

Seite 6   1.   Schaufelberger M, Furger Ph, Derkx H, Meer A et al. Red Flags – Alarmsymptome der Medizin. Editions D&F 2013
STRUKTURIERTE ERSTEINSCHÄTZUNG IN DEUTSCHLAND (SMED) IMPULSVORTRAG - DR. DOMINIK VON STILLFRIED
Patientensteuerung: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

              Dringlichkeit            Dispositiv
                                                               Empfohlene Handlungsweise
             (Time-to-treat)         (Point-of-care)
                                                         Verdacht einer unmittelbaren
          Medizinische Beurteilung    Ambulanz 144/      Lebensbedrohung, schnellstmöglich CPR-
             notfallmässig             Spital Notfall    Bereitschaft erstellen: Rettungswagen rufen,
                                                         Spitaleinweisung

                                       Hausärzlicher
          Medizinische Beurteilung     Notfalldienst     Die ärztliche Beurteilung/Behandlung erlaubt
                                                         keinen Aufschub. Sofortige ärztliche
                  sofort                 Hausarzt        Beurteilung.

                                                         Die medizinische Beurteilung/Behandlung muss
          Medizinische Beurteilung       Hausarzt
                                                         nicht sofort erfolgen, sollte aber nicht bis
              noch heute                                 morgen bzw. übers Wochenende aufgeschoben
                                         Apotheke        werden

                                                         Die Beschwerden können von der betroffenen
          Medizinische Beurteilung   Selbstbehandlung/   Person selber (Hausmittel) behandelt werden
            nicht dringlich              Apotheke        Ärztliche Beurteilung, wenn die Beschwerden
                                                         nicht von selber verschwinden.

    medizinisches Regelwerk
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STRUKTURIERTE ERSTEINSCHÄTZUNG IN DEUTSCHLAND (SMED) IMPULSVORTRAG - DR. DOMINIK VON STILLFRIED
Patientensteuerung: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

              Dringlichkeit            Dispositiv
                                                                Empfohlene Handlungsweise
             (Time-to-treat)         (Point-of-care)
                                                          Verdacht einer unmittelbaren
          Medizinische Beurteilung    Ambulanz 144/       Lebensbedrohung, schnellstmöglich CPR-
             notfallmässig             Spital Notfall     Bereitschaft erstellen: Rettungswagen rufen,
                                                          Spitaleinweisung

                                       Hausärzlicher
          Medizinische Beurteilung     Notfalldienst      Die ärztliche Beurteilung/Behandlung erlaubt
                                                          keinen Aufschub. Sofortige ärztliche
                  sofort                 Hausarzt         Beurteilung.

                                                          Die medizinische Beurteilung/Behandlung muss
          Medizinische Beurteilung       Hausarzt
                                                          nicht sofort erfolgen, sollte aber nicht bis
              noch heute                                  morgen bzw. übers Wochenende aufgeschoben
                                         Apotheke         werden

                                                          Die Beschwerden können von der betroffenen
          Medizinische Beurteilung   Selbstbehandlung/    Person selber (Hausmittel) behandelt werden
            nicht dringlich              Apotheke         Ärztliche Beurteilung, wenn die Beschwerden
                                                          nicht von selber verschwinden.

    medizinisches Regelwerk                             ‚nationales‘ Regelwerk
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Entwicklung mit
                                                                                                  Unterstützung durch
                                                                                                  einen medizinischen
                                                                                                  Beirat (Haus- und
      85                                                                                          Fachärzte, MB,
Leitsymptome:                                                                                     Notfallmediziner)
 Tabellen mit
Dringlichkeits-
 einstufung &
    Begleit-
 symptomen
 (red flags?)

•   Notruf 112
•   Notaufnahme, Bereitschaftspraxis,                         •   Welche medizinischen Ressourcen
    Hausarzt, Facharzt, telefonische ärztliche                    sind für weitere Abklärung nötig?
    Beratung sofort oder heute                                •   Personelle & apparative Ausstattung
    inkl. Rettungsmittel/Fahrdienst, Hausbesuch                   der Bereitschaftspraxis/Notaufnahme
•   Termin bei Haus- oder Facharzt später
SEITE   10                   Zi-Bericht zum Entwicklungsstand Ersteinschätzungsverfahren / KBV/MB-Gespräch 10.04.2018 / www.zi.de
Rahmenvertrag
   strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED)

   •    Kooperation: HCQS GmbH (joint venture von aQua-Institut und in4medicine) und Zi
        entwickeln das Swiss Medical Assessment System (SMASS) gemeinsam weiter
   •    Aufgaben:
             •   HCQS bringt medizinisches Regelwerk ein
             •   Gemeinsame Entwicklung zur Spezifizierung des nationalen Regelwerks
             •   HCQS stellt Software zur Integration beider Regelwerke; zentralserver-basiert mit
                 HL7 FHIR-Schnittstelle zur Integration in Primärsoftware; Lizenzvereinbarung und
                 Support für Satzungsaufgaben der KVen
             •   HCQS stellt Zulassung als Medizinprodukt sicher und haftet gegenüber Nutzern
                 gemäß gesetzlicher Bestimmungen
             •   Initiale Anwenderschulung durch HCQS
             •   Laufende Wartung / Weiterentwicklung des nationalen Regelwerks sowie
                 Qualitätssicherung der Anwendung bzw. der Software

SEITE   11                                           KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
(112)

             Software =
        Entscheidungshilfe für
        Gesundheitsfachberufe

SEITE   12                               KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 0: Anlegen eines Falls
    PID, Geschlecht, Altersgruppe - Fieber, Schwangerschaft - Vortriage

         Übernahme von Angaben aus dem Primärsystem
        (Content Management System der Arztrufzentralen)

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Schritt 1: Ausschluss einer unmittelbaren
   Lebensbedrohung

    Grafik: aQua-Institut

SEITE   14                    KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 1: Sekundenschnelle Notfalleinschätzung

                                                                               Farbkodierung:
                                                                                    rot

    Grafik: aQua-Institut

SEITE   15                    KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 2: Auswahl der Leitbeschwerde (Symptom)

Einstieg über Körperregion

SEITE   16                   KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 3: Strukturierte Patientenbefragung

                                                                               Farbkodierung:
                                                                                    rot

 Begleitbeschwerden        Atemnot                               Ergänzungsfragen

SEITE   17                       KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 2: Auswahl der Leitbeschwerde (Symptom)

                            Einstieg über Suchtext

    Grafik: aQua-Institut

SEITE   18                                  KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 3: Strukturierte Patientenbefragung                                  Farbkodierung:
                                                                                     grün

    Grafik: aQua-Institut

SEITE   19                     KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 3: Sofortige Beratung jederzeit möglich

    Grafik: aQua-Institut

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Schritt 4: Entscheidungsunterstützung aufgrund von
   „Red Flags“

    Grafik: aQua-Institut

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Schritt 5: SmED Empfehlung und Entscheidung der
   Fachperson

    Grafik: aQua-Institut

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Weitere Aspekte
    Berücksichtigung der Begleitumstände durch Disponenten:
    • bei Empfehlung: Notaufnahme z.B. Entscheidung über Anforderung eines
       Rettungsmittels
    • bei Empfehlung: ärztliche Behandlung sofort/heute z.B. Entscheidung über
       Anforderung eines Hausbesuchs/Fahrdienst

    Weitergabe an die Terminservicestelle (in der Fassung des TSVG) oder
    Veranlassung einer ärztlichen Telekonsultation (Patientenidentifikation
    notwendig) mit Rückkoppelungsschleife: sofern für Patienten mit akutem
    Behandlungsbedarf (ärztliche Behandlung sofort / heute) kein Termin verfügbar,
    Empfehlung zur Vorstellung in der Notaufnahme

    Dokumentation des Ersteinschätzungsberichts (alle Fragen und Antworten
    als PDF oder strukturierter Datensatz) an 112 oder behandelnde Stelle
    (notwendig: Übermittlungsbefugnis, Patientenidentifikation

    Denkbare Integrationsmöglichkeit mit 112: Prüfdatei, ob für einen Patienten
    bereits eine Ersteinschätzung vom Tage vorliegt

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Evaluation im Rahmen des DEMAND-Projekts
   •     gefördert vom Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss
         (Förderkennzeichen 01VSF17019)
   •     Konsortium, geführt von aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung
         und Forschung im Gesundheitswesen GmbH, in Zusammenarbeit mit dem
         Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung (Zi), dem Deutschen
         Krankenhausinstitut (DKI), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE),
         Universitätsklinikum Heidelberg, Krankenkassen und Kassenärztlichen
         Vereinigungen (KVen)
   •     Start im Mai 2018, Laufzeit bis April 2021
   •     30 Modellstandorte in 11 KVen (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
         Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig-
         Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe). Je KV soll SmED an bis zu 4
         Krankenhäusern implementiert und evaluiert werden
   •     Vorher-Nachher und Fall-Kontroll Vergleiche (propensity score matching)
   Zudem: laufende Evaluation in der Schweiz und
          Einführung eines CIRS-Systems für SmED

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Vielen Dank für
                           Ihre Aufmerksamkeit

                             www.zi.de

                             Zentralinstitut für die
                             kassenärztliche Versorgung
                             in der Bundesrepublik Deutschland
                             Salzufer 8
                             10623 Berlin

                             Tel. +49 30 4005 2450
                             Fax +49 30 4005 2490
                             zi@zi.de

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