STRUKTURIERTE ERSTEINSCHÄTZUNG IN DEUTSCHLAND (SMED) IMPULSVORTRAG - DR. DOMINIK VON STILLFRIED
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KBV Kooperationstagung Rettungsleitstellen © Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland Berlin, Mittwoch 16.01.2019 Konzepte zur Ersteinschätzung - strukturierte Ersteinschätzung in Deutschland (SmED) Impulsvortrag Dr. Dominik von Stillfried
Selbsteinschätzung vs Telefon-Triage (CH) 32% der Anrufer, die sich selbst behandeln wollten, wurde diese Option nach tel. Ersteinschätzung empfohlen 2% der Anrufer, die ins Krankenhaus wollten, wurden nach tel. Ersteinschätzung dorthin verwiesen Meer A. et al. (2003) Einfluss der medizinischen computerassistierten Telefontriage auf das Patientenverhalten: erste Erfahrungen in der Schweiz. Schweizerische Ärztezeitung. 2003;84:Nr 41:2160-65 SEITE 2 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Wo kann / muss die Ersteinschätzung stattfinden? Projektbericht im Auftrag des Zi, veröffentlicht am 06.09.2017) SEITE 3 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Anforderungen an ein Ersteinschätzungsverfahren 1. hochsensitive Erkennung abwendbar gefährlicher Krankheitsverläufe mit hoher Behandlungsdringlichkeit 2. spezifische Zuweisung der Behandlungsanlässe an die zutreffende Versorgungsebene 3. einfache Dokumentation/Erstellung von Übergabeprotokollen 4. Algorithmenbasierung, um Delegation an nichtärztliche Mitarbeiter zu unterstützen (qualifizierte Disponenten sind aber notwendig) Ersteinschätzung ist daher nicht identisch mit Triage (Triage: Bestimmung einer Reihenfolge der Behandlung nach Dringlichkeit) - Manchester-Triage zielt primär auf Kriterium 1 - Swiss Medical Assessment System (SMASS) erfüllt alle vier Kriterien SEITE 4 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Patientensteuerung: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort Dringlichkeit Dispositiv Empfohlene Handlungsweise (Time-to-treat) (Point-of-care) Verdacht einer unmittelbaren Medizinische Beurteilung Ambulanz 144/ Lebensbedrohung, schnellstmöglich CPR- notfallmässig Spital Notfall Bereitschaft erstellen: Rettungswagen rufen, Spitaleinweisung Hausärzlicher Medizinische Beurteilung Notfalldienst Die ärztliche Beurteilung/Behandlung erlaubt keinen Aufschub. Sofortige ärztliche sofort Hausarzt Beurteilung. Die medizinische Beurteilung/Behandlung muss Medizinische Beurteilung Hausarzt nicht sofort erfolgen, sollte aber nicht bis noch heute morgen bzw. übers Wochenende aufgeschoben Apotheke werden Die Beschwerden können von der betroffenen Medizinische Beurteilung Selbstbehandlung/ Person selber (Hausmittel) behandelt werden nicht dringlich Apotheke Ärztliche Beurteilung, wenn die Beschwerden nicht von selber verschwinden. Seite 5
Medizinische Evidenz aus mehr als 250 Studien • Zusammen mit dem Institut für Hausarztmedizin der Universität Bern wurden in einem mehrjährigen Projekt die «Red-Flags» zu den wichtigsten Leitbeschwerden erarbeitet1 • Die Wissensdatenbank ist evidenzbasiert: es wurden mehr als 250 wissenschaftliche Studien berücksichtigt • Kontinuierlicher Einbezug weiterer Triage-Systeme und Studien Seite 6 1. Schaufelberger M, Furger Ph, Derkx H, Meer A et al. Red Flags – Alarmsymptome der Medizin. Editions D&F 2013
Patientensteuerung: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort Dringlichkeit Dispositiv Empfohlene Handlungsweise (Time-to-treat) (Point-of-care) Verdacht einer unmittelbaren Medizinische Beurteilung Ambulanz 144/ Lebensbedrohung, schnellstmöglich CPR- notfallmässig Spital Notfall Bereitschaft erstellen: Rettungswagen rufen, Spitaleinweisung Hausärzlicher Medizinische Beurteilung Notfalldienst Die ärztliche Beurteilung/Behandlung erlaubt keinen Aufschub. Sofortige ärztliche sofort Hausarzt Beurteilung. Die medizinische Beurteilung/Behandlung muss Medizinische Beurteilung Hausarzt nicht sofort erfolgen, sollte aber nicht bis noch heute morgen bzw. übers Wochenende aufgeschoben Apotheke werden Die Beschwerden können von der betroffenen Medizinische Beurteilung Selbstbehandlung/ Person selber (Hausmittel) behandelt werden nicht dringlich Apotheke Ärztliche Beurteilung, wenn die Beschwerden nicht von selber verschwinden. medizinisches Regelwerk Seite 7
Patientensteuerung: Zur richtigen Zeit am richtigen Ort Dringlichkeit Dispositiv Empfohlene Handlungsweise (Time-to-treat) (Point-of-care) Verdacht einer unmittelbaren Medizinische Beurteilung Ambulanz 144/ Lebensbedrohung, schnellstmöglich CPR- notfallmässig Spital Notfall Bereitschaft erstellen: Rettungswagen rufen, Spitaleinweisung Hausärzlicher Medizinische Beurteilung Notfalldienst Die ärztliche Beurteilung/Behandlung erlaubt keinen Aufschub. Sofortige ärztliche sofort Hausarzt Beurteilung. Die medizinische Beurteilung/Behandlung muss Medizinische Beurteilung Hausarzt nicht sofort erfolgen, sollte aber nicht bis noch heute morgen bzw. übers Wochenende aufgeschoben Apotheke werden Die Beschwerden können von der betroffenen Medizinische Beurteilung Selbstbehandlung/ Person selber (Hausmittel) behandelt werden nicht dringlich Apotheke Ärztliche Beurteilung, wenn die Beschwerden nicht von selber verschwinden. medizinisches Regelwerk ‚nationales‘ Regelwerk Seite 9
Entwicklung mit Unterstützung durch einen medizinischen Beirat (Haus- und 85 Fachärzte, MB, Leitsymptome: Notfallmediziner) Tabellen mit Dringlichkeits- einstufung & Begleit- symptomen (red flags?) • Notruf 112 • Notaufnahme, Bereitschaftspraxis, • Welche medizinischen Ressourcen Hausarzt, Facharzt, telefonische ärztliche sind für weitere Abklärung nötig? Beratung sofort oder heute • Personelle & apparative Ausstattung inkl. Rettungsmittel/Fahrdienst, Hausbesuch der Bereitschaftspraxis/Notaufnahme • Termin bei Haus- oder Facharzt später SEITE 10 Zi-Bericht zum Entwicklungsstand Ersteinschätzungsverfahren / KBV/MB-Gespräch 10.04.2018 / www.zi.de
Rahmenvertrag strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED) • Kooperation: HCQS GmbH (joint venture von aQua-Institut und in4medicine) und Zi entwickeln das Swiss Medical Assessment System (SMASS) gemeinsam weiter • Aufgaben: • HCQS bringt medizinisches Regelwerk ein • Gemeinsame Entwicklung zur Spezifizierung des nationalen Regelwerks • HCQS stellt Software zur Integration beider Regelwerke; zentralserver-basiert mit HL7 FHIR-Schnittstelle zur Integration in Primärsoftware; Lizenzvereinbarung und Support für Satzungsaufgaben der KVen • HCQS stellt Zulassung als Medizinprodukt sicher und haftet gegenüber Nutzern gemäß gesetzlicher Bestimmungen • Initiale Anwenderschulung durch HCQS • Laufende Wartung / Weiterentwicklung des nationalen Regelwerks sowie Qualitätssicherung der Anwendung bzw. der Software SEITE 11 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
(112) Software = Entscheidungshilfe für Gesundheitsfachberufe SEITE 12 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 0: Anlegen eines Falls PID, Geschlecht, Altersgruppe - Fieber, Schwangerschaft - Vortriage Übernahme von Angaben aus dem Primärsystem (Content Management System der Arztrufzentralen) SEITE 13 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 1: Ausschluss einer unmittelbaren Lebensbedrohung Grafik: aQua-Institut SEITE 14 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 1: Sekundenschnelle Notfalleinschätzung Farbkodierung: rot Grafik: aQua-Institut SEITE 15 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 2: Auswahl der Leitbeschwerde (Symptom) Einstieg über Körperregion SEITE 16 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 3: Strukturierte Patientenbefragung Farbkodierung: rot Begleitbeschwerden Atemnot Ergänzungsfragen SEITE 17 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 2: Auswahl der Leitbeschwerde (Symptom) Einstieg über Suchtext Grafik: aQua-Institut SEITE 18 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 3: Strukturierte Patientenbefragung Farbkodierung: grün Grafik: aQua-Institut SEITE 19 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 3: Sofortige Beratung jederzeit möglich Grafik: aQua-Institut SEITE 20 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 4: Entscheidungsunterstützung aufgrund von „Red Flags“ Grafik: aQua-Institut SEITE 21 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Schritt 5: SmED Empfehlung und Entscheidung der Fachperson Grafik: aQua-Institut SEITE 22 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Weitere Aspekte Berücksichtigung der Begleitumstände durch Disponenten: • bei Empfehlung: Notaufnahme z.B. Entscheidung über Anforderung eines Rettungsmittels • bei Empfehlung: ärztliche Behandlung sofort/heute z.B. Entscheidung über Anforderung eines Hausbesuchs/Fahrdienst Weitergabe an die Terminservicestelle (in der Fassung des TSVG) oder Veranlassung einer ärztlichen Telekonsultation (Patientenidentifikation notwendig) mit Rückkoppelungsschleife: sofern für Patienten mit akutem Behandlungsbedarf (ärztliche Behandlung sofort / heute) kein Termin verfügbar, Empfehlung zur Vorstellung in der Notaufnahme Dokumentation des Ersteinschätzungsberichts (alle Fragen und Antworten als PDF oder strukturierter Datensatz) an 112 oder behandelnde Stelle (notwendig: Übermittlungsbefugnis, Patientenidentifikation Denkbare Integrationsmöglichkeit mit 112: Prüfdatei, ob für einen Patienten bereits eine Ersteinschätzung vom Tage vorliegt SEITE 23 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Evaluation im Rahmen des DEMAND-Projekts • gefördert vom Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss (Förderkennzeichen 01VSF17019) • Konsortium, geführt von aQua-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH, in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut der Kassenärztlichen Versorgung (Zi), dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Universitätsklinikum Heidelberg, Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) • Start im Mai 2018, Laufzeit bis April 2021 • 30 Modellstandorte in 11 KVen (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Schleswig- Holstein, Thüringen, Westfalen-Lippe). Je KV soll SmED an bis zu 4 Krankenhäusern implementiert und evaluiert werden • Vorher-Nachher und Fall-Kontroll Vergleiche (propensity score matching) Zudem: laufende Evaluation in der Schweiz und Einführung eines CIRS-Systems für SmED SEITE 24 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.zi.de Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland Salzufer 8 10623 Berlin Tel. +49 30 4005 2450 Fax +49 30 4005 2490 zi@zi.de SEITE 25 KBV-Kooperationstagung Rettungsleitstellen / Berlin 16.01.2019 / www.zi.de
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