AutiSta Anleitungen 11.5 - für die standesamtliche Praxis mit Fallbeispielen Herausgegeben vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und ...
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AutiSta Anleitungen 11.5 für die standesamtliche Praxis mit Fallbeispielen Herausgegeben vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. unter Mitarbeit von Beate Tripp Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main · Berlin
Impressum Mitarbeiterin: Beate Tripp, Studienleiterin an der Akademie für Personenstandswesen, Bad Salzschlirf © Verlag für Standesamtswesen GmbH Frankfurt am Main · Berlin 2021 Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist es ohne die ausdrückliche, vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages für Standesamtswesen GmbH unzulässig und strafbar, insgesamt oder auch nur teilweise Auszüge oder Passagen oder Inhalte der Publika- tion oder Multimedia-Daten oder Grafiken zu anderen Zwecken zu nutzen, zu kopieren, zu reproduzieren, zu bearbeiten, abzuändern, zu übersetzen, mikrozuverfilmen, wieder zu veröffentlichen, be- kanntzumachen, zu senden, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu verbreiten. Dies enthält ohne Einschränkung, dass weder insgesamt, noch teil- weise Auszüge, Passagen, Inhalte oder sonstige Materialien oder Multimedia-Daten oder Grafiken dieser Publikation auf anderen Websites oder in öffentlichen oder privaten elektronischen Daten- abfragesystemen oder -services oder Plattformen oder sonstigen elektronischen oder digitalen System reproduziert oder gespeichert oder ausgewertet oder verbreitet werden dürfen. Verletzungen dieser Urheber- und Schutzrechte können zu zivil- und strafrechtlichen Weiterungen führen. Printed in Germany
Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Einführung in das Schwerpunktthema von AutiSta Version 11.5 5 Teil I 7 1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister 7 1.1. Anmeldung der Eheschließung – Standardbeispiel 1 7 1.2. Beurkundung der Eheschließung 11 1.3. Folgebeurkundung über Namensänderungen 13 1.4. Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe 16 1.5. Fortführung von Hinweisen 19 2. Nachweise für die Beurkundung im Geburtenregister 21 2.1. Anzeige und Beurkundung der Geburt 21 2.2. Folgebeurkundung über Vaterschaft 24 2.3. Folgebeurkundung über Namensänderungen 26 2.4. Hinweis auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit 29 3. Nachweise für die Beurkundung im Sterberegister 32 3.1. Verfügung für die Sammelakte 33 4. Nachweise für die Besonderen Beurkundungen 35 4.1. Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens in BN 35 4.2. Anerkennung der Vaterschaft in BV 38 4.3. Entgegennahme einer im Ausland beurkundeten Namenserklärung in BT 40 5. Migration bereits erfasster Unterlagen 43 5.1. Unterlagen in EA und EE 43 5.2. Unterlagen in GE 46 5.3. Unterlagen in SE 47 6. Angabe der gewünschten Urkunden und der Kontaktdaten 48 6.1. Angabe der gewünschten Urkunden 48 6.2. Kontaktdaten in den Bereichen GE und SE 49 6.3. Aufnahme von Kontaktdaten – Besondere Beurkundungen 50 7. Übersetzungshilfen für Standardurkunden 51 8. Eheregister 52 8.1. EE – Vergabe der Registernummer 52 8.2. EE, EN – Mitteilungen zum Geburtseintrag gemeinsamer Kinder 55 8.3. EU – Bescheinigungen über die Namensführung 62 9. Geburtenregister 66 10. Sterberegister 67 © Verlag für Standesamtswesen GmbH
4 Inhaltsverzeichnis Teil II – Nacherfassung 69 Vorbemerkung 69 1. Folgebeurkundungen im Rahmen der Nacherfassung 69 1.1. Warum überhaupt Folgebeurkundung im Rahmen der Nacherfassung? 69 1.2. Nacherfassung eines Randvermerks nach Abschluss 72 2. Wiederaufnahme abgeschlossener Nacherfassungen und nachträglicher Abschluss 74 2.1. Wiederaufnahme in ePR-WebInfo 74 2.2. Abschluss der Nacherfassung 74 Teil III – AutiSta Neu mit AutiSta Sammelakte Integration 75 Vorbemerkung 75 1. Beurkundung der Geburt des Kindes einer ledigen Mutter 76 1.1. Aufnahme der Daten für die Beurkundung 76 1.2. Vorgelegte Unterlagen und Nachweise 79 1.3. Weitere Aufgaben 80 1.4. Adressierung der Behörden für Mitteilungen 81 1.5. Schlussverfügung 82 1.6. Druckauswahl 84 2. Folgebeurkundung – Vaterschaft 86 2.1. Eingangsmaske und vorgelegte Unterlagen 86 2.2. Mitteilungspflichten 87 2.3. Schlussverfügung 88 2.4. Druckauswahl 89 2.5. Verfügung für die Sammelakte 90 3. Posteingang und Übernahme 91 3.1. Posteingang 91 3.2. Übernahme der Daten in die Vorgangsbearbeitung 92 4. AutiSta Sammelakte Integration 94 4.1. Übernahme elektronischer Dokumente 94 4.2. Übernahmen eingescannter Dokumente 95 Anhang – Codetabellen vorgelegte Unterlagen und Nachweise 97 © Verlag für Standesamtswesen GmbH
Einführung in das Schwerpunktthema von AutiSta Version 11.5 5 Einführung in das Schwerpunktthema von AutiSta Version 11.5 Der Schwerpunkt des Updates auf AutiSta 11.5 liegt auf der Überarbeitung und Ergänzung der Masken für vorgelegte Unterlagen und Nachweise und der Verfügungen für die Sam- melakten, die genauso lange aufzubewahren sind wie die Einträge, zu denen sie gehören. Die Ablage von Dokumenten in Akten ist weitgehend ein organisatorisches Thema. Für die Sammelakte der Standesämter gelten jedoch spezielle Regelungen, wenn auch bisher eher allgemeiner Art (§§ 6 und 7 PStG). Viele Standesämter bewahren deshalb – vorsichts- halber – lieber zu viele als zu wenige Dokumente in der Sammelakte auf. Über einen ein- heitlichen Kanon zum Inhalt der Sammelakte wird deshalb schon seit langem nachge- dacht. Mit der Einführung elektronischer Sammelakten stellen sich neue Fragen, weil nicht nur die Menge und die Größe der als (Bild-)Dateien zu speichernden Dokumente eine Rolle spielen, sondern auch die effiziente Verwaltung dieses stetig anwachsenden Bestandes. Anmerkung: Diese Anleitungen stellen das neue System für Nachweise und Verfügun- gen vor. Die Beispiele sind reine Muster und keine in sich konsistenten fachlichen Bei- spiele. Der erste Schritt Zweckbindung der Nachweise Mit AutiSta 11.5 wird erstmals für alle Beurkundungsbereiche die Möglichkeit eingeführt, mit der Vorgangsbearbeitung auch die vorgelegten Unterlagen und sonstigen Dokumente aufzunehmen. Dabei wurde zunächst geprüft, welchen konkreten Zweck ein Nachweis zu erfüllen hat. Danach wurde geprüft, welche Dokumente für den jeweiligen Zweck in Frage kommen. Codelisten Die Listen der jeweils in Frage kommenden Dokumente wurden zusammen mit dem Bun- desverband entwickelt und abgestimmt. Mit dieser Zweckbindung sind sie übersichtlich und als allgemeine Richtlinie verwendbar. Da alle Felder freie Textfelder sind, entscheidet das Standesamt auch weiterhin in eigener Verantwortung, welche Dokumente es sich vorlegen lässt. Der zweite Schritt Kriterien zur Aufbewahrung Nachweise, die ohne Aufwendungen im Zweifelsfall wiederbeschafft werden können, müssen nicht aufbewahrt werden. Auch Dokumente, deren Inhalt und Fundstelle in einer Niederschrift aufgenommen wurden, zum Beispiel in der Anmeldung der Eheschließung oder in der Verfügung für die Sammelakte, müssen nicht zusätzlich aufbewahrt werden. Verfügung für die Sammelakte Die Verfügung für die Sammelakte, mit der jede Vorgangsbearbeitung abgeschlossen wird, berücksichtigt nun auch den Gesamtprozess der Prüfung durch Nachweise und deren Verwendung. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
6 AutiSta 11.5 Durch Aufnahme aller Dokumente in der Verfügung, aufgeteilt nach solchen, die nicht aufbewahrt werden müssen, und solchen, die in die Sammelakte gelegt werden, bilden die Verfügungen eine Art Inhaltsverzeichnis der Sammelakte ab. Der nächste Schritt – Teil III Piloten für die elektronische Sammelakte Mit dem Modul AutiSta Sammelakte Integration wird die Anlegung und Ergänzung der elektronischen Sammelakte in die Vorgangsbearbeitung aufgenommen. Wie für AutiSta Neu (AutiSta 12.0) wird der Produktivnahme eine Pilotphase vorangestellt, mit der über- prüft wird, ob sich das Konzept in der Praxis bewährt oder anzupassen ist. Weg in die Sammelakte – Druckauswahl und Scan Sowohl bei Erstbeurkundungen als auch bei Folgebeurkundungen werden die Dokumente aus der Vorgangsbearbeitung heraus zur Ablage in der Sammelakte verfügt. Wird die Sam- melakte elektronisch geführt, werden elektronische Dokumente direkt in die Sammelakte verfügt. Handelt es sich um Papierdokumente, werden sie vorher eingescannt. Im Teil III wird AutiSta Neu mit der integrierten Sammelakte an Beispielen des Geburten- registers vorgestellt. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister 7 Teil I 1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister Der Schwerpunkt der Punkte 1 bis 5 liegt auf den Änderungen der Masken für die vorgeleg- ten Unterlagen und auf der Verfügung für die Sammelakte. Deshalb werden im Folgenden keine in sich geschlossenen Fallbeispiele vorgestellt, sondern die Bearbeitung im Vorgang. 1.1. Anmeldung der Eheschließung – Standardbeispiel 1 Die Anmeldung der Eheschließung durch zwei ledige deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland geboren sind und in Deutschland leben, wird hier immer noch als Standard- fall betrachtet. Abb. 1 Für die Bereiche EA und EE wurde die Maske Vorgelegte Unterlagen, Nachweise und weitere Angaben nach einem neuen Schema aufgebaut, nämlich nach dem Zweck, den ein Nach- weis erfüllen soll. Die Angaben werden in den Bereich EE übertragen oder mit der XPS-Nachricht 017010 an das Standesamt übermittelt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll. Die beiden letzten Felder sind im Bereich EA noch gesperrt. In diesem Beispiel von zwei ledigen deutschen Eheschließenden weisen beide mit dem Personalausweis ihre Identität nach und damit auch insoweit ihre deutsche Staatsange- hörigkeit. Die Bestätigung der Zuständigkeit und der Nachweis des Familienstands wurde durch die erweitere Melderegisterauskunft eingeholt. Zum Nachweis der Geburt wurde © Verlag für Standesamtswesen GmbH
8 AutiSta 11.5 Teil I von beiden Verlobten die Geburtsurkunde vorgelegt (Zweifel hinsichtlich der Verwandt- schaft bestehen nicht). Abb. 1a Für die Unterlagen, die für gemeinsame Kinder der Eheschließenden vorzulegen sind, wurde eine eigene Maske eingerichtet. Da die Angaben über gemeinsame Kinder, die nicht im Eheeintrag dokumentiert werden, nur für weitere Aufgaben oder Mitteilungen nach der Beurkundung der Eheschließung benötigt werden, sind diese Unterlagen nicht in der Sammelakte des Eheeintrags der Eltern aufzubewahren, wenn sie in der Verfügung ausreichend dokumentiert sind. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister 9 1.1. Anmeldung der Eheschließung – Standardbeispiel 1 1.1.1. Neue Codetabellen Abb. 2 Die Codetabellen, die in den neuen Datenfeldern aufgerufen werden, sind zweckorien- tiert. Die Tabelle in dem Feld Geburt zeigt nur Dokumente an, mit denen die Geburt nach- gewiesen werden kann. Handelt es sich um eine inländische Urkunde, die nicht zur Sam- melakte zu nehmen ist, oder um die Einsicht in den Geburtseintrag, wird das Feld zSaA nicht angekreuzt (siehe Abb. 1 und 1a). © Verlag für Standesamtswesen GmbH
10 AutiSta 11.5 Teil I 1.1.2. Verfügung für die Sammelakte Standesamt Mitte in Frankfurt am Main Verfügung, Anmeldung der Eheschließung gültig bis: 04.08.2021 Schuberth, Hans Peter; Fischer, Marie Ausgestellte Dokumente: Anmeldung der Eheschließung Ergebnis der Prüfung an die Eheschließenden Nachweise und vorgelegte Dokumente: Verfügung © Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main · Berlin 2021 Personalausweis Eheschließender 1; erweiterte Melderegisterauskunft Eheschließender 1; Geb.Urk. Eheschließender 1 Personalausweis Eheschließender 2; erweiterte Melderegisterauskunft Eheschließender 2; Geb.Urk. Eheschließender 2 Anmerkung: Anleitung A 11.5 Frankfurt am Main, 05.02.2021 Tryba, Standesbeamter 16/802 Abb. 3 Die Verfügung über die Anmeldung der Eheschließung (16 / 802) enthält in dem Formular- feld für die ausgestellten Dokumente im Bereich EA die Anmeldung der Eheschließung und das Ergebnis der Prüfung, das den Eheschließenden übergeben wurde. Das nächste Formularfeld enthält unter der Überschrift Nachweise und vorgelegte Doku- mente die Dokumente, die vorgelegt wurden, in diesem Beispiel die Personalausweise und Geburtsurkunden für den Eheschließenden 1 und 2, sowie die Nachweise, die das Standes- amt sich selbst beschafft hat, hier die erweiterte Melderegisterauskunft. Das Formularfeld Anmerkung gibt den Inhalt des Feldes interner Vermerk wieder (im Bei- spiel den Hinweis darauf, dass dieser Vorgang für diese Anleitung verwendet wird). Da die Verfügung zur Sammelakte genommen wird, wurde damit auch das Feld interner Vermerk aufgewertet. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister 11 1.2. Beurkundung der Eheschließung Die Maske Vorgelegte Unterlagen und Nachweise wird direkt aus dem Bereich EA über- nommen. Standesamt Mitte in Frankfurt am Main Verfügung nach Erstbeurkundung, Eheschließung Registereintrag: Mitte in Frankfurt am Main, 06412001, E 10/2021 0 Ereignis: Eheschließung am 05.02.2021, in Frankfurt am Main Beurkundete Personen: Schuberth, Hans Peter; Fischer, Marie Mitteilungen: 012010 Standesamt Geburtseintrag, Ehegatte 1 012010 Standesamt Geburtseintrag, Ehegatte 2 032010 Meldebehörde, beide Ehegatten 052010 Zentrale Stelle Statistik Ausgestellte Urkunden: 3 Eheurk. 1 Eheurk. Dok. 1 Bescheinigung Namensänderung Ehegatte 2 Verfügung nach der Beurkundung eines Personenstandsfalls © Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main · Berlin 2020 Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen werden: Personalausweis Ehegatte 1; erweiterte Melderegisterauskunft Ehegatte 1; Geb.Urk. Ehegatte 1; Personalausweis Ehegatte 2; erweiterte Melderegisterauskunft Ehegatte 2; Geb.Urk. Ehegatte 2 Dokumente, die zur Sammelakte genommen werden: Anmeldung der Eheschließung; Niederschrift über die Eheschließung Die Übereinstimmung der in dieser Sammelakte enthaltenen elektronischen Dokumente mit den vorgelegten Dokumenten wird beglaubigt. Anmerkung: -/- Frankfurt am Main, 05.02.2021 Tryba, Standesbeamter 16/801 Abb. 4 © Verlag für Standesamtswesen GmbH
12 AutiSta 11.5 Teil I Nach der Beurkundung der Eheschließung enthält die Verfügung (16 / 801): – Von der Verfügungsmaske für Mitteilungen die Mitteilungen, die dort für den Vorgang verfügt wurden, – von der Verfügungsmaske für Urkunden die Anzahl der ausgestellten Urkunden, – von der Maske für die vorgelegten Unterlagen die Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen wurden, wenn das Feld zSaA nicht angekreuzt wurde, weil sie jederzeit wie- derbeschafft werden könnten, – von derselben Maske die Dokumente, für die das Feld zSaA angekreuzt wurde. – Die Anmeldung der Eheschließung und die Niederschrift über die Eheschließung sind Dokumente, die grundsätzlich zur Sammelakte zu nehmen sind. Aber auch sie werden nur in die Verfügung übernommen, wenn sie durch Ankreuzen der Felder zSaA verfügt wurden. Mit diesem Verfahren bietet die Verfügung für die Sammelakte neben dem Erledigungs- vermerk des Standesamts auch ein Inhaltsverzeichnis für die Sammelakte an. Der abgebildete Beglaubigungsvermerk wird gesetzt, wenn die derzeitige AutiSta Sam- melakte Integration bereits eingesetzt wird. Anmerkung: Mit AutiSta Neu wird dieses Modul neu aufgesetzt. So kann dann zum Beispiel die Verfügung aus der Druckauswahl heraus – medienbruchfrei – in das Modul Sammelakte übertragen werden. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister 13 1.3. Folgebeurkundung über Namensänderungen Abb. 5 In den Arbeitsbereichen, in denen Registereinträge fortgeführt werden, wurden bisher die Grundlagen der Änderung für die Folgebeurkundungen und gegebenenfalls weitere Nach- weise nicht berücksichtigt. In diesem Beispiel einer Namensänderung, die als Folgebeurkundung im Eheregister ein- zutragen ist, ist die Grundlage der Änderung die beglaubigte Abschrift der Namenserklä- rung, die das Standesamt selbst im Bereich BN beurkundet hat. Sie wird in die Sammel akte aufgenommen. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
14 AutiSta 11.5 Teil I 1.3.1. Neue Codetabellen Abb. 6 Aus der Codetabelle, die im Bereich EM in dem Feld Grundlage der Änderung aufgerufen wird, wurde die begl. Abschr. Namenserklärung übernommen. Die Tabelle enthält auch die XPS-Nachrichten, die nach Namensänderungen im Geburts eintrag an den Eheeintrag übermittelt werden. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister 15 1.3. Folgebeurkundung über Namensänderungen 1.3.2. Verfügung für die Sammelakte Standesamt Mitte in Frankfurt am Main Verfügung Folgebeurkundung, Hinzufügung eines Begleitnamens Registereintrag: Mitte in Frankfurt am Main, 06412001, E 10/2021 1 Ereignis: Eheschließung am 05.02.2021, in Frankfurt am Main Beurkundete Personen: Schuberth, Hans Peter; Schuberth, geb. Fischer, Marie Mitteilungen: 032020 Meldebehörde, Ehegatte 2 Verfügung Fortführung © Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main · Berlin 2020 Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen werden: Dokumente, die zur Sammelakte genommen werden: begl. Abschr. Namenserklärung Die Übereinstimmung der dieser Sammelakte hinzugefügten elektronischen Dokumente mit den vorgelegten Dokumenten wird beglaubigt. Anmerkung: -/- Frankfurt am Main, 06.02.2021 Tryba, Standesbeamter 16/803 Abb. 7 Auf der Verfügung für die Sammelakte nach einer Folgebeurkundung (16 / 803) wird im ersten Formularfeld der Anlass der Folgebeurkundung festgehalten, in diesem Beispiel die Hinzufügung eines Begleitnamens, und im weiteren der Erledigungsvermerk über die Mit- teilung zur Meldebehörde der Frau (Ehegatte 2). Als Grundlage für die Änderung lag nur die beglaubigte Abschrift der Namenserklärung vor, die zur Sammelakte zu nehmen ist – und hier zur elektronischen Sammelakte. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
16 AutiSta 11.5 Teil I 1.4. Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe Abb. 8 Im Bereich ES wurde zusätzlich zu dem Feld Grundlage der Änderung das Feld weitere Nachweise aufgenommen, weil besonders bei einer Auflösung durch Scheidung mehr als ein Nachweis erforderlich sein kann. In diesem Beispiel der Auflösung durch den Tod eines Ehegatten ist die XPS-Nachricht 014020 die Grundlage der Änderung. Sie wurde vom Posteingang aus in die Vorgangsbe- arbeitung übernommen. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister 17 1.4. Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe 1.4.1. Neue Codetabellen Abb. 9 Im Feld Grundlage der Änderung werden die Nachweise angeboten, mit denen der Tod eines Ehegatten oder die Scheidung der Ehe nachgewiesen wird. Da diese Codetabelle auch in anderen Bereichen aufgerufen wird, wenn die Auflösung der Ehe nachzuweisen ist, enthält die Tabelle auch Urkunden und weitere Dokumente als möglichen Nachweis. Abb. 10 Die Codetabelle, die in dem Feld weitere Nachweise angeboten wird, ist für Fälle vorgese- hen, in denen mehr als eine Grundlage erforderlich sein können. In dem Beispiel der Auf- lösung durch Tod eines Ehegatten im Inland reicht die Mitteilung vom Sterberegister aus. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
18 AutiSta 11.5 Teil I 1.4.2. Verfügung für die Sammelakte Standesamt Mitte in Frankfurt am Main Verfügung Folgebeurkundung, Tod des erstverstorbenen Ehegatten Registereintrag: Mitte in Frankfurt am Main, 06412001, E 13-1/1964 1 Ereignis: Eheschließung am 05.01.1964, in Frankfurt am Main Beurkundete Personen: Petersen, Jan; Petersen, geb. Hölzl, Sabine Mitteilungen: Verfügung Fortführung © Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main · Berlin 2020 Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen werden: Dokumente, die zur Sammelakte genommen werden: 014020 Tod Ehegatte Die Übereinstimmung der dieser Sammelakte hinzugefügten elektronischen Dokumente mit den vorgelegten Dokumenten wird beglaubigt. Anmerkung: -/- Frankfurt am Main, 05.03.2021 Tryba, Standesbeamter 16/803 Abb. 11 Nach der Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Tod im Inland hat das Stan- desamt der Eheschließung keine Mitteilungspflichten. Mit der Verfügung für die Sammel akte ist nur festzuhalten, auf welcher Grundlage die Änderung eingetragen wurde, in die- sem Beispiel auf Grundlage der XPS-Nachricht 014020 des Standesamts, das den Sterbe- fall beurkundet hatte. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister 19 1.5. Fortführung von Hinweisen Abb. 12 Die Grundlagen zur Fortführung von Hinweisen sind in der Regel nicht aufzubewahren, sondern zu vernichten. Die Mitteilung über eine neue Eheschließung eines Ehegatten nach Auflösung der Ehe, in diesem Beispiel die XPS-Nachricht 012030, wird vom Posteingang aus in die Vorgangsbe- arbeitung übernommen. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
20 AutiSta 11.5 Teil I 1.5.1. Verfügung für die Sammelakte Standesamt Mitte in Frankfurt am Main Verfügung nach Fortführung eines Eheeintrags, Hinweis auf Wiederverheiratung Registereintrag: Mitte in Frankfurt am Main, 06412001, E 2/1990 1 Ereignis: Eheschließung am 16.01.1990, in Frankfurt am Main Beurkundete Personen: Färber, Philipp; Zimmermann, Ute Mitteilungen: Verfügung Fortführung © Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main · Berlin 2020 Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen werden: 012030 neue Ehe Dokumente, die zur Sammelakte genommen werden: Anmerkung: -/- Frankfurt am Main, 07.02.2021 Tryba, Standesbeamter 16/803 Abb. 13 Auch nach Eintragung eines Hinweises wird die Verfügung für die Sammelakte (16 / 803) angeboten. Da die XPS-Nachricht 012030 nicht aufbewahrt wird, wird sie in der Rubrik Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen werden angegeben. Damit ist sichergestellt, dass auch hinsichtlich der Hinweise die Arbeitsschritte nachver- folgt werden können. © Verlag für Standesamtswesen GmbH
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