AutiSta Anleitungen 11.5 - für die standesamtliche Praxis mit Fallbeispielen Herausgegeben vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und ...

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AutiSta Anleitungen 
11.5
für die standesamtliche Praxis
mit Fallbeispielen

Herausgegeben vom Bundesverband der
Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V.

unter Mitarbeit von Beate Tripp

Verlag für Standesamtswesen GmbH   Frankfurt am Main · Berlin
AutiSta Anleitungen 11.5 - für die standesamtliche Praxis mit Fallbeispielen Herausgegeben vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und ...
Impressum

Mitarbeiterin: Beate Tripp, Studienleiterin an der Akademie für
Personen­standswesen, Bad Salzschlirf

© Verlag für Standesamtswesen GmbH
Frankfurt am Main · Berlin 2021

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Inhaltsverzeichnis                                                                      3

Inhaltsverzeichnis
Einführung in das Schwerpunktthema von AutiSta Version 11.5                        5

Teil I                                                                             7

1.       Nachweise für die Beurkundung im Eheregister                               7
         1.1. Anmeldung der Eheschließung – Standardbeispiel 1                      7
         1.2. Beurkundung der Eheschließung                                        11
         1.3. Folgebeurkundung über Namensänderungen                              13
         1.4. Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe                             16
         1.5. Fortführung von Hinweisen                                           19

2.       Nachweise für die Beurkundung im Geburtenregister                         21
         2.1. Anzeige und Beurkundung der Geburt                                  21
         2.2. Folgebeurkundung über Vaterschaft                                   24
         2.3. Folgebeurkundung über Namensänderungen                              26
         2.4. Hinweis auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit            29

3.       Nachweise für die Beurkundung im Sterberegister                          32
         3.1. Verfügung für die Sammelakte                                        33

4.       Nachweise für die Besonderen Beurkundungen                               35
         4.1. Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens in BN                      35
         4.2. Anerkennung der Vaterschaft in BV                                   38
         4.3. Entgegennahme einer im Ausland beurkundeten Namenserklärung in BT   40

5.       Migration bereits erfasster Unterlagen                                   43
         5.1. Unterlagen in EA und EE                                             43
         5.2. Unterlagen in GE                                                    46
         5.3. Unterlagen in SE                                                    47

6.       Angabe der gewünschten Urkunden und der Kontaktdaten                     48
         6.1. Angabe der gewünschten Urkunden                                     48
         6.2. Kontaktdaten in den Bereichen GE und SE                             49
         6.3. Aufnahme von Kontaktdaten – Besondere Beurkundungen                 50

7.       Übersetzungshilfen für Standardurkunden                                  51
8.       Eheregister                                                              52
         8.1. EE – Vergabe der Registernummer                                     52
         8.2. EE, EN – Mitteilungen zum Geburtseintrag gemeinsamer Kinder         55
         8.3. EU – Bescheinigungen über die Namensführung                         62

9.       Geburtenregister                                                         66
10.      Sterberegister                                                           67

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4   Inhaltsverzeichnis

    Teil II – Nacherfassung                                                             69

    Vorbemerkung                                                                        69
    1.    Folgebeurkundungen im Rahmen der Nacherfassung                                69
          1.1. Warum überhaupt Folgebeurkundung im Rahmen der Nacherfassung?            69
          1.2. Nacherfassung eines Randvermerks nach Abschluss                          72

    2.    Wiederaufnahme abgeschlossener Nacherfassungen und nachträglicher Abschluss   74
          2.1. Wiederaufnahme in ePR-WebInfo                                            74
          2.2. Abschluss der Nacherfassung                                              74

    Teil III – AutiSta Neu mit AutiSta Sammelakte ­Integration                          75

    Vorbemerkung                                                                        75
    1.    Beurkundung der Geburt des Kindes einer ledigen Mutter                        76
          1.1. Aufnahme der Daten für die Beurkundung                                   76
          1.2. Vorgelegte Unterlagen und Nachweise                                      79
          1.3. Weitere Aufgaben                                                         80
          1.4. Adressierung der Behörden für Mitteilungen                               81
          1.5. Schlussverfügung                                                         82
          1.6. Druckauswahl                                                             84

    2.    Folgebeurkundung – Vaterschaft                                                86
          2.1. Eingangsmaske und vorgelegte Unterlagen                                  86
          2.2. Mitteilungspflichten                                                     87
          2.3. Schlussverfügung                                                         88
          2.4. Druckauswahl                                                             89
          2.5. Verfügung für die Sammelakte                                             90

    3.    Posteingang und Übernahme                                                     91
          3.1. Posteingang                                                              91
          3.2. Übernahme der Daten in die Vorgangsbearbeitung                           92

    4.    AutiSta Sammelakte Integration                                                94
          4.1. Übernahme elektronischer Dokumente                                       94
          4.2. Übernahmen eingescannter Dokumente                                       95

    Anhang – Codetabellen vorgelegte Unterlagen und Nachweise                           97

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Einführung in das Schwerpunktthema von AutiSta Version 11.5                                  5

Einführung in das Schwerpunktthema von AutiSta Version 11.5

Der Schwerpunkt des Updates auf AutiSta 11.5 liegt auf der Überarbeitung und Ergänzung
der Masken für vorgelegte Unterlagen und Nachweise und der Verfügungen für die Sam-
melakten, die genauso lange aufzubewahren sind wie die Einträge, zu denen sie gehören.

Die Ablage von Dokumenten in Akten ist weitgehend ein organisatorisches Thema. Für die
Sammelakte der Standesämter gelten jedoch spezielle Regelungen, wenn auch bisher
eher allgemeiner Art (§§ 6 und 7 PStG). Viele Standesämter bewahren deshalb – vorsichts-
halber – lieber zu viele als zu wenige Dokumente in der Sammelakte auf. Über einen ein-
heitlichen Kanon zum Inhalt der Sammelakte wird deshalb schon seit langem nachge-
dacht.

Mit der Einführung elektronischer Sammelakten stellen sich neue Fragen, weil nicht nur
die Menge und die Größe der als (Bild-)Dateien zu speichernden Dokumente eine Rolle
spielen, sondern auch die effiziente Verwaltung dieses stetig anwachsenden Bestandes.

  Anmerkung: Diese Anleitungen stellen das neue System für Nachweise und Verfügun-
  gen vor. Die Beispiele sind reine Muster und keine in sich konsistenten fachlichen Bei-
  spiele.

Der erste Schritt

Zweckbindung der Nachweise

Mit AutiSta 11.5 wird erstmals für alle Beurkundungsbereiche die Möglichkeit eingeführt,
mit der Vorgangsbearbeitung auch die vorgelegten Unterlagen und sonstigen Dokumente
aufzunehmen.

Dabei wurde zunächst geprüft, welchen konkreten Zweck ein Nachweis zu erfüllen hat.
Danach wurde geprüft, welche Dokumente für den jeweiligen Zweck in Frage kommen.

Codelisten

Die Listen der jeweils in Frage kommenden Dokumente wurden zusammen mit dem Bun-
desverband entwickelt und abgestimmt. Mit dieser Zweckbindung sind sie übersichtlich
und als allgemeine Richtlinie verwendbar.

Da alle Felder freie Textfelder sind, entscheidet das Standesamt auch weiterhin in eigener
Verantwortung, welche Dokumente es sich vorlegen lässt.

Der zweite Schritt

Kriterien zur Aufbewahrung

Nachweise, die ohne Aufwendungen im Zweifelsfall wiederbeschafft werden können,
müssen nicht aufbewahrt werden. Auch Dokumente, deren Inhalt und Fundstelle in einer
Niederschrift aufgenommen wurden, zum Beispiel in der Anmeldung der Eheschließung
oder in der Verfügung für die Sammelakte, müssen nicht zusätzlich aufbewahrt werden.

Verfügung für die Sammelakte

Die Verfügung für die Sammelakte, mit der jede Vorgangsbearbeitung abgeschlossen
wird, berücksichtigt nun auch den Gesamtprozess der Prüfung durch Nachweise und
deren Verwendung.

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6   AutiSta 11.5
    

    Durch Aufnahme aller Dokumente in der Verfügung, aufgeteilt nach solchen, die nicht
    aufbewahrt werden müssen, und solchen, die in die Sammelakte gelegt werden, bilden
    die Verfügungen eine Art Inhaltsverzeichnis der Sammelakte ab.

    Der nächste Schritt – Teil III

    Piloten für die elektronische Sammelakte

    Mit dem Modul AutiSta Sammelakte Integration wird die Anlegung und Ergänzung der
    elektronischen Sammelakte in die Vorgangsbearbeitung aufgenommen. Wie für AutiSta
    Neu (AutiSta 12.0) wird der Produktivnahme eine Pilotphase vorangestellt, mit der über-
    prüft wird, ob sich das Konzept in der Praxis bewährt oder anzupassen ist.

    Weg in die Sammelakte – Druckauswahl und Scan

    Sowohl bei Erstbeurkundungen als auch bei Folgebeurkundungen werden die Dokumente
    aus der Vorgangsbearbeitung heraus zur Ablage in der Sammelakte verfügt. Wird die Sam-
    melakte elektronisch geführt, werden elektronische Dokumente direkt in die Sammelakte
    verfügt. Handelt es sich um Papierdokumente, werden sie vorher eingescannt.

    Im Teil III wird AutiSta Neu mit der integrierten Sammelakte an Beispielen des Geburten-
    registers vorgestellt.

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1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister                                              7

Teil I
1.       Nachweise für die Beurkundung im Eheregister

Der Schwerpunkt der Punkte 1 bis 5 liegt auf den Änderungen der Masken für die vorgeleg-
ten Unterlagen und auf der Verfügung für die Sammelakte. Deshalb werden im Folgenden
keine in sich geschlossenen Fallbeispiele vorgestellt, sondern die Bearbeitung im Vorgang.

1.1.     Anmeldung der Eheschließung – Standardbeispiel 1

Die Anmeldung der Eheschließung durch zwei ledige deutsche Staatsangehörige, die in
Deutschland geboren sind und in Deutschland leben, wird hier immer noch als Standard-
fall betrachtet.

Abb. 1

Für die Bereiche EA und EE wurde die Maske Vorgelegte Unterlagen, Nachweise und weitere
Angaben nach einem neuen Schema aufgebaut, nämlich nach dem Zweck, den ein Nach-
weis erfüllen soll.

Die Angaben werden in den Bereich EE übertragen oder mit der XPS-Nachricht 017010 an
das Standesamt übermittelt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll. Die beiden letzten
Felder sind im Bereich EA noch gesperrt.

In diesem Beispiel von zwei ledigen deutschen Eheschließenden weisen beide mit dem
Personalausweis ihre Identität nach und damit auch insoweit ihre deutsche Staatsange-
hörigkeit. Die Bestätigung der Zuständigkeit und der Nachweis des Familienstands wurde
durch die erweitere Melderegisterauskunft eingeholt. Zum Nachweis der Geburt wurde

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8   AutiSta 11.5
    Teil I

    von beiden Verlobten die Geburtsurkunde vorgelegt (Zweifel hinsichtlich der Verwandt-
    schaft bestehen nicht).

    Abb. 1a

    Für die Unterlagen, die für gemeinsame Kinder der Eheschließenden vorzulegen sind,
    wurde eine eigene Maske eingerichtet.

    Da die Angaben über gemeinsame Kinder, die nicht im Eheeintrag dokumentiert werden,
    nur für weitere Aufgaben oder Mitteilungen nach der Beurkundung der Eheschließung
    benötigt werden, sind diese Unterlagen nicht in der Sammelakte des Eheeintrags der
    Eltern aufzubewahren, wenn sie in der Verfügung ausreichend dokumentiert sind.

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1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister                                            9
1.1. Anmeldung der Eheschließung – Standardbeispiel 1

1.1.1. Neue Codetabellen

Abb. 2

Die Codetabellen, die in den neuen Datenfeldern aufgerufen werden, sind zweckorien-
tiert. Die Tabelle in dem Feld Geburt zeigt nur Dokumente an, mit denen die Geburt nach-
gewiesen werden kann. Handelt es sich um eine inländische Urkunde, die nicht zur Sam-
melakte zu nehmen ist, oder um die Einsicht in den Geburtseintrag, wird das Feld zSaA
nicht angekreuzt (siehe Abb. 1 und 1a).

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10               AutiSta 11.5
                 Teil I

                 1.1.2. Verfügung für die Sammelakte

                                                                                     Standesamt Mitte in Frankfurt am Main

                                                                                     Verfügung, Anmeldung der Eheschließung

                                                                                     gültig bis: 04.08.2021

                                                                                     Schuberth, Hans Peter; Fischer, Marie

                                                                                     Ausgestellte Dokumente:
                                                                                     Anmeldung der Eheschließung
                                                                                     Ergebnis der Prüfung an die Eheschließenden

                                                                                     Nachweise und vorgelegte Dokumente:
     Verfügung © Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main · Berlin 2021

                                                                                     Personalausweis Eheschließender 1; erweiterte Melderegisterauskunft
                                                                                     Eheschließender 1; Geb.Urk. Eheschließender 1
                                                                                     Personalausweis Eheschließender 2; erweiterte Melderegisterauskunft
                                                                                     Eheschließender 2; Geb.Urk. Eheschließender 2

                                                                                     Anmerkung: Anleitung A 11.5

                                                                                     Frankfurt am Main, 05.02.2021

                                                                                     Tryba, Standesbeamter

                                                                                                                                                           16/802

                 Abb. 3

                 Die Verfügung über die Anmeldung der Eheschließung (16 / 802) enthält in dem Formular-
                 feld für die ausgestellten Dokumente im Bereich EA die Anmeldung der Eheschließung
                 und das Ergebnis der Prüfung, das den Eheschließenden übergeben wurde.

                 Das nächste Formularfeld enthält unter der Überschrift Nachweise und vorgelegte Doku-
                 mente die Dokumente, die vorgelegt wurden, in diesem Beispiel die Personalausweise und
                 Geburtsurkunden für den Eheschließenden 1 und 2, sowie die Nachweise, die das Standes-
                 amt sich selbst beschafft hat, hier die erweiterte Melderegisterauskunft.

                 Das Formularfeld Anmerkung gibt den Inhalt des Feldes interner Vermerk wieder (im Bei-
                 spiel den Hinweis darauf, dass dieser Vorgang für diese Anleitung verwendet wird). Da die
                 Verfügung zur Sammelakte genommen wird, wurde damit auch das Feld interner Vermerk
                 aufgewertet.

                 © Verlag für Standesamtswesen GmbH
1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister                                                                                                                                                                             11

1.2. Beurkundung der Eheschließung

Die Maske Vorgelegte Unterlagen und Nachweise wird direkt aus dem Bereich EA über-
nommen.

                                                                                                                                        Standesamt Mitte in Frankfurt am Main

                                                                                                                                        Verfügung nach Erstbeurkundung, Eheschließung

                                                                                                                                        Registereintrag: Mitte in Frankfurt am Main, 06412001, E 10/2021 0

                                                                                                                                        Ereignis: Eheschließung am 05.02.2021, in Frankfurt am Main

                                                                                                                                        Beurkundete Personen: Schuberth, Hans Peter; Fischer, Marie

                                                                                                                                        Mitteilungen:
                                                                                                                                        012010 Standesamt Geburtseintrag, Ehegatte 1
                                                                                                                                        012010 Standesamt Geburtseintrag, Ehegatte 2
                                                                                                                                        032010 Meldebehörde, beide Ehegatten
                                                                                                                                        052010 Zentrale Stelle Statistik

                                                                                                                                        Ausgestellte Urkunden:
                                                                                                                                        3 Eheurk.
                                                                                                                                        1 Eheurk. Dok.
                                                                                                                                        1 Bescheinigung Namensänderung Ehegatte 2
         Verfügung nach der Beurkundung eines Personenstandsfalls © Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main · Berlin 2020

                                                                                                                                        Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen werden:
                                                                                                                                        Personalausweis Ehegatte 1; erweiterte Melderegisterauskunft Ehegatte 1;
                                                                                                                                        Geb.Urk. Ehegatte 1; Personalausweis Ehegatte 2; erweiterte
                                                                                                                                        Melderegisterauskunft Ehegatte 2; Geb.Urk. Ehegatte 2

                                                                                                                                        Dokumente, die zur Sammelakte genommen werden:
                                                                                                                                        Anmeldung der Eheschließung; Niederschrift über die Eheschließung

                                                                                                                                        Die Übereinstimmung der in dieser Sammelakte enthaltenen elektronischen
                                                                                                                                        Dokumente mit den vorgelegten Dokumenten wird beglaubigt.

                                                                                                                                        Anmerkung: -/-

                                                                                                                                        Frankfurt am Main, 05.02.2021

                                                                                                                                        Tryba, Standesbeamter

                                                                                                                                                                                                                   16/801

Abb. 4

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12   AutiSta 11.5
     Teil I

     Nach der Beurkundung der Eheschließung enthält die Verfügung (16 / 801):
     – Von der Verfügungsmaske für Mitteilungen die Mitteilungen, die dort für den Vorgang
       verfügt wurden,
     – von der Verfügungsmaske für Urkunden die Anzahl der ausgestellten Urkunden,
     – von der Maske für die vorgelegten Unterlagen die Nachweise, die nicht zur Sammelakte
       genommen wurden, wenn das Feld zSaA nicht angekreuzt wurde, weil sie jederzeit wie-
       derbeschafft werden könnten,
     – von derselben Maske die Dokumente, für die das Feld zSaA angekreuzt wurde.
     – Die Anmeldung der Eheschließung und die Niederschrift über die Eheschließung sind
       Dokumente, die grundsätzlich zur Sammelakte zu nehmen sind. Aber auch sie werden
       nur in die Verfügung übernommen, wenn sie durch Ankreuzen der Felder zSaA verfügt
       wurden.

     Mit diesem Verfahren bietet die Verfügung für die Sammelakte neben dem Erledigungs-
     vermerk des Standesamts auch ein Inhaltsverzeichnis für die Sammelakte an.

     Der abgebildete Beglaubigungsvermerk wird gesetzt, wenn die derzeitige AutiSta Sam-
     melakte Integration bereits eingesetzt wird.

     Anmerkung: Mit AutiSta Neu wird dieses Modul neu aufgesetzt. So kann dann zum Beispiel
     die Verfügung aus der Druckauswahl heraus – medienbruchfrei – in das Modul Sammelakte
     übertragen werden.

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1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister                                            13

1.3.     Folgebeurkundung über Namensänderungen

Abb. 5

In den Arbeitsbereichen, in denen Registereinträge fortgeführt werden, wurden bisher die
Grundlagen der Änderung für die Folgebeurkundungen und gegebenenfalls weitere Nach-
weise nicht berücksichtigt.

In diesem Beispiel einer Namensänderung, die als Folgebeurkundung im Eheregister ein-
zutragen ist, ist die Grundlage der Änderung die beglaubigte Abschrift der Namenserklä-
rung, die das Standesamt selbst im Bereich BN beurkundet hat. Sie wird in die Sammel­
akte aufgenommen.

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14   AutiSta 11.5
     Teil I

     1.3.1. Neue Codetabellen

     Abb. 6

     Aus der Codetabelle, die im Bereich EM in dem Feld Grundlage der Änderung aufgerufen
     wird, wurde die begl. Abschr. Namenserklärung übernommen.

     Die Tabelle enthält auch die XPS-Nachrichten, die nach Namensänderungen im Geburts­
     eintrag an den Eheeintrag übermittelt werden.

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1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister                                                                                                                                              15
1.3. Folgebeurkundung über Namensänderungen

1.3.2. Verfügung für die Sammelakte

                                                                                                     Standesamt Mitte in Frankfurt am Main

                                                                                                      Verfügung Folgebeurkundung, Hinzufügung eines Begleitnamens

                                                                                                      Registereintrag: Mitte in Frankfurt am Main, 06412001, E 10/2021 1

                                                                                                      Ereignis: Eheschließung am 05.02.2021, in Frankfurt am Main

                                                                                                      Beurkundete Personen: Schuberth, Hans Peter; Schuberth, geb. Fischer, Marie

                                                                                                      Mitteilungen:
                                                                                                      032020 Meldebehörde, Ehegatte 2
         Verfügung Fortführung © Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main · Berlin 2020

                                                                                                      Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen werden:

                                                                                                      Dokumente, die zur Sammelakte genommen werden:
                                                                                                      begl. Abschr. Namenserklärung

                                                                                                      Die Übereinstimmung der dieser Sammelakte hinzugefügten elektronischen Dokumente
                                                                                                      mit den vorgelegten Dokumenten wird beglaubigt.

                                                                                                      Anmerkung: -/-

                                                                                                      Frankfurt am Main, 06.02.2021

                                                                                                      Tryba, Standesbeamter

                                                                                                                                                                                    16/803

Abb. 7

Auf der Verfügung für die Sammelakte nach einer Folgebeurkundung (16 / 803) wird im
ersten Formularfeld der Anlass der Folgebeurkundung festgehalten, in diesem Beispiel die
Hinzufügung eines Begleitnamens, und im weiteren der Erledigungsvermerk über die Mit-
teilung zur Meldebehörde der Frau (Ehegatte 2).

Als Grundlage für die Änderung lag nur die beglaubigte Abschrift der Namenserklärung
vor, die zur Sammelakte zu nehmen ist – und hier zur elektronischen Sammelakte.

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16   AutiSta 11.5
     Teil I

     1.4. Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe

     Abb. 8

     Im Bereich ES wurde zusätzlich zu dem Feld Grundlage der Änderung das Feld weitere
     Nachweise aufgenommen, weil besonders bei einer Auflösung durch Scheidung mehr als
     ein Nachweis erforderlich sein kann.

     In diesem Beispiel der Auflösung durch den Tod eines Ehegatten ist die XPS-Nachricht
     014020 die Grundlage der Änderung. Sie wurde vom Posteingang aus in die Vorgangsbe-
     arbeitung übernommen.

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1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister                                             17
1.4. Folgebeurkundung über Auflösung der Ehe

1.4.1. Neue Codetabellen

Abb. 9

Im Feld Grundlage der Änderung werden die Nachweise angeboten, mit denen der Tod
eines Ehegatten oder die Scheidung der Ehe nachgewiesen wird.

Da diese Codetabelle auch in anderen Bereichen aufgerufen wird, wenn die Auflösung der
Ehe nachzuweisen ist, enthält die Tabelle auch Urkunden und weitere Dokumente als
möglichen Nachweis.

Abb. 10

Die Codetabelle, die in dem Feld weitere Nachweise angeboten wird, ist für Fälle vorgese-
hen, in denen mehr als eine Grundlage erforderlich sein können. In dem Beispiel der Auf-
lösung durch Tod eines Ehegatten im Inland reicht die Mitteilung vom Sterberegister aus.

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18                            AutiSta 11.5
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                              1.4.2. Verfügung für die Sammelakte

                                                                                                 Standesamt Mitte in Frankfurt am Main

                                                                                                  Verfügung Folgebeurkundung, Tod des erstverstorbenen Ehegatten

                                                                                                  Registereintrag: Mitte in Frankfurt am Main, 06412001, E 13-1/1964 1

                                                                                                  Ereignis: Eheschließung am 05.01.1964, in Frankfurt am Main

                                                                                                  Beurkundete Personen: Petersen, Jan; Petersen, geb. Hölzl, Sabine

                                                                                                  Mitteilungen:
     Verfügung Fortführung © Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main · Berlin 2020

                                                                                                  Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen werden:

                                                                                                  Dokumente, die zur Sammelakte genommen werden:
                                                                                                  014020 Tod Ehegatte

                                                                                                  Die Übereinstimmung der dieser Sammelakte hinzugefügten elektronischen Dokumente
                                                                                                  mit den vorgelegten Dokumenten wird beglaubigt.

                                                                                                  Anmerkung: -/-

                                                                                                  Frankfurt am Main, 05.03.2021

                                                                                                  Tryba, Standesbeamter

                                                                                                                                                                              16/803

                              Abb. 11

                              Nach der Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Tod im Inland hat das Stan-
                              desamt der Eheschließung keine Mitteilungspflichten. Mit der Verfügung für die Sammel­
                              akte ist nur festzuhalten, auf welcher Grundlage die Änderung eingetragen wurde, in die-
                              sem Beispiel auf Grundlage der XPS-Nachricht 014020 des Standesamts, das den Sterbe-
                              fall beurkundet hatte.

                              © Verlag für Standesamtswesen GmbH
1. Nachweise für die Beurkundung im Eheregister                                          19

1.5. Fortführung von Hinweisen

Abb. 12

Die Grundlagen zur Fortführung von Hinweisen sind in der Regel nicht aufzubewahren,
sondern zu vernichten.

Die Mitteilung über eine neue Eheschließung eines Ehegatten nach Auflösung der Ehe, in
diesem Beispiel die XPS-Nachricht 012030, wird vom Posteingang aus in die Vorgangsbe-
arbeitung übernommen.

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20                       AutiSta 11.5
                         Teil I

                         1.5.1. Verfügung für die Sammelakte

                                                                                                 Standesamt Mitte in Frankfurt am Main

                                                                                                  Verfügung nach Fortführung eines Eheeintrags, Hinweis auf Wiederverheiratung

                                                                                                  Registereintrag: Mitte in Frankfurt am Main, 06412001, E 2/1990 1

                                                                                                  Ereignis: Eheschließung am 16.01.1990, in Frankfurt am Main

                                                                                                  Beurkundete Personen: Färber, Philipp; Zimmermann, Ute

                                                                                                  Mitteilungen:
     Verfügung Fortführung © Verlag für Standesamtswesen GmbH, Frankfurt am Main · Berlin 2020

                                                                                                  Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen werden:
                                                                                                  012030 neue Ehe

                                                                                                  Dokumente, die zur Sammelakte genommen werden:

                                                                                                  Anmerkung: -/-

                                                                                                  Frankfurt am Main, 07.02.2021

                                                                                                  Tryba, Standesbeamter

                                                                                                                                                                                 16/803

                         Abb. 13

                         Auch nach Eintragung eines Hinweises wird die Verfügung für die Sammelakte (16 / 803)
                         angeboten. Da die XPS-Nachricht 012030 nicht aufbewahrt wird, wird sie in der Rubrik
                         Nachweise, die nicht zur Sammelakte genommen werden angegeben.

                         Damit ist sichergestellt, dass auch hinsichtlich der Hinweise die Arbeitsschritte nachver-
                         folgt werden können.

                         © Verlag für Standesamtswesen GmbH
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