BAG-Bulletin 34/2021 - SO SCHÜTZEN WIR UNS. www.bag-coronavirus.ch

 
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BAG-Bulletin 34/2021 - SO SCHÜTZEN WIR UNS. www.bag-coronavirus.ch
Ausgabe vom 23. August 2021

BAG-Bulletin 34/2021
                                               Woche

Informationsmagazin für medizinische Fachpersonen und Medienschaffende

SO SCHÜTZEN
WIR UNS.
www.bag-coronavirus.ch
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       HERAUSGEBER
       Bundesamt für Gesundheit
       CH-3003 Bern (Schweiz)
       www.bag.admin.ch

       REDAKTION
       Bundesamt für Gesundheit
       CH-3003 Bern
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       drucksachen-bulletin@bag.admin.ch

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       ISSN 1420-4266

       DISCLAIMER
       Das BAG-Bulletin ist eine amtliche Fachzeitschrift, die wöchentlich in französischer und deutscher Sprache erscheint.
       Sie richtet sich an Medizinfachpersonen, Medienschaffende, aber auch Interessierte.
       Die Publikation informiert aus erster Hand über die aktuellsten Gesundheitszahlen und relevante Informationen des BAG.

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BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
BAG-Bulletin 34/2021 - SO SCHÜTZEN WIR UNS. www.bag-coronavirus.ch
Inhalt

Meldungen Infektionskrankheiten 4
Sentinella-Statistik 6
www.bag-coronavirus.ch/impfung: Informationen zur COVID-19-Impfung 7
Spezialitätenliste                                                              8
Rezeptsperrung 59

                                                        BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
BAG-Bulletin 34/2021 - SO SCHÜTZEN WIR UNS. www.bag-coronavirus.ch
4            34/21              ÜBERTRAGBARE KRANKHEITEN

       Meldungen Infektionskrankheiten
       Stand am Ende der 32. Woche (17.08.2021)a
       a
             Arzt- oder Labormeldungen laut Meldeverordnung. Ausgeschlossen sind Fälle von Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz bzw. des Fürstentums Liechten­
             stein. Zahlen provisorisch nach Eingangsdatum. Bei den in grauer Schrift angegebenen Daten handelt es sich um annualisierte Angaben: Fälle pro Jahr und
             100 000 Per­sonen der Wohnbevölkerung (gemäss Statistischem Jahrbuch der Schweiz). Die annualisierte Inzidenz erlaubt einen Vergleich unterschiedlicher Zeit­
             perioden.
       b
             Siehe Influenzaüberwachung im Sentinella-Meldesystem www.bag.admin.ch/grippebericht.
       c
             Ausgeschlossen sind materno-fötale Röteln.
       d
             Bei schwangeren Frauen und Neugeborenen
       e
             Die Fallzahlen für Gonorrhoe sind aufgrund einer Anpassung der Definition für eine Reinfektion erhöht und nicht mit denjenigen in früheren Bulletin-Ausgaben
             vergleichbar. Meldungen zum gleichen Patienten, die im Abstand von mindestens 4 Wochen eintreffen, werden neu als separate Fälle gezählt.
       f
             Primäre, sekundäre bzw. frühlatente Syphilis.
       g
             Die Fallzahlen für Syphilis sind aufgrund einer Anpassung der Falldefinition nicht mehr mit denjenigen in früheren Bulletin-Ausgaben vergleichbar.
       h
             Eingeschlossen sind Fälle von Haut– und Rachendiphtherie, aktuell gibt es ausschliesslich Fälle von Hautdiphtherie.

       Infektionskrankheiten:
       Stand am Ende der 32. Woche (17.08.2021)a
                                                     Woche 32                 letzte 4 Wochen                   letzte 52 Wochen                seit Jahresbeginn
                                           2021        2020   2019         2021     2020     2019             2021    2020    2019            2021     2020    2019

           Respiratorische Übertragung

           Haemophilus influenzae:                                    1          5           1           5         69        93       133          45     57     88
           invasive Erkrankung                                     0.60       0.80        0.20        0.80       0.80      1.10      1.50        0.80   1.10   1.60
           Influenzavirus-Infektion,             1                    2          4           1           4         50    11799     13688           33 11329 13298
           saisonale Typen und                0.60                 1.20       0.60        0.20        0.60       0.60   136.50     158.30        0.60 213.00 250.00
           Subtypenb
                                                29        11         11        132           47         59       603       522        528        391        249      308
           Legionellose
                                             17.40      6.60       6.60      19.80         7.10       8.90       7.00      6.00       6.10       7.40      4.70      5.80
                                                                                                                             53       226                    37      205
           Masern
                                                                                                                           0.60       2.60                 0.70      3.80
           Meningokokken:                                             1                      1           2          8        36         42          4        16        24
           invasive Erkrankung                                     0.60                   0.20        0.30       0.09      0.40       0.50       0.08      0.30      0.40
           Pneumokokken:                         6         4          12        21          27          29       387         674      895        259       430       630
           invasive Erkrankung                3.60      2.40        7.20      3.20        4.10        4.40       4.50       7.80     10.40       4.90      8.10     11.80
           Rötelnc                                                                                                                       1                               1
                                                                                                                                      0.01                            0.02

           Röteln, materno-fötald

           Tuberkulose                           5         7          7         25          39          32       343       409        430        235       264        286
                                              3.00      4.20       4.20       3.80        5.90        4.80       4.00      4.70       5.00       4.40      5.00       5.40

           Faeco-orale Übertragung

                                              217       253        267       881           818       839       6335       6507        7476     3857        3479     4262
           Campylobacteriose               130.50     152.20     160.60    132.50       123.00     126.20      73.30      75.30      86.50     72.50      65.40     80.10
           Enterohämorrhagische                43         27         34        124          78        116        790       826       1045         476      373       645
           E.-coli-Infektion                25.90      16.20      20.40      18.60       11.70       17.40       9.10      9.60      12.10       9.00      7.00     12.10
                                                 1                    1          2           3           5         54        85         99         37        51        43
           Hepatitis A
                                              0.60                 0.60       0.30        0.40        0.80       0.60      1.00       1.20       0.70      1.00      0.80
                                                                                 8           2           2       163         82        113        139        45         76
           Hepatitis E
                                                                              1.20        0.30        0.30       1.90      1.00       1.30       2.60      0.80       1.40
                                                           1                     5           1           4         33        51         41         17        38         23
           Listeriose
                                                        0.60                  0.80        0.20        0.60       0.40      0.60       0.50       0.30      0.70       0.40
           Salmonellose, S. typhi/                                    3                                  3          1        18         23                   10        13
           paratyphi                                               1.80                               0.40       0.01      0.20       0.30                 0.20      0.20
                                               63         33         47        218        126         165       1404      1335       1507       782        569       775
           Salmonellose, übrige
                                            37.90      19.80      28.30      32.80       19.00      24.80      16.20      15.40      17.40     14.70      10.70     14.60
                                                 3                    2         13           3           9         46      164        223          36        50      102
           Shigellose
                                              1.80                 1.20       2.00        0.40        1.40       0.50      1.90       2.60       0.70      0.90      1.90

BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
ÜBERTRAGBARE KRANKHEITEN                         34/21              5

                                      Woche 32              letzte 4 Wochen           letzte 52 Wochen           seit Jahresbeginn
                           2021         2020   2019      2021     2020    2019      2021    2020    2019       2021     2020    2019

Durch Blut oder sexuell übertragen

                                1                    2        2       3        7       47       68       79       30        31        44
Aids                         0.60                 1.20     0.30    0.40     1.00     0.50     0.80     0.90     0.60      0.60      0.80
                             154         163      228      761    754       827    11664     11715    11776     7194    6637      7333
Chlamydiose
                            92.60       98.00   137.20   114.40 113.40    124.40   134.90   135.50   136.20   135.20   124.80    137.80
                               77          63      80      306     255      283     3678     3555     3648     2198     1954      2345
Gonorrhoee
                            46.30       37.90   48.10     46.00   38.40    42.60    42.60    41.10    42.20    41.30    36.70     44.10
                                                                               2        3       18       31        2         6        16
Hepatitis B, akut
                                                                            0.30     0.03     0.20     0.40     0.04      0.10      0.30
Hepatitis B,                   17         11       10       58       63      55     1000     1000     1111      652       578       676
total Meldungen
                                                              1                2        1        8       30        1         2        21
Hepatitis C, akut
                                                           0.20             0.30     0.01     0.09     0.40     0.02      0.04      0.40
Hepatitis C,                      8       11       23       60       80      91      959      891     1088      601       521       659
total Meldungen
                                5           2        5       33      21       41      311     332      428      204        171      269
HIV-Infektion
                             3.00        1.20     3.00     5.00    3.20     6.20     3.60     3.80     5.00     3.80      3.20      5.10
                                1           9      20        22      34       68     562      676      672      358       379       446
Syphilis, Frühstadienf
                             0.60        5.40   12.00      3.30    5.10    10.20     6.50     7.80     7.80     6.70      7.10      8.40
                                1          14       24       23      46       91     759      929      962       473      508      627
Syphilis , totalg
                             0.60        8.40    14.40     3.50    6.90    13.70     8.80    10.80    11.10     8.90      9.60    11.80

Zoonosen und andere durch Vektoren übertragbare Krankheiten

                                                                              1        4        4        6        2         1         4
Brucellose
                                                                           0.20     0.05     0.05     0.07     0.04      0.02      0.08
                                                    3                         3        2       26       29        2        11        26
Chikungunya-Fieber
                                                 1.80                      0.40     0.02     0.30     0.30     0.04      0.20      0.50
                                                    9                 1      24       12      191     203         8        73       139
Dengue-Fieber                                    5.40              0.20    3.60     0.10     2.20     2.40     0.20      1.40      2.60

Gelbfieber

                                                              1                        2                          2
Hantavirus-Infektion
                                                           0.20                     0.02                       0.04
                                8          2        2        27       9      26      177      214      275      139        89       161
Malaria
                             4.80       1.20     1.20      4.10    1.40    3.90     2.00     2.50     3.20     2.60      1.70      3.00
                                2                   2        11       4       9       85       62       98       69        39        81
Q-Fieber
                             1.20                1.20      1.60    0.60    1.40     1.00     0.70     1.10     1.30      0.70      1.50
                                                                              1        3        4        1        2         3         1
Trichinellose
                                                                           0.20     0.03     0.05     0.01     0.04      0.06      0.02
                                2          4        8        14      10      20     165       147     111       116        68        69
Tularämie
                             1.20       2.40     4.80      2.10    1.50    3.00     1.90     1.70     1.30     2.20      1.30      1.30
                                                                                       1        1
West-Nil-Fieber
                                                                                    0.01     0.01
                               13         14       16        61    107       72      311      417     290      220       348       193
Zeckenenzephalitis
                             7.80       8.40     9.60      9.20   16.10   10.80     3.60     4.80     3.40     4.10      6.50      3.60
                                                                                                1
Zika-Virus Infektion
                                                                                             0.01

Andere Meldungen

                                                                                       1                          1
Botulismus
                                                                                    0.01                       0.02
Creutzfeldt-Jakob-­             3                             6               1       32       16       22       21        11        12
Krankheit                    1.80                          0.90            0.20     0.40     0.20     0.20     0.40      0.20      0.20
                                                                                       1        4        4                  2
Diphtherieh
                                                                                    0.01     0.05     0.05               0.04

Tetanus

                                                                                                               BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
6          34/21             ÜBERTRAGBARE KRANKHEITEN

       Sentinella-Statistik

       Provisorische Daten

       Sentinella:
       Anzahl Meldungen (N) der letzten 4 Wochen bis am 13.8.2021 und Inzidenz pro 1000 Konsultationen (N/103)
       Freiwillige Erhebung bei Hausärztinnen und Hausärzten (Allgemeinpraktiker, Internisten und Pädiater)
        Woche                               29                 30                 31                 32           Mittel 4 Wochen

                                      N          N/103   N          N/103   N          N/103   N          N/103    N       N/103
        Mumps                          1          0.1    1           0.1     0          0       0          0       0.5       0.1
        Pertussis                      1          0.1    1           0.1     0          0      1           0.1     0.8       0.1
        Zeckenstiche                  17          1.8    16          2.0     7          0.9    15          1.7    13.8       1.6
        Lyme Borreliose               12          1.3    20          2.5     5          0.6    18          2.0    13.8       1.6
        Herpes Zoster                  8          0.8     9          1.1     9          1.1     8          0.9     8.5       1.0
        Post-Zoster-Neuralgie          3          0.3    1           0.1    1           0.1     0          0       1.3       0.1
        Meldende Ärzte                120                102                100                105                106.8

BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
Coronavirus

  www.bag-coronavirus.ch/impfung: Informationen
  zur COVID-19-Impfung

                                    Zurück
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bag-coronavirus.ch/impfung

                                       BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
8          34/21              KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG

       Spezialitätenliste:
       Die Spezialitätenliste ist im Internet zu finden
       unter: www.spezialitätenliste.ch
       [] Der dem verfügten Publikumspreis zugrunde liegende Fabrikabgabepreis

       Gültig ab 1. August 2021

        Therap.          Dossier Nr. Präparate/ (Wirkstoffe)                                          Verantwortliche                    SHI–Nr.        Aufnahmejahr
        Gruppe                       Packungen                                                        Firma

        I. Neuzugang Präparate

        02.07.20                         Amlodipin Valsartan Zentiva                                  Helvepharm AG
        G                                (Amlodipinum, Valsartanum)
                               21231 Filmtabl 5/80 Blist 28 Stk Fr. 25.35 (11.36)                                                     66734001           01.08.2021, B
                               21231 Filmtabl 5/80 Blist 98 Stk Fr. 58.55 (36.71)                                                     66734002           01.08.2021, B
                               21231 Filmtabl 5/160 Blist 28 Stk Fr. 27.80 (13.48)                                                    66734003           01.08.2021, B
                               21231 Filmtabl 5/160 Blist 98 Stk Fr. 70.50 (47.13)                                                    66734004           01.08.2021, B
                               21231 Filmtabl 10/160 Blist 28 Stk Fr. 27.80 (13.48)                                                   66734005           01.08.2021, B
                               21231 Filmtabl 10/160 Blist 98 Stk Fr. 70.50 (47.13)                                                   66734006           01.08.2021, B
        Die gleichzeitige Therapie mit AMLODIPIN VALSARTAN ZENTIVA und einem Calciumantagonisten des I.T. 02.06 und/oder einem Angiotensin-II-Antagonisten und/oder einem
        ACE-Hemmer wird von der Grundversicherung nicht vergütet.

        03.04.50                         Xolair                                                       Novartis Pharma
                                         (Omalizumabum)                                               Schweiz AG
                               21252 Inj Lös 75 mg/0.5 ml Fertigspritze Fertspr                                                       68030001           01.08.2021, B
                                     0.500 ml Fr. 232.15 (187.92)
                               21252 Inj Lös 150 mg/1 ml Fertigspritze Fertspr 1 ml                                                   68030002           01.08.2021, B
                                     Fr. 447.85 (375.83)
        Schweres, gegenüber anderen Therapien resistentes, allergisches Asthma. Verschreibung durch einen Spezialarzt (Pneumologen, Allergologen). Die Verschreibung
        durch einen Grundversorger nach Erstverschreibung durch einen Spezialarzt bedarf der Kostengutsprache des Krankenversicherers nach vorgängiger Konsultation des
        Vertrauensarztes.
        Chronische spontane Urtikaria (CSU) bei Erwachsenen und Jugendlichen (ab 12 Jahren) mit unzureichendem Ansprechen auf eine Behandlung mit H1-Antihistaminika.
        Verschreibung durch einen Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie oder Dermatologie und Venerologie.

        07.12                            Simvastatin Spirig HC                                        Spirig HealthCare AG
        G                                (Simvastatinum)
                               21274 Filmtabl 20 mg Blist 30 Stk Fr. 39.15 (19.80)                                                    68242001           01.08.2021, B
                               21274 Filmtabl 20 mg Blist 100 Stk Fr. 73.85 (50.06)                                                   68242002           01.08.2021, B
                               21274 Filmtabl 40 mg Blist 30 Stk Fr. 39.15 (19.80)                                                    68242003           01.08.2021, B
                               21274 Filmtabl 40 mg Blist 100 Stk Fr. 85.00 (59.76)                                                   68242004           01.08.2021, B
                               21274 Filmtabl 80 mg Blist 30 Stk Fr. 39.15 (19.80)                                                    68242007           01.08.2021, B
                               21274 Filmtabl 80 mg Blist 100 Stk Fr. 86.25 (60.58)                                                   68242008           01.08.2021, B

BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG                                            34/21           9

Therap.            Dossier Nr. Präparate/ (Wirkstoffe)                                              Verantwortliche                       SHI–Nr.         Aufnahmejahr
Gruppe                         Packungen                                                            Firma

07.15                              Dupixent                                                         Sanofi-Aventis
                                   (Dupilumabum)                                                    (Suisse) SA
                        20819 Inj Lös 300 mg/2 ml Fertspr Safe-Sys Fertspr                                                            66649001             01.03.2020, B
                              2 Stk Fr. 1273.85 (1105.40)
Die Therapie bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Atopische Dermatitis – Erwachsene
Dupilumab wird in einer Anfangsdosis von 600 mg als subkutane Injektion (zwei Injektionen zu je 300 mg), gefolgt von einer Dosis von 300 mg als subkutane Injektion alle
zwei Wochen zur Behandlung erwachsener Patienten (ab dem 18. Lebensjahr) mit schwerer atopischer Dermatitis (IGA 4 [auf IGA Skala von 0–4] oder SCORAD >50 oder EASI
≥ 21.1) vergütet, sofern die Patienten auf eine intensivierte Lokalbehandlung mit verschreibungspflichtigen topischen Therapien (topische Kortikoide und/oder Calcineu-
rininhibitoren) und Phototherapie (sofern verfügbar und angezeigt) und auf eine systemische Behandlung mit einem konventionellen Immunsuppressivum (ausgenommen
systemische Kortikoide) während mindestens einem Monat unzureichend angesprochen haben oder bei denen diese Therapien kontraindiziert sind oder aufgrund von
klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten.
Dupilumab wird nicht in Kombination mit anderen systemischen Arzneimitteln zur Behandlung der atopischen Dermatitis vergütet.
Falls nach 16 Wochen Behandlung mit Dupilumab kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, d.h. keine IGA Reduktion um ≥ 2 Punkte gegenüber dem Ausgangswert oder
keine ≥ 50% Verbesserung des EASI-Score (EASI 50) gegenüber dem Ausgangswert oder keine =50% Verbesserung des SCORAD-Score (SCORAD 50) gegenüber dem Aus-
gangswert, ist die Behandlung abzubrechen.
Nach 52 Wochen ununterbrochener Therapie der atopischen Dermatitis mit Dupilumab ist eine erneute Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger
Konsultation des Vertrauensarztes einzuholen.
Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Dupilumab in der Indikation atopische Dermatitis darf ausschliesslich durch einen Facharzt für Der-
matologie und Venerologie oder Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie erfolgen.

Atopische Dermatitis - Jugendliche Patienten
Dupilumab wird bei Jugendlichen (12–17 Jahre) für Patienten mit einem Körpergewicht über 60 kg in einer Anfangsdosis von 600 mg als subkutane Injektion (zwei Injektio-
nen zu je 300 mg), gefolgt von einer Dosis von 300 mg als subkutane Injektion alle zwei Wochen und für Patienten mit einem Körpergewicht unter 60 kg in einer Anfangs-
dosis von 400 mg als subkutane Injektion (zwei Injektionen zu je 200 mg), gefolgt von einer Dosis von 200 mg als subkutane Injektion alle zwei Wochen mit schwerer
atopischer Dermatitis (IGA 4 [auf IGA Skala von 0-4] oder SCORAD >50 oder EASI ≥ 21.1) vergütet, sofern die Patienten auf eine intensivierte Lokalbehandlung mit verschrei-
bungspflichtigen topischen Therapien (topische Kortikoide und/oder Calcineurininhibitoren) und Phototherapie (sofern verfügbar und angezeigt) und ab 16 Jahren auf
eine systemische Behandlung mit einem konventionellen Immunsuppressivum (ausgenommen systemische Kortikoide) während mindestens einem Monat unzureichend
angesprochen haben oder bei denen diese Therapien kontraindiziert sind oder aufgrund von klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten.
Dupilumab wird nicht in Kombination mit anderen systemischen Arzneimitteln zur Behandlung der atopischen Dermatitis vergütet.
Falls nach 16 Wochen Behandlung mit Dupilumab kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, d.h. keine IGA Reduktion um ≥ 2 Punkte gegenüber dem Ausgangswert oder
keine ≥ 50% Verbesserung des EASI-Score (EASI 50) gegenüber dem Ausgangswert oder keine =50% Verbesserung des SCORAD-Score (SCORAD 50) gegenüber dem Aus-
gangswert, ist die Behandlung abzubrechen.
Nach 52 Wochen ununterbrochener Therapie der atopischen Dermatitis mit Dupilumab ist eine erneute Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger
Konsultation des Vertrauensarztes einzuholen.
Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Dupilumab in der Indikation atopische Dermatitis darf ausschliesslich durch einen Facharzt für Der-
matologie und Venerologie oder Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie erfolgen.

Befristete Limitation bis 31.07.2023
Asthma
Als Zusatztherapie mit einer Anfangsdosierung von maximal 600 mg, bzw. 400 mg Dupilumab als subkutane Injektion und anschliessend einer Erhaltungsdosierung von 300
mg, bzw. 200 mg alle 2 Wochen, bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit schwerem Typ 2 Asthma, gekennzeichnet durch folgende Kriterien:
•M indestens 4 klinisch relevante Exazerbationen in den vorausgegangenen 12 Monaten trotz maximal möglichen Dosierungen auf GINA-Stufe 4 (hochdosierte inhalative
  Kortikosteroide plus zusätzlicher Kontroller), die eine intermittierende Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden benötigten UND
• eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.3 G/L oder
•e iner Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.15 G/L und bei Patienten >16 Jahren einen FeNO-Wert von ≥ 50 ppb bzw. bei jugendlichen Patienten (12–16 Jahre) einen FeNO-Wert
  von ≥ 35 ppb.
ODER
•M indestens 2 klinisch relevanten Exazerbationen in den vergangenen 12 Monaten bei Patienten/-Innen, die nur aufgrund einer Erhaltungstherapie für mindestens
  6 Monate in den letzten 12 Monaten mit systemischen Kortikosteroiden (GINA-Stufe 5) eine Krankheitskontrolle erreichen UND
• eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.3 G/L bevor eine Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden begonnen worden war oder
•b ei Patienten > 16 Jahren einen FeNO-Wert von ≥ 50 ppb bzw. bei jugendlichen Patienten (12–16 Jahre) einen FeNO-Wert von ≥ 35 ppb bevor eine Behandlung mit syste-
  mischen Kortikosteroiden begonnen worden war.

Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg durch einen Facharzt der Pneumologie, Allergologie oder Immunologie zu überprüfen.
Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.
Ein Therapieerfolg entspricht:
•b
  ei Behandlung auf GINA-Stufe-4: eine Reduktion von mindestens 50 % der Exazerbationen im Vergleich zu Therapiebeginn und im Folgenden maximal gleichbleibender
 Exazerbationsrate
ODER
•b
  ei Behandlung auf GINA-Stufe-5 mit systemischen Kortikosteroiden: Reduktion der Exazerbationsrate bei maximal gleichbleibender oder reduzierter Dosis der oralen
 Steroide und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate bei stabiler Dosis der oralen Steroide ODER
 Senkung der oralen Steroiddosis bei maximal gleichbleibender Exazerbationsrate auf 50% der Ausgangs Prednison-Äquivalente und im Folgenden gleichbleibender oder
 weiter reduzierter Steroiddosis bei maximal gleichbleibender Exazerbationsrate
ODER Wechsel auf Gina-Stufe 4 bei nicht mehr als 2 Exazerbationen jährlich und im Folgenden maximal gleichbleibender oder weiter verringerter Exazerbationsrate.

Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung des schweren Asthmas.

Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Dupilumab in der Indikation Asthma darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Allergologie
und Immunologie erfolgen.

                                                                                                                                             BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
10         34/21               KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG

        Therap.           Dossier Nr. Präparate/ (Wirkstoffe)                                             Verantwortliche                      SHI–Nr.         Aufnahmejahr
        Gruppe                        Packungen                                                           Firma

        07.15                             Ilumetri                                                        Almirall AG
                                          (Tildrakizumabum)
                                20900 Inj Lös 100 mg/ml Fertspr 1 ml Fr. 3514.55                                                            66784002            01.08.2019, B
                                      (3188.82)
        Befristete Limitation bis 31.08.2021
        Plaque-Psoriasis:
        Behandlung erwachsener Patienten mit schwerer Plaque-Psoriasis, bei denen eine Phototherapie oder eine der folgenden konventionellen systemischen Therapien
        (Ciclosporin, Methotrexat, Acitretin) keinen therapeutischen Erfolg gezeigt haben. Falls nach 28-wöchiger Behandlung kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, ist die
        Behandlung abzubrechen. Pro Verabreichung wird eine maximale Dosis von 100 mg vergütet.
        Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Dermatologie oder dermatologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.
        Nicht zur Behandlung Psoriatischer Arthritis.

        07.15                             Skyrizi                                                         AbbVie AG
                                          (Risankizumabum)
                                20922 Inj Lös 75 mg/0.83 ml 2 Fertspr 0.830 ml                                                              66944001            01.08.2019, B
                                      Fr. 3816.85 (3483.74)
        Befristete Limitation bis 31.08.2021
        Schwere Plaque-Psoriasis:
        Behandlung erwachsener Patienten mit schwerer Plaque-Psoriasis, bei denen eine Phototherapie oder eine der folgenden konventionellen systemischen Therapien
        (Ciclosporin, Methotrexat, Acitretin) keinen therapeutischen Erfolg gezeigt haben. Falls nach 16-wöchiger Behandlung kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, ist die
        Behandlung abzubrechen.
        Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Dermatologie oder dermatologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.

        07.16.10                          Alecensa                                                        Roche Pharma
                                          (Alectinibum)                                                   (Schweiz) AG
                                20594 Kaps 150 mg 224 Stk Fr. 5793.00 (5411.70)                                                             65970001             01.08.2017, A
        Befristete Limitation bis 31.10.2021
        Erstlinienbehandlung
        Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Zur Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem
        oder metastasiertem ALK (Anaplastic-lymphoma-kinase)-positivem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) als Monotherapie. Im Falle einer Progression ist die
        Behandlung abzubrechen.

        Befristete Limitation bis 31.10.2021
        Zweit- oder Drittlinienbehandlung
        Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Zur Behandlung von Patienten mit lokal fortgeschrittenem
        oder metastasiertem ALK (Anaplastic-lymphoma-kinase)-positivem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) nach Progression unter Crizotinib oder bei dokumen-
        tierter Crizotinib-Unverträglichkeit als Monotherapie, sofern ALECENSA vorgängig noch nicht eingesetzt wurde. Im Falle einer Progression ist die Behandlung abzu­
        brechen.

BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG                                           34/21          11

Therap.           Dossier Nr. Präparate/ (Wirkstoffe)                                             Verantwortliche                      SHI–Nr.         Aufnahmejahr
Gruppe                        Packungen                                                           Firma

07.16.10                          Empliciti                                                       Bristol-Myers Squibb
                                  (Elotuzumabum)                                                  SA
                        20544 Trockensub 300 mg Durchstf 1 Stk Fr. 1389.65                                                          65920001            01.08.2017, A
                              (1210.98)
                        20544 Trockensub 400 mg Durchstf 1 Stk Fr. 1832.35                                                          65920002            01.08.2017, A
                              (1614.64)
Befristete Limitation bis 30.09.2021
EMPLICITI wird nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes in Kombination mit Lenalidomid und Dexa-
methason zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidivierendem multiplem Myelom, die mindestens eine vorangegangene Therapie erhalten haben, vergütet.
Dosierungsschema und Dosierung für die Kombinationstherapie sollen nach Angaben der Fachinformation erfolgen, wobei maximal 10 mg Elotuzumab/kg Körpergewicht
eingesetzt werden dürfen.

Falls es zu einer Progression der Krankheit kommt oder inakzeptable Toxizitätserscheinungen auftreten, muss die Behandlung mit EMPLICITI abgebrochen werden.

Bristol-Myers Squibb SA vergütet im Rahmen der Kombinationstherapie von EMPLICITI mit Lenalidomid nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem
die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung EMPLICITI 28.19% des Fabrikabgabepreises. Die Mehrwertsteuer kann nicht
zusätzlich zu den Rückvergütungsbeträgen zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Verabreichung
erfolgen.

Befristete Limitation bis 30.09.2021
Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
EMPLICITI wird in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason zur Behandlung des multiplen Myeloms bei erwachsenen Patienten vergütet, die zuvor mindestens
zwei Therapien inklusive Lenalidomid und einen Proteasom-Inhibitor erhalten haben und die Progredienz zur letzten Therapie gezeigt haben. Dosierungsschema und
Dosierung für die Kombinationstherapie sollen nach Angaben der Fachinformation erfolgen.

Falls es zu einer Progression der Krankheit kommt oder inakzeptable Toxizitätserscheinungen auftreten, muss die Behandlung mit EMPLICITI abgebrochen werden.

Bristol-Myers Squibb SA vergütet im Rahmen der Kombinationstherapie von EMPLICITI mit Pomalidomid und Dexamethason nach Aufforderung durch denjenigen Kranken­
versicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung EMPLICITI einen festgelegten Anteil des Fabrikabga-
bepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den Rückvergütungsbeträgen
zurückgefordert werden.

07.16.10                          Fulvestrant Xiromed                                             Xiromed SA
G                                 (Fulvestrantum)
                        21268 Inj Lös 250 mg/5 ml 2 Fertspr 5 ml Fr. 395.00                                                         68260002            01.08.2021, B
                              (329.81)
Behandlung von postmenopausalen Patientinnen (natürliche oder induzierte Menopause) mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Östrogenrezeptor-­
positivem Mammakarzinom, die auf eine andere antihormonelle Therapie nicht oder nicht mehr ansprechen.

07.16.10                          Fulvestrant Zentiva                                             Helvepharm AG
G                                 (Fulvestrantum)
                        21270 Inj Lös 250 mg/5 ml 2 Fertspr 5 ml Fr. 517.20                                                         68281001            01.08.2021, B
                              (436.23)
Behandlung von postmenopausalen Patientinnen (natürliche oder induzierte Menopause) mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Östrogenrezeptor-­
positivem Mammakarzinom, die auf eine andere antihormonelle Therapie nicht oder nicht mehr ansprechen.

07.16.10                          Imbruvica                                                       Janssen-Cilag AG
                                  (Ibrutinibum)
                        21011 Filmtabl 140 mg 28 Stk Fr. 2087.95 (1847.69)                                                          67109005            01.12.2019, A
                        21011 Filmtabl 280 mg 28 Stk Fr. 4033.75 (3695.38)                                                          67109006            01.12.2019, A
                        21011 Filmtabl 420 mg 28 Stk Fr. 5927.65 (5543.07)                                                          67109007            01.12.2019, A
Befristete Limitation bis 31.10.2021
Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Chronisch lymphatische Leukämie (CLL)
Als Monotherapie zur Behandlung erwachsener Patienten mit chronisch lymphatischer Leukämie (CLL)
• ab der ersten Linie bei Patienten mit 17p-Deletion oder TP53-Mutation
•a b der zweiten Linie bei Frührezidiven (Rezidiv entsprechend der Vortherapie gemäss Leitlinien bis zu maximal 3 Jahren) oder bei Patienten, die für eine Chemoimmun-
  therapie nicht geeignet sind.

Morbus Waldenström (MW)
Als Monotherapie zur Behandlung symptomatischer erwachsener Patienten mit Morbus Waldenström (MW), die mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben
und innerhalb von 12 Monaten nach einem Rituximab-basierenden Therapieregime einen Rückfall hatten.

                                                                                                                                          BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
12         34/21               KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG

        Therap.           Dossier Nr. Präparate/ (Wirkstoffe)                                              Verantwortliche                      SHI–Nr.         Aufnahmejahr
        Gruppe                        Packungen                                                            Firma

        07.16.10                          Kisqali                                                          Novartis Pharma
                                          (Ribociclibum)                                                   Schweiz AG
                                20682 Tabl 200 mg Blist 21 Stk Fr. 1274.05 (1105.57)                                                        66377003             01.06.2019, A
                                20682 Tabl 200 mg Blist 42 Stk Fr. 2231.65 (1978.69)                                                         66377001            01.06.2019, A
                                20682 Tabl 200 mg Blist 63 Stk Fr. 3079.15 (2764.05)                                                        66377002             01.06.2019, A
        Befristete Limitation bis 31.05.2024
        Zur Behandlung von prä-, peri- oder postmenopausalen Frauen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, humanem epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negati-
        vem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs:
        • in Kombination mit einem Aromatase-lnhibitor als Erstlinientherapie, wenn eine endokrine Monotherapie begründet nicht angezeigt ist. Kein Einsatz bei viszeraler Krise.
          Bei postmenopausalen Frauen muss das krankheitsfreie Intervall nach Abschluss der neoadjuvanten oder adjuvanten endokrinen Therapie > 12 Monate betragen.

        Zur Behandlung von postmenopausalen Frauen mit Hormonrezeptor (HR)-positivem, humanem epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativem lokal
        fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs:
        • in Kombination mit Fulvestrant als Erstlinientherapie, wenn eine endokrine Monotherapie begründet nicht angezeigt ist. Kein Einsatz bei viszeraler Krise. Das krank-
          heitsfreie Intervall nach Abschluss der neoadjuvanten oder adjuvanten endokrinen Therapie muss > 12 Monate betragen.
        • in Kombination mit Fulvestrant als Erstlinientherapie bei Rezidiv während neoadjuvanter oder adjuvanter endokriner Therapie oder innerhalb von 12 Monaten nach
          Abschluss der adjuvanten endokrinen Therapie.
        • in Kombination mit Fulvestrant als Zweitlinientherapie nachdem die endokrine Therapie bereits im metastasierenden Stadium als Erstlinientherapie eingesetzt wurde.

        Bei prä- oder perimenopausalen Frauen soll die endokrine Therapie mit einem LHRH-Agonisten (LHRH ≥ Luteinizing Hormone-Releasing Hormone) kombiniert werden.

        Kein Einsatz bei Progression auf einer vorangegangenen Therapie mit einem Inhibitor von Cyclinabhängiger Kinase (CDK) 4 und 6.

        Die Patienten dürfen maximal bis zur Progression der Erkrankung behandelt werden.

        Die Novartis Pharma Schweiz AG vergütet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforde-
        rung hin auf jede bezogene Packung Kisqali einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückerstattung
        bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem
        Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

        07.16.10                          Lenvima                                                          Eisai Pharma AG
                                          (Lenvatinibum)
                                20408 Kaps 4 mg 30 Stk Fr. 1687.45 (1482.50)                                                                 65512001            01.10.2015, A
                                20408 Kaps 10 mg 30 Stk Fr. 1687.45 (1482.50)                                                                65512002            01.10.2015, A
        Differenziertes Schilddrüsenkarzinom (DTC)
        Radiojod-refraktäres, lokal fortgeschrittenes oder metastasierendes, progredientes, differenziertes Schilddrüsenkarzinom.
        Es werden nur die Dosierungen gemäss Fachinformation vergütet (24 mg, 20 mg, 14 mg, 10 mg oder tiefere Dosierungen).

        Hepatozelluläres Karzinom (HCC)
        Als Monotherapie zur Erstlinientherapie des fortgeschrittenen, nicht-reserzierbaren Leberzellkarzinoms bei Patienten, für welche alle folgenden Kriterien zutreffen:
        – weniger als 50% der Leber sind vom Karzinom befallen
        – es liegt keine Tumorinvasion in den Gallengang oder den Hauptportalvenenarm der Pfortader vor
        – ECOG Status 0-1
        – Child-Pugh A
        – BCLC-Stadium B, wenn eine TACE (transarterielle Chemoembolisation) nicht infrage kommt oder BCLC-Stadium C
        – Keine gleichzeitige Verabreichung von HAIC (hepato-arterielle Infusion einer Chemotherapie).
        Es werden nur die Dosierungen von einmal täglich 12 mg, 8 mg oder 4 mg gemäss Fachinformation vergütet.

BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG                                          34/21            13

Therap.           Dossier Nr. Präparate/ (Wirkstoffe)                                            Verantwortliche                      SHI–Nr.        Aufnahmejahr
Gruppe                        Packungen                                                          Firma

07.16.10                          Oyavas                                                         Spirig HealthCare AG
                                  (Bevacizumabum)
                        21272 Inf Konz 100 mg/4 ml Durchstf 4 ml Fr. 312.10                                                        67857001           01.08.2021, A
                              (257.57)
                        21272 Inf Konz 400 mg/16 ml Durchstf 16 ml Fr. 1117.50                                                    67857002            01.08.2021, A
                              (962.84)
Kolorektalkarzinom
Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation und Genehmigung des Vertrauensarztes zur Erstlinientherapie bei Patienten mit
metastasiertem Karzinom des Kolons oder Rektums in Kombination mit 5-Fluorouracil/Folinsäure, 5-Fluorouracil/Folinsäure/Irinotecan oder Capecitabine/Oxaliplatin
(XELOX). Oyavas wird bei entsprechender ärztlicher Verordnung bis zur Progression der Krankheit vergütet. Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach
vorgängiger Konsultation und Genehmigung des Vertrauensarztes zur Zweitlinientherapie in Kombination mit einem Irinotecan- oder Oxaliplatin-haltigen Chemothera-
pieschema bei Patienten mit metastasiertem Kolon- oder Rektumkarzinom mit vorheriger Oxaliplatin- oder Irinotecan-basierter Chemotherapie mit oder ohne Bevacizu-
mab. Oyavas wird bei entsprechender ärztlicher Verordnung bis zur Progression der Krankheit vergütet.

Lungenkarzinom
Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation und Genehmigung des Vertrauensarztes zur Erstlinientherapie von Patienten bei
nicht-resezierbarem, fortgeschrittenem, metastasiertem oder rezidivierendem, nicht-plattenepithelartigem, nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC). Die Dosierung
von Oyavas beträgt 7.5 mg/kg Körpergewicht (KGW) alle 3 Wochen. Die Dosierung von 15 mg/ kg KGW alle 3 Wochen ist nicht kassenzulässig. Nach bis zu 6 Behandlungs-
zyklen in Kombination mit einer Cisplatin- und Gemcitabin-haltigen Chemotherapie wird Oyavas bis zur Progression der Krankheit vergütet.

Nierenzellkarzinom
Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation und Genehmigung des Vertrauensarztes zur Erstlinientherapie bei nephrektomier-
ten Patienten mit fortgeschrittenem und/oder metastasiertem Nierenzellkarzinom in Kombination mit Interferon alfa-2a. Die Firma Spirig HealthCare AG vergütet in dieser
Indikation für die Behandlung auf Aufforderung desjenigen Krankenversicherers, bei dem die versicherte Person zum jeweiligen Bezugspunkt versichert war, Fr. 0.64 pro
mg Oyavas zurück. Oyavas wird bei entsprechender ärztlicher Verordnung bis zur Progression der Krankheit vergütet. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem
Betrag zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Verabreichung erfolgen.

Abwicklung der Rückvergütung:
a.) D er Leistungserbringer holt beim Krankenversicherer eine Kostengutsprache nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes ein. Dem Vertrauensarzt werden
     Diagnose, Gewicht des Patienten und die Dosierung bekanntgegeben.
b.) Der Krankenversicherer bestätigt dem Leistungserbringer die Kostengutsprache.
c.) Der Leistungserbringer stellt dem Krankversicherer die Rechnungen während der ganzen Therapiedauer über die vollen Medikamentenkosten.
d.) D er Krankenversicherer bezahlt dem Leistungserbringer den vollen Rechnungsbetrag. Im tiers garant vergütet der Krankenversicherer dem Versicherten dementspre-
     chend die vollen Medikamentenkosten. Der Krankenversicherer erhebt eine allfällige Kostenbeteiligung einzig auf dem Betrag nach Rückvergütung. Der versicherten
     Person entstehen keine weiteren Kosten.
e.) Den Rückvergütungsbetrag pro mg stellt der Versicherer der Spirig HealthCare AG in Rechnung.
f.) K
     ommt es im Verlaufe einer Oyavas-Behandlung zum Wechsel des behandelnden Leistungserbringers, so hat der jeweils nachbehandelnde Leistungserbringer eine
    erneute Kostengutsprache einzufordern.
g.) W echselt der Versicherungsnehmer den Versicherer, kann der vertrauensärztliche Dienst die Daten zur laufenden Behandlung beim vormaligen Versicherer nach­
     fragen.

                                                                                                                                         BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
14         34/21               KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG

        Therap.           Dossier Nr. Präparate/ (Wirkstoffe)                                             Verantwortliche                      SHI–Nr.         Aufnahmejahr
        Gruppe                        Packungen                                                           Firma
        Mammakarzinom
        Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation und Genehmigung des Vertrauensarztes zur Erstlinientherapie von Patientin-
        nen mit HER2-negativem, lokal rezidivierendem oder metastasiertem Mammakarzinom in Kombination mit Paclitaxel. Die Firma Spirig HealthCare AG vergütet in dieser
        Indikation für die Behandlung auf Aufforderung desjenigen Krankenversicherers, bei dem die versicherte Person zum jeweiligen Bezugspunkt versichert war, Fr. 0.34 pro
        mg Oyavas zurück. Oyavas wird bei entsprechender ärztlicher Verordnung bis zur Progression der Krankheit vergütet. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem
        Betrag zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Verabreichung erfolgen.

        Abwicklung der Rückvergütung:
        a.) D er Leistungserbringer holt beim Krankenversicherer eine Kostengutsprache nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes ein. Dem Vertrauensarzt werden
             Diagnose, Gewicht des Patienten und die Dosierung bekanntgegeben.
        b.) Der Krankenversicherer bestätigt dem Leistungserbringer die Kostengutsprache.
        c.) Der Leistungserbringer stellt dem Krankversicherer die Rechnungen während der ganzen Therapiedauer über die vollen Medikamentenkosten.
        d.) D er Krankenversicherer bezahlt dem Leistungserbringer den vollen Rechnungsbetrag. Im tiers garant vergütet der Krankenversicherer dem Versicherten dementspre-
             chend die vollen Medikamentenkosten. Der Krankenversicherer erhebt eine allfällige Kostenbeteiligung einzig auf dem Betrag nach Rückvergütung. Der versicherten
             Person entstehen keine weiteren Kosten.
        e.) Den Rückvergütungsbetrag pro mg stellt der Versicherer der Firma Spirig HealthCare AG in Rechnung.
        f.) K
             ommt es im Verlaufe einer Ovayas-Behandlung zum Wechsel des behandelnden Leistungserbringers, so hat der jeweils nachbehandelnde Leistungserbringer eine
            erneute Kostengutsprache einzufordern.
        g.) W echselt der Versicherungsnehmer den Versicherer, kann der vertrauensärztliche Dienst die Daten zur laufenden Behandlung beim vormaligen Versicherer nachfra-
             gen.

        Ovarialkarzinom
        Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation und Genehmigung des Vertrauensarztes für die Therapie nicht vorbehandelter
        Patienten mit Ovarialkarzinom (FIGO Stadium III und IV), bei welchen der Tumor nicht vollständig reseziert werden konnte und welche von einer im Anschluss an die
        Chemotherapie durchzuführenden weiteren Operation (Second look mit interval debulking) nicht potenziell profitieren. Oyavas wird nach 6 Zyklen in Kombination mit
        Carboplatin und Paclitaxel während 15 Monaten oder, falls diese eher eintritt, bis zur Progression der Krankheit vergütet.

        Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation und Genehmigung des Vertrauensarztes in Kombination mit Carboplatin und Gem-
        citabin oder in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel zur Behandlung von Patienten mit rezidivierendem, platinsensitivem epithelialem Ovarialkarzinom, Eileiterkarz-
        inom oder primärem Peritonealkarzinom (mit einem platinfreien Intervall von mindestens 6 Monaten). Nach 6 bis 10 Zyklen in Kombination mit Carboplatin und Gemcitabin
        oder in Kombination mit Carboplatin und Paclitaxel über eine Dauer von 6-8 Behandlungszyklen wird Oyavas bis zur Progression der Krankheit vergütet.

        Oyavas ist indiziert in Kombination mit Topotecan oder pegyliertem liposomalem Doxorubicin zur Behandlung von Patienten mit rezidivierendem, platin-resistentem
        epithelialem Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primärem Peritonealkarzinom, die mit bis zu zwei vorgängigen Chemotherapieregimen behandelt wurden, und nicht
        vorbehandelt wurden mit Bevacizumab oder anderen VEGF-Inhibitoren. Nach ca. 6 Zyklen in Kombination mit Topotecan oder pegyliertem liposomalen Doxorubicin wird
        Oyavas bei entsprechender ärztlicher Verordnung bis zur Progression der Krankheit vergütet.

        Zervixkarzinom
        Oyavas ist in Kombination mit Chemotherapie für die Behandlung von Patienten mit persistierendem, rezidivierendem oder metastasiertem Zervixkarzinom indiziert. Nach
        ca. 7 Zyklen in Kombination mit Chemotherapie wird Oyavas bei entsprechender ärztlicher Verordnung bis zur Progression der Krankheit vergütet.

         Befristete Limitation bis 30.06.2023
         Glioblastom
         Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation und Genehmigung des Vertrauensarztes zur Zweitlinien-Monotherapie bei
        ­Patienten mit rezidivierendem Glioblastom (WHO Grad IV) nach Vortherapie mit Temozolimid. Oyavas wird bei entsprechender ärztlicher Verordnung bis zur Progression der
         Krankheit vergütet.

BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG                                          34/21           15

Therap.           Dossier Nr. Präparate/ (Wirkstoffe)                                             Verantwortliche                     SHI–Nr.         Aufnahmejahr
Gruppe                        Packungen                                                           Firma

07.16.10                          Perjeta                                                         Roche Pharma
                                  (Pertuzumabum)                                                  (Schweiz) AG
                        19972 Inf Konz 420 mg/14 ml Vial 14 ml Fr. 3304.10                                                         62510001            01.07.2015, A
                              (2983.53)
Befristete Limitation bis 30.09.2021
Metastasiertes Mammakarzinom
Perjeta ist in Kombination mit Herceptin und Docetaxel zur Behandlung von Patientinnen mit HER2-positivem metastasierendem oder lokal rezidivierendem nicht
resezierbarem Brustkrebs indiziert, die noch keine Chemotherapie gegen ihre metastasierte Erkrankung erhalten haben. Nach Absetzen der Chemotherapie (ca. 6 Zyklen
Docetaxel) wird Perjeta in Kombination mit Herceptin bis zur Progression verabreicht.
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG vergütet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt
des Bezugs versichert war, auf die Kombination von Perjeta und Herceptin dem Krankenversicherer für jede bezogene Packung Perjeta einen Betrag von Fr. 452.33 bei
metastasiertem Brustkrebs. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückver-
gütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.

Befristete Limitation bis 30.09.2021
Neoadjuvante Therapie des Mammakarzinoms
Perjeta ist in Kombination mit Herceptin und Docetaxel (und Carboplatin bei 6 neoadjuvanten Zyklen) für die neoadjuvante Behandlung von Patienten mit HER2-positi-
vem, lokal fortgeschrittenem, entzündlichem Brustkrebs oder Brustkrebs im Frühstadium mit hohem Rezidivrisiko (entweder Tumorgrösse > 2 cm Durchmesser oder mit
Lymphknotenbefall) im Rahmen eines Therapieplanes für Brustkrebs im Frühstadium indiziert. Die neoadjuvante Behandlung mit Perjeta ist auf maximal 6 Behandlungs-
zyklen limitiert.
Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG vergütet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt
des Bezugs (Therapiestart) versichert war, eine einmalige Pauschale auf die Kombination von Perjeta und Herceptin von Fr. 4485.95 pro neoadjuvantem Fall bzw. Patien-
tin. Die Rückzahlung ist unabhängig von der tatsächlichen Anzahl an neoadjuvant verabreichten Therapiezyklen und kann nicht mit zusätzlichen Rückzahlungen pro Vial
kombiniert werden. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung
soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.

Befristete Limitation bis 30.09.2021
Adjuvante Therapie des Mammakarzinoms
Perjeta ist in Kombination mit Herceptin und Chemotherapie für die adjuvante Behandlung von Patienten mit HER2-positivem Brustkrebs im Frühstadium mit hohem
Rezidivrisiko (Lymphknoten-positiv) indiziert. Nur nach vorgängiger Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorheriger Konsultation des Vertrauensarztes.
Patienten, welche neoadjuvant mit Perjeta und Herceptin behandelt wurden, können die Behandlung mit Perjeta und Herceptin ohne eine nochmalige Kostengutspra-
che adjuvant fortsetzen. Die adjuvante Behandlung ist auf 18 Zyklen, unabhängig vom Zeitpunkt der Operation, limitiert. Bei neoadjuvanter Vortherapie mit Perjeta und
Herceptin, wird adjuvant bis auf insgesamt maximal 18 Zyklen ergänzt (z.B. 4 neoadjuvante Zyklen gefolgt von 14 adjuvanten Zyklen, oder 6 neoadjuvante Zyklen gefolgt
von 12 adjuvanten Zyklen).

Die Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG vergütet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt
des Bezugs versichert war, auf die Kombination von Perjeta und Herceptin dem Krankenversicherer für jede adjuvant (post-operativ) bezogene Packung Perjeta einen
festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Bei neoadjuvanter Vortherapie gilt das ad-
juvante Rückzahlungsschema ab dem 5. bzw. 7. Behandlungszyklus (entspricht dem 6. oder 8. Vial Perjeta, erster Zyklus ≥ 2 Vials Perjeta). Die Mehrwertsteuer kann nicht
zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.

07.99                             Cuprior                                                         Curatis AG
                                  (Trientinum)
                        21208 Filmtabl 150 mg 72 Stk Fr. 3986.25 (3649.01)                                                         67719001            01.08.2021, B
CUPRIOR wird vergütet zur Behandlung der Kupferspeicherkrankheit (Morbus Wilson) bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern im Alter von 5 Jahren oder älter, die eine
Behandlung mit D-Penicillamin nicht vertragen.
Die Behandlung muss von Gastroenterologen oder Hepatologen mit Erfahrung bei der Behandlung von Patienten mit Morbus Wilson initiiert und überwacht werden.

08.06                             Posaconazol Devatis                                             Devatis AG
G                                 (Posaconazolum)
                        21269 Susp 40 mg/ml zum Einnehmen 105 ml Fr. 621.90                                                        67594001            01.08.2021, B
                              (527.44)
Die Prophylaxe bei Hochrisikopatienten (siehe 1a und 1b) darf nur von qualifizierten Zentren verordnet werden.
1a. Zur Prophylaxe von invasiven Mykosen (insbesondere Aspergillose) bei neutropenischen Patienten mit akuter myeloischer Leukämie oder myelodysplastischem
Syndrom, die eine zytotoxische Chemotherapie erhielten.
1b. Zur Prophylaxe von invasiven Mykosen (insbesondere Aspergillose) bei Patienten mit Graft versus Host Disease (Transplantat-gegen-Empfänger-Reaktion).
2. Fusariose bei Patienten, deren Erkrankung therapieresistent ist gegenüber Amphotericin B bzw. bei Unverträglichkeit von Amphotericin B.
3. Chromoblastomykose und Myzetom bei Patienten, deren Erkrankung therapieresistent ist gegenüber Itraconazol bzw. bei Unverträglichkeit von Itraconazol.
4. K
    okzidioidomykose bei Patienten, deren Erkrankung therapieresistent ist gegenüber Amphotericin B, Itraconazol oder Fluconazol bzw. bei Unverträglichkeit dieser
   Arzneimittel.

                                                                                                                                         BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
16         34/21               KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG

        Therap.           Dossier Nr. Präparate/ (Wirkstoffe)                                            Verantwortliche                      SHI–Nr.         Aufnahmejahr
        Gruppe                        Packungen                                                          Firma

        08.08                             Pneumovax 23                                                   MSD Merck Sharp &
                                          (Vaccinum pneumococcale polysaccharidicum                      Dohme AG
                                          23 valens)
                                21267 Inj Lös Fertspr 0.500 ml Fr. 38.45 (19.23)                                                           65675003            01.08.2021, B
        Die Kostenübernahme der Impfstoffe als Teil einer präventiven Massnahme im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung richtet sich nach den in Artikel
        12a KLV für die jeweiligen Impfungen abschliessend festgelegten Voraussetzungen. Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation erfolgt keine Kostenübernahme
        durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
        Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen
        gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu
        einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
        Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3bis KVG.

        Anwendung bei schweren chronischen Krankheiten, Immunmangelzuständen, funktioneller oder anatomischer Asplenie und von Splenektomie.

        14.01.13                          Iopamiro                                                       Bracco Suisse SA
        O                                 (Iopamidolum)
                                15907 Inj Lös 200 mg/ml Durchstf 1 Stk 10 ml Fr. 15.20                                                     44140001            01.08.2021, B
                                      (6.08)
                                15907 Inj Lös 300 mg/ml Durchstf 1 Stk 10 ml Fr. 18.25                                                     44140003            01.08.2021, B
                                      (8.77)

        II. Andere Packungen und Dosierungen

        01.05                             Latuda                                                         Medius AG
                                          (Lurasidoni hydrochloridum)
                                20064 Filmtabl 20 mg Blist 56 Stk Fr. 240.30 (195.05)                                                      62785008            01.08.2021, B
        Die Vergütung der einzelnen Dosisstärken erfolgt entsprechend der Zulassung indikationsabhängig gemäss Fachinformation:
        Schizophrenie: Latuda 40 mg und Latuda 80 mg
        Behandlung depressiver Episoden im Rahmen einer bipolaren Störung Typ 1: Latuda 20 mg und Latuda 40 mg

        Entstehen für die Behandlung depressiver Episoden im Rahmen einer bipolaren Störung Typ 1 aufgrund einer Dosisanpassung auf 60 mg (20 mg + 40 mg) die doppelten
        Kosten, sind die Kosten der jeweiligen Packungen Latuda 20 mg auf Basis FAP von der Medius AG demjenigen Krankenversicherer rückzuvergüten, bei dem die versicher-
        te Person zum Zeitpunkt des Bezuges versichert war. Die MWSt kann nicht zusätzlich zum FAP zurückgefordert werden. Der Krankenversicherer fordert die Firma Medius
        AG zur Rückvergütung auf. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Therapie erfolgen.

        07.06.20                          Gliclazid retard Zentiva                                       Helvepharm AG
        G                                 (Gliclazidum)
                                18946 Ret Tabl 30 mg Blist 30 Stk Fr. 7.65 (3.09)                                                          58740005            01.08.2021, B
        Vergütung, wenn mit Metformin keine ausreichende Kontrolle der Glykämie erreicht wird.

        07.15                             Amgevita                                                        Amgen
                                          (Adalimumabum)                                                 ­Switzerland AG
                                20992 Inj Lös 40 mg/0.8 ml Fertspr 6 Stk Fr. 2490.80                                                       66979003            01.08.2021, B
                                      (2215.00)
                                21009 Inj Lös 40 mg/0.8 ml Fertigpen 6 Stk Fr. 2490.80                                                     67204003            01.08.2021, B
                                      (2215.00)
        Aktive rheumatoide Arthritis, aktive polyartikuläre juvenile idiopathische Arthritis bei Jugendlichen ab dem Alter von 13 Jahren mit einer Körperoberfläche grösser als
        1.7 m2, Psoriasis-Arthritis: Behandlung mit AMGEVITA, wenn die vorausgegangene antirheumatische Standardtherapie mit
        krankheitsmodifizierenden Antirheumatika (DMARDs) unzulänglich war.
        Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
        Ankylosierende Spondylitis (Morbus Bechterew): Behandlung mit AMGEVITA, wenn die vorausgegangene konventionelle Therapie unzulänglich war oder nicht vertragen
        wurde. Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
        Aktiver Morbus Crohn: Behandlung erwachsener Patienten mit AMGEVITA, wenn die vorausgegangene konventionelle Therapie (z.B. mit Azathioprin, 6-Mercaptopurin oder
        Glukokortikoiden) unzulänglich war, sowie bei Patienten, die nicht mehr auf Remicade ansprechen oder dieses nicht vertragen. Kostengutsprache durch den Kranken-
        versicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes sowie erneute Kostengutsprache nach zwei Jahren ununterbrochener Therapie.
        Moderate bis schwere Colitis ulcerosa: Behandlung erwachsener Patienten mit AMGEVITA, wenn die vorausgegangene konventionelle Therapie (z.B. mit Azathioprin,
        6-Mercaptopurin oder Glukokortikoiden) unzulänglich war oder nicht vertragen wurde. Kostengutsprache durch den Krankenversicherer
        nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
        Schwere Plaque-Psoriasis: Behandlung erwachsener Patienten, bei denen UVB und PUVA oder eine der folgenden drei systemischen Therapien (Ciclosporin, Methotrexat,
        Acitretin) keinen therapeutischen Erfolg gezeigt haben. Falls nach 12 Wochen kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist,
        ist die Behandlung abzubrechen. Die Verschreibung kann nur durch Fachärzte der Dermatologie oder dermatologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen.
        Aktive, mittelschwere bis schwere Hidradenitis suppurativa (Acne inversa): Behandlung erwachsener Patienten, wenn die vorausgegangene systemische Therapie mit
        Antibiotika unzulänglich war. Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
        Bei Patienten, die nach 12 Wochen kein Ansprechen nach HiSCR von mindestens 50% zeigen, ist die Behandlung abzubrechen. Die Verschreibung kann nur durch
        Fachärzte der Dermatologie oder dermatologische Universitätskliniken/Polikliniken erfolgen. Eine erneute Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vor-
        gängiger Konsultation des Vertrauensarztes nach 52 Wochen ununterbrochener Therapie.

BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG                                          34/21            17

Therap.           Dossier Nr. Präparate/ (Wirkstoffe)                                             Verantwortliche                      SHI–Nr.         Aufnahmejahr
Gruppe                        Packungen                                                           Firma

07.15                             Dupixent                                                        Sanofi-Aventis
                                  (Dupilumabum)                                                   (Suisse) SA
                        20819 Inj Lös 200 mg/1.14 ml Fertspr Safe-SysFertspr                                                       66649002            01.08.2021, B
                              2 Stk Fr. 1273.85 (1105.40)
Die Therapie bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.

Atopische Dermatitis – Erwachsene
Dupilumab wird in einer Anfangsdosis von 600 mg als subkutane Injektion (zwei Injektionen zu je 300 mg), gefolgt von einer Dosis von 300 mg als subkutane Injektion
alle zwei Wochen zur Behandlung erwachsener Patienten (ab dem 18. Lebensjahr) mit schwerer atopischer Dermatitis (IGA 4 [auf IGA Skala von 0-4] oder SCORAD >50
oder EASI ≥ 21.1) vergütet, sofern die Patienten auf eine intensivierte Lokalbehandlung mit verschreibungspflichtigen topischen Therapien (topische Kortikoide und/
oder Calcineurininhibitoren) und Phototherapie (sofern verfügbar und angezeigt) und auf eine systemische Behandlung mit einem konventionellen Immunsuppressivum
(ausgenommen systemische Kortikoide) während mindestens einem Monat unzureichend angesprochen haben oder bei denen diese Therapien kontraindiziert sind oder
aufgrund von klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten.
Dupilumab wird nicht in Kombination mit anderen systemischen Arzneimitteln zur Behandlung der atopischen Dermatitis vergütet.
Falls nach 16 Wochen Behandlung mit Dupilumab kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, d.h. keine IGA Reduktion um ≥ 2 Punkte gegenüber dem Ausgangswert
oder keine =50% Verbesserung des EASI-Score (EASI 50) gegenüber dem Ausgangswert oder keine ≥ 50% Verbesserung des SCORAD-Score (SCORAD 50) gegenüber dem
Ausgangswert, ist die Behandlung abzubrechen.
Nach 52 Wochen ununterbrochener Therapie der atopischen Dermatitis mit Dupilumab ist eine erneute Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängi-
ger Konsultation des Vertrauensarztes einzuholen.
Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Dupilumab in der Indikation atopische Dermatitis darf ausschliesslich durch einen Facharzt für
Dermatologie und Venerologie oder Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie erfolgen.

Atopische Dermatitis – Jugendliche Patienten
Dupilumab wird bei Jugendlichen (12–17 Jahre) für Patienten mit einem Körpergewicht über 60 kg in einer Anfangsdosis von 600 mg als subkutane Injektion (zwei
Injektionen zu je 300 mg), gefolgt von einer Dosis von 300 mg als subkutane Injektion alle zwei Wochen und für Patienten mit einem Körpergewicht unter 60 kg in einer
Anfangsdosis von 400 mg als subkutane Injektion (zwei Injektionen zu je 200 mg), gefolgt von einer Dosis von 200 mg als subkutane Injektion alle zwei Wochen mit
schwerer atopischer Dermatitis (IGA 4 [auf IGA Skala von 0–4] oder SCORAD >50 oder EASI ≥ 21.1) vergütet, sofern die Patienten auf eine intensivierte Lokalbehandlung
mit verschreibungspflichtigen topischen Therapien (topische Kortikoide und/oder Calcineurininhibitoren) und Phototherapie (sofern verfügbar und angezeigt) und ab
16 Jahren auf eine systemische Behandlung mit einem konventionellen Immunsuppressivum (ausgenommen systemische Kortikoide) während mindestens einem Monat
unzureichend angesprochen haben oder bei denen diese Therapien kontraindiziert sind oder aufgrund von klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden
mussten.
Dupilumab wird nicht in Kombination mit anderen systemischen Arzneimitteln zur Behandlung der atopischen Dermatitis vergütet.
Falls nach 16 Wochen Behandlung mit Dupilumab kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, d.h. keine IGA Reduktion um =≥ 2 Punkte gegenüber dem Ausgangswert
oder keine =50% Verbesserung des EASI-Score (EASI 50) gegenüber dem Ausgangswert oder keine =50% Verbesserung des SCORAD-Score (SCORAD 50) gegenüber dem
Ausgangswert, ist die Behandlung abzubrechen.
Nach 52 Wochen ununterbrochener Therapie der atopischen Dermatitis mit Dupilumab ist eine erneute Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängi-
ger Konsultation des Vertrauensarztes einzuholen.

Befristete Limitation bis 31.07.2023
Asthma
Als Zusatztherapie mit einer Anfangsdosierung von maximal 600 mg, bzw. 400 mg Dupilumab als subkutane Injektion und anschliessend einer Erhaltungsdosierung von
300 mg, bzw. 200 mg alle 2 Wochen, bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit schwerem Typ 2 Asthma, gekennzeichnet durch folgende Kriterien:
•M indestens 4 klinisch relevante Exazerbationen in den vorausgegangenen 12 Monaten trotz maximal möglichen Dosierungen auf GINA-Stufe 4 (hochdosierte inhalative
  Kortikosteroide plus zusätzlicher Kontroller), die eine intermittierende Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden benötigten UND
• eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.3 G/L oder
•e iner Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.15 G/L und bei Patienten >16 Jahren einen FeNO-Wert von ≥ 50 ppb bzw. bei jugendlichen Patienten (12–16 Jahre) einen FeNO-Wert
  von ≥ 35 ppb.
ODER
•M indestens 2 klinisch relevanten Exazerbationen in den vergangenen 12 Monaten bei Patienten/-Innen, die nur aufgrund einer Erhaltungstherapie für mindestens
  6 Monate in den letzten 12 Monaten mit systemischen Kortikosteroiden (GINA-Stufe 5) eine Krankheitskontrolle erreichen UND
• eine Eosinophilenzahl im Blut von ≥ 0.3 G/L bevor eine Behandlung mit systemischen Kortikosteroiden begonnen worden war oder
•b ei Patienten > 16 Jahren einen FeNO-Wert von ≥ 50 ppb bzw. bei jugendlichen Patienten (12–16 Jahre) einen FeNO-Wert von ≥ 35 ppb bevor eine Behandlung mit syste-
  mischen Kortikosteroiden begonnen worden war.

Spätestens nach 24 Wochen und anschliessend jährlich ist der Therapieerfolg durch einen Facharzt der Pneumologie, Allergologie oder Immunologie zu überprüfen.
Die Fortsetzung der Therapie nach dieser Überprüfung bedarf einer weiteren Kostengutsprache bei bestätigtem Therapieerfolg.
Ein Therapieerfolg entspricht:
•b
  ei Behandlung auf GINA-Stufe-4: eine Reduktion von mindestens 50 % der Exazerbationen im Vergleich zu Therapiebeginn und im Folgenden maximal gleichbleibender
 Exazerbationsrate
ODER
•b
  ei Behandlung auf GINA-Stufe-5 mit systemischen Kortikosteroiden: Reduktion der Exazerbationsrate bei maximal gleichbleibender oder reduzierter Dosis der oralen
 Steroide und im Folgenden maximal gleichbleibender Exazerbationsrate bei stabiler Dosis der oralen Steroide ODER
 Senkung der oralen Steroiddosis bei maximal gleichbleibender Exazerbationsrate auf 50% der Ausgangs Prednison-Äquivalente und im Folgenden gleichbleibender oder
 weiter reduzierter Steroiddosis bei maximal gleichbleibender Exazerbationsrate
ODER Wechsel auf Gina-Stufe 4 bei nicht mehr als 2 Exazerbationen jährlich und im Folgenden maximal gleichbleibender oder weiter verringerter Exazerbationsrate.

Nicht in Kombination mit anderen monoklonalen Antikörpern zur Behandlung des schweren Asthmas.

Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Dupilumab in der Indikation Asthma darf ausschliesslich durch Fachärzte für Pneumologie, Allergologie
und Immunologie erfolgen.

                                                                                                                                          BAG-Bulletin 34 vom 23. August 2021
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