Baubeginn für die Sanierung der Marbacher Straße - Gemeinde Affalterbach
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Diese Ausgabe erscheint auch online Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 Baubeginn für die Sanierung der Marbacher Straße Die Firma Epple möchte ab dem 18. Februar 2019 mit der Sanierung der Marbacher Straße beginnen. Der Termin ist allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Witterung den Baubeginn zulässt. Verschiebungen werden kurzfristig bekannt gegeben. Nähere Informationen zum Ausbau der L 1127 finden Sie unter Amtliches.
2 Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 Vorankündigung Brennholzversteigerung Am Samstag, 16. Februar 2019 um 10.00 Uhr findet an der Eugen-Feyhl-Hütte die diesjährige Brennholzversteige- rung der Gemeinde Affalterbach statt. Mittwoch, 13. Febr. Info-Abend Amtliches Um 19.00h im Ev. Gemeindehaus Affb. Sanierung der Marbacher Straße Freitag, 1. März Information zur Baumaßnahme um 19.00h im ev. Gemeindehaus Die Vorbereitung zur Ausführung der Bauarbeiten in der Affalterbach Marbacher Straße laufen an: Die ausführende Firma Epple GmbH Co. KG plant - ab- Herzlich Willkommen! hängig der Witterung - ca. ab 18. Februar 2019 mit den Arbeiten zu beginnen. Im Zuge der Gesamtbaumaßnahme werden in Gehwegen Stromleitungen neu verlegt, das Betonpflaster erneuert und im Bereich der Pizzeria “Linde”/Kelterplatz Kanal und Wasserleitungen sowie Gasleitungen verlegt. Zum Abschluss der Arbeiten wird der Straßenbelag der Marbacher Straße erneuert. Das Baufeld erstreckt sich von der “Ochsenkreuzung” (Einmündung Erdmannhäuser Str.) bis zum Ortsende Rich- tung Marbach. In diesem Bereich wird die Marbacher Straße voll gesperrt. Die Anfahrt der Anlieger und die Anfahrt zu den Geschäf- ten der Marbacher Straße ist abhängig des Bauablaufs bedingt möglich. Die Arbeiten werden in folgenden Teilabschnitten ausgeführt: 1a Im Gehweg Bereich Marbacher Straße ab Haus-Nr. 2, die Kirchgasse querend bis zur Kirche: - Ausbau der Betonpflastersteine, Kabelbauarbeiten und Einbau der neuen Betonpflastersteine. 1b In den Straßenbereichen Marbacher Str. bei Pizzeria “Linde” und Kelter: - Kanal-, Wasser- und Gasleitungsverlegung (parallel in der Ausführung zu Abschnitt 1a) 2 Gehweg Bereich Marbacher Straße ab Haus-Nr. 25, die Weinberggasse querend bis zur Einmündung Lembergweg: - Ausbau der Betonpflastersteine, Kabelbauarbeiten und Einbau der neuen Betonpflastersteine. 3 Gehweg Bereiche Marbacher Straße ab Kirche bis zur Einmündung Seestraße und Marbacher Straße ab ca. Haus-Nr. 25 bis zur Einmündung Lange Straße: - Ausbau und Neueinbau von Betonpflastersteinen im Gehwegbereich. 4 Geweg Bereich Kelterplatz Haus-Nr. 9 bis Ortsende: - Kabelbauarbeiten und neu asphaltieren des Gehwegs 5 Straßenbereich Marbacher Straße von „Ochsenkreu- zung“ bis Ortsende: - Ausbau Granitpflastersteine in Fahrbahnen, ausfrä- Einladung zum sen bitum. Schichten und Einbau neuer Asphalttrag- schichten und Deckschichten in der Fahrbahn auf die komplette Baulänge. Familiengottesdienst Die Umleitung des Verkehrs von und nach Marbach erfolgt großräumig über Erdmannhausen. Innerörtlich ist die An- und Abfahrt zum Lembergweg über die Hauffstraße und die Siegelhäuser Straße möglich. am 10.02.2019 um 10:00 Uhr Die Parkplätze am Kelterplatz können- mit Zufahrt von der Seestraße und abhängig dem Bauablauf - weitgehend genutzt werden. in der ev. Martinskirche in Affalterbach Für den Einbau der Asphaltschichten im Fahrbahnbereich der Marbacher Straße ist die gesamte Fahrbahn in voller Ausbau- länge auch für den Anliegerverkehr und für den Verkehr zum Anfahren der Geschäfte für ca. 3 Tage voll gesperrt. Die Fußgänger können in dieser Zeit schon die fertig ge- stellten Gehwege nutzen. Über den genauen Ausführungstermin des Asphalteinbaus informieren wir Sie rechtzeitig.
Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 3 Wichtige Telefonnummern Telefon-Nr. E-Mail (Zentrale) 8353-0 gemeinde@affalterbach.de Telefax-Nr. 8353-53 Bürgermeister Döttinger 8353-10 s.doettinger@affalterbach.de Frau Bender (Zentrale/Vorzimmer BM) 8353-18 n.bender@affalterbach.de Herr Langner (Leiter Hauptamt) 8353-20 a.langner@affalterbach.de Frau Brendel (Vorzimmer Hauptamt) 8353-25 a.brendel@affalterbach.de Frau Grubesic (Bauamt/Ordnungsamt) 8353-21 s.grubesic@affalterbach.de Frau Kristmann (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt) 8353-23 s.kristmann@affalterbach.de Frau Götz (Bürgerbüro/Standesamt) 8353-24 i.goetz@affalterbach.de Herr Wenzelburger (Leiter Finanz-/Bauverwaltung) 8353-30 j.wenzelburger@affalterbach.de Frau Hochmuth (Vorzimmer Finanz-/Bauverwaltung) 8353-33 m.hochmuth@affalterbach.de Frau Binzinger (Steueramt) 8353-31 m.binzinger@affalterbach.de Frau Binder (Gemeindekasse) 8353-32 m.binder@affalterbach.de Frau Hübner (Bücherei) 8353-40 buecherei@affalterbach.de Weitere wichtige Telefonnummern Gemeindeverwaltung Affalterbach Tel.-Nr. Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Bauhof 0174 3100409 Donnerstag 15.30 - 19.30 Uhr Störung Wasserversorgung innerhalb der Dienstzeit 07144 8982364 Konten der Gemeindekasse: außerhalb der Dienstzeit 07345 96382120 Kreissparkasse Ludwigsburg Notruf 112 o. 110 IBAN DE73 6045 0050 0003 6412 77 BIC SOLADES1LBG Krankentransporte Ludwigsburg 07141 19222 Volksbank Ludwigsburg IBAN DE59 6049 0150 0010 3750 07 BIC GENODES1LBG Polizeirevier Marbach 9000 Grundschule - Hausmeister - 0174 3100914 Notdienste Grundschule 887758-10 Ärztlicher Sonntagsdienst - Rektorat - Frau Sembritzki Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, 71640 Ludwigs- - Sekretariat - Frau Rohn burg, Telefon: 116 117, werktags von 18:00 bis 8:00 Uhr, sekretariat@apfelbach.schule.bwl.de Wochenende von Freitag 16:00 bis Montag 8:00 Uhr. Kernzeitenbetreuung / Hort 887758-61 Bereitschaftsdienst der Apotheken Jugendmusikschule, C. Burgmann 07142 913846 Freitag 8. Februar 2019 - M. Fuchs 331426 Neckar-Apotheke, Tiefengasse 19, 74379 Ingersheim, Tel. 07142 20280 - Verwaltung, Fr. Rohn 887758-10/38913 Samstag 9. Februar 2019 afb-musikschule@web.de Apotheke am Bahnhof, Rielingshäuser Str. 1, Kindertagesstätte Klingenstraße 887758-30 71672 Marbach, Tel. 07144 4073 Kindergarten Birkhau 36041 Sonntag 10. Februar 2019 Palm´sche Apotheke am Rathaus, Marktplatz 10, Elsa-Brodbeck-Kindertagesstätte 38951 71691 Freiberg, Tel. 07141 707677 Syna, Störung Strom 07144 266-233 Montag 11. Februar 2019 Gas 07144 266-211 Stadt-Apotheke, Bei der Stadtmauer 1, Bezirks-Schornsteinfegermeister Frank 07134 916984 71723 Großbottwar, Tel. 07148 922273 Bezirks-Schornsteinfegermeister Wich 07193 2130398 Dienstag 12. Februar 2019 Sophien-Apotheke, Stuttgarter Str. 42, Kleeblatt Affalterbach 88766-0 71691 Freiberg, Tel. 07141 271210 Grundbuchamt Heilbronn 07131 3898500 Mittwoch 13. Februar 2019 Apotheke im Center, Steinbeisstr. 15, 71711 Steinheim, Tel. 07144 80040 Donnerstag 14. Februar 2019 Stifts-Apotheke, Grossbottwarer Str. 45, 71720 Oberstenfeld, Tel. 07062 8577
4 Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 Bericht aus der Gemeinderatssitzung Instandhaltung in Höhe von 2.500 € gewährt. Die Gewäh- rung soll im Jahr 2021 nochmals überprüft werden. vom 31.01.2019 § 4 Bausachen 1.) Bürgerfragestunde a) Neubau einer Doppelgarage und Erweiterung des Win- Ein Bürger wies darauf hin, dass der Ausbau der L 1115 zur tergartens am Wohnhaus, Im Näheren Grund 48 und 50 Folge haben könnte, dass weniger Schwerlastverkehr durch Affalterbach fährt. Es erging folgender Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. Bürgermeister Döttinger erklärte, dass laut Gutachter durch b) Abbruch Wintergarten und Anbau im Erdgeschoss sowie den Ausbau der B 14 und der L 1115 nur mit geringen Errichtung einer Dachgaube, Birkenallee 34 Veränderungen zu rechnen ist. Ein Befürworter der Ortsentlastungsstraße bedankte sich für Es erging folgender Beschluss: die bislang geleistete Arbeit von Verwaltung und Bürger- Das Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung der Dach- meister Döttinger. Zudem stellte er die Frage, ob sich die gaube sowie den Anbau im Erdgeschoss wird verweigert. Umsetzung der OES durch den Steinkauz verzögern werde § 5 Verschiedenes und ob man die Mehrkosten durch diese zusätzlichen Maß- a.) Prüfung der Bauausgaben 2013-2016 nahmen beziffern könne. Der Vorsitzende erklärte, dass durch die Gemeindeprü- Hierzu erklärte Bürgermeister Döttinger, dass durch den Stein- fungsanstalt Baden-Württemberg die Bauausgaben für die kauz eine Verzögerung von etwa einem Jahr zustande kam Haushaltsjahre 2013-2016 geprüft wurden. Das Landratsamt und die Mehrkosten sich auf ca. 45.000 € belaufen werden. Ludwigsburg hat bestätigt, dass das Prüfverfahren abge- Eine Bürgerin bat, während dem Ausbau der Marbacher schlossen und somit als erledigt anzusehen ist. Straße, den Bittenfelder Weg zu öffnen. Darauf antwortete b.) Sanierung L 1127 Bürgermeister Döttinger, dass man diesen Gedankengang bei den Planungen bereits hatte, man allerdings zu dem Der Vorsitzende erklärte, dass je nach Witterung der vor- Entschluss gekommen sei, dies nicht umzusetzen, da der aussichtliche Baubeginn am 18. Februar 2019 geplant sei. Verkehr an der Ochsenkreuzung sonst unter zusätzlichem Durch umfangreiche Kabelarbeiten werde sich die Bauzeit Verkehr leiden werde. Zudem machte sie darauf aufmerk- um ca. sechs Wochen verlängern. sam, dass viele Lastkraftwagen die Gehwege entlang der c.) Spenden Ortsdurchfahrt befahren würden. Die Gemeinderäte Sonja Bänsch und Uwe Zimmerle traten Diesbezüglich erklärte Bürgermeister Döttinger, dass man auf wegen Befangenheit ab. einzelne Firmen zugehen werde. Bürgermeister Döttinger informierte das Gremium darüber, Eine weitere Bürgerin fragte nach, ob mehr Zebrastreifen dass für die Pumptrack-Anlage weitere Spenden von ins- geplant seien. gesamt 3.240 € eingegangen sind. Von der Stiftung für Auf diese Frage erklärte Bürgermeister Döttinger, dass vor Kinderförderung der Volksbank Ludwigsburg sind Preisgelder der Kelter bereits ein Zebrastreifen vom Landratsamt Lud- für den Kindergarten Birkhau in Höhe von 500,00 € und für wigsburg abgelehnt wurde. In der Erdmannhäuser Straße den Elsa-Brodbeck-Kindergarten in Höhe von 1.500,00 € gebe es für einen weiteren Zebrastreifen keinen Platz. eingegangen. Zudem hat der Elternbeirat dem Kindergarten Birkhau 350,00 € und die Kreissparkasse Ludwigsburg der 2.) Regenüberlaufbecken in Affalterbach Freiwilligen Feuerwehr 300,00 € gespendet. - Sanierung der Drosseleinrichtungen sowie der Mess- und Regeltechnik Es erging folgender Beschluss: Die Spenden werden angenommen. Der Vorsitzende begrüßte Herr Zwink von Ingenieurbüro Frank. Bürgermeister Döttinger erklärte, dass vom Landratsamt Lud- d.) Betriebsausflug wigsburg die Überprüfung der Regenüberlaufbecken angeord- Bürgermeister Döttinger gab bekannt, dass der diesjährige net wurde. Da die Regenüberlaufbecken hierfür auf den Stand Betriebsausflug am 28. Juni 2019 stattfinden wird. der Technik gebracht werden müssen, kommt man um eine e.) Seniorennachmittag Sanierung nicht herum. Eine Förderung der Maßnahme durch Bürgermeister Döttinger gab bekannt, dass der diesjährige das Land werde derzeit geprüft. Die Kosten für alle Regen- Seniorennachmittag am 18. März 2019 stattfinden wird. überlaufbecken werden derzeit auf 1.010.000 € geschätzt. f.) Bürgerbus Herr Zwink erklärte anhand einer Präsentation die Einzelheiten. Aus der Mitte des Gremiums kam der Wunsch auf, dass Nach einer kurzen Diskussion konnten alle Fragen beant- man für ältere Bürgerinnen und Bürger die Wege von A wortet werden. nach B einfacher gestalten sollte. Hierzu sollten sich auch Es erging folgender Beschluss: die anderen Mitglieder Gedanken machen, da ein Bürgerbus 1.) Die Regenüberlaufbecken in der Gemeinde Affalterbach nur teilweise möglich ist und daher keine Option darstellt. werden entsprechend der Vorschläge des Büros Frank und g.) Fußweg sicherer gestalten des mit dem Landratsamt erarbeiteten Zeitplans erneuert. Bis Ein Mitglied des Gemeinderats hatte vorgeschlagen, den zum 31.12.2024 werden damit alle Becken mit einer zeitge- Gehweg zwischen Friedhof und Fußgängerampel durch eine mäßen Messeinrichtung und Fernwirktechnik ausgestattet. Die Verschiebung der Grünfläche in Richtung Straße, zu verbes- dazu notwendigen Mittel werden in den Wirtschaftsplänen der sern. Dadurch könne der Schulweg für die Kinder, zumindest Abwasserbeseitigung der Jahre 2019 bis 2024 bereitgestellt. in einem kleinen Abschnitt, sicherer gestaltet werden. 2.) Das Ingenieurbüro Frank wird mit der Planung beauftragt. Die Verwaltung sagte zu, dies zu prüfen. 3.) Antrag des Tennisclub Affalterbach e.V. auf finanzielle h.) Schild „Achtung Schulkinder“ Unterstützung für Platzinstandsetzung und -pflege Aus der Mitte des Gremiums wurde darauf hingewiesen, Der Vorsitzende erklärte, dass es bereits mehrere Gespräche dass die Schilder „Achtung Schulkinder“ die vor einiger Zeit über eine mögliche jährliche finanzielle Beteiligung der Gemein- an den Ortseingängen aufgestellt wurden, mittlerweile teil- de zu den Platzinstandsetzungskosten mit dem Tennisclub gab. weise verschwunden sind. Die Mehrheit des Gremiums sprach sich für eine Förderung Die Verwaltung sagte zu, dies zu prüfen. in Höhe von 2.500 € aus. Diese soll in zwei Jahren noch- i.) Verkehr während der Sanierung „Marbacher Straße“ mals überprüft werden. Aus der Mitte des Gremiums wurde der Wunsch geäußert, Es erging folgender Beschluss: dass man während der Bauzeit den Verkehr beobachtet und Dem Tennisclub Affalterbach e.V. wird ab dem Jahr 2019, für entsprechend handelt. zwei Jahre, ein jährlicher Zuschuss für die Platzpflege bzw. Die Verwaltung sagte dies zu.
Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 5 Festsetzung der Grundsteuer für das Kalender- Deutsche Rentenversicherung jahr 2019 durch öffentliche Bekanntmachung Bund und Regional Rentenberatung im Monat Februar Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft Die nächste Rentenberatung findet am Donnerstag, den alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2019 die 21. Februar 2019 im Rathaus Affalterbach, Marbacher gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Straße 17 statt. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 Es sind noch ein paar Termine frei, allerdings muss eine gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffent- vorherige Terminvereinbarung bei Frau Brendel unter der liche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag Telefonnummer 07144/8353-25 erfolgen. festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steu- Öffentliche Zahlungsaufforderung der erbescheids. Gemeinde Affalterbach Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr Am 15. Februar 2019 werden folgende Steuern zur Zahlung unverändert. fällig: Sie betragen: · Gewerbesteuer a) für die land- und fortwirtschaftlichen Betriebe 280 v.H. Vorauszahlungsrate für das I. Quartal 2019. (Die Höhe –Grundsteuer A- ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid). b) für die Grundstücke –Grundsteuer B- 280 v.H. · Grundsteuer der Steuermessbeträge. Teilbetrag für das I. Quartal 2019. (Die Höhe ergibt sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid bzw. Grundsteuer- Soweit Änderungen in den Besteuerungsrundlagen oder Änderungsbescheid). durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein ent- sprechender Grundsteuerbescheid erteilt. Am 18. Februar 2019 wird folgende Steuer zur Zahlung fällig: · Hundesteuer Zahlungsaufforderung: Jahresbetrag für das Kalenderjahr 2019 (Die Höhe ergibt Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung sich aus dem letzten Hundesteuerbescheid). der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten die Grund- Zahlungen für diese Steuern sind unter Angabe von dem steuer 2019 –wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt- betreffenden Buchungszeichen an die Gemeindekasse Af- zu entrichten. Bitte die Buchungszeichen nicht vergessen. falterbach durch Überweisung auf eines der nachstehenden Konten der Gemeinde Affalterbach: Konten zu leisten: Kreissparkasse IBAN DE73 6045 0050 0003 6412 77 Kreissparkasse Ludwigsburg Ludwigsburg: BIC SOLADES1LBG BIC: SOLADES1LBG IBAN: DE73 6045 0050 0003 6412 77 Volksbank IBAN DE59 6049 0150 0010 3750 07 Volksbank Ludwigsburg Ludwigsburg: BIC GENODES1LBG BIC: GENODES1LBG IBAN: DE59 6049 0150 0010 3750 07 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung steht Ihnen das Rechtsmittel Zur Vermeidung von möglichen Zusatzkosten wie Mahnge- des Widerspruchs zu. Der Widerspruch ist innerhalb eines bühren und Säumniszuschlägen empfehlen wir allen Zah- Montags nach Bekanntgabe dieses Bescheids schriftlich oder lungspflichtigen die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats. zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Affalterbach einzu- Bei Zahlungspflichtigen, die sich bereits am SEPA-Basis- reichen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch lastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekas- beim Landratsamt, Postfach 760, 71607 Ludwigsburg oder se die Abbuchung der fälligen Steuern vom angegebenen Bankkonto. Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg, vorgebracht wird. Auskünfte zu Zahlungen erteilt die Gemeindekasse (Frau Bitte beachten Sie: Binder, Telefon 8353-32). Die Einlegung eines Rechtsmittels ändert nichts an der Zah- Affalterbach, 04.02.2019 lungspflicht. Auch wenn Widerspruch bei der Gemeindever- Bürgermeisteramt waltung oder Einspruch beim Finanzamt erhoben wurde, ist die Steuer fristgerecht zu entrichten. Auskünfte erteilt die Kämmerei-Steueramt - Frau Binzinger, Impressum Tel. 07144 8353-31. Herausgeber: Gemeinde Affalterbach - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklin- ger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0. Telefax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich Straßenbeleuchtung in Affalterbach für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mit- Vor allem in der jetzt dunkler werdenden Jahreszeit ist eine teilungen: Bürgermeister Steffen Döttinger, Marbacher Str. 17, gute Straßenbeleuchtung wichtig für unsere Sicherheit. 71563 Affalterbach - für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sie finden Weil der Stadt. Einzelversand nur gegen Bezahlung der viertel- das passende Online-Formular auf unserer Homepage www. jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. affalterbach.de unter Rathaus - Rubrik Schadensmeldung. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 07144/8353-21, Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, damit wir die Reparatur in Auftrag geben können. E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
6 Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 Gemeinde Affalterbach Landkreis Ludwigsburg Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. In Affalterbach sind dabei 14 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber ent- halten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt Affal terbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach schriftlich einzureichen. 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitglied- schaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. 2.2 Ein Wahlvorschlag darf (höchstens) so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewähl- ten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im Zeit- punkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, in ge- heimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde. 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar sind Bürger, ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht be������; ● ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������;������ gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches ������������������������������������������;� ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öf- �������������������������������; ● Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wähl- bar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mit- gliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten ● den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthal- ���; ● Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber ● bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und hand schriftlich zu unterzeichnen. 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsbe- rechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -).
Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 7 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstüt- zungsunterschriften). Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge ● von Parteien, die im Landtag oder bisher ����������������������������������������������; ● von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewähl- ten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören. 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter wer- den auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister - Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach kos- tenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausge- gebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden. 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich �������������;� ������ ���� ������������� ����� �������������� ��������� ���� ���� ������� ���� ���������� ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten. 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversamm- lung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge. 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen ● ��������������������������������������������������������������������������������������������������������;����� ���������������������������������������; ● von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbar- keit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates ��������������������; ● Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung ���������������������������������������������������������������; ● eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver- sammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl ����������������������������������������������������������������������������������������������;�������������� sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Ver- sammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte ������������������������� derschrift handschriftlich zu unterzeic����;� ���� ������ ������ ���������� ���� ������������� ���� ���������������� schusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer �����������������������������������;�������������������������������������organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung �����������������������; ● die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Per- �����������������������������;������������������������� in Nummer 2.9.2 genannten eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ���������������������������������������������������;��������������� nahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt. 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlge- setz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berech- tigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustim- mungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach.
8 Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO. 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart - durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - aus dem Ver- bandsgebiet der Region Stuttgart - verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis - in das Verbandsgebiet der Region Stuttgart - zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - im Verbandsgebiet der Region Stuttgart - wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Verbandsgebiet der Region Stuttgart - verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Ver- legung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart - sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärun- gen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl- schein beantragt hat. Ort, Datum Affalterbach, 04.02.2019 Bürgermeisteramt Affalterbach gez. Alexander Langner, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Unterschrift, Amtsbezeichnung
Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 9 Über weitere Termine informieren wir Sie im Amtsblatt und r S e n i o r e n auf unserer Homepage (ak-asyl-affalterbach.de). he Wir suchen dringend Kinderhosen und Winterpullis / a l t e r b a c T-Shirts in Größe 116 - 128. Aff a s s t ! auf g e p Für Smartphone-Nutzer mit QR-Code-Reader geht es hier ganz schnell zu unserer Website: Nähstube Treffpunkt Mitte, Bogenstr. 9 Die Nähstube ist außerhalb der Ferien 14-tägig dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, und zwar an jedem 2. und 4. Dienstag des Monats. Öffnungszeiten für Februar bis April 12. und 26. Febr. 12. und 26. März 9. und 23. April Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter 36 123 an. Geschwindigkeitsmessungen Benötigen Sie Unterstützung z.B. Komm. Geschwindigkeitsmessung am 20.12.2018 Messpunkt Marbacher Straße bei der Installation und Benutzung Einsatzzeit 07.00 Uhr - 11.00 Uhr Ihres Smartphones, Tablets oder PC? Zul. Geschwindigkeit Gemessene Fahrzeuge 30 km/h 160 Überschreitungen 40 Egal ob iOS, OSX, Android, Windows... Höchstgeschwindigkeit 54 km/h Technikbegeisterte Schüler zeigen Ihnen wie alles funktioniert. Altersjubilare Neugierig geworden? Die Gemeinde wünscht ihren Mitbürgern, die im Laufe der Woche ihren Geburtstag feiern, von Herzen alles Gute für das vor Ihnen liegende Lebensjahr. Barbara Geeck beantwortet gerne Ihre Fragen zu unserem Projekt unter der Nummer 07144/36123. Schulnachrichten Wir freuen uns auf Sie! Jugendmusikschule Affalterbach Am 23.Februar um 10:30 Uhr bieten wir Ihnen im Treffpunkt Mitte, Bogenstr. 9 (neben Häußermann) eine individuelle Jugendmusikschule Affalterbach e. V. Hilfe für die Nutzung Ihres Smartphones an. Am 1. März beginnt das neue Schulhalbjahr der Jugendmusik- Bitte melden Sie sich vorher an ( 36123) schule Affalterbach. Zur Ausbildung an folgenden Instrumenten können ab sofort bis zum 28.2.2019 Anmeldungen erfolgen: Klavier, Keyboard, Akkordeon Arbeitskreis Asyl Oboe und alle Blockflötenarten Violine und Gitarre (auch E-Gitarre und E-Bass) www.ak-asyl-affalterbach.de Popular-Gesang und klassischer Gesang Folgende Kurse können belegt werden: Kleiderladen des Arbeitskreises Asyl Musikalische Frühförderung Schillerstraße 40 in Affalterbach Gitarrenensemble, Band-Coaching Unsere Öffnungstermine von Januar bis April 2019: Wir beraten Sie gerne in der Intrumentenwahl. Ausgabe 19.01.2019, 09.02.2019, 02.03.2019, 23.03.2019, Selbstverständlich kann man in eine Unterrichtsstunde 13.04.2019 jeweils von 11.00 - 13.00 Uhr „reinschnuppern“. Annahme 04.04.2019, 18.00 - 20.00 Uhr. Sprechen Sie uns an. 13.04.2019, 10.00 - 11.00 Uhr Anmeldeformulare liegen an der JMS – Säule im Foyer der Herzlich willkommen sind alle, die auf staatliche Unterstüt- Apfelbachschule aus und können auch als Pdf-Datei aus zung angewiesen sind. dem Internet heruntergeladen werden. Kontakt: kleiderladen@ak-asyl-affalterbach.de Anmeldungen bitte in den Briefkasten der Jugendmusikschule
10 Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 im Foyer der Apfelbachschule einwerfen, oder direkt bei Herrn und eröffnete im Hochschwarzwald das gleichnamige Bio- Burgmann oder Herrn Fuchs abgeben. Hotel, in dem sie ihre Gäste seither nach den Regeln „basi- Nähere Auskünfte persönlich bei scher und vollwertiger Ernährung“ verpflegt. Seit 2003 arbei- Chr. Burgmann 07142/913 846 oder M. Fuchs 07144/331426 tet sie eng mit der Arthrose-Selbsthilfe zusammen, die von Eckhard K. Fisseler gegründet wurde. Seine Ganzheitliche Arthrose-Therapie hat mittlerweile mehr als 60.000 Anwen- der, die alle die Erfahrung gemacht haben, dass – ganz Ortsbücherei im Gegensatz zur Meinung vieler Schulmediziner – eine Ernährungsumstellung auf basische Kost und damit ein aus- geglichenes Säure-Basen-Verhältnis im Körper bei vielen de- Neues aus Ihrer Bücherei!!!!!!!!!!! generativen Erkrankungen zu Schmerzfreiheit, ja sogar zu Heilung – einem beweglichen Leben ohne Medikamente und Filmfans aufgepasst! Operationen – führen kann. filmfriend - Filmstreaming mit dem Bibliotheksausweis. Streaming-Dienste revolutionieren den Markt der Film- und Ich fühle mich krank – warum findet niemand etwas? Fernsehindustrie. Die Ortsbücherei Affalterbach bietet Ihnen von Dr. med. Norbert Kriegisch ab sofort einen ganz besonderen Service: Der Autor ("Ganzheitsmediziner") betrachtet den Menschen Sie können mit Ihrem Bibliotheksausweis künftig online Filme als "ganzheitliches System auf vier Ebenen". Für jede Ebene und Serien anschauen. Benötigt werden lediglich ein Interne- erhält der Leser sehr viele, kurz gehaltene Tipps und Infor- tanschluss und ein gültiger Bibliotheksausweis. mationen. Einfach auf filmfriend.de gehen, auf Anmelden klicken, Orts- Das große Praxisbuch der energetischen Hausreinigung bücherei Affalterbach auswählen, Kartennummer Ihres Bib- von Georg Huber liotheksausweises und Passwort eingeben und losschauen! Jeder hat es schon einmal erlebt: Man betritt einen Raum (Das Passwort können Sie in Ihrer Bücherei nachfragen) und fühlt sich plötzlich unwohl. Das bewirken unsichtbare Einfach Hörspielen! Energien, von denen wir immer und überall umgeben sind. Die tonies ® sind da Wie wir damit umgehen können, zeigt der bekannte Experte das neue Audiosystem für mehr Hör-Spiel-Spaß im Kinder- Georg Huber. zimmer. Die Ortsbücherei ist immer Di. und Do. von 16 bis 19 Uhr Der Tonie ist der magische Schlüssel für Hörerlebnisse. geöffnet. Stellt man ihn auf, erkennt ihn die Toniebox sofort und lädt den entsprechenden Inhalt aus der Toniecloud herunter und Ihre Büchereileiterin spielt ihn direkt ab. Einmal vollständig geladen, bleibt der Sonja Hübner Inhalt auf der Toniebox und er kann überall, auch ohne WLAN, gehört werden. Die tonies ® sind ab sofort in der Bücherei Affalterbach vor Ort ausleihbar. Auswärtige Ämter Darüber hinaus bietet Ihnen Ihre Ortsbücherei weiterhin das digitale Lexikon Brockhaus und den Musikdienst Landratsamt Ludwigsburg Freegal Music an. Informationen hierzu erhalten Sie in Der Fachbereich Landwirtschaft im Landratsamt Ludwigs- Ihrer Bücherei. burg lädt ein zum: 9. Ludwigsburger Pflanzenbautag Ihre Büchereileiterin Praktische Umsetzung der Düngeverordnung Sonja Hübner Mittwoch, 13. Februar 2019, 13.30 - 17.00 Uhr Meine Bücherempfehlungen: in der Gemeinschaftshalle, Friedenstraße 34, 71282 Hemmingen Fit mit jedem Schritt von Markus Roßmann & Bernd Neumann Themen: Gehen gehört zum täglichen Leben – und doch gehen viele Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz Menschen falsch. Ungünstig gebeugt, mit hängendem Kopf Tobias Mann, Landwirtschaftliches Technologiezentrum Au- und verspannten Muskeln. Fascial Walk sorgt für ein be- gustenberg wusstes Gehen, bei dem speziell das Bindegewebe trainiert Effiziente Ausbringung von Wirtschaftsdüngern wird. Es bringt den Rücken in Form, macht die Gelenke Jörg Messner, Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württem- beweglicher und stärkt die Fußmuskulatur. Auch beim Jog- berg, Aulendorf gen profitiert man vom faszialen Laufstil. Eine einfache und Zu jedem Vortrag besteht Gelegenheit zur Diskussion. schnelle Möglichkeit, ganz nebenbei wieder mehr gesunde Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Bewegung in den Alltag zu bringen. Gesunde Fette von Dr. Joseph Mercola Was ist, wenn Krebs keine durch geschädigte DNA verursach- te Erkrankung ist, sondern vielmehr durch eine Stoffwech- Denk selstörung hervorgerufen wird, die das Ergebnis mitochond- t an d ie Um rialer Dysfunktion ist? Was wäre, wenn diese überraschende Wahrheit auch unser Verständnis von anderen Krankheiten revolutionieren und uns einen ganz neuen Weg zu einer optimalen Gesundheit weisen würde? In diesem Ratgeber, Alte Z ei Zeitsc tungen und welt hriften erklärt der in den USA führende Arzt für Naturheilkunde, Dr. nicht i g Joseph Mercola, dass nahezu alle Erkrankungen durch feh- n den ehören sonde M lerhafte Stoffwechselprozesse verursacht werden. rn zum üll - Altpap Arthrose heilen mit basischer Ernährung ier von Rosemarie Muth Rosemarie Muth leitet seit 1993 NATURION©, eine gemein- nützige Gesellschaft zur Förderung von Naturheilverfahren,
Nummer 6 Donnerstag, 7. Februar 2019 11 Landratsamt Rems-Murr-Kreis Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Stutt- -untere Flurbereinigungsbehörde- garter Straße 110 in 71332 Waiblingen anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist an- Öffentliche Bekanntmachung gemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Flurbereinigung Leutenbach/Winnenden (B14) -untere Flurbereinigungsbehörde- die bisherigen Verhand- lungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber ei- Änderungsbeschluss 9 nes vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor vom 28.01.2019 der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die 1. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereini- Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsakts in Lauf gungsbehörde- ordnet hiermit eine geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Leuten- gesetzt worden ist. bach/Winnenden (B14) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereini- gungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 4.2 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustim- (BGBl. I S. 546) an. mung des Landratsamtes nur Änderungen vorgenommen In das Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen: werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Von der Gemeinde Leutenbach, Rems-Murr-Kreis Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterras- Gemarkung Leutenbach die Grundstücke Flst. Nr. 1740/4, 1772-1774, 1776, 2677, sen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung 2677/1, 2680, 2681, 2689, 2690, 2692-2694, 4304-4310, des Landratsamtes errichtet, hergestellt, wesentlich ver- 4312-4314, 4316-4334, 4336-4348, 4350-4363. ändert oder beseitigt werden. Gemarkung Nellmersbach Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vorge- die Grundstücke Flst. Nr. 138/8, 183/1, 247, 978, 1359/2, nommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, 1369-1371, 1374, 1375, 1376/2, 1460, 1461, 1462/1, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberück- 1462/5, 1463, 1465, 1470, 1471/1, 1471/7, 1473/2, sichtigt bleiben. Das Landratsamt kann den früheren Zu- 1473/10, 1475/1, 1475/3, 1475/5, 1475/11, 1475/12, stand, notfalls mit Zwang, wiederherstellen lassen, wenn 1475/13, 1475/14, 1476/1, 1571/3-1571/7. dies der Flurbereinigung dient. Von der Stadt Winnenden, Rems-Murr-Kreis Gemarkung Winnenden 4.3 Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, das Grundstück Flst. Nr. 2613/3 einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen Gemarkung Baach nur mit Zustimmung des Landratsamtes beseitigt wer- die Grundstücke Flst. Nr. 119/1, 119/2, 1206/1 den, andernfalls muss das Landratsamt Ersatzpflanzun- Gemarkung Hertmannsweiler gen anordnen. das Grundstück 2150/18 4.4 Wer gegen die unter Nr. 4.2 und 4.3 genannten Vor- Von der Gemeinde Schwaikheim, Rems-Murr-Kreis schriften verstößt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit Gemarkung Schwaikheim die Grundstücke Flst. Nr. 7081/2, 7585-7592 einer Geldbuße belegt werden. Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden ausgeschlossen: 4.5 Neben den unter 4.1 bis 4.3 genannten Einschränkungen Von der Stadt Winnenden, Rems-Murr-Kreis gelten die Beschränkungen nach dem Landwirtschafts- Gemarkung Winnenden und Landeskulturgesetz sowie dem Naturschutzrecht die Grundstücke Flst. Nr. 2608/1, 2826/18 und die ehemaligen Flurstücke 2826/19 und 2613/4, die (Dauergrünlandumwandlungsverbot, Biotop- und Arten- im FN 2017/16 im Flst. 2613/5 aufgegangen sind schutz) unverändert weiter. und die ehemaligen Flurstücke 2637/1, 2640/1, die im FN 2017/16 in den Flurstücke 2613 und 2613/7 aufge- Rechtsbehelfsbelehrung gangen sind Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines und der Teil des Flst. 3437/1, der im FN 2016/4 in den Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Flst. 7499 und 7548 aufgegangen ist. Rems-Murr-Kreis, Sitz: Waiblingen, eingelegt werden. (An- Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt schrift der Flurbereinigungsbehörde: Stuttgarter Straße 110, rd. 0,31 ha. 71332 Waiblingen oder bei jeder anderen Stelle des Land- Die Fläche der ausgeschlossenen Grundstücke beträgt ratsamts) rd. 13,31 ha. Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr Begründung eine Fläche von 909 ha. Die Vermessung des vorhandenen Wege- und Gewässernet- Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses. zes und die damit verbundene Überführung ins öffentliche 2. Am Flurbereinigungsverfahren sind neu beteiligt: Eigentum wäre ohne die Beiziehung der genannten Flurstü- Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten cke nicht möglich. Gesetzlicher Auftrag der Flurbereinigung der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grundstücke; ist unter anderem, jedes Flurstück durch einen öffentlichen als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an die- Weg zu erschließen. Dies setzt auch voraus, dass am Ende sen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum einer Flurbereinigung alle Wege befahrbar sind, d.h. eine Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Mindestbreite aufweisen. Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flur- bereinigungsgebiets mitzuwirken haben. Zudem werden Zerschneidungsschäden, die durch den Aus- bau der Bundesstraße B 14 entstanden sind, behoben. 3. Der Beschluss mit Begründung kann auf der Internetseite Flurstücke, die durch Vermessungen außerhalb der Flurbe- des Landesamts für Geoinformation und Landentwick- reinigung verändert wurden, werden ausgeschlossen. Die lung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2478) eingesehen Ziele der Flurbereinigung können auch ohne diese Flurstücke werden. erreicht werden. 4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist zu der Ände- ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren be- rung des Flurbereinigungsgebiets gehört worden. rechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, die- se Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt gez. Holzwarth, LVD
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