Baubeginn für die Sanierung der Marbacher Straße - Gemeinde Affalterbach

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Baubeginn für die Sanierung der Marbacher Straße - Gemeinde Affalterbach
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                                                                         erscheint auch online

                                  Nummer 6                               Donnerstag, 7. Februar 2019

  Baubeginn für die Sanierung
  der Marbacher Straße

Die Firma Epple möchte ab dem 18. Februar 2019 mit der Sanierung
der Marbacher Straße beginnen.
Der Termin ist allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Witterung
den Baubeginn zulässt. Verschiebungen werden kurzfristig bekannt
gegeben.

Nähere Informationen zum Ausbau der L 1127 finden Sie unter Amtliches.
Baubeginn für die Sanierung der Marbacher Straße - Gemeinde Affalterbach
2                                                                                                       Nummer 6
                                                                                       Donnerstag, 7. Februar 2019

                                                        Vorankündigung Brennholzversteigerung
                                                        Am Samstag, 16. Februar 2019 um 10.00 Uhr findet an
                                                        der Eugen-Feyhl-Hütte die diesjährige Brennholzversteige-
                                                        rung der Gemeinde Affalterbach statt.

                  Mittwoch, 13. Febr. Info-Abend        Amtliches
                  Um 19.00h im Ev. Gemeindehaus Affb.
                                                        Sanierung der Marbacher Straße
                  Freitag, 1. März
                                                        Information zur Baumaßnahme
                  um 19.00h im ev. Gemeindehaus
                                                        Die Vorbereitung zur Ausführung der Bauarbeiten in der
                  Affalterbach                          Marbacher Straße laufen an:
                                                        Die ausführende Firma Epple GmbH Co. KG plant - ab-
                  Herzlich Willkommen!                  hängig der Witterung - ca. ab 18. Februar 2019 mit den
                                                        Arbeiten zu beginnen.
                                                        Im Zuge der Gesamtbaumaßnahme werden in Gehwegen
                                                        Stromleitungen neu verlegt, das Betonpflaster erneuert
                                                        und im Bereich der Pizzeria “Linde”/Kelterplatz Kanal und
                                                        Wasserleitungen sowie Gasleitungen verlegt.
                                                        Zum Abschluss der Arbeiten wird der Straßenbelag der
                                                        Marbacher Straße erneuert.
                                                        Das Baufeld erstreckt sich von der “Ochsenkreuzung”
                                                        (Einmündung Erdmannhäuser Str.) bis zum Ortsende Rich-
                                                        tung Marbach.
                                                        In diesem Bereich wird die Marbacher Straße voll gesperrt.
                                                        Die Anfahrt der Anlieger und die Anfahrt zu den Geschäf-
                                                        ten der Marbacher Straße ist abhängig des Bauablaufs
                                                        bedingt möglich.
                                                        Die Arbeiten werden in folgenden Teilabschnitten ausgeführt:
                                                        1a Im Gehweg Bereich Marbacher Straße ab Haus-Nr. 2,
                                                             die Kirchgasse querend bis zur Kirche:
                                                             - Ausbau der Betonpflastersteine, Kabelbauarbeiten
                                                             und Einbau der neuen Betonpflastersteine.
                                                        1b In den Straßenbereichen Marbacher Str. bei Pizzeria
                                                             “Linde” und Kelter:
                                                             - Kanal-, Wasser- und Gasleitungsverlegung (parallel
                                                             in der Ausführung zu Abschnitt 1a)
                                                        2    Gehweg Bereich Marbacher Straße ab Haus-Nr. 25,
                                                             die Weinberggasse querend bis zur Einmündung
                                                             Lembergweg:
                                                             - Ausbau der Betonpflastersteine, Kabelbauarbeiten
                                                             und Einbau der neuen Betonpflastersteine.
                                                        3    Gehweg Bereiche Marbacher Straße ab Kirche bis
                                                             zur Einmündung Seestraße
                                                             und Marbacher Straße ab ca. Haus-Nr. 25 bis zur
                                                             Einmündung Lange Straße:
                                                             - Ausbau und Neueinbau von Betonpflastersteinen im
                                                             Gehwegbereich.
                                                        4    Geweg Bereich Kelterplatz Haus-Nr. 9 bis Ortsende:
                                                             - Kabelbauarbeiten und neu asphaltieren des Gehwegs
                                                        5    Straßenbereich Marbacher Straße von „Ochsenkreu-
                                                             zung“ bis Ortsende:
                                                             - Ausbau Granitpflastersteine in Fahrbahnen, ausfrä-

      Einladung zum
                                                             sen bitum. Schichten und Einbau neuer Asphalttrag-
                                                             schichten und Deckschichten in der Fahrbahn auf die
                                                             komplette Baulänge.

    Familiengottesdienst
                                                        Die Umleitung des Verkehrs von und nach Marbach erfolgt
                                                        großräumig über Erdmannhausen.
                                                        Innerörtlich ist die An- und Abfahrt zum Lembergweg über
                                                        die Hauffstraße und die Siegelhäuser Straße möglich.
    am 10.02.2019 um 10:00 Uhr                          Die Parkplätze am Kelterplatz können- mit Zufahrt von
                                                        der Seestraße und abhängig dem Bauablauf - weitgehend
                                                        genutzt werden.
    in der ev. Martinskirche in Affalterbach            Für den Einbau der Asphaltschichten im Fahrbahnbereich der
                                                        Marbacher Straße ist die gesamte Fahrbahn in voller Ausbau-
                                                        länge auch für den Anliegerverkehr und für den Verkehr zum
                                                        Anfahren der Geschäfte für ca. 3 Tage voll gesperrt.
                                                        Die Fußgänger können in dieser Zeit schon die fertig ge-
                                                        stellten Gehwege nutzen.
                                                        Über den genauen Ausführungstermin des Asphalteinbaus
                                                        informieren wir Sie rechtzeitig.
Baubeginn für die Sanierung der Marbacher Straße - Gemeinde Affalterbach
Nummer 6
Donnerstag, 7. Februar 2019                                                                                          3
                           Wichtige Telefonnummern
                                                             Telefon-Nr.           E-Mail
  (Zentrale)                                                 8353-0                gemeinde@affalterbach.de
                                                             Telefax-Nr. 8353-53
  Bürgermeister Döttinger                                    8353-10               s.doettinger@affalterbach.de
  Frau Bender (Zentrale/Vorzimmer BM)                        8353-18               n.bender@affalterbach.de
  Herr Langner (Leiter Hauptamt)                             8353-20               a.langner@affalterbach.de
  Frau Brendel (Vorzimmer Hauptamt)                          8353-25               a.brendel@affalterbach.de
  Frau Grubesic (Bauamt/Ordnungsamt)                         8353-21               s.grubesic@affalterbach.de
  Frau Kristmann (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt)              8353-23               s.kristmann@affalterbach.de
  Frau Götz (Bürgerbüro/Standesamt)                          8353-24               i.goetz@affalterbach.de
  Herr Wenzelburger (Leiter Finanz-/Bauverwaltung)           8353-30               j.wenzelburger@affalterbach.de
  Frau Hochmuth (Vorzimmer Finanz-/Bauverwaltung)            8353-33               m.hochmuth@affalterbach.de
  Frau Binzinger (Steueramt)                                 8353-31               m.binzinger@affalterbach.de
  Frau Binder (Gemeindekasse)                                8353-32               m.binder@affalterbach.de
  Frau Hübner (Bücherei)                                     8353-40               buecherei@affalterbach.de

   Weitere wichtige Telefonnummern                          Gemeindeverwaltung Affalterbach

                                          Tel.-Nr.          Sprechzeiten:
                                                            Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
  Bauhof                                  0174 3100409
                                                            Donnerstag                          15.30 - 19.30 Uhr
  Störung Wasserversorgung
  innerhalb der Dienstzeit                07144 8982364     Konten der Gemeindekasse:
  außerhalb der Dienstzeit                07345 96382120
                                                            Kreissparkasse Ludwigsburg
  Notruf                                  112 o. 110        IBAN DE73 6045 0050 0003 6412 77 BIC SOLADES1LBG
  Krankentransporte Ludwigsburg           07141 19222       Volksbank Ludwigsburg
                                                            IBAN DE59 6049 0150 0010 3750 07 BIC GENODES1LBG
  Polizeirevier Marbach                   9000
  Grundschule - Hausmeister -             0174 3100914      Notdienste
  Grundschule                             887758-10
                                                            Ärztlicher Sonntagsdienst
  - Rektorat - Frau Sembritzki
                                                            Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstr. 1, 71640 Ludwigs-
  - Sekretariat - Frau Rohn                                 burg, Telefon: 116 117, werktags von 18:00 bis 8:00 Uhr,
    sekretariat@apfelbach.schule.bwl.de                     Wochenende von Freitag 16:00 bis Montag 8:00 Uhr.
  Kernzeitenbetreuung / Hort              887758-61         Bereitschaftsdienst der Apotheken
  Jugendmusikschule, C. Burgmann          07142 913846      Freitag 8. Februar 2019
  - M. Fuchs                              331426            Neckar-Apotheke, Tiefengasse 19,
                                                            74379 Ingersheim, Tel. 07142 20280
  - Verwaltung, Fr. Rohn                  887758-10/38913
                                                            Samstag 9. Februar 2019
    afb-musikschule@web.de                                  Apotheke am Bahnhof, Rielingshäuser Str. 1,
  Kindertagesstätte Klingenstraße         887758-30         71672 Marbach, Tel. 07144 4073
  Kindergarten Birkhau                    36041             Sonntag 10. Februar 2019
                                                            Palm´sche Apotheke am Rathaus, Marktplatz 10,
  Elsa-Brodbeck-Kindertagesstätte         38951             71691 Freiberg, Tel. 07141 707677
  Syna, Störung Strom                     07144 266-233     Montag 11. Februar 2019
                Gas                       07144 266-211     Stadt-Apotheke, Bei der Stadtmauer 1,
  Bezirks-Schornsteinfegermeister Frank   07134 916984      71723 Großbottwar, Tel. 07148 922273
  Bezirks-Schornsteinfegermeister Wich    07193 2130398     Dienstag 12. Februar 2019
                                                            Sophien-Apotheke, Stuttgarter Str. 42,
  Kleeblatt Affalterbach                  88766-0           71691 Freiberg, Tel. 07141 271210
  Grundbuchamt Heilbronn                  07131 3898500     Mittwoch 13. Februar 2019
                                                            Apotheke im Center, Steinbeisstr. 15,
                                                            71711 Steinheim, Tel. 07144 80040
                                                            Donnerstag 14. Februar 2019
                                                            Stifts-Apotheke, Grossbottwarer Str. 45,
                                                            71720 Oberstenfeld, Tel. 07062 8577
Baubeginn für die Sanierung der Marbacher Straße - Gemeinde Affalterbach
4                                                                                                                  Nummer 6
                                                                                                  Donnerstag, 7. Februar 2019

Bericht aus der Gemeinderatssitzung                                Instandhaltung in Höhe von 2.500 € gewährt. Die Gewäh-
                                                                   rung soll im Jahr 2021 nochmals überprüft werden.
vom 31.01.2019
                                                                   § 4 Bausachen
1.) Bürgerfragestunde
                                                                   a) Neubau einer Doppelgarage und Erweiterung des Win-
Ein Bürger wies darauf hin, dass der Ausbau der L 1115 zur         tergartens am Wohnhaus, Im Näheren Grund 48 und 50
Folge haben könnte, dass weniger Schwerlastverkehr durch
Affalterbach fährt.                                                Es erging folgender Beschluss:
                                                                   Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.
Bürgermeister Döttinger erklärte, dass laut Gutachter durch
                                                                   b) Abbruch Wintergarten und Anbau im Erdgeschoss sowie
den Ausbau der B 14 und der L 1115 nur mit geringen
                                                                   Errichtung einer Dachgaube, Birkenallee 34
Veränderungen zu rechnen ist.
Ein Befürworter der Ortsentlastungsstraße bedankte sich für        Es erging folgender Beschluss:
die bislang geleistete Arbeit von Verwaltung und Bürger-           Das Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung der Dach-
meister Döttinger. Zudem stellte er die Frage, ob sich die         gaube sowie den Anbau im Erdgeschoss wird verweigert.
Umsetzung der OES durch den Steinkauz verzögern werde              § 5 Verschiedenes
und ob man die Mehrkosten durch diese zusätzlichen Maß-
                                                                   a.) Prüfung der Bauausgaben 2013-2016
nahmen beziffern könne.
                                                                   Der Vorsitzende erklärte, dass durch die Gemeindeprü-
Hierzu erklärte Bürgermeister Döttinger, dass durch den Stein-
                                                                   fungsanstalt Baden-Württemberg die Bauausgaben für die
kauz eine Verzögerung von etwa einem Jahr zustande kam
                                                                   Haushaltsjahre 2013-2016 geprüft wurden. Das Landratsamt
und die Mehrkosten sich auf ca. 45.000 € belaufen werden.
                                                                   Ludwigsburg hat bestätigt, dass das Prüfverfahren abge-
Eine Bürgerin bat, während dem Ausbau der Marbacher                schlossen und somit als erledigt anzusehen ist.
Straße, den Bittenfelder Weg zu öffnen. Darauf antwortete
                                                                   b.) Sanierung L 1127
Bürgermeister Döttinger, dass man diesen Gedankengang
bei den Planungen bereits hatte, man allerdings zu dem             Der Vorsitzende erklärte, dass je nach Witterung der vor-
Entschluss gekommen sei, dies nicht umzusetzen, da der             aussichtliche Baubeginn am 18. Februar 2019 geplant sei.
Verkehr an der Ochsenkreuzung sonst unter zusätzlichem             Durch umfangreiche Kabelarbeiten werde sich die Bauzeit
Verkehr leiden werde. Zudem machte sie darauf aufmerk-             um ca. sechs Wochen verlängern.
sam, dass viele Lastkraftwagen die Gehwege entlang der             c.) Spenden
Ortsdurchfahrt befahren würden.                                    Die Gemeinderäte Sonja Bänsch und Uwe Zimmerle traten
Diesbezüglich erklärte Bürgermeister Döttinger, dass man auf       wegen Befangenheit ab.
einzelne Firmen zugehen werde.                                     Bürgermeister Döttinger informierte das Gremium darüber,
Eine weitere Bürgerin fragte nach, ob mehr Zebrastreifen           dass für die Pumptrack-Anlage weitere Spenden von ins-
geplant seien.                                                     gesamt 3.240 € eingegangen sind. Von der Stiftung für
Auf diese Frage erklärte Bürgermeister Döttinger, dass vor         Kinderförderung der Volksbank Ludwigsburg sind Preisgelder
der Kelter bereits ein Zebrastreifen vom Landratsamt Lud-          für den Kindergarten Birkhau in Höhe von 500,00 € und für
wigsburg abgelehnt wurde. In der Erdmannhäuser Straße              den Elsa-Brodbeck-Kindergarten in Höhe von 1.500,00 €
gebe es für einen weiteren Zebrastreifen keinen Platz.             eingegangen. Zudem hat der Elternbeirat dem Kindergarten
                                                                   Birkhau 350,00 € und die Kreissparkasse Ludwigsburg der
2.) 	Regenüberlaufbecken in Affalterbach                           Freiwilligen Feuerwehr 300,00 € gespendet.
    - Sanierung der Drosseleinrichtungen sowie der Mess-
    und Regeltechnik                                               Es erging folgender Beschluss:
                                                                   Die Spenden werden angenommen.
Der Vorsitzende begrüßte Herr Zwink von Ingenieurbüro Frank.
Bürgermeister Döttinger erklärte, dass vom Landratsamt Lud-        d.) Betriebsausflug
wigsburg die Überprüfung der Regenüberlaufbecken angeord-          Bürgermeister Döttinger gab bekannt, dass der diesjährige
net wurde. Da die Regenüberlaufbecken hierfür auf den Stand        Betriebsausflug am 28. Juni 2019 stattfinden wird.
der Technik gebracht werden müssen, kommt man um eine              e.) Seniorennachmittag
Sanierung nicht herum. Eine Förderung der Maßnahme durch           Bürgermeister Döttinger gab bekannt, dass der diesjährige
das Land werde derzeit geprüft. Die Kosten für alle Regen-         Seniorennachmittag am 18. März 2019 stattfinden wird.
überlaufbecken werden derzeit auf 1.010.000 € geschätzt.
                                                                   f.) Bürgerbus
Herr Zwink erklärte anhand einer Präsentation die Einzelheiten.    Aus der Mitte des Gremiums kam der Wunsch auf, dass
Nach einer kurzen Diskussion konnten alle Fragen beant-            man für ältere Bürgerinnen und Bürger die Wege von A
wortet werden.                                                     nach B einfacher gestalten sollte. Hierzu sollten sich auch
Es erging folgender Beschluss:                                     die anderen Mitglieder Gedanken machen, da ein Bürgerbus
1.) Die Regenüberlaufbecken in der Gemeinde Affalterbach           nur teilweise möglich ist und daher keine Option darstellt.
werden entsprechend der Vorschläge des Büros Frank und             g.) Fußweg sicherer gestalten
des mit dem Landratsamt erarbeiteten Zeitplans erneuert. Bis       Ein Mitglied des Gemeinderats hatte vorgeschlagen, den
zum 31.12.2024 werden damit alle Becken mit einer zeitge-          Gehweg zwischen Friedhof und Fußgängerampel durch eine
mäßen Messeinrichtung und Fernwirktechnik ausgestattet. Die        Verschiebung der Grünfläche in Richtung Straße, zu verbes-
dazu notwendigen Mittel werden in den Wirtschaftsplänen der        sern. Dadurch könne der Schulweg für die Kinder, zumindest
Abwasserbeseitigung der Jahre 2019 bis 2024 bereitgestellt.        in einem kleinen Abschnitt, sicherer gestaltet werden.
2.) Das Ingenieurbüro Frank wird mit der Planung beauftragt.       Die Verwaltung sagte zu, dies zu prüfen.
3.) Antrag des Tennisclub Affalterbach e.V. auf finanzielle        h.) Schild „Achtung Schulkinder“
Unterstützung für Platzinstandsetzung und -pflege                  Aus der Mitte des Gremiums wurde darauf hingewiesen,
Der Vorsitzende erklärte, dass es bereits mehrere Gespräche        dass die Schilder „Achtung Schulkinder“ die vor einiger Zeit
über eine mögliche jährliche finanzielle Beteiligung der Gemein-   an den Ortseingängen aufgestellt wurden, mittlerweile teil-
de zu den Platzinstandsetzungskosten mit dem Tennisclub gab.       weise verschwunden sind.
Die Mehrheit des Gremiums sprach sich für eine Förderung           Die Verwaltung sagte zu, dies zu prüfen.
in Höhe von 2.500 € aus. Diese soll in zwei Jahren noch-           i.) Verkehr während der Sanierung „Marbacher Straße“
mals überprüft werden.                                             Aus der Mitte des Gremiums wurde der Wunsch geäußert,
Es erging folgender Beschluss:                                     dass man während der Bauzeit den Verkehr beobachtet und
Dem Tennisclub Affalterbach e.V. wird ab dem Jahr 2019, für        entsprechend handelt.
zwei Jahre, ein jährlicher Zuschuss für die Platzpflege bzw.       Die Verwaltung sagte dies zu.
Baubeginn für die Sanierung der Marbacher Straße - Gemeinde Affalterbach
Nummer 6
Donnerstag, 7. Februar 2019                                                                                                 5
                                                                    Festsetzung der Grundsteuer für das Kalender-
 Deutsche Rentenversicherung                                        jahr 2019 durch öffentliche Bekanntmachung
 Bund und Regional
 Rentenberatung im Monat Februar                                    Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft
 Die nächste Rentenberatung findet am Donnerstag, den               alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2019 die
 21. Februar 2019 im Rathaus Affalterbach, Marbacher                gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.
 Straße 17 statt.                                                   Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019
 Es sind noch ein paar Termine frei, allerdings muss eine           gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffent-
 vorherige Terminvereinbarung bei Frau Brendel unter der            liche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag
 Telefonnummer 07144/8353-25 erfolgen.                              festgesetzt.
                                                                    Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen
                                                                    Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steu-
Öffentliche Zahlungsaufforderung der                                erbescheids.
Gemeinde Affalterbach                                               Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr
Am 15. Februar 2019 werden folgende Steuern zur Zahlung             unverändert.
fällig:                                                             Sie betragen:
·     Gewerbesteuer                                                 a) für die land- und fortwirtschaftlichen Betriebe 280 v.H.
      Vorauszahlungsrate für das I. Quartal 2019. (Die Höhe             –Grundsteuer A-
      ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid).           b) für die Grundstücke –Grundsteuer B-             280 v.H.
·     Grundsteuer
                                                                    der Steuermessbeträge.
      Teilbetrag für das I. Quartal 2019. (Die Höhe ergibt sich
      aus dem letzten Grundsteuerbescheid bzw. Grundsteuer-         Soweit Änderungen in den Besteuerungsrundlagen oder
      Änderungsbescheid).                                           durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein ent-
                                                                    sprechender Grundsteuerbescheid erteilt.
Am 18. Februar 2019 wird folgende Steuer zur Zahlung fällig:
·  Hundesteuer                                                      Zahlungsaufforderung:
   Jahresbetrag für das Kalenderjahr 2019 (Die Höhe ergibt          Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung
   sich aus dem letzten Hundesteuerbescheid).                       der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten die Grund-
Zahlungen für diese Steuern sind unter Angabe von dem               steuer 2019 –wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt-
betreffenden Buchungszeichen an die Gemeindekasse Af-               zu entrichten. Bitte die Buchungszeichen nicht vergessen.
falterbach durch Überweisung auf eines der nachstehenden
                                                                    Konten der Gemeinde Affalterbach:
Konten zu leisten:
                                                                    Kreissparkasse  IBAN DE73 6045 0050 0003 6412 77
Kreissparkasse Ludwigsburg                                          Ludwigsburg:    BIC SOLADES1LBG
BIC: SOLADES1LBG
IBAN: DE73 6045 0050 0003 6412 77                                   Volksbank          IBAN DE59 6049 0150 0010 3750 07
Volksbank Ludwigsburg                                               Ludwigsburg:       BIC GENODES1LBG
BIC: GENODES1LBG
IBAN: DE59 6049 0150 0010 3750 07                                   Rechtsbehelfsbelehrung:
                                                                    Gegen diese Bekanntmachung steht Ihnen das Rechtsmittel
Zur Vermeidung von möglichen Zusatzkosten wie Mahnge-               des Widerspruchs zu. Der Widerspruch ist innerhalb eines
bühren und Säumniszuschlägen empfehlen wir allen Zah-
                                                                    Montags nach Bekanntgabe dieses Bescheids schriftlich oder
lungspflichtigen die Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats.
                                                                    zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Affalterbach einzu-
Bei Zahlungspflichtigen, die sich bereits am SEPA-Basis-
                                                                    reichen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch
lastschriftverfahren beteiligen, veranlasst die Gemeindekas-
                                                                    beim Landratsamt, Postfach 760, 71607 Ludwigsburg oder
se die Abbuchung der fälligen Steuern vom angegebenen
Bankkonto.                                                          Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg, vorgebracht wird.
Auskünfte zu Zahlungen erteilt die Gemeindekasse (Frau              Bitte beachten Sie:
Binder, Telefon 8353-32).                                           Die Einlegung eines Rechtsmittels ändert nichts an der Zah-
Affalterbach, 04.02.2019                                            lungspflicht. Auch wenn Widerspruch bei der Gemeindever-
Bürgermeisteramt                                                    waltung oder Einspruch beim Finanzamt erhoben wurde, ist
                                                                    die Steuer fristgerecht zu entrichten.
                                                                    Auskünfte erteilt die Kämmerei-Steueramt - Frau Binzinger,
 Impressum                                                          Tel. 07144 8353-31.
 Herausgeber: Gemeinde Affalterbach - Druck und Verlag:
 NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklin-
 ger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0.
 Telefax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de. Verantwortlich         Straßenbeleuchtung in Affalterbach
 für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mit-    Vor allem in der jetzt dunkler werdenden Jahreszeit ist eine
 teilungen: Bürgermeister Steffen Döttinger, Marbacher Str. 17,     gute Straßenbeleuchtung wichtig für unsere Sicherheit.
 71563 Affalterbach - für „Was sonst noch interessiert“ und
 den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263        Deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sie finden
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 Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
 Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,   damit wir die Reparatur in Auftrag geben können.
 E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de            Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
6                                                                                                                         Nummer 6
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     Gemeinde Affalterbach                                           Landkreis Ludwigsburg

    Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
    des Gemeinderats am 26. Mai 2019
    1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt.
    In Affalterbach sind dabei 14 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber ent-
    halten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.

    2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und
    spätestens am 28. März 2019 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses - Bürgermeisteramt Affal­
    terbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach schriftlich einzureichen.

    2.1   Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitglied-
          schaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl
          nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.
    2.2   Ein Wahlvorschlag darf (höchstens) so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind.
          Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.
    2.3   Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der
          im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewähl-
          ten Vertreter ab 20. August 2018, in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und
          in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen.
          Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber, in einer Versammlung der im Zeit-
          punkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2018, in ge-
          heimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem
          Wahlvorschlag festlegen.
          Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde.
    2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame
          Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer
          gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend.
    2.4   Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
          Nicht wählbar sind Bürger,
          ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht be������;
          ● ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������;������
              gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches
              ������������������������������������������;�
          ● die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öf-
              �������������������������������;
          ● Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wähl-
              bar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mit-
              gliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.
    2.5   Ein Wahlvorschlag muss enthalten
          ● den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch
              diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthal-
              ���;
          ● Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber
          ● bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden.
          Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für
          keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden.
    2.6   Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das
          Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet
          sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von
          drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters.
    2.7   Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der
          Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und hand­
          schriftlich zu unterzeichnen.
    2.8   Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsbe-
          rechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und
          2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -).
Nummer 6
Donnerstag, 7. Februar 2019                                                                                                           7
   2.9    Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein
          für die Wahl des Gemeinderats von 20 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstüt-
          zungsunterschriften).
          Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge
          ● von Parteien, die im Landtag oder bisher ����������������������������������������������;
          ● von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu
              wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewähl-
              ten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören.
   2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter wer-
         den auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch
         nicht gebildet ist, vom Bürgermeister - Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563 Affalterbach kos-
         tenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausge-
         gebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der
         einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die
         Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden.
   2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und
         handschriftlich �������������;� ������ ���� ������������� ����� �������������� ��������� ���� ���� ������� ���� ����������
         ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
         nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen zu
         dem Formblatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach
         § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs.
         1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor
         ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten.
   2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für
         eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig.
   2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversamm-
         lung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig.
   2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge.
   2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen
        ● ��������������������������������������������������������������������������������������������������������;�����
          ���������������������������������������;
        ● von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbar-
          keit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates
          ��������������������;
        ● Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen
          des § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in
          der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung
          ���������������������������������������������������������������;
        ● eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerver-
          sammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl
          ����������������������������������������������������������������������������������������������;��������������
          sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Ver-
          sammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte �������������������������
          derschrift handschriftlich zu unterzeic����;� ���� ������ ������ ���������� ���� ������������� ���� ����������������
          schusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer
          �����������������������������������;�������������������������������������organisierten Wählervereinigungen müssen
          sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung
          �����������������������;
        ● die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Per-
          �����������������������������;������������������������� in Nummer 2.9.2 genannten eidesstattlichen Versicherungen
          nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner.

           Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ���������������������������������������������������;���������������
           nahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem
           verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in
           seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt.
   2.11    Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute
           benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlge-
           setz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berech-
           tigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen.
   2.12    Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustim-
           mungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563
           Affalterbach.
8                                                                                                                           Nummer 6
                                                                                                           Donnerstag, 7. Februar 2019

    3.       Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO.
    3.1      Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde
             verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre
             Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder
             ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
    3.2      Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags ­ für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des
             Verbands Region Stuttgart - durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - aus dem Ver-
             bandsgebiet der Region Stuttgart - verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den
             Landkreis - in das Verbandsgebiet der Region Stuttgart - zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden,
             wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - im Verbandsgebiet der Region Stuttgart - wohnen
             oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die
             Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von
             der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Verbandsgebiet der Region Stuttgart - verlassen hat oder
             seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Ver-
             legung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart - sowie über das Wahlrecht
             zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit
             weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.
    3.3      Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das
             Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen
             Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärun-
             gen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.
             Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum
             Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher
             Straße 17, 71563 Affalterbach.
             Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Affalterbach, Marbacher Straße 17, 71563
             Affalterbach bereit.
             Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
             Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl-
             schein beantragt hat.

     Ort, Datum

     Affalterbach, 04.02.2019

     Bürgermeisteramt Affalterbach

     gez. Alexander Langner,
     Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
     Unterschrift, Amtsbezeichnung
Nummer 6
Donnerstag, 7. Februar 2019                                                                                            9
                                                               Über weitere Termine informieren wir Sie im Amtsblatt und

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                                                               von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, und zwar an jedem 2. und
                                                               4. Dienstag des Monats.
                                                               Öffnungszeiten für Februar bis April
                                                               12. und 26. Febr.
                                                               12. und 26. März
                                                               9. und 23. April
                                                               Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter 36 123 an.

                                                               Geschwindigkeitsmessungen
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                                                                                        30 km/h
                                                                                        160
                                                               Überschreitungen         40
    Egal ob iOS, OSX, Android, Windows...                      Höchstgeschwindigkeit    54 km/h

    Technikbegeisterte Schüler
    zeigen Ihnen wie alles funktioniert.                       Altersjubilare
               Neugierig geworden?                             Die Gemeinde wünscht ihren Mitbürgern, die im Laufe der
                                                               Woche ihren Geburtstag feiern, von Herzen alles Gute für
                                                               das vor Ihnen liegende Lebensjahr.
    Barbara Geeck beantwortet gerne
    Ihre Fragen zu unserem Projekt
    unter der Nummer 07144/36123.                              Schulnachrichten
              Wir freuen uns auf Sie!
                                                               Jugendmusikschule
                                                               Affalterbach
Am 23.Februar um 10:30 Uhr bieten wir Ihnen im Treffpunkt
Mitte, Bogenstr. 9 (neben Häußermann) eine individuelle        Jugendmusikschule Affalterbach e. V.
Hilfe für die Nutzung Ihres Smartphones an.                    Am 1. März beginnt das neue Schulhalbjahr der Jugendmusik-
Bitte melden Sie sich vorher an ( 36123)                       schule Affalterbach.
                                                               Zur Ausbildung an folgenden Instrumenten können ab sofort
                                                               bis zum 28.2.2019 Anmeldungen erfolgen:
                                                               Klavier, Keyboard, Akkordeon
 Arbeitskreis Asyl                                             Oboe und alle Blockflötenarten
                                                               Violine und Gitarre (auch E-Gitarre und E-Bass)
www.ak-asyl-affalterbach.de                                    Popular-Gesang und klassischer Gesang
                                                               Folgende Kurse können belegt werden:
Kleiderladen des Arbeitskreises Asyl                           Musikalische Frühförderung
Schillerstraße 40 in Affalterbach                              Gitarrenensemble, Band-Coaching
Unsere Öffnungstermine von Januar bis April 2019:              Wir beraten Sie gerne in der Intrumentenwahl.
Ausgabe 19.01.2019, 09.02.2019, 02.03.2019, 23.03.2019,        Selbstverständlich kann man in eine Unterrichtsstunde
           13.04.2019 jeweils von 11.00 - 13.00 Uhr            „reinschnuppern“.
Annahme 04.04.2019, 18.00 - 20.00 Uhr.                         Sprechen Sie uns an.
           13.04.2019, 10.00 - 11.00 Uhr                       Anmeldeformulare liegen an der JMS – Säule im Foyer der
Herzlich willkommen sind alle, die auf staatliche Unterstüt-   Apfelbachschule aus und können auch als Pdf-Datei aus
zung angewiesen sind.                                          dem Internet heruntergeladen werden.
Kontakt: kleiderladen@ak-asyl-affalterbach.de                  Anmeldungen bitte in den Briefkasten der Jugendmusikschule
10                                                                                                               Nummer 6
                                                                                                Donnerstag, 7. Februar 2019

im Foyer der Apfelbachschule einwerfen, oder direkt bei Herrn   und eröffnete im Hochschwarzwald das gleichnamige Bio-
Burgmann oder Herrn Fuchs abgeben.                              Hotel, in dem sie ihre Gäste seither nach den Regeln „basi-
Nähere Auskünfte persönlich bei                                 scher und vollwertiger Ernährung“ verpflegt. Seit 2003 arbei-
Chr. Burgmann 07142/913 846 oder M. Fuchs 07144/331426          tet sie eng mit der Arthrose-Selbsthilfe zusammen, die von
                                                                Eckhard K. Fisseler gegründet wurde. Seine Ganzheitliche
                                                                Arthrose-Therapie hat mittlerweile mehr als 60.000 Anwen-
                                                                der, die alle die Erfahrung gemacht haben, dass – ganz
 Ortsbücherei                                                   im Gegensatz zur Meinung vieler Schulmediziner – eine
                                                                Ernährungsumstellung auf basische Kost und damit ein aus-
                                                                geglichenes Säure-Basen-Verhältnis im Körper bei vielen de-
Neues aus Ihrer Bücherei!!!!!!!!!!!                             generativen Erkrankungen zu Schmerzfreiheit, ja sogar zu
                                                                Heilung – einem beweglichen Leben ohne Medikamente und
Filmfans aufgepasst!                                            Operationen – führen kann.
filmfriend - Filmstreaming mit dem Bibliotheksausweis.
Streaming-Dienste revolutionieren den Markt der Film- und       Ich fühle mich krank – warum findet niemand etwas?
Fernsehindustrie. Die Ortsbücherei Affalterbach bietet Ihnen    von Dr. med. Norbert Kriegisch
ab sofort einen ganz besonderen Service:                        Der Autor ("Ganzheitsmediziner") betrachtet den Menschen
Sie können mit Ihrem Bibliotheksausweis künftig online Filme    als "ganzheitliches System auf vier Ebenen". Für jede Ebene
und Serien anschauen. Benötigt werden lediglich ein Interne-    erhält der Leser sehr viele, kurz gehaltene Tipps und Infor-
tanschluss und ein gültiger Bibliotheksausweis.                 mationen.
Einfach auf filmfriend.de gehen, auf Anmelden klicken, Orts-    Das große Praxisbuch der energetischen Hausreinigung
bücherei Affalterbach auswählen, Kartennummer Ihres Bib-        von Georg Huber
liotheksausweises und Passwort eingeben und losschauen!
                                                                Jeder hat es schon einmal erlebt: Man betritt einen Raum
(Das Passwort können Sie in Ihrer Bücherei nachfragen)
                                                                und fühlt sich plötzlich unwohl. Das bewirken unsichtbare
Einfach Hörspielen!                                             Energien, von denen wir immer und überall umgeben sind.
Die tonies ® sind da                                            Wie wir damit umgehen können, zeigt der bekannte Experte
das neue Audiosystem für mehr Hör-Spiel-Spaß im Kinder-         Georg Huber.
zimmer.                                                         Die Ortsbücherei ist immer Di. und Do. von 16 bis 19 Uhr
Der Tonie ist der magische Schlüssel für Hörerlebnisse.
                                                                geöffnet.
Stellt man ihn auf, erkennt ihn die Toniebox sofort und lädt
den entsprechenden Inhalt aus der Toniecloud herunter und       Ihre Büchereileiterin
spielt ihn direkt ab. Einmal vollständig geladen, bleibt der    Sonja Hübner
Inhalt auf der Toniebox und er kann überall, auch ohne
WLAN, gehört werden.
Die tonies ® sind ab sofort in der Bücherei Affalterbach vor
Ort ausleihbar.                                                  Auswärtige Ämter
 Darüber hinaus bietet Ihnen Ihre Ortsbücherei weiterhin
 das digitale Lexikon Brockhaus und den Musikdienst             Landratsamt Ludwigsburg
 Freegal Music an. Informationen hierzu erhalten Sie in         Der Fachbereich Landwirtschaft im Landratsamt Ludwigs-
 Ihrer Bücherei.                                                burg lädt ein zum:
                                                                              9. Ludwigsburger Pflanzenbautag
Ihre Büchereileiterin                                                   Praktische Umsetzung der Düngeverordnung
Sonja Hübner                                                            Mittwoch, 13. Februar 2019, 13.30 - 17.00 Uhr
Meine Bücherempfehlungen:                                               in der Gemeinschaftshalle, Friedenstraße 34,
                                                                                     71282 Hemmingen
Fit mit jedem Schritt
von Markus Roßmann & Bernd Neumann                              Themen:
Gehen gehört zum täglichen Leben – und doch gehen viele         Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz
Menschen falsch. Ungünstig gebeugt, mit hängendem Kopf          Tobias Mann, Landwirtschaftliches Technologiezentrum Au-
und verspannten Muskeln. Fascial Walk sorgt für ein be-         gustenberg
wusstes Gehen, bei dem speziell das Bindegewebe trainiert       Effiziente Ausbringung von Wirtschaftsdüngern
wird. Es bringt den Rücken in Form, macht die Gelenke           Jörg Messner, Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württem-
beweglicher und stärkt die Fußmuskulatur. Auch beim Jog-        berg, Aulendorf
gen profitiert man vom faszialen Laufstil. Eine einfache und    Zu jedem Vortrag besteht Gelegenheit zur Diskussion.
schnelle Möglichkeit, ganz nebenbei wieder mehr gesunde         Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Bewegung in den Alltag zu bringen.
Gesunde Fette
von Dr. Joseph Mercola
Was ist, wenn Krebs keine durch geschädigte DNA verursach-
te Erkrankung ist, sondern vielmehr durch eine Stoffwech-
                                                                    Denk
selstörung hervorgerufen wird, die das Ergebnis mitochond-
                                                                                 t an d
                                                                                               ie Um
rialer Dysfunktion ist? Was wäre, wenn diese überraschende
Wahrheit auch unser Verständnis von anderen Krankheiten
revolutionieren und uns einen ganz neuen Weg zu einer
optimalen Gesundheit weisen würde? In diesem Ratgeber,
                                                                    Alte Z
                                                                            ei
                                                                   Zeitsc tungen und
                                                                                                         welt
                                                                           hriften
erklärt der in den USA führende Arzt für Naturheilkunde, Dr.       nicht i         g
Joseph Mercola, dass nahezu alle Erkrankungen durch feh-                   n den ehören
                                                                  sonde          M
lerhafte Stoffwechselprozesse verursacht werden.                         rn zum üll -
                                                                                  Altpap
Arthrose heilen mit basischer Ernährung                                                  ier
von Rosemarie Muth
Rosemarie Muth leitet seit 1993 NATURION©, eine gemein-
nützige Gesellschaft zur Förderung von Naturheilverfahren,
Nummer 6
Donnerstag, 7. Februar 2019                                                                                         11
Landratsamt Rems-Murr-Kreis                                       Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde-, Stutt-
-untere Flurbereinigungsbehörde-                                  garter Straße 110 in 71332 Waiblingen anzumelden.
                                                                  Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist an-
Öffentliche Bekanntmachung                                        gemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt
Flurbereinigung Leutenbach/Winnenden (B14)                        -untere Flurbereinigungsbehörde- die bisherigen Verhand-
                                                                  lungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber ei-
Änderungsbeschluss 9                                              nes vorbezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor
vom 28.01.2019                                                    der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen
                                                                  sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die
1. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereini-
                                                                  Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsakts in Lauf
   gungsbehörde- ordnet hiermit eine geringfügige Änderung
   des Flurbereinigungsgebiets der Flurbereinigung Leuten-        gesetzt worden ist.
   bach/Winnenden (B14) nach § 8 Abs. 1 des Flurbereini-
   gungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976        4.2 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustim-
   (BGBl. I S. 546) an.                                            mung des Landratsamtes nur Änderungen vorgenommen
   In das Flurbereinigungsgebiet werden einbezogen:                werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb
                                                                   gehören.
   Von der Gemeinde Leutenbach, Rems-Murr-Kreis                    Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterras-
   Gemarkung Leutenbach
   die Grundstücke Flst. Nr. 1740/4, 1772-1774, 1776, 2677,        sen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung
   2677/1, 2680, 2681, 2689, 2690, 2692-2694, 4304-4310,           des Landratsamtes errichtet, hergestellt, wesentlich ver-
   4312-4314, 4316-4334, 4336-4348, 4350-4363.                     ändert oder beseitigt werden.
   Gemarkung Nellmersbach                                          Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vorge-
   die Grundstücke Flst. Nr. 138/8, 183/1, 247, 978, 1359/2,       nommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden,
   1369-1371, 1374, 1375, 1376/2, 1460, 1461, 1462/1,              so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberück-
   1462/5, 1463, 1465, 1470, 1471/1, 1471/7, 1473/2,               sichtigt bleiben. Das Landratsamt kann den früheren Zu-
   1473/10, 1475/1, 1475/3, 1475/5, 1475/11, 1475/12,              stand, notfalls mit Zwang, wiederherstellen lassen, wenn
   1475/13, 1475/14, 1476/1, 1571/3-1571/7.                        dies der Flurbereinigung dient.
   Von der Stadt Winnenden, Rems-Murr-Kreis
   Gemarkung Winnenden                                         4.3 Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke,
   das Grundstück Flst. Nr. 2613/3                                 einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen
   Gemarkung Baach                                                 nur mit Zustimmung des Landratsamtes beseitigt wer-
   die Grundstücke Flst. Nr. 119/1, 119/2, 1206/1                  den, andernfalls muss das Landratsamt Ersatzpflanzun-
   Gemarkung Hertmannsweiler                                       gen anordnen.
   das Grundstück 2150/18
                                                               4.4 Wer gegen die unter Nr. 4.2 und 4.3 genannten Vor-
   Von der Gemeinde Schwaikheim, Rems-Murr-Kreis                   schriften verstößt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit
   Gemarkung Schwaikheim
   die Grundstücke Flst. Nr. 7081/2, 7585-7592                     einer Geldbuße belegt werden.
   Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden ausgeschlossen:       4.5 Neben den unter 4.1 bis 4.3 genannten Einschränkungen
   Von der Stadt Winnenden, Rems-Murr-Kreis                        gelten die Beschränkungen nach dem Landwirtschafts-
   Gemarkung Winnenden
                                                                   und Landeskulturgesetz sowie dem Naturschutzrecht
   die Grundstücke Flst. Nr. 2608/1, 2826/18
   und die ehemaligen Flurstücke 2826/19 und 2613/4, die           (Dauergrünlandumwandlungsverbot, Biotop- und Arten-
   im FN 2017/16 im Flst. 2613/5 aufgegangen sind                  schutz) unverändert weiter.
   und die ehemaligen Flurstücke 2637/1, 2640/1, die im
   FN 2017/16 in den Flurstücke 2613 und 2613/7 aufge-         Rechtsbehelfsbelehrung
   gangen sind                                                 Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines
   und der Teil des Flst. 3437/1, der im FN 2016/4 in den      Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt
   Flst. 7499 und 7548 aufgegangen ist.                        Rems-Murr-Kreis, Sitz: Waiblingen, eingelegt werden. (An-
   Die Fläche der neu einbezogenen Grundstücke beträgt         schrift der Flurbereinigungsbehörde: Stuttgarter Straße 110,
   rd. 0,31 ha.                                                71332 Waiblingen oder bei jeder anderen Stelle des Land-
   Die Fläche der ausgeschlossenen Grundstücke beträgt         ratsamts)
   rd. 13,31 ha.
   Das geänderte Flurbereinigungsgebiet umfasst nunmehr        Begründung
   eine Fläche von 909 ha.                                     Die Vermessung des vorhandenen Wege- und Gewässernet-
   Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
                                                               zes und die damit verbundene Überführung ins öffentliche
2. Am Flurbereinigungsverfahren sind neu beteiligt:            Eigentum wäre ohne die Beiziehung der genannten Flurstü-
   Als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten        cke nicht möglich. Gesetzlicher Auftrag der Flurbereinigung
   der zum Erweiterungsgebiet gehörenden Grundstücke;          ist unter anderem, jedes Flurstück durch einen öffentlichen
   als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an die-         Weg zu erschließen. Dies setzt auch voraus, dass am Ende
   sen Grundstücken, sowie die Eigentümer von nicht zum        einer Flurbereinigung alle Wege befahrbar sind, d.h. eine
   Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur     Mindestbreite aufweisen.
   Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flur-
   bereinigungsgebiets mitzuwirken haben.                      Zudem werden Zerschneidungsschäden, die durch den Aus-
                                                               bau der Bundesstraße B 14 entstanden sind, behoben.
3. Der Beschluss mit Begründung kann auf der Internetseite     Flurstücke, die durch Vermessungen außerhalb der Flurbe-
   des Landesamts für Geoinformation und Landentwick-          reinigung verändert wurden, werden ausgeschlossen. Die
   lung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2478) eingesehen     Ziele der Flurbereinigung können auch ohne diese Flurstücke
   werden.                                                     erreicht werden.
4.1 Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht           Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist zu der Ände-
    ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren be-    rung des Flurbereinigungsgebiets gehört worden.
    rechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, die-
    se Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt         gez. Holzwarth, LVD
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