Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen in der Rinderhaltung - Erläuterungen- (Stand April 2019) - nlwkn

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Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen in der Rinderhaltung - Erläuterungen- (Stand April 2019) - nlwkn
Niedersächsischer Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

.

Beantragung von
Präventionsmaßnahmen
zum Herdenschutz
vor Wolfsübergriffen
in der Rinderhaltung
– Erläuterungen –
(Stand April 2019)
Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen in der Rinderhaltung - Erläuterungen- (Stand April 2019) - nlwkn
Praktische Erläuterungen für die Beantragung von
Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen
in der Rinderhaltung im Rahmen der „Richtlinie Wolf“1
im Gebiet zwischen Cuxhaven und Stade, im Raum Wietzendorf,
im Raum Barnstorf und im Raum Nienburg (Rodewald)
(Stand April 2019)

Inhalt

I.    Ausnahmeregelung und Empfehlungen zum wolfsabweisenden Herdenschutz im Rahmen der
      „Richtlinie Wolf“ in der Rinderhaltung                                                                                3

II.   Ausfüllhilfe für Präventionsanträge im Rahmen der „Richtlinie Wolf“                                                   9

Im Internet unter
www.wolfsbuero.nlwkn.niedersachsen.de  Präventionsanträge Herdenschutz  Antrag Rinder
finden Sie zum Download
    diese Erläuterungen,
    den Antragsvordruck „Zuwendung für Präventionsmaßnahmen“,
    die „Richtlinie Wolf“1.

Weitere Erläuterungen zur „Richtlinie Wolf“:
www.umwelt.niedersachsen.de  Themen  Natur & Landschaft  Fördermöglichkeiten  Richtlinie Wolf

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Wolfsbüro des NLWKN.

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
– Wolfsbüro –
Göttinger Chaussee 76 A, D-30453 Hannover
herdenschutz@nlwkn-h.niedersachsen.de
Tel. 0511 / 3034-3034
www.wolfsbuero.nlwkn.niedersachsen.de

Titelbild: Hans-Jürgen Zietz

1Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den
Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen (Richtlinie Wolf), RdErl. d. MU v. 15. 5. 2017, Nds. MBL. 2017
Nr. 31, S. 1067, zuletzt geändert durch RdErl. v. 19.11.2018 (Nds. MBl. 2019 Nr. 6, S. 343)

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019                   2
Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen in der Rinderhaltung - Erläuterungen- (Stand April 2019) - nlwkn
I. Ausnahmeregelung und Empfehlungen zum wolfsabweisenden
Herdenschutz im Rahmen der „Richtlinie Wolf“ in der Rinderhaltung

1 Hintergrundinformationen zur Ausnahmeregelung für
Rinderhalterinnen und Rinderhalter
Die Richtlinie Wolf regelt zur Minderung oder Vermei-         Aufgrund vergangener Schadensfälle, bei denen auch
dung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen         größere Tiere betroffen waren, empfehlen wir in den
Belastungen die finanzielle Unterstützung für Rinder-         auf der folgenden Seite unter (A) genannten Gemein-
halterinnen und Rinderhalter in folgender Form:               den in den Landkreisen Cuxhaven und Rotenburg
 Billigkeitsleistungen im Falle eines amtlich festge-        (Wümme), alle Rinder wolfsabweisend zu schützen,
     stellten Wolfsrisses beim Rind (Ausgleichszahlun-        um weitere Nutztierverluste an Rindern zu vermeiden.
     gen für vom Wolf verursachte Nutztierschäden)              In einem weiteren Umkreis darum (unter (B) ge-
      o Bei Pferden und Rindern ist die Gewährung             nannte Gemeinden), in einem Gebiet im Raum Wiet-
           von Billigkeitsleistungen im Falle eines amtlich   zendorf (unter (C) genannte Gemeinden), in einem Ge-
           festgestellten Wolfsrisses nicht vom Vorhan-       biet im Raum Barnstorf (unter (D) genannte Gemein-
           densein einer wolfsabweisenden Zäunung ab-         den) und in einem Gebiet im Raum Nienburg (Rode-
           hängig, da die Gefahr eines Wolfsangriffes im      wald) (unter (E) genannte Gemeinden) empfehlen wir,
           Vergleich zur Gefährdung von Schafen, Zie-         für einzelne Weidehaltungsformen (bei Anwesenheit
           gen und Gatterwild als deutlich geringer ange-     von Kälbern, Jungrindern, kleinen Rinderrassen sowie
           nommen wird.                                       in Mutterkuhbetrieben insbesondere während der Zeit
 Fördergelder für Präventionsmaßnahmen in der                der Abkalbungen) einen zusätzlichen Schutz herzustel-
     Rinderhaltung (Herdenschutzmaßnahmen zur Ver-            len.
     meidung von Wolfsübergriffen auf Nutztiere)                Die Fördermittel können beim NLWKN beantragt
      o Im Falle eines amtlich festgestellten Wolfsris-       werden. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und ju-
           ses für den betroffenen Betrieb.                   ristischen Personen des Privatrechts sowie Personen-
      o Im Sonderfall auch für umliegende Betriebe.           gesellschaften, die eine Nutztierhaltung im Haupter-
Der Sonderfall ist in der Richtlinie Wolf wie folgt be-       werb oder im Nebenerwerb oder als nichtgewerbliche
schrieben:                                                    Kleinsttierhaltung oder Hobbytierhaltung betreiben.
   Werden drei amtlich bestätigte Rinderverluste, die         Eine Förderung in Höhe von 100 % der Materialkosten
durch den Wolf verursacht wurden, innerhalb von 12            für die einmalige Anschaffung von wolfsabweisenden
Monaten in einem Umkreis von 30 km festgestellt, so           Herdenschutzmaßnahmen für Rinder wird aktuell in
fördert das Land Niedersachsen im Rahmen der Richt-           den unter (A), (B), (C), (D) und (E) gelisteten Gemein-
linie Wolf Präventionsmaßnahmen für Rinderhalterin-           den gewährt. Maßgeblich ist dabei die Lage der
nen und Rinderhalter (Abschnitt III Nr. 4.2).                 Weide, auf der Ihre Tiere gehalten werden.
   Im Gebiet zwischen Cuxhaven und Stade, im Raum               Die Antragsformulare und weitere Informationen fin-
Wietzendorf, im Raum Barnstorf und im Raum Nien-              den Sie unter:
burg (Rodewald) ist dieser Fall eingetreten. Dort             www.wolfsbuero.nlwkn.niedersachsen.de > Präventi-
wurde wiederholt der Wolf als Verursacher von Rissen          onsanträge Herdenschutz > Antrag Rinder
an Rindern – überwiegend Kälbern – amtlich bestätigt.           Es werden Förderungen für Präventionsmaßnahmen
Die direkt betroffenen Gemeinden entnehmen Sie bitte          bis max. 30.000,- EUR sowie zusätzliche Ausgleichs-
den Seiten 4-7.                                               zahlungen für vom Wolf verursachte Nutztierrisse bis
                                                              ebenfalls max. 30.000,- EUR pro Betrieb gewährt.
                                                                Es besteht die Möglichkeit, den Rinderhalterinnen
                                                              und Rinderhaltern in folgenden Gemeinden finanzielle
                                                              Unterstützung für Präventionsmaßnahmen zukommen
                                                              zu lassen (s. S. 4-7).

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019          3
Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen in der Rinderhaltung - Erläuterungen- (Stand April 2019) - nlwkn
Sonderregelung im Gebiet zwischen Cuxhaven und Stade

(A) (Karte = violette Schraffur):                               Landkreis Cuxhaven: Belum, Beverstedt, Caden-
In diesen Gemeinden wird empfohlen, alle Rinder                 berge, Cuxhaven, Geestland (westlich der BAB
wolfsabweisend zu schützen:                                     27), Gaversdorf, Ihlienworth, Loxstedt, Neuenkir-
    Landkreis Cuxhaven: Armstorf, Bülkau, Geestland            chen, Neuhaus (Oste), Nordleda, Oberndorf, Os-
     (östlich der BAB 27), Hechthausen, Hemmoor,                ten, Osterbruch, Otterndorf, Schiffdorf, Wanna,
     Hollnseth, Lamstedt, Mittelstenahe, Odisheim,              Wurster Nordseeküste.
     Steinau, Stinstedt, Wingst.                               Landkreis Stade: Agathenburg, Balje, Bargstedt,
    Landkreis Rotenburg (Wümme): Alfstedt, Ebers-              Brest, Burweg, Deinste, Dollern, Drochtersen,
     dorf.                                                      Düdenbüttel, Engelschoff, Estorf, Fredenbeck,
                                                                Freiburg (Elbe), Großenwörden, Hammah, Hanse-
(B) (Karte = blaues Punktraster):                               stadt Stade, Heinbockel, Himmelpforten, Hollern-
In diesen Gemeinden wird empfohlen, bei Weidehal-               Twielenfleth, Kranenburg, Krummendeich, Kuten-
tung und Anwesenheit von Kälbern, Jungrindern,                  holz, Oederquart, Oldendorf, Wischhafen.
kleinen Rinderrassen sowie bei Mutterkuhhaltung                Landkreis Rotenburg (Wümme): Anderlingen,
(insbesondere während der Zeit der Abkalbungen)                 Basdahl, Bremervörde, Deinstedt, Farven, Gnar-
einen wolfsabweisenden Schutz herzustellen:                     renburg, Hipstedt, Oerel, Sandbostel, Selsingen
                                                               Landkreis Osterholz: Axstedt, Hambergen, Holste,
                                                                Lübberstedt, Vollersode.

Übersicht der Gemeinden im Gebiet zwischen Cuxhaven und Stade für eine mögliche Förderung von
Präventionsmaßnahmen
Die Karte finden Sie auch im Internet zum Download: www.nlwkn.niedersachsen.de/download/111373

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Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen in der Rinderhaltung - Erläuterungen- (Stand April 2019) - nlwkn
Sonderregelung Raum Wietzendorf

(C): In diesen Gemeinden wird empfohlen, bei Weide-        Landkreis Lüneburg: Amelinghausen, Betzendorf,
haltung und Anwesenheit von Kälbern, Jungrindern,          Oldendorf (Luhe), Rehlingen, Soderstorf.
kleinen Rinderrassen sowie bei Mutterkuhhaltung             Landkreis Rotenburg: Hemslingen, Visselhövede
(insbesondere während der Zeit der Abkalbungen)            Landkreis Uelzen: Eimke, Gerdau, Hanstedt,
einen wolfsabweisenden Schutz herzustellen.                Klosterflecken, Ebstorf, Schwienau, Suderburg, Wrie-
 Landkreis Celle: Beedenbostel, Bergen, Celle,            del.
    Eschede, Faßberg, Gemeindefreier Bezirk Loh-
    heide, Hambühren, Südheide, Wietze, Winsen
    (Aller).
 Landkreis Harburg: Egestorf.
 Landkreis Heidekreis: Ahlden (Aller), Bad Falling-
    bostel, Bispingen, Böhme, Bomlitz, Buchholz
    (Aller), Eickeloh, Essel, Gemeindefreier Bezirk
    Osterheide, Grethem, Hademstorf, Hodenhagen,
    Munster, Neuenkirchen, Schneverdingen, Soltau,
    Walsrode, Wietzendorf.

Übersicht der Gemeinden im Raum Wietzendorf für eine mögliche Förderung von Präventionsmaßnahmen

Die Karte finden Sie auch im Internet zum Download: www.nlwkn.niedersachsen.de/download/109992

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Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen in der Rinderhaltung - Erläuterungen- (Stand April 2019) - nlwkn
Sonderregelung Raum Barnstorf

(D): In diesen Gemeinden wird empfohlen, bei Weide-             Landkreis Oldenburg: Beckeln, Colnrade, Dötlin-
haltung und Anwesenheit von Kälbern, Jungrindern,               gen, Dünsen, Groß Ippener, Großenkneten,
kleinen Rinderrassen sowie bei Mutterkuhhaltung                 Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte, Wildeshausen,
(insbesondere während der Zeit der Abkalbungen)                 Winkelsett.
einen wolfsabweisenden Schutz herzustellen.                    Landkreis Vechta: Bakum, Damme, Dinklage, Gol-
    Landkreis Diepholz: Affinghausen, Bahrenborstel,           denstedt, Holdorf, Lohne (Oldenburg), Steinfeld
     Barenburg, Barnstorf, Barver, Bassum, Brockum,             (Oldenburg), Vechta, Visbek.
     Dickel, Diepholz, Drebber, Drentwede, Ehrenburg,          Landkreis Cloppenburg: Cappeln (Oldenburg),
     Eydelstedt, Freistatt, Hemsloh, Hüde, Kirchdorf,           Cloppenburg, Emstek, Essen (Oldenburg).
     Lembruch, Lemförde, Maasen, Marl, Mellinghau-             Landkreis Osnabrück: Badbergen, Bohmte, Qua-
     sen, Neuenkirchen, Quernheim, Rehden, Scholen,             kenbrück.
     Schwaförden, Stemshorn, Sudwalde, Sulingen,
     Twistringen, Varrel, Wagenfeld, Wehrbleck, Wet-
     schen.

Übersicht der Gemeinden im Raum Barnstorf für eine mögliche Förderung von Präventionsmaßnahmen
Die Karte finden Sie auch im Internet zum Download: www.nlwkn.niedersachsen.de/download/128276

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019       6
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Sonderregelung Raum Nienburg (Rodewald)

(E): In diesen Gemeinden wird empfohlen, bei Weide-             Landkreis Heidekreis: Ahlden (Aller), Bad Falling-
haltung und Anwesenheit von Kälbern, Jungrindern,               bostel, Böhme, Bomlitz, Buchholz (Aller), Eicke-
kleinen Rinderrassen sowie bei Mutterkuhhaltung                 loh, Essel, Frankenfeld, Osterheide, Gilten,
(insbesondere während der Zeit der Abkalbungen)                 Grethem, Hademstorf, Häuslingen, Hodenhagen,
                                                                Lindwedel, Rethem (Aller), Schwarmstedt, Wals-
einen wolfsabweisenden Schutz herzustellen.
                                                                rode.
    Landkreis Nienburg (Weser): Balge, Binnen, Bü-
                                                               Region Hannover: Barsinghausen, Burgwedel,
     cken, Drakenburg, Estorf, Eystrup, Gandesber-
                                                                Garbsen, Hannover, Isernhagen, Langenhagen,
     gen, Hämelhausen, Haßbergen, Hassel (Weser),
                                                                Neustadt a. R., Seelze, Wedemark, Wunstorf.
     Heemsen, Hilgermissen, Hoya, Hoyerhagen,
                                                               Landkreis Rotenburg (Wümme): Visselhövede.
     Husum, Landesbergen, Leese, Liebenau, Lins-
                                                               Landkreis Schaumburg: Auhagen, Bad Nenndorf,
     burg, Marklohe, Nienburg (Weser), Pennigsehl,
                                                                Hagenburg, Haste, Hohnhorst, Lauenhagen, Lind-
     Raddestorf, Rehburg-Loccum, Rodewald, Rohr-
                                                                horst, Lüdersfeld, Pollhagen, Sachsenhagen,
     sen, Schweringen, Steimbke, Steyerberg,
                                                                Suthfeld, Wiedensahl, Wölpinghausen.
     Stöckse, Stolzenau, Uchte, Warpe, Wietzen.
                                                               Landkreis Verden: Blender, Dörverden, Kirchlin-
    Landkreis Celle: Lohheide, Hambühren, Wietze,
                                                                teln, Verden (Aller).
     Winsen (Aller).
    Landkreis Diepholz: Asendorf, Borstel, Bruchhau-
     sen-Vilsen, Kirchdorf, Maasen, Martfeld, Mellin-
     ghausen, Siedenburg, Staffhorst, Sulingen.

Übersicht der Gemeinden im Raum Nienburg (Rodewald) für eine mögliche Förderung von Präventionsmaßnah-
men. Die Karte finden Sie auch im Internet zum Download: www.nlwkn.niedersachsen.de/download/136608

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019        7
Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen in der Rinderhaltung - Erläuterungen- (Stand April 2019) - nlwkn
2 Empfehlungen zum wolfsabweisenden Herdenschutz für Rinder in
den vier betreffenden Gebieten
Der Herdenverbund bei Rindern stellt grundsätzlich               Es dürfen keine Lücken zum Boden vorhanden
einen guten Schutz vor Wolfsangriffen dar. Sollte es              sein (z. B. Fahrspuren unter dem Zaun oder Tor,
bei Rindern dennoch zu Verlusten durch Wölfe kom-                 Bodenwellen).
men, sind überwiegend Kälber oder Jungrinder be-                 Zäune dürfen nicht durchhängen, die Mindest-
troffen. Rinder sind zudem von Natur aus deutlich                 höhe muss überall erreicht werden: In unebe-
wehrhafter als Schafe, Ziegen und Gatterwild. Da-                 nem Gelände besteht die Gefahr, dass bei Ver-
her sind Wolfsübergriffe auf Rinder im Vergleich zu               wendung von 90 cm hohen Elektronetzzäunen
diesen Tierarten selten.                                          die Zaun-
                                                                  Mindesthöhe von 90 cm für den wolfsabweisen-
2.1 Wir empfehlen zum Schutz Ihrer                                den Grundschutz stellenweise unterschritten
Rinder folgende Maßnahmen gegen das                               wird (daher ist es sinnvoll höhere Zäune verwen-
Eindringen des Wolfes in Weideflächen.                            den).
    Ein vollständig geschlossener, elektrisch gelade-           Bestehende Zäune können durch Anbringung
     ner 5-Litzen-Zaun mit einer Höhe von mindes-                 von Breitbandlitzen/Flatterbändern leicht zusätz-
     tens 90 cm. Dabei sollen die unteren drei Litzen             lich erhöht werden (z. B. auf 120 cm).
     mit höchstens 20 cm Abstand zueinander sowie                Breitbandlitzen, die zur Erhöhung oberhalb eines
     höchstens 20 cm Bodenabstand angebracht                      Zaunes angebracht werden, müssen nicht unbe-
     werden (Litzenhöhen 20, 40, 60 cm). Die oberen               dingt unter Strom stehen.
     beiden Litzen können mit bis zu 30 cm Abstand               Bei der Errichtung der Zäune ist von Böschun-
     zur dritten Litze sowie zueinander angebracht                gen, Holzstapeln oder vergleichbaren Struktu-
     werden. Somit lässt sich mit fünf Litzen eine                ren, die ein Einspringen ermöglichen, Abstand
     Zaunhöhe bis zu 120 cm erreichen.                            zu halten.
und / oder                                                       Die Entladeenergie von mindestens 1 Joule
 Einsatz flexibler Elektronetze mit einer Mindest-               muss entlang des gesamten Zaunes gewährleis-
     höhe von 90 cm (z. B. für die mobile Sicherung               tet sein. Um Spannungsabfälle zu verhindern,
     von Kälberweiden)                                            sollte der Bewuchs niedrig gehalten werden.
und / oder                                                       Der Einsatz von Toren ist grundsätzlich möglich.
 Sicherung der Rinder über Nacht oder in der Ab-                 Auch hier gelten dieselben Anforderungen zum
     kalbungsphase in einem mit einem wolfsabwei-                 wolfsabweisenden Herdenschutz.
     senden Grundschutz versehenen Pferch oder                   Stacheldraht darf aus Gründen des Arbeits- und
     Stall.                                                       Tierschutzes nicht unter Strom stehen.
Es wird zudem auf die Ausführungen in der aid-Bro-               Der Zaun und das Wohlergehen der Nutztiere
schüre „Sichere Weidezäune“, Heft 1132/2016 ver-                  sollten täglich kontrolliert werden.
wiesen.
   Als kurzfristige Sofortmaßnahme bietet sich ein            2.3 Zusätzliche Schutzmöglichkeiten
sogenannter Lappzaun an, der schnell und mit ein-             Die in der Richtlinie Wolf beschriebenen grundsätzli-
fachen Mitteln auch selbst hergestellt werden kann.           chen Empfehlungen zur Sicherung von Nutztieren
Dazu eignen sich beispielsweise ca. 50 cm lange,              beruhen auf Erfahrungen im wolfsabweisenden Her-
flatternde Bänder (z. B. Stücke eines Absperrban-             denschutz auch aus anderen Bundesländern und
des, flatternde Fahnen oder Stofffetzen). Diese sind          anderen Staaten mit langjährigen Wolfsvorkommen.
dabei in einem Abstand von 30 bis 50 cm an einem              Sie stellen eine gute Möglichkeit dar, einen Schutz
soliden Seil (oder am Elektrozaun) zu befestigen.             vor Wolfsübergriffen herzustellen.
Diese Maßnahme hat jedoch nur temporäre Wir-                    Darüber hinaus gibt es zusätzliche Maßnahmen,
kung.                                                         die einen erhöhten Herdenschutz bieten. Auch
                                                              diese Maßnahmen sind im Rahmen der Richtlinie
2.2 Wolfsabweisender Herdenschutz –                           Wolf förderfähig:
Zusätzliche Hinweise                                           höhere Zaunvarianten: z. B. 105 cm oder 120
Bei der wolfsabweisenden Einzäunung sind weiter-                  cm hohe Elektronetzzäune
hin folgende Aspekte zu berücksichtigen, die für               Zaunerhöhung: 90 cm-Elektronetz- oder Litzen-
eine Wirksamkeit des wolfsabweisenden Herden-                     zäune mit Breitbandlitze/Flatterband auf 120 cm
schutzes von zentraler Bedeutung sind:                            erhöhen
 Gräben oder Uferstreifen, die unmittelbar an die             Herdenschutzhunde.
    Weide grenzen, sind ebenfalls mit einer Einzäu-
    nung zu versehen, da Wölfe Gräben übersprin-
    gen und Gewässer durchschwimmen können.

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019        8
Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen in der Rinderhaltung - Erläuterungen- (Stand April 2019) - nlwkn
Wichtiger Hinweis:                                              Flächen, auf denen Rinder gehalten werden, sind
Höhere Zäune bieten einen besseren Schutz! Die                oft dauerhaft eingekoppelt. Dort kann (stellenweise
angegebenen Mindesthöhen stellen immer einen                  mit nur wenig Mehraufwand) durch die Verwendung
Kompromiss zwischen Aufwand und Nutzen dar.                   von höheren Zäunen insgesamt ein besserer Schutz
  Beim täglichen Umkoppeln, wie es in der Schaf-              der Tiere erreicht werden. Diese höheren Varianten
haltung üblich ist, sind aus Arbeitsgründen meist fle-        werden ebenfalls gefördert.
xible, leichte, gut handhabbare und infolgedessen
oft möglichst niedrige Zaunsysteme erforderlich.

II. Ausfüllhilfe für Präventionsanträge im Rahmen der
„Richtlinie Wolf“
Diese Ausfüllhilfe gibt Ihnen Hinweise, wie Sie einen      Zur Antragstellung berechtigte Personen sind
Präventionsantrag, den sogenannten „Antrag auf Ge-          natürliche Personen,
währung einer Zuwendung für Präventionsmaßnah-              juristische Personen des privaten Rechts sowie
men zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen im Rah-           Personengesellschaften,
men der Richtlinie Wolf“ stellen können.                   die eine Nutztierhaltung im Haupt- oder Nebenerwerb
                                                           oder als nichtgewerbliche Kleinsttierhaltung / Hobby-
                                                           tierhaltung betreiben.

Aufbau des Antrags
1. Antragstellerin / Antragsteller

Unter Punkt 1 des Antrags werden Daten zur Antrag-           Bitte tragen Sie zudem Ihre Betriebsnummer (= Re-
stellerin / zum Antragsteller gemacht. Neben Vor- und      gistriernummer) in die vorgegebenen Felder ein. Diese
Nachname oder Betrieb / Unternehmen ist die Angabe         Nummer setzt sich folgendermaßen zusammen: In die
Ihrer Anschrift sowie Telefonnummer für etwaige Rück-      ersten Felder werden die Zahlenkombinationen für die
fragen notwendig. Bitte geben Sie, soweit vorhanden,       Nation (Deutschland: 276) und das Bundesland (Nie-
auch Ihre E-Mail-Adresse an. Dies erleichtert die Kom-     dersachsen: 03) eingetragen, gefolgt von der Zahlen-
munikation bei Rückfragen, z. B. bei fehlenden Anga-       kombination für Ihren Landkreis (3 Ziffern) sowie der
ben / Unterlagen.                                          Ziffernfolge für Ihre Gemeinde (3 Ziffern) und für Ihren
  Weiterhin geben Sie unter 1. an, ob die Nutztierhal-     Betrieb (4 Ziffern). Die Betriebsnummer wird vom Vete-
tung im Haupt- oder Nebenerwerb oder als nichtge-          rinäramt vergeben.
werbliche Kleinsttierhaltung / Hobbytierhaltung betrie-      Für die Überweisung der Fördersumme brauchen wir
ben wird.                                                  neben allgemeinen Angaben zu Ihrem Konto die dazu-
                                                           gehörige 22-stellige IBAN-Nummer und den 8- oder
                                                           11-stelligen BIC (Business Identifier Code).

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019          9
Beantragung von Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz vor Wolfsübergriffen in der Rinderhaltung - Erläuterungen- (Stand April 2019) - nlwkn
2. Beschreibung der beabsichtigten Präventionsmaßnahme
2.1 Betroffene Tierart(en) und Anzahl der Tiere

Hier werden Angaben zu den von Ihnen gehaltenen            In Sonderfällen ist dies auch für Rinder und Pferde
Tieren gemacht, denen die beantragte Präventions-          möglich, wenn
maßnahme zugutekommen soll. Bitte kreuzen Sie die           amtlich nachgewiesene Wolfsübergriffe auf die je-
Tierart an und geben Sie die jeweilige Anzahl pro Tier-        weilige Tierart in mindestens drei Fällen innerhalb
art an.                                                        eines Zeitraums von 12 Monaten vor Antragstel-
  Hinweis: Zuwendungen können normalerweise für                lung und innerhalb eines Radius von 30 km um Ih-
Schafe, Ziegen und Gatterwild (Damwild, Rotwild, Si-           ren Hof bzw. Ihre Weiden aufgetreten sind
kawild, Muffelwild) beantragt werden.                       oder wenn es einen amtlich nachgewiesenen
                                                               Wolfsübergriff auf Ihre eigenen Rinder oder Pferde
                                                               gab.

2.2 Art der Präventionsmaßnahme

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019       10
Grundschutz/Herdenschutz                                      Des Weiteren werden Angaben zu Ihren Erfahrungen
Bitte geben Sie hier an, ob Sie bereits über Schutzvor-       mit Herdenschutzhunden abgefragt. Bitte kreuzen Sie
richtungen verfügen und welche Art von Präventions-           Zutreffendes an. Sollten Sie selbst noch keine Erfah-
maßnahmen Sie planen. Bitte beschreiben Sie kurz Ihr          rungen mit Herdenschutzhunden haben (Erfahrungen
Vorhaben. Diese Angaben sind für die Prüfung des An-          mit Hütehunden sind nicht ausreichend), benötigen Sie
trages wichtig – insbesondere bezüglich Materialien           eine entsprechende Schulung. Die fachliche Beglei-
und Kostenrahmen.                                             tung eines erfahrenen Herdenschutzhundehalters bei
                                                              der Eingewöhnung und evtl. Aufzucht der Hunde wird
Herdenschutzhund(e)                                           empfohlen. Als Ersatz für eine Schulung kann auch
Eine Förderung von Herdenschutzhunden ist möglich.            eine zweitägige Hospitation bei einem erfahrenen Her-
Da die Tiere immer mindestens zu zweit im Einsatz             denschutzhundehalter in Verbindung mit einer an-
sein sollten, wird – sofern bei einer Antragstellerin / ei-   schließenden Begleitung durch einen erfahrenen Her-
nem Antragsteller noch keine Herdenschutzhunde vor-           denschutzhundehalter bei der Eingewöhnung und evtl.
handen sind – i. d. R. nur die Anschaffung von zwei           Aufzucht der Hunde anerkannt werden. Bei Fragen
Hunden gefördert, nicht die Anschaffung eines einzel-         hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Wolfsbüro des
nen Tieres.                                                   NLWKN in Verbindung.
  Beantragen Sie die Zuwendung für die Anschaffung              Abschließend wird gefragt, ob Ihre Tiere zusätzlich
eines Herdenschutzhundes, so geben Sie bitte die              eingezäunt sind oder eine Einzäunung beantragt
Rasse des Tieres an. In der Regel werden Hunde der            wurde. Herdenschutzhunde dürfen in Niedersachsen
Rassen Pyrenäenberghund und Maremmano-Abruz-                  nicht ohne wolfsabweisende Einzäunung gehalten wer-
zese oder Mischlinge aus diesen beiden Rassen geför-          den. Ausnahmen hiervon können insbesondere dann
dert. In Ausnahmefällen können auch Hunde anderer             zugelassen werden, wenn eine entsprechende Einzäu-
Herdenschutzhunderassen beantragt werden. Hüte-               nung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist und
hunde werden nicht gefördert. Entweder sind Informati-        hierfür ersatzweise eine Aufsicht der Herdenschutz-
onen zur Tauglichkeit des Tieres als Herdenschutz-            hunde für deren gesamte Einsatzzeit gewährleistet
hund notwendig, oder es wird durch Züchter bestätigt,         wird.
dass der Hund aus einer Arbeitslinie stammt.

2.3 Ortsbeschreibung für die Präventionsmaßnahme

Unter diesem Punkt beschreiben Sie bitte die Fläche/n,        Flächen ein. Maßgeblich für die Möglichkeit der Förde-
auf denen die Präventionsmaßnahmen durchgeführt               rung ist die Lage der Weideflächen. Diese müssen in
werden sollen. Bitte geben Sie auch die betreffenden          Niedersachsen liegen. Der Betriebssitz kann auch in
Flurstücke und die Feldblocknummern (FLIK) an und             einem anderen Bundesland registriert sein.
reichen Sie gegebenenfalls dafür einen Kartenaus-
schnitt oder eine Skizze mit den gekennzeichneten

2.4 Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann nur beantragt            Bedenken Sie, dass aus einer Genehmigung zum vor-
werden, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen                 zeitigen Maßnahmenbeginn nicht geschlossen werden
wurde. Sie stellen den Antrag und erhalten eine Ge-           kann, dass eine Förderung erfolgt. Zum Zeitpunkt der
nehmigung des NLWKN. Nach Eingang dieser Geneh-               Genehmigung wurde noch keine Entscheidung über
migung können Sie mit der Maßnahme beginnen (Kauf             die Zuwendung getroffen, es besteht daher kein
von Zaunmaterial / Hund, Zaunbau etc.).                       Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019         11
3. Finanzierungsplan

In der obersten Zeile tragen Sie bitte die Gesamtkos-      In der nachfolgenden Zeile tragen Sie bitte nur etwas
ten (Gesamt-Materialkosten) der jeweiligen beantrag-       ein, falls Einnahmen/Erlöse aus dem Projekt vorhan-
ten Maßnahme, also 100 % der Kosten, ein. Arbeits-         den sind. Danach nennen Sie die Höhe der Zuwen-
kosten im Zusammenhang mit dem Aufbau des Zau-             dung, die Sie beantragen (bis zu 100 % der Gesamt-
nes werden nicht gefördert.                                kosten mit oder ohne Mehrwertsteuer – siehe oben).
   Bitte geben Sie anschließend die Gesamtkosten mit       Die Summe (100 %) der Finanzierungsanteile (letzte
Mehrwertsteuer (19 %) an (entspricht den „Gesamt-          Zeile) entspricht den Gesamtkosten der obersten Zeile.
kosten der beantragten Maßnahme“ der Zeile dar-
über). In der Zeile darunter sind die Netto-Gesamtkos-
ten (ohne Mehrwertsteuer) anzugeben. Diese Angaben
finden Sie in der Regel auch in den Angeboten der
Zaunhersteller (zum Einholen von Angeboten vgl.
Punkt 4).
   Im folgenden Schritt folgen die Angaben zur Finan-
zierung. Nach der Richtlinie Wolf können bis zu 100 %
der Materialkosten gefördert werden. Geben Sie bitte
zunächst, sofern zutreffend, die Leistungen Dritter so-
wie andere öffentliche Förderungen an. Derzeit sieht
die Richtlinie Wolf keine Förderung vor, wenn Teilkos-
ten von Dritten übernommen werden, z. B. von unteren
Naturschutzbehörden für spezielle Projekte, von Natur-
schutzverbänden etc.

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019     12
4. Hinweise

Im Kapitel „Hinweise“ werden einige wissenswerte              Die Zahlung der Zuwendung für eine Präventions-
Punkte aufgezählt, die für die Antragsstellung bzw. Be-        maßnahme zum Herdenschutz ist auf maximal
arbeitung von hoher Bedeutung sind.                            30.000 Euro pro Jahr an den jeweiligen Zuwen-
                                                               dungsempfänger bzw. Betrieb begrenzt.
   Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe               Die Belege sind für 10 Jahre aufzubewahren. Die
    der Richtlinie Wolf und den Verwaltungsvorschrif-          Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Bewilligung.
    ten zu § 44 Landeshaushaltsordnung Zuwendun-              Beantragte Zuwendungen, die unter einem Betrag
    gen für Investitionen im Zusammenhang mit Maß-             von 200 Euro liegen, werden nicht gewährt.
    nahmen zur Vermeidung von Wolfsübergriffen.               Sofern der Empfänger gemäß UStG vorsteuerab-
   Die Förderung von Unternehmen im Haupt- oder               zugsberechtigt ist, ist die Mehrwertsteuer von der
    Nebenerwerb der landwirtschaftlichen Primärpro-            Förderung ausgeschlossen.
    duktion erfolgt unter Anwendung des Teil II Ab-           Bei Gesamtkosten bis 500 Euro wird die Vorlage
    schnitt 1.1.1.1 der Rahmenregelung der Europäi-            von einem Angebot benötigt, ab 500 Euro ist die
    schen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und         Vorlage von drei Vergleichsangeboten erforderlich.
    Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020           Hinweis: Die jeweiligen Angebote müssen von ver-
    (2014/C 204/01, ABl. EU 2014 C 204, S. 1).                 schiedenen Firmen eingeholt werden. Sie dürfen in
   Die Förderung von Unternehmen im Haupt- oder               Artikelnummer und Einzelpreis nicht identisch sein,
    Nebenerwerb außerhalb der landwirtschaftlichen             weil es sich dann z. B. um nur einen Lieferanten
    Primärproduktion erfolgt als De-minimis-Beihilfe           handelt. Die Angebote müssen hinsichtlich der Ma-
    gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der                terialien vergleichbar sein. Die Angebote dürfen
    Kommission vom 18.12.2013 (ABl. EU 2013 L 352,             keinen Arbeitslohn enthalten. Es dürfen keine Pa-
    S. 1).                                                     ketpreise (z. B. 100m-Einheiten) angeboten wer-
   Auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Nie-              den. Die Materialien sind mit Einzelpreisen anzuge-
    dersachsen für Präventionsmaßnahmen zum Her-               ben.
    denschutz besteht kein Rechtsanspruch; die Bewil-         Bei Förderung von Elektrozäunen ist die anlie-
    ligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflicht-         gende Materialliste beizufügen.
    gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren               Für die Förderung von ortsfesten Zäunen nebst Zu-
    Haushaltsmittel.                                           behör gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren,
   Eine Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zu-            bei mobilen Zäunen gilt eine Zweckbindungsfrist
    schuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Pro-          von drei Jahren. Bei Herdenschutzhunden gilt die
    jektförderung bis zu einer Höhe von 100 % der zu-          Zweckbindungsfrist grundsätzlich für die Dauer der
    wendungsfähigen Ausgaben gewährt. Auf diesen               Einsatzfähigkeit des geförderten Tieres.
    Höchstsatz sind andere nationale oder unionsweite         Die Veröffentlichung von Informationen zu den För-
    Zahlungen anzurechnen.                                     derungen erfolgt nach Maßgabe der Randnummer
   Im Antragsverfahren sind alle für den betreffenden         128 der Rahmenregelung auf einer zentralen Bei-
    Zuwendungszweck erhaltenen, beantragten oder               hilfe-Website. Dazu gehören auch Name der ein-
    beabsichtigten Zuwendungen, Zahlungen oder                 zelnen Beihilfeempfänger, Art der Beihilfe und der
    sonstigen geldwerten Leistungen Dritter zu benen-          Beihilfebetrag, Tag der Gewährung, Art des Unter-
    nen (s. Pkt. 3). Die Zuwendung darf nicht zu einer         nehmens, Region sowie Hauptwirtschaftszweig, in
    Überfinanzierung des Vorhabens führen.                     dem der Beihilfeempfänger tätig ist. Von dieser An-
   Förderungen werden nur für erstmalige Nachrüs-             forderung kann bei Einzelbeihilfen abgesehen wer-
    tungen bzw. Neuanschaffungen zur Umsetzung ei-             den, die einen bestimmten Schwellenwert nicht
    nes wolfsabweisenden Grundschutzes gewährt.                überschreiten (z. B. 60.000 Euro bei Empfängern,
                                                               die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tä-
                                                               tig sind).

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019       13
5. Erklärungen

Im Kapitel „Erklärungen“ werden einige Punkte aufge-       Hier müssen Sie auch angeben, ob Sie zum Vorsteu-
führt, denen Sie am Ende mit Ihrer Unterschrift zustim-    erabzug nach § 15 UStG berechtigt sind oder nicht.
men. Bitte lesen Sie diese Punkte sorgfältig durch.        Dies hat, wie oben bereits näher erläutert, Auswirkun-
                                                           gen auf die Berechnung der förderfähigen Kosten.

6. Erklärung bei nichtgewerblicher Nutztierhaltung

Bitte bestätigen Sie hier, dass es sich bei Ihrer Nutz-    Sofern Sie Inhaber eines Unternehmens sind, müssen
tierhaltung um eine nichtgewerbliche Kleinsttierhaltung    Sie hier keine Angabe machen.
oder Hobbytierhaltung handelt.

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019       14
7. Erklärung bei gewerblicher Nutztierhaltung

Sofern Sie den Zuwendungsantrag als wirtschaftlich          oder seiner steuerlichen Behandlung ein Unternehmen
tätiger Antragsteller (Unternehmen) stellen, ist eine An-   sein.
gabe zur Größe Ihres Unternehmens erforderlich. Die           Bei KMU handelt es sich um Unternehmen, die weni-
Einstufung zur Größenangabe von Unternehmen ist             ger als 250 Personen beschäftigen und die entweder
zwingend anhand der Kriterien zur Definition für kleine     einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzie-
und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-            len oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens
Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr.           43 Mio. EUR beläuft.
702/2014 vom 25. Juni 2014, Amtsblatt der EU Nr. L            Ihr Unternehmen darf nicht in Schwierigkeiten ge-
193 vom 1.7.2014 S. 1 ff. vorzunehmen.                      mäß den Leitlinien der Europäischen Union für staatli-
                                                            che Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von
Bitte beachten Sie:                                         Unternehmen stecken. Zum Zeitpunkt der Antragstel-
Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ih-       lung darf keine Gesamtvollstreckung eingeleitet sein.
rer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit aus-     Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens darf nicht be-
übt. Dazu gehören auch solche Einheiten, die eine           antragt sein (§§ 16 und 27 Insolvenzordnung). Beim
handwerkliche Tätigkeit oder andere Tätigkeiten als         Insolvenzgericht dürfen keine Sicherungsmaßnahmen
Einzelpersonen- oder Familienbetriebe ausüben sowie         nach den §§ 21 ff. der Insolvenzordnung verfügt sein.
Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regel-       Das Unternehmen darf sich nicht in Auflösung nach §
mäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Eine      41 Satz 1 oder § 69 Abs. 3 Satz 1 des Landwirtschafts-
Tätigkeit ist als wirtschaftliche anzusehen, wenn sie       anpassungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung
auf die Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleis-       befinden.
tungen auf einem bestimmten Markt abzielt (unabhän-           Es liegt keine Rückforderung aufgrund einer Ent-
gig davon, ob damit Einnahmen erzielt werden sollen).       scheidung der Europäischen Kommission zur Feststel-
Die Einheit muss nicht zur Erzielung von Gewinnen ge-       lung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer
gründet sein, es können auch Einheiten ohne Erwerbs-        staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vor,
zweck wirtschaftlich tätig sein. Das heißt, ein Verein      die noch nicht beglichen wurde.
kann bezogen auf die konkrete Maßnahme unabhän-
gig vom Vereinsziel, einer Gewinnerzielungsabsicht

Anlagen

Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers

Als letztes setzen Sie den Ort und das Datum der An-        Ihr Antrag muss bei uns mit Ihrer Original-Unter-
tragsstellung sowie Ihre rechtsverbindliche Unterschrift    schrift vorliegen. Eine Kopie ist nicht ausreichend.
unter Ihren Antrag. Diese bestätigt, dass alle gemach-
ten Angaben richtig sind und bestätigt auch die Erklä-
rungen (Punkte 5 und 6 bzw. 7).

Erläuterungen Präventionsmaßnahmen Herdenschutz RINDER „Richtlinie Wolf“ – NLWKN – Wolfsbüro – April 2019          15
Checkliste: Was muss ich einreichen?
   Ausgefüllter „Antrag auf Gewährung einer Zu-   Hinweise
    wendung für Präventionsmaßnahmen zum Her-      Die „Richtlinie Wolf“ sieht vor, dass eine Zuwendung
    denschutz vor Wolfsübergriffen im Rahmen der   zur Förderung von Präventionsmaßnahmen nur für die
    Richtlinie Wolf“1                              erstmalige Nachrüstung bzw. Neuanschaffung von
    Häufig vergessen wird dabei u. a.: Betriebs-   Zäunen und Anlagen nebst Zubehör zur Umsetzung ei-
    nummer, Angabe über Vorsteuerabzugsbe-         nes wolfsabweisenden Herdenschutzes (Nr. III.2 2.1
    rechtigung, Unterschrift, Erklärung zur        der Richtlinie) möglich ist.
    Größe des Unternehmens bei gewerblicher          Eine Nachbeantragung ist nur in folgenden Fällen
    Nutztierhaltung.                               möglich:
                                                    Neue Flächen sind hinzugekommen.
   Bei Überschreitung von 500 Euro: drei ver-      Die Zahl der Tiere wurde aufgestockt.
    gleichbare Angebote über die beantragten Ma-    Ein weiterer Herdenschutzhund ist nötig.
    terialien von drei verschiedenen Firmen         Bisher wurde nur die Nachrüstung/Neueinzäunung
                                                       einiger Flächen beantragt und gefördert.
   Wenn möglich Lageplan.                          Zusätzliche Maßnahmen werden aufgrund von
                                                       bspw. vom Wolf neu erlernten Techniken notwen-
   Bei Beantragung einer Förderung für Herden-        dig (z. B. einzelne Wölfe überwinden einen wolfs-
    schutzhunde: Anlagen mit Angaben über die          abweisenden Grundschutz  Pfähle und Flatter-
    Tauglichkeit des Hundes und Erfahrungen der        bänder zur Zaunerhöhung können nachbeantragt
    Antragstellerin / des Antragstellers.              werden).
                                                   Sollte einer dieser Fälle auf Sie zutreffen, ist bei der
                                                   Nachbeantragung ein entsprechender Nachweis not-
                                                   wendig.
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