Beantwortung der Motion Edgar Beigel betreffend SBB Bahnhof

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Beantwortung der Motion Edgar Beigel betreffend SBB Bahnhof
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     Traktandum 7

Beantwortung der Motion Edgar Beigel betreffend SBB Bahnhof

     I.
     Mit Schreiben vom 20. Juni 1999 reichte Edgar Beigel, Bachtalen 7, 6340 Baar, folgende Motion
     zur Gestaltung des Bahnhofplatzes Süd ein.
     In diesem Schreiben machte er für die definitiven Kosten- und Nutzenverteilung des geplanten
     Werkes einen Vorbehalt.
     Die vorgelegte Motion lautete:
     «Damit zwischen der Gemeinde Baar, der Bahn AG und dem Kanton ein ausgewogener Lasten-
     und Nutzenausgleich (Investition ca. 5.5 Millionen) gewährleistet wird, soll der Gemeinderat vor
     Aufnahme der Finanzverhandlungen mit der SBB und dem Kanton eine externe, sachliche und
     juristische Überprüfung (Gutachten) vornehmen lassen.»

     II.
     An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 1999 hat der Gemeinderat seine Stellung-
     nahme zur Motion vorgelegt und beantragt, die Motion sei nicht erheblich zu erklären und
     gleichzeitig abzuschreiben. In seiner Stellungnahme wies der Gemeinderat darauf hin, dass mit
     den Vertretern der SBB schon seit längerer Zeit, und in harten Verhandlungen, um eine möglichst
     hohe Kostenbeteiligung der SBB gerungen wurde. Auch auf die Kostenbeteiligung des Kantons
     von ca. CHF 750’000.– am Bushof wurde hingewiesen.
     Aufgrund der Diskussion hat der Gemeinderat seinen Antrag zurückgezogen und wie folgt neu
     formuliert:
     1. Die Motion von Edgar Beigel sei in dem Sinne teilweise erheblich zu erklären, als der Gemein-
        derat zu beauftragen sei, bei den SBB einen höheren Finanzierungsbeitrag an das Projekt zu
        verlangen. Im Weiteren sei die Finanzierung an die SBB aus rechtlicher Sicht nochmals zu
        prüfen.
     2. Die Motion Edgar Beigel sei zusammen mit dem erforderlichen Baukredit anlässlich einer
        nächsten Gemeindeversammlung abschliessend zu behandeln.
     Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung lauteten:
     1. Am ursprünglichen Antrag, wie er vom Gemeinderat gestellt worden ist, will niemand in der
        Gemeindeversammlung festhalten.
     2. Mit vereinzelten Gegenstimmen wird dem geänderten Antrag des Gemeinderates, die Motion
        von Edgar Beigel teilweise erheblich zu erklären, grossmehrheitlich zugestimmt.
     3. Dem weiteren Antrag, die Motion Beigel zusammen mit dem erforderlichen Baukredit anläss-
        lich einer nächsten Gemeindeversammlung abschliessend zu behandeln, wird grossmehr-
        heitlich zugestimmt. Das Gegenmehr verzeigt einzelne Stimmen.
     Im Juni 2000 hat der Gemeinderat orientiert, dass das bisherige Projekt mit Kioskverlegung un-
     ter Federführung der Gemeinde mit der Absicht sistiert wurde, eine kostengünstigere Variante
     zu erlangen. Da die SBB zwischenzeitlich eine öffentliche Ausschreibung zur Abgabe des Bau-
     rechtes über das Areal des Güterschuppens durchführte und auch die Planung der Stadtbahn
     bevorstand, verzichtete die Gemeinde definitiv auf die provisorische Lösung eines Ersatzbaus
     für den Kiosk und die Veloabstellplätze. Das eingereichte Plangenehmigungsverfahren bei den
     SBB wurde zurückgezogen.
     Das Projekt mit Abgang und Lift, Verbreiterung der Personenunterführung und Verbindung zur
     Einstellhalle wurde nun gemeinsam mit dem Projekt der Stadtbahn weitergeplant.
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An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2002 wurden die baulichen Ergänzungen bei den
drei Stadtbahnhaltestellen zur Genehmigung unterbreitet. Dabei wurde das Projekt und der
Baukredit für die gemeindlichen Anteile zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Haltestelle Bahn-
hof wurden gleichzeitig auch die wesentlichen Kostenübernahmen der weiteren Partner (SBB
AG, Stadtbahn) detailliert aufgezeigt. Dem Baukredit für die baulichen Ergänzungen bei den drei
Stadtbahnhaltestellen hat die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2002 zugestimmt.
Nachdem alle massgebenden Projekte am Bahnhof beschlossen sind und die Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger die Kostenteilung zwischen Gemeinde, SBB und Stadtbahn zur Kenntnis
genommen haben, kann die Motion von Edgar Beigel abgeschrieben werden.

Antrag
Die Motion von Edgar Beigel sei abzuschreiben.
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    Traktandum 8

Fussballanlage Lättich – Baukredit –
Erneuerung Fussballplätze und Erweiterung Garderoben

    1.   Einleitung
    Seit Jahrzehnten werden die drei Fussballplätze im Lättich benutzt. Seinerzeit wurde die beste-
    hende Wiese ohne Verbesserung des Bodenaufbaus in Fussballplätze umgewandelt. Das
    Hauptspielfeld wurde im Jahre 1985 gleichzeitig mit dem Neubau des Garderobengebäudes
    als Sportplatz renoviert. Durch die ständige Zunahme der Belegung mit Trainings- und Wett-
    kampfspielen wurden in den letzten Jahren die drei Rasenplätze immer intensiver genutzt. Seit
    längerer Zeit sind die Plätze in einem schlechten Zustand und dringend sanierungsbedürftig.
    Zusätzlich ersuchte der Fussballclub Baar den Gemeinderat mit Schreiben vom 17. November
    1999 um die Erweiterung der Sportanlage Lättich mit einem vierten Fussballplatz. Mit Beschluss
    vom 3. Mai 2000 entschied sich der Gemeinderat für die Prüfung einer Erweiterung im Gebiet
    Schlüsseli, nördlich der bestehenden Fussballplätze.
    Mit verschiedenen betroffenen Grundeigentümern hatte der Gemeinderat allfällige Landerwerbs-
    verhandlungen aufgenommen. Der Gemeinderat beauftragte darauf das Büro Appert & Zwahlen,
    Landschaftsarchitekten, Zug, für die Erweiterung der Fussballplätze auf dem Areal Lättich
    verschiedene Varianten aufzuzeigen.
    Gleichzeitig erarbeitete der seinerzeitige Architekt, Werner Bucher, Baar, für die Garderoben-
    erweiterung im bestehenden Gebäude ein Vorprojekt mit Kostenschätzung.
    An der Klausurtagung des Gemeinderates vom 27. Februar 2002 wurde das Gesamtkonzept mit
    den Varianten von möglichen Erweiterungen auf dem Areal Lättich diskutiert und die Prioritäten
    für die Weiterbearbeitung festgelegt.
    – Die drei bestehenden Spielfelder sollen auf die heute gültigen Normabmessungen für 1. Liga
      (100  64 m) vergrössert werden.
    – Die Planung eines Allwetterplatzes und die Sanierung der zwei übrigen Rasenplätze ist weiter-
      zuführen.
    – Zusätzliche Garderoben und Duschen sind im Dachgeschoss des bestehenden Garderoben-
      gebäudes einzuplanen.
    – Die Erweiterung der Fussballanlage in nördlicher Richtung mit zusätzlichen Spielfeldern muss
      aus finanziellen Gründen und noch fehlender betrieblicher Notwendigkeit vorläufig zurück-
      gestellt werden.
    Der Gemeinderat setzte am 22. Mai 2002 die Baukommission «Fussballanlage Lättich» mit
    Vertretern der politischen Parteien und Vertretern des FC Baar ein.
    Zusammensetzung der Baukommission:
    – Walter Ineichen, Bauvorstand
    – Hans Steinmann, Vorstand Liegenschaften / Freizeit
    – Beat Villiger, Parteivertreter CVP
    – Bruno Christen, Parteivertreter FDP
    – Heinz Haupt, Parteivertreter SP/SGA
    – Oliver Betschart, Parteivertreter SVP
    – Martin Hotz, Präsident FC Baar
    – René Bachmann, SPIKO FC Baar
    – Bruno Hoppler, Abteilungsleiter Liegenschaften / Freizeit
    – Theo Baumann, Platzwart Fussballanlage Lättich
    – Herb Müller, Projektleiter Hochbau
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2.      Bedürfnisse des FC Baar
2.1 Anzahl Mannschaften und Spielerinnen und Spieler
Die Förderung der Junioren ist für den FC Baar ein wichtiges Anliegen. Die Anzahl der Fussball-
schüler und Junioren ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. In der laufenden Saison werden
vom FC Baar 28 Mannschaften, nämlich 18 Juniorenmannschaften, 1 Fussballschule mit ca. 50 Kin-
dern, 2 Juniorenmannschaften Damen, 1 Damenmannschaft sowie 6 Mannschaften mit Aktiven,
betreut.
Durch den Spiel- und Trainingsbetrieb sind die bestehenden drei Rasenplätze sehr stark, zeit-
weise sogar überbeansprucht. Da das Rasenspielfeld bei der Oberstufenschule Sennweid ab
der Saison 2002/2003 durch die Junioren und den Kinderfussball ebenfalls benutzt werden
kann, hat sich das Problem der Platzbenützung leicht entschärft.
Zusammenstellung der Mannschaften des FC Baar für die Saison 2002/2003:
Total                             28 Mannschaften und 1 Fussballschule
1. Mannschaft                     1
2. Mannschaft                     1
3. Mannschaft                     1
Senioren/Veteranen                3
Damen                             1
Juniorinnen                       2
Junioren A                        1
Junioren B                        1
Junioren C                        2
Junioren D/9er                    5
Junioren E                        5
Junioren F                        4
Fussballschule                    1 mit ca. 50 Kindern
Dies ergibt heute die stattliche Anzahl von 340 Juniorinnen und Junioren und 145 Aktiven, total
also fast 500 Fussballspielerinnen und -spieler. Zusätzlich dazu kommen Trainer, Betreuer,
Schiedsrichter und Spieler gegnerischer Mannschaften, die diese Anlagen ebenfalls benutzen.

2.2 Fussballplätze
Durch die hohe Zahl von Mannschaften und Spielern werden die vorhandenen Rasenplätze heute
öfters überbeansprucht. Ein Allwetterplatz (Kunstrasen, neueste Generation) ist für den FC Baar
unbedingt erforderlich. Dieser Platz kann intensiver genutzt werden, da ein Kunstrasen die 6- bis
7-fache Kapazität eines Naturrasenplatzes hat. Dadurch würde der Spiel- und Trainingsbetrieb des
FC Baar auf dem Allwetterplatz, den beiden Rasenplätzen im Lättich und dem Rasenspielfeld in
der Sennweid für die nächsten ca. 10 Jahre auskommen und die, aus finanziellen Gründen und
fehlender Notwendigkeit, geplante Erweiterung der Fussballanlage bleibt mittel- bis langfristig
eine Option.

2.3 Garderoben
Heute sind im Garderobengebäude 6 Garderoben und 3 Duschen vorhanden. Mit der aktuellen
Anzahl Mannschaften, den ca. 500 Spielerinnen und Spielern, dem Trainingsbetrieb sowie den
anfallenden Meisterschaftsspielen aller Kategorien reichen die heute vorhandenen Umkleideka-
binen und Duschen seit längerer Zeit nicht mehr aus. An Spitzentagen müssen heute Garde-
roben von 2 bis 3 Mannschaften gleichzeitig belegt werden. Dies ist auf die Dauer unzumutbar. In
den letzten Jahren sind zusätzliche Damenmannschaften dazugekommen. Dadurch sind die
Platzverhältnisse noch enger geworden, weil in den Garderoben und Duschen zwischen Damen
und Herren eine klare Trennung gewährleistet werden muss.
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3.   Projektbeschrieb der Spielfelder
3.1 Allwetterplatz
Für die weitere Planung der Erneuerung von zwei Rasenspielfeldern und dem Bau eines All-
wetterplatzes wurde eine Submission unter Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das darauf
beauftragte Landschaftsarchitekturbüro Dové Plan AG, Luzern, hat das Bauprojekt mit Kosten-
voranschlag erstellt.
Kunstrasen der «dritten Generation»
Bereits vor 20 Jahren gab es erste Versuche von sogenannten Allwetterplätzen. Es gibt auch
heute noch verschiedene Systeme, z.B. mit Sand, mit Rinde, mit Kunststoff usw. Nach ver-
schiedenen Weiterentwicklungen überzeugt die heutige sogenannte «dritte Generation»
von Kunstrasen und wurde in den letzten Jahren bereits an verschiedenen Orten (Unter-
ägeri/Gründenmoos St. Gallen) eingebaut. Die Benutzer und die Betreiber dieser Allwetterplät-
ze sind von deren Qualität überzeugt. Es laufen auch intensive Bestrebungen, dass diese Kunst-
rasen von der UEFA und FIFA homologiert werden und in Zukunft auch Meisterschaftsspiele
darauf ausgetragen werden können. Mit der Nutzung des Kunstrasenplatzes kann der FC Baar
in Zukunft einen reibungslosen Ablauf des Spielbetriebes gewährleisten. Kunstrasenplätze sollen
demnächst auch in neueren Stadien eingebaut werden.
Aufbau des Kunstrasens
Die Unterlage des Kunstrasenfeldes besteht aus einem ca. 45 cm starken Kieskoffer mit
Flächendrainagesystem, einer Splittschicht und einem wasserdurchlässigen Asphaltbelag als
Tragschicht. Dieses Fundament muss mit einem Dachgefälle von ca. 0.5% absolut sauber
ausgebildet sein und das anfallende Regenwasser muss gut versickern können. Darauf werden
die einzelnen Kunstrasenbahnen verlegt, miteinander verbunden und bis zu einer Höhe von 35
bis 50 mm mit Sand oder Gummigranulat gefüllt. Dieses Füllmaterial stützt die Fasern des
Kunstrasens. Neuerdings sind auch Varianten von Kunstrasen ohne Füllmaterial auf dem Markt.
Ein entsprechender Fussballplatz wurde Anfang 2003 in Zug erstellt.
Unterhalt des Kunstrasens
Damit der Kunstrasen nicht stark verschmutzt, wird umlaufend ein Hag erstellt und der Zugang
erfolgt direkt ab einem sauberen Gehweg mit einem Betonsteinbelag. Dadurch wird verhindert,
dass über die Fussballschuhe Erde und Gras auf den Kunstrasenplatz getragen wird. Der nor-
male Unterhalt umfasst das Bürsten der Oberfläche und Entfernen von Fremdkörpern mit dem
Schleppnetz am Kleintraktor. Zusätzlich soll der Kunstrasen 4- bis 5-mal pro Jahr mit einer spe-
ziellen Maschine gewartet werden.
Nutzung des Kunstrasenplatzes
Der grosse Vorteil des Kunstrasenplatzes ist, dass eine Belegung während fast des ganzen
Jahres möglich ist. Durch die intensivere Belegung des Kunstrasenplatzes bei zweifelhafter
oder schlechter Witterung können die Rasenplätze geschont werden und bleiben dadurch auch
qualitativ besser. Bei zweifelhafter Witterung können bereits heute gemäss schweizerischem
Fussballverband Meisterschaftsspiele bis 2. Liga regional auf dem Kunstrasen ausgetragen
werden. Das Verschieben von Spielen bei schlechter Witterung wird dadurch in den meisten
Fällen wegfallen.
Als Vergleich sind die Belegungszahlen am Beispiel Gründenmoos St. Gallen, für die Anlagen im
Trainingsbereich in den Jahren 2000 und 2001, also vor und nach der Erstellung der Kunstrasen-
spielfelder, aufgeführt. Jede Sportlerin und jeder Sportler wurde pro Benützung gezählt.
Monate                         Jahr 2000        Jahr 2001
Februar                              100            3’200
März und April zusammen            1’000            4’800
April bis Oktober                 19’500           26’500
Beleuchtung
Die Beleuchtung des Kunstrasenfeldes ist mit 200 Lux vorgesehen, da mittelfristig auch auf diesem
Feld Meisterschaftsspiele ausgetragen werden könnten.
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3.2 Sanierung Rasenspielfelder
Hauptfeld
Das Hauptfeld vor der Tribüne wird auf die Standardgrösse 100  64 m für 1. Liga mit je 3.0 m
Sicherheitsraum vergrössert. Die damit erforderliche Umlegung des Weges benötigt einen
Landerwerb von 388 m2.
Die Rasentragschicht mit einer Flächendrainage wird erneuert. Zusätzlich wird eine automa-
tische Bewässerung mit Versenkregner eingebaut. Der Ballfänger im Osten gegen den Schilf-
bereich wird auf die ganze Länge 5.0 m hoch, auf die Westseite 6.0 m hoch jedoch nur im
Torbereich. Ein Handlauf mit Banden umgibt das ganze Feld.
Die Beleuchtung des Hauptfeldes vor der Tribüne mit 200 Lux für die 1. Liga ist heute schon be-
stehend. Die Kandelaber müssen infolge der neuen Spielfeldgrösse jedoch versetzt werden.
Nebenfeld
Das Nebenfeld in der Mitte wird ebenfalls auf die Abmessungen 100  64 m mit je 3.0 m
Sicherheitsraum dimensioniert.
Die Rasentragschicht mit einer Flächendrainage wird erneuert. Zusätzlich wird eine automa-
tische Bewässerung mit Versenkregner eingebaut. Der Ballfänger im Osten wird auf die ganze
Länge 5.0 m hoch, auf die Westseite 6.0 m hoch jedoch nur im Torbereich. Ein Handlauf wird
gegen die Strasse erstellt.
Die Beleuchtung im mittleren Feld wird so angepasst, dass das Lichtgefälle zwischen dem
Haupt- und Kunstrasenfeld nicht allzu gross erscheint. Sie ist mit 120 Lux vorgesehen.
Ausführung
Die Sanierung der Rasenspielfelder ist dringend notwendig. Die Ausführung soll im Anschluss
an die Erstellung des Kunstrasenplatzes erfolgen. Durch den Bau der neuen Entwässerungs-
Ableitungen in schwierigem Baugrund entlang der beiden Rasenplätze wird die Bespielbarkeit
der Rasenflächen noch zusätzlich verschlechtert. Die gesamte Sanierung ist durch das neu zu
erstellende Entwässerungssystem ein zusammenhängendes Projekt. Eine Etappierung oder
Zurückstellung der Rasenplätze oder eine nur punktuelle Kosmetik ist aufgrund des heutigen
schlechten Zustandes und der intensiven Belegung langfristig nicht sinnvoll.

4.   Projektbeschrieb der Garderobenerweiterung
Das im Jahre 1985 vom Architekten Werner Bucher, Baar, erstellte Garderobengebäude wurde
seinerzeit für ca. 15 Mannschaften konzipiert. Die Decke über dem Erdgeschoss wurde dabei
so dimensioniert, dass das Dachgeschoss zu einem späteren Zeitpunkt noch ausgebaut werden
kann. Mit der heutigen Anzahl der Benutzer (28 Mannschaften) sind die Garderoben und Duschen
seit Jahren überbeansprucht und müssen dringend erweitert werden.
Erdgeschoss
Im Erdgeschoss wird eine zweite Dusche in die Schiedsrichtergarderoben eingebaut. Ein aussen-
liegender Treppenaufgang führt mittels 2-läufiger Stahltreppe mit Gumminoppenbelag, einer
Überdachung und einer verglasten Metallfassade auf der Westseite als Wind- und Wetter-
schutz zu den Garderoben im Dachgeschoss.
Der bestehende Vorplatz/Abstellplatz wird gegen die Lorze hin vergrössert. Zusätzlich werden
gedeckte Velounterstände für 25 Velos und eine Garagenbox für Maschinen und Geräte sowie
ein neuer Standort für die Grasmulde bei der bestehenden Garagenbox erstellt.
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Obergeschoss
Im Obergeschoss werden neu 4 Garderoben mit 2 Duschräumen, WC-Anlagen für Damen und
Herren sowie 1 Schiedsrichterraum mit dazugehöriger Dusche eingebaut. Dazu werden auf
der Ost- und der Westseite 2 Lukarnen ins Dach eingebaut. Diese Lukarnen werden mit Kupfer-
blechen verkleidet. Die Grösse, Anordnung sowie der Ausbaustandard der neuen Garderoben
und Duschen entsprechen den bestehenden Garderoben und Duschen im Erdgeschoss. Die
Innenwände werden aus massiven Kalksandsteinwänden erstellt und in den Duschen und WC-
Anlagen mit Wandplatten verkleidet. Die neuen Räume werden durch eine Bodenheizung mit
einer neuen Zuleitung ab der bestehenden Heizung im Erdgeschoss beheizt. Die Elektroinstal-
lationen werden erweitert und angepasst. Die neuen Räume werden an der bestehenden
Lüftungsanlage angeschlossen. Die Sanitärableitungen werden im Erdgeschoss an den Decken
geführt und können an die bestehenden Kanalisationsanschlüsse angeschlossen werden. Die
übrigen bestehenden Räume im Dachgeschoss wie Sekretariat, Materialraum, Wasch- und
Trockenraum, Werkstatt, Theoriezimmer und Abwartraum bleiben bestehen.
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5.   Baukredite
5.1 Kosten für Erneuerung Fussballplätze und Bau des Allwetterplatzes
BKP 0     Landerwerb                                                   CHF         80’000.–
BKP 4     Umgebung
          Erdarbeiten                                                  CHF        200’000.–
          Umgebungsarbeiten, Fundationen, Mauern, Fundamente,
          Stehrampen, Hecken                                           CHF        490’000.–
          Einfriedungen, Ballfänge, Handläufe                          CHF        180’000.–
          Sport- und Unterhaltsgeräte                                  CHF         75’000.–
          Kunstrasenfeld, inklusive Kofferung und Belag                CHF      1’080’000.–
          Sanierung Naturrasenfelder                                   CHF        530’000.–
          Elektroanlagen                                               CHF        135’000.–
          Bewässerung                                                  CHF        130’000.–
          Werkleitungen/Kanalisation                                   CHF        185’000.–
          Honorare                                                     CHF        225’000.–
BKP 5     Baunebenkosten                                               CHF         30’000.–
BKP 6     Reserve/Unvorhergesehenes                                    CHF         60’000.–
          Mehrwertsteuer                                               CHF        260’000.–
Total Baukredit                                                        CHF      3’660’000.–

Ausführungstermine
Damit der Spielbetrieb des FC Baar während den Bauphasen auf einem Minimum gewährleistet
werden kann, muss die Erstellung des Allwetterplatzes und die Sanierung der zwei Rasenspiel-
felder in einzelnen Bauetappen erfolgen. Zusätzlich müssen organisatorische Massnahmen
(weniger Trainings und Spiele, mehr Auswärtsspiele), ausweichen auf andere Plätze (Sennweid,
Inwil) usw. getroffen werden.
                           Allwetterplatz            Nebenfeld               Hauptfeld
                           (gegen Parkplatz)         (Mitte)                 (vor Tribüne)
geplanter Baubeginn:       Herbst 2003               Sommer 2004             Sommer 2005
geplante Eröffnung:        Frühling 2004             Sommer 2005             Sommer 2006
                           je nach Witterung

5.2 Kosten für Garderobenerweiterung
BKP 2     Gebäude                                                      CHF        710’000.–
BKP 4     Umgebung                                                     CHF         40’000.–
BKP 5     Baunebenkosten                                               CHF         20’000.–
BKP 6     Reserve/Unvorhergesehenes                                    CHF         40’000.–
BKP 9     Ausstattung                                                  CHF         70’000.–
          Mehrwertsteuer                                               CHF         60’000.–
Total Baukredit                                                        CHF        940’000.–

Termine
geplanter Baubeginn:       September 2003
geplantes Bauende:         März 2004
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6.   Finanzierung/Auswirkungen auf die Laufende Rechnung
Die Anlagekosten für die Erneuerung der Fussballplätze und den Bau eines Allwetterplatzes mit
Kunstrasen betragen CHF 3’660’000.–, diejenigen für die Erweiterung der Garderoben betragen
CHF 940’000.–.
Im gemeindlichen Finanzplan 2003–2007 ist bis anhin nur die Projektierung mit total
CHF 100’000.– enthalten. Beim Stand der Budgetierung war noch keine genügend genaue
Kostengrösse der Anlagekosten bekannt.
Aus der Verteilung der meist erfreulichen Ertragsüberschüsse aus den letzten Jahren sind
namhafte Beträge dem freien Eigenkapital, Konto «Freie Reserve», zugewiesen worden. Der
Gemeinderat schlägt nun vor, CHF 3’000’000.– dieser Reserve zu entnehmen und damit die
Kapitalfolgekosten zu reduzieren.

Auswirkungen auf die Laufende Rechnung

6.1 Jährliche Abschreibung und Verzinsung
Ausgangspunkt einer Abschreibung nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen bilden die
Nettoinvestitionen von CHF 3’660’000.– (abzüglich CHF 3’000’000.– aus der Freien Reserve)
beziehungsweise CHF 940’000.–. Diese sollen über eine Dauer von 20 beziehungsweise
25 Jahren abgeschrieben werden. Die Zinsen hingegen werden mit 4% von den halben Netto-
anlagekosten von CHF 1’830’000.– beziehungsweise CHF 470’000.– berechnet.
Erneuerung Fussballplätze und Allwetterplatz
Abschreibung                          5% von CHF 660’000.–                    CHF 33’000.–
Verzinsung                            4% von CHF 1’830’000.–                  CHF 73’000.–
Total jährliche Folgekosten                                                   CHF 106’000.–
Erweiterung Garderoben
Abschreibung                          4% von CHF     940’000.–                CHF 38’000.–
Verzinsung                            4% von CHF     470’000.–                CHF 19’000.–
Total jährliche Folgekosten                                                   CHF 57’000.–
In den ersten Jahren ist jedoch mit einer stärkeren Belastung der Laufenden Rechnung mit
Abschreibungen zu rechnen, da gemäss Finanzhaushaltsgesetz mit 10% vom jeweiligen Rest-
wert abzuschreiben ist.

6.2 Jährliche Betriebskosten
Diese beinhalten die Aufwendungen für Reparaturen, Wasser, Energie, Serviceleistungen, Ver-
sicherungen und verrechnete Löhne der Werkequipe.
Für diese Aufwendungen wird mit 2% der Nettoanlagekosten gerechnet.
Total jährliche Betriebskosten Erneuerung Fussballplätze
                               und Allwetterplatz                             CHF 73’000.–
Total jährliche Betriebskosten Erweiterung Garderoben                         CHF 19’000.–

6.3 Personalkosten
Durch die Erneuerung der Fussballplätze und die Garderobenerweiterung entstehen keine zusätz-
lichen Personalkosten. Für den Unterhalt und die Pflege des Kunstrasens werden die notwendi-
gen Geräte angeschafft und die Anlagen so konzipiert, dass sie mit möglichst geringem
Aufwand gewartet werden können. Die Kosten für die Anschaffung der Geräte sind in der Bau-
kreditsumme enthalten.
Seite 57

6.4 Zusammenstellung Kosten pro Jahr
Erneuerung Fussballplätze und Allwetterplatz
Kapitalfolgekosten                                                            CHF 106’000.–
Betriebskosten                                                                CHF 73’000.–
Total Kosten pro Jahr                                                         CHF 179’000.–
Erweiterung Garderoben
Kapitalfolgekosten                                                            CHF 57’000.–
Betriebskosten                                                                CHF 19’000.–
Total Kosten pro Jahr                                                         CHF 76’000.–

7.   Stellungnahme der Kommissionen
Die Baukommission «Fussballanlage Lättich» hat die Projekte während mehreren Sitzungen be-
gleitet und unterstützt die Anträge einstimmig.
Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission schliesst sich den Ausführungen des
Gemeinderates an und empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Die RGPK weist aber ausdrücklich darauf hin, dass bei gleichbleibender, schwacher Wirtschafts-
lage und den weiteren bis heute absehbaren Investitionen, Steuererhöhungen sehr wahrschein-
lich unumgänglich werden, um eine ausgeglichene Gemeinderechnung präsentieren zu können.

Antrag
1.   Für die Erneuerung von zwei Rasenspielfeldern und den Bau eines Allwetterplatzes
     mit Kunstrasen im Lättich sei gemäss Projekt der Landschaftsarchitekten Dové Plan AG,
     Luzern, ein Baukredit von CHF 3’660’000.–, bei gleichzeitiger Entnahme von
     CHF 3’000’000.– aus der «Freien Reserve», zu bewilligen.
2.   Für die Erweiterung der Garderoben im Obergeschoss des Garderobengebäudes Lättich
     sei gemäss Projekt des Architekten Werner Bucher, Baar, ein Baukredit von CHF 940’000.–
     zu bewilligen.
3.   Teuerungsberechnung
     Der Baukredit erhöht oder senkt sich bis zum Zeitpunkt der Vertragsausfertigung ent-
     sprechend der Teuerung des Zürcher Baukostenindexes, Stand 1. April 2003. Nach
     Vertragsabschluss erfolgt die Teuerungsberechnung aufgrund der jeweiligen ausgewiesenen
     Teuerung.
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     Traktandum 9

Beantwortung der Motion Martin Hotz und
Mitunterzeichner über die Machbarkeit eines
öffentlichen Parkhauses im Lättich

     Am 6. September 2000 reichten Martin Hotz und die Mitunterzeichner Pius Hotz und Claudia
     Zürcher dem Gemeinderat eine Motion mit folgendem Wortlaut ein:
     «Motion über die Machbarkeit eines öffentlichen Parkhauses im Lättich
     An der Gemeindeversammlung vom 11. September 2000 wird das Traktandum 5, Motion Edwin
     Huber betreffend gebührenfreie Parkplätze im Lättich, dem Stimmvolk vorgelegt. Aus dem
     Bericht und Antrag des Gemeinderates geht ganz klar die Absicht einer befürwortenden Be-
     wirtschaftung hervor. Grundsätzlich unterstützen auch wir diese Haltung.
     Alleine diese vorgesehene Parkplatzbewirtschaftung löst aber das allgemeine Parkproblem im
     Lättich nicht, vor allem während den Stosszeiten. Es konnten auch keine zusätzlichen Parkplatz-
     möglichkeiten geschaffen werden.
     Weiter vermissen wir in dieser Vorlage die Anschaffungskosten der beabsichtigten Bewirt-
     schaftung. Nach unserer Ansicht sind vor allem die dafür notwendigen Umbauarbeiten für die
     Bewirtschaftung der 75 Parkplätze im Fussballclubbereich sehr aufwändig.
     Um für die nahe Zukunft nicht nur eine Parkplatzbewirtschaftung, sondern auch eine Parkplatz-
     erweiterung anzustreben, stellen wir folgende Anträge:
     1. Es sei die Machbarkeit eines öffentlichen, einfachen und zweckmässigen Parkhauses im
        Lättich mit rund 600 bis 700 Parkplätzen, mit einer Kosten-Nutzen-Rechnung, zu prüfen.
     2. Die baulichen Massnahmen der 75 Parkplätze im Fussballclubbereich seien erst nach Vorlie-
        gen des Ergebnisses über die Machbarkeit eines Parkhauses Lättich auszuführen.
     Für unsere Anträge eines Parkhauses sprechen viele Argumente, zum Beispiel:
     – Die Schwimmbadanlage Lättich wird stets attraktiver gestaltet und hat ein sehr grosses Ein-
       zugsgebiet.
     – Die Erweiterung der Fussballplatzanlage ist in Planung, bei der auch der Baarer Firmenfussball
       seinen Platz haben wird.
     – Mit dem öffentlichen Verkehr ab dem Lättich kann gut ein Park+Ride-Dienst für Grossanlässe
       in der Waldmannhalle oder im Baarer Dorfkern organisiert werden.
     – Für Pendler könnten gebührenpflichtige Langzeitparkplätze zur Verfügung gestellt werden.
     – Anstelle der Parkplätze im Fussballclubbereich könnte zum Beispiel ein Kinderspielplatz oder
       eine andere Sportart Anwendung finden.
     All diese Argumente zeigen auf, dass in Zukunft nicht weniger, sondern bestimmt bedeutend
     mehr Parkplätze benötigt werden.
     Mit unserer Motion über die Machbarkeit eines öffentlichen Parkhauses Lättich streben wir
     nicht ein 30-Millionen-Projekt an, sondern ein einfaches, baulich offen gestaltetes Parkhaus,
     welches sich in das Industriegebiet Lättich gut eingliedern lässt (keine Tiefgarage). Zudem sind wir
     überzeugt, dass sich eine Bewirtschaftung in einem Parkhaus einfacher lösen lässt.
     Jetzt umfasst die Parkplatzbewirtschaftung rund 310 Plätze. Mit unserer Idee Parkhaus Lättich
     könnte das Parkplatzproblem auf einen Schlag und auf lange Zeit gelöst werden.
     Wir sind Ihnen für die Unterstützung unserer Motion dankbar.»
Seite 59

Bisherige Stellungnahmen des Gemeinderates
An der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2000 wurde Ziffer 1 der Motion erheblich
erklärt und für die Überprüfung des Motionsbegehrens ein Kredit von CHF 15’000.– gespro-
chen.
Ziffer 2 der Motion wurde nicht erheblich erklärt und abgeschrieben.
Ein Zwischenbericht zur Motion, Ziffer 1, erfolgte an der Gemeindeversammlung vom 10. De-
zember 2001. Mit dem Einverständnis der Motionäre wurde für die weiteren Abklärungen die
Frist zur Motionsbeantwortung bis Mitte 2003 verlängert. Der Gemeinderat wollte zuerst über
eine längere Zeit Erfahrungen mit der Parkplatzbewirtschaftung bei den Sportanlagen Lättich
sammeln.

Stellungnahme des Gemeinderates
In Anlehnung an die Motion wurde die Schaffung von total ca. 650 Parkplätzen mit einem
Parkhaus geprüft. Die Erstellung eines neuen Parkhauses mit allein 650 Plätzen zusätzlich zu
den bestehenden Parkplätzen wurde nicht geprüft, da die Ausdehnung auf dem heutigen Park-
platz durch die für Notfälle und Anlieferungen freizuhaltende Zufahrt zum Schwimmbad
beschränkt ist. Die Machbarkeitsstudie zeigte zudem, dass ein Parkhaus mit 650 Parkplätzen
sogar die südlich angrenzenden Industriebauten in der Höhe überragen würde.
Im Zwischenbericht zuhanden der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2001 wurde auf-
gezeigt, dass zur Abdeckung des Spitzenbedarfs rund 100 öffentliche Parkplätze zusätzlich
anzubieten wären. Der Bau eines Parkhauses mit ca. 120 zusätzlichen Parkplätzen würde ap-
proximativ CHF 5.2 Mio. kosten. Dabei würde ein Teil des heutigen Parkplatzes durch ein
zusätzliches Parkdeck überdacht. In die Baukosten eingerechnet sind Vorinvestitionen von ca.
CHF 600’000.– in die Tragkonstruktion und Pfahlfundation, wodurch in einem späteren Zeit-
punkt ein zusätzliches Parkdeck von ca. 120 Abstellplätzen realisiert werden könnte. Bei einem
allfälligen späteren Ausbau der Schwimmbadanlage oder der Fussballanlagen könnte so ein
zusätzlicher Bedarf an Parkplätzen genügend abgedeckt werden.
Ende Oktober 2001 wurde die öffentliche Parkplatzbewirtschaftung bei den Sportanlagen
Lättich, Bewirtschaftungszeit täglich 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr, eingeführt.
Seither ist ein markanter Rückgang der Parkierungsfrequenz feststellbar. Ab dem 1. April 2002
wurden samstags, sonntags und mittwochs die freien Parkplätze gezählt. Während den Schul-
ferien und in den Monaten Juli und August erfolgten tägliche Zählungen. An rund zwanzig
Tagen, vorwiegend im Juli und August sowie an einem Feiertagswochenende, wurde ein Be-
darf für mehr Parkplätze festgestellt. An diesen Tagen wird der Parkplatz der Schiessanlage
zusätzlich beansprucht.
Der Gemeindeversammlung wird mit Traktandum 8 die Sanierung der bestehenden Fussball-
anlage beantragt. Eine Erweiterung der Fussballanlage ist kurz- und mittelfristig nicht geplant.
Eine markante Zunahme des Fussballbetriebes ist deshalb nicht zu erwarten. Die Parkplatz-
erhebung hat gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden Parkplätze in der Regel auch für die
Besucher der Fussballanlage genügen.
Der Parkplatz Lättich bietet sich nur im Zusammenhang mit Grossanlässen im Dorfzentrum von
Baar als Park+Ride-Parkplatz an. Für die Grossanlässe in der Waldmannhalle können bestehende
private Parkplätze verwendet werden. Der Parkplatz Lättich wird daher auch künftig nur in
Einzelfällen bei Grossanlässen eingesetzt. Für Arbeitspendler ausserhalb des Industriegebietes
Lättich ist der Parkplatz am Ende der Buslinie drei nicht attraktiv. Um zum Beispiel ins In-
dustriequartier Neuhof zu gelangen, müsste ein Pendler nochmals umsteigen und würde des-
halb versuchen, näher bei seinem Arbeitsort zu parkieren.
Seite 60

Im ersten Betriebsjahr resultierten aus der öffentlichen Bewirtschaftung der 281 Parkplätze der
Sportanlagen Lättich Einnahmen von rund CHF 220’000.–. Eine Einnahmesteigerung wäre nur
mit der Erhöhung der Parkplatzgebühr zu erreichen. Bei Inbetriebnahme eines Parkhauses
müsste die Gebühr voraussichtlich erhöht werden. Die Betriebsrechnung eines Parkhauses
basierend auf den angenommen Erstellungskosten von ca. CHF 5.2 Mio sieht wie folgt aus:

Auswirkungen auf die Laufende Rechnung

a) Jährliche Abschreibung und Verzinsung
Ausgangspunkt einer Abschreibung nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen bildet die
Investition von CHF 5’200’000.– Diese soll über eine Zeitdauer von 25 Jahren abgeschrieben
werden.
Die Zinsen hingegen werden mit 4 % der halben Investition gerechnet.
Abschreibung                          4 % von CHF 5’200’000.–                  CHF 208’000.–
Verzinsung                            4 % von CHF 2’600’000.–                  CHF 104’000.–
Total jährliche Kapitalfolgekosten                                             CHF 312’000.–
In den ersten Jahren muss jedoch mit einer stärkeren Belastung der Laufenden Rechnung mit
Abschreibungen gerechnet werden. Bereits mit Beginn der Bauarbeiten müssen getätigte In-
vestitionen gemäss Finanzhaushaltsgesetz mit 10 % vom jeweiligen Restwert abgeschrieben
werden.

b) Jährliche Betriebskosten
Sachfolgekosten                       2 % von CHF 5’200’000.–                  CHF 104’000.–
Bei den jährlichen Sachfolgekosten ist aus Erfahrung mit ca. 2 % der Investition für Unterhalt,
Reparaturen, Wasser, Energie, Serviceleistungen, Versicherungen und verrechnete interne Leis-
tungen zu rechnen.

c) Jährliche Folgeerträge
Direkte Folgeerträge                                                           CHF 94’000.–
Bei den direkten Folgeerträgen handelt es sich um geschätzte Parkierungsgebühren von rund
120 Parkplätzen die zusätzlich mit dem Bau des Parkhauses entstehen würden. Grundlage bil-
den die Einnahmen seit Einführung der öffentlichen Parkplatzbewirtschaftung im Gebiet Lättich.
d) Zusammenstellung
Jährliche Kapitalfolgekosten                                                   CHF 312’000.–
Jährliche Betriebskosten                                                       CHF 104’000.–
                                                                               CHF 416’000.–
Jährliche Folgeerträge                                                         CHF 94’000.–
Total jährliche Kosten                                                         CHF 322’000.–

Die öffentliche Parkplatzbewirtschaftung hat gezeigt, dass mit der Inbetriebnahme eines Park-
hauses mit einem jährlichen Defizit wie aufgezeigt zu rechnen ist.
Seite 61

Aufgrund der vorerwähnten Ausführungen ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die heute
zur Verfügung stehenden Parkplätze für die Benutzer der Sportanlagen Lättich ausreichen. Die
Ausrichtung des Parkplatzangebotes auf wenige Spitzentage im Jahr und damit verbunden der
Bau neuer Parkplätze ist zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Bei einer Ausrichtung des
Parkplatzangebotes auf einen höheren Bedarf wäre mit einer Steigerung des Fahrzeugverkehrs
zu rechnen, weil dann die Sicherheit, einen freien Parkplatz zu finden, praktisch immer vorhanden
wäre. Denn nur an wenigen maximalen Spitzentagen würde die angebotene Kapazität aus-
geschöpft, ansonsten wären immer freie Parkplätze zu finden. Es würden vermehrt Besucher der
Sportanlagen Lättich mit dem Auto kommen, vor allem solche, welche heute das Velo oder den
Bus benützen. Bei einem späteren Ausbau der Schwimmbadanlage oder auch der Fussball-
anlagen kann die Planung eines Parkhauses wieder weiterverfolgt werden.

Antrag
Die Motion Martin Hotz und Mitunterzeichner über die Machbarkeit eines öffentlichen Park-
hauses im Lättich sei im Sinne der Beantwortung als erledigt zu erklären. Der Bau eines
Parkhauses sei abzulehnen und die Motion abzuschreiben.
Seite 62

    Traktandum 11 und 12

Geschäftsbericht und Rechnung 2002

    Details zu den Traktanden 11 und 12 entnehmen Sie bitte der separaten Vorlage.
Seite 63

Notizen
Seite 64

Notizen
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