Bebauungsplan Nr. 41.4 "Wohngebiet Eisenbahnstraße" - Umweltbericht
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Bebauungsplan Nr. 41.4 „Wohngebiet Eisenbahnstraße Umweltbericht Auftraggeber: ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH Grünberger Straße 26c 10245 Berlin Bearbeitung: Natur+Text GmbH Forschung und Gutachten Friedensallee 21 15834 Rangsdorf Tel. 033708 / 20431 info@naturundtext.de www.naturundtext.de M. Sc. Michelle Abstein B. Sc. (FH) Kristian Tost Projektnummer: 18-217G Rangsdorf, 09. Juli 2020
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung .......................................................................................................................5 1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans ......................................................................... 5 1.2 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 5 2 Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes .............................................................8 2.1 Allgemeine standortbezogene Aussagen ..................................................................... 8 2.1.1 Schutzgebiete und Schutzausweisung ........................................................... 8 2.1.2 Naturräumliche Einordnung ......................................................................... 8 2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ........................................................ 8 2.3 Schutzgut Wasser ................................................................................................. 16 2.4 Schutzgut Geologie/ Boden .................................................................................... 16 2.5 Schutzgut Klima und Luft ....................................................................................... 17 2.6 Schutzgut Landschaft ............................................................................................ 18 2.7 Schutzgut Mensch ................................................................................................. 19 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................ 19 3 Prognose über Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung ....................................... 20 4 Auswirkung auf die Umwelt bei Durchführung der Planung .................................................. 21 4.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...................................................... 21 4.2 Schutzgut Wasser ................................................................................................. 22 4.3 Schutzgut Geologie/ Boden .................................................................................... 23 4.4 Schutzgut Klima und Luft ....................................................................................... 23 4.5 Schutzgut Landschaft ............................................................................................ 24 4.6 Schutzgut Mensch ................................................................................................. 24 4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................ 25 5 Eingriffsbilanzierung ....................................................................................................... 26 6 Kompensationsmaßnahmen............................................................................................. 30 6.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ......................................................... 30 6.2 Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen ........................................................................... 33 6.2.1 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ............................... 35 6.2.2 FCS-Maßnahmen und Sonstige Kompensatorische Ausgleichsmaßnahmen ....... 36 7 Planungsalternativen ...................................................................................................... 37 8 Monitoring .................................................................................................................... 37 9 Fazit ............................................................................................................................. 38 10 Quellen ......................................................................................................................... 39 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht über die Biotoptypen mit Größe und Schutzstatus (Natur + Text, 2018a) .......9 Tabelle 2: nachgewiesene Brutvögel mit Angabe zur Gefährdung und Lage im UG ...................... 12 Tabelle 3 Angaben zu Flächen und Versiegelung der geplanten Verkehrsflächen ......................... 26 Tabelle 4 Angaben zu Flächen und Versiegelung der geplanten Wohngebietsflächen ................... 26 Tabelle 5 Vegetationsverlust bei Durchsetzung des B-Planes. ................................................... 27 Tabelle 6 Auflistung des zu fällenden Baumbestandes und Angaben zum Ersatz ......................... 27 3
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht über die Biotope (Natur + Text, 2018a) ............................................... 10 Abbildung 2: Lage des Untersuchungsgebietes für die faunistische Kartierung (Natur + Text, 2018b) ......................................................................................................................... 11 Abbildung 3: Nachgewiesene Brutvogelreviere (Natur + Text, 2018b) (Erklärung der Artkürzel siehe Tabelle 2) ............................................................................................................. 14 Abbildung 4: vorgefundene (potentielle) Fledermausquartierstrukturen (Natur + Text, 2018b) .... 15 Abbildung 5: Klimadiagramm von Neuruppin (© climate-data.org, [URL 3]). ............................. 18 Abbildung 6: räumliche Lage der Maßnahme B nördlich von Binenwalde (li.) Kennzeichnung der Bereiche der „Seestraße“, die im Zuge der Maßnahme bepflanzt werden sollen (re.) (Datengrundlage: Brandenburg Viewer / GeoBasis-DE/LGB) ................................................ 34 Abbildung 7: Luftbild der Maßnahmenflächen „Gemarkung Gühlen-Glienicke Flur 11 FlSt 3 und 217) (li.), Luftbild der Maßnahmenfläche „Gemarkung Gühlen-Glienicke Flur 12 Flurstück 13 (re.), Quelle: GIS der Fontanestadt Neuruppin ........................................................................... 35 4
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht 1 Einleitung 1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplans Die Fontanestadt Neuruppin plant die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 41.4 „Wohngebiet Eisenbahnstraße“ mit dem Ziel Wohnbauland für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehr- familienhäuser bereitzustellen. Hintergrund ist die erhöhte Nachfrage nach Bauland für Wohnhäuser in der Fontanestadt Neuruppin. Der ca. 3 ha große Geltungsbereich liegt östlich der Bahnlinie an der Eisenbahnstraße und umfassen überwiegend brachliegenden Nutz- und Erholungsgärten sowie Flächen bis zum Westbahnhof Neuruppin. Während die Nutz- und Erholungsgärten in ein Wohngebiet um- gewandelt werden soll, stellt das Flurstück 900 Baugebiet für den Handel zur Verfügung. Östlich der Eisenbahnstraße liegen zwei kleinere separate Teilbereiche des B-Plans (Flur- stück 972 und 974) (Anhang 1), in denen ein allgemeines Wohngebiet und eine private Grünfläche planungsrechtlich gesichert werden sollen. Die Anbindung des Wohngebietes erfolgt über die Eisenbahnstraße sowie die Umweltver- bundtrasse. Innerhalb des zukünftigen Wohngebietes soll eine verkehrsberuhigte Straße angelegt werden (Anhang 1). 1.2 Rechtliche Grundlagen Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen (B-Plänen) eine Umwelt- prüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen er- mittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g BauGB sind in die Bestandsaufnahme und die Bewertung des Umweltberichtes einzubinden. Der Umweltbericht richtet sich in- haltlich und strukturell nach Anlage 1 BauGB. Berücksichtigung von Fachgesetzen und Fachplanungen im Umweltbericht Ziele und Vorgaben zum Umweltschutz sind in folgenden Gesetzen und Planungen festge- schrieben und müssen im Umweltbericht betrachtet werden: Baugesetzbuch (BauGB) Naturschutzgesetze (BNatSchG & BbgNatSchAG) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Technische Anleitung zum Schutz der Luft (TA Luft) Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) Wasserhaushaltsgesetz (WHG & BbgWG) Brandenburgisches Denkmalgesetz (BbgDSchG) Teilfortschreibung des Landschaftsplanes Stadt Neuruppin (TFS LP N, 2017) Lärmaktionsplan Stadt Neuruppin Regionalplan Prignitz Oberhavel Sachlicher Teil „Freiraum und Windenergie“ (ReP FW, 2018) Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, 2009 Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg, 2007 5
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Landschaftsprogramm Brandenburg, 2000 Im Folgenden wird die Anwendung der Gesetze auf die einzelnen Schutzgüter vorgestellt. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Das betrachtete Schutzgut muss nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB im Umweltbericht behan- delt werden. Bei der Betrachtung des Schutzgutes muss vor allem der § 44 BNatSchG „Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier und Pflanzenarten“ be- achtet werden. Die Ausweisung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zielen in diesem Zusammenhang v. a. darauf ab, ein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 abzuwenden. Des Weiteren findet § 39 Abs. 5 Nr. 2, dass Gehölze nur im Zeitraum zwischen 1.10. und 28/29.02. entfernt werden dürfen, Verwendung. Dieser Paragraph dient vor allem dem Schutz von Brutvögeln. Werden Gehölze, die unter die Gehölzschutz- satzung der Fontanestadt Neuruppin (2010) fallen, entfernt, muss entsprechend der ge- nannten Satzung eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Schutzgut Wasser Wasser gilt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB als schutzwürdiges Gut, zusätzlich muss die Versorgung mit Wasser nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 e Bestandteil des B-Planes sein. § 1 BbgWG regelt den Schutz von Trinkwasser für das Land Brandenburg und muss in Hinblick auf die Lage innerhalb einer Trinkwasserschutzzone herangezogen werden. Allgemein gilt bezogen auf das Schutzgut Wasser, die allgemeine Sorgfaltspflicht, welche in § 5 WHG festgesetzt ist. Schutzgut Boden und Geologie Nach § 1a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Der Bodenschutz zielt insbesondere darauf ab, dass Böden weiterhin ihre natürlichen sowie Nutzungsfunkti- onen erfüllen können und dass Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden (BBodSchG § 1). Die einzelnen Funktionen sind in § 2 Abs. BBodSchG beschrieben. Für die im Geltungsbereich liegende Altlastenfläche sind die §§ 11 ff BBodSchG anzuwenden. Schutzgut Klima und Luft B-Pläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung der Stadt zu för- dern (§ 1 Abs. 5 BauGB). Zusätzlich sind die Auswirkungen des B-Plans in Bezug auf das Klima im Sinne des Umweltschutzes zu betrachten (§1 BauGB Abs. 6 Nr. 7 a und h). In der TA Luft sowie dem BImSchG ist der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen geregelt. Schutzgut Landschaft B-Pläne sollen dazu beitragen, dass die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Land- schaftsbild baukulturell erhalten bleiben und entwickelt werden (§ 1 Abs. 5 BauGB). Ein- griffe in und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a im Umweltbericht zu behandeln. Des Weiteren muss der Regionalplan Prignitz Oberhavel Sachlicher Teil „Freiraum und Windenergie“ (ReP FW, 2018) bei der Bewertung des Ein- griffes mit einbezogen werden. 6
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Schutzgut Mensch § 1 Abs. 5 BauGB legt fest, dass B-Pläne dazu beitragen, sollen eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und zu entwickeln. Zudem ist § 1 Abs. 6 Nr. 1-3 und Nr. 7c BauGB bei der Aufstellung von B-Plänen zu be- rücksichtigen. Für den Schutz vor Lärmimmissionen ist die TA Lärm zu beachten. Die TA Lärm gibt einerseits Grenzwerte für Lärmimmissionen an und dient andererseits dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umweltauswirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen diese. Im Sinne des Schallschutzes muss zu- dem die DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ beachtet werden. Schutzgut Kultur und Sachgüter Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 d müssen die umweltbezogenen Auswirkungen auf Kultur und Sach- güter bei der Aufstellung von B-Plänen berücksichtigt werden. Denkmäler sind gemäß des BbgDSchG zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und zu erforschen. Liegen in der Denkmal- liste eingetragene Denkmäler im Geltungsgebereich des B-Plans ist die Untere Denkmal- schutzbehörde bei baulichen Maßnahmen hinzuzuziehen (§ 20 BbgDSchG). 7
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht 2 Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes 2.1 Allgemeine standortbezogene Aussagen 2.1.1 Schutzgebiete und Schutzausweisung Schutzgebiete gemäß §§ 23-29 BNatSchG und § 32 BNatSchG/ § 15 BbgNatSchAG Eine Datenbankrecherche beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ergab, dass im Geltungs- bereich des Bebauungsplans Nr. 41.4 „Wohngebiete Eisenbahnstraße“ keine Schutzgebiete liegen. Das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald und Seengebiete“ liegt mit einer Ent- fernung von ca. 1.200 m außerhalb des Wirkbereiches und wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Schutzgebiete gemäß WHG/ BbgWG Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41.4 „Wohngebiet Eisenbahnstraße“ liegt in- nerhalb der Trinkwasserschutzzone III des Neuruppiner Wasserwerkes II. Schutzgebiete gemäß BbgDSchG Eingetragene Einzeldenkmale und Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Eine Stellung- nahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege im Rahmen des Scopings liegt nicht vor. Wald gemäß LWaldG Die Grünflächen im Geltungsbereich entsprechen nicht der Definition von Wald im Sinne des Waldgesetzes des Landes Brandenburgs, sodass keine forstrechtliche Betroffenheit ausgelöst wird. 2.1.2 Naturräumliche Einordnung Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt im Naturraum D05 „Mecklenburg-Brandenburgisches Platten- und Hügelland sowie Luchland“ in der Großlandschaft Norddeutsches Tiefland in dem Landschaftstyp „Ackergeprägte offene Kulturlandschaft“. Nach Angaben des BfN wird das Gebiet wie folgt charakterisiert: Land Ruppin (77701): Die Ruppiner Platte, eine flachwellige Grundmoränenplatte, senkt sich im Süden zum Luch hin ab und wird aufgrund des fruchtbaren Bodens überwiegend (70 %) agrarwirtschaftlich genutzt. Forstwirtschaft findet nur im 3.000 ha großen Kiefernforst Grünaue statt. In den Flussniederungen der Ruppiner Platte befinden sich Flachmoorböden, welche als Grünland genutzt werden. Der Ruppiner See im Osten der Landschaft durchzieht die Ruppiner Platte von Norden nach Süden und stellt mit 14 km Länge den längsten See Brandenburgs dar ([URL 1]). 2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotop- und Nutzungstypen Die Biotop- und Nutzungskartierung ergab insgesamt 13 Teilflächen (Tabelle 1, Abbil- dung 1). Verkehrsflächen (asphaltierte Straßen und Parkplätze) und Gebäude nehmen ca. 8
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht 0,8 ha des UG ein. Daran angrenzend befinden sich öffentliche Grünlandflächen. Die Grün- landflächen gingen teilweise aus einer Rasenansaat hervor, woraus sich durch Pflege (re- gelmäßige Mahd) und Nutzung eine Trittrasenvegetation bildete. Im Aufnahmejahr (2018) wies der Trittrasen aufgrund der trockenen Witterungsbedingungen starke Schädigungen auf. Auf Grünlandflächen, welche augenscheinlich nicht regelmäßig gemäht werden, kom- men neben der von Gräsern (Land-Reitgras, Glatthafer, Knaulgras) dominierte Kraut- schicht auch Bracheanzeiger wie Goldrute (Solidago canadensis), Rainfarn (Tanacetum vul- gare) und Beifuß (Artemisia vulgaris) oder Brombeere (Rubus spec.) vor. Je nach dominie- render Art wurde hier der Biotopcode 03210 (Landreitgrasfluren) oder 03220 (ruderale Halbtrockenrasen) vergeben. Im Südwesten befindet sich eine alte Kleingartenanlage, welche mehr als die Hälfte des Plangebietes einnimmt. Die Kleingartenanlage besteht aus überwiegend schmalen Garten- parzellen mit typischen Gartenlauben, Wegen sowie Obst- und Ziergehölzen und bietet ein vielfältiges Lebensraumangebot für häufige Arten. Nördlich an die Kleingartenanlage gren- zen zwei Einfamilienhäuser mit kleinen Ziergärten und eine Gartenbrache an. Diese wird dominiert von Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Brennnessel (Urtica dioica), Kanadi- scher Goldrute (Solidago canadensis) und Hochstauden. Durch das Plangebiet wird eine Grünanlage mit Baumbestand auf ca. 240 m² angeschnit- ten. Zum Untersuchungsraum gehören daneben zwei kleine einzeln liegende Flächen, von denen die nördliche einen Trittrasen auf einem Parkplatz, die andere den Spielplatz einer Kindertagesstätte (Biotopcode 12330) umfasst. Es wurden keine gem. §30 BNatSchG i. V. m. § 18 BbgNatSchAG geschützten Biotope vorgefunden (Natur + Text, 2018a). Tabelle 1: Übersicht über die Biotoptypen mit Größe und Schutzstatus (Natur + Text, 2018a) Biotop- Kurztext Schutz Anzahl Fläche code [m²] 10113 Gartenbrachen - 1 2.375 03210 Landreitgrasfluren - 1 1.228 03220 ruderale Pionierrasen, ruderale Halbtrockenrasen und - 1 955 Queckenfluren (Agropyretea repentis) 05171 ausdauernder Trittrasen - 2 625 101011 Grünanlagen unter 2 ha - 1 237 10150 Kleingartenanlagen - 1 16.363 12261 Einzel- und Reihenhausbebauung mit Ziergärten - 1 1.440 12310 Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflä- - 1 3.323 che (in Betrieb) 12330 Gemeinbedarfsflächen (Kindergärten, Schulen, Kran- - 1 743 kenhäuser etc.) 12612 Straßen mit Asphalt- oder Betondecken - 1 2.854 12643 Parkplätze, versiegelt - 2 1.108 Summe 13 31.251 9
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Abbildung 1: Übersicht über die Biotope (Natur + Text, 2018a) Fauna Die Bestandserfassung der Fauna wurde von Natur + Text im Jahr 2018 vorgenommen. Dabei wurde sich hauptsächlich auf die Artgruppen Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien konzentriert. Für die Erfassung der Reptilien wurde das Planungsgebiet mit einem 5 m breiten Puffer und für die Avifauna mit einem 25 m breiten Puffer betrachtet (Abbildung 2). 10
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Abbildung 2: Lage des Untersuchungsgebietes für die faunistische Kartierung (Natur + Text, 2018b) 11
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Brutvögel Im UG kommen 24 Brutvogelarten mit insgesamt 55 Brutrevieren vor. Im Geltungsbereich des B-Plans wurden 16 Arten mit 28 Revieren festgestellt (Tabelle 2). Bei den nachgewiesenen Brutvögeln handelt es sich überwiegend um typische Siedlungs- und Waldarten. Im Bereich der Bahntrasse treten zusätzlich noch Offenlandarten wie Gold- ammer (Emberiza citrinella) und Dorngrasmücke (Sylvia communis) auf. Innerhalb des UG kommen acht Arten vor, die in der Roten Liste Brandenburg (RL Bbg) bzw. Deutschland (RL D) gelistet sind. Der Bluthänfling ist sowohl nach RL Bbg als auch RL D als gefährdet eingestuft, der Star ist nach RL D ebenfalls gefährdet und der Bestand der Dohlen ist in der RL Bbg als vom Erlöschen bedroht gelistet. Die drei Reviere der Dohle befinden sich allesamt im Pufferbereich des Plangebietes, während der Star mit zwei Revieren auch in- nerhalb des Plangebietes vorkommt. Die übrigen fünf Arten (Feldsperling, Goldammer, Girlitz, Gartenrotschwanz und Haussperling) stehen auf der Vorwarnliste der Roten Listen. Arten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie wurden nicht nachgewiesen. Die höchste Revierdichte befindet sich in den Bereichen mit hohen/alten Baumbestand bzw. auf Flächen mit dichteren Gebüschen. Weitere wichtige Habitatstrukturen sind die Gebäude im Umfeld des Plangebietes, die durch Haussperling, Hausrotschwanz, Mauersegler und Dohle genutzt werden (Natur + Text, 2018b). Tabelle 2: nachgewiesene Brutvögel mit Angabe zur Gefährdung und Lage im UG Kürzel Name wiss. Artname RL RL Reviere Reviere Reviere D Bbg im im Ge- Plange- 25 m- samtan- biet Puffer zahl A Amsel Turdus merula 4 3 7 B Buchfink Fringilla coelebs 2 2 Bm Blaumeise Parus caeruleus 2 2 D Dohle Corvus monedula 1 3 3 Dg Dorngrasmücke Sylvia communis 1 1 Fe Feldsperling Passer montanus V V 3 3 G Goldammer Emberiza citrinella V 1 1 Gb Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla 1 1 Gf Grünfink Carduelis chloris 2 2 Gi Girlitz Serinus serinus V 1 1 Gr Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicu- V V 1 1 rus H Haussperling Passer domesticus V 2 2 Hä Bluthänfling Carduelis cannabina 3 3 1 1 Hr Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 1 2 3 K Kohlmeise Parus major 3 1 4 Kg Klappergrasmücke Sylvia curruca 1 1 Kl Kleiber Sitta europaea 1 1 Mg Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 3 2 5 12
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Kürzel Name wiss. Artname RL RL Reviere Reviere Reviere D Bbg im im Ge- Plange- 25 m- samtan- biet Puffer zahl Ms Mauersegler Apus apus 1 1 N Nachtigall Luscinia megarhynchos 1 1 2 Rt Ringeltaube Columba palumbus 1 1 S Star Sturnus vulgaris 3 2 5 7 Sti Stieglitz Carduelis carduelis 1 1 Zi Zilpzalp Phylloscopus collybita 1 1 2 Anzahl der Reviere: 28 27 55 Anzahl der Arten: 16 15 24 Erläuterungen RL D – Rote Liste Deutschland 2015 (Grünberg et al., 2015) RL Bbg – Rote Liste des Landes Brandenburgs (Ryslavy et al., 2008) 3 = gefährdet; 1 = Bestand vom Erlöschen bedroht, V = Arten der Vorwarnliste 13
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Abbildung 3: Nachgewiesene Brutvogelreviere (Natur + Text, 2018b) (Erklärung der Artkürzel siehe Tabelle 2) 14
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Fledermäuse Im Plangebiet wurde ein Fledermausquartier durch das Vorkommen von Kot festgestellt. Das Quartier befindet sich in einem Obstbaum, welcher vermutlich als Einzelquartier ge- nutzt wird (Abbildung 4). Des Weiteren weist das Plangebiet einige Strukturen auf, welche als potenzielle Quartiere genutzt werden könnten. Dazu zählen mögliche Spaltenquartiere an der Gewerbehalle im Norden sowie vereinzelte Spalten an den Gartenlauben. Eine aktive Nutzung der Spalten als Einzelquartier durch Fledermäuse wurde nicht nachgewiesen, ist jedoch nicht auszuschließen (Natur + Text, 2018b). Abbildung 4: vorgefundene (potentielle) Fledermausquartierstrukturen (Natur + Text, 2018b) 15
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Reptilien Nachweise von Zauneidechsen im UG wurden nicht erbracht. Mögliche Habitate liegen im Bereich der Bahntrasse der Strecke 6504 bei Bahn-km 29,4 bis 29,3 westlich der Straße „Umweltverbundtrasse“ vor. Eine Einwanderung von Reptilien aus dem Bereich der Bahntrasse in das Planungsgebiet ist aufgrund der Straße, welche als Barriere fungiert, unwahrscheinlich. Die Kleingartenanlage stellt aufgrund der dichten Baum- und Strauch- schicht nur bedingt ein optimales Zauneidechsenhabitat dar. Ebenfalls nur eingeschränkte Habitateignung weisen die im Norden befindlichen Gras- und Ruderalflächen nördlich und südlich der Gewerbehallen auf (Natur + Text, 2018b). Gesamtbewertung Arten/ Biotope und biologische Vielfalt Das Plangebiet weist eine relativ hohe Diversität an Brutvögeln auf, welche durch den Wechsel der Biotoptypen resultiert. Zusätzlich bietet das Plangebiet einige potenzielle Fle- dermausquartiere und, wenn auch eingeschränkt, Zauneidechsenhabitate. Daraus ergibt sich eine mittlere bis hohe biologische Vielfalt. Die im Plangebiet vorkommende Fauna ist aufgrund der Lage innerhalb der Fontanestadt Neuruppin bereits einer anthropogenen Belastung unterworfen, welche hauptsächlich aus Siedlungs- und Verkehrslärm resultiert. Bezogen auf die Avifauna und die Fledermäuse weist das Planungsgebiet eine mittlehohe Bedeutung auf, während es für die Zauneidechse nur eine geringe Bedeutung aufweist. Auch die Vegetation ist durch anthropogene Nutzung geprägt. Überwiegend wurden die vorkommenden Arten gezielt angepflanzt bzw. ausgesät. Eine Entwicklung natürlicher Ve- getation ist innerhalb des Planungsgebietes nicht gegeben. 2.3 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Ca. 1 km südöstlich des UG befindet sich der Ruppiner See. Dieser liegt jedoch außerhalb des Wirkraumes und wird nicht beeinträchtigt. Grundwasser Das UG weist einen durchschnittlichen Grundwasserflurabstand von < 10 m auf (TFS LP N, 2017). Die Hauptbodenart stellen Sande dar, welche als wasserdurchlässig einzustufen sind. Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Zone III der Trinkwasserschutzzone Neuruppin Trenkmannstraße. 2.4 Schutzgut Geologie/ Boden Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 41.4 befindet sich in einer Grundmoränenlandschaft aus Geschiebelehm und Geschiebemergel. Der vorherrschende Untergrund besteht aus stark sandigen bis kiesigen Schluff mit vereinzelten Steinen ([URL 2], Geologische Karte 1:25.000). Der Boden besteht überwiegend aus Versiegelungsflächen. Sehr vereinzelt treten Locker- syroseme und Pararendzinen aus Grus und Schutt führendem Kippcarbonatlehmsand mit Industrie- und z.T. Bauschutt über tiefen Lehm und z.T. Moränenlehm. Ebenfalls gering 16
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht verbreitet sind Regosole und Kullivisole aus Schutt oder Grus führendem Kippsand mit Bauschutt über Lehm und z.T. über Moränenlehm ([URL 2], Grundkarte des BÜK 300). Die vorherrschende Bodenart sind Sande, welche eine hohe Wasserdurchlässigkeit und ein geringes Nährstoffhaltevermögen aufweisen. Diese bedingen die geringe nutzbare Feldka- pazität im effektiven Wurzelraum ([URL 2], Abteilung Bodenphysik und -chemie). Die unversiegelten Böden kommen überwiegend in der Kleingartenanlage vor. Diese sind im Gegensatz zu den versiegelten Böden in der Lage, die Bodenfunktionen als Pflanzen- standort und Versickerungsfläche zu erfüllen. Vorbelastung Die Böden im Bebauungsplangebiet sind stark anthropogen überprägt. Ein großer Teil des Bodens ist bereits vollversiegelt und kann die natürlichen Bodenfunktionen nicht mehr er- füllen. Auch die unversiegelten Böden stellen keine wertvollen Bodentypen dar und sind in ihrer Entstehung und Entwicklung ebenfalls stark anthropogen beeinflusst. Im Gegensatz zu den versiegeln Böden sind sie jedoch in der Lage, die Bodenfunktionen zu erfüllen. Das Flurstück Nr. 974, Flur 2, Gemarkung Neuruppin, liegt gemäß des Altlastenkatasters des Landkreises Ostprignitz-Ruppin im Bereich eines sanierten Altstandortes (ALKAT Re- gistriernummer: 0335680565). Daher kann von einer Kontamination des dort vorliegenden Bodens ausgegangen werden. Das Flurstück kann im derzeitigen Zustand nur als Verkehrs- fläche genutzt werden. 2.5 Schutzgut Klima und Luft Neuruppin liegt in der gemäßigten Klimazone mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 8,7 °C und einem durchschnittlichen Jahresniederschlag von 560 mm. (Abbildung 5). Der kälteste Monat ist im Januar mit durchschnittlich 0,5 °C und der wärmste ist im Juli mit 17,9 °C. Das Niederschlagsmaximum liegt im Sommer (URL 3). Die Kleingartenanlage stellt eine kleine Frischluftentstehungsfläche dar, welche im Zusam- menhang mit den umliegenden Grünflächen steht. Die Grünflächen inklusive der Kleingar- tenanlage stellen zudem Kaltluftgebiete dar. Aufgrund der Lage innerhalb der Stadt und der Kleinräumigkeit der Kleingartenanlage wird ihre Bedeutung für das regionale Stadt- klima als nicht sehr bedeutend eingestuft. 17
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Abbildung 5: Klimadiagramm von Neuruppin (© climate-data.org, [URL 3]). Vorbelastung Das Plangebiet ist von weiteren Wohngebieten umgeben und weist bereits kleinstädtisches Klima auf. Des Weiteren liegt es in der Nähe des Neuruppiner Westbahnhofes und der B 167, wodurch bereits eine Vorbelastung mit Luftschadstoffen gegeben ist. Eine erheblich stärkere Belastung durch die Änderung/Erstellung des B-Planes ist nicht gegeben. 2.6 Schutzgut Landschaft Das UG liegt in der Fontanestadt Neuruppin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Bundesland Brandenburg. Aufgrund der Lage des UG zeichnet sich die unmittelbare Landschaft durch Siedlungsstrukturen aus. Die Siedlungsstruktur ist durch Wohnhäuser, Straßen sowie Gär- ten und Baumreihen charakterisiert. Der westliche UG-Rand wird durch die Bahnanlage gebildet. Dahinter schließt sich eine kleine Wiese sowie ein Parkplatz an. Naturnahe Landschaftsbestandteile und eine natürliche Landschaftsentwicklung sind auf- grund der Lage innerhalb der Siedlungsstrukturen nicht gegeben. Die Lage schließt auch die Erlebbarkeit der für den Naturraum typischen Tier- und Pflanzenarten aus. Eine naturgebundene Erholungsfunktion erfüllt das UG und die umgebende Landschaft überwiegend nicht. Einzig die Kleingartenanlage im Südwesten des UG bietet eine Erho- lungsfunktion. Ca. 1 km entfernt befindet sich jedoch der Ruppiner See, welcher als Nah- erholungsgebiet genutzt werden kann. Das UG liegt gemäß des 2. Entwurfs des Regionalplans Prignitz-Oberhavel, sachlicher Teil- plan „Freiraum und Windenergie“ innerhalb des Vorbehaltsgebietes „Historisch bedeut- same Kulturlandschaft“ Nr. 8 „Ruppiner Feldmark und Seenlandschaft“ (ReP FW, 2018). 18
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Vorbelastung Das Landschaftsbild ist stark anthropogen überprägt. Durch die Bebauung sowie das Stra- ßen- und Schienennetz ist die Landschaft bereits durch Wohn-, Gewerbe- und Verkehrs- bauten vorbelastet. Die Qualität des Landschaftsbildes ist nach TFS LP N (2016) niedrig. 2.7 Schutzgut Mensch Aktuell wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans größtenteils als Kleingarten, teil- weise für den Einzelhandel genutzt. Die Nutzung von Kleingarten kann als naturgebundene Erholung angesehen werden. Vorbelastung Eine Vorbelastung besteht einerseits durch Verkehrslärm durch das Schienen- und Stra- ßennetz (ISU, 2019) und andererseits durch die Altlast auf dem Flurstück 974. Eine Ge- fährdung des Schutzgutes Mensch erfolgt vor allem über den Pfad Boden – Mensch. Daher wird das betroffene Flurstück derzeit nur als vollversiegelte Verkehrsfläche genutzt. Soll der Fläche eine andere Nutzungsart zugeführt werden, muss zuvor eine umfassende Un- tersuchung zur Belastung des Bodens durchgeführt werden (Stellungnahme Untere Boden- schutzbehörde, 9.11.2018). Entsprechend der Untersuchung können weitere Maßnahmen zur Sanierung des Standortes abgestimmt werden. 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Denkmalgeschützte Kultur- und Sachgüter im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen nicht vor. Eine Beeinträchtigung der außerhalb des Geltungsbereichs vorkommden Kultur- und Sachgüter ist ebenfalls nicht gegeben. 19
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht 3 Prognose über Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung Wird der geplante Bebauungsplan Nr. 41.4 „Wohngebiet Eisenbahnstraße“ nicht umge- setzt, unterliegt das betrachtete Gebiet weiterhin dem Bebauungsplan Nr. 41. „Am neuen Bahnhof“ mit den darin festgeschriebenen Festsetzungen. Das bedeutet, dass an dem ak- tuellen Zustand des Gebietes keine nennenswerten Änderungen zu erwarten wären, da die im geplanten Bebauungsplan ausgewiesene Fläche für den Einzelhandel auch im aktuell geltenden Bebauungsplan für Handel vorgesehen ist. Die Kleingartenanlage würde erhalten bleiben was sich positiv auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Mensch (Erholungsfunktion) auswirken würde. Eine Nichtdurchführung der Planung würde sich gleichzeitig jedoch auch negativ auf das Schutzgut Mensch auswir- ken, da eine erhöhte Nachfrage nach Baugrund für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht, die dann nicht erfüllt werden könnte. Bezogen auf die Schutzgüter Landschaft sowie Kultur und Sachgüter ist kein Bebauungsplan vorzuziehen, da das Schutzgut Landschaft durch den neuen Bebauungsplan nicht erheblich beeinträchtigt und das Schutzgut Kultur- und Sachgüter überhaupt nicht beeinträchtigt werden. 20
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht 4 Auswirkung auf die Umwelt bei Durchführung der Planung Die Betrachtung der Auswirkungen auf die Umwelt wird nach bau-, anlagen- und betriebs- bedingte Beeinträchtigungen gegliedert. Es folgt zunächst eine kurze Übersicht über mög- liche Beeinträchtigungen, welche in den folgenden Kapiteln bezogen auf die einzelnen Schutzgüter betrachtet werden. Baubedingte Beeinträchtigungen: Temporäre Flächeninanspruchnahme Beeinträchtigung durch Baufeldfreimachung Beeinträchtigung durch Lärm, Erschütterungen, Bautätigkeit, Staub- und Schad- stoffemission Anlagenbedingte Beeinträchtigungen Dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Überbauung und Versiegelung Verlust von Vegetation, Habitaten und Artenvielfalt Betriebsbedingte Beeinträchtigung Lärm- und Schadstoffemission Wärmeemission Lichtemission 4.1 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Baubedingt Im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu erhöhter Störung der ansässigen Avifauna und Fledermäuse v.a. durch Lärm, Erschütterungen und optische Störungen sowie zur Be- einträchtigung bzw. Zerstörung von Habitaten. Findet die Baufeldfreimachung während der Brutsaison der Avifauna oder der Aktivitätszeit von Fledermäusen statt, kann dies u.U. zu einer erheblichen Störung der Fauna kommen, was nach § 44 Abs. 2 BNatSchG verboten ist. Auch die Beeinträchtigung bzw. Zerstörung von Habitaten stellt ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 3 BNatSchG dar. Durch Bautätigkeiten (v.a. durch Abriss von Gebäuden und Rodung von Gehölzen) kann es zu Verletzung und Tötung von Tieren kommen, was nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verboten ist. Die beschriebenen Konflikte sind durch angepasste Maßnahmen abzuwenden. Anlagenbedingt Durch die dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Überbauung kommt es zur dauer- hafter Entfernung von Vegetation und zur Verkleinerung einzelner Biotoptypen. Vor allem der Biotoptyp 10150 (Kleingartenanlage) wird durch den Wohnungsbau insgesamt entfernt und durch den Biotoptyp 12261 (Einzel- und Reihenhaus mit Ziergärten) ersetzt. Das führt zu einer Verringerung der Vegetation insgesamt und auch zu einer Änderung der Artenzu- sammensetzung. Des Weiteren führt die dauerhafte Flächeninanspruchnahme sowie der Vegetationsverlust und die Änderung der Vegetationszusammensetzung zu einem Verlust und einer Veränderung von Lebensräumen (Nistplätze, Quartiere, Nahrungsflächen) der im Gebiet vorkommenden Fauna. 21
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Betriebsbedingt Der Bau der Wohn- und Straßenanlage führt zu einer höheren Lichtemission, v.a. durch Straßenlaternen. Diese ziehen im besonderen Maße Insekten an, welche Lichtquellen noch aus 5 km Entfernung wahrnehmen können. Die Straßenbeleuchtung stellt für die Insekten häufig eine tödliche Gefahr dar, da sie entweder mit dem heißen Lampengehäuse kollidie- ren oder in das Gehäuse eindringen und durch die Hitzeeinwirkung sterben. Die Gefahren für Insekten sind besonders an Randgebieten z.B. am Übergang von Besiedlungsstrukturen zu dunklem Umland hoch (NABU, 2009). Da das Planungsgebiet jedoch innerhalb der Stadt liegt und die Lichtemission im direkten Umfeld bereits sehr hoch ist, wird die Gefahr für die Insekten durch die Lichtemission nicht erheblich gesteigert. Jedoch sollte bei der Wahl der Straßenbeleuchtung auf eine insektenfreundliche Lampenart geachtet werden. Neben der Lichtemission kommt es zusätzlich zu einer Geräuschentwicklung durch die Nut- zung der Flächen als Wohn- bzw. Verkehrsflächen. Dies könnte eine Störwirkung auf die im Planungsgebiet lebenden Fauna haben. 4.2 Schutzgut Wasser Baubedingt Im Rahmen der Bautätigkeiten kommt es zur temporären Inanspruchnahme von Flächen als Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen). Werden dafür bisher unversiegelte Flächen genutzt, bedeutet es eine Verminderung der Versickerungsfähigkeit des Bodens. Einen Ein- fluss auf die Grundwasserneubildungsrate ist aufgrund des temporären Charakters und des bezogen auf den Grundwasserleiter eher kleinräumigen Gebietes jedoch nicht zu erwarten. Durch die Nutzung von Maschinen im Zuge der Bautätigkeit kann es zu einer erhöhten Schadstoffemission kommen. Die Schadstoffe lagern sich auf dem Boden ab und gelangen durch das Sickerwasser in das Grundwasser. Da das Gebiet innerhalb der Trinkwasser- schutzzone III liegt, ist eine Verschlechterung und Beeinträchtigung des Grundwassers durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Anlagenbedingt Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme führt zu einer Veränderung der Versickerungs- verhältnisse in dem betrachteten Gebiet. Für die bebaute Fläche sind entsprechende Ver- sickerungsmaßnahmen zu ergreifen. Auf unbebauter Fläche kann das Niederschlagswasser über den Boden versickern. Betriebsbedingt Die Nutzung der Kleingartenanlage als Wohngebiet und die Anlage einer zusätzlichen Straße kann zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen, was zu einer erhöhten Schad- stoffemission führt. Eine erhebliche Belastung des Grundwassers durch Schadstoffimmis- sionen aus dem Verkehrsbereich ist jedoch nicht zu erwarten. Die Erhöhung der Besiedlungsdichte führt auch zu einer Erhöhung der Abwassermengen, was zu einer Verschlechterung des Grundwassers führen könnte. Durch die Anbindung der Grundstücke an das Abwassernetz der Fontanestadt Neuruppin wird eine Vermischung von Grund- und Abwasser jedoch vermieden, sodass keine erhebliche Beeinträchtigung des Grundwassers zu erwarten ist. 22
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht 4.3 Schutzgut Geologie/ Boden Baubedingt Die Herrichtung von BE-Flächen auf bisher unversiegelten Flächen führt zu einer Vermin- derung der natürlichen Bodenfunktionen sowie zu einer Verdichtung des Bodens. Daher sollten, wenn möglich, bereits versiegelte Flächen als BE-Flächen genutzt werden. Ist dies nicht möglich, müssen entsprechende Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen ergrif- fen werden. Im Zuge der Bautätigkeit kommt es zu Bodenabtrag. Dies führt zu einer Störung der na- türlichen Bodenfunktion. Während der Lagerung kann es zudem zur Vermischung der Bo- denhorizonte kommen. Dies ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu verhindern. Der Einsatz von Maschinen für Bautätigkeiten kann zu einer erhöhten Schadstoffimmission in den Boden führen. Eine erhebliche Beeinträchtigung findet aufgrund der Vorbelastung und der Lage innerhalb der Fontanestadt nicht statt. Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung muss darauf geachtet werden, dass es sich bei den Böden im Einzugsgebiet bereits um anthropogen überprägte Böden handelt. Bei Ein- haltung der entsprechenden Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen ist eine erhebli- che Beeinträchtigung nicht gegeben. Im Zuge der Bauarbeiten kann es zu einer Beeinträchtigung durch die Altlast auf dem Flurstück 974 kommen. Der auf dem Flurstück ggf. entstehende Bodenaushub muss ana- lysiert werden und darf u.U. nicht mehr eingebaut und muss entsprechend entsorgt wer- den. Eine Mobilisierung der Altlast ist nach Möglichkeit zu verhindern. Anlagebedingt Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Überbauung stellt eine komplette Versie- gelung dar. Die Böden sind dadurch nicht mehr in der Lage die natürlichen Bodenfunktio- nen aufrecht zu erhalten. Zudem stehen sie nicht mehr als Versickerungsflächen zur Ver- fügung. Obwohl es sich bei den vorkommenden Böden um überwiegend minderwertige Böden handelt, stellt ein kompletter Verlust der Bodenfunktionen eine erhebliche Beein- trächtigung dar. Betriebsbedingt Durch die Anlage der Straße in der Kleingartenanlage erhöht sich die Schadstoffemission in diesem Bereich. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Böden ist aufgrund der Lage und der Vorbelastung jedoch nicht zu erwarten. 4.4 Schutzgut Klima und Luft Baubedingt Aufgrund der Kleinräumigkeit des Baugebietes und des temporären Charakters der Bau- maßnahmen ist eine Beeinflussung des Klimas auszuschließen. Durch die Bautätigkeit kann es zu erhöhten Staubimmissionen kommen, welche die Luft- qualität in diesem Gebiet verschlechtern könnte. Werden die ausgewiesenen Vermeidungs- maßnahmen eingehalten, kommt es jedoch nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung. 23
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Anlagenbedingt Durch die Umwandlung der Kleingartenanlage in eine Wohnsiedlung verliert das Gebiet eine Frisch- und Kaltluftfläche. Zudem wirkt sich die verminderte Versickerungsfähigkeit des Niederschlages negativ auf die Verdunstung aus. Jedoch stehen im Umkreis weitere Grünflächen zur Verfügung und zudem sind auch auf den geplanten Wohnbauflächen Pflan- zungen vorgesehen, welche zur Frischluftproduktion beitragen. Eine erhebliche Beeinträch- tigung durch die dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Bebauung ist aus diesen Grün- den sowie der Kleinräumigkeit der Kleingartenanlage nicht gegeben. Betriebsbedingt Fernwärme stellt eine umweltschonende und emissionsarme Versorgung mit Wärmeener- gie im Sinne des § 1 Abs. 2 LImSchG dar. Eine Versorgung des Baugebietes mit Fernwärme ist daher im Sinne des Klimaschutzes anzustreben. Das Planungsgebiet liegt jedoch außer- halb des Fernwärmevorranggebietes (Fernwärmesatzung, 2012). Ein Antrag auf Anpas- sung des Vorranggebietes „Gebiet 2 – Neuruppin incl. Altstadt“ an die Stadtwerke Neurup- pin GmbH wird empfohlen. 4.5 Schutzgut Landschaft Die Ausweisung der Kleingartenanlage als Wohngebiet für Ein- und Mehrfamilienhäuser stellt einen Eingriff in das Landschaftsbild dar, da es den Bebauungsgrad erhöht. Zudem kommt es zu einer Vegetationsentfernung und Erhöhung der Versiegelung. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes resultiert daraus jedoch nicht, da sich die Wohnsiedlung optisch in die umgebende Landschaft, welche ebenfalls von Sied- lungsstrukturen geprägt ist, einfügt. Die Ausweisung der Kleingartenanlage als Baugebiet steht nicht im Wiederspruch mit der Ausweisung des Gebietes als „Historische bedeutsame Landschaft“. Der Kulturlandschafts- raum „Ruppiner Feldmark und Seenlandschaft“ schützt u.a. die historischen und denkmal- geschützten Landschaftsparkanlagen in Neuruppin (ReP FW, 2018). In diese Kategorie fällt die Kleingartenanlage nicht. Insgesamt betrachtet ergibt sich daher keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschafts- bildes durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes. 4.6 Schutzgut Mensch Baubedingt Baubedingt kann es zu erhöhter Lärmimmission kommen, welche zu einer Beeinträchti- gung der angrenzenden Wohngebiete führen kann. Im Zuge der Bauarbeiten kann es zu einer Interaktion mit der Altlast auf dem Flurstück 974 kommen. Zur Vermeidung einer Gefährdung des Schutzgutes Mensch sind entspre- chende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Anlagenbedingt Aufgrund der bereits stark nachgelassenen Nutzung der Nutz- und Erholungsgärten (viel Gartenparzellen sind verlassen und liegen brach) ist eine Erholungsfunktion nur noch teil- weise gegeben. Durch die Bebauung der Flächen geht die Erholungsfunktion für das 24
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Schutzgut Mensch verloren. Dafür wird jedoch die erhöhte Nachfrage nach Bauflächen für Ein- und Mehrfamilienhäuser befriedigt. Des Weiteren ist keine vollständige Überbauung der Flächen geplant, sondern auch die Anlage von Gärten, welche ebenfalls der naturge- bundenen Erholung dienen. Auch besitzt die Fontanestadt Neuruppin darüber hinaus wei- tere Naherholungsgebiete, wie z.B. den Ruppiner See. Daher wird der Verlust der Erho- lungsfunktion nicht als erheblich angesehen. Betriebsbedingt Die Ergebnisse des Schallgutachtens (ISU Plan, 2019) ergaben, dass es am westlichen Rand des Geltungsbereiches des B-Planes zu einer Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 aufgrund von Straßen- und Schienenlärm kommt. Aktive Lärmschutzmaß- nahmen sind ökonomisch und akustisch eingeschränkt, weswegen eine passive Lärm- schutzmaßnahme vorzuziehen ist. Lärmimmissionen des Gewerbestandortes sowie des Parkplatzes überschreiten die Orien- tierungswerte der DIN 18005 nicht (ISU Plan, 2019), sodass eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch aus diesem Bereich nicht zu erwarten ist. 4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Kultur- und Sachgüter“ ist aufgrund ihrer Absenz im Planungsgebiet auszuschließen. 25
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht 5 Eingriffsbilanzierung Boden Derzeit sind von den 17.702 m² des Plangebietes, für die durch den B-Plan Nr. 41.4 erst- malig ein Eingriff vorbereitet wird 1.893 m²durch Überbauung (Gebäude, Verkehrsflächen) versiegelt. Zudem sind 822 m² verdichtete Wegefläche vorhanden, die mit einem Faktor von 1:0,5 als Versiegelung angerechnet werden kann (entspricht 411 m² versiegelte Flä- che). Die Bereiche WA 1, WA 2 und WA 10 sind in der weiteren Betrachtung nicht enthal- ten, da es in diesen Bereichen zu keinen zusätzlichen Eingriffen kommt bzw. die Eingriffe bereits durch andere Pläne berücksichtigt wurden. Im Zuge der Umsetzung des B-Planes werden maximal 9.358 m² Boden versiegelt. Die Versiegelung umfasst die Verkehrsflächen mit einer Versiegelung von 1.698 m² sowie die Allgemeinen Wohngebiete WA 3 bis WA 9 mit 7.660 m². Darin ist die Versiegelung nach GRZ sowie die gemäß § 19 (4) BauNVO zulässige Überschreitung der GRZ um 50 % ent- halten (vgl. Tabelle 3 und Tabelle 4). Tabelle 3 Angaben zu Flächen und Versiegelung der geplanten Verkehrsflächen Verkehrsflächen Fläche % versiegelt versiegelt Verkehrsberuhigter Bereich VB 1 2.056 m² 75% 1.542 m² Verkehrsberuhigter Bereich VB 2 16 m² 75% 16 m² Fuß-/Radweg FR1 89 m² 85% 76 m² Fuß-/Radweg FR2 76 m² 85% 65 m² Verkehrsflächen gesamt 2.237 m² 1.698 m² Tabelle 4 Angaben zu Flächen und Versiegelung der geplanten Wohngebietsflächen Allgemeines Wohngebiete Fläche GRZ versiegelt* WA 3 1.323 m² 0,4 794 m² WA 4 2.182 m² 0,4 1.309 m² WA 5 1.165 m² 0,4 699 m² WA 6 1.683 m² 0,3 757 m² WA 7 3.858 m² 0,3 1.736 m² WA 8 1.735 m² 0,3 781 m² WA 9 3.519 m² 0,3 1.584 m² WA gesamt 15.465 m² 7.660 m² * GRZ + 50% Überschreitung gem § 19 (4) BauNVO Aus der vorhandenen Versiegelung und der maximalen Versiegelung gemäß der Planung ergibt sich eine Neuversiegelung von 7.054 m². Biotope Die Umsetzung des B-Planes führt zu einem Vegetationsverlust von 6.643 m² für den Fall (Tabelle 5), dass die unversiegelte Fläche wieder vollumfänglich bepflanzt wird. 26
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Tabelle 5 Vegetationsverlust bei Durchsetzung des B-Planes. Nutzung Fläche Versiegelte Vegetation Unversiegelte Fläche Vegetations- Fläche im Be- Bestand nach Umsetzung B- verlust stand Plan WA 3 – WA 9 17.702 m² 1.893 m² 14.987 m² 8.344 m² 6.643 m² (vollversiegelt) 822 m² (verdichtete Wege) Summe 17.702 m² 2.715 m² 14.987 m² 8.344 m² 6.643 m² Das Hauptbiotop 10150 Kleingartenanlage stellt ein Biotop mit eher geringer Wertigkeit dar, aufgrund der eher naturfernen Vegetation und der starken anthropogenen Überprä- gung. Die Biotope 10113 Gartenbrache und 03210 Landreitgrasflur stellen Biotope mit mittlerer Wertigkeit aufgrund der geringen (im Vergleich zu dem Biotoptyp 10150) anth- ropogenen Überprägung dar. Die Biotopwertigkeit muss bei der Ausweisung der Ersatz- maßnahmen für den Vegetationsverlust berücksichtigt werden. Gehölze Es ist davon auszugehen, dass zur Umsetzung des Bebauungsplans 53 Bäume mit unter- schiedlichem Durchmesser, gefällt werden müssen, die auf oder unmittelbar an den über- baubaren Grundstücksflächen, den geplanten Verkehrsflächen, notwendigen Zufahrten o- der geplanten Nebenanlagen sowie Wegen stehen. Darunter sind mehrere Bäume, die un- ter den Schutz der geltenden Gehölzschutzsatzung der Fontanestadt Neuruppin fallen. (Ge- hölzschutzsatzung, rechtsverbindlich seit 27.05.2010). Die erhaltenswerte Birke (Nr. 34) im Bereich der Umweltverbundtrasse (Verkehrsfläche) sowie der Spitzahorn (Nr. 10) und die Esche (Nr. 33) im allgemeinen Wohngebiet WA 5 und WA 7 können erhalten bleiben, da keine Bauflächen tangiert werden. Gleicher Sach- verhalt trifft für die jungen Straßenbäume in „Umweltverbundtrasse“ zu. In der folgenden Tabelle 6 werden alle erforderlichen Baumfällungen benannt und der not- wendige Bedarf an Ersatzbäumen gemäß der Gehölzschutzsatzung der Fontanestadt Neu- ruppin ermittelt. Für die Ermittlung der Ersatzbäume ist die Gehölzschutzsatzung der Fon- tanestadt Neuruppin maßgeblich. Hier werden unter § 7 Abs. 2 Aussagen zur Kompensa- tion von geschützten Gehölzbeständen und – abhängig vom Stammumfang der gefällten Bäume – eine konkrete Ersatzbaumanzahl und Pflanzqualität festgelegt. Bei ökologisch besonders wertvollen Bäumen kann zudem ein höherer Ersatz festgesetzt werden (Abs. 3). Tabelle 6 Auflistung des zu fällenden Baumbestandes und Angaben zum Ersatz lfd. Baumart Schutz* Fällung Ersatzbäume Nr. (ja/nein) (ja/nein) (12-14cm) 1 Apfel Nein Ja 2 Kirsche Nein Ja 3 (gefällt) 4 Esche Ja Ja 2 5 Apfel Nein Ja 6 Kirsche Nein Ja 7 Kirsche Nein Ja 8 Esche Ja Ja 4 27
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht lfd. Baumart Schutz* Fällung Ersatzbäume Nr. (ja/nein) (ja/nein) (12-14cm) 9 Birke Ja Ja 3 10 Spitzahorn Ja Nein (3) 11 Esche Ja Ja 4 12 Apfel Nein Ja 13 Kirsche Nein Ja 14 (gefällt) 15 Walnuss Ja Ja 1 16 Pflaume Nein Ja 17 Apfel Nein Ja 18 Apfel Nein Ja 19 Birne Nein Ja 20 Pflaume Nein Ja 21 Apfel Nein Ja 22 Walnuss Ja Ja 3 23 Fichte Ja Ja 1 24 Fichte Ja Ja 1 25 Fichte Ja Ja 1 26 Walnuss Ja Ja 3 27 Birne Nein Ja 28 Abgestorben 29 Kirsche Nein Ja 30 Esche Ja Ja 3 31 Birne Nein Ja 32 Walnuss Ja Ja 4 33 Esche Ja Nein (3) 34 Birke Erhalt ! Nein 35 Walnuss Ja Ja 2 36 Fichte Nein Ja 37 Fichte Ja Ja 1 38 Fichte Nein Ja 39 Fichte Nein Ja 40 Fichte Nein Ja 41 Fichte Nein Ja 42 Kirsche Nein Ja 43 Kirsche Nein Ja 44 Pflaume Nein Ja 45 Apfel Nein Ja 46 Pflaume Nein Ja 47 Birne Nein Ja 48 Walnuss Ja Ja 1 50 Spitzahorn Ja Ja 1 51 Walnuss Ja Ja 2 52 Fichte Ja Ja 2 53 Fichte Ja Ja 2 54 Fichte Ja Ja 1 55 Birne Nein Ja 56 Apfel Nein Ja Gesamtsumme Ersatzbäume: 42 28
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht Von den 53 zu fällenden Bäumen fallen 20 unter den Schutz der Gehölzschutzsatzung der Fontanestadt Neuruppin. Die Fällung dieser Bäume wird im Zuge der Beräumung der be- stehenden baulichen Strukturen in den Wintermonaten durch die Fontanestadt Neuruppin bauvorbereitend in Eigenregie vorgenommen. Für die 53 zu fällenden Bäume wird die Ersatzpflanzung von 42 Bäumen in der Qualität Hochstamm, 3x verpflanzt, Stammumfang 12-14 cm notwendig. Es können gemäß Ge- hölzschutzsatzung auch weniger Bäume mit einer höheren Qualität, die dem Wert der be- auflagten Ersatzmaßnahme entsprechen, gepflanzt werden. Somit sind 21 Bäume (HSt 3xv mB 16-18cm) zu pflanzen. Als Pflanzort werden die Flächen der Maßnahme A beansprucht, so dass dort zusätzlich 21 zu pflanzen sind. 29
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