Bebauungsplan Nr. 41.4 "Wohngebiet Eisenbahnstraße" - Umweltbericht

 
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Bebauungsplan Nr. 41.4 "Wohngebiet Eisenbahnstraße" - Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 41.4
„Wohngebiet Eisenbahnstraße“
         Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 41.4 "Wohngebiet Eisenbahnstraße" - Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 41.4
„Wohngebiet Eisenbahnstraße
                Umweltbericht

Auftraggeber:   ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH
                Grünberger Straße 26c
                10245 Berlin

Bearbeitung:    Natur+Text GmbH
                Forschung und Gutachten
                Friedensallee 21
                15834 Rangsdorf
                Tel. 033708 / 20431
                info@naturundtext.de
                www.naturundtext.de

                M. Sc. Michelle Abstein
                B. Sc. (FH) Kristian Tost

                Projektnummer: 18-217G

                Rangsdorf, 09. Juli 2020
Bebauungsplan Nr. 41.4 "Wohngebiet Eisenbahnstraße" - Umweltbericht
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung .......................................................................................................................5
  1.1    Inhalt und Ziele des Bebauungsplans ......................................................................... 5
  1.2    Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 5

2 Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes .............................................................8
  2.1   Allgemeine standortbezogene Aussagen ..................................................................... 8
        2.1.1    Schutzgebiete und Schutzausweisung ........................................................... 8
        2.1.2    Naturräumliche Einordnung ......................................................................... 8
  2.2   Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ........................................................ 8
  2.3   Schutzgut Wasser ................................................................................................. 16
  2.4   Schutzgut Geologie/ Boden .................................................................................... 16
  2.5   Schutzgut Klima und Luft ....................................................................................... 17
  2.6   Schutzgut Landschaft ............................................................................................ 18
  2.7   Schutzgut Mensch ................................................................................................. 19
  2.8   Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................ 19

3 Prognose über Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung ....................................... 20

4 Auswirkung auf die Umwelt bei Durchführung der Planung .................................................. 21
  4.1   Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...................................................... 21
  4.2   Schutzgut Wasser ................................................................................................. 22
  4.3   Schutzgut Geologie/ Boden .................................................................................... 23
  4.4   Schutzgut Klima und Luft ....................................................................................... 23
  4.5   Schutzgut Landschaft ............................................................................................ 24
  4.6   Schutzgut Mensch ................................................................................................. 24
  4.7   Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................ 25

5 Eingriffsbilanzierung ....................................................................................................... 26

6 Kompensationsmaßnahmen............................................................................................. 30
  6.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ......................................................... 30
  6.2 Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen ........................................................................... 33
      6.2.1    Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) ............................... 35
      6.2.2    FCS-Maßnahmen und Sonstige Kompensatorische Ausgleichsmaßnahmen ....... 36

7 Planungsalternativen ...................................................................................................... 37

8 Monitoring .................................................................................................................... 37

9 Fazit ............................................................................................................................. 38

10 Quellen ......................................................................................................................... 39

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht über die Biotoptypen mit Größe und Schutzstatus (Natur + Text, 2018a) .......9

Tabelle 2: nachgewiesene Brutvögel mit Angabe zur Gefährdung und Lage im UG ...................... 12

Tabelle 3 Angaben zu Flächen und Versiegelung der geplanten Verkehrsflächen ......................... 26

Tabelle 4 Angaben zu Flächen und Versiegelung der geplanten Wohngebietsflächen ................... 26

Tabelle 5 Vegetationsverlust bei Durchsetzung des B-Planes. ................................................... 27

Tabelle 6 Auflistung des zu fällenden Baumbestandes und Angaben zum Ersatz ......................... 27

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Bebauungsplan Nr. 41.4 "Wohngebiet Eisenbahnstraße" - Umweltbericht
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht über die Biotope (Natur + Text, 2018a) ............................................... 10

Abbildung 2: Lage des Untersuchungsgebietes für die faunistische Kartierung (Natur + Text,
  2018b) ......................................................................................................................... 11

Abbildung 3: Nachgewiesene Brutvogelreviere (Natur + Text, 2018b) (Erklärung der Artkürzel
  siehe Tabelle 2) ............................................................................................................. 14

Abbildung 4: vorgefundene (potentielle) Fledermausquartierstrukturen (Natur + Text, 2018b) .... 15

Abbildung 5: Klimadiagramm von Neuruppin (© climate-data.org, [URL 3]). ............................. 18

Abbildung 6: räumliche Lage der Maßnahme B nördlich von Binenwalde (li.) Kennzeichnung der
  Bereiche der „Seestraße“, die im Zuge der Maßnahme bepflanzt werden sollen (re.)
  (Datengrundlage: Brandenburg Viewer / GeoBasis-DE/LGB) ................................................ 34

Abbildung 7: Luftbild der Maßnahmenflächen „Gemarkung Gühlen-Glienicke Flur 11 FlSt 3 und 217)
  (li.), Luftbild der Maßnahmenfläche „Gemarkung Gühlen-Glienicke Flur 12 Flurstück 13 (re.),
  Quelle: GIS der Fontanestadt Neuruppin ........................................................................... 35

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Bebauungsplan Nr. 41.4 "Wohngebiet Eisenbahnstraße" - Umweltbericht
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

1        Einleitung

1.1      Inhalt und Ziele des Bebauungsplans
Die Fontanestadt Neuruppin plant die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 41.4 „Wohngebiet
Eisenbahnstraße“ mit dem Ziel Wohnbauland für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehr-
familienhäuser bereitzustellen. Hintergrund ist die erhöhte Nachfrage nach Bauland für
Wohnhäuser in der Fontanestadt Neuruppin.

Der ca. 3 ha große Geltungsbereich liegt östlich der Bahnlinie an der Eisenbahnstraße und
umfassen überwiegend brachliegenden Nutz- und Erholungsgärten sowie Flächen bis zum
Westbahnhof Neuruppin. Während die Nutz- und Erholungsgärten in ein Wohngebiet um-
gewandelt werden soll, stellt das Flurstück 900 Baugebiet für den Handel zur Verfügung.
Östlich der Eisenbahnstraße liegen zwei kleinere separate Teilbereiche des B-Plans (Flur-
stück 972 und 974) (Anhang 1), in denen ein allgemeines Wohngebiet und eine private
Grünfläche planungsrechtlich gesichert werden sollen.

Die Anbindung des Wohngebietes erfolgt über die Eisenbahnstraße sowie die Umweltver-
bundtrasse. Innerhalb des zukünftigen Wohngebietes soll eine verkehrsberuhigte Straße
angelegt werden (Anhang 1).

1.2      Rechtliche Grundlagen
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen (B-Plänen) eine Umwelt-
prüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen er-
mittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Landschaftspläne
oder sonstige Pläne nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe g BauGB sind in die Bestandsaufnahme
und die Bewertung des Umweltberichtes einzubinden. Der Umweltbericht richtet sich in-
haltlich und strukturell nach Anlage 1 BauGB.

Berücksichtigung von Fachgesetzen und Fachplanungen im Umweltbericht

Ziele und Vorgaben zum Umweltschutz sind in folgenden Gesetzen und Planungen festge-
schrieben und müssen im Umweltbericht betrachtet werden:

       Baugesetzbuch (BauGB)
       Naturschutzgesetze (BNatSchG & BbgNatSchAG)
       Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
       Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
       Technische Anleitung zum Schutz der Luft (TA Luft)
       Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
       Wasserhaushaltsgesetz (WHG & BbgWG)
       Brandenburgisches Denkmalgesetz (BbgDSchG)
       Teilfortschreibung des Landschaftsplanes Stadt Neuruppin (TFS LP N, 2017)
       Lärmaktionsplan Stadt Neuruppin
       Regionalplan Prignitz Oberhavel Sachlicher Teil „Freiraum und Windenergie“ (ReP
        FW, 2018)
       Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg, 2009
       Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg,
        2007

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Bebauungsplan Nr. 41.4 "Wohngebiet Eisenbahnstraße" - Umweltbericht
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

       Landschaftsprogramm Brandenburg, 2000

Im Folgenden wird die Anwendung der Gesetze auf die einzelnen Schutzgüter vorgestellt.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Das betrachtete Schutzgut muss nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB im Umweltbericht behan-
delt werden. Bei der Betrachtung des Schutzgutes muss vor allem der § 44 BNatSchG
„Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier und Pflanzenarten“ be-
achtet werden. Die Ausweisung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zielen
in diesem Zusammenhang v. a. darauf ab, ein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44
Abs. 1 abzuwenden. Des Weiteren findet § 39 Abs. 5 Nr. 2, dass Gehölze nur im Zeitraum
zwischen 1.10. und 28/29.02. entfernt werden dürfen, Verwendung. Dieser Paragraph
dient vor allem dem Schutz von Brutvögeln. Werden Gehölze, die unter die Gehölzschutz-
satzung der Fontanestadt Neuruppin (2010) fallen, entfernt, muss entsprechend der ge-
nannten Satzung eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Schutzgut Wasser
Wasser gilt nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a BauGB als schutzwürdiges Gut, zusätzlich muss die
Versorgung mit Wasser nach § 1 Abs. 6 Nr. 8 e Bestandteil des B-Planes sein. § 1 BbgWG
regelt den Schutz von Trinkwasser für das Land Brandenburg und muss in Hinblick auf die
Lage innerhalb einer Trinkwasserschutzzone herangezogen werden. Allgemein gilt bezogen
auf das Schutzgut Wasser, die allgemeine Sorgfaltspflicht, welche in § 5 WHG festgesetzt
ist.

Schutzgut Boden und Geologie
Nach § 1a Abs. 2 BauGB ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Der Bodenschutz
zielt insbesondere darauf ab, dass Böden weiterhin ihre natürlichen sowie Nutzungsfunkti-
onen erfüllen können und dass Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden
getroffen werden (BBodSchG § 1). Die einzelnen Funktionen sind in § 2 Abs. BBodSchG
beschrieben. Für die im Geltungsbereich liegende Altlastenfläche sind die §§ 11 ff
BBodSchG anzuwenden.

Schutzgut Klima und Luft
B-Pläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung der Stadt zu för-
dern (§ 1 Abs. 5 BauGB). Zusätzlich sind die Auswirkungen des B-Plans in Bezug auf das
Klima im Sinne des Umweltschutzes zu betrachten (§1 BauGB Abs. 6 Nr. 7 a und h). In
der TA Luft sowie dem BImSchG ist der Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft
vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen geregelt.

Schutzgut Landschaft
B-Pläne sollen dazu beitragen, dass die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Land-
schaftsbild baukulturell erhalten bleiben und entwickelt werden (§ 1 Abs. 5 BauGB). Ein-
griffe in und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 a im
Umweltbericht zu behandeln. Des Weiteren muss der Regionalplan Prignitz Oberhavel
Sachlicher Teil „Freiraum und Windenergie“ (ReP FW, 2018) bei der Bewertung des Ein-
griffes mit einbezogen werden.

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Bebauungsplan Nr. 41.4 "Wohngebiet Eisenbahnstraße" - Umweltbericht
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Schutzgut Mensch
§ 1 Abs. 5 BauGB legt fest, dass B-Pläne dazu beitragen, sollen eine menschenwürdige
Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und zu entwickeln.
Zudem ist § 1 Abs. 6 Nr. 1-3 und Nr. 7c BauGB bei der Aufstellung von B-Plänen zu be-
rücksichtigen. Für den Schutz vor Lärmimmissionen ist die TA Lärm zu beachten. Die TA
Lärm gibt einerseits Grenzwerte für Lärmimmissionen an und dient andererseits dem
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umweltauswirkungen
durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen diese. Im Sinne des Schallschutzes muss zu-
dem die DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ beachtet werden.

Schutzgut Kultur und Sachgüter
Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 d müssen die umweltbezogenen Auswirkungen auf Kultur und Sach-
güter bei der Aufstellung von B-Plänen berücksichtigt werden. Denkmäler sind gemäß des
BbgDSchG zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und zu erforschen. Liegen in der Denkmal-
liste eingetragene Denkmäler im Geltungsgebereich des B-Plans ist die Untere Denkmal-
schutzbehörde bei baulichen Maßnahmen hinzuzuziehen (§ 20 BbgDSchG).

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Bebauungsplan Nr. 41.4 "Wohngebiet Eisenbahnstraße" - Umweltbericht
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

2        Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes

2.1      Allgemeine standortbezogene Aussagen
2.1.1    Schutzgebiete und Schutzausweisung
Schutzgebiete gemäß §§ 23-29 BNatSchG und § 32 BNatSchG/ § 15 BbgNatSchAG

Eine Datenbankrecherche beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ergab, dass im Geltungs-
bereich des Bebauungsplans Nr. 41.4 „Wohngebiete Eisenbahnstraße“ keine Schutzgebiete
liegen. Das Landschaftsschutzgebiet „Ruppiner Wald und Seengebiete“ liegt mit einer Ent-
fernung von ca. 1.200 m außerhalb des Wirkbereiches und wird durch das Vorhaben nicht
beeinträchtigt.

Schutzgebiete gemäß WHG/ BbgWG

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41.4 „Wohngebiet Eisenbahnstraße“ liegt in-
nerhalb der Trinkwasserschutzzone III des Neuruppiner Wasserwerkes II.

Schutzgebiete gemäß BbgDSchG

Eingetragene Einzeldenkmale und Bodendenkmäler sind nicht bekannt. Eine Stellung-
nahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege im Rahmen des Scopings
liegt nicht vor.

Wald gemäß LWaldG

Die Grünflächen im Geltungsbereich entsprechen nicht der Definition von Wald im Sinne
des Waldgesetzes des Landes Brandenburgs, sodass keine forstrechtliche Betroffenheit
ausgelöst wird.

2.1.2    Naturräumliche Einordnung
Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt im Naturraum D05 „Mecklenburg-Brandenburgisches
Platten- und Hügelland sowie Luchland“ in der Großlandschaft Norddeutsches Tiefland in
dem Landschaftstyp „Ackergeprägte offene Kulturlandschaft“. Nach Angaben des BfN wird
das Gebiet wie folgt charakterisiert:

Land Ruppin (77701):

Die Ruppiner Platte, eine flachwellige Grundmoränenplatte, senkt sich im Süden zum Luch
hin ab und wird aufgrund des fruchtbaren Bodens überwiegend (70 %) agrarwirtschaftlich
genutzt. Forstwirtschaft findet nur im 3.000 ha großen Kiefernforst Grünaue statt. In den
Flussniederungen der Ruppiner Platte befinden sich Flachmoorböden, welche als Grünland
genutzt werden.

Der Ruppiner See im Osten der Landschaft durchzieht die Ruppiner Platte von Norden nach
Süden und stellt mit 14 km Länge den längsten See Brandenburgs dar ([URL 1]).

2.2      Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Biotop- und Nutzungstypen

Die Biotop- und Nutzungskartierung ergab insgesamt 13 Teilflächen (Tabelle 1, Abbil-
dung 1). Verkehrsflächen (asphaltierte Straßen und Parkplätze) und Gebäude nehmen ca.

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Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

0,8 ha des UG ein. Daran angrenzend befinden sich öffentliche Grünlandflächen. Die Grün-
landflächen gingen teilweise aus einer Rasenansaat hervor, woraus sich durch Pflege (re-
gelmäßige Mahd) und Nutzung eine Trittrasenvegetation bildete. Im Aufnahmejahr (2018)
wies der Trittrasen aufgrund der trockenen Witterungsbedingungen starke Schädigungen
auf. Auf Grünlandflächen, welche augenscheinlich nicht regelmäßig gemäht werden, kom-
men neben der von Gräsern (Land-Reitgras, Glatthafer, Knaulgras) dominierte Kraut-
schicht auch Bracheanzeiger wie Goldrute (Solidago canadensis), Rainfarn (Tanacetum vul-
gare) und Beifuß (Artemisia vulgaris) oder Brombeere (Rubus spec.) vor. Je nach dominie-
render Art wurde hier der Biotopcode 03210 (Landreitgrasfluren) oder 03220 (ruderale
Halbtrockenrasen) vergeben.

Im Südwesten befindet sich eine alte Kleingartenanlage, welche mehr als die Hälfte des
Plangebietes einnimmt. Die Kleingartenanlage besteht aus überwiegend schmalen Garten-
parzellen mit typischen Gartenlauben, Wegen sowie Obst- und Ziergehölzen und bietet ein
vielfältiges Lebensraumangebot für häufige Arten. Nördlich an die Kleingartenanlage gren-
zen zwei Einfamilienhäuser mit kleinen Ziergärten und eine Gartenbrache an. Diese wird
dominiert von Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Brennnessel (Urtica dioica), Kanadi-
scher Goldrute (Solidago canadensis) und Hochstauden.

Durch das Plangebiet wird eine Grünanlage mit Baumbestand auf ca. 240 m² angeschnit-
ten. Zum Untersuchungsraum gehören daneben zwei kleine einzeln liegende Flächen, von
denen die nördliche einen Trittrasen auf einem Parkplatz, die andere den Spielplatz einer
Kindertagesstätte (Biotopcode 12330) umfasst.

Es wurden keine gem. §30 BNatSchG i. V. m. § 18 BbgNatSchAG geschützten Biotope
vorgefunden (Natur + Text, 2018a).

Tabelle 1: Übersicht über die Biotoptypen mit Größe und Schutzstatus (Natur + Text, 2018a)

Biotop-      Kurztext                                                 Schutz Anzahl     Fläche
code                                                                                    [m²]
10113        Gartenbrachen                                              -         1          2.375

03210        Landreitgrasfluren                                         -         1          1.228

03220        ruderale Pionierrasen, ruderale Halbtrockenrasen und       -         1           955
             Queckenfluren (Agropyretea repentis)
05171        ausdauernder Trittrasen                                    -         2           625

101011       Grünanlagen unter 2 ha                                     -         1           237

10150        Kleingartenanlagen                                         -         1      16.363

12261        Einzel- und Reihenhausbebauung mit Ziergärten              -         1          1.440

12310        Industrie-, Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflä-     -         1          3.323
             che (in Betrieb)
12330        Gemeinbedarfsflächen (Kindergärten, Schulen, Kran-         -         1           743
             kenhäuser etc.)
12612        Straßen mit Asphalt- oder Betondecken                      -         1          2.854

12643        Parkplätze, versiegelt                                     -         2          1.108

             Summe                                                               13      31.251

                                                                                                 9
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Abbildung 1: Übersicht über die Biotope (Natur + Text, 2018a)

Fauna

Die Bestandserfassung der Fauna wurde von Natur + Text im Jahr 2018 vorgenommen.
Dabei wurde sich hauptsächlich auf die Artgruppen Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien
konzentriert. Für die Erfassung der Reptilien wurde das Planungsgebiet mit einem 5 m
breiten Puffer und für die Avifauna mit einem 25 m breiten Puffer betrachtet (Abbildung 2).

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Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Abbildung 2: Lage des Untersuchungsgebietes für die faunistische Kartierung (Natur + Text, 2018b)

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Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Brutvögel
Im UG kommen 24 Brutvogelarten mit insgesamt 55 Brutrevieren vor. Im Geltungsbereich
des B-Plans wurden 16 Arten mit 28 Revieren festgestellt (Tabelle 2).

Bei den nachgewiesenen Brutvögeln handelt es sich überwiegend um typische Siedlungs-
und Waldarten. Im Bereich der Bahntrasse treten zusätzlich noch Offenlandarten wie Gold-
ammer (Emberiza citrinella) und Dorngrasmücke (Sylvia communis) auf. Innerhalb des UG
kommen acht Arten vor, die in der Roten Liste Brandenburg (RL Bbg) bzw. Deutschland
(RL D) gelistet sind. Der Bluthänfling ist sowohl nach RL Bbg als auch RL D als gefährdet
eingestuft, der Star ist nach RL D ebenfalls gefährdet und der Bestand der Dohlen ist in
der RL Bbg als vom Erlöschen bedroht gelistet. Die drei Reviere der Dohle befinden sich
allesamt im Pufferbereich des Plangebietes, während der Star mit zwei Revieren auch in-
nerhalb des Plangebietes vorkommt. Die übrigen fünf Arten (Feldsperling, Goldammer,
Girlitz, Gartenrotschwanz und Haussperling) stehen auf der Vorwarnliste der Roten Listen.
Arten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie wurden nicht nachgewiesen.

Die höchste Revierdichte befindet sich in den Bereichen mit hohen/alten Baumbestand bzw.
auf Flächen mit dichteren Gebüschen. Weitere wichtige Habitatstrukturen sind die Gebäude
im Umfeld des Plangebietes, die durch Haussperling, Hausrotschwanz, Mauersegler und
Dohle genutzt werden (Natur + Text, 2018b).

Tabelle 2: nachgewiesene Brutvögel mit Angabe zur Gefährdung und Lage im UG

Kürzel       Name                 wiss. Artname           RL RL  Reviere   Reviere   Reviere
                                                          D  Bbg im        im        Ge-
                                                                 Plange-   25 m-     samtan-
                                                                 biet      Puffer    zahl
A            Amsel                Turdus merula                     4         3         7

B            Buchfink             Fringilla coelebs                           2         2

Bm           Blaumeise            Parus caeruleus                   2                   2

D            Dohle                Corvus monedula         1                   3         3

Dg           Dorngrasmücke        Sylvia communis                   1                   1

Fe           Feldsperling         Passer montanus         V   V     3                   3
G            Goldammer            Emberiza citrinella         V               1         1
Gb           Gartenbaumläufer     Certhia brachydactyla                       1         1

Gf           Grünfink             Carduelis chloris                 2                   2

Gi           Girlitz              Serinus serinus         V         1                   1
Gr           Gartenrotschwanz     Phoenicurus phoenicu-   V   V               1         1
                                  rus
H            Haussperling         Passer domesticus           V               2         2
Hä           Bluthänfling         Carduelis cannabina     3   3     1                   1
Hr           Hausrotschwanz       Phoenicurus ochruros              1         2         3

K            Kohlmeise            Parus major                       3         1         4

Kg           Klappergrasmücke Sylvia curruca                        1                   1

Kl           Kleiber              Sitta europaea                              1         1

Mg           Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla                     3         2         5

                                                                                            12
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Kürzel       Name                 wiss. Artname            RL RL  Reviere   Reviere   Reviere
                                                           D  Bbg im        im        Ge-
                                                                  Plange-   25 m-     samtan-
                                                                  biet      Puffer    zahl
Ms           Mauersegler          Apus apus                                    1         1

N            Nachtigall           Luscinia megarhynchos              1         1         2

Rt           Ringeltaube          Columba palumbus                   1                   1

S            Star                 Sturnus vulgaris             3     2         5         7
Sti          Stieglitz            Carduelis carduelis                1                   1

Zi           Zilpzalp             Phylloscopus collybita             1         1         2

                                  Anzahl der Reviere:                28        27       55

                                  Anzahl der Arten:                  16        15       24

Erläuterungen
RL D – Rote Liste Deutschland 2015 (Grünberg et al., 2015)
RL Bbg – Rote Liste des Landes Brandenburgs (Ryslavy et al., 2008)
3 = gefährdet; 1 = Bestand vom Erlöschen bedroht, V = Arten der Vorwarnliste

                                                                                             13
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Abbildung 3: Nachgewiesene Brutvogelreviere (Natur + Text, 2018b) (Erklärung der Artkürzel siehe
Tabelle 2)

                                                                                              14
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Fledermäuse
Im Plangebiet wurde ein Fledermausquartier durch das Vorkommen von Kot festgestellt.
Das Quartier befindet sich in einem Obstbaum, welcher vermutlich als Einzelquartier ge-
nutzt wird (Abbildung 4). Des Weiteren weist das Plangebiet einige Strukturen auf, welche
als potenzielle Quartiere genutzt werden könnten. Dazu zählen mögliche Spaltenquartiere
an der Gewerbehalle im Norden sowie vereinzelte Spalten an den Gartenlauben. Eine aktive
Nutzung der Spalten als Einzelquartier durch Fledermäuse wurde nicht nachgewiesen, ist
jedoch nicht auszuschließen (Natur + Text, 2018b).

Abbildung 4: vorgefundene (potentielle) Fledermausquartierstrukturen (Natur + Text, 2018b)

                                                                                             15
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Reptilien
Nachweise von Zauneidechsen im UG wurden nicht erbracht. Mögliche Habitate liegen im
Bereich der Bahntrasse der Strecke 6504 bei Bahn-km 29,4 bis 29,3 westlich der Straße
„Umweltverbundtrasse“ vor. Eine Einwanderung von Reptilien aus dem Bereich der
Bahntrasse in das Planungsgebiet ist aufgrund der Straße, welche als Barriere fungiert,
unwahrscheinlich. Die Kleingartenanlage stellt aufgrund der dichten Baum- und Strauch-
schicht nur bedingt ein optimales Zauneidechsenhabitat dar. Ebenfalls nur eingeschränkte
Habitateignung weisen die im Norden befindlichen Gras- und Ruderalflächen nördlich und
südlich der Gewerbehallen auf (Natur + Text, 2018b).

Gesamtbewertung Arten/ Biotope und biologische Vielfalt

Das Plangebiet weist eine relativ hohe Diversität an Brutvögeln auf, welche durch den
Wechsel der Biotoptypen resultiert. Zusätzlich bietet das Plangebiet einige potenzielle Fle-
dermausquartiere und, wenn auch eingeschränkt, Zauneidechsenhabitate. Daraus ergibt
sich eine mittlere bis hohe biologische Vielfalt.

Die im Plangebiet vorkommende Fauna ist aufgrund der Lage innerhalb der Fontanestadt
Neuruppin bereits einer anthropogenen Belastung unterworfen, welche hauptsächlich aus
Siedlungs- und Verkehrslärm resultiert. Bezogen auf die Avifauna und die Fledermäuse
weist das Planungsgebiet eine mittlehohe Bedeutung auf, während es für die Zauneidechse
nur eine geringe Bedeutung aufweist.

Auch die Vegetation ist durch anthropogene Nutzung geprägt. Überwiegend wurden die
vorkommenden Arten gezielt angepflanzt bzw. ausgesät. Eine Entwicklung natürlicher Ve-
getation ist innerhalb des Planungsgebietes nicht gegeben.

2.3         Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer

Ca. 1 km südöstlich des UG befindet sich der Ruppiner See. Dieser liegt jedoch außerhalb
des Wirkraumes und wird nicht beeinträchtigt.

Grundwasser

Das UG weist einen durchschnittlichen Grundwasserflurabstand von < 10 m auf (TFS LP N,
2017). Die Hauptbodenart stellen Sande dar, welche als wasserdurchlässig einzustufen
sind.

Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Zone III der Trinkwasserschutzzone Neuruppin
Trenkmannstraße.

2.4         Schutzgut Geologie/ Boden
Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 41.4 befindet sich in einer Grundmoränenlandschaft
aus Geschiebelehm und Geschiebemergel. Der vorherrschende Untergrund besteht aus
stark sandigen bis kiesigen Schluff mit vereinzelten Steinen ([URL 2], Geologische Karte
1:25.000).

Der Boden besteht überwiegend aus Versiegelungsflächen. Sehr vereinzelt treten Locker-
syroseme und Pararendzinen aus Grus und Schutt führendem Kippcarbonatlehmsand mit
Industrie- und z.T. Bauschutt über tiefen Lehm und z.T. Moränenlehm. Ebenfalls gering

                                                                                          16
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

verbreitet sind Regosole und Kullivisole aus Schutt oder Grus führendem Kippsand mit
Bauschutt über Lehm und z.T. über Moränenlehm ([URL 2], Grundkarte des BÜK 300).

Die vorherrschende Bodenart sind Sande, welche eine hohe Wasserdurchlässigkeit und ein
geringes Nährstoffhaltevermögen aufweisen. Diese bedingen die geringe nutzbare Feldka-
pazität im effektiven Wurzelraum ([URL 2], Abteilung Bodenphysik und -chemie).

Die unversiegelten Böden kommen überwiegend in der Kleingartenanlage vor. Diese sind
im Gegensatz zu den versiegelten Böden in der Lage, die Bodenfunktionen als Pflanzen-
standort und Versickerungsfläche zu erfüllen.

Vorbelastung

Die Böden im Bebauungsplangebiet sind stark anthropogen überprägt. Ein großer Teil des
Bodens ist bereits vollversiegelt und kann die natürlichen Bodenfunktionen nicht mehr er-
füllen. Auch die unversiegelten Böden stellen keine wertvollen Bodentypen dar und sind in
ihrer Entstehung und Entwicklung ebenfalls stark anthropogen beeinflusst. Im Gegensatz
zu den versiegeln Böden sind sie jedoch in der Lage, die Bodenfunktionen zu erfüllen.

Das Flurstück Nr. 974, Flur 2, Gemarkung Neuruppin, liegt gemäß des Altlastenkatasters
des Landkreises Ostprignitz-Ruppin im Bereich eines sanierten Altstandortes (ALKAT Re-
gistriernummer: 0335680565). Daher kann von einer Kontamination des dort vorliegenden
Bodens ausgegangen werden. Das Flurstück kann im derzeitigen Zustand nur als Verkehrs-
fläche genutzt werden.

2.5      Schutzgut Klima und Luft
Neuruppin liegt in der gemäßigten Klimazone mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von
8,7 °C und einem durchschnittlichen Jahresniederschlag von 560 mm. (Abbildung 5). Der
kälteste Monat ist im Januar mit durchschnittlich 0,5 °C und der wärmste ist im Juli mit
17,9 °C. Das Niederschlagsmaximum liegt im Sommer (URL 3).

Die Kleingartenanlage stellt eine kleine Frischluftentstehungsfläche dar, welche im Zusam-
menhang mit den umliegenden Grünflächen steht. Die Grünflächen inklusive der Kleingar-
tenanlage stellen zudem Kaltluftgebiete dar. Aufgrund der Lage innerhalb der Stadt und
der Kleinräumigkeit der Kleingartenanlage wird ihre Bedeutung für das regionale Stadt-
klima als nicht sehr bedeutend eingestuft.

                                                                                        17
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Abbildung 5: Klimadiagramm von Neuruppin (© climate-data.org, [URL 3]).

Vorbelastung

Das Plangebiet ist von weiteren Wohngebieten umgeben und weist bereits kleinstädtisches
Klima auf. Des Weiteren liegt es in der Nähe des Neuruppiner Westbahnhofes und der B
167, wodurch bereits eine Vorbelastung mit Luftschadstoffen gegeben ist. Eine erheblich
stärkere Belastung durch die Änderung/Erstellung des B-Planes ist nicht gegeben.

2.6      Schutzgut Landschaft
Das UG liegt in der Fontanestadt Neuruppin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Bundesland
Brandenburg. Aufgrund der Lage des UG zeichnet sich die unmittelbare Landschaft durch
Siedlungsstrukturen aus. Die Siedlungsstruktur ist durch Wohnhäuser, Straßen sowie Gär-
ten und Baumreihen charakterisiert. Der westliche UG-Rand wird durch die Bahnanlage
gebildet. Dahinter schließt sich eine kleine Wiese sowie ein Parkplatz an.

Naturnahe Landschaftsbestandteile und eine natürliche Landschaftsentwicklung sind auf-
grund der Lage innerhalb der Siedlungsstrukturen nicht gegeben. Die Lage schließt auch
die Erlebbarkeit der für den Naturraum typischen Tier- und Pflanzenarten aus.

Eine naturgebundene Erholungsfunktion erfüllt das UG und die umgebende Landschaft
überwiegend nicht. Einzig die Kleingartenanlage im Südwesten des UG bietet eine Erho-
lungsfunktion. Ca. 1 km entfernt befindet sich jedoch der Ruppiner See, welcher als Nah-
erholungsgebiet genutzt werden kann.

Das UG liegt gemäß des 2. Entwurfs des Regionalplans Prignitz-Oberhavel, sachlicher Teil-
plan „Freiraum und Windenergie“ innerhalb des Vorbehaltsgebietes „Historisch bedeut-
same Kulturlandschaft“ Nr. 8 „Ruppiner Feldmark und Seenlandschaft“ (ReP FW, 2018).

                                                                                       18
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Vorbelastung

Das Landschaftsbild ist stark anthropogen überprägt. Durch die Bebauung sowie das Stra-
ßen- und Schienennetz ist die Landschaft bereits durch Wohn-, Gewerbe- und Verkehrs-
bauten vorbelastet. Die Qualität des Landschaftsbildes ist nach TFS LP N (2016) niedrig.

2.7      Schutzgut Mensch
Aktuell wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans größtenteils als Kleingarten, teil-
weise für den Einzelhandel genutzt. Die Nutzung von Kleingarten kann als naturgebundene
Erholung angesehen werden.

Vorbelastung

Eine Vorbelastung besteht einerseits durch Verkehrslärm durch das Schienen- und Stra-
ßennetz (ISU, 2019) und andererseits durch die Altlast auf dem Flurstück 974. Eine Ge-
fährdung des Schutzgutes Mensch erfolgt vor allem über den Pfad Boden – Mensch. Daher
wird das betroffene Flurstück derzeit nur als vollversiegelte Verkehrsfläche genutzt. Soll
der Fläche eine andere Nutzungsart zugeführt werden, muss zuvor eine umfassende Un-
tersuchung zur Belastung des Bodens durchgeführt werden (Stellungnahme Untere Boden-
schutzbehörde, 9.11.2018). Entsprechend der Untersuchung können weitere Maßnahmen
zur Sanierung des Standortes abgestimmt werden.

2.8      Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Denkmalgeschützte Kultur- und Sachgüter im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen
nicht vor. Eine Beeinträchtigung der außerhalb des Geltungsbereichs vorkommden Kultur-
und Sachgüter ist ebenfalls nicht gegeben.

                                                                                        19
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

3        Prognose über Umweltzustand bei Nichtdurchführung der
         Planung
Wird der geplante Bebauungsplan Nr. 41.4 „Wohngebiet Eisenbahnstraße“ nicht umge-
setzt, unterliegt das betrachtete Gebiet weiterhin dem Bebauungsplan Nr. 41. „Am neuen
Bahnhof“ mit den darin festgeschriebenen Festsetzungen. Das bedeutet, dass an dem ak-
tuellen Zustand des Gebietes keine nennenswerten Änderungen zu erwarten wären, da die
im geplanten Bebauungsplan ausgewiesene Fläche für den Einzelhandel auch im aktuell
geltenden Bebauungsplan für Handel vorgesehen ist. Die Kleingartenanlage würde erhalten
bleiben was sich positiv auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden,
Wasser, Klima und Mensch (Erholungsfunktion) auswirken würde. Eine Nichtdurchführung
der Planung würde sich gleichzeitig jedoch auch negativ auf das Schutzgut Mensch auswir-
ken, da eine erhöhte Nachfrage nach Baugrund für Ein- und Zweifamilienhäuser besteht,
die dann nicht erfüllt werden könnte. Bezogen auf die Schutzgüter Landschaft sowie Kultur
und Sachgüter ist kein Bebauungsplan vorzuziehen, da das Schutzgut Landschaft durch
den neuen Bebauungsplan nicht erheblich beeinträchtigt und das Schutzgut Kultur- und
Sachgüter überhaupt nicht beeinträchtigt werden.

                                                                                          20
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

4        Auswirkung auf die Umwelt bei Durchführung der Planung
Die Betrachtung der Auswirkungen auf die Umwelt wird nach bau-, anlagen- und betriebs-
bedingte Beeinträchtigungen gegliedert. Es folgt zunächst eine kurze Übersicht über mög-
liche Beeinträchtigungen, welche in den folgenden Kapiteln bezogen auf die einzelnen
Schutzgüter betrachtet werden.

Baubedingte Beeinträchtigungen:

       Temporäre Flächeninanspruchnahme
       Beeinträchtigung durch Baufeldfreimachung
       Beeinträchtigung durch Lärm, Erschütterungen, Bautätigkeit, Staub- und Schad-
        stoffemission

Anlagenbedingte Beeinträchtigungen

       Dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Überbauung und Versiegelung
       Verlust von Vegetation, Habitaten und Artenvielfalt

Betriebsbedingte Beeinträchtigung

       Lärm- und Schadstoffemission
       Wärmeemission
       Lichtemission

4.1      Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Baubedingt

Im Zuge der Baufeldfreimachung kommt es zu erhöhter Störung der ansässigen Avifauna
und Fledermäuse v.a. durch Lärm, Erschütterungen und optische Störungen sowie zur Be-
einträchtigung bzw. Zerstörung von Habitaten. Findet die Baufeldfreimachung während der
Brutsaison der Avifauna oder der Aktivitätszeit von Fledermäusen statt, kann dies u.U. zu
einer erheblichen Störung der Fauna kommen, was nach § 44 Abs. 2 BNatSchG verboten
ist. Auch die Beeinträchtigung bzw. Zerstörung von Habitaten stellt ein Verbotstatbestand
nach § 44 Abs. 3 BNatSchG dar.

Durch Bautätigkeiten (v.a. durch Abriss von Gebäuden und Rodung von Gehölzen) kann es
zu Verletzung und Tötung von Tieren kommen, was nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verboten
ist.

Die beschriebenen Konflikte sind durch angepasste Maßnahmen abzuwenden.

Anlagenbedingt

Durch die dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Überbauung kommt es zur dauer-
hafter Entfernung von Vegetation und zur Verkleinerung einzelner Biotoptypen. Vor allem
der Biotoptyp 10150 (Kleingartenanlage) wird durch den Wohnungsbau insgesamt entfernt
und durch den Biotoptyp 12261 (Einzel- und Reihenhaus mit Ziergärten) ersetzt. Das führt
zu einer Verringerung der Vegetation insgesamt und auch zu einer Änderung der Artenzu-
sammensetzung. Des Weiteren führt die dauerhafte Flächeninanspruchnahme sowie der
Vegetationsverlust und die Änderung der Vegetationszusammensetzung zu einem Verlust
und einer Veränderung von Lebensräumen (Nistplätze, Quartiere, Nahrungsflächen) der im
Gebiet vorkommenden Fauna.

                                                                                       21
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Betriebsbedingt

Der Bau der Wohn- und Straßenanlage führt zu einer höheren Lichtemission, v.a. durch
Straßenlaternen. Diese ziehen im besonderen Maße Insekten an, welche Lichtquellen noch
aus 5 km Entfernung wahrnehmen können. Die Straßenbeleuchtung stellt für die Insekten
häufig eine tödliche Gefahr dar, da sie entweder mit dem heißen Lampengehäuse kollidie-
ren oder in das Gehäuse eindringen und durch die Hitzeeinwirkung sterben. Die Gefahren
für Insekten sind besonders an Randgebieten z.B. am Übergang von Besiedlungsstrukturen
zu dunklem Umland hoch (NABU, 2009). Da das Planungsgebiet jedoch innerhalb der Stadt
liegt und die Lichtemission im direkten Umfeld bereits sehr hoch ist, wird die Gefahr für
die Insekten durch die Lichtemission nicht erheblich gesteigert. Jedoch sollte bei der Wahl
der Straßenbeleuchtung auf eine insektenfreundliche Lampenart geachtet werden.

Neben der Lichtemission kommt es zusätzlich zu einer Geräuschentwicklung durch die Nut-
zung der Flächen als Wohn- bzw. Verkehrsflächen. Dies könnte eine Störwirkung auf die
im Planungsgebiet lebenden Fauna haben.

4.2      Schutzgut Wasser
Baubedingt

Im Rahmen der Bautätigkeiten kommt es zur temporären Inanspruchnahme von Flächen
als Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen). Werden dafür bisher unversiegelte Flächen
genutzt, bedeutet es eine Verminderung der Versickerungsfähigkeit des Bodens. Einen Ein-
fluss auf die Grundwasserneubildungsrate ist aufgrund des temporären Charakters und des
bezogen auf den Grundwasserleiter eher kleinräumigen Gebietes jedoch nicht zu erwarten.

Durch die Nutzung von Maschinen im Zuge der Bautätigkeit kann es zu einer erhöhten
Schadstoffemission kommen. Die Schadstoffe lagern sich auf dem Boden ab und gelangen
durch das Sickerwasser in das Grundwasser. Da das Gebiet innerhalb der Trinkwasser-
schutzzone III liegt, ist eine Verschlechterung und Beeinträchtigung des Grundwassers
durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Anlagenbedingt

Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme führt zu einer Veränderung der Versickerungs-
verhältnisse in dem betrachteten Gebiet. Für die bebaute Fläche sind entsprechende Ver-
sickerungsmaßnahmen zu ergreifen. Auf unbebauter Fläche kann das Niederschlagswasser
über den Boden versickern.

Betriebsbedingt

Die Nutzung der Kleingartenanlage als Wohngebiet und die Anlage einer zusätzlichen
Straße kann zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen führen, was zu einer erhöhten Schad-
stoffemission führt. Eine erhebliche Belastung des Grundwassers durch Schadstoffimmis-
sionen aus dem Verkehrsbereich ist jedoch nicht zu erwarten.

Die Erhöhung der Besiedlungsdichte führt auch zu einer Erhöhung der Abwassermengen,
was zu einer Verschlechterung des Grundwassers führen könnte. Durch die Anbindung der
Grundstücke an das Abwassernetz der Fontanestadt Neuruppin wird eine Vermischung von
Grund- und Abwasser jedoch vermieden, sodass keine erhebliche Beeinträchtigung des
Grundwassers zu erwarten ist.

                                                                                         22
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

4.3      Schutzgut Geologie/ Boden
Baubedingt

Die Herrichtung von BE-Flächen auf bisher unversiegelten Flächen führt zu einer Vermin-
derung der natürlichen Bodenfunktionen sowie zu einer Verdichtung des Bodens. Daher
sollten, wenn möglich, bereits versiegelte Flächen als BE-Flächen genutzt werden. Ist dies
nicht möglich, müssen entsprechende Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen ergrif-
fen werden.

Im Zuge der Bautätigkeit kommt es zu Bodenabtrag. Dies führt zu einer Störung der na-
türlichen Bodenfunktion. Während der Lagerung kann es zudem zur Vermischung der Bo-
denhorizonte kommen. Dies ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu verhindern.

Der Einsatz von Maschinen für Bautätigkeiten kann zu einer erhöhten Schadstoffimmission
in den Boden führen. Eine erhebliche Beeinträchtigung findet aufgrund der Vorbelastung
und der Lage innerhalb der Fontanestadt nicht statt.

Bei der Beurteilung der Beeinträchtigung muss darauf geachtet werden, dass es sich bei
den Böden im Einzugsgebiet bereits um anthropogen überprägte Böden handelt. Bei Ein-
haltung der entsprechenden Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen ist eine erhebli-
che Beeinträchtigung nicht gegeben.

Im Zuge der Bauarbeiten kann es zu einer Beeinträchtigung durch die Altlast auf dem
Flurstück 974 kommen. Der auf dem Flurstück ggf. entstehende Bodenaushub muss ana-
lysiert werden und darf u.U. nicht mehr eingebaut und muss entsprechend entsorgt wer-
den. Eine Mobilisierung der Altlast ist nach Möglichkeit zu verhindern.

Anlagebedingt

Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Überbauung stellt eine komplette Versie-
gelung dar. Die Böden sind dadurch nicht mehr in der Lage die natürlichen Bodenfunktio-
nen aufrecht zu erhalten. Zudem stehen sie nicht mehr als Versickerungsflächen zur Ver-
fügung. Obwohl es sich bei den vorkommenden Böden um überwiegend minderwertige
Böden handelt, stellt ein kompletter Verlust der Bodenfunktionen eine erhebliche Beein-
trächtigung dar.

Betriebsbedingt

Durch die Anlage der Straße in der Kleingartenanlage erhöht sich die Schadstoffemission
in diesem Bereich. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Böden ist aufgrund der Lage und
der Vorbelastung jedoch nicht zu erwarten.

4.4      Schutzgut Klima und Luft
Baubedingt

Aufgrund der Kleinräumigkeit des Baugebietes und des temporären Charakters der Bau-
maßnahmen ist eine Beeinflussung des Klimas auszuschließen.

Durch die Bautätigkeit kann es zu erhöhten Staubimmissionen kommen, welche die Luft-
qualität in diesem Gebiet verschlechtern könnte. Werden die ausgewiesenen Vermeidungs-
maßnahmen eingehalten, kommt es jedoch nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung.

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Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Anlagenbedingt

Durch die Umwandlung der Kleingartenanlage in eine Wohnsiedlung verliert das Gebiet
eine Frisch- und Kaltluftfläche. Zudem wirkt sich die verminderte Versickerungsfähigkeit
des Niederschlages negativ auf die Verdunstung aus. Jedoch stehen im Umkreis weitere
Grünflächen zur Verfügung und zudem sind auch auf den geplanten Wohnbauflächen Pflan-
zungen vorgesehen, welche zur Frischluftproduktion beitragen. Eine erhebliche Beeinträch-
tigung durch die dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch Bebauung ist aus diesen Grün-
den sowie der Kleinräumigkeit der Kleingartenanlage nicht gegeben.

Betriebsbedingt

Fernwärme stellt eine umweltschonende und emissionsarme Versorgung mit Wärmeener-
gie im Sinne des § 1 Abs. 2 LImSchG dar. Eine Versorgung des Baugebietes mit Fernwärme
ist daher im Sinne des Klimaschutzes anzustreben. Das Planungsgebiet liegt jedoch außer-
halb des Fernwärmevorranggebietes (Fernwärmesatzung, 2012). Ein Antrag auf Anpas-
sung des Vorranggebietes „Gebiet 2 – Neuruppin incl. Altstadt“ an die Stadtwerke Neurup-
pin GmbH wird empfohlen.

4.5      Schutzgut Landschaft
Die Ausweisung der Kleingartenanlage als Wohngebiet für Ein- und Mehrfamilienhäuser
stellt einen Eingriff in das Landschaftsbild dar, da es den Bebauungsgrad erhöht. Zudem
kommt es zu einer Vegetationsentfernung und Erhöhung der Versiegelung.

Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes resultiert daraus jedoch nicht, da
sich die Wohnsiedlung optisch in die umgebende Landschaft, welche ebenfalls von Sied-
lungsstrukturen geprägt ist, einfügt.

Die Ausweisung der Kleingartenanlage als Baugebiet steht nicht im Wiederspruch mit der
Ausweisung des Gebietes als „Historische bedeutsame Landschaft“. Der Kulturlandschafts-
raum „Ruppiner Feldmark und Seenlandschaft“ schützt u.a. die historischen und denkmal-
geschützten Landschaftsparkanlagen in Neuruppin (ReP FW, 2018). In diese Kategorie fällt
die Kleingartenanlage nicht.

Insgesamt betrachtet ergibt sich daher keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschafts-
bildes durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes.

4.6      Schutzgut Mensch
Baubedingt

Baubedingt kann es zu erhöhter Lärmimmission kommen, welche zu einer Beeinträchti-
gung der angrenzenden Wohngebiete führen kann.

Im Zuge der Bauarbeiten kann es zu einer Interaktion mit der Altlast auf dem Flurstück
974 kommen. Zur Vermeidung einer Gefährdung des Schutzgutes Mensch sind entspre-
chende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Anlagenbedingt

Aufgrund der bereits stark nachgelassenen Nutzung der Nutz- und Erholungsgärten (viel
Gartenparzellen sind verlassen und liegen brach) ist eine Erholungsfunktion nur noch teil-
weise gegeben. Durch die Bebauung der Flächen geht die Erholungsfunktion für das

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Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Schutzgut Mensch verloren. Dafür wird jedoch die erhöhte Nachfrage nach Bauflächen für
Ein- und Mehrfamilienhäuser befriedigt. Des Weiteren ist keine vollständige Überbauung
der Flächen geplant, sondern auch die Anlage von Gärten, welche ebenfalls der naturge-
bundenen Erholung dienen. Auch besitzt die Fontanestadt Neuruppin darüber hinaus wei-
tere Naherholungsgebiete, wie z.B. den Ruppiner See. Daher wird der Verlust der Erho-
lungsfunktion nicht als erheblich angesehen.

Betriebsbedingt

Die Ergebnisse des Schallgutachtens (ISU Plan, 2019) ergaben, dass es am westlichen
Rand des Geltungsbereiches des B-Planes zu einer Überschreitung der Orientierungswerte
der DIN 18005 aufgrund von Straßen- und Schienenlärm kommt. Aktive Lärmschutzmaß-
nahmen sind ökonomisch und akustisch eingeschränkt, weswegen eine passive Lärm-
schutzmaßnahme vorzuziehen ist.

Lärmimmissionen des Gewerbestandortes sowie des Parkplatzes überschreiten die Orien-
tierungswerte der DIN 18005 nicht (ISU Plan, 2019), sodass eine Beeinträchtigung des
Schutzgutes Mensch aus diesem Bereich nicht zu erwarten ist.

4.7      Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes „Kultur- und Sachgüter“ ist aufgrund ihrer
Absenz im Planungsgebiet auszuschließen.

                                                                                      25
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

5        Eingriffsbilanzierung
Boden

Derzeit sind von den 17.702 m² des Plangebietes, für die durch den B-Plan Nr. 41.4 erst-
malig ein Eingriff vorbereitet wird 1.893 m²durch Überbauung (Gebäude, Verkehrsflächen)
versiegelt. Zudem sind 822 m² verdichtete Wegefläche vorhanden, die mit einem Faktor
von 1:0,5 als Versiegelung angerechnet werden kann (entspricht 411 m² versiegelte Flä-
che). Die Bereiche WA 1, WA 2 und WA 10 sind in der weiteren Betrachtung nicht enthal-
ten, da es in diesen Bereichen zu keinen zusätzlichen Eingriffen kommt bzw. die Eingriffe
bereits durch andere Pläne berücksichtigt wurden.

Im Zuge der Umsetzung des B-Planes werden maximal 9.358 m² Boden versiegelt. Die
Versiegelung umfasst die Verkehrsflächen mit einer Versiegelung von 1.698 m² sowie die
Allgemeinen Wohngebiete WA 3 bis WA 9 mit 7.660 m². Darin ist die Versiegelung nach
GRZ sowie die gemäß § 19 (4) BauNVO zulässige Überschreitung der GRZ um 50 % ent-
halten (vgl. Tabelle 3 und Tabelle 4).

Tabelle 3 Angaben zu Flächen und Versiegelung der geplanten Verkehrsflächen

Verkehrsflächen                        Fläche      % versiegelt versiegelt

Verkehrsberuhigter Bereich VB 1        2.056 m²          75%       1.542 m²

Verkehrsberuhigter Bereich VB 2            16 m²         75%          16 m²

Fuß-/Radweg FR1                            89 m²         85%          76 m²

Fuß-/Radweg FR2                            76 m²         85%          65 m²

Verkehrsflächen gesamt                2.237 m²                    1.698 m²

Tabelle 4 Angaben zu Flächen und Versiegelung der geplanten Wohngebietsflächen

Allgemeines Wohngebiete                Fläche            GRZ    versiegelt*

WA 3                                   1.323 m²          0,4         794 m²

WA 4                                   2.182 m²          0,4       1.309 m²

WA 5                                   1.165 m²          0,4         699 m²

WA 6                                   1.683 m²          0,3         757 m²

WA 7                                   3.858 m²          0,3       1.736 m²

WA 8                                   1.735 m²          0,3         781 m²

WA 9                                   3.519 m²          0,3       1.584 m²

WA gesamt                            15.465 m²                    7.660 m²

* GRZ + 50% Überschreitung gem § 19 (4) BauNVO

Aus der vorhandenen Versiegelung und der maximalen Versiegelung gemäß der Planung
ergibt sich eine Neuversiegelung von 7.054 m².

Biotope

Die Umsetzung des B-Planes führt zu einem Vegetationsverlust von 6.643 m² für den Fall
(Tabelle 5), dass die unversiegelte Fläche wieder vollumfänglich bepflanzt wird.

                                                                                       26
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Tabelle 5 Vegetationsverlust bei Durchsetzung des B-Planes.

Nutzung          Fläche          Versiegelte        Vegetation Unversiegelte Fläche Vegetations-
                                 Fläche im Be-      Bestand    nach Umsetzung B-    verlust
                                 stand                         Plan
WA 3 – WA 9          17.702 m²         1.893 m²          14.987 m²            8.344 m²    6.643 m²
                                 (vollversiegelt)
                                         822 m²
                                    (verdichtete
                                          Wege)
Summe            17.702 m²              2.715 m²     14.987 m²                8.344 m²   6.643 m²

Das Hauptbiotop 10150 Kleingartenanlage stellt ein Biotop mit eher geringer Wertigkeit
dar, aufgrund der eher naturfernen Vegetation und der starken anthropogenen Überprä-
gung. Die Biotope 10113 Gartenbrache und 03210 Landreitgrasflur stellen Biotope mit
mittlerer Wertigkeit aufgrund der geringen (im Vergleich zu dem Biotoptyp 10150) anth-
ropogenen Überprägung dar. Die Biotopwertigkeit muss bei der Ausweisung der Ersatz-
maßnahmen für den Vegetationsverlust berücksichtigt werden.

Gehölze

Es ist davon auszugehen, dass zur Umsetzung des Bebauungsplans 53 Bäume mit unter-
schiedlichem Durchmesser, gefällt werden müssen, die auf oder unmittelbar an den über-
baubaren Grundstücksflächen, den geplanten Verkehrsflächen, notwendigen Zufahrten o-
der geplanten Nebenanlagen sowie Wegen stehen. Darunter sind mehrere Bäume, die un-
ter den Schutz der geltenden Gehölzschutzsatzung der Fontanestadt Neuruppin fallen. (Ge-
hölzschutzsatzung, rechtsverbindlich seit 27.05.2010).

Die erhaltenswerte Birke (Nr. 34) im Bereich der Umweltverbundtrasse (Verkehrsfläche)
sowie der Spitzahorn (Nr. 10) und die Esche (Nr. 33) im allgemeinen Wohngebiet WA 5
und WA 7 können erhalten bleiben, da keine Bauflächen tangiert werden. Gleicher Sach-
verhalt trifft für die jungen Straßenbäume in „Umweltverbundtrasse“ zu.

In der folgenden Tabelle 6 werden alle erforderlichen Baumfällungen benannt und der not-
wendige Bedarf an Ersatzbäumen gemäß der Gehölzschutzsatzung der Fontanestadt Neu-
ruppin ermittelt. Für die Ermittlung der Ersatzbäume ist die Gehölzschutzsatzung der Fon-
tanestadt Neuruppin maßgeblich. Hier werden unter § 7 Abs. 2 Aussagen zur Kompensa-
tion von geschützten Gehölzbeständen und – abhängig vom Stammumfang der gefällten
Bäume – eine konkrete Ersatzbaumanzahl und Pflanzqualität festgelegt. Bei ökologisch
besonders wertvollen Bäumen kann zudem ein höherer Ersatz festgesetzt werden (Abs. 3).

Tabelle 6 Auflistung des zu fällenden Baumbestandes und Angaben zum Ersatz

 lfd.    Baumart              Schutz*          Fällung          Ersatzbäume
 Nr.                         (ja/nein)        (ja/nein)          (12-14cm)
 1       Apfel                  Nein              Ja
 2       Kirsche                Nein              Ja
 3       (gefällt)
 4       Esche                    Ja                Ja               2
 5       Apfel                   Nein               Ja
 6       Kirsche                 Nein               Ja
 7       Kirsche                 Nein               Ja
 8       Esche                    Ja                Ja               4

                                                                                                27
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

 lfd.    Baumart             Schutz*         Fällung     Ersatzbäume
 Nr.                        (ja/nein)       (ja/nein)     (12-14cm)
 9       Birke                  Ja              Ja             3
 10      Spitzahorn             Ja             Nein           (3)
 11      Esche                  Ja              Ja             4
 12      Apfel                 Nein             Ja
 13      Kirsche               Nein             Ja
 14      (gefällt)
 15      Walnuss               Ja              Ja            1
 16      Pflaume              Nein             Ja
 17      Apfel                Nein             Ja
 18      Apfel                Nein             Ja
 19      Birne                Nein             Ja
 20      Pflaume              Nein             Ja
 21      Apfel                Nein             Ja
 22      Walnuss               Ja              Ja            3
 23      Fichte                Ja              Ja            1
 24      Fichte                Ja              Ja            1
 25      Fichte                Ja              Ja            1
 26      Walnuss               Ja              Ja            3
 27      Birne                Nein             Ja
 28      Abgestorben
 29      Kirsche             Nein         Ja
 30      Esche                Ja          Ja                 3
 31      Birne               Nein         Ja
 32      Walnuss              Ja          Ja                  4
 33      Esche                Ja         Nein                (3)
 34      Birke              Erhalt !     Nein
 35      Walnuss              Ja          Ja                 2
 36      Fichte              Nein         Ja
 37      Fichte               Ja          Ja                 1
 38      Fichte              Nein         Ja
 39      Fichte              Nein         Ja
 40      Fichte              Nein         Ja
 41      Fichte              Nein         Ja
 42      Kirsche             Nein         Ja
 43      Kirsche             Nein         Ja
 44      Pflaume             Nein         Ja
 45      Apfel               Nein         Ja
 46      Pflaume             Nein         Ja
 47      Birne               Nein         Ja
 48      Walnuss              Ja          Ja                 1
 50      Spitzahorn           Ja          Ja                 1
 51      Walnuss              Ja          Ja                 2
 52      Fichte               Ja          Ja                 2
 53      Fichte               Ja          Ja                 2
 54      Fichte               Ja          Ja                 1
 55      Birne               Nein         Ja
 56      Apfel               Nein         Ja
                        Gesamtsumme Ersatzbäume:             42

                                                                       28
Bebauungsplan Eisenbahnstraße Neuruppin: Umweltbericht

Von den 53 zu fällenden Bäumen fallen 20 unter den Schutz der Gehölzschutzsatzung der
Fontanestadt Neuruppin. Die Fällung dieser Bäume wird im Zuge der Beräumung der be-
stehenden baulichen Strukturen in den Wintermonaten durch die Fontanestadt Neuruppin
bauvorbereitend in Eigenregie vorgenommen.

Für die 53 zu fällenden Bäume wird die Ersatzpflanzung von 42 Bäumen in der Qualität
Hochstamm, 3x verpflanzt, Stammumfang 12-14 cm notwendig. Es können gemäß Ge-
hölzschutzsatzung auch weniger Bäume mit einer höheren Qualität, die dem Wert der be-
auflagten Ersatzmaßnahme entsprechen, gepflanzt werden. Somit sind 21 Bäume (HSt 3xv
mB 16-18cm) zu pflanzen. Als Pflanzort werden die Flächen der Maßnahme A beansprucht,
so dass dort zusätzlich 21 zu pflanzen sind.

                                                                                   29
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