EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW

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EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
EILDIENST
                                             1/2017

Aus dem Inhalt:
 Aktuelle   Situation der NRW-Kommunalhaushalte
   Stärkung der Schulverantwortung vor Ort
 „Schulein der digitalen Welt“ – Gemeinsame Erklärung zur
    Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“
EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
EILDIENST Heft 1/2017                                                                                      Auf ein Wort

                                          Urteil des Verfassungsgerichtshofs
                                          zur schulischen Inklusion:
                                          Pragmatische Konnexitätslösung
                                             Nach einer Vielzahl intensiver Verhandlungsrunden hatten die kommunalen Spitzen-
                                             verbände mit dem Land im Frühsommer 2014 Einvernehmen über einen Belastungs-
                                             ausgleich für die schon im Vorjahr gesetzlich beschlossene Inklusion im Schulbereich
                                             – dem gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht-behinderter Kinder – erzielt: Der
                                             Anspruch auf inklusive Beschulung und der Belastungsausgleich traten zum 1. August
                                             2014 gleichzeitig in Kraft. Dazu musste ein neuer Weg beschritten werden, da das
                                             Land nur teilweise einen Konnexitätsanspruch der Kommunen („Wer bestellt, bezahlt“)
                                             anzuerkennen bereit war und insoweit ein Belastungsausgleich nur ohne Anerkennung
                                             einer Rechtspflicht nach dem Konnexitätsprinzip zu verhandeln war, dessen verfahrens-
                                             technische Gestaltung sich als anspruchsvoll erwies.
                                             Denn es handelte es sich um Kostenauswirkungen, die sich eben nicht von vornherein
                                             mit der notwendigen Genauigkeit abschätzen ließen. Schon deshalb war es notwen-
                                             dig, hierbei ein Instrument zu finden, das nicht nur den Ausgleich selbst, sondern auch
                                             eine realitätsbezogene Einstiegssumme und ein adäquates Werkzeug zum Nachsteuern
                                             gewährleisten konnte. Der Mechanismus dazu wurde mit dem Gesetz zur Förderung
kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion grundgelegt. Danach wurden zunächst 25 Millionen Euro jährlich zum
Ausgleich der investiven Kosten der kommunalen Schulträger und 10 Millionen Euro jährlich als Pauschale im Hinblick auf die
zusätzlichen Personalaufwendungen der kommunalen Sozial- und Jugendhilfeträger im Bereich der Inklusionshelfer festgelegt.
Zugleich sieht eine Revisionsklausel vor, dass in den ersten Jahren jährlich und sodann in längerem Turnus eine Überprüfung der
Entwicklung der Aufwendungen in den genannten Bereichen – gemessen an den Investitionsaufwendungen und den Aufwen-
dungen für Inklusionshelfer nach § 35a SGB VII und § 54 SGB XII – mit der Folge der Anpassung des Belastungsausgleichs erfolgt.
Die von allen drei kommunalen Spitzenverbänden, der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen getroffene Verein­
barung ist von Pragmatismus geprägt. Ein solches Ergebnis kann nie ideal sein, zumal die festgelegten Pauschalen letztlich auf im
Evaluationsverfahren ermittelte Durchschnittswerte zurückzuführen sind, die in einer Kommune auch deutlich anders ausfallen
können. Vielleicht erklärt sich so, dass die damit verbundenen Rechtsfragen zwar nicht durch Kreise oder kreisfreie Städte, aber
durch 52 kreisangehörige Gemeinden zur Überprüfung gestellt wurden. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-
Westfalen hat nun in seiner Entscheidung vom 10. Januar 2017 die Verfassungsbeschwerden als unzulässig verworfen. Aber
er hat doch Vieles gesagt, das zur Weiterentwicklung des Belastungsausgleichs für die Übertragung neuer oder die wesentliche
Veränderung bestehender Aufgaben durch das Land beitragen wird. So lassen die Verfassungsrichter schon im konkreten Zusam-
menhang der schulischen Inklusion erkennen, dass die Mehraufwendungen der kommunalen Aufgabenträger für nichtlehrendes
Personal, das förderbedürftige Schüler an allgemeinen Schulen unterstützt (Inklusionshelfer), auch aus ihrer Sicht belastungsaus-
gleichspflichtig sein können. Denn die Richter gehen davon aus, dass das Land auch hierfür einen – dem Umfang nach ungeprüft
gebliebenen – „Ausgleich der Belastungen, die sich für die Kommunen aus dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz ergeben“ gewährt
habe. Das ist ein rechtlicher Quantensprung, denn exakt das hatte der Gesetzgeber zwar inhaltlich geregelt, aber nie ausdrücklich
anerkennen wollen. Für die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Sozial- und Jugendhilfeträger bedeutet dies eine Bestätigung
ihrer Auffassung.
Dies trifft auf einen Rahmen, in dem sich die Anpassungsfähigkeit des Belastungsausgleichs erneut bewährt hat: Erst im Dezember
2016 war infolge der zweiten Evaluationsrunde der für die Inklusionshelfer geltende jährliche Betrag von zuvor 10 Millionen Euro
auf 20 Millionen Euro angehoben worden. Zugleich wurde der für Investitionen zur Verfügung stehende Betrag aufgrund der
ermittelten Kostenentwicklung um 5 Millionen Euro von zuvor 25 Millionen Euro auf nun 20 Millionen Euro jährlich abgesenkt.
Der Belastungsausgleich insgesamt ist damit im laufenden Schuljahr von 35 Millionen Euro auf nunmehr 40 Millionen Euro jährlich
gestiegen. Die Verdoppelung der für die Inklusionshelfer zur Verfügung stehenden Mittel entsprach der Forderung der kommu­
nalen Spitzenverbände und spiegelt die sich äußerst dynamisch entwickelnden Aufwendungen der örtlichen Sozial- und Jugend-
hilfeträger für Integrationshilfen nach § 35a SGB VIII und § 54 SGB XII wider.
Über den schulischen Zusammenhang hinaus ist die Wertung des Verfassungsgerichtshofs festzuhalten, dass auch eine nach­
gelagerte, aber zeitgleich in Kraft tretende Belastungsausgleichsregelung zur Erfüllung der Anforderungen der Landesverfassung
an einen Belastungsausgleich ausreicht. Diese Option einer konsekutiven Regelung des Belastungsausgleichs könnte in den Berei-
chen die Durchführbarkeit des Belastungsausgleichs stärken, in denen die Kostenfolgeabschätzung nicht realistisch im Vorhinein
durchzuführen ist. Für diese Konstellation naht ein nächstes Beispiel: Die Kommunen haben das Bundesteilhabegesetz (BTHG)
umzusetzen, dessen konnexitätsrelevante Stufen 2 und 3 zum 01.01.2018 bzw. zum 01.01.2020 in Kraft treten werden. Mit Blick
auf solche Konstellationen hatten die kommunalen Spitzenverbände die Schaffung der Möglichkeit eines nachträglichen Aus-
gleichs auch im Rahmen der Verfassungskommission des Landtages gefordert. Auch wenn dort dieses Ziel nicht erreicht wurde,
besteht nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs eine entsprechende Leitlinie zur praktischen Handhabung.

                                                                                 Dr. Martin Klein
                                                                                 Hauptgeschäftsführer
                                                                                 des Landkreistages Nordrhein-Westfalen

                                                                                                                                  1
EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
Inhalt                                                                                                              EILDIENST Heft 1/2017

EILDIENST                                                                                              1/2017

                                                    Auf ein Wort
                                                            Wort                                                                        1

                                                    Themen aktuell
    Kavalleriestraße 8
    40213 Düsseldorf                                Aktuelle Situation der NRW-Kommunalhaushalte                                       5
    Telefon 0211/ 300 491-0
    Telefax 02 11/ 300 491-660
    E-Mail: presse@lkt-nrw.de
    Internet: www.lkt-nrw.de                        Aus dem Landkreistag
    Impressum                                       Vorstand des Landkreistags NRW am 06.12.2016                                      11
    EILDIENST – Monatszeitschrift
    des Landkreistages
    Nordrhein-Westfalen                             Themen
    Herausgeber:
    Hauptgeschäftsführer                            Katastrophenschutzpläne versus Katastrophenschutzbedarfspläne                     12
    Dr. Martin Klein

    Redaktion:                                      „Bunte Einheiten“ ziehen an einem Strang: Feuerwehren, Hilfs- und
    Erster Beigeordneter Dr. Marco Kuhn             andere Organisationen werden im Kreis Warendorf gemeinsam geführt                 13
    Beigeordneter Dr. Christian v. Kraack
    Hauptreferent Dr. Markus Faber
    Referentin Dr. Andrea Garrelmann                Stärkung der Schulverantwortung vor Ort                                           15
    Referentin Dorothée Heimann
    Referent Thomas Krämer
    Referentin Kirsten Rüenbrink                    „Schule in der digitalen Welt“ – Gemeinsame Erklärung zur
    Hauptreferent Dr. Kai Zentara                   Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“                                        17
    Quelle Titelbild:
    eyetronic                                       Klimaprojekt für Auszubildende mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis
                                                    ausgezeichnet20
    Redaktionsassistenz:
    Gaby Drommershausen
    Astrid Hälker                                   Mit ALTBAU NEU lässt sich ausgezeichnet sanieren                                  22
    Heike Schützmann

    Herstellung:
    ALBERSDRUCK GMBH & CO KG                        Das Porträt
    Leichlinger Straße 11
    40591 Düsseldorf
                                                    Werner Haßenkamp, Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt
                                                    Nordrhein-Westfalen25
    ISSN 1860-3319

                                                    Im Fokus

                                                    „Glasfaser – der Kreis Klever Weg zur zukunftsfähigen
                                                    Infrastrukturausstattung“28

                                                    Medien-Spektrum: Aktuelle Pressemitteilungen

                                                    Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW:
                                                    Landkreistag NRW kritisiert Übermaß an Bürokratie                                 30

                    Kreise in Nordrhein-Westfalen
                                                    Enormer Anstieg der Pflegebedürftigen NRW:
                                                    Landkreistag NRW: Hohe Pflegebedürftigkeit führt zu steigenden Kreisumlagen 30

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EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
EILDIENST Heft 1/2017                                                                   Inhalt

EILDIENST                                                                           1/2017

Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW –
Schulische Inklusion: Pflicht des Landes zum Kostenausgleich bleibt bestehen   30

Kurznachrichten

Allgemeines

Statistisches Jahrbuch Nordrhein-Westfalen 2016 erschienen                     31

Flüchtlingsunterbringung und -integration als kommunale Herausforderung        31

Mikrozensus 2017 startet in Nordrhein-Westfalen                                32

Arbeit und Soziales

Tätigkeitsbericht 2014-2015 der Aufsicht nach dem
Wohn-und Teilhabegesetz NRW des Kreises Viersen                                32

Sozialleistungsbericht 2016 des Kreises Warendorf veröffentlicht               32

Rund 2,1 Millionen Menschen in NRW erhielten Ende 2015
Leistungen der sozialen Mindestsicherung                                       32

Kreis Unna inklusiv - Viel auf den Weg gebracht                                33

Bauen und Planen

Wohnen 2014: mehr Wohnungen und weniger Leerstand als 2010                     33

Familie, Kinder und Jugend

Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe in NRW 2015
um 5,7 Prozent gestiegen                                                       33

Familie online im Kreis Unna – Konferenz lenkt Blick auf
Chancen der Digitalisierung                                                    33

Gesundheit

Zahl der Pflegebedürftigen in NRW um 9,7 Prozent gestiegen                     34

Statistiker erwarten bis 2060 bis zu eine Million Pflegebedürftige in NRW      34

Integration

Großes Interesse an „Sprache als Schlüssel zur Welt“                           35

                                                                                              3
EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
Inhalt                                                                     EILDIENST Heft 1/2017

EILDIENST                                                      1/2017

          Kultur
          Jahrbuch 2017 des Kreises Borken                                                   35

          Jahrbuch 2017 des Kreises Wesel                                                    36

          Jahrbuch 2017 des Kreises Höxter                                                   36

          Schule und Weiterbildung

          Studierendenzahl an NRW-Hochschulen im Wintersemester 2016/17
          um 2,5 Prozent gestiegen                                                           36

          114.732 junge Menschen begannen in NRW eine duale Ausbildung                       36

          IT.NRW legt aktuelle Broschüre „Hochschulen in NRW“ vor                            37

          Umwelt

          Masterplan Umwelt und Gesundheit                                                   37

          Erfolg: Ennepe-Ruhr-Kreis gilt als Energie- und Klimaschutzkommune                 37

          Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch lag 2014
          in NRW bei 4,1 Prozent                                                             38

          Wirtschaft und Verkehr

          Bewerbung für Regionale 2022/2025
          „Region im Fluss _ Mittendrin in NRW“                                              38

          NRW-Verbraucherpreisindex: Höchste Teuerungsrate seit Juli 2013                    39

          80 Prozent der Internetnutzer in Nordrhein-Westfalen kauften online ein            39

          Hinweise auf Veröffentlichungen
                       Veröffentlichungen                                                     40

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EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
EILDIENST Heft 1/2017                                                                                        Thema aktuell

                           Aktuelle Situation der
                           NRW-Kommunalhaushalte
                           – Zur Haushaltsentwicklung der Kreise und
                           der Landschaftsverbände in den Jahren 2015
                           und 2016 –
                           Von Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein und
                           Hauptreferent Dr. Kai Zentara, Landkreistag
                           Nordrhein-Westfalen
                            Die Situation der Kommunalfinanzen war im Berichtszeitraum sehr deutlich von dem Flüchtlingszustrom
                            ab Herbst 2015 und der Frage der Refinanzierung der in diesem Zusammenhang auf die kommunale Ebene
                            zukommenden Herausforderungen geprägt. Sie waren im Rahmen fast aller finanzpolitischen Aktivitäten
                            der kommunalen Spitzenverbände zu berücksichtigen. Der Bund hat im Jahr 2016 verschiedene Maßnah-
                            men beschlossen, die den Kommunen bei der finanziellen Bewältigung des Flüchtlingszustroms, aber
                            auch darüber hinaus zur Verbesserung ihrer allgemeinen Finanzlage – die gerade in Nordrhein-Westfalen
                            seit Jahren äußerst problematisch ist – zu Gute kommen sollen. Diese Unterstützung ist zusammen mit
                            den Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund der bei den 30 Kreisen, der
                            Städte­region Aachen sowie der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe durch den Land-
                            kreistag Nordrhein-Westfalen erhobenen Haushaltsdaten einzuordnen.

A. Flüchtlingszustrom                         stunden sind indessen nicht erstattet wor-     sen. Diese entstehen, sobald das Bundes-
                                              den. Hier war allerdings vielfach erhebliche   amt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Vorauszuschicken ist, dass in Nordrhein-      Mehrarbeit insbesondere in den Abend-          den Geflüchteten eine dauerhafte Aufent-
Westfalen die Aufgabe der Unterbringung       und Nachtstunden sowie am Wochen­              haltserlaubnis erteilt hat beziehungswei-
von Flüchtlingen nach den einschlägigen       ende zu verzeichnen. Diese wurde aller-        se – nach Ablauf gewisser Fristen – auch
Zuständigkeitsvorschriften des Landes-        dings sehr häufig nicht in irgendeiner Form    im Falle der Duldung und im Rahmen von
rechts den Gemeinden obliegt. Für die         abgerechnet, sondern erfolgte ausdrück-        Kontingentmaßnahmen zu gewähren sind.
Aufgabe der Erstaufnahme, die nach den        lich freiwillig, nicht selten auch und gera-   Seit Jahresbeginn werden die Leistungen
geltenden Zuständigkeitsregelungen durch      de im Zusammenwirken mit ehrenamtlich          an diese Bedarfsgemeinschaften in der Sta-
das Land zu bewältigen ist, wurden prak-      Engagierten. Der in der Öffentlichkeit nicht   tistik der Jobcenter besonders erfasst. Mitt-
tisch alle Gemeinden und später auch die      immer wertgeschätzte öffentliche Dienst        lerweile liegen erste Zahlen für die Monate
Kreise während der Phase des größten          hat gerade bei der Bewältigung des Flücht-     August und September 2016 vor, die aller-
Zustroms im Rahmen einer sogenannten          lingszustroms unter Beweis gestellt, dass      dings einer weiteren Validierung bedür-
Amtshilfe für das Land aktiv. Zum Teil hat-   er vor allem im Krisenfall intensiv anpackt,   fen: In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl
ten kleinere und mittlere Gemeinden die       sich gerade bei humanitären Herausforde-       der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
jeweiligen Kreisverwaltungen bereits seit     rungen selbstständig einbringt und erheb-      im Kontext mit Fluchtmigration, deren
Herbst 2014 um Unterstützung bei der          lichen Mehraufwand zu leisten imstande         erster SGB II-Leistungsbezug ab Oktober
Aufnahme von Flüchtlingen gebeten. Diese      ist, ohne reflexartig nach einer Kompensa-     2015 erfolgte, allein im Vergleich August
erfolgte etwa durch die Freigabe von Kreis-   tion in Form von Überstundengutschriften,      und September um 5.378 von 42.037 auf
sporthallen und anderen Liegenschaften        Gehaltszuschlägen oder Mehrarbeitsver-         47.415 Personen (=12,8%) angestiegen.
der Kreise sowie vor allem durch personelle   gütung zu fragen.                              Die Ausgaben für diese Gruppe erhöhten
Hilfestellungen. Die insoweit den Kommu-                                                     sich im Monatsvergleich um 1.458.036 von
nen entstandenen Kosten sollten gemäß         I. 
                                                 Dauerhafte Ausgabensteigerungen der         11.116.041 auf 12.574.077 (=13,1%).
Zusage des Landes vollständig erstattet          Kreishaushalte in Folge des Flüchtlings-    Es steht zu erwarten, dass sich die Stei-
werden (vgl. zum derzeitigen Stand die           zustroms                                    gerungsraten im weiteren Verlauf des
Landtags-Drs. 16/13783). Die Maßgabe          Gleichwohl hat der Flüchtlingszustrom,         Jahres 2016 noch erhöhen, da das BAMF
dafür war, dass zur Beseitigung anderwei-     infolgedessen mit Stand vom 01.10.2016         beabsichtigt, seine Bearbeitungsquote zu
tig drohender Obdachlosigkeit eine unbü-      bislang 214.489 Personen im Sinne von          steigern. Genaue Zahlen für das Gesamt-
rokratische und rasche Unterbringung in       § 2 und § 3 Absatz 6 Flüchtlingsaufnahme-      jahr 2016 sind jedoch erst im April 2017
adäquater Form geleistet werden sollte.       gesetz (FlüAG) nach Nordrhein-Westfalen        zu erwarten. Der Blick auf weitere ver-
Nach Bewältigung einer Überlastungs-          kamen (vgl. Landtags-Drs. 16/13814),           fügbare Daten der Arbeitsmarktstatistik
phase sind die in Aussicht genommenen         beträchtliche Kosten für die Kreise zur        zeigt ebenfalls beträchtliche Steigerungs-
Erstattungen durch das Land – mit regio-      Folge. Diese resultieren aus ihrer Rolle als   raten: Im Januar 2016 waren in Nord­
nal unterschiedlichen Zeitverzögerungen       Sozial- und Jugendhilfeträger (1.), aus dem    rhein-Westfalen 1.684.399 Personen in
– weitgehend erfolgt. Ungedeckte Kosten       Aufgabenzuwachs in den Fachämtern (2.)         bezugsberechtigten Bedarfsgemeinschaf-
für die Unterbringung und Versorgung          und weiteren Integrationskosten (3.).          ten erfasst, davon 481.003 mit dem Merk-
von Flüchtlingen in der Akutphase sind                                                       mal „Ausländer“, im August 2016 waren
den Kreisen daher nicht entstanden. Die       1. Steigerung von Sozialausgaben               insgesamt 1.701.113 bezugsberechtigt,
zusätzlichen Personalkosten in Form vieler    Namentlich die Kosten der Unterkunft           davon aber 521.158 mit dem Merkmal
Tausend zusätzlich aufgewandter Über-         nach dem SGB II werden stark anwach-           „Ausländer“. Während also die allgemeine

                                                                                                                                        5
EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
Thema aktuell                                                                                                        EILDIENST Heft 1/2017

Bezugs­berechtigung von Januar bis August      beschafft werden. Kommunale Integra-            dem SGB II (KdU) übernimmt. Dafür wur-
lediglich um 16.714 Personen (=0,99%)          tionsprogramme, Sprachkurse und vieles          den im Jahr 2016 400 Millionen Euro, für
zunahm, vergrößerte sich die Gruppe mit        mehr (vgl. zu den Anforderungen aus Sicht       2017 900 Millionen Euro und für 2018
dem Merkmal „Ausländer“ um 40.155              des Landtages den am 14.09.2016 mit             1,3 Milliarden Euro im Bundeshaushalt zur
Personen (=8,34%). Die Gruppe mit dem          den Stimmen der Regierungsfraktionen            Verfügung gestellt. War es zur Jahresmitte
Merkmal „Deutsche“ verringerte sich im         beschlossenen Antrag „Gelingende Inte-          fraglich, ob der Betrag im Jahr 2016 aus-
Vergleichszeitraum von 1.194.643 auf           gration von Flüchtlingen. Ein Integrations-     kömmlich ist, kann nun erwartet werden,
1.171.870 Personen (= -1,9%). Auch ein         plan für NRW.“ – Drucksache 16/11229)           dass die Summe von 84 Millionen Euro für
Blick auf die amtliche Kassenstatistik alar-   müssen refinanziert werden. Die Kreise          NRW (nach Königsteiner Schlüssel) aus-
miert: Im Vergleich der drei Quartale 2015     sind betroffen, soweit sie selbst entspre-      reichen dürfte, weil das BAMF sein selbst
und 2016 ist ein erheblicher Anstieg der       chende Einrichtungen (z.B. Berufskollegs        gestecktes Bearbeitungsziel von einer Mil-
Auszahlungen der Kommunen in Nord­             oder Förderschulen) betreiben, die in Folge     lion Bescheidungen offenbar weit verfehlt.
rhein-Westfalen für soziale Leistungen von     des Flüchtlingszustroms von mehr Men-           Nach der Asylgeschäftsstatistik des BAMF
9,6% (= 1,27 Milliarden Euro) zu verzeich-     schen als ursprünglich geplant in Anspruch      für den Monat November 2016 wurden
nen. Erhebliche Steigerungsraten sind auch     genommen werden.                                bis zum 30.11.2016 insgesamt lediglich
für die Betreuung ausländischer minder-        Die von den Kreisen und kreisfreien Städ-       615.527 Entscheidungen über Asylanträ-
jähriger Flüchtlinge durch die Jugendämter     ten betriebenen kommunalen Integrati-           ge getroffen. Indes bleibt die genaue Ent-
der Kreise zu verzeichnen. Diese sind aber     onszentren sind ebenfalls ausgebaut wor-        wicklung hier zu beobachten. Namentlich
bisher noch nicht belastbar.                   den. Bis zum Sommer 2016 stieg allein           für die Jahre 2017 und 2018 ist erneut die
Beim Blick auf die Kosten der Kreise darf      bei den Kreisen die Zahlen der in diesem        Frage zu stellen, ob die Mittel ausreichen,
nicht übersehen werden, dass die Sozial-       Bereich beschäftigten Mitarbeiter auf über      um eine Vollfinanzierung sicherzustellen.
gesetzbücher etliche weitere Leistungen        100 Vollzeitäquivalente. Es war eine sich
vorsehen, die von Flüchtlingen in Anspruch     verstärkende Tendenz der Kommunen zu            2. Kosten für unbegleitete minderjährige
genommen werden können, etwa im                beobachten, über die Landesförderung                Flüchtlinge
Bereich des SGB II für Wohnraumbeschaf-        hinaus weitere Stellen aus eigenen Mitteln      Die Leistungskosten für unbegleitete min-
fung und Umzüge, für die Erstausstattung       zu schaffen (vgl. hierzu den Ergebnisbe-        derjährige Flüchtlinge werden gemäß § 89d
der Wohnung sowie bei Schwangerschaft          richt der wissenschaftlichen Begleitung der     Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) vollständig
und Geburt oder für psychosoziale Betreu-      Kommunalen Integrationszentren und der          durch das Land erstattet. Hinsichtlich der
ung. Diese bleiben kommunale Belastun-         Landesweiten Koordinierungsstelle NRW           daneben entstehenden Verwaltungskosten
gen und werden durch höhere Anteile des        der Stiftung Zentrum für Türkeistudien          (Personalkosten, Vorhaltung von Arbeits-
Bundes bei den Kosten der Unterkunft           und Integrationsforschung in Kooperati-         plätzen) wurde auf Grundlage des 5. AG
(KdU) nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB        on mit dem Institut für Politikwissenschaft     KJHG NRW eine Verpflichtung des Landes
II) nicht reduziert.                           der Universität Münster; abrufbar unter:        erreicht, eine pauschale Erstattung je Fall
                                               https://www.mais.nrw/sites/default/files/       zu bestimmten Stichtagen vorzunehmen.
2. Personalkosten                              asset/document/mais_integration_bilanz_
Nicht unterschätzt werden sollte, dass         ki.pdf )                                        3. „Integrationspauschale“ des Bundes
sich die Kommunen in Folge des Flücht-                                                         In einer weiteren Besprechung zwischen
lingszustroms gezwungen sahen, ihren           II. 
                                                   Beschlossene Entlastungen von Bund          der Bundeskanzlerin und den Minister-
Personalbestand auch jenseits der Auf-             und Land                                    präsidentinnen und Ministerpräsidenten
gaben des Betriebs von Unterkünften            1. Übernahme der Kosten der Unterkunft         der Länder am 07.07.2016 hat sich der
und der Versorgung von Flüchtlingen in             von Flüchtlingen                            Bund verpflichtet, den Ländern insgesamt
erheb­lichem Umfang auszubauen. Allein         Bereits im Oktober 2015 hat der Land-           zwei Milliarden Euro in den in den Jahren
wegen der hohen Fallzahlen, die ent-           kreistag NRW erste Hochrechnungen vor-          2016-2018 zur Verfügung zu stellen, um
sprechende Betreuung und Begleitung            genommen, die einen starken Zuwachs             Integrationsaufgaben zu bewältigen (sog.
erfordern, waren in den Kreisverwaltun-        insbesondere in der zweiten Jahreshälfte        „Integrationspauschale“). Da erkennbar
gen namentlich die Ausländerbehörden           2016 im Bereich der Kosten der Unterkunft       wurde, dass das Land Nordrhein-Westfa-
und die Jugendämter betroffen, die einen       prognostizierten (vgl. das Editorial „Auf ein   len – wie weitere Bundesländer – beab-
beträchtlichen Arbeitszuwachs zu ver-          Wort“ der Ausgabe 10/2015 des EILDIEN-          sichtigte, den auf NRW entfallenden Anteil
zeichnen hatten, aber auch in Gesund-          STES, S. 341; „Flüchtlinge brauchen Unter-      von 434 Millionen Euro pro Jahr voll-
heits- und Sozialämtern wurden zusätzli-       kunft und Heizung: Beteiligungsquote des        ständig dem Landeshaushalt zuzuführen,
che Kräfte eingestellt sowie entsprechende     Bundes muss angepasst werden“). In kon-         haben die kommunalen Spitzenverbände
Sachinvestitionen in Büroausstattungen et      zertiertem Zusammenwirken der kommu-            in NRW Anfang November 2016 nochmals
cetera vorgenommen. Eine Erhebung des          nalen Spitzenverbände und ihrer Mitglie-        einen politischen Vorstoß unternommen
Landkreistages NRW hat ergeben, dass im        der wurden die politischen Entscheidungs-       und sich unmittelbar an die Vorsitzenden
Zeitraum bis August 2016 über 700 neue         träger auf der Bundesebene adressiert, um       der im Landtag vertretenen Fraktionen und
Stellen (Vollzeitäquivalente) allein bei den   die Risiken für die Haushalte der Kreise        die Ministerpräsidentin mit dem Anliegen
Kreisen geschaffen wurden.                     und kreisfreien Städte zu beschreiben und       gewandt, zumindest einen angemessenen
                                               eine Gegenfinanzierung durch den Bund           Teil dieser Mittel an die Kommunen wei-
3. Integrationskosten                          einzufordern. Mit Erfolg: Am 16.06.2016         terzuleiten. Indes wurde mit Beschluss des
Die eigentliche Aufgabe der Integration        wurde zwischen der Bundeskanzlerin und          Haushaltsgesetzes 2017 am 14.12.2016
der Flüchtlinge ist in den Städten und         den Ministerpräsidentinnen und Minister-        festgeschrieben, dass zumindest die Mittel
Gemeinden zu leisten. Es müssen zusätz-        präsidenten der Länder vereinbart, dass         für die Jahre 2016 und 2017 den Kommu-
liche Plätze in Kindertagesstätten und         der Bund in den kommenden drei Jahren           nen nicht zugutekommen sollen. Dies ist
Schulen eingerichtet, entsprechendes           die den Kommunen entstehenden Kosten            ein vorläufiges Ergebnis, da die Opposition
Personal eingestellt und Räumlichkeiten        für die Unterkunft der Flüchtlinge nach         im Landtag das Thema ihrerseits mit Anträ-

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EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
EILDIENST Heft 1/2017                                                                                                                              Thema aktuell

gen in den Fokus genommen hat, die etwa         rung nicht auf Widerhall. Bei einem Blick                              Bundespolitik anbetrifft, für die Kommu-
im Fall der CDU-Landtagsfraktion eine           in die Zukunft muss weiterhin konstatiert                              nal-, in Sonderheit auch die Kreisfinan-
vollständige Weiterleitung an die Kommu-        werden, dass der maßgebliche Faktor die                                zen, erfreulich beendet worden zu sein. In
nen fordert (LT-Drs. 16/13533).                 Zahl der Flüchtlinge ist, die ins Land kom-                            einem großen Rechtsetzungspaket, dem
                                                men. Insofern bestehen weiterhin in mit-                               „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den
III. Vorläufiges Fazit                          telfristiger Sicht erhebliche Unsicherheiten,                          Kosten der Integration und zur weiteren
Angesichts dieser Fakten fällt die vorläufige   die sich auch daraus ergeben, dass unab-                               Entlastung von Ländern und Kommunen“,
Bilanz der Refinanzierung der flüchtlings-      sehbar ist, wie sich der Familiennachzug                               das am 01.12.2016 im Bundesgesetzblatt
bedingten Mehrkosten der Kommunen im            tatsächlich entwickelt.                                                veröffentlicht wurde, ist nicht nur die unter
Allgemeinen und der Kreise im Besonderen                                                                               A. geschilderte Entlastung bei den Flücht-
gemischt aus: Durch umfassende Einwir-                                                                                 lingskosten legislativ umgesetzt worden.
                                                B. Die allgemeine Entwick-
kung auf die Bundespolitik konnte erreicht                                                                             Das Gesetz regelt nun auch – endlich – die
werden, dass zumindest die Kosten für              lung der Kreisfinanzen,                                             bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU
die Unterbringung und Versorgung der               namentlich der Sozialauf-                                           und SPD im Dezember 2013 angekündigte
Flüchtlinge sowohl in der Akutphase nach           wendungen, im Lichte der                                            Entlastung der Kommunen in Deutschland
den asylrechtlichen Vorschriften als auch          beschlossenen Bundesent-                                            um fünf Milliarden Euro; allerdings erst
nach dem Wechsel in das SGB II-System,             lastungen                                                           ab dem Jahr 2018. Dies erscheint wenig
und die Betreuung von unbegleiteten min-                                                                               zufriedenstellend, da die entsprechenden
derjährigen Flüchtlingen – zumindest was        Das Jahr 2016 erscheint auf den ersten                                 Mittel angesichts der ausgezeichneten
die Jahre 2016 und 2017 betrifft – als im       Blick, zumindest was die Aktivitäten der                               Einnahmesituation des Bundes ohne Wei-
Großen und Ganzen gegenfinanziert gel-
ten können.
Weitaus weniger Optimismus ist mit Blick                                Kommunale Sozialaufwendungen Nordrhein-Westfalen
auf die weiteren Integrationskosten, die                            (ausgewählte Hilfearten - kumulierte Darstellung - netto - in T€)
insbesondere auf die Städte und Gemein-          18,0                                                                                             Kinder- und Jugendhilfe
den zukommen, angebracht. Aber auch
die Kreise als örtliche Sozialhilfeträger        16,0
                                                                                                                                                  Eingliederungshilfe für Menschen mit
haben jenseits ihrer Finanzierungspflich-                                                                                                         Behinderungen
ten im Rahmen des SGB II mit zusätzlichen        14,0
flüchtlingsbedingten Kosten zu rechnen,                                                                                                           Kosten der Unterkunft und Heizung -
                                                 12,0                                                                                             Nettoausgaben nach Bundesbeteiligung
so vor allem im Bereich des SGB XII (Sozi-
alhilfe; Eingliederungshilfe für behinderte      10,0                                                                                             Hilfe zur Pflege
Menschen; Gesundheitshilfe) sowie des
SGB XI (Pflegewohngeld; Hilfe zur Pflege).         8,0
                                                                                                                                                  Hilfe zum Lebensunterhalt
Von einzelnen, eher punktuellen Maßnah-
men des Bundes und des Landes abge-                6,0
sehen, wird momentan offenbar – unter                                                                                                             Hilfe zur Gesundheit

Inkaufnahme durchaus beachtlicher Unter-           4,0
schiede in der finanziellen Leistungskraft                                                                                                        Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
                                                   2,0
und ungeachtet der Frage, ob sich eine                                                                                                            Schwierigkeiten und Hilfe in anderen
                                                                                                                                                  Lebenslagen
Kommune in der Haushaltssicherung oder             0,0
im Stärkungspakt Stadtfinanzen befindet –             2007         2008     2009     2010     2011     2012     2013      2014      2015
erwartet, dass die Kommunen die zusätz-
lichen Lasten selbst schultern. Während         Abbildung 1
insoweit Landes-
politiker      bereit
                                                                                                                                                                                       Diff.
sind, diese Thema-                              in Mio. €                             2007     2008     2009      2010       2011          2012        2013           2014     2015 2015/2007        proz.
tik zumindest zu                                Hilfe zur Pflege                       693      699      743       753        787          829           843           896      919       +150      +21,7%
diskutieren, muss                               Eingliederungshilfe für Menschen
bei Vorstößen, die                              mit Behinderungen                     2.693    2.826    2.996     3.138     3.268      3.617           3.536          3.813    3.961      +843      +31,3%

bislang ungedeck-                               Hilfe zum Lebensunterhalt              133      207      260       274        279          300           363           395      421       +230 +173,3%

ten     zusätzlichen                            Hilfe zur Gesundheit                   244      251      206       204        221          213           212           213      197           -32   -13,0%
Personalkosten der                              Hilfe zur Überwindung besonderer
Kommunen auf die                                sozialer Schwierigkeiten und Hilfe
                                                in anderen Lebenslagen                  91      101       93       110        108          113           124           124      129        +33      +35,9%
Agenda zu setzen,
von einer voll-                                 Kinder- und Jugendhilfe               4.427    4.822    5.103     5.608     6.017      6.651           7.087          7.513    7.943     +2.660     +60,1%

ständigen Verwei-                               Kosten der Unterkunft und
                                                Heizung - Nettoausgaben nach
gerungshaltung                                  Bundesbeteiligung                     2.312    2.368    2.549     2.717     2.585      2.580           2.723          2.823    2.879      +411      +17,8%
gesprochen wer-                                 Summe                                10.593   11.273   11.951    12.803    13.264     14.303         14.888          15.777   16.449     +4.295     +40,5%
den. Forderungen                                Veränderung ggü. Vj. (absolut)                 +680     +678      +852       +461     +1.039           +585           +889     +672
nach einer ange-
                                                Veränderung ggü. Vj. (prozentual)             +6,4%    +6,0%     +7,1%     +3,6%      +7,8%           +4,1%          +6,0%    +4,3%
messenen Unter-
stützung in diesem
Bereich stoßen bei
der Landesregie- Tabelle 1

                                                                                                                                                                                           7
EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
Thema aktuell                                                                                                                         EILDIENST Heft 1/2017

                                                                          Kommunale Sozialaufwendungen Nordrhein-Westfalen 2015
teres bereits im Jahr 2016 oder 2017 hät-                                       (ausgewählte Leistungsarten - netto - in TE)
ten bereitgestellt werden können und die                                  Kommunale Sozialaufwendungen Nordrhein-Westfalen 2015
                                                 9.000.000                                                                   Kinder- und Jugendhilfe
                                                                                (ausgewählte Leistungsarten - netto - in TE)
derzeit amtierende Bundesregierung nur
bis zum Herbst 2017 gewählt ist, so dass         9.000.000
                                                 8.000.000                                                                         Kinder- und Jugendhilfe
die Entlastung faktisch durch die neue im                                                                                         Eingliederungshilfe für
September zu wählende Bundesregierung            8.000.000
                                                 7.000.000
                                                                                                                                  Menschen mit Behinderungen
gewährt wird.                                                                                                                      Eingliederungshilfe für
                                                                                                                                   Menschen     mit Behinderungen
Fraglich erscheint nun, ob die grundsätzlich     7.000.000
                                                 6.000.000                                             4.319.578
                                                                                                                                  Kosten  der Unterkunft  und
                                                                                                                                  Heizung - Nettoausgaben nach
zu begrüßende, aber in ihrer Höhe gedec-                                3.623.841
                                                                                                                                  Bundesbeteiligung
kelte und damit nicht dynamisch ausge-                                                                                             Kosten der Unterkunft und
                                                 6.000.000
                                                 5.000.000                                             4.319.578
                                                                                                                                   Heizung
                                                                                                                                  Hilfe      - Nettoausgaben nach
                                                                                                                                        zur Überwindung
staltete Finanzspritze des Bundes nachhal-                              3.623.841
                                                                                                                                   Bundesbeteiligung
                                                                                                                                  besonderer    sozialer
tige Effekte für die Kreishaushalte zeitigen     5.000.000                                                                        Schwierigkeiten und Hilfe in
                                                 4.000.000                                                                         Hilfe zur Überwindung
können. Angesichts der Erkenntnisse aus                                                                                           anderen Lebenslagen
                                                                                                                                   besonderer
                                                                                                                                  Hilfe         sozialer
                                                                                                                                        zum Lebensunterhalt
der Haushaltsumfrage des Landkreistages          4.000.000                                                                         Schwierigkeiten und Hilfe in
                                                 3.000.000              1.756.509
Nordrhein-Westfalen sind hier erhebliche                                                               2.204.681                   anderen Lebenslagen
                                                                                                                                   Hilfe zum Lebensunterhalt
Zweifel angebracht. Auch in den Jahren
                                                 3.000.000
                                                 2.000.000              1.756.509                                                 Hilfe zur Gesundheit
2015 und 2016 stiegen die von den Krei-                                                                2.204.681
sen zu tragenden Soziallasten weiterhin                                 1.616.375
                                                 2.000.000
                                                 1.000.000                                             1.262.883                   Hilfe zur Gesundheit
linear an (vgl. Abbildung 1 auf Seite 7).                                                                                         Hilfe zur Überwindung
In den ausgewählten Leistungsarten Hilfe                                1.616.375                                                 besonderer sozialer
                                                 1.000.000
                                                         0                                              1.262.883
zur Pflege, Eingliederungshilfe für Men-                                                                                          Schwierigkeiten und Hilfe in
                                                                                                                                   Hilfe zurLebenslagen
                                                                                                                                             Überwindung
                                                                     Kreisfreier Raum            Kreisangehöriger Raum            anderen
schen mit Behinderungen, Hilfe zum                                                                                                 besonderer sozialer
Lebensunterhalt, Hilfe zur Gesundheit,                   0                                                                         Schwierigkeiten und Hilfe in
                                                                     Kreisfreier Raum             Kreisangehöriger Raum            anderen Lebenslagen
Hilfe zur Überwindung besonderer sozi-
aler Schwierigkeiten und Hilfe in anderen
Lebenslagen, Kinder- und Jugendhilfe            Abbildung 2
sowie Kosten der Unterkunft und Heizung
ist im Zeitraum der Haushaltsjahre 2007
                                                              Zunahme der Aufwendungen für die Eingliederungshilfe für Behinderte
bis 2015 eine Steigerung der Nettoauf-
wendungen (also nach Bundesbeteiligung                           und Zu-/Abnahme des Aufkommens aus der Landschaftsumlage
an den Kosten der Unterkunft – KdU) um                                             2009für
                                                              Zunahme der Aufwendungen   bis die
                                                                                             2015  (in T€)
                                                                                                 Eingliederungshilfe für Behinderte
4,295 Milliarden Euro, nämlich von 10,6          1.200.000       und Zu-/Abnahme des Aufkommens aus der Landschaftsumlage
Milliarden Euro auf 16,4 Milliarden Euro                                            2009 bis 2015 (in T€)
festzustellen. Dies bedeutet eine Steige-        1.200.000
                                                 1.000.000
rung um 40,5 Prozent bei einer mittleren
jährlichen Steigungsrate von 5,6 Prozent
(vgl. Tabelle 1 auf Seite 7).                    1.000.000
                                                   800.000
Diese Aufwendungen sind auch im Jahr                                                                                        Zunahme jährlicher Aufwendungen der
                                                                                                                            Landschaftsverbände für die
2015 zwischen kreisfreiem Raum (kreis-            800.000
                                                  600.000                                                                   Eingliederungshilfe (in T€ - 2009 bis
freie Städte zuzüglich Landschaftsverbände                                                                                   Zunahme jährlicher Aufwendungen der
                                                                                                                            2015)
nach Umlagegrundlagen) und kreisange-                                                                                        Landschaftsverbände für die
                                                                                                                            Zunahme des jährlichen Aufkommens
                                                  600.000                                                                    Eingliederungshilfe (in T€ - 2009 bis
hörigem Raum (kreisangehörige Gemein-             400.000                                                                   der Landschaftsumlage (in T€ - 2009 bis
                                                                                                                             2015)
den, Kreise und Landschaftsverbände nach                                                                                    2015)
                                                                                                                             Zunahme des jährlichen Aufkommens
Umlagegrundlagen) relativ gleich verteilt:        400.000
                                                  200.000                                                                    der Landschaftsumlage (in T€ - 2009 bis
Es entfallen in den genannten Leistungsar-                                                                                   2015)
ten etwa 8,6 Milliarden Euro (52 %) auf
                                                  200.000
                                                        0
den kreisangehörigen Raum und etwa 7,9
                                                              2009    2010    2011      2012   2013   2014   2015 Summe
Milliarden Euro (48 %) auf den kreisfreien
Raum (vgl. dazu Abbildung 2).                     -200.0000
                                                              2009    2010     2011     2012   2013   2014    2015 Summe
Wie wird die Entwicklung bei den Sozial-        Abbildung  3
                                                  -200.000
ausgaben aktuell in den Haushalten auf-
gefangen?                                       im vorliegend zu betrachtenden Zeitraum                       die Umlagen der Kreise weiter unterpro-
Welche Folgen die Kostensteigerungen            in absoluten Zahlen immer weiter gestiegen                    portional, wie ein Blick auf die folgende
im Bereich der Eingliederungshilfe, soweit      (2016: 2,53 Milliarden Euro), der Anteil am                   Abbildung 5 belegt. Die Kreise legen einen
sie von Landschaftsverbänden zu erbrin-         Aufkommen der allgemeinen Kreisumla-                          immer geringeren Anteil der Gesamtauf-
gen ist, auf die Entwicklung der Land-          ge, der sich von 2010-2014 stark erhöhte,                     wendungen auf die Gemeinden um.
schaftsumlage hat, zeigt Abbildung 3:           stagnierte in den letzten zwei Jahren eher,                   Aber auch der in den letzten Jahren schon
Gleichzeitig wird (erneut) deutlich, dass die   allerdings auf dem bekannt hohen Niveau                       als äußerst kritisch eingeschätzte Eigen-
Landschaftsverbände offensichtlich den          von 45 Prozent (vgl. dazu Abbildung 4).                       kapitaleinsatz beider umlagefinanzierter
Kostenaufwuchs bislang nicht vollständig        Trotz der ungebrochenen Entwicklungen                         Ebenen – Kreise und Landschaftsverbän-
durch eine Steigerung der Einnahmen aus         im Bereich der Nettoaufwendungen für                          de – setzt sich immer noch fort: Von den
der Landschaftsumlage finanziert haben.         soziale Leistungen, die im kreisangehöri-                     einstmals in den NKF-Eröffnungsbilanzen
Zwar ist die vom kreisangehörigen Raum          gen Raum zu über 80 Prozent durch die                         vorhandenen etwa 1,22 Milliarden Euro an
aufzubringende Landschaftsumlage auch           Kreise getragen werden, entwickelten sich                     Ausgleichsrücklagen der Kreise und Land-

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EILDIENST 1 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
EILDIENST Heft 1/2017                                                                                                                              Thema aktuell

                  Landesweites Aufkommen der allgemeinen Kreisumlage (T€)
6.000.000                                                                                                                   50%
                                                                                                                                   schaftsverbände waren Ende des Jahres
                                                                                                                            49%
                   Landesweites Aufkommen der allgemeinen Kreisumlage (T€)                                                         2016 gerade noch etwa 303 Millionen Euro
5.000.000
                                                                                                                             48%   übrig. Damit wurden etwa 917 Millionen
 6.000.000                                                                                                                 50%
                                                                                                                             47%   Euro zur Umlagedämpfung verwendet. Die
4.000.000                                                                                                                  49%     davon bei den Kreisen noch vorhandenen
 5.000.000                                                                                                                   46%
                                                                                                                           48%     154 Millionen Euro entsprechen vom Volu-
3.000.000                                                                                                                    45%   men her 2,71 Prozent des Aufkommens
                                                                                                                           47%
 4.000.000
                                                                                                                             44%   der allgemeinen Umlage im Jahr 2016
2.000.000
                                                                                                                           46%     (5,68 Milliarden €) (vgl. Abbildung 6):
                                                                                                                             43%
 3.000.000                                                                                                                 45%     Angesichts dieser Entwicklung der Haus-
1.000.000
                                                                                                                             42%
                                                                                                                           44%
                                                                                                                                   halte müssen die gewohnten Vergleiche
 2.000.000                                                                                                                   41%   in ihrer Aussagekraft weiterhin eher vor-
                                                                                                                           43%
                                                                                                                                   sichtiger eingeschätzt werden: Dank der
        0                                                                                                                    40%
 1.000.000        2010           2011           2012            2013           2014           2015            2016
                                                                                                                           42%     weiterhin sehr erfreulichen gemeindlichen
                                                                                                                           41%     Steuerentwicklung sind die Umlagegrund-
                                   Aufkommen Kreisumlage ohne Landschaftsumlage                                                    lagen der Kreise im Haushaltsjahr 2016
        0                                                                                                                  40%
                   2010             Anteil Landschaftsumlage
                                  2011           2012        2013             2014           2015           2016
                                                                                                                                   gegenüber dem Vorjahr um 520 Millionen
                                   Prozentualer Anteil Landschaftsumlage an der Allg. Kreisumlage
                                                                                                                                   Euro gestiegen (2016/2015: +3,8 %) (vgl.
                                   Aufkommen Kreisumlage ohne Landschaftsumlage                                                    dazu Abbildung 7 auf Seite 10).
                                    Anteil Landschaftsumlage                                                                       War zwar 2014 noch durchgängig ein
                                    Prozentualer Anteil Landschaftsumlage an der Allg. Kreisumlage                                 Rückgang der Hebesätze der allgemeinen
                                                                                                                                   Kreisumlagen zu 2013 festzustellen, stellt
Abbildung 4                                                                                                                        sich die Lage im Vergleich 2016/2015
                                                                                                                                   deutlich heterogener dar (vgl. dazu Abbil-
                                                                                                                                   dung 8 auf Seite 10).
                  Vergleich Umlageaufkommen und Gesamtaufwendungen der                                                             Das jeweilige Aufkommen aus der allge-
                              Kreise in Nordrhein-Westfalen in T€                                                                  meinen Kreisumlage hat aber wieder im
16.000.000        Vergleich Umlageaufkommen und Gesamtaufwendungen der                                                             Vergleich 2016/2015 fast durchgehend
                                                                                                                                   zugenommen (+4,7 %) (vgl. dazu Abbil-
                              Kreise in Nordrhein-Westfalen in T€
14.000.000                                                                                                                         dung 9 auf Seite 10).
 16.000.000                                                                                                                        Diese Befunde müssen allerdings in den
12.000.000
                                                                                                                                   Hintergrund der Gesamtaufwendungen
 14.000.000
10.000.000                                                                                                                         der Kreise eingebettet werden, die eben-
 12.000.000                                                                                                                        falls – von wenigen Ausnahmen abgese-
 8.000.000                                                                                  Umlageaufkommen der Kreise
                                                                                                                                   hen – im Jahresvergleich deutlich steigen
 10.000.000                                                                                 Gesamtaufwendungen der Kreise
 6.000.000                                                                                                                         (2016: 13,46 Milliarden €; Veränderung
  8.000.000                                                                                Umlageaufkommen der Kreise              2016/2015: +729 Millionen Euro bzw.
 4.000.000                                                                                 Gesamtaufwendungen der Kreise           +5,72 %) (vgl. Abbildung 10 auf Seite 10).
  6.000.000
 2.000.000
  4.000.000                                                                                                                        Fazit
         0
  2.000.000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016                                                                      Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2000
             0
                                                                                                                                   (6,7 Milliarden Euro) haben sich die
Abbildung 5                                                                                                                        Gesamtaufwendungen der Kreise mittler-
                 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
                                                                                                                                   weile mehr als verdoppelt. Dies ist zum
                    Veränderung des Gesamtaufwands, Eigenkapitaleinsatz,                                                           allergrößten Teil auf die Kostensteigerun-
                 Veränderungen der Schlüsselzuweisungen und der allgemeinen                                                        gen im Sozial­bereich zurückzuführen. Die
                                                                                                                                   Einnahmen der Kreise aus der Kreisumlage
                                   Umlage der Kreise und
                                                                                                                                   und den Schlüsselzuweisungen hielten mit
                          Landschaftsverbände 2010 bis 2016 (in T€)                                                                dieser Dynamik nicht mit; der Einsatz von
5.500.000                                                                                                                          Eigenkapital wurde mittlerweile so weit
                                                                                                                                   getrieben, dass nur noch geringe Bestän-
4.500.000                                                                                                                          de vorhanden sind. Der Bundesgesetzge-
                                                                                      Eigenkapitaleinsatz der Kreise und
                                                                                                                                   ber hat durch verschiedene Maßnahmen,
                                                                                      Landschaftsverbände
3.500.000                                                                                                                          wie der Übernahme der Grundsicherung
                                                                                      Veränderung der Schlüsselzuweisungen
                                                                                                                                   im Alter oder einzelne Investitionshilfen, in
                                                                                      an die Kreise und Landschaftsverbände
2.500.000                                                                                                                          der jüngeren Vergangenheit diese bedenk-
                                                                                      Veränderung der allgemeinen Umlage           liche Entwicklung allenfalls abgebremst,
                                                                                      der Kreise und Landschaftsverbände
1.500.000                                                                                                                          aber nicht nachhaltig gestoppt. Dies steht
                                                                                      Veränderung des Gesamtaufwands der           auch für die im Jahr 2017 gewährte Entla-
                                                                                      Kreise und Landschaftsverbände
 500.000                                                                                                                           stung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro und
                                                                                                                                   ab 2018 in Höhe von 5 Milliarden Euro zu
 -500.000        2010     2011   2012   2013    2014    2015    2016 Summe                                                         erwarten. Die Sozialaufwendungen wer-
                                                                                                                                   den sich absehbar weiter dynamisch ent-
Abbildung 6                                                                                                                        wickeln, nicht nur weil sich die Zahl der

                                                                                                                                                                              9
Thema aktuell                                                                                                                                                                                          EILDIENST Heft 1/2017

                  Differenz Umlagegrundlagen 2016/2015 (Mio. €)                                                                  Differenz Hebesatz Allgemeine Umlage 2016/2015
                                - 40   - 30   - 20   - 10   +0   + 10   + 20   + 30   + 40   + 50   + 60   + 70                                     (%-Punkte)
                 Kreis Kleve                                                                                                                 - 1,50   - 1,00   - 0,50   + 0,00   + 0,50   + 1,00   + 1,50   + 2,00   + 2,50   + 3,00   + 3,50
           Kreis Mettmann
          Rhein-Kreis Neuss                                                                                                       Kreis Kleve
              Kreis Viersen                                                                                                 Kreis Mettmann
                Kreis Wesel                                                                                                Rhein-Kreis Neuss
                                                                                                                               Kreis Viersen
      Städteregion Aachen                                                                                                        Kreis Wesel
                Kreis Düren
           Rhein-Erft-Kreis                                                                                             Städteregion Aachen
                                                                                                                                  Kreis Düren
           Kreis Euskirchen
                                                                                                                             Rhein-Erft-Kreis
            Kreis Heinsberg
                                                                                                                             Kreis Euskirchen
      Oberbergischer Kreis                                                                                                    Kreis Heinsberg
 Rheinisch-Bergischer Kreis                                                                                             Oberbergischer Kreis
           Rhein-Sieg-Kreis                                                                                        Rheinisch-Bergischer Kreis
                                                                                                                             Rhein-Sieg-Kreis
                Kreis Borken
              Kreis Coesfeld                                                                                                     Kreis Borken
       Kreis Recklinghausen                                                                                                    Kreis Coesfeld
              Kreis Steinfurt                                                                                           Kreis Recklinghausen
            Kreis Warendorf                                                                                                    Kreis Steinfurt
                                                                                                                             Kreis Warendorf
             Kreis Gütersloh
               Kreis Herford                                                                                                 Kreis Gütersloh
                Kreis Höxter                                                                                                   Kreis Herford
                  Kreis Lippe                                                                                                   Kreis Höxter
     Kreis Minden-Lübbecke                                                                                                        Kreis Lippe
            Kreis Paderborn                                                                                          Kreis Minden-Lübbecke
                                                                                                                            Kreis Paderborn
         Ennepe-Ruhr-Kreis
                                                                                                                           Ennepe-Ruhr-Kreis
       Hochsauerlandkreis
                                                                                                                         Hochsauerlandkreis
           Märkischer Kreis                                                                                                  Märkischer Kreis
                 Kreis Olpe                                                                                                        Kreis Olpe
 Kreis Siegen-Wittgenstein                                                                                         Kreis Siegen-Wittgenstein
                Kreis Soest                                                                                                       Kreis Soest
                Kreis Unna                                                                                                        Kreis Unna

Abbildung 7                                                                                                       Abbildung 8

Abbildung 9                                                                                                       Abbildung 10

Anspruchsberechtigten weiter erhöhen                                           dar – gerade mit Blick auf die finanziellen                                     Bund in ihrer Wirkung in wenigen Jahren
dürfte und die Löhne der beschäftigten                                         Konsequenzen. Die Landschaftsverbände,                                          verpufft sein wird. Gerade im nun begin-
Menschen steigern werden, sondern auch                                         die durch dieses Gesetz hauptsächlich in                                        nenden Wahljahr 2017 muss daher die
weil Leistungsstandards und -tatbestän-                                        Pflicht genommen werden, planen aber                                            dauerhafte und dynamische Entlastung der
de weiter ausgedehnt werden. Das im                                            schon jetzt mittelfristige große Bedarfe ein                                    Kommunen bei den Soziallasten höchste
Dezember 2016 von Bundestag und Bun-                                           und prognostizieren eine signifikante Stei-                                     Priorität in der politischen Agenda erhal-
desrat beschlossene Bundesteilhabegesetz,                                      gerung der Landschaftsumlage. Es ist also                                       ten: Nachhaltigkeit ist hier der Maßstab!
das in mehreren zeitlichen Stufen Wirk-                                        keine Schwarzmalerei vorherzusagen, dass
samkeit erlangt, stellt sich nicht nur inhalt-                                 die durchaus zu würdigende 5-Milliarden-                                                      EILDIENST LKT NRW
lich noch als kaum aufzuhellende Größe                                         Entlastung der Kommunen durch den                                                        Nr. 1/Januar 2017   20.32.01.1

10
EILDIENST Heft 1/2017                                                                       Aus dem Landkreistag

      Vorstand des LKT NRW am 06.12.2016

I n seiner Sitzung am 06.12.2016, unter
  Vorsitz von Präsident Landrat Thomas
Hendele, Kreis Mettmann, beschäftigte
                                              im ÖPNV immer noch nicht eindeutig sei
                                              und es keinerlei Konnexitätsregelungen
                                              im neuen Tariftreue- und Vergabegesetz
                                                                                             dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,
                                                                                             Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher-
                                                                                             schutz des Landes Nordrhein-Westfalen
sich der Vorstand des Landkreistages NRW      NRW geben solle.                               (MKULNV) ausgehandelten Rahmenver-
unter anderem mit dem Tariftreue- und         Des Weiteren beschäftigte sich der Vor-        trag. Unterstützung fand auch das von
Vergabegesetz NRW. Die Vorstandsmit-          stand mit dem auf Bundesebene geplan-          den kommunalen Spitzenverbänden ver-
glieder begrüßten, dass sich die kommuna-     ten Unterhaltsvorschussgesetz. Soweit die      antwortete Online-Portal Interkommu-
len Spitzenverbände mit der Landesregie-      am 14.10.2016 durch die Konferenz der          nale Zusammenarbeit. Der Vorstand rief
rung inzwischen auf einen Belastungsaus-      Regierungschefs von Bund und Ländern           dazu auf, Vorhaben über interkommunale
gleich verständigen konnten. Vorgesehen       mit Beschluss zur Neuregelung des bun-         Zusammenarbeit in das Portal einzustellen
ist ein Gesamtbetrag in Höhe von rund         desstaatlichen      Finanzausgleichssystems    und das Portal für die Weiterentwicklung
20,4 Millionen Euro, mit dem – im Sinne       ab 2020 vereinbarte Ausweitung des             von Kooperationsaktivitäten zu nutzen.
eines Einmalbetrages – der in den Jahren      Unterhaltsvorschusses umgesetzt werden         Thematisiert wurde zudem das Bundesteil-
2013 und 2014 entstandene Aufwand             sollte, forderte der Vorstand den Vorrang      habegesetz. Der Vorstand forderte in die-
ausgeglichen werden soll. Unter Berück-       der Verweisung von SGB II-Beziehern auf        sem Zusammenhang die frühzeitige Schaf-
sichtigung der jeweiligen Einwohnerzah-       den Unterhaltsvorschuss zu beseitigen,         fung einer Zuständigkeitsregelung in NRW.
len beträgt der Ausgleichsbetrag für die      da ansonsten im Wesentlichen eine Bela-        Der Konzeption der bundesgesetzlichen
kreisfreien Städte rund 8,4 Millionen Euro    stungsverschiebung zugunsten des Bundes        Trennung von existenzsichernden Leistun-
und für den kreisangehörigen Raum rund        und zu Lasten der kommunal finanzierten        gen und Fachleistungen müsse auch eine
11,8 Millionen Euro; auf die beiden Land-     Kinder- und Jugendhilfe erfolgen würde         entsprechende       Zuständigkeitsverteilung
schaftsverbände und den Regionalverband       (vgl. dazu EILDIENST LKT NRW Nr. 12/           auf örtliche und überörtliche Träger der
Ruhr entfällt ein Ausgleichsbetrag von        Dezember 2016, S. 409 sowie S. 440 ff).        Sozialhilfe folgen und eine Delegations­
jeweils rund 51.000 Euro.                     Des Weiteren sei es angesichts der auf         lösung entsprechend AG-SGB II NRW
Ein Entwurf einer Kostenausgleichsverord-     die zu erwartende Fallzahlenentwicklung        beziehungsweise AG-SGB XII NRW zwi-
nung zum Tariftreue- und Vergabegesetz        nicht ausgerichteten Personalsituation in      schen überörtlichem und örtlichem Träger
NRW, mit dem die vorstehend skizzierten       den Unterhaltsvorschusskassen erforder-        der Sozialhilfe unter der Einräumung einer
Verständigungen umgesetzt werden, ist         lich, das Inkrafttreten zu verschieben und     Option der Weiterdelegation auf kreisan-
seitens der Landesregierung beschlossen       sicherzustellen, dass der Bund den Ländern     gehörige Gemeinden geschaffen werden.
und dem für Wirtschaft zuständigen Aus-       die eintretende Nettozusatzbelastung im        Weiteres Thema war der Gesetzentwurf
schuss des Landtags zur Herstellung des       Bereich der Leistungs- sowie der Verwal-       zur Stärkung des Kreistages, zu dem
Einvernehmens zugeleitet worden. Der          tungsaufwendungen erstattet und die Län-       der Vorstand seine ablehnende Haltung
Vorstand ging davon aus, dass dieses Ein-     der diese vollumfänglich durch Absenkung       bekräftigte (vgl. dazu EILDIENST LKT NRW
vernehmen noch im Jahre 2016 hergestellt      der landesinternen Beteiligungssätze und       Nr. 10/Oktober 2016, S 309 sowie S 313
wird. Sodann kann der auf die einzelnen       Abrechnung des Zusatzverwaltungsauf-           ff; EILDIENST LKT NRW Nr. 12/Dezember
Kommunen entfallende Anteil – voraus-         wands an die kommunalen Leistungsträger        2016, S. 413 ff).
sichtlich im ersten Quartal 2017 – ausge-     weiterleiten.                                  Schließlich begrüßten die Vorstandsmit-
zahlt werden. Kritisch sahen die Vorstands-   Die      Vorstandsmitglieder    diskutierten   glieder das Landesprogramm „Gute Schule
mitglieder hingegen das Gesetzgebungs-        außerdem über das „Integrierte DV-             2020 – Schule in der digitalen Welt mit der
verfahren zur Novellierung des Tariftreue-    System Verbraucherschutz“, mit dem die         dazu vorgesehenen Gemeinsamen Erklä-
und Vergabegesetzes NRW. Problematisch        informationstechnische Vernetzung der          rung der kommunalen Spitzenverbände
sei insbesondere, dass für den Bereich        kommunalen Behörden und der Landes-            und des Landes (vgl. dazu EILDIENST LKT
des Umweltschutzes und der ILO-Ker-           behörden im Bereich des gesundheitlichen       NRW Nr. 1/Januar 2017, S. 17 – in diesem
narbeitsnormen nur ein relativ niedriger      Verbraucherschutzes gewährleistet wer-         Heft).
Schwellenwert von 5.000 Euro vorgesehen       den soll. Im Ergebnis erteilte der Vorstand
sei, die Formulierung zu einer möglichen      seine Zustimmung zu dem hierzu zwischen                  EILDIENST LKT NRW
Mehrzahl repräsentativer Tarifverträge        den kommunalen Spitzenverbänden und                  Nr. 1/Januar 2017   00.10.10

                                                                                                                                      11
Themen                                                                                                           EILDIENST Heft 1/2017

                           Katastrophenschutzpläne versus
                           Katastrophenschutzbedarfspläne
                           Von Helge Klinkert, Leitende Kreisrechtsdirektorin
                           und Dezernentin für Öffentliche Sicherheit und
                           Ordnung beim Kreis Siegen-Wittgenstein

 Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hat im neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
 (BHKG) die ehemals genannten „Gefahrenabwehrpläne“ neu als Katastrophenschutzpläne in das Gesetz aufgenommen. Daher stellt
 sich nunmehr die Frage, ob hiermit eine qualitative Veränderung der Katastrophenschutzplanung in den Kreisen und kreisfreien
 Städten einhergehen muss. Um diese Frage zu beantworten, sollte eine Analyse der Sicherheits- oder besser gesagt Bedrohungslage
 in den Kreisen und kreisfreien Städten vorangestellt werden.

D    ie Wahrscheinlichkeit von wetterbe-
     dingten Krisen oder Katastrophen hat
in den letzten Jahren deutlich zugenom-
                                              ergibt eine Analyse der vorhandenen kriti-
                                              schen Infrastruktur. Heute mehr als früher,
                                              gibt es durch Ereignisse an Einrichtungen
                                                                                            Diese Form der Bedrohung ist neu und mit
                                                                                            den bisher zu bewältigenden Lagen – auf
                                                                                            die das Land weitgehend gut vorbereitet
men. Wissenschaftliche Analysen belegen,      der grundversorgenden Infrastruktur Aus-      ist – keineswegs zu vergleichen. Extremi-
dass hier eine zunehmende Tendenz fest-       wirkungen, die zumindest einer Betrach-       stische Anschläge können gekennzeichnet
stellbar ist. Hierbei kann es grundsätzlich   tung unterzogen werden sollten.               sein, von einer multiplen Anschlagsserie.
überall örtlich zu wetterbedingten Ausnah-    Eine neu hinzugekommene Bedrohungs-           In einem Zeitpunkt, in dem alle Kräfte bei
mesituationen kommen. Allerdings gibt es      lage ergibt sicher allerdings inzwischen      einem ersten Anschlag gebunden sind, wird
hier Gegenden in denen die Wahrschein-        durch Ereignisse wie sie in Ansbach, Würz-    ein zweiter oder dritter Anschlag verübt,
lichkeit höher ist als in anderen. Welches    burg und München stattgefunden haben.         für den dann möglicherweise die Ressour-
raumimmanente Bedrohungspotential in          Extremistisch motivierte Anschläge, die       cen fehlen. Eine neue nicht zu unterschät-
einem Kreis oder einer Stadt vorhanden ist,   eine Vielzahl von Menschen treffen sollen.    zende Problemlage ist bei der Bewältigung

Katastrophenschutz-Übung auf dem Siegerland Flughafen, bei dem ein Flugzeugabsturz simuliert wurde.

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EILDIENST Heft 1/2017                                                                                                   Themen

von Anschlagslagen hinzugekommen: der          nach dem die Schadenslage auslösenden         •  Rettungsbedarfspläne
Eigenschutz der Rettungskräfte.                Ereignis sprach- und entscheidungsfähig       •  Umweltalarmpläne
Diese Problematik – bei den Anschlägen         sein müssen. Ob das so ist, muss jeder        •  Brandschutzbedarfspläne
von Würzburg sehr deutlich hervorge-           Landrat beziehungsweise Oberbürgermei-        •  MANV Pläne
treten – muss akut in der Situation ent-       ster für sich entscheiden.                    •  Überörtliche-Hilfe Pläne
schieden werden. Hierbei verfügen zwar         In einer Gefahrenlage müssen die ver-            (z.B. RP Arnsberg)
die Einsatzleitungen über entsprechenden       schiedenen Hilfesysteme optimal verzahnt      • Landeskonzepte
Erfahrungen, für die Krisenstäbe und auch      werden. Polizeiliche und nicht-polizeiliche   Ein mit Augenmaß durchgeführter Pla-
die Landräte und Oberbürgermeister, die        Gefahrenabwehr, Feuerwehr und Hilfsor-        nungsprozess, der sowohl die sich ver-
hier möglicherweise Entscheidungen zu          ganisationen, Feuerwehr und Rettungs-         ändernde Risikolandschaft als auch die
treffen haben, kann auf entsprechende          dienst, medizinischer und nicht-medizi-       vorhandenen Schutz- und Bewältigungs-
Erfahrungen so gut wie kaum zurückge-          nischer Bereich, Haupt- und Ehrenamt,         strukturen darstellt, transparente Ergebnis-
griffen werden.                                Einsatzleitung und Krisenstab und nicht       se festhält und durch geübte Inhalte pra-
Der Verfassungsschutz des Landes NRW           zuletzt alle am Einsatz Beteiligten und die   xistauglich ist, führt in der Gefahrenlage
berichtet von einer großen Anzahl von          Medien.                                       zu besonnenem Handeln und nachweisbar
potentiell zu extremistischen Anschlägen       Die Frage ist, sind die Kreise und Städte     wahrgenommener Verantwortung für die
bereiten Menschen. Entscheidend ist hier-      darauf vorbereitet, diese neue Form von       Bürgerinnen und Bürger des Kreises oder
bei, dass die Entscheidung eines Menschen,     Gefahrenlagen so abzuarbeiten, wie es         der kreisfreien Stadt.
einen Anschlag zu verüben, das Risiko­         in der Vergangenheit für die bekannten        Diese professionelle Herangehenswei-
potential an genau der Stelle erhöht, an der   Gefahrenlagen gegolten hat?                   se auch an andere Politikfelder wie unter
er sich gerade befindet. Hierbei kann es       Diese Frage muss jeder Landrat, jeder         anderem Bauleitplanung, soziale Probleme
sich um Großstädte handeln, hierbei kann       Oberbürgermeister für sich beantworten.       (Pflegebedarfsplanung) oder aktuell einen
aber – wie in Ansbach realisiert – auch der    Der Gesetzgeber hat sich insofern posi-       Breitbandausbau sollte für den Bereich der
ländliche Raum betroffen sein. Die Frage ist   tioniert, als er den neuen „Katastrophen-     Gefahrenabwehr mindestens auch möglich
zu stellen, ist auch der ländliche Raum vor-   schutzplan“ als alle 5 Jahre fortzuschrei-    sein. Jeder Landrat und jeder Oberbürger-
bereitet auf die Bewältigung der Auswir-       benden Plan in das Gesetz aufgenommen         meister sollte sich fragen, ob eine ausrei-
kungen eines extremistischen Anschlages.       hat. Die örtlich zuständigen Katastrophen-    chende Vorbereitung gewährleistet ist und
Die Bewältigung einer Anschlagssituation       schutzbehörden müssen nun entscheiden,        wenn nicht, entsprechende Prozesse ein-
oder einer anderen Gefahrenlage hat aber       in welchem Umfang sie dieser Aufgabe          leiten.
darüber hinaus für die Hauptverwaltungs-       nachkommen.                                   Dies kann eine Katastrophenschutzbe-
beamten wie Landräte und Oberbürger-           Es wäre sinnvoll und vielleicht auch not-     darfsplanung sein, muss es aber nicht.
meister eine weitere durch die sozialen        wendig, wenn hierzu ein „Sicherheitsent-      Entscheidend ist nicht das Instrument, ent-
Medien entwickelte neue Herausforderung        wicklungsplanung“ in den Kreisen und          scheidend ist, ob der Verantwortliche für
verursacht. Informationen von und aus          kreisfreien Städten implementiert würde,      sich sagen kann, seine Mitarbeiter auf die
dem Gefahrenbereich sind deutlich eher in      die die einzelnen Bereiche, für die bereits   Gefahrenlage optimal vorbereitet zu haben
der Öffentlichkeit als die Informationspoli-   bisher verpflichtend oder freiwillig Pläne    und selbst vorbereitet zu sein.
tik der Verantwortlichen die Medien errei-     erarbeitet wurden, verzahnt.
chen. Daraus ergibt sich, dass heute die       • Katastrophenschutzplan                                EILDIENST LKT NRW
Landräte und Oberbürgermeister sofort          • Sonderschutzpläne, Störfallverordnung             Nr. 1/Januar 2017   38.10.02

                            „Bunte Einheiten“ ziehen an einem
                            Strang: Feuerwehren, Hilfs- und
                            andere Organisationen werden im
                            Kreis Warendorf gemeinsam geführt
                            Von Petra Schreier, Ordnungsdezernentin des
                            Kreises Warendorf

 Sowohl durch die in den vergangenen Jahren getätigten großen Investitionen – insbesondere im Bereich der Fahrzeugtechnik – als
 auch durch sein Konzept des Zusammenwirkens der im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr tätigen Organisationen
 hat der Kreis Warendorf ein effektives Führungssystem geschaffen. In den letzten Jahren wurde auch das Münsterland häufig von
 Starkregen-Ereignissen heimgesucht, die die Notwendigkeit derartiger Systeme auch im ländlichen Raum verdeutlichen.

D    ass bei Großschadensereignissen eine
     organisierte Führungsunterstützung
nötig ist, hat der Kreis Warendorf schon
                                               organisationen zu ermöglichen. Seit 2001
                                               gibt es deshalb den Stab der Einsatzleitung
                                               und die Fernmeldeeinheit, in denen unter-
                                                                                             Kreise zur Leitung und Koordinierung von
                                                                                             Großeinsatzlagen und Einsätzen bei Kata-
                                                                                             strophen entsprechende Einheiten und Ein-
deutlich früher erkannt. Eine zentrale         schiedliche Organisationen mitwirken.         richtungen vorhalten. Frühzeitig hatte der
Anforderung dabei ist es, ein möglichst        Das Gesetz über den Brandschutz, die Hil-     Kreis Warendorf diesen Bedarf erkannt.
reibungsloses Zusammenspiel der Einsatz-       feleistung und den Katastrophenschutz         Aus diesem Grund wurden die beiden
kräfte von Feuerwehren mit anderen Hilfs-      (BHKG) NRW von 2015 sieht vor, dass die       oben genannten Einheiten gegründet.

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