Informationen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement - KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen

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Fachdienst Finanzen

                              Informationen zum

                      Neuen Kommunalen Finanzmanagement

                                                          1
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Inhalt
 1. Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)

 2. Ziele des NKF

 3. Das Drei-Komponenten-System im NKF

 4. Definitionen

 5. Wesentliche Grundsätze im NKF

 6. Das „Haushaltsjahr“ im NKF

 7. Der Haushaltsplan im NKF

 8. Haushaltsausgleich – Kreisumlage

 9. Finanzplan

 10. Investitionen

 11. Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen des NKF

 12. Jahresabschluss

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1. Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)
                                                                              Umsetzung beim
                                                                              Kreis Borken mit
                                                                            Eröffnungsbilanz zum
•   Teil der Verwaltungsreform -> Neues Steuerungsmodell (NSM)                   01.01.2006
•   kaufmännische Buchführung (Doppik) ab 01.01.2005/Übergangsfrist 4 Jahre

•   Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und -verbrauchs (Ressourcenverbrauchskonzept)

•   Darstellung von Vermögen und Schulden der Kommune     Konzern Kommune

•   Outputorientierung

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2. Ziele des NKF

   Erfassung und Darstellung des (periodengerechten) Ressourcenaufkommens und –
   verbrauchs einer Wirtschaftsperiode (Generationengerechtigkeit)

   Darstellung des Vermögens und der Schulden einer Kommune (in der Bilanz)

   Outputorientierung durch Einbeziehung von Zielen und Ergebnissen des
   Verwaltungshandelns (Grundgliederung des Haushalts nach
   Budgets/Produktgruppen/Produkten und Teilprodukten)

   Erfassung und Darstellung interner Leistungsbeziehungen

   Bildung von Budgets

   Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kreis Borken“ zwischen
   Kernverwaltung und den Beteiligungen (Gesamtabschluss / verpflichtend seit 01.01.2010)

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3. Das Drei-Komponenten-System im NKF

 Finanzplan/-rechnung                                                                Ergebnisplan/-rechnung
    Einzahl.            Auszahl.                                                       Aufwand           Ertrag
                                                      Bilanz
                      Auszahlungen
                                             Aktiva              Passiva
  Einzahlungen                                                                            Aufwand
                                         Anlagevermögen         Eigenkapital                             Ertrag
                      Liquiditätssaldo
                                                             (u.a. Jahresergebnis)

                                                                                          Saldo
                                                                                      (Jahresergebnis)
                                         Umlaufvermögen         Fremdkapital
                                          (liquide Mittel)

                                                                                            Kosten- und
                                              Anlagenbuchhaltung
                                                                                         Leistungsrechnung

                                                                                                                  5
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4. Definitionen

   Ertrag

   Erträge sind alle Wertzuflüsse innerhalb einer Abrechnungsperiode:

   •   Steuern und ähnliche Abgaben

   •   Zuwendungen und allgemeine Umlagen (z.B. Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage)

   •   Sonstige Transfererträge (z.B. Erstattung von Sozialhilfeleistungen)

   •   Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (z.B. Kfz-Zulassungsgebühren)

   •   Privatrechtliche Leistungsentgelte (z.B. Pachtentgelte / Eintrittsgelder)

   •   Kostenerstattungen und Kostenumlagen (z.B. Beteiligung des Bundes an
       Grundsicherungsleistungen)

   •   Sonstige ordentliche Erträge (z.B. Bußgelder)

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4. Definitionen

   Aufwand

   Aufwendungen stellen den gesamten Werteverzehr an Sachgütern und Diensten während einer
   Abrechnungsperiode dar.

   •   Personalaufwendungen (z.B. Besoldung/Gehalt)

   •   Versorgungsaufwendungen (z.B. Pensions- und Beihilferückstellungen für
       Versorgungsempfänger)

   •   Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (z.B. Reinigung Verwaltungsgebäude)

   •   Bilanzielle Abschreibungen (z.B. Abschreibung auf Gebäude / Fahrzeuge)

   •   Transferaufwendungen (z.B. Grundsicherungsleistungen / Hilfe zur Pflege)

   •   Sonstige ordentliche Aufwendungen (z.B. Bürobedarf / Versicherungsbeiträge / Porto)

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4. Definitionen

   Einzahlungen

   Einzahlungen sind Zugänge im Zahlungsmittelbestand (Kasse / Bankkonto) während einer
   Abrechnungsperiode (z.B. Überweisung Bußgeld)

   Auszahlungen

   Auszahlungen sind Abgänge im Zahlungsmittelbestand (Kasse / Bankkonto) während einer
   Abrechnungsperiode (z.B. Begleichung einer Rechnung)

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5. Wesentliche Grundsätze im NKF
                Allgemeine                            Spezielle                       Grundsätze
            Haushaltsgrundsätze                  Haushaltsgrundsätze               ordnungsmäßiger
                                                                                     Buchführung
        Sicherung der stetigen              Veranschlagungsgrundsätze        • Richtigkeit und Willkürfreiheit
        Aufgabenerfüllung                                                    • Klarheit und Übersichtlichkeit
                                                                             • Vollständigkeit
        Haushaltsführung                    •   Jährlichkeit
        - wirtschaftlich                    •   Periodengerechte Zuordnung
        - sparsam                           •   Bruttoprinzip
        - effizient                         •   Einzelveranschlagung
                                            •   Mindestgliederung

        Sicherung des Haushaltsausgleichs   Bewirtschaftungsgrundsätze       • Realisationsprinzip
                                                                             • Grundsatz der sachlichen und
                                                                               zeitlichen Abgrenzung
                                                                             • Imparitätsprinzip
                                                                             • Vorsichtsprinzip
        Sicherstellung der Liquidität       Grundsatz der Gesamtdeckung

        Verbot der Überschuldung            • Deckungsfähigkeit
                                            • Übertragbarkeit

                                                                                                                 9
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5.1. Periodengerechte Zuordnung

   Abgrenzung

   •   Eine Abgrenzung von Buchungen ist für das periodengerechte Ergebnis notwendig. Verschiedene
       Geschäftsvorfälle können unterschiedliche Rechnungsperioden (Haushaltsjahre) betreffen und
       müssen abgegrenzt werden.

   •   Erträge und Aufwendungen sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen
       in dem Haushaltsjahr abzubilden, in dem sie ihre wirtschaftliche Verursachung haben
       (Verursachungsprinzip - § 11 Abs. 2 GemHVO NRW).

   •   Einzahlungen und Auszahlungen sind in dem Haushaltsjahr abzubilden, in dem sie fließen
       (Kassenwirksamkeitsprinzip)

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5.2 Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip

   Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip

   Nach dem Imparitätsprinzip dürfen Gewinne und Verluste nicht paritätisch behandelt werden

   •   Gewinne werden erst berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden

   •   Verluste und Risiken müssen berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sie zum
       Abschlussstichtag realisiert wurden.

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6. Das „Haushaltsjahr“ im NKF

                                   Jahresabschluss
 Haushaltsplanung                     (01.01.-31.03.)
 (Juni bis Februar)

 Haushaltsbewirtschaftung /
 Controlling (01.01. bis 31.12.)
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7. Der Haushaltsplan im NKF

• § 78 GO NRW / Haushaltssatzung

• § 79 GO NRW / §§ 1 ff GemHVO NRW

Bestandteile            Ergebnisplan           Finanzplan              Teilpläne                     HSK
                      • § 2 GemHVO         • § 3 GemHVO          • § 4 GemHVO                • § 5 GemHVO
                      • Erträge und        • Einzahlungen und    • Produktorientiert         • bei Überschuldung
                        Aufwendungen         Auszahlungen (=     • Teilergebnispläne           nach §§ 75 IV, 76
                                             Veränderungen der   • Teilfinanzpläne             GO
                                             liquiden Mittel)

                              Vorbericht                 Stellenplan                    Sonstige Anlagen
  Anlagen
                      • § 7 GemHVO                • § 8 GemHVO                     • Bilanz Vorvorjahr
                      • Eckpunkte des                                              • Entwicklung Eigenkapital
                        Haushaltsplans                                             • Übersicht zur Wirtschaftslage
                                                                                     und Entwicklung der
                                                                                     Beteiligungen

                                                                                                                     13
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7.1 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Verfahren

                              Budgetgespräche für Folgejahr (Juni / Juli)

                                       Detailplanung ( ab Juli)

                   Einleitung Benehmensverfahren mit Städten und Gemeinden durch
         Versand Eckpunktepapier an Bürgermeisterkonferenz/KT-Mitglieder (ab Oktober)

  Beratung über das Eckpunktepapier in der Haushaltskommission/Bürgermeisterkonferenz
                                 mit Gelegenheit zur Stellungnahme

               Aufstellung und Einbringung des Haushaltsentwurfs 2015 in den Kreistag

                                                                                        14
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7.1 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Verfahren

             Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Haushaltsentwurfs 2015

               Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss

   Haushaltsverabschiedung im Kreistag / Beschluss über Einwendungen der Kommunen

                       Anzeige der Haushaltssatzung bei Bezirksregierung Münster

  Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach Genehmigung der Kreisumlage
                      durch Bezirksregierung / Ende der vorläufigen Haushaltsführung

                                                                                       15
Kongruenz von Budget – Facheinheit - Fachausschuss

7.2. Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Einzelbudgets
01 – Soziales                                                                          50
02 – Jugend und Familie                                                                51
03 – Tiere und Lebensmittel                                                            39
04 – Gesundheit                                                                        53
05 – Bildung, Schule, Kultur und Sport                                                40
06 – Natur und Umwelt                                                                  66
07 – Verkehr                                                                           36
08 – Bauen, Wohnen und Immissionsschutz                                                63
09 – Geoinformation und Liegenschaftskataster                                          62
10 – Sicherheit und Ordnung                                                        32/ZA
11 – Querschnittsfunktionen, zentrale Dienste                   10, 14, 15, 20, 30, PR, VL
12 – Straßen, Gebäude, Grünflächen                                                     81
13 – Tankhaushalt
99 – Allgemeine Finanzierungsmittel
                                                                                           16
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7.3 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Ergebnisplan

                                                                  18
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7.4 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Produkte-Ziele-Kennzahlen

§ 12 GemHVO – Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung

Für die Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren
Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie
Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der
Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht
werden.

1. Strategische (langfristige) Ziele: siehe Kompass 2025

2. Operative Ziele: siehe Haushaltsplan 2015

                                                                                                     19
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7.4 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Produkte-Ziele-Kennzahlen
   (Bsp. Kulturhistorisches Zentrum Westmünsterland)
             Teilprodukt    05.05.01.2 Forschen und Lernen

             Kurzbeschreibung
             - Bildung, Erschließung, Verwahrung und Pflege der Bestände (Archiv, Sammlungen, Bibliothek)
             - Betrieb und Pflege eines virtuellen Kulturforums
             - Information und Beratung von Benutzerinnen und Benutzern
             - Erforschung und Vermittlung der Geschichte des Kreises Borken und der Grenzregion
             - Übernahme/Bewertung von Dokumenteneinheiten aus der Verwaltung und von Privatpersonen
             KOMPASS 2025
             Langfristiges Ziel: "Vielfältige Bildung", Route 8 / Kulturelle Bildung neu verankern und fördern
             Ziele
             - Förderung der kulturellen Identifikation mit der Region und ihrer Geschichte
             - Wahren der Rechtskontinuität und Transparenz des Verwaltungshandelns der Kreisverwaltung und ihrer Vorgänger sowie
               Sicherstellung der Überlieferungskontinuität
             - Historische Bildungsarbeit
             - Sicherung, Erhaltung, Erschließung und Nutzbarmachung von Archivalien und sonstigen Dokumenteneinheiten zur
               Geschichte des Kreises, seiner Vorgänger und der Region
             - Führen einer historisch-landeskundlichen Bibliothek
             - Sicherung und Publikation der schriftlichen und mündlichen Überlieferungen
             - qualifizierte Beratung von Besucherinnen und Besuchern, die Forschungsvorhaben unterschiedlicher Größenordnungen
               verfolgen
             - Planung und Durchführung von Kooperationsprojekten mit wissenschaftlichen Einrichtungen, Vereinigungen und anderen
               Gruppen

                                                                                                                                    20
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7.4 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Produkte-Ziele-Kennzahlen
   (Bsp. Kulturhistorisches Zentrum Westmünsterland)
                      Budget        05           Bildung, Schule, Kultur und Sport
                      Produkt       05.05.01 Kulturhistorisches Zentrum Westmünsterland -
                                                                                                                                 05.05.01
                                                 Standort Vreden

                      Vorbemerkung: Das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland, gemeinsames Projekt von Kreis Borken und Stadt Vreden
                      im Rahmen der Regionale 2016, befindet sich zurzeit im Aufbau. Organisatorisch werden die Teilbereiche Hamaland-
                      Museum, Landeskundliches Institut Westmünsterland, Kreisarchiv und die bisherige Fachabteilung Kultur- und Heimatpflege
                      aktuell zusammengeführt. Im Haushalt 2015 spiegelt sich die neue Struktur erstmals wider. Bis zur Eröffnung des
                      Kulturhistorischen Zentrum Westmünsterland in Vreden Ende 2016 stehen die Entwicklung und Erprobung von Leitbild und
                      Servicekonzepten, neuer Dauerausstellung, Entwicklung von Angeboten der kulturellen Bildung, Netzwerkarbeit in der
                      Grenzregion u.v.m. im Fokus.

                      Kennzahlen                                                        Plan       Ist        Plan   Plan        Plan       Plan       Plan
                                                                                       2013        2013 2014         2015        2016       2017       2018

                      05.05.01.01 Beratung von Besucherinnen und Besuchern und            neu ab 2015                   750        800        950       1.000
                                   Erteilung von Auskünften
                      05.05.01.02 Nutzung der Archivmodule: Zahl der Schulklassen         neu ab 2015                       10      14         21         21

                      05.05.01.03 Nutzung der Museumsmodule: Zahl der Schulklassen        neu ab 2015                       35      49         74         74
                      05.05.01.04 Anzahl der Publikationen                                neu ab 2014            1          4           2          2          2
                      05.05.01.05 Verbreitete Auflage des Kreisjahrbuches im ersten         90           93     90          90      90         90         90
                                   Jahr (Anteil an der Gesamtauflage in %)
                      05.05.01.06 Aboverkauf der Schlosskonzerte (in %)                     70           60     70          60      60         60         60
                      05.05.01.07 Auslastung der Schlosskonzerte (in %)                     80           75     80          80      80         80         80
                      05.05.01.08 Sommer-Schlösser-Virtuosen: Auslastung der              neu ab 2014           75          80      80         80         80
                                  Konzertsäle (in %)
                      05.05.01.09 Bewerbungen für den "Felix-Sümmermann-Preis für              0         0       0          15          0          0      15
                                  Denkmalpflege"
                      05.05.01.10 Übernahme von Dokumenteneinheiten aus der               neu ab 2014 5.500           5.500       5.500      5.500      5.500
                                   Verwaltung und von Privatpersonen in das
                                   historische Archiv
                      05.05.01.11 Digitale Verzeichnung von Dokumenteneinheiten           neu ab 2014          400      400        400        400        400

                                                                                                                                                                  21
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8. Haushaltsausgleich

   Haushaltsausgleich

   •   Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des
       Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Verpflichtung gilt als erfüllt,
       wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der
       Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (§ 75 Abs. 2 GO NRW).

   •   Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage
       vorgesehen bedarf dies der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 75 Abs. 4 GO NRW)

                                                                                                       23
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8. Haushaltsausgleich - Kreisumlage

   Kreisumlage (§ 56 KrO NRW)

   Soweit die Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage von den
   kreisangehörigen Kommunen zu erheben. Die Umlagesätze müssen von der Aufsichtsbehörde
   genehmigt werden, welche an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden kann.

   Sonderumlage (§ 56c KrO NRW)

    •   Der Kreis kann eine Sonderumlage erheben, sofern im Jahresabschluss eine Inanspruchnahme
        des Eigenkapitals erfolgt ist (§ 56c Satz 1 KrO NRW).

    •   Er muss eine Sonderumlage erheben, sofern eine Überschuldung nach § 75 Abs. 7 GO NRW
        eingetreten ist. Diese liegt vor, wenn nach der Bilanz das Eigenkapital aufgebraucht ist.

                                                                                                    24
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9. Finanzplan

                      25
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9. Finanzplan

                      26
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10. Investitionen

•   Unter der Investitionstätigkeit wird die Schaffung dauerhafter Vermögenswerte verstanden. Sie wird
    durch die Aktivierung von angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenständen auf der
    Aktivseite der Bilanz sichtbar.

•   Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten
    wertmäßig den Betrag von 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt
    werden können und einer Abnutzung unterliegen, können unmittelbar als Aufwand verbucht werden
    (§ 35 Abs. 2 GemHVO).

•   Aus Vereinfachungsgründen werden beim Kreis Borken seit 01.01.2013 alle Vermögensgegenstände
    bis zu einem Wert von 410 Euro ohne Umsatzsteuer als Sofortaufwand veranschlagt und bei den
    entsprechenden Buchungsstellen (z.B. Sachkonto Bürobedarf 543110) verbucht. Eine Abschreibung
    von Vermögensgegenständen mit einem Wert von bis zu 410 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgt nicht.

                                                                                                         27
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11. Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen des NKF

Die in der Ergebnisrechnung zu buchenden Erträge und Aufwendungen werden auf der Basis des NKF-
Kontenrahmens auf einzelnen Konten bewirtschaftet.

   Grundsatz der Gesamtdeckung (§ 20 GemHVO NRW)

        Erträge dienen insgesamt zur Deckung der Aufwendungen

        Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit dienen insgesamt zur Deckung der
        entsprechenden Auszahlungen

   Budgetierung (§ 21 Abs. 1 GemHVO NRW)
   Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung werden Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und
   Auszahlungen für Investitionen zu Budgets verbunden (vgl. § 8 Abs. 1 Haushaltssatzung).

                                                                                                   28
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11. Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen des NKF
  Deckungsfähigkeit (§ 21 Abs. 2 GemHVO NRW)

     Mehrerträge können Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen / Mindererträge können
     Ermächtigungen für Aufwendungen vermindern (§ 8 Haushaltssatzung i.V. m. § 21 GemHVO NRW).

     Gleiches gilt für Mehr- / Mindereinzahlungen für Investitionen.

  Übertragbarkeit (§ 22 GemHVO NRW)

     Aufwendungs- und Auszahlungsermächtigungen gelten grds. bis zum 31.12., können aber in die
     Folgeperiode übertragen werden (§ 8 Haushaltssatzung i.V. m. § 22 GemHVO NRW).

     Die Ermächtigungsübertragung erhöht die entsprechende Position im Haushaltsplan des
     Folgejahres.

     Eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen ist dem Kreistag zur Kenntnis zu geben;
     gleichzeitig sind die Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan der Folgejahre anzugeben.
     Die Übertragungen sind im Jahresabschluss gesondert darzustellen (§ 22 Abs. 4 GemHVO NRW)

                                                                                                     29
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11. Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen des NKF

   Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen (§ 8 Haushaltssatzung i.V. m. § 83
   GO NRW)

   - überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen = Überschreitung der Haushaltsansätze
   - außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen = Es liegt keine Planermächtigung vor

   - Leistungen bis zu 150 TEUR im Einzelfall:   Entscheidung Kreiskämmerer

   - Leistungen ab 150 TEUR im Einzelfall:       Vorherige Zustimmung des Kreistages,
                                                 es sei denn, über- und außerplanmäßige
                                                 Aufwendungen / Auszahlungen dienen zur
                                                 Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher
                                                 Verpflichtungen

                                                                                              30
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11. Haushaltsbewirtschaftung - Steuerung und Controlling

   Berichtswesen/Controllingkreislauf
   • Frühzeitige Kenntnisnahme über Abweichungen zwischen Haushaltsplanung und
     Haushaltsabwicklung (Gegensteuerung)
     - Finanz und Ergebnisentwicklung
     - Ziele und Kennzahlen

   • Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses

   • Berücksichtigung von Erkenntnissen bei der Haushaltsplanung des Folgejahres

   • Beratung der Controllingberichte zum 30.06. und 30.09. im Kreisausschuss sowie des
     Jahresabschlusses im Kreistag

                                                                                          31
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12. Jahresabschluss - Das Drei-Komponenten-System im NKF

 Finanzplan/-rechnung                                     Bilanz                           Ergebnisplan/-rechnung
    Einzahl.            Auszahl.                Aktiva                 Passiva               Aufwand           Ertrag
                      Auszahlungen       Anlagevermögen          Eigenkapital
                                         -   Immat. Vermögens-   -   Allgemeine Rücklage
  Einzahlungen                               gegenstände         -   Sonderrücklagen            Aufwand
                                         -   Sachanlagen         -   Ausgleichsrücklage
                                         -   Finanzanlagen       -   Jahresüberschuss/-
                                                                                                               Ertrag
                      Liquiditätssaldo
                                                                     fehlbetrag

                                                                                                Saldo
                                         Umlaufvermögen          Sonderposten
                                                                                            (Jahresergebnis)
                                         -   Vorräte
                                         -   Forderungen         Rückstellungen
                                         -   Wertpapiere des
                                             Umlaufvermögens
                                         -   liquide Mittel
                                                                 Verbindlichkeiten

                                         Aktive Rechnungs-       Passive Rechnungs-
                                         abgrenzung              abgrenzung

                                                                                                  Kosten- und
                                                  Anlagenbuchhaltung                           Leistungsrechnung

                                                                                                                        32
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12. Jahresabschluss

• § 95 GO NRW / §§ 37 ff. GemHVO NRW
• Im Jahresabschluss ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
  nachzuweisen.
                      Ergebnisrechnung                 Finanzrechnung       Teilrechnungen                        Bilanz
                      •§ 38 GemHVO                   •§ 39 GemHVO         •§ 40 GemHVO                   •§ 41 GemHVO
                      •Erträge und                   •Einzahlungen und    •Produktorientiert             •Anlagevermögen
                       Aufwendungen                   Auszahlungen (=     •Teilergebnisrechnungen        •Umlaufvermögen
                                                      Veränderungen der   •Teilfinanzrechnungen          •Eigenkapital/-struktur
                                                      liquiden mittel)
                                                                                                         •Schulden/-struktur
                                                                                                         •Rechnungsabgrenzung

Bestandteile

                                             Anhang                                            Lagebericht
                      •§ 44 GemHVO                                           •§ 48 GemHVO
                      •Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden                 •Vermögenslage
                      •Erläuterung Ergebnis-/ Finanzrechnung                 •Schuldenlage
                      •Anlagenspiegel (§ 45 GemHVO)                          •Ertragslage
                      •Forderungsspiegel (§ 46 GemHVO)                       •Finanzlage
                      •Verbindlichkeitenspiegel (§ 47 GemHVO)                •Übersicht über Tätigkeiten des Verwaltungsvorstandes
                                                                              / der KT-Mitglieder

                                                                                                                                     33
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12.1 Der Jahresabschluss der Kreisverwaltung Borken / Verfahren

                         Aufstellung Jahresabschluss durch Kreiskämmerer

                         Bestätigung des Jahresabschlusses durch Landrat

            Weiterleitung des Jahresabschlusses an den Kreistag; dieser beauftragt den
             Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresabschlusses

                Prüfung des Jahresabschlusses durch die Revision des Kreises Borken

   Beratung und Prüfung des Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss einschl.
                          Beschlussempfehlung für den Kreistag

                                                                                         34
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12.1 Der Jahresabschluss der Kreisverwaltung Borken / Verfahren

                               Entscheidung des Kreistages über:
                              - Die Feststellung des Jahresabschlusses
                              -   Die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des
                                  Jahresfehlbetrages
                              -   Die Entlastung des Landrates

         Anzeige des festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung Münster

                                  Öffentliche Bekanntmachung

                                                                                              35
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12.2 Jahresabschluss – Anlagevermögen (Aktiva)

Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines
Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorzunehmen, um diesen mit dem niedrigeren Wert
anzusetzen, der diesem am Abschlussstichtag beizulegen ist. Zudem können bei Finanzanlagen
außerplanmäßige Abschreibungen auch bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung
vorgenommen werden (§ 35 Abs. 5 GemHVO)

a) Prüfung der Werthaltigkeit = Gegenüberstellung des in der Bilanz angesetzten Buchwertes als
    fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit dem beizulegenden Wert (z.B. Börsenwert
    RWE-Aktie zum 31.12.2014)

b) Vorübergehende oder dauerhafte Wertminderung?
    - Prognose der künftigen Entwicklung erforderlich
    - Betrachtung des Wertaufhellungszeitraums (bis 31.03.)

                                                                                                     36
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12.3 Jahresabschluss – Eigenkapital (Passiva)

I.    Allgemeine Rücklage = wertmäßiger Überschuss aus der Differenz der Aktiva und der übrigen
      Passivposten

II.   Sonderrücklage beim Kreis Borken
      - Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken
      - Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung

      Stiftungskapital fällt bei Fortfall des Stiftungszwecks oder bei Auflösung zwar an Kreis; der Kreis
      hat aber bei Fortbestehen keinen direkten Zugriff auf das Vermögen.

                                                                                                            37
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12.3 Jahresabschluss – Eigenkapital (Passiva)

III. Ausgleichsrücklage ≈ handelsrechtlicher Gewinnvortrag

      •   Puffer für Schwankungen des Jahresergebnisses

      •   Der Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage beträgt ein Drittel des Eigenkapitals (ohne
          Sonderrücklagen) - § 56a KrO NRW

      •   Überschüsse aus der Ergebnisrechnung können die Ausgleichsrücklage bis zum gesetzlichen
          Höchstbetrag verändern.

      •   Ist die Ausgleichsrücklage durch Defizite aufgebraucht, führen weitere Defizite aus der
          Ergebnisrechnung zu einer Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, was weitere
          haushaltsrechtliche Konsequenzen auslöst.

                                                                                                    38
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12.3 Jahresabschluss – Eigenkapital (Passiva)

IV. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

      -   Ein Jahresüberschuss erhöht das Eigenkapital des Kreises;

      -   Bei Jahresüberschuss Beschluss zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage oder zur Zuführung
          zur allgemeinen Rücklage

      -   Ein Jahresfehlbetrag vermindert das Eigenkapital des Kreises

      -   Kann ein Jahresfehlbetrag nicht durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt
          werden, gilt der Haushalt als nicht ausgeglichen (§ 75 Abs. 2 GO NRW)

                                                                                                      39
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12.4 Jahresabschluss – Sonderposten (Passiva)

I.    Sonderposten für investive Zuwendungen

      Die Buchung einer Zuwendung als Sonderposten erfolgt mit Aktivierung des
      Vermögensgegenstandes, so dass gleichzeitig mit der Abschreibung des Vermögensgegenstandes
      die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt.

II.   Sonderposten für den Gebührenausgleich

      Kostenüberdeckungen in kostenrechnenden Einrichtungen (Gebührenhaushalte) sind als
      Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen; sie dienen dem Ausgleich von Fehlbeträgen
      der Folgeperiode in den Bereichen
      - Abfallwirtschaft
      - Rettungsdienst

                                                                                                     40
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12.5 Jahresabschluss – Rückstellungen (Passiva)

I.    Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (§ 36 Abs. 1 GemHVO NRW)

      •   Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten und
          Versorgungsempfängern. Die Verpflichtung wird als Barwert ausgewiesen
          (Rechnungszinsfuß 5%)

      •   Thema im Rechnungsprüfungsausschuss am 18.08.2015

II.   Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien (§ 36 Abs. 2 GemHVO
      NRW)

      • Bewertung der Nachsorgeverpflichtungen für Deponien und Altlasten

      • zuletzt Thema im Kreistag am 30.09.2014

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12.5 Jahresabschluss - Rückstellungen (Passiva)

III. Instandhaltungsrückstellungen (§ 36 Abs. 3 GemHVO NRW)

    • Für unterlassene Instandhaltungen

    • Nachholung muss hinreichend konkret beabsichtigt, einzeln bestimmt und wertmäßig bezifferbar
        sein

IV. Sonstige Rückstellungen

    • Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (§ 36 Abs. 4 GemHVO NRW)

    • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren (§ 36 Abs. 5
        GemHVO NRW)

    • Überstunden / Urlaub / Altersteilzeit / Prozessrisiken

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