Informationen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement - KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen
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KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen Informationen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement 1
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen Inhalt 1. Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) 2. Ziele des NKF 3. Das Drei-Komponenten-System im NKF 4. Definitionen 5. Wesentliche Grundsätze im NKF 6. Das „Haushaltsjahr“ im NKF 7. Der Haushaltsplan im NKF 8. Haushaltsausgleich – Kreisumlage 9. Finanzplan 10. Investitionen 11. Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen des NKF 12. Jahresabschluss 2
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 1. Das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) Umsetzung beim Kreis Borken mit Eröffnungsbilanz zum • Teil der Verwaltungsreform -> Neues Steuerungsmodell (NSM) 01.01.2006 • kaufmännische Buchführung (Doppik) ab 01.01.2005/Übergangsfrist 4 Jahre • Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und -verbrauchs (Ressourcenverbrauchskonzept) • Darstellung von Vermögen und Schulden der Kommune Konzern Kommune • Outputorientierung 3
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 2. Ziele des NKF Erfassung und Darstellung des (periodengerechten) Ressourcenaufkommens und – verbrauchs einer Wirtschaftsperiode (Generationengerechtigkeit) Darstellung des Vermögens und der Schulden einer Kommune (in der Bilanz) Outputorientierung durch Einbeziehung von Zielen und Ergebnissen des Verwaltungshandelns (Grundgliederung des Haushalts nach Budgets/Produktgruppen/Produkten und Teilprodukten) Erfassung und Darstellung interner Leistungsbeziehungen Bildung von Budgets Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kreis Borken“ zwischen Kernverwaltung und den Beteiligungen (Gesamtabschluss / verpflichtend seit 01.01.2010) 4
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 3. Das Drei-Komponenten-System im NKF Finanzplan/-rechnung Ergebnisplan/-rechnung Einzahl. Auszahl. Aufwand Ertrag Bilanz Auszahlungen Aktiva Passiva Einzahlungen Aufwand Anlagevermögen Eigenkapital Ertrag Liquiditätssaldo (u.a. Jahresergebnis) Saldo (Jahresergebnis) Umlaufvermögen Fremdkapital (liquide Mittel) Kosten- und Anlagenbuchhaltung Leistungsrechnung 5
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 4. Definitionen Ertrag Erträge sind alle Wertzuflüsse innerhalb einer Abrechnungsperiode: • Steuern und ähnliche Abgaben • Zuwendungen und allgemeine Umlagen (z.B. Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage) • Sonstige Transfererträge (z.B. Erstattung von Sozialhilfeleistungen) • Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (z.B. Kfz-Zulassungsgebühren) • Privatrechtliche Leistungsentgelte (z.B. Pachtentgelte / Eintrittsgelder) • Kostenerstattungen und Kostenumlagen (z.B. Beteiligung des Bundes an Grundsicherungsleistungen) • Sonstige ordentliche Erträge (z.B. Bußgelder) 6
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 4. Definitionen Aufwand Aufwendungen stellen den gesamten Werteverzehr an Sachgütern und Diensten während einer Abrechnungsperiode dar. • Personalaufwendungen (z.B. Besoldung/Gehalt) • Versorgungsaufwendungen (z.B. Pensions- und Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger) • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (z.B. Reinigung Verwaltungsgebäude) • Bilanzielle Abschreibungen (z.B. Abschreibung auf Gebäude / Fahrzeuge) • Transferaufwendungen (z.B. Grundsicherungsleistungen / Hilfe zur Pflege) • Sonstige ordentliche Aufwendungen (z.B. Bürobedarf / Versicherungsbeiträge / Porto) 7
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 4. Definitionen Einzahlungen Einzahlungen sind Zugänge im Zahlungsmittelbestand (Kasse / Bankkonto) während einer Abrechnungsperiode (z.B. Überweisung Bußgeld) Auszahlungen Auszahlungen sind Abgänge im Zahlungsmittelbestand (Kasse / Bankkonto) während einer Abrechnungsperiode (z.B. Begleichung einer Rechnung) 8
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 5. Wesentliche Grundsätze im NKF Allgemeine Spezielle Grundsätze Haushaltsgrundsätze Haushaltsgrundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Sicherung der stetigen Veranschlagungsgrundsätze • Richtigkeit und Willkürfreiheit Aufgabenerfüllung • Klarheit und Übersichtlichkeit • Vollständigkeit Haushaltsführung • Jährlichkeit - wirtschaftlich • Periodengerechte Zuordnung - sparsam • Bruttoprinzip - effizient • Einzelveranschlagung • Mindestgliederung Sicherung des Haushaltsausgleichs Bewirtschaftungsgrundsätze • Realisationsprinzip • Grundsatz der sachlichen und zeitlichen Abgrenzung • Imparitätsprinzip • Vorsichtsprinzip Sicherstellung der Liquidität Grundsatz der Gesamtdeckung Verbot der Überschuldung • Deckungsfähigkeit • Übertragbarkeit 9
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 5.1. Periodengerechte Zuordnung Abgrenzung • Eine Abgrenzung von Buchungen ist für das periodengerechte Ergebnis notwendig. Verschiedene Geschäftsvorfälle können unterschiedliche Rechnungsperioden (Haushaltsjahre) betreffen und müssen abgegrenzt werden. • Erträge und Aufwendungen sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen in dem Haushaltsjahr abzubilden, in dem sie ihre wirtschaftliche Verursachung haben (Verursachungsprinzip - § 11 Abs. 2 GemHVO NRW). • Einzahlungen und Auszahlungen sind in dem Haushaltsjahr abzubilden, in dem sie fließen (Kassenwirksamkeitsprinzip) 10
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 5.2 Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip Nach dem Imparitätsprinzip dürfen Gewinne und Verluste nicht paritätisch behandelt werden • Gewinne werden erst berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden • Verluste und Risiken müssen berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob sie zum Abschlussstichtag realisiert wurden. 11
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 6. Das „Haushaltsjahr“ im NKF Jahresabschluss Haushaltsplanung (01.01.-31.03.) (Juni bis Februar) Haushaltsbewirtschaftung / Controlling (01.01. bis 31.12.) 12
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 7. Der Haushaltsplan im NKF • § 78 GO NRW / Haushaltssatzung • § 79 GO NRW / §§ 1 ff GemHVO NRW Bestandteile Ergebnisplan Finanzplan Teilpläne HSK • § 2 GemHVO • § 3 GemHVO • § 4 GemHVO • § 5 GemHVO • Erträge und • Einzahlungen und • Produktorientiert • bei Überschuldung Aufwendungen Auszahlungen (= • Teilergebnispläne nach §§ 75 IV, 76 Veränderungen der • Teilfinanzpläne GO liquiden Mittel) Vorbericht Stellenplan Sonstige Anlagen Anlagen • § 7 GemHVO • § 8 GemHVO • Bilanz Vorvorjahr • Eckpunkte des • Entwicklung Eigenkapital Haushaltsplans • Übersicht zur Wirtschaftslage und Entwicklung der Beteiligungen 13
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 7.1 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Verfahren Budgetgespräche für Folgejahr (Juni / Juli) Detailplanung ( ab Juli) Einleitung Benehmensverfahren mit Städten und Gemeinden durch Versand Eckpunktepapier an Bürgermeisterkonferenz/KT-Mitglieder (ab Oktober) Beratung über das Eckpunktepapier in der Haushaltskommission/Bürgermeisterkonferenz mit Gelegenheit zur Stellungnahme Aufstellung und Einbringung des Haushaltsentwurfs 2015 in den Kreistag 14
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 7.1 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Verfahren Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Haushaltsentwurfs 2015 Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss Haushaltsverabschiedung im Kreistag / Beschluss über Einwendungen der Kommunen Anzeige der Haushaltssatzung bei Bezirksregierung Münster Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach Genehmigung der Kreisumlage durch Bezirksregierung / Ende der vorläufigen Haushaltsführung 15
Kongruenz von Budget – Facheinheit - Fachausschuss 7.2. Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Einzelbudgets 01 – Soziales 50 02 – Jugend und Familie 51 03 – Tiere und Lebensmittel 39 04 – Gesundheit 53 05 – Bildung, Schule, Kultur und Sport 40 06 – Natur und Umwelt 66 07 – Verkehr 36 08 – Bauen, Wohnen und Immissionsschutz 63 09 – Geoinformation und Liegenschaftskataster 62 10 – Sicherheit und Ordnung 32/ZA 11 – Querschnittsfunktionen, zentrale Dienste 10, 14, 15, 20, 30, PR, VL 12 – Straßen, Gebäude, Grünflächen 81 13 – Tankhaushalt 99 – Allgemeine Finanzierungsmittel 16
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 7.3 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Ergebnisplan 18
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 7.4 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Produkte-Ziele-Kennzahlen § 12 GemHVO – Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung Für die Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. 1. Strategische (langfristige) Ziele: siehe Kompass 2025 2. Operative Ziele: siehe Haushaltsplan 2015 19
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 7.4 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Produkte-Ziele-Kennzahlen (Bsp. Kulturhistorisches Zentrum Westmünsterland) Teilprodukt 05.05.01.2 Forschen und Lernen Kurzbeschreibung - Bildung, Erschließung, Verwahrung und Pflege der Bestände (Archiv, Sammlungen, Bibliothek) - Betrieb und Pflege eines virtuellen Kulturforums - Information und Beratung von Benutzerinnen und Benutzern - Erforschung und Vermittlung der Geschichte des Kreises Borken und der Grenzregion - Übernahme/Bewertung von Dokumenteneinheiten aus der Verwaltung und von Privatpersonen KOMPASS 2025 Langfristiges Ziel: "Vielfältige Bildung", Route 8 / Kulturelle Bildung neu verankern und fördern Ziele - Förderung der kulturellen Identifikation mit der Region und ihrer Geschichte - Wahren der Rechtskontinuität und Transparenz des Verwaltungshandelns der Kreisverwaltung und ihrer Vorgänger sowie Sicherstellung der Überlieferungskontinuität - Historische Bildungsarbeit - Sicherung, Erhaltung, Erschließung und Nutzbarmachung von Archivalien und sonstigen Dokumenteneinheiten zur Geschichte des Kreises, seiner Vorgänger und der Region - Führen einer historisch-landeskundlichen Bibliothek - Sicherung und Publikation der schriftlichen und mündlichen Überlieferungen - qualifizierte Beratung von Besucherinnen und Besuchern, die Forschungsvorhaben unterschiedlicher Größenordnungen verfolgen - Planung und Durchführung von Kooperationsprojekten mit wissenschaftlichen Einrichtungen, Vereinigungen und anderen Gruppen 20
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 7.4 Der Haushaltsplan der Kreisverwaltung Borken / Produkte-Ziele-Kennzahlen (Bsp. Kulturhistorisches Zentrum Westmünsterland) Budget 05 Bildung, Schule, Kultur und Sport Produkt 05.05.01 Kulturhistorisches Zentrum Westmünsterland - 05.05.01 Standort Vreden Vorbemerkung: Das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland, gemeinsames Projekt von Kreis Borken und Stadt Vreden im Rahmen der Regionale 2016, befindet sich zurzeit im Aufbau. Organisatorisch werden die Teilbereiche Hamaland- Museum, Landeskundliches Institut Westmünsterland, Kreisarchiv und die bisherige Fachabteilung Kultur- und Heimatpflege aktuell zusammengeführt. Im Haushalt 2015 spiegelt sich die neue Struktur erstmals wider. Bis zur Eröffnung des Kulturhistorischen Zentrum Westmünsterland in Vreden Ende 2016 stehen die Entwicklung und Erprobung von Leitbild und Servicekonzepten, neuer Dauerausstellung, Entwicklung von Angeboten der kulturellen Bildung, Netzwerkarbeit in der Grenzregion u.v.m. im Fokus. Kennzahlen Plan Ist Plan Plan Plan Plan Plan 2013 2013 2014 2015 2016 2017 2018 05.05.01.01 Beratung von Besucherinnen und Besuchern und neu ab 2015 750 800 950 1.000 Erteilung von Auskünften 05.05.01.02 Nutzung der Archivmodule: Zahl der Schulklassen neu ab 2015 10 14 21 21 05.05.01.03 Nutzung der Museumsmodule: Zahl der Schulklassen neu ab 2015 35 49 74 74 05.05.01.04 Anzahl der Publikationen neu ab 2014 1 4 2 2 2 05.05.01.05 Verbreitete Auflage des Kreisjahrbuches im ersten 90 93 90 90 90 90 90 Jahr (Anteil an der Gesamtauflage in %) 05.05.01.06 Aboverkauf der Schlosskonzerte (in %) 70 60 70 60 60 60 60 05.05.01.07 Auslastung der Schlosskonzerte (in %) 80 75 80 80 80 80 80 05.05.01.08 Sommer-Schlösser-Virtuosen: Auslastung der neu ab 2014 75 80 80 80 80 Konzertsäle (in %) 05.05.01.09 Bewerbungen für den "Felix-Sümmermann-Preis für 0 0 0 15 0 0 15 Denkmalpflege" 05.05.01.10 Übernahme von Dokumenteneinheiten aus der neu ab 2014 5.500 5.500 5.500 5.500 5.500 Verwaltung und von Privatpersonen in das historische Archiv 05.05.01.11 Digitale Verzeichnung von Dokumenteneinheiten neu ab 2014 400 400 400 400 400 21
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 8. Haushaltsausgleich Haushaltsausgleich • Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (§ 75 Abs. 2 GO NRW). • Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen bedarf dies der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 75 Abs. 4 GO NRW) 23
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 8. Haushaltsausgleich - Kreisumlage Kreisumlage (§ 56 KrO NRW) Soweit die Erträge die entstehenden Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Kommunen zu erheben. Die Umlagesätze müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden, welche an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden kann. Sonderumlage (§ 56c KrO NRW) • Der Kreis kann eine Sonderumlage erheben, sofern im Jahresabschluss eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals erfolgt ist (§ 56c Satz 1 KrO NRW). • Er muss eine Sonderumlage erheben, sofern eine Überschuldung nach § 75 Abs. 7 GO NRW eingetreten ist. Diese liegt vor, wenn nach der Bilanz das Eigenkapital aufgebraucht ist. 24
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 9. Finanzplan 25
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 9. Finanzplan 26
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 10. Investitionen • Unter der Investitionstätigkeit wird die Schaffung dauerhafter Vermögenswerte verstanden. Sie wird durch die Aktivierung von angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenständen auf der Aktivseite der Bilanz sichtbar. • Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, können unmittelbar als Aufwand verbucht werden (§ 35 Abs. 2 GemHVO). • Aus Vereinfachungsgründen werden beim Kreis Borken seit 01.01.2013 alle Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 410 Euro ohne Umsatzsteuer als Sofortaufwand veranschlagt und bei den entsprechenden Buchungsstellen (z.B. Sachkonto Bürobedarf 543110) verbucht. Eine Abschreibung von Vermögensgegenständen mit einem Wert von bis zu 410 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgt nicht. 27
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 11. Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen des NKF Die in der Ergebnisrechnung zu buchenden Erträge und Aufwendungen werden auf der Basis des NKF- Kontenrahmens auf einzelnen Konten bewirtschaftet. Grundsatz der Gesamtdeckung (§ 20 GemHVO NRW) Erträge dienen insgesamt zur Deckung der Aufwendungen Einzahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit dienen insgesamt zur Deckung der entsprechenden Auszahlungen Budgetierung (§ 21 Abs. 1 GemHVO NRW) Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung werden Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen zu Budgets verbunden (vgl. § 8 Abs. 1 Haushaltssatzung). 28
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 11. Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen des NKF Deckungsfähigkeit (§ 21 Abs. 2 GemHVO NRW) Mehrerträge können Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen / Mindererträge können Ermächtigungen für Aufwendungen vermindern (§ 8 Haushaltssatzung i.V. m. § 21 GemHVO NRW). Gleiches gilt für Mehr- / Mindereinzahlungen für Investitionen. Übertragbarkeit (§ 22 GemHVO NRW) Aufwendungs- und Auszahlungsermächtigungen gelten grds. bis zum 31.12., können aber in die Folgeperiode übertragen werden (§ 8 Haushaltssatzung i.V. m. § 22 GemHVO NRW). Die Ermächtigungsübertragung erhöht die entsprechende Position im Haushaltsplan des Folgejahres. Eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen ist dem Kreistag zur Kenntnis zu geben; gleichzeitig sind die Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan der Folgejahre anzugeben. Die Übertragungen sind im Jahresabschluss gesondert darzustellen (§ 22 Abs. 4 GemHVO NRW) 29
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 11. Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen des NKF Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen (§ 8 Haushaltssatzung i.V. m. § 83 GO NRW) - überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen = Überschreitung der Haushaltsansätze - außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen = Es liegt keine Planermächtigung vor - Leistungen bis zu 150 TEUR im Einzelfall: Entscheidung Kreiskämmerer - Leistungen ab 150 TEUR im Einzelfall: Vorherige Zustimmung des Kreistages, es sei denn, über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen dienen zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen 30
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 11. Haushaltsbewirtschaftung - Steuerung und Controlling Berichtswesen/Controllingkreislauf • Frühzeitige Kenntnisnahme über Abweichungen zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsabwicklung (Gegensteuerung) - Finanz und Ergebnisentwicklung - Ziele und Kennzahlen • Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses • Berücksichtigung von Erkenntnissen bei der Haushaltsplanung des Folgejahres • Beratung der Controllingberichte zum 30.06. und 30.09. im Kreisausschuss sowie des Jahresabschlusses im Kreistag 31
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12. Jahresabschluss - Das Drei-Komponenten-System im NKF Finanzplan/-rechnung Bilanz Ergebnisplan/-rechnung Einzahl. Auszahl. Aktiva Passiva Aufwand Ertrag Auszahlungen Anlagevermögen Eigenkapital - Immat. Vermögens- - Allgemeine Rücklage Einzahlungen gegenstände - Sonderrücklagen Aufwand - Sachanlagen - Ausgleichsrücklage - Finanzanlagen - Jahresüberschuss/- Ertrag Liquiditätssaldo fehlbetrag Saldo Umlaufvermögen Sonderposten (Jahresergebnis) - Vorräte - Forderungen Rückstellungen - Wertpapiere des Umlaufvermögens - liquide Mittel Verbindlichkeiten Aktive Rechnungs- Passive Rechnungs- abgrenzung abgrenzung Kosten- und Anlagenbuchhaltung Leistungsrechnung 32
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12. Jahresabschluss • § 95 GO NRW / §§ 37 ff. GemHVO NRW • Im Jahresabschluss ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Ergebnisrechnung Finanzrechnung Teilrechnungen Bilanz •§ 38 GemHVO •§ 39 GemHVO •§ 40 GemHVO •§ 41 GemHVO •Erträge und •Einzahlungen und •Produktorientiert •Anlagevermögen Aufwendungen Auszahlungen (= •Teilergebnisrechnungen •Umlaufvermögen Veränderungen der •Teilfinanzrechnungen •Eigenkapital/-struktur liquiden mittel) •Schulden/-struktur •Rechnungsabgrenzung Bestandteile Anhang Lagebericht •§ 44 GemHVO •§ 48 GemHVO •Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden •Vermögenslage •Erläuterung Ergebnis-/ Finanzrechnung •Schuldenlage •Anlagenspiegel (§ 45 GemHVO) •Ertragslage •Forderungsspiegel (§ 46 GemHVO) •Finanzlage •Verbindlichkeitenspiegel (§ 47 GemHVO) •Übersicht über Tätigkeiten des Verwaltungsvorstandes / der KT-Mitglieder 33
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12.1 Der Jahresabschluss der Kreisverwaltung Borken / Verfahren Aufstellung Jahresabschluss durch Kreiskämmerer Bestätigung des Jahresabschlusses durch Landrat Weiterleitung des Jahresabschlusses an den Kreistag; dieser beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresabschlusses Prüfung des Jahresabschlusses durch die Revision des Kreises Borken Beratung und Prüfung des Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss einschl. Beschlussempfehlung für den Kreistag 34
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12.1 Der Jahresabschluss der Kreisverwaltung Borken / Verfahren Entscheidung des Kreistages über: - Die Feststellung des Jahresabschlusses - Die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages - Die Entlastung des Landrates Anzeige des festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung Münster Öffentliche Bekanntmachung 35
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12.2 Jahresabschluss – Anlagevermögen (Aktiva) Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens vorzunehmen, um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem am Abschlussstichtag beizulegen ist. Zudem können bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen auch bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung vorgenommen werden (§ 35 Abs. 5 GemHVO) a) Prüfung der Werthaltigkeit = Gegenüberstellung des in der Bilanz angesetzten Buchwertes als fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit dem beizulegenden Wert (z.B. Börsenwert RWE-Aktie zum 31.12.2014) b) Vorübergehende oder dauerhafte Wertminderung? - Prognose der künftigen Entwicklung erforderlich - Betrachtung des Wertaufhellungszeitraums (bis 31.03.) 36
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12.3 Jahresabschluss – Eigenkapital (Passiva) I. Allgemeine Rücklage = wertmäßiger Überschuss aus der Differenz der Aktiva und der übrigen Passivposten II. Sonderrücklage beim Kreis Borken - Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken - Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung Stiftungskapital fällt bei Fortfall des Stiftungszwecks oder bei Auflösung zwar an Kreis; der Kreis hat aber bei Fortbestehen keinen direkten Zugriff auf das Vermögen. 37
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12.3 Jahresabschluss – Eigenkapital (Passiva) III. Ausgleichsrücklage ≈ handelsrechtlicher Gewinnvortrag • Puffer für Schwankungen des Jahresergebnisses • Der Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage beträgt ein Drittel des Eigenkapitals (ohne Sonderrücklagen) - § 56a KrO NRW • Überschüsse aus der Ergebnisrechnung können die Ausgleichsrücklage bis zum gesetzlichen Höchstbetrag verändern. • Ist die Ausgleichsrücklage durch Defizite aufgebraucht, führen weitere Defizite aus der Ergebnisrechnung zu einer Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, was weitere haushaltsrechtliche Konsequenzen auslöst. 38
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12.3 Jahresabschluss – Eigenkapital (Passiva) IV. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag - Ein Jahresüberschuss erhöht das Eigenkapital des Kreises; - Bei Jahresüberschuss Beschluss zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage oder zur Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Ein Jahresfehlbetrag vermindert das Eigenkapital des Kreises - Kann ein Jahresfehlbetrag nicht durch eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, gilt der Haushalt als nicht ausgeglichen (§ 75 Abs. 2 GO NRW) 39
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12.4 Jahresabschluss – Sonderposten (Passiva) I. Sonderposten für investive Zuwendungen Die Buchung einer Zuwendung als Sonderposten erfolgt mit Aktivierung des Vermögensgegenstandes, so dass gleichzeitig mit der Abschreibung des Vermögensgegenstandes die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt. II. Sonderposten für den Gebührenausgleich Kostenüberdeckungen in kostenrechnenden Einrichtungen (Gebührenhaushalte) sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen; sie dienen dem Ausgleich von Fehlbeträgen der Folgeperiode in den Bereichen - Abfallwirtschaft - Rettungsdienst 40
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12.5 Jahresabschluss – Rückstellungen (Passiva) I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (§ 36 Abs. 1 GemHVO NRW) • Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber aktiven Beamten und Versorgungsempfängern. Die Verpflichtung wird als Barwert ausgewiesen (Rechnungszinsfuß 5%) • Thema im Rechnungsprüfungsausschuss am 18.08.2015 II. Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien (§ 36 Abs. 2 GemHVO NRW) • Bewertung der Nachsorgeverpflichtungen für Deponien und Altlasten • zuletzt Thema im Kreistag am 30.09.2014 41
KREIS BORKEN Fachdienst Finanzen 12.5 Jahresabschluss - Rückstellungen (Passiva) III. Instandhaltungsrückstellungen (§ 36 Abs. 3 GemHVO NRW) • Für unterlassene Instandhaltungen • Nachholung muss hinreichend konkret beabsichtigt, einzeln bestimmt und wertmäßig bezifferbar sein IV. Sonstige Rückstellungen • Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (§ 36 Abs. 4 GemHVO NRW) • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren (§ 36 Abs. 5 GemHVO NRW) • Überstunden / Urlaub / Altersteilzeit / Prozessrisiken 42
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