Webinar Good Practice Mobilität - Mobilstationen Nordrhein-Westfalen 11.03.2021 Vorstellung von
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Webinar Good Practice Mobilität Mobilstationen Nordrhein-Westfalen 11.03.2021 Vorstellung von: Planungsgesellschaft mbH & Co. KG
Bürovorstellung büro stadtVerkehr 2 • Gründung: 2006, 2013 Umwandlung in eine GmbH Geschäftsführende Gesellschafter: Jean-Marc Stuhm, Alexander Denzer • Standorte: Hilden und Karby in Schleswig-Holstein (Zweigstelle) Interdisziplinäres Team aus Stadt- und Raumplanern, Verkehrsingenieuren und Geographen (13 feste, 4 freie Mitarbeiter/innen) • Schwerpunkte: Konzeptionelle Planungen (Integrierte Verkehrskonzepte, Mobilitätskonzepte, ÖV- und MIV-Verkehrsmodelle, Mobilstationen, Bauleitplanung, ÖPNV-Konzepte, Nahverkehrspläne), Bauplanungen (Planung von Verkehrsanlagen, Bauleitung) 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Gliederung 3 1. Organisation SPNV / ÖPNV in Nordrhein-Westfalen 2. Definition Mobilstation 3. Entwicklung Mobilstationen in NRW 4. Grundsätzliche Planungsansätze 5. Kategorisierung 6. Praxisbeispiele 7. Förderungen 8. Erkenntnisse 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Organisation ÖPNV / SPNV 4 Daten und Fakten: • Ca. 18 Millionen Menschen • 54 Kreise und kreisfreie Städte • ÖPNV Organisation auf Kreisebene (oder kreisfreie Städte) unter den Dachorganisationen • Die 3 Dachverbände verantworten Finanzierung, Förderung der Leistungsangebote (vorher teilweise Bezirksregierungen) Organisation Aufgabenträgerschaft Quelle: Ministerium für Verkehr des Landes NRW Quelle: Kompetenzcenter Marketing NRW 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Definition Mobilstationen 5 Mobilstationen sind: Multimodale Verknüpfungspunkte an denen mindestens zwei Verkehrsmittel verknüpft werden. Es muss dabei ein örtlicher Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln durch räumliche Konzentration der Angebote und bestenfalls durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen mit einem Wiederkennungswert für die Nutzerinnen und Nutzer möglich sein. Das wichtigste Merkmal: Verknüpfung mit dem SPNV / ÖPNV, außer der Mobilquartiersstation Internationale Bezeichnung: DIE MOBILSTATION…..gibt es nicht! Shared Mobility Hub 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Entwicklung Mobilstationen in NRW 6 Entwicklung in NRW / Meilensteine • Seit ca. 2013 in NRW im Sprachgebrauch, Bau erster Stationen • 2015: 1. Handbuch Mobilstationen NRW • 2017: 2. Handbuch Mobilstationen NRW • 2018: Grobkonzept Mobilstationen Nahverkehr Rheinland (NVR) • 2018: Erste Mobilstation in „Landesdesign“ (Erftstadt) • 2019: Gestaltungsleitfaden Mobilstationen • 2019: Bundesstadt Bonn als erste Großstadt in NRW mit umfassendem eigenen Gesamtkonzept (36 Mobilstationen) • 2019: Eröffnung 1. Quartiersmobilstation (Wuppertal) • 2020: Grobkonzept Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) • 2020: Konkrete begriffliche Festlegung „Mobilstationen“ in den Förderrichtlinien der 3 Dachverbände (NVR / VRR / NWL), Förderung nur in Verbindung mit ÖPNV / SPNV • 2020: Förderung „FöRiMM“ des Landes NRW zum Thema Mobilität und Mobilstationen • 2021: Grobkonzept Nahverkehr Westfalen-Lippe Rhein-Ruhr (NWL) • 2021: 3. Handbuch Mobilstationen NRW (praxisorientiert), noch Oben: Mobilstation Stadt Essen, Quelle: Ruhrbahn(2017) Mobilstation Erftstadt: alte Stele nicht erschienen Unten Mobilstation Erftstadt: eigene Aufnahme (2020) (2018) https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/vr/mobilstation-erftstadt/ 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Grundsätzliche Planungsansätze 7 Dachverbände NVR, NWL, VRR Oberzentren (z.B. Bonn, Köln, Münster, Dortmund etc.) In Abstimmung Fördermittelgeber, Verkehrsunternehmen, Grobkonzepte für das jeweilige Geltungsgebiet (2 abgeschlossen, 1 in Bearbeitung) • Bearbeitung Feinkonzepte und Ausbauplanungen in Zusammenarbeit mit Verkehrsunternehmen, Stadtwerken etc. Große und mittlere Kleine Städte und in Eigenregie. Städte Gemeinden • Ausführung und Betrieb ggf. über Eigenbetriebe (z.B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe). Feinkonzepte durch Eigene Feinkonzepte • Erweiterung um Kreise Ländliche Gebiete, kleine Städte und Gemeinden • Erweiterung um potenzielle Standorte auf Basis der potenzielle Standorte • Bearbeitung Feinkonzepte und Ausbauplanungen durch die • Vorbereitung Landkreise. Grobkonzepte, eigene Förderanträge Gutachten • Einbindung • Einbindung • Erarbeitung durch externe Planungsleistungen (Planungsbüros). Verkehrsunternehmen Verkehrsunternehmen • Ggf. Ausbauplanung • Enge Abstimmung mit Gemeinden, Verkehrsunternehmen, durch Kreis (bei Leitungsträger, Fördermittelgeber etc. Gemeinden) • Fertigstellung der Feinkonzepte mit Vorbereitung der Förderunterlagen, Regelung des Betriebs Finanzierung, Förderanträge, Finanzierung, Einreichen • Ggf. auch Übernahme der Ausbauplanung Ausbauplanung, Bau vorbereitete Förderanträge, Bau • Bau erfolgt durch die Gemeinden (es gibt auch Fälle, in denen der Kreis baut) 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Kategorisierung von Mobilstationen in NRW 8 Mit SPNV / ÖPNV Anschluss Ohne SPNV / ÖPNV Anschluss Stationen und Quartiersmobilstation Haltestellen ohne SZ SP lokal RZ RP (Stadtquartier, ÖPNV Verknüpfungsfunktion Gewerbegebiet) (Haltestellen mit nur 1 Ländliche Gebiete Städtische Gebiete Linie / ohne Anschluss (Mittlere und kleine Städte, Städtische Gebiete an SPNV) werden (Große- und mittlere Städte) zunächst Gemeinden) vernachlässigt Mindestausstattung (Erweiterung je nach Ausstattung Individuell Kategorisierung) • B+R SZ = Städtisch Zentral SP = Städtisch Peripher • Carsharing RZ = Regional Zentral • Bikesharing RP = Regional Peripher • Taxistellplätze • Sitzgelegenheiten • … • … • … 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Praxisbeispiel Kreis Euskirchen (Kreis plant, stimmt ab, Kommune baut) 9 Kreis Euskirchen ( 5 mittlere Städte, 6 Gemeinden), ca. 30 Standorte für Mobilstationen • Ca. 200.000 Einwohner • Ca. 1.250 Km² • 155 Einwohner / Km² Wichtigste Erkenntnisse aus dem Planungsprozess Wichtigste Erkenntnisse aus dem Planungsprozess Positiv: Negativ: • Erstellung Feinkonzept inkl. Abstimmung innerhalb 8 Monate • Umsetzung nicht flächendeckend gleichzeitig (Lücken im Netz) • Überwiegend gute Bereitschaft der Kommunen zur Mitarbeit • Bau einiger Stationen ist nicht absehbar • Schneller Zugriff auf vorhandene Flächen • Wechselnde Ansprechpartner in einzelnen Kommunen (teilweise 3- • Kreisweites grundsätzlich einheitliches Netz facher Wechsel) • Mit Verkehrsunternehmen RVK (Regionalverkehr Köln) kompetenter Partner in Umsetzung von Fahrradboxen und E-Bikeverleih • Ausbauplanung bleibt den Kommunen überlassen 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Praxisbeispiel Kreis Euskirchen Mobiliar 10 E-Tanksäule PKW Kreisweites E-Bikeverleihsystem (Ausschreibung (mit regionalem Energieunternehmen) und Organisation Betrieb über Verkehrsunternehmen) Erweiterung Aufbau Fahrradboxen (Ausschreibung und Organisation über Verkehrsunternehmen) Hinweis: alle Boxen laufen über ein verbandsweites gleiches Hintergrundsystem Ergänzung und Erneuerung von Überdachungen (durch Kommune) 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Praxisbeispiel Kreis Düren (Kreis plant, stimmt ab, Kommune baut) 11 Kreis Düren ( 5 mittlere Städte, 10 Gemeinden), ca. 50 Standorte für Mobilstationen • Ca. 265.000 Einwohner • Ca. 1.000 km² • 281 Einwohner / Km² Wichtigste Erkenntnisse aus dem Planungsprozess Wichtigste Erkenntnisse aus dem Planungsprozess Positiv: Negativ: • Alle Mobilstationen werden nahezu gleichzeitig errichtet • Langer Planungsprozess (ca. 14 Monate) • In allen Kommunen gleiches Mobiliar • Oftmals Änderungen bereits abgestimmter Planungen • Betreiber für Fahrradboxen einheitlich geregelt • Höhere Baukosten aufgrund der Größe des Kreises, schwierige Ausschreibungsprozesse • Kommunen sind in der Finanzplanung an kreisweites Ausschreibungsergebnis gebunden 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Typische Fragestellungen Kommunen 12 Was sind Mobilstationen? Wo bekomme ich die Förderungen her? Wo bekomme ich Strom her und wer beantragt ihn? Wer pflegt das alles? Wird das gefördert und wie hoch? Kann ich E-Bikeverleihstationen etablieren? Wieviel Platz wird benötigt? Welche Folgekosten kommen auf uns zu? Wer plant das und wer schreibt aus? Welche Fachabteilungen muss ich beteiligen? Wer betreibt die Station? Kriege ich Grundstückskäufe gefördert? Kann das wirtschaftlich betrieben werden? Brauchen wir einen Internetanschluss? 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Förderungen 13 3 Dachverbände (NVR, NWL,VRR) „Weiterleitungsrichtlinie“ Land NRW / Bundesmittel Förderungen: • Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen Förderungen: • B + R Systeme (z.B. Fahrradboxen) • Radstation • Überdachungen • Taxistände • Fahrradverleihsysteme • Dorfauto • P+R • Mobilstationenkonzepte • Beleuchtung • Radreperaturpunkt • Stele • Luftstationen • Öffentlicher WC • … ABER: Keine Elektromobilität (Ladesäuleninfrastruktur) ABER: Keine / wenig Elektromobilität (Ladesäuleninfrastruktur) Förderung nur im direkten Zusammenhang zu ÖPNV / SPNV Förderung auch ohne direkten Zusammenhang zu ÖPNV / SPNV FÖRDERQUOTE BIS ZU 90%! 11.03.2021 Mobilstationen NRW
Erkenntnisse/ Ausblick 14 Erstellung eines Gestaltungsleitfadens, ein verpflichtendes einheitliches, leicht verständlichen Design Erstellung eines praktischen Handbuchs Schulungsangebote für Kommunen Grobkonzept Mobilstationen für das ganze Bundesland Feinkonzepte Kreise/ Eigene Konzepte der kreisfreien Städte Umsetzung durch die Kreise/ Kommunen Quelle: Zukunftsnetz NRW 11.03.2021 Mobilstationen NRW
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. Alexander Denzer (Inhaber) E-Mail: denzer@buero-stadtverkehr.de 02103 / 91159 - 12 Büro StadtVerkehr Planungsgesellschaft mbH & Co. KG Mittelstraße 55 D-40721 Hilden Fon: 02103 / 91159-0 Fax: 02103 / 91159-22 www.buero-stadtverkehr.de Persönlich haftende Gesellschafterin: Büro Stadtverkehr Verwaltungs-GmbH Sitz Hilden, Amtsgericht Düsseldorf HRB 71255 11.03.2021 Mobilstationen NRW
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