Begleitheft zur Pauschalförderung 2021 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen
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Begleitheft zur Pauschalförderung 2021 für Selbsthilfegruppen in Hessen Erläuterungen zum Pauschalförderantrag Förderkriterien Allgemeine Nebenbestimmungen
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung5 2. Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag6 2.1 Allgemeine Angaben 6 2.1.1 Kontaktdaten 6 2.1.2 Angaben zu den Krankheiten, mit denen sich die Gruppe befasst 6 2.1.3 Allgemeine Angaben zur Gruppe 6 2.1.4 Bankverbindung 6 2.2 Voraussichtliche Ausgaben für das Jahr 2021 7 2.2.1 Miet- und Nebenkosten 7 2.2.2 Büroausstattung/-sachkosten 7 2.2.3 Technische Geräte 7 2.2.4 Laufende Kommunikationsgebühren/digitale Anwendungen und Angebote 8 2.2.5 Öffentlichkeitsarbeit 8 2.2.6 Fahrt-/Reisekosten für Gremiensitzungen 8 2.2.7 Qualifizierungskosten für Schulungen oder Fortbildungen 8 An der Erstellung des Begleitheftes waren die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft 2.2.8 Tagungs-, Kongress- und Messebesuche 9 der GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen beteiligt. 2.2.9 Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote 10 2.2.10 Mitgliedsbeiträge für Selbsthilfeorganisationen 10 GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen 2.2.11 Weitere Ausgabenpositionen 11 Postfach 1533 61285 Bad Homburg 2.3 Voraussichtliche Einnahmen für das Jahr 2021 11 Vorsitz der GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen: 2.3.1 Mitgliedsbeiträge 11 Susanne Strombach, AOK Hessen 2.3.2 Entnahme aus Rücklagen 11 Stand: 09.11.2020 2.3.3 Einnahmen von Dachverbänden/Landes-/Bundesverband 11 2.3.4 Bundes-, Landes- oder kommunale Mittel 11 2.3.5 Sponsoring/Spenden/Zuwendungen von Stiftungen 11 2.3.6 Weitere Einnahmen 11 2.3.7 Rückstellungen 11 2.3.8 Zweckgebundene Einnahmen 11 3
01 Einleitung Sehr geehrte Damen 2.4 Förderbedarf 2021 12 und Herren, seit vielen Jahren unterstützen und Maßgeblich für die Förderung ist der 2.5 Gesamtvermögen der Gruppe 12 fördern die gesetzlichen Krankenkassen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, und ihre Verbände die gesundheitsbezo- der vom GKV-Spitzenverband heraus 2.6 Abschließende Erklärung und Datenschutzhinweis 12 gene Selbsthilfe. Im Bereich der kassen- gegeben wird und an dessen Bearbei- artenübergreifenden Pauschalförderung tung auch die maßgeblichen Vertretun- geschieht dies gemeinsam durch die gen der Selbsthilfe beratend beteiligt 3. Förderkriterien für Selbsthilfegruppen14 Arbeitsgemeinschaft (ARGE) GKV-Selbst- werden. hilfeförderung in Hessen. 3.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen 14 In diesem Begleitheft finden Sie Hin- Die Pauschalförderung ist als Zuschuss weise zur Beantragung der kassen 3.2 Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen 15 für die originäre und vielfältige Selbst artenübergreifenden Pauschalförderung. hilfearbeit sowie für regelmäßig wieder- Neben den allgemeinen Förderkriterien kehrende Aufwendungen wie Miete, Bü- und Nebenbestimmungen finden Sie 3.3 Hessenspezifische Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen 16 roausstattung, Internetauftritte, Medien, Erläuterungen zu den förderfähigen 3.3.1 Antragstellung und Nachweis der Mittelvergabe 17 Fortbildungen und Schulungen sowie Ausgaben. Des Weiteren enthält das 3.3.2 Folgeförderung im laufenden Förderjahr 18 Reisekosten vorgesehen. Ab dem Jahr Begleitheft allgemeine Hinweise zu den 2021 wird auch die zunehmende Digi- einzelnen Positionen im Antragsformular 4. Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln talisierung der Selbsthilfe berücksichtigt. 2021. nach § 20 h SGB V20 Eine Vollfinanzierung ist allerdings ausgeschlossen und die Förderung wird Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre als Teilfinanzierung gewährt. Um über zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren 5. Ansprechpartner/-innen der hessischen Krankenkassen/Verbände die mögliche Förderhöhe entscheiden zu zuständigen Sachbearbeiter wenden. zur Pauschal- und Projektförderung24 können, ist es daher wichtig, dass bei einer Antragssumme ab 751 Euro alle Ihre ARGE GKV-Selbsthilfeförderung 6. Stichwortverzeichnis26 geplanten Einnahmen und Ausgaben für in Hessen das Förderjahr 2021 nachvollziehbar im Antragsformular aufgeführt werden. 4 Einleitung | 5
02 2.2 Voraussichtliche Ausgaben für das Jahr 2021 Porto Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Fachliteratur Pauschalförderantrag Machen Sie sich am Ende des Kalender- Sonstiges (bitte beschreiben) jahres Gedanken darüber, wie hoch Ihr gesamter Bedarf an finanziellen Mitteln für das nächste Jahr sein wird. Hierbei 2.2.3 Technische Geräte sollten Sie auf Ihre Erfahrungswerte der Die in diesem Text verwendeten Personen- Der Schriftverkehr an Privatadressen Bei technischen Geräten (Drucker, PC, vergangenen Jahre zurückgreifen. bezeichnungen dienen der textlichen wird selbstverständlich ohne Angabe der Beamer) ist das Wirtschaftlichkeitsge- Vereinfachung und schließen Angehörige Selbsthilfegruppe im Adressfeld versandt. Bei den Anträgen bis 750 Euro muss bei bot zu beachten. Die Neuanschaffung aller Geschlechter ein. Muss der Name der Selbsthilfegruppe im den entsprechenden Ausgabenpositionen von Geräten kann grundsätzlich nach Hier finden Sie Erläuterungen zu den Briefkopf ersichtlich sein, so tragen Sie ein Kreuz gesetzt werden. Bei Anträgen Ablauf von vier Kalenderjahren seit der einzelnen Positionen im Antragsformular. dies bitte im Feld „Kontaktadresse für den ab einem Förderbetrag von 751 Euro sind letztmaligen Anschaffung erfolgen. Eine Schriftverkehr“ ein. detailliertere Angaben notwendig. frühere Neuanschaffung muss detailliert Bitte beachten Sie folgende Antrags- begründet werden. fristen: Bei Auflösung einer Selbsthilfegruppe 2.1.2 Angaben zu den Krankheiten, 2.2.1 Miet- und Nebenkosten ist eine Rücksprache, bezüglich der an- Antrag für das 31.03.2021 mit denen sich die Gruppe befasst Notieren Sie die tatsächlichen Raumkos- geschafften Geräte, mit der GKV-Selbst- Förderjahr 2021 Bitte tragen Sie alle Krankheiten ein, mit ten/Miete für die regelmäßigen Gruppen- hilfeförderung erforderlich. 31.08.2021 Folgeförderung (bitte Hinweise in denen sich Ihre Gruppe befasst. Es sind treffen. In der Pauschalförderung werden Kapitel 3.3.2 beachten) auch indikationsübergreifende Gruppen als Zuschuss bis maximal 1.500 Euro Für die Neuanschaffung werden folgende förderfähig. anerkannt. Grenzwerte festgelegt: Erstantrag für Je Gruppe werden maximal zwei neu gegründete 30.11.2021 Nicht förderfähig sind die Kosten Computer mit höchstens 400 Euro pro Gruppen für Gymnastikräume, Schwimm- und 2.1.3 Allgemeine Angaben Gerät bezuschusst. Für die benötigte Turnhallen sowie für Privaträume. Falls zur Gruppe Software werden maximal 120 Euro in diesen Räumlichkeiten z. B. nach der Notieren Sie die Strukturdaten der jährlich angerechnet. 2.1 Allgemeine Angaben Gymnastikstunde ein Gruppentreffen mit Selbsthilfegruppe. Nennen Sie die Austausch stattfindet, können die Kosten Drucker, Kopierer, Scanner werden mit Anzahl der Treffen der Gesprächsselbst- anteilig bezuschusst werden. maximal 200 Euro bezuschusst 2.1.1 Kontaktdaten hilfe, bei denen sich die Gruppe zum Beamer werden mit maximal 200 Euro Tragen Sie als Antragsteller den Namen Austausch trifft. bezuschusst. Ihrer Selbsthilfegruppe ein. Füllen Sie 2.2.2 Büroausstattung/-sachkosten Ihre Kontaktdaten sowie die des Stell- Hierunter fallen z. B. 2.1.4 Bankverbindung vertreters inkl. Funktion (Gruppenleiter, Mobiliar (Wirtschaftlichkeitsgebot Kassierer) aus. In allen Fällen muss gewährleistet sein, beachten) dass die Gruppe jederzeit über die Mittel in voller Höhe verfügen kann. 6 Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 7
2.2.4 Laufende Kommunikations- 2.2.6 Fahrt-/Reisekosten für gebühren/digitale Angebote und Gremiensitzungen Anwendungen Fahrt-/Reisekosten für die Teilnahme Ein privater Telefonanschluss/Fax/Inter- an Gremiensitzungen, z. B. vom Verein, net wird mit höchstens 120 Euro pro Bundes-, Landes- oder Kreisverband, sind Jahr bezuschusst. förderfähig. Hierzu zählen u. a.: Ein Gruppenhandy wird mit höchstens Vorstandssitzung 360 Euro pro Jahr bezuschusst. Jahreshauptversammlung Laufende Kosten/Pflege der Home- Klausurtagung page (Erstellung = Projektförderung) Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten Regelmäßige Ausgaben für digitale sind entsprechend dem hessischen Angebote und Anwendungen Reisekostengesetz förderfähig. Zum Beispiel: 2.2.5 Öffentlichkeitsarbeit Wegstreckenentschädigung von Regelmäßig erscheinende Medien wie 0,35 Euro je Kilometer z. B. Mitgliederzeitschriften/Newsletter Bahnkosten für die 2. Klasse (Erstellung oder Bezug) Gruppenflyer/Plakate/Jahresprogram- me 2.2.7 Qualifizierungskosten für Schulungen oder Fortbildungen Zum Beispiel: 2.2.8 Tagungs-, Kongress- und Banner, Roll-ups Messebesuche Gemeint sind Fortbildungen, die zur PC-Schulung Regelmäßige Teilnahme an Aktions- Gruppenleitung bzw. zu administrativen Besuche von Tagungen, Kongressen und tagen, Messen, Gesundheitstagen Schulung zur Kontoführung Tätigkeiten befähigen. Förderfähig sind Messen betreffen den Erhalt von Informa- (Standgebühren, Fahrt- und Über- Kommunikationsschulung/ die Teilnahmegebühren sowie die Fahrt- tionen zum Krankheitsbild. Förderfähig nachtungskosten gemäß hessischem Konflikttraining und Übernachtungskosten. sind die Teilnahmegebühren sowie die Reisekostenrecht). Suchthelferausbildung Fahrt- und Übernachtungskosten von Zubehör für Aktionstage (Prospekt- Veranstaltungen in Deutschland. Pro Gruppe werden für Qualifizierungen ständer, Infostände, Give-aways). (Schulungen, Fortbildungen, T agungs-, Pro Gruppe werden für Qualifizierungen Hierbei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot Kongress- und Messebesuche) maximal (Schulungen, Fortbildungen, Tagungs-, einzuhalten (evtl. Kostenvoranschläge 3.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Kongress- und Messebesuche) maximal beifügen). Give-aways werden mit 3.000 Euro pro Jahr bezuschusst. höchstens 300 Euro pro Jahr bezu- schusst. 8 Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 9
2.2.11 Weitere Ausgabenpositionen 2.3.3 Einnahmen von Dachverbänden/ Landes-/Bundesverband Hier können Sie weitere Ausgaben benennen, über deren Förderfähigkeit Erhalten Sie von diesen Organisationen im Einzelfall zu entscheiden ist. Bitte anteilige Mitgliedsbeiträge oder sonstige geben Sie hier immer genau an, um Unterstützung, so tragen Sie diese bitte was es sich handelt (z. B. Ausgaben für hier ein. Versicherungen, Projekte). Versicherungsbeiträge werden mit 2.3.4 Bundes-, Landes- oder kom höchsten 500 Euro pro Gruppe pro Jahr munale Mittel bezuschusst. Die zu erwartenden Beträge sind Hier bitte auch die evtl. nicht förderfä- einzutragen. higen Ausgaben (z. B. Weihnachtsfeier) angeben. 2.3.5 Sponsoring/Spenden/ Zuwendungen von Stiftungen 2.3 Voraussichtliche Einahmen Die zu erwartenden Beträge sind zu für das Jahr 2021 benennen und einzutragen. Tragen Sie hier bitte alle voraussichtli- chen Einnahmen für das Jahr 2021 ein. 2.3.6 Weitere Einnahmen Der beantragte Pauschalförderbetrag Die zu erwartenden Beträge sind zu 2.2.9 Kosten für regelmäßig 2.2.10 Mitgliedsbeiträge für ist hier nicht zu berücksichtigen! benennen und einzutragen, z. B.: Zinsen, stattfindende Aktivitäten und Selbsthilfeorganisationen Erbschaften, Fördervereine, Lotterien, Angebote Förderfähig ist der geleistete Beitrag Bußgelder. 2.3.1 Mitgliedsbeiträge Für Aktivitäten, die einen engen Bezug an Landes- und/oder Bundesverbände, Die Summe der geleisteten Mitgliedsbei- zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der wenn die Leitung der Gruppe oder die träge der Gruppenteilnehmer/Vereinsmit- 2.3.7 Rückstellungen Selbsthilfegruppe haben und mindestens Ausübung einer Vorstandsposition nur glieder ist zu nennen, wenn die Gruppe einmal jährlich stattfinden (z. B. Ange- möglich ist, wenn diese Mitglied in einer Bitte tragen Sie die Rückstellungen aus Beiträge von den Teilnehmern einnimmt. hörigentreffen) oder jährlich wiederkeh- übergeordneten Struktur ist. den im Jahr 2020 bezuschussten und rende Gesundheitstage, Kongresse, bei nicht durchgeführten Weiterbildungsver- Nicht förderfähig sind die Mitgliedsbei- denen die Selbsthilfe der Organisator ist. anstaltungen etc. ein (siehe Anlage 4 des träge der einzelnen Gruppenmitglieder. 2.3.2 Entnahme aus Rücklagen Antragsformulars ab 751 Euro). Einmalig veranstaltete oder besuchte Bitte tragen Sie diese hier ein. Rücklagen, Aktionstage, Patiententreffen, Jubiläums- die im Antrag nicht als Einnahme aus- 2.3.8 Zweckgebundene Einnahmen feiern etc. fallen weiterhin unter die gewiesen werden, bitte unter dem Punkt Projektförderung. Ebenso die Kosten für „Gesamtvermögen der Gruppe“ berück- Hier sind der Verwendungszweck und der eingeladene Referenten. sichtigen. Betrag zu nennen. 10 Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 11
2.4 Förderbedarf 2021 2.6 Abschließende Erklärung und Datenschutzhinweis Um den Förderbedarf berechnen zu können, werden die voraussichtlichen Der gesamte Antrag muss von zwei Ver- Ausgaben und die Einnahmen mit- tretungsberechtigten der Selbsthilfegrup- einander verrechnet. Der Förderbetrag pe unterzeichnet werden. Es gilt neben durch die Krankenkassen ist als Zuschuss der Unterschrift des Gruppenleiters, der gedacht. Mit der kassenartenübergrei- Stellvertretung und des Kassierers auch fenden Pauschalförderung fördern die die Unterschrift eines Vertretungsberech- Krankenkassen und ihre Verbände somit tigten der Selbsthilfeorganisation, des neben anderen öffentlich-rechtlichen Ein- Bundes-, Landes- oder Kreisverbandes. richtungen die Strukturen der Selbsthilfe. Bei Selbsthilfegruppen, die kein eingetra- Hierdurch wird eine Basisfinanzierung gener Verein sind, kann ein Gruppenmit- der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe glied unterschreiben. gewährleistet. Eine Vollfinanzierung von Selbsthilfestrukturen ist laut dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung ausgeschlossen.1 2.5 Gesamtvermögen der Gruppe Bitte tragen Sie die Summe der Konto- stände zum 31.12.2020 inkl. der Barkas- se ein. Ab einem Gesamtvermögen von über 1.500 Euro legen Sie die geplante Verwendung des Gesamtvermögens im Antragsformular dar, da das vorhandene Gesamtvermögen über 1.500 Euro als Eigenanteil für die geplanten Ausgaben angerechnet wird. 1 S iehe Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 h SGB V vom 10. März 2000 in seiner Fassung vom 27. August 2020, Kap. A.3 und A.4 12 Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 13
03 der Einflussnahme wirtschaftlicher Interessen sein. unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe muss Förderkriterien für Selbsthilfegruppen gegeben sein. Neutrale inhaltliche Ausrichtung: Bei der Weitergabe von Informationen Es dürfen keine vorrangig wirtschaft- ist auf inhaltliche Neutralität und eine lichen/kommerziellen Zwecke verfolgt ausgewogene Darstellung zu achten. werden. Die Grundlage für die Förderung von Selbst- deren Selbsthilfearbeit und Interessen- Informationen und Empfehlungen der hilfegruppen ist der „Leitfaden des GKV- wahrnehmung durch die Betroffenen Es besteht die Pflicht zum sparsamen, Selbsthilfe einerseits und Werbung des Spitzenverbandes zur Förderung der Selbst- getragen wird (Selbsthilfeprinzip) und wirtschaftlichen und zweckgebunde- jeweiligen Unternehmens andererseits hilfe in der Fassung vom 27. August 2020“. nen Umgang mit Fördermitteln. die sich auf die gemeinsame Bewälti- sind zu trennen. Werbung von Wirt- gung von Krankheiten, Krankheitsfol- Fördermittelempfänger sind verpflich- schaftsunternehmen – insbesondere gen und/oder psychischen Problemen tet, auf die Förderung durch die GKV in schriftlichen Publikationen – ist zu richten und mit dazu beitragen, die hinzuweisen. kennzeichnen. Leitfaden zur persönliche Lebensqualität zu verbes- Selbsthilfeförderung Die Bestimmungen des Bundesdaten- Jegliche Kooperation mit und Unter- sern (gemäß Krankheitsverzeichnis). Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes schutzgesetzes bzw. der Landesdaten- zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom vom 27. August 2020 stützung durch Wirtschaftsunterneh- schutzgesetze und der EU-Datenschutz- men (wie z. B. Pharmaunternehmen 3.1 Allgemeine und Medizinproduktehersteller sowie Grundverordnung sind zu beachten. Fördervoraussetzungen (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und Dies gilt insbesondere auch bei der Nutzung digitaler Anwendungen. Glücksspielindustrie) ist transparent Zu den allgemeinen Fördervoraussetzun- zu gestalten. Anträge und Verwendungsnachweise gen zählen u. a.: sind von zwei legitimierten Vertretern Informations- und Beratungsangebote Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivi- oder einem Gruppenmitglied des In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen sollten sich auf der Bundes- und Lan- täten von wirtschaftlichen Interessen: Antragstellers zu unterzeichnen. desebene an anerkannten Qualitäts- Die Selbsthilfe hat ihre fachliche und kriterien orientieren.1 politische Arbeit ausschließlich an Über die Finanzsituation (Vorlage von 3.2 Besondere Förder- den Bedürfnissen und Interessen von Gefördert werden können Selbsthilfe- geplanten Einnahmen und Ausgaben) voraussetzungen für chronisch kranken und behinderten gruppen, und die Mittelverwendung in den Selbsthilfegruppen Menschen und deren Angehörigen die für ihre Mitglieder und deren Antragsunterlagen ist Transparenz auszurichten. In allen Fällen von Zu- Zusätzlich zu den allgemeinen Förder- Angehörige gegenseitige Hilfe und herzustellen. sammenarbeit und Kooperationen, voraussetzungen und den genannten Unterstützung anbieten und auch ideeller Art, hat sie die voll- Die Bereitschaft zur partnerschaft- Förderzwecken sind von allen Selbsthilfe- einen Erfahrungsaustausch über ana- ständige Kontrolle über die Inhalte lichen Zusammenarbeit mit den gruppen die folgenden Voraussetzungen loge Angebote (z. B. Treffen vor Ort) ihrer Arbeit, deren Umsetzung sowie Krankenkassen und ihren Verbänden zu erfüllen: und/oder digitale Angebote und An- die Verwendung der Fördermittel zu wendungen ermöglichen und behalten. Sie muss unabhängig von 1 Siehe hierzu u. a. Checkliste Gesundheitsinformationen unter www.gesundheitsziele.de. 14 Förderkriterien für Selbsthilfegruppen | 15
Die Gruppengröße umfasst mindes- Die Selbsthilfegruppe, die digitale tens sechs Mitglieder. Anwendungen und Angebote nutzt und anbietet, hat im Antrag zu Die Selbsthilfegruppe weist eine belegen, dass diese die geltenden verlässliche/kontinuierliche Gruppen- Anforderungen an Datenschutz und arbeit und Erreichbarkeit (Benennung Datensicherheit gewährleisten. Ansprechpartnerin bzw. Ansprech- partner und Kontaktadresse) nach. Ihr Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur Wirkungskreis ist die Kommune, der für die Zwecke der Selbsthilfegruppe Kreis, die Region. eingerichtetes gesondertes Konto (siehe Punkt 3 der allgemeinen Neben- Die Selbsthilfegruppe gibt ihr Angebot bestimmungen). regelmäßig öffentlich bekannt (bei- spielsweise bei der örtlichen Selbst- hilfekontaktstelle, in der (regionalen) 3.3 Hessenspezifische Presse und/oder im Internet). Fördervoraussetzungen Die Selbsthilfegruppe ist offen für für Selbsthilfegruppen neue Mitglieder. In Hessen sind weitere Fördervorausset- Selbsthilfegruppen, die erstmals einen Die Gruppenmitglieder und die zungen zu beachten: Antrag auf Pauschalförderung stellen, Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich 3.3.1 Antragstellung und Nachweis Der Gruppensitz befindet sich in müssen eine Anerkennung durch die und ohne professionelle Leitung durch der Mittelvergabe Hessen. jeweils zuständige Selbsthilfekontakt- z. B. Ärzte oder andere Vertreter von stelle, durch eine Selbsthilfeorganisa- Förderanträge sind schriftlich im Gesundheits- und Sozialberufen. Dies Jede Gruppe benennt einen eigenen tion, eine örtliche Behörde oder durch- Original anhand der bereitgestellten schließt eine gelegentliche Hinzu- Ansprechpartner. einen Wohlfahrtsverband über ihre Antragsvordrucke zu stellen. ziehung von Experten zu bestimmten Jede Gruppe, die gefördert werden Gründung und Existenz vorlegen. Fragestellungen nicht aus. Anträge sind vollständig auszufüllen möchte, stellt einen eigenen Antrag Es finden mindestens vier Gruppen- und mit allen erforderlichen Unter- Die Selbsthilfegruppe hat ein Grün- mit eigener Bankverbindung. treffen im Jahr statt. Diese werden lagen rechtzeitig unter Berücksichti- dungstreffen durchgeführt und ihre Die Gruppe muss zum Stichtag 31.03. regelmäßig öffentlich bekannt gege- gung der geltenden Antragsfristen Existenz protokolliert. Sofern das Grün- eines Jahres seit mindestens drei Mo- ben. Abweichungen bei spezifischen einzureichen. Anträge sind von zwei dungstreffen unter Nutzung digitaler naten bestehen. Krankheitsbildern oder Organisations- legitimierten Vertretern des Antrag- Anwendungen durchgeführt wurde, Besteht die Gruppe zum Stichtag noch formen sind möglich. stellers zu unterzeichnen. ist nachzuweisen, dass die geltenden nicht seit mindestens drei Monaten, Anforderungen an Datenschutz und Therapiegruppen (z. B. Gruppen, die Eine parallele Antragstellung in meh- so ist die unterjährige Stellung eines Datensicherheit gewährleistet sind und Funktionstraining durchführen) müs- reren Bundesländern und über Förder- Erstantrages bis zum 30.11. des die dafür notwendigen rechtlichen sen die Anzahl der Gruppengespräche Antragsjahres möglich. Voraussetzungen eingehalten wurden. nachweisen. 16 Förderkriterien für Selbsthilfegruppen | 17
ebenen hinweg ist unzulässig. Ausgaben zum Erstantrag haben, die nicht mit den zur Verfügung stehen- Ab einer Fördersumme von 751 Euro den Mitteln, Spenden oder Rücklagen ist die bestimmungsgemäße und finanziert werden können und zur zweckgebundene Verwendung der Zeit des Erstantrags nicht abzusehen Fördergelder des Vorjahres in einem waren. Verwendungsnachweis aufzuführen. Dieser besteht aus einem zahlenmäßi- Die Selbsthilfegruppe weist die gen Nachweis und einem Tätigkeitsbe- zusätzlich beantragten Mittel mit richt. Bei Förderbeträgen bis 750 Euro den Mitteln des Erstantrags in einer entfällt der Tätigkeitsbericht und es ist Gesamtabrechnung in Form einer nur die zweckmäßige und sachgerech- Verwendungsbestätigung oder eines te Mittelverwendung zu bestätigen Verwendungsnachweises zum Stichtag (Verwendungsbestätigung). 31.03. des Folgejahres nach. 3.3.2 Folgeförderung im laufenden Förderjahr Ab dem Förderjahr 2017 können Selbst- hilfegruppen eine Folgeförderung für ungeplante oder zusätzliche Kosten erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind: Gefördert werden können Selbsthilfe- gruppen, die bereits einen fristge- rechten ersten Antrag im Förderjahr gestellt haben. Gefördert werden können Selbst- hilfegruppen, bei denen die oben beschriebenen Fördervoraussetzungen weiterhin bestehen. Die Antragsfrist für diese Gruppen ist der 31.08. des Förderjahres. Gefördert werden können Selbsthilfe- gruppen, die nachweislich zusätzliche 18 Förderkriterien für Selbsthilfegruppen | 19
04 Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20 h SGB V Fördermittelempfänger sind verpflichtet, handkonto oder ein Konto, das für die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu die Gruppe als Gesellschaft bürger- beachten. lichen Rechts eingerichtet wurde. Erhält die Gruppe kein eigen- Anforderung und Verwendung der ständiges Konto bei einer Bank, Fördermittel können Krankenkassen alternativ ein Unterkonto eines Girokon- 1. Die Fördermittel sind zweckgebun- tos, ein Sparkonto oder ein von den, wirtschaftlich und sparsam zu einem Treuhänder eingerichtetes verwenden. Konto akzeptieren. Die oder der 2. Der Fördermittelempfänger hat alle Kontoverfügungsberechtigte einer eigenen Mittel und Einnahmen, die nicht verbandlich organisierten mit dem Förderzweck zusammen- Selbsthilfegruppe ist verpflichtet hängen (insbesondere Zuwendungen, sicherzustellen, dass die Fördermit- für die jeweilige Untergliederung 5. Der Fördermittelempfänger darf keine Leistungen Dritter, Einnahmen aus tel ausschließlich für Zwecke der angelegt wurde und über das die vorrangig wirtschaftlichen/kommer- Sponsoring etc.) als Deckungsmittel Gruppe unter Berücksichtigung Selbsthilfegruppe in voller Höhe ver- ziellen Zwecke verfolgen. aller Ausgaben einzusetzen. Sofern des Leitfadens zur Selbsthilfeför- fügen kann. Die oder der Konto- Rücklagen bestehen und diese im An- derung verwendet werden. Sie/ verfügungsberechtigte einer un- Nachträgliche Ermäßigung der Ausga- trag nicht als Eigenmittel ausgewie- Er hat zudem sicherzustellen, dass selbstständigen Untergliederung ben oder Änderung der Finanzierung sen werden, ist dies zu begründen. die Gruppe in voller Höhe über die ist verpflichtet sicherzustellen, dass 6. Ermäßigen sich nach der Bewilligung 3. Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur Mittel verfügt. die Fördermittel ausschließlich für die im Haushaltsplan/Finanzierungs- für die Zwecke der Selbsthilfegruppe Zwecke der Gruppe unter Berück- b. Konto für Selbsthilfegruppen, die plan angegebenen Gesamtausgaben, gesondertes Konto: sichtigung des Leitfadens zur Selbst- unselbstständige Untergliederun- erhöhen sich die Deckungsmittel oder hilfeförderung verwendet werden. a. Konto für nicht verbandlich gen von rechtsfähigen Bundes- treten neue Deckungsmittel hinzu, so organisierte Selbsthilfegruppen oder Landesverbänden sind 4. Die Bildung von Rückstellungen ist ermäßigen sich die Fördermittel. Diese Diese benennen grundsätzlich ein Diese benennen ein buchhalteri- zulässig, soweit sie gesetzlich (z. B. sind auf Anforderung des Fördermittel von einem Gruppenmitglied für sches (Unter-)Konto des Gesamtver- durch das Handelsgesetzbuch) vor- gebers hin ganz oder teilweise zurück- die Gruppe eingerichtetes Treu- eins, dessen Mitglied sie sind, das geschrieben ist. zuerstatten. Dies gilt nur, soweit die 20 Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20 h SGB V | 21
Fördermittel laut Bewilligungsschreiben Eröffnung oder Beantragung eines wechsel oder nach Auflösung der Bei der Weitergabe von Informatio- als Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzie- Insolvenzverfahrens. Selbsthilfestruktur für eine Prüfung nen hat er auf inhaltliche Neutralität rung gewährt werden. zur Verfügung stehen. und eine ausgewogene Darstellung Nachweis der Mittelverwendung zu achten. Informationen und Emp- Zur Erfüllung des Förderzwecks Erstattung (Rückforderung) der fehlungen der Selbsthilfe einer- 11. Die Verwendungsbestätigung bzw. beschaffte Gegenstände Fördermittel seits und Werbung des jeweiligen der Verwendungsnachweis ist von Unternehmens andererseits sind zu 7. Der Fördermittelempfänger hat zwei legitimierten Vertretern des An- 16. Erforderliche Auskünfte sind gegenüber trennen. Werbung von Wirtschafts- Gegenstände, deren Anschaffungs- tragstellers zu unterzeichnen. dem Fördermittelgeber zu erteilen. unternehmen – insbesondere in wert 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) 12. Die Kassen- und Buchführung sind 17. Die Fördermittel sind ganz oder teil- schriftlichen Publikationen – ist zu übersteigt, zu inventarisieren. sorgfältig und für den Fördermittelge- weise zu erstatten, wenn das Bewil- kennzeichnen. ber nachvollziehbar zu führen. ligungsschreiben nach den Vorschrif- Informations- und Mitteilungspflichten Jegliche Kooperation und Unterstüt- ten des SGB X (§ 44 ff.) oder anderen 13. Die Verwendung der Fördermittel ist zung durch Wirtschaftsunternehmen 8. Der Fördermittelempfänger ist zu Rechtsvorschriften mit Wirkungen für mit einer Verwendungsbestätigung (wie z. B. Pharmaunternehmen und einer partnerschaftlichen Zusammen- die Vergangenheit zurückgenommen bzw. mit einem Verwendungsnach- Medizinproduktehersteller sowie arbeit mit den Krankenkassen und oder widerrufen oder sonstig unwirk- weis und Tätigkeitsbericht nachzu- (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und ihren Verbänden unter Wahrung sam ist. weisen. Hierbei ist die im Bewilli- Glücksspielindustrie) ist transparent der Neutralität und Unabhängigkeit gungsschreiben festgelegte Frist zu zu gestalten. verpflichtet. beachten. Sonstiges 19. Die Bestimmungen des Bundesdaten- 9. Der Fördermittelempfänger soll auf die 14. Der Fördermittelnehmer hat auf An- 18. Neutralität und Unabhängigkeit: schutzgesetzes bzw. der Landesdaten- Förderung durch die GKV hinweisen. forderung Bücher, Belege und sons- Der Fördermittelempfänger hat die schutzgesetze und der EU-Datenschutz- 10. Der Fördermittelempfänger ist ver- tige Geschäftsunterlagen vorzulegen Unabhängigkeit seiner Selbsthilfeakti- Grundverordnung sind zu beachten, pflichtet, dem Fördermittelgeber sowie ggf. eine örtliche Erhebung zu vitäten von wirtschaftlichen Interes- insbesondere im Hinblick auf die Wei- mitzuteilen, ob ermöglichen. sen zu wahren und seine fachliche tergabe personenbezogener Daten. und politische Arbeit ausschließlich a. er nach Vorlage des Haushalts- 15. Der Fördermittelempfänger hat alle Dies gilt insbesondere auch bei der an den Bedürfnissen und Interessen plans / Finanzierungsplans weitere mit der Förderung zusammenhän- Nutzung digitaler Anwendungen. von chronisch kranken und behinder- Fördermittel bei anderen Stellen be- genden Unterlagen (Einzelbelege, 20. Die Förderung erfolgt ohne rechtliche ten Menschen und deren Angehöri- antragt hat oder von ihnen erhält, Verträge etc.) in der Regel sechs Jahre Verpflichtung für Zahlungen in den gen auszurichten. In allen Fällen von nach Beendigung der Förderung b. sich maßgebliche, für die Förderung Folgejahren. Zusammenarbeit und Kooperationen, aufzubewahren, sofern nicht aus wichtige Umstände ändern oder auch ideeller Art, hat er die vollstän- Rechtsgründen oder aufgrund steuer- wegfallen. Hierzu zählt die Infor- dige Kontrolle über die Inhalte seiner licher Vorschriften eine längere Auf- mation über maßgebliche Verände- Arbeit, deren Umsetzungen sowie bewahrungsfrist notwendig ist. Er hat rungen des Vorhabens hinsichtlich die Verwendung der Fördermittel zu sicherzustellen, dass die Unterlagen Finanzierung, Zuwendungszweck, behalten. insbesondere nach einem Ämter- Erfüllung der Auflagen sowie bei 22 Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20 h SGB V | 23
05 Ansprechpartner/-innen der hessischen Krankenkassen/Verbände zur Pauschal- und Projektförderung AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen Susanne Strombach und Bettina Graupe Telefon: 06172 272-178 oder -172 E-Mail: Susanne.Strombach@he.aok.de, Bettina.Graupe@he.aok.de BKK Landesverband Süd Vera Eifert Telefon: 07154 1316305 E-Mail: v.eifert@bkk-sued.de IKK classic Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (nur Pauschalförderung) Birgit Pelc Klaus Schneider Telefon: 0611 7377-455011 Telefon: 0561 785-15893 E-Mail: Birgit.Pelc@ikk-classic.de E-Mail: Klaus.Schneider@svlfg.de Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt am Main Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Hessen Antonella Aiese-Prestino Özde Mengüs Telefon: 069 74301905 Telefon: 069 962168-71 E-Mail: Antonella.Aiese-Prestino@kbs.de E-Mail: Oezde.Mengues@vdek.com 24 Ansprechpartner/-innen | 25
06 Stichwortverzeichnis Aktionstage – 8, 10 Mietkosten – 7 Allgemeine Nebenbestimmungen – 20 Mitgliedsbeiträge – 10, 11 Ansprechpartner – 24, 25 Nachweis der Mittelvergabe – 17, 18 Antragsfrist – 6, 17, 18 Nebenkosten – 7 Antragstellung – 17 Qualifizierungskosten – 8, 9 Ausgaben – 7, 8, 11, 12, 15, 18, 20, 21 Reisekosten – 8 Bankverbindung – 6, 16 Roll-up – 8 Banner – 8 Rückforderung von Fördermitteln – 23 Büroausstattung – 7 Rücklagen – 11, 18, 20 Datenschutzhinweis – 12, 15, 16, 23 Sachkosten – 7 Digitale Angebote und Schulungen – 8, 9 Anwendungen – 8, 14, 15, 16, 23 Spenden/Sponsoring – 11, 18 Einnahmen – 11 ff. Standgebühren – 8 Fahrtkosten – 8 Tagungen – 8, 9 Flyer – 8 Technische Geräte – 7 Folgeförderung – 6, 18 Telefon – 8 Förderbedarf – 12 Unterschrift – 12 Fördervoraussetzungen – 14, 15, 16 Vorstandssitzung – 8 Fortbildungen – 8, 9 Zubehör für Aktionstage – 8 Gesamtvermögen – 11, 12 Gesundheitstage – 8, 10 Internet – 8 Jahreshauptversammlung – 8 Jahresprogramme – 8 Klausurtagung – 8 Kongresse – 9, 10 Kontaktdaten – 6 Messebesuche – 8, 9 26 Stichwortverzeichnis | 27
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