Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen ● Erläuterungen zum Pauschalförderantrag ● Förderkriterien ● Allgemeine Nebenbestimmungen
An der Erstellung des Begleitheftes waren die Mitglieder der GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen beteiligt. GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen Postfach 1533 61285 Bad Homburg Vorsitz der GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen: Susanne Strombach, AOK Hessen Stand: 14.12.2021
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung5 2. Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag6 2.1 Allgemeine Angaben 6 2.1.1 Kontaktdaten 6 2.1.2 Angaben zu den Krankheiten, mit denen sich die Gruppe befasst 6 2.1.3 Allgemeine Angaben zur Gruppe 6 2.1.4 Bankverbindung 7 2.2 Voraussichtliche Ausgaben für das Jahr 2022 7 2.2.1 Miet- und Nebenkosten 7 2.2.2 Büroausstattung/-sachkosten 7 2.2.3 Technische Geräte 7 2.2.4 Laufende Kommunikationsgebühren/digitale Angebote und Anwendungen 8 2.2.5 Öffentlichkeitsarbeit 8 2.2.6 Fahrt-/Reisekosten für Gremiensitzungen 8 2.2.7 Qualifizierungskosten für Schulungen oder Fortbildungen 8 2.2.8 Tagungs-, Kongress- und Messebesuche 9 2.2.9 Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote 10 2.2.10 Weitere Ausgabenpositionen 10 2.3 Voraussichtliche Einnahmen für das Jahr 2022 11 2.3.1 Mitgliedsbeiträge 11 2.3.2 Entnahme aus Rücklagen 11 2.3.3 Einnahmen von Dachverbänden/Landes-/Bundesverband 11 2.3.4 Bundes-, Landes- oder kommunale Mittel 11 2.3.5 Sponsoring/Spenden/Zuwendungen von Stiftungen 11 2.3.6 Weitere Einnahmen 11 2.3.7 Rückstellungen 11 2.3.8 Zweckgebundene Einnahmen 11 3
2.4 Förderbedarf 2022 12 2.5 Gesamtvermögen der Gruppe 12 2.6 Abschließende Erklärung und Datenschutzhinweis 12 3. Förderkriterien für Selbsthilfegruppen14 3.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen 14 3.2 Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen 15 3.3 Hessenspezifische Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen 16 3.3.1 Antragstellung und Nachweis der Mittelvergabe 17 3.3.2 Folgeförderung im laufenden Förderjahr 18 4. Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V20 5. Ansprechpartner/-innen der hessischen Krankenkassen/Verbände zur Pauschal- und Projektförderung24 6. Stichwortverzeichnis26 4
1 Einleitung Sehr geehrte Damen und Herren, seit vielen Jahren unterstützen und fördern dessen Bearbeitung auch die maßgeblichen die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Ver- Vertretungen der Selbsthilfe beratend beteiligt bände die gesundheitsbezogene Selbsthilfe. werden. Im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung geschieht dies gemeinsam In diesem Begleitheft finden Sie Hinweise zur durch die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen. Beantragung der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Neben den allgemeinen Die Pauschalförderung ist als Zuschuss Förderkriterien und Nebenbestimmungen für die originäre und vielfältige Selbsthilfe- finden Sie Erläuterungen zu den förderfähi- arbeit sowie für regelmäßig wiederkehrende gen Ausgaben. Alle weiteren Ausgaben einer Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Selbsthilfegruppe, die nicht im Begleitheft Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und aufgeführt sind, sind in der Regel nicht förder- Schulungen sowie Reisekosten vorgesehen. fähig. Des Weiteren enthält das Begleitheft Ab 2021 wird auch die zunehmende Digita- allgemeine Hinweise zu den einzelnen Posi- lisierung der Selbsthilfe berücksichtigt. Eine tionen im Antragsformular 2022. Vollfinanzierung ist allerdings ausgeschlossen und die Förderung wird als Teilfinanzierung Bitte beachten Sie die jeweilige Antragsfrist. gewährt. Um über die mögliche Förderhöhe Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Ein- entscheiden zu können, ist es daher wichtig, gangsstempel der GKV-Selbsthilfeförderung dass bei einer Antragssumme ab 751 Euro und nicht der Poststempel auf dem Briefum- alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für schlag. das Förderjahr 2022 nachvollziehbar im An- tragsformular aufgeführt werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre zu- ständige Sachbearbeiterin/Ihren zuständigen Maßgeblich für die Förderung ist der Leit- Sachbearbeiter wenden. faden zur Selbsthilfeförderung, der vom GKV- Spitzenverband herausgegeben wird und an Ihre GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen Einleitung | 5
2 Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag Die in diesem Text verwendeten Personen- Ihrer Selbsthilfegruppe ein. Füllen Sie bezeichnungen dienen der textlichen Ihre Kontaktdaten sowie die des Stell- Vereinfachung und schließen Angehörige vertreters inkl. Funktion (Gruppenleiter, aller Geschlechter ein. Kassierer) aus. Hier finden Sie Erläuterungen zu den Der Schriftverkehr an Privatadressen einzelnen Positionen im Antragsformular. wird selbstverständlich ohne Angabe der Selbsthilfegruppe im Adressfeld versandt. Bitte beachten Sie folgende Antrags- Muss der Name der Selbsthilfegruppe im fristen: Briefkopf ersichtlich sein, so tragen Sie Antrag für das dies bitte im Feld „Kontaktadresse für den 31.03.2022 Förderjahr 2022 Schriftverkehr“ ein. 31.08.2022 Folgeförderung (bitte Hinweise in Kapitel 3.3.2 beachten) 2.1.2 Angaben zu den Krankheiten, mit denen sich die Gruppe befasst Erstantrag für neu gegründete 30.11.2022 Bitte tragen Sie alle Krankheiten ein, mit Gruppen denen sich Ihre Gruppe befasst. Es sind auch indikationsübergreifende Gruppen Bitte beachten Sie, dass bei der An- förderfähig. tragsfrist der Posteingangsstempel bei der GKV-Selbsthilfeförderung 2.1.3 Allgemeine Angaben maßgeblich ist. zur Gruppe Notieren Sie die Strukturdaten der 2.1 Allgemeine Angaben Selbsthilfegruppe. Nennen Sie die Anzahl der Treffen, bei denen sich die 2.1.1 Kontaktdaten Selbsthilfegruppe zum Austausch trifft. Tragen Sie als Antragsteller den Namen 6
2.1.4 Bankverbindung 2.2.2 Büroausstattung/-sachkosten In allen Fällen muss gewährleistet sein, Hierunter fallen z. B. dass die Gruppe jederzeit über die Mittel ● Mobiliar (Wirtschaftlichkeitsgebot in voller Höhe verfügen kann. beachten) ● Porto ● Fachliteratur 2.2 Voraussichtliche Ausgaben ● Sonstiges (bitte beschreiben) für das Jahr 2022 Machen Sie sich am Ende des Kalender- 2.2.3 Technische Geräte jahres Gedanken darüber, wie hoch Ihr Bei technischen Geräten (Drucker, PC, gesamter Bedarf an finanziellen Mitteln Beamer) ist das Wirtschaftlichkeitsge- für das nächste Jahr sein wird. Hierbei bot zu beachten. Die Neuanschaffung sollten Sie auf Ihre Erfahrungswerte der von Geräten kann grundsätzlich nach vergangenen Jahre zurückgreifen. Ablauf von vier Kalenderjahren seit der Bei den Anträgen bis 750 Euro muss bei letztmaligen Anschaffung erfolgen. Eine den entsprechenden Ausgabenpositionen frühere Neuanschaffung muss detailliert ein Kreuz gesetzt werden. Bei Anträgen begründet werden. ab einem Förderbetrag von 751 Euro sind Bei Auflösung einer Selbsthilfegruppe ist detailliertere Angaben notwendig. eine Rücksprache bezüglich der ange- schafften Geräte mit der GKV-Selbst- hilfeförderung erforderlich. 2.2.1 Miet- und Nebenkosten Notieren Sie die tatsächlichen Raumkos- Für die Neuanschaffung werden folgende ten/tatsächliche Miete für die regelmä- Grenzwerte festgelegt: ßigen Gruppentreffen. In der Pauschal- ● Je Gruppe werden maximal zwei förderung werden als Zuschuss maximal Computer mit höchstens 400 Euro pro 1.500 Euro anerkannt. Gerät bezuschusst. Für die benötigte Nicht förderfähig sind die Kosten Software werden maximal 120 Euro für Gymnastikräume, Schwimm- und jährlich angerechnet. Turnhallen sowie für Privaträume. Falls ● Drucker, Kopierer, Scanner werden mit in diesen Räumlichkeiten z. B. nach der maximal 200 Euro bezuschusst. Gymnastikstunde ein Gruppentreffen mit ● Beamer werden mit maximal 200 Euro Austausch stattfindet, können die Kosten bezuschusst. anteilig bezuschusst werden. Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 7
● Ein extra für die Gruppe angeschafftes ● Zubehör für Aktionstage (Prospekt- Handy (ohne Vertrag) wird mit maximal ständer, Infostände, Give-aways). 300 Euro bezuschusst. Hierbei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten (evtl. Kostenvoranschläge beifügen). Give-aways werden mit 2.2.4 Laufende Kommunikations höchstens 300 Euro pro Jahr bezu- gebühren/digitale Angebote und schusst. Anwendungen ● Ein privater Telefon-, Fax- und/oder 2.2.6 Fahrt-/Reisekosten für Internetanschluss wird mit höchstens Gremiensitzungen 120 Euro pro Jahr bezuschusst. Fahrt-/Reisekosten für die Teilnahme ● Die Telefonkosten für ein Gruppenhan- an Gremiensitzungen, z. B. vom Verein, dy werden mit höchstens 360 Euro pro Bundes-, Landes- oder Kreisverband, sind Jahr bezuschusst. förderfähig. Hierzu zählen u. a.: ● Laufende Kosten/Pflege der Home- ● Vorstandssitzung page (Erstellung = Projektförderung) ● Jahreshauptversammlung ● Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen ● Klausurtagung Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind entsprechend dem hessischen 2.2.5 Öffentlichkeitsarbeit Reisekostengesetz förderfähig. ● Regelmäßig erscheinende Medien wie Zum Beispiel: z. B. Mitgliederzeitschriften/Newsletter (Erstellung oder Bezug) ● Wegstreckenentschädigung von 0,35 Euro je Kilometer ● Gruppenflyer/Plakate/Jahresprogram- me ● Bahnkosten für die 2. Klasse ● Banner, Roll-ups ● Regelmäßige Teilnahme an Aktions- 2.2.7 Qualifizierungskosten für tagen, Messen, Gesundheitstagen Schulungen oder Fortbildungen (Standgebühren, Fahrt- und Über- Gemeint sind Fortbildungen, die zur nachtungskosten gemäß hessischem Gruppenleitung bzw. zu administrativen Reisekostenrecht) Tätigkeiten befähigen. Förderfähig sind die Teilnahmegebühren sowie die Fahrt- und Übernachtungskosten. 8
Zum Beispiel: 2.2.8 Tagungs-, Kongress- und Messebesuche ● PC-Schulung Besuche von Tagungen, Kongressen und ● Schulung zur Kontoführung Messen betreffen den Erhalt von Informa- ● Kommunikationsschulung/ tionen zum Krankheitsbild. Förderfähig Konflikttraining sind die Teilnahmegebühren sowie die ● Suchthelferausbildung Fahrt- und Übernachtungskosten von Veranstaltungen in Deutschland. Pro Gruppe werden für Qualifizierungen (Schulungen, Fortbildungen, Tagungs-, Die Verpflegungskosten sind selbst zu Kongress- und Messebesuche) maximal tragen. 3.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Pro Gruppe werden für Qualifizierungen (Schulungen, Fortbildungen, Tagungs-, Kongress- und Messebesuche) maximal 3.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 9
2.2.9 Kosten für regelmäßig Projektförderung. Ebenso die Kosten für stattfindende Aktivitäten und eingeladene Referenten. Angebote Für Aktivitäten, die einen engen Bezug 2.2.10 Weitere Ausgabenpositionen zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Hier können Sie weitere Ausgaben Selbsthilfegruppe haben und mindestens benennen, über deren Förderfähigkeit einmal jährlich stattfinden (z. B. Ange- im Einzelfall zu entscheiden ist. Bitte hörigentreffen), oder jährlich wiederkeh- geben Sie hier immer genau an, um rende Gesundheitstage, Kongresse, bei was es sich handelt. denen die Selbsthilfe der Organisator ist. Einmalig veranstaltete oder besuchte Hier bitte auch die evtl. nicht förderfä- Aktionstage, Patiententreffen, Jubiläums higen Ausgaben (z. B. Weihnachtsfeier) feiern etc. fallen weiterhin unter die angeben. 10
2.3.4 Bundes-, Landes- oder kom 2.3 Voraussichtliche Einnah- munale Mittel men für das Jahr 2022 Die zu erwartenden Beträge sind einzutragen. Tragen Sie hier bitte alle voraussichtli- chen Einnahmen für das Jahr 2022 ein. Der beantragte Pauschalförderbetrag 2.3.5 Sponsoring/Spenden/ ist hier nicht zu berücksichtigen! Zuwendungen von Stiftungen Die zu erwartenden Beträge sind zu 2.3.1 Mitgliedsbeiträge benennen und einzutragen. Die Summe der geleisteten Mitgliedsbei- träge der Gruppenteilnehmer/Vereinsmit- 2.3.6 Weitere Einnahmen glieder ist zu nennen, wenn die Gruppe Die zu erwartenden Beträge sind zu Beiträge von den Teilnehmern einnimmt. benennen und einzutragen, z. B.: Zinsen, Erbschaften, Fördervereine, Lotterien, 2.3.2 Entnahme aus Rücklagen Bußgelder. Bitte tragen Sie diese hier ein. Rücklagen, die im Antrag nicht als Einnahme aus- 2.3.7 Rückstellungen gewiesen werden, bitte unter dem Punkt „Gesamtvermögen der Gruppe“ berück- Bitte tragen Sie die Rückstellungen aus sichtigen. den im Jahr 2021 bezuschussten und nicht durchgeführten Weiterbildungsver- anstaltungen etc. ein (siehe Anlage 4 des 2.3.3 Einnahmen von Dachverbänden/ Antragsformulars ab 751 Euro). Landes-/Bundesverband Erhalten Sie von diesen Organisationen 2.3.8 Zweckgebundene Einnahmen anteilige Mitgliedsbeiträge oder sonstige Unterstützung, so tragen Sie diese bitte Hier sind der Verwendungszweck und der hier ein. Betrag zu nennen. Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 11
2.4 Förderbedarf 2022 2.6 Abschließende Erklärung und Datenschutzhinweis Um den Förderbedarf berechnen zu können, werden die voraussichtlichen Der gesamte Antrag muss von zwei Ver- Ausgaben und die Einnahmen mit- tretungsberechtigten der Selbsthilfegrup- einander verrechnet. Der Förderbetrag pe unterzeichnet werden. Es gilt neben durch die Krankenkassen ist als Zuschuss der Unterschrift des Gruppenleiters, der gedacht. Mit der kassenartenübergrei- Stellvertretung und des Kassierers auch fenden Pauschalförderung fördern die die Unterschrift eines Vertretungsberech- Krankenkassen und ihre Verbände somit tigten der Selbsthilfeorganisation, des neben anderen öffentlich-rechtlichen Ein- Bundes-, Landes- oder Kreisverbandes. richtungen die Strukturen der Selbsthilfe. Bei Selbsthilfegruppen, die kein eingetra- Hierdurch wird eine Basisfinanzierung gener Verein sind, kann ein Gruppenmit- der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe glied unterschreiben. gewährleistet. Eine Vollfinanzierung von Selbsthilfestrukturen ist laut dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung ausgeschlossen.1 2.5 Gesamtvermögen der Gruppe Bitte tragen Sie die Summe der Konto- stände zum 31.12.2021 inkl. der Barkas- se ein. Ab einem Gesamtvermögen von über 1.500 Euro legen Sie die geplante Verwendung des Gesamtvermögens im Antragsformular dar, da das vorhandene Gesamtvermögen über 1.500 Euro als Eigenanteil für die geplanten Ausgaben angerechnet wird. 1 S iehe Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in seiner Fassung vom 27. August 2020, Kap. A.3 und A.4 12
Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 13
3 Förderkriterien für Selbsthilfegruppen Die Grundlage für die Förderung von Selbst- ● deren Selbsthilfearbeit und Interessen- hilfegruppen ist der Leitfaden des GKV- wahrnehmung durch die Betroffenen Spitzenverbandes zur Förderung der Selbst- getragen wird (Selbsthilfeprinzip) und hilfe in der Fassung vom 27. August 2020. ● die sich auf die gemeinsame Bewälti- gung von Krankheiten, Krankheitsfol- gen und/oder psychischen Problemen richten und mit dazu beitragen, die Leitfaden zur persönliche Lebensqualität zu verbes- Selbsthilfeförderung Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes sern (gemäß Krankheitsverzeichnis). zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 27. August 2020 3.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen Zu den allgemeinen Fördervoraussetzun- gen zählen u. a.: ● Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivi- In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen täten von wirtschaftlichen Interessen: Die Selbsthilfe hat ihre fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von Gefördert werden können Selbsthilfe- chronisch kranken und behinderten gruppen, Menschen und deren Angehörigen ● die für ihre Mitglieder und deren auszurichten. In allen Fällen von Zu- Angehörige gegenseitige Hilfe und sammenarbeit und Kooperationen, Unterstützung anbieten und auch ideeller Art, hat sie die voll- ● einen Erfahrungsaustausch über ana- ständige Kontrolle über die Inhalte loge Angebote (z. B. Treffen vor Ort) ihrer Arbeit, deren Umsetzung sowie und/oder digitale Angebote und An- die Verwendung der Fördermittel zu wendungen ermöglichen und behalten. Sie muss unabhängig von 14
der Einflussnahme wirtschaftlicher unter Wahrung der Neutralität und Interessen sein. Unabhängigkeit der Selbsthilfe muss gegeben sein. ● Neutrale inhaltliche Ausrichtung: Bei der Weitergabe von Informationen ● Es dürfen keine vorrangig wirtschaft- ist auf inhaltliche Neutralität und eine lichen/kommerziellen Zwecke verfolgt ausgewogene Darstellung zu achten. werden. Informationen und Empfehlungen der ● Es besteht die Pflicht zum sparsamen, Selbsthilfe einerseits und Werbung des wirtschaftlichen und zweckgebunde- jeweiligen Unternehmens andererseits nen Umgang mit Fördermitteln. sind zu trennen. Werbung von Wirt- ● Fördermittelempfänger sind verpflich- schaftsunternehmen – insbesondere tet, auf die Förderung durch die GKV in schriftlichen Publikationen – ist zu hinzuweisen. kennzeichnen. ● Die Bestimmungen des Bundesdaten- ● Jegliche Kooperation mit und Unter- schutzgesetzes bzw. der Landesdaten- stützung durch Wirtschaftsunterneh- schutzgesetze und der EU-Datenschutz- men (wie z. B. Pharmaunternehmen Grundverordnung sind zu beachten. und Medizinproduktehersteller sowie Dies gilt insbesondere auch bei der (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und Nutzung digitaler Anwendungen. Glücksspielindustrie) ist transparent zu gestalten. ● Anträge und Verwendungsnachweise sind von zwei legitimierten Vertretern ● Informations- und Beratungsangebote oder einem Gruppenmitglied des sollten sich auf der Bundes- und Lan- Antragstellers zu unterzeichnen. desebene an anerkannten Qualitäts- kriterien orientieren.1 ● Über die Finanzsituation (Vorlage von 3.2 Besondere Förder geplanten Einnahmen und Ausgaben) voraussetzungen für und die Mittelverwendung in den Selbsthilfegruppen Antragsunterlagen ist Transparenz Zusätzlich zu den allgemeinen Förder- herzustellen. voraussetzungen und den genannten ● Die Bereitschaft zur partnerschaft- Förderzwecken sind von allen Selbsthilfe- lichen Zusammenarbeit mit den gruppen die folgenden Voraussetzungen Krankenkassen und ihren Verbänden zu erfüllen: 1 Siehe hierzu u. a. Checkliste Gesundheitsinformationen unter www.gesundheitsziele.de Förderkriterien für Selbsthilfegruppen | 15
● Die Gruppengröße umfasst mindes- ● Die Selbsthilfegruppe, die digitale tens sechs Mitglieder. Anwendungen und Angebote nutzt und anbietet, hat im Antrag zu ● Die Selbsthilfegruppe weist eine belegen, dass diese die geltenden verlässliche/kontinuierliche Gruppen- Anforderungen an Datenschutz und arbeit und Erreichbarkeit (Benennung Datensicherheit gewährleisten. Ansprechpartner/-innen und Kontakt- adresse) nach. Ihr Wirkungskreis ist die ● Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur Kommune, der Kreis, die Region. für die Zwecke der Selbsthilfegruppe eingerichtetes gesondertes Konto (sie- ● Die Selbsthilfegruppe gibt ihr Angebot he Punkt 3 der Allgemeinen Neben- regelmäßig öffentlich bekannt (bei- bestimmungen). spielsweise bei der örtlichen Selbst- hilfekontaktstelle, in der (regionalen) Presse und/oder im Internet). 3.3 Hessenspezifische ● Die Selbsthilfegruppe ist offen für Fördervoraussetzungen neue Mitglieder. für Selbsthilfegruppen ● Die Gruppenmitglieder und die In Hessen sind weitere Fördervorausset- Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich zungen zu beachten: und ohne professionelle Leitung durch ● Der Gruppensitz befindet sich in z. B. Ärzte oder andere Vertreter von Hessen. Gesundheits- und Sozialberufen. Dies schließt eine gelegentliche Hinzu- ● Jede Gruppe benennt einen eigenen ziehung von Experten zu bestimmten Ansprechpartner /eine eigene An- Fragestellungen nicht aus. sprechpartnerin ● Die Selbsthilfegruppe hat ein Grün- ● Jede Gruppe, die gefördert werden dungstreffen durchgeführt und ihre möchte, stellt einen eigenen Antrag Existenz protokolliert. Sofern das Grün- mit eigener Bankverbindung. dungstreffen unter Nutzung digitaler ● Die Gruppe muss zum Stichtag 31.03. Anwendungen durchgeführt wurde, eines Jahres seit mindestens drei Mo- ist nachzuweisen, dass die geltenden naten bestehen. Anforderungen an Datenschutz und ● Besteht die Gruppe zum Stichtag noch Datensicherheit gewährleistet sind und nicht seit mindestens drei Monaten, die dafür notwendigen rechtlichen so ist die unterjährige Stellung eines Voraussetzungen eingehalten wurden. Erstantrages bis zum 30.11. des Antragsjahres möglich. 16
● Selbsthilfegruppen, die erstmals einen Antrag auf Pauschalförderung stellen, 3.3.1 Antragstellung und Nachweis müssen eine Anerkennung durch die der Mittelvergabe jeweils zuständige Selbsthilfekontakt- stelle, durch eine Selbsthilfeorganisa- ● Förderanträge sind schriftlich im tion, eine örtliche Behörde oder durch Original anhand der bereitgestellten einen Wohlfahrtsverband über ihre Antragsvordrucke zu stellen. Gründung und Existenz vorlegen. ● Anträge sind vollständig auszufüllen ● Es finden mindestens vier Gruppen- und mit allen erforderlichen Unter- treffen im Jahr statt. Diese werden lagen rechtzeitig unter Berücksichti- regelmäßig öffentlich bekannt gege- gung der geltenden Antragsfristen ben. Abweichungen bei spezifischen einzureichen. Anträge sind von zwei Krankheitsbildern oder Organisations- legitimierten Vertretern des Antrag- formen sind möglich. stellers zu unterzeichnen. ● Therapiegruppen (z. B. Gruppen, die ● Eine parallele Antragstellung in meh- Funktionstraining durchführen) müs- reren Bundesländern und über Förder- sen die Anzahl der Gruppengespräche ebenen hinweg ist unzulässig. nachweisen. Förderkriterien für Selbsthilfegruppen | 17
● Ab einer Fördersumme von 751 Euro welche nicht mit den zur Verfügung ist die bestimmungsgemäße und stehenden Mitteln, Spenden oder zweckgebundene Verwendung der Rücklagen finanziert werden können Fördergelder des Vorjahres in einem und zur Zeit des Erstantrags nicht ab- Verwendungsnachweis aufzuführen. zusehen waren. Dieser besteht aus einem zahlenmäßi- ● Die Selbsthilfegruppe weist die gen Nachweis und einem Tätigkeitsbe- zusätzlich beantragten Mittel mit richt. Bei Förderbeträgen bis 750 Euro den Mitteln des Erstantrags in einer entfällt der Tätigkeitsbericht und es ist Gesamtabrechnung in Form einer nur die zweckmäßige und sachgerech- Verwendungsbestätigung oder eines te Mittelverwendung zu bestätigen Verwendungsnachweises zum Stichtag (Verwendungsbestätigung). 31.03. des Folgejahres nach. 3.3.2 Folgeförderung im laufenden Förderjahr Ab dem Förderjahr 2017 können Selbst- hilfegruppen eine Folgeförderung für ungeplante oder zusätzliche Kosten erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind: ● Gefördert werden können Selbsthilfe- gruppen, die bereits einen fristge- rechten ersten Antrag im Förderjahr gestellt haben. ● Gefördert werden können Selbst- hilfegruppen, bei denen die oben beschriebenen Fördervoraussetzungen weiterhin bestehen. ● Die Antragsfrist für diese Gruppen ist der 31.08. des Förderjahres. ● Gefördert werden können Selbsthilfe- gruppen, die nachweislich zusätzliche Ausgaben zum Erstantrag haben, 18
Förderkriterien für Selbsthilfegruppen | 19
4 Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V Fördermittelempfänger sind verpflichtet, handkonto oder ein Konto, das für die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu die Gruppe als Gesellschaft bürger- beachten. lichen Rechts eingerichtet wurde. Erhält die Gruppe kein eigen- Anforderung und Verwendung der ständiges Konto bei einer Bank, Fördermittel können Krankenkassen alternativ ein Unterkonto eines Girokon- 1. Die Fördermittel sind zweckgebun- tos, ein Sparkonto oder ein von den, wirtschaftlich und sparsam zu einem Treuhänder eingerichtetes verwenden. Konto akzeptieren. Die oder der 2. Der Fördermittelempfänger hat alle Kontoverfügungsberechtigte einer eigenen Mittel und Einnahmen, die nicht verbandlich organisierten mit dem Förderzweck zusammen- Selbsthilfegruppe ist verpflichtet hängen (insbesondere Zuwendungen, sicherzustellen, dass die Fördermit- Leistungen Dritter, Einnahmen aus tel ausschließlich für Zwecke der Sponsoring etc.), als Deckungsmittel Gruppe unter Berücksichtigung aller Ausgaben einzusetzen. Sofern des Leitfadens zur Selbsthilfeför- Rücklagen bestehen und diese im An- derung verwendet werden. Sie/ trag nicht als Eigenmittel ausgewie- Er hat zudem sicherzustellen, dass sen werden, ist dies zu begründen. die Gruppe in voller Höhe über die 3. Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur Mittel verfügen kann. für die Zwecke der Selbsthilfegruppe b. Konto für Selbsthilfegruppen, die bestimmtes Konto: unselbstständige Untergliederun- a. Konto für nicht verbandlich gen von rechtsfähigen Bundes- organisierte Selbsthilfegruppen oder Landesverbänden sind Diese benennen grundsätzlich ein Diese benennen ein buchhalteri- von einem Gruppenmitglied für sches (Unter-)Konto des Gesamtver- die Gruppe eingerichtetes Treu- eins, dessen Mitglied sie sind, das 20
für die jeweilige Untergliederung 5. Der Fördermittelempfänger darf keine angelegt wurde und über das die vorrangig wirtschaftlichen/kommer- Selbsthilfegruppe in voller Höhe ver- ziellen Zwecke verfolgen. fügen kann. Die oder der Konto- verfügungsberechtigte einer un- Nachträgliche Ermäßigung der Ausga- selbstständigen Untergliederung ben oder Änderung der Finanzierung ist verpflichtet sicherzustellen, dass 6. Ermäßigen sich nach der Bewilligung die Fördermittel ausschließlich für die im Haushaltsplan/Finanzierungs- Zwecke der Gruppe unter Berück- plan angegebenen Gesamtausgaben, sichtigung des Leitfadens zur Selbst- erhöhen sich die Deckungsmittel oder hilfeförderung verwendet werden. treten neue Deckungsmittel hinzu, so 4. Die Bildung von Rückstellungen ist ermäßigen sich die Fördermittel. Diese zulässig, soweit sie gesetzlich (z. B. sind auf Anforderung des Fördermittel durch das Handelsgesetzbuch) vor- gebers hin ganz oder teilweise zurück- geschrieben ist. zuerstatten. Dies gilt nur, soweit die Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V | 21
Fördermittel laut Bewilligungsschreiben Eröffnung oder Beantragung eines als Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzie- Insolvenzverfahrens. rung gewährt werden. Nachweis der Mittelverwendung Zur Erfüllung des Förderzwecks 11. Die Verwendungsbestätigung bzw. beschaffte Gegenstände der Verwendungsnachweis ist von 7. Der Fördermittelempfänger hat zwei legitimierten Vertretern des An- Gegenstände, deren Anschaffungs- tragstellers zu unterzeichnen. wert 800 Euro (ohne Umsatzsteuer) 12. Die Kassen- und Buchführung sind übersteigt, zu inventarisieren. sorgfältig und für den Fördermittelge- ber nachvollziehbar zu führen. Informations- und Mitteilungspflichten 13. Die Verwendung der Fördermittel ist 8. Der Fördermittelempfänger ist zu mit einer Verwendungsbestätigung einer partnerschaftlichen Zusammen- bzw. mit einem Verwendungsnach- arbeit mit den Krankenkassen und weis und Tätigkeitsbericht nachzu- ihren Verbänden unter Wahrung weisen. Hierbei ist die im Bewilli- der Neutralität und Unabhängigkeit gungsschreiben festgelegte Frist zu verpflichtet. beachten. 9. Der Fördermittelempfänger soll auf die 14. Der Fördermittelnehmer hat auf An- Förderung durch die GKV hinweisen. forderung Bücher, Belege und sons- 10. Der Fördermittelempfänger ist ver- tige Geschäftsunterlagen vorzulegen pflichtet, dem Fördermittelgeber sowie ggf. eine örtliche Erhebung zu mitzuteilen, ob ermöglichen. a. er nach Vorlage des Haushalts- 15. Der Fördermittelempfänger hat alle plans / Finanzierungsplans weitere mit der Förderung zusammenhän- Fördermittel bei anderen Stellen be- genden Unterlagen (Einzelbelege, antragt hat oder von ihnen erhält, Verträge etc.) in der Regel sechs Jahre nach Beendigung der Förderung b. sich maßgebliche, für die Förderung aufzubewahren, sofern nicht aus wichtige Umstände ändern oder Rechtsgründen oder aufgrund steuer- wegfallen. Hierzu zählt die Infor- licher Vorschriften eine längere Auf- mation über maßgebliche Verände- bewahrungsfrist notwendig ist. Er hat rungen des Vorhabens hinsichtlich sicherzustellen, dass die Unterlagen Finanzierung, Zuwendungszweck, insbesondere nach einem Ämter- Erfüllung der Auflagen sowie bei 22
wechsel oder nach Auflösung der Bei der Weitergabe von Informatio- Selbsthilfestruktur für eine Prüfung nen hat er auf inhaltliche Neutralität zur Verfügung stehen. und eine ausgewogene Darstellung zu achten. Informationen und Emp- Erstattung (Rückforderung) der fehlungen der Selbsthilfe einerseits Fördermittel und Werbung des jeweiligen Unter- nehmens andererseits sind zu 16. Erforderliche Auskünfte sind gegenüber trennen. Werbung von Wirtschafts- dem Fördermittelgeber zu erteilen. unternehmen – insbesondere in 17. Die Fördermittel sind ganz oder teil- schriftlichen Publikationen – ist zu weise zu erstatten, wenn das Bewil- kennzeichnen. ligungsschreiben nach den Vorschrif- Jegliche Kooperation und Unterstüt- ten des SGB X (§ 44 ff.) oder anderen zung durch Wirtschaftsunternehmen Rechtsvorschriften mit Wirkungen für (wie z. B. Pharmaunternehmen und die Vergangenheit zurückgenommen Medizinproduktehersteller sowie oder widerrufen oder sonstig unwirk- (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und sam ist. Glücksspielindustrie) sind transparent zu gestalten. Sonstiges 19. Die Bestimmungen des Bundesdaten- 18. Neutralität und Unabhängigkeit: schutzgesetzes bzw. der Landesdaten- Der Fördermittelempfänger hat die schutzgesetze und der EU-Datenschutz- Unabhängigkeit seiner Selbsthilfeakti- Grundverordnung sind zu beachten, vitäten von wirtschaftlichen Interes- insbesondere im Hinblick auf die Wei- sen zu wahren und seine fachliche tergabe personenbezogener Daten. und politische Arbeit ausschließlich Dies gilt insbesondere auch bei der an den Bedürfnissen und Interessen Nutzung digitaler Anwendungen. von chronisch kranken und behinder- 20. Die Förderung erfolgt ohne rechtliche ten Menschen und deren Angehöri- Verpflichtung für Zahlungen in den gen auszurichten. In allen Fällen von Folgejahren. Zusammenarbeit und Kooperationen, auch ideeller Art, hat er die vollstän- dige Kontrolle über die Inhalte seiner Arbeit, deren Umsetzungen sowie die Verwendung der Fördermittel zu behalten. Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V | 23
5 Ansprechpartner/-innen der hessischen Krankenkassen/Verbände zur Pauschal- und Projektförderung AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen Susanne Strombach und Melanie Schmidt Telefon: 06172 272-178 oder -254 E-Mail: Susanne.Strombach@he.aok.de, Melanie.Schmidt@he.aok.de BKK Landesverband Süd Maike Blocher Telefon: 07154 1316-305 E-Mail: m.blocher@bkk-sued.de IKK classic Claudia Brück Telefon: 0611 7377-455041 E-Mail: Claudia.Brueck@ikk-classic.de Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt am Main Antonella Aiese-Prestino Telefon: 069 7430-1905 E-Mail: Antonella.Aiese-Prestino@kbs.de 24
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (nur Pauschalförderung) Klaus Schneider Telefon: 0561 785-15893 E-Mail: Klaus.Schneider@svlfg.de Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Hessen Paul Rönsch Telefon: 069 962168-32 E-Mail: Paul.Roensch@vdek.com Ansprechpartner/-innen | 25
6 Stichwortverzeichnis Aktionstage – 8, 10 Messebesuche – 8, 9 Allgemeine Nebenbestimmungen – 20 Miete – 7 Ansprechpartner/-innen – 24, 25 Mitgliedsbeiträge – 11 Antragsfrist – 5, 6, 18 Nachweis der Mittelvergabe – 17 Antragstellung – 17 Nebenkosten – 7 Ausgaben – 5, 7, 8, 10, 12, 15, 18, 20, Qualifizierungskosten – 8, 9 21 Reisekosten – 5, 8 Bankverbindung – 7, 16 Roll-ups – 8 Banner – 8 Rückforderung von Fördermitteln – 23 Büroausstattung – 5, 7 Rücklagen – 11, 18, 20 Datenschutzhinweis – 12 Sachkosten – 7 Digitale Angebote und Schulungen – 5, 8, 9 Anwendungen – 8, 14 Sponsoring/Spenden – 11, 18 Einnahmen – 5, 11 ff. Standgebühren – 8 Fahrtkosten – 8 Tagungen – 9 Flyer – 8 Technische Geräte – 7 Folgeförderung – 6, 18 Telefon – 8 Förderbedarf – 12 Unterschrift – 12 Fördervoraussetzungen – 14, 15, 16, 18 Vorstandssitzung – 8 Fortbildungen – 5, 8, 9 Zubehör für Aktionstage – 8 Gesamtvermögen – 11, 12 Gesundheitstage – 10 Internet – 8, 16 Jahreshauptversammlung – 8 Jahresprogramme – 8 Klausurtagung – 8 Kongresse – 9, 10 Kontaktdaten – 6 26
Stichwortverzeichnis | 27
© AOK-Verlag GmbH | Lilienthalstraße 1– 3 | 53424 Remagen | Art.-Nr. 64502 | 1221
Sie können auch lesen