Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen

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Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen
Begleitheft zur
Pauschalförderung 2022 für
Selbsthilfegruppen in Hessen
● Erläuterungen zum Pauschalförderantrag
● Förderkriterien
● Allgemeine Nebenbestimmungen
Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen
An der Erstellung des Begleitheftes waren die Mitglieder der GKV-Selbsthilfeförderung
in Hessen beteiligt.

GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen
Postfach 1533
61285 Bad Homburg

Vorsitz der GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen:
Susanne Strombach, AOK Hessen
Stand: 14.12.2021
Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen
Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung5

2. Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag6

2.1		   Allgemeine Angaben                                                  6

2.1.1   Kontaktdaten                                                        6
2.1.2   Angaben zu den Krankheiten, mit denen sich die Gruppe befasst	      6
2.1.3   Allgemeine Angaben zur Gruppe                                       6
2.1.4   Bankverbindung                                                      7

2.2		   Voraussichtliche Ausgaben für das Jahr 2022                         7

2.2.1   Miet- und Nebenkosten                                               7
2.2.2   Büroausstattung/-sachkosten                                         7
2.2.3   Technische Geräte                                                   7
2.2.4   Laufende Kommunikationsgebühren/digitale Angebote und Anwendungen   8
2.2.5   Öffentlichkeitsarbeit                                               8
2.2.6   Fahrt-/Reisekosten für Gremiensitzungen                             8
2.2.7   Qualifizierungskosten für Schulungen oder Fortbildungen             8
2.2.8   Tagungs-, Kongress- und Messebesuche                                9
2.2.9   Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote        10
2.2.10 Weitere Ausgabenpositionen                                           10

2.3		   Voraussichtliche Einnahmen für das Jahr 2022                        11

2.3.1   Mitgliedsbeiträge                                                   11
2.3.2   Entnahme aus Rücklagen                                              11
2.3.3   Einnahmen von Dachverbänden/Landes-/Bundesverband                   11
2.3.4   Bundes-, Landes- oder kommunale Mittel                              11
2.3.5   Sponsoring/Spenden/Zuwendungen von Stiftungen                       11
2.3.6   Weitere Einnahmen                                                   11
2.3.7   Rückstellungen                                                      11
2.3.8   Zweckgebundene Einnahmen                                            11

                                                                              3
Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen
2.4		   Förderbedarf 2022                                                12

2.5		   Gesamtvermögen der Gruppe                                        12

2.6		   Abschließende Erklärung und Datenschutzhinweis                   12

3. Förderkriterien für Selbsthilfegruppen14

3.1		   Allgemeine Fördervoraussetzungen                                 14

3.2		   Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen           15

3.3		   Hessenspezifische Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen   16

3.3.1   Antragstellung und Nachweis der Mittelvergabe                    17
3.3.2   Folgeförderung im laufenden Förderjahr                           18

4.	Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln
    nach § 20h SGB V20

5. 	Ansprechpartner/-innen der hessischen Krankenkassen/Verbände
    zur Pauschal- und Projektförderung24

6. Stichwortverzeichnis26

4
Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen
1
Einleitung

Sehr geehrte Damen
und Herren,

seit vielen Jahren unterstützen und fördern      dessen Bearbeitung auch die maßgeblichen
die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Ver-     Vertretungen der Selbsthilfe beratend beteiligt
bände die gesundheitsbezogene Selbsthilfe.       werden.
Im Bereich der kassenartenübergreifenden
Pauschalförderung geschieht dies gemeinsam       In diesem Begleitheft finden Sie Hinweise zur
durch die GKV-Selbsthilfeförderung in Hessen.    Beantragung der kassenartenübergreifenden
                                                 Pauschalförderung. Neben den allgemeinen
Die Pauschalförderung ist als Zuschuss           Förderkriterien und Nebenbestimmungen
für die originäre und vielfältige Selbsthilfe-   finden Sie Erläuterungen zu den förderfähi-
arbeit sowie für regelmäßig wiederkehrende       gen Ausgaben. Alle weiteren Ausgaben einer
Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung,         Selbsthilfegruppe, die nicht im Begleitheft
Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und     aufgeführt sind, sind in der Regel nicht förder-
Schulungen sowie Reisekosten vorgesehen.         fähig. Des Weiteren enthält das Begleitheft
Ab 2021 wird auch die zunehmende Digita-         allgemeine Hinweise zu den einzelnen Posi-
lisierung der Selbsthilfe berücksichtigt. Eine   tionen im Antragsformular 2022.
Vollfinanzierung ist allerdings ausgeschlossen
und die Förderung wird als Teilfinanzierung      Bitte beachten Sie die jeweilige Antragsfrist.
gewährt. Um über die mögliche Förderhöhe         Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Ein-
entscheiden zu können, ist es daher wichtig,     gangsstempel der GKV-Selbsthilfeförderung
dass bei einer Antragssumme ab 751 Euro          und nicht der Poststempel auf dem Briefum-
alle geplanten Einnahmen und Ausgaben für        schlag.
das Förderjahr 2022 nachvollziehbar im An-
tragsformular aufgeführt werden.                 Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre zu-
                                                 ständige Sachbearbeiterin/Ihren zuständigen
Maßgeblich für die Förderung ist der Leit-       Sachbearbeiter wenden.
faden zur Selbsthilfeförderung, der vom GKV-
Spitzenverband herausgegeben wird und an         Ihre GKV-Selbsthilfeförderung
                                                 in Hessen

                                                                                   Einleitung | 5
Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen
2
Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden
Pauschalförderantrag

Die in diesem Text verwendeten Personen-        Ihrer Selbsthilfegruppe ein. Füllen Sie
bezeichnungen dienen der textlichen             Ihre Kontaktdaten sowie die des Stell-
Vereinfachung und schließen Angehörige          vertreters inkl. Funktion (Gruppenleiter,
aller Geschlechter ein.                         Kassierer) aus.
Hier finden Sie Erläuterungen zu den
                                                Der Schriftverkehr an Privatadressen
einzelnen Positionen im Antragsformular.
                                                wird selbstverständlich ohne Angabe der
                                                Selbsthilfegruppe im Adressfeld versandt.
Bitte beachten Sie folgende Antrags-
                                                Muss der Name der Selbsthilfegruppe im
fristen:
                                                Briefkopf ersichtlich sein, so tragen Sie
    Antrag für das                              dies bitte im Feld „Kontaktadresse für den
                      31.03.2022
    Förderjahr 2022                             Schriftverkehr“ ein.

                      31.08.2022
    Folgeförderung    (bitte Hinweise in
                      Kapitel 3.3.2 beachten)   2.1.2 Angaben zu den Krankheiten,
                                                mit denen sich die Gruppe befasst
    Erstantrag für
    neu ­gegründete   30.11.2022                Bitte tragen Sie alle Krankheiten ein, mit
    Gruppen                                     denen sich Ihre Gruppe befasst. Es sind
                                                auch indikationsübergreifende Gruppen
Bitte beachten Sie, dass bei der An-            förderfähig.
tragsfrist der Posteingangsstempel
bei der GKV-Selbsthilfeförderung
                                                2.1.3 Allgemeine Angaben
maßgeblich ist.
                                                zur Gruppe

                                                Notieren Sie die Strukturdaten der
    2.1 Allgemeine Angaben                      Selbsthilfegruppe. Nennen Sie die
                                                Anzahl der Treffen, bei denen sich die
2.1.1 Kontaktdaten                              Selbsthilfegruppe zum Austausch trifft.

Tragen Sie als Antragsteller den Namen

6
Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen
2.1.4 Bankverbindung                            2.2.2 Büroausstattung/-sachkosten

In allen Fällen muss gewährleistet sein,        Hierunter fallen z. B.
dass die Gruppe jederzeit über die Mittel      ● Mobiliar (Wirtschaftlichkeitsgebot
in voller Höhe verfügen kann.                       beachten)

                                               ● Porto

                                               ● Fachliteratur
 2.2	Voraussichtliche Ausgaben
                                               ● Sonstiges (bitte beschreiben)
      für das Jahr 2022

Machen Sie sich am Ende des Kalender-
                                                2.2.3 Technische Geräte
jahres Gedanken darüber, wie hoch Ihr
                                                Bei technischen Geräten (Drucker, PC,
gesamter Bedarf an finanziellen Mitteln
                                                Beamer) ist das Wirtschaftlichkeitsge-
für das nächste Jahr sein wird. Hierbei
                                                bot zu beachten. Die Neuanschaffung
sollten Sie auf Ihre Erfahrungswerte der
                                                von Geräten kann grundsätzlich nach
vergangenen Jahre zurückgreifen.
                                                Ablauf von vier Kalenderjahren seit der
Bei den Anträgen bis 750 Euro muss bei
                                                letztmaligen Anschaffung erfolgen. Eine
den entsprechenden Ausgabenpositionen
                                                frühere Neuanschaffung muss detailliert
ein Kreuz gesetzt werden. Bei Anträgen
                                                begründet werden.
ab einem Förderbetrag von 751 Euro sind
                                                Bei Auflösung einer Selbsthilfegruppe ist
detailliertere Angaben notwendig.
                                                eine Rücksprache bezüglich der ange-
                                                schafften Geräte mit der GKV-Selbst-
                                                hilfeförderung erforderlich.
2.2.1 Miet- und Nebenkosten

Notieren Sie die tatsächlichen Raumkos-
                                                Für die Neuanschaffung werden folgende
ten/tatsächliche Miete für die regelmä-
                                                Grenzwerte festgelegt:
ßigen Gruppentreffen. In der Pauschal-
                                               ● Je Gruppe werden maximal zwei
förderung werden als Zuschuss maximal
                                                    Computer mit höchstens 400 Euro pro
1.500 Euro anerkannt.
                                                    Gerät bezuschusst. Für die benötigte
Nicht förderfähig sind die Kosten                  Software werden maximal 120 Euro
für Gymnastikräume, Schwimm- und                    jährlich angerechnet.
Turnhallen sowie für Privaträume. Falls
                                               ● Drucker, Kopierer, Scanner werden mit
in diesen Räumlichkeiten z. B. nach der
                                                    maximal 200 Euro bezuschusst.
Gymnastikstunde ein Gruppentreffen mit
                                               ● Beamer werden mit maximal 200 Euro
Austausch stattfindet, können die Kosten
                                                    bezuschusst.
anteilig bezuschusst werden.

                           Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 7
Begleitheft zur Pauschalförderung 2022 für Selbsthilfegruppen in Hessen - GKV Hessen
● Ein extra für die Gruppe angeschafftes       ● Zubehör für Aktionstage (Prospekt-
Handy (ohne Vertrag) wird mit maximal             ständer, Infostände, Give-aways).
300 Euro bezuschusst.                             Hierbei ist das Wirtschaftlichkeitsgebot
                                                  einzuhalten (evtl. Kostenvoranschläge
                                                  beifügen). Give-aways werden mit
2.2.4 Laufende Kommunikations­                    höchstens 300 Euro pro Jahr bezu-
gebühren/digitale Angebote und                    schusst.
­Anwendungen

● Ein privater Telefon-, Fax- und/oder
                                               2.2.6 Fahrt-/Reisekosten für
    Internetanschluss wird mit höchstens
                                               Gremiensitzungen
    120 Euro pro Jahr ­bezuschusst.
                                               Fahrt-/Reisekosten für die Teilnahme
● Die Telefonkosten für ein Gruppenhan-
                                               an Gremiensitzungen, z. B. vom Verein,
    dy werden mit höchstens 360 Euro pro
                                               Bundes-, Landes- oder Kreisverband, sind
    Jahr bezuschusst.
                                               förderfähig. Hierzu zählen u. a.:
● Laufende Kosten/Pflege der Home-
                                               ● Vorstandssitzung
    page (Erstellung = Projektförderung)
                                               ● Jahreshauptversammlung
● Regelmäßige Ausgaben für digitale
    Angebote und Anwendungen                   ● Klausurtagung

                                               Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten
                                               sind entsprechend dem hessischen
2.2.5 Öffentlichkeitsarbeit
                                               Reisekostengesetz förderfähig.
● Regelmäßig erscheinende Medien wie
                                               Zum Beispiel:
    z. B. Mitgliederzeitschriften/Newsletter
    (Erstellung oder Bezug)                    ● Wegstreckenentschädigung von
                                                  0,35 Euro je Kilometer
● Gruppenflyer/Plakate/Jahresprogram-
    me                                         ● Bahnkosten für die 2. Klasse

● Banner, Roll-ups

● Regelmäßige Teilnahme an Aktions-
                                               2.2.7 Qualifizierungskosten für
    tagen, Messen, Gesundheitstagen
                                               Schulungen oder Fortbildungen
    (Standgebühren, Fahrt- und Über-
                                               Gemeint sind Fortbildungen, die zur
    nachtungskosten gemäß hessischem
                                               Gruppenleitung bzw. zu administrativen
    Reisekostenrecht)
                                               Tätigkeiten befähigen. Förderfähig sind
                                               die Teilnahmegebühren sowie die Fahrt-
                                               und Übernachtungskosten.

8
Zum Beispiel:                                  2.2.8 Tagungs-, Kongress- und
                                               Messebesuche
● PC-Schulung
                                               Besuche von Tagungen, Kongressen und
● Schulung zur Kontoführung
                                               Messen betreffen den Erhalt von Informa-
● Kommunikationsschulung/
                                               tionen zum Krankheitsbild. Förderfähig
   Konflikttraining
                                               sind die Teilnahmegebühren sowie die
● Suchthelferausbildung                        Fahrt- und Übernachtungskosten von
                                               Veranstaltungen in Deutschland.
Pro Gruppe werden für Qualifizierungen
(Schulungen, Fortbildungen, ­Tagungs-,         Die Verpflegungskosten sind selbst zu
Kongress- und Messe­besuche) maximal           tragen.
3.000 Euro pro Jahr bezuschusst.
                                               Pro Gruppe werden für Qualifizierungen
                                               (Schulungen, Fortbildungen, Tagungs-,
                                               Kongress- und Messebesuche) maximal
                                               3.000 Euro pro Jahr bezuschusst.

                          Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 9
2.2.9 Kosten für regelmäßig                  Projektförderung. Ebenso die Kosten für
stattfindende Aktivitäten und                eingeladene Referenten.
Angebote

Für Aktivitäten, die einen engen Bezug
                                             2.2.10 Weitere Ausgabenpositionen
zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der
                                             Hier können Sie weitere Ausgaben
Selbsthilfegruppe haben und mindestens
                                             benennen, über deren Förderfähigkeit
einmal jährlich stattfinden (z. B. Ange-
                                             im Einzelfall zu entscheiden ist. Bitte
hörigentreffen), oder jährlich wiederkeh-
                                             geben Sie hier immer genau an, um
rende Gesundheitstage, Kongresse, bei
                                             was es sich handelt.
denen die Selbsthilfe der Organisator ist.

Einmalig veranstaltete oder besuchte         Hier bitte auch die evtl. nicht förderfä-
Aktionstage, Patiententreffen, Jubiläums­    higen Ausgaben (z. B. Weihnachtsfeier)
feiern etc. fallen weiterhin unter die       angeben.

10
2.3.4 Bundes-, Landes- oder kom­
 2.3	Voraussichtliche Einnah-
                                                munale Mittel
      men für das Jahr 2022
                                                Die zu erwartenden Beträge sind
                                                ­einzutragen.
Tragen Sie hier bitte alle voraussichtli-
chen Einnahmen für das Jahr 2022 ein.
Der beantragte Pauschalförderbetrag
                                                2.3.5 Sponsoring/Spenden/
ist hier nicht zu berücksichtigen!
                                                Zuwendungen von Stiftungen

                                                Die zu erwartenden Beträge sind zu
2.3.1 Mitgliedsbeiträge                         ­benennen und einzutragen.

Die Summe der geleisteten Mitgliedsbei-
träge der Gruppenteilnehmer/Vereinsmit-
                                                2.3.6 Weitere Einnahmen
                                 

glieder ist zu nennen, wenn die Gruppe
                                                Die zu erwartenden Beträge sind zu
Beiträge von den Teilnehmern einnimmt.
                                                benennen und einzutragen, z. B.: Zinsen,
                                                Erbschaften, Fördervereine, Lotterien,
2.3.2 Entnahme aus Rücklagen                    Bußgelder.
Bitte tragen Sie diese hier ein. Rücklagen,
die im Antrag nicht als Einnahme aus-
                                                2.3.7 Rückstellungen
gewiesen werden, bitte unter dem Punkt
„Gesamtvermögen der Gruppe“ berück-             Bitte tragen Sie die Rückstellungen aus
sichtigen.                                      den im Jahr 2021 bezuschussten und
                                                nicht durchgeführten Weiterbildungsver-
                                                anstaltungen etc. ein (siehe Anlage 4 des
2.3.3 Einnahmen von Dachverbänden/
                                                Antragsformulars ab 751 Euro).
Landes-/Bundesverband

Erhalten Sie von diesen Organisationen
                                                2.3.8 Zweckgebundene Einnahmen
anteilige Mitgliedsbeiträge oder sonstige
Unterstützung, so tragen Sie diese bitte        Hier sind der Verwendungszweck und der
hier ein.                                       Betrag zu nennen.

                          Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 11
2.4	Förderbedarf 2022                                     2.6	Abschließende Erklärung
                                                                    und Datenschutzhinweis
Um den Förderbedarf berechnen zu
können, werden die voraussichtlichen                         Der gesamte Antrag muss von zwei Ver-
Ausgaben und die Einnahmen mit-                              tretungsberechtigten der Selbsthilfegrup-
einander verrechnet. Der Förderbetrag                        pe unterzeichnet werden. Es gilt neben
durch die Krankenkassen ist als Zuschuss                     der Unterschrift des Gruppenleiters, der
gedacht. Mit der kassenartenübergrei-                        Stellvertretung und des Kassierers auch
fenden Pauschalförderung fördern die                         die Unterschrift eines Vertretungsberech-
Krankenkassen und ihre Verbände somit                        tigten der Selbsthilfeorganisation, des
neben anderen öffentlich-rechtlichen Ein-                    Bundes-, Landes- oder Kreisverbandes.
richtungen die Strukturen der Selbsthilfe.                   Bei Selbsthilfegruppen, die kein eingetra-
Hierdurch wird eine Basisfinanzierung                        gener Verein sind, kann ein Gruppenmit-
der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe                         glied unterschreiben.
gewährleistet. Eine Vollfinanzierung von
Selbsthilfestrukturen ist laut dem Leitfaden
zur Selbsthilfeförderung ausgeschlossen.1

    2.5	Gesamtvermögen
         der Gruppe

Bitte tragen Sie die Summe der Konto-
stände zum 31.12.2021 inkl. der Barkas-
se ein. Ab einem Gesamtvermögen von
über 1.500 Euro legen Sie die geplante
Verwendung des Gesamtvermögens im
Antragsformular dar, da das vorhandene
Gesamtvermögen über 1.500 Euro als
Eigenanteil für die geplanten Ausgaben
angerechnet wird.

1
    S iehe Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß
     § 20h SGB V vom 10. März 2000 in seiner Fassung vom 27. August 2020, Kap. A.3 und A.4

12
Erläuterungen zum kassenartenübergreifenden Pauschalförderantrag | 13
3
Förderkriterien für Selbsthilfegruppen

Die Grundlage für die Förderung von Selbst-                                                     ● deren Selbsthilfearbeit und Interessen-
hilfegruppen ist der Leitfaden des GKV-                                                            wahrnehmung durch die Betroffenen
Spitzenverbandes zur Förderung der Selbst-                                                         getragen wird (Selbsthilfeprinzip) und
hilfe in der Fassung vom 27. August 2020.
                                                                                                ● die sich auf die gemeinsame Bewälti-
                                                                                                   gung von Krankheiten, Krankheitsfol-
                                                                                                   gen und/oder psychischen Problemen
                                                                                                   richten und mit dazu beitragen, die
                                                   Leitfaden zur                                   persönliche Lebensqualität zu verbes-
                                            Selbsthilfeförderung
                        Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes                                        sern (gemäß Krankheitsverzeichnis).
             zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V
       vom 10. März 2000 in der Fassung vom 27. August 2020

                                                                                                 3.1	Allgemeine
                                                                                                      Fördervoraussetzungen

                                                                                                Zu den allgemeinen Fördervoraussetzun-
                                                                                                gen zählen u. a.:

                                                                                                ● Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivi-
            In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie
        unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen
                                           der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen

                                                                                                   täten von wirtschaftlichen Interessen:
                                                                                                   Die Selbsthilfe hat ihre fachliche und
                                                                                                   politische Arbeit ausschließlich an
                                                                                                   den Bedürfnissen und Interessen von
Gefördert werden können Selbsthilfe-
                                                                                                   chronisch kranken und behinderten
gruppen,
                                                                                                   Menschen und deren Angehörigen
● die für ihre Mitglieder und deren
                                                                                                   auszurichten. In allen Fällen von Zu-
     Angehörige gegenseitige Hilfe und
                                                                                                   sammenarbeit und Kooperationen,
     Unterstützung anbieten und
                                                                                                   auch ideeller Art, hat sie die voll-
● einen Erfahrungsaustausch über ana-                                                             ständige Kontrolle über die Inhalte
     loge Angebote (z. B. Treffen vor Ort)                                                         ihrer Arbeit, deren Umsetzung sowie
     und/oder digitale Angebote und An-                                                            die Verwendung der Fördermittel zu
     wendungen ermöglichen und                                                                     behalten. Sie muss unabhängig von

14
der Einflussnahme wirtschaftlicher                         unter Wahrung der Neutralität und
      Interessen sein.                                           Unabhängigkeit der Selbsthilfe muss
                                                                 gegeben sein.
● Neutrale inhaltliche Ausrichtung: Bei
      der Weitergabe von Informationen                      ● Es dürfen keine vorrangig wirtschaft-
      ist auf inhaltliche Neutralität und eine                   lichen/kommerziellen Zwecke verfolgt
      ausgewogene Darstellung zu achten.                         werden.
      Informationen und Empfehlungen der
                                                            ● Es besteht die Pflicht zum sparsamen,
      Selbsthilfe einerseits und Werbung des
                                                                 wirtschaftlichen und zweckgebunde-
      jeweiligen Unternehmens andererseits
                                                                 nen Umgang mit Fördermitteln.
      sind zu trennen. Werbung von Wirt-
                                                            ● Fördermittelempfänger sind verpflich-
      schaftsunternehmen – insbesondere
                                                                 tet, auf die Förderung durch die GKV
      in schriftlichen Publikationen – ist zu
                                                                 hinzuweisen.
      kennzeichnen.
                                                            ● Die Bestimmungen des Bundesdaten-
● Jegliche Kooperation mit und Unter-
                                                                 schutzgesetzes bzw. der Landesdaten-
      stützung durch Wirtschaftsunterneh-
                                                                 schutzgesetze und der EU-Datenschutz-
      men (wie z. B. Pharmaunternehmen
                                                                Grundverordnung sind zu beachten.
      und Medizinproduktehersteller sowie
                                                                 Dies gilt insbesondere auch bei der
      (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und
                                                                 Nutzung digitaler Anwendungen.
      Glücksspielindustrie) ist transparent
      zu gestalten.                                         ● Anträge und Verwendungsnachweise
                                                                 sind von zwei legitimierten Vertretern
● Informations- und Beratungsangebote
                                                                 oder einem Gruppenmitglied des
      sollten sich auf der Bundes- und Lan-
                                                                Antragstellers zu unterzeichnen.
      desebene an anerkannten Qualitäts-
      kriterien orientieren.1

● Über die Finanzsituation (Vorlage von
                                                              3.2	Besondere Förder­
      geplanten Einnahmen und Ausgaben)
                                                                   voraussetzungen für
      und die Mittelverwendung in den
                                                                   Selbsthilfegruppen
      Antragsunterlagen ist Transparenz
                                                            Zusätzlich zu den allgemeinen Förder-
      herzustellen.
                                                             voraussetzungen und den genannten
● Die Bereitschaft zur partnerschaft-                       Förderzwecken sind von allen Selbsthilfe-
      lichen Zusammenarbeit mit den                          gruppen die folgenden Voraussetzungen
      Krankenkassen und ihren Verbänden                     zu erfüllen:

1
    Siehe hierzu u. a. Checkliste Gesundheitsinformationen unter www.gesundheitsziele.de

                                                                    Förderkriterien für Selbsthilfegruppen | 15
● Die Gruppengröße umfasst mindes-             ● Die Selbsthilfegruppe, die digitale
     tens sechs Mitglieder.                        Anwendun­gen und Angebote nutzt
                                                   und anbietet, hat im Antrag zu
● Die Selbsthilfegruppe weist eine
                                                   belegen, dass diese die geltenden
     verlässliche/kontinuierliche Gruppen-
                                                   Anforderungen an Datenschutz und
     arbeit und Erreichbarkeit (Benennung
                                                   Datensi­cherheit gewährleisten.
     Ansprechpartner/-innen und Kontakt-
     adresse) nach. Ihr Wirkungskreis ist die   ● Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur
     Kommune, der Kreis, die Region.               für die Zwecke der Selbsthilfegruppe
                                                   eingerichtetes gesondertes Konto (sie-
● Die Selbsthilfegruppe gibt ihr Angebot
                                                   he Punkt 3 der Allgemeinen Neben-
     regelmäßig öffentlich bekannt (bei-
                                                   bestimmungen).
     spielsweise bei der örtlichen Selbst-
     hilfekontaktstelle, in der (regionalen)
     Presse und/oder im Internet).               3.3	Hessenspezifische
● Die Selbsthilfegruppe ist offen für
                                                      Fördervoraussetzungen
     neue Mitglieder.
                                                      für Selbsthilfegruppen

● Die Gruppenmitglieder und die
                                                In Hessen sind weitere Fördervorausset-
     Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich
                                                zungen zu beachten:
     und ohne professionelle Leitung durch
                                                ● Der Gruppensitz befindet sich in
     z. B. Ärzte oder andere Vertreter von
                                                   Hessen.
     Gesundheits- und Sozialberufen. Dies
     schließt eine gelegentliche Hinzu-         ● Jede Gruppe benennt einen eigenen
     ziehung von Experten zu bestimmten            Ansprechpartner /eine eigene An-
     Fragestellungen nicht aus.                    sprechpartnerin

● Die Selbsthilfegruppe hat ein Grün-          ● Jede Gruppe, die gefördert werden
     dungstreffen durchgeführt und ihre            möchte, stellt einen eigenen Antrag
     Existenz protokolliert. Sofern das Grün-      mit eigener Bankverbindung.
     dungstreffen unter Nutzung digitaler
                                                ● Die Gruppe muss zum Stichtag 31.03.
     Anwendungen durchgeführt wurde,
                                                   eines Jahres seit mindestens drei Mo-
     ist nachzuweisen, dass die geltenden
                                                   naten bestehen.
     Anforde­rungen an Datenschutz und
                                                ● Besteht die Gruppe zum Stichtag noch
     Datensicherheit gewährleistet sind und
                                                   nicht seit mindestens drei Monaten,
     die dafür notwendigen rechtlichen
                                                   so ist die unterjährige Stellung eines
     Voraussetzungen eingehalten wurden.
                                                   Erstantrages bis zum 30.11. des
                                                   Antragsjahres möglich.

16
● Selbsthilfegruppen, die erstmals einen
   Antrag auf Pauschalförderung stellen,
                                             3.3.1 Antragstellung und Nachweis
   müssen eine Anerkennung durch die
                                             der Mittelvergabe
   jeweils zuständige Selbsthilfekontakt-
   stelle, durch eine Selbsthilfeorganisa-   ● Förderanträge sind schriftlich im
   tion, eine örtliche Behörde oder durch       Original anhand der bereitgestellten
   einen Wohlfahrtsverband über ihre            Antragsvordrucke zu stellen.
   Gründung und Existenz vorlegen.
                                             ● Anträge sind vollständig auszufüllen
● Es finden mindestens vier Gruppen-           und mit allen erforderlichen Unter-
   treffen im Jahr statt. Diese werden          lagen rechtzeitig unter Berücksichti-
   regelmäßig öffentlich bekannt gege-          gung der geltenden Antragsfristen
   ben. Abweichungen bei spezifischen           einzureichen. Anträge sind von zwei
   Krankheitsbildern oder Organisations-        legitimierten Vertretern des Antrag-
   formen sind möglich.                         stellers zu unterzeichnen.

● Therapiegruppen (z. B. Gruppen, die       ● Eine parallele Antragstellung in meh-
   Funktionstraining durchführen) müs-          reren Bundesländern und über Förder-
   sen die Anzahl der Gruppengespräche          ebenen hinweg ist unzulässig.
   nachweisen.

                                                   Förderkriterien für Selbsthilfegruppen | 17
● Ab einer Fördersumme von 751 Euro                welche nicht mit den zur Verfügung
     ist die bestimmungsgemäße und                  stehenden Mitteln, Spenden oder
     zweckgebundene Verwendung der                  Rücklagen finanziert werden können
     Fördergelder des Vorjahres in einem            und zur Zeit des Erstantrags nicht ab-
     Verwendungsnachweis aufzuführen.               zusehen waren.
     Dieser besteht aus einem zahlenmäßi-
                                                 ● Die Selbsthilfegruppe weist die
     gen Nachweis und einem Tätigkeitsbe-
                                                    zusätzlich beantragten Mittel mit
     richt. Bei Förderbeträgen bis 750 Euro
                                                    den Mitteln des Erstantrags in einer
     entfällt der Tätigkeitsbericht und es ist
                                                    Gesamtabrechnung in Form einer
     nur die zweckmäßige und sachgerech-
                                                    Verwendungsbestätigung oder eines
     te Mittelverwendung zu bestätigen
                                                    Verwendungsnachweises zum Stichtag
     (Verwendungsbestätigung).
                                                    31.03. des Folgejahres nach.

3.3.2 Folgeförderung im laufenden
Förderjahr

Ab dem Förderjahr 2017 können Selbst-
hilfegruppen eine Folgeförderung für
ungeplante oder zusätzliche Kosten
erhalten.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

● Gefördert werden können Selbsthilfe-
     gruppen, die bereits einen fristge-
     rechten ersten Antrag im Förderjahr
     gestellt haben.

● Gefördert werden können Selbst-
     hilfegruppen, bei denen die oben
     beschriebenen Fördervoraussetzungen
     weiterhin bestehen.

● Die Antragsfrist für diese Gruppen ist
     der 31.08. des Förderjahres.

● Gefördert werden können Selbsthilfe-
     gruppen, die nachweislich zusätzliche
     Ausgaben zum Erstantrag haben,

18
Förderkriterien für Selbsthilfegruppen | 19
4
Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung
von Fördermitteln nach § 20h SGB V

Fördermittelempfänger sind verpflichtet,       handkonto oder ein Konto, das für
die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu           die Gruppe als Gesellschaft bürger-
beachten.                                      lichen Rechts eingerichtet wurde.
                                               Erhält die Gruppe kein eigen-
Anforderung und Verwendung der                 ständiges Konto bei einer Bank,
Fördermittel                                   können Krankenkassen alternativ
                                               ein Unterkonto eines Girokon-
1. Die Fördermittel sind zweckgebun-
                                               tos, ein Sparkonto oder ein von
     den, wirtschaftlich und sparsam zu
                                               einem Treuhänder eingerichtetes
     verwenden.
                                               Konto akzeptieren. Die oder der
2. Der Fördermittelempfänger hat alle
                                               Kontoverfügungsberechtigte einer
     eigenen Mittel und Einnahmen, die
                                               nicht verbandlich organisierten
     mit dem Förderzweck zusammen-
                                               Selbsthilfegruppe ist verpflichtet
     hängen (insbesondere Zuwendungen,
                                               sicherzustellen, dass die Fördermit-
     Leistungen Dritter, Einnahmen aus
                                               tel ausschließlich für Zwecke der
     Sponsoring etc.), als Deckungsmittel
                                               Gruppe unter Berücksichtigung
     aller Ausgaben einzusetzen. Sofern
                                               des Leitfadens zur Selbsthilfeför-
     Rücklagen bestehen und diese im An-
                                               derung verwendet werden. Sie/
     trag nicht als Eigenmittel ausgewie-
                                               Er hat zudem sicherzustellen, dass
     sen werden, ist dies zu begründen.
                                               die Gruppe in voller Höhe über die
3. Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur      Mittel verfügen kann.
     für die Zwecke der Selbsthilfegruppe
                                            b. Konto für Selbsthilfegruppen, die
     bestimmtes Konto:
                                               unselbstständige Untergliederun-
     a. Konto für nicht verbandlich           gen von rechtsfähigen Bundes-
        organisierte Selbsthilfegruppen        oder Landesverbänden sind
        Diese benennen grundsätzlich ein       Diese benennen ein buchhalteri-
        von einem Gruppenmitglied für          sches (Unter-)Konto des Gesamtver-
        die Gruppe eingerichtetes Treu-        eins, dessen Mitglied sie sind, das

20
für die jeweilige Untergliederung         5. Der Fördermittelempfänger darf keine
      angelegt wurde und über das die               vorrangig wirtschaftlichen/kommer-
      Selbsthilfegruppe in voller Höhe ver-         ziellen Zwecke verfolgen.
      fügen kann. Die oder der Konto-
      verfügungsberechtigte einer un-           Nachträgliche Ermäßigung der Ausga-
      selbstständigen Untergliederung           ben oder Änderung der Finanzierung
      ist verpflichtet sicherzustellen, dass
                                                6. Ermäßigen sich nach der Bewilligung
      die Fördermittel ausschließlich für
                                                    die im Haushaltsplan/Finanzierungs-
      Zwecke der Gruppe unter Berück-
                                                    plan angegebe­nen Gesamtausgaben,
      sichtigung des Leitfadens zur Selbst-
                                                    erhöhen sich die De­ckungsmittel oder
      hilfeförderung verwendet werden.
                                                    treten neue Deckungsmittel hinzu, so
4. Die Bildung von Rückstellungen ist              ermäßigen sich die Fördermittel. Diese
   zulässig, soweit sie gesetzlich (z. B.           sind auf Anforderung des Fördermittel­
   durch das Handelsgesetzbuch) vor-                gebers hin ganz oder teilweise zurück-
   geschrieben ist.                                 zuerstat­ten. Dies gilt nur, soweit die

       Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V | 21
Fördermittel laut Bewilligungsschreiben         Eröffnung oder Beantragung eines
     als Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzie-          Insolvenzverfahrens.
     rung gewährt werden.
                                               Nachweis der Mittelverwendung
Zur Erfüllung des Förderzwecks
                                               11. Die Verwendungsbestätigung bzw.
beschaffte Gegenstände
                                                   der Verwendungsnachweis ist von
7. Der Fördermittelempfänger hat                  zwei legitimierten Vertretern des An-
     Gegenstände, deren Anschaffungs-              tragstellers zu unterzeichnen.
     wert 800 Euro (ohne Umsatzsteuer)
                                               12. Die Kassen- und Buchführung sind
     übersteigt, zu inventarisieren.
                                                   sorgfältig und für den Fördermittelge-
                                                   ber nachvollziehbar zu führen.
Informations- und Mitteilungspflichten
                                               13. Die Verwendung der Fördermittel ist
8. Der Fördermittelempfänger ist zu
                                                   mit einer Verwendungsbestätigung
     einer partnerschaftlichen Zusammen-
                                                   bzw. mit einem Verwendungsnach-
     arbeit mit den Krankenkassen und
                                                   weis und Tätigkeitsbericht nachzu-
     ihren Verbänden unter Wahrung
                                                   weisen. Hierbei ist die im Bewilli-
     der Neutralität und Unabhängigkeit
                                                   gungsschreiben festgelegte Frist zu
     verpflichtet.
                                                   beachten.
9. Der Fördermittelempfänger soll auf die
                                               14. Der Fördermittelnehmer hat auf An-
     Förderung durch die GKV hinweisen.
                                                   forderung Bücher, Belege und sons-
10. Der Fördermittelempfänger ist ver-            tige Geschäftsunterlagen vorzulegen
     pflichtet, dem Fördermittelgeber              sowie ggf. eine örtliche Erhebung zu
     mitzuteilen, ob                               ermöglichen.

     a. er nach Vorlage des Haushalts-        15. Der Fördermittelempfänger hat alle
        plans / Finanzierungsplans weitere         mit der Förderung zusammenhän-
        Fördermittel bei anderen Stellen be-       genden Unterlagen (Einzelbelege,
        antragt hat oder von ihnen erhält,         Verträge etc.) in der Regel sechs Jahre
                                                   nach Beendigung der Förderung
     b. sich maßgebliche, für die Förderung
                                                   aufzubewahren, sofern nicht aus
        wichtige Umstände ändern oder
                                                   Rechtsgründen oder aufgrund steuer-
        wegfallen. Hierzu zählt die Infor-
                                                   licher Vorschriften eine längere Auf-
        mation über maßgebliche Verände-
                                                   bewahrungsfrist notwendig ist. Er hat
        rungen des Vorhabens hinsichtlich
                                                   sicherzustellen, dass die Unterlagen
        Finanzierung, Zuwendungszweck,
                                                   insbesondere nach einem Ämter-
        Erfüllung der Auflagen sowie bei

22
wechsel oder nach Auflösung der             	   Bei der Weitergabe von Informatio-
    Selbsthilfestruktur für eine Prüfung             nen hat er auf inhaltliche Neutralität
    zur Verfügung stehen.                            und eine ausgewogene Darstellung
                                                     zu achten. Informationen und Emp-
Erstattung (Rückforderung) der                       fehlungen der Selbsthilfe einerseits
Fördermittel                                         und Werbung des jeweiligen Unter-
                                                     nehmens andererseits sind zu
16. Erforderliche Auskünfte sind gegenüber
                                                     trennen. Werbung von Wirtschafts-
    dem Fördermittelgeber zu erteilen.
                                                     unternehmen – insbesondere in
17. Die Fördermittel sind ganz oder teil-
                                                     schriftlichen Publikationen – ist zu
    weise zu erstatten, wenn das Bewil-
                                                     kennzeichnen.
    ligungsschreiben nach den Vorschrif-
                                                	   Jegliche Kooperation und Unterstüt-
    ten des SGB X (§ 44 ff.) oder anderen
                                                     zung durch Wirtschaftsunternehmen
    Rechtsvorschriften mit Wirkungen für
                                                     (wie z. B. Pharmaunternehmen und
    die Vergangenheit zurückgenommen
                                                     Medizinproduktehersteller sowie
    oder widerrufen oder sonstig unwirk-
                                                     (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und
    sam ist.
                                                     Glücksspielindustrie) sind transparent
                                                     zu gestalten.
Sonstiges
                                                19. Die Bestimmungen des Bundesdaten-
18. Neutralität und Unabhängigkeit:
                                                     schutzgesetzes bzw. der Landesdaten-
    Der Fördermittelempfänger hat die
                                                     schutzgesetze und der EU-Datenschutz-
    Unabhängigkeit seiner Selbsthilfeakti-
                                                     Grundverordnung sind zu beachten,
    vitäten von wirtschaftlichen Interes-
                                                     insbesondere im Hinblick auf die Wei-
    sen zu wahren und seine fachliche
                                                     tergabe personenbezogener Daten.
    und politische Arbeit ausschließlich
                                                     Dies gilt insbesondere auch bei der
    an den Bedürfnissen und Interessen
                                                     Nutzung digitaler Anwendungen.
    von chronisch kranken und behinder-
                                                20. Die Förderung erfolgt ohne rechtliche
    ten Menschen und deren Angehöri-
                                                     Verpflichtung für Zahlungen in den
    gen auszurichten. In allen Fällen von
                                                     Folgejahren.
    Zusammenarbeit und Kooperationen,
    auch ideeller Art, hat er die vollstän-
    dige Kontrolle über die Inhalte seiner
    Arbeit, deren Umsetzungen sowie
    die Verwendung der Fördermittel zu
    behalten.

        Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V | 23
5
Ansprechpartner/-innen der
hessischen Krankenkassen/Verbände
zur Pauschal- und Projektförderung

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Susanne Strombach und Melanie Schmidt
Telefon: 06172 272-178 oder -254
E-Mail: Susanne.Strombach@he.aok.de, Melanie.Schmidt@he.aok.de

BKK Landesverband Süd
Maike Blocher
Telefon: 07154 1316-305
E-Mail: m.blocher@bkk-sued.de

IKK classic
Claudia Brück
Telefon: 0611 7377-455041
E-Mail: Claudia.Brueck@ikk-classic.de

Knappschaft, Regionaldirektion Frankfurt am Main
Antonella Aiese-Prestino
Telefon: 069 7430-1905
E-Mail: Antonella.Aiese-Prestino@kbs.de

24
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (nur Pauschalförderung)
Klaus Schneider
Telefon: 0561 785-15893
E-Mail: Klaus.Schneider@svlfg.de

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Hessen
Paul Rönsch
Telefon: 069 962168-32
E-Mail: Paul.Roensch@vdek.com

                                                         Ansprechpartner/-innen | 25
6
Stichwortverzeichnis

Aktionstage – 8, 10                       Messebesuche – 8, 9
Allgemeine Nebenbestimmungen – 20         Miete – 7
Ansprechpartner/-innen – 24, 25           Mitgliedsbeiträge – 11
Antragsfrist – 5, 6, 18                   Nachweis der Mittelvergabe – 17
Antragstellung – 17                       Nebenkosten – 7
Ausgaben – 5, 7, 8, 10, 12, 15, 18, 20,   Qualifizierungskosten – 8, 9
21                                        Reisekosten – 5, 8
Bankverbindung – 7, 16                    Roll-ups – 8
Banner – 8                                Rückforderung von Fördermitteln – 23
Büroausstattung – 5, 7                    Rücklagen – 11, 18, 20
Datenschutzhinweis – 12                   Sachkosten – 7
Digitale Angebote und                     Schulungen – 5, 8, 9
Anwendungen – 8, 14                       Sponsoring/Spenden – 11, 18
Einnahmen – 5, 11 ff.                     Standgebühren – 8
Fahrtkosten – 8                           Tagungen – 9
Flyer – 8                                 Technische Geräte – 7
Folgeförderung – 6, 18                    Telefon – 8
Förderbedarf – 12                         Unterschrift – 12
Fördervoraussetzungen – 14, 15, 16, 18    Vorstandssitzung – 8
Fortbildungen – 5, 8, 9                   Zubehör für Aktionstage – 8
Gesamtvermögen – 11, 12
Gesundheitstage – 10
Internet – 8, 16
Jahreshauptversammlung – 8
Jahresprogramme – 8
Klausurtagung – 8
Kongresse – 9, 10
Kontaktdaten – 6

26
Stichwortverzeichnis | 27
© AOK-Verlag GmbH | Lilienthalstraße 1– 3 | 53424 Remagen | Art.-Nr. 64502 | 1221
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