Bekanntmachung AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Gemeinde Hausen am Bussen
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Redaktionsschluss Amtsblatt: Mittwoch 08:00 Uhr 20. August 2021 Nr. 31 Gemeindeverwaltung: Telefon 07393 953516, Telefax 07393 953517 Homepage: www.hausen–am–bussen.de E–Mail: info@hausen–am–bussen.de AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für X die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde Hausen am Bussen wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öff- nungszeiten im Rathaus in Hausen am Bussen, Unterdorfstraße 7, – barrierefrei –, 89597 Hausen am Bussen, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da- ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaub- haft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnis- ses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege- setzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 6. Septem- ber 2021 bis zum 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 17:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde Rathaus Hausen am Bussen, Unterdorfstraße 7, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichti- gung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 291 Ulm • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder • durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wäh- lerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18:00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahl- tage, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegan- gen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buch- stabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und • ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll- macht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu ver- sichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedie- nen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- scheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs- form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Die Gemeindebehörde Hausen am Bussen, den 20. August 2021 Hans Rieger – Bürgermeister AMTLICHE MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Sprechzeiten des Bürgermeisters Am Donnerstag, den 26. August 2021 fallen die Sprechstunden von Bürgermeister Hans Rieger im Rathaus in Hausen am Bussen und im Rathaus in Unterwachingen aus. Ab Donnerstag, den 2. September 2021 gelten wie gewohnt unter Einhaltung der Corona–Verord– nung folgende Öffnungszeiten in den Rathäusern in Hausen am Bussen und in Unterwachingen: • Rathaus Unterwachingen: Donnerstag von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr • Rathaus Hausen am Bussen: Donnerstag von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Ihr Anliegen können Sie auch gerne per E–Mail unter info@hausen–am–bussen.de bzw. info@unterwachingen.de weitergeben. In dringenden Fällen ist Herr Bürgermeister Rieger unter der Telefon–Nr. 07393 3516 erreichbar. – Bürgermeisteramt – Kein Amtsblatt in der 34. Kalenderwoche Während der Urlaubszeit erscheint in der 34. Kalenderwoche (Erscheinungstag 27. August 2021) kein Amtsblatt. Ab Freitag, den 3. September 2021 gibt es wieder wöchentlich ein Amtsblatt. Wir bitten um Beachtung! – Bürgermeisteramt – Abfuhr des „Gelben Sackes“ Die nächste Abfuhr der „Gelben Säcke“ in unserer Gemeinde erfolgt am kommenden Donnerstag, den 26. August 2021 durch die Firma Knettenbrech & Gurdulic, Ulm. Wir möchten auf diesen Termin hinweisen und gleichzeitig bitten, das Sammelgut bis spätestens 06:00 Uhr bereitzulegen.
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch, den 4. August 2021 in Unterwachingen Der Gemeinderat besichtigt die Grillstelle im Pfarrgarten in Unterwachingen. (Foto: SZ Ehingen) Zu Beginn der Sitzung wurde der Spielplatz im Pfarrgarten besichtigt. Ehe sich das Gremium die Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz näher anschaute, konnte es sich nebenan an der Fertigstellung der Grillstelle überzeugen. Die Grillschale samt Grillrost sind jetzt vorhanden und im Einsatz, und für alle ist erkennbar, dass diese Baumaßnahme nun endgültig abgeschlossen ist. Der Grillplatz ist gepflastert und mit großen Steinquadern umgeben und ladet so zum Verweilen bei Alt und Jung ein. Die von der Kirchengemeinde neu gestaltete Einfahrt und Parkplätze passen sich sehr gut in die Um- gebung ein. Deshalb war es auch wichtig, zuvor die Regenwasserleitung dort zu verlegen. „Alles in allem können wir von einer gelungenen Maßnahme sprechen, die sicherlich nicht nur von unseren Vereinen und Schulklassen, sondern auch von Touristen und Privatpersonen sehr gerne genutzt wird“, so die einhellige Meinung des Gremiums. Durch den angrenzenden Spielplatz wird dieser Grillplatz auch noch aufgewertet. Deshalb wurde die Anregung aus der letzten Gemeinderatssitzung aufgenommen, im Bereich des Kinderspielplatzes ein Klettergerüst aufzustellen, das für eine weitere Attraktion sorgen soll. Herr Manfred Walter vom Verbandsbauamt der Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen hat zusammen mit dem Vorsitzenden die unterschiedlichsten Modelle vorgestellt, die teilweise im fünfstelligen Bereich liegen. Da Fall- schutz und Abstände beachtet werden müssen, hat sich der Gemeinderat darauf verständigt, dass das Holzhäuschen nach Norden versetzt wird, um Platz für ein Klettergerüst in der Preisklasse von 5.000 € anzuschaffen. So könnte das neue Klettergerüst im Schatten eines großen Baumes seinen Platz fin- den. Diese Anschaffung ist für das Frühjahr 2022 angedacht, zumal Lieferzeiten und die Finanzie- rung eine schnellere Umsetzung nicht möglich machen. „Für den Sandkasten ist das fehlende Sonnensegel bereits bestellt“, so der Vorsitzende. „Der Spiel- platz in Unterwachingen ist ein Aushängeschild, gut in Schuss und wird von unserem Bauhofperso- nal bestens gepflegt“, so seine weiteren Äußerungen. Bei der anschließenden Besichtigung der alten Lehrerwohnung im Gemeindehaus hat Manfred Walter vom Verbandsbauamt die Baufortschritte dem Gremium vorgestellt. Der Vorsitzende legt größten Wert auf eine schnellstmögliche Fertigstellung, da beim Hochwasser die Wohnung einer jun- gen Familie aus Unterwachingen unbewohnbar geworden ist, und diese für rund ein Jahr dringenden Bedarf angemeldet hat. Die Flurbereinigung Uttenweiler–Oberwachingen (Tobelbach) – Änderung der Gemeinde- grenze zwischen Unterwachingen und der Gemeinde Uttenweiler – war ebenfalls Thema in der öffentlichen Gemeinderatssitzung. Im Zuge der Durchführung der Flurbereinigung Uttenweiler– Oberwachingen (Tobelbach) ist es zweckmäßig, die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Unter- wachingen und der Gemeinde Uttenweiler, zugleich Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Alb–Do- nau–Kreis und dem Landkreis Biberach, dem neuen Flurstückverlauf anzupassen und so örtlich er- kennbare Gemeindegrenzen bzw. Kreisgrenzen zu schaffen.
Der Gemeinde Uttenweiler wurden die ge- planten Gemeindegrenzänderungen vorge- stellt, ebenso dem Gemeinderat von Unter- wachingen durch das Amt für Flurneuord- nung. Es wurde eine zustimmende Haltung signalisiert. Am 19. Juli 2021 hat nun der Gemeinderat von Uttenweiler dieser Ände- rung der Gemeindegrenze zugestimmt. Auch der Gemeinderat von Unterwachingen hat nun in dieser Sitzung der Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Unterwachingen und der Gemeinde Utten- weiler zugestimmt. Dies bedeutet einen Ab- gang (siehe Plan) von 23 Ar an die Ge- meinde Uttenweiler (Gewann Holzwiesen) und ein Zugang von 29 Ar von Uttenweiler an die Gemeinde Unterwachingen. Das Landratsamt Biberach – Untere Flurbereini- gungsbehörde – wird nun gebeten, im Flur- bereinigungsplan der Flurbereinigung Utten- weiler–Oberwachingen (Tobelbach) das Erforderliche zu veranlassen. Die Abrechnung 2020 und der Wirtschaftsplan 2021 der Sozialstation Raum Munderkingen wurde dem Gremium ebenfalls zur Kenntnis gebracht. Aufgrund der vorgelegten Zahlen ist für die Gemeinde Unterwachingen auch im Jahr 2020, wie in den Vorjahren, keine Abmangelbeteiligung notwendig. Dies ist wieder sehr erfreulich, so der Vorsitzende, und es bleibt festzuhalten, dass die Sozialstation Raum Munderkingen nicht nur ein guter Arbeitgeber, sondern für unsere Raumschaft sehr von Nutzen ist und von den pflegebedürftigen Menschen gerne in Anspruch genommen wird. Die Sozialstation versorgt derzeit über 500 Patienten und das mit 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern und weiteren ehrenamtlichen Helfern. Die Arbeitssituation während der Corona–Pandemie war und ist sicherlich nicht einfach gewesen. Gerade in dieser schwierigen Zeit haben diese Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter Großartiges geleistet, die unseren besonderen Dank und unsere hohe Aner- kennung verdient. Waren doch alle in dieser Zeit froh und dankbar, dass sie auf die Unterstützung dieser Einrichtung zählen konnten und gut betreut und versorgt wurden. „Wir sind froh, dass wir eine solche Einrichtung in unserer Raumschaft haben“, so der Vorsitzende. Um beim Breitbandausbau möglichst zügig voranzukommen, wird die Gemeinde ihr Interesse an der Zusammenarbeit mit der Oberschwäbischen Elektrizitätswerken (OEW) bekunden. Ziel ist es unter anderem, möglichst schnell den FTTB / FTTH–Ausbau mit Glasfaser zu erreichen. Da dies ein sehr kostenintensives Vorhaben ist, ist die Gemeinde bestrebt, möglichst große Unterstützung durch Fördergelder und auch durch Zusammenarbeit mit Partnern zu erreichen. Bei der Gestaltung des Vorplatzes beim Gemeindehaus hatte die Verwaltung die Gremiumsmit- glieder um weitere Gestaltungsvorschläge gebeten. Bei der letzten Sitzung im Juli 2021 hatte sich das Gremium ausführlich mit den möglichen Maßnahmen befasst und Lösungen ausgearbeitet. Zwei Gemeinderäte haben berichtet, dass einige Bürger von der Verwirklichung des angedachten Brun- nens abgeraten hätten. Das spare Energie und Wartungskosten. GR Bernd Aßfalg ist da anderer Mei- nung und schlug vor, einen pflegeleichten Brunnen ins Auge zu fassen, der aber nicht mit Leitungs- wasser gespeist wird und dessen Pumpe mit Solarenergie betrieben werden soll. Ein anderes Mitglied wies daraufhin, dass andere Maßnahmen eventuell vorgezogen werden sollen, auch wegen der Kos- ten, und schließlich wird der Wegfall von Parkplätzen kritisch gesehen. Noch ist keine endgültige Entscheidung gefallen, denn „Gut Ding braucht Weile“, aber die Ausschreibungen müssen wegen der Förderung der Maßnahme durch das ELR–Programm und durch den Ausgleichstock im Herbst erfolgen. Darauf hat der Vorsitzende ausdrücklich hingewiesen. Von der Freiwilligen Feuerwehr Unterwachingen wurde für die Gemeinderatssitzung eine Bedarfs- liste vorgelegt, die sich aufgrund der Hochwasserereignisse der vergangenen Wochen ergeben hat.
So ist die sofortige Anschaffung von vier Absperrungen, zwei Lampen zum Ausleuchten überfluteter Straßen und ein Notstromaggregat für die Feuerwehr unerlässlich. Auch die Anschaffung von ca. 100 Sandsäcken müsse erfolgen. Obwohl die Kosten noch nicht exakt vorliegen, hat das Gremium den Vorsitzenden einstimmig ermächtigt, hier die Anschaffungen kostengünstig vorzunehmen. „Bevor Leben in Gefahr ist, müssen wir handeln“, so der Vorsitzende. Wir sind zwar mit einem blauen Auge davongekommen, im Vergleich zu anderen Gemeinden“ sagte der Vorsitzende. Er wies in diesem Zusammenhang auf einen interkommunalen Maßnahmenplan für den Stehebach aus dem Jahr 2016 hin und sagte, „der Tobelbach fließt in den Stehebach, dies geht auch aus diesem Plan hervor. Er machte deutlich, dass die am schlimmsten betroffene Gemeinde Unterstadion an der tiefsten Stelle liegt, weshalb es zwangsläufig dort zu den größten Überschwemmungen gekommen sei. Die Ge- meinden oberhalb, ja bis in den Kreis Biberach hinein, müssen Hochwasserschutz betreiben. „Wir gehören alle zusammen“ stellte er fest. Deshalb sind hier weitere Gesprächen der beteiligen Gemein- den unbedingt notwendig. Das Konzept ist daher im interkommunalen Zusammenhang fortzuschrei- ben, auch unter dem Gesichtspunkt der Beantragung von Fördergeldern. Unter Punkt „Bekanntgaben“ informierte der Vorsitzende das Gremium, dass auch die Gemeinde Unterwachingen sich an der 21. Bündelausschreibung Strom mit Lieferbeginn ab 1. Januar 2023 beteiligt. Die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten der Gemeinde Unterwachingen vom 1. Juli 2021 hat das Landratsamt Alb–Donau–Kreis nach umfassender Prüfung nicht beanstandet. Die untere Naturschutzbehörde informiert die Gemeinde, dass Herr Lothar Allgaier zum Natur- schutzbeauftragten für die Stadt Ehingen sowie für die Verwaltungsgemeinschaft Munderkingen bestellt wurde. Er tritt die Nachfolge von Herrn Josef Schauber an, der nach 25 Jahren Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter bereits Ende März 2021 ausgeschieden ist. Ferner wurde die Abrechnung Betriebskostenumlage 2019 vom Zweckverband „Interkommu- nales Gewerbegebiet“ bekanntgegeben. Diese beträgt 265,73 €, ebenso die Abrechnung der Kos- tenanteile für Messen 2019, die mit 154,68 € zu Buche schlägt. Die Betriebskostenumlage 2021 an die Bussenwasserversorgungsgruppe (BUWAG) wird mit 4.708 € brutto bekanntgegeben. Unter Punkt „Verschiedenes“ befasste sich das Gremium mit der Anschaffung von mobilen Luftfil- tern für die gemeinsame Grundschule in Munderkingen. Um nach den Sommerferien den Start in einen regulären Präsenzunterricht an der Grundschule zu fördern, sollten mobile Luftfilter angeschafft werden, so der Vorsitzende. Er teilte mit, dass pro Gerät 2.700 € anfallen, die von der Landesregie- rung mit 50 % bezuschusst werden. Der Dauerton der Geräte, sei zumindest in schlecht lüftbaren Räu- men, dauerhaft geöffneten Fenstern bei kalten Temperaturen vorzuziehen, um Erkältungen bei Kin- dern vorzubeugen. Die verbleibenden Kosten seien für Unterwachingen zu stemmen, da sie haupt- sächlich von Munderkingen, Emerkingen und Hausen am Bussen getragen würden. Der Vorsitzende sprach von einem kleinen vierstelligen Betrag für Unterwachingen, bei einem Eigenanteil der Ge- meinden an der Anschaffung von insgesamt 18.900 €. „Wir wollen Präsenzunterricht. Daher müssen wir dafür die bestmöglichen Bedingungen in unserer Grundschule schaffen“, fasste der Vorsitzende zusammen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dieser Anschaffung und diesem Vorgehen zu. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich noch an. Hans Rieger – Bürgermeister Altbatterie–Sammelbehälter in den Rathäusern Die Gemeinden Hausen am Bussen und Unterwachingen haben trotz der Rücknahmeverpflichtung des Handels auch künftig Sammelbehälter für Altbatterien aufgestellt. Gesammelt werden Rund–, Flach– und Minibatterien (keine Kfz–Batterien und Akkus). Sammelbehälter für Altbatterien stehen in den Rathäusern in Hausen am Bussen und in Unterwachin- gen im Erdgeschoss. Im Interesse des Umweltschutzes wird gebeten, von dieser Möglichkeit regen Gebrauch zu machen. – Bürgermeisteramt –
Neue Corona–Verordnung seit 16. August 2021 Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene werden weitgehend aufgehoben Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Corona–Verordnung beschlossen. Die neuen Regelungen gelten seit 16. August 2021. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkun- gen. Ebenso entfallen in Baden–Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in ge- schlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann gilt weiterhin die Masken- pflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands– und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten. Infektionsgeschehen wird weiter berücksichtigt Die Landesregierung behält sich vor, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wenn das Ausbruchsge- schehen sich verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesen droht. Dazu wird sie die Auslas- tung der Intensivbetten, die Sieben–Tage–Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krank- heitsverläufe fortlaufend beobachten. Zum Schulstart gilt inzidenzunabhängig für zunächst zwei Wochen wieder generell die Masken- pflicht im Unterricht. Auch werden die Schulen weiter ein kostenloses engmaschiges Testangebot für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte und das Personal anbieten. Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen Wer sich nicht impfen lassen möchte, muss künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen–Schnelltest vorweisen. In bestimmten Bereichen sind ist ein negativer PCR– Test erforderlich – dieser darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dies gilt für ganz Baden–Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7–Tage–Inzidenz im jeweiligen Stadt– oder Landkreis. Damit vereinfacht Baden–Württemberg die Regelungen, da diese nun wieder landesweit einheitlich gelten. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Schülerinnen und Schüler der Grund– und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogi- schen Bildungs– und Beratungszentren (SBBZ) sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie etwa durch den Kinderausweis oder Schüleraus- weis. Ausgenommen sind auch sechs– und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Die Testpflicht für ungeimpfte Personen gilt in folgenden Bereichen: • Besuch in Krankenhäusern, Alten–und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. • Galerien, Museen, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien – Personen die lediglich Medien abholen oder zurückgeben brauchen keinen 3G–Nachweis. • Gastronomische Angebote in Innenräumen – das Abholen von Speisen ist ohne 3G–Nachweis erlaubt. • Für externe Gäste in Betriebskantinen sowie Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Aka- demien nach dem Akademiegesetz. • Vergnügungsstätten in Innenräumen wie Spielhallen, Wettstuben und Casinos. • Generell bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien, bei mehr als 5.000 Besu- cherinnen und Besuchern und/oder der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. • Messen Ausstellungen und Kongresse. • Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios, Tattoo– und Piercingstudios, Laser– und IPL–Studios für kosmetische Behandlungen, Friseurbetriebe, Barbershops und Massagestudios. • Bei Sport im Innenbereich, etwa in Fitness–Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen.
• Saunen und ähnlichen Einrichtungen wie Solarien, Dampfbäder oder Hamame. • Touristische Fahrtangebote wie Fluss– und Seeschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bus– , Bahn– und Seilbahnverkehre, Zeppelinrundflüge und Museumsflüge. • Zutritt zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks und anderen Freizeiteinrichtungen wie zoologi- schen und botanischen Gärten sowie Hochseilgärten, Indoor–Spielplätze und Minigolf–Anlagen. • Angebote der Erwachsenenbildung wie Volkshochschulkursen in geschlossenen Räumen. • Bei Angeboten von Musik–, Kunst– und Jugendkunstschulen. • In Beherbergungsbetrieben wie Hotels aller Art, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, Feri- enhäuser, Ferienparks, Sharing–Unterkünfte wie etwa airbnb–Angebote, (Dauer–)Camping- plätze und kostenpflichtige Wohnmobil–Stellplätze ist ein Test bei Anreise und dann alle drei Tage während des Aufenthalts erforderlich. • Clubs und Diskotheken. Nicht geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen ei- nen negativen PCR–Test vorweisen. • Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen. Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit– und Amateursport in Sportstätten im Freien, Badeseen mit kontrolliertem Zugang und Freibädern sowie für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha–Sport, Schul- sport, Studienbetrieb und Spitzen– oder Profisport. Ausgenommen von der Testpflicht sind religiöse Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen/Aktivitäten in geschlossenen Räumen müssen alle Besucherinnen und Besucher einen Geimpftennachweis, einen Genesenennachweis oder ein negativen Corona Antigen–Schnelltest vorweisen. Anbieterinnen/Anbieter, Veranstalterinnen/Veranstalter, Betreiberinnen/Betreiber und Dienstleisterinnen/Dienstleister sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test–, Impf– oder Genese- nennachweise verpflichtet. Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und privaten Feiern Anbieter sind generell verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und die Kontaktdaten der Besu- cher/innen bzw. Kundinnen und Kunden zu erfassen. Er hat die Gesamtverantwortung für die Orga- nisation zu übernehmen. Im Einzelhandel müssen die Kontaktdaten nicht erhoben werden. Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherinnen und Besucher muss der Veranstalter dem ört- lichen Gesundheitsamt im Vorhinein das Hygienekonzept vorlegen. Die Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Feiern werden aufgehoben. Tests bleiben bis 11. Oktober 2021 kostenlos Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung unter Aufsicht des Betreibers stattfin- den, in einer Corona–Teststation oder am Arbeitsplatz, wenn dort entsprechend qualifiziertes Perso- nal zur Bestätigung des Testergebnisses vorhanden ist. Bund und Länder haben sich darauf verstän- digt, dass Antigen–Schnelltests bis 11. Oktober 2021 weiter durch die öffentliche Hand finanziert werden und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos bleiben. Danach müssen Personen, die sich nicht impfen lassen möchten die Antigen–Schnelltest selbst bezahlen. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre. Kostenlose Tests gibt es weiterhin für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt – insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche un- ter 18 Jahren. Für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen gibt es zudem weiter ein engmaschiges kostenloses Testangebot in den Schulen. Impfangebote wahrnehmen Inzwischen gibt es für alle Menschen ab 12 Jahren ein kostenloses Impfangebot, das jeder wahrneh- men kann. Eine Corona–Schutzimpfung ist der sicherste Weg aus der Pandemie. Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich selbst vor einer Erkrankung bzw. einem schweren oder tödlichen Verlauf, sondern auch seine Mitmenschen, die sich nicht impfen lassen können. Vor allem Kinder unter 12 Jahren, für die es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gibt. In Baden–Württemberg gibt es derzeit zahlreiche Impf–Aktionen vor Ort. Meist ohne Anmeldung und Wartezeit können Sie sich in den Impfzentren des Landes, bei Impf–Aktionen vor Ort oder nach Terminvereinbarung bei Ihrem Arzt oder Betriebsarzt impfen lassen. Mehr Infos zur neuen Corona–Verordnung gibt es hier: https://www.baden–wuerttemberg.de/de/service/alle–meldungen/meldung/pid/corona–beschraenkun- gen–fuer–geimpfte–und–genesene–werden–weitgehend–aufgehoben/
Vorbefragung zur Gebäude– und Wohnungszählung in Baden–Württemberg ab September 2021 Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks–, Gebäude– und Wohnungszählung und wird in allen Mitgliedsstaaten der EU turnusmäßig durchgeführt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beru- hen auf Bevölkerungs– und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig. Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden–Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude– und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen in Baden–Württemberg auf. Diese Vorbefragung dient der Überprü- fung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Ak- tualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Betei- ligten dadurch minimiert wird. Die Entscheidung bezüglich der Auswahl der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen Lan- desamt Baden–Württemberg vorliegen. Ca. 1 Mio. ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen erhalten im Septem- ber 2021 ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online–Fragebogen und werden gebeten Auskünfte zu Ihrem Gebäude oder Ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal 11 Fragen der Vorbe- fragung 2021 können schnell und einfach beantwortet werden. Dies nimmt nur etwa 5–10 Minuten in Anspruch. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigentümerinnen und Ei- gentümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden. Lesen Sie mehr unter https://www.zensus2022.de/DE/Wer–wird–befragt/Vorbefragung–gebaeude– und–wohnungszaehlung.html Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden–Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online–Datenübermittlung erfolgt ver- schlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rück- schlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. MITTEILUNGEN VON ÄMTER UND BEHÖRDEN Aus der Reihe Online–Seminare: Bewerbung für Ausbildung und Duales Studium Was sollte bei einer Bewerbung auf eine Ausbildungsstelle oder auf ein Duales Studium alles beach- tet werden? Antworten auf alle Fragen zu diesem Thema bietet das Online–Seminar „Bewerbung für Ausbildung und Duales Studium“ der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Ulm. Interessierte Schüler von Gymnasien und Berufskollegs und deren Eltern sind eingeladen, am Donnerstag, den 26. August von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr daran teilnehmen. Eine Anmeldung unter Angabe des Na- mens, Schule und Klassenstufe an Ulm.BIZ@arbeitsagentur.de ist erforderlich. Der Link zum Video- konferenzportal wird nach bestätigter Anmeldung zugesandt. Zur Teilnahme werden ein Computer mit Headset und Kamera oder ersatzweise ein Notebook, Tablet oder Smartphone benötigt. Die Teil- nahme ist kostenfrei.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden–Württemberg: Mit der Rente ins Ausland 116.202 Renten hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden–Württemberg im Jahr 2020 an Personen gezahlt, die im Ausland wohnen. Davon gingen rund 90.300 Renten an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Griechenland. 22.338 Renten wurden in die Schweiz überwiesen. Überweisungen nach Südafrika (645), Thailand (547) und die USA (178) bilden die Plätze 3 bis 5 bei den Auslandsüberweisungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Verbindungsstelle für Griechenland, Zypern, Liechtenstein und die Schweiz Dass die DRV Baden–Württemberg so vielen Menschen in Griechenland und in der Schweiz ihre Rente überweist, kommt nicht von ungefähr: Der südwestdeutsche Rentenversicherungsträger ist in- nerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung die Verbindungsstelle für Griechenland, Zypern, Liech- tenstein und die Schweiz. Sie betreut damit Personen, die entweder dort wohnen und zusätzlich Bei- träge in Deutschland geleistet haben oder Personen, die aktuell in Deutschland wohnen und in einem der vier Länder Beiträge zur dortigen Rentenversicherung gezahlt haben. Zusätzlich beantwortet die Verbindungsstelle alle Fragen rund um das Abkommensrecht und unterstützt bei der Rentenantrag- stellung. Gut abgesichert im Ausland In einer globalisierten Welt arbeiten nicht nur mehr Menschen im Ausland, auch immer mehr Rent- ner leben dort. Ein wichtiger Grund dafür ist, die gute soziale Absicherung, vor allem innerhalb Eu- ropas. Wer nämlich in ein EU–Land umzieht oder in einen Staat, mit dem Deutschland ein Sozialver- sicherungsabkommen hat, erhält die deutsche Rente auch im Ausland in voller Höhe. Dennoch soll- ten sich alle Personen, die als Rentnerin oder Rentner ins Ausland ziehen wollen, zuvor bei der DRV beraten lassen, um sich über mögliche Auswirkungen auf die Rente sowie auf die Kranken– und Pflegeversicherung zu informieren. Über Auswirkungen auf die Steuerpflicht beraten Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater. VEREINSNACHRICHTEN S S V Emerkingen e. V. Fußball „Aktive“ Samstag 14. August 2021 1. Pokalrunde: SGM Emerkingen / Ehingen–Süd – FV Neufra I 0:2 Spielbericht: Die Überraschung gegen den Bezirksligisten gelang nicht. Vergleicht man die Anzahl Torchancen, wäre es für die SGM allerdings möglich gewesen. Die Gäste bestimmten die ersten 10 Minuten des Spiels. Bereits in der 2. Minute die Chance durch Strafstoß in Führung zu gehen. Glück für die SGM – der FV vergab die Führung. Doch bereits 3 Mi- nuten später spielten sich die Gäste durch die Abwehr der SGM und erzielten die 0:1 – Führung. Langsam konnte sich der Gastgeber vom Druck befreien und war ein gleichwertiger Gegner. Der verdiente Ausgleich gelang nicht: ein Weitschuss von Julian Hauler landete an der Querlatte. Kurz vor der Halbzeitpause scheiterte Lucas Müller am Gäste–TW, zum zweiten rettete der Pfosten. Die SGM bemühte sich nach der Pause weiterhin, konnte sich aber nicht belohnen. Anders die Gäste: mit einem Strafstoß erhöhten sie auf 0:2. Danach hätte es nochmal spannend werden können: Strafstoß für die SGM – aber nicht verwandelt. Somit war das Spiel gelaufen. Die Gäste erreichen die 2. Runde des Bezirkspokals, obwohl auch noch nicht alles nach Wunsch lief. Wermutstropfen: J. Hauler musste verletzt ausscheiden und wird wohl einige Wochen fehlen. Beste Genesungswünsche für ihn.
Novum: Dem vom Bezirk Donau injizierten Spendenaufruf für die Flutopfer im Ahrtal schloss sich die SGM und der FV Neufra an. Beim Pokalspiel wurde demnach kein Eintritt verlangt, sondern die Zuschauer konnten auf freiwilliger Basis spenden. So kamen 207,00 € zusammen. Abzüglich der Un- kosten für den Schiedsrichter können nun 142,00 € als Spende überwiesen werden. Super – danke an alle Spender*innen. Sonntag 22. August 2021 Ein Vorbereitungsspiel gegen den A–Ligisten Rißtissen. TSV Rißtissen – SGM Emerkingen / Ehingen–Süd 16:00 Uhr Saison 2021 / 22 – Vorschau Kreisliga B 1 Die SGM spielt die Vorrunde in Emerkingen und beginnt mit einem Heimspiel gegen den SV Her- bertshofen. Sonntag, 29. August 2021 SGM Emerkingen / Ehingen–Süd – SV Herbertshofen Res. + I. 13:15 Uhr und 15:00 Uhr I. Mannschaft und Reserve hat zwei Spielerabgänge hat seitens des SSV zu verzeichnen. Torspieler Benedikt Schneider wechselt zu seinem Heimatverein TSG Rottenacker zurück. Mittelfeldspieler und Ex–Trainer der B–Junioren, Philipp Faßold, wechselt zum VfL Munderkingen! Neu hinzu kommen Jakob Götz und Niklas Steinle von den A–Junioren des SGM–Partner Ehingen– Süd. Junioren verlieren ebenfalls Spieler: Luca Benkendorf spielt weiterhin bei den A–Junioren des SSV Ehingen–Süd; die B– Junioren Marc Lammert (Laupheim) und Lukas Roth (Biberach) wechseln zu höher- klassigen Vereinen, Tom Engler (C–Junio- ren) will sich in Ehingen beweisen; Henry Walz (D–Junioren) wechselt zu Ehingen– Süd. Die B–Juniorin Elisa Benkendorf spielt weiterhin bei den Juniorinnen des SV Alberweiler (Bundesliga). SSV bewegt – Emerkingen bewegt sich Drei neue Fitnessgeräte sind an der „Fritz– Roth–Anlage“ offiziell der Benutzung über- geben worden. Ein Antrag des SSV Emer- kingen an „Leader Oberschwaben“ wurde positiv bewertet und mit Fördermitteln be- zuschusst. Am Mittwoch, den 11. August 2021 wurden die Geräte von Leader–Vor- standsmitglied Romy Wurm und Wolfgang Koller vom Landratsamt Alb–Donau–Kreis offiziell übergeben. SONSTIGES Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Feuerwehr / Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Bereitschaftsdienst–Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages Mittwoch 13:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Freitag 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages, Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 08:00 Uhr des Folgetages.
Öffnungszeiten der Notfallpraxis Ehingen Nur am Samstag, Sonntag, Feiertag (auch 24. / 31.12.) 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr An allen normalen Werktagen (Montag – Freitag) ist die Notfallpraxis nicht besetzt. Die Notfallpraxis steht allen Bürgern in der Region zur Verfügung. Für die Sprechstunde benötigen Sie keinen Termin. Bereitschaftsdienst an den Wochenenden / Feiertagen Der fahrbereite, diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die oben angegebene Nummer erreichbar. Innerhalb des Dienstbezirks steht er für telefonische Beratungen und medizinisch notwendige Hausbesuche immobiler Patienten zur Verfügung. Bereitschaftsdienst an den Werktagen (Montag bis Freitag ohne Feiertage) Der diensthabende Arzt ist in Telefonbereitschaft während der Dienstzeit über die o. g. Nummer er- reichbar. Ort und Zeitpunkt der Behandlung sind grundsätzlich telefonisch zu erfragen. Bei lebensbedrohlichen und dringenden Notfällen und im Zweifelsfall ist umgehend die Rettungs- leitstelle Ulm auf der Notrufnummer 112 anzurufen. Sozialstation Raum Munderkingen: Telefon 38 82. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst: Telefon 01805 911601. Apotheken–Notdienst: 20.08.2021: St.–Martins–Apotheke Allmendingen, 21.08.2021: 7–Schwa- ben–Apotheke Laupheim, 22.08.2021: Alpha–Apotheke Ehingen, 23.08.2021: Apotheke am Bronner Berg Laupheim, 24.08.2021: Apotheke Dr. Mack Munderkingen, 25.08.2021: Schloss–Apotheke Obermarchtal, 26.08.2021: Vitalis–Apotheke Laupheim, 27.08.2021: Apotheke Dr. Mack am Wen- zelstein Ehingen, 28.08.2021: Rats–Apotheke Ehingen, 29.08.2021: Linden–Apotheke am Sternplatz Ehingen, 30.08.2021: Apotheke Dr. Mack Rottenacker, 31.08.2021: Neue–Apotheke Laupheim, 01.09.2021: Marien–Apotheke Ehingen, 02.09.2021: St.–Martins–Apotheke Allmendingen. Ambulanter Pflegeservice der Krankenhaus GmbH Alb–Donau–Kreis: Wir sind immer für Sie da! 89584 Ehingen, Spitalstraße 29: Telefon 07391 586–586, Telefax 07391 586–587, 89143 Blaubeuren, Ulmer Straße 26: Telefon 07344 170110, Telefax 07344 170111. Telefon 0800 0586586 – Ihr Anruf ist gebührenfrei. MR Soziale Dienste gGmbH: Haushaltshilfe und Familienpflege im Raum Ehingen: Tel.: 07351 18826–20, Telefax 18826–30. Pflegestützpunkt Alb–Donau–Kreis, Sternplatz 5, 89584 Ehingen Dienstag und Freitag (08:00 Uhr bis 12:30 Uhr), Donnerstag (08:00 Uhr bis 17:30 Uhr) Claudia Litzbarski, Tel.: 07391 779–2476, E–Mail: claudia.litzbarski@alb–donau–kreis.de FSJ – dickes Plus im Lebenslauf Wertvolle Erfahrungen und Einblicke, die für junge Menschen alles andere als selbstverständlich sind, bietet ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beim DRK–Kreisverband Ulm e.V. Wer erstmal keine große Lust mehr hat auf Theorie oder einfach mal was ganz anderes machen und erleben möchte, findet hier das Passende. Schulabgänger/innen, die noch unsicher sind, wohin ihr beruflicher Weg führen soll oder die noch auf einen Ausbildungs– oder Studienplatz warten, können im FSJ die Zeit sinnvoll überbrücken. In jeder Hinsicht ist das FSJ ein dickes Plus im Lebenslauf. Freie Stellen gibt es beim DRK derzeit noch • im Fahrdienst: Fahrer/in und Beifahrer/in im Rollitaxi helfen älteren Menschen oder Menschen mit Einschränkung, mobil zu sein. • im Übernachtungsheim: Mitarbeitende an der Pforte sind da für wohnungslose Menschen. Interessierte zwischen 18 und 27 Jahren wenden sich an Claudia Steinhauer, stellvertretende DRK– Kreisgeschäftsführerin, Telefon 0731 1444–41 oder Claudia.Steinhauer@drk–ulm.de.
Zwei Meister der Besetzung „Panflöte und Orgel“ am 22. August 2021 in Obermarchtal Eine so charmante wie ungewöhnliche Besetzung wird die Zuhörer erfreuen im Konzert am Sonntag, 22. August 2021 im Münster in Obermarchtal. Damit die Plätze incl. Mindestabstände gut ausrei- chen wird das Konzert gleich zweimal gegeben: um 16 Uhr und um 18 Uhr. Engagiert ist mit dem Panflötisten Philippe Emma- nuel Haas (Basel) und dem Organisten Markus Kühnis (Luzern) ein international renommiertes Duo. Sie bringen Werke zum Besten, welche in Kir- chen und an Höfen vom 16. bis zum 18. Jahrhundert in ganz Europa zur Aufführung kamen. So von Charpentier, Praetorius, Buxtehude, Händel und Purcell. Die ausdrucksreiche und virtuose Darbie- tung mit punktgenauem Zusammenspiel hat schon manches Publikum begeistert. Philippe Emmanuel Haas studierte Panflöte in seiner Heimat, der Schweiz sowie in den Niederlan- den. Er gibt Konzerte im Rahmen von internationalen Musikfestspielen in Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Israel, Italien, Kalifornien, Malta, Österreich, in Québec, in Spanien und in der Schweiz. Als Interpret von Musik aus der Renaissance– und der Barockzeit hat er bei Schallplattenfirmen, welche auf die Produktion alter, barocker und klassischer Musik spezialisiert sind, mehrere CDs ver- öffentlicht. Die Panflöten, mit welchen Philippe Emmanuel Haas Konzerte gibt, sind in unterschiedlichen Ton- höhen gestimmt. Da diese mit Hilfe von Bienenwachs ganz fein verändert werden können, ist es möglich, diese auch an die spezielle Stimmung der historischen Holzhey–Orgel in Obermarchtal an- zupassen. Markus Kühnis studierte bei Orgelmeistern wie Hans Vollenweider (Zürich), Jean Langlais und Gaston Litaize (Paris) sowie Franz Lehrndorfer (München). Das Konzertdiplom für Orgel schloss er mit Auszeichnung ab. Höhepunkte seiner Karriere sind Konzerte bei Orgelfestivals in Argentinien, Uruguay, Mexiko, in der Tschechei, in Frankreich, Deutschland, Österreich, Rumänien, Gross–Bri- tannien, Ungarn, Slowenien und in der Schweiz. Von seinem breiten Repertoire zeugen nicht zuletzt auch Radio– und Fernseheinspielungen, Schallplatten und CDs. Die Konzerte finden unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen statt. Der Eintritt beträgt 10 €, für Azubis und Studenten 5 € und ist für Schüler frei. Zahl des Monats: Weniger ist nicht gleich weniger – 10 … … bisheriger Förderprogramm der KfW und BAFA wurden jetzt zu drei Programmen zusammenge- fasst: In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit den neu strukturierten, vereinfach- ten Regelungen sind u.a. höhere Fördersummen für energetische Sanierungen, Neubauförderung oder Kredite verbunden. Die Regionale Energieagentur hilft Ihnen beim Energiesparen. Nutzen Sie unser kostenloses und un- abhängiges Erstberatungsangebot. Kontakt: Regionale Energieagentur Ulm gGmbH, Hafenbad 25, 89073 Ulm, Telefon: 0731 79033080
Besuch des Staatssekretärs für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus beim Schwäbische Alb Tourismusverband Am Dienstag, den 3. August 2021, gab es für die Schwäbische Alb und ihre Tourismusakteure besonderen Besuch: Dr. Patrick Rapp, Landtagsabgeordneter und Staatssekretär im Landesministe- rium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus informierte sich bei Mike Münzing (1. Vorsitzender), Dr. Marion Leuze–Mohr (stellv. Vorsitzende) sowie Louis Schu- mann (Geschäftsführer) vor Ort über die Situation des Albtouris- mus und aktuelle Projekte. Mit einem Austausch in der Geschäftsstelle des Schwäbische Alb Tourismus (SAT) in Bad Urach zu strategischen Projekten wie der Neukonzeption der Landesradfernwege (darunter Schwäbische Alb Radweg & Hohenzollernradweg) begann der Tag im Albgebiet. Auch die aktuelle Situation nach dem touristischen Neustart war Thema des Austauschs. Um dem Tourismus der Schwäbischen Alb in dieser Zeit zusätzlich Auftrieb zu verleihen, überreichte Staatssekretär Dr. Rapp einen Förderbe- scheid in Höhe von 29.000 €. Die Schwäbische Alb befindet sich wieder im Aufwind, so der opti- mistische Tenor des SAT–Vorsitzenden Mike Münzing: „Es ist unglaublich, mit welch positiver Energie sich alle Akteure der Branche den Herausforderungen nach wie vor stellen. Nur so ist es möglich, dass die Buchungszahlen für den Sommer nun teilweise sogar über Vorjahresniveau liegen. Die Unterstützung des Landes gibt uns als Verband zusätzlichen Rückenwind und hilft uns, einen bestmöglichen Service für Gäste, Mitglieder und Partner zu bieten. Unter anderem möchten wir mit den Mitteln die digitale AlbCard verbessern“. Ein Besuch in der Entdeckerwelt Bad Urach ließ das touristische Angebot vor Ort konkret werden. Erlebniszentrum und Touristinfo in einem, werden in der Entdeckerwelt kindgerecht, interaktiv und mittels spannender Entdeckertouren im Stadtgebiet und der Natur verschiedene Themen des UNE- SCO Biosphärenreservats und des UNESCO Geoparks Schwäbische Alb aufbereitet und vermittelt. Besonders anschaulich wurde in der Entdeckerwelt auch die Gästekarte „AlbCard“: Als Projekt- partner ermöglicht die Entdeckerwelt ihren Besucherinnen und Besuchern, kostenlos Tablets auszu- leihen, um mit diesen auf interaktive Entdeckertour gehen zu können. Die Gästekarte „AlbCard“, die seit Juli des letzten Jahres ab nur einer Übernachtung bei über 150 teilnehmenden Gastgebern im gesamten Albgebiet kostenlos an Gäste ausgegeben wird, macht es möglich, gratis mehr als 150 Sehenswürdigkeiten und Erlebnisse zu besuchen sowie den ÖPNV in der Region zu nutzen. Nach einem Mittagessen im Hotel Schwanen in Metzingen, folgte ein Rundgang in der Outletcity Metzingen, die mit ihren mehr als vier Millionen Besucherinnen und Besuchern im Jahr einen wich- tigen Stützpfeiler im Tourismus der Region und den größten Outlet–Standort Deutschlands darstellt. Wolfgang Bauer, CEO der hinter der Outletcity Metzingen stehenden HOLY AG, sowie die Metzin- ger Oberbürgermeisterin Carmen Haberstroh führten die Gruppe über das Gelände. Staatssekretär Dr. Rapp hob im Rahmen seines Besuches die intensive, breite Evolution des Touris- mus im Gebiet der Schwäbischen Alb hervor: „Der Tourismus der Schwäbischen Alb entwickelt sich seit mehreren Jahren sehr gut. Erfolgsfaktoren sind Mut, Innovationskraft und Gemeinschaftsgeist. Die AlbCard und die Outletcity Metzingen und das Biosphärengebiet sind nur drei der vielen Pro- jekte mit Strahlkraft über die Landesgrenzen hinaus. Die Schwäbische Alb ist ein wichtiger Partner im touristischen Landesmarketing.“
KIRCHLICHE MITTEILUNGEN Evangelisches Pfarramt Munderkingen Telefon: 07393 4997 Gemeindehaus: 07393 917514 Telefax: 07393 6981 Prälat–Rieger–Straße 29 89597 Munderkingen E–Mail: Pfarramt.Munderkingen@elkw.de Homepage: www.kirche–munderkingen.de Wochenspruch zum 12. Sonntag nach Trinitatis: Das geknickte Rohr wird er nicht zerbrechen, und den glimmenden Docht wird er nicht auslöschen.“ (Jesaja 42, 3a) Predigttext: Markus 7, 31–37 Sonntag, 22. August 2021 (12. Sonntag nach Trinitatis) 10:00 Uhr Distriktgottesdienst am See in Gamerschwang, Pfarrerin Richter 10:30 Uhr Kinderkirche, Gemeindehaus Dienstag, 24. August 2021 19:00 Uhr Stündle fürs Wort, Gemeindehaus Mittwoch, 25. August 2021 19:30 Uhr AA–Meeting, Gemeindehaus Samstag, 28. August 2021 11:00 Uhr Taufgottesdienst, Pfarrer Hain Wochenspruch zum 13. Sonntag nach Trinitatis: „Christus spricht: Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan.“ (Matthäus 25,40b) Predigttext: 1. Mose 4,1–16a Sonntag, 29. August 2021 (13. Sonntag nach Trinitatis) 10:30 Uhr Gottesdienst, Pfarrer Hain 14:00 Uhr Taufgottesdienst, Pfarrer Hain Dienstag, 31. August 2021 18:00 Uhr Stündle fürs Wort, Gemeindehaus 19:30 Uhr Kinderkirch–Vorbereitung, Gemeindehaus Mittwoch, 1. September 2021 19:30 Uhr AA–Meeting, Gemeindehaus Samstag, 4. September 2021 19:00 Uhr Gottesdienst in Obermarchtal, Pfarrer Hain Sonntag, 5. September 2021 (14. Sonntag nach Trinitatis) 10:30 Uhr Gottesdienst der Sommerpredigtreihe, Pfarrer Hain Sonntag, 12. September 2021 (15. Sonntag nach Trinitatis) 10:30 Uhr Gottesdienst der Sommerpredigtreihe, Pfarrerin Kasper
Akkus aufladen Im Alltag vergessen wir viel zu oft, uns Auszeiten zu nehmen, um Kraft zu tanken. Doch diese Aus- zeiten können Stress reduzieren und den Akku wieder aufladen. In den Sommermonaten steht dann bei vielen der Jahresurlaub an. Dann versuchen wir, alles nachzu- holen, wofür im Alltag keine Zeit zu sein scheint. Vielleicht nutzen wir in diesem Jahr die Ferienzeit und somit die Zeit, in der weniger Termine anste- hen, um unsere leeren Akkus aufzutanken. Gleichzeitig können wir uns aber vornehmen, zukünftig auch im Alltag kleine Auszeiten einzubauen, damit wir erst gar nicht so ausgelaugt sind. Gott wird uns dabei helfen und uns zur Seite stehen. Wie wir im 1. Mose 28, 15 lesen: „Du wirst se- hen: Ich stehe dir bei! Ich behüte dich, wo du auch hingehst, und bringe dich heil wieder in dieses Land zurück. Niemals lasse ich dich im Stich; ich stehe zu meinem Versprechen, das ich dir gegeben habe.“ Bleiben Sie gesund und von Gott behütet. Beim Schreiben dieser Zeilen gelten für unsere Gemeinde folgende Regeln: • Unsere Gottesdienste feiern wir unter Einhaltung der Abstands– und Hygieneregeln hauptsäch- lich in der Christuskirche (bei geöffneten Fenstern und Türen). Dort haben wir für ca. 20 Perso- nen Platz (Geimpfte/Genesene zählen weiterhin dazu!), die Ihre Daten angeben (Namen und Telefonnummer). • Eine medizinische Mund–Nasen–Bedeckung (FFP–2 oder auch OP–Maske) muss während des gesamten Gottesdienstes getragen werden! Der Gemeindegesang mit medizinischer Mund– Nasen–Bedeckung ist derzeit gestattet. • Bitte achten Sie auch vor der Kirche auf die Abstandsregeln. • Das Gemeindehaus hat wieder geöffnet. Auch hier gilt selbstverständlich ein Hygienekonzept. Der Einlass mit einer medizinischen Mund–Nasen–Bedeckung, unter Angabe der Daten und mit einem festen Sitzplatz ist derzeit maximal 10 Personen erlaubt. • Die Kinderkirche trifft sich ebenfalls wieder 14–tägig zum Gottesdienst feiern im Gemeinde- haus. • In Obermarchtal feiern wir einmal im Monat einen Gottesdienst. Jeweils am ersten Samstag im Monat um 19:00 Uhr laden wir Sie unter Einhaltung der Abstands– und Hygieneregeln nach Obermarchtal in die Dorfkirche St. Urban ein. Bitte denken Sie auch hier an eine medizini- sche Mund–Nasen–Bedeckung. • Taufen, die in einem extra Gottesdienst gefeiert werden, sind unter Einhaltung einiger Regeln möglich. • Das Pfarrbüro hat wieder geöffnet! Gemeindeassistentin Birgit Ertle ist zu den Öffnungszeiten im Pfarramt erreichbar. Wenn Sie uns besuchen, bringen Sie bitte eine Mund–Nasen–Bedeckung mit und desinfizieren Sie sich vor Ort die Hände. • Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie uns eine E–Mail schreiben oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen. • Auf unserer Homepage können Sie weiterhin die Predigt von Pfarrer Hain im Podcast anhören oder die bereits eingestellten Online–Gottesdienste aus unserer Christuskirche anschauen. Auch im Radio, Internet oder Fernsehen sind wöchentlich zahlreiche Gottesdienste zu finden. • Unter der Telefonnummer: 07393 6981 ist eine Kurzandacht für Sie zum Anhören vorbereitet. Sommerpredigtreihe Auch in diesem Jahr findet über die Sommerferien die Sommerpredigtreihe statt. In diesem Jahr zum Thema Sommerlieder. Die Gottesdienste finden wie gewohnt jeweils um 10:30 Uhr in unserer Christuskirche statt. Hier der Überblick:
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