Wgg - Walter-Gropius-Gymnasium Selb
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wgg walter-gropius-gymnasium selb Elternbrief Nr. 1 im Schuljahr 2018/2019 Selb, im September 2018 „Von dem richtigen Gleichgewicht der Arbeit aller schöpferischen Organe hängt die Leistung des Menschen ab. Es genügt nicht, das eine oder das andere zu schulen, sondern alles zugleich bedarf der gründlichen Bildung.“ Walter Gropius (1883 – 1969) Liebe Eltern, am Beginn dieses Schuljahres darf ich Sie und Ihre Kinder ganz herzlich im Namen des Lehrerkollegiums begrüßen und ein gutes Jahr 2018/19 wünschen. Uns erwartet ein ganz besonderes Jahr, das wir ge- bührend begehen wollen: 1928 wurde der Vorläufer des heutigen Gymnasiums in der Lessingstraße gegründet, vor 50 Jahren zogen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte mit Sack und Pack in den Neubau um, in dem wir heute noch unterrichten. Vor 20 Jahren wurde dieser Neubau generalsaniert. Im glei- chen Jahr bekam das „Gymnasium Selb“ den Namen „Walter-Gropius-Gymnasium“ verliehen. Schon allein das wären genug Gründe, um kräftig zu feiern. Mit allen Interessierten in Deutschland erinnern wir uns aber auch noch an die Gründung des Bauhauses in Weimar durch den Namensgeber unserer Schule und feiern deshalb auch noch 100 Jahre Bauhaus. Das alles werden wir mit ganz unterschiedli- chen Aktionen tun: So steht zum Beispiel unser Schulfest unter dem Motto „Bauhaus und Walter- Gropius-Gymnasium“. Zuvor jedoch werden sich alle Schülerinnen und Schüler unseres Gymnasiums an einem Workshoptag gemeinsam mit dem Thema „Bauhaus 100 – die Welt neu denken“ beschäftigen. Verschiedene Lesungen und Aktionen mit dem Netzwerk „Bauhaus 100 – Selb/Amberg“ prägen den Jahresverlauf, an dessen Ende dann der große Festakt steht. Während des Jahres wird eine Festschrift der etwas anderen Art entstehen. Es lohnt sich, ab und an auf unsere Homepage zu schauen. Mit diesem Elternbrief erhalten Sie jedoch nicht nur Informationen zum Jubiläum, sondern natürlich auch wichtige Informationen für das Schuljahr 2018/19. Es lohnt sich also, sich diesen Elternbrief als Nachschlagewerk aufzuheben. Nach wie vor gelten die Vereinbarungen, die die Koordinierungsgruppe für witterungsbedingten Unter- richtsausfall hinsichtlich einer schulartübergreifenden und -ortsübergreifenden einheitlichen Regelung getroffen hat. Bitte beachten Sie das dazugehörige Schreiben in diesem Elternbrief. Auch im letzten Jahr erreichten uns Beschwerden über das Verhalten der Schülerinnen und Schüler an den Bushaltestellen, das zum Teil zu gefährlichen Situationen geführt hat. Bitte besprechen Sie mit Ih- rem Kind noch einmal das Verhalten an den Bushaltestellen und im Schulbus. Sie finden dazu ein Merk- blatt des Bundesverbandes deutscher Omnibusunternehmer e.V. Ein großes Anliegen ist mir der „Hol-und Bringdienst der Eltern“, kurz, das sogenannte „Elterntaxi“. Auch hier konnten wir im letzten Jahr gerade vor Unterrichtsbeginn und zu Schulschlusszeiten gefährli- che Situationen beobachten: Das absolute Halteverbot wird missachtet, Kinder laufen zwischen par- kenden und anfahrenden Autos und den Linienbussen über die Straße. Ich bitte Sie deshalb eindring- lich, Ihr Kind nicht bis zur Schultür zu fahren, sondern es schon vorher aussteigen zu lassen: Ein paar Meter an der frischen Luft schaden Ihrem Sprössling nicht und Sie entschärfen durch Ihr umsichtiges Verhalten die Situation an der Hohenberger Straße gewaltig. Auch hierzu finden Sie weiter unten noch einmal Hinweise. Für unsere „Nicht-Selber“ unter den Neuankömmlingen sei vorsorglich schon einmal darauf hingewie- sen, dass unsere Fünft-und Sechstklässler am Wiesenfestsonntag und Wiesenfestmontag (14.07.2019 und 15.07.2019) verpflichtend bei den Festumzügen mitlaufen. Für die restlichen Jahrgangsstufen ent- fällt der Unterricht, so dass auch sie Gelegenheit haben, an den Festivitäten teilzunehmen. Personelle Veränderungen: Die Studienreferendare/innen Stefanie Henkenius, Hanspeter Höra, Florian Knauer, Carolin Tober, Astrid Schüttinger und Florian Wunderlich haben ihren Dienst am WGG Selb beendet, ebenso Marion Müller, die uns im Fach Mathematik ausgeholfen hatte. Versetzt wurden auf eigenen Wunsch StRin Melanie Hohenberger Str. 90 • 95100 Selb • Tel: (09287) 6425 • Fax: (09287) 67638 Email Schulleitung: sl@wggselb.de • Internet: www.wggselb.de
2 Ebert, OStR Steffen Birkelbach, StR Norbert Rohn, StRin Stefanie Seufert und StR Nico Simon. Ihnen allen gilt unser Dank für die geleistete Arbeit, verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. Wir dürfen folgende neue Lehrkräfte begrüßen: Als Mobile Reserve wurde an das WGG Madeline Möhrlein (L/F) versetzt, die viele noch als Referendarin kennen. Unterstützt werden die Fachschaften Französisch und Latein auch in diesem Jahr wieder von Nicole Härtl. Auch Daniela Licht unterrichtet weiter am WGG. Die Fachschaft Mathematik vergrößern bis zum Halbjahr StD a.D. Richard Schimpl und StD a.D. Hermann Neupert. Im Fach Kunst arbeiten wir ab diesem Schuljahr mit der Akademie der bildenden Künste in Nürnberg zusammen. So freue ich mich, Johanna Gottsmann bei uns willkommen zu heißen. Auch die Zusammen- arbeit mit der Schule für Produktdesign wird intensiver: Hier wurde uns Ingo Dittrich für vier Stunden abgeordnet, ebenso wie StD Fred Buchka vom OHG Marktredwitz. Für Herrn Simon wurde uns StR Andreas Gebauer (B/C) zugewiesen. Auch die Stelle des Schulpsycholo- gen wurde mit StR Andreas Zeh als Mobile Reserve nahtlos besetzt, wofür ich sehr dankbar bin. Im Fach evangelische Religionslehre unterrichten wie gehabt Pfarrer Dr. Jürgen Henkel und Pfarrerin Andrea Münster. Folgende Studienreferendare/innen treten ihren Dienst bei uns an: StRefin Julia Ehrentraut (F/(Sp), StRefin Lisa Lucas (D/G/Sk) und StRefin Diandra Reich (E,Sw/Eth). StRefin Natalie Potapow (B, C) verbringt auch den zweiten Abschnitt des Zweigschuleinsatzes bei uns. Damit ist unsere Schule relativ gut mit Lehrkräften versorgt, sodass Pflichtunterricht, Intensivierungs- und Förderstunden sowie der Wahlunterricht wie geplant stattfinden können. Am Ende des Elternbriefes finden Sie ein Photo von unseren Neuen, damit Sie schon einmal ein Gesicht zu dem Namen der Lehrkraft haben. Ich wünsche Ihnen und uns, dass unsere Schüler/innen auch in diesem Schuljahr nicht nur Wissen ver- mittelt bekommen, sondern ganzheitlich wachsen dürfen – ganz im Sinne Gropius‘. Auf ein gutes Miteinander in unserer Schulfamilie. Mit freundlichen Grüßen Tabea-Stephanie Amtmann, OStDin Terminübersicht Vorschau auf wichtige Termine und Veranstaltungen, für die Sie zur gegebenen Zeit noch Einladungen erhalten: Klassenelternabend 5. Jahrgangsstufe 26.09.2018 Vortrag „Cybermobbing“ für Eltern/Kollegen 10.10.2018, 19:00 Uhr, Atrium Schullandheimaufenthalt 5. Jgst. 16.10.2018 - 19.10.2018, Pottenstein Klassenelternabend (6. bis 10. Jgst.) 24.10.2018, ab 18:00 Uhr Herbstferien 29.10.2018 - 02.11.2018 Buß- und Bettag (unterrichtsfrei) 21.11.2018 1. Elternsprechtag 5. Jahrgangsstufe 27.11.2018, 17:00 - 19:00 Uhr 1. Leistungsbericht Freitag, 30.11.2018 1. Allgemeiner Elternsprechtag 6.-12. Jgst. 04.12.2018, 17:00 - 20:00 Uhr Wintersportwoche 6. Jahrgangsstufe 09.12.2018 - 14.12.2018, Viehhofen Weihnachtskonzert 20.12.2018 Weihnachtsferien 22.12.2018 - 04.01.2019 Praktikumswoche Q 11 11.02.2019 - 15.02.2019 2. Leistungsbericht für die Jgst. 5 - 8 und Freitag, 15.02.2019 Zwischenzeugnisse für die Jgst. 9 - 11 Wintersportwoche 7. Jahrgangsstufe 24.02.2019 - 01.03.2019, Viehhofen Faschingsferien 04.03.2019 - 08.03.2019
3 Informationen zur Schulberatung im Schuljahr 2018/2019 Die Beratung der Schüler/innen und Eltern gehört zu den grundlegenden Aufgaben jeder Schule. Sie er- folgt in Informationsabenden, in Klassenelternversammlungen und im Einzelgespräch mit den Lehrerin- nen und Lehrern, den Beratungslehrern oder dem Schulpsychologen. Schulberatung Die Klassenleiter/innen und Fachlehrer/innen erteilen Auskunft über den Leistungsstand und das Leis- tungsvermögen sowie das Verhalten im Unterricht bzw. im Klassenverband. Die Sprechzeiten der Kolle- ginnen und Kollegen finden Sie in diesem Elternbrief. In Fragen der Schullaufbahn (Wahl der Schulart, Wiederholungen, Schulwechsel, Wahl der Ausbildungsrichtung, Abschlussberechtigungen), bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten sowie zur Vorinformation über Berufs- und Studienwahl steht Ihnen die Beratungslehrkraft am WGG zur Verfügung: OStRin Bettina Lohse, WGG Selb, Hohenberger Str. 90; 09287/6425 E-Mail: beratungslehrkraft@wggselb.de Sprechstunden: nach Vereinbarung Ebenso berät Sie unser Schulpsychologe gerne: StR Andreas Zeh, WGG Selb, Hohenberger Str. 90, Tel: 09287/6425; E-Mail: schulpsychologie@wggselb.de Telefonsprechstunde direkt unter 09287/882858-26: mittwochs 09:35 bis 10:20 Uhr Sprechstunden: nach Vereinbarung Außerdem können Sie sich an die Staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken wenden: StD Roland Schuck, Staatliche Schulberatung Hof, Theaterstraße 8, Tel: 09281/1400360 E-Mail: mail@sb-ofr.de; Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung Erziehungsberatung In besonderen Fällen psychisch bedingter Leistungs- und Verhaltensstörungen erhalten Sie Rat und Hilfe bei den Psychologischen Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonischen Werke in den Dekanaten Hof bzw. Selb/Wunsiedel: • Diakonische Beratungsstelle Hof, Schellenbergweg 20, 95028 Hof, Tel: 09281/837200 • Diakonische Beratungsstelle Selb, Von-der-Tann-Str. 4, 95100 Selb, Tel: 09287/2770 Berufsberatung Berufsberater Armin Schmidt, Bundesagentur für Arbeit, Äußere Bayreuther Str. 2, 95032 Hof, Tel: 09281/785341; Herr Schmidt hält jeden Monat einen Sprechtag im WGG-Selb ab, dessen Termin am Info-Brett für die Kollegiatinnen und Kollegiaten bekanntgegeben wird. Studienberatung Wer kompetente Ansprechpartner für alle Fragen das Studium betreffend sucht, findet sie bei den Stu- dienberatungen der einzelnen Universitäten und Fachhochschulen. Hier nur die Adressen der nächstgelegenen Ausbildungsplätze: • Universität Bayreuth: Zentrale Studienberatung, Tel: 0921/555245, www.uni-bayreuth.de E-Mail: studienberatung@uni-bayreuth.de • Universität Bamberg: Zentrale Studienberatung, Tel. 0951/8631050 oder 8631047, www.uni-bamberg.de; E-Mail: studienberatung@znv.uni-bamberg.de • Universität Erlangen-Nürnberg: Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung Tel: 09131/8523976, www.uni-erlangen.de, E-Mail: ibz@zuv.uni-erlangen.de • Fachhochschule Hof: Zentrale Studienberatung, Tel: 09281/409304 oder 409307, www.fh- hof.de.
4 Schulpsychologe Mein Name ist Andreas Zeh. Ich bin ab diesem Schuljahr Schulpsychologe hier am Walter-Gropius-Gymnasium Selb. Als solcher bin ich für jegliche Art von Problemen zuständig, die mit Schule zusammenhängen. Beispielsweise bei Lern- problemen, Schulangst oder persönlichen Problemen kann ich beratend tätig sein. Erreichbar bin ich per Mail unter schulpsychologie@wggselb.de. Schulpsychologische Beratung ist immer: • freiwillig und beruht auf Mitarbeit der Ratsuchenden • vertraulich, d.h. unterliegt der Schweigepflicht • kostenfrei Schulpsychologen bieten ihre Hilfe beispielsweise an: • bei Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten, sowie im Leistungsbereich • z. B. bei Problemen in der Hausaufgabenerledigung, Konzentrationsschwierigkeiten, Teilleis- tungsschwächen (z. B. Legasthenie) • bei schulbezogenen Ängsten • z. B. wenn Prüfungen zur Hürde geworden sind, Angst vor Referaten oder Präsentationen, Schulangst • bei schulbezogenen Problemen im Verhalten • z. B. bei Problemen mit Mitschülern, Problemen in der Klasse in Krisensituationen oder kriti- schen Lebensereignissen Ich freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. StR Andreas Zeh, staatlicher Schulpsychologe Informationen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Lese-Rechtschreib-Schwäche/-Störung Mit dem Inkrafttreten der neuen Bayerischen Schulordnung (BaySchO) haben sich die bisherigen Moda- litäten zum Nachteilsausgleich und Notenschutz in einigen Punkten geändert. Wir wollen Sie in diesem Elternbrief noch einmal kurz informieren, bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Schul- psychologen oder der Schulleitung auf. Generell bitten wir darum, so noch nicht geschehen, mit unserem Schulpsychologen ein Beratungsgespräch zu führen, bevor Sie einen Antrag stellen. 1. Legasthenie bzw. Lese-Rechtschreib-Störung Falls Ihr Kind von einer Legasthenie bzw. Lese-Rechtschreib-Störung betroffen ist, können grundsätzlich weiterhin ein Nachteilsausgleich in Prüfungen und Lernzielkontrollen (z.B. ein Zeitzuschlag bei Schulauf- gaben) und der Notenschutz (Nicht-Bewertung der Rechtschreibung, 1:1 Gewichtung mündlicher und schriftlicher Leistungen in den Fremdsprachen bzw. stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen) gewährt werden. Nachteilsausgleich und Notenschutz setzen grundsätzlich einen schriftlichen Antrag und die Vorlage ei- nes fachärztlichen Zeugnisses bei der Schule über Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung oder der chronischen Erkrankung durch die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler voraus. Im Falle einer Lese-Rechtschreib-Störung ist eine schulpsychologische Stellungnahme erforder- lich und ausreichend. Da die neue BaySchO den Begriff „Lese-Rechtschreib-Schwäche“ nicht mehr vorsieht, wird der Zeugnis- vermerk entsprechend geändert. Eine „zurückhaltende“ Bewertung ist nicht mehr möglich; auf eine Be- wertung des Leseleistungen und der Rechtschreibung wird „verzichtet“. Hinweis für neu angemeldete Schülerinnen und Schüler: Stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag an die Schule, in dem Sie formulieren, dass Sie einen Nachteils- ausgleich und/oder Notenschutz aufgrund einer festgestellten Lese-und/oder Rechtschreib-Störung wünschen und legen alle bereits vorhandenen Gutachten oder Bescheinigungen bei. Die Schule prüft
5 dann in Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologen, ob diesem Antrag stattgegeben wird und teilt Ihnen dies schriftlich mit. 2. Regelungen zum Nachteilsausgleich und / oder Notenschutz bei chronischen Erkrankungen Sollten Sie zum ersten Mal oder weiterhin einen solchen Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz für Ihr Kind aufgrund einer chronischen Erkrankung, die Ihr Kind in der Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, wünschen, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag bei der Schule. Nötig hierzu ist ein fachärztli- ches Attest, das neben der Erkrankung auch die leistungsbeeinträchtigenden Symptome der Erkrankung schildert und Vorschläge für einen Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz macht. Die Entscheidung über den Notenschutz liegt bei der Dienststelle des Ministerialbeauftragten von Oberfranken. Bitte beachten Sie noch folgende Änderungen: Nachteilsausgleich und Notenschutz können künftig von der Schule, falls erforderlich, angepasst und von den Erziehungsberechtigten widerrufen werden. Eine generelle Gültigkeit von Nachteilsausgleich und Notenschutz über einige Schuljahre oder die ge- samte Schullaufbahn ist damit nicht mehr gegeben. Die ausführlichen rechtlichen Grundlagen können Sie in §§ 31-36 BaySchO nachlesen. Hinweise Entschuldigungspflicht und Beurlaubung (gemäß §20 BaySchO) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen. Im Falle fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, so kann er vom Direktorat für die restliche Zeit des Un- terrichts oder von einzelnen Unterrichtsstunden befreit werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist nur dann erforderlich, wenn der Schüler auch am folgenden Unterrichtstag die Schule nicht besuchen kann. Schüler/innen können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen (z.B. vorher festgelegter, unaufschiebbarer Arztbesuch, Familienangelegenheit) vom Schulbesuch befreit werden. Dafür ist eine rechtzeitige Unterrichtsbefreiung bzw. Beurlaubung (Vordruck) einzuholen. Arzttermine sind auf unter- richtsfreie Nachmittage zu legen. Ein Antrag auf Befreiung zur Verlängerung der Ferienzeiten (Urlaub) ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Befreiungen für kieferorthopädische Behandlungen können nur in Ausnahmefällen bzw. für besonders aufwändige Behandlungen (z. B. Einsetzen einer Zahnspange) für Vormittagstermine erteilt werden. Wir bitten, vorrangig Ferienzeiten für solche Behandlungen zu nutzen. Daher werden Befreiungen für Ter- mine, die in einer Woche vor oder nach Ferienzeiten liegen, grundsätzlich nicht erteilt. Ist ein Schüler an der Teilnahme einer angekündigten Leistungserhebung (Klausur, Kurzarbeit, Referat u.ä.) verhindert, muss die Entschuldigung vorher bei der Schule eingehen (Anruf genügt), damit die Mög- lichkeit eines Nachholtermins gewahrt bleibt. Vordrucke (Krankheitsanzeige, Unterrichtsbefreiung) sind im Sekretariat des Gymnasiums oder auf un- serer Homepage erhältlich. Schülerunfallversicherung Alle Schüler haben bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch einen Anspruch auf Versiche- rungsschutz. Dieser besteht u.a. bei Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule oder anderen Orten schulischer Veranstaltungen und bei Unfällen während des Aufenthalts in der Schule, also nicht nur während des Unterrichts, sondern auch in den Pausen oder während sonstiger schulischer Veran- staltungen (z.B. Schülerwanderung, Theaterbesuch). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle
6 Schäden an „Leib oder Leben"; er umfasst jedoch keine Sachschäden. Falls nach einem Schulunfall ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird, ist der behandelnde Arzt oder Zahnarzt oder das in Anspruch genommene Krankenhaus unbedingt darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Schulunfälle müssen stets unverzüglich dem Sekretariat der Schule gemeldet werden! Sicherheit im Schulbereich Das Ein- und Aussteigen im Bereich der Parkplatzeinfahrt vor der Schule ist für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich und darüber hinaus polizeilich verboten. Aus diesem Grund und auch um ein Verkehrschaos zu vermeiden, ist es angebracht, Ihre Kinder weiter entfernt von unserer Schule abzusetzen bzw. abzu- holen. Auch das Befahren des Parkplatzes zum Zweck des Ein- und Aussteigens am Seiteneingang ist nicht erlaubt, es sei denn, ein Kind weist eine Gehbehinderung auf und muss den Fahrstuhl der Schule benutzen. Sorgen Sie bitte auch dafür, dass Ihre Kinder rechtzeitig in der Schule eintreffen, damit nicht durch hastige Reaktionen Unfälle verursacht werden. Sofern Ihre Kinder mit dem Fahrrad zur Schule kommen, bittet die Schule darum, Sorge zu tragen, dass das Rad möglichst mit einem diebstahlsicheren Kettenschloss abgesperrt werden kann. Bei teuren, neu- wertigen Fahrrädern empfiehlt sich der Abschluss einer Diebstahlversicherung. Auf jeden Fall sollte Ihnen auch die Fahrradnummer bekannt sein. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihren Kindern einzuschärfen, Wertsachen stets bei sich zu tragen und nicht in einem Unterrichtsraum oder Gang unbeaufsichtigt zurückzulassen. Nutzungsverbot von Handys und digitalen Speichermedien Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) regelt in Art. 56 Abs. 5 den Umgang mit Handys und digitalen Speichermedien: Sie sind auf dem Schulgelände auszuschalten. Dies gilt auch in den Pausen und Freistunden sowie Mittagspausen. Bei Missachtung werden Handys abge- nommen und nur durch StD Grimm oder OStDin Amtmann frühestens am Ende des Schultages ausgege- ben. Generelles Rauch- und Alkoholverbot Dass Rauchen ungesund ist, dürfte mittlerweile jedem klar sein. Deshalb sind innerhalb der Schulanlage (dazu gehören auch die Zimmer der Oberstufe!) Schülerinnen und Schülern das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel strikt verboten. Dies schließt auch E-Zigaretten und E-Shishas ein. Verlassen des Schulgeländes Für alle Schüler der Jahrgangsstufe 5 mit 9 gilt: Ein Verlassen des Schulgeländes in Freistunden ist in der Regel (d. h. ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Schule mit schriftlich geführtem Nachweis) nicht erlaubt. Falls der Unterricht an einem Tag später beginnt oder früher endet, halten sich die Fahrschüler in dieser Zeit im Schulbereich auf; erst die Schüler ab der Jgst. 10 dürfen das Schulgelände in den unterrichtsfreien Stunden verlassen (nicht aber in den Pausen). Teilnehmer an der Offenen Ganztagesbetreuung dürfen das Schulgelände in der Mittags- pause nicht verlassen, da sie gemeinsam ein Mittagessen einnehmen und dies elementarer Bestandteil des Konzeptes ist. Allen anderen Schülern ist es gestattet, in der Mittagspause das Schulgelände zu ver- lassen. Schulbücher Im Laufe der ersten Schulwoche haben Ihre Kinder die Schulbücher ausgeteilt bekommen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder die Schulbücher einbinden und pfleglich behandeln. Haben Sie bitte Verständ- nis dafür, dass wir Schulbücher, die offensichtlich nicht pfleglich behandelt wurden, am Jahresende nicht zurücknehmen und Ersatz verlangen. Wenn ein Buch, das erst ein- oder zweimal ausgeliehen wurde, offensichtliche Schäden hat, dann sollen die Schüler dies gleich zu Beginn des Schuljahres in der Lern- mittelbücherei melden, damit dies im Buch vermerkt wird.
7 Betreuungsangebote „Offene Ganztagsschule“ Am Montag, dem 24. 09. 2018, hat am Walter-Gropius-Gymnasium wiederum für eine Gruppe von an- gemeldeten Schülerinnen und Schülern der 5. bis 7. Jahrgangsstufe die „offene Ganztagsschule“ begon- nen. Weitere Anmeldungen (über unser Sekretariat) sind auch im Laufe des Schuljahres noch möglich. „Schülercafé Oase“ Bereits seit 17.09.2018 ist das Schülercafé Oase geöffnet. Frühstück wird angeboten von 7:00 Uhr bis 7:45 Uhr, Mittagessen/Bistro von 11:30 Uhr bis 13:45 Uhr und die „Offene Jugendarbeit“ findet statt von 11:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die „Oase“ bietet für alle Schüler/innen des Schulzentrums umfassende Betreuung und Aufenthaltsmöglichkeiten vom Frühstück über preiswer- tes Mittagessen bis hin zum Hausaufgabenmachen und Spielen am Nachmittag. „Training“ Auch in diesem Schuljahr werden wieder in den Schulaufgabenfächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Latein und Französisch, bei Bedarf auch in Physik und Chemie, Trainingseinheiten angeboten, die von Schülern/innen der 9. bis 12. Klassen mit kleinen Lerngruppen (zwei bis drei Teilnehmer) gegen einen kleinen Unkostenbeitrag durchgeführt werden, und zwar für jede Lerngruppe einmal wöchentlich jeweils 60 bzw. 90 Minuten. Anmeldungen für jeweils mindestens vier Trainingseinheiten, am besten gleich als Gruppe, sind ab Mitte Oktober bei Herrn LAss Wunderlich möglich. Sporthalle: Unsere „Walter-Gropius-Halle“ ist einsatzbereit. Frisch renoviert steht sie nun den Schülerinnen und Schü- lern für einen ansprechenden Sportunterricht zur Verfügung. Sicher haben Sie von dem Wassereinbruch im letzten Jahr erfahren, der unsere Halle kurzzeitig in ein Schwimmbad verwandelte. Wir stehen in engem Kontakt mit dem Sachaufwandsträger, der regelmäßige Messungen bezüglich der Schadstoffbelastung durchführt. Aber wir scheinen mit einem blauen Auge davonzukommen: Weder hebt sich der Boden noch haben wir erhöhte Schadstoffwerte zu verzeichnen, so dass der Sportunterricht ohne Gefährdung der Schüler und Lehrkräfte stattfinden kann. Sollten sich im Zuge der Heizperiode Veränderungen ergeben, werden wir Sie und Ihre Kinder zu gegebener Zeit informieren. erhalten Sie ein Stundenplan: Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass sich aufgrund personeller Veränderungen, die sicher kommen wer- den, der Stundenplan zum Halbjahr ändern kann, auch wenn wir uns natürlich bemühen, die Veränderun- gen so gering wie möglich zu halten.
8 Große Leistungsnachweise (= Schulaufgaben) gemäß §22 GSO Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Zahl der Schulaufgaben, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 am Walter-Gropius-Gymnasium Selb gehalten werden: Fach Jahrgangsstufen Anzahl Deutsch 5*, 6**, 7, 8, 9 4 10 3 Englisch 5, 6*** 4 7, 8, 9***, 10 3 Mathematik 5, 6, 7, 9 4 8, 10 3 Physik 8, 9, 10 2 Chemie 8, 9, 10 2 9, 10 (sprachl.) je 1 Kurzarbeit pro Halbjahr Latein 6, 7, 8 4 9, 10 3 Französisch 6, 7(nat.-t.)***, 8, 4 9, 10 (nat.-t.)*** 3 8s, 9 (sprachl.)***, 10s 4 Spanisch 10 *** 4 * Eine Schulaufgabe wird durch zwei schulinterne Leistungstests ersetzt. ** Eine Schulaufgabe wird durch den Bayerntest und einen schulinternen Test ersetzt. *** Eine Schulaufgabe wird durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Merkblatt Infektionsschutz Beachten Sie bitte auch das beigefügte Merkblatt zum Schutz vor Infektionen. Datenschutz Gemäß dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDG) ist der Schule die Veröffentlichung von personen- bezogenen Daten und Fotos von Schüler, Lehrkräften, Eltern etc. nur dann erlaubt, wenn von den Be- troffenen eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Alle Schüler haben eine solche Einverständ- niserklärung erhalten (oder werden sie in den nächsten Tagen erhalten) und ihre Einwilligung oder Ab- lehnung bezüglich Veröffentlichungen, die die Schule verantwortet (Jahresbericht, Tagespresse, Home- page/Internet), mitgeteilt. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich. Sollten Sie eine Änderung wün- schen, so wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Sie erhalten dann ein neues Formblatt und können Ihre Erklärung neu abgeben. Schülerdatenblatt Das Ihnen zugegangene Datenblatt bitten wir zu überprüfen, ggf. zu aktualisieren und an die Klassenlei- ter/in zurückzugeben. Sicherheitskonzept Am WGG existiert ein Kriseninterventionsteam, welches sich unter anderem damit beschäftigt, mögliche Gefahren zu erkennen und präventiv zu handeln. Auch Handlungsabläufe in Notfällen werden durch die- ses Gremium stets überarbeitet. Dabei ist zur Abwehr von Gefahren unbedingt die Mithilfe der Erzie- hungsberechtigten nötig. Sollte eine Bedrohungssituation auftreten, müssen die Rettungskräfte freien Zugang zum Gelände erhalten. Deshalb bitten wir Sie, den Helfern zu vertrauen und Ihre Kinder nicht direkt nach Bekanntwerden des Vorfalls abzuholen und den Behörden Folge zu leisten. Dadurch soll ein Verkehrschaos und damit eine weitere Gefährdung vermieden werden.
9 Schülerbeförderung Nicht unterschriebene Busfahrkarten bzw. Fahrkarten ohne Photo sind ungültig und werden von den Busfahrern nicht anerkannt. Wer von den Kontrolleuren aufgegriffen wird, hat laut Landratsamt mit ei- ner Strafe zu rechnen. In der Anlage finden Sie außerdem ein Informationsblatt mit Regeln für den siche- ren Schulweg mit dem Bus. Schüler, die während des Schuljahres aufgrund eines Schulwechsels, Schul- austritts oder Wohnortwechsels die ihnen vom Landratsamt über die Schule ausgehändigte Fahrkarte nicht mehr benötigen, sind verpflichtet, diese Fahrausweise spätestens am letzten Schultag zur Weiter- leitung an das Landratsamt im Sekretariat abzugeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schüler bzw. deren Eltern dem Landratsamt den Fahrpreis erstatten müssen, den die öffentlichen Verkehrsunternehmen bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Fahrkarten in Rechnung stellen. Betrifft die Busfahrschüler der Buslinie 1 in Richtung Höchstädt: Im Schuljahr 2018/19 fährt von Montag bis Freitag, Zeit: 13:30 Uhr, zusätzlich ein Verstärkerbus von der Haltestelle Schulzentrum bis Höchstädt/Schloßplatz! Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe fördert und unterstützt das Landratsamt Wunsiedel im Fich- telgebirge Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. So erhal- ten Schülerinnen und Schüler für die Schulausstattung jeweils zum 1. Schulhalbjahr 70,00 Euro und zum 2. Schulhalbjahr 30,00 Euro. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, auch für Schulausflüge, Klassenfahrten oder Schullandheimau- fenthalte einen Antrag für Bildungs- und Teilhabeleistungen beim Landratsamt zu stellen. Hier wäre eine Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über die bezogene Sozialleistung (Hartz IV, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) vorzulegen. Nähere Informationen erhalten Sie über das Sekretariat bzw. im Landratsamt Wunsiedel, Tel. 09232/80336. Informationen des Elternbeirats: Der Elternbeirat des WGG Selb hat sich dazu entschlossen, der Landeselternvereinigung der bayeri- schen Gymnasien beizutreten, um die Belange von Schülern und Eltern regional, überregional so- wie beim Kultusministerium aktiv anbringen zu können und mitzugestalten. Der Unkostenbeitrag von einem Euro pro Schüler beinhaltet auch, dass jeder Schüler samt seinen Eltern Anrecht auf etwaige Beratung bei der LEV hat. Sinnvoll ist es jedoch unseres Erachtens die Informationen zu sammeln und diese dann gesamt vorzu- bringen, d.h. auf den dafür anstehenden regionalen Treffen in Oberfranken, um sie dann auch im Kultusministerium vortragen zu können. Der Unkostenbeitrag wird zusammen mit dem Kopiergeld im zweiten Schulhalbjahr eingesammelt wer- den. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zur LEV: http://www.lev-gym-bayern.de/node/486 Mit freundlichem Gruß Barbara Schaubmar 2.Voritzende des Elternbeirates
10 Verein der Freunde des Walter-Gropius-Gymnasiums Selb Vom Verein der Freunde dürfen wir folgende Informationen weitergeben: Sehr geehrte Eltern, ein neuer Schulabschnitt hat für Sie und Ihre Kinder begonnen. Der Verein der Freunde wünscht allen einen guten und erfolgreichen Verlauf. Der Förderverein des Gymnasiums unterstützt die Schulgemein- schaft sowohl im sozialen Bereich als auch bei der Anschaffung von Lehr- und Lernmitteln, die der Sach- aufwandsträger nicht tätigen kann. Helfen Sie durch Ihre Mitgliedschaft im Verein mit, diese Herausforderungen zu meistern. Aufnahmean- träge können im Sekretariat oder in Kürze auch über das Internet über www.wggselb.de unter „Verein der Freunde" abgerufen werden. Der Vorstand
11 Bitte hier abtrennen und an die Klassenleiterin / den Klassenleiter zurückgeben ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Empfangsbestätigung Name d. Schülers/Schülerin: ......................................................................................... Kl.: ....................... Den Elternbrief Nr. 1 vom September 2018 habe ich/haben wir erhalten. .......................................................... ............................................................................. Ort, Datum Unterschrift d. Erziehungsberechtigten
13 Sprechstunden im Schuljahr 2018/19 – 1. Halbjahr Direktorat: OStDin T.-S. Amtmann nach Vereinbarung Direktorat Konrektorat: StD Matthias Grimm nach Vereinbarung Konrektorat Beratungslehrkraft: OStRin Bettina Lohse Die. 08:30 - 09:15 Uhr (2. Stunde) Beratungsz. und nach Vereinbarung Schulpsychologe: StR Andreas Zeh Do. 08:30 – 09:15 Uhr (2. Stunde) und nach Vereinbarung Beratungsz. Fachlehrer Kl.Leitung Mi Do Raum Alkan Corinna, Beschäft. (Sp, F) 6. Lehrerzimmer Alma Maria, StDin (WR, Geo, Inf) Q11 4. KS-Betreuer-Zi.109 Amtmann Tabea-Stephanie, OStDin (D, EV, BL) nach Vereinb. Direktorat Aust Dominik, StR (Sm, E) 5. Lehrerzimmer Becher Susanne, StRin (Ku) 4. Zimmer AE11 Beck Julia, StRin (K, L) 4. Lehrerzimmer Böckel Wolf, OStR (M, Ph, Inf) 8a 2. Lehrerzimmer Böhm Carolin, StRin (B, E) 10b 3. Zimmer A103 Buchka Fred, StD (Ku) nach Vereinb. Bytomski Sven, OStR (M, Ph, Inf) 2. Lehrerzimmer Dittrich Ingo, FOL (Ku) nach Vereinb. Ehrentraut Julia, StRefin (F, Sp) 2. Lehrerzimmer Elser Mathias, Beschäft. (Mu) nach Vereinb. Eschenbeck Wolfgang, StD (D, G) 5b 3. Lehrerzimmer Gebauer Andreas, StR (B, C) 9a 5. Zimmer A103 Göllner Christine, StDin (L, F) Die. 5. Std. Lehrerzimmer Gottsmann Hannah, Beschäft. (Ku) nach Vereinb. Gräf Michael, OStR (Sm, WR) Mo. 4. Std. Lehrerzimmer Griebel Alexandra, StRin (K, D) 4. Lehrerzimmer Grießhammer Jürgen, StD (M, Ph) 8b 4. Zimmer AE05 Grimm Matthias, StD, Pfr. (EV, BL) nach Vereinb. Konrektorat Härtl Nicole, Beschäft. (F, L) 7a 3. Lehrerzimmer Dr. Henkel Jürgen, Pfr. (EV) nach Vereinb. Hofmann Ulrike, StDin (EV, Sw) 5. Lehrerzimmer Kettmann Annika, StRin (M, Ph) 4. ZimmerAE03 König Jens, OStR (E, F) 6b 4. Lehrerzimmer Kraus Marion, OStRin (D, E) 4. Lehrerzimmer Lang Annika, OStRin (D, E) Mo. 3.Std. Lehrerzimmer Licht Daniela, Beschäft. (E, Sw) 2. Lehrerzimmer Licht Robert, StD (WR, Sm) nach Vereinb. Zimmer 111 Lohse Bettina, OStRin (D, Sw, BL) - u. nach Vereinb.- Die. 2. Std. Beratungszimmer Lucas Lisa, StRefin (D, G, Sk) 4. Lehrerzimmer Mages Reinhold, OStR (Mu) nach Vereinb. Lehrerzimmer Meyer Stefan, OStR (M, Ph, Inf) 2. Zimmer AE03 Möhrlein Madeline, StRin (L, F) 9cs 6. Lehrerzimmer Münster Andrea, Pfrin (EV) 4. Lehrerzimmer Neubauer Christine, OStRin i.BV (B, C) 10a 5. Zimmer A103 Neupert Hermann, StD a.D. (M) nach Vereinb. Niedrig Florian, StR (Mu) Die. 2. Std. Lehrerzimmer Pfister Karl, StR (B, C) 2. Zimmer A103 Potapow Natalie, StRefin (B, C) 3. Lehrerzimmer Purucker Iris, Beschäft. (D) 3. Lehrerzimmer Reich Diandra, StRefin (E, Sw, Eth) 3. Lehrerzimmer Saalfrank Anke, StRin (E, Geo) 6c 5. Lehrerzimmer Sachs Silke, OStRin (D, F) 5a 3. Zimmer 310 Schimpl Richard, StD a.D. (M) Die. 3. Std. Lehrerzimmer Sell Carolin, StRin (M, Sw) 9b 2. Lehrerzimmer Spangler Stefanie, StRin (D, G, Sk) 7c 3. Lehrerzimmer Stöckel Marcus, StR (B, C) 2. Zimmer A103 Strößner Helmut, OStR (D, G) 7b 3. Zimmer 308 Taumann Ralf, StR (M, Ph) 3. Zimmer AE03 Ulrich Stephanie, StRin (D, G, Sk) 5c Mo. 4. Std. Zimmer 203 Vogt Ingolf, OStR (M, Ph) 8cs 3. Zimmer AE05 Wagner Andreas, OStR (E, G) 6a 5. Zimmer 205 Wagner Patricia, StRin (E, Geo) 10cse 4. Zimmer 303 Dr. Wlasak-Feik Christine, StDin (D, F, Sp) Q12 3. KS-Betreuer-Zi.109 Wunderlich Dieter, Beschäft. (Geo, Sm) 5. Lehrerzimmer Zeh Andreas, StR (M, Ps) - u. nach Vereinb. - 2. Beratungszimmer
14 Von links nach rechts: StRefin Diandra Reich, Beschäft. Hannah Gottsmann, StRefin Lisa Lucas, StR Andreas Zeh, StRefin Julia Ehrentraut, StR Andreas Gebauer, StD a.D. Richard Schimpl, Schulleiterin Tabea-Stephanie Amtmann Es fehlen: OStRin Silke Sachs, OStR Helmut Strößner, StRin Madeline Möhrlein, StD Fred Buchka, Ing. Ingo Dittrich, StD a.D. Hermann Neupert, Beschäft. Iris Purucker
15 walter-gropius-gymnasium selb wgg Selb, im September 2018 Sehr geehrte Eltern, anbei erhalten Sie einige wichtige Informationen zum Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen. Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen. Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind auf Land- kreisebene sog. lokale Koordinierungsgruppen „Schulausfall“ zuständig, die sich grundsätzlich aus dem Vertreter des Staatlichen Schulamts als Vertreter für den Volks- und Förderschulbe- reich sowie aus je einem Schulleiter oder einer Schulleiterin als Vertreter für die übrigen Schul- arten zusammensetzen. Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffent- lichen Schulen des Landkreises. Damit ist sichergestellt, dass nicht an Schulen verschiedener Schularten desselben Einzugsbereichs unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden. Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst rasch an die Öffentlichkeit weiter geben zu können, werden die Radiosender über eine zentrale Datenbank des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Entscheidung informiert. Der Bayerische Rundfunk und der bayernweite Rundfunksender Antenne Bayern stellen die Informationen jeweils auf ihrer Homepage zur Verfügung. www.antenne.de www.bayern3.de Zudem können bei Antenne Bayern unter der Telefonnummer 089/99 277 283 (Hörerservice), 0800 994 1000 (Studionummer) und 089/99 277-0 (Zentrale) und beim Bayerischen Rundfunk (B3 Hörerservice) unter der Telefonnummer 01805/333 031 Auskünfte eingeholt werden. Aktu- elle Informationen finden sich auch im Videotext des Bayerischen Rundfunks ab Seite 130. Den Schülern und Eltern wird empfohlen, von den Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern und der Lokalsender Gebrauch zu machen. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule gewährleistet.
17 Diese Schüler müssen von den Eltern bzw. Großeltern nicht sofort wieder abgeholt wer- den, da die Schule eine Versorgung sicherstellt, bis sich die Witterungsbedingungen ent- spannt haben. Sollte aufgrund der Witterungsbedingungen von Seiten der Koordinierungsgruppe „Schulausfall“ kein Unterrichtsausfall veranlasst werden und es dennoch vereinzelt zu schwierigen Witterungsbedingungen kommen, so können natürlich die Eltern in ihrer ei- genen Verantwortung entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. Dazu noch einige Anmerkungen über das Verhalten bei ungünstigen Witterungsbedingungen: Aufgrund der winterlichen Verhältnisse ist angemessene Winterbekleidung und entsprechendes Schuhwerk erforderlich. 1. Auch in den Wintermonaten finden Schwimmunterricht und Sport statt. Bitte sorgen Sie für entsprechende Kleidung für den Weg zur Sport- bzw. Schwimmhalle. 2. Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist wegen der erhöhten Verletzungsgefahr nicht erlaubt. 3. Bei extremen Witterungsbedingungen kann es zu Einschränkungen beim Busverkehr kommen. Eine Wartezeit von ca. 30 Minuten ist zumutbar. Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Haustürschlüssel mit, falls es wieder nach Hause ge- hen muss. Teilen Sie ihm mit, zu wem es im Notfall gehen könnte. Die Schule muss bei Nichterscheinen dennoch verständigt werden. (09287/6425) Mit freundlichen Grüßen Tabea-Stephanie Amtmann, OStDin - Schulleitung - --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -bitte abtrennen- Von der Elterninformation „ungünstige Witterungsbedingungen“ 2018/19 haben wir Kenntnis genommen. Name des Kindes: _______________________ Klasse: __________ ____________________________ __________________________________ Ort und Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigte
wgg walter-gropius-gymnasium selb Sehr geehrte Eltern, zu Beginn des neuen Schuljahres endet die Amtszeit des amtierenden Elternbeirats, der nun für zwei Jahre neu gewählt werden muss. Wir laden Sie herzlich ein, sich an der Elternbeiratswahl zu beteili- gen, indem Sie Ihre Wahlstimme abgeben und sich bei Interesse auch als Kandidat zur Wahl stellen. Die Wahl wird in den kommenden zwei Wochen gemäß § 14 BayScho durchgeführt. Der noch amtie- rende Elternbeirat hat entschieden, dass wiederum in der Form der Briefwahl gewählt wird, um allen Eltern die Möglichkeit der Teilnahme zu verschaffen. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Erzie- hungsberechtigten, die wenigstens ein Kind haben, das das WGG Selb besucht, die Eltern volljähri- ger Schülerinnen und Schüler sowie zur Erziehung ermächtigte Personen gemäß Art. 68 Satz 2 BayEUG. Es werden 12 Elternbeiratsmitglieder sowie Ersatzleute gewählt. Sie erhalten dieses Schreiben als Wahlbenachrichtigung. Wir bitten Sie, den anhängenden Abschnitt unterschrieben bis spätestens Dienstag, 02.10.2018, über Ihr Kind an die Klassenleiter zurückzuge- ben oder der Schule direkt zuzuleiten. Auf dieser Rückmeldung können Sie selbst auch Ihre Bereit- schaft erklären, sich zur Wahl zu stellen, oder andere wählbare Personen zur Kandidatur vorschla- gen. Am 05.10.2018 erhalten Sie dann die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlzettel, auf dem die Kandida- ten aufgeführt sind, die ihr Einverständnis für ihre Kandidatur erklärt haben. Abgabeschluss für die Wahlzettel (im Umschlag) ist Mittwoch, 10.10.2018, 12:00 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Tabea-Stephanie Amtmann Schulleiterin ____________________________bitte hier abtrennen und bis 02.10.2018 zurückgeben__________________ Name d. Kindes _______________________________________________Klasse:______________ Die Wahlbenachrichtigung zur Elternbeiratswahl habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen. Ich erkläre meine Bereitschaft zur Kandidatur (bei Interesse bitte eintragen): _______________________________________________ _______ _______________________ Name, Vorname Alter Beruf Ich schlage folgende Person zur Kandidatur vor: _______________________________________________ Name, Vorname _____________________________________ __________________________________ Ort, Datum Unterschrift d. Erz.-Berechtigten
Stempel der Einrichtung GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. 1. Gesetzliche Besuchsverbote Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 auf der folgenden Seite aufgeführt. Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durch-gemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2 auf der folgenden Seite). Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3 auf der folgenden Seite). Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen ungewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot auszusprechen. 2. Mitteilungspflicht Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können. Seite 1 von 2 Stand: 22.01.2014
3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: www.impfen- info.de. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/-ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten • ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • ansteckungsfähige Lungentuberkulose • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch • bakterieller Ruhr (Shigellose) nicht begonnen wurde) • Cholera • Krätze (Skabies) • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC • Masern verursacht wird • Meningokokken-Infektionen • Diphtherie • Mumps • durch Hepatitisviren A oder E verursachte • Pest Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) • Scharlach oder andere Infektionen mit dem • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien Bakterium Streptococcus pyogenes • infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien • Typhus oder Paratyphus verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur • Windpocken (Varizellen) für Kindern unter 6 Jahren) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) • Keuchhusten (Pertussis) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger • Cholera-Bakterien • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Diphtherie-Bakterien • Shigellenruhr-Bakterien • EHEC-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • ansteckungsfähige Lungentuberkulose • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • bakterielle Ruhr (Shigellose) • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Cholera • Masern • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC • Meningokokken-Infektionen verursacht wird • Mumps • Diphtherie • Pest • durch Hepatitisviren A oder E verursachte • Typhus oder Paratyphus Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola) Seite 2 von 2 Stand: 22.01.2014
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