Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/2968 22. Wahlperiode 25.01.21 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation über die Selbstbefassung zum Thema „Wirtschaft und Corona; aktueller Stand“ Vorsitz: David Erkalp Schriftführung: Hansjörg Schmidt I. Vorbemerkung In seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und Innovation auf Antrag der SPD-Abgeordneten einstimmig, sich im Rahmen einer Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft (GO) in gleicher Sitzung mit dem Thema „Wirtschaft und Corona; aktuel- ler Stand“ zu befassen. Die Beratung fand in dieser Sitzung abschließend statt. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten zu Beginn die aktuelle wirtschaftliche Lage in Hamburg und die Corona-Hilfen mithilfe einer Präsentation dar, die diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt ist. Der Vorsitzende dankte dem Senat für die umfassenden Ausführungen und eröffnete die Diskussion. Die SPD-Abgeordneten bezeichneten den Überblick zu den coronabedingten staatli- chen Maßnahmen als hilfreich und bezeichneten diese angesichts der ernsten Lage als angemessen. Die zusammenfassende Darstellung habe dabei erneut deutlich gemacht, dass die Freie und Hansestadt Hamburg selbst enorme Anstrengungen zur Stabilisierung der Hamburger Wirtschaft unternommen habe und weiter unternehme. Die Situation sei allerdings jetzt, kurz vor Beginn eines harten Lockdowns, eine ande- re, denn das, was jetzt bevorstehe, werde zusätzliche Herausforderungen für die betroffenen Unternehmen mit sich bringen. Hier sei insbesondere der Bund gefordert, denn wenn November- und Dezemberhilfen erst im Januar ausgezahlt würden, wenn voraussichtlich bereits neue Hilfen erforderlich werden würden, stelle dies die Unter- nehmen vor erhebliche Probleme. Zu den Überbrückungshilfen sei ihnen berichtet worden, dass viele Firmen diese nicht beanspruchen könnten, da 80 Prozent des Mindestumsatzes nachweislich aus coro- nabetroffenen Geschäftsbereichen kommen müssten, was gerade für Kleinstunterneh- men, die sich diversifiziert hätten, nicht abbildbar sei. Hinzu käme, dass die Entschei- dung zur Gewährung der Überbrückungshilfe immer „ganz oder gar nicht“ laute und eine Differenzierung nicht vorgesehen sei. Sie forderten daher den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Überbrückungshilfen der großstädtischen Realität mit Einzel- und Kleinstfirmen gerecht und entsprechend angepasst würden.
Drucksache 22/2968 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Weiter würden auf Nachweis höchstens 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten durch die Überbrückungshilfe übernommen. Dies stelle ein weiteres Problem für Einzel- und Kleinstfirmen dar, da diese nicht in der Lage seien, ihre Bilanzen entsprechend aufzu- bereiten. Misslich sei zudem, dass diese Regelung nach Antragstellung eingeführt worden sei, sodass einigen Firmen Rückzahlungen drohten. Sie baten, auch diese Thematik im Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsministerium aufzugreifen, denn aus ihrer Sicht sei eine Änderung der Regelungen im laufenden Antragsverfahren in der Art, dass diese sich negativ auf die antragstellenden Unternehmen bis hin zu einer Insolvenz auswirken könnten, nicht tragbar. Sie bezeichneten diese Auslegung zudem als besonders streng und nicht praxistauglich und sie würden den Bundeswirtschafts- minister an dieser Stelle gern beim Wort nehmen, dass Unternehmen, die vor der Corona-Krise keine unternehmerische Krise gehabt hätten, dies hinterher auch nicht haben dürften. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten zu, die Anregungen auf Bundesebene vorzustellen, und führten ihrerseits aus, dass die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Änderungen bei der Überbrückungshilfe III beschlossen habe, die hinsichtlich der Zugangskriterien deutlich unternehmensfreundlicher ausgestaltet sei und die einige neue Förderkriterien beinhalte. So sehe die Überbrückungshilfe III eine Sonderrege- lung für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im November und/oder im Dezember vor. Antragsberechtigt seien dabei – wie bei den anderen Überbrückungshilfen auch – alle Unternehmen. Weiter verhandelten sie derzeit mit dem Bund auf Arbeitsebene die Gewährung eines monatlichen Zuschusses zu den Fixkosten in Höhe von bis zu 25 Prozent des Refe- renzumsatzes (maximal 500.000 Euro) für Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe ohne Anrechnung auf die Sozialleistungen ab Dezember 2020 bis Juni 2021. Dieser Punkt sei bereits grundsätzlich unter den Ministerpräsiden- tinnen und -präsidenten erörtert worden (siehe Punkt 14 des MPK-Beschlusses vom 13. Dezember 2020). Außerdem umfasse dieser MPK-Beschluss steuerliche Hilfen, die gerade für den stationären Einzelhandel interessant seien, denn es werde die Möglichkeit eingeräumt, den durch die Schließung der Geschäfte begründeten Wert- verlust von Waren und Wirtschaftsgütern durch Teilabschreibungen schnell und unbü- rokratisch geltend machen zu können. Außerdem könnten zu inventarisierende Güter ausgebucht werden und der Handel könne die entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Mit der Überbrückungshilfe III und den verbesserten Konditionen sollten die Unterneh- men finanziell unterstützt werden, die mit den November- und Dezemberhilfen nicht hätten erreicht werden können. Der AfD-Abgeordnete dankte dem Senat für die Erläuterungen und ausdrücklich dafür, dass in Hamburg Click & Collect zugelassen werde, da dies für den stationären Ein- zelhandel eine Möglichkeit darstelle, Umsätze zu machen. Nichtsdestotrotz werde der verlängerte Lockdown dazu führen, dass die bekannten „Versandriesen“ gestärkt, während kleine und mittlere stationäre Unternehmen erheblich geschwächt würden. Für die Wirtschaft sei es für das Jahr 2021 von besonderer Relevanz – unabhängig von MPK-Beschlüssen oder Förderprogrammen –, zu einer Form von Planbarkeit zu gelangen, hob der AfD-Abgeordnete hervor. Dies schließe verlässliche Prognosen ein, wie sich das Wirtschaftsleben in 2021 entwickeln könnte. Gerade auch vor dem Hin- tergrund der anstehenden Zulassung von Impfstoffen auf europäischer Ebene, wollte er wissen, welche Ansätze der Senat verfolge, um stabile und verlässliche Kriterien für die Unternehmen und deren wirtschaftliche Zukunft sicherzustellen. Weiter thematisierte der AfD-Abgeordnete das seitens des Senats beschlossene Ver- kaufsverbot für Feuerwerksartikel, das er als harte und gravierende Maßnahme bezeichnete, da sie den Herstellern und Händlern, die das ganze Jahr auf die Verkäu- fe zu Silvester hinarbeiteten, die Existenzgrundlage entziehe. Er fragte, ob es diesbe- züglich einen Senatsbeschluss vor Veröffentlichung der Verordnung gegeben habe, und merkte an, dass diese Maßnahmen härter ausfielen als die Umsetzung durch andere Bundesländer beziehungsweise als der zugrunde liegende MPK-Beschluss. Außerdem erkundigte er sich, ob der Senat beispielsweise plane, im Laufe des Jahres 2021 zur Kompensation der Verluste ein Feuerwerk zu veranstalten. 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2968 Auch sie wünschten sich, versicherten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, mög- lichst schnell, auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Zukunft der Hamburger Firmen und Unternehmen, eine Phase zu erreichen, in der stabile Kriterien vorhanden seien und eine Planbarkeit für Gastronomie, Hotellerie und andere Betrie- be bestünde. Diese Themen beschäftigten den Senat sehr intensiv und würden ent- sprechend erörtert. In erster Linie müssten sie allerdings derzeit den Pandemieverlauf im Auge behalten, insbesondere die Zahl der Neuinfektionen und die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen. Die Entscheidung des Verkaufs und des allgemeinen Verbots von Silvesterfeuerwerk sei ihnen besonders schwergefallen, da diese Branche, die ihre Umsätze fast aus- schließlich in der Zeit vor dem Jahreswechsel erziele, von der Maßnahme besonders hart getroffen worden sei. Das Verbot sei aber dann zur Umsetzung des MPK- Beschlusses und in enger Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern erfolgt. Ob für diese Branche besondere Hilfen organisiert werden würden, werde im Rahmen der Wirtschaftsministerkonferenz erörtert. Die CDU-Abgeordneten bemerkten vorab, dass das zu Ende gehende Jahr vielen Menschen besondere Anstrengungen abverlangt habe. Sie wollten an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden, deren Leitungen sowie weiterer beteiligter Stellen für die Ausgestaltung, Umsetzung und auch Nachsteuerung der verschiedenen Maßnahmen danken. Auf mögliche steuerliche Instrumente Bezug nehmend, bezeichneten sie es als bedauerlich, dass der Bund dem Rat vieler Volkswirte nicht gefolgt sei, den erweiter- ten Verlustrücktrag jetzt als Liquiditätshilfe zu nutzen. Auch sie sprachen sich dafür aus, den Blick nach vorn zu richten, einen Fahrplan zu entwickeln, um den Firmen und Unternehmen klare Perspektiven aufzuzeigen, wie es für sie in naher Zukunft weitergehen könnte. Die CDU-Abgeordneten thematisierten erneut, dass von dem Gesamtvolumen in Höhe von 300 Millionen Euro des Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) bisher lediglich 7 Millionen Euro abgefordert worden seien. Nach ihrer Ansicht habe der HKL nicht funktioniert. Sie baten daher den Senat um seine Einschätzung, ob und wie dieses Instrument verändert werden könnte, damit es stärker in Anspruch genommen werden könnte, oder ob sich der HKL ohnehin erledigt habe, da es mittlerweile attraktivere Zuschüsse für Unternehmen gebe. Hinsichtlich des Hamburger Stabilisierungs-Fonds (HSF) fragten sie, mit welchen Abrufvolumina der Senat zu einem bestimmten Stichtag rechne. Als weiteren Punkt sprachen sie das Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm (HWSP) mit einem Volumen in Höhe von 900 Millionen Euro an und baten den Senat auch hierzu um erläuternde Ausführungen. Nach ihrem Verständnis würden hier Mittel aus dem Doppelhaushalt 2021/2022 vorgezogen. Der Verlautbarung des Senats sei zu entnehmen, dass durch verstärkte und verlässliche staatliche Investitionstätigkeit insbesondere die wichtigen Zukunftsthemen Klimaschutz, Mobilitätswende, Digitalisie- rung, Forschung, Bildung und Innovation im Mittelpunkt stehen sollten. Alle in der Ver- öffentlichung des Senats beispielhaft angeführten konjunkturell wirksamen Maßnah- men der Sanierung und des Ausbaus der städtischen Infrastruktur würden grundsätz- lich ihre Zustimmung finden, jedoch stellten diese aus ihrer Sicht haushalterische Titel, aber keine Investitionstätigkeit in Zukunftsindustrien dar. Hier scheine das Risiko zu bestehen, dass unter dem Deckmantel eines Programms, das noch gar nicht existent sei, Gelder für Maßnahmen ausgegeben würden, die nicht in die coronabedingten Hilfs- und Konjunkturmaßnahmen eingerechnet gehörten. Sie baten den Senat auch hierzu um seine Einschätzung. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter räumten ein, dass die Mittel des HKL nicht in dem geplanten Umfang abgefordert worden seien, daher würden sie derzeit über ent- sprechende Anpassungen nachdenken, um auf die Mittel zugreifen zu können. Weiter stellten Finanzbehörde, die IFB und die Behörde für Wirtschaft und Innovation Überle- gungen an, welche Programme in 2021 zur Krisenbewältigung angeboten werden soll- ten. Dazu seien die Themen Liquidität für Klein- und Sozialunternehmen, Mikrokredite, Universalkredit, Sport und Kultur und Digitalbonus in der Diskussion. Sie hofften, die 3
Drucksache 22/2968 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Planungen möglichst schnell zu finalisieren und dann weitere Schritte einleiten zu können. Der HSF sei gerade erst angelaufen, erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, und insofern bleibe abzuwarten, inwieweit die neueren Beschränkungen und Schlie- ßungen dazu führten, dass Firmen ab 50 bis 249 Beschäftigten ein Stabilisierungs- programm in Anspruch nehmen wollten, das jetzt verlängert worden sei. Alle Programme und ihre Inanspruchnahme würden ihrerseits beobachtet, um gege- benenfalls einzelne davon nicht weiterzuverfolgen. Mit dem HWSP, der sich noch in der Ausarbeitung befinde, sollten künftige Maßnah- men, die in der Lage seien, Konjunkturimpulse zu geben und Konjunktureffekte zu erzielen, auf den Weg gebracht werden. Dabei seien wesentliche Themen der Digitali- sierungsschub sowie der künftige Umgang mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), den Start-ups und den Gründern. Im Zuge der Konjunktur- und Wachstums- programme hätten sie auch langfristige Aufgabenfelder mit den entsprechenden Zukunftsinvestitionen im Blick, wie beispielsweise den Innovationspark Altona oder die Sicherung des zivilen Luftfahrtstandorts in Hamburg. Eine detaillierte Ausarbeitung der verschiedenen Themenfelder im Zusammenhang mit dem HSF sei derzeit in Arbeit. Dies schließe Überlegungen mit ein, welche Investitionen gegebenenfalls vorgezogen werden könnten und sollten und welche zusätzlichen Investitionen getätigt würden. Die Fragen der Abgeordneten zu den unterschiedlichen Förder- und Investitionspro- grammen seien ein deutlicher Hinweis, dass sie an dieser Stelle detailliertere Informa- tionen für die Wirtschaft zur Verfügung stellen und somit für mehr Transparenz sorgen müssten. Dieser Aufgabe, sagten sie zu, wollten sie sich zeitnah annehmen. Die Abgeordneten der GRÜNEN wollten wissen, ob eine Verlängerung des COVID- 19-Insolvenzaussetzungsgesetzes geplant sei und wie der Senat die Entwicklung bei den Insolvenzen einschätze, wenn die Regelung auslaufe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wollten die Antwort nachträglich zu Protokoll geben. Protokollerklärung der Behörde für Wirtschaft und Innovation: „Eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschul- dung soll gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundes- tages vom 15. Dezember 2020 (BT-Drs. 19/25303, Seite 136) „bis zum 31. Janu- ar 2021 für die Geschäftsleiter solcher Schuldner gelten, die im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilde- rung der Folgen der COVID-19-Pandemie gestellt haben. War eine Antragstellung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen innerhalb des Zeitraums nicht mög- lich, gilt Satz 1 auch für Schuldner, die nach den Bedingungen des staatlichen Hilfsprogramms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erlangung der Hilfeleistung besteht oder die erlangbare Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenzreife unzureichend ist.“ Diesem Beschlussvorschlag haben der Deutsche Bundestag am 17. Dezember 2020 und der Bundesrat am 18. Dezember 2020 zugestimmt.“ Die Abgeordneten der GRÜNEN erkundigten sich nach der Anzahl der Anträge bezie- hungsweise Bewilligungen aus dem HSF. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, es lägen zwei aktuelle Anträge vor. Einem sei seitens der Finanz- und Wirtschaftsbehörde die grundsätzliche Förde- rungsfähigkeit aus dem HSF bescheinigt worden und gehe jetzt in das offizielle Antragsverfahren über, der zweite werde derzeit geprüft. Darüber hinaus gebe es diverse Anfragen, bei denen die Behörden beratend tätig seien, um die jeweils infrage kommende Förderung für die Firmen zu ermitteln. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2968 Da der Lockdown schon ab morgen gelte, so die CDU-Abgeordneten, gehe den Ein- zelhändlern ein großer Teil ihres Weihnachtsumsatzes verloren. Sie hoben in diesem Zusammenhang hervor, dass viele Branchen in den letzten zwei Wochen vor Weih- nachten 20 bis 30 Prozent ihres Jahresumsatzes generierten. Angesichts dieser Umsatzeinbußen seien 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten als Überbrückungshilfe viel zu niedrig angesetzt. Sie baten den Senat, sich beim Bund für höhere Zuschüsse gerade für den Einzelhandel einzusetzen, der durch den Lockdown in vielen Fällen in große finanzielle Schwierigkeiten komme. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wollten diesen Hinweis gern mitnehmen und sagten zudem eine Übersicht zu den aktuellen außerordentlichen Wirtschaftshilfen – Überbrückungshilfen II und III sowie November- und Dezemberhilfe – als nachträgli- che Protokollerklärung zu, anhand derer sich die Abgeordneten einen Überblick ver- schaffen könnten (siehe Anlage 2). Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE dankten dem Senat für die Ausführungen und den Überblick zu den verschiedenen Corona-Hilfen. Als problematisch sähen sie diese Hilfen in zwei Bereichen an. Zum einen seien da die kleinen Unternehmen, die geringe Fixkosten hätten. Diese würden bei den Hilfen, die sich an Fixkosten oder Personalkostenpauschalen orientierten, nicht ausreichend berücksichtigt und die Hil- fen reichten entsprechend nicht aus. Zum anderen sähen sie eine größere Krise des stationären Einzelhandels auf die Städte und die Gesellschaft zukommen, denn viele kleine Geschäfte würden nicht in der Lage sein, die nächsten Monate zu überleben, was zusätzlich – neben dem vermehrt genutzten Online-Handel – zu einer Verödung der Innenstädte beitragen werde. Sie fragten, ob es Überlegungen gebe, diesen Unternehmen konkret zu helfen und wenn ja, welche. Außerdem baten sie um Auskunft zu den aktuellen Zahlen der Kurzarbeit in Hamburg. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, die Darstellung der Problematik um die Kleinstunternehmen sei völlig richtig und auch bekannt. Dieses Thema müsse aus ihrer Sicht aufgrund der verschärften Maßnahmen erneut verhandelt werden. Die MPK habe sich mit diesem Thema beschäftigt und der Beschluss sehe für Gewerbetreiben- de im innerstädtischen Bereich vor, die Verhandlungen zwischen Pächtern bezie- hungsweise Mietern und den Eigentümern zu vereinfachen. Daher seien auch in Ham- burg erste Schritte veranlasst worden, neben möglicherweise zu verlängernden Miet- stundungen, vermehrt über Mietminderungen zu verhandeln. Im November 2020 habe es, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter, 105.000 von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte gegeben. III. Ausschussempfehlung Der Ausschuss für Wirtschaft und Innovation empfiehlt der Bürgerschaft, von sei- nen Beratungen Kenntnis zu nehmen. Hansjörg Sch m id t, Berichterstattung 5
6 AUSSCHUSS FÜR Drucksache 22/2968 WIRTSCHAFT UND INNOVATION AM 15.12.2020 Aktuelle wirtschaftliche Lage und Corona-Hilfen www.mediaserver.hamburg.de / Maxim Schulz Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Dezember 2020 | Hamburg Anlage 1
AKTUELLE ZAHLEN DES ARBEITSMARKTES DER ARBEITSMARKT ERHOLT SICH SEIT JULI Der Arbeitsmarkt in Hamburg während der Corona-Pandemie Arbeitslosenquote (aller ziv. Erwerbspersonen, in %) Arbeitslose (in Tausend, rechte Skala) Gemeldete Arbeitsstellen (in Tausend, rechte Skala) 10 100,0 80,0 8 60,0 40,0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 6 20,0 4 0,0 Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 7 Arbeitsagentur Hamburg (2020) Drucksache 22/2968 SEITE 2
ENTWICKLUNGEN AUF UNTERNEHMENSEBENE 8 INSOLVENZEN LASSEN KEINE RÜCKSCHLÜSSE ZU, GEWERBEANMELDUNGEN FOLGEN SEIT AUGUST EINEM POSITIVEN TREND Drucksache 22/2968 Entwicklungen auf Unternehmensebene gegenüber dem Vorjahresmonat Gewerbeanmeldungen Insolvenzen von Unternehmen 10% 0% -10% -20% -30% -40% -50% -60% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Statistik-Nord (2020) SEITE 3
AKTUELLE ZAHLEN DES KONSUMS JAHRESTEUERUNGSRATE SEIT FEBRUAR IM VERGLEICH ZU VORJAHRESMONATEN DEUTLICH ZURÜCKGEGANGEN, SEIT JULI SOGAR DEFLATIONÄR Verbraucherpreise in Hamburg Jahresteuerungsrate (ggü. Vorjahresmonat) Index (rechte Skala, 2015 = 100) 2,0% 107 1,5% 106 1,0% 105 0,5% 104 0,0% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode -0,5% 103 -1,0% 102 Jul 19 Jul 20 Apr 19 Okt 19 Apr 20 Okt 20 Jan 19 Mai 19 Jun 19 Jan 20 Mai 20 Jun 20 Mrz 19 Mrz 20 Feb 19 Feb 20 Aug 19 Sep 19 Nov 19 Dez 19 Aug 20 Sep 20 Nov 20 9 Statistik-Nord (2020) Drucksache 22/2968 SEITE 4
FÖRDERPROGRAMME SEIT MÄRZ 2020 10 -RASANTE ENTWICKLUNG Corona Anfragenstellung Recovery Fonds Hamburger Antragstellung Eigenkapital für Stabilisierungs-Fonds Antragstellung für die zum Hamburg- Startups und KMU (HSF) ist möglich. IFB-Förderkredite Kredit steht bereit. Liquidität (HKL) 29. Oktober 2020 Sport bzw. Kultur 07. Juli 2020 Drucksache 22/2968 Finanzsenator Dr. Andreas Fördermodul ist möglich. Dressel, Wirtschaftssenator Michael Westhagemann und Corona ist möglich. 29. Mai 2020 Kultursenator Dr. Carsten Brosda stellen 06./07. April 2020 Maßnahmen für einen Hamburger Corona Schutzschirm vor. 19. März 2020 Hamburger Schutzschirm JAHR 2020 ~ 650 Mio. € für Hamburg bewilligt 30. März 2020 Antragstellung 20. April 2020 zur Hamburger Corona Das Modul HCS Soforthilfe InnoStartup kann (HCS) ist zusätzlich zu der 31. Mai 2020 08. Juli 2020 möglich. Hamburger Corona Antragsende Antragstellung zur November 2020 Soforthilfe (HCS) Hamburger Corona- genutzt werden. Vorbereitung und Corona Überbrückungshilf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Soforthilfe (HCS) e ist möglich. Organisation der „Novemberhilfe“ SEITE 5
FÖRDERPROGRAMME SEIT MÄRZ 2020 Zuschuss Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) Programm für Solo-Selbstständige, Freiberufler und KMU mit bis zu 250 Beschäftigten. Zuschüsse zwischen 2.500 Euro und 30.000 Euro. Ein zusätzlicher, bedingt-rückzahlbarer Zuschuss für innovative, wachstumsorientierte Startups HCS InnoStartup i. H. v. bis zu 100.000 Euro. Darlehen Verlängert bis 2021: IFB-Förderkredit Dieser Förderkredit bietet diversen Sportinstitutionen Hamburgs eine Förderung der Sport / Fördermodul Corona Betriebsmittel. Die maximale Darlehenshöhe liegt bei 150.000 Euro. Verlängert bis 2021: IFB-Förderkredit Dieser Förderkredit richtet sich an Eigentümer oder Träger eines Kulturbetriebes. Kultur / Fördermodul Corona Die maximale Darlehenshöhe liegt bei 150.000 Euro. Darlehen Darlehen für Betriebsmittel und Investitionen für kleine und mittlere Unternehmen aus Hamburg, Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Beteiligung Risikokapitalfinanzierungen für innovative Startups und wachstumsorientierte, kleine Mittelständler. Corona Recovery Fonds (CRF) Stille Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro bzw. 800.000 Euro Zuschuss Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen. Maximale Corona-Überbrückungshilfe I+II Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Beteiligung Hamburger Fonds mit Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Abmilderung wirtschaftlicher Auswirkungen der Stabilisierungs-Fonds (HSF) COVID-19-Pandemie auf größere mittelständische Unternehmen (i.d.R. mehr als 50 Mitarbeitende). Zuschuss 11 Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse i.H.v. 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im Drucksache 22/2968 Novemberhilfe / jetzt 50 TEUR Abschlag November 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. SEITE 6 noch Anlage 1
HILFEN FÜR UNTERNEHMEN - ÜBERSICHT 12 • Hamburg Kredit Liquidität (HKL) Drucksache 22/2968 • Corona Recovery Fonds (CRF) • Neustartprämie • Überbrückungshilfe I, II (III in Umsetzung) • Novemberhilfe • Dezemberhilfe (in Umsetzung) • Weitere Hilfen • Hamburger Stabilisierungsfonds • Corona Soforthilfe • Corona Startup Hilfe Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode SEITE 7 noch Anlage 1
HAMBURG KREDIT LIQUIDITÄT (HKL) • Kleinunternehmer mit bis zu zehn Mitarbeitern, Antragstellung seit dem Selbstständige und Angehörige der freien Berufe 31.05.2020 möglich sowie Existenzgründer und gemeinnützige Organisationen Gesamtvolumen: 300 Mio. € • Liquiditätshilfedarlehen im Hausbankverfahren in Garantievolumen Höhe von 20.000 - 250.000 € • Darlehenszins liegt in den 10 Jahren bei 1% Über 76 bewilligte Anträge mit einem Volumen von 7,2 Mio. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode • Weitere Infos: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hkl € insgesamt (Stand 09.12.2020) 13 Drucksache 22/2968 SEITE 8 noch Anlage 1
CORONA RECOVERY FONDS (CRF) 14 • Startups und wachstumsorientierte Mittelständler Laufzeit: 01.07. -31.12.2020 Drucksache 22/2968 Antragstellung bis zum 30.11.2020 möglich • Förderungshöhe: Gesamtvolumen: 50 Mio. € • Exit-orientierte Start-ups bis zu 500.000€ Exit-orientierte Startups: • Nicht Exit-orientierte Start-ups bis zu 250.000€ 74 Anträge (Volumen 30 Mio. Euro), 24 Zusagen ( Volumen 10 Mio. Euro) • Die Laufzeit von 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 (Stand 25.11.2020) Nicht Exit-orientierte Unternehmen: • Antragstellung nur bis 30.11.2020 möglich 43 Anträge (Volumen 11 Mio. Euro), 24 Zusagen (Volumen 6 Mio. Euro) • Weitere Informationen: (Stand 25.11.2020) https://innovationsstarter.com/corona-recovery- fonds/ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode SEITE 9 noch Anlage 1
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE I (FÖRDERMONATE JUNI-AUGUST) • kleine und mittelständische Unternehmen & gemeinnützige Organisationen • Programm übernimmt einen Teil der Fixkosten von Antragstellung bis zum Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen 09.10.2020 möglich • Förderungshöhe: max.150.000 Euro für drei ca. 4.500 bewilligte Anträge in Hamburg mit Monate und max. 50.000 Euro pro Monat (Juni, einem Bewilligungsvolumen von ca. 60 Mio. Juli, August) Euro (Stand 07.12.2020) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode • Weitere Infos: https://www.ueberbrueckungshilfe- unternehmen.de 15 Drucksache 22/2968 SEITE 10 noch Anlage 1
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II 16 (FÖRDERMONATE SEPTEMBER-DEZEMBER) • kleine und mittelständische Unternehmen & Drucksache 22/2968 gemeinnützige Organisationen Antragstellung bis zum • Durchgesetzte Verbesserungen: 31.01.2021 möglich • Flexibilisierung und Senkung der Zutrittsbarrieren • Erhöhung der Förderquote • Verdopplung Personalkostenpauschale auf 20 % ca. 2.800 Anträge in Hamburg mit einem Antragsvolumen von ca. 66 Mio. Euro • Aufhebung der Förderbegrenzung für Unternehmen mit bis (Stand 14.12.2020) zu 5 bzw. bis zu 10 Mitarbeitern • Ermöglichung von Nachzahlungen im Rahmen der Schlussabrechnung • Weitere Infos: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode SEITE 11 noch Anlage 1
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III (FÖRDERUNG BIS EINSCHLIEßLICH JUNI 2021) • kleine und mittelständische Unternehmen & gemeinnützige Organisationen bis zu 500 Mio. Euro jährlichen Umsatz in Deutschland • Sonderregelung für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mind. 40 % im November und / oder Dezember: Möglichkeit der Antragstellung wird Beantragung der ÜH III für diese Monate (Nov.-Dez.-Fenster) schnellstmöglich bekannt • Einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) für gegeben Soloselbstständige in Höhe von 25 % des Referenzumsatzes (max. 5.000 Euro) ohne Anrechnung auf Sozialleistungen für Dezember 2020 – Juni 2021. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode • Erweiterung des Fixkostenkatalogs, z.B. um Abschreibungen, und um branchenspezifische Komponenten für die Reise-, Kultur- und Veranstaltungsbranche • Erhöhung der maximalen monatlichen Förderhöhe von 50.000 17 Euro auf 200.000 Euro. Drucksache 22/2968 SEITE 12 noch Anlage 1
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III - ERWEITERUNGEN 18 (FÜR VON DEN SCHLIEßUNGEN DIREKT ODER INDIREKT BETROFFENER UNTERNEHMEN) Drucksache 22/2968 • aufgrund des Beschlusses vom 13.12. im Dezember zusätzlich geschlossene Unternehmen (inkl. Soloselbstständige) bzw. indirekt von diesen Antragstellung Schließungen Betroffene mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro wird schnellstmöglich bekannt gegeben • sowie Unternehmen, die im Jahr 2021 aufgrund von Beschlüssen des Bundes und der Länder geschlossen bleiben • Förderhöchstbetrag von 500.000 Euro pro Monat • Abschlagszahlungen in Höhe von 50.000 Euro sollen ermöglicht werden Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode SEITE 13 noch Anlage 1
NOVEMBERHILFE • Antragsberechtigt sind direkt, indirekt und mittelbar betroffene Unternehmen (auch öffentliche), Soloselbstständige, Vereine, Einrichtungen Antragstellung bis zum • Einmaliger pauschaler Betriebskostenzuschuss in Höhe von 75 % 31.01.2021 möglich des Referenzumsatzes im November 2019 • Direktantragsstellung für Soloselbstständige bis 5.000 Euro Antragssumme, („Abschlagszahlung“ in voller Höhe) ca. 2.300 Direktanträge mit einem • Abschlagszahlungen in Höhe von 10.000 Euro bei Antragsstellung Antragsvolumen von ca. 5,7 Mio. Euro, 87% über Prüfenden Dritten (Erhöhung auf 50.000 in Umsetzung) Abschlagszahlungen ca. 4.200 Anträge über Prüfenden Dritten mit Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode • Förderungshöhe richtet sich nach beihilferechtlichen Rahmen aus einem Antragsvolumen von ca. 125 Mio. (derzeit bis 1 Mio. Euro), Novemberhilfe plus (bis 4 Mio. Euro) in Euro, 71 % Abschlagszahlungen Umsetzung, Novemberhilfe Extra (> 4 Mio.) wird derzeit zwischen (Stand 14.12.2020) Bund und Europäischer Kommission verhandelt • Weitere Infos: 19 Drucksache 22/2968 https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de SEITE 14 noch Anlage 1
DEZEMBERHILFE 20 • Antragsberechtigt sind direkt, indirekt und Drucksache 22/2968 mittelbar betroffene Unternehmen (auch öffentliche), Soloselbstständige, Vereine, Einrichtungen Antragstellung • Pauschaler Betriebskostenzuschuss in Höhe von voraussichtlich im Januar 75 % des Referenzumsatzes im November 2019 möglich • Förderungshöhe richtet sich nach beihilferechtlichen Rahmen aus (derzeit bis 1 Mio. Euro) • Dezemberhilfe plus (bis 4 Mio. Euro) derzeit in Umsetzung, Dezemberhilfe Extra (> 4 Mio. Euro) wird derzeit zwischen Bund und Europäischer Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Kommission verhandelt SEITE 15 noch Anlage 1
WEITERE HILFEN • Sonderfonds für Kulturbranche in Höhe von 2,5 Mrd. Euro • Ausfallfonds für Kulturveranstaltungen, die ab Sommer 2021 geplant, aber Corona-bedingt Antragstellung noch abgesagt werden müssen. unbekannt • Details sind noch nicht bekannt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 21 Drucksache 22/2968 SEITE 16 noch Anlage 1
HAMBURGER STABILISIERUNGS FONDS 22 • Mittelgroße Unternehmen, die mindestens 2 von 3 Antragstellung: seit dem Drucksache 22/2968 der genannten Kriterien erfüllen (>49 MA, >10 03.11.2020 möglich Mio. Euro Umsatz, >10 Mio. Euro Bilanz) mit Tätigkeitsschwerpunkt in HH Einige Anfragen in der ersten • Förderungshöhe: mind. 800.000 €, davon mind. 500.000 € stille Beteiligung Prüfungsphase Gesamtvolumen: 1 Mrd. € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode SEITE 17 noch Anlage 1
CORONA-SOFORTHILFE • Hamburger Solo-Selbständige sowie Betriebe bis 250 Beschäftigte 65.000 Anträge • Förderungshöhe: von 2.500-30.000 €, variiert je 56.000 Bewilligungen nach Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten 515 Mio.€ ausgezahlte Mittel (davon ca. 208 Mio. € FHH- Mittel) ca. 3000 Rückforderungen (in Höhe von ca. 20 Mio. €) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Antragstellung bis zum 31.05.2020 möglich (Stand 31.10.2020) gewesen 23 Drucksache 22/2968 SEITE 18 noch Anlage 1
HCS - SUMME BEWILLIGUNGEN NACH BRANCHE VERKEHR UND BAUGEWERBE 24 LAGEREI 4% KUNST, UNTERHALTUNG 5% UND ERHOLUNG VERARBEITENDES GEWERBE 14% 5% INFORMATION UND Drucksache 22/2968 KOMMUNIKATION 5% ERBRINGUNG VON HANDEL; SONSTIGEN INSTANDHALTUNG UND DIENSTLEISTUNGEN REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN 14% GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN 7% GASTGEWERBE 13% Sonstiges 7% ERBRINGUNG VON SONSTIGEN ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN 9% DIENSTLEISTUNGEN 12% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode IFB Hamburg, Stand 23.09.2020 SEITE 19 noch Anlage 1
CORONA SOFORTHILFE (STARTUP-MODUL) • Innovative, wachstumsorientierte Startups, • max. 50 VZÄ • max. 8 Jahre alt Kosten: ca. 5,5 Mio. €; eingegangene Anträge: 125; • Förderungshöhe: 12.500 € bis 100.000 €, je nach bewilligtes Fördervolumen: rd. Größe 5,4 Mio. € (Stand: 21.08.2020) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Antragsstellung ist bis zum 30.06.2020 möglich gewesen 25 Drucksache 22/2968 SEITE 20 noch Anlage 1
noch Anlage 1 Drucksache 22/2968 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode www.mediaserver.hamburg.de / Andreas Vallbracht AUFMERKSAMKEIT VIELEN DANK FÜR IHRE 26
noch Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2968 BACKUP 27
NEUERUNGEN DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 2.0 28 • FÖRDERMONATE SEPTEMBER BIS DEZEMBER • ANTRAGSBERECHTIGUNG AB Drucksache 22/2968 • durchschnittlich mindestens 30 % Corona-bedingtem Umsatzrückgang in den Monaten April – August im Vergleich zum Vorjahrszeitraum oder • durchschnittlich mindestens 50 % Corona-bedingtem Umsatzrückgang in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im oben genannten Zeitraum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum • BEMESSUNG DER FÖRDERHÖHE: • Rückgang von mindestens 30 % (vorher 40%) im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat, um Förderung im entsprechenden Monat zu erhalten • Fördersätze: • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % (vorher 40 %) • 60 % (vorher 50%) der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von 50%-70% • 90 % (vorher 80 %) der Fixkosten auf mehr als 70 % Umsatzeinbruch. • VERDOPPLUNG DER PERSONALKOSTENPAUSCHALE AUF 20 % • AUFHEBUNG DER FÖRDERBEGRENZUNG FÜR UNTERNEHMEN MIT BIS ZU 5 BZW. BIS ZU 10 MITARBEITERN Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode • ERMÖGLICHUNG VON NACHZAHLUNGEN IM RAHMEN DER SCHLUSSABRECHNUNG Seite 23 noch Anlage 1
NEUSTARTPRÄMIE • Für Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative • Mitglieder in der Künstlersozialkasse oder den Kriterien der KSK entsprechend Antragstellung bis • Förderungshöhe: 2.000 € für die Monate Juli und zum 31.08.2020 August Antragstellung bis zum möglich 31.12.2020 möglich • Weitere Infos: https://www.hamburg.de/neustartpraemie Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 29 Drucksache 22/2968 noch Anlage 1
AUSWIRKUNGEN AUF AUSGEWÄHLTE BRANCHEN 30 DIE LAGE IN HAMBURG Verarbeitendes Gewerbe: Arbeitsstunden lagen im Oktober mit 10.026 Std. etwa -8,0% unter dem Vorjahresniveau, Drucksache 22/2968 Tourismus: Gästeankünfte zeigen nach zwischenzeitlichen Wachstumsraten von -97% gegenüber dem Vorjahresmonat leichte Erholung (September -42,0% ggü. 2019), Gastgewerbe: Analog zum Tourismus leichte Verbesserung im Vergleich zur Entwicklungen im April und Mai, aber im September nach wie vor -32,2% ggü. Vorjahresmonat, Bauhauptgewerbe: Arbeitsstunden lagen seit Jahresbeginn über den monatlichen Vorjahresniveaus (September +15,3% ggü. 2019), Handwerk: Umsatz im zweiten Quartal war um -9,2% geringer als im Vorjahr, drittes Quartal noch um -2,5%, Kfz-Handel: Nach zwischenzeitlichem Aufschwung im August stärkerer Rückgang, um -12,7% schlechter als im Vorjahr, Großhandel: Nach Rückgängen von zwischenzeitlich -12,4% im August noch -4,6% ggü. Vorjahresmonat, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Einzelhandel: Lediglich im März Umsatzrückgänge, seitdem Umsatzsteigerungen von zuletzt +11,7% ggü. September 2019. noch Anlage 1
AUSWIRKUNGEN AUF AUSGEWÄHLTE BRANCHEN GASTGEWERBE UND TOURISMUS SIND NACH WIE VOR AM STÄRKSTEN VON DER PANDEMIE GETROFFEN Entwicklung ausgewählter Branchen in Hamburg gegenüber dem Vorjahresmonat Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt 60% Bauhauptgewerbe Einzelhandel Großhandel 40% (Arbeitsstunden) (Umsatz real) (Umsatz real) 15,9% 11,7% -12,2% 20% 0% -20% -40% -60% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode -80% Kfz-Handel Verarbeitendes Gewerbe -100% (Umsatz real) (Arbeitsstunden) Tourismus -120% -29,0% Gastgewerbe (Gästeankünfte) -16,2% (Umsatz real) -96,6% -140% -76,7% -160% 31 In Klammern: max. Veränderung seit Beginn der Krise; Statistik-Nord (2020) Drucksache 22/2968 noch Anlage 1
AUSWIRKUNGEN AUF AUSGEWÄHLTE BRANCHEN 32 GÄSTEÜBERNACHTUNGEN HABEN SICH IM VERGLEICH ZU MÄRZ UND APRIL WIEDER ETWAS ERHOLT, DIE LAGE BLEIBT ABER PREKÄR Drucksache 22/2968 Entwicklung der Gästeübernachtungen (Tourismus) in Hamburg ggü. Vorjahr ggü. Vormonat 200% 150% 100% 50% 0% -50% -100% -150% Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Statistik-Nord (2020) noch Anlage 1
Aktuelle Coronahilfen des Bundes Art der Name des Laufzeit des Branche Anspruchsberechtigung Kosten‐ Höhe der Förderung Programms Programms förderung Zuschuss pro Woche der Schließungen i. H. v. 75 % des durchschnittlichen Direkt Betroffene: alle Unternehmen (auch öffentliche), wöchentlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf Dauer des Corona‐bedingten Lockdowns Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen Soloselbstständige können alternativ den durchschn. Monatsumsatz im (28.10.2020) den Geschäftsbetrieb einstellen mussten Unternehmen Jahre 2019 zugrunde legen Corona‐ Indirekt Betroffene: alle Unternehmen, die nachweislich Dauer der (auch öffentl.), bei Aufnahme der Tätigkeit nach 31. Oktober 2019 kann als Novemberhilfe und regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit direkt von den o.g. Schließungen im Betriebe, 75 % des Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatl. und Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (auch November 2020 Selbstständige, Umsatzes Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden Dezemberhilfe Hotels) (Anträge bis Vereine und Beihilferechtliche Rahmenbedingungen: (identisch) Über Dritte Betroffene: Unternehmen und 31.01.2021) Einrichtungen Novemberhilfe: Beihilfen bis 1 Mio. € (gestützt auf Soloselbständige, die regelmäßig mindestens 80 % ihrer Kleinbeihilfenregelung und De‐Minimis‐VO) Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt Novemberhilfe plus: Beihilfen zwischen 1 und 4 Mio. € nach von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte Notifizierung bei der EU‐Kommission (in Umsetzung) (z. B. Veranstaltungsagenturen) erzielen Novemberhilfe extra: Beihilfen ab 4 Mio. € (in Umsetzung) Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Soloselbstständige Beantragung für maximal vier Monate (September, Oktober, November, Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen Dezember 2020) kleine und Anspruch bei Erfüllung einer der folgenden Kriterien: Bemessungsgrundlage sind die erwarteten Umsatzeinbrüche der September bis mittelständische Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei entsprechenden vier Monate im Verhältnis zu den jew. Vergleichsmonaten Überbrückungs‐ Dezember 2020 Unternehmen zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Fixkosten Erstattung eines Anteil i. H. v. hilfe II (Anträge bis aus allen August 2020 gegenüber den jeweiligen 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 % 31.01.2021) Bereichen Vorjahresmonaten 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 % Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 30 % in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Maximale Förderung: 50.000 € pro Monat (keine KMU‐Schwelle) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Vorjahreszeitraum Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Soloselbstständige selbstständige Angehörige der freien Berufe Bemessungsgrundlage ist der jew. Fördermonat im Vergleich zum Anspruch bei Erfüllung einer der folgenden Kriterien: entsprechenden Vergleichsmonat des Jahres 2019 Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei Unveränderte monatliche Fixkostenerstattung i. H. v. zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch Dezember 2020 gegenüber den jeweiligen Unternehmen 60 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zw. 50 und 70 % Überbrückungs‐ Vorjahresmonaten Januar bis Juni aus allen Fixkosten 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 % hilfe III Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt 2021 Bereichen Maximale Förderung: 200.000 € pro Monat unter Beachtung aller in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber dem Drucksache 22/2968 einschlägigen EU‐beihilferechtlichen Obergrenzen und Vorgaben, insb. der Vorjahreszeitraum Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 Im Rahmen der verbesserten Überbrückungshilfe III Verbesserte Überbrückungshilfe III: Erstattungsbeitrag beträgt in zusätzlich antragsberechtigte Unternehmen: neu besonderen Fällen bis zu 500.000 € geschlossene Unternehmen im Dezember 2020, 33 geschlossene Unternehmen in 2021 sowie Unternehmen mit Umsatzrückgängen Anlage 2
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