Bericht - Hamburgische Bürgerschaft

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Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                 Drucksache    22/2968
22. Wahlperiode                                                                          25.01.21

                                             Bericht
                          des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation

                                 über die Selbstbefassung zum Thema

                              „Wirtschaft und Corona; aktueller Stand“

         Vorsitz: David Erkalp                               Schriftführung: Hansjörg Schmidt

         I.    Vorbemerkung
         In seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und
         Innovation auf Antrag der SPD-Abgeordneten einstimmig, sich im Rahmen einer
         Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen
         Bürgerschaft (GO) in gleicher Sitzung mit dem Thema „Wirtschaft und Corona; aktuel-
         ler Stand“ zu befassen. Die Beratung fand in dieser Sitzung abschließend statt.

         II.   Beratungsinhalt
         Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten zu Beginn die aktuelle wirtschaftliche
         Lage in Hamburg und die Corona-Hilfen mithilfe einer Präsentation dar, die diesem
         Bericht als Anlage 1 beigefügt ist.
         Der Vorsitzende dankte dem Senat für die umfassenden Ausführungen und eröffnete
         die Diskussion.
         Die SPD-Abgeordneten bezeichneten den Überblick zu den coronabedingten staatli-
         chen Maßnahmen als hilfreich und bezeichneten diese angesichts der ernsten Lage
         als angemessen. Die zusammenfassende Darstellung habe dabei erneut deutlich
         gemacht, dass die Freie und Hansestadt Hamburg selbst enorme Anstrengungen zur
         Stabilisierung der Hamburger Wirtschaft unternommen habe und weiter unternehme.
         Die Situation sei allerdings jetzt, kurz vor Beginn eines harten Lockdowns, eine ande-
         re, denn das, was jetzt bevorstehe, werde zusätzliche Herausforderungen für die
         betroffenen Unternehmen mit sich bringen. Hier sei insbesondere der Bund gefordert,
         denn wenn November- und Dezemberhilfen erst im Januar ausgezahlt würden, wenn
         voraussichtlich bereits neue Hilfen erforderlich werden würden, stelle dies die Unter-
         nehmen vor erhebliche Probleme.
         Zu den Überbrückungshilfen sei ihnen berichtet worden, dass viele Firmen diese nicht
         beanspruchen könnten, da 80 Prozent des Mindestumsatzes nachweislich aus coro-
         nabetroffenen Geschäftsbereichen kommen müssten, was gerade für Kleinstunterneh-
         men, die sich diversifiziert hätten, nicht abbildbar sei. Hinzu käme, dass die Entschei-
         dung zur Gewährung der Überbrückungshilfe immer „ganz oder gar nicht“ laute und
         eine Differenzierung nicht vorgesehen sei. Sie forderten daher den Senat auf, sich auf
         Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Überbrückungshilfen der großstädtischen
         Realität mit Einzel- und Kleinstfirmen gerecht und entsprechend angepasst würden.
Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
Drucksache 22/2968      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Weiter würden auf Nachweis höchstens 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten durch
die Überbrückungshilfe übernommen. Dies stelle ein weiteres Problem für Einzel- und
Kleinstfirmen dar, da diese nicht in der Lage seien, ihre Bilanzen entsprechend aufzu-
bereiten. Misslich sei zudem, dass diese Regelung nach Antragstellung eingeführt
worden sei, sodass einigen Firmen Rückzahlungen drohten. Sie baten, auch diese
Thematik im Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsministerium aufzugreifen, denn aus
ihrer Sicht sei eine Änderung der Regelungen im laufenden Antragsverfahren in der
Art, dass diese sich negativ auf die antragstellenden Unternehmen bis hin zu einer
Insolvenz auswirken könnten, nicht tragbar. Sie bezeichneten diese Auslegung zudem
als besonders streng und nicht praxistauglich und sie würden den Bundeswirtschafts-
minister an dieser Stelle gern beim Wort nehmen, dass Unternehmen, die vor der
Corona-Krise keine unternehmerische Krise gehabt hätten, dies hinterher auch nicht
haben dürften.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten zu, die Anregungen auf Bundesebene
vorzustellen, und führten ihrerseits aus, dass die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)
Änderungen bei der Überbrückungshilfe III beschlossen habe, die hinsichtlich der
Zugangskriterien deutlich unternehmensfreundlicher ausgestaltet sei und die einige
neue Förderkriterien beinhalte. So sehe die Überbrückungshilfe III eine Sonderrege-
lung für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im
November und/oder im Dezember vor. Antragsberechtigt seien dabei – wie bei den
anderen Überbrückungshilfen auch – alle Unternehmen.
Weiter verhandelten sie derzeit mit dem Bund auf Arbeitsebene die Gewährung eines
monatlichen Zuschusses zu den Fixkosten in Höhe von bis zu 25 Prozent des Refe-
renzumsatzes (maximal 500.000 Euro) für Selbstständige, Soloselbstständige und
Angehörige der freien Berufe ohne Anrechnung auf die Sozialleistungen ab Dezember
2020 bis Juni 2021. Dieser Punkt sei bereits grundsätzlich unter den Ministerpräsiden-
tinnen und -präsidenten erörtert worden (siehe Punkt 14 des MPK-Beschlusses vom
13. Dezember 2020). Außerdem umfasse dieser MPK-Beschluss steuerliche Hilfen,
die gerade für den stationären Einzelhandel interessant seien, denn es werde die
Möglichkeit eingeräumt, den durch die Schließung der Geschäfte begründeten Wert-
verlust von Waren und Wirtschaftsgütern durch Teilabschreibungen schnell und unbü-
rokratisch geltend machen zu können. Außerdem könnten zu inventarisierende Güter
ausgebucht werden und der Handel könne die entstehenden Verluste unmittelbar
verrechnen und steuermindernd ansetzen.
Mit der Überbrückungshilfe III und den verbesserten Konditionen sollten die Unterneh-
men finanziell unterstützt werden, die mit den November- und Dezemberhilfen nicht
hätten erreicht werden können.
Der AfD-Abgeordnete dankte dem Senat für die Erläuterungen und ausdrücklich dafür,
dass in Hamburg Click & Collect zugelassen werde, da dies für den stationären Ein-
zelhandel eine Möglichkeit darstelle, Umsätze zu machen. Nichtsdestotrotz werde der
verlängerte Lockdown dazu führen, dass die bekannten „Versandriesen“ gestärkt,
während kleine und mittlere stationäre Unternehmen erheblich geschwächt würden.
Für die Wirtschaft sei es für das Jahr 2021 von besonderer Relevanz – unabhängig
von MPK-Beschlüssen oder Förderprogrammen –, zu einer Form von Planbarkeit zu
gelangen, hob der AfD-Abgeordnete hervor. Dies schließe verlässliche Prognosen ein,
wie sich das Wirtschaftsleben in 2021 entwickeln könnte. Gerade auch vor dem Hin-
tergrund der anstehenden Zulassung von Impfstoffen auf europäischer Ebene, wollte
er wissen, welche Ansätze der Senat verfolge, um stabile und verlässliche Kriterien für
die Unternehmen und deren wirtschaftliche Zukunft sicherzustellen.
Weiter thematisierte der AfD-Abgeordnete das seitens des Senats beschlossene Ver-
kaufsverbot für Feuerwerksartikel, das er als harte und gravierende Maßnahme
bezeichnete, da sie den Herstellern und Händlern, die das ganze Jahr auf die Verkäu-
fe zu Silvester hinarbeiteten, die Existenzgrundlage entziehe. Er fragte, ob es diesbe-
züglich einen Senatsbeschluss vor Veröffentlichung der Verordnung gegeben habe,
und merkte an, dass diese Maßnahmen härter ausfielen als die Umsetzung durch
andere Bundesländer beziehungsweise als der zugrunde liegende MPK-Beschluss.
Außerdem erkundigte er sich, ob der Senat beispielsweise plane, im Laufe des Jahres
2021 zur Kompensation der Verluste ein Feuerwerk zu veranstalten.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/2968

Auch sie wünschten sich, versicherten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, mög-
lichst schnell, auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Zukunft der
Hamburger Firmen und Unternehmen, eine Phase zu erreichen, in der stabile Kriterien
vorhanden seien und eine Planbarkeit für Gastronomie, Hotellerie und andere Betrie-
be bestünde. Diese Themen beschäftigten den Senat sehr intensiv und würden ent-
sprechend erörtert. In erster Linie müssten sie allerdings derzeit den Pandemieverlauf
im Auge behalten, insbesondere die Zahl der Neuinfektionen und die Auslastung der
Krankenhäuser und der Intensivstationen.
Die Entscheidung des Verkaufs und des allgemeinen Verbots von Silvesterfeuerwerk
sei ihnen besonders schwergefallen, da diese Branche, die ihre Umsätze fast aus-
schließlich in der Zeit vor dem Jahreswechsel erziele, von der Maßnahme besonders
hart getroffen worden sei. Das Verbot sei aber dann zur Umsetzung des MPK-
Beschlusses und in enger Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern erfolgt.
Ob für diese Branche besondere Hilfen organisiert werden würden, werde im Rahmen
der Wirtschaftsministerkonferenz erörtert.
Die CDU-Abgeordneten bemerkten vorab, dass das zu Ende gehende Jahr vielen
Menschen besondere Anstrengungen abverlangt habe. Sie wollten an dieser Stelle
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden, deren Leitungen sowie weiterer
beteiligter Stellen für die Ausgestaltung, Umsetzung und auch Nachsteuerung der
verschiedenen Maßnahmen danken.
Auf mögliche steuerliche Instrumente Bezug nehmend, bezeichneten sie es als
bedauerlich, dass der Bund dem Rat vieler Volkswirte nicht gefolgt sei, den erweiter-
ten Verlustrücktrag jetzt als Liquiditätshilfe zu nutzen.
Auch sie sprachen sich dafür aus, den Blick nach vorn zu richten, einen Fahrplan zu
entwickeln, um den Firmen und Unternehmen klare Perspektiven aufzuzeigen, wie es
für sie in naher Zukunft weitergehen könnte.
Die CDU-Abgeordneten thematisierten erneut, dass von dem Gesamtvolumen in
Höhe von 300 Millionen Euro des Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) bisher lediglich
7 Millionen Euro abgefordert worden seien. Nach ihrer Ansicht habe der HKL nicht
funktioniert. Sie baten daher den Senat um seine Einschätzung, ob und wie dieses
Instrument verändert werden könnte, damit es stärker in Anspruch genommen werden
könnte, oder ob sich der HKL ohnehin erledigt habe, da es mittlerweile attraktivere
Zuschüsse für Unternehmen gebe.
Hinsichtlich des Hamburger Stabilisierungs-Fonds (HSF) fragten sie, mit welchen
Abrufvolumina der Senat zu einem bestimmten Stichtag rechne.
Als weiteren Punkt sprachen sie das Hamburger Wirtschaftsstabilisierungsprogramm
(HWSP) mit einem Volumen in Höhe von 900 Millionen Euro an und baten den Senat
auch hierzu um erläuternde Ausführungen. Nach ihrem Verständnis würden hier Mittel
aus dem Doppelhaushalt 2021/2022 vorgezogen. Der Verlautbarung des Senats sei
zu entnehmen, dass durch verstärkte und verlässliche staatliche Investitionstätigkeit
insbesondere die wichtigen Zukunftsthemen Klimaschutz, Mobilitätswende, Digitalisie-
rung, Forschung, Bildung und Innovation im Mittelpunkt stehen sollten. Alle in der Ver-
öffentlichung des Senats beispielhaft angeführten konjunkturell wirksamen Maßnah-
men der Sanierung und des Ausbaus der städtischen Infrastruktur würden grundsätz-
lich ihre Zustimmung finden, jedoch stellten diese aus ihrer Sicht haushalterische Titel,
aber keine Investitionstätigkeit in Zukunftsindustrien dar. Hier scheine das Risiko zu
bestehen, dass unter dem Deckmantel eines Programms, das noch gar nicht existent
sei, Gelder für Maßnahmen ausgegeben würden, die nicht in die coronabedingten
Hilfs- und Konjunkturmaßnahmen eingerechnet gehörten. Sie baten den Senat auch
hierzu um seine Einschätzung.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter räumten ein, dass die Mittel des HKL nicht in
dem geplanten Umfang abgefordert worden seien, daher würden sie derzeit über ent-
sprechende Anpassungen nachdenken, um auf die Mittel zugreifen zu können. Weiter
stellten Finanzbehörde, die IFB und die Behörde für Wirtschaft und Innovation Überle-
gungen an, welche Programme in 2021 zur Krisenbewältigung angeboten werden soll-
ten. Dazu seien die Themen Liquidität für Klein- und Sozialunternehmen, Mikrokredite,
Universalkredit, Sport und Kultur und Digitalbonus in der Diskussion. Sie hofften, die

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Drucksache 22/2968      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Planungen möglichst schnell zu finalisieren und dann weitere Schritte einleiten zu
können.
Der HSF sei gerade erst angelaufen, erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter,
und insofern bleibe abzuwarten, inwieweit die neueren Beschränkungen und Schlie-
ßungen dazu führten, dass Firmen ab 50 bis 249 Beschäftigten ein Stabilisierungs-
programm in Anspruch nehmen wollten, das jetzt verlängert worden sei.
Alle Programme und ihre Inanspruchnahme würden ihrerseits beobachtet, um gege-
benenfalls einzelne davon nicht weiterzuverfolgen.
Mit dem HWSP, der sich noch in der Ausarbeitung befinde, sollten künftige Maßnah-
men, die in der Lage seien, Konjunkturimpulse zu geben und Konjunktureffekte zu
erzielen, auf den Weg gebracht werden. Dabei seien wesentliche Themen der Digitali-
sierungsschub sowie der künftige Umgang mit kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU), den Start-ups und den Gründern. Im Zuge der Konjunktur- und Wachstums-
programme hätten sie auch langfristige Aufgabenfelder mit den entsprechenden
Zukunftsinvestitionen im Blick, wie beispielsweise den Innovationspark Altona oder die
Sicherung des zivilen Luftfahrtstandorts in Hamburg. Eine detaillierte Ausarbeitung der
verschiedenen Themenfelder im Zusammenhang mit dem HSF sei derzeit in Arbeit.
Dies schließe Überlegungen mit ein, welche Investitionen gegebenenfalls vorgezogen
werden könnten und sollten und welche zusätzlichen Investitionen getätigt würden.
Die Fragen der Abgeordneten zu den unterschiedlichen Förder- und Investitionspro-
grammen seien ein deutlicher Hinweis, dass sie an dieser Stelle detailliertere Informa-
tionen für die Wirtschaft zur Verfügung stellen und somit für mehr Transparenz sorgen
müssten. Dieser Aufgabe, sagten sie zu, wollten sie sich zeitnah annehmen.
Die Abgeordneten der GRÜNEN wollten wissen, ob eine Verlängerung des COVID-
19-Insolvenzaussetzungsgesetzes geplant sei und wie der Senat die Entwicklung bei
den Insolvenzen einschätze, wenn die Regelung auslaufe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wollten die Antwort nachträglich zu Protokoll
geben.
    Protokollerklärung der Behörde für Wirtschaft und Innovation:
    „Eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschul-
    dung soll gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundes-
    tages vom 15. Dezember 2020 (BT-Drs. 19/25303, Seite 136) „bis zum 31. Janu-
    ar 2021 für die Geschäftsleiter solcher Schuldner gelten, die im Zeitraum vom
    1. November 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Antrag auf die Gewährung
    finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilde-
    rung der Folgen der COVID-19-Pandemie gestellt haben. War eine Antragstellung
    aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen innerhalb des Zeitraums nicht mög-
    lich, gilt Satz 1 auch für Schuldner, die nach den Bedingungen des staatlichen
    Hilfsprogramms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen. Die Sätze 1 und 2
    gelten nicht, wenn offensichtlich keine Aussicht auf Erlangung der Hilfeleistung
    besteht oder die erlangbare Hilfeleistung für die Beseitigung der Insolvenzreife
    unzureichend ist.“
    Diesem Beschlussvorschlag haben der Deutsche Bundestag am 17. Dezember
    2020 und der Bundesrat am 18. Dezember 2020 zugestimmt.“
Die Abgeordneten der GRÜNEN erkundigten sich nach der Anzahl der Anträge bezie-
hungsweise Bewilligungen aus dem HSF.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, es lägen zwei aktuelle Anträge
vor. Einem sei seitens der Finanz- und Wirtschaftsbehörde die grundsätzliche Förde-
rungsfähigkeit aus dem HSF bescheinigt worden und gehe jetzt in das offizielle
Antragsverfahren über, der zweite werde derzeit geprüft. Darüber hinaus gebe es
diverse Anfragen, bei denen die Behörden beratend tätig seien, um die jeweils infrage
kommende Förderung für die Firmen zu ermitteln.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/2968

Da der Lockdown schon ab morgen gelte, so die CDU-Abgeordneten, gehe den Ein-
zelhändlern ein großer Teil ihres Weihnachtsumsatzes verloren. Sie hoben in diesem
Zusammenhang hervor, dass viele Branchen in den letzten zwei Wochen vor Weih-
nachten 20 bis 30 Prozent ihres Jahresumsatzes generierten. Angesichts dieser
Umsatzeinbußen seien 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten als Überbrückungshilfe
viel zu niedrig angesetzt. Sie baten den Senat, sich beim Bund für höhere Zuschüsse
gerade für den Einzelhandel einzusetzen, der durch den Lockdown in vielen Fällen in
große finanzielle Schwierigkeiten komme.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wollten diesen Hinweis gern mitnehmen und
sagten zudem eine Übersicht zu den aktuellen außerordentlichen Wirtschaftshilfen –
Überbrückungshilfen II und III sowie November- und Dezemberhilfe – als nachträgli-
che Protokollerklärung zu, anhand derer sich die Abgeordneten einen Überblick ver-
schaffen könnten (siehe Anlage 2).
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE dankten dem Senat für die Ausführungen
und den Überblick zu den verschiedenen Corona-Hilfen. Als problematisch sähen sie
diese Hilfen in zwei Bereichen an. Zum einen seien da die kleinen Unternehmen, die
geringe Fixkosten hätten. Diese würden bei den Hilfen, die sich an Fixkosten oder
Personalkostenpauschalen orientierten, nicht ausreichend berücksichtigt und die Hil-
fen reichten entsprechend nicht aus. Zum anderen sähen sie eine größere Krise des
stationären Einzelhandels auf die Städte und die Gesellschaft zukommen, denn viele
kleine Geschäfte würden nicht in der Lage sein, die nächsten Monate zu überleben,
was zusätzlich – neben dem vermehrt genutzten Online-Handel – zu einer Verödung
der Innenstädte beitragen werde. Sie fragten, ob es Überlegungen gebe, diesen
Unternehmen konkret zu helfen und wenn ja, welche.
Außerdem baten sie um Auskunft zu den aktuellen Zahlen der Kurzarbeit in Hamburg.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, die Darstellung der Problematik um
die Kleinstunternehmen sei völlig richtig und auch bekannt. Dieses Thema müsse aus
ihrer Sicht aufgrund der verschärften Maßnahmen erneut verhandelt werden. Die MPK
habe sich mit diesem Thema beschäftigt und der Beschluss sehe für Gewerbetreiben-
de im innerstädtischen Bereich vor, die Verhandlungen zwischen Pächtern bezie-
hungsweise Mietern und den Eigentümern zu vereinfachen. Daher seien auch in Ham-
burg erste Schritte veranlasst worden, neben möglicherweise zu verlängernden Miet-
stundungen, vermehrt über Mietminderungen zu verhandeln.
Im November 2020 habe es, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter, 105.000 von
Kurzarbeit betroffene Beschäftigte gegeben.

III. Ausschussempfehlung

    Der Ausschuss für Wirtschaft und Innovation empfiehlt der Bürgerschaft, von sei-
    nen Beratungen Kenntnis zu nehmen.

                                                 Hansjörg Sch m id t, Berichterstattung

                                                                                     5
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    AUSSCHUSS FÜR
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    WIRTSCHAFT UND
    INNOVATION AM 15.12.2020
    Aktuelle wirtschaftliche Lage und
    Corona-Hilfen

                                        www.mediaserver.hamburg.de / Maxim Schulz
                                                                                    Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

     Dezember 2020 | Hamburg
                                                                                            Anlage 1
AKTUELLE ZAHLEN DES ARBEITSMARKTES
    DER ARBEITSMARKT ERHOLT SICH SEIT JULI

                    Der Arbeitsmarkt in Hamburg während der Corona-Pandemie
                                            Arbeitslosenquote (aller ziv. Erwerbspersonen, in %)
                                            Arbeitslose (in Tausend, rechte Skala)
                                            Gemeldete Arbeitsstellen (in Tausend, rechte Skala)
                     10                                                                                       100,0

                                                                                                              80,0
                      8
                                                                                                              60,0

                                                                                                              40,0
                                                                                                                      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

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                                                                                                              20,0

                      4                                                                                       0,0
                          Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov
                          19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20

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                                                                                      Arbeitsagentur Hamburg (2020)
                                                                                                                      Drucksache 22/2968

          SEITE 2
ENTWICKLUNGEN AUF UNTERNEHMENSEBENE

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    INSOLVENZEN LASSEN KEINE RÜCKSCHLÜSSE ZU, GEWERBEANMELDUNGEN
    FOLGEN SEIT AUGUST EINEM POSITIVEN TREND
                                                                                                             Drucksache 22/2968

                   Entwicklungen auf Unternehmensebene gegenüber dem Vorjahresmonat

                               Gewerbeanmeldungen               Insolvenzen von Unternehmen

                     10%
                      0%
                     -10%
                     -20%
                     -30%
                     -40%
                     -50%
                     -60%
                             Jan    Feb    Mrz      Apr   Mai    Jun    Jul    Aug       Sep      Okt
                                                                                                             Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                                                                                     Statistik-Nord (2020)

         SEITE 3
AKTUELLE ZAHLEN DES KONSUMS
    JAHRESTEUERUNGSRATE SEIT FEBRUAR IM VERGLEICH ZU VORJAHRESMONATEN
    DEUTLICH ZURÜCKGEGANGEN, SEIT JULI SOGAR DEFLATIONÄR

                   Verbraucherpreise in Hamburg

                              Jahresteuerungsrate (ggü. Vorjahresmonat)                                                                                           Index (rechte Skala, 2015 = 100)
                   2,0%                                                                                                                                                                                                                    107

                   1,5%                                                                                                                                                                                                                    106
                   1,0%
                                                                                                                                                                                                                                           105
                   0,5%
                                                                                                                                                                                                                                           104
                   0,0%
                                                                                                                                                                                                                                                 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                   -0,5%                                                                                                                                                                                                                   103

                   -1,0%                                                                                                                                                                                                                   102

                                                                                 Jul 19
                                                                                                                                                                                             Jul 20

                                                      Apr 19
                                                                                                            Okt 19
                                                                                                                                                                  Apr 20
                                                                                                                                                                                                                         Okt 20

                           Jan 19
                                                               Mai 19
                                                                        Jun 19
                                                                                                                                       Jan 20
                                                                                                                                                                           Mai 20
                                                                                                                                                                                    Jun 20

                                             Mrz 19
                                                                                                                                                         Mrz 20

                                    Feb 19
                                                                                                                                                Feb 20

                                                                                          Aug 19
                                                                                                   Sep 19
                                                                                                                     Nov 19
                                                                                                                              Dez 19
                                                                                                                                                                                                       Aug 20
                                                                                                                                                                                                                Sep 20
                                                                                                                                                                                                                                  Nov 20

9
                                                                                                                                                                                                      Statistik-Nord (2020)
                                                                                                                                                                                                                                                 Drucksache 22/2968

         SEITE 4
FÖRDERPROGRAMME SEIT MÄRZ 2020

10
     -RASANTE ENTWICKLUNG
                                                                                                          Corona
                                                                                                                                   Anfragenstellung
                                                                                                          Recovery Fonds
                                                                                                                                   Hamburger
                                                                               Antragstellung             Eigenkapital für
                                                                                                                                   Stabilisierungs-Fonds
                                                      Antragstellung für die   zum Hamburg-               Startups und KMU
                                                                                                                                   (HSF) ist möglich.
                                                      IFB-Förderkredite        Kredit                     steht bereit.
                                                                               Liquidität (HKL)                                    29. Oktober 2020
                                                      Sport bzw. Kultur                                   07. Juli 2020
                                                                                                                                                                                   Drucksache 22/2968

                        Finanzsenator Dr. Andreas
                                                      Fördermodul              ist möglich.
                        Dressel, Wirtschaftssenator
                        Michael Westhagemann und      Corona ist möglich.      29. Mai 2020
                        Kultursenator
                        Dr. Carsten Brosda stellen
                                                      06./07. April 2020
                        Maßnahmen für einen
                        Hamburger Corona
                        Schutzschirm vor.
                        19. März 2020

               Hamburger
              Schutzschirm
                                                                                                                               JAHR 2020
                                                                                                                                                                ~ 650 Mio. €
                                                                                                                                                           für Hamburg bewilligt

                                30. März 2020
                                 Antragstellung           20. April 2020
                                 zur Hamburger
                                 Corona                    Das Modul HCS
                                 Soforthilfe               InnoStartup kann
                                 (HCS) ist                 zusätzlich zu der         31. Mai 2020                   08. Juli 2020
                                 möglich.                  Hamburger Corona
                                                                                      Antragsende                   Antragstellung zur        November 2020
                                                           Soforthilfe (HCS)
                                                                                      Hamburger                     Corona-
                                                           genutzt werden.                                                                     Vorbereitung und
                                                                                      Corona                        Überbrückungshilf
                                                                                                                                                                                   Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                                                                                      Soforthilfe (HCS)             e ist möglich.             Organisation der
                                                                                                                                               „Novemberhilfe“

          SEITE 5
FÖRDERPROGRAMME SEIT MÄRZ 2020                                                                                                                         Zuschuss

                   Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)      Programm für Solo-Selbstständige, Freiberufler und KMU mit bis zu 250 Beschäftigten.
                                                           Zuschüsse zwischen 2.500 Euro und 30.000 Euro.
                                                           Ein zusätzlicher, bedingt-rückzahlbarer Zuschuss für innovative, wachstumsorientierte Startups
                             HCS InnoStartup
                                                           i. H. v. bis zu 100.000 Euro.

                                                                                                                                                             Darlehen
                   Verlängert bis 2021: IFB-Förderkredit   Dieser Förderkredit bietet diversen Sportinstitutionen Hamburgs eine Förderung der
                       Sport / Fördermodul Corona          Betriebsmittel. Die maximale Darlehenshöhe liegt bei 150.000 Euro.

                   Verlängert bis 2021: IFB-Förderkredit   Dieser Förderkredit richtet sich an Eigentümer oder Träger eines Kulturbetriebes.
                       Kultur / Fördermodul Corona         Die maximale Darlehenshöhe liegt bei 150.000 Euro.

                                                                                                                                                             Darlehen
                                                           Darlehen für Betriebsmittel und Investitionen für kleine und mittlere Unternehmen aus Hamburg,
                     Hamburg-Kredit Liquidität (HKL)       die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.

                                                                                                                                                            Beteiligung
                                                           Risikokapitalfinanzierungen für innovative Startups und wachstumsorientierte, kleine Mittelständler.
                      Corona Recovery Fonds (CRF)          Stille Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro bzw. 800.000 Euro

                                                                                                                                                            Zuschuss
                                                                                                                                                                          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                                                           Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen. Maximale
                      Corona-Überbrückungshilfe I+II       Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate.

                                                                                                                                                            Beteiligung
                                 Hamburger                 Fonds mit Volumen in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Abmilderung wirtschaftlicher Auswirkungen der
                       Stabilisierungs-Fonds (HSF)         COVID-19-Pandemie auf größere mittelständische Unternehmen (i.d.R. mehr als 50 Mitarbeitende).

                                                                                                                                                            Zuschuss

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                                                           Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse i.H.v. 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im
                                                                                                                                                                          Drucksache 22/2968

                  Novemberhilfe / jetzt 50 TEUR Abschlag   November 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.

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                                                                                                                                                                                                                 noch Anlage 1
HILFEN FÜR UNTERNEHMEN - ÜBERSICHT

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     •   Hamburg Kredit Liquidität (HKL)
                                                       Drucksache 22/2968

     •   Corona Recovery Fonds (CRF)
     •   Neustartprämie
     •   Überbrückungshilfe I, II (III in Umsetzung)
     •   Novemberhilfe
     •   Dezemberhilfe (in Umsetzung)
     •   Weitere Hilfen
     •   Hamburger Stabilisierungsfonds
     •   Corona Soforthilfe
     •   Corona Startup Hilfe
                                                       Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

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HAMBURG KREDIT LIQUIDITÄT (HKL)

     •   Kleinunternehmer mit bis zu zehn Mitarbeitern,     Antragstellung seit dem
         Selbstständige und Angehörige der freien Berufe    31.05.2020 möglich
         sowie Existenzgründer und gemeinnützige
         Organisationen
                                                            Gesamtvolumen: 300 Mio. €
     •   Liquiditätshilfedarlehen im Hausbankverfahren in   Garantievolumen
         Höhe von 20.000 - 250.000 €
     •   Darlehenszins liegt in den 10 Jahren bei 1%        Über 76 bewilligte Anträge mit
                                                            einem Volumen von 7,2 Mio.
                                                                                             Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

     •   Weitere Infos:
         https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hkl           € insgesamt (Stand
                                                            09.12.2020)

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                                                                                             Drucksache 22/2968

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CORONA RECOVERY FONDS (CRF)

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     •   Startups und wachstumsorientierte Mittelständler         Laufzeit: 01.07. -31.12.2020
                                                                                                              Drucksache 22/2968

                                                                  Antragstellung bis zum 30.11.2020 möglich
     •   Förderungshöhe:
                                                                  Gesamtvolumen: 50 Mio. €
           •   Exit-orientierte Start-ups bis zu 500.000€
                                                                  Exit-orientierte Startups:
           •   Nicht Exit-orientierte Start-ups bis zu 250.000€   74 Anträge (Volumen 30 Mio. Euro), 24
                                                                  Zusagen ( Volumen 10 Mio. Euro)
     •   Die Laufzeit von 1.7.2020 bis zum 31.12.2020             (Stand 25.11.2020)
                                                                  Nicht Exit-orientierte Unternehmen:
     •   Antragstellung nur bis 30.11.2020 möglich                43 Anträge (Volumen 11 Mio. Euro),
                                                                  24 Zusagen (Volumen 6 Mio. Euro)
     •   Weitere Informationen:                                   (Stand 25.11.2020)
         https://innovationsstarter.com/corona-recovery-
         fonds/
                                                                                                              Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE I
     (FÖRDERMONATE JUNI-AUGUST)

     •   kleine und mittelständische Unternehmen &
         gemeinnützige Organisationen
     •   Programm übernimmt einen Teil der Fixkosten von   Antragstellung bis zum
         Unternehmen mit starken Umsatzrückgängen          09.10.2020 möglich
     •   Förderungshöhe: max.150.000 Euro für drei
                                                           ca. 4.500 bewilligte Anträge in Hamburg mit
         Monate und max. 50.000 Euro pro Monat (Juni,      einem Bewilligungsvolumen von ca. 60 Mio.
         Juli, August)                                     Euro (Stand 07.12.2020)
                                                                                                         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

     •   Weitere Infos:
         https://www.ueberbrueckungshilfe-
         unternehmen.de

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                                                                                                         Drucksache 22/2968

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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II

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     (FÖRDERMONATE SEPTEMBER-DEZEMBER)

     •   kleine und mittelständische Unternehmen &
                                                                                                                 Drucksache 22/2968

         gemeinnützige Organisationen
                                                                        Antragstellung bis zum
     •   Durchgesetzte Verbesserungen:
                                                                        31.01.2021 möglich
           •   Flexibilisierung und Senkung der Zutrittsbarrieren

           •   Erhöhung der Förderquote

           •   Verdopplung Personalkostenpauschale auf 20 %             ca. 2.800 Anträge in Hamburg mit einem
                                                                        Antragsvolumen von ca. 66 Mio. Euro
           •   Aufhebung der Förderbegrenzung für Unternehmen mit bis   (Stand 14.12.2020)
               zu 5 bzw. bis zu 10 Mitarbeitern

           •   Ermöglichung von Nachzahlungen im Rahmen der
               Schlussabrechnung

     •   Weitere Infos:
         https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
                                                                                                                 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III
     (FÖRDERUNG BIS EINSCHLIEßLICH JUNI 2021)

     •   kleine und mittelständische Unternehmen & gemeinnützige
         Organisationen bis zu 500 Mio. Euro jährlichen Umsatz in
         Deutschland

     •   Sonderregelung für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von
         mind. 40 % im November und / oder Dezember: Möglichkeit der      Antragstellung wird
         Beantragung der ÜH III für diese Monate (Nov.-Dez.-Fenster)      schnellstmöglich bekannt
     •   Einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) für          gegeben
         Soloselbstständige in Höhe von 25 % des Referenzumsatzes (max.
         5.000 Euro) ohne Anrechnung auf Sozialleistungen für Dezember
         2020 – Juni 2021.
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     •   Erweiterung des Fixkostenkatalogs, z.B. um Abschreibungen,
         und um branchenspezifische Komponenten für die Reise-, Kultur-
         und Veranstaltungsbranche

     •   Erhöhung der maximalen monatlichen Förderhöhe von 50.000

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         Euro auf 200.000 Euro.
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ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III - ERWEITERUNGEN

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     (FÜR VON DEN SCHLIEßUNGEN DIREKT ODER INDIREKT BETROFFENER
     UNTERNEHMEN)
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     •   aufgrund des Beschlusses vom 13.12. im Dezember
         zusätzlich geschlossene Unternehmen (inkl.
         Soloselbstständige) bzw. indirekt von diesen             Antragstellung
         Schließungen Betroffene mit einem Jahresumsatz von bis
         zu 500 Mio. Euro
                                                                  wird schnellstmöglich bekannt
                                                                  gegeben
     •   sowie Unternehmen, die im Jahr 2021 aufgrund von
         Beschlüssen des Bundes und der Länder geschlossen
         bleiben
     •   Förderhöchstbetrag von 500.000 Euro pro Monat
     •   Abschlagszahlungen in Höhe von 50.000 Euro sollen
         ermöglicht werden
                                                                                                  Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

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NOVEMBERHILFE

     •   Antragsberechtigt sind direkt, indirekt und mittelbar betroffene
         Unternehmen (auch öffentliche), Soloselbstständige, Vereine,
         Einrichtungen
                                                                              Antragstellung bis zum
     •   Einmaliger pauschaler Betriebskostenzuschuss in Höhe von 75 %        31.01.2021 möglich
         des Referenzumsatzes im November 2019

     •   Direktantragsstellung für Soloselbstständige bis 5.000 Euro
         Antragssumme, („Abschlagszahlung“ in voller Höhe)
                                                                              ca. 2.300 Direktanträge mit einem
     •   Abschlagszahlungen in Höhe von 10.000 Euro bei Antragsstellung       Antragsvolumen von ca. 5,7 Mio. Euro, 87%
         über Prüfenden Dritten (Erhöhung auf 50.000 in Umsetzung)            Abschlagszahlungen
                                                                              ca. 4.200 Anträge über Prüfenden Dritten mit
                                                                                                                             Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

     •   Förderungshöhe richtet sich nach beihilferechtlichen Rahmen aus      einem Antragsvolumen von ca. 125 Mio.
         (derzeit bis 1 Mio. Euro), Novemberhilfe plus (bis 4 Mio. Euro) in   Euro, 71 % Abschlagszahlungen
         Umsetzung, Novemberhilfe Extra (> 4 Mio.) wird derzeit zwischen      (Stand 14.12.2020)
         Bund und Europäischer Kommission verhandelt

     •   Weitere Infos:

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                                                                                                                             Drucksache 22/2968

         https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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DEZEMBERHILFE

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     •   Antragsberechtigt sind direkt, indirekt und
                                                                                          Drucksache 22/2968

         mittelbar betroffene Unternehmen (auch
         öffentliche), Soloselbstständige, Vereine,
         Einrichtungen
                                                              Antragstellung
     •   Pauschaler Betriebskostenzuschuss in Höhe von        voraussichtlich im Januar
         75 % des Referenzumsatzes im November 2019           möglich
     •   Förderungshöhe richtet sich nach
         beihilferechtlichen Rahmen aus (derzeit bis 1 Mio.
         Euro)
     •   Dezemberhilfe plus (bis 4 Mio. Euro) derzeit in
         Umsetzung, Dezemberhilfe Extra (> 4 Mio. Euro)
         wird derzeit zwischen Bund und Europäischer
                                                                                          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

         Kommission verhandelt

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WEITERE HILFEN

     •   Sonderfonds für Kulturbranche in Höhe von 2,5
         Mrd. Euro
     •   Ausfallfonds für Kulturveranstaltungen, die ab
         Sommer 2021 geplant, aber Corona-bedingt         Antragstellung noch
         abgesagt werden müssen.                          unbekannt
     •   Details sind noch nicht bekannt
                                                                                Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

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HAMBURGER STABILISIERUNGS FONDS

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     •   Mittelgroße Unternehmen, die mindestens 2 von 3   Antragstellung: seit dem
                                                                                           Drucksache 22/2968

         der genannten Kriterien erfüllen (>49 MA, >10
                                                           03.11.2020 möglich
         Mio. Euro Umsatz, >10 Mio. Euro Bilanz) mit
         Tätigkeitsschwerpunkt in HH
                                                           Einige Anfragen in der ersten
     •   Förderungshöhe: mind. 800.000 €, davon mind.
         500.000 € stille Beteiligung                      Prüfungsphase

                                                           Gesamtvolumen: 1 Mrd. €
                                                                                           Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

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CORONA-SOFORTHILFE

     •   Hamburger Solo-Selbständige sowie Betriebe
         bis 250 Beschäftigte                              65.000 Anträge
     •   Förderungshöhe: von 2.500-30.000 €, variiert je   56.000 Bewilligungen
         nach Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten          515 Mio.€ ausgezahlte Mittel
                                                           (davon ca. 208 Mio. € FHH-
                                                           Mittel)
                                                           ca. 3000 Rückforderungen
                                                           (in Höhe von ca. 20 Mio. €)
                                                                                          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

          Antragstellung bis zum 31.05.2020 möglich       (Stand 31.10.2020)
         gewesen

23
                                                                                          Drucksache 22/2968

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HCS - SUMME BEWILLIGUNGEN NACH BRANCHE
                                                                VERKEHR UND   BAUGEWERBE

24
                                                                  LAGEREI         4%                 KUNST, UNTERHALTUNG
                                                                    5%                                  UND ERHOLUNG
                              VERARBEITENDES GEWERBE                                                          14%
                                        5%

                                            INFORMATION UND
                                                                                                                                Drucksache 22/2968

                                             KOMMUNIKATION
                                                  5%

                                  ERBRINGUNG VON                                                            HANDEL;
                                     SONSTIGEN                                                        INSTANDHALTUNG UND
                                 DIENSTLEISTUNGEN                                                        REPARATUR VON
                                                                                                        KRAFTFAHRZEUGEN
                                                                                                              14%

                                       GESUNDHEITS- UND
                                         SOZIALWESEN
                                              7%

                                                                                                     GASTGEWERBE
                                                                                                         13%
                                                    Sonstiges
                                                      7%

                                         ERBRINGUNG VON SONSTIGEN                            ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN,
                                     WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN                     WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN
                                                    9%                                              DIENSTLEISTUNGEN
                                                                                                           12%
                                                                                                                                Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

     IFB Hamburg, Stand 23.09.2020

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                                                                                                                                                                noch Anlage 1
CORONA SOFORTHILFE (STARTUP-MODUL)

     •   Innovative, wachstumsorientierte Startups,
     •   max. 50 VZÄ
     •   max. 8 Jahre alt
                                                           Kosten: ca. 5,5 Mio. €;
                                                           eingegangene Anträge: 125;
     •   Förderungshöhe: 12.500 € bis 100.000 €, je nach   bewilligtes Fördervolumen: rd.
         Größe
                                                           5,4 Mio. € (Stand:
                                                           21.08.2020)
                                                                                            Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

             Antragsstellung ist bis zum 30.06.2020
            möglich gewesen

25
                                                                                            Drucksache 22/2968

             SEITE 20
                                                                                                                                   noch Anlage 1
noch Anlage 1
 Drucksache 22/2968   Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                                                                www.mediaserver.hamburg.de / Andreas Vallbracht
AUFMERKSAMKEIT
VIELEN DANK FÜR
IHRE

 26
noch Anlage 1
  Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/2968

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                                                                                 27
NEUERUNGEN DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 2.0

28
     • FÖRDERMONATE SEPTEMBER BIS DEZEMBER

     • ANTRAGSBERECHTIGUNG AB
                                                                                                                                      Drucksache 22/2968

        •   durchschnittlich mindestens 30 % Corona-bedingtem Umsatzrückgang in den Monaten April – August im Vergleich zum
            Vorjahrszeitraum oder
        •   durchschnittlich mindestens 50 % Corona-bedingtem Umsatzrückgang in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im oben genannten
            Zeitraum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

     • BEMESSUNG DER FÖRDERHÖHE:
        •   Rückgang von mindestens 30 % (vorher 40%) im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat, um Förderung im
            entsprechenden Monat zu erhalten
        •   Fördersätze:
            • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % (vorher 40 %)
            • 60 % (vorher 50%) der Fixkosten bei Umsatzrückgängen von 50%-70%
            • 90 % (vorher 80 %) der Fixkosten auf mehr als 70 % Umsatzeinbruch.
     • VERDOPPLUNG DER PERSONALKOSTENPAUSCHALE AUF 20 %

     • AUFHEBUNG DER FÖRDERBEGRENZUNG FÜR UNTERNEHMEN MIT BIS ZU 5 BZW. BIS ZU 10 MITARBEITERN
                                                                                                                                      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

     • ERMÖGLICHUNG VON NACHZAHLUNGEN IM RAHMEN DER SCHLUSSABRECHNUNG

               Seite 23
                                                                                                                                                                      noch Anlage 1
NEUSTARTPRÄMIE

     •   Für Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative
     •   Mitglieder in der Künstlersozialkasse oder den
         Kriterien der KSK entsprechend                            Antragstellung bis
     •   Förderungshöhe: 2.000 € für die Monate Juli und           zum 31.08.2020
         August
                                                           Antragstellung bis zum
                                                                   möglich
                                                           31.12.2020 möglich
     •   Weitere Infos:
         https://www.hamburg.de/neustartpraemie
                                                                                        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

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                                                                                        Drucksache 22/2968
                                                                                                                               noch Anlage 1
AUSWIRKUNGEN AUF AUSGEWÄHLTE BRANCHEN

30
     DIE LAGE IN HAMBURG
     Verarbeitendes Gewerbe: Arbeitsstunden lagen im Oktober mit 10.026 Std. etwa -8,0% unter dem Vorjahresniveau,
                                                                                                                           Drucksache 22/2968

     Tourismus: Gästeankünfte zeigen nach zwischenzeitlichen Wachstumsraten von -97% gegenüber dem Vorjahresmonat
     leichte Erholung (September -42,0% ggü. 2019),

     Gastgewerbe: Analog zum Tourismus leichte Verbesserung im Vergleich zur Entwicklungen im April und Mai, aber im
     September nach wie vor -32,2% ggü. Vorjahresmonat,

     Bauhauptgewerbe: Arbeitsstunden lagen seit Jahresbeginn über den monatlichen Vorjahresniveaus
     (September +15,3% ggü. 2019),

     Handwerk: Umsatz im zweiten Quartal war um -9,2% geringer als im Vorjahr, drittes Quartal noch um -2,5%,

     Kfz-Handel: Nach zwischenzeitlichem Aufschwung im August stärkerer Rückgang, um -12,7% schlechter als im Vorjahr,

     Großhandel: Nach Rückgängen von zwischenzeitlich -12,4% im August noch -4,6% ggü. Vorjahresmonat,
                                                                                                                           Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

     Einzelhandel: Lediglich im März Umsatzrückgänge, seitdem Umsatzsteigerungen von zuletzt +11,7% ggü. September 2019.
                                                                                                                                                           noch Anlage 1
AUSWIRKUNGEN AUF AUSGEWÄHLTE BRANCHEN
     GASTGEWERBE UND TOURISMUS SIND NACH WIE VOR AM STÄRKSTEN VON DER
     PANDEMIE GETROFFEN

                Entwicklung ausgewählter Branchen in Hamburg gegenüber dem Vorjahresmonat

                           Mrz         Apr           Mai        Jun         Jul      Aug       Sep          Okt
                   60%                                           Bauhauptgewerbe                Einzelhandel
                                      Großhandel
                   40%                                            (Arbeitsstunden)              (Umsatz real)
                                     (Umsatz real)
                                                                       15,9%                       11,7%
                                        -12,2%
                   20%
                    0%
                  -20%
                  -40%
                  -60%
                                                                                                                  Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                  -80%
                            Kfz-Handel                                                 Verarbeitendes Gewerbe
                 -100%     (Umsatz real)                                                   (Arbeitsstunden)
                                                                    Tourismus
                 -120%        -29,0%            Gastgewerbe       (Gästeankünfte)               -16,2%
                                                (Umsatz real)         -96,6%
                 -140%                            -76,7%
                 -160%

31
                                    In Klammern: max. Veränderung seit Beginn der Krise; Statistik-Nord (2020)
                                                                                                                  Drucksache 22/2968
                                                                                                                                                         noch Anlage 1
AUSWIRKUNGEN AUF AUSGEWÄHLTE BRANCHEN

32
     GÄSTEÜBERNACHTUNGEN HABEN SICH IM VERGLEICH ZU MÄRZ UND APRIL WIEDER
     ETWAS ERHOLT, DIE LAGE BLEIBT ABER PREKÄR
                                                                                                              Drucksache 22/2968

                Entwicklung der Gästeübernachtungen (Tourismus) in Hamburg

                                    ggü. Vorjahr                      ggü. Vormonat
                 200%
                 150%
                 100%
                   50%
                    0%
                  -50%
                 -100%
                 -150%
                           Feb      Mrz       Apr      Mai      Jun        Jul         Aug        Sep
                                                                                                              Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                                                                                      Statistik-Nord (2020)
                                                                                                                                              noch Anlage 1
Aktuelle Coronahilfen des Bundes
                                                                                                              Art der
      Name des                                                                                                                                                                                        Laufzeit des
                         Branche                         Anspruchsberechtigung                               Kosten‐                             Höhe der Förderung
     Programms                                                                                                                                                                                        Programms
                                                                                                            förderung
                                                                                                                          Zuschuss pro Woche der Schließungen i. H. v. 75 % des durchschnittlichen
                                            Direkt Betroffene: alle Unternehmen (auch öffentliche),                       wöchentlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die
                                             Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf
                                                                                                                           Dauer des Corona‐bedingten Lockdowns
                                             Grundlage der erlassenen Schließungsverordnungen
                                                                                                                          Soloselbstständige können alternativ den durchschn. Monatsumsatz im
                                             (28.10.2020) den Geschäftsbetrieb einstellen mussten
                      Unternehmen                                                                                          Jahre 2019 zugrunde legen
        Corona‐                             Indirekt Betroffene: alle Unternehmen, die nachweislich                                                                                                     Dauer der
                      (auch öffentl.),                                                                                    bei Aufnahme der Tätigkeit nach 31. Oktober 2019 kann als
     Novemberhilfe                           und regelmäßig 80 % ihrer Umsätze mit direkt von den o.g.                                                                                                Schließungen im
                         Betriebe,                                                                           75 % des      Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatl.
          und                                Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (auch                                                                                                         November 2020
                      Selbstständige,                                                                        Umsatzes      Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden
     Dezemberhilfe                           Hotels)                                                                                                                                                    (Anträge bis
                        Vereine und                                                                                       Beihilferechtliche Rahmenbedingungen:
      (identisch)                           Über       Dritte    Betroffene:      Unternehmen     und                                                                                                  31.01.2021)
                       Einrichtungen                                                                                         Novemberhilfe: Beihilfen bis 1 Mio. € (gestützt auf
                                             Soloselbständige, die regelmäßig mindestens 80 % ihrer
                                                                                                                               Kleinbeihilfenregelung und De‐Minimis‐VO)
                                             Umsätze durch Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt
                                                                                                                             Novemberhilfe plus: Beihilfen zwischen 1 und 4 Mio. € nach
                                             von den Maßnahmen betroffener Unternehmen über Dritte
                                                                                                                               Notifizierung bei der EU‐Kommission (in Umsetzung)
                                             (z. B. Veranstaltungsagenturen) erzielen
                                                                                                                             Novemberhilfe extra: Beihilfen ab 4 Mio. € (in Umsetzung)
                                            Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
                                            Soloselbstständige                                                           Beantragung für maximal vier Monate (September, Oktober, November,
                                            Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen                                  Dezember 2020)
                         kleine und         Anspruch bei Erfüllung einer der folgenden Kriterien:                        Bemessungsgrundlage sind die erwarteten Umsatzeinbrüche der
                                                                                                                                                                                                      September bis
                      mittelständische         Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei                                 entsprechenden vier Monate im Verhältnis zu den jew. Vergleichsmonaten
     Überbrückungs‐                                                                                                                                                                                   Dezember 2020
                       Unternehmen               zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis             Fixkosten    Erstattung eines Anteil i. H. v.
         hilfe II                                                                                                                                                                                      (Anträge bis
                          aus allen              August      2020      gegenüber      den      jeweiligen                   90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
                                                                                                                                                                                                       31.01.2021)
                         Bereichen               Vorjahresmonaten                                                           60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
                                               Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt                          40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 30 %
                                                 in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem                       Maximale Förderung: 50.000 € pro Monat (keine KMU‐Schwelle)
                                                                                                                                                                                                                          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

                                                 Vorjahreszeitraum
                                              Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
                                              Soloselbstständige
                                              selbstständige Angehörige der freien Berufe
                                                                                                                          Bemessungsgrundlage ist der jew. Fördermonat im Vergleich zum
                                              Anspruch bei Erfüllung einer der folgenden Kriterien:                       entsprechenden Vergleichsmonat des Jahres 2019
                                               Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei                                Unveränderte monatliche Fixkostenerstattung i. H. v.
                                                 zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis
                                                                                                                             90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch
                                                 Dezember      2020     gegenüber      den     jeweiligen
                       Unternehmen                                                                                           60 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zw. 50 und 70 %
     Überbrückungs‐                              Vorjahresmonaten                                                                                                                                     Januar bis Juni
                         aus allen                                                                           Fixkosten       40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 %
         hilfe III                             Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt                                                                                                        2021
                        Bereichen                                                                                         Maximale Förderung: 200.000 € pro Monat unter Beachtung aller
                                                 in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber dem
                                                                                                                                                                                                                          Drucksache 22/2968

                                                                                                                           einschlägigen EU‐beihilferechtlichen Obergrenzen und Vorgaben, insb. der
                                                 Vorjahreszeitraum
                                                                                                                           Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020
                                            Im Rahmen der verbesserten Überbrückungshilfe III
                                                                                                                          Verbesserte Überbrückungshilfe III: Erstattungsbeitrag beträgt in
                                             zusätzlich    antragsberechtigte      Unternehmen:       neu
                                                                                                                           besonderen Fällen bis zu 500.000 €
                                             geschlossene Unternehmen im Dezember 2020,

33
                                             geschlossene Unternehmen in 2021 sowie Unternehmen mit
                                             Umsatzrückgängen
                                                                                                                                                                                                                        Anlage 2
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