Bericht - Hamburgische Bürgerschaft

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                  Drucksache    22/5282
22. Wahlperiode                                                                           30.07.21

                                               Bericht
                                des Verfassungs- und Bezirksausschusses

                                   über die Selbstbefassung zum Thema

                         „Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung der
                       Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“

         Vorsitz: Carola Veit                                      Schriftführung: André Trepoll

         I.    Vorbemerkung
         Der Verfassungs- und Bezirksausschuss hatte in seiner Sitzung am 16. Juli 2021
         gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft im
         Einvernehmen aller Fraktionen und einstimmig die Selbstbefassungsangelegenheit
         „Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-
         Eindämmungsverordnung“ beschlossen und sich darauf verständigt, die Beratung in
         selbiger Sitzung durchzuführen. Die Beratung fand abschließend statt.

         II.   Beratungsinhalt
         Die Vorsitzende bemerkte vor Einstieg in die Tagesordnung, dass die zur Beratung
         anstehende Siebenundvierzigste Änderungsverordnung der SARS-CoV-2-Eindäm-
         mungsverordnung bereits einige Tage alt sei. Insofern bat sie den Senat, auch über
         die neuesten Entwicklungen zu berichten.
         Darüber hinaus schlug sie vor, die Beratung anhand der Themen Testen, Impfen und
         Allgemeines sowie daran anschließend bereichsspezifisch in der bewährten Weise zu
         strukturieren.
         Aktuelle Situation
         Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, mit der seit dem 2. Juli 2021 gel-
         tenden Änderungsverordnung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsver-
         ordnung einige weitere Arrondierungen vorgenommen zu haben. Dazu führten sie im
         Einzelnen aus:
                  Tanzveranstaltungen im Freien sind jetzt unter Auflagen, unter anderem einer
                   Testpflicht, mit bis zu 250 Personen erlaubt.
                  Im Bereich des Stadtparks ist es an den Wochenenden in der Zeit von 21 bis
                   6 Uhr des Folgetages verboten, alkoholische Getränke zu konsumieren oder
                   mitzuführen.
                  Auf Antigen-Schnelltests wird der Senat auch aufgrund der sich ausbreitenden
                   Delta-Variante nicht verzichten; diese haben nun allerdings eine Gültigkeit von
                   48 Stunden.
Drucksache 22/5282      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

       Dementsprechend wird die vorhandene Test-Infrastruktur für Menschen ohne
        vollständigen Impfschutz erhalten bleiben, die beispielsweise Kulturveranstal-
        tungen, die Innengastronomie besuchen beziehungsweise nutzen oder auch
        eine Kreuzfahrt antreten wollen.
       Bei Sportveranstaltungen können die Sitzplätze für die Zuschauerinnen und
        Zuschauer im Schachbrettmuster angeordnet werden, für Stehplätze ist der
        Abstand von jeweils 1,5 Metern zueinander obligatorisch.
       Mannschaftssport im Freien ist ohne Beschränkungen möglich, in geschlosse-
        nen Räumen ist die zugelassene Personenzahl abhängig von der Raumgröße
        (eine Person pro 10 Quadratmeter).
Ansonsten würden die bisherigen Auflagen aufrechterhalten, insbesondere die Ver-
pflichtung zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests beim Aufenthalt in
geschlossenen Räumen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gingen sodann auf das aktuelle Infektionsge-
schehen ein. Seit einigen Tagen seien bedauerlicherweise leicht ansteigende Fallzah-
len zu verzeichnen. So seien am heutigen Tag 47 neue Infektionen registriert worden
und der Inzidenzwert der letzten sieben Tage liege derzeit bei 13,76 und der geglätte-
te R-Wert bei 1,1. Das aktuelle Infektionsgeschehen genauer betrachtend könnten
37 Neuinfektionen auf einen Infektionsort im Ausland zurückverfolgt werden, davon
22 Fälle nach Spanien. Diese Entwicklung sei in der Reisezeit nicht überraschend und
Hamburg habe sich darauf entsprechend eingestellt.
Außerdem habe sich wie erwartet die Delta-Variante zur vorherrschenden Variante
des Virus entwickelt, da diese über eine etwas schnellere Exposition als die zuvor
bekannten Varianten verfüge.
Der ausführliche epidemiologische Bericht aus der 27. Kalenderwoche zeige zudem,
dass die Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen, die viele Kontakte habe, aber derzeit
noch selten geimpft sei, bei den Neuinfektionen mit einer etwas höheren Inzidenz
heraussteche.
Dies bedeute insgesamt für den Senat, dass mit Regelungen und gegebenenfalls
Lockerungen weiterhin – wie auch in der Vergangenheit geschehen – maßvoll umge-
gangen werden müsse.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter betonten, die Durchimpfungsquote mit einem
abgeschlossenen Impfschema, also erfolgter Erst- und Zweitimpfung, sei der ent-
scheidende Hebel, um ein weiterhin stabiles Infektionsgeschehen beziehungsweise
ein Absenken dieses und einen guten Schutz – insbesondere gegen die Delta-
Variante – gegen schwere Krankheitsverläufe zu erreichen. Die Impfquote der Ham-
burger Bevölkerung liege für die Erstimpfung aktuell bei 59,8 Prozent und für die Erst-
und Zweitimpfung bei 42,6 Prozent (Stand 15. Juli 2021).
Seit dem 28. Juni 2021 sei die Impfpriorisierung im Impfzentrum aufgehoben und auch
für die Altersgruppe der 16- und 17-Jährigen bestehe jetzt ein Impfangebot, wenn
diese ihren Termin in Begleitung einer/eines Sorgeberechtigten wahrnähmen.
Aufgrund der Entwicklung gingen sie davon aus, mithilfe sämtlicher Impfangebote bis
Ende August weitere 20 Prozent der Bevölkerung durchimpfen zu können.
Zudem führe das Impfzentrum verschiedene Angebote durch oder plane diese. So
gebe es in dieser Woche freie Termine für Handwerkerinnen und Handwerker und am
morgigen Tag werde ein „freier Impftag“ durchgeführt, an dem Menschen – ebenfalls
ohne Termin – im Impfzentrum die Erstimpfungen erhalten könnten.
In der Zeit vom 22. bis 28. Juli würden 4.000 Impfmöglichkeiten mit Johnson & John-
son an fünf Jobcenter-Standorten, in Osdorf, Süderelbe, Billstedt, Mümmelmannsberg
und Mitte, angeboten. Sie berichteten, die Einführung zur aktuellen Situation abschlie-
ßend, dass weitere Aktionen in den Stadtteilen vorgesehen seien oder sich in Planung
befänden, um so die Menschen direkt und vor Ort mit einem Impfangebot erreichen zu
können.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/5282

Testen
Auf die Nachfrage der AfD-Abgeordneten zu den Gründen des Erhalts der vorhande-
nen Test-Infrastruktur erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass Beispiele
aus anderen Ländern sie in ihrer Entscheidung bestärkten. Dort habe teilweise ein
Abbau der Test-Infrastruktur stattgefunden, was zu großen logistischen Problemen
geführt habe, als in der Folge, aufgrund einer veränderten Situation, erneut eine Test-
pflicht habe eingeführt werden müssen.
Zudem bewerteten sie die Testpflicht für den Aufenthalt in Innenräumen – wie es auch
das Robert Koch-Institut (RKI) empfehle – auch weiter durchgängig als sehr sinnvoll,
hätten aber auch den Wunsch nach Erleichterungen nachvollziehen können. In Abwä-
gung beider Aspekte sei nunmehr die Dauer der Gültigkeit eines Antigen-Schnelltests
von 24 auf 48 Stunden erhöht worden, auch wenn aus fachlicher Sicht tagesaktuelle
Tests besser wären.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, dass der Bund die Finanzierung
der Corona-Testzentren bis Ende September zugesichert habe.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE thematisierten die Verpflichtung für Arbeit-
geberinnen und Arbeitgeber, Testmöglichkeiten für ihre Belegschaft anzubieten, für
deren Ergebnisse aber oft kein Negativ-Zertifikat ausgestellt werde, welches wiede-
rum für bestimmte Aktivitäten verlangt werde. So müssten sich die Menschen gege-
benenfalls doppelt testen lassen und sie fragten, ob sich diese Regelung nicht anpas-
sen ließe, um unnötigen Aufwand und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter widersprachen insofern, als dass die Betriebe,
die Tests durchführten, nach der Verordnung ausdrücklich berechtigt seien, entspre-
chende Bescheinigungen auszustellen; dafür werde auch ein Musterformular bereit-
gestellt. Da dies aber einen gewissen Aufwand bedeute, würden viele Betriebe dies
nicht tun, es sei aber weiterhin möglich.
Impfen
Die Abgeordneten der GRÜNEN begrüßten es, dass das Impfzentrum die Ferienzeit
nutze, dezentral und vor Ort in den Stadtteilen und somit niedrigschwellige Impfange-
bote zu machen. Sie interessierte, wie Hamburg es mit Impfangeboten für Zwölf- bis
15-Jährige handhabe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, dass die Ständige Impfkommissi-
on (STIKO) eine Impfung gegen COVID-19 für Kinder und Jugendliche im Alter von
zwölf bis 17 Jahren mit schweren Vorerkrankungen – wie beispielsweise Krebs, Dia-
betes oder schweren Lungenerkrankungen – empfehle.
In Hamburg werde eine Unterscheidung innerhalb dieser Altersgruppe vorgenommen,
denn bei den 16- und 17-Jährigen könne vielfach von einem erwachsenen Verhalten
in Bezug auf Kontakte und Mobilität ausgegangen werden, das sich zum Teil ja auch
bereits bei den entsprechenden Infektionszahlen ablesen ließe. Außerdem absolvier-
ten bereits viele Jugendliche dieser Altersgruppe bestimmte Ausbildungen, zum Bei-
spiel im erzieherischen oder pflegerischen Bereich, und wären im Zuge der Priorisie-
rung bereits geimpft worden. Somit hätten sie zusammen mit der medizinischen Lei-
tung des Impfzentrums entschieden, die Jugendlichen ohne Vorerkrankungen, die
geimpft werden möchten und mit einer sorgeberechtigten Person den Termin im Impf-
zentrum wahrnähmen, gegen COVID-19 zu impfen.
Für die Kinder und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren mit Vorerkrankun-
gen gebe es eine andere Entscheidung. Diese Gruppe würde aufgrund der zum Teil
stark ausgeprägten Nebenwirkungen nicht im Impfzentrum, sondern im Kinderimpf-
zentrum im Krankenhaus Heidberg geimpft.
Die CDU-Abgeordneten merkten an, dass in den Sozialen Medien von weiteren Impf-
stellen für Zwölf- bis 15-Jährige ohne Vorerkrankungen berichtet werde, unter ande-
rem sollen im Asklepios Klinikum Harburg (AK Harburg) entsprechende Termine ver-
geben werden. Sie fragten, wie dies mit der soeben dargestellten Entscheidung des
Senats für diese Altersgruppe zusammenpasse.

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Es gebe Gespräche mit dem AK Harburg, erklärten die Senatsvertreterinnen und
-vertreter, dass dort gegebenenfalls künftig Impfungen von zwölf bis 17 Jahre alten
Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen durchgeführt werden könnten; die
Verhandlungen seien allerdings noch nicht abgeschlossen.
Auf die Anmerkung der CDU-Abgeordneten, dass dort ihres Wissens nach bereits
Termine vergeben würden, antworteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, dass
sie davon keine Kenntnis hätten.
    Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Inte-
    gration (BAGSFI):
    Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren ohne Vorerkrankung im Sinne der
    STIKO-Empfehlung können in allen impfenden Krankenhäusern geimpft werden,
    sofern eine sorgeberechtigte Person (in der Regel Elternteil) sie begleitet und
    nach ärztlicher Aufklärung der Impfung zustimmt. Eine Terminbuchung ist erfor-
    derlich. Das technische Terminbuchungssystem lässt allerdings derzeit keine
    Einschränkung auf die Altersgruppe 16+ ohne Vorerkrankungen zu. Es kommt
    deshalb vor, dass diese Termine auch für jüngere Kinder ohne Vorerkrankungen
    gebucht werden und sich dies erst beim Termin vor Ort herausstellt. Da der zum
    Einsatz kommende BioNTech-Impfstoff für die Altersgruppe ab 12 Jahren zuge-
    lassen ist, werden die Kinder und Sorgeberechtigten dann von den Krankenhäu-
    sern nicht weggeschickt, sondern – sofern keine medizinischen Gründe dagegen-
    sprechen – nach Aufklärung geimpft. Die Entscheidung obliegt in jedem Einzelfall
    dem impfenden Arzt.
    Kinder und Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren mit Vorerkrankungen im Sin-
    ne der STIKO-Empfehlung können in einem speziellen Kinderimpfzentrum der
    Asklepios Klinik Nord – Heidberg geimpft werden (immer donnerstags).
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE erkundigten sich nach der Situation hin-
sichtlich der Zweitimpfungen. Nach ihren Informationen würden einige Krankenhäuser
Zweitimpfungen durchführen, auch wenn die Erstimpfung woanders erfolgt sei, was im
Impfzentrum ausgeschlossen sei.
Grundsätzlich, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter, sollten die Zweitimpfungen
an der gleichen Stelle wie die Erstimpfungen verabreicht werden. Es gebe allerdings
berechtigte Ausnahmen, zum Beispiel ein Urlaub des betreffenden Arztes, ein Umzug
oder andere mögliche Varianten, die das Leben mit sich bringen könne. Daher beste-
he die Möglichkeit, die Zweitimpfung bei einem anderen Arzt beziehungsweise in
einem Krankenhaus zu erhalten.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE wollten außerdem wissen, ob mit der
Schließung des Impfzentrums Ende August Aktionen in den Stadtteilen wie beispiels-
weise das Impfangebot im Bürgerhaus Wilhelmsburg wegfallen würden oder ob
geplant sei, ähnliche Aktionen durch andere Stellen durchführen zu lassen.
Die nationale Impfstrategie sei in unterschiedliche Phasen aufgeteilt, führten die
Senatsvertreterinnen und -vertreter aus. Zurzeit befinde man sich am Ende der Phase
des überwiegend staatlich organisierten Impfens und mittlerweile seien weitere Akteu-
re aus dem Regelsystem hinzugekommen. Diese Phase werde zum 30. September
2021 enden und von der zweiten Phase der Impfstrategie des Bundes abgelöst, zu
der es zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gebe, diese sehr flexibel – unter
Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Begebenheiten – zu organisieren. Hamburg
werde eine mobile Infrastruktur weiterführen, allerdings in begrenztem Umfang, da es
in der Stadt ein sehr gutes dezentrales Angebot in Form des hausärztlichen Systems
gebe. Zu diesem Themenkomplex werde die Gesundheitsministerkonferenz (GMK)
noch abschließend beraten.
Ein weiterer Übergang sei zu organisieren, da das Hamburger Impfzentrum zum
31. August 2021 schließen werde. So würden Zweitimpfungen für die Erstimpfungen,
die nach dem 10. August im Impfzentrum durchgeführt würden, dezentral in Kranken-
häusern verabreicht werden.
Die AfD-Abgeordneten fragten, ob damit zu rechnen sei, dass – auch aufgrund der
Delta-Variante – bestimmte Risikogruppen im Herbst dieses Jahres eine weitere Imp-
fung erhalten müssten. Weiter sei zu lesen, dass die Kreuzimpfung, mit AstraZeneca

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/5282

für die Erstimpfung und einem MRNA-Impfstoff für die Zweitimpfung, den besten
Schutz vor einem schweren Verlauf einer COVID-19-Infektion biete, das Impfzentrum
aber überwiegend beide Impfungen mit den MRNA-Impfstoffen durchführe. Sie frag-
ten, wie dies zusammenpasse. Außerdem wollten sie wissen, ob die Stadt Hamburg
über bestimmte Anreize nachdenke, um die Impfquote der Bevölkerung zu erhöhen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten dar, dass die Studienlage sowohl der
Kreuzimpfung als auch den MRNA-Impfstoffen eine gute Wirksamkeit zum Schutz
gegenüber der Delta-Variante bescheinige, sodass der Senat nicht in Erwägung zie-
he, ausschließlich Kreuzimpfungen durchzuführen.
Nach jetzigem Stand, berichteten sie weiter, sei davon auszugehen, dass für
bestimmte Risikogruppen wie beispielsweise hochbetagte Menschen eine weitere
Auffrischungsimpfung im Herbst erforderlich sein werde, für den größeren Teil der
Bevölkerung allerdings nicht. Hamburg werde entsprechende Vorbereitungen treffen,
dass die Menschen in den Einrichtungen – neben der Möglichkeit, die Impfung bei
einem niedergelassenen Arzt zu erhalten – auch unter dem Einsatz mobiler Teams
frühestens ab dem 4. Quartal 2021 geimpft werden könnten. Da es zu dieser Thema-
tik noch keine Studienlage gebe, habe die GMK sowohl das Bundesgesundheitsminis-
terium als auch die STIKO gebeten, entsprechende Empfehlungen dazu erarbeiten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter machten deutlich, dass die Impfgeschwindig-
keit erwartungsgemäß etwas nachgelassen habe. Sie würden nun ihre Arbeit vor Ort
verstärken, um die Menschen dort zu erreichen und zu überzeugen, dass Impfen der
beste Weg sei, die Pandemie zu bekämpfen und sich selbst vor schweren Krankheits-
verläufen zu schützen.
Mit Sicherheit könne davon ausgegangen werden, dass es – falls es zu Verschärfun-
gen der bestehenden Corona-Regeln kommen müsste – Abgrenzungen zwischen
Geimpften und Nichtgeimpften geben werde. Sie zeigten sich überzeugt, dass dieser
Umstand neben dem Pandemie- und dem Gesundheitsschutz einen entscheidenden
Anreiz für die Impfungen geben werde.
Diese Aussage, so die AfD-Abgeordneten, bestätige einmal mehr, dass der Senat
eine generell falsche Richtung eingeschlagen habe und eine autoritäre Politik verfol-
ge, die angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens nur schwer nachvollziehbar
sei. Sie bezogen sich dabei auf die Begründung zur Änderungsverordnung vom 1. Juli
2021, in der von einer „erheblichen Anzahl täglicher Neuinfektionen“ die Rede sei. Da
es nach ihrer Recherche am 1. Juli insgesamt 27 Neuinfektionen gegeben habe, frag-
ten sie, wann diese Zahl niedrig genug wäre, dass der Senat nicht mehr von einer
erheblichen Anzahl reden würde.
Die gleiche Frage schließe sich hinsichtlich der Formulierung an, dass eine „erhebli-
che Auslastung des Gesundheitswesens“ vorliege, da sich zum genannten Datum
lediglich 22 Patientinnen und Patienten aufgrund einer Corona-Infektion in stationärer
Behandlung befunden hätten. Sie ergänzten, dass am heutigen Tag – trotz voran-
schreitender Delta-Variante – 17 mit COVID-19 infizierte Menschen stationär behan-
delt würden.
Weiter werde der noch zu geringe Immunisierungsgrad der Bevölkerung als Begrün-
dung für die Aufrechterhaltung der Maßnahmen angeführt. Dies veranlasse sie zu der
Frage, ob der Senat – ähnlich wie die Regierung Großbritanniens – plane, ab einem
bestimmten Immunisierungsgrad die Eindämmungsverordnung nicht weiter aufrecht-
zuerhalten und von weiteren Zwangsmaßnahmen Abstand zu nehmen.
An der britischen Regierung werde sich der Senat mit großer Wahrscheinlichkeit nicht
orientieren, erklärten die Senatsvertreterinnen und -vertreter.
Die Eingriffsintensität und der Beurteilungsmaßstäbe richteten sich nach dem gelten-
den Bundesinfektionsschutzgesetz, das Stufen beinhalte und bei einer Inzidenz bis 35
vorsehe, dass bestimmte Schutzmaßnahmen zu treffen seien und die Lage längerfris-
tig in den Blick genommen und beurteilt werden müsse. Der Senat habe daher die
hamburgische Verordnung immer wieder auch dahin gehend auf den Prüfstand
gestellt, ob weitere Öffnungen und Lockerungen möglich seien. Wären die Inzidenz-
zahlen zum jetzigen Zeitpunkt auf dem niedrigen Niveau des 1. Juli einschließlich

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einer Tendenz nach unten, würde der Senat über weitere Öffnungen und Lockerungen
nachdenken, was aber leider zurzeit nicht der Fall sei.
Sie würden auch weiterhin die Parameter des Infektionsschutzgesetzes beachten,
betonten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, und insbesondere die Auswirkungen
der gestiegenen Fallzahlen auf die stationären Behandlungen in den Krankenhäusern
in den Blick nehmen. Bedauerlicherweise würden sich diese – dies zeige sich leider
derzeit in Großbritannien und Portugal – wieder erheblich verändern.
Die Impfquote beziehungsweise das Geimpftsein könnte so lange keinen Anknüp-
fungspunkt darstellen, bis alle Menschen die Möglichkeit erhalten hätten, sich impfen
zu lassen. Dieses Stadium werde jetzt erreicht und somit verändere sich auch die
rechtliche Einordnung. Ihres Erachtens könnten bestimmte Einschränkungen für voll-
ständig Geimpfte nicht mehr aufrechterhalten oder erneut angeordnet werden, wenn
es nachweislich so sei, dass das Risiko einer Infektion sich für diese Menschen sehr
viel geringer darstelle als für andere Gruppen der Bevölkerung. Für Gruppen, für die
eine Impfung nicht infrage käme, wie beispielsweise für Kinder, würden die Regelun-
gen dann entsprechend neu ausgestaltet werden müssen, dazu liege noch keine Ent-
scheidung vor.
Die AfD-Abgeordneten stellten fest, dass für den Senat nach wie vor die Inzidenzzah-
len als zentrale Kennziffer dienten. Dabei werde ignoriert, dass das Gesundheitswe-
sen geringer ausgelastet sei als am 1. Juli und inzwischen eine höhere Immunisierung
erreicht sei. Weiter dränge sich, wenn man Hamburg – Inzidenz derzeit bei 13,8 –
beispielsweise mit Nordrhein-Westfalen vergleiche, das einen liberaleren Kurs in der
Corona-Bekämpfung fahre und eine Inzidenz derzeit von 10,0 aufweise, die Frage auf,
ob die hier ergriffenen Maßnahmen in ihrer Effektivität überschätzt würden.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, dass das Infektionsschutzgesetz,
das den Inzidenzen maßgebliche Bedeutung zumesse, gelte und nicht einfach igno-
riert werden könne. Hamburg als Metropole sollte zudem nicht mit einem Flächenland,
sondern mit anderen Metropolen oder Städten verglichen werden. Ihres Wissens nach
hätten Köln und Düsseldorf derzeit Inzidenzwerte von über 20.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, ob die Umstellung auf die Kreuz-
impfungen gelungen sei und was mit den AstraZeneca-Impfdosen geschehe, die nun
nicht mehr gebraucht würden.
Die Zweitimpfungen der über 60-Jährigen seien gerade in dieser Woche erfolgreich
abgeschlossen worden, berichteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter und beton-
ten, dass seitens des Impfzentrums nicht ein einziger Impftermin habe abgesagt wer-
den müssen. Sie boten an, eine Auswertung mit den entsprechenden Zahlen der Ver-
wendung der unterschiedlichen Impfstoffe zu Protokoll zu geben (siehe Anlage).
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE gingen weiter auf impfwillige 16- und
17-jährige Jugendliche ein, die in anderen Fragen ärztlicher Behandlungen bereits
eigenständig entscheiden könnten, und sie wollten vor diesem Hintergrund wissen,
warum für die Impfung gegen COVID-19 die Einwilligung der Eltern oder anderer Sor-
geberechtigter gefordert werde. Sie interessierte in diesem Zusammenhang, wie damit
umgegangen werde, wenn Sorgeberechtigte einer Impfung der Jugendlichen ihre
Zustimmung versagten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, dass hinter dieser Aussage der
Wunsch stehe, sicherzustellen, dass eine Impfung dieser Jugendlichen eine gut
begründete medizinische Entscheidung sei, da sich Hamburg hier außerhalb der
STIKO-Empfehlung bewege. Bei einem vertrauten Arzt oder Hausarzt sollte in der
Regel die Impfung auch ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten möglich sein. Auch
im Impfzentrum, wenn sich im Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt zeige, dass der
Entscheidung des Jugendlichen reflektierte und reife Überlegungen zugrunde lägen,
würde auch dort eine Impfung ohne Anwesenheit von Sorgeberechtigten vorgenom-
men werden. Grundsätzlich sei es aber wünschenswert, dass Eltern beziehungsweise
Sorgeberechtigte die Jugendlichen zum Impftermin begleiteten.
Die Abgeordneten hätten hier grundsätzliche Fragestellungen des Sorgerechts und
des generellen Rechts von Kindern gegenüber ihren Eltern angesprochen, ergänzten
die Senatsvertreterinnen und -vertreter, die sich allerdings nicht von anderen Grund-
satzfragen aus diesem Bereich unterschieden.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/5282

Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich, ob unter den infizierten Reiserückkehrerin-
nen und Reiserückkehrern auch vollständig geimpfte Personen gewesen seien.
Diese Frage, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter, wollten sie schriftlich mit
einer Protokollerklärung beantworten.
    Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Inte-
    gration (BAGSFI):
    Im Jahr 2021 sind dem Infektionsepidemiologischen Landeszentrum n=1.031
    SARS-CoV-2 Infektionen in Hamburg mit Exposition im Ausland bekannt. Der
    Auswertungszeitraum für Impfdurchbrüche ist der gleiche. Von den 1.031 gemel-
    deten SARS-CoV-Infektionen mit bekannter Exposition im Ausland sind 55 Impf-
    durchbrüche. Mit Datenstand 23.7., 11:00 Uhr wurden in Hamburg im Jahr 2021
    insgesamt 250 Impfdurchbrüche gemeldet (Quelle: Auswertung SurvNet).
Gastronomie/Einzelhandel
Die CDU-Abgeordneten teilten grundsätzlich die Ansicht des Senats, dass weitere,
umfassende Öffnungsschritte derzeit nicht angezeigt seien, denn Länder, die geglaubt
hätten, dass die Pandemie beendet sei, Beispiel Niederlande, hätten zuvor zurückge-
fahrene Maßnahmen nun wieder hochfahren müssen. Dennoch sähen sie für die
Gastronomie Nachsteuerungsmöglichkeiten, beispielsweise bei der Sperrstunde und
dem Alkoholausschankverbot ab 23 Uhr sowie bei den weiteren Sonderregeln für
St. Pauli oder den Bereich Sternschanze. Sie wollten daher wissen, ob der Senat für
die bereits geöffneten Bereiche Anpassungen – auch im Sinne einer Gleichbehand-
lung aller Stadtteile – vornehmen wolle, und falls nicht, interessiere sie die Begrün-
dung.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, dass in der derzeitigen Lage keine
Anpassungen geplant seien, da es aus ihrer Sicht vernünftiger sei, vorsichtig zu agie-
ren, bei den jetzigen Regelungen zu bleiben und damit die Öffnung der Gastronomie –
anders als in den Niederlanden oder in Portugal – langfristig zu ermöglichen. Die
Erfahrungen mit einer Abschaffung der Sperrstunde hätten zudem gezeigt, dass das
Feiern durch die Nacht einschließlich eines steigenden Alkoholkonsums mit einem
Anstieg des Infektionsgeschehens einhergehe. Sie würden diesen Bereich selbstre-
dend im Blick behalten und wenn das Infektionsgeschehen dies zuließe, würden sie
entsprechende Lockerungen vornehmen.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE wollten wissen, ob es hinsichtlich der Nut-
zung der luca-App durch Minderjährige datenschutzrechtliche Bedenken gebe.
Alle datenschutzrechtlichen Fragen zur Nutzung der luca-App seien vor der Einfüh-
rung hinreichend geprüft worden, versicherten die Senatsvertreterinnen und -vertreter.
Dazu hätten sie bereits in ihren Antworten zu zahlreichen Schriftlichen Kleinen Anfra-
gen ausführlich Stellung genommen.
Alle Menschen, die die App nicht nutzen wollten, müssten im Einzelhandel oder in der
Gastronomie ihre Daten in Papierform hinterlegen; dies gelte auch für Minderjährige.
Schulen/Kitas
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE thematisierten die Luftreinigungsgeräte, die
nun doch für die Hamburger Schulen angeschafft werden würden, und sie baten die
Senatsvertreterinnen und -vertreter um Ausführungen zum Beschaffungsvorgang.
Außerdem fragten sie, ob geplant sei, diese Geräte auch in Kitas einzusetzen.
Die Situation hinsichtlich der Anschaffung von Luftreinigern für die Unterrichtsräume
der Schulen habe sich geändert, räumten die Senatsvertreterinnen und -vertreter ein,
da das Umweltbundesamt einen zusätzlichen Nutzen dieser nun nicht mehr gänzlich
ausschließe. Der Beschaffungsvorgang sei eingeleitet, nähere Details insbesondere
zur Auslieferung könnten sie derzeit noch nicht ausführen. Sie betonten, dass Ham-
burg mit seiner Bestellung im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern vorne mit
dabei sei. Als unbefriedigend bezeichneten sie allerdings die bisherige Bundesrege-
lung. Wenn diese so bliebe, würde die Förderung des Bundes für nur wenige Unter-
richtsräume in Hamburg greifen, da hier die meisten Räume gelüftet werden könnten.

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Drucksache 22/5282      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Die Räume, bei denen dies nicht der Fall sei, würden entweder gar nicht mehr genutzt
oder wären bereits mit entsprechenden Geräten ausgestattet worden. In diesem
Zusammenhang erschien es ihnen wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Ausstattung
der Unterrichtsräume mit Luftreinigern die Schüler- und Lehrerschaft nicht von der
Masken- und Testpflicht entbinde.
Zur möglichen Ausstattung der Hamburger Kitas mit Luftreinigern, so die Senatsver-
treterinnen und -vertreter, seien Planungen aufgenommen worden, die hinsichtlich
einer Entscheidung über das weitere Vorgehen aber noch nicht abgeschlossen seien.
Die SPD-Abgeordneten äußerten die Hoffnung, dass künftig alle Schul- und Kita-
Neubauten mit entsprechenden Lüftungsanlagen ausgestattet würden, die derartige
Diskussionen überflüssig machen und generell für bessere Raumluft sorgen würden,
was letztlich allen zugutekäme.
Ausblick/Perspektive
In absehbarer Zeit, äußerten die AfD-Abgeordneten, würden etwa zwei Drittel der
Menschen in Hamburg vollständig gegen COVID-19 geimpft sein, aber gleichzeitig sei
die neue, noch ansteckendere Delta-Variante des Virus aufgetaucht. Daher erscheine
es ihnen sehr fraglich, ob und wann die Bürgerinnen und Bürger ihre Freiheitsrechte
zurückbekämen. Da davon auszugehen sei, dass das Virus die Stadt weiterhin über
viele Monate und Jahre begleiten werde, wollten sie vom Senat wissen, welche Per-
spektiven dieser für die Bürgerinnen und Bürger entwickelt habe. Auch vor dem Hin-
tergrund, dass allen, abgesehen von den bereits genannten Ausnahmen, ein Impf-
schutz angeboten werde, sei es an der Zeit, zu einer politischen Bewertung – weg von
den Inzidenzzahlen – zu kommen. Sie baten daher die Senatsvertreterinnen und
-vertreter um eine möglichst konkrete Darstellung ihres perspektivischen Ausblicks für
die Wiedergewährung der bürgerlichen Freiheitsrechte.
Dazu hätten sie sich bereits relativ konkret geäußert, stellten die Senatsvertreterinnen
und -vertreter fest. Die Pandemie habe deutlich gezeigt, dass die die weitere Entwick-
lung – gegebenenfalls mit weiteren Varianten des Virus – nicht vorhersagbar sei. Sie
hofften, dass eine hohe Impfquote erreicht werden würde, sodass dann auf der einen
Seite Lockerungen für Geimpfte in erheblichem Umfang zugelassen werden könnten.
Auf der anderen Seite, hoben sie hervor, sei die Ausgestaltung künftiger Vorsichts-
maßnahmen auch davon abhängig, wie groß die Gruppe der Nichtgeimpften sein
werde, wie sich die Virus-Varianten verhielten und welche Situation demzufolge zu
managen sei. Dementsprechend könnten sie jetzt und heute keinen detaillierten Aus-
blick geben.
Angesichts der aktuellen Corona-Lage begrüßten die Abgeordneten der GRÜNEN
einen weiterhin vorsichtigen Kurs, wie der Hamburger Senat ihn gestalte. Die
Geschehnisse in den Niederlanden oder Spanien zeigten deutlich, dass leider nicht
allein aufgrund des Sommers und höherer Temperaturen von einem Absinken der
Fallzahlen ausgegangen werden könne, sondern ein direkter Zusammenhang zwi-
schen den eingeführten Lockerungen und steigenden Inzidenzen bestehe.
Auf die Frage der AfD-Abgeordneten, wann mit einer weiteren Änderungsverordnung
zu rechnen sei, da die jetzige mit Ablauf des 30. Juli 2021 außer Kraft trete, sicherten
die Senatsvertreterinnen und -vertreter eine rechtzeige Information an die Bürger-
schaft zu, wobei eine Verlängerung der jetzigen Verordnung ebenfalls möglich sei.
Die Vorsitzende stellte das Einvernehmen zum Abschluss der Beratung dieser Selbst-
befassung her.

III. Ausschussempfehlung

    Der Verfassungs- und Bezirksausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von seiner
    Beratung Kenntnis zu nehmen.

                                                     André T rep ol l , Berichterstattung

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode        Drucksache 22/5282

                                                                                      Anlage

   Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integra-
   tion (BAGSFI)
   Auswertung Astra-Impftage (homologes/ heterologes Impfschema)

KW Datum         AstraZeneca               KW Datum                   Zweitimpfung mit
                 Erstimpfungen
                                                            BioNTech Moderna AstraZeneca
15 13.04.2021               7787    →       27 06.07.2021        133          6589              256
15 14.04.2021               6741    →       27 07.07.2021       4207          1606              235
15 16.04.2021               7229    →       27 09.07.2021       2048          4230              203
15 17.04.2021               4229    →       27 10.07.2021             91      3534              124
16 21.04.2021               8257    →       28 14.07.2021        155          6472              283
16 22.04.2021               8413    →       28 15.07.2021        415          6469              229
16 23.04.2021               8038    →       28 16.07.2021       2358          4335              172
   Quelle: Daten der zuständigen Behörde

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