Bericht - Hamburgische Bürgerschaft

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                Drucksache   22/5273
22. Wahlperiode                                                                        27.07.21

                                              Bericht
                                des Verfassungs- und Bezirksausschusses

                                 über die Selbstbefassungsangelegenheiten

                        Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der
                      Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

                                                   und

                        Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der
                      Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

         Vorsitz: Carola Veit                                    Schriftführung: André Trepoll

         I.    Vorbemerkung
         Der Verfassungs- und Bezirksausschuss hatte in seiner Sitzung am 22. Juni 2021
         gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft auf
         Antrag der SPD-Fraktion einstimmig die beiden Selbstbefassungsangelegenheiten
         „Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-
         Eindämmungsverordnung“ und „Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der
         Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ beschlossen und sich ein-
         vernehmlich darauf verständigt, die Beratung in selbiger Sitzung durchzuführen. Die
         Beratung fand abschließend statt.

         II.   Beratungsinhalt
         Die Senatsvertreter fassten einleitend den Inhalt der beiden Verordnungen zusam-
         men.
         Der Ausschuss ging sodann in seiner Beratung anhand der in den vergangenen Sit-
         zungen aufgerufenen Themenkomplexe vor.
         Testen, Impfen
         Auf entsprechende Fragen der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE antworteten die
         Senatsvertreter, dass es für Hamburg aktuell 40.000 Ausgleichslieferungen an Impf-
         dosen gebe, von denen 30.000 Dosen von BioNTech und 10.000 Dosen von Astra-
         Zeneca stammten. Mit Ankündigungen für die nächsten Wochen seien sie aufgrund
         der Erfahrungen in den vergangenen Wochen zurückhaltend. Nach aktuellem Stand
         gebe es 27 bestätigte Fälle der Delta-Variante, bei weiteren Verdachtsfällen sei die
         Sequenzierung noch nicht abgeschlossen.
         Die AfD-Abgeordneten merkten an, dass es im Bezirk Wandsbek ihrem Eindruck nach
         kein Impfangebot in einer Klinik gebe, und baten um Auskunft, welche Möglichkeiten
         dort bestünden. Zur Testpflicht wiesen sie darauf hin, dass nach Ermittlungen des
         Robert Koch-Instituts (RKI) jeder zweite Schnelltest ein falsches Ergebnis ausweise.
         Gleichwohl werde dieser für einen Friseur- oder Gastronomiebesuch vorausgesetzt,
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was auch dazu führe, dass Kundinnen und Kunden nach Schleswig-Holstein auswi-
chen, wo keine Testpflicht bestehe. Vor diesem Hintergrund wollten sie wissen, ob die
insgesamt sehr kostenintensive, aber wenig aussagekräftige Testpflicht beibehalten
werde. Sie erwähnten Berichte über erhebliche Lücken bei der Erstellung des digitalen
Impfausweises, nach denen das RKI keine Verifizierung der Übermittlung durch die
Apotheken vorgenommen habe, der entsprechende QR-Code aber ausgestellt worden
sei. Hierzu baten sie um nähere Ausführungen.
Dass keine Wandsbeker Klinik für Impfungen zur Verfügung stehe, hielten die Senats-
vertreter für möglich, nachdem mit verschiedenen Krankenhäusern Gespräche geführt
worden seien. Grundsätzlich sei zu beachten, dass nur dort ein sinnvolles Angebot
gemacht werden könne, wo eine ausreichende Impfstofflieferung garantiert sei. Für
ein Impfangebot stehe aber weiterhin das Impfzentrum zur Verfügung. Die Testpflicht
betrachteten sie trotz der Einschränkungen in der Zuverlässigkeit nach wie vor als
eine wichtige Sicherheitsmaßnahme und hielten sie gerade dort, wo man wie in der
Gastronomie die Maske ablege, für sinnvoll. Sie erklärten, auch in der Vergangenheit
nicht die schleswig-holsteinischen Regelungen übernommen und im Prinzip mit den
Hamburger Regelungen gute Erfahrungen gemacht zu haben. Hinsichtlich des digita-
len Impfpasses seien die Anfangsschwierigkeiten, die auf dem Serverausfall des RKI
beruht hätten, inzwischen behoben und auch die Gefahr, dass falsche Impfpässe
ausgestellt würden, gebannt.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE äußerten sich besorgt darüber, dass die
Delta-Variante für steigende Inzidenzzahlen sorgen könnte. Sie fragten, welche Vor-
sorgemaßnahmen der Senat getroffen habe und ob dieselben Stufen für Beschrän-
kungen gültig seien, die in den vergangenen Monaten gegolten hätten.
Die Senatsvertreter führten aus, das Auftreten einer weiteren Mutation sei ein bereits
durch die britische Variante bekanntes Phänomen. Der Senat werde in der gleichen
Weise vorgehen wie in der Vergangenheit. Mit strengen Quarantäneregelungen ver-
suche er, die Pandemie einzudämmen. Auch doppelt Geimpfte müssten sich – den
Empfehlungen des RKI entsprechend – in Quarantäne begeben, wenn sie mit einer
infizierten Person unmittelbar Kontakt gehabt hätten. Dies führe zum Teil zu Unver-
ständnis. Auch eine Schule sei betroffen gewesen. Für die Kontaktnachverfolgung
stünden genügend Ressourcen zur Verfügung. Auf Bundesebene würden spezielle
Empfehlungen diskutiert. Die Senatsvertreter hielten es insbesondere bei internationa-
len Einreisen für wichtig, darauf zu achten, dass die Voraussetzungen wie digitale
Einreisekarten und erfolgte Tests gegeben seien. Derzeit gehe die Inzidenz in Ham-
burg trotz eines Anstiegs bei den Infektionen mit der Delta-Variante zurück. Als
Metropole werde die Stadt erfahrungsgemäß stärker betroffen sein als ländliche Regi-
onen. Nötigenfalls müssten Lockerungen in den bekannten Stufen zurückgenommen
werden. Der Senat würde dies zeitnah prüfen.
Die AfD-Abgeordneten nahmen Bezug auf eine neue Studie der Universität Duisburg-
Essen, die die Zuverlässigkeit von PCR-Tests infrage stelle. Sie fragten, inwieweit
sich der Senat mit der Studie auseinandergesetzt habe und ob er beabsichtige, sie bei
den nächsten Verordnungen zu berücksichtigen.
Die Senatsvertreter antworteten, es gebe unterschiedliche Einschätzungen der Studie.
Diese würden durch die Gesundheitsministerkonferenz diskutiert. Für den Senat seien
die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts ausschlaggebend.
Die AfD-Abgeordneten wollten wissen, ob in Hamburg der CT-Wert bei PCR-Tests
systematisch erfasst werde und ob es darüber gegebenenfalls eine Statistik gebe.
Die Senatsvertreter erklärten, die Fragen seien sehr fachspezifisch. Sie sagten eine
Protokollerklärung zu.
    Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Inte-
    gration
    Der CT-Wert wird seitens der Labore größtenteils im Freitextfeld der Software
    DEMIS übermittelt und lässt sich anschließend serienmäßig im Hamburger Pan-
    demie-Manager (HPM) auslesen. Bei circa 78% der positiven PCR-Testergebnis-
    se aus 2021 liegt uns ein entsprechender Wert vor. Bei Bedarf können diese Wer-

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/5273

    te strukturiert ausgewertet werden, wobei eine isolierte Auswertung und Betrach-
    tung des CT-Wertes aus infektiologischer Sicht nicht unbedingt als zielführend
    angesehen wird.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bemerkten, in den vergangenen Monaten
sei es wegen des umfangreichen Infektionsgeschehens trotz der Kontaktnachverfol-
gung nicht möglich gewesen, festzustellen, wo sich die Menschen angesteckt hätten.
Sie fragten, ob es unter den gegenwärtigen Umständen möglich sei, bei allen Infektio-
nen nachzuvollziehen, wo sich die Menschen angesteckt hätten.
Die Senatsvertreter erwiderten, in den vergangenen Monaten sei die Kontaktnachver-
folgung sehr umfassend vorgenommen worden. Vielfach sei den Menschen jedoch
nicht bewusst gewesen, wo sie sich angesteckt hätten. Nur in einzelnen Fällen sei
es möglich gewesen, den Ort der Infektion zuzuordnen. Die Senatsvertreter gingen
davon aus, dass auch aktuell nur wenige Menschen sagen könnten, in welcher Situa-
tion sie sich angesteckt hätten.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE nahmen Bezug auf den Hinweis der
Senatsvertreter auf die hohe Impfquote. Die Impfquote sei in Großbritannien deutlich
höher gewesen, als die Delta-Variante erschienen sei. Dennoch liege die dortige Sie-
ben-Tage-Inzidenz über 100. Von der Delta-Variante gehe eine hohe Gefahr für nicht
Geimpfte, also auch Kinder, aus. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten,
welche Schutzvorkehrungen für nicht Geimpfte der Senat in Erwägung ziehe.
Die Senatsvertreter legten dar, ihr Ziel sei es unverändert, zunächst Personen aus
den Prioritätsgruppen 1 bis 3 zu impfen. Diese Aufgabe sei bisher nicht erfüllt. Aus
diesem Grund habe der Senat noch nicht Abstand von der Maskenpflicht in Schulen
genommen. Außerdem werde weiterhin getestet. Die Senatsvertreter gingen davon
aus, dass diese Maßnahmen nach den Sommerferien fortgesetzt würden. Dies sei
von der weiteren Entwicklung abhängig. Die Ständige Impfkommission sehe die Imp-
fung bei Kindern und Jugendlichen nur vor, wenn es dafür gesundheitliche Indikatio-
nen gebe. Es werde weiterhin an Impfstoffen für jüngere Kinder geforscht. Ergebnisse
stünden jedoch noch aus.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, ob außer in der Grundschule in
Lokstedt die Delta-Variante in Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgetreten sei.
Sie stellten eine Diskrepanz fest zwischen der Aussage, dass die zurückliegenden
Monate insbesondere für Kinder und Jugendliche hart gewesen seien, und der Ankün-
digung der Senatsvertreter, außer der Fortführung der Schutzmaßnahmen keine
zusätzlichen Schritte zu unternehmen. Sie forderten, die Schulen flächendeckend mit
Luftfiltern auszurüsten. Die Äußerung des Bundesgesundheitsministers, er rechne
damit, dass auch im Herbst Wechselunterricht mit Maskenpflicht durchgeführt werde,
habe große Empörung hervorgerufen. Die negativen Folgen des Wechselunterrichts
seien bekannt. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE kritisierten, dass neue
Schutzmaßnahmen nicht entschlossener erprobt würden. Der Bund habe angeboten,
dies finanziell zu fördern. Wichtig seien ein besserer Schutz der Schülerinnen und
Schüler sowie die dauerhafte Durchführung von Präsenzunterricht. Die Abgeordneten
der Fraktion DIE LINKE kritisierten, dass die Stadt auf Treffen von Jugendlichen im
Freien rein ordnungspolitisch reagiere. Ihnen sei durchaus bewusst, dass es dabei
auch zu Verstößen gegen die Hygieneregeln komme. Die Abgeordneten der Fraktion
DIE LINKE wollten wissen, ob der Senat erwäge, Flächen für Treffen von Jugendli-
chen zur Verfügung zu stellen beziehungsweise Tanzangebote mit Hygienekonzept
zuzulassen, wie dies in Berlin geschehe. Es müsse den Jugendlichen ermöglicht wer-
den, ihrem Nachholbedarf unter Einhaltung von Vorsorgemaßnahmen nachzukom-
men.
Die Senatsvertreter meinten, die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE vermengten
viele Themen. Die Äußerungen des Bundesgesundheitsministers seien unglücklich
gewesen. Es wäre besser, wenn sich Bundespolitikerinnen und -politiker aus Diskus-
sionen zum Schulunterricht heraushielten. Ihre Äußerungen seien nicht hilfreich. Auf
die Forderung nach der Ausrüstung der Schulen mit Luftfilteranlagen eingehend sag-
ten die Senatsvertreter, es sei angezeigt, sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, anstatt
symbolisch zu agieren. Ob der Einsatz von Filteranlagen erforderlich und sinnvoll sei,
werde sehr unterschiedlich beurteilt. Darüber hätten die Senatsvertreter bereits in

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verschiedenen Ausschusssitzungen Auskunft gegeben. Die Senatsvertreter sahen es
kritisch, dass die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE forderten, zum einen weitere
Schutzmaßnahmen zu ergreifen, und zum anderen Tanzangebote zuzulassen. Die
Forderungen widersprächen einander. Der Senat gehe mit Augenmaß vor. Er habe es
ausdrücklich zugelassen, dass Jugendliche sich im Freien treffen könnten. Die Polizei
sei eingeschritten, wenn es zu Gewalttaten beziehungsweise Ruhestörungen gekom-
men sei. Dies hätte sie auch ohne Pandemiebedingungen getan. Der Senat gebe dem
Treffen von Jugendlichen bewusst Raum und habe darauf verzichtet, zusätzliche
Alkoholverbote auszusprechen und die Zeiträume für Treffen zu verkürzen. Freizeiten
seien im Sommer möglich.
Die AfD-Abgeordneten bemerkten, die Ständige Impfkommission habe sich sehr ein-
geschränkt zu Impfmaßnahmen für Kinder und Jugendliche geäußert. Sie fragten, wie
der Senat den Präsenzunterricht mit nicht geimpften Personen im Herbst gewährleis-
ten wolle. Die Jugendlichen wiesen die höchste Mobilität auf. Auch wenn sie keine
Partys feierten, bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Krankheit in die Haushal-
te trügen. Die AfD-Abgeordneten nahmen Bezug auf die Empfehlung von Experten
zum Tragen von Masken während des Unterrichts. Die Masken passten Kindern
jedoch nicht richtig, sodass ihr Atem weitgehend ungefiltert in den Raum gelange. Die
AfD-Abgeordneten fragten, ob es Konzepte gebe, wie die Kinder im Unterricht
geschützt werden sollten.
Die Senatsvertreter hoben hervor, der Präsenzunterricht mit nicht geimpften Schüle-
rinnen und Schülern werde auch jetzt schon ermöglicht. Der überwiegende Teil der
Lehrkräfte sei zweimal geimpft. Aus Sicht des Senats hätten die Infektionen nicht in
den Schulen stattgefunden, sondern seien vielfach in die Schulen hineingetragen
worden. Der Schulunterricht mit Maske sei nicht das entscheidende Problem. Wichtig
sei das regelmäßige Testen und das Tragen von Masken. Virologinnen und Virologen
hätten mitgeteilt, dass Masken auch einen wirksamen Schutz gegen die Delta-
Variante gewährleisteten. Insofern werde der Senat weiterhin mit den bisherigen
Maßnahmen arbeiten, wenn es erforderlich sei. Auf den Einwand der AfD-Abgeordne-
ten eingehend sagten die Senatsvertreter, inzwischen gebe es für Kinder spezielle
Masken. Ihnen seien keine Studien bekannt, denen zufolge diese einen unzureichen-
den Schutz gewährten. Für jüngere Kinder sei keine Maskenpflicht vorgesehen.
Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich, ob es gesicherte Erkenntnisse zu den
Ansteckungswegen der Delta-Variante und zur Übertragbarkeit durch vollständig
Geimpfte gebe.
Die Senatsvertreter antworteten, ihnen sei bekannt, dass die Delta-Variante anste-
ckender sei als die bisher aufgetretenen und die Ansteckungswege die gleichen seien.
Sie sagten eine Protokollerklärung zu.
    Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Inte-
    gration
    Die Delta-Variante scheint nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen
    eine höhere Übertragbarkeit aufzuweisen und zu einer reduzierten humoralen
    und zellulären Immunantwort zu führen. Auch eine leicht verringerte Wirkung des
    Impfschutzes nach Impfung mit den Impfstoffen von AstraZeneca und BioNTech
    wurde beobachtet. Genau Untersuchungen, ob und in welchem Ausmaß vollstän-
    dig geimpfte Personen zur Verbreitung des Virus beitragen, stehen noch aus. Aus
    diesem Grund empfiehlt das RKI derzeit eine Quarantäne auch für geimpfte Kon-
    taktpersonen bei Verdacht auf die besorgniserregende Delta-Variante.
Die CDU-Abgeordneten stellten fest, die aktuelle Verordnung sehe weiterhin eine
Sperrstunde für die Gastronomie vor. Sie fragten, ob es Überlegungen gebe, Verän-
derungen vorzunehmen, sowie ob bei einer gleichbleibenden oder verbesserten Inzi-
denzlage weitere Lockerungen in Erwägung gezogen würden.
Die Senatsvertreter erwiderten, der Senat habe sich noch nicht konkret mit der Sperr-
stunde befasst. Bei jeder Befassung mit der Verordnung betrachte er alle Einschrän-
kungen auf ihr Erfordernis hin. Der Senat mache seine Entscheidungen von den Inzi-
denzzahlen und der Wirksamkeit der Einschränkungen abhängig.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/5273

Die SPD-Abgeordneten fragten, wann der Fischmarkt in Altona den Betrieb wieder
aufnehmen dürfe. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass dies bislang nicht zugelassen
worden sei, obwohl Wochenmärkte zugelassen seien. Mit Mundschutz und Alkohol-
verbot müsse der Betrieb des Fischmarkts möglich sein. Der Fischmarkt sei wirt-
schaftlich auch hinsichtlich des Tourismus für Hamburg von Bedeutung.
Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass die Entscheidung dem Bezirksamt Altona
obliege. Auf Ebene des Senats gebe es keine Hinderungsgründe. Die Senatsvertreter
sagten eine Protokollerklärung zu.
    Protokollerklärung des Bezirksamtes Altona
    Der Fischmarkt auf St. Pauli wurde am 04. Juli 2021 wiedereröffnet. Bei dem
    Fischmarkt handelt es sich um einen besonderen Markt. Um ihn öffnen zu kön-
    nen, wurden die Rahmenbedingungen unter gleichzeitiger Einhaltung aller Erfor-
    dernisse, die sich nach § 13 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverord-
    nung ergeben, temporär auf die eines Wochenmarktes angepasst.
    Die Bedingungen lauten wie folgt:
    -   Zeitrahmen der Öffnung: Sonntag von 05.00 bis 09.30 Uhr
    -   Nutzung der Containerfläche als Fischmarktgelände
         Fläche 250m x 30m
         Organisation des Wochenmarktes zweireihig – rd. 60 Händler je 8m Stell-
          fläche mit max. Standtiefe 5m
         Mittige Durchgangsbreite für die Besucher*innen 20m
    -   Verzicht auf Eventanteile (Rappo-Händler, Verkauf und Anpreisen von Waren
        im Umherziehen auf dem Marktgelände, Überlautes Anpreisen von Waren,
        Musizieren auf dem Marktgelände)
    -   Warensortiment im Sinne eines Wochenmarktes
    -   Verzehr von Lebensmitteln nur außerhalb der Marktfläche
    -   60 Händler je Sonntag (ggfs. im alternierenden System)
         Zulassung von max. 120 Händlern (im wöchentlichen Wechsel)
    -   Sicherstellung der hygieneschutzrechtlichen Vorgaben
         Einhaltung und Überwachung des Abstandsgebots (1,5m) von anwesen-
          den Personen
         Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht)
         Einhaltung und Überwachung des Abstandsgebots (1,5m) bei Bildung von
          Warteschlangen durch geeignete technische oder organisatorische Vor-
          kehrungen/Gewährleistung von Abstandsflächen zu und vor den Ständen
          durch ausreichende Markierungen wie Klebebänder, Absperrbänder oder
          feste Hindernisse wie Kisten o.Ä.
         Regelmäßige Reinigung häufig berührter Oberflächen
    -   Parken der LKW/Zugmaschinen nördlich und südlich des Minerva-Brunnens
        (Freihalten der eigentlichen Marktfläche)
Die AfD-Abgeordneten bemerkten, das Bezirksamt Altona habe am 22. Juni 2021
angekündigt, dass der Fischmarkt ab dem 4. Juli 2021 unter Testbedingungen den
Betrieb wieder aufnehmen dürfe.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE sahen die Kontaktnachverfolgung kritisch,
weil sie die Gefahr einer Profilbildung berge. Darum sei es ihnen wichtig, die Kontakt-
nachverfolgung in Relation zum Infektionsgeschehen zu behandeln. Sie fragten, ob
Fälle von Infektionen im Einzelhandel seit der Öffnung festgestellt worden seien. Die
Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE schätzten die Situation so ein, dass dies nicht
so sei. Sie zweifelten an der Notwendigkeit der Kontaktnachverfolgung im Einzelhan-

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Drucksache 22/5273     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

del und hielten sie wegen des Zeitaufwands für ein Hindernis beim Einkauf. Die Abge-
ordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, wann die Maßnahme aufgehoben werden
solle.
Die Senatsvertreter hielten den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE entgegen, ihre
Argumentation sei widersprüchlich. Einerseits forderten sie, der Senat müsse die
Ausbreitung der Delta-Variante eindämmen, andererseits forderten sie die Aufhebung
der Kontaktnachverfolgung. Die Kontaktnachverfolgung diene nicht nur der Erkennung
von Ausbruchsherden, sondern auch der Warnung vor möglichen Infektionen. Es wer-
de erwogen, die Kontaktnachverfolgung in sehr großen Geschäften dahin gehend zu
gestalten, dass sie für einzelne Bereiche durchgeführt werde. Dabei sei zu bedenken,
dass die Regelungen handhabbar sein müssten. Die Erfahrungen zeigten, dass die
Anmeldung mit der luca-App sehr schnell gehe und kaum Zeitverlust mit sich bringe.
Die Verhinderung der Bildung von Profilen sei durch entsprechende Regelungen aus-
geschlossen worden.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE entgegneten, ihre Argumentation sei nicht
widersprüchlich. Denn die zu beachtenden Regeln wie das Abstandsgebot dienten der
Eindämmung der Krankheit. Ihre Frage, ob ein Infektionsgeschehen im Einzelhandel
festgestellt worden sei, sei unbeantwortet geblieben.
Die Senatsvertreter erklärten, Fälle aus dem Bereich des Einzelhandels seien ihnen
nicht bekannt. Jedoch habe es eine Reihe von Fällen gegeben, in denen sich die Kon-
taktnachverfolgung mittels der luca-App bewährt und gegenüber der Registrierung auf
Papier als vorteilhaft erwiesen habe. Zur Kontaktnachverfolgung auf diesem Wege sei
zentral das sogenannte luca-Studio eingerichtet worden.
Die AfD-Abgeordneten wiesen auf Medienberichte über die Forderung der Betreiber
von Clubs und Diskotheken hin, das Tanzen im Freien zuzulassen. Sie fragten, ob der
Senat erwäge, der Forderung beim nächsten Lockerungsschritt nachzukommen, und
ob der Senat Erkenntnisse über die wirtschaftliche Situation dieser Betriebe habe.
Die Senatsvertreter führten aus, in der Vergangenheit sei es in Clubs, Bars und ähnli-
chen Betrieben zu erheblichen Ausbruchsgeschehen gekommen. Darum sei der
Senat gegenüber Öffnungsschritten in diesem Bereich sehr skeptisch. Aus Gründen
der Vorsicht sei es nicht Gegenstand der Überlegungen, hier schnell zu Veränderun-
gen zu kommen.
Die AfD-Abgeordneten baten die Senatsvertreter, Beispiele für Ausbruchsgeschehen
in der Vergangenheit zu nennen.
Die Senatsvertreter nannten das Ausbruchsgeschehen in der Bar „Die Katze“ im
Schanzenviertel. Auch in Clubs in Sankt Pauli sei Infektionsgeschehen festgestellt
worden.
Die Vorsitzende stellte das Einvernehmen zum Abschluss der Beratungen der Selbst-
befassungen her.

III. Ausschussempfehlung

    Der Verfassungs- und Bezirksausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von seiner
    Beratung Kenntnis zu nehmen.

                                                    André T rep ol l , Berichterstattung

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