Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/5273 22. Wahlperiode 27.07.21 Bericht des Verfassungs- und Bezirksausschusses über die Selbstbefassungsangelegenheiten Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Vorsitz: Carola Veit Schriftführung: André Trepoll I. Vorbemerkung Der Verfassungs- und Bezirksausschuss hatte in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft auf Antrag der SPD-Fraktion einstimmig die beiden Selbstbefassungsangelegenheiten „Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung“ und „Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ beschlossen und sich ein- vernehmlich darauf verständigt, die Beratung in selbiger Sitzung durchzuführen. Die Beratung fand abschließend statt. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreter fassten einleitend den Inhalt der beiden Verordnungen zusam- men. Der Ausschuss ging sodann in seiner Beratung anhand der in den vergangenen Sit- zungen aufgerufenen Themenkomplexe vor. Testen, Impfen Auf entsprechende Fragen der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE antworteten die Senatsvertreter, dass es für Hamburg aktuell 40.000 Ausgleichslieferungen an Impf- dosen gebe, von denen 30.000 Dosen von BioNTech und 10.000 Dosen von Astra- Zeneca stammten. Mit Ankündigungen für die nächsten Wochen seien sie aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Wochen zurückhaltend. Nach aktuellem Stand gebe es 27 bestätigte Fälle der Delta-Variante, bei weiteren Verdachtsfällen sei die Sequenzierung noch nicht abgeschlossen. Die AfD-Abgeordneten merkten an, dass es im Bezirk Wandsbek ihrem Eindruck nach kein Impfangebot in einer Klinik gebe, und baten um Auskunft, welche Möglichkeiten dort bestünden. Zur Testpflicht wiesen sie darauf hin, dass nach Ermittlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) jeder zweite Schnelltest ein falsches Ergebnis ausweise. Gleichwohl werde dieser für einen Friseur- oder Gastronomiebesuch vorausgesetzt,
Drucksache 22/5273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode was auch dazu führe, dass Kundinnen und Kunden nach Schleswig-Holstein auswi- chen, wo keine Testpflicht bestehe. Vor diesem Hintergrund wollten sie wissen, ob die insgesamt sehr kostenintensive, aber wenig aussagekräftige Testpflicht beibehalten werde. Sie erwähnten Berichte über erhebliche Lücken bei der Erstellung des digitalen Impfausweises, nach denen das RKI keine Verifizierung der Übermittlung durch die Apotheken vorgenommen habe, der entsprechende QR-Code aber ausgestellt worden sei. Hierzu baten sie um nähere Ausführungen. Dass keine Wandsbeker Klinik für Impfungen zur Verfügung stehe, hielten die Senats- vertreter für möglich, nachdem mit verschiedenen Krankenhäusern Gespräche geführt worden seien. Grundsätzlich sei zu beachten, dass nur dort ein sinnvolles Angebot gemacht werden könne, wo eine ausreichende Impfstofflieferung garantiert sei. Für ein Impfangebot stehe aber weiterhin das Impfzentrum zur Verfügung. Die Testpflicht betrachteten sie trotz der Einschränkungen in der Zuverlässigkeit nach wie vor als eine wichtige Sicherheitsmaßnahme und hielten sie gerade dort, wo man wie in der Gastronomie die Maske ablege, für sinnvoll. Sie erklärten, auch in der Vergangenheit nicht die schleswig-holsteinischen Regelungen übernommen und im Prinzip mit den Hamburger Regelungen gute Erfahrungen gemacht zu haben. Hinsichtlich des digita- len Impfpasses seien die Anfangsschwierigkeiten, die auf dem Serverausfall des RKI beruht hätten, inzwischen behoben und auch die Gefahr, dass falsche Impfpässe ausgestellt würden, gebannt. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE äußerten sich besorgt darüber, dass die Delta-Variante für steigende Inzidenzzahlen sorgen könnte. Sie fragten, welche Vor- sorgemaßnahmen der Senat getroffen habe und ob dieselben Stufen für Beschrän- kungen gültig seien, die in den vergangenen Monaten gegolten hätten. Die Senatsvertreter führten aus, das Auftreten einer weiteren Mutation sei ein bereits durch die britische Variante bekanntes Phänomen. Der Senat werde in der gleichen Weise vorgehen wie in der Vergangenheit. Mit strengen Quarantäneregelungen ver- suche er, die Pandemie einzudämmen. Auch doppelt Geimpfte müssten sich – den Empfehlungen des RKI entsprechend – in Quarantäne begeben, wenn sie mit einer infizierten Person unmittelbar Kontakt gehabt hätten. Dies führe zum Teil zu Unver- ständnis. Auch eine Schule sei betroffen gewesen. Für die Kontaktnachverfolgung stünden genügend Ressourcen zur Verfügung. Auf Bundesebene würden spezielle Empfehlungen diskutiert. Die Senatsvertreter hielten es insbesondere bei internationa- len Einreisen für wichtig, darauf zu achten, dass die Voraussetzungen wie digitale Einreisekarten und erfolgte Tests gegeben seien. Derzeit gehe die Inzidenz in Ham- burg trotz eines Anstiegs bei den Infektionen mit der Delta-Variante zurück. Als Metropole werde die Stadt erfahrungsgemäß stärker betroffen sein als ländliche Regi- onen. Nötigenfalls müssten Lockerungen in den bekannten Stufen zurückgenommen werden. Der Senat würde dies zeitnah prüfen. Die AfD-Abgeordneten nahmen Bezug auf eine neue Studie der Universität Duisburg- Essen, die die Zuverlässigkeit von PCR-Tests infrage stelle. Sie fragten, inwieweit sich der Senat mit der Studie auseinandergesetzt habe und ob er beabsichtige, sie bei den nächsten Verordnungen zu berücksichtigen. Die Senatsvertreter antworteten, es gebe unterschiedliche Einschätzungen der Studie. Diese würden durch die Gesundheitsministerkonferenz diskutiert. Für den Senat seien die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts ausschlaggebend. Die AfD-Abgeordneten wollten wissen, ob in Hamburg der CT-Wert bei PCR-Tests systematisch erfasst werde und ob es darüber gegebenenfalls eine Statistik gebe. Die Senatsvertreter erklärten, die Fragen seien sehr fachspezifisch. Sie sagten eine Protokollerklärung zu. Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Inte- gration Der CT-Wert wird seitens der Labore größtenteils im Freitextfeld der Software DEMIS übermittelt und lässt sich anschließend serienmäßig im Hamburger Pan- demie-Manager (HPM) auslesen. Bei circa 78% der positiven PCR-Testergebnis- se aus 2021 liegt uns ein entsprechender Wert vor. Bei Bedarf können diese Wer- 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/5273 te strukturiert ausgewertet werden, wobei eine isolierte Auswertung und Betrach- tung des CT-Wertes aus infektiologischer Sicht nicht unbedingt als zielführend angesehen wird. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bemerkten, in den vergangenen Monaten sei es wegen des umfangreichen Infektionsgeschehens trotz der Kontaktnachverfol- gung nicht möglich gewesen, festzustellen, wo sich die Menschen angesteckt hätten. Sie fragten, ob es unter den gegenwärtigen Umständen möglich sei, bei allen Infektio- nen nachzuvollziehen, wo sich die Menschen angesteckt hätten. Die Senatsvertreter erwiderten, in den vergangenen Monaten sei die Kontaktnachver- folgung sehr umfassend vorgenommen worden. Vielfach sei den Menschen jedoch nicht bewusst gewesen, wo sie sich angesteckt hätten. Nur in einzelnen Fällen sei es möglich gewesen, den Ort der Infektion zuzuordnen. Die Senatsvertreter gingen davon aus, dass auch aktuell nur wenige Menschen sagen könnten, in welcher Situa- tion sie sich angesteckt hätten. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE nahmen Bezug auf den Hinweis der Senatsvertreter auf die hohe Impfquote. Die Impfquote sei in Großbritannien deutlich höher gewesen, als die Delta-Variante erschienen sei. Dennoch liege die dortige Sie- ben-Tage-Inzidenz über 100. Von der Delta-Variante gehe eine hohe Gefahr für nicht Geimpfte, also auch Kinder, aus. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, welche Schutzvorkehrungen für nicht Geimpfte der Senat in Erwägung ziehe. Die Senatsvertreter legten dar, ihr Ziel sei es unverändert, zunächst Personen aus den Prioritätsgruppen 1 bis 3 zu impfen. Diese Aufgabe sei bisher nicht erfüllt. Aus diesem Grund habe der Senat noch nicht Abstand von der Maskenpflicht in Schulen genommen. Außerdem werde weiterhin getestet. Die Senatsvertreter gingen davon aus, dass diese Maßnahmen nach den Sommerferien fortgesetzt würden. Dies sei von der weiteren Entwicklung abhängig. Die Ständige Impfkommission sehe die Imp- fung bei Kindern und Jugendlichen nur vor, wenn es dafür gesundheitliche Indikatio- nen gebe. Es werde weiterhin an Impfstoffen für jüngere Kinder geforscht. Ergebnisse stünden jedoch noch aus. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, ob außer in der Grundschule in Lokstedt die Delta-Variante in Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgetreten sei. Sie stellten eine Diskrepanz fest zwischen der Aussage, dass die zurückliegenden Monate insbesondere für Kinder und Jugendliche hart gewesen seien, und der Ankün- digung der Senatsvertreter, außer der Fortführung der Schutzmaßnahmen keine zusätzlichen Schritte zu unternehmen. Sie forderten, die Schulen flächendeckend mit Luftfiltern auszurüsten. Die Äußerung des Bundesgesundheitsministers, er rechne damit, dass auch im Herbst Wechselunterricht mit Maskenpflicht durchgeführt werde, habe große Empörung hervorgerufen. Die negativen Folgen des Wechselunterrichts seien bekannt. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE kritisierten, dass neue Schutzmaßnahmen nicht entschlossener erprobt würden. Der Bund habe angeboten, dies finanziell zu fördern. Wichtig seien ein besserer Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie die dauerhafte Durchführung von Präsenzunterricht. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE kritisierten, dass die Stadt auf Treffen von Jugendlichen im Freien rein ordnungspolitisch reagiere. Ihnen sei durchaus bewusst, dass es dabei auch zu Verstößen gegen die Hygieneregeln komme. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE wollten wissen, ob der Senat erwäge, Flächen für Treffen von Jugendli- chen zur Verfügung zu stellen beziehungsweise Tanzangebote mit Hygienekonzept zuzulassen, wie dies in Berlin geschehe. Es müsse den Jugendlichen ermöglicht wer- den, ihrem Nachholbedarf unter Einhaltung von Vorsorgemaßnahmen nachzukom- men. Die Senatsvertreter meinten, die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE vermengten viele Themen. Die Äußerungen des Bundesgesundheitsministers seien unglücklich gewesen. Es wäre besser, wenn sich Bundespolitikerinnen und -politiker aus Diskus- sionen zum Schulunterricht heraushielten. Ihre Äußerungen seien nicht hilfreich. Auf die Forderung nach der Ausrüstung der Schulen mit Luftfilteranlagen eingehend sag- ten die Senatsvertreter, es sei angezeigt, sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, anstatt symbolisch zu agieren. Ob der Einsatz von Filteranlagen erforderlich und sinnvoll sei, werde sehr unterschiedlich beurteilt. Darüber hätten die Senatsvertreter bereits in 3
Drucksache 22/5273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode verschiedenen Ausschusssitzungen Auskunft gegeben. Die Senatsvertreter sahen es kritisch, dass die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE forderten, zum einen weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, und zum anderen Tanzangebote zuzulassen. Die Forderungen widersprächen einander. Der Senat gehe mit Augenmaß vor. Er habe es ausdrücklich zugelassen, dass Jugendliche sich im Freien treffen könnten. Die Polizei sei eingeschritten, wenn es zu Gewalttaten beziehungsweise Ruhestörungen gekom- men sei. Dies hätte sie auch ohne Pandemiebedingungen getan. Der Senat gebe dem Treffen von Jugendlichen bewusst Raum und habe darauf verzichtet, zusätzliche Alkoholverbote auszusprechen und die Zeiträume für Treffen zu verkürzen. Freizeiten seien im Sommer möglich. Die AfD-Abgeordneten bemerkten, die Ständige Impfkommission habe sich sehr ein- geschränkt zu Impfmaßnahmen für Kinder und Jugendliche geäußert. Sie fragten, wie der Senat den Präsenzunterricht mit nicht geimpften Personen im Herbst gewährleis- ten wolle. Die Jugendlichen wiesen die höchste Mobilität auf. Auch wenn sie keine Partys feierten, bestehe die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Krankheit in die Haushal- te trügen. Die AfD-Abgeordneten nahmen Bezug auf die Empfehlung von Experten zum Tragen von Masken während des Unterrichts. Die Masken passten Kindern jedoch nicht richtig, sodass ihr Atem weitgehend ungefiltert in den Raum gelange. Die AfD-Abgeordneten fragten, ob es Konzepte gebe, wie die Kinder im Unterricht geschützt werden sollten. Die Senatsvertreter hoben hervor, der Präsenzunterricht mit nicht geimpften Schüle- rinnen und Schülern werde auch jetzt schon ermöglicht. Der überwiegende Teil der Lehrkräfte sei zweimal geimpft. Aus Sicht des Senats hätten die Infektionen nicht in den Schulen stattgefunden, sondern seien vielfach in die Schulen hineingetragen worden. Der Schulunterricht mit Maske sei nicht das entscheidende Problem. Wichtig sei das regelmäßige Testen und das Tragen von Masken. Virologinnen und Virologen hätten mitgeteilt, dass Masken auch einen wirksamen Schutz gegen die Delta- Variante gewährleisteten. Insofern werde der Senat weiterhin mit den bisherigen Maßnahmen arbeiten, wenn es erforderlich sei. Auf den Einwand der AfD-Abgeordne- ten eingehend sagten die Senatsvertreter, inzwischen gebe es für Kinder spezielle Masken. Ihnen seien keine Studien bekannt, denen zufolge diese einen unzureichen- den Schutz gewährten. Für jüngere Kinder sei keine Maskenpflicht vorgesehen. Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich, ob es gesicherte Erkenntnisse zu den Ansteckungswegen der Delta-Variante und zur Übertragbarkeit durch vollständig Geimpfte gebe. Die Senatsvertreter antworteten, ihnen sei bekannt, dass die Delta-Variante anste- ckender sei als die bisher aufgetretenen und die Ansteckungswege die gleichen seien. Sie sagten eine Protokollerklärung zu. Protokollerklärung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Inte- gration Die Delta-Variante scheint nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen eine höhere Übertragbarkeit aufzuweisen und zu einer reduzierten humoralen und zellulären Immunantwort zu führen. Auch eine leicht verringerte Wirkung des Impfschutzes nach Impfung mit den Impfstoffen von AstraZeneca und BioNTech wurde beobachtet. Genau Untersuchungen, ob und in welchem Ausmaß vollstän- dig geimpfte Personen zur Verbreitung des Virus beitragen, stehen noch aus. Aus diesem Grund empfiehlt das RKI derzeit eine Quarantäne auch für geimpfte Kon- taktpersonen bei Verdacht auf die besorgniserregende Delta-Variante. Die CDU-Abgeordneten stellten fest, die aktuelle Verordnung sehe weiterhin eine Sperrstunde für die Gastronomie vor. Sie fragten, ob es Überlegungen gebe, Verän- derungen vorzunehmen, sowie ob bei einer gleichbleibenden oder verbesserten Inzi- denzlage weitere Lockerungen in Erwägung gezogen würden. Die Senatsvertreter erwiderten, der Senat habe sich noch nicht konkret mit der Sperr- stunde befasst. Bei jeder Befassung mit der Verordnung betrachte er alle Einschrän- kungen auf ihr Erfordernis hin. Der Senat mache seine Entscheidungen von den Inzi- denzzahlen und der Wirksamkeit der Einschränkungen abhängig. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/5273 Die SPD-Abgeordneten fragten, wann der Fischmarkt in Altona den Betrieb wieder aufnehmen dürfe. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass dies bislang nicht zugelassen worden sei, obwohl Wochenmärkte zugelassen seien. Mit Mundschutz und Alkohol- verbot müsse der Betrieb des Fischmarkts möglich sein. Der Fischmarkt sei wirt- schaftlich auch hinsichtlich des Tourismus für Hamburg von Bedeutung. Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass die Entscheidung dem Bezirksamt Altona obliege. Auf Ebene des Senats gebe es keine Hinderungsgründe. Die Senatsvertreter sagten eine Protokollerklärung zu. Protokollerklärung des Bezirksamtes Altona Der Fischmarkt auf St. Pauli wurde am 04. Juli 2021 wiedereröffnet. Bei dem Fischmarkt handelt es sich um einen besonderen Markt. Um ihn öffnen zu kön- nen, wurden die Rahmenbedingungen unter gleichzeitiger Einhaltung aller Erfor- dernisse, die sich nach § 13 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverord- nung ergeben, temporär auf die eines Wochenmarktes angepasst. Die Bedingungen lauten wie folgt: - Zeitrahmen der Öffnung: Sonntag von 05.00 bis 09.30 Uhr - Nutzung der Containerfläche als Fischmarktgelände Fläche 250m x 30m Organisation des Wochenmarktes zweireihig – rd. 60 Händler je 8m Stell- fläche mit max. Standtiefe 5m Mittige Durchgangsbreite für die Besucher*innen 20m - Verzicht auf Eventanteile (Rappo-Händler, Verkauf und Anpreisen von Waren im Umherziehen auf dem Marktgelände, Überlautes Anpreisen von Waren, Musizieren auf dem Marktgelände) - Warensortiment im Sinne eines Wochenmarktes - Verzehr von Lebensmitteln nur außerhalb der Marktfläche - 60 Händler je Sonntag (ggfs. im alternierenden System) Zulassung von max. 120 Händlern (im wöchentlichen Wechsel) - Sicherstellung der hygieneschutzrechtlichen Vorgaben Einhaltung und Überwachung des Abstandsgebots (1,5m) von anwesen- den Personen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) Einhaltung und Überwachung des Abstandsgebots (1,5m) bei Bildung von Warteschlangen durch geeignete technische oder organisatorische Vor- kehrungen/Gewährleistung von Abstandsflächen zu und vor den Ständen durch ausreichende Markierungen wie Klebebänder, Absperrbänder oder feste Hindernisse wie Kisten o.Ä. Regelmäßige Reinigung häufig berührter Oberflächen - Parken der LKW/Zugmaschinen nördlich und südlich des Minerva-Brunnens (Freihalten der eigentlichen Marktfläche) Die AfD-Abgeordneten bemerkten, das Bezirksamt Altona habe am 22. Juni 2021 angekündigt, dass der Fischmarkt ab dem 4. Juli 2021 unter Testbedingungen den Betrieb wieder aufnehmen dürfe. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE sahen die Kontaktnachverfolgung kritisch, weil sie die Gefahr einer Profilbildung berge. Darum sei es ihnen wichtig, die Kontakt- nachverfolgung in Relation zum Infektionsgeschehen zu behandeln. Sie fragten, ob Fälle von Infektionen im Einzelhandel seit der Öffnung festgestellt worden seien. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE schätzten die Situation so ein, dass dies nicht so sei. Sie zweifelten an der Notwendigkeit der Kontaktnachverfolgung im Einzelhan- 5
Drucksache 22/5273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode del und hielten sie wegen des Zeitaufwands für ein Hindernis beim Einkauf. Die Abge- ordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, wann die Maßnahme aufgehoben werden solle. Die Senatsvertreter hielten den Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE entgegen, ihre Argumentation sei widersprüchlich. Einerseits forderten sie, der Senat müsse die Ausbreitung der Delta-Variante eindämmen, andererseits forderten sie die Aufhebung der Kontaktnachverfolgung. Die Kontaktnachverfolgung diene nicht nur der Erkennung von Ausbruchsherden, sondern auch der Warnung vor möglichen Infektionen. Es wer- de erwogen, die Kontaktnachverfolgung in sehr großen Geschäften dahin gehend zu gestalten, dass sie für einzelne Bereiche durchgeführt werde. Dabei sei zu bedenken, dass die Regelungen handhabbar sein müssten. Die Erfahrungen zeigten, dass die Anmeldung mit der luca-App sehr schnell gehe und kaum Zeitverlust mit sich bringe. Die Verhinderung der Bildung von Profilen sei durch entsprechende Regelungen aus- geschlossen worden. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE entgegneten, ihre Argumentation sei nicht widersprüchlich. Denn die zu beachtenden Regeln wie das Abstandsgebot dienten der Eindämmung der Krankheit. Ihre Frage, ob ein Infektionsgeschehen im Einzelhandel festgestellt worden sei, sei unbeantwortet geblieben. Die Senatsvertreter erklärten, Fälle aus dem Bereich des Einzelhandels seien ihnen nicht bekannt. Jedoch habe es eine Reihe von Fällen gegeben, in denen sich die Kon- taktnachverfolgung mittels der luca-App bewährt und gegenüber der Registrierung auf Papier als vorteilhaft erwiesen habe. Zur Kontaktnachverfolgung auf diesem Wege sei zentral das sogenannte luca-Studio eingerichtet worden. Die AfD-Abgeordneten wiesen auf Medienberichte über die Forderung der Betreiber von Clubs und Diskotheken hin, das Tanzen im Freien zuzulassen. Sie fragten, ob der Senat erwäge, der Forderung beim nächsten Lockerungsschritt nachzukommen, und ob der Senat Erkenntnisse über die wirtschaftliche Situation dieser Betriebe habe. Die Senatsvertreter führten aus, in der Vergangenheit sei es in Clubs, Bars und ähnli- chen Betrieben zu erheblichen Ausbruchsgeschehen gekommen. Darum sei der Senat gegenüber Öffnungsschritten in diesem Bereich sehr skeptisch. Aus Gründen der Vorsicht sei es nicht Gegenstand der Überlegungen, hier schnell zu Veränderun- gen zu kommen. Die AfD-Abgeordneten baten die Senatsvertreter, Beispiele für Ausbruchsgeschehen in der Vergangenheit zu nennen. Die Senatsvertreter nannten das Ausbruchsgeschehen in der Bar „Die Katze“ im Schanzenviertel. Auch in Clubs in Sankt Pauli sei Infektionsgeschehen festgestellt worden. Die Vorsitzende stellte das Einvernehmen zum Abschluss der Beratungen der Selbst- befassungen her. III. Ausschussempfehlung Der Verfassungs- und Bezirksausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von seiner Beratung Kenntnis zu nehmen. André T rep ol l , Berichterstattung 6
Sie können auch lesen