Wann ist Zucht Qualzucht? - Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

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Wann ist Zucht Qualzucht? - Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
Wann ist Zucht
 Qualzucht?
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Sesshaftwerdung des Menschen

   Der fruchtbare Halbmond.
   Quelle: Wikimedia.commons/Fruchtbarer Halbmond
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Zucht
 Sesshaftwerdung des Menschen
   Domestizierung, im weitesten Sinne Beginn der Zucht
 Kontrollierte Fortpflanzung mit dem Ziel
  der genetischen Umformung
 Erwünschte Eigenschaften verstärken,
  unerwünschte Eigenschaften unterdrücken
 Eine gezielte Selektion
 Eine von Menschen Hand
  beschleunigte Evolution
 Richtung und Ziel dieser Evolution gibt
  der Mensch vor nach seinen Vorstellungen
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Zur Geschichte
 Zu Beginn der Domestizierung hat der Mensch Individuen
  ausgewählt mit den gewünschten Eigenschaften
  = Auswahlzüchtung
 1753 Carl von Linne`  Systematik
   nennt die neu entstandenen Formen  Subspezies
 1859 Charles Darvin  postuliert die natürliche Zuchtwahl
   als Evolutionsprozess
 1869 Gregor Mendel  seine Gesetze revolutionieren die
  Züchtung, sie haben heute noch Gültigkeit
      (keine Blutlinien)
      ohne Kenntnis der Gene zu diesen Regeln gekommen. – 1904 Bestätigung
      durch die Chromosomentheorie von Theodor Boveri und Walter Sutton)
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Gesetze zum Tierschutz

 Grundgesetz Artikel 20a
   Seit dem 1. August 2002  Tierschutz als Staatsziel

 Der Staat schützt auch in Verantwortung für künftige
  Generationen die
   natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere
   im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch
   die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz
   und Recht durch die vollziehende Gewalt und
   die Rechtsprechung
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Gesetze zum Tierschutz

 Tierschutzgesetz      Grundsatz § 1

 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung
  des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen
  Leben und Wohlbefinden zu schützen.

 Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund
  Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen!
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Gesetze zum Tierschutz
Tierschutzgesetz § 11b                (Qualzuchtparagraph)
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch
    biotechnische Maßnahmen zu verändern...

    1 dass bei der Nachzucht….erblich bedingt Organe oder
      Körperteile fehlen oder für den normalen Gebrauch
      untauglich oder umgestaltet sind…

    2 dass bei Nachkommen
      erblich bedingt mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen
      auftreten

       artgemäßer Kontakt zu Artgenossen nicht möglich ist
       oder bei diesen oder ihnen selbst zu
       Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt

       dass die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden
       möglich ist oder zu Schäden führt
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Gesetze zum Tierschutz
Tierschutzgesetz § 11b      (Qualzuchtparagraph)
(2)
Im Absatz 2 dieses Paragraphen wird festgelegt :
 Das Bundesministerium kann das Unfruchtbarmachen
  von Wirbeltieren anordnen
 Es ist ermächtigt mit Zustimmung des Bundesrates
 die erblich bedingten
  Veränderungen und Störungen festzulegen
 Das Züchten bestimmter Rassen, Arten, Linien
  zu verbieten oder zu beschränken
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Gesetze zum Tierschutz
TierSchG §3, Nr.1
Es ist verboten,

 einem Tier außer in Notfällen
  Leistungen abzuverlangen,
 denen es wegen seines Zustandes offensichtlich
  nicht gewachsen ist oder
 die offensichtlich seine Kräfte übersteigen
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Gesetze zum Tierschutz
EU Recht
 Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren
  1987, Art. 5

 Europäisches Übereinkommen 1978/ Richtlinie des
  Rates 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher
  Nutztiere, Anh. Nr.21

 Tiere dürfen nur zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken
  gehalten werden, wenn aufgrund ihres Genotyps oder
  Phänotyps berechtigter maßen davon ausgegangen werden
  kann, dass die Haltung ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen
  nicht beeinträchtigt
Gesetze zum Tierschutz
EU Recht
 Innerhalb der EU besteht Konsens darüber, dass Tierschutz ein
  generelles Anliegen und ein moralischer Grundwert der europäischen
  Völker ist.
 Die bestehenden Erlasse sind Konsens der Vertragsnationen und
  sind somit tierschützerische Minimalstandards.
 Einhaltung beruht auf Freiwilligkeit
 es gibt keinen Durchsetzungsmechanismus
 demzufolge keine Handhabe zur Sanktionierung fehlbarer
  Staaten
 Expertenausschüsse arbeiten immer an Erweiterungen und
  Verbesserungen (daraus ergeben sich Empfehlungen)
 Eine Übertragung in innerstaatliches Recht ist nicht zwingend
Gesetze zum Tierschutz
EU Recht
Richtlinie 98/58EG des Rates (Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere)

 Artikel 10 Abs. 2

 …..können Mitgliedsstaaten jedoch nach dem 31.Dez.
  1999 in ihrem Hoheitsgebiet strengere Vorschriften zum
  Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere beibehalten oder
  anwenden…….
(Qual)zucht
in der Klein bzw. Heimtierzucht
Die Kleintierzucht ist überwiegend in der Hand von Hobbyzüchtern

 der Mensch formt Haustiere nach seinem Schönheitsideal
  (Kindchenschema) Aussehen hat hohe Relevanz

   keine Rücksicht auf gesundheitliche Konsequenzen für die
   Tiere oder deren Wohlbefinden

 Qualzuchten treten hier deutlich in Erscheinung

 Heimtiergutachten (BMELF 2000)
  Verbot von Qualzüchtungen - schon in der Einleitung wird
  gesagt, dass es sich um Empfehlungen handelt und nicht
  alles vollumfänglich realisierbar sei !!
Beispiel Hunde
Äußere Merkmale  hohe Vererbbarkeit
                 so durch Inzest- und Linienzucht immer
                  weiter gefestigt werden
                     viele Hunde einer Rasse gehen auf
                      wenige Merkmalsträger zurück
                     dadurch bei reinrassigen Züchtungen
                      vermehrtes Auftreten von Erbkrankheiten

Beispiele:   Ellenbogendysplasie - Hüftdysplasie - Herzfehler
Mops
                 • FCI-Standard Nr. 253
 Bild           • Gruppe 9: Gesellschafts- und
                               Begleithunde
                 • Sektion 11: Kleine doggenartige
                               Hunde o. Arbeitsprüfung
                 • Ursprung: China
                 • Patronat: Großbritannien
                 • Alternative Namen:
                               Pug, Carlin,
                               Carlino, Doguillo
                 • Gewicht: ideal 6,3–8,1 kg
   2003   1927   • Varietäten: Hellfalbfarben mit
                               schwarzer Maske,
                               Schwarz, Silber,
                               Apricot mit schwarzer
                               Maske
                 • Liste der Haushunde
                 • Der Mops ist eine von der FCI
                   anerkannte englische Hunderasse (FCI-
                   Gruppe 9, Sektion 11,
                   Standard Nr. 253).
Mops
ursprünglich aus China
vor ca 2000 Jahren aus
doggenähnlichem Hund gezüchtet
Kaiserhund/ Privileg des Kaisers
brachycephal
 runder Kopf kurze Schnauze
brachycephales Syndrom
 Probleme Atmung / Thermoreg.
 Verletzung der Cornea
 Pug-Dog- Encephalitis
   (nekrot. Meningoencephalitis)
   PDE endet immer tödlich
 zu große Welpen (Kaiserschnitt)
 Nabelschnur
 Fehlbildungen Rute u. Wirbels.
Cavalier King Charles Spaniel
(aus dem kurznasigen King Charles Spaniel gezüchtet, 20. Jarh.)

                                 Nr. 136
                                 Gruppe 9: Gesellschafts- und
                                            Begleithunde
                                 Sektion 7: Englische
                                            Gesellschaftsspaniel
                                            Ohne Arbeitsprüfung
                                 Ursprung: Großbritannien
                                 Gewicht: 5,5 bis ca. 8 kg
Cavalier King Charles Spaniel
 Seit 1486 schon in Büchern erwähnt
                                      (Julian Berner „The Book of St. Albans)
 eine Hunderasse des höfischen England (König Karl I u. König Karl II)
 schon auf Bildern von van Dyke zu sehen
 durchschnittl. Lebenserwartung 7 bis 10 Jahre
 viele Erbkrankheiten
 42,8 % der Todesfälle  Herzerkrankungen (nach Umfragen des
                                                           brit. Kennel Club)

                       Anthonis van Dyck (1599-1641)
                       Die drei ältesten Kinder Charles I., 1635
                       Öl auf Leinwand; 133,4x151,8 cm
                       - 2. Version Privatbesitz
Cavalier King Charles Spaniel
(Rasse bedingte schwere genetische Defekte)

Mitralklappenerkrankung         bis zum Herzversagen
                                                (häufigste Todesursache)
Syringomyelie (SM)             flüssigkeitsgefüllte Hohlräume im
                               Rückenmark, als Folge der Behinderung
                               der freien Zirkulation von Liquor
                               (Rückenmark / Hirnflüssigkeit)
Ursache dafür häufig :
Chiari- Malformation TypI (CM)  Schädel zu klein für Gehirn
                               Folge davon Gehirnmasse wird durch das
                               Hinterhauptsloch (Foramen magnum) in
                               den Wirbelkanal gedrückt (Cross at al 2009)

Fast alle King Charles haben eine CM …..… nicht alle erkranken
                                                   (Cerda-Gonzalez et al 2009)
Shar Pei
FCI-Standard Nr. 309
Gruppe 2: Pinscher und Schnauzer
            – Molossoide –
            Schweizer Sennenhunde
Sektion 2: Molossoide
           2.1 Doggenartige Hunde
           Ohne Arbeitsprüfung
Ursprung: China
Patronat: FCI
Widerristhöhe: 44–51 cm
                (17.5–20 Zoll)
Gewicht: Nicht festgelegt
Liste der Haushunde
Shar Pei
 alte chinesische Hunderasse
 Rasse lässt sich durch Funde bis in die Han-Dynastie
  (206 v.Chr.-220 n. Chr.) zurückverfolgen
 Hund armer Leute (Fischer/ Bauern  Wachhund/Jagd/Rattenjagd)
 In den 1950-iger Jahren fast ausgestorben
 1972 in Hongkong erstmals als Rasse ausgestellt
 Genpool sehr begrenzt

 Rassetypische Erkrankung:
 Genetisch bedingte Hauterkrankung( Idiopathische Muzinose)
 Familiar Shar-Pei- Fever ( FSF) periodisch auftretendes Fieber/ Gelenke
    unangemessen hohe Entzündungsreaktionen Ablagerungen Amyloidose
 Amyloidose Nierenversagen
 Hyaluronosis
Qualzucht Katzen
Katzen    geringere genetische Mutationsbereitschaft
          wenig züchterischer Spielraum

          es gibt nur ca. 100 verschiedene Rassen
          Körperbau hat sich fast nicht verändert

trotzdem  auch DEFEKTZUCHT
Sphinx Katze
(Nacktkatze, auch keine Bart- und Schnurrhaare)
 Fast keine Temperaturregulation möglich
 Tiere frieren ständig
weitere Katzen
Manxkatzen  schwanzlos
             missgebildete Wirbelsäule
             daraus resultierend  ein hüpfender Gang
              das wird als Rassestandard gesehen und ist
              ein ausdrückliches Zuchtziel
             meist abnorme oder nicht lebensfähige
               Nachkommen
Perserkatze  rundnasig / stupsnasig (Kindchenschema)
             Atembeschwerden
             Fressprobleme
             stetig tränende Augen
             Schwergeburten/ Kaiserschnitt wg. rundem Kopf
(Qual)zucht bei den Nutztieren
(industrielle Tierzucht)
Zucht ausschließlich in privatwirtschaftlicher Hand
Ziel der züchterischen Bearbeitung von Tierrassen ist die
optimale Ausnutzung und Verwertung der Tiere
als Lieferanten von Produkten
 klassische Zucht          gezielte Selektion und Anpaarung
 Reinzucht                 nur Tiere derselben Rasse
 Veredelungszucht          in Reinzuchtpopulationen werden Tiere
                              anderer Rasse eingekreuzt, um bestimmte
                              Merkmale in den Genpool zu integrieren
 Gebrauchskreuzung         das gezielte Verpaaren verschiedener
    Reinzuchtrassen  die Gebrauchseigenschaften der neuen Tiere sind
    besser als die der Ausgangstiere. Endkreuzungsprodukt nicht mehr
    zur Zucht, nur noch zur Nutzung (Sonderform hiervon => Hybridzucht)
 Hybridzucht               aus Inzuchtlinien - Merkmale spalten in der
                              nächsten Generation wieder auf
                            keine Weiterzucht
(Qual)zucht in der Nutztierhaltung
Studie von Bündnis 90/ die Grünen beauftragt
Durchführung der Studie: Prof. Dr. habil. Bernhard Hörning
                           Hochschule Eberswalde
                           veröffentlicht: 15.08. 2013
Zusammenfassung:
Kontinuierliche Leistungssteigerung (wirtschaftliche Gründe)
Zucht zumeist auf einseitige Höchstleistung
Milch– Fleisch- Legeleistung
Spezialisierung, da nicht mehrere Maximalleistungen
in einem Tier zu vereinen sind
Rinder  Milch – Fleischrassen
Hühner  Lege – und Masthybriden
Schwein  Vater – und Mutterrassen
Qualzuchtstudie
(Zusammenfassung)
Zucht auf Höchstleistung  bedingen Gesundheitsprobleme
Hochleistungszucht  bedingt auch Abnahme der Biodiversität
Verlust alter Rassen
 nur noch Inzucht innerhalb von Hochleistungsrassen
Immer kürzere Lebens - und Nutzungsdauer
Legehennen ca. 1Jahr
Milchkühe innerhalb der letzten 40 Jahre Halbierung der
Nutzungsdauer (durchschnittl. 2,5 Kälber pro Kuh ,nach
ca. 5 Jahren Schlachtung, obwohl eine Kuh 25 Jahre alt werden könnte)
 (hohe Remontierungsraten)
Zuchtsauen werden in der Regel keine 3 Jahre mehr alt
Qualzucht
Tierart     natürlich   als Schlachttier

Hähnchen    10 Jahre    5-6 Wochen

Schwein     21 Jahre    5 Monate

Rind        25 Jahre    3-5 Monate für Kälber, 8-10 Monate für Jungrind

Lamm        20 Jahre    6 Monate für ein Lamm

Truthahn    15 Jahre    2-3 Monate

Ente        18 Jahre    3-4 Monate

Gans        38 Jahre    3-4 Monate

Kaninchen   10 Jahre    10-12 Wochen
Qualzuchtstudie
Tabelle : Leistungssteigerungen
        Kühe       Sauen     Mastschweine           Legehennen       Masthühner               Puten
Jahr    Milch je   Aufg.    Tgl. Zu-    Futter-     Eier je Huhn   Tgl. Zu-    Futter-     Gewicht Hähne
        Kuh &      Ferkel   nahme       verwer-      und Jahr      nahme       verwer-      22 Wochen
       Jahr (kg)   /Jahr      (g)      tung (1: )                    (g)      tung (1: )        (kg)
1950    3.785
1955    3.762                                           118
1960    4.010                                           131          20          2,4
1965    4.233                                           189                                    12,2
1970    4.406                                           213          30          2,1
1975    4.682                            3,47           235
1980    5.183                 584        3,40           243          40          1,8           13,5
1985    5.357                 612        3,26           257                                    15,7
1990    5.897       18,8      641        3,15           259          46          1,6
1995    6.084       18,4      655        3,09           264                                    19,45
2000    7.019       19,8      705        2,96           276          56         1,64
2005    7.636       21,4      720        2,92           278
2008    7.879       23,2      748        2,92           287          65         1,64
2011    8.173       26,6      780        2,88           298          68         1,53           23,36
Milchkühe
Nutzungsdauer im Jahr 2012  4,6 Jahre (lebende Kühe)
                            5,3 Jahre abgehende Kühe
Erstkalbung                    2,5 Jahre
Nutzungsdauer                  2,2 – 2,8 Jahre
Anzahl der Kälber              durchschnittlich 2,5 Kälber
„Wegwerfkühe“
Erkrankungen:       Fruchtbarkeitsstörungen
                    Eutererkrankungen
                    Klauenerkrankungen
                    Stoffwechselstörungen( Leber)
                    Labmagenverlagerungen
Beispiel Kühe                     (artgemäßes Verhalten)

 ruhig, sanftmütig, in Sozialverbänden zu 20 -30 Tieren
 scheuen Konflikte , grasen im Gehen,
 ca. 10 Std am Tag Futteraufnahme
 Wiederkauvorgang meist im Liegen, 4-9 Std.- 30.000 Kaubewegungen
 150 ltr Speichel  Trinkwasserbedarf ca. 60 ltr an heißen Tagen 150 ltr
 enge Beziehung zwischen Kuh und ihren Kälbern (Barth et al 2009)
 Kalb nach ca. 30 Min. stehen und saugen

 nach wenigen Tagen Erkennung über akustische Signale,
   nach 2 Wochen optische Erkennung – Kuh und Kalb erkennen sich
   auch im Alter noch
 Verhaltensforscher nennen das Tierfreundschaften
Beispiel Kühe
ursprüngl. Milchleistung pro Tag für das Kalb  8 ltr
 2500 ltr /Jahr ( berechnet auf 305 Tage)

   1980-iger Jahre  4300 ltr /Jahr
   1990-iger Jahre  5000 bis 5500 ltr
   heute              7000 bis 9000 ltr
   mehr als 25 ltr /Tag
   Rassen wie Holstein Friesian bis 10.000 ltr Milch /Jahr
   Sonderfall (2002 in Sachsen)        18.133 ltr Milch /Jahr

 3-4 Abkalbungen
  bei manchen Hochleistungsrassen nur 2 Abkalbungen
 Lebenszeit 4,5 - 6 Jahre
Beispiel Kühe
 In letzten 40 Jahren Milchleistung   40% gestiegen
 Klauen- und Gelenkschäden            300% gestiegen
 Eutererkrankungen                    600% gestiegen
 80% wegen gesundheitl. Probleme zum Schlachter
 Fruchtbarkeitsstörungen –Mastitis – Klauenentzündung
                                                   (Frey 2004)

 Ursachen für Erkrankungen  hohe Milchleistung
                                              ( Rollinger 2007)
Beispiel Kühe                        (Erkrankungen)

    Stoffwechselerkrankungen
 Kühe  grundsätzlich niedriger Kalziumgehalt u. Blutzuckerspiegel
 bei enormer Milchleistung  Energielücken
 Erkrankungen wie Milchfieber - Leberdegeneration – Ketose
 wegen hoher Milchleistung  Milchleistungsfutter notwendig
    (nicht wiederkäuergerecht, geringer Rohfaseranteil)
     Pansenübersäuerung (Brause 2008)
   Klauenererkrankungen
 für 1 ltr Milch  500 ltr Blut durch das Euter (Faber u. von Lengerken, 2003)
  für 20 ltr Milch  10.000 ltr Blut
  andere Regionen wie Klauen  Minderdurchblutung
   Nährstoffmangel dort  schlechtes Klauenhorn
Beispiel Kühe                     (Erkrankungen II)

 Rusterholz`sches Sohlengeschwür (Übergang Trachten zu Sohlenhorn)
 durch übergroßes Euter  schwankender Gang (Nuss 2007)
 Ekzeme
 Euter leer  20 Kg /    gefüllt  50 kg (LID 2007)
   Probleme bei Laufen- Hinlegen- Aufstehen
   ständige Reibung der Oberschenkelhaut
 Zitzenerkrankungen
 Maschinelles Melken
   Zitzenschleimhaut – Hyperkeratosen- Zirkularwunden an
  Zitzenbasis – Strichkanalverletzungen an Zitzenspitze (Brause 2007)
 Euterentzündung (Mastitis) durch maschinellen Milchentzug
Qualzuchtstudie
(Milchkühe)
Qualzuchtstudie
(Doppellender Fleischrinder)
Bsp. Weißblaue Belgier
 Umfangsvermehrung („doppelter“ Lendenmuskel)
 Schwergeburten
  Kaiserschnitte
 Verkürzte Lebens- bzw.
  Nutzungsdauer der Kühe
   (max. 5 Kaiserschnitte /Kuh)

 Vermehrtes Auftreten
  von Missbildungen u.
  verminderte Vitalität
  bei Kälbern
Schweine
(Zuchtsauen)
 Ferkel pro Sau  wichtiger Faktor für den Landwirt
 Wurfgrößen  kontinuierlich gesteigert
 Verkürzung  Säugezeit
 2011 im Mittel 26,6 Ferkel/ Sau/Jahr
  (angestrebt werden von der Agrarindustrie 30 Ferkel/Sau /Jahr)
 Kurze Säugezeit:
  kurze Rückbildungszeit  Fruchtbarkeitsstörungen
 Hohe Ferkelzahl:
   mehr Ferkel als Zitzen  niedriges Geburtsgewicht
   anfällig  lebensschwach (7 Zitzenpaare = normal)
 Sau  nur noch durchschnittlich 4 bis 5 Würfe /Lebenszeit
Schweine
(Zuchtsauen)
Krankheiten
Fruchtbarkeitsstörungen     23 % bis 29 %
Lahmheiten                  8 % bis 17 %
MMA- Komplex  Mastitis - Metritis- Agalaktie
Schlechte Haltung begünstigt Krankheiten :
    Keine Einstreu
    Vollspaltenböden
    Platzmangel
    hygienische Verhältnisse
    Kastenstände
Schweine
(Mastschweine)
 (Läuferschweine) werden mit ca. 11 Wochen und 30 kg /KGW 
  Mastschwein
 Gewichtszunahme ca. 780 g /Tag (maximal 1000 g/Tag)
 Zucht auf Magerfleischanteil
   Belastungsmyopathien  erbliche Disposition
      (enorm beschleunigte Glykolyse u. Laktatbildung in der weißen Muskulatur)
     sogenannte Stressanfälligkeit
    ausgelöst durch Belastungen wie Transport, Fixation,
     Deckakt, Geburt
    Folge schlechte Fleischqualität PSE (pale-soft-exsudativ)
 Störungen des Herz/ Kreislaufsystems
 Gelenkveränderungen (Osteochondrosen)
    häufig bei schnellwüchsigen Fleischrassen
    das Skelett „kommt nicht mit“
Schweine

Unten: Wirbelsäulendefekt
       (Kyphose)
Geflügel
(Legehennen)
Leistung bei 300 Eiern / Huhn / Jahr
2012 93% der Tiere werden nur eine Legeperiode genutzt (=1Jahr)
Ursache für kurze Nutzungsdauer 
 Erkrankungen der Legeorgane (Eileiterentzündung/ Salpingitis)
 Osteoporose (Osteoporose/ Knochen dienen als
   Calciumreservoir  Eierschalenbildung)
 Knochen wird häufig entmineralisiert
 vermutet wird: hohe Legeleistung  Stressfaktor
    Federpicken und Kannibalismus
 seit den 1960-iger Jahren getrennte Zucht von
   Lege – und Masthybriden
 männliche Küken der Legehybriden werden getötet
    Fleischleistung zu gering
Geflügel
(Legehennen)
Geflügel
(Legehennen)
rechts : Junghenne und Masthähnchen
         im Alter von 6 Wochen
          Junghenne benötigt für
         gleiches Gewicht 20 Wochen…
Geflügel
(Legehennen)
Geflügel
(Masthühner / Puten)
Geflügel
Masthühner
 hohe tägliche Zunahme
 selektiert auf übergroße Brustmuskulatur
   Brustmuskel  mehr als ¼ des Schlachtkörpers
 Masthühner ( Hähnchen) erreichen in
   34 bis 37 Tagen ihr Endgewicht von 2,0 bis 2,2 kg

Puten
 Hähne 21,0 kg in….. 145 Tagen
 Hennen 10,8 kg in….. 111 Tagen
   Brustmuskel  mehr als ein 1/3 des Schlachtkörpers
Geflügel
(Masthühner/ Puten)
Vorwiegende Krankheiten:
Herz-Kreislauferkrankungen (plötzl. Herztod)
Bauchwassersucht (bei Masthühnern)
Aortenruptur bei Puten
Erkrankungen des Skelettsystems:
 Gelenkerkrankung tibiale Dyschondroplasie (TD)
 Muskelerkrankungen  Myopathie der tiefen Brustmuskulatur
Verlagerung des Schwerpunktes:
 Fußballenentzündung
 Brustblasen (Puten)
Qualzuchtparagraph 11b
  diesen Paragraphen gibt es bereits seit 1986
 in der Nutztierhaltung noch nie vollzogen worden
 der Begriff „Qualzucht“ bei Nutztieren vom Ministerium
  nicht definiert worden

Auch nach Novellierung des Tierschutzges. (August 2013)
hat sich am §11b fast nichts geändert

In Österreich nach §5 Abs.2 des dortigen Bundestierschutzgesetzes
= Züchtungen verboten, die für das Tier oder dessen Nachkommen
mit starken Schmerzen, Leiden Schäden oder mit schwerer Angst
verbunden sind (Qualzüchtungen)
Verboten:    Zucht , Import, Erwerb, Weitergabe und Ausstellung
Haubenentenurteil
   Zuchtverbot seit 1998 vom Landrat Vogelsbergkreis ausgesprochen
   Klage des Züchters gegen das Zuchtverbot
    beim Verwaltungsgericht Gießen
   Hier Klageabweisung September 2005
   Ebenfalls Klageabweisung Februar 2009 beim hessischen
   Verwaltungsgerichtshof
   Revision
   Dezember 2009 Aufhebung des Urteils durch das
    Bundesverwaltungsgericht Leipzig
   20.01.2011 hiernach konnte der hessische Verwaltungsgerichtshof
    VGH Kassel das Verbot nicht aufrecht erhalten!

Der § 11b des Tierschutzgesetzes hat sich vor dem
Hintergrund des VGH- Urteils vom 20.01.2011 in Kassel
als nicht vollziehbar erwiesen!
Stellungnahme Dr. Maisack
 Zu Qualzucht fehlen sowohl Regelungen als auch ein
  konsequenter Vollzug
 Vorschlag zur Formulierungsänderung im Gesetzestext § 11b
  anstatt:
  „ wenn damit gerechnet werden muss, dass ……“
  der vorgeschlagene Text:
  “ wenn nach den objektiven Verhältnissen
  ernsthaft möglich erscheint ….“
  bei der gegenwärtigen Fassung und Auslegung ist der Tatbestand der
  Qualzucht erst gegeben, wenn es nach dem Stand der Wissenschaft
  überwiegend wahrscheinlich ist, dass bei der Nachzucht gegenwärtig
  Schäden im Sinne des § 11b TierSchG signifikant häufiger auftreten
  werden, als es zufällig zu erwarten wäre.
Wie kann man Abhilfe schaffen??
Gesetzliche Maßnahmen
 Definition von Qualzucht
 Auflistung aller Merkmale von Qualzucht
 Verbot von Rassen, die eindeutig diese Merkmale aufweisen
 bestimmte Herkünfte untersagen
 Einführung Leistungsobergrenzen
 Zuchtziele nicht durch private Wirtschaft bestimmen lassen
  (weltweit nur 2-3 Zuchtunternehmen für Legehennen Masthühner u. Puten)
   dadurch genetische Verarmung u. Monopolisierung

 Zuchtzielfestlegung unter Einbeziehung einer Ethikkommission
Gedanken zur Tierschutzethik
Weil wir dem Tier die Mitgeschöpflichkeit zuerkennen, ist der
Unterschied zwischen Mensch und Tier graduell, nicht prinzipiell

Die Verantwortung ist im Besitz der Macht. Da wir das
Wissen und die Macht haben, sind wir auch verantwortlich.

Je mehr wir über Tiere wissen und verstehen,
desto mehr nutzen wir dieses Wissen, um sie auszubeuten.
                   (sinngemäß nach Eugen Drewermann
                    Kirchentag“ Mensch Tier“ in Dortmund August 2014)

Nicht alles, was technisch machbar ist ,
    ist ethisch und moralisch auch zu vertreten
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