Code of Conduct Verhaltenskodex der RLB Tirol AG

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Code of Conduct Verhaltenskodex der RLB Tirol AG
Code of Conduct
Verhaltenskodex der RLB Tirol AG
Code of Conduct Verhaltenskodex der RLB Tirol AG
Code of Conduct – Verhaltenskodex der RLB Tirol AG
Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) der RLB Tirol AG fixiert Grundwerte in Bezug auf gesetzeskonforme und
ethische Verhaltensweisen im Bankgeschäft und legt damit einen verbindlichen Standard für die RLB Tirol AG fest.

Stand Juni 2013
Code of Conduct Verhaltenskodex der RLB Tirol AG
Inhaltsverzeichnis
1.     Grundlagen                                                              6

1.1.   Grundwerte                                                              6
1.2.   Adressatenkreis                                                         6
1.3.   Beachtung lokaler Gesetze und des Verhaltenskodexes der RLB Tirol AG    6
1.4.   Leitprinzipien zur Anwendung des Verhaltenskodexes                      6
1.5.   Berichtspflicht bei Nichteinhaltung                                     7
1.6.   Sanktionen bei Verletzung des Verhaltenskodexes                         7
1.7.   Verantwortung                                                           7

2.     Arbeitsplatz und Mitarbeiter                                            7

2.1. Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität                         7
2.2. Interessenkonflikte                                                       7
2.3. Datenschutz                                                               7

3.     Bestechung und Korruption                                               7

3.1.   Bestechung                                                              7
3.2.   Zahlungen an Amtsträger (Facilitation Payments)                         7
3.3.   Direkte und indirekte Bestechung durch Drittpersonen                    7
3.4.   Geschenke und Einladungen                                               8
3.5.   Zuwendungen an politische Parteien und politische Exponenten            8
3.6.   Spesen, Spenden, gemeinnützige Zuwendungen und Sponsoring               8

4.     Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern                                 8

4.1.   Kundenbetreuung                                                         8
4.2.   Vertraulichkeit                                                         8
4.3.   Kundenkenntnis (Know your Customer)                                     8
4.4.   Geldwäsche                                                              8

5.     Marktmissbrauch                                                         9

6.     Buchführung und Finanzen                                                9

6.1. Rechnungslegung und Berichtswesen                                         9
6.2. Offenlegungspflichten                                                     9
6.3. Kooperation mit Aufsichtsbehörden                                         9

7.     Sensible Geschäftsfelder                                                9

7.1.   Menschenrechte                                                          9
7.2.   Atomkraft                                                               9
7.3.   Waffen                                                                  9
7.4.   Handelsbeschränkungen und Sanktionen                                    9
7.5.   Unerlaubte Geschäftsbeziehungen                                         9

       Anhang: Beschwerdemanagement                                           10

1.     Beschwerden                                                            10
2.     Ombudsstelle                                                           10
3.     Datenschutz- und Datensicherheit                                       10
Die RLB Tirol AG stellt eine wesentliche
            wirtschaftliche Finanzkraft in Tirol dar.

             Wir bekennen uns zur nachhaltigen
Unternehmensführung und zur damit verbundenen
              gesellschaftlichen Verantwortung.

   Unser geschäftliches Verhalten basiert auf den
       prinzipiellen Wertvorstellungen Vertrauen,
        Verantwortung, Erfolge und Mit.Einander.
1. Grundlagen

1.1. Grundwerte                                            Dies heißt insbesondere:

Die RLB Tirol AG stellt eine wesentliche wirtschaftliche   • Das Streben nach Gewinn rechtfertigt keine Ver-
Finanzkraft in Tirol dar. Wir bekennen uns zur nachhal-      stöße gegen das Gesetz, andere Bestimmun-
tigen Unternehmensführung und zur damit verbunde-            gen oder den Verhaltenskodex der RLB Tirol AG.
nen gesellschaftlichen Verantwortung. Unsere Rolle in
der Wirtschaft ist geprägt durch gelebte Verantwortung     • Praktiken, die nicht dem Gesetz, anderen Bestim-
gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Aktionären sowie der         mungen oder dem Verhaltenskodex der RLB Tirol
Gesellschaft und der Region in Tirol.                        AG entsprechen, werden nicht aufgrund der Tat-
                                                             sache legitimiert, dass sie von Konkurrenten oder
Unser geschäftliches Verhalten basiert auf folgenden,        anderen Marktteilnehmern angewendet werden.
prinzipiellen Wertvorstellungen, die in der Vision bzw.
in den Führungswerten der RLB Tirol AG beschrieben         • Bei der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen
sind:                                                        ist nicht nur der reine Wortlaut, sondern auch der
                                                             der gesetzlichen Regelung innewohnende Zweck
Partnerschaft mit Eigentümern, Kunden, Mitarbeitern          zu beachten.

• Vertrauen: Wir schaffen Vertrauen durch Wertschät-       1.4. Leitprinzipien zur Anwendung des Verhaltens-
  zung.                                                         kodexes
• Verantwortung: Wir tragen Verantwortung für Mitar-
  beiter und Ergebnisse.                                   Kein Verhaltenskodex kann Anspruch darauf erheben,
• Erfolge: Wir erzielen nachhaltige Erfolge durch Kon-     das richtige Verhalten für jede einzelne Situation vor-
  sequenz und Zukunftsorientierung.                        zugeben - das ist auch nicht das Ziel. Die RLB Tirol
• Mit.Einander: Wir sind miteinander erfolgreicher!        AG vertraut darauf, dass jeder einzelne Mitarbeiter
                                                           aufgrund seiner Ausbildung und aufgrund seiner mo-
1.2. Adressatenkreis                                       ralischen Integrität bei allen geschäftlichen Aktivitä-
                                                           ten wohlüberlegt und verantwortungsvoll entscheidet,
Die Bestimmungen des Verhaltenskodexes gelten für          welche Verhaltensweise in der jeweiligen Situation zur
alle Mitarbeiter der RLB Tirol AG und müssen von die-      Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zur
sen befolgt werden. Wir legen auch besonderen Wert         Einhaltung der Bestimmungen dieses Kodexes ange-
auf eine sorgfältige und gründliche Auswahl unserer        messen ist.
Geschäftspartner, Berater, Mittelspersonen und aller
anderen Drittpersonen, die im Auftrage der RLB Tirol       Zur Feststellung der Angemessenheit sollten
AG agieren und uns bei der Geschäftsabwicklung un-         Sie sich folgende Fragen stellen:
terstützen. Diesen wird der Code of Conduct der RLB
Tirol AG zur Kenntnis gebracht.                            • Ist meine Handlung gesetzlich erlaubt und entspricht
                                                             sie den Zielsetzungen der Tiroler Raiffeisenorgani-
1.3. Beachtung lokaler Gesetze und des Verhal-               sation?
     tenskodexes der RLB Tirol AG                          • Habe ich das ,,subjektive Gefühl“, dass meine Hand-
                                                             lung richtig ist?
Alle Mitarbeiter der RLB Tirol AG müssen bei Ausführung    • Könnte ich sie vor dem Vorstand der RLB Tirol AG
ihrer geschäftlichen Tätigkeiten bestrebt sein, höchst-      oder vor Behörden rechtfertigen?
mögliche Standards zu erreichen. Gesetze, Verordnun-       • Könnte ich meine Handlungsweise mit rechtskonfor-
gen, Erlässe und die Bestimmungen des Verhaltensko-          men Argumenten verteidigen, wenn ich später darüber
dexes der RLB Tirol AG sind strikt einzuhalten.              befragt werde?

 6
Bei Fragen zur Anwendung des Verhaltenskodexes             leistungsorientierter Kriterien wie Erreichung der Zielver-
und bei Unsicherheiten bezüglich der direkten oder         einbarungen oder berufliche Erfahrung.
indirekten Auswirkungen eines Geschäftes auf die ethi-
schen Zielsetzungen der RLB Tirol AG hat jeder Dienst-     2.2. Interessenkonflikte
nehmer das Recht, sich in Bezug auf seine Pflicht aus
dem Code of Conduct durch seinen Vorgesetzten, den         Die Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass ihre eigenen
Compliance Officer oder durch die Rechtsabteilung be-      Interessen nicht in Konflikt mit ihren Verpflichtungen ge-
raten zu lassen, insbesondere in Zweifelsfragen.           genüber der RLB Tirol AG oder deren Kunden stehen.
                                                           Potenzielle Interessenkonflikte können insbesondere im
1.5. Berichte bei Nichteinhaltung des                      Zusammenhang mit Geschenken, Einladungen, Auftrags-
     Code of Conduct                                       vergaben sowie Geschäften in Finanzinstrumenten und
                                                           Korruption, Betrug oder Marktmissbrauch auftreten. Sie
Niemand ist von der Obliegenheit zur Beachtung des         müssen dem zuständigen Compliance Officer gemeldet
Code of Conduct ausgenommen. Jeder Mitarbeiter, der        werden. Dieser entscheidet über das Vorliegen eines
einen Vorgang bemerkt, welcher rechtswidrig erscheint      tatsächlichen Interessenkonfliktes und die notwendigen
oder gegen diesen Code of Conduct verstößt, hat die        Maßnahmen (siehe dazu auch im Detail Abschnitt D des
Möglichkeit, mit seinem Vorgesetzten oder bei der ein-     Compliance-Handbuchs).
gerichteten Ombudsstelle darüber zu sprechen. Bei er-
heblich unternehmensrelevanten Sachverhalten (hohe         2.3. Datenschutz
Risiken, schwerer Rufschaden für die RLB, vorsätzliche
Straftatbestände) besteht eine diesbezügliche Meldever-    Wir gehen bei der Entgegennahme, Verarbeitung und
pflichtung an Vorgesetzte oder Ombudsstelle.               Aufbewahrung von Informationen (Finanzdaten, tech-
                                                           nische Daten, Betriebsdaten, Kundeninformationen,
Für die Bearbeitung dieser Meldungen gilt das im Anhang    Aktennotizen etc.) mit Sorgfalt vor. Dabei halten wir uns
enthaltene Beschwerdemanagement.                           an vorgegebene Datensicherheitsstandards und Abläufe
                                                           und verhindern, dass Unberechtigte diese Informationen
1.6. Sanktionen bei Verletzung des                         einsehen, nutzen, verändern oder zerstören (siehe dazu
     Verhaltenskodexes                                     Dienstanweisung „IT-Sicherheitsrichtlinie“).

Der Verhaltenskodex bildet einen Bestandteil der allge-
meinen Anstellungsbedingungen.

1.7. Verantwortung                                         3. Bestechung und Korruption
Die oberste Verantwortung für die einheitliche Anwendung
und Einhaltung des Verhalteskodexes liegt beim Vorstand    3.1. Bestechung
der RLB Tirol AG. Die operative Verantwortung für die
Einführung und Umsetzung sowie die Information der         Wir tolerieren keine Form von Bestechung und Korruption.
Adressaten trägt der Compliance Officer. Die Führungs-     Wir nehmen und leisten keine ungebührlichen Vorteile
kräfte der RLB Tirol AG tragen die Verantwortung für die   jeglicher Art, unabhängig davon, ob die anbietende oder
Anwendung und Befolgung des RLB-Verhaltenskodexes in       fordernde Person im öffentlichen oder im privaten Sektor
ihrem Verantwortungsbereich. Allen Führungskräften – und   tätig ist (siehe dazu die Dienstanweisung „Geschenke
damit auch dem Vorstand – obliegt eine Vorbildfunktion.    und Zuwendungen an Mitarbeiter der RLB Tirol AG durch
                                                           Kunden bzw. Lieferanten“).

                                                           3.2. Zahlungen an Amtsträger
                                                                (Facilitation Payments)
2. Arbeitsplatz und Mitarbeiter
                                                           Weder Mitarbeiter noch sonstige für die RLB Tirol AG
                                                           tätige Personen leisten Facilitation Payments; darunter
2.1. Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit                    versteht man die Hingabe kleinerer Geldbeträge an
     und Integrität                                        öffentliche Amtsträger, um deren Leistungen, auf die
                                                           ein rechtlicher Anspruch besteht, zu erhalten oder zu
Wir respektieren die Meinung anderer und ihre persön-      beschleunigen.
liche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte.
Wir dulden keinerlei Diskriminierung und Belästigung       3.3. Direkte und indirekte Bestechung durch
zum Beispiel aufgrund von Nationalität, Kultur, Religi-         Drittpersonen
on, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter
oder körperlicher Behinderung. Einstellung, Beförderung    Wir legen besonderen Wert auf eine sorgfältige und
und Beurteilung der Mitarbeiter erfolgen allein aufgrund   gründliche Auswahl unserer Geschäftspartner, Berater,

                                                                                                                   7
Mittelspersonen und aller anderen Drittpersonen, die         Mitarbeiter intensiv zu bemühen, den wirtschaftlichen
im Auftrage der RLB Tirol AG agieren und uns bei der         Hintergrund und die Bedürfnisse der Kunden zu ver-
Geschäftsabwicklung unterstützen.                            stehen, um ihnen die jeweils passenden Produkte und
                                                             Dienstleistungen anbieten zu können. Demzufolge kann
3.4. Geschenke und Einladungen                               Kunden nur dann eine Dienstleistung oder ein Produkt an-
                                                             geboten werden, wenn die RLB Tirol AG über die formale
Einerseits kann ein maßvoller Austausch von Geschenken       Kompetenz und ihre Mitarbeiter über das entsprechende
und Einladungen einen sozial akzeptierten Bestandteil er-    Fachwissen und die notwendige Infrastruktur zur optima-
folgreicher Geschäftsbeziehungen darstellen. Andererseits    len Kundenbetreuung verfügen und stets Dienstleistun-
können das Annehmen und die Vergabe von Geschenken           gen bestmöglich im Interesse unserer Kunden erbringen.
und Einladungen dazu geeignet sein, ungebührlich auf         Zudem stellt die RLB Tirol AG bei Empfehlungen sicher,
eine Geschäftsbeziehung Einfluss zu nehmen. Die Annah-       dass diese ehrlich und fair abgegeben und die Kunden
me und Vergabe von Geldgeschenken ist grundsätzlich          über Risken angemessen aufgeklärt werden. Eine falsche
untersagt, alle anderen Geschenke und Einladungen            oder irreführende Werbung ist für uns inakzeptabel.
unterliegen strengen Regeln (siehe dazu die Dienstan-
weisung „Geschenke und Zuwendungen an Mitarbeiter            4.2. Vertraulichkeit
der RLB Tirol AG durch Kunden bzw. Lieferanten“).
                                                             Für alle Mitarbeiter der RLB Tirol AG gilt uneingeschränkt
3.5. Zuwendungen an politische Parteien und                  die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses (§
     politische Exponenten                                   38 BWG) und der betrieblichen Verschwiegenheit. Dies
                                                             bedeutet unter anderem, dass alle von Kunden erhalte-
Die RLB Tirol AG ist parteipolitisch neutral. Der Vorstand   nen Informationen streng vertraulich zu behandeln sind
kann Zuwendungen an politische Parteien und an politi-       und keinesfalls an außenstehende Dritte weitergegeben
sche Exponenten nur dann bewilligen, wenn die folgen-        werden dürfen. Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur
den Bedingungen erfüllt sind:                                Wahrung des Bankgeheimnisses besteht nur, wenn der
                                                             Kunde seine ausdrückliche Zustimmung schriftlich erteilt
1. Den Zuwendungen stehen keine gesetzlichen Vor-            hat, oder falls ein anerkannter Ausnahmetatbestand zur
   schriften entgegen.                                       Informationsweitergabe besteht, insbesondere gegen-
2. Die Zuwendungen bewegen sich in der richtigen             über Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden.
   Proportionalität.
3. Die Zuwendungen sind nicht geeignet, eine unge-           4.3. Kundenkenntnis (Know your Customer)
   bührliche Einflussnahme zu bewirken.
                                                             Erst die bestmögliche Information über die persönlichen
Solche außerordentlichen Zuwendungen sind unter Ein-         und wirtschaftlichen Verhältnisse ermöglicht eine opti-
beziehung von Compliance transparent zu handhaben.           male Kundenberatung und –betreuung. Auch werden
                                                             diese Informationen benötigt, um Verdachtsmomente
3.6. Spesen, Spenden, gemeinnützige Zuwendun-                hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder
     gen und Sponsoring                                      anderer möglicher krimineller Verhalten (Betrug etc.)
                                                             ausschließen zu können. Die Bank und ihre Mitarbeiter
Zuwendungen in Form von Spesen, Spenden, gemein-             müssen sicherstellen, dass
nützige Zuwendungen und Sponsoring dürfen nicht zur          • ausreichend Informationen über Kunden vorliegen,
Umgehung von Richtlinien über die Annahme und Ver-              um deren Identität, Ruf, Bonität und Tätigkeitsfeld
gabe von Geschenken, Zahlungen an Amtsträger (Faci-             zu kennen;
litation Payments), Zuwendungen an politische Parteien       • ausreichend Informationen über Kunden vorliegen, um
und politische Exponenten und weiteren Bestimmungen             sie anleger- und anlagegerecht zu beraten;
des Verhaltenskodexes verwendet werden, sondern aus-         • den Kunden ausreichend Beratung zukommt, um die
schließlich zu den definierten Zwecken.                         für sie passenden Produkte und Dienstleistungen aus-
                                                                zuwählen und eine ihren Interessen entsprechende
                                                                Anlageentscheidung zu treffen.

                                                             4.4. Geldwäsche
4. Umgang mit Kunden und
                                                             Finanzinstitute können dazu benutzt werden, Gewinne
     Geschäftspartnern                                       aus kriminellen Aktivitäten zu „waschen“ und somit deren
                                                             illegalen Ursprung zu verbergen und wieder in den regu-
                                                             lären Wirtschaftskreislauf einzubringen. Dieser Vorgang
4.1. Kundenbetreuung                                         untergräbt die Integrität der Banken, schädigt deren Ruf
                                                             und kann zu weit reichenden Sanktionen führen. Die RLB
Die RLB Tirol AG will ihre Dienstleistungskultur ständig     Tirol AG unterstützt den internationalen Kampf gegen
verbessern. Um dies zu verwirklichen, haben sich die         Geldwäsche und wendet strengste Vorsichts- und Ab-

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wehrmaßnahmen an (siehe dazu die Dienstanweisung             transparente und kooperative Weise zu gestalten. Es ist
„Handbuch Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung“              unser Ziel, ein stabiles Vertrauensverhältnis zwischen
der RLB Tirol AG).                                           der RLB Tirol AG und den Behörden zu gewährleisten.

5. Marktmissbrauch                                           7. Sensible Geschäftsfelder

Marktmissbrauch untergliedert sich in Insiderhandel und      7.1. Menschenrechte
Marktmanipulation. Insiderhandel umfasst die unlautere
Verwendung nicht veröffentlichter, preisrelevanter Infor-    Die RLB Tirol AG finanziert weder indirekt noch direkt
mationen, um sich selbst oder Dritten einen Vorteil im       Geschäfte, Projekte oder Parteien, wenn dabei Zwangsar-
Handel mit Wertpapieren zu verschaffen. Auch der Miss-       beit (einschließlich Schuldknechtschaft) oder Kinderarbeit
brauch der Stellung als professioneller Marktteilnehmer      eingesetzt wird, oder gegen
beeinträchtigt das Vertrauen in einen funktionierenden       • die Europäische Menschenrechtskonvention,
Kapitalmarkt und zieht schwerwiegende Konsequenzen           • die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen des
sowohl für die RLB Tirol AG als auch für die involvierten       jeweiligen Landes,
Mitarbeiter nach sich. Das Gebot der Integrität gilt auch    • die anwendbaren Regelungen internationaler Orga-
im Kampf um Marktanteile. Wir treffen keine unzuläs-            nisationen und insbesondere der entsprechenden
sigen Absprachen und halten uns an die Regeln des               UNO-Konventionen
fairen Wettbewerbs und an die international üblichen         • oder die Rechte der lokalen Bevölkerung oder der
Marktverhaltensregeln (MiFID) sowie an die Bestimmun-           Urvölker verstoßen wird.
gen des WAG 2007 (siehe dazu Compliance Handbuch
Abschnitt B).                                                7.2. Atomkraft

                                                             Die RLB Tirol AG gewährt keine Finanzierungen für den
                                                             Bau, Ausbau oder Betrieb von Atomkraftanlagen.

6. Buchführung und Finanzen                                  7.3. Waffen

                                                             Wegen der besonderen Sensibilität wird die Finanzie-
6.1. Rechnungslegung und Berichtswesen                       rung von Waffengeschäften in der RLB Tirol AG restriktiv
                                                             gehandhabt. Insbesondere werden das Österreichische
Die RLB Tirol AG stützt ihre Entscheidungsprozesse auf       Kriegsmaterialgesetz sowie allfällige Embargobestim-
die Richtigkeit und Genauigkeit der Aufzeichnungen des       mungen beachtet.
Rechnungswesens. Besondere Bedeutung hat dabei die
vertrauliche Behandlung von Sicherheits- und Personal-       Ziel dieser restriktiven Handhabung ist es, dass Waffen
daten sowie von Rechnungs- und Finanzdaten. Alle ge-         und andere militärische Güter sowie Repressionsmate-
schäftlichen Vorgänge müssen in unseren Büchern nach         rialien nicht in Länder geliefert werden dürfen, in denen
Maßgabe festgelegter Verfahren und Prüfungsgrundsätze        es militärische Konflikte oder politische Unruhen gibt
und allgemein anerkannter Grundsätze der Rechnungsle-        oder zu erwarten sind, um ein daraus resultierendes
gung ausgewiesen werden. Diese Aufzeichnungen bein-          Reputationsrisiko für die RLB Tirol AG zu vermeiden.
halten die notwendigen Informationen über die jeweiligen
Transaktionen.                                               7.4. Handelsbeschränkungen und Sanktionen

6.2. Offenlegungspflichten                                   Die RLB Tirol AG hält sich an die internationalen Vorgaben
                                                             zu Embargos und Handelsbeschränkungen.
Die RLB Tirol AG verpflichtet sich dazu, im Rahmen der
Offenlegungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden        7.5. Unerlaubte Geschäftsbeziehungen
und der Öffentlichkeit in unseren Kommunikationsmitteln
rechtzeitig vollständige, faire, präzise und verständliche   Die RLB Tirol AG unterhält keine Kundenbeziehungen
Daten zu liefern. Unsere finanzielle Offenlegung ent-        zu Bank-Mantelgesellschaften (Shell-Bank).
spricht den jeweils aktuellen Branchennormen.

6.3. Kooperation mit Aufsichtsbehörden

Wir verpflichten uns, unsere Beziehungen mit den für die
RLB Tirol AG relevanten Aufsichtsbehörden auf offene,

                                                                                                                    9
Anhang:
Beschwerdemanagement

1. Beschwerden

Alle Meldungen sind zur Vermeidung von Unsicherheiten,          Sollte die gemeldete Person in ihrem Ruf ungerechtfer-
zur Vermeidung von Nachteilen und zur Wahrung der               tigt beschädigt worden sein, so werden durch die RLB
Objektivität sowie zu deren Nachvollziehbarkeit unter           Tirol AG die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die
Angabe der Personalien des Meldungslegers (Vor-                 Rufschädigung zu beseitigen.
und Zuname, Abteilung) schriftlich zu erstatten. Sie
können an jedes Mitglied der Ombudsstelle gerichtet
werden. Jede Meldung, der Meldungsleger und die                 3. Datenschutz- und Datensicherheit
bezughabenden Informationen und Unterlagen werden
durch die Ombudsstelle streng vertraulich behandelt.            Daten aus eingelangten Meldungen dürfen nicht mit Da-
                                                                ten aus anderen Datenverarbeitungen verknüpft, kombi-
Die Identität des Meldenden wird nur dann – dem Betrof-         niert bzw. abgeglichen werden, insbesondere nicht mit
fenen und dem Dienstgeber gegenüber – offengelegt,              Daten des Bereiches Personal.
wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Anschul-
digung bewusst falsch erhoben wurde.

Die Betroffenen haben grundsätzlich Zugang zu An-
schuldigungen.

Alle Meldungen werden umgehend bearbeitet.

Repressalien gegen Beschwerdeführer, gleich welcher
Art, werden nicht toleriert: Der Vorstand stellt sicher, dass
ein in redlicher Absicht Meldender vor negativen Auswir-
kungen seitens des Arbeitgebers, der Kollegen, der Vor-
gesetzten, der Untergebenen oder Dritter geschützt ist.

2. Ombudsstelle

In der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG wird zur Entgegen-
nahme und weiteren Bearbeitung der Beschwerden von
Mitarbeitern eine Ombudsstelle als unbefangene Instanz
eingerichtet, an die sich Beschwerdeführer vertraulich wen-
den können und die aus folgenden Mitgliedern besteht:

•   Leiter der Abteilung Recht & Compliance
•   Leiter der Abteilung ORG-IT
•   Mitarbeiter der Innenrevision
•   ein Mitglied des Betriebsrates

Die Mitglieder werden durch die RLB Tirol AG angemes-
sen berufshaftpflichtversichert.

Die Ombudsstelle ist zuständig zur Entscheidung, welche
Abhilfemaßnahmen zu setzen sind, und zur diesbezügli-
chen Beratung der betreffenden Geschäftseinheiten und
des Vorstandes.

Soweit es sich um Sachverhalte handelt, für die keine
Meldeverpflichtung gemäß Punkt 1.5. der Dienstanwei-
sung besteht, sind sämtliche personenbezogenen Daten
und Ergebnisse aus den Recherchen von der Ombuds-
stelle geheim zu halten.

10
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
Adamgasse 1-7, 6021 Innsbruck
www.rlb-tirol.at
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