Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR-Bank Neu-Ulm eG
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Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VR-Bank Neu-Ulm eG Angaben für das Geschäftsjahr 2020 (Stichtag 31.12.2020) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. -1-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. Präambel 3 ............................................................................................................................................................................. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittel (Art. 437) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 4 ............................................................................................................................................................................. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 4 ............................................................................................................................................................................. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 8 Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................................................................................................. 10 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................................................................................. 11 ............................................................................................................................................................................. Operationelles Risiko (Art. 446) 11 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ............................................................................................................................................................................. 12 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ............................................................................................................................................................................. 12 ............................................................................................................................................................................. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 13 ............................................................................................................................................................................. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................................................................................................................................................. 14 ............................................................................................................................................................................. Verschuldung (Art. 451) 16 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel -2-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Unsere Risikomanagementziele, -strategien und -verfahren haben wir im Lagebericht dargestellt. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanage- mentsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanage- mentverfahren als angemessen und wirksam. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt vier; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Lei- tungsmandate 41 und der Aufsichtsmandate eins. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 16 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dar- gestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorga- ben. Eigenmittel (Art. 437) Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 189.248 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 10.122 - Gekündigte Geschäftsguthaben 347 + Kreditrisikoanpassung 14.581 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 12.937 +/- Sonstige Anpassungen -388 = Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 205.909 *gemäß Gewinnverwendungsbeschluss -3-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope- rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittel- Risikopositionen anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) 93.322 Öffentliche Stellen 6 Institute 1.591 Unternehmen 23.444 Mengengeschäft 27.344 Durch Immobilien besichert 24.596 Ausgefallene Positionen 1.109 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 2.301 Gedeckte Schuldverschreibungen 37 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 7.121 Beteiligungen 2.686 Sonstige Positionen 3.087 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 1.171 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 7.400 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Standardmethode 1 Eigenmittelanforderung insgesamt 101.894 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“: Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Ver- pflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen wer- den von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebil- det. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. -4-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 147.424 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 19.215 - Öffentliche Stellen 10.772 - Multilaterale Entwicklungsbanken 5.112 - Institute 203.330 - Unternehmen 436.422 - davon: KMU 205.815 - Mengengeschäft 735.700 - davon: KMU 127.170 - Durch Immobilien besichert 908.607 - davon: KMU 202.015 - Ausgefallene Positionen 11.904 - Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 21.843 - Gedeckte Schuldverschreibungen 4.591 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 113.705 - Beteiligungen 33.516 - Sonstige Positionen 48.799 - Gesamt 2.700.940 - Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 109.890 37.534 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 19.215 - - Öffentliche Stellen 10.772 - - Multilaterale Entwicklungsbanken - 2.148 2.964 Institute 129.707 59.587 14.036 Unternehmen 366.914 43.678 25.830 Mengengeschäft 734.256 680 764 Durch Immobilien besichert 905.334 609 2.664 Ausgefallene Positionen 11.520 218 166 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 21.843 - - Gedeckte Schuldverschreibungen 1.568 - 3.023 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 68.938 44.767 - Beteiligungen 31.964 898 654 Sonstige Positionen 48.799 - - Gesamt 2.460.720 190.119 50.101 -5-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht- Nicht-Privatkunden Selbstständi- ge) davon davon davon davon Gesamt Gesamt KMU Branche Branche Branche TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Grundstücks- Erbringung Dienstleistun und von gen einschl. Wohnungswe Finanzdienstl freie Berufe sen eistungen Staaten oder Zentralbanken - 147.424 - - - 109.691 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 19.215 - - - - Öffentliche Stellen - 10.772 - - - 10.030 Multilaterale Entwicklungsbanken - 5.112 - - - 5.096 Institute - 203.330 - - - 189.871 Unternehmen 53.263 383.159 205.815 47.359 95.854 41.793 Mengengeschäft 523.949 211.751 127.170 60.558 14.351 34 Durch Immobilien besichert 587.991 320.616 202.015 79.295 81.247 4.953 Ausgefallene Positionen 7.179 4.725 - 1.416 942 - Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen - 21.843 - - 9.320 - Gedeckte Schuldverschreibungen - 4.591 - - - 4.562 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 113.705 - - - 113.705 Beteiligungen - 33.516 - 5 21 30.079 Sonstige Positionen - 48.799 - - - 40.442 Gesamt 1.172.382 1.528.558 535.000 188.633 201.735 550.256 -6-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 121.119 23.292 3.013 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 7.682 10.532 1.001 Öffentliche Stellen 139 10.120 513 Multilaterale Entwicklungsbanken - 2.148 2.964 Institute 84.518 84.700 34.112 Unternehmen 99.561 104.803 232.058 Mengengeschäft 223.503 92.149 420.048 Durch Immobilien besichert 68.287 66.435 773.885 Ausgefallene Positionen 1.894 714 9.296 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 8.139 13.157 547 Gedeckte Schuldverschreibungen - 4.591 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 113.705 - - Beteiligungen 26.182 1.537 5.797 Sonstige Positionen 48.799 - - Gesamt 803.528 414.178 1.483.234 In der Spalte "< 1 Jahr" sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein- zelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir entsprechende Pauschalwert- berichtigungen (PWB) gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in An- hang II (im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung). Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Ein- zelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Nettozu- Eingänge Gesamt- führg./ auf inanspruch- Auflösung abgeschrie- nahme aus Bestand von Direkt- bene Wesentliche notleidenden Bestand Bestand Rück- EWB/Rück- abschrei- Forderun- Wirtschaftszweige Krediten EWB PWB stellungen stellungen bungen gen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Privatkunden 8.360 3.871 - 2.281 25 51 Firmenkunden 8.418 4.979 - 1.948 82 45 Summe 308 107 96 -7-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebie- ten: Gesamt- inanspruchnahme aus Wesentliche geografische notleidenden Kre- Bestand Bestand Bestand Gebiete diten EWB PWB Rückstellungen TEUR TEUR TEUR TEUR Deutschland 16.778 8.850 - Summe 308 Entwicklung der Risikovorsorge: wechselkurs- Anfangs- bedingte bestand Zuführungen und sonstige Endbestand der Periode in der Periode Auflösung Verbrauch Veränderungen der Periode TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR EWB 5.611 5.553 -1.523 -791 - 8.850 PWB 454 - -146 308 Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance und Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurden die Klassenbe- zeichnungen Staaten & supranationale Organisationen, (Industrie-)Unternehmen und Financial Institution (Un- terkategorie Insurance) benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Sovereigns & Supranationals und Insurance Finance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs- techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der Risikopositionswerte Risikogewicht (Standardansatz; in TEUR) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 291.391 348.835 10 4.591 4.591 20 126.985 123.169 35 749.514 749.534 50 186.051 186.051 70 - 4.834 75 735.699 698.709 100 466.515 445.128 150 26.484 26.379 1250 5 5 Sonstiges 113.705 113.705 Gesamt 2.700.940 2.700.940 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Trotz des Sicherungssy- stems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine Besicherung von -8-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Si- cherheitenstellung an die DZ BANK AG. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i. H. v. 0 EUR ver- bunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermit- telt: anzurechnendes Angewendete Methode Kontrahentenausfallrisiko TEUR Marktbewertungsmethode 1 -9-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den in- ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Summe der Kauf- und Ver- kaufsposition Wert der Risi- Risikopositions- Risikopositi- im Handels- koposition im Risikopositi- Risikopositions- wert (SA) onswert (IRB) buch Handelsbuch onswert (SA) wert (IRB) Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 010 020 030 040 050 060 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 1.812.342 - - - - - Australien 2.000 - - - - - Belgien 2.024 - - - - - Dänemark 45 - - - - - Frankreich 10.098 - - - - - Großbritannien 10.706 - - - - - Italien 226 - - - - - Jersey 883 - - - - - Kanada 1 - - - - - Kenia 1 - - - - - Kroatien 189 - - - - - Liechtenstein 1.000 - - - - - Luxembourg 44.960 - - - - - Niederlande 12.940 - - - - - Norwegen 3.163 - - - - - Österreich 6.127 - - - - - Schweiz 10.184 - - - - - Südafrika 317 - - - - - Türkei 366 - - - - - Ungarn 1 - - - - - USA 9.239 - - - - - sonstige 2 - - - - - 020 Summe 1.926.814 - - - - - - 10 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Eigenmittelanforderungen Gewichtungen davon: Allgemei- davon: Risiko- davon: Verbrie- der Eigenmit- Quote des anti- ne Kreditrisikopo- positionen im fungsrisikopo- telanforderun- zyklischen Kapi- sitionen Handelsbuch sitionen Summe gen talpuffers Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR % 070 080 090 100 110 120 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 85.573 - - 85.573 93,29 - Australien 160 - - 160 0,17 - Belgien 162 - - 162 0,18 - Dänemark 1 - - 1 - - Frankreich 584 - - 584 0,64 - Großbritannien 528 - - 528 0,58 - Italien 9 - - 9 0,01 - Jersey 71 - - 71 0,08 - Kanada - - - - - - Kenia - - - - - - Kroatien 8 - - 8 0,01 - Liechtenstein 28 - - 28 0,03 - Luxembourg 2.083 - - 2.083 2,27 0,250 Niederlande 761 - - 761 0,83 - Norwegen 30 - - 30 0,03 1,000 Österreich 258 - - 258 0,28 - Schweiz 759 - - 759 0,83 - Südafrika 15 - - 15 0,02 - Türkei 11 - - 11 0,01 - Ungarn - - - - - - USA 684 - - 684 0,75 - sonstige - - - - - - 020 Summe 91.725 - - 91.725 Die ausländischen Risikopositionen sind kleiner als 2% und wurden daher gem. Art. 2 Abs. 5 b der Del. VO (EU) Nr. 1152/2014 unserem Sitzland (Deutsch- land) zugeordnet. Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag (TEUR) 1.273.672 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) 0,01 030 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer (TEUR) 76 Marktrisiko (Art. 445) Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. - 11 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden sowie Beteiligungen außerhalb des genossenschaftlichen Verbundes. Die Be- teiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes, sowie der Vertiefung der ge- genseitigen Geschäftsbeziehungen und der Erzielung angemessener Erträge. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über den Umfang der stillen Reserven in den Beteiligungen gibt folgende Tabelle: beizulegender Gruppe von Beteiligungspositionen Buchwert Zeitwert Börsenwert TEUR TEUR TEUR Strategische Beteiligungen Börsengehandelte Positionen 405 502 502 Nicht börsengehandelte Positionen 22.425 24.702 Andere Beteiligungspositionen 2.970 2.970 2.970 Beteiligungen mit ausschließlicher Ge- winnerzielungsabsicht Andere Beteiligungspositionen 4.332 4.834 4.834 Die kumulierten Gewinne aus Beteiligungsverkäufen betrugen im Berichtszeitraum 2.461 TEUR. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristen- transformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. ./. 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR TEUR Summe -46.454 8.096 Das Zinsänderungsrisiko einschließlich Kursänderungsrisiken in festverzinslichen Wertpapieren wird in unse- rem Hause unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien sowie mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz ge- messen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: - Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. - Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. - Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. - 12 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario 1: DGRV 1 steigend Szenario 2: DGRV 2 fallend Szenario 3: DGRV 3 Drehung vorne steigend Szenario 4: DGRV 4 Drehung vorne fallend Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsergebnisses Erhöhung des Zinsergebnisses TEUR TEUR Szenario 1: 2.613 - Szenario 2: 956 - Szenario 3: 1.972 - Szenario 4: 544 - Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisi- kobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung - Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) - Bareinlagen in unserem Haus - Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten - Gold - Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand - Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen, deren externes Rating mit Bonitätsstufe 3 oder besser gleichgesetzt ist - Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind - Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen - an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich haupt- sächlich um - öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), - inländische Kreditinstitute - 13 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen mit Adressen aus dem Genossenschaftlichen FinanzVerbund eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteue- rung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, Forderungsklassen die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen Lebensversicherungen / finanzielle Sicherheiten TEUR TEUR Sonstige öffentliche Stellen 300 - Institute 6.000 - Mengengeschäft 29.253 7.736 Unternehmen 15.366 5.900 Ausgefallene Positionen 92 144 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Übersicht über belastete und unbelastete Vermögenswerte Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert belasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert belaste- genswerte ter Vermögenswerte davon: davon: Vermögenswerte, Vermögenswerte, die unbelastet für die unbelastet für eine Einstufung als eine Einstufung als EHQLA oder EHQLA oder HQLA infrage kä- HQLA infrage kä- men men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 050 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 205.551 - 040 Schuldverschreibungen 36.608 - 37.300 - 080 davon: von Finanzunternehmen begeben 36.608 - 37.300 - Meldebogen A - belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermö- Beizulegender Zeitwert unbela- genswerte steter Vermögenswerte davon: davon: EHQLA und HQLA EHQLA und HQLA TEUR TEUR TEUR TEUR 060 080 090 100 010 Vermögenswerte des meldenden Instituts 1.870.247 - 030 Eigenkapitalinstrumente 107.913 - 040 Schuldverschreibungen 218.430 - 225.097 - 050 davon: gedeckte Schuldverschreibungen 4.590 - 4.738 - 070 davon: von Staaten begeben 57.211 - 59.100 - 080 davon: von Finanzunternehmen begeben 105.011 - 106.787 - 090 davon: von Nichtfinanzunternehmen begeben 55.390 - 57.036 - 120 Sonstige Vermögenswerte 87.597 - - 14 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Meldebogen B - Entgegengenommene Sicherheiten Unbelastet Beizulegender Zeitwert belaste- Beizulegender Zeitwert entge- ter entgegengenommener Si- gengenommener zur Belastung cherheiten oder belasteter be- verfügbarer Sicherheiten oder gebener eigener Schuldver- begebener zur Belastung ver- schreibungen fügbarer eigener davon: davon: EHQLA und Vermögenswerte, HQLA die unbelastet für eine Einstufung als EHQLA oder HQLA infrage kä- men TEUR TEUR TEUR TEUR 010 030 040 060 130 vom meldenden Institut entgegengenommene Si- cherheiten - - 453.929 - 230 Sonstige entgegengenommene Sicherheiten - - 453.929 - 250 Summe der Vermögenswerte, entgegengenomme- nen Sicherheiten und begebenen eigenen Schuld- verschreibungen 211.214 - Meldebogen C - Belastungsquellen Kongruente Verbindlichkeiten, Belastete Vermögenswerte, ent- Eventualverbindlichkeiten oder gegengenommene Sicherheiten verliehene Wertpapiere und begebene eigene Schuld- verschreibungen außer gedeck- ten Schuldverschreibungen und forderungsunterlegten Wertpa- pieren TEUR TEUR 010 030 010 Buchwert ausgewählter finanzieller Verbindlichkei- ten 172.592 211.214 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2020 betrug 10,23 %. - 15 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus - Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln - der Besicherung von aufgenommenen Refinanzierungskrediten - der Besicherung von Derivategeschäften Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit - marktüblichen Rahmenverträgen - Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um 1,04 %-Punkte verändert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Ausweitung der Offenmarktgeschäfte sowie die Steigerun- gen im Bereich der Programmkredite und der damit verbundenen Abtretung von Forderungen. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung die- ser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2020 Name des Unternehmens VR-Bank Neu-Ulm eG Anwendungsebene Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert TEUR Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 2.167.000 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf- - sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz 2.199 ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi- kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 100 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) - Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui- 134.923 valenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei - der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen ('Transitional' Definition) 47.407 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 2.351.629 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2.216.956 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -350 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) 2.216.606 - 16 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) - Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte 100 (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode - Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem - geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) - (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) - Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate - (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene - Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivativen 100 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge- - schäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) - Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel - 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) - Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften - Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 458.276 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -323.353 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 134.923 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück- sichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi- - lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital 178.391 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 2.351.629 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 7,59 % Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Übergangsregelung Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö- 2.199 gens - 17 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus- genommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme- 2.216.955 ne Risikopositionen), davon: Risikopositionen des Handelsbuchs - Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 2.216.955 Gedeckte Schuldverschreibungen 4.591 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 163.528 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban- 10.657 ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge- genüber Staaten behandelt werden Institute 200.355 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 850.840 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 445.297 Unternehmen 317.277 Ausgefallene Positionen 11.630 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine 212.780 Kreditverpflichtungen sind) Vom Quick Fix nach Art. 500b haben wir keinen Gebrauch gemacht. Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech- nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz- struktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2020 7,59 % und lag damit auf dem Niveau des Vorjahres mit 7,60 %. - 18 -
Anhang I Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent VR-Bank Neu-Ulm eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht / GenG Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 14.447 9 Nennwert des Instruments 14.447 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 VR-Bank Neu-Ulm eG Betrag am Tag der Verordnung (EU) Offenlegung Nr. 575/2013 ver- weis auf Artikel Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 14.377 26 (1), 27, 28, 29 davon: Geschäftsguthaben 14.377 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 78.544 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 85.750 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des 0 486 (2) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft. 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem 0 84 CET1) . 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich 0 26 (2) aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 178.671 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende -242 36 (1) (b), 37 Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1) (c), 38 che, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um die Steuerschulden, wenn die Bedin- gungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzier- 0 33 (1) (a) ten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbe- 0 36 (1) (d), 40, 159 träge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt 0 32 (1) (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne 0 33 (1) (b) oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eige- nen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (ne- 0 36 (1) (e), 41 gativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- -38 36 (1) (f), 42 menten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (g), 44 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen -1-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (ne- gativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis strumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Fi- (3), 79 nanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufsposi- tionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikoge- 0 36 (1) (k) wicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternati- ve jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) che, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuer- schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer 0 48 (1) Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 36 (1) (i), 48 (1) (b) menten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanz- branche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a) ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten 0 36 (1) (l) Kernkapitals (negativer Betrag) 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Ab- 0 36 (1) (j) zug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) -280 insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 178.391 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als 0 Passiva eingestuft -2-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des 0 486 (3) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instru- 0 85, 86 mente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunterneh- men begeben worden sind und von Drittparteien gehalten wer- den 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 0 486 (3) Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassun- 0 gen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 52 (1) (b), 56 (a), 57 menten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (b), 58 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künst- lich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (c), 59, 60, 79 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs- positionen) (negativer Betrag) 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in In- 0 56 (d), 59, 79 strumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteili- gung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufs- positionen) (negativer Betrag) 41 In der EU: leeres Feld 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu 0 56 (e) bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals 0 (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 178.391 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des 12.937 486 (4) mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Ei- 0 87, 88 genmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthalte- ner Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden -3-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren 0 486 (4) Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 14.581 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 27.518 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instru- 0 63 (b) (i), 66 (a) 67 menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und 0 66 (b), 68 nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (ne- gativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (c), 69, 70, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesent- liche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenba- rer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 66 (d), 69, 79 des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unter- nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentli- che Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositio- nen) (negativer Betrag) 56 In der EU: leeres Feld 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) ins- 0 gesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 27.518 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 205.909 60 Gesamtrisikobetrag 1.273.672 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Ge- 14,01 92 (2) (a) samtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisi- 14,01 92 (2) (b) kobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtri- 16,17 92 (2) (c) sikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Min- 7,006 CRD 128, 129, 130, 133 destanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für sy- stemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 2,500 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,006 67 davon: Systemrisikopuffer 0,000 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder 0,000 CRD 131 andere systemrelevante Institute (A-SRI) -4-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel - Stand 31.12.2020 der VR-Bank Neu-Ulm eG 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als 8,01 CRD 128 Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstru- 4.675 36 (1) (h), 45, 46, 56 (c), 59, 60, 66 (c), 69, menten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das In- 70 stitut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten 0 36 (1) (i), 45, 48 des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprü- 0 36 (1), (c), 38, 48 che, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10%, verringert um entsprechende Steuer- schulden, wenn die Bedingungen nach Art. 38 (3) erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassun- 14.581 62 gen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 14.581 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassun- 0 62 gen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurtei- lungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen 0 62 auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf Internen Beurtei- lungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Aus- 0 484 (3), 486 (2) und (5) laufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 0 484 (3), 486 (2) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslauf- 0 484 (4), 486 (3) und (5) regelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag 0 484 (4), 486 (3) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufre- 12.937 484 (5), 486 (4) und (5) gelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag -24.274 484 (5), 486 (4) und (5) über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) -5-
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