Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Münchner Bank eG - Münchner Bank
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Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Münchner Bank eG Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. -1-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. Präambel 3 ............................................................................................................................................................................. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittel (Art. 437) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 4 ............................................................................................................................................................................. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 4 ............................................................................................................................................................................. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 9 Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................................................................................................. 9 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................................................................................. 12 ............................................................................................................................................................................. Operationelles Risiko (Art. 446) 12 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ............................................................................................................................................................................. 12 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ............................................................................................................................................................................. 12 ............................................................................................................................................................................. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 13 ............................................................................................................................................................................. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................................................................................................................................................. 14 ............................................................................................................................................................................. Verschuldung (Art. 451) 15 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit -2-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Unsere Risikomanagementziele, -strategien und -verfahren haben wir im Lagebericht dargestellt. Per 31.12.2017 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 66 Mio. €, die Auslastung lag bei 49 %. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungs- mandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt zwei; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate sechs und der Aufsichtsmandate drei. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr sieben Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dar- gestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es zwei Ad-hoc-Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorga- ben. Die Aufsichtsräte aus dem Mitarbeiterkreis werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewählt. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRR-konformen ver- traglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 370.953 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 65.233 - Gekündigte Geschäftsguthaben 30 - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 4.246 + Kreditrisikoanpassung 15.000 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 19.771 +/- Sonstige Anpassungen -4.051 = Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 332.164 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt -3-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope- rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittel- Risikopositionen anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) 135.762 Staaten oder Zentralbanken 1 Öffentliche Stellen 120 Institute 505 Unternehmen 46.388 Mengengeschäft 26.434 Durch Immobilien besichert 38.785 Ausgefallene Positionen 3.926 Gedeckte Schuldverschreibungen 238 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 7.400 Beteiligungen 10.157 Sonstige Positionen 1.808 Marktrisiken - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 16.080 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) - Eigenmittelanforderung insgesamt 151.842 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“: Als „notleidend“ werden Risikopositionen und Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Ver- tragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtli- chen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. -4-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 32.266 33.170 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 75.645 162.206 Öffentliche Stellen 17.749 17.771 Multilaterale Entwicklungsbanken 15.435 15.434 Internationale Organisationen 5.003 10.676 Institute 213.749 234.530 Unternehmen 734.903 766.124 davon: KMU 287.590 316.239 Mengengeschäft 756.589 782.638 davon: KMU 294.084 301.043 Durch Immobilien besichert 1.286.684 1.236.812 davon: KMU 508.901 500.375 Ausgefallene Positionen 40.627 40.105 Gedeckte Schuldverschreibungen 29.761 32.645 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 155.874 155.874 Beteiligungen 122.619 108.667 Sonstige Positionen 228.504 108.775 Gesamt 3.715.408 3.705.427 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 29.267 2.999 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 75.645 - - Öffentliche Stellen 17.749 - - Multilaterale Entwicklungsbanken - - 15.435 Internationale Organisationen - - 5.003 Institute 191.721 18.023 4.005 Unternehmen 688.867 24.337 21.699 Mengengeschäft 749.622 2.955 4.012 Durch Immobilien besichert 1.247.655 24.098 14.931 Ausgefallene Positionen 40.008 619 - Gedeckte Schuldverschreibungen 15.287 14.474 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 155.874 - - Beteiligungen 122.534 43 42 Sonstige Positionen 228.504 - - Gesamt 3.562.733 87.548 65.127 -5-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht- Nicht-Privatkunden Selbstständi- ge) davon davon davon davon Gesamt Gesamt KMU Branche Branche Branche TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Erbringung von Finanzdienst- Öffentliche Baugewerbe leistungen Verwaltung Staaten oder Zentralbanken - 32.266 - - 29.267 2.999 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 75.645 - - 1.091 74.424 Öffentliche Stellen - 17.749 - - 7.925 - Multilaterale Entwicklungsbanken - 15.435 - - 15.435 - Internationale Organisationen - 5.003 - - 5.003 - Institute - 213.749 - - 213.749 - Unternehmen 59.874 675.029 287.590 99.786 54.329 - Mengengeschäft 426.975 329.614 294.102 48.059 5.902 - Durch Immobilien besichert 417.212 869.472 508.900 20.416 31.952 - Ausgefallene Positionen 15.418 25.209 24.063 1.545 - - Gedeckte Schuldverschreibungen - 29.761 - - 29.761 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 155.874 - - 155.874 - Beteiligungen - 122.619 - - 47.672 - Sonstige Positionen - 228.504 - - 228.503 - Gesamt 919.479 2.795.929 1.114.655 169.806 826.463 77.423 davon davon davon davon Nicht-Privatkunden Branche Branche Branche Branche TEUR TEUR TEUR TEUR Interessenver- tretungen, Grundstücks- kirchliche und und Dienstleistungen sonstige Wohnungswese (einschl. freier religiöse Sonstige n Berufe) Vereinigungen Branchen Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - - 130 - Öffentliche Stellen - - 9.824 - Unternehmen 310.241 85.378 4.519 120.776 Mengengeschäft 40.489 112.414 2.761 119.989 Durch Immobilien besichert 597.656 104.213 16.241 98.994 Ausgefallene Positionen 10.392 8.706 - 4.566 Beteiligungen 68.254 1.837 - 4.856 Sonstige Positionen - - - 1 Gesamt 1.027.032 312.548 33.475 349.182 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht- Privatkunden. -6-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 29.267 - 2.999 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 12.436 30.094 33.115 Öffentliche Stellen 261 - 17.488 Multilaterale Entwicklungsbanken - 15.435 - Internationale Organisationen - - 5.003 Institute 161.386 16.491 35.872 Unternehmen 201.098 83.160 450.645 Mengengeschäft 311.336 62.321 382.932 Durch Immobilien besichert 108.584 93.696 1.084.404 Ausgefallene Positionen 11.000 1.080 28.547 Gedeckte Schuldverschreibungen 5.024 10.263 14.474 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 155.874 - - Beteiligungen 122.577 - 42 Sonstige Positionen 228.504 - - Gesamt 1.347.347 312.540 2.055.521 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein- zelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwert- berichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Unterjährig haben wir sicherge- stellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisi- kovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkenn- bar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. -7-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Nettozu- Eingänge Gesamt- führg./ auf inanspruch- Auflösung abgeschrie- nahme aus Bestand von Direkt- bene Wesentliche notleidenden Bestand Bestand Rück- EWB/Rück- abschrei- Forderun- Wirtschaftszweige Krediten EWB PWB stellungen stellungen bungen gen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Privatkunden 14.071 1.131 2 521 39 116 Firmenkunden 27.637 3.312 472 1.879 42 54 davon Handels- vermittlung und Großhandel (ohne Handel mit KFZ) 3.400 540 377 508 - - davon Gastgewerbe 5.113 499 - 39 8 5 davon Grundstücks- und Wohnungswesen 13.920 700 - 62 - - sonstige Branchen 5.204 1.573 95 1.270 34 49 Summe - 81 170 Dargestellt werden die Branchen, die einen Anteil von mindestens 10 % der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten haben. Entwicklung der Risikovorsorge: wechselkurs- Anfangs- bedingte bestand Zuführungen und sonstige Endbestand der Periode in der Periode Auflösung Verbrauch Veränderungen der Periode TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR EWB 6.423 2.209 -3.373 -816 - 4.443 Rückstellungen 620 6 -152 - - 474 PWB 1.072 24 - 1.096 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's und Moody's nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurde die Klassenbezeichnung Govern- ments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurde die Klassenbezeichnung Staaten & supranationale Or- ganisationen benannt. -8-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs- techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der Risikopositionswerte Risikogewicht (Standardansatz; in TEUR) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 523.944 556.114 10 29.761 29.761 20 58.051 59.117 35 805.847 805.847 50 514.517 514.517 70 - 6.668 75 756.589 728.702 100 845.346 833.958 150 22.585 21.956 250 2.894 2.894 Sonstiges 155.874 155.874 Gesamt 3.715.408 3.715.408 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungs- systems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Herein- nahme von Sicherheiten. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmä- ßig überprüft wird, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negati- ven Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Markt- werten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherheitenstellung. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i. H. v. insgesamt 389 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Anga- ben. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermit- telt: anzurechnendes Angewendete Methode Kontrahentenausfallrisiko TEUR Marktbewertungsmethode 2.205 Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den in- ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). -9-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Summe der Kauf- und Ver- kaufsposition Wert der Risi- Risikopositions- Risikopositi- im Handels- koposition im Risikopositi- Risikopositions- wert (SA) onswert (IRB) buch Handelsbuch onswert (SA) wert (IRB) Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 010 020 030 040 050 060 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 2.799.435 - - - - - Argentinien 85 - - - - - Australien 1 - - - - - Belgien 4 - - - - - Brasilien 3 - - - - - Chile 3 - - - - - China, Volksrepublik 2.950 - - - - - Dänemark 9.551 - - - - - Ecuador 10 - - - - - Finnland 3.509 - - - - - Frankreich 17.389 - - - - - Griechenland 124 - - - - - Großbritannien 3.374 - - - - - Hongkong 1 - - - - - Irland 147 - - - - - Israel 446 - - - - - Italien 380 - - - - - Liechtenstein 186 - - - - - Luxemburg 18.253 - - - - - Malta 7 - - - - - Neuseeland 264 - - - - - Niederlande 9.524 - - - - - Österreich 2.006 - - - - - Portugal 2 - - - - - Rumänien 776 - - - - - Russische Föderation 542 - - - - - Schweden 125 - - - - - Schweiz 19.541 - - - - - Slowenien 1 - - - - - Spanien 401 - - - - - Südafrika 65 - - - - - Tschechische Republik 3 - - - - - Ungarn 4 - - - - - Vereinigte Arabische Emirate 4 - - - - - Vereinigte Staaten 15.697 - - - - - - 10 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG 020 Summe 2.904.813 - - - - - Eigenmittelanforderungen Gewichtungen davon: Allgemei- davon: Risiko- davon: Verbrie- der Eigenmit- Quote des anti- ne Kreditrisikopo- positionen im fungsrisikopo- telanforderun- zyklischen Kapi- sitionen Handelsbuch sitionen Summe gen talpuffers Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR % 070 080 090 100 110 120 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 130.826 - - 130.826 96,81 - Argentinien 2 - - 2 - - Australien - - - - - - Belgien - - - - - - Brasilien - - - - - - Chile - - - - - - China, Volksrepublik 132 - - 132 0,10 - Dänemark 419 - - 419 0,31 - Ecuador 1 - - 1 - - Finnland 28 - - 28 0,02 - Frankreich 341 - - 341 0,25 - Griechenland 7 - - 7 0,01 - Großbritannien 131 - - 131 0,10 - Hongkong - - - - - 1,250 Irland 4 - - 4 - - Israel 22 - - 22 0,02 - Italien 11 - - 11 0,01 - Liechtenstein 8 - - 8 0,01 - Luxemburg 923 - - 923 0,68 - Malta - - - - - - Neuseeland 16 - - 16 0,01 - Niederlande 522 - - 522 0,39 - Österreich 136 - - 136 0,10 - Portugal - - - - - - Rumänien 35 - - 35 0,03 - Russische Föderation 15 - - 15 0,01 - Schweden 7 - - 7 0,01 2,000 Schweiz 1.034 - - 1.034 0,76 - Slowenien - - - - - - Spanien 24 - - 24 0,02 - Südafrika 3 - - 3 - - Tschechische Republik - - - - - 0,500 Ungarn - - - - - - Vereinigte Arabische Emirate - - - - - - Vereinigte Staaten 486 - - 486 0,36 - 020 Summe 135.133 - - 135.133 - 11 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag (TEUR) 1.898.022 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) 0,00 030 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer (TEUR) 2 Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorge- gebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittel- anforderung TEUR Fremdwährungsrisikoposition 134 Summe 134 Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossen- schaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Betei- ligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: beizulegender Verbundbeteiligungen Buchwert Zeitwert Börsenwert TEUR TEUR TEUR Strategische Beteiligungen Nicht börsengehandelte Positionen 52.409 56.744 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko resultiert aus der Fristentransformation. Bezogen auf unsere Risikotragfähigkeitsberechnung zum 31.12.2017 sind in Kombination mit dem Bewertungsergebnis im Eigengeschäft kurzfristig steigende Zinsen das Risikoszenario unserer Hauses. Langfristig stellen fallende Zinsen unser Risikoszenario dar. Das Zinsänderungsrisiko betrachten wir regelmäßig im Rahmen der Cashflow-Steuerung, hierbei wird insbe- sondere eine barwertige Betrachtung vorgenommen. Darüber hinaus messen wir das periodische Zinsände- rungsrisiko vierteljährlich im Rahmen unseres Risikotragfähigkeitsprozesses unter Berücksichtigung des dann jeweils relevanten Betrachtungszeitraums. - 12 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Hierbei liegen folgende Schlüsselannahmen zu Grunde: - Unser Zinsbuch umfasst alle fest und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außer- bilanziellen Positionen. - Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. - Zinstragende Positionen in Fonds werden über die Duration berücksichtigt. - Positionen mit unbestimmter Laufzeit werden gemäß den institutsintern definierten Mischungsverhältnis- sen, die auf einer Zukunftsanalyse basieren, berücksichtigt. Zum 31.12.2017 lag unter Berücksichtigung des aufsichtsrechtlich relevanten ad hoc Zinsschocks (-200BP / +200BP) folgendes barwertige Zinsänderungsrisiko vor: Ad hoc - Zinsshift um -200 BP: Erhöhung des Barwerts um ca. 10.551 TEUR Ad hoc - Zinsshift um +200 BP: Reduzierung des Barwerts um ca. 45.309 TEUR Aufgrund der Berücksichtigung der Kappung im Szenario fallender Zinsen bei null ist davon auszugehen, dass unser barwertiges Zinsänderungsrisiko bei fallenden Zinsen tatsächlich deutlich höher, als der oben ausge- wiesene Wert ist. Für die periodische Messung des Zinsänderungsrisikos legen wir folgende Schlüsselannahmen zu Grunde: - Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivposten leiten wir aus unserer zukunftsorientierten Ermittlung der gleitenden Durchschnitte ab. - Die Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. - Wir ermitteln das Zinsänderungsrisiko unter Berücksichtigung unserer Wachstumsplanung. Zur Ermittlung des periodischen Zinsrisikos setzten wir die regelmäßig durch den BVR validierten VR-Zins- szenarien ein. Zum 31.12.2017 ergab sich somit bei steigenden Zinsen bezogen auf einen Betrachtungszeit- raum in Höhe von 12 Monaten ein Zinsänderungsrisiko in Höhe von ca. 4.157 TEUR. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung - Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) - Bareinlagen in unserem Haus - Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten - an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich haupt- sächlich um - öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), - inländische Kreditinstitute, Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. - 13 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, Forderungsklassen die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen / Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten TEUR TEUR Mengengeschäft 13.446 14.441 Unternehmen 2.629 8.020 Ausgefallene Positionen 785 584 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert Beizulegender Zeitwert Buchwerte der belasteten der belasteten Vermö- Buchwert der unbelaste- der unbelasteten Vermö- Vermögenswerte genswerte ten Vermögenswerte genswerte TEUR TEUR TEUR TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts 95.086 3.016.201 Aktieninstrumente - - 263.677 270.875 Schuldtitel 8.159 8.278 309.993 310.261 sonstige Vermö- - 139.935 genswerte Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Si- Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Si- cherheiten bzw. ausgegebenen eigenen cherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Schuldtitel, die zur Belastung infrage kom- TEUR men TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten - - Aktieninstrumente - - Schuldtitel - - Sonstige Vermögenswerte - - Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS - 51 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventual- Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten verbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wert- und andere ausgegebene Schuldtitel als be- papiere lastete Pfandbriefe und ABS TEUR TEUR Buchwert ausgewählter Verbind- lichkeiten 88.497 94.454 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.17 betrug 2,80 %. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen För- dermitteln sowie den Sicherheiten für Wertpapierleihegeschäfte. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen und Besicherungsvereinbarungen. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um -1,16 Prozentpunkte verän- dert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf den Rückgang bei den Weiterleitungskrediten aus öffentli- chen Fördermitteln und aus der Freigabe von Wertpapieren aus dem Sicherheitendepot für Wertpapierleihe und Bundesbank. - 14 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung die- ser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2017 Name des Unternehmens Münchner Bank eG Anwendungsebene Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert TEUR Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 3.133.271 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf- - sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz -43 ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi- kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen ist) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 2.093 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) - Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui- 174.468 valenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei - der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen ('Fully-phased-in' Definition) -1.727 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 3.308.062 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 3.132.408 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -907 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) 3.131.501 Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 319 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte 1.774 (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode - Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem - geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) - (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) - Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate - (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene - Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivativen 2.093 - 15 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge- - schäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) - Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel - 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) - Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften - Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 564.971 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -390.503 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 174.468 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück- sichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi- - lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital 274.653 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 3.308.062 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 8,30 % Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö- -43 gens Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus- genommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme- 3.132.409 ne Risikopositionen), davon: Risikopositionen im Handelsbuch - Risikopositionen im Anlagebuch, davon: 3.132.409 Gedeckte Schuldverschreibungen 29.761 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 40.318 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban- 100.610 ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge- genüber Staaten behandelt werden Institute 194.370 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 1.204.193 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 455.263 Unternehmen 561.424 Ausgefallene Positionen 39.472 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine 506.998 Kreditverpflichtungen sind) - 16 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017 der Münchner Bank eG Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech- nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz- struktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2017 8,30 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: - bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht - Derivategeschäft - Änderungen in der Kernkapitalausstattung Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von 29.290 TEUR und in der Gesamtrisikopo- sitionsmessgröße in Höhe von - 27.626 TEUR ergeben. Dies beinhaltet hauptsächlich die Zuführung zu den Rücklagen, dem Rückgang des Derivatevolumens und den geringeren Bürgschaftsverbindlichkeiten. - 17 -
Anhang I Geschäftsguthaben (CET1) (1) 1 Emittent Münchner Bank eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 68.678 9 Nennwert des Instruments 68.678 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben Seite 1 von 1
Anhang I Nachrangige Verbindlichkeiten VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede und Sonderklausel (1) 1 Emittent Münchner Bank eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 24.720 9 Nennwert des Instruments 26.748 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12/2011 - 03/2014 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 02/2019 - 10/2028 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Tilgung zum Nominalbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,25 - 4,75 % 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) teilweise diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) teilweise diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben Nominalbetrag Anrechenbarer Betrag Laufzeitband (Ausgabedatum) Zinssatz Laufzeitende TEUR TEUR 21.02.2012 - 31.05.2012 3,250% 2019 1.628 413 15.04.2012 3,500% 2019 70 18 14.12.2011 4,750% 2021 2.500 1.980 15.11.2012 4,175% 2022 10.000 9.759 02.10.2013 3,620% 2023 500 500 16.10.2013 3,700% 2023 550 550 10.03.2014 3,380% 2024 1.000 1.000 31.07.2013 4,370% 2025 10.000 10.000 02.10.2013 4,030% 2028 500 500 Seite 1 von 1
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017 Münchner Bank eG (A) (B) (C) Betrag am Tag Verweis auf Beträge; die der der Offenlegung Artikel in der Behandlung vor EU Verord- der Verordnung nung (EU) (EU) Nr. 575/2013 Nr. unterliegen oder 575/2013 vorgeschriebener Restbetrag ge- mäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in TEUR in TEUR Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 74.566 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 68.678 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 4 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rückla- 148.490 26 (1) gen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungs- standards 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 52.500 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüg- 0 486 (2) lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech- nung auf das CET1 ausläuft. Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. 0 483 (2) Januar 2018 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsoli- 0 84, 479, 480 diertem CET1) . 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, ab- 0 26 (2) züglich aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpas- 275.560 sungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entspre- -907 36 (1) (b), 37 472 (4) chende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) ansprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporä- ren Differenzen resultieren (verringert um die Steuer- schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 er- füllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbi- 0 33 (a) lanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungs- strömen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) Verlustbeträge -1-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017 der Münchner Bank eG 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Akti- 0 32 (1) va ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Ge- 0 33 (b) winne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert be- werteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusa- 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) ge (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige- 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) nen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Be- trag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe- teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) menten des harten Kernkapitals von Unternehmen der (3), 79, 472 (10) Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechen- barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter- (b), 49 (1) bis nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine (3), 79, 470, 472 wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüg- (11) lich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Be- trag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risi- 0 36 (1) (k) kogewicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanz- 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 sektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 472 (5) (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um ent- sprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (ne- 0 48 (1) gativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen (11) der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentli- che Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resul- 472 (5) tieren -2-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017 der Münchner Bank eG 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Be- 0 36 (1) (a), 472 (3) trag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des 0 36 (1) (l) harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in 0 Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unter- liegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit 0 nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder 0 481 hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapi- 0 36 (1) (j) tals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals -907 (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 274.653 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstan- 0 dards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstan- 0 dards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüg- 0 486 (3) lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech- nung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. 0 483 (3) Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende 0 85, 86, 480 Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 0 486 (3) deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen An- 0 passungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige- 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) nen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negati- ver Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapi- 0 56 (b), 58, 475 (3) tals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhö- hen (negativer Betrag) -3-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017 der Münchner Bank eG 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) menten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentli- che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre- chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) menten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentli- che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre- chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka- 0 pitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR- Behandlung und Behandlungen während der Über- gangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Ab- 472 (8), 472 (9), zug zu bringende Posten während der Übergangszeit 472 (10) (a), gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 472 (11) (a) (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. mate- rielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögens- werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Ab- zug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Über- kreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungska- pitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligun- gen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbran- che usw.) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender 0 467, 468, 481 oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... 0 481 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in 0 56 (e) Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka- 0 pitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 274.653 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 22.740 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüg- 19.771 486 (4) lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech- nung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. 0 483 (4) Januar 2018 -4-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017 der Münchner Bank eG 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifi- 0 87, 88, 480 zierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1- Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 0 486 (4) deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 15.000 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassun- 57.511 gen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige- 0 63 (b) (i), 66 (a) 67, 477 (2) nen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachran- gigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und 0 66 (b), 68, 477 (3) nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanz- branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmit- tel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar- lehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (nega-tiver Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestim- 0 mungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestan- 0 den und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar- lehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in 0 Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbe- 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), träge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu 472 (8) (a), 472 bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. (9), 472 (10) (a), 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 472 (11) (a) (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. mate- rielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögens- werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.) 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbe- 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) träge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Ab- (a) zug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -5-
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