Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Münchner Bank eG - Münchner Bank

Die Seite wird erstellt Malte Schindler
 
WEITER LESEN
Bericht zur Erfüllung der
                                          Offenlegungsanforderungen
                                        nach Art. 435 bis 455 CRR der

                                                     Münchner Bank eG

                            Angaben für das Geschäftsjahr 2017 (Stichtag 31.12.2017)

Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.

                                                                      -1-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
    der Münchner Bank eG

                                                           Inhaltsverzeichnis

.............................................................................................................................................................................
    Präambel                                                                                                                                           3

.............................................................................................................................................................................
    Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)                                                                                                      3

.............................................................................................................................................................................
    Eigenmittel (Art. 437)                                                                                                                             3

.............................................................................................................................................................................
    Eigenmittelanforderungen (Art. 438)                                                                                                                4

.............................................................................................................................................................................
    Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)                                                                                                                 4

.............................................................................................................................................................................
    Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)                                                                                                                9

    Kapitalpuffer (Art. 440)
.............................................................................................................................................................................
                                                                                                                                                       9

    Marktrisiko (Art. 445)
.............................................................................................................................................................................
                                                                                                                                                     12

.............................................................................................................................................................................
    Operationelles Risiko (Art. 446)                                                                                                                 12

    Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
.............................................................................................................................................................................
                                                                                                                                                     12

    Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
.............................................................................................................................................................................
                                                                                                                                                     12

.............................................................................................................................................................................
    Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)                                                                                                  13

.............................................................................................................................................................................
    Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)                                                                                        13

    Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
.............................................................................................................................................................................
                                                                                                                                                     14

.............................................................................................................................................................................
    Verschuldung (Art. 451)                                                                                                                          15

    Anhang

    I. Offenlegung der Kapitalinstrumente

    II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit

                                                                             -2-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen
werden.

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Unsere Risikomanagementziele, -strategien und -verfahren haben wir im Lagebericht dargestellt.

Per 31.12.2017 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 66 Mio. €, die Auslastung lag bei 49 %.

Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungs-
mandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt zwei; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl
der Leitungsmandate sechs und der Aufsichtsmandate drei. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs.
2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.

Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer
Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im
vergangenen Jahr sieben Sitzungen statt.

Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein
Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dar-
gestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich
weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es zwei Ad-hoc-Berichterstattungen.

Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand-
lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorga-
ben. Die Aufsichtsräte aus dem Mitarbeiterkreis werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewählt.

Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRR-konformen ver-
traglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt.
Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.

Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der
Übergangszeit“) detailliert dargestellt:

     Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel             TEUR

     Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)                                               370.953
     Korrekturen / Anpassungen
     - Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.*                         65.233
     - Gekündigte Geschäftsguthaben                                                                        30
     - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital                                                            4.246
     + Kreditrisikoanpassung                                                                          15.000
     + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)                                  19.771
     +/- Sonstige Anpassungen                                                                          -4.051
= Aufsichtsrechtliche Eigenmittel                                                                    332.164
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt

                                                                     -3-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope-
rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
                                                                                               Eigenmittel-
   Risikopositionen                                                                           anforderungen
                                                                                                  TEUR
   Kreditrisiken (Standardansatz)                                                                    135.762
   Staaten oder Zentralbanken                                                                                 1
   Öffentliche Stellen                                                                                   120
   Institute                                                                                             505
   Unternehmen                                                                                        46.388
   Mengengeschäft                                                                                     26.434
   Durch Immobilien besichert                                                                         38.785
   Ausgefallene Positionen                                                                             3.926
   Gedeckte Schuldverschreibungen                                                                        238
   Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)                                                             7.400
   Beteiligungen                                                                                      10.157
   Sonstige Positionen                                                                                 1.808
   Marktrisiken                                                                                               -
   Operationelle Risiken
   Basisindikatoransatz für operationelle Risiken                                                     16.080
   Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)                                            -
   Eigenmittelanforderung insgesamt                                                                  151.842

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“:
Als „notleidend“ werden Risikopositionen und Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Ver-
tragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für
solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtli-
chen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“
verwenden wir nicht.

                                                    -4-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen                                                          Gesamtwert         Durchschnittsbetrag
                                                                            TEUR                   TEUR
Staaten oder Zentralbanken                                                        32.266                  33.170
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften                                       75.645                 162.206
Öffentliche Stellen                                                               17.749                  17.771
Multilaterale Entwicklungsbanken                                                  15.435                  15.434
Internationale Organisationen                                                       5.003                 10.676
Institute                                                                        213.749                 234.530
Unternehmen                                                                      734.903                 766.124
   davon: KMU                                                                    287.590                 316.239
Mengengeschäft                                                                   756.589                 782.638
   davon: KMU                                                                    294.084                 301.043
Durch Immobilien besichert                                                     1.286.684               1.236.812
   davon: KMU                                                                    508.901                 500.375
Ausgefallene Positionen                                                           40.627                  40.105
Gedeckte Schuldverschreibungen                                                    29.761                  32.645
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)                                          155.874                 155.874
Beteiligungen                                                                    122.619                 108.667
Sonstige Positionen                                                              228.504                 108.775
Gesamt                                                                         3.715.408               3.705.427

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten

                                       Deutschland           EU               Nicht-EU
                                         Gesamt             Gesamt             Gesamt
                                          TEUR               TEUR               TEUR
Staaten oder Zentralbanken                  29.267             2.999                     -
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften                       75.645                    -                  -
Öffentliche Stellen                         17.749                    -                  -
Multilaterale Entwicklungsbanken                  -                   -          15.435
Internationale Organisationen                     -                   -           5.003
Institute                                  191.721            18.023              4.005
Unternehmen                                688.867            24.337             21.699
Mengengeschäft                             749.622             2.955              4.012
Durch Immobilien besichert               1.247.655            24.098             14.931
Ausgefallene Positionen                     40.008                619                    -
Gedeckte Schuldverschreibungen              15.287            14.474                     -
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)                              155.874                    -                  -
Beteiligungen                              122.534                   43                 42
Sonstige Positionen                        228.504                    -                  -
Gesamt                                   3.562.733            87.548             65.127

                                                      -5-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien

                                    Privatkunden
                                       (Nicht-
                                                                                   Nicht-Privatkunden
                                    Selbstständi-
                                         ge)
                                                                           davon           davon              davon        davon
                                       Gesamt             Gesamt           KMU            Branche           Branche       Branche
                                        TEUR               TEUR            TEUR            TEUR               TEUR         TEUR
                                                                                                         Erbringung
                                                                                                         von
                                                                                                         Finanzdienst- Öffentliche
                                                                                        Baugewerbe       leistungen    Verwaltung
Staaten oder Zentralbanken                        -        32.266                  -                -        29.267         2.999
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften                             -        75.645                  -                -         1.091        74.424
Öffentliche Stellen                               -        17.749                  -                -         7.925                  -
Multilaterale Entwicklungsbanken                  -        15.435                  -                -        15.435                  -
Internationale Organisationen                     -         5.003                  -                -         5.003                  -
Institute                                         -       213.749                  -                -       213.749                  -
Unternehmen                              59.874           675.029      287.590             99.786            54.329                  -
Mengengeschäft                         426.975            329.614      294.102             48.059             5.902                  -
Durch Immobilien besichert             417.212            869.472      508.900             20.416            31.952                  -
Ausgefallene Positionen                  15.418            25.209          24.063           1.545                     -              -
Gedeckte Schuldverschreibungen                    -        29.761                  -                -        29.761                  -
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)                                     -       155.874                  -                -       155.874                  -
Beteiligungen                                     -       122.619                  -                -        47.672                  -
Sonstige Positionen                               -       228.504                  -                -       228.503                  -
Gesamt                                 919.479 2.795.929 1.114.655                        169.806           826.463        77.423

                                         davon               davon       davon                           davon
Nicht-Privatkunden
                                        Branche             Branche    Branche                          Branche
                                         TEUR                TEUR        TEUR                            TEUR
                                                                  Interessenver-
                                                                  tretungen,
                                    Grundstücks-                  kirchliche und
                                    und          Dienstleistungen sonstige
                                    Wohnungswese (einschl. freier religiöse                     Sonstige
                                    n            Berufe)          Vereinigungen                 Branchen
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften                                 -                -                 130                      -
Öffentliche Stellen                                   -                -                9.824                     -
Unternehmen                              310.241                 85.378                 4.519            120.776
Mengengeschäft                             40.489               112.414                 2.761            119.989
Durch Immobilien besichert               597.656                104.213                16.241             98.994
Ausgefallene Positionen                    10.392                  8.706                    -              4.566
Beteiligungen                              68.254                  1.837                    -              4.856
Sonstige Positionen                                   -                -                    -                     1
Gesamt                                 1.027.032                312.548                33.475            349.182

Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-
Privatkunden.

                                                          -6-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Risikopositionen nach Restlaufzeiten

                                             < 1 Jahr               1 bis 5 Jahre           > 5 Jahre
                                              TEUR                      TEUR                  TEUR
Staaten oder Zentralbanken                               29.267                     -                    2.999
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften                                    12.436                30.094                   33.115
Öffentliche Stellen                                           261                   -                   17.488
Multilaterale Entwicklungsbanken                                -              15.435                        -
Internationale Organisationen                                   -                   -                    5.003
Institute                                               161.386                16.491                   35.872
Unternehmen                                             201.098                83.160              450.645
Mengengeschäft                                          311.336                62.321              382.932
Durch Immobilien besichert                              108.584                93.696            1.084.404
Ausgefallene Positionen                                  11.000                 1.080                   28.547
Gedeckte Schuldverschreibungen                            5.024                10.263                   14.474
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)                                           155.874                     -                        -
Beteiligungen                                           122.577                     -                      42
Sonstige Positionen                                     228.504                     -                        -
Gesamt                                             1.347.347                 312.540             2.055.521

Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip.
Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein-
zelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwert-
berichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Unterjährig haben wir sicherge-
stellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisi-
kovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkenn-
bar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.

                                                        -7-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:

                                                                                   Nettozu-                     Eingänge
                       Gesamt-                                                      führg./                        auf
                     inanspruch-                                                  Auflösung                    abgeschrie-
                      nahme aus                                    Bestand            von       Direkt-           bene
   Wesentliche       notleidenden     Bestand      Bestand          Rück-        EWB/Rück-     abschrei-        Forderun-
 Wirtschaftszweige     Krediten        EWB           PWB          stellungen      stellungen    bungen             gen
                         TEUR          TEUR         TEUR             TEUR            TEUR        TEUR             TEUR
Privatkunden            14.071            1.131                              2         521            39               116
Firmenkunden            27.637            3.312                        472           1.879            42               54
davon Handels-
vermittlung und
Großhandel
(ohne Handel mit
KFZ)                      3.400            540                         377             508                 -             -
davon
Gastgewerbe               5.113            499                               -           39            8                5
davon
Grundstücks- und
Wohnungswesen           13.920             700                               -           62                -             -
sonstige
Branchen                  5.204           1.573                          95          1.270            34               49
Summe                                                        -                                        81               170
Dargestellt werden die Branchen, die einen Anteil von mindestens 10 % der Gesamtinanspruchnahme aus
notleidenden Krediten haben.

Entwicklung der Risikovorsorge:

                                                                                                    wechselkurs-
                         Anfangs-                                                                     bedingte
                         bestand            Zuführungen                                             und sonstige         Endbestand
                        der Periode        in der Periode        Auflösung         Verbrauch       Veränderungen         der Periode
                          TEUR                 TEUR               TEUR              TEUR               TEUR                TEUR
EWB                            6.423              2.209              -3.373              -816                      -           4.443
Rückstellungen                      620                6               -152                    -                   -             474
PWB                            1.072                  24                     -                                                 1.096

Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's
und Moody's nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurde die Klassenbezeichnung Govern-
ments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurde die Klassenbezeichnung Staaten & supranationale Or-
ganisationen benannt.

                                                             -8-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs-
techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:

                                                 Gesamtsumme der Risikopositionswerte
    Risikogewicht                                      (Standardansatz; in TEUR)
        in %                   vor Kreditrisikominderung                                nach Kreditrisikominderung

         0                                523.944                                                  556.114
         10                                29.761                                                    29.761
         20                                58.051                                                    59.117
         35                               805.847                                                  805.847
         50                               514.517                                                  514.517
         70                                        -                                                  6.668
         75                               756.589                                                  728.702
        100                               845.346                                                  833.958
        150                                22.585                                                    21.956
        250                                  2.894                                                    2.894
    Sonstiges                             155.874                                                  155.874
     Gesamt                             3.715.408                                                3.715.408
     Abzug von
  den Eigenmitteln                                 -                                                        -

Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen
Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungs-
systems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert
und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Herein-
nahme von Sicherheiten. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen
Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmä-
ßig überprüft wird, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ
BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negati-
ven Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Markt-
werten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherheitenstellung.

Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i. H. v. insgesamt
389 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Anga-
ben.

Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende
Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermit-
telt:
                                                                    anzurechnendes
   Angewendete Methode                                           Kontrahentenausfallrisiko
                                                                         TEUR

   Marktbewertungsmethode                                                      2.205

Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko
eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den in-
ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

                                                           -9-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
                                Allgemeine Kreditrisikopositionen   Risikoposition im Handelsbuch        Verbriefungsrisikoposition
                                                                     Summe der
                                                                    Kauf- und Ver-
                                                                    kaufsposition    Wert der Risi-
                                Risikopositions-    Risikopositi-    im Handels-     koposition im     Risikopositi-   Risikopositions-
                                   wert (SA)       onswert (IRB)         buch        Handelsbuch      onswert (SA)       wert (IRB)
 Zeile                               TEUR             TEUR              TEUR            TEUR             TEUR               TEUR
                                        010             020              030             040               050              060
         Aufschlüsselung
  010    nach Ländern

         Deutschland               2.799.435                   -                -                -                 -                  -
         Argentinien                          85               -                -                -                 -                  -
         Australien                           1                -                -                -                 -                  -
         Belgien                              4                -                -                -                 -                  -
         Brasilien                            3                -                -                -                 -                  -
         Chile                                3                -                -                -                 -                  -
         China, Volksrepublik            2.950                 -                -                -                 -                  -
         Dänemark                        9.551                 -                -                -                 -                  -
         Ecuador                              10               -                -                -                 -                  -
         Finnland                        3.509                 -                -                -                 -                  -
         Frankreich                    17.389                  -                -                -                 -                  -
         Griechenland                      124                 -                -                -                 -                  -
         Großbritannien                  3.374                 -                -                -                 -                  -
         Hongkong                             1                -                -                -                 -                  -
         Irland                            147                 -                -                -                 -                  -
         Israel                            446                 -                -                -                 -                  -
         Italien                           380                 -                -                -                 -                  -
         Liechtenstein                     186                 -                -                -                 -                  -
         Luxemburg                     18.253                  -                -                -                 -                  -
         Malta                                7                -                -                -                 -                  -
         Neuseeland                        264                 -                -                -                 -                  -
         Niederlande                     9.524                 -                -                -                 -                  -
         Österreich                      2.006                 -                -                -                 -                  -
         Portugal                             2                -                -                -                 -                  -
         Rumänien                          776                 -                -                -                 -                  -
         Russische
         Föderation                        542                 -                -                -                 -                  -
         Schweden                          125                 -                -                -                 -                  -
         Schweiz                       19.541                  -                -                -                 -                  -
         Slowenien                            1                -                -                -                 -                  -
         Spanien                           401                 -                -                -                 -                  -
         Südafrika                            65               -                -                -                 -                  -
         Tschechische
         Republik                             3                -                -                -                 -                  -
         Ungarn                               4                -                -                -                 -                  -
         Vereinigte Arabische
         Emirate                              4                -                -                -                 -                  -
         Vereinigte Staaten            15.697                  -                -                -                 -                  -

                                                               - 10 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

  020    Summe                     2.904.813                 -                -           -               -                  -
                                                   Eigenmittelanforderungen
                                                                                              Gewichtungen
                                davon: Allgemei- davon: Risiko- davon: Verbrie-               der Eigenmit-    Quote des anti-
                                ne Kreditrisikopo- positionen im fungsrisikopo-               telanforderun-   zyklischen Kapi-
                                    sitionen       Handelsbuch      sitionen      Summe            gen            talpuffers
 Zeile                               TEUR             TEUR           TEUR          TEUR                               %
                                       070              080            090          100            110               120
         Aufschlüsselung
  010    nach Ländern

         Deutschland                 130.826                 -                -   130.826           96,81                    -
         Argentinien                         2               -                -           2               -                  -
         Australien                           -              -                -           -               -                  -
         Belgien                              -              -                -           -               -                  -
         Brasilien                            -              -                -           -               -                  -
         Chile                                -              -                -           -               -                  -
         China, Volksrepublik             132                -                -      132              0,10                   -
         Dänemark                         419                -                -      419              0,31                   -
         Ecuador                             1               -                -           1               -                  -
         Finnland                           28               -                -       28              0,02                   -
         Frankreich                       341                -                -      341              0,25                   -
         Griechenland                        7               -                -           7           0,01                   -
         Großbritannien                   131                -                -      131              0,10                   -
         Hongkong                             -              -                -           -               -            1,250
         Irland                              4               -                -           4               -                  -
         Israel                             22               -                -       22              0,02                   -
         Italien                            11               -                -       11              0,01                   -
         Liechtenstein                       8               -                -           8           0,01                   -
         Luxemburg                        923                -                -      923              0,68                   -
         Malta                                -              -                -           -               -                  -
         Neuseeland                         16               -                -       16              0,01                   -
         Niederlande                      522                -                -      522              0,39                   -
         Österreich                       136                -                -      136              0,10                   -
         Portugal                             -              -                -           -               -                  -
         Rumänien                           35               -                -       35              0,03                   -
         Russische
         Föderation                         15               -                -       15              0,01                   -
         Schweden                            7               -                -           7           0,01             2,000
         Schweiz                        1.034                -                -     1.034             0,76                   -
         Slowenien                            -              -                -           -               -                  -
         Spanien                            24               -                -       24              0,02                   -
         Südafrika                           3               -                -           3               -                  -
         Tschechische
         Republik                             -              -                -           -               -            0,500
         Ungarn                               -              -                -           -               -                  -
         Vereinigte Arabische
         Emirate                              -              -                -           -               -                  -
         Vereinigte Staaten               486                -                -      486              0,36                   -
  020    Summe                       135.133                 -                -   135.133

                                                            - 11 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers

 Zeile                                                                                              Spalte
                                                                                                     010
 010     Gesamtforderungsbetrag (TEUR)                                                                       1.898.022
 020     Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%)                                          0,00
 030     Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer (TEUR)                                               2

Marktrisiko (Art. 445)
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorge-
gebenen Standardmethoden.
Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie
folgt dar:
    Risikoarten                                                                                     Eigenmittel-
                                                                                                    anforderung
                                                                                                       TEUR

    Fremdwährungsrisikoposition                                                                                134
    Summe                                                                                                      134

Operationelles Risiko (Art. 446)
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art.
315, 316 CRR ermittelt.

Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossen-
schaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen
Produktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Betei-
ligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.
Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
                                                                                  beizulegender
 Verbundbeteiligungen                                        Buchwert                Zeitwert       Börsenwert
                                                              TEUR                    TEUR            TEUR

 Strategische Beteiligungen
 Nicht börsengehandelte Positionen                                       52.409            56.744

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko resultiert aus der Fristentransformation. Bezogen auf
unsere Risikotragfähigkeitsberechnung zum 31.12.2017 sind in Kombination mit dem Bewertungsergebnis im
Eigengeschäft kurzfristig steigende Zinsen das Risikoszenario unserer Hauses. Langfristig stellen fallende
Zinsen unser Risikoszenario dar.

Das Zinsänderungsrisiko betrachten wir regelmäßig im Rahmen der Cashflow-Steuerung, hierbei wird insbe-
sondere eine barwertige Betrachtung vorgenommen. Darüber hinaus messen wir das periodische Zinsände-
rungsrisiko vierteljährlich im Rahmen unseres Risikotragfähigkeitsprozesses unter Berücksichtigung des dann
jeweils relevanten Betrachtungszeitraums.

                                                                - 12 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Hierbei liegen folgende Schlüsselannahmen zu Grunde:
-   Unser Zinsbuch umfasst alle fest und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außer-
    bilanziellen Positionen.
-   Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen.
-   Zinstragende Positionen in Fonds werden über die Duration berücksichtigt.
-   Positionen mit unbestimmter Laufzeit werden gemäß den institutsintern definierten Mischungsverhältnis-
    sen, die auf einer Zukunftsanalyse basieren, berücksichtigt.

Zum 31.12.2017 lag unter Berücksichtigung des aufsichtsrechtlich relevanten ad hoc Zinsschocks (-200BP /
+200BP) folgendes barwertige Zinsänderungsrisiko vor:

Ad hoc - Zinsshift um -200 BP: Erhöhung des Barwerts um ca. 10.551 TEUR
Ad hoc - Zinsshift um +200 BP: Reduzierung des Barwerts um ca. 45.309 TEUR

Aufgrund der Berücksichtigung der Kappung im Szenario fallender Zinsen bei null ist davon auszugehen, dass
unser barwertiges Zinsänderungsrisiko bei fallenden Zinsen tatsächlich deutlich höher, als der oben ausge-
wiesene Wert ist.

Für die periodische Messung des Zinsänderungsrisikos legen wir folgende Schlüsselannahmen zu Grunde:
-   Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivposten leiten wir aus unserer zukunftsorientierten Ermittlung
    der gleitenden Durchschnitte ab.
-   Die Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
-   Wir ermitteln das Zinsänderungsrisiko unter Berücksichtigung unserer Wachstumsplanung.

Zur Ermittlung des periodischen Zinsrisikos setzten wir die regelmäßig durch den BVR validierten VR-Zins-
szenarien ein. Zum 31.12.2017 ergab sich somit bei steigenden Zinsen bezogen auf einen Betrachtungszeit-
raum in Höhe von 12 Monaten ein Zinsänderungsrisiko in Höhe von ca. 4.157 TEUR.

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.

Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als
Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:

a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
   - Bürgschaften und Garantien

b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
   - Bareinlagen in unserem Haus
   - Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
   - an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen

Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei
der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.

Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich haupt-
sächlich um
  - öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
  - inländische Kreditinstitute,
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.

                                                      - 13 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
                                                                            Summe der Positionswerte,
Forderungsklassen                                                 die besichert sind durch berücksichtigungsfähige
                                                           Gewährleistungen /
                                                          Lebensversicherungen                     finanzielle Sicherheiten
                                                                 TEUR                                        TEUR

Mengengeschäft                                                               13.446                                  14.441
Unternehmen                                                                    2.629                                   8.020
Ausgefallene Positionen                                                          785                                     584

Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Vermögenswerte
                                                    Beizulegender Zeitwert                                Beizulegender Zeitwert
                         Buchwerte der belasteten   der belasteten Vermö-      Buchwert der unbelaste-    der unbelasteten Vermö-
                            Vermögenswerte                genswerte             ten Vermögenswerte              genswerte
                                 TEUR                       TEUR                       TEUR                       TEUR
Vermögenswerte des
berichtenden Instituts                  95.086                                             3.016.201
   Aktieninstrumente                         -                           -                   263.677                     270.875
   Schuldtitel                           8.159                       8.278                   309.993                     310.261
   sonstige Vermö-                           -                                               139.935
   genswerte

Erhaltene Sicherheiten
                                          Beizulegender Zeitwert der belasteten Si-     Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Si-
                                          cherheiten bzw. ausgegebenen eigenen           cherheiten bzw. ausgegebenen eigenen
                                                        Schuldtitel                     Schuldtitel, die zur Belastung infrage kom-
                                                          TEUR                                              men
                                                                                                           TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten                                                                       -                                             -
   Aktieninstrumente                                                               -                                             -
   Schuldtitel                                                                     -                                             -
   Sonstige Vermögenswerte                                                         -                                             -
Andere ausgegebene eigene
Schuldtitel als eigene Pfandbriefe
oder ABS                                                                           -                                           51

Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
                                          Deckung der Verbindlichkeiten, Eventual-   Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten
                                         verbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wert- und andere ausgegebene Schuldtitel als be-
                                                           papiere                        lastete Pfandbriefe und ABS
                                                            TEUR                                     TEUR
Buchwert ausgewählter Verbind-
lichkeiten                                                                   88.497                                       94.454
Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.17 betrug 2,80 %.
Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen För-
dermitteln sowie den Sicherheiten für Wertpapierleihegeschäfte. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
marktüblichen Rahmenverträgen und Besicherungsvereinbarungen.

Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um -1,16 Prozentpunkte verän-
dert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf den Rückgang bei den Weiterleitungskrediten aus öffentli-
chen Fördermitteln und aus der Freigabe von Wertpapieren aus dem Sicherheitendepot für Wertpapierleihe
und Bundesbank.

                                                         - 14 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit
Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung die-
ser Verschuldungsquote dar:

Stichtag                       31.12.2017
Name des Unternehmens          Münchner Bank eG
Anwendungsebene                Einzelebene
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für
die Verschuldungsquote
                                                                                                            Anzusetzender Wert
                                                                                                                  TEUR
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss                                                                         3.133.271
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf-                                -
sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz                                  -43
ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi-
kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen ist)
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente                                                                                 2.093
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)                                                                            -
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui-                   174.468
valenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr.                              -
575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei                             -
der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen ('Fully-phased-in' Definition)                                                                         -1.727
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote                                                                    3.308.062
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
                                                                                                           Risikopositionen für die
                                                                                                                   CRR-
                                                                                                            Verschuldungsquote
                                                                                                                   TEUR
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten)                        3.132.408
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)                                                                 -907
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen)                                     3.131.501
Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)                          319
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte                          1.774
(Marktbewertungsmethode)
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode                                                                                  -
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem                                 -
geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)                                                  -
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)                                                              -
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate                                                                   -
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene                                 -
Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivativen                                                                                   2.093

                                                             - 15 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge-                                  -
schäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT)                                          -
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva                                                                                      -
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel                                 -
222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften                                                                          -
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen)                                                                -
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften                                                                     -
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert                                                                    564.971
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)                                                               -390.503
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen                                                                                 174.468
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück-
sichtigt bleiben dürfen
(Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi-                               -
lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr.                            -
575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
Kernkapital                                                                                                                274.653
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote                                                                    3.308.062
Verschuldungsquote
Verschuldungsquote                                                                                                           8,30 %
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße                                          Vollständig eingeführt
Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö-                               -43
gens
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus-
genommene Risikopositionen)
                                                                                                            Risikopositionswerte
                                                                                                                 für die CRR-
                                                                                                            Verschuldungsquote
                                                                                                                     TEUR
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme-                           3.132.409
ne Risikopositionen), davon:
    Risikopositionen im Handelsbuch                                                                                                  -
    Risikopositionen im Anlagebuch, davon:                                                                               3.132.409
        Gedeckte Schuldverschreibungen                                                                                      29.761
        Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden                                       40.318
        Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban-                       100.610
        ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge-
        genüber Staaten behandelt werden
        Institute                                                                                                          194.370
        Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert                                                                  1.204.193
        Risikopositionen aus dem Mengengeschäft                                                                            455.263
        Unternehmen                                                                                                        561.424
        Ausgefallene Positionen                                                                                             39.472
        Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine                       506.998
        Kreditverpflichtungen sind)

                                                               - 16 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2017
der Münchner Bank eG

Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech-
nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz-
struktursteuerung.

Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2017 8,30 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während
des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor:

- bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht
- Derivategeschäft
- Änderungen in der Kernkapitalausstattung

Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von 29.290 TEUR und in der Gesamtrisikopo-
sitionsmessgröße in Höhe von - 27.626 TEUR ergeben. Dies beinhaltet hauptsächlich die Zuführung zu den
Rücklagen, dem Rückgang des Derivatevolumens und den geringeren Bürgschaftsverbindlichkeiten.

                                                    - 17 -
Anhang I
Geschäftsguthaben (CET1)

                                                                                                                                                                 (1)

1     Emittent                                                                                          Münchner Bank eG

2     einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)              k.A.

3     Für das Instrument geltendes Recht                                                                deutsches Recht
      Aufsichtsrechtliche Behandlung
4     CRR-Übergangsregelungen                                                                           hartes Kernkapital

5     CRR-Regelungen nach der Übergangszeit                                                             hartes Kernkapital

6     Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene                                             Soloebene

7     Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)                                             Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR

8     Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)   68.678

9     Nennwert des Instruments                                                                          68.678

9a    Ausgabepreis                                                                                      100%

9b    Tilgungspreis                                                                                     100%

10    Rechnungslegungsklassifikation                                                                    Passivum - fortgeführter Einstandswert

11    Ursprüngliches Ausgabedatum                                                                       fortlaufend

12    Unbefristet oder mit Verfallstermin                                                               unbefristet

13    Ursprünglicher Fälligkeitstermin                                                                  keine Fälligkeit

14    Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht                                   nein

15    Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag                         k.A.

16    Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar                                                         k.A.
      Coupons / Dividenden
17    variable Dividenden-/Couponzahlungen                                                              variabel

18    Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex                                                          k.A.

19    Bestehen eines "Dividenden-Stopps"                                                                nein

20a   Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)                         vollständig diskretionär

20b   Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)          vollständig diskretionär

21    Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes                          nein

22    Nicht kumulativ oder kumulativ                                                                    nicht kumulativ

23    Wandelbar oder nicht wandelbar                                                                    nicht wandelbar

24    Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung                                                         k.A.

25    Wenn wandelbar: ganz oder teilweise                                                               k.A.

26    Wenn wandelbar: Wandlungsrate                                                                     k.A.

27    Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ                                            k.A.

28    Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird                                        k.A.

29    Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird                                   k.A.

30    Herabschreibungsmerkmale                                                                          ja

31    Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung                                             Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG

32    Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise                                                          ganz oder teilweise

33    Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend                                                 vorübergehend

                                                                                                        Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem
34    Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung                           Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder
                                                                                                        gutgeschrieben werden.

35    Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)          Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten

36    Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente                                          nein
37    Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen                                                          k.A.

                                                                                                        (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben

                                                                                  Seite 1 von 1
Anhang I
Nachrangige Verbindlichkeiten
VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede und Sonderklausel

                                                                                                                                                                       (1)

1       Emittent                                                                                              Münchner Bank eG

2       einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)                  k.A.

3       Für das Instrument geltendes Recht                                                                    deutsches Recht
        Aufsichtsrechtliche Behandlung
4       CRR-Übergangsregelungen                                                                               Ergänzungskapital

5       CRR-Regelungen nach der Übergangszeit                                                                 Ergänzungskapital

6       Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene                                                 Soloebene

7       Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)                                                 Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR

8       Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag)       24.720

9       Nennwert des Instruments                                                                              26.748

9a      Ausgabepreis                                                                                          100%

9b      Tilgungspreis                                                                                         100%

10      Rechnungslegungsklassifikation                                                                        Passivum - fortgeführter Einstandswert

11      Ursprüngliches Ausgabedatum                                                                           12/2011 - 03/2014

12      Unbefristet oder mit Verfallstermin                                                                   mit Verfallstermin

13      Ursprünglicher Fälligkeitstermin                                                                      02/2019 - 10/2028

14      Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht                                       ja

                                                                                                              Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis.
15      Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
                                                                                                              Tilgung zum Nominalbetrag

16      Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar                                                             k.A.
        Coupons / Dividenden
17      variable Dividenden-/Couponzahlungen                                                                  fest

18      Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex                                                              3,25 - 4,75 %

19      Bestehen eines "Dividenden-Stopps"                                                                    nein

20a     Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)                             teilweise diskretionär

20b     Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)              teilweise diskretionär

21      Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes                              nein

22      Nicht kumulativ oder kumulativ                                                                        nicht kumulativ

23      Wandelbar oder nicht wandelbar                                                                        nicht wandelbar

24      Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung                                                             k.A.

25      Wenn wandelbar: ganz oder teilweise                                                                   k.A.

26      Wenn wandelbar: Wandlungsrate                                                                         k.A.

27      Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ                                                k.A.

28      Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird                                            k.A.

29      Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird                                       k.A.

30      Herabschreibungsmerkmale                                                                              nein

31      Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung                                                 k.A.

32      Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise                                                              k.A.

33      Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend                                                     k.A.

34      Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung                               k.A.

35      Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)              Nichtnachrangige Verbindlichkeiten

36      Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente                                              nein

37      Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen                                                              k.A.

                                                                                                              (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben

                                                                                             Nominalbetrag     Anrechenbarer Betrag
Laufzeitband (Ausgabedatum)                            Zinssatz         Laufzeitende            TEUR                  TEUR
           21.02.2012 - 31.05.2012                         3,250%                  2019                  1.628                   413
                 15.04.2012                                3,500%                  2019                     70                    18
                 14.12.2011                                4,750%                  2021                  2.500                 1.980
                 15.11.2012                                4,175%                  2022                 10.000                 9.759
                 02.10.2013                                3,620%                  2023                    500                   500
                 16.10.2013                                3,700%                  2023                    550                   550
                 10.03.2014                                3,380%                  2024                  1.000                 1.000
                 31.07.2013                                4,370%                  2025                 10.000                10.000
                 02.10.2013                                4,030%                  2028                    500                   500

                                                                                      Seite 1 von 1
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017
Münchner Bank eG
                                                                          (A)               (B)                 (C)
                                                                    Betrag am Tag        Verweis auf      Beträge; die der
                                                                    der Offenlegung      Artikel in der Behandlung vor
                                                                                         EU Verord-       der Verordnung
                                                                                         nung (EU)      (EU) Nr. 575/2013
                                                                                         Nr.             unterliegen oder
                                                                                         575/2013        vorgeschriebener
                                                                                                           Restbetrag ge-
                                                                                                         mäß Verordnung
                                                                                                        (EU) Nr. 575/2013
                                                                                                            in TEUR
                                                                      in TEUR

Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen

1    Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio                  74.566 26 (1), 27, 28,
                                                                                      29, Verzeichnis
                                                                                      der EBA gem.
                                                                                      Art. 26 Abs. 3

     davon: Geschäftsguthaben                                              68.678 Verzeichnis der
                                                                                      EBA gem. Art.
                                                                                      26 Abs. 3

2    Einbehaltene Gewinne                                                        4 26 (1) (c)
3    Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rückla-                148.490 26 (1)
     gen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und
     Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungs-
     standards
3a   Fonds für allgemeine Bankrisiken                                      52.500 26 (1) (f)
4    Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüg-                       0 486 (2)
     lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-
     nung auf das CET1 ausläuft.
     Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.                     0 483 (2)
     Januar 2018
5    Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsoli-                     0 84, 479, 480
     diertem CET1)                                              .
5a   Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, ab-                        0 26 (2)
     züglich aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden
6    Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpas-                275.560
     sungen

Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen

7    Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)                        0 34, 105
8    Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entspre-                      -907 36 (1) (b), 37
                                                                                      472 (4)
     chende Steuerschulden) (negativer Betrag)
9    In der EU: leeres Feld
10   Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer-                    0 36 (1) (c), 38,
                                                                                      472 (5)
     ansprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporä-
     ren Differenzen resultieren (verringert um die Steuer-
     schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 er-
     füllt sind) (negativer Betrag)
11   Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbi-                       0 33 (a)
     lanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungs-
     strömen
12   Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten                          0 36 (1) (d), 40,
                                                                                      159, 472 (6)
     Verlustbeträge

                                                    -1-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017
der Münchner Bank eG

13   Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Akti-      0 32 (1)
     va ergibt (negativer Betrag)
14   Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Ge-           0 33 (b)
     winne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert be-
     werteten eigenen Verbindlichkeiten
15   Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusa-            0 36 (1) (e), 41,
                                                                        472 (7)
     ge (negativer Betrag)
16   Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige-      0 36 (1) (f), 42,
                                                                        472 (8)
     nen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Be-
     trag)
17   Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von         0 36 (1) (g), 44,
                                                                        472 (9)
     Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe-
     teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
     dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
18   Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-      0 36 (1) (h), 43,
                                                                        45, 46, 49 (2)
     menten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
                                                                        (3), 79, 472 (10)
     Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
     Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechen-
     barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
19   Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti-      0 36 (1) (i), 43,
                                                                        45, 47, 48 (1)
     tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter-
                                                                        (b), 49 (1) bis
     nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine               (3), 79, 470, 472
     wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüg-              (11)
     lich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Be-
     trag)
20   In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risi-          0 36 (1) (k)
    kogewicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut
    als alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
    Posten des harten Kernkapitals abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanz-        0 36 (1) (k) (i), 89
                                                                        bis 91
    sektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)                0 36 (1) (k) (ii),
                                                                        243 (1) (b), 244
                                                                        (1) (b), 258

20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)                         0 36 (1) (k) (iii),
                                                                        379 (3)

21   Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer-       0 36 (1) (c), 38,
                                                                        48 (1) (a), 470,
     ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
                                                                        472 (5)
     (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um ent-
     sprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
     Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
22   Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (ne-          0 48 (1)
     gativer Betrag)
23   davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in       0 36 (1) (i), 48 (1)
                                                                        (b), 470, 472
     Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
                                                                        (11)
     der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentli-
     che Beteiligung hält
24   In der EU: leeres Feld
25   davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente        0 36 (1) (c), 38,
                                                                        48 (1) (a), 470,
     Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resul-
                                                                        472 (5)
     tieren

                                                     -2-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017
der Münchner Bank eG

25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Be-              0 36 (1) (a), 472
                                                                            (3)
    trag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des                 0 36 (1) (l)
    harten Kernkapitals (negativer Betrag)
26   Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in             0
     Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unter-
     liegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit                     0
    nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467
    und 468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder                 0 481
    hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche
    Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-
    Behandlung erforderliche Abzüge
27   Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapi-              0 36 (1) (j)
     tals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche
     Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
28   Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals              -907
     (CET1) insgesamt
29   Hartes Kernkapital (CET1)                                    274.653

Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente

30   Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio              0 51, 52
31   davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstan-                    0
     dards als Eigenkapital eingestuft
32   davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstan-                    0
     dards als Passiva eingestuft
33   Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüg-             0 486 (3)
     lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-
     nung auf das AT1 ausläuft
     Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.           0 483 (3)
     Januar 2018
34   Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende              0 85, 86, 480
     Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl.
     nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen),
     die von Tochterunternehmen begeben worden sind und
     von Drittparteien gehalten werden
35   davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,               0 486 (3)
     deren Anrechnung ausläuft
36   Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen An-            0
     passungen

Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen

37   Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige-         0 52 (1) (b), 56
                                                                            (a), 57, 475 (2)
     nen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negati-
     ver Betrag)
38   Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapi-             0 56 (b), 58, 475
                                                                            (3)
     tals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
     Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
     die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhö-
     hen (negativer Betrag)

                                                     -3-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017
der Münchner Bank eG

39   Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-         0 56 (c), 59, 60,
                                                                           79, 475 (4)
     menten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen
     der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentli-
     che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre-
     chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
40   Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-         0 56 (d), 59, 79,
                                                                           475 (4)
     menten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen
     der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentli-
     che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre-
     chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
41   Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka-               0
     pitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-
     Behandlung und Behandlungen während der Über-
     gangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der
     Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-
     Restbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende                 0 472, 472 (3) (a),
                                                                           472 (4), 472 (6),
    Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Ab-
                                                                           472 (8), 472 (9),
    zug zu bringende Posten während der Übergangszeit                      472 (10) (a),
    gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013                         472 (11) (a)

     (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. mate-
     rielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögens-
     werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende
     Verluste usw)
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende                 0 477, 477 (3),
                                                                           477 (4) (a)
    Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Ab-
    zug zu bringende Posten während der Übergangszeit
    gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
     (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Über-
     kreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungska-
     pitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligun-
     gen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbran-
     che usw.)
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender                0 467, 468, 481
    oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche
    Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-
    Behandlung erforderliche Abzüge
     davon: ...                                                        0 481

42   Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in               0 56 (e)
     Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital
     des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
43   Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka-               0
     pitals (AT1) insgesamt
44   Zusätzliches Kernkapital (AT1)                                    0
45   Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)                               274.653

Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen

46   Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio         22.740 62, 63
47   Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüg-        19.771 486 (4)
     lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech-
     nung auf das T2 ausläuft
     Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.           0 483 (4)
     Januar 2018

                                                    -4-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2017
der Münchner Bank eG

48   Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifi-            0 87, 88, 480
     zierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5
     bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-
     Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben
     worden sind und von Drittparteien gehalten werden
49   davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,               0 486 (4)
     deren Anrechnung ausläuft
50   Kreditrisikoanpassungen                                     15.000 62 (c) und (d)
51   Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassun-        57.511
     gen

Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen

52   Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige-         0 63 (b) (i), 66 (a)
                                                                           67, 477 (2)
     nen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachran-
     gigen Darlehen (negativer Betrag)
53   Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und             0 66 (b), 68, 477
                                                                           (3)
     nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanz-
     branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
     eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmit-
     tel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
54   Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-         0 66 (c), 69, 70,
                                                                           79, 477 (4)
     menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar-
     lehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
     das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
     10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
     (nega-tiver Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestim-                0
    mungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestan-              0
    den und Übergangsbestimmungen unterliegen
55   Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru-         0 66 (d), 69, 79,
                                                                           477 (4)
     menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar-
     lehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
     das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich
     anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
56   Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in              0
     Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
     Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen,
     für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
     575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbe-                0 472, 472 (3) (a),
                                                                           472 (4), 472 (6),
    träge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu
                                                                           472 (8) (a), 472
    bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art.                   (9), 472 (10) (a),
    472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013                                   472 (11) (a)

     (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. mate-
     rielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögens-
     werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende
     Verluste usw.)
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbe-                0 475, 475 (2) (a),
                                                                           475 (3), 475 (4)
    träge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Ab-
                                                                           (a)
    zug zu bringende Posten während der Übergangszeit
    gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

                                                     -5-
Sie können auch lesen