Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Münchner Bank eG
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Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Münchner Bank eG Angaben für das Geschäftsjahr 2016 (Stichtag 31.12.2016) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. -1-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. Präambel 3 ............................................................................................................................................................................. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittel (Art. 437) 3 ............................................................................................................................................................................. Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 4 ............................................................................................................................................................................. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 4 ............................................................................................................................................................................. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 9 Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................................................................................................. 10 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................................................................................. 12 ............................................................................................................................................................................. Operationelles Risiko (Art. 446) 12 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ............................................................................................................................................................................. 12 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ............................................................................................................................................................................. 12 ............................................................................................................................................................................. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 13 ............................................................................................................................................................................. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 13 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................................................................................................................................................. 14 ............................................................................................................................................................................. Verschuldung (Art. 451) 15 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit -2-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Unsere Risikomanagementziele, -strategien und -verfahren haben wir im Lagebericht dargestellt. Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 68,3 Mio. €, die Auslastung lag bei 47 %. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch keine weiteren Lei- tungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt zwei; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate fünf und der Aufsichtsmandate eins. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr neun Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dar- gestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es zwei Ad-hoc-Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehand- lungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorga- ben. Die Aufsichtsräte aus dem Mitarbeiterkreis werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gewählt. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CCR-konformen ver- traglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 306.928 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 31.699 - Gekündigte Geschäftsguthaben 1.997 - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital 3.666 + Kreditrisikoanpassung 15.000 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 22.797 +/- Sonstige Anpassungen -885 = Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 306.478 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt -3-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Ope- rationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenmittel- Risikopositionen anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) 142.327 Staaten oder Zentralbanken 3 Öffentliche Stellen 58 Institute 980 Unternehmen 53.115 Mengengeschäft 28.350 Durch Immobilien besichert 34.607 Ausgefallene Positionen 4.305 Gedeckte Schuldverschreibungen 163 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 7.455 Beteiligungen 7.203 Sonstige Positionen 6.088 Marktrisiken - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 14.369 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Kontrahentenausfallrisiko 4 Eigenmittelanforderung insgesamt 156.700 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“: Als „notleidend“ werden Risikopositionen und Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Ver- tragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtli- chen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. -4-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 31.409 29.845 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 211.357 212.194 Öffentliche Stellen 14.056 9.457 Multilaterale Entwicklungsbanken 25.421 25.378 Internationale Organisationen 12.350 11.068 Institute 218.885 298.739 Unternehmen 835.174 792.144 davon: KMU 383.266 375.718 Mengengeschäft 781.235 798.749 davon: KMU 289.113 297.503 Durch Immobilien besichert 1.142.395 1.134.828 davon: KMU 461.158 462.151 Ausgefallene Positionen 43.898 49.133 Gedeckte Schuldverschreibungen 20.331 20.341 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 155.874 123.624 Beteiligungen 87.852 59.857 Sonstige Positionen 105.502 137.828 Gesamt 3.685.739 3.703.185 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 31.409 - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 211.357 - - Öffentliche Stellen 14.056 - - Multilaterale Entwicklungsbanken - - 25.421 Internationale Organisationen - - 12.350 Institute 222.593 33.667 12.625 Unternehmen 797.520 23.215 14.439 Mengengeschäft 770.827 3.797 6.611 Durch Immobilien besichert 1.106.670 16.944 18.781 Ausgefallene Positionen 43.814 83 1 Gedeckte Schuldverschreibungen 20.331 - - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 155.874 - - Beteiligungen 87.767 43 42 Sonstige Positionen 105.502 - - Gesamt 3.567.720 77.749 90.270 -5-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht- Nicht-Privatkunden Selbstständi- ge) davon davon davon davon Gesamt Gesamt KMU Branche Branche Branche TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Grundstücks- und Wohnungs- Dienst- wesen Kreditinstitute leistungen Staaten oder Zentralbanken - 31.409 - - 31.409 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 211.356 - - 4.463 - Öffentliche Stellen - 14.056 - - 10.171 90 Multilaterale Entwicklungsbanken - 25.421 - - 25.421 - Internationale Organisationen - 12.350 - - 12.350 - Institute - 268.885 - - 268.885 - Unternehmen 72.748 762.430 383.266 347.252 33.775 79.837 Mengengeschäft 465.224 316.011 289.166 41.791 3.634 116.015 Durch Immobilien besichert 387.721 754.672 461.158 507.533 11.404 104.674 Ausgefallene Positionen 16.878 27.019 28.472 10.155 - 9.002 Gedeckte Schuldverschreibungen - 20.331 - - 20.331 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) - 155.874 - - 155.874 - Beteiligungen - 87.853 - 55.535 24.476 1.837 Sonstige Positionen - 105.501 - - 105.494 - Gesamt 942.571 2.793.168 1.162.062 962.266 707.687 311.455 davon davon davon davon Nicht-Privatkunden Branche Branche Branche Branche TEUR TEUR TEUR TEUR Interessenver- tretungen, kirchliche und sonstige Öffentliche religiöse sonstige Baugewerbe Verwaltung Vereinigungen Branchen Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - 206.696 197 - Öffentliche Stellen - - 3.795 - Unternehmen 158.008 - 7.252 136.306 Mengengeschäft 32.312 - 1.788 120.471 Durch Immobilien besichert 21.528 - 13.925 95.608 Ausgefallene Positionen 1.403 - - 6.459 Beteiligungen - - - 6.005 Sonstige Positionen - - - 7 Gesamt 213.251 206.696 26.957 364.856 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht- Privatkunden. -6-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR Staaten oder Zentralbanken 31.409 - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 10.455 166.729 34.172 Öffentliche Stellen 353 5.177 8.526 Multilaterale Entwicklungsbanken - 9.988 15.433 Internationale Organisationen 7.138 5.212 - Institute 102.396 117.357 49.132 Unternehmen 278.122 123.402 433.650 Mengengeschäft 317.113 60.487 403.635 Durch Immobilien besichert 119.959 100.138 922.299 Ausgefallene Positionen 15.082 796 28.020 Gedeckte Schuldverschreibungen 5.000 15.331 - Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 155.874 - - Beteiligungen 87.810 - 42 Sonstige Positionen 105.502 - - Gesamt 1.236.213 604.617 1.894.909 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Ein- zelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwert- berichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsor- ge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II (im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung). Unter- jährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Ei- ne Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. -7-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Nettozu- Eingänge Gesamt- führg./ auf inanspruch- Auflösung abgeschrie- nahme aus Bestand von Direkt- bene Wesentliche notleidenden Bestand Bestand Rück- EWB/Rück- abschrei- Forderun- Wirtschaftszweige Krediten EWB PWB stellungen stellungen bungen gen TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Privatkunden 17.691 1.785 92 104 31 80 Firmenkunden 31.842 4.637 528 -1.980 34 121 davon Handelsvermittlun g und Großhandel (ohne Handel mit KFZ) 3.043 57 377 -158 - 1 davon Gastgewerbe 4.857 475 - -255 67 13 davon Grundstücks- und Wohnungswesen 14.662 944 50 -129 - 18 sonstige Branchen 9.280 3.162 101 -1.437 33 89 Summe - 65 201 Entwicklung der Risikovorsorge: wechselkurs- Anfangs- bedingte bestand Zuführungen und sonstige Endbestand der Periode in der Periode Auflösung Verbrauch Veränderungen der Periode TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR EWB 9.697 1.526 -2.974 -1.826 - 6.423 Rückstellungen 1.047 - -427 - - 620 PWB 1.308 - -236 1.072 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's und Moody's nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurde die Klassenbezeichnung Govern- ments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurde die Klassenbezeichnung Staaten & supranationale Or- ganisationen benannt. -8-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungs- techniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der Risikopositionswerte Risikogewicht (Standardansatz; in TEUR) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 525.639 549.884 10 20.331 20.331 20 94.951 95.394 35 706.006 715.219 50 454.153 454.153 70 - 5.391 75 781.235 758.057 100 971.911 956.281 150 24.561 24.077 250 1.078 1.078 Sonstiges 155.874 155.874 Gesamt 3.735.739 3.735.739 Abzug von den Eigenmitteln - - Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist überwiegend unsere Zentral- bank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontra- henten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVer- bund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Ver- bundratings regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivatege- schäften mit der DZ BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanzterminge- schäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherheitenstellung. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i. H. v. insgesamt 414 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Anga- ben. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermit- telt: anzurechnendes Angewendete Methode Kontrahentenausfallrisiko TEUR Marktbewertungsmethode 3.225 -9-
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den in- ländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des institutsspezifischen Kapitalpuffers Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Summe der Kauf- und Ver- kaufsposition Wert der Risi- Risikopositions- Risikopositi- im Handels- koposition im Risikopositi- Risikopositions- wert (SA) onswert (IRB) buch Handelsbuch onswert (SA) wert (IRB) Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 010 020 030 040 050 060 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 2.654.225 - - - - - China, Volksrepublik 3.130 - - - - - Dänemark 9.913 - - - - - Frankreich 500 - - - - - Großbritannien 421 - - - - - Irland 153 - - - - - Israel 372 - - - - - Italien 509 - - - - - Liechtenstein 203 - - - - - Luxemburg 24.628 - - - - - Niederlande 3.704 - - - - - Österreich 1.852 - - - - - Rumänien 786 - - - - - Russische Föderation 613 - - - - - Schweden 134 - - - - - Schweiz 20.953 - - - - - Spanien 423 - - - - - Vereinigte Arabische Emirate 649 - - - - - Vereinigte Staaten 12.051 - - - - - übrige Länder 339 - - - - - 020 Summe 2.735.558 - - - - - - 10 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Eigenmittelanforderungen Gewichtungen davon: Allgemei- davon: Risiko- davon: Verbrie- der Eigenmit- Quote des anti- ne Kreditrisikopo- positionen im fungsrisikopo- telanforderun- zyklischen Kapi- sitionen Handelsbuch sitionen Summe gen talpuffers Zeile TEUR TEUR TEUR TEUR % 070 080 090 100 110 120 Aufschlüsselung 010 nach Ländern Deutschland 137.403 - - 137.403 97,25 - China, Volksrepublik 142 - - 142 0,10 - Dänemark 793 - - 793 0,56 - Frankreich 19 - - 19 0,01 - Großbritannien 12 - - 12 0,01 - Irland 9 - - 9 0,01 - Israel 17 - - 17 0,01 - Italien 15 - - 15 0,01 - Liechtenstein 12 - - 12 0,01 - Luxemburg 970 - - 970 0,69 - Niederlande 296 - - 296 0,21 - Österreich 101 - - 101 0,07 - Rumänien 35 - - 35 0,03 - Russische Föderation 17 - - 17 0,01 - Schweden 8 - - 8 0,01 0,015 Schweiz 1.049 - - 1.049 0,74 - Spanien 25 - - 25 0,02 - Vereinigte Arabische Emirate 39 - - 39 0,03 - Vereinigte Staaten 308 - - 308 0,22 - übrige Länder 15 - - 15 - - 020 Summe 141.285 - - 141.285 Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag (TEUR) 1.958.855 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) 0,00 030 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer (TEUR) 2 - 11 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorge- gebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittel- anforderung TEUR Fremdwährungsrisikoposition 3 Summe 3 Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossen- schaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: beizulegender Verbundbeteiligungen Buchwert Zeitwert Börsenwert TEUR TEUR TEUR Strategische Beteiligungen Nicht börsengehandelte Positionen 29.280 35.089 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko resultiert aus der Fristentransformation. Bezogen auf unsere Risikotragfähigkeitsberechnung zum 31.12.2016 sind in Kombination mit dem Bewertungsergebnis im Eigengeschäft kurzfristig steigende Zinsen das Risikoszenario unseres Hauses. Langfristig stellen fallende Zinsen unser Risikoszenario dar. Das Zinsänderungsrisiko betrachten wir regelmäßig im Rahmen der Cashflow-Steuerung, hierbei wird insbe- sondere eine barwertige Betrachtung vorgenommen. Darüber hinaus messen wir das periodische Zinsände- rungsrisiko vierteljährlich im Rahmen unseres Risikotragfähigkeitsprozesses unter Berücksichtigung des dann jeweils relevanten Betrachtungszeitraums. Hierbei liegen folgende Schlüsselannahmen zu Grunde: - Unser Zinsbuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außer- bilanziellen Positionen. - Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. - Zinstragende Positionen in Fonds werden über die Duration berücksichtigt. - Positionen mit unbestimmter Laufzeit werden gemäß den institutsintern definierten Mischungsverhält- nissen, die auf einer Zukunftsanalyse basieren, berücksichtigt. Zum 31.12.2016 lag unter Berücksichtigung des aufsichtsrechtlich relevanten ad hoc Zinsschocks (-200BP / +200BP) folgendes barwertige Zinsänderungsrisiko vor: Ad hoc - Zinsshift um -200 BP: Erhöhung des Barwerts um ca. 6.942 TEUR Ad hoc - Zinsshift um +200 BP: Reduzierung des Barwerts um ca. 57.638 TEUR - 12 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Aufgrund der Berücksichtigung der Kappung im Szenario fallender Zinsen bei null ist davon auszugehen, dass unser barwertiges Zinsänderungsrisiko bei fallenden Zinsen tatsächlich deutlich höher, als der oben ausge- wiesene Wert ist. Für die periodische Messung des Zinsänderungsrisikos legen wir folgende Schlüsselannahmen zu Grunde: - Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen leiten wir aus unserer zukunftsorientierten Er mittlung der gleitenden Durchschnitte ab. - Die Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. - Wir ermitteln das Zinsänderungsrisiko unter Berücksichtigung unserer Wachstumsplanung. Zur Ermittlung des periodischen Zinsrisikos setzten wir die regelmäßig durch den BVR valdierten DGRV- Zinsszenarien ein. Zum 31.12.2016 ergab sich somit bei steigenden Zinsen bezogen auf einen Betrachtungs- zeitraum in Höhe von 12 Monaten ein Zinsänderungsrisiko in Höhe von ca. 2.315 TEUR. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung - Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) - Bareinlagen in unserem Haus - Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten - an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich haupt- sächlich um - öffentliche Stellen (/Zentralregierungen, /Regionalregierungen, /örtliche Gebietskörperschaften), - inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, Forderungsklassen die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen / Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten TEUR TEUR Mengengeschäft 7.817 15.361 Unternehmen 654 14.784 Ausgefallene Positionen 102 574 - 13 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert Beizulegender Zeitwert Buchwerte der belasteten der belasteten Vermö- Buchwert der unbelaste- der unbelasteten Vermö- Vermögenswerte genswerte ten Vermögenswerte genswerte TEUR TEUR TEUR TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts 126.183 2.992.223 Aktieninstrumente - - 183.152 187.746 Schuldtitel 29.070 29.531 351.814 353.854 sonstige Vermö- - 174.468 genswerte Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Si- Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Si- cherheiten bzw. ausgegebenen eigenen cherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Schuldtitel, die zur Belastung infrage kom- TEUR men TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten - - Aktieninstrumente - - Schuldtitel - - Sonstige Vermögenswerte - - Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS - 167 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventual- Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten verbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wert- und andere ausgegebene Schuldtitel als be- papiere lastete Pfandbriefe und ABS TEUR TEUR Buchwert ausgewählter Verbind- lichkeiten 99.600 126.183 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.16 betrug 3,96 %. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen För- dermitteln und der Besicherung von Derivategeschäften. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance-Quote um 0,71 % verändert. Dies ist im Wesentlichen auf die bilanziellen Änderungen gemäß Lagebericht zurückzuführen. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen und Besicherungsvereinbarun- gen - 14 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Verschuldung (Art. 451) Stichtag 31.12.2016 Name des Unternehmens Münchner Bank eG Anwendungsebene Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert TEUR Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 3.144.510 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem auf- - sichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz - ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi- kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen ist) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 3.225 Anpassung für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) - Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäqui- 678.926 valenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei - der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen -2.759 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 3.335.689 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 3.146.926 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -2.759 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) 3.144.167 Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 547 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte 2.678 (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode - Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem - geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) - (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) - Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate - (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene - Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivativen 3.225 - 15 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Ge- - schäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) - Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel - 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) - Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften - Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 585.587 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 93.339 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 678.926 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberück- sichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbi- - lanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. - 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital 245.363 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 3.826.318 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 6,41 % Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Vollständig eingeführt Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermö- - gens Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und aus- genommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote TEUR Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenomme- 3.146.926 ne Risikopositionen), davon: Risikopositionen im Handelsbuch - Risikopositionen im Anlagebuch, davon: 3.146.926 Gedeckte Schuldverschreibungen 20.331 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 74.165 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsban- 218.685 ken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen ge- genüber Staaten behandelt werden Institute 248.829 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 1.072.560 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 476.104 Unternehmen 644.314 Ausgefallene Positionen 42.710 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine 349.228 Kreditverpflichtungen sind) - 16 -
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.2016 der Münchner Bank eG Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rech- nung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanz- struktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 6,41% (Vorjahr 6,28%. Folgende wesentliche Einflussfakto- ren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: - bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht - Derivategeschäft - Änderungen in der Kernkapitalausstattung - 17 -
Anhang I Geschäftsguthaben (CET1) (1) 1 Emittent Münchner Bank eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 69.877 9 Nennwert des Instruments 69.877 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben Seite 1 von 1
Anhang I Nachrangige Verbindlichkeiten VR-Vermögensbrief mit Nachrangabrede und Sonderklausel (1) 1 Emittent Münchner Bank eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 25.797 9 Nennwert des Instruments 26.747 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12/2011 - 03/2014 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 02/2019 - 10/2028 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Tilgung zum Nominalbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,25 - 4,75 % 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben Nominalbetrag Anrechenbarer Betrag Laufzeitband (Ausgabedatum) Zinssatz Laufzeitende TEUR TEUR 21.02.2012 -31.05.2012 3,25% 2019 1.627 737 15.04.2012 3,50% 2019 70 32 14.12.2011 4,75% 2021 2.500 2.478 15.11.2012 4,18% 2022 10.000 10.000 02.10.2013 3,62% 2023 500 500 16.10.2013 3,70% 2023 550 550 10.03.2014 3,38% 2024 1.000 1.000 31.07.2013 4,37% 2025 10.000 10.000 02.10.2013 4,03% 2028 500 500 Seite 1 von 1
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2016 Münchner Bank eG (A) (B) (C) Betrag am Tag Verweis auf Beträge; die der der Offenlegung Artikel in der Behandlung vor EU Verord- der Verordnung nung (EU) (EU) Nr. 575/2013 Nr. unterliegen oder 575/2013 vorgeschriebener Restbetrag ge- mäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in TEUR in TEUR Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 75.765 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 69.877 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 9 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rückla- 117.850 26 (1) gen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungs- standards 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 52.500 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüg- 0 486 (2) lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech- nung auf das CET1 ausläuft. Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. 0 483 (2) Januar 2018 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsoli- 0 84, 479, 480 diertem CET1) . 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, ab- 0 26 (2) züglich aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpas- 246.124 sungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entspre- -762 36 (1) (b), 37 472 (4) chende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) ansprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporä- ren Differenzen resultieren (verringert um die Steuer- schulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 er- füllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbi- 0 33 (a) lanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungs- strömen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) Verlustbeträge -1-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2016 der Münchner Bank eG 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Akti- 0 32 (1) va ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Ge- 0 33 (b) winne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert be- werteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusa- 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) ge (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige- 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) nen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Be- trag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe- teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) menten des harten Kernkapitals von Unternehmen der (3), 79, 472 (10) Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechen- barer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Insti- 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) tuts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter- (b), 49 (1) bis nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine (3), 79, 470, 472 wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüg- (11) lich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Be- trag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risi- 0 36 (1) (k) kogewicht von 1 250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanz- 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 sektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steuer- 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, ansprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 472 (über dem Schwellenwert von 10%, verringert um ent- sprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (ne- 0 48 (1) gativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen (11) der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentli- che Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resul- 472 (5) tieren -2-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2016 der Münchner Bank eG 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Be- 0 36 (1) (a), 472 (3) trag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des 0 36 (1) (l) harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in 0 Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unter- liegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit 0 nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder 0 481 hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapi- 0 36 (1) (j) tals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals -762 (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 245.362 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstan- 0 dards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstan- 0 dards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüg- 0 486 (3) lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech- nung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. 0 483 (3) Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende 0 85, 86, 480 Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 0 486 (3) deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen An- 0 passungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige- 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) nen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negati- ver Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapi- 0 56 (b), 58, 475 (3) tals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhö- hen (negativer Betrag) -3-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2016 der Münchner Bank eG 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) menten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentli- che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre- chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) menten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentli- che Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anre- chenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka- 0 pitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR- Behandlung und Behandlungen während der Über- gangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Ab- 472 (8), 472 (9), zug zu bringende Posten während der Übergangszeit 472 (10) (a), gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 472 (11) (a) (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. mate- rielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögens- werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Ab- zug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Über- kreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungska- pitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligun- gen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbran- che usw.) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender 0 467, 468, 481 oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... 0 481 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in 0 56 (e) Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernka- 0 pitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 245.362 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 23.319 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüg- 22.797 468 (4) lich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrech- nung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. 0 483 (4) Januar 2018 -4-
Anhang II zum Offenlegungsbericht - Eigenmittel während der Übergangszeit - Stand 31.12.2016 der Münchner Bank eG 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifi- 0 87, 88, 480 zierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1- Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 0 486 (4) deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 15.000 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassun- 61.116 gen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eige- 0 63 (b) (i), 66 (a) 67, 477 (2) nen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachran- gigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und 0 66 (b), 68, 477 (3) nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanz- branche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmit- tel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar- lehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (nega-tiver Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestim- 0 mungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestan- 0 den und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instru- 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) menten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Dar- lehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in 0 Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbe- 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), träge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu 472 (8) (a), 472 bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. (9), 472 (10) (a), 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 472 (11) (a) (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. mate- rielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögens- werte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.) 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbe- 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) träge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Ab- (a) zug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -5-
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