BERICHTE DER GFH-KOMMISSIONEN UND -DELEGIERTEN BERICHT 2020 DER KOMMISSION FÜR GRUNDPOSITIONEN UND ETHISCHE FRAGEN DER GFH - DEUTSCHE GESELLSCHAFT ...
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Berichte der GfH-Kommissionen und -Delegierten Bericht 2020 der Kommission für Grundpositionen und ethische Fragen der GfH Sprecherin Prof. Dr. Dr. med. Ute Moog, Heidelberg (Sprecherin) Prof. Dr. med. Christian Netzer, Köln (stellvertr. Sprecher) Weitere Mitglieder Prof. Dr. med. Stefan Aretz, Bonn Dr. med. Martin Kehrer, Tübingen Dr. med. Rixa Woitschach, Hamburg Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Birgit Zirn, Stuttgart Nachfolgend zu unserem in der medizinischen genetik 2020;32(1) veröffentlichten Bericht zum Zeit- raum März 2019 – März 2020 möchten wir über die Tätigkeit der Kommission für Grundpositionen und ethische Fragen für den Rest des Jahres 2020 berichten. Aufgrund der Covid-19-Pandemie fanden alle Sitzungen (am 22.04.20, 01.07.20 und 25.11.20) als Video-Konferenz statt. Einen Arbeitsschwerpunkt bildeten wie bereits Anfang 2020 die Empfehlungen zur erweiterten geneti- schen Pränataldiagnostik bei auffälligen Ultraschallbefunden. Hintergrund ist, dass besonders in Hin- blick auf die Indikation für Mikroarray- und Exom-Analysen, den Ablauf mit genetischer Beratung vor und nach dem Test, die Methodenwahl sowie die Mitteilung von Primär- und Zusatzbefunden bisher kein Konsens besteht. Die Kommission geht davon aus, dem GfH-Vorstand bald einen ersten Entwurf vorlegen zu können. Angestoßen durch die Ende 2019 publizierte Empfehlung des ‚Royal College of General Practitioners‘ von Großbritannien zu DTC (direct to consumer) genetic tests (s. Mahase E. GPs are advised to ig- nore genetic test results that have no clinical basis. BMJ 2019; 367 doi: https://doi.org/10.1136/bmj.l6374 sowie dort genannte Literatur) haben wir uns der Frage gestellt, ob ein Bedarf für eine Überarbeitung der 2011 verfassten GfH-Stellungnahme (www.gfhev.de/de/leitli- nien/LL_und_Stellungnahmen/2011_12_02_GfH-Stellungnahme_DTC-Gentests.pdf) zum Umgang mit DTC GT von Seiten der GfH besteht. In ihrer Einschätzung, die dem GfH-Vorstand übermittelt wurde, vertrat die Kommission die Ansicht, dass es zu der Aufgabe der GfH gehört, sich an der Aufklärung zu DTC GT zu beteiligen und diesbezügliche Bemühungen zu intensivieren. Es wurde zudem die Emp- fehlung ausgesprochen, bei nicht direkt ersichtlicher Relevanz des vorgelegten Befundes eines DTC GT an die durchführende Firma zurück zu verweisen und den unklaren Befund ohne belastete (Fami- lien)Anamnese nicht als Vorstellungsgrund in der genetischen Sprechstunde zu sehen. Die Diskussion der Stellungnahme der GfH zu genetischen Zusatzbefunden fand eine Fortsetzung. Diese war bereits grundlegend aktualisiert, nach Kommentierung des Vorstands überarbeitet und dem Vorstand von der Kommission im Juni 2019 erneut zur Verfügung gestellt worden. Eine Video-Bespre- chung zwischen dem Vorsitzenden der AG Actionable Genes - German Network on Actionable Genes (GNAG), Prof. Olaf Rieß, und Vertretern der Kommission zeigte, dass einige relevante Fragen bisher abschließend nicht geklärt werden konnten: soll die Stellungnahme in Analogie zu europäischen Emp- fehlungen ein Bekenntnis zum Verzicht auf ein opportunistisches Screening enthalten oder ist dies je- dem Labor freizustellen? Sollen pathogene Varianten in Genen, die zwar medizinische Relevanz ha- ben, für die aber keine gesicherten Therapien oder Präventionsmöglichkeiten bestehen, zur Befund- mitteilung angeboten werden, sofern sie als Zusatzbefunde im engeren Sinn erhoben wurden? Und sind Befunde eines opportunistischen Screenings als prädiktive Befunde im Sinn des GenDG zu wer- ten? Die Diskussion dieser wichtigen Fragen hat weiterhin die Aufmerksamkeit der Kommission und des GfH-Vorstands. 1
Ein neuer Blick auf das Heterozygotenscreening wird Thema der nächsten Sitzung sein. An den oben genannten Sitzungen war außer den Kommissionsmitgliedern auch Dr. med. Felicitas Maier, MVZ Martinsried, auf Einladung beteiligt. Sie hatte ihr Interesse bekundet, das Thema ‚Empfeh- lungen zur erweiterten Pränataldiagnostik‘ mit zu bearbeiten. Über diese thematische Arbeit hat Felici- tas Maier die Arbeit der Kommission näher kennengelernt. Sie möchte nun vollwertiges Kommissions- mitglied werden und stellt sich entsprechend zur Wahl. Die Kommissionsmitglieder bemühen sich dar- über hinaus, weitere junge Kollegen für eine Mitarbeit zu gewinnen, die ggfs. ebenfalls über eine the- matisch gebundene Mitarbeit in die Kommissionsarbeit einsteigen können. Bericht Prof. Dr. Dr. med. Ute Moog Institut für Humangenetik Im Neuenheimer Feld 336 69120 Heidelberg Tel. +49-6221-565081 Fax +49-6221-565080 ute.moog@med.uni-heidelberg.de Jahresbericht 2020 der Fachhumangenetiker-Kommission der GfH Sprecher Prof. Dr. biol. hum. Ulrich Zechner, Frankfurt Mitglieder Dr. rer. nat. Sönke Arps, Hamburg Dr. med. Bernd Auber, Hannover Dr. rer. nat. Birgitta Gläser, Freiburg Dr. rer. nat. Katrin Hinderhofer, Heidelberg Dr. rer. nat. Christine Neuhaus, Ingelheim Fachhumangenetiker-Weiterbildung Momentan werden insgesamt 229 FachhumangenetikerInnen (GfH) in der Statistik der GfH-Ge- schäftsstelle geführt (Abb. 1). Abb.1: Zahl der Zuerkennungen bis Februar 2021 2
Das Interesse an der Weiterbildung ist aktuell weiterhin sehr hoch. Im Berichtszeitraum haben 26 Na- turwissenschaftlerInnen den Beginn ihrer Weiterbildung zur/zum Fachhumangenetiker/in (GfH) ange- meldet; da ein Beginn der Weiterbildung ab Anmeldung 6 Monate rückwirkend zuerkannt werden kann, haben im Jahr 2020 insgesamt 7 und im Jahr 2019 rückwirkend bereits 19 Naturwissenschaftler ihre Weiterbildung begonnen (siehe Abb. 2). Gegenwärtig befinden sich 253 Personen in der Weiterbildung zur/zum Fachhumangenetiker/In. Im Berichtszeitraum haben 2 FachhumangenetikerInnen (GfH) ihre Weiterbildung erfolgreich mit dem Fachgespräch abgeschlossen. Abb. 2: WeiterbildungskandidatInnen bis einschließlich 31.12.2020 Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen Im Berichtszeitraum wurden 11 neue Befugnisse zur Weiterbildung erteilt. Aktuell bestehen 114 Weiterbildungsbefugnisse, davon 36 an universitären und 78 an nicht-universitä- ren Einrichtungen. 22 der Weiterbildungsbefugten an nicht-universitären Einrichtungen verfügen über eine vollständige Weiterbildungsbefugnis über 5 Jahre. Kooperationsverträge zur gemeinsamen Wei- terbildung existieren zwischen 12 universitären und niedergelassenen Einrichtungen. Europäische Anerkennung Das Zertifikat „European registered Clinical Laboratory Geneticist (ErCLG)“ wurde in der aktuellen An- tragsrunde 2020/2021 von 6 AntragstellerInnen aus Deutschland (davon 5 FachhumangenetikerInnen (GfH)) beantragt und nach Prüfung durch das European Board of Medical Genetics (EBMG), Abteilung "Clinical Laboratory Geneticists" im Jahr 2021 in 5 Fällen bewilligt. 1 AntragstellerIn ohne nationales FachhumangenetikerIn (GfH)-Zertifikat hat ihren Antrag über den normalerweise nur für Kandidaten aus Ländern ohne nationales Zertifikat (Gruppe 3-Ländern) vorgesehenen Weg gestellt; dieser Antrag konnte aus formalen Gründen nicht befürwortet werden. 2 der 5 FachhumangenetikerInnen (GfH) hatten das ErCLG-Zertifikat bereits 2016 erworben und mussten in der aktuellen Runde lediglich eine Zertifikatsverlängerung beantragen. Leider reichten 3 weitere FachhumangenetikerInnen (GfH) keinen Antrag zur Rezertifizierung ein. Diese Personen kön- nen die Rezertifizierung auf Wunsch gerne in der kommenden Antragsrunde nachholen. 3
Die Zahl der gültigen ErCLG-Zertifikate beträgt europaweit aktuell 389 (Stand Februar 2021), darunter aber 16 Zertifikate, die am 31.3.2021 auslaufen und für die keine Verlängerung beantragt wurde. Zudem ist die Bewertung von 10 Anträgen aus diesem Jahr, die über den o.g. "Gruppe 3-Weg" gestellt wurden, noch nicht abgeschlossen. Weitere 10 Anträge aus dem vergangenen Jahr konnten wegen der Corona-Pandemie noch nicht endgültig bewertet werden. Daher ist davon auszugehen, dass die Zahl der ErCLG-Zertifikatsträger Ende 2021 weiterhin deutlich über 400 betragen wird. Die Prozesse zur Anerkennung des Zertifikates auf EU-Ebene sind weiterhin im Gange. Die Kommission empfiehlt daher, die Zertifizierung als ErCLG aufrecht zu erhalten. Der wiederholte Dank der Kommission gilt dem EBMG für seine erfolgreiche Arbeit bei der Entwick- lung und Implementierung von europäischen Ausbildungsstandards in der Humangenetik sowie der Profilierung des Berufsbildes „Fachhumangenetiker/in GfH/ErCLG". Novellierung der WBO für Fachhumangenetiker Die Novellierung der Weiterbildungsordnung (WBO) vom 21.03.2014 ist mittlerweile vollständig abge- schlossen. Der Entwurf für die novellierte WBO ist seit dem 16.2.2021 auf der Startseite der GfH-Website www.gfhev.de veröffentlicht. Die novellierte WBO soll auf der nächsten Mitgliederversammlung verab- schiedet werden. Nach Verabschiedung der novellierten WBO werden wir alle Weiterbildungsbefugten (inkl. der vor In- krafttreten der novellierten WBO qua Amt weiterbildungsbefugten LeiterInnen universitärer humange- netischer Einrichtungen) anschreiben, um die vorliegenden Weiterbildungsberechtigungen zu prüfen und die auf der GfH-Website verfügbare Liste der Weiterbildungsbefugten auf den neuesten Stand zu bringen. Fortbildungsangebote für FachhumangenetikerInnen Die Kommission verweist wieder auf das Kursangebot der Akademie Humangenetik, das die Weiterbil- dung zum/zur Fachhumangenetiker/in (GfH) begleitet und unterstützt. Nähere Informationen werden in Kürze auf der Webseite www.akademie-humangenetik.de bereit gestellt. Abschließend danke ich allen Kommissionsmitgliedern sowie dem Vorstand und der Geschäftsstelle der GfH für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Bericht 2020 der GfH-Leitlinienkommission Sprecher Dr. med. Diana Mitter, Düsseldorf Mitglieder PD Dr. med. Angela Abicht, München Prof. Dr. med. Rami Abou Jamra, Leipzig Dr. rer. nat. Katja Eggermann, Aachen Dr. med. Sabine Hentze, Heidelberg Dr. med. Verena Steinke-Lange, München BVDH-Delegierte Dr. rer. nat. Gabriele Wildhardt, Frankfurt/M. Dr. rer. nat. Frank Oeffner, Neu-Ulm Prof. Dr. med. Ursula Froster, Bad Steben 4
Humangenetische Leitlinien Von Seiten der GfH wurden 2 Leitlinien im Jahr 2020 aktualisiert und von den Vorständen der GfH und des BVDH verabschiedet: Leitlinien für die molekulare und zytogenetische Diagnostik bei Prader-Willi-Syndrom und Angelman- Syndrom (Karin Buiting (Essen), Dieter Gläser (Neu-Ulm), Jasmin Beygo (Essen)). Medgen 2020; 32 (2): 169-176 Leitlinie zur molekulargenetischen Diagnostik: Fragiles-X Syndrom und andere FMR1-assoziierte Syn- drome (Dieter Gläser (Neu-Ulm), Katrin Hinderhofer (Heidelberg) ). (In dieser Ausgabe der medgen 2021; 33 (1)) Neu erstellt wird gegenwärtig die S1-Leitlinie „Tumorgenetik – Genetische Diagnostik bei malignen Er- krankungen“ unter der Federführung der GfH. Die genetische Diagnostik im Rahmen von malignen Erkrankungen nimmt stark zu und umfasst – sowohl bei Keimbahnuntersuchungen, Liquid Biopsy als auch bei Untersuchungen an Tumormaterial – immer mehr Genregionen bis hin zur Sequenzierung des kompletten Genoms. Die Wertigkeit genetischer Informationen gerade bei der Behandlung von Krebspatienten nimmt stetig zu, nicht nur hinsichtlich Diagnose und Prognose, sondern gerade auch in Bezug auf eine personalisierte Therapie. Eine standardisierte Varianteninterpretation und -beschrei- bung ist somit zwingend nötig, um eine Vergleichbarkeit von Ergebnissen zu gewährleisten und um eine Abgrenzung von rein somatischen und (potentiell) keimbahnständigen Varianten zu ermöglichen. Die richtige Etablierung, Validierung und Auswahl der Diagnostik, des zu untersuchenden Materials und der verwendeten Methode sowie der korrekte Umgang mit den gewonnenen Daten sind unab- dingbar, um eine optimale Behandlung zu gewährleisten. Beteiligte HumangenetikerInnen: Gudrun Göhring, (Hannover), Lana Harder, (Kiel), Andreas Laner, (München), , Elke Holinski-Feder, (München), Evelin Schröck, (Dresden), Christopher Schröder, (Tü- bingen), Reiner Siebert, (Ulm), Bernd Auber, (Hanover), Laura Gieldon, (Heidelberg) Beteiligung an Leitlinienentwicklungen anderer Fachgebiete Eine Vielzahl an Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Humangenetik beteiligte sich auch 2020 an der Bearbeitung neuer bzw. Aktualisierung bestehender AWMF-Leitlinien anderer Fachge- biete. Für die Zusammenarbeit mit den federführenden Fachgesellschaften wurden hierfür Mandats- träger durch den Vorstand der GfH bestimmt. Hierzu zählen folgende Leitlinien: Stand / Gültig- AWMF- Name der Leitlinie LL- Federführende Fachgesellschaft GfH-Mandatsträger keit Nr. (Titel alphabetisch nach Krankheitsbild Kat. sortiert) Stand: 025- Anämiediagnostik im Kindesalter S1 Gesellschaft für Pädiatrische Onkolo- Prof. Dr. med. Gudrun Göhring 2.5.2018 027 gie und Hämatologie (GPOH) Hannover gültig bis 1.5.2023 Cystinose S3 Gesellschaft für Pädiatrische Nephro- Prof. Dr. med. Matias Simons logie Heidelberg Stand: 038- Demenzen S3 Deutsche Gesellschaft für Neurologie Prof. Dr. Olaf Rieß 24.01.2016, 013 (DGN) und Deutsche Gesellschaft für gültig bis Psychiatrie und Psychotherapie, Psy- 23.01.2021 chosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) Stand: 032- Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nach- S3 Deutsche Gesellschaft für Gynäkolo- Dr. Verena Steinke-Lange, Mün- 30.04.2018, 034OL sorge der Patientinnen mit Endometri- gie und Geburtshilfe (DGGG) chen, gültig bis umkarzinom Stellvertreter: Dr. Nils Rahner, 29.04.2023 Düsseldorf 5
Anmeldeda- 022- Fieberkrämpfe im Kindesalter S1 Gesellschaft für Neuropädiatrie Prof. Dr. Johannes Lemke, tum: 005 (GNP) Leipzig, 16.03.2018; Dr. Diana Mitter, Geplante Fer- Düsseldorf tigstellung: 31.12.2020 Gefäßmalformationen Deutsche Interdisziplinäre Gesell- Prof. Martin Zenker, Magdeburg schaft für Gefäßanomalien Stand: 049- Periphere Hörstörungen im Kindesalter S2k Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie Prof. Dr. Hanno Bolz, Frankfurt 30.09.2013 (in 010 und Pädaudiologie e.V. (DGPP) Überarbei- tung), gültig bis 29.09.2018 Stand: 088- Operative Therapie des Hyperparathy- S2k Chirurgische Arbeitsgemeinschaft Prof. Dr. Katrin Hoffmann, Halle, 17.12.2017, 008 reoidismus (Nebennierentumoren) Endokrinologie (CAEK) Dr. Diana Mitter, Düsseldorf, gültig bis Dr. Verena Steinke-Lange, Mün- 31.12.2021 chen Stand: 021- Kolorektales Karzinom S3 Deutsche Gesellschaft für Gastro- Prof. Dr. Stefan Aretz, 30.11.2017, 007OL enterologie, Verdauungs- und Stoff- Bonn, gültig bis wechselkrankheiten (DGVS) Dr. Nils Rahner, 29.11.2022 Düsseldorf Anmeldeda- 007- Therapie der Lippen-Kiefer-Gaumen- S3 Deutsche Gesellschaft für Mund-, PD Elisabeth Mangold tum: 038 spalten Kiefer- und Gesichtschirurgie Bonn 11.01.2021, geplante Fer- tigstellung: 31.08.2022 Stand: 043- Diagnostik, Therapie und Nachsorge des S3 Deutsche Gesellschaft für Urologie e. Prof. Dr. Jochen Decker, 01.09.2015 (in 017OL Nierenzellkarzinoms V. (DGU); Deutsche Gesellschaft für Freiburg Überarbei- Hämatologie und Medizinische Onko- tung), logie (DGHO) gültig bis 30.09.2018 Stand: 030- Diagnostik und Therapie der Myasthe- S2k Deutsche Gesellschaft für Neurologie PD Dr. Angela Abicht, 01.09.2014 (in 087 nia gravis und des Lambert Eaton Syn- (DGN) München Überarbei- droms, Diagnostik tung), gültig bis 31.08.2019 Stand: 030- Myopathien, Diagnostik S1 Deutsche Gesellschaft für Neurologie Dr. Dieter Gläser, 15.03.2016, 115 (DGN) Ulm gültig bis 14.03.2020 Stand: 022- Hereditäre und erworbene Neuropa- S1 Gesellschaft für Neuropädiatrie Prof. Dr. Sabine Rudnik, Innsbruck 01.04.2015, 027 thien im Kindes- und Jugendalter, Diffe- (GNP) gültig bis rentialdiagnose 31.03.2020 Rhabdoide Tumore S1 Gesellschaft für Pädiatrische Onkolo- Prof. Reiner Siebert, gie und Hämatologie (GPOH) Ulm Stand: 025- Sichelzellkrankheit S2k Gesellschaft für Pädiatrische Onkolo- Prof. Dr. Christian Schaaf, Heidel- 31.12.2014, 016 gie und Hämatologie (GPOH) berg gültig bis 30.12.2019 Anmeldeda- 022/030 Spinale Muskelatrophie (SMA), Diag- S1 Gesellschaft für Neuropädiatrie Prof. Dr. Brunhilde Wirth tum: nostik und Therapie (GNP) Köln 6
17.08.2020, Dr. Katja Eggermann, geplante Fer- Aachen tigstellung: PD Dr. Angela Abicht, 15.01.2021 München Dr. Dieter Gläser, Ulm Seltene Erkrankungen der Zähne S3 Dtsch. Gesellschaft für Kinderzahn- Prof. Dr. med. Ph.D. Johannes heilkunde DGKiZ Zschocke Innsbruck Kurzbericht zum Fortgang der Arbeiten an der S3-Leitlinie „Diagnostik, Thera- pie und Nachsorge der Patientinnen mit Endometriumkarzinom“ Die letzte Version der S3-Leitlinie Endometriumkarzinom wurde im April 2018 veröffentlicht, hierin war erstmals auch ein Kapitel für die hereditären Tumordispositionen enthalten. Aktuell erfolgt eine Über- arbeitung der Leitlinie. Hierfür ist bereits eine Bewertung der aktuellen Literatur erfolgt. Die für die ein- zelnen Kapitel zuständigen Arbeitsgruppen erörtern nun aktuell, welche Überarbeitungen aufgrund neuer Daten notwendig sind. Humangenetiker sind in den Arbeitsgruppen zur Früherkennung und für die hereditären Karzinome vertreten. Zukünftig soll die Leitlinie als „Living Guideline“ fortgesetzt wer- den, so dass kurzfristigere Änderungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Entwicklungen möglich sind. Hierfür soll eine jährliche Prüfung der Literatur erfolgen. Auf der Basis der aktuellen Version der S3-Leitlinie wurde im letzten Jahr unter Mitwirkung von Patien- tenvertretern zudem eine Patientenleitlinie mit dem Thema „Krebserkrankung des Gebärmutterkörpers – Eine Leitlinie für Patientinnen“ erstellt. Diese befindet sich aktuell in der Konsultationsphase und soll 2021 veröffentlicht werden. (Stand München, 29.1.2021, verfasst von Verena Steinke-Lange) Eine Auflistung aller externen Leitlinien mit bereits bestehender oder potentieller Beteiligung der Hu- mangenetik finden Sie auf unserer Website (https://www.gfhev.de/de/leitlinien). Darüber hinaus gibt es Leitlinien, an denen wir uns beteiligen könnten.. Sollten Sie bereits an einer Leitlinienerstellung beteiligt sein oder von einer geplanten Aktualisierung bzw. Etablierung einer neuen Leitlinie erfahren, dann teilen Sie uns dies bitte mit (organisation@gfhev.de). Akademie Humangenetik – Jahresbericht 2019/2020 Kommission Leiter Prof. Dr. med. Klaus Zerres, Aachen Stellvertretende LeiterInnen Prof. Dr. med. Harald Rieder, Düsseldorf, Prof. Dr. med. Sabine Rudnik, Innsbruck Prof. Dr. med. Brigitte Schlegelberger, Hannover (ex officio: GfH-Präsidentin) Wissenschaftlicher Beirat Dr. med. Bernd Auber, Hannover Prof. Dr. med. Denise Horn, Berlin PD Dr. med. Maja Hempel, Hamburg Prof. Dr. med. Andreas Tzschach, Freiburg Dr. rer. nat. Frank Dechend (BVDH-Delegierter) Kursorganisation GfH-Geschäftsstelle Brigitte Fiedler, Christine Scholz info@akademie-humangenetik.de 7
www.akademie-humangenetik.de Akademiekurse 2019/2020 In den Jahren 2019 und 2020 wurden insgesamt 23 Kurse angeboten, darunter 10 Einheiten für den Erwerb der Qualifikation „Fachgebundene genetische Beratung“. 350 Teilnehmer besuchten unsere Kurse, darunter 158 Ärzte (45% aller Teilnehmer) aus anderen Fachgebieten, die unsere Qualifikati- onsmaßnahmen absolvierten. Dort nahmen ausschließlich Nicht-GfH-Mitglieder teil; bei den anderen Kursen lag der Anteil der GfH-Mitglieder bei ca. 56%. Aus Kliniken kamen 29 Teilnehmer, 29 arbeiten im universitären Umfeld und aus dem Bereich der Niederlassung (MVZs, Praxen und Laboreinrichtun- gen) nahmen 92 teil. Kursbewertungen 2019/2020 Die Teilnehmer sind sehr zufrieden mit den Akademiekursen (Abb. 1 und 2). Nur durch die Corona- Pandemie-bedingten virtuelle Gestaltung litt die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch (siehe Abb. 2). 2,00 1,50 1,00 2: Note gut 1: Note sehr gut Abb. 1: Evaluation der Kurse Akademie Humangenetik im Jahr 2019 3,50 3,00 2,50 2,00 1,50 1,00 2: Note gut 1: Note sehr gut Mittelwert der Benotung Abb. 2: Evaluation der Kurse Akademie Humangenetik im Jahr 2020 Dank An dieser Stelle sei allen Dozenten des vergangenen Jahres ein herzlicher Dank ausgesprochen! 8
In der Fort- und Weiterbildung erfahrene Referenten und Seminarleiter, oft aus den Reihen der Mitglieder unserer Gesellschaft für Humangenetik, investieren ihre oft knapp bemessene Zeit, um ihr Fachwissen aus dem humangenetischen Alltag bestens vorbereitet in kleinen Kursen mit intensiver Betreuung weiterzugeben und ermöglichen so das breit gefächerte Angebot der Akademie Humange- netik. Darüber hinaus gilt unser besonderer Dank Prof. Tiemo Grimm, Würzburg, dem früheren Direk- tor der Akademie, der wesentlichen Anteil an der erfolgreichen Organisation und Durchführung der 72- Stunden-Kurse hatte. Dank auch an die Geschäftsstelle der GfH, die das operative Management der Kurse übernimmt: Bri- gitte Fiedler und Christine Scholz stehen auch hier immer mit Rat und Tat für die schnelle Umsetzung und reibungslosen Abläufe in der Kursverwaltung bereit. Bericht: Klaus Zerres Bericht 2020 der Kommission Syndromtag Sprecher Prof. Dr. med. Andreas Tzschach, Freiburg Mitglieder PD Dr. med. Maja Hempel, Hamburg Prof. Dr. med. Dagmar Wieczorek, Düsseldorf Prof. Dr. Dr. med. Christiane Zweier, Bern Prof. Dr. med. Klaus Zerres, Aachen (ex officio) Die Geschäftsordnung der Kommission Syndromtag sieht vor, dass die Kommission den Ort und wis- senschaftlich Hauptverantwortlichen für den Syndromtag festgelegt und in Absprache mit dem Aus- richter ein Schwerpunktthema auswählt. Zudem gehört die Auslobung des Frank-Majewski-Preises, der für eine herausragende Publikation des Vorjahres mit klinisch syndromologischem Schwerpunkt verliehen wird, zu ihren Aufgaben. Der Preisträger wird dann zum Syndromtag eingeladen und gebe- ten, einen Vortrag zum Thema der ausgewählten Publikation zu halten. 2020 war der Syndromtag ausgefallen. Der nächste Syndromtag wird unter der wissenschaftlichen Leitung von PD Dr. med. Maja Hempel vom 10. bis 11. September 2021 in Hamburg stattfinden und sich dem Thema „Angeborene Stoffwechselerkrankungen: Klinik, Diagnostik, Therapie“ widmen. Der Syndromtag 2022 wird voraussichtlich in Graz stattfinden. Bericht: Andreas Tzschach Bericht 2020 der Programmkommission Tumorgenetische Arbeitstagung (TGA) Sprecherin Dr. med. Lana Harder, Kiel Mitglieder Dr. rer. nat. Sönke Arps, Hamburg Prof. Dr. med. Gudrun Göhring, Hannover Prof. Dr. med. Detlef Haase, Göttingen Prof. Dr. med. Gundula Kadgien, Berlin Prof. Dr. rer. nat. Stephanie Urbschat, Homburg Saar Die Aufgabe der TGA-Kommission ist, den Ort und den Veranstalter der TGA zu wählen und den Ver- anstalter bei der Erstellung des wissenschaftlichen Programms zu unterstützen. Außerdem sollte von 9
der Kommission ein Kandidat für den Lore-Zech-Preis für eine herausragende Publikation aus dem Bereich der Zytogenetik des Vorjahres gewählt werden. Die TGA 2020 sollte vom Institut für Tumorgenetik Nord (Kiel) in Husum vom 14.05. bis 16.05.2020 organisiert werden. Das Programm wurde in der engen Zusammenarbeit mit der GfH-Geschäftsleitung erstellt. Die Erstellung der Home Page erfolgte von der GfH-Geschäftsleitung. Die Ankündigung der TGA erfolgte sowohl über die Home Page als auch über die Zeitschrift „Medizinische Genetik“. Als Ehrengeste der TGA 2020 wurden Frau Prof. Fonatsch, Herr Prof. Grote, Herr Prof. Gal und Herr Prof. Schwinger eingeladen und haben ihre Teilnahme zugesagt. Als Schwerpunkt der Tagung wurden die Plasmazellneoplasien gewählt. Um das Thema möglichst de- tailliert zu erläutern, wurde als klinischer Sprecher Herr Dr. med. Hans Salwender, Asklepios Klinik Al- tona, Hamburg, eingeladen. Neben dem wissenschaftlichen Programm sollten die Plasmazellneopla- sien auch im Rahmen des MTA-Workshops und der Firmen-Präsentationen betrachtet werden. Neben dem wissenschaftlichen Programm und dem Rahmenprogramm wurden Besuche der Indust- rieausstellung sowie Speaker‘s Corner in den Pausen geplant. Aus mehreren Kandidaten wurde durch Abstimmung eine Kandidatin für den Lore-Zech-Preis ausgewählt, die ihre Teilnahme an der Tagung zugesagt hat. Die TGA 2021 sollte von Frau Prof. Göhring, MHH, organisiert werden. Bedingt durch die Corona-Pandemie sollte die TGA 2020 jedoch verschoben werden. Die Kommission hat sich entschieden, das Programm und die Organisation der TGA 2020 für die TGA 2021 komplett zu übernehmen und ggf. entsprechend der aktuellen Situation anzupassen. Ich bedanke mich bei allen Mitgliedern der Kommission und insbesondere bei Frau Dr. Scholz und dem Team der GfH-Geschäftsleitung für die sehr angenehme und produktive Zusammenarbeit. Bericht: Lana Harder Jahresbericht 2020 Kommission diagnosebezogenen Abrechnungsmodelle Sprecherin: Prof. Dr. med. Elke Holinski-Feder, München Mitglieder Prof. Dr. med. Peter Bauer, Rostock Prof. Dr. med. Ute Hehr, Regensburg Dr. med. Britta Fiebig, Hamburg Novellierung der GOÄ Dieser Prozess läuft sein vielen Jahren und ist relativ weit gediehen. Die Weiterentwicklung der GOÄ hat sich hinsichtlich der einzelnen GOPs sowohl inhaltlich als auch in der Bewertung sehr an den Strukturen des EBM orientiert, mit dem großen Unterschied, dass hier keine Abrechnungsbefugnisse vorgegeben werden. Dies ließ zunächst eine Verschmelzung der Gebührenordnungen vermuten, dies ist nach letzter Sachlage aber wohl nicht intendiert. Inhaltlich ist unser Fach mit den neuen Technologien wie z.B. NGS zufriedenstellend vertreten, ebenso wurden GOPs für die PID aufgenommen. Die genetische Beratung wurde zu einer Gesprächs- leistung, die in der Vergütung für alle Fächer gleich behandelt werden soll. Ob hier noch Nachbesse- rung möglich ist, muss man klären, wenn die Abstimmungen nach Corona, und vermutlich auch nach der Bundestagswahl, an die dann wieder neuen Gegebenheiten angepasst und somit fortgesetzt wer- den. 10
Stellungnahme zur Streichung der Genehmigungspflicht der EBM GOP 11513 Die Genehmigungspflicht stand nach gerichtlichen Vorgaben von Seiten des BMG unter Beobachtung, schlussendlich wurde entschieden, diese zu streichen. Um der von Seiten der Krankenkassen ge- fürchteten Ausweitung der Anforderungen entgegenzutreten, wurden vom BVDH und der GfH Vor- schläge zur Strukturierung der Vergütung eingebracht. Initialen Vorstellungen, dass NGS-Analysen nur noch von Fachärzten für Humangenetik veranlasst werden dürfen, war entgegenzutreten. Die Stel- lungnahme der GfH (link zu homepage) kann in folgenden drei Kernpunkten inhaltlich zusammenge- fasst werden: Eine zeitgemäße Versorgung mit genetischer Diagnostik, eine Flächendeckung sowie bei Therapierelevanz und in der pränatalen Situation eine zeitnahe Analyse vorhalten sollte Der Versorgung von PatientInnen mit genetischer Diagnostik die spezialisierten Kollegen der Organ- medizin erfahren und qualifiziert eine Einzelgenanalyse und/oder eine NGS-Basisdiagnostik veranlas- sen und die nachfolgende Befundmitteilung übernehmen können. Entsprechend GenDG sollte diese Befundmitteilung durch eine genetische Beratung beim Facharzt ergänzt werden, insbesondere bei auffälligen Befunden. Die Veranlassung von erweiterten genetischen Analysen im Sinne von Exom- analysen sollte interdisziplinär mit der Organmedizin, schlussendlich aber über einen Facharzt für Hu- mangenetik im Rahmen einer genetischen Beratung veranlasst werden. Positionspapier „Humangenetik in der medizinischen Versorgungslandschaft“ Das Positionspapier möchte auf die Bedeutung der vertragsärztlichen Versorgung in der Humangene- tik und der Notwendigkeit der konstruktiven Kooperation mit den universitären humangenetischen In- stituten sowie den Zentren für seltene Erkrankungen hinweisen. Humangenetische Fragestellungen finden sich in praktisch allen klinischen Fächern, daher ist sowohl eine horizontale Vernetzung inner- halb des Faches als auch eine vertikale mit anderen Beteiligten des Gesundheitssystems notwendig. Auf folgende Handlungsfelder wird in dem Positionspapier hingewiesen: Patientenorientierter Zugang zur Humangenetischen Diagnostik Adäquate Vergütung genetischer Diagnostik Angemessene medizinische Betreuung von Patienten mit seltenen Erkrankungen Weiterbildung ärztlicher Kollegen Weiterbildung von Fachhumangenetikern Akkreditierungspflicht und Qualitätssicherung von diagnostischen Leistungen Zentrale Datenbank – Datasharing Um Punkte zu bearbeiten ist ein konstruktiver Dialog innerhalb des Faches zur Bündelung und Dar- stellung der Kompetenzen aber auch mit den offiziellen Gremien wie BMG, GBA, KBV und anderen Fachdisziplinen anzustreben. Dieses Handeln sollte das Fach der medizinischen Humangenetik in sei- ner Position als eigenständiges Fach in der interdisziplinären Versorgung zu einer besseren Wahrneh- mung bringen. Bericht 2020 der GfH-Delegierten aus der Sektion IVD der AWMF Ad-Hoc-Kommission Bewertung von Medizinprodukten und aus dem GfH-Arbeitskreis IVDR Mitglieder der AWMF Ad-hoc-Kommission Sektion IVD Dr. rer. nat. Petra Hoffmüller, München Prof. Dr. rer. nat. Thomas Eggermann, Aachen Mitglieder des GfH Arbeitskreises IVDR (GfH-AK-IVDR) Prof. Dr. rer. nat. Thomas Eggermann, Aachen Dr. rer. nat. Petra Hoffmüller, München Prof. Dr. med. Christian Hübner, Jena M. Sc. Juliane Rieß, Martinsried 11
Dipl.-Biol. Winfried Schmidt, Hamburg Dr. rer. biol. hum. Christine Scholz, München Dr. Tim Strom, München Dr. rer. nat. Anna Teubert, Hannover Dr. rer. nat. Sarah Volpert, Essen Mit der neuen Verordnung über In-vitro-Diagnostika (EU) 2017/746 (In-vitro Diagnostic Regulation, IVDR), deren Geltung nach einer fünfjährigen Übergangsfrist am 26. Mai 2022 beginnt und verpflich- tend anzuwenden ist, werden die Ziele verfolgt, einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt für IVD zu gewährleisten, gleichzeitig ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit von IVD zu garantieren sowie die Patientensicherheit zu stärken. Zur Sicherstellung der Patientenversorgung nutzen gerade humangenetische Laboratorien vielfach eigenentwickelte Testverfahren, auch als In-Haus-Verfahren bzw. im englischen Sprachgebrauch als Laboratory Developed Tests (LDT) bezeichnet. Entsprechend der neuen EU-Verordnung dürfen Ge- sundheitseinrichtungen wie medizinische Laboratorien weiterhin eigenentwickelte Produkte zur Diag- nostik herstellen und verwenden, sofern sie die Bedingungen des Art. 5, Abs. 5, IVDR erfüllen. Die IVDR schränkt jedoch die bisherigen Freiheiten zur Herstellung und Verwendung erheblich ein, gleich- zeitig sind die Voraussetzungen und der Umfang der zu erfüllenden Anforderungen erheblich gestie- gen. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) be- fasst sich seit Mitte 2019 in der Sektion IVD der Ad-hoc-Kommission Bewertung von Medizinproduk- ten1, der mittlerweile Vertreter aus 17 Fachgesellschaften angehören, mit der Implementierung der IVDR und insbesondere mit den Auswirkungen auf die Entwicklung und die Anwendung von labordi- agnostischen Untersuchungsverfahren aus Eigenherstellung in medizinischen Laboratorien. Die Sek- tion IVD hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen direkt und indirekt betroffenen Laboratorien, Fachärz- ten, Wissenschaftlern und Technologen Informationen bereitzustellen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, auf nationaler und europäischer Ebene speziell auf die Belange der Laboratorien mit IVD-Eigenher- stellung hinzuweisen und pragmatische Vorschläge –vor allem in Form von Standards zur Umsetzung zentraler Aspekte der IVDR-Forderungen– zur Verfügung zu stellen. So wurde im Februar 2020 ein Symposium zur IVDR an der Technischen Hochschule Lübeck organi- siert, das sich diesen Themen widmete. Die ausgesprochen informativen und aufschlussreichen Vor- träge aus Sicht verschiedener beteiligter Interessenvertreter (Benannte Stellen, Behörden, Diagnos- tika-Industrie, Labor-Fachwelt) sind über die GfH-Website2 auf der AWMF-Webseite abrufbar. Weiterhin wurden Stellungnahmen der AWMF-Sektion zu den einschneidenden Auswirkungen der IVDR-Forderungen auf medizinische Laboratorien veröffentlicht und bei den zuständigen Gremien und Behörden auf nationaler und EU-Ebene eingereicht, u.a. beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinproduk- ten (ZLG), Medical Device Coordination Group (MDCG), die die EC berät und dabei hilft, eine harmo- nisierte Umsetzung der Medizinproduktevorschriften in den Mitgliedstaaten sicherzustellen, und bei der Biomedical Alliance in Europe, einer Non-profit-Initiative von 35 führenden europäischen medizini- schen Fachgesellschaften, welche in verschiedenen Stakeholder-Arbeitsgruppen der MDCG vertreten ist. Zu Ansprechpartnern der genannten Institutionen und Behörden wurden Kontakte geknüpft. Kon- krete Vorschläge und Forderungen werden in weiteren Stellungnahmen der AWMF Sektion IVD in den kommenden Monaten formuliert werden. U.a. ist geplant, die zu erfüllenden Anforderungen und Be- dingungen eingehender zu erläutern, die Komplexität und regulatorische Spielräume vertieft darzustel- len sowie pragmatische Lösungsansätze zur Umsetzung der Forderungen aufzuzeigen. Ein weiteres Ziel in 2021 ist die Bereitstellung schlanker, für alle Fachbereiche anwendbarer und regelkonformer Anleitungen zur Umsetzung der erweiterten Anforderungen u.a. an den klinischen Nachweis für IVD. Der GfH-Arbeitskreis IVDR hatte im Februar 2020 die erste konstituierende Sitzung mit der Zielset- zung, den Mitgliedern der GfH die Bedeutung der IVDR und ihre Konsequenzen nahe zu bringen. Um eine erste Übersicht über die wichtigsten Aspekte zu erhalten, die von besonderer Bedeutung für die humangenetische Diagnostik sind, hatte der GfH-AK-IVDR eine Handreichung erarbeitet und auf der GfH-Website2 zugänglich gemacht. 1 https://www.awmf.org/die-awmf/kommissionen/nutzenbewertung/ad-hoc-kommission-bewertung-von-medizinprodukten/sek- tion-in-vitro-diagnostik.html#c1723 2 https://www.gfhev.de/de/diagnostik_genetische-beratung/qualitaetsmanagement.html 12
Des Weiteren wurde beschlossen, einen Leitfaden zur Umsetzung der IVDR zu entwerfen, der exemplarisch an einzelnen diagnostischen Schritten zeigen soll, welche Neuerungen und damit ver- bundenen Arbeitsaufwand auf die einzelnen humangenetischen Laboreinrichtungen zukommen wird. Dieser Leitfaden wird gegenwärtig bearbeitet und mit der AWMF-Sektion eng abgestimmt. Aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen unseres Arbeitskreises mit jenen Aktivitäten der AWMF-Sektion IVD hat sich eine enge Zusammenarbeit entwickelt. So beteiligen sich unsere GfH-AK-IVDR-Mitglieder und weitere GfH-Mitglieder an den formierten Arbeitsgruppen innerhalb der AWMF Sektion IVD, z.B. in den Bereichen Leistungsmerkmale von Software, Leistungsmerkmale von molekulargenetischen Verfahren, Risikomanagement von LDTs und Zytogenetik/Tumorzytogenetik. Ziel der GfH-AK-IVDR-Aktivitäten ist es, Einfluss auf die Entwicklung und Ausgestaltung von Tools und Handreichungen/Leitfäden im Vorfeld der Implementierung der IVDR insbesondere aus Sicht un- seres Fachs zu nehmen. Bericht 2020 des GfH-Delegierten über die Arbeit im Sektorkomitee Medizinische Laboratorien der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und der Arbeitsgemeinschaft Medizinischer Laboratoriums- diagnostik (AML) Prof. Dr. rer. nat. Konstantin Miller, Hannover Die überarbeiteten Checklisten Humangenetik (Molekulargenetische Untersuchungen sowie Zytoge- netische und Molekularzytogenetische Untersuchungen) wurden vom Sektorkomitee (SK) zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Checklisten können damit von den zuständigen Fachbegutachtern der Humangenetik bei Akkreditierungsverfahren verwendet werden. Sie wurden auf der Website der GfH veröffentlicht. Zustimmung gab es ebenfalls zu den Empfehlungen der Fachbegutachter aus der Mole- kulargenetik zur Häufigkeit von Ringversuchen seltener Erkrankungen. Die Anfrage aus einem human- genetischen Laboratorium zur Auslagerung von Befundbestandteilen in eine Befund-spezifische Website des Laboratoriums wurde vom Unterausschuss Technische Fragen des SK abgewiesen. Die DAkkS informierte über die Zusammenstellung der Beschlüsse des Sektorkomitees in einem Merk- blatt, dessen Publikation auf der Website der DAkkS im Frühjahr 2021 vorgesehen ist. In der AML wurde eine Aktivität von Instand und RfB vorgestellt, die eine gemeinsame Gesellschaft zur Entwicklung einer Zertifizierung auf Grundlage der Rili-BÄK gegründet haben. Dabei wird eine Stärkung der Rili-BÄK in der Qualitätssicherung angestrebt, deren Einhaltung durch die Aufsichtsbe- hörden in den jeweiligen Bundesländern mit unterschiedlicher Intensität und Auslegung überprüft wird. Angedacht ist ein qualifizierter Peer-Review, bei dem die Ergebnisqualität im Vordergrund steht. Bericht 2020 der GfH-Delegierten über die Arbeit in der Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA) Dr. rer. nat. Gabriele Rittner, Mainz Seit der letzten Berichterstattung hat sich die Kommissionszusammensetzung verändert. 2019 wurde Prof. Dr. rer. nat. Peter Bugert (Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie, Medizinische Fakul- tät Mannheim der Universität Heidelberg, DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg – Hessen) neu 13
zum Präsidenten der deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB) gewählt und übernahm damit auch die federführende Leitung der KFQA. Das Sekretariat führt seit 2020 Frau Dr. rer. nat. M. Grabmüller (Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Bonn). Weitere Kommissionsmitglieder sind: Frau Dr. Marion Nagy (Charité, Berlin) für die Arbeitsgemeinschaft für Gendiagnostik Frau Prof. Dr. H Pfeiffer (Institut für Rechtsmedizin, Münster) für die deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin Herr Prof. Dr. C. Seidl (Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, Universitäts- klinikum Frankfurt/Main) für die Gesellschaft für Immungenetik Ein Präsenztreffen der neu zusammengestellten Kommission war 2020 Corona bedingt nicht möglich, so dass im September ein online Meeting stattfand, welches sich hauptsächlich mit der neuen Kom- missionszusammensetzung und einer Bestandsaufnahme befasste. Für alle Interessenten am Fachtitel „Fachabstammungsgutachterin DGAB/ Fachabstammungsgutachter DGAB“ hier zum Überblick der Anforderungskatalog der Fortbildungsin- halte: (1) Allgemeine Grundkenntnisse a. Grundlagen der allgemeinen Genetik und der Humangenetik b. Grundlagen der Molekularbiologie c. Grundlagen der molekulargenetischen und biochemischen Labortechniken d. Grundlagen der Biostatistik und Populationsgenetik e. Nomenklatur der forensisch-genetischen Systeme (2) Molekulargenetische und allgemeine Labor-Methoden a. Extraktion humaner DNA aus Standardprobenmaterial (Blut, Mundhöhlenabstriche), sowie aus Sonderprobenmaterial (z.B.Paraffingewebe, postmortal entnommene Gewebsproben); Herstellung standardisierter DNA-Proben, ggf. einschließlich Quantifizierung; b. Durchführung der Polymerase-Kettenreaktion für verschiedene Untersuchungsumfänge ein- schließlich interner Kontrolle und Bewertung der Amplifikationsgüte; c. Elektrophoretische Auftrennung der Amplifikate, Nachweis von Allelen d. Sequenzierung von DNA-Fragmenten e. Strategien zur Befundfreigabe einschließlich der Bewertung von Freigabekriterien; Überprü- fung der Freigabekriterien am Probenmaterial und kriti-sche Auseinandersetzung mit Ana- lyseparametern f. Kenntnisse über Sensitivität und Fehlerquellen eingesetzter Untersuchungskits und adä- quate vorbeugende Maßnahmen (3) Durchführung der Abstammungsbegutachtung a. Beurteilung von Untersuchungsanfragen b. Erhebung von Stammbäumen c. Beratung von potenziellen Auftraggebern d. Kenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen der Methodik, auch in Abhängigkeit von ange- botenen oder überhaupt verfügbaren Untersuchungsmethoden e. Kenntnisse über den Einsatz besonderer Untersuchungstechniken (z. B. geschlechtschro- mosomale X- und Y-STR, SNPs, mtDNA) f. Konzipierung von Untersuchungsumfängen und Entscheidung über zu untersuchende Per- sonen bei komplexen Stammbäumen g. Wahl des Untersuchungsmaterials im Einzelfall h. Durchführung der Probenentnahme, einschließlich Aufklärung und Einwil-ligung in die Un- tersuchungen i. Überblick über den normativen Rahmen der Begutachtung, einschließlich, des Familien- rechts (BGB), des Gendiagnostikgesetzes, der einschlägigen Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten bzw. der Empfehlungen der wissenschaftlichen Fachgesell- schaften (4) Interpretation der Untersuchungsergebnisse a. Formulierung von Abstammungsgutachten in Standardfällen (Feststellung der Vaterschaft bzw. Nichtvaterschaft in Terzettenfällen) 14
b. Hypothesenaufstellung in komplexen Stammbäumen einschließlich Prüfung auf Voll- ständigkeit bzw. Sinnhaftigkeit dieser Hypothesen c. Durchführung der biostatistischen Auswertung in Standardfällen, einschließlich der Bewer- tung der Parameter und der Angabe von Randbedingungen d. Durchführung der biostatistischen Auswertung in Sonderfällen und deren Bewertung ein- schließlich der exakten Formulierung der Ergebnisse e. Biostatistische Auswertung geschlechtschromosomaler Marker, sachgerechte Berücksichti- gung von Haplotypen oder Koppelungsgruppen; Ver- wendung von Datenbanken bei Haplotyp-Markern f. Bewertung der Ergebnisse Y-chromosomaler Untersuchungen, auch in Zu- sammenhang mit autosomalen Markern g. Berücksichtigung von maternalen und paternalen Neumutationen: Einbeziehung in die biostatistische Auswertung, Bewertung einzelner und multipler Mutationsereignisse, Auf- stellung und Prüfungalternativer Stammbäume h. Bewertung chromosomaler Aberrationen und deren Auswirkungen auf die Begutachtung (5) Populationsgenetik a. Erstellen von Häufigkeitsverteilungen genetischer Systeme b. Test auf Unabhängigkeit, statistische Signifikanz von Abweichungen zu Referenzpopulatio- nen c. Bedeutung lokaler Populationen, Anwendung unterschiedlicher Allelfrequenzen im Einzelfall (6) Validierung von genetischen Systemen und Untersuchungsverfahren a. Strategien zu Validierung und Verifizierung b. Konzeption von Validierungsstudien zum Nachweis der Anwendbarkeit von (neuen) Metho- den und genetischen Systemen (7) Qualitätsmanagement a. Kenntnis des normativen Rahmens der Akkreditierung insbesondere DIN EN ISO/IEC 17025 b. Grundzüge des Qualitätsmanagements im akkreditierten Laboratorium c. Kenntnisse in der Erstellung und Überarbeitung von Standardarbeitsanwei-sungen und Ver- fahrensanweisungen d. Kenntnisse im Umgang mit Qualitätsmanagement-Dokumenten und deren Lenkung e. Etablierung interner und externer Qualitätssicherungsmaßnahmen (8) Wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Abstammungsbegutachtung a. Regelmäßiger Besuch wissenschaftlicher Tagungen und Workshops als Beleg der laufen- den wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Abstammungsbegutachtung b. Angemessene Darstellung von wissenschaftlich relevanten Themen als Referat auf Tagun- gen oder Workshops c. Ggf. zusätzlich Publikationen von Aufsätzen zu Themen der Abstammungsbegutachtung Bericht 2020 der GfH-Delegierten über die Arbeit im Lenkungsgremium des FARKOR – Projektes zur Darmkrebsprävention bei familiärem Risiko Dr. med. Verena Steinke-Lange, München Das vom Innovationsfond geförderte Projekt FARKOR (Vorsorge bei familiärem Risiko für das kolo- rektale Karzinom) wurde 2018 von der Felix-Burda-Stiftung initiiert, um die Darmkrebsvorsorge bei jungen Patienten mit familiär erhöhtem Risiko zu verbessern. Insbesondere Darmkrebserkrankungen bei unter 50-jährigen werden durch die aktuell empfohlene Früherkennung häufig nicht erfasst und erst spät diagnostiziert. Im Rahmen dieses bayernweiten Modellprojektes sollen diese Risikopersonen identifiziert und eine einmalige frühzeitige Vorsorgeuntersuchung (Koloskopie oder immunologischer Stuhltest) angeboten werden. Nahezu alle bayerischen Krankenkassen nehmen an dem Projekt teil, die Konsortialführerschaft liegt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Die Knappschaft 15
ist 2020 aus dem Projekt ausgeschieden. Die entsprechenden Leistungen (einschließlich der Dokumentation), die nicht zum Regelleistungskatalog zählen, werden den beteiligten Ärzten gesondert vergütet. Nach Abschluss des Projektes soll eine Übernahme in die Regelversorgung überprüft wer- den. Das Lenkungsgremium des Projektes, das aus Vertretern verschiedener Fachgesellschaften be- steht, trifft sich vierteljährlich mit den Konsortialpartnern, um über den Fortgang des Projektes und ak- tuell anstehende Aufgaben zu beraten. 2020 erfolgten die Treffen im Rahmen von Videokonferenzen. Seit Beginn des Projektes haben sich über 550 Ärzte (insbesondere Hausärzte und Gastroenterolo- gen, aber auch Humangenetiker und weitere Fachrichtungen) bayernweit in das Projekt eingeschrie- ben. Die Patientenrekrutierung wurde planmäßig im Oktober 2018 begonnen und sollte ursprünglich bis März 2020 beendet sein. Im letzten Jahr gingen die Rekrutierungszahlen jedoch deutlich zurück, was insbesondere auf die Corona-Pandemie und die hierdurch bedingte allgemein geringere Zahl von Früherkennungsuntersuchungen zurückzuführen war. Eine Laufzeitverlängerung um 12 Monate wurde inzwischen bewilligt. Eine Zwischenauswertung der im Rahmen des Projektes erhobenen Koloskopiedaten im letzten Jahr zeigte, dass in einem hohen Anteil (ca. 17,2 %) der Patienten ein Adenom vorlag. Bei 5,1 % der Pati- enten wurde bereits ein fortgeschrittenes Adenom gefunden, bei zwei Patienten eine Darmkrebser- krankung. Die Detektionsraten entsprechen in etwa den Daten für die ältere Allgemeinbevölkerung in Bayern. Eine weitere Datenauswertung wird 2021 erfolgen. Bericht 2020 des Arbeitskreises „German Network of Actionable Genes“ (GNAG) Sprecher Prof. Dr. med. Olaf Riess, Tübingen Mitglieder Prof. Dr. med. Stefan Aretz, Bonn Dr. med. Bernd Auber, Hannover Dr. med. Ralf Glaubitz, Hannover Dr. med. Berit Kerner, Ingelheim Dr. med. Alexandra Liebmann, Tübingen Dr. med. Harald Ludwig, Hamburg Dr. med. Tim Ripperger, Hannover Prof. Dr. med. Jörg Schmidtke, Hannover Prof. Dr. med. Evelin Schröck, Dresden Prof. Dr. med. Eric Schulze-Bahr, Münster Dr. rer. nat. Christian Sutter, Heidelberg Im Berichtszeitraum fanden vier virtuelle Sitzungen des Arbeitskreises statt. Der Arbeitskreis hat sich auf aktuell 12 aktive Mitglieder vergrößert. Folgende Themenpunkte wurden bearbeitet: Erarbeitung der „G-Act List“ (German Actionable Gene List) Der rapide ansteigende Einsatz von Next-Generation-Sequencing-Methoden in der Diagnostik führt zu der Diskussion über Erhebung und Mitteilung von Zusatzbefunden. Da es in Deutschland aktuell keine allgemeingültige Vorgehensweise über den Umgang mit Zusatzbefunden gibt, wurde vom GfH-Vor- stand dieser Arbeitskreis gebildet um eine Genliste mit ‚actionable genes‘ zu erarbeiten. Diese soge- nannte „G-Act-List“ soll als Orientierung dienen und nicht als Verpflichtung, diese Gene in der Diag- nostik als Zusatzbefunde anbieten zu müssen, da es hierzu auch innerhalb der Gruppe unterschiedli- che Ansichten und aktuelle Vorgehensweisen gibt. Innerhalb des Arbeitskreises beschäftigen wir uns mit den sogenannten Zusatzbefunden der Kategorie 1, das sind Zusatzbefunde, die gezielt erhoben werden und für die es Vorsorgeprogramme und/oder ein Therapiemanagement gibt. Der Arbeitskreis hat beschlossen, die aktuelle ACMG59-Liste (und HBOC-Gene) als Grundlage der „G-Act List“ zu 16
übernehmen. Um weitere potentielle Gene zu diskutieren und in die Liste aufzunehmen, wird ein Bewertungsprozess in Anlehnung an den Bewertungsprozess der amerikanischen ClinGen Actionabi- lity Working Group durchgeführt. Gene, die neu in die Liste aufgenommen wurden sind PLN, CDK4, CDKN2A und CFTR. Aktuell in Bearbeitung sind u.a. Gene aus dem Bereich der Kardiologie. GfH-Umfrage Es wurde eine Online-Umfrage für alle durch die GfH-repräsentierten Institute und Diagnostiklabore initiiert. Ziel war es einen Überblick über die aktuellen Praktiken der jeweiligen Institute und Labore bei der Erhebung und Mitteilung von Zusatzbefunden zu bekommen. Die Umfrage wird aktuell ausgewer- tet. Ausblick Für das Jahr 2021 ist die Veröffentlichung der jeweils aktuellen „G-Act-List“ auf der GfH-Website ge- plant. Wir freuen uns auf weitere an einer Mitarbeit Interessierte und/oder Vorschläge für potentielle „actionable genes“. Kommissionsbericht aus dem Public and Professional Policy Committee (PPPC) der ESHG Dr. med. Sabine Hentze Praxis für Humangenetik, Heidelberg (Bioethics advisory committee BIAC, EMBL) Auch das halbjährliche Treffen des Public and Professional Policy Committee (PPPC) der ESHG fand in digitalem Format statt. Zuletzt wurden die Empfehlungen der ESHG publiziert zu einem in den USA, in Frankreich und Groß- britannien in unterschiedlicher Form unterstützten „opportunistic screening“ in Hinblick auf Gene bzw. Mutationen, die für Prävention und Vorsorge relevant „actionable“ sein können (1). Hierzu soll eine Umfrage im Sommer den Umgang mit den ESHG Empfehlungen in Europa eruieren. Das Editorial im ESHG Journal Im Januar befasst sich mit dem möglichen Mißbrauch auch wissen- schaftlicher genetischer Daten in z.B. politischem Kontext (2) und der (Un)Abhängigkeit der jeweils involvierten Ethikkommissionen. Zentrale Projekte für das kommende Jahr sind eine Stellungnahme zur General Data Protection regu- lation GDPR im Gesundheitswesen einschließlich der elektronischen Gesundheitsakte unter der Fe- derführung der Juristin Emanuelle Rial-Sebbag und Empfehlungen zum Cascaden Screening bzw. Testen (Leitung G de Wert und C. van El). Gemeinsam mit und unter der Führung von Eurogentest werden Aktivitäten und Stellungnahmen zum IVDR geplant. In Vorbereitung ist zudem eine Überarbeitung der Stellungnahme von 2009 zum „Testing in minors“ nun mit einer Integration der genomweiten NGS-basierte Analysen. Opportunistic genomic screening. Recommendations of the European Society of Human Genetics. Guido Wert G et al Eur J Hum Genet. 2020 Nov 22. doi: 10.1038/s41431-020-00758-w. Online ahead of print. PMID: 33223530 2)ESHG warns against misuses of genetic tests and biobanks for discrimination purposes Francesca Forzano, Maurizio Gen- uardi & Yves Moreau On behalf of the European Society of Human Genetics European Journal of Human Genetics (2021)*https://www.nature.com/articles/s41431-020-00786-6 17
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