Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/2446 22. Wahlperiode 15.12.20 Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 22/2111: Haushaltsplan 2019/2020: Nachbewilligung nach § 35 der Landes- haushaltsordnung in den Einzelplänen 1.04, 4.0 und 9.2 und Stel- lungnahme des Senats zu den Nummern 3 und 4 des Ersuchens der Bürgerschaft vom 22. April 2020 „Mehrbedarfe zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie – Parlamentarische Kontrolle sicherstellen“ (Drucksache 22/111) (Senatsantrag) Vorsitz: Dr. Mathias Petersen Schriftführung: Thilo Kleibauer I. Vorbemerkung Die Drucksache wurde am 17. November 2020 gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäfts- ordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch deren Präsidentin im Vorwege dem Haushaltsausschuss überwiesen. Der Haushaltsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 1. Dezember 2020 abschließend mit der Vorlage. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten einleitend dar, dass mit der Drucksache über den Fortgang der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie berich- tet werde, die sehr detailliert dargestellt würden. In den Belastungswirkungen für den Haushalt seien einige kleinere Verschiebungen vorgenommen worden, um auch im 4. Quartal noch handlungsfähig zu sein. Sie erinnerten daran, dass zu Beginn der Pandemie mit Notkrediten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro begonnen wurde, wobei die Maßgabe gewesen sei, mit 1 Milliarde im Jahr 2020 auszukommen. Im 4. Quartal sei hier eine Nachsteuerung erforderlich geworden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter merkten, bezogen auf die Bund-Länder-Vertei- lung der Hilfen, an, gelegentlich werde der Eindruck erweckt, dass alle Kosten seitens des Bundes übernommen würden, während die Länder keinen Beitrag leisteten. Diese Einschätzung entbehre jeder Grundlage. Der Drucksache sei zu entnehmen, welche Mittel die Bürgerschaft bereits bewilligt habe. Um dies zu verdeutlichen, sei eine Unterlage erstellt worden, die zu Protokoll gegeben werden könne. Protokollerklärung der Finanzbehörde Welche planerische Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2020 kann den Folgen der Covid-19-Pandemie insgesamt zugeordnet werden? Es ergibt sich insgesamt eine planerische Nettokreditaufnahme von 3.276,7 Mio. Euro in Folge der Covid-19-Pandemie für das Haushaltsjahr 2020, die sich wie folgt zusammensetzt:
Drucksache 22/2446 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 1.484 Mio. Euro Kreditaufnahme aus konjunkturellen Gründen 915 Mio. Euro notsituationsbedingte Kreditaufnahme 877,7 Mio. Euro Kreditaufnahme für finanzielle Transaktionen (davon 800 Mio. Euro Sondervermögen Hamburger Stabilisierungs-Fonds und 77,7 Mio. Euro aus Drs. 22/635) Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, der Bürgerschaft werde darüber hinaus auch noch die Steuerschätzungsdrucksache zugehen, aus der ersichtlich wer- de, wie die letzte Schätzung für das Jahr 2020 aussehe. All dies berücksichtigend sei von einer notsituationsbedingten Nettokreditaufnahme am Jahresschluss von 915 Mil- lionen Euro und einer konjunkturell bedingten Nettokreditaufnahme von 1,484 Millio- nen Euro auszugehen. Hinzu kämen die ebenfalls bereits bewilligten Mittel für finanzi- elle Transaktionen, insbesondere die 800 Millionen Euro für den Wirtschaftsstabilisie- rungsfonds für die Hilfen für den Mittelstand. Die Neuverschuldung der Stadt für die städtischen Unternehmen, Kultureinrichtungen, Sport und sonstige Bereiche betrage letztlich für das Jahr 2020 3,277 Milliarden Euro. Diese Zahl verdeutliche, dass sich die Stadt mit Hilfeleistungen aus dem Hamburger Haushalt zulasten der Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Jahr nicht zurückgehalten habe. Sie wiesen entschieden zurück, wenn auf Bundesebene geäußert werde, dass sich nun auch die Länder beteiligen müssten. Auf die Frage der SPD-Abgeordneten, welche Summen seitens des Bundes bislang zur Verfügung gestellt worden seien, antworteten die Senatsvertreterinnen und -ver- treter, dies zu Protokoll zu geben. Protokollerklärung der Behörde für Wirtschaft und Innovation In welcher Höhe sind (mittel- oder unmittelbar) Hilfen des Bundes an Wirtschafts- subjekte nach Hamburg geflossen? Nachstehend sind die ausgezahlten Bundesmittel im Rahmen der Überbrü- ckungshilfe I sowie die Antragszahlen im Rahmen der Überbrückungshilfe II und der Novemberhilfe mit Stand 3. Dezember 2020 aufgeführt. Bei den beiden letzt- genannten Programmen läuft die Bewilligung erst an, sodass noch keine Auszah- lungen in relevantem Umfang erfolgt sind. Im Hinblick auf die Überbrückungshilfe I sind bereits Mittel in Höhe von 53.603.370 € ausgezahlt. Hinsichtlich der Überbrückungshilfe II liegt das beantragte Fördervolumen bei 52.978.019 €. Diese Zahl ergibt sich nach der Verrechnung mit anderen Pro- grammen. In Bezug auf die Novemberhilfe beläuft sich das beantragte Fördervolumen der Anträge im eigenen Namen (Direktanträge) in Hamburg auf insgesamt 3.156.172 €. Im Gegensatz dazu liegt das beantragte Fördervolumen der Anträge über prüfende Dritte (STB-Anträge) in Hamburg bei 70.658.784 €. Im Rahmen der abgeschlossen Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) sind bis zum 2. Dezember 2020 Bundesmittel i.H.v. 307,4 Mio. € ausgezahlt worden. Auf- grund von Rückforderungen und laufenden Widersprüchen kann sich diese Zahl noch geringfügig ändern. Neben den Zuschussprogrammen ist der Bund auch im Rahmen von Beteiligun- gen (Corona Recovery Fonds), Rückbürgschaften- bzw. Rückgarantien gegen- über der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG und BTG), Haftungsübernah- men (z.B. Hamburg Kredit Liquidität, KfW-Schnellkredit und weitere KfW- Produkte) sowie im Rahmen von Bund-Länder-Bürgschaften in Förderprodukten zugunsten Hamburger Unternehmen eingebunden. Da es sich dabei aber nicht um direkte Hilfszahlungen handelt, wird von einer Darstellung in diesem Rahmen abgesehen. Im März wurde mit einem umfassenden Hamburger Corona-Schutzschirm schnell und wirksam reagiert. Dieser Corona-Schutzschirm gilt auch für öffentliche Unter- nehmen. Neben konjunkturell wirksamen Maßnahmen im Rahmen eines Ham- 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2446 burger Wirtschaftsstabilisierungsprogramms (HWSP) ist Vorsorge für weitere Maßnahmen der Corona-Bekämpfung und für die öffentlichen Unternehmen getroffen worden. Mit dem HWSP sollen größere Konjunkturimpulse gesetzt wer- den. Weiterhin haben die hamburgischen öffentlichen Unternehmen die Möglich- keit Angebote des Bundes wahrzunehmen (u.a. Kurzarbeitergeld, Novemberhil- fen). Die Senatsvertreterinnen und -vertreter fügten hinzu, bei der Corona-Soforthilfe habe es einen Bund- und einen Länderanteil gegeben. Der Bund habe etwa 60 Prozent gezahlt, die Länder etwa 40 Prozent. Gemäß diesem Schlüssel seien 500 Millionen Euro aufzuspalten. Die weiteren Direkthilfen der Überbrückungshilfen seien durch den Bund getragen worden. Davon sei jedoch nur wenig abgeflossen. Von der November- hilfe sei noch kein Euro ausgezahlt, was große Sorgen bereite, weil das federführende Bundeswirtschaftsministerium, das den IT-Dienstleister für diese Hilfen beauftrage, mitgeteilt habe, erst ab dem 13. Januar dazu in der Lage zu sein, Gelder für die Novemberhilfe auszuzahlen. Die Abschlagszahlung sei für Soloselbstständige auf 5.000 Euro und für Sonstige auf 10.000 Euro gedeckelt. 10.000 Euro seien für ein Unternehmen keine nennenswerte finanzielle Unterstützung, die über den November und den Dezember hinwegrette. Die Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums lasse zudem darauf schließen, dass die Gelder nicht bereits am 13. Januar auf den Konten der Betroffenen seien. Dies habe nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit existenzgefährdende Folgen, weshalb die Vertreter Hamburgs sowohl in der Finanz- ministerkonferenz als auch in der Wirtschaftsministerkonferenz vehement für eine Beschleunigung der Fachverfahren einträten. Wenn dies nicht umsetzbar sei, würden sie sich dafür einsetzen, dass die Abschlagszahlungen so dimensioniert seien, dass sie eine reale Hilfestellung böten. Jenseits der Soforthilfe sei bislang von den Bundes- mitteln wenig in Hamburg angekommen. Der Gewerbesteuerausgleich in Höhe von 210 Millionen Euro sei zwar erfreulich, auch die Unterstützung für den Bereich Nah- verkehr sei hilfreich, aber bei dem Großteil dieser Mittel handele es sich um einmalige Zahlungen. Die CDU-Abgeordneten erinnerten daran, dass der Bund im März schnelle Zahlungen geleistet habe. Aber auch die Länderhaushalte und die kommunalen Haushalte seien stark betroffen. Der Umfang, in dem in diesem Jahr Hilfen ausgebracht würden, könne nicht dauerhaft beibehalten werden. Bezogen auf das Programm Hamburg-Kredit Liquidität sei in der Drucksache nachzulesen, dass 63 Anträge bewilligt worden seien, wobei sich das ausgezahlte Volumen auf lediglich 4 Millionen Euro belaufen habe. Das ausgebrachte Programmvolumen habe ein Vielfaches dessen umfasst. Zur Corona-Nothilfe Sport sei nachzulesen, dass hierfür das Kreditvolumen 50 Millionen Euro umfasst habe. Ausgezahlt worden seien 142.000 Euro. Sie interessierte, ob hier mehr erwartet werde. Die Programme seien offensichtlich nur kleinteilig nachgefragt worden, sodass sich die Frage stelle, ob diese Programme eventuell modifiziert wür- den, um mit ähnlichen Programmen einen zweiten Anlauf zu starten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten klar, dass eine schlichte Fortschrei- bung der Novemberhilfen nicht funktionieren könne. Betrachtet werden müsse zwei- felsohne, ob es Bereiche von Überkompensation gebe. Auch eine Überarbeitung der Kreditprogramme sei gemeinsam mit der Wirtschaftsbehörde und der Investitions- und Förderbank für das 1. Quartal vorgesehen. Dabei werde betrachtet, wo es Förderlü- cken gebe. Dessen ungeachtet zeigten sie sich überzeugt, dass der Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) Relevanz besitze. Aus dem HKL sei ein Sozialkredit im Umfang von 800.000 Euro entstanden; die Mittel lägen bereit und könnten abgerufen werden. Die Abgeordneten der GRÜNEN stimmten mit den CDU-Abgeordneten dahin gehend überein, dass die Novemberhilfen nicht dauerhaft in diesem Maße aufrechtzuerhalten seien. Sie hielten es nicht für klug, als Kennzahl dabei den Umsatzerlös und nicht den Ertrag heranzuziehen. Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sehe hierin eine Gefahr der Überkompensation. Erfreulich sei die Hilfe für Soloselbstständige, die auch mit der Überbrückungshilfe III fortgesetzt werde. Allerdings sei der Betrag in Höhe von 5.000 Euro deutlich zu gering, wenn man bedenke, dass es über acht Monate hinweg überhaupt keine Zahlungen gegeben habe. Positiv anzumerken sei darüber hinaus, dass die Erstattung der Gewerbesteuer in diesem Jahr noch umge- setzt werde, allerdings sei es dringend erforderlich, dass auch für die Jahre 2021 und 3
Drucksache 22/2446 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 2022 eine Kompensation für diese Ausfälle vom Bund vorgesehen werde. In diesem Zusammenhang interessierte sie, ob schon darüber nachgedacht worden sei, wie ein Fortführungsprogramm der Dezemberhilfen aussehen könnte. Dieses sollte ihrer Ansicht nach längerfristiger als die jetzigen Novemberhilfen geplant werden. Für die Unternehmerinnen und Unternehmer sei es schwierig, wenn zwar Mittel versprochen würden, die Auszahlungen aber dann ziemlich lange dauerten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen darauf hin, dass es auf jeden Fall die Überbrückungshilfe III geben werde, für die zwar noch nicht alle letzten Hilfsdetails feststünden, die Grundkonzeption aber bereits kommuniziert worden sei. Hamburg habe diese Hilfen insbesondere mit Blick auf die Kultur- und Kreativwirtschaft auf Bundesebene eingefordert, die jetzt niedrigschwelliger und üppiger als bisher ausfal- len würden. Die Überbrückungshilfe III sei bis Mitte des Jahres 2021 angelegt. Inso- fern werde es darum gehen, mit der Auswertung der November- und Dezemberhilfen festzustellen, ob es weitere Instrumente gebe, um Lücken schließen zu können, aber auch darauf zu schauen, ob es zu Überkompensationen bei der Novemberhilfe gekommen sei. Die Berechnungen des IW, wonach der Bund 10 Milliarden Euro zu viel auszahle, seien ihnen zu pauschal. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass es Unternehmen gebe, die durch diese Hilfen am Schluss mehr Geld in der Kasse hätten als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Hierauf müsse man ein Augenmerk haben und gegebenenfalls eine konstruktive Weiterentwicklung auf Bundesebene vorantrei- ben. Die Abgeordneten der GRÜNEN wollten wissen, ob der Senat in diesem Zusammen- hang auch Rückforderungen für möglich halte. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bemerkten, die Förderrichtlinie sehe Rückfor- derungsfälle nicht vor. Es habe aus dem parlamentarischen Raum durchaus Hinweise auf die Notwendigkeit einer Deckelung gegeben, die der Senat aufgegriffen und wei- tergegeben habe. Die Situation, dass die Entschädigung bei einer Schließung höher sei als der Verdienst bei einer Öffnung, sei schließlich auch nicht im Sinne der Steuer- zahlerinnen und Steuerzahler. Die Abgeordneten der GRÜNEN erkundigten sich, ob dies in den Förderrichtlinien niedergelegt sei. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten in diesem Zusammenhang die mittler- weile unterschriebene Verwaltungsvereinbarung zur Novemberhilfe zu Protokoll zu. Protokollerklärung der Behörde für Wirtschaft und Innovation Die aktuelle Fassung der ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „Novemberhil- fen“ wird nach Unterzeichnung des BMWi nachgereicht. Die CDU-Abgeordneten bezogen sich auf die HGV-Hochrechnung für das Jahr 2020 auf Seite 8 der Drucksache, und vermissten eine Aufstellung nach den Beteiligungs- unternehmen der HGV. Schon im vorletzten Jahr habe es hierüber in Ausschüssen der Bürgerschaft einen Disput gegeben, sodass im letzten Jahr wieder eine nach Unternehmen aufgeschlüsselte Auflistung geliefert worden sei. Sie baten deswegen darum, an dieser Stelle für die einzelnen Unternehmen vorzutragen, was derzeit jeweils an Gewinnabführung oder Verlustausgleich geplant sei. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, diese Diskussion sei nicht hier, sondern im Ausschuss für öffentliche Unternehmen geführt worden. Man dürfe auch nicht außer Acht lassen, dass diese Zahlen in einer Direktabfrage erhoben worden seien. Die Aufsichtsräte der Unternehmen hätten über die Planung zu befinden. Diese Prozesse seien jetzt erst angelaufen. Gebe man zu diesem Zeitpunkt schon einen unternehmensscharfen Aufriss für die Planhochrechnung 2020, überhole man damit die jeweiligen Aufsichtsräte. Im Ausschuss für öffentliche Unternehmen werde man die entsprechenden Zahlen voraussichtlich im Januar 2021 wieder nach Unternehmen getrennt behandeln. Der Bereich ÖPNV in der Aufstellung auf Seite 8 der Drucksache umfasse die Bereiche HOCHBAHN und VHH. Die HOCHBAHN sei dabei fünfmal so groß wie die VHH, und in diesem Verhältnis teilten sich auch die angeführten Corona- Effekte in Höhe von 144 Millionen Euro auf. Der Bereich Verkehr und Logistik bilde zu 90 Prozent den Flughafen ab, und zwar die Differenz zwischen dem, was für den 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2446 Flughafen ursprünglich positiv eingeplant gewesen sei, und dem, was jetzt anteilig als Verlustübernahme zählen würde, wenn der Verlust übernommen werden sollte, was noch nicht abschließend geklärt sei. Im Extremfall reduziere sich der Betrag also noch. Die beiden Bereiche Ver- und Entsorgung sowie Immobilien und Stadtentwick- lung stellten sich im Vergleich zur Größenordnung der Zahlen der anderen Bereiche als vernachlässigbar dar. Zu den sonstigen Beteiligungen zähle fast ausschließlich die Messe. Damit seien also im Wesentlichen die Bereiche ÖPNV, Messe und Flughafen von Corona-Effekten betroffen. Die CDU-Abgeordneten interessierte, an welcher Stelle der Verfassung die Regelung zu finden sei, dass in Bezug auf das Auskunftsrecht der Abgeordneten nach Aus- schüssen differenziert werde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter vermuteten, sie seien wohl falsch verstanden worden. Gemeint hätten sie, die Pläne müssten in den entsprechenden Gremien der Unternehmen beschlossen worden sein, bevor sie in den bürgerschaftlichen Aus- schüssen besprochen werden könnten. Die CDU-Abgeordneten wiesen darauf hin, die dargestellte Kalkulation bedeute eine immense Ausweitung des HGV-Verlustausgleiches, und fragten, welche Plandaten dieser explizit zugrunde lägen für die Verlustübernahmen für folgende Unternehmen: Bäderland Hamburg GmbH, HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, Hamburger Hochbahn AG, Flughafen Hamburg GmbH sowie Hamburg Messe und Congress GmbH. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, es handele sich hierbei um Zah- len, die noch nicht von den Aufsichtsräten der Unternehmen beschlossen worden sei- en. Es werde mit einem Minus jeweils in der nachstehend genannten Höhe gerechnet: Hamburger Hochbahn AG insgesamt, nicht nur coronabedingt: 261 Millionen Euro, Bäderland Hamburg GmbH: 23 Millionen Euro, Hamburg Messe und Congress GmbH: 64 Millionen Euro, Flughafen Hamburg GmbH: aktuell 69 Millionen Euro, HADAG Seetouristik und Fährdienst AG: 13 Millionen Euro. Die CDU-Abgeordneten baten um ausführliche Darstellung des genauen Sachstandes für die Flughafen Hamburg GmbH und das wahrscheinlichste Szenario im Hinblick auf eventuelle Verlustübernahmen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, bezüglich der Flughafen Ham- burg GmbH werde versucht, schon die nächsten Jahre mitzudenken. Das aktuell geschnürte Paket umfasse nicht nur 2020, sondern auch die Folgejahre. Zur konkre- ten Frage erklärten sie, die Wahrscheinlichkeit einer Verlustübernahme durch die Gesellschaften werde zwischen 80 Prozent und 90 Prozent liegen. Die CDU-Abgeordneten fragten darüber hinaus nach dem Gesprächsstand in Bezug auf die Gewährung von Bundesmitteln für die Flughäfen als Entschädigung dafür, dass sie ihren Betrieb als wichtige Infrastruktur das ganze Jahre über offen gehalten hätten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, dass es seitens des Bundes- ministers für Verkehr und digitale Infrastruktur entsprechende Vorstöße gegeben habe. Es habe auch bereits ein Flughafengipfel auf Bundesebene stattgefunden, da sich alle Flughäfen aktuell in prekärer Lage befänden. Allerdings unterlägen nicht alle denselben gesellschaftsrechtlichen Bedingungen. In Hamburg gebe es eine 51/49er- Situation und es dürfe am Schluss nicht dazu kommen, dass ausschließlich der pri- vate Partner entlastet werde. Es müsse also eine Öffnungsklausel geben, die einseiti- ge Entlastungswirkungen verhindere. Zum letzten Stand der Verhandlungen würden sie dem Ausschuss eine Protokollerklärung zukommen lassen. 5
Drucksache 22/2446 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Protokollerklärung der Finanzbehörde Die Abgeordneten bitten um Darstellung des aktuellen Stands der Verhandlungen zu den Hilfen für deutsche Flughäfen, bzw. der Verluste der Flughafen Hamburg GmbH. Der aktuelle Stand hinsichtlich der Finanzierung der Flughafen-Verluste stellt sich wie folgt dar: Für die Ausübung ihrer gemeinsamen Beteiligungsrechte an der Hamburger Flughafengesellschaft Flughafen Hamburg GmbH (FHG) haben der private Minderheitsgesellschafter und die HGV Hamburger Gesellschaft für Ver- mögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) als Mehrheitsgesellschafter die Holding FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG (FHK) gegründet. Gemäß dem seit 2003 bestehenden Ergebnisabführungsver- trag muss die FHK den Jahresverlust 2020 der FHG vollständig übernehmen. Die FHK-Gesellschafter beabsichtigen, diese Verlustübernahme nicht durch eine Ein- lage in die FHK, sondern durch eine Fremdmittelaufnahme seitens der FHK abzubilden. Aktuell ist die Fremdfinanzierung durch Zusagen von Kapitalgebern weit überwiegend bereits gedeckt. Nach jetzigem Erkenntnisstand wird daher das Jahresergebnis der HGV 2020 nicht durch eine aufwandswirksame Einlage in die FHK belastet werden, so dass sich nach Abschluss der Darlehensverträge der vom Senat mit Drucksache 11/2111 berichtete Zuschussbedarf der HGV (und entsprechend auch der davon auf Corona-Bedarfe zurückzuführende Teil) um rund 69 Mio. Euro verringern würde. Die derzeit für die Unterstützung der deutschen Flughäfen in Rede stehenden Bundesmittel von insgesamt 500 Mio. Euro sind nach Kenntnis des Senats noch nicht abschließend zugesagt. Von diesem möglichen Gesamtbetrag könnte ein Betrag in unterer bis mittlerer zweistelliger Millionenhöhe auf den Flughafen Hamburg entfallen, wofür jedoch ein gleich hoher Unterstützungsbeitrag auch des Landes Hamburg nachgewiesen werden muss. Da noch unklar ist, wie das beim Flughafen Hamburg bestehende Verlustübernahmeverhältnis mit Minderheitsbe- teiligung eines Privaten hierbei berücksichtigt werden würde, kann zu Höhe und Wahrscheinlichkeit einer der Stadt Hamburg zugutekommenden Bundesunter- stützung für Flughäfen derzeit keine Aussage getroffen werden. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fanden es erschreckend, dass die Novem- berhilfen erst ab dem 1. Januar 2021 ausgezahlt würden. Dieser Vorgang sei ihnen rätselhaft, die Menschen würden dadurch sehr belastet, viele von ihnen seien in ihrer Existenz bedroht. Proteste aus Hamburg sollten laut und kräftig erfolgen. Fehler, die im Hinblick auf Überkompensationen erfolgt seien, müssten ausgemerzt werden. Wichtig sei ihnen auch im Hinblick auf die gegenwärtige Situation bei Soloselbststän- digen und bei kleineren Unternehmen, dass die Novemberhilfen schwer zu durch- schauen seien. Die pauschale Aussage, dass die Förderung 75 Prozent des Umsat- zes ausmache, sei so nicht stimmig, die Förderung sei vielmehr einem sehr komple- xen und komplizierten Verfahren unterworfen. Die einfache Überlegung des Unter- nehmerlohns beziehungsweise Unternehmerinnenlohns für Soloselbstständige wäre eine gute Alternative gewesen, ähnlich der Vorgehensweise in Österreich. Laut dem Kultursenator sprächen europarechtliche Fragestellungen dagegen. Das erschließe sich ihnen nicht. Die Hilfen beträfen nur kleine Bereiche, sie sähen die europarechtli- che Relevanz dabei nicht. Wissenswert sei der aktuelle Sachstand dazu. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, für die beihilferechtliche Kontrolle und Bewertung seien sie nicht zuständig. Es handle sich um ein Programm des Bun- des, der die Hilfen gegenüber der EU habe anzeigen müssen. Die Hilfen seien beihil- fekonform. Sie wollten den Link dazu zu Protokoll nachreichen. Es habe sich weniger auf die kleineren Beihilfen bezogen, sondern mehr auf die Beihilfen größerer Ordnung, also erste Stufe ab 1 Million Euro, zweite Stufe ab 4 Millionen Euro. Die Europäische Kommission habe dies freigezeichnet. Sie hätten die Entscheidung nicht in allen Ein- zelheiten ausgewertet, es sei kein originäres Senatsthema, sondern ein EU-Thema. Mit jeder monatlichen Verlängerung der Hilfen kämen sie in einen beihilferechtlich problematischen Bereich, weil letztendlich die Gesamtheit aller Beihilfen betrachtet werde. Der Bund habe dahin gehend große Sorgen gehabt, die weitere Entwicklung müsse abgewartet werden. 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2446 Protokollerklärung der Behörde für Wirtschaft und Innovation Staatliche Unterstützungsmaßnahmen gegenüber Unternehmen unterliegen grundsätzlich dem europäischen Beihilfenrecht. Das gilt auch für alle Maßnahmen des Bundes und der Länder zugunsten von Unternehmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Im Übrigen siehe Drs. 22/2289 und Anlage 1. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten in Zusammenhang mit der HGV, ob die genannten auf Corona entfallenden Effekte von der Finanzbehörde als solche erkannt worden seien oder ob dies mit den Unternehmen abgeklärt worden sei. Wis- senswert sei, ob es eine Aufstellung über hohe Bundeshilfen an große Hamburger Unternehmen gebe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, bezogen auf die Maßnahmen nach dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, dem großen Instrument des Bundes für Hilfen für Lufthansa oder ähnlich große Unternehmen, hätten sie dem Bund signali- siert, dass es hilfreich wäre, das betroffene Bundesland darüber in Kenntnis zu set- zen, wenn Hilfen gezahlt werden sollten. Es sei für Bund und Land von Interesse, Verhandlungen über Hilfen nicht zweigleisig zu führen. Das Instrument sei noch nicht final freigeschaltet, es bedürfe noch der Freizeichnung der EU-Rahmenrichtlinie. Dies betreffe auch Hamburg mit seinem Stabilisierungsfonds. Deshalb habe der Bund sel- ber auch noch keine Hilfen bewilligt. Sie hofften auf rechtzeitige Informationen, sie for- derten dies aber auch aktiv ein. Zu den Unternehmen der HGV sei zu sagen, dass manche Unternehmen von Verlusten betroffen seien. Der Verlustausgleich beziehe sich auf die Gesamtheit aller HGV-Unternehmen. Die Regulierung des Gesamt- Verlustausgleichs erfolge durch den Hamburger Haushalt. Außerdem gebe es Einzel- unternehmen mit Verlusten, die nicht zur HGV gehörten. Ihr Prinzip sei, dass das Problem nicht einfach nur durchgereicht werden solle, sondern dass zunächst geprüft werde, wie unternehmensintern gegengesteuert werden könne. Der Flughafen Ham- burg sei dafür ein gutes Beispiel. Dort habe es ein umfangreiches Konzept von der Geschäftsleitung gegeben, um Verluste so weit als möglich zu reduzieren. Bei der HOCHBAHN sei die Lage anders, weil sie politisch entschieden hätten, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Man hätte sich auch dafür entscheiden können, den Betrieb her- unterzufahren, dies wäre ergebnisoptimierend gewesen, es wäre aber nicht pande- mieoptimierend gewesen. Deshalb hätten sie sich bewusst dafür entschieden, nicht primär auf die Verlustsituation zu schauen, sondern darauf zu achten, Vorsorge für einen guten Nahverkehr in Pandemiezeiten zu treffen, deshalb seien die Verluste so hoch. Die HOCHBAHN sei dennoch gehalten, darauf zu achten, dass die Verluste nicht überhandnähmen. Im Hinblick auf die Haushaltsberatungen hätten sie klarge- stellt, dass es so in den nächsten Jahren im Hinblick auf die Verlustausgleiche im Jahr 2020 nicht weitergehen könne. Nun müssten weitere Gegenmaßnahmen getroffen werden. Die Verlustübernahme sollte degressiv gestaltet werden. Nach 2022 wollten sie zu den Regelungen der Schuldenbremse und des Verbots der Nettokreditaufnah- me zurückkehren. Dies habe auch Folgen für die Beteiligungsunternehmen. Die Unternehmen müssten Wege finden, damit die Beteiligungsergebnisse und das wirt- schaftliche Handeln so gestaltet würden, dass eine neue Phase ohne Verluste durch die Corona-Pandemie erreicht werde. Die CDU-Abgeordneten sprachen die Anlage 1 an und fragten, ob die Mittel nach einheitlichen Kriterien verteilt worden seien. Bei manchen Positionen hätten sie den Eindruck, dass dies willkürlich geschehen sei beziehungsweise dass kein Zusammen- hang mit der Pandemie bestehe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten die Tabelle, die auf den Ergebnis- sen einer Abfrage bei Behörden und Ämtern basiere. Bei den Angaben zur Jahres- prognose könne es Unterschiede in der Einschätzung geben. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Finanzbehörde die Angaben auf ihre Plausibili- tät hin geprüft habe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, die Angaben seien entsprechend geprüft worden. Die Ressorts müssten gegenüber der Finanzbehörde begründen, dass ein Zusammenhang mit der Pandemie bestehe. Die Senatsvertreterinnen und 7
Drucksache 22/2446 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode -vertreter baten die CDU-Abgeordneten, die Fälle zu nennen, bei denen sie Zweifel hätten. Die CDU-Abgeordneten nannten den Betrag von 22,9 Millionen Euro im Einzelplan 2.0 (Anlage 1, Seite 16). Der Betrag sei weder begründet noch nach Ursachen aufgeteilt. Sie interessierten sich dafür, wie sich der Betrag zusammensetze. Protokollerklärung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Frage: Wie errechnet sich die Prognose der Bedarfe der Justizbehörde im Zusammenhang mit C-19 in Höhe von ca. 22 Mio. Euro genau? Protokollerklärung: Die COVID 19-Pandemie hat sich auch auf die Abläufe der Justiz in Hamburg ausgewirkt und damit die Erlösentwicklung in 2020 beeinträchtigt. Insbesondere der in der ersten Hälfte dieses Jahres teilweise stark heruntergefahrene Geschäftsbetrieb an den Gerichten führte in der Folge zu einem erheblichen Erlösrückgang, der mit 16 Mio. Euro in der Prognose eingeflossen ist. Darüber hinaus wurden weitere Kosten für Schutzausrüstung, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen, Miete und IT-Ausstattung bis zum Jahresende von rund 4 Mio. Euro prognostiziert. Diese Sonderausgaben sind auf Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes sowie der Förderung von mobilen Arbeits- plätzen für Homeoffice zurückzuführen. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz war zudem von Beginn an äußerst stark in die Rechtsprüfung und Erstellung der Allgemeinverfügungen und Rechts- verordnungen zur Bekämpfung der COVID 19-Pandemie eingebunden. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Personalverstärkungen sind mit 0,2 Mio. Euro berücksichtigt. Eine mögliche weitere Belastung aus der Abrechnung der Resturlaube und Gleit- zeitüberhänge wird erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bewertet wer- den können. Sie ist in der Prognose mit 2,5 Mio. Euro enthalten. Die CDU-Abgeordneten thematisierten die Anschaffung von Fahrzeugen für die stra- tegische Reserve der Feuerwehr (Anlage 1, Seite 29). Eine vergleichbare Anschaf- fung, die anlässlich des G20-Treffens im Jahr 2017 getätigt worden sei, sei vom Rechnungshof gerügt worden. Die CDU-Abgeordneten fragten, welchen Bezug die Anschaffung der Fahrzeuge zur Pandemie habe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, wegen der Pandemie müssten die Fahrzeuge nach jedem Einsatz, bei dem auch nur der Verdacht einer COVID-19- Infektion bestehe, vollständig desinfiziert werden und seien länger in den einzelnen Einsätzen gebunden. Dies gelte auch für Großfahrzeuge, die beispielsweise zur Unterstützung bei Verkehrsunfällen eingesetzt würden und bei denen nicht ausge- schlossen werden könne, dass sie mit infizierten Menschen in Berührung gekommen seien. Um einen konstanten Fahrzeugbestand vorhalten zu können, würden daher mehr Fahrzeuge gebraucht. Die CDU-Abgeordneten fragten, welche Fahrzeuge aus diesem Grund angeschafft worden seien. Protokollerklärung der Behörde für Inneres und Sport Welche Fahrzeuge wurden aus C-19 Ermächtigungen durch die BIS angeschafft? Im Rahmen der C19-Ermächtigungen hat die BIS keine zusätzlichen Fahrzeuge beschafft. Vielmehr wurden vorhandene Fahrzeuge der strategischen Reserve eingesetzt, die vor der Indienstnahme entsprechend ertüchtigt werden mussten. Bis Ende November 2020 wurden die folgenden Fahrzeuge der Strategischen Reserve ertüchtigt und eingesetzt: - 10 Rettungswagen als jederzeit einsatzbereite Einsatzreserve zzgl. Beschaf- fung von Beladung - 2 Kommandowagen für die Durchführung von Desinfektionsaufgaben 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2446 - 1 Kommandowagen für die Durchführung von Tests Für die Indienstnahme der vorgenannten Fahrzeuge für die o.g. Zwecke sind im Aufgabenbereich 277 Feuerwehr in der Darstellung der Investitionsauszahlungen der Anlage 1 der Drs. 22/2111 Mittel in folgender Höhe enthalten: - rd. 360 Tsd. Euro für die Beladung der Rettungswagen (MEDUMAT Standard Beatmungsgeräte, Absauggeräte und Thorax-Kompressionssysteme), - rd. 123 Tsd. Euro NIDA-Tablets zur Ausstattung der Rettungswagen. Die übrigen in der Zeile „Einzelplan 8.1, Nummerik 277, Feuerwehr, sonstige Investitionsauszahlungen“ auf Seite 30 der Drs. 22/2111 rechnerisch enthaltenen Beträge entfallen auf die Schaffung dezentraler Lagerkapazitäten an den Feuer- und Rettungswachen, um u.a. der aktuellen Empfehlung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Folge zu leisten, sowie auf die Aus- stattung der Feuer- und Rettungswachen mit Videotechnik, um gemäß Hamburgi- sche SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zur Minimierung von Kontakten den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Weiterhin sind für die Indienstnahme der genannten Fahrzeuge in der Produkt- gruppe 277.01 in der Darstellung der Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit der Anlage 1 der Drs. 22/2111 rd. 1.000 Tsd. Euro für die Instandsetzung der ein- gesetzten Rettungswagen (z.B. Erneuerung defekter Felgen und Reifen) und die Erneuerung der Beladung (z.B. LED-Leitkegel) als konsumtive Kostenpositionen enthalten. Die übrigen in der Zeile „Einzelplan 8.1, Nummerik 272.01, Einsatzdienst Feuer- wehr, Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeiten“ auf Seite 29 der Drs. 22/2111 rech- nerisch enthaltenen Beträge entfallen auf Schutzausrüstung, Bekleidung, medizi- nisches Verbrauchsmaterial, Reinigungsbedarfe und Kosten für den Objektschutz der Feuer- und Rettungswachen. Die CDU-Abgeordneten stellten fest, die Erlöse aus Rettungsdienstgebühren (Anlage 1, Seite 29) seien zurückgegangen. Sie fragten, ob der Ausgleichsbetrag ausschließ- lich an die Feuerwehr gehe oder ob die Hilfsorganisationen, die am Rettungsdienst beteiligt seien, ebenfalls einen Ausgleich erhielten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, für das Jahr 2020 werde der Ausgleich getrennt geleistet. Der in der Drucksache ausgewiesene Betrag fließe an die Feuerwehr. Ab 2021 gelte das Submissionsmodell. Die Kosten würden dann voll- ständig über den Haushalt der Feuerwehr abgerechnet. Auf Nachfragen der CDU- Abgeordneten teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, die Feuerwehr ver- handle mit den Kostenträgern über Gebührensätze. Im Gegensatz dazu hätten die Hilfsorganisationen bisher in einem Konzessionsmodell gearbeitet und dies in freien Verhandlungen geregelt. Erst aufgrund der Vergabe könnten die Kosten der Hilfsorga- nisationen über die Feuerwehr abgerechnet werden. Ab dann erhielten die Hilfsorga- nisationen die gleichen Gebühren wie die Feuerwehr. Welche Gebühren zwischen den verschiedenen Hilfsorganisationen und den verschiedenen Kostenträgern vertrag- lich vereinbart und bis dahin gezahlt würden, sei den Senatsvertreterinnen und -ver- tretern nicht bekannt. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Hilfsorganisationen aufgrund des geringeren Rettungsdienstvolumens in diesem Jahr geringere Einnahmen zu verzeichnen hätten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, ein solches Problem sei ihnen nicht bekannt. Die CDU-Abgeordneten baten um Erläuterung der Kosten, die im Zusammenhang mit der Sporthalle Hamburg (Anlage 1, Seite 13) entstanden seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten dar, die Sporthalle Hamburg habe Erträge aus Einnahmen für Großveranstaltungen, die vor dem Hintergrund der Ein- dämmungsverordnung abgesagt worden seien. Die daraus erwachsenen Einnahme- verluste seien hier dargestellt. 9
Drucksache 22/2446 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Die CDU-Abgeordneten erklärten, im Haushaltsplan seien im Einzelplan 1.5 Erlöse in Höhe von 1,3 Millionen Euro für das Jahr 2020 veranschlagt worden. Sie fragten, aus welchen Gründen die Finanzbehörde stattdessen 3,1 Millionen Euro erstatte. Protokollerklärung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Haushaltsplan 2019/2020: Nachbewilligung nach § 35 der Landeshaushaltsord- nung in den Einzelplänen 1.04, 4.0 und 9.2 und Stellungnahme des Senats zu den Nummern 3 und 4 des Ersuchens der Bürgerschaft vom 22. April 2020 „Mehrbedarfe zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie – Parlamen- tarische Kontrolle sicherstellen“ hier: Wie erklärt sich die Prognose der C-19-Bedarfe für die Sporthalle Hamburg mit Bezug auf die veranschlagten Erlöse? Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2019/2020 waren nicht alle in der Sporthalle Hamburg tatsächlich stattfindenden Veranstal- tungen bekannt. Die Veranschlagung der Erlöse erfolgt daher grundsätzlich vor- sichtig. Die Prognose in Höhe von ca. 3 Mio. Euro gemäß Drucksache 22/2111 (Anlage 1, S. 13) orientiert sich deswegen an den Ist-Werten des Vorjahres und stellt die Gesamterlöserwartung im Nicht-Pandemie-Fall dar. Die tatsächlichen Mindererlöse in Bezug auf die Veranschlagung werden sich mit dem Jahresab- schluss beziffern lassen. Die aktualisierte Prognose inkl. ausgefallener Veranstal- tungen und laufender ungedeckter Kosten beträgt in der Produktgruppe nicht mehr als 1,5 Mio. Euro bis Jahresende. Bisher wurden für die Sporthalle Ham- burg weder Mittel bei der Finanzbehörde zur Erstattung angemeldet, noch Mittel übertragen (siehe auch Spalte erhaltenes Soll aus 9.2). Im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 wurde die Planung der Erlöse ab 2021 aufgrund der durchschnittlichen Erlöse der vergangenen Jahre entsprechend angepasst. Die CDU-Abgeordneten stellten fest, der Landesbetrieb Hamburgische Münze (Anlage 1, Seite 30) erhalte eine Erstattung in Höhe von 122.000 Euro für einen stornierten Auftrag, der vermutlich im nächsten Jahr nachgeholt werde. Der Kostendeckungsgrad des Landesbetriebs liege bei weit über 100 Prozent. Er habe nach Ablieferung an die Finanzbehörde ein positives Jahresergebnis und verfüge über umfangreiche Rückla- gen. Die CDU-Abgeordneten wollten wissen, warum die Erstattung erfolge. Protokollerklärung der Finanzbehörde Warum sind C-19 Hilfen für die Münze vorgesehen, wenn diese doch regelmäßig Überschüsse erzielt. Die Münze hat in Folge der Covid-19-Pandemie einen Mindererlös von rd. 122 Tsd. Euro gemeldet. Der Auftrag des Bundes 20 Euro-Münzen für die Fuß- ball-Europameisterschaft (EM) in 2020 zu prägen war entfallen. Eine Sollübertragung aus dem Einzelplan 9.2 ist nicht erfolgt, da davon auszuge- hen war, dass die Münze den Mindererlös über entsprechend geringere Aufwen- dungen und durch den geplanten Jahresüberschuss auffangen kann. Zwischenzeitlich hat der Bund die Münze nachträglich beauftragt, die 20 Euro-EM Münze vollständig zu prägen. Die Mindererlöse haben sich insofern nicht bestä- tigt. Die CDU-Abgeordneten sprachen den Mehrbedarf für Bürgschaften im Einzelplan 9.2 (Anlage 1, Seite 31) an. Sie baten, den Hintergrund zu erläutern. Sie kritisierten, dass der Senat die Bürgerschaft darum bitte zu beschließen, die Kosten von 1 Milliarde Euro auf 1,6 Milliarden Euro zu erhöhen, aber – von Ausnahmen abgesehen – nicht in der Lage sei, die Fragen der Abgeordneten zu beantworten. Protokollerklärungen abzugeben, sei nicht ausreichend. Die Abgeordneten müssten Gelegenheit zu Nach- fragen haben. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, zu Beginn der Pandemie sei eine Aufstockung des Bürgschaftsvolumens vorgenommen worden. Es habe eine Phase in diesem Jahr gegeben, in der das Bürgschaftsvolumen knapp ausgereicht habe. 10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2446 Davon, dass weitere Bedarfe entstünden, sei auszugehen. Das Bürgschaftsvolumen solle vorsorglich angepasst werden, um einem möglicherweise erhöhten Rückstel- lungsbedarf gerecht zu werden. Dies sei nicht zahlungswirksam. Die Rückstellungen würden gebildet für den Fall, dass ein Ausfall von Bürgschaften drohe. Dies bedeute nicht, dass Kosten in dieser Höhe tatsächlich entstünden. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen auf das Beratungsgeheimnis der Kreditkommission hin. In öffentlicher Sitzung könnten sie nicht auf Einzelfälle eingehen. Protokollerklärung der Finanzbehörde Der Abgeordnete Kleibauer bittet um Erläuterung wie der Mehrbedarf in Höhe von ca. 169 Mio. Euro im Bereich Bürgschaften ermittelt wurde und wie die Erhöhung von 7 Mio. € bei den Zuführungen zu den Rückstellungen hergeleitet wurde. Der ausgewiesene Jahresbedarf 2020 im Bereich der Bürgschaften in Höhe von 169 Mio. € setzt sich aus dem erwarteten Rückstellungsbedarf für die Landes- bürgschaften (prognostisch 160 Mio. €), die seit der Covid-19 Pandemie vermehrt nach Entscheidung der Kreditkommission übernommen wurden oder zu denen Anfragen avisiert sind und den zu buchenden Rückstellungen für Bürgschaften der BG Hamburg (9 Mio. € zum Drucksachendatum) zusammen. Zum Zeitpunkt der Drucksache belief sich das durch die Kreditkommission bewil- ligte Antragsvolumen auf rd. 110 Mio. € und das in Antrag oder Voranfrage befindliche Volumen auf rd. 30 Mio. €. Zudem wurde ein Sicherheitspuffer von 20 Mio. € für weitere Landesbürgschaften bis zum Jahresende addiert. Aufgrund der Rückbürgschaftserklärung von Bund und FHH gegenüber der BG Hamburg vollzieht die Finanzbehörde Veränderungen in der Risikobetrachtung der BG Hamburg im Jahresabschluss der FHH spiegelbildlich nach. Die BG Hamburg hat der Finanzbehörde im Frühjahr mitgeteilt, dass Zuführungen zu den Rückstellungen im Jahr 2020 induziert durch Stützungsmaßnahmen für die Wirtschaft im Rahmen der Covid-19 Pandemie auf 9 Mio. € erhöht werden. Entsprechend wurde der bisherige Planansatz von 2 Mio. € um 7 Mio. € aus der zentralen Covid-19 Nachbewilligung erhöht. Die CDU-Abgeordneten erklärten, der Senat dürfe nicht beliebig Vorsorgerückstellun- gen bilden, sondern nur im Falle konkreter Wahrscheinlichkeiten. Die aus Sicht des Senats wahrscheinliche Inanspruchnahme aus Bürgschaften sei im Jahr 2020 von 7 Millionen Euro auf 169 Millionen Euro gestiegen. Es handle sich um sehr unter- schiedliche Bürgschaften. Ein Zusammenhang mit den Volumen der von der Kredit- kommission beschlossenen Bürgschaften sei nicht wahrscheinlich. Dies bedürfe einer Erklärung. Die CDU-Abgeordneten fragten, wie die Höhe des Rückstellungsbedarfs bei der hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) ermittelt worden sei (Anlage 1, Seite 31). Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, der Betrag von 235 Millionen Euro bilde den hamburgischen Anteil des Verlustes der hsh pm in einem Worst-Case- Szenario ab. Dies sei schon im Ausschuss für öffentliche Unternehmen dargelegt wor- den. Die CDU-Abgeordneten bemerkten, dies decke sich nur bedingt mit den Aussagen der hsh pm im Ausschuss für öffentliche Unternehmen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten, die hsh pm habe die Situation aus ihrer Sicht dargestellt. Die Rückstellung sei im Sinne der haushalterischen Vorsicht gebildet worden. Die CDU-Abgeordneten stellten fest, neben den Rückstellungen im Zusammenhang mit gesetzlichen Leistungen seien auch im Einzelplan 9.2 hohe Rückstellungen gebil- det worden. Vor dem Hintergrund, dass der Haushaltsplan 2021/2022 verschiedene Mehrkosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ausweisen werde, sei die Frage zu stellen, ob zusätzlich Rückstellungen in diesem Umfang gebildet werden sollen. 11
Drucksache 22/2446 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich, aus welchen Mitteln der Aufbau des Impf- zentrums finanziert werde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, einem Beschluss der Gesundheits- ministerkonferenz vom 6. November 2020 folgend würden die Kosten je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Die Länder finanzierten den Aufbau der Impfzentren, der Bund den Impfstoff. Weitere Kostenaufteilungen seien vorgesehen. Weitere Regelun- gen würden in der 49. Kalenderwoche erwartet. Diese Kosten seien bisher nicht in die Prognose für den Einzelplan 5 eingeflossen. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob weitere Positionen bei Erstellung der Drucksache außer Acht gelassen worden seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, der Beschluss der Gesundheits- ministerkonferenz habe nicht mehr bei der Erstellung der Drucksache berücksichtigt werden können. Um für notwendige pandemiebedingte Anforderungen sofort hand- lungsfähig zu sein, sei der Senat entsprechend ermächtigt worden. Die Bürgerschaft werde im Anschluss wie vereinbart informiert. Auch in der Zukunft werde es Situatio- nen geben, in denen der Senat kurzfristig werde handeln müssen. Die CDU-Abgeordneten stellten fest, mit der Drucksache werde das Haushaltsvolu- men deutlich aufgestockt. In der Vergangenheit sei in entsprechenden Fällen stets ein aktualisierter Ergebnisplan und Finanzplan Teil der Drucksache gewesen. Sie baten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, für diesen Fall einen aktualisierten Ergebnis- plan und Finanzplan vorzulegen und künftig regelhaft der früheren Praxis zu folgen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten zu, die Veränderungen künftig im Ergebnisplan und im Finanzplan transparent darzustellen. Protokollerklärung der Finanzbehörde Wie verändern sich der Gesamtergebnis- und der Gesamtfinanzplan durch die Drucksache? Siehe Anlage 2. Die SPD-Abgeordneten nahmen Bezug auf eine Beratung im Ausschuss für öffentli- che Unternehmen. Aus Bundesmitteln könnten Krankenhäuser ihren Beschäftigten, die mit COVID-19-Infizierten zu tun hätten, Boni von bis zu 1.500 Euro auszahlen. Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) habe mitgeteilt, ihm stünden insge- samt 666.000 Euro zur Verfügung. Es werde nach Absprache mit den Personalvertre- tungen seinen Beschäftigten jeweils 300 Euro zahlen. Die SPD-Abgeordneten hielten diesen Betrag für zu gering. Sie fragten, ob die Mittel durch die Stadt aufgestockt wür- den. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, die Stadt beabsichtige, den Betrag um 50 Prozent, also um 333.000 Euro auf 1 Million Euro aufzustocken. Wie im Kran- kenhausfinanzierungsgesetz vorgesehen, habe der Vorstand des UKE mit den Perso- nalvertretungen die Verteilung der Prämien erörtert. Die Personalvertretungen hätten sich dafür ausgesprochen, dass außer den Pflegekräften, die COVID-19-Patienten gepflegt hätten, auch Pflegekräfte aus anderen Bereichen und Beschäftigte mit Corona-Bezug, beispielsweise in der Physiotherapie, an der Prämie teilhaben sollten. Da die zur Verfügung stehende Summe auf eine größere Anzahl an Beschäftigten verteilt werde, bleibe für die einzelne Kraft ein geringerer Betrag übrig. Die Senatsver- treterinnen und -vertreter kündigten an, mit dem Kuratorium Gespräche darüber zu führen, dass die Stadt den Betrag um 333.000 Euro aufstocke und wie sich dies auf den Betrag auswirke, den die einzelne Kraft erhalten werde. Die SPD-Abgeordneten würdigten die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Intensivstationen und Notaufnahmen. Die Entscheidung der Personalvertretungen am UKE sei hinzunehmen. Die AfD-Abgeordneten gingen auf die Hamburger Corona Soforthilfe (2.1.1.1, Seite 2) ein. Sie fragten, welchen Umfang die Widerrufs- und Rückforderungsverfahren hätten. 12
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2446 Protokollerklärung der Behörde für Wirtschaft und Innovation Im Rahmen der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) liegt die aktuelle Anzahl der Rückforderungen bei rd. 3.300 mit einem Volumen von rd. 30 Mio. €. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, um welche Bußgelder in Höhe von 35 Millionen Euro es sich bei den Erlösen im Einzelplan 1.04 (4., Seite 9) handle. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit habe eine hohe Bußgeldeinnahme zu verzeich- nen gehabt. Die Medien hätten darüber berichtet. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE baten die Senatsvertreterinnen und -vertre- ter um eine Einschätzung, wie sich die Verlängerung der Novemberhilfe um einen Monat auf die Zahlen auswirken werde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, die Verlängerung der Hilfen aus Bundesmitteln habe keine Auswirkung auf die hamburgischen Hilfen. Über diese wer- de der Senat weiterhin regelmäßig berichten. III. Ausschussempfehlung Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig bei Enthaltung der Abgeordneten der Fraktionen von CDU und AfD, das Petitum aus der Drs. 22/2111 anzunehmen. Thilo Kle ib au er , Berichterstattung 13
Drucksache 22/2446 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Fassung gemäß Genehmigung der Europäischen Kommission Anlage 1 SA.59289 vom 20.11.2020 Regelung zur Gewährung von Unterstützung für ungedeckte Fixkosten im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020")1 Angesichts des Ausbruchs von COVID-19 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter bestimmten Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar anzusehen. Auf der Grundlage der Nummer 3.12 und 4 der Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 1863 final vom 19. März 2020 in der Fassung der Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 7127 final vom 13. Oktober 2020 ergeht folgende „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“: §1 Gewährung von Fixkostenhilfen (1) Auf Grundlage dieser Beihilferegelung können beihilfegebende Stellen Fixkostenhilfen an Unternehmen für ungedeckte Fixkosten gewähren. (2) Diese Regelung gilt für Fixkostenhilfen, die in der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden. §2 Fördervoraussetzungen (1) Die Fixkostenhilfen dürfen für ungedeckte Fixkosten gewährt werden, die während des Zeitraums vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind bzw. entstehen, einschließlich für solche Kosten, die in einem Teil dieses Zeitraums entstanden sind bzw. entstehen (beihilfefähiger Zeitraum). 1 Fassung gemäß Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 20.11.2020 unter der Beihilfe-Nr. SA.59289. 14
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2446 Fassung gemäß Genehmigung der Europäischen Kommission SA.59289 vom 20.11.2020 (2) Die Fixkostenhilfe darf Unternehmen gewährt werden, die während des beihilfefähigen Zeitraums Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zu demselben Zeitraum im Jahr 2019 erlitten haben bzw. erleiden. Der Bezugszeitraum ist ein Zeitraum im Jahr 2019, gleich ob der beihilfefähige Zeitraum in das Jahr 2020 oder 2021 fällt. Die Umsatzeinbußen sind bei Antragstellung durch den Antragsteller glaubhaft zu machen und zu bestätigen. (3) Zur Bestimmung der zu gewährenden Fixkostenhilfe im Einzelfall soll der Umsatz eines Monats im beihilfefähigen Zeitraum im Jahr 2020 oder 2021 mit dem Umsatz des entsprechenden Monats im Bezugszeitraum im Jahr 2019 verglichen werden. Bei der Gewährung von Fixkostenhilfe an kleine und Kleinstunternehmen (gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014) darf vorgesehen werden, dass zur Bestimmung der für den beihilfefähigen Zeitraum maßgeblichen Umsatzeinbußen im Jahr 2020 oder 2021 auch ein Zwölftel des Gesamtumsatzes des Unternehmens im Jahr 2019 für den Vergleich mit dem beihilfefähigen Zeitraum herangezogen werden darf. Bei Antragsberechtigten, die in den Vergleichsmonaten 2019 ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen hatten, kann als Vergleichsumsatz sofern vorhanden, der durchschnittliche monatliche Umsatz im Jahr 2019 gewählt werden. (4) Die Beihilfeintensität darf 70 % der ungedeckten Fixkosten nicht übersteigen, außer bei kleinen und Kleinstunternehmen (gemäß Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/20142), bei denen die Beihilfeintensität 90 % der ungedeckten Fixkosten nicht übersteigen darf. (5) Die Gesamtsumme der einem Unternehmen nach dieser Regelung gewährten Fixkostenhilfen darf den Höchstbetrag von 3 Millionen Euro pro Unternehmen nicht übersteigen. (6) Diese Regelung gilt für folgende Gruppen von Beihilfen: a) Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen; 2 Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1. Wird in dieser Regelung auf die Begriffsbestimmung der „kleinen und Kleinstunternehmen“ gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 Bezug genommen, so ist dies auch eine Bezugnahme auf die Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV, ABl. L 193 vom 1.7.2014, S. 1 bzw. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1388/2014 vom 16. Dezember 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV, ABl. L 369 vom 24.12.2014, S. 37. 15
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