Bericht - Hamburgische Bürgerschaft

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                Drucksache   22/2446
22. Wahlperiode                                                                         15.12.20

                                             Bericht
                                     des Haushaltsausschusses

                                          über die Drucksache

         22/2111:      Haushaltsplan 2019/2020: Nachbewilligung nach § 35 der Landes-
                       haushaltsordnung in den Einzelplänen 1.04, 4.0 und 9.2 und Stel-
                       lungnahme des Senats zu den Nummern 3 und 4 des Ersuchens der
                       Bürgerschaft vom 22. April 2020 „Mehrbedarfe zur Bewältigung der
                       Folgen der COVID-19-Pandemie – Parlamentarische Kontrolle
                       sicherstellen“ (Drucksache 22/111)
                       (Senatsantrag)

         Vorsitz: Dr. Mathias Petersen                          Schriftführung: Thilo Kleibauer

         I.    Vorbemerkung
         Die Drucksache wurde am 17. November 2020 gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäfts-
         ordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch deren Präsidentin im Vorwege dem
         Haushaltsausschuss überwiesen. Der Haushaltsausschuss befasste sich in seiner
         Sitzung am 1. Dezember 2020 abschließend mit der Vorlage.

         II.   Beratungsinhalt
         Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten einleitend dar, dass mit der Drucksache
         über den Fortgang der Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie berich-
         tet werde, die sehr detailliert dargestellt würden. In den Belastungswirkungen für den
         Haushalt seien einige kleinere Verschiebungen vorgenommen worden, um auch im
         4. Quartal noch handlungsfähig zu sein. Sie erinnerten daran, dass zu Beginn der
         Pandemie mit Notkrediten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro begonnen wurde, wobei die
         Maßgabe gewesen sei, mit 1 Milliarde im Jahr 2020 auszukommen. Im 4. Quartal sei
         hier eine Nachsteuerung erforderlich geworden.
         Die Senatsvertreterinnen und -vertreter merkten, bezogen auf die Bund-Länder-Vertei-
         lung der Hilfen, an, gelegentlich werde der Eindruck erweckt, dass alle Kosten seitens
         des Bundes übernommen würden, während die Länder keinen Beitrag leisteten. Diese
         Einschätzung entbehre jeder Grundlage. Der Drucksache sei zu entnehmen, welche
         Mittel die Bürgerschaft bereits bewilligt habe. Um dies zu verdeutlichen, sei eine
         Unterlage erstellt worden, die zu Protokoll gegeben werden könne.
               Protokollerklärung der Finanzbehörde
               Welche planerische Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2020 kann den Folgen
               der Covid-19-Pandemie insgesamt zugeordnet werden?
               Es ergibt sich insgesamt eine planerische Nettokreditaufnahme von 3.276,7 Mio.
               Euro in Folge der Covid-19-Pandemie für das Haushaltsjahr 2020, die sich wie
               folgt zusammensetzt:
Drucksache 22/2446     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

    1.484 Mio. Euro Kreditaufnahme aus konjunkturellen Gründen
    915 Mio. Euro notsituationsbedingte Kreditaufnahme
    877,7 Mio. Euro Kreditaufnahme für finanzielle Transaktionen (davon 800 Mio.
    Euro Sondervermögen Hamburger Stabilisierungs-Fonds und 77,7 Mio. Euro aus
    Drs. 22/635)
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, der Bürgerschaft werde darüber
hinaus auch noch die Steuerschätzungsdrucksache zugehen, aus der ersichtlich wer-
de, wie die letzte Schätzung für das Jahr 2020 aussehe. All dies berücksichtigend sei
von einer notsituationsbedingten Nettokreditaufnahme am Jahresschluss von 915 Mil-
lionen Euro und einer konjunkturell bedingten Nettokreditaufnahme von 1,484 Millio-
nen Euro auszugehen. Hinzu kämen die ebenfalls bereits bewilligten Mittel für finanzi-
elle Transaktionen, insbesondere die 800 Millionen Euro für den Wirtschaftsstabilisie-
rungsfonds für die Hilfen für den Mittelstand. Die Neuverschuldung der Stadt für die
städtischen Unternehmen, Kultureinrichtungen, Sport und sonstige Bereiche betrage
letztlich für das Jahr 2020 3,277 Milliarden Euro. Diese Zahl verdeutliche, dass sich
die Stadt mit Hilfeleistungen aus dem Hamburger Haushalt zulasten der Hamburger
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Jahr nicht zurückgehalten habe. Sie
wiesen entschieden zurück, wenn auf Bundesebene geäußert werde, dass sich nun
auch die Länder beteiligen müssten.
Auf die Frage der SPD-Abgeordneten, welche Summen seitens des Bundes bislang
zur Verfügung gestellt worden seien, antworteten die Senatsvertreterinnen und -ver-
treter, dies zu Protokoll zu geben.
    Protokollerklärung der Behörde für Wirtschaft und Innovation
    In welcher Höhe sind (mittel- oder unmittelbar) Hilfen des Bundes an Wirtschafts-
    subjekte nach Hamburg geflossen?
    Nachstehend sind die ausgezahlten Bundesmittel im Rahmen der Überbrü-
    ckungshilfe I sowie die Antragszahlen im Rahmen der Überbrückungshilfe II und
    der Novemberhilfe mit Stand 3. Dezember 2020 aufgeführt. Bei den beiden letzt-
    genannten Programmen läuft die Bewilligung erst an, sodass noch keine Auszah-
    lungen in relevantem Umfang erfolgt sind.
    Im Hinblick auf die Überbrückungshilfe I sind bereits Mittel in Höhe von
    53.603.370 € ausgezahlt.
    Hinsichtlich der Überbrückungshilfe II liegt das beantragte Fördervolumen bei
    52.978.019 €. Diese Zahl ergibt sich nach der Verrechnung mit anderen Pro-
    grammen.
    In Bezug auf die Novemberhilfe beläuft sich das beantragte Fördervolumen
    der Anträge im eigenen Namen (Direktanträge) in Hamburg auf insgesamt
    3.156.172 €. Im Gegensatz dazu liegt das beantragte Fördervolumen der Anträge
    über prüfende Dritte (STB-Anträge) in Hamburg bei 70.658.784 €.
    Im Rahmen der abgeschlossen Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) sind bis
    zum 2. Dezember 2020 Bundesmittel i.H.v. 307,4 Mio. € ausgezahlt worden. Auf-
    grund von Rückforderungen und laufenden Widersprüchen kann sich diese Zahl
    noch geringfügig ändern.
    Neben den Zuschussprogrammen ist der Bund auch im Rahmen von Beteiligun-
    gen (Corona Recovery Fonds), Rückbürgschaften- bzw. Rückgarantien gegen-
    über der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG und BTG), Haftungsübernah-
    men (z.B. Hamburg Kredit Liquidität, KfW-Schnellkredit und weitere KfW-
    Produkte) sowie im Rahmen von Bund-Länder-Bürgschaften in Förderprodukten
    zugunsten Hamburger Unternehmen eingebunden. Da es sich dabei aber nicht
    um direkte Hilfszahlungen handelt, wird von einer Darstellung in diesem Rahmen
    abgesehen.
    Im März wurde mit einem umfassenden Hamburger Corona-Schutzschirm schnell
    und wirksam reagiert. Dieser Corona-Schutzschirm gilt auch für öffentliche Unter-
    nehmen. Neben konjunkturell wirksamen Maßnahmen im Rahmen eines Ham-

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/2446

    burger Wirtschaftsstabilisierungsprogramms (HWSP) ist Vorsorge für weitere
    Maßnahmen der Corona-Bekämpfung und für die öffentlichen Unternehmen
    getroffen worden. Mit dem HWSP sollen größere Konjunkturimpulse gesetzt wer-
    den. Weiterhin haben die hamburgischen öffentlichen Unternehmen die Möglich-
    keit Angebote des Bundes wahrzunehmen (u.a. Kurzarbeitergeld, Novemberhil-
    fen).
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter fügten hinzu, bei der Corona-Soforthilfe habe
es einen Bund- und einen Länderanteil gegeben. Der Bund habe etwa 60 Prozent
gezahlt, die Länder etwa 40 Prozent. Gemäß diesem Schlüssel seien 500 Millionen
Euro aufzuspalten. Die weiteren Direkthilfen der Überbrückungshilfen seien durch den
Bund getragen worden. Davon sei jedoch nur wenig abgeflossen. Von der November-
hilfe sei noch kein Euro ausgezahlt, was große Sorgen bereite, weil das federführende
Bundeswirtschaftsministerium, das den IT-Dienstleister für diese Hilfen beauftrage,
mitgeteilt habe, erst ab dem 13. Januar dazu in der Lage zu sein, Gelder für die
Novemberhilfe auszuzahlen. Die Abschlagszahlung sei für Soloselbstständige auf
5.000 Euro und für Sonstige auf 10.000 Euro gedeckelt. 10.000 Euro seien für ein
Unternehmen keine nennenswerte finanzielle Unterstützung, die über den November
und den Dezember hinwegrette. Die Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums
lasse zudem darauf schließen, dass die Gelder nicht bereits am 13. Januar auf den
Konten der Betroffenen seien. Dies habe nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit
existenzgefährdende Folgen, weshalb die Vertreter Hamburgs sowohl in der Finanz-
ministerkonferenz als auch in der Wirtschaftsministerkonferenz vehement für eine
Beschleunigung der Fachverfahren einträten. Wenn dies nicht umsetzbar sei, würden
sie sich dafür einsetzen, dass die Abschlagszahlungen so dimensioniert seien, dass
sie eine reale Hilfestellung böten. Jenseits der Soforthilfe sei bislang von den Bundes-
mitteln wenig in Hamburg angekommen. Der Gewerbesteuerausgleich in Höhe von
210 Millionen Euro sei zwar erfreulich, auch die Unterstützung für den Bereich Nah-
verkehr sei hilfreich, aber bei dem Großteil dieser Mittel handele es sich um einmalige
Zahlungen.
Die CDU-Abgeordneten erinnerten daran, dass der Bund im März schnelle Zahlungen
geleistet habe. Aber auch die Länderhaushalte und die kommunalen Haushalte seien
stark betroffen. Der Umfang, in dem in diesem Jahr Hilfen ausgebracht würden, könne
nicht dauerhaft beibehalten werden. Bezogen auf das Programm Hamburg-Kredit
Liquidität sei in der Drucksache nachzulesen, dass 63 Anträge bewilligt worden seien,
wobei sich das ausgezahlte Volumen auf lediglich 4 Millionen Euro belaufen habe.
Das ausgebrachte Programmvolumen habe ein Vielfaches dessen umfasst. Zur
Corona-Nothilfe Sport sei nachzulesen, dass hierfür das Kreditvolumen 50 Millionen
Euro umfasst habe. Ausgezahlt worden seien 142.000 Euro. Sie interessierte, ob hier
mehr erwartet werde. Die Programme seien offensichtlich nur kleinteilig nachgefragt
worden, sodass sich die Frage stelle, ob diese Programme eventuell modifiziert wür-
den, um mit ähnlichen Programmen einen zweiten Anlauf zu starten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten klar, dass eine schlichte Fortschrei-
bung der Novemberhilfen nicht funktionieren könne. Betrachtet werden müsse zwei-
felsohne, ob es Bereiche von Überkompensation gebe. Auch eine Überarbeitung der
Kreditprogramme sei gemeinsam mit der Wirtschaftsbehörde und der Investitions- und
Förderbank für das 1. Quartal vorgesehen. Dabei werde betrachtet, wo es Förderlü-
cken gebe. Dessen ungeachtet zeigten sie sich überzeugt, dass der Hamburg-Kredit
Liquidität (HKL) Relevanz besitze. Aus dem HKL sei ein Sozialkredit im Umfang von
800.000 Euro entstanden; die Mittel lägen bereit und könnten abgerufen werden.
Die Abgeordneten der GRÜNEN stimmten mit den CDU-Abgeordneten dahin gehend
überein, dass die Novemberhilfen nicht dauerhaft in diesem Maße aufrechtzuerhalten
seien. Sie hielten es nicht für klug, als Kennzahl dabei den Umsatzerlös und nicht den
Ertrag heranzuziehen. Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sehe hierin
eine Gefahr der Überkompensation. Erfreulich sei die Hilfe für Soloselbstständige, die
auch mit der Überbrückungshilfe III fortgesetzt werde. Allerdings sei der Betrag in
Höhe von 5.000 Euro deutlich zu gering, wenn man bedenke, dass es über acht
Monate hinweg überhaupt keine Zahlungen gegeben habe. Positiv anzumerken sei
darüber hinaus, dass die Erstattung der Gewerbesteuer in diesem Jahr noch umge-
setzt werde, allerdings sei es dringend erforderlich, dass auch für die Jahre 2021 und

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Drucksache 22/2446      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

2022 eine Kompensation für diese Ausfälle vom Bund vorgesehen werde. In diesem
Zusammenhang interessierte sie, ob schon darüber nachgedacht worden sei, wie ein
Fortführungsprogramm der Dezemberhilfen aussehen könnte. Dieses sollte ihrer
Ansicht nach längerfristiger als die jetzigen Novemberhilfen geplant werden. Für die
Unternehmerinnen und Unternehmer sei es schwierig, wenn zwar Mittel versprochen
würden, die Auszahlungen aber dann ziemlich lange dauerten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen darauf hin, dass es auf jeden Fall die
Überbrückungshilfe III geben werde, für die zwar noch nicht alle letzten Hilfsdetails
feststünden, die Grundkonzeption aber bereits kommuniziert worden sei. Hamburg
habe diese Hilfen insbesondere mit Blick auf die Kultur- und Kreativwirtschaft auf
Bundesebene eingefordert, die jetzt niedrigschwelliger und üppiger als bisher ausfal-
len würden. Die Überbrückungshilfe III sei bis Mitte des Jahres 2021 angelegt. Inso-
fern werde es darum gehen, mit der Auswertung der November- und Dezemberhilfen
festzustellen, ob es weitere Instrumente gebe, um Lücken schließen zu können, aber
auch darauf zu schauen, ob es zu Überkompensationen bei der Novemberhilfe
gekommen sei. Die Berechnungen des IW, wonach der Bund 10 Milliarden Euro zu
viel auszahle, seien ihnen zu pauschal. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass es
Unternehmen gebe, die durch diese Hilfen am Schluss mehr Geld in der Kasse hätten
als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Hierauf müsse man ein Augenmerk haben
und gegebenenfalls eine konstruktive Weiterentwicklung auf Bundesebene vorantrei-
ben.
Die Abgeordneten der GRÜNEN wollten wissen, ob der Senat in diesem Zusammen-
hang auch Rückforderungen für möglich halte.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bemerkten, die Förderrichtlinie sehe Rückfor-
derungsfälle nicht vor. Es habe aus dem parlamentarischen Raum durchaus Hinweise
auf die Notwendigkeit einer Deckelung gegeben, die der Senat aufgegriffen und wei-
tergegeben habe. Die Situation, dass die Entschädigung bei einer Schließung höher
sei als der Verdienst bei einer Öffnung, sei schließlich auch nicht im Sinne der Steuer-
zahlerinnen und Steuerzahler.
Die Abgeordneten der GRÜNEN erkundigten sich, ob dies in den Förderrichtlinien
niedergelegt sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten in diesem Zusammenhang die mittler-
weile unterschriebene Verwaltungsvereinbarung zur Novemberhilfe zu Protokoll zu.
    Protokollerklärung der Behörde für Wirtschaft und Innovation
    Die aktuelle Fassung der ergänzenden Verwaltungsvereinbarung „Novemberhil-
    fen“ wird nach Unterzeichnung des BMWi nachgereicht.
Die CDU-Abgeordneten bezogen sich auf die HGV-Hochrechnung für das Jahr 2020
auf Seite 8 der Drucksache, und vermissten eine Aufstellung nach den Beteiligungs-
unternehmen der HGV. Schon im vorletzten Jahr habe es hierüber in Ausschüssen
der Bürgerschaft einen Disput gegeben, sodass im letzten Jahr wieder eine nach
Unternehmen aufgeschlüsselte Auflistung geliefert worden sei. Sie baten deswegen
darum, an dieser Stelle für die einzelnen Unternehmen vorzutragen, was derzeit
jeweils an Gewinnabführung oder Verlustausgleich geplant sei.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, diese Diskussion sei nicht hier,
sondern im Ausschuss für öffentliche Unternehmen geführt worden. Man dürfe auch
nicht außer Acht lassen, dass diese Zahlen in einer Direktabfrage erhoben worden
seien. Die Aufsichtsräte der Unternehmen hätten über die Planung zu befinden. Diese
Prozesse seien jetzt erst angelaufen. Gebe man zu diesem Zeitpunkt schon einen
unternehmensscharfen Aufriss für die Planhochrechnung 2020, überhole man damit
die jeweiligen Aufsichtsräte. Im Ausschuss für öffentliche Unternehmen werde man
die entsprechenden Zahlen voraussichtlich im Januar 2021 wieder nach Unternehmen
getrennt behandeln. Der Bereich ÖPNV in der Aufstellung auf Seite 8 der Drucksache
umfasse die Bereiche HOCHBAHN und VHH. Die HOCHBAHN sei dabei fünfmal so
groß wie die VHH, und in diesem Verhältnis teilten sich auch die angeführten Corona-
Effekte in Höhe von 144 Millionen Euro auf. Der Bereich Verkehr und Logistik bilde zu
90 Prozent den Flughafen ab, und zwar die Differenz zwischen dem, was für den

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/2446

Flughafen ursprünglich positiv eingeplant gewesen sei, und dem, was jetzt anteilig als
Verlustübernahme zählen würde, wenn der Verlust übernommen werden sollte, was
noch nicht abschließend geklärt sei. Im Extremfall reduziere sich der Betrag also
noch. Die beiden Bereiche Ver- und Entsorgung sowie Immobilien und Stadtentwick-
lung stellten sich im Vergleich zur Größenordnung der Zahlen der anderen Bereiche
als vernachlässigbar dar. Zu den sonstigen Beteiligungen zähle fast ausschließlich die
Messe. Damit seien also im Wesentlichen die Bereiche ÖPNV, Messe und Flughafen
von Corona-Effekten betroffen.
Die CDU-Abgeordneten interessierte, an welcher Stelle der Verfassung die Regelung
zu finden sei, dass in Bezug auf das Auskunftsrecht der Abgeordneten nach Aus-
schüssen differenziert werde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter vermuteten, sie seien wohl falsch verstanden
worden. Gemeint hätten sie, die Pläne müssten in den entsprechenden Gremien der
Unternehmen beschlossen worden sein, bevor sie in den bürgerschaftlichen Aus-
schüssen besprochen werden könnten.
Die CDU-Abgeordneten wiesen darauf hin, die dargestellte Kalkulation bedeute eine
immense Ausweitung des HGV-Verlustausgleiches, und fragten, welche Plandaten
dieser explizit zugrunde lägen für die Verlustübernahmen für folgende Unternehmen:
Bäderland Hamburg GmbH, HADAG Seetouristik und Fährdienst AG, Hamburger
Hochbahn AG, Flughafen Hamburg GmbH sowie Hamburg Messe und Congress
GmbH.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, es handele sich hierbei um Zah-
len, die noch nicht von den Aufsichtsräten der Unternehmen beschlossen worden sei-
en. Es werde mit einem Minus jeweils in der nachstehend genannten Höhe gerechnet:
Hamburger Hochbahn AG insgesamt, nicht nur coronabedingt: 261 Millionen Euro,
Bäderland Hamburg GmbH: 23 Millionen Euro,
Hamburg Messe und Congress GmbH: 64 Millionen Euro,
Flughafen Hamburg GmbH: aktuell 69 Millionen Euro,
HADAG Seetouristik und Fährdienst AG: 13 Millionen Euro.
Die CDU-Abgeordneten baten um ausführliche Darstellung des genauen Sachstandes
für die Flughafen Hamburg GmbH und das wahrscheinlichste Szenario im Hinblick auf
eventuelle Verlustübernahmen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, bezüglich der Flughafen Ham-
burg GmbH werde versucht, schon die nächsten Jahre mitzudenken. Das aktuell
geschnürte Paket umfasse nicht nur 2020, sondern auch die Folgejahre. Zur konkre-
ten Frage erklärten sie, die Wahrscheinlichkeit einer Verlustübernahme durch die
Gesellschaften werde zwischen 80 Prozent und 90 Prozent liegen.
Die CDU-Abgeordneten fragten darüber hinaus nach dem Gesprächsstand in Bezug
auf die Gewährung von Bundesmitteln für die Flughäfen als Entschädigung dafür,
dass sie ihren Betrieb als wichtige Infrastruktur das ganze Jahre über offen gehalten
hätten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, dass es seitens des Bundes-
ministers für Verkehr und digitale Infrastruktur entsprechende Vorstöße gegeben
habe. Es habe auch bereits ein Flughafengipfel auf Bundesebene stattgefunden, da
sich alle Flughäfen aktuell in prekärer Lage befänden. Allerdings unterlägen nicht alle
denselben gesellschaftsrechtlichen Bedingungen. In Hamburg gebe es eine 51/49er-
Situation und es dürfe am Schluss nicht dazu kommen, dass ausschließlich der pri-
vate Partner entlastet werde. Es müsse also eine Öffnungsklausel geben, die einseiti-
ge Entlastungswirkungen verhindere. Zum letzten Stand der Verhandlungen würden
sie dem Ausschuss eine Protokollerklärung zukommen lassen.

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Drucksache 22/2446      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

    Protokollerklärung der Finanzbehörde
    Die Abgeordneten bitten um Darstellung des aktuellen Stands der Verhandlungen
    zu den Hilfen für deutsche Flughäfen, bzw. der Verluste der Flughafen Hamburg
    GmbH.
    Der aktuelle Stand hinsichtlich der Finanzierung der Flughafen-Verluste stellt sich
    wie folgt dar: Für die Ausübung ihrer gemeinsamen Beteiligungsrechte an der
    Hamburger Flughafengesellschaft Flughafen Hamburg GmbH (FHG) haben der
    private Minderheitsgesellschafter und die HGV Hamburger Gesellschaft für Ver-
    mögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) als Mehrheitsgesellschafter
    die Holding FHK Flughafen Hamburg Konsortial- und Service GmbH & Co. oHG
    (FHK) gegründet. Gemäß dem seit 2003 bestehenden Ergebnisabführungsver-
    trag muss die FHK den Jahresverlust 2020 der FHG vollständig übernehmen. Die
    FHK-Gesellschafter beabsichtigen, diese Verlustübernahme nicht durch eine Ein-
    lage in die FHK, sondern durch eine Fremdmittelaufnahme seitens der FHK
    abzubilden. Aktuell ist die Fremdfinanzierung durch Zusagen von Kapitalgebern
    weit überwiegend bereits gedeckt. Nach jetzigem Erkenntnisstand wird daher das
    Jahresergebnis der HGV 2020 nicht durch eine aufwandswirksame Einlage in die
    FHK belastet werden, so dass sich nach Abschluss der Darlehensverträge der
    vom Senat mit Drucksache 11/2111 berichtete Zuschussbedarf der HGV (und
    entsprechend auch der davon auf Corona-Bedarfe zurückzuführende Teil) um
    rund 69 Mio. Euro verringern würde.
    Die derzeit für die Unterstützung der deutschen Flughäfen in Rede stehenden
    Bundesmittel von insgesamt 500 Mio. Euro sind nach Kenntnis des Senats noch
    nicht abschließend zugesagt. Von diesem möglichen Gesamtbetrag könnte ein
    Betrag in unterer bis mittlerer zweistelliger Millionenhöhe auf den Flughafen
    Hamburg entfallen, wofür jedoch ein gleich hoher Unterstützungsbeitrag auch des
    Landes Hamburg nachgewiesen werden muss. Da noch unklar ist, wie das beim
    Flughafen Hamburg bestehende Verlustübernahmeverhältnis mit Minderheitsbe-
    teiligung eines Privaten hierbei berücksichtigt werden würde, kann zu Höhe und
    Wahrscheinlichkeit einer der Stadt Hamburg zugutekommenden Bundesunter-
    stützung für Flughäfen derzeit keine Aussage getroffen werden.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fanden es erschreckend, dass die Novem-
berhilfen erst ab dem 1. Januar 2021 ausgezahlt würden. Dieser Vorgang sei ihnen
rätselhaft, die Menschen würden dadurch sehr belastet, viele von ihnen seien in ihrer
Existenz bedroht. Proteste aus Hamburg sollten laut und kräftig erfolgen. Fehler, die
im Hinblick auf Überkompensationen erfolgt seien, müssten ausgemerzt werden.
Wichtig sei ihnen auch im Hinblick auf die gegenwärtige Situation bei Soloselbststän-
digen und bei kleineren Unternehmen, dass die Novemberhilfen schwer zu durch-
schauen seien. Die pauschale Aussage, dass die Förderung 75 Prozent des Umsat-
zes ausmache, sei so nicht stimmig, die Förderung sei vielmehr einem sehr komple-
xen und komplizierten Verfahren unterworfen. Die einfache Überlegung des Unter-
nehmerlohns beziehungsweise Unternehmerinnenlohns für Soloselbstständige wäre
eine gute Alternative gewesen, ähnlich der Vorgehensweise in Österreich. Laut dem
Kultursenator sprächen europarechtliche Fragestellungen dagegen. Das erschließe
sich ihnen nicht. Die Hilfen beträfen nur kleine Bereiche, sie sähen die europarechtli-
che Relevanz dabei nicht. Wissenswert sei der aktuelle Sachstand dazu.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, für die beihilferechtliche Kontrolle
und Bewertung seien sie nicht zuständig. Es handle sich um ein Programm des Bun-
des, der die Hilfen gegenüber der EU habe anzeigen müssen. Die Hilfen seien beihil-
fekonform. Sie wollten den Link dazu zu Protokoll nachreichen. Es habe sich weniger
auf die kleineren Beihilfen bezogen, sondern mehr auf die Beihilfen größerer Ordnung,
also erste Stufe ab 1 Million Euro, zweite Stufe ab 4 Millionen Euro. Die Europäische
Kommission habe dies freigezeichnet. Sie hätten die Entscheidung nicht in allen Ein-
zelheiten ausgewertet, es sei kein originäres Senatsthema, sondern ein EU-Thema.
Mit jeder monatlichen Verlängerung der Hilfen kämen sie in einen beihilferechtlich
problematischen Bereich, weil letztendlich die Gesamtheit aller Beihilfen betrachtet
werde. Der Bund habe dahin gehend große Sorgen gehabt, die weitere Entwicklung
müsse abgewartet werden.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/2446

    Protokollerklärung der Behörde für Wirtschaft und Innovation
    Staatliche Unterstützungsmaßnahmen gegenüber Unternehmen unterliegen
    grundsätzlich dem europäischen Beihilfenrecht. Das gilt auch für alle Maßnahmen
    des Bundes und der Länder zugunsten von Unternehmen zur Eindämmung der
    wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Im Übrigen siehe Drs. 22/2289 und
    Anlage 1.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten in Zusammenhang mit der HGV, ob
die genannten auf Corona entfallenden Effekte von der Finanzbehörde als solche
erkannt worden seien oder ob dies mit den Unternehmen abgeklärt worden sei. Wis-
senswert sei, ob es eine Aufstellung über hohe Bundeshilfen an große Hamburger
Unternehmen gebe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, bezogen auf die Maßnahmen
nach dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, dem großen Instrument des Bundes für
Hilfen für Lufthansa oder ähnlich große Unternehmen, hätten sie dem Bund signali-
siert, dass es hilfreich wäre, das betroffene Bundesland darüber in Kenntnis zu set-
zen, wenn Hilfen gezahlt werden sollten. Es sei für Bund und Land von Interesse,
Verhandlungen über Hilfen nicht zweigleisig zu führen. Das Instrument sei noch nicht
final freigeschaltet, es bedürfe noch der Freizeichnung der EU-Rahmenrichtlinie. Dies
betreffe auch Hamburg mit seinem Stabilisierungsfonds. Deshalb habe der Bund sel-
ber auch noch keine Hilfen bewilligt. Sie hofften auf rechtzeitige Informationen, sie for-
derten dies aber auch aktiv ein. Zu den Unternehmen der HGV sei zu sagen, dass
manche Unternehmen von Verlusten betroffen seien. Der Verlustausgleich beziehe
sich auf die Gesamtheit aller HGV-Unternehmen. Die Regulierung des Gesamt-
Verlustausgleichs erfolge durch den Hamburger Haushalt. Außerdem gebe es Einzel-
unternehmen mit Verlusten, die nicht zur HGV gehörten. Ihr Prinzip sei, dass das
Problem nicht einfach nur durchgereicht werden solle, sondern dass zunächst geprüft
werde, wie unternehmensintern gegengesteuert werden könne. Der Flughafen Ham-
burg sei dafür ein gutes Beispiel. Dort habe es ein umfangreiches Konzept von der
Geschäftsleitung gegeben, um Verluste so weit als möglich zu reduzieren. Bei der
HOCHBAHN sei die Lage anders, weil sie politisch entschieden hätten, den Betrieb
aufrechtzuerhalten. Man hätte sich auch dafür entscheiden können, den Betrieb her-
unterzufahren, dies wäre ergebnisoptimierend gewesen, es wäre aber nicht pande-
mieoptimierend gewesen. Deshalb hätten sie sich bewusst dafür entschieden, nicht
primär auf die Verlustsituation zu schauen, sondern darauf zu achten, Vorsorge für
einen guten Nahverkehr in Pandemiezeiten zu treffen, deshalb seien die Verluste so
hoch. Die HOCHBAHN sei dennoch gehalten, darauf zu achten, dass die Verluste
nicht überhandnähmen. Im Hinblick auf die Haushaltsberatungen hätten sie klarge-
stellt, dass es so in den nächsten Jahren im Hinblick auf die Verlustausgleiche im Jahr
2020 nicht weitergehen könne. Nun müssten weitere Gegenmaßnahmen getroffen
werden. Die Verlustübernahme sollte degressiv gestaltet werden. Nach 2022 wollten
sie zu den Regelungen der Schuldenbremse und des Verbots der Nettokreditaufnah-
me zurückkehren. Dies habe auch Folgen für die Beteiligungsunternehmen. Die
Unternehmen müssten Wege finden, damit die Beteiligungsergebnisse und das wirt-
schaftliche Handeln so gestaltet würden, dass eine neue Phase ohne Verluste durch
die Corona-Pandemie erreicht werde.
Die CDU-Abgeordneten sprachen die Anlage 1 an und fragten, ob die Mittel nach
einheitlichen Kriterien verteilt worden seien. Bei manchen Positionen hätten sie den
Eindruck, dass dies willkürlich geschehen sei beziehungsweise dass kein Zusammen-
hang mit der Pandemie bestehe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten die Tabelle, die auf den Ergebnis-
sen einer Abfrage bei Behörden und Ämtern basiere. Bei den Angaben zur Jahres-
prognose könne es Unterschiede in der Einschätzung geben.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Finanzbehörde die Angaben auf ihre Plausibili-
tät hin geprüft habe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, die Angaben seien entsprechend
geprüft worden. Die Ressorts müssten gegenüber der Finanzbehörde begründen,
dass ein Zusammenhang mit der Pandemie bestehe. Die Senatsvertreterinnen und

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Drucksache 22/2446        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

-vertreter baten die CDU-Abgeordneten, die Fälle zu nennen, bei denen sie Zweifel
hätten.
Die CDU-Abgeordneten nannten den Betrag von 22,9 Millionen Euro im Einzelplan 2.0
(Anlage 1, Seite 16). Der Betrag sei weder begründet noch nach Ursachen aufgeteilt.
Sie interessierten sich dafür, wie sich der Betrag zusammensetze.
    Protokollerklärung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
    Frage: Wie errechnet sich die Prognose der Bedarfe der Justizbehörde im
    Zusammenhang mit C-19 in Höhe von ca. 22 Mio. Euro genau?
    Protokollerklärung:
    Die COVID 19-Pandemie hat sich auch auf die Abläufe der Justiz in Hamburg
    ausgewirkt und damit die Erlösentwicklung in 2020 beeinträchtigt. Insbesondere
    der in der ersten Hälfte dieses Jahres teilweise stark heruntergefahrene
    Geschäftsbetrieb an den Gerichten führte in der Folge zu einem erheblichen
    Erlösrückgang, der mit 16 Mio. Euro in der Prognose eingeflossen ist.
    Darüber hinaus wurden weitere Kosten für Schutzausrüstung, Reinigungs- und
    Sicherheitsdienstleistungen, Miete und IT-Ausstattung bis zum Jahresende von
    rund 4 Mio. Euro prognostiziert. Diese Sonderausgaben sind auf Maßnahmen zur
    Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes sowie der Förderung von mobilen Arbeits-
    plätzen für Homeoffice zurückzuführen.
    Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz war zudem von Beginn an äußerst
    stark in die Rechtsprüfung und Erstellung der Allgemeinverfügungen und Rechts-
    verordnungen zur Bekämpfung der COVID 19-Pandemie eingebunden. Die in
    diesem Zusammenhang erforderlichen Personalverstärkungen sind mit 0,2 Mio.
    Euro berücksichtigt.
    Eine mögliche weitere Belastung aus der Abrechnung der Resturlaube und Gleit-
    zeitüberhänge wird erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bewertet wer-
    den können. Sie ist in der Prognose mit 2,5 Mio. Euro enthalten.
Die CDU-Abgeordneten thematisierten die Anschaffung von Fahrzeugen für die stra-
tegische Reserve der Feuerwehr (Anlage 1, Seite 29). Eine vergleichbare Anschaf-
fung, die anlässlich des G20-Treffens im Jahr 2017 getätigt worden sei, sei vom
Rechnungshof gerügt worden. Die CDU-Abgeordneten fragten, welchen Bezug die
Anschaffung der Fahrzeuge zur Pandemie habe.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, wegen der Pandemie müssten
die Fahrzeuge nach jedem Einsatz, bei dem auch nur der Verdacht einer COVID-19-
Infektion bestehe, vollständig desinfiziert werden und seien länger in den einzelnen
Einsätzen gebunden. Dies gelte auch für Großfahrzeuge, die beispielsweise zur
Unterstützung bei Verkehrsunfällen eingesetzt würden und bei denen nicht ausge-
schlossen werden könne, dass sie mit infizierten Menschen in Berührung gekommen
seien. Um einen konstanten Fahrzeugbestand vorhalten zu können, würden daher
mehr Fahrzeuge gebraucht.
Die CDU-Abgeordneten fragten, welche Fahrzeuge aus diesem Grund angeschafft
worden seien.
    Protokollerklärung der Behörde für Inneres und Sport
    Welche Fahrzeuge wurden aus C-19 Ermächtigungen durch die BIS angeschafft?
    Im Rahmen der C19-Ermächtigungen hat die BIS keine zusätzlichen Fahrzeuge
    beschafft. Vielmehr wurden vorhandene Fahrzeuge der strategischen Reserve
    eingesetzt, die vor der Indienstnahme entsprechend ertüchtigt werden mussten.
    Bis Ende November 2020 wurden die folgenden Fahrzeuge der Strategischen
    Reserve ertüchtigt und eingesetzt:
    -   10 Rettungswagen als jederzeit einsatzbereite Einsatzreserve zzgl. Beschaf-
        fung von Beladung
    -   2 Kommandowagen für die Durchführung von Desinfektionsaufgaben

8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/2446

    -   1 Kommandowagen für die Durchführung von Tests
    Für die Indienstnahme der vorgenannten Fahrzeuge für die o.g. Zwecke sind im
    Aufgabenbereich 277 Feuerwehr in der Darstellung der Investitionsauszahlungen
    der Anlage 1 der Drs. 22/2111 Mittel in folgender Höhe enthalten:
    -   rd. 360 Tsd. Euro für die Beladung der Rettungswagen (MEDUMAT Standard
        Beatmungsgeräte, Absauggeräte und Thorax-Kompressionssysteme),
    -   rd. 123 Tsd. Euro NIDA-Tablets zur Ausstattung der Rettungswagen.
    Die übrigen in der Zeile „Einzelplan 8.1, Nummerik 277, Feuerwehr, sonstige
    Investitionsauszahlungen“ auf Seite 30 der Drs. 22/2111 rechnerisch enthaltenen
    Beträge entfallen auf die Schaffung dezentraler Lagerkapazitäten an den Feuer-
    und Rettungswachen, um u.a. der aktuellen Empfehlung des Bundesamtes für
    Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Folge zu leisten, sowie auf die Aus-
    stattung der Feuer- und Rettungswachen mit Videotechnik, um gemäß Hamburgi-
    sche SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zur Minimierung von Kontakten den
    Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.
    Weiterhin sind für die Indienstnahme der genannten Fahrzeuge in der Produkt-
    gruppe 277.01 in der Darstellung der Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit
    der Anlage 1 der Drs. 22/2111 rd. 1.000 Tsd. Euro für die Instandsetzung der ein-
    gesetzten Rettungswagen (z.B. Erneuerung defekter Felgen und Reifen) und die
    Erneuerung der Beladung (z.B. LED-Leitkegel) als konsumtive Kostenpositionen
    enthalten.
    Die übrigen in der Zeile „Einzelplan 8.1, Nummerik 272.01, Einsatzdienst Feuer-
    wehr, Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeiten“ auf Seite 29 der Drs. 22/2111 rech-
    nerisch enthaltenen Beträge entfallen auf Schutzausrüstung, Bekleidung, medizi-
    nisches Verbrauchsmaterial, Reinigungsbedarfe und Kosten für den Objektschutz
    der Feuer- und Rettungswachen.
Die CDU-Abgeordneten stellten fest, die Erlöse aus Rettungsdienstgebühren (Anlage
1, Seite 29) seien zurückgegangen. Sie fragten, ob der Ausgleichsbetrag ausschließ-
lich an die Feuerwehr gehe oder ob die Hilfsorganisationen, die am Rettungsdienst
beteiligt seien, ebenfalls einen Ausgleich erhielten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, für das Jahr 2020 werde der
Ausgleich getrennt geleistet. Der in der Drucksache ausgewiesene Betrag fließe an
die Feuerwehr. Ab 2021 gelte das Submissionsmodell. Die Kosten würden dann voll-
ständig über den Haushalt der Feuerwehr abgerechnet. Auf Nachfragen der CDU-
Abgeordneten teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, die Feuerwehr ver-
handle mit den Kostenträgern über Gebührensätze. Im Gegensatz dazu hätten die
Hilfsorganisationen bisher in einem Konzessionsmodell gearbeitet und dies in freien
Verhandlungen geregelt. Erst aufgrund der Vergabe könnten die Kosten der Hilfsorga-
nisationen über die Feuerwehr abgerechnet werden. Ab dann erhielten die Hilfsorga-
nisationen die gleichen Gebühren wie die Feuerwehr. Welche Gebühren zwischen
den verschiedenen Hilfsorganisationen und den verschiedenen Kostenträgern vertrag-
lich vereinbart und bis dahin gezahlt würden, sei den Senatsvertreterinnen und -ver-
tretern nicht bekannt.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Hilfsorganisationen aufgrund des geringeren
Rettungsdienstvolumens in diesem Jahr geringere Einnahmen zu verzeichnen hätten.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, ein solches Problem sei ihnen
nicht bekannt.
Die CDU-Abgeordneten baten um Erläuterung der Kosten, die im Zusammenhang mit
der Sporthalle Hamburg (Anlage 1, Seite 13) entstanden seien.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten dar, die Sporthalle Hamburg habe
Erträge aus Einnahmen für Großveranstaltungen, die vor dem Hintergrund der Ein-
dämmungsverordnung abgesagt worden seien. Die daraus erwachsenen Einnahme-
verluste seien hier dargestellt.

                                                                                   9
Drucksache 22/2446      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Die CDU-Abgeordneten erklärten, im Haushaltsplan seien im Einzelplan 1.5 Erlöse in
Höhe von 1,3 Millionen Euro für das Jahr 2020 veranschlagt worden. Sie fragten, aus
welchen Gründen die Finanzbehörde stattdessen 3,1 Millionen Euro erstatte.
     Protokollerklärung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und
     Bezirke
     Haushaltsplan 2019/2020: Nachbewilligung nach § 35 der Landeshaushaltsord-
     nung in den Einzelplänen 1.04, 4.0 und 9.2 und Stellungnahme des Senats zu
     den Nummern 3 und 4 des Ersuchens der Bürgerschaft vom 22. April 2020
     „Mehrbedarfe zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie – Parlamen-
     tarische Kontrolle sicherstellen“
     hier: Wie erklärt sich die Prognose der C-19-Bedarfe für die Sporthalle Hamburg
     mit Bezug auf die veranschlagten Erlöse?
     Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2019/2020
     waren nicht alle in der Sporthalle Hamburg tatsächlich stattfindenden Veranstal-
     tungen bekannt. Die Veranschlagung der Erlöse erfolgt daher grundsätzlich vor-
     sichtig. Die Prognose in Höhe von ca. 3 Mio. Euro gemäß Drucksache 22/2111
     (Anlage 1, S. 13) orientiert sich deswegen an den Ist-Werten des Vorjahres und
     stellt die Gesamterlöserwartung im Nicht-Pandemie-Fall dar. Die tatsächlichen
     Mindererlöse in Bezug auf die Veranschlagung werden sich mit dem Jahresab-
     schluss beziffern lassen. Die aktualisierte Prognose inkl. ausgefallener Veranstal-
     tungen und laufender ungedeckter Kosten beträgt in der Produktgruppe nicht
     mehr als 1,5 Mio. Euro bis Jahresende. Bisher wurden für die Sporthalle Ham-
     burg weder Mittel bei der Finanzbehörde zur Erstattung angemeldet, noch Mittel
     übertragen (siehe auch Spalte erhaltenes Soll aus 9.2). Im Haushaltsplanentwurf
     2021/2022 wurde die Planung der Erlöse ab 2021 aufgrund der durchschnittlichen
     Erlöse der vergangenen Jahre entsprechend angepasst.
Die CDU-Abgeordneten stellten fest, der Landesbetrieb Hamburgische Münze (Anlage
1, Seite 30) erhalte eine Erstattung in Höhe von 122.000 Euro für einen stornierten
Auftrag, der vermutlich im nächsten Jahr nachgeholt werde. Der Kostendeckungsgrad
des Landesbetriebs liege bei weit über 100 Prozent. Er habe nach Ablieferung an die
Finanzbehörde ein positives Jahresergebnis und verfüge über umfangreiche Rückla-
gen. Die CDU-Abgeordneten wollten wissen, warum die Erstattung erfolge.
     Protokollerklärung der Finanzbehörde
     Warum sind C-19 Hilfen für die Münze vorgesehen, wenn diese doch regelmäßig
     Überschüsse erzielt.
     Die Münze hat in Folge der Covid-19-Pandemie einen Mindererlös von rd.
     122 Tsd. Euro gemeldet. Der Auftrag des Bundes 20 Euro-Münzen für die Fuß-
     ball-Europameisterschaft (EM) in 2020 zu prägen war entfallen.
     Eine Sollübertragung aus dem Einzelplan 9.2 ist nicht erfolgt, da davon auszuge-
     hen war, dass die Münze den Mindererlös über entsprechend geringere Aufwen-
     dungen und durch den geplanten Jahresüberschuss auffangen kann.
     Zwischenzeitlich hat der Bund die Münze nachträglich beauftragt, die 20 Euro-EM
     Münze vollständig zu prägen. Die Mindererlöse haben sich insofern nicht bestä-
     tigt.
Die CDU-Abgeordneten sprachen den Mehrbedarf für Bürgschaften im Einzelplan 9.2
(Anlage 1, Seite 31) an. Sie baten, den Hintergrund zu erläutern. Sie kritisierten, dass
der Senat die Bürgerschaft darum bitte zu beschließen, die Kosten von 1 Milliarde
Euro auf 1,6 Milliarden Euro zu erhöhen, aber – von Ausnahmen abgesehen – nicht in
der Lage sei, die Fragen der Abgeordneten zu beantworten. Protokollerklärungen
abzugeben, sei nicht ausreichend. Die Abgeordneten müssten Gelegenheit zu Nach-
fragen haben.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, zu Beginn der Pandemie sei eine
Aufstockung des Bürgschaftsvolumens vorgenommen worden. Es habe eine Phase in
diesem Jahr gegeben, in der das Bürgschaftsvolumen knapp ausgereicht habe.

10
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/2446

Davon, dass weitere Bedarfe entstünden, sei auszugehen. Das Bürgschaftsvolumen
solle vorsorglich angepasst werden, um einem möglicherweise erhöhten Rückstel-
lungsbedarf gerecht zu werden. Dies sei nicht zahlungswirksam. Die Rückstellungen
würden gebildet für den Fall, dass ein Ausfall von Bürgschaften drohe. Dies bedeute
nicht, dass Kosten in dieser Höhe tatsächlich entstünden. Die Senatsvertreterinnen
und -vertreter wiesen auf das Beratungsgeheimnis der Kreditkommission hin. In
öffentlicher Sitzung könnten sie nicht auf Einzelfälle eingehen.
    Protokollerklärung der Finanzbehörde
    Der Abgeordnete Kleibauer bittet um Erläuterung wie der Mehrbedarf in Höhe von
    ca. 169 Mio. Euro im Bereich Bürgschaften ermittelt wurde und wie die Erhöhung
    von 7 Mio. € bei den Zuführungen zu den Rückstellungen hergeleitet wurde.
    Der ausgewiesene Jahresbedarf 2020 im Bereich der Bürgschaften in Höhe von
    169 Mio. € setzt sich aus dem erwarteten Rückstellungsbedarf für die Landes-
    bürgschaften (prognostisch 160 Mio. €), die seit der Covid-19 Pandemie vermehrt
    nach Entscheidung der Kreditkommission übernommen wurden oder zu denen
    Anfragen avisiert sind und den zu buchenden Rückstellungen für Bürgschaften
    der BG Hamburg (9 Mio. € zum Drucksachendatum) zusammen.
    Zum Zeitpunkt der Drucksache belief sich das durch die Kreditkommission bewil-
    ligte Antragsvolumen auf rd. 110 Mio. € und das in Antrag oder Voranfrage
    befindliche Volumen auf rd. 30 Mio. €. Zudem wurde ein Sicherheitspuffer von
    20 Mio. € für weitere Landesbürgschaften bis zum Jahresende addiert.
    Aufgrund der Rückbürgschaftserklärung von Bund und FHH gegenüber der BG
    Hamburg vollzieht die Finanzbehörde Veränderungen in der Risikobetrachtung
    der BG Hamburg im Jahresabschluss der FHH spiegelbildlich nach.
    Die BG Hamburg hat der Finanzbehörde im Frühjahr mitgeteilt, dass Zuführungen
    zu den Rückstellungen im Jahr 2020 induziert durch Stützungsmaßnahmen für
    die Wirtschaft im Rahmen der Covid-19 Pandemie auf 9 Mio. € erhöht werden.
    Entsprechend wurde der bisherige Planansatz von 2 Mio. € um 7 Mio. € aus der
    zentralen Covid-19 Nachbewilligung erhöht.
Die CDU-Abgeordneten erklärten, der Senat dürfe nicht beliebig Vorsorgerückstellun-
gen bilden, sondern nur im Falle konkreter Wahrscheinlichkeiten. Die aus Sicht des
Senats wahrscheinliche Inanspruchnahme aus Bürgschaften sei im Jahr 2020 von
7 Millionen Euro auf 169 Millionen Euro gestiegen. Es handle sich um sehr unter-
schiedliche Bürgschaften. Ein Zusammenhang mit den Volumen der von der Kredit-
kommission beschlossenen Bürgschaften sei nicht wahrscheinlich. Dies bedürfe einer
Erklärung.
Die CDU-Abgeordneten fragten, wie die Höhe des Rückstellungsbedarfs bei der hsh
portfoliomanagement AöR (hsh pm) ermittelt worden sei (Anlage 1, Seite 31).
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, der Betrag von 235 Millionen
Euro bilde den hamburgischen Anteil des Verlustes der hsh pm in einem Worst-Case-
Szenario ab. Dies sei schon im Ausschuss für öffentliche Unternehmen dargelegt wor-
den.
Die CDU-Abgeordneten bemerkten, dies decke sich nur bedingt mit den Aussagen der
hsh pm im Ausschuss für öffentliche Unternehmen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten, die hsh pm habe die Situation aus
ihrer Sicht dargestellt. Die Rückstellung sei im Sinne der haushalterischen Vorsicht
gebildet worden.
Die CDU-Abgeordneten stellten fest, neben den Rückstellungen im Zusammenhang
mit gesetzlichen Leistungen seien auch im Einzelplan 9.2 hohe Rückstellungen gebil-
det worden. Vor dem Hintergrund, dass der Haushaltsplan 2021/2022 verschiedene
Mehrkosten im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ausweisen werde, sei
die Frage zu stellen, ob zusätzlich Rückstellungen in diesem Umfang gebildet werden
sollen.

                                                                                  11
Drucksache 22/2446      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich, aus welchen Mitteln der Aufbau des Impf-
zentrums finanziert werde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten mit, einem Beschluss der Gesundheits-
ministerkonferenz vom 6. November 2020 folgend würden die Kosten je zur Hälfte von
Bund und Ländern getragen. Die Länder finanzierten den Aufbau der Impfzentren, der
Bund den Impfstoff. Weitere Kostenaufteilungen seien vorgesehen. Weitere Regelun-
gen würden in der 49. Kalenderwoche erwartet. Diese Kosten seien bisher nicht in die
Prognose für den Einzelplan 5 eingeflossen.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob weitere Positionen bei Erstellung der Drucksache
außer Acht gelassen worden seien.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, der Beschluss der Gesundheits-
ministerkonferenz habe nicht mehr bei der Erstellung der Drucksache berücksichtigt
werden können. Um für notwendige pandemiebedingte Anforderungen sofort hand-
lungsfähig zu sein, sei der Senat entsprechend ermächtigt worden. Die Bürgerschaft
werde im Anschluss wie vereinbart informiert. Auch in der Zukunft werde es Situatio-
nen geben, in denen der Senat kurzfristig werde handeln müssen.
Die CDU-Abgeordneten stellten fest, mit der Drucksache werde das Haushaltsvolu-
men deutlich aufgestockt. In der Vergangenheit sei in entsprechenden Fällen stets ein
aktualisierter Ergebnisplan und Finanzplan Teil der Drucksache gewesen. Sie baten
die Senatsvertreterinnen und -vertreter, für diesen Fall einen aktualisierten Ergebnis-
plan und Finanzplan vorzulegen und künftig regelhaft der früheren Praxis zu folgen.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten zu, die Veränderungen künftig im
Ergebnisplan und im Finanzplan transparent darzustellen.
     Protokollerklärung der Finanzbehörde
     Wie verändern sich der Gesamtergebnis- und der Gesamtfinanzplan durch die
     Drucksache?
     Siehe Anlage 2.
Die SPD-Abgeordneten nahmen Bezug auf eine Beratung im Ausschuss für öffentli-
che Unternehmen. Aus Bundesmitteln könnten Krankenhäuser ihren Beschäftigten,
die mit COVID-19-Infizierten zu tun hätten, Boni von bis zu 1.500 Euro auszahlen. Das
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) habe mitgeteilt, ihm stünden insge-
samt 666.000 Euro zur Verfügung. Es werde nach Absprache mit den Personalvertre-
tungen seinen Beschäftigten jeweils 300 Euro zahlen. Die SPD-Abgeordneten hielten
diesen Betrag für zu gering. Sie fragten, ob die Mittel durch die Stadt aufgestockt wür-
den.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, die Stadt beabsichtige, den Betrag
um 50 Prozent, also um 333.000 Euro auf 1 Million Euro aufzustocken. Wie im Kran-
kenhausfinanzierungsgesetz vorgesehen, habe der Vorstand des UKE mit den Perso-
nalvertretungen die Verteilung der Prämien erörtert. Die Personalvertretungen hätten
sich dafür ausgesprochen, dass außer den Pflegekräften, die COVID-19-Patienten
gepflegt hätten, auch Pflegekräfte aus anderen Bereichen und Beschäftigte mit
Corona-Bezug, beispielsweise in der Physiotherapie, an der Prämie teilhaben sollten.
Da die zur Verfügung stehende Summe auf eine größere Anzahl an Beschäftigten
verteilt werde, bleibe für die einzelne Kraft ein geringerer Betrag übrig. Die Senatsver-
treterinnen und -vertreter kündigten an, mit dem Kuratorium Gespräche darüber zu
führen, dass die Stadt den Betrag um 333.000 Euro aufstocke und wie sich dies auf
den Betrag auswirke, den die einzelne Kraft erhalten werde.
Die SPD-Abgeordneten würdigten die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in Intensivstationen und Notaufnahmen. Die Entscheidung der Personalvertretungen
am UKE sei hinzunehmen.
Die AfD-Abgeordneten gingen auf die Hamburger Corona Soforthilfe (2.1.1.1, Seite 2)
ein. Sie fragten, welchen Umfang die Widerrufs- und Rückforderungsverfahren hätten.

12
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/2446

    Protokollerklärung der Behörde für Wirtschaft und Innovation
    Im Rahmen der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) liegt die aktuelle Anzahl der
    Rückforderungen bei rd. 3.300 mit einem Volumen von rd. 30 Mio. €.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, um welche Bußgelder in Höhe von
35 Millionen Euro es sich bei den Erlösen im Einzelplan 1.04 (4., Seite 9) handle.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, der Hamburgische Beauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit habe eine hohe Bußgeldeinnahme zu verzeich-
nen gehabt. Die Medien hätten darüber berichtet.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE baten die Senatsvertreterinnen und -vertre-
ter um eine Einschätzung, wie sich die Verlängerung der Novemberhilfe um einen
Monat auf die Zahlen auswirken werde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, die Verlängerung der Hilfen aus
Bundesmitteln habe keine Auswirkung auf die hamburgischen Hilfen. Über diese wer-
de der Senat weiterhin regelmäßig berichten.

III. Ausschussempfehlung

    Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig bei Enthaltung
    der Abgeordneten der Fraktionen von CDU und AfD, das Petitum aus der
    Drs. 22/2111 anzunehmen.

                                                    Thilo Kle ib au er , Berichterstattung

                                                                                       13
Drucksache 22/2446          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode
                          Fassung gemäß Genehmigung der Europäischen Kommission Anlage 1
                                         SA.59289 vom 20.11.2020

                                                       Regelung
                  zur Gewährung von Unterstützung für ungedeckte Fixkosten
                       im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland
                       im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19
                                („Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020")1

Angesichts des Ausbruchs von COVID-19 hat die Europäische Kommission mitgeteilt,
Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines
Mitgliedstaats auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter bestimmten
Voraussetzungen als mit dem Binnenmarkt vereinbar anzusehen. Auf der Grundlage
der Nummer 3.12 und 4 der Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 1863
final vom 19. März 2020 in der Fassung der Mitteilung der Europäischen Kommission
C(2020) 7127 final vom 13. Oktober 2020 ergeht folgende „Bundesregelung
Fixkostenhilfe 2020“:

                                                            §1
                                         Gewährung von Fixkostenhilfen

(1) Auf Grundlage dieser Beihilferegelung können beihilfegebende Stellen
Fixkostenhilfen an Unternehmen für ungedeckte Fixkosten gewähren.

(2) Diese Regelung gilt für Fixkostenhilfen, die in der Bundesrepublik Deutschland
gewährt werden.

                                                            §2
                                              Fördervoraussetzungen

(1) Die Fixkostenhilfen dürfen für ungedeckte Fixkosten gewährt werden, die während
des Zeitraums vom 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind bzw. entstehen,
einschließlich für solche Kosten, die in einem Teil dieses Zeitraums entstanden sind
bzw. entstehen (beihilfefähiger Zeitraum).

1
    Fassung gemäß Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 20.11.2020 unter der Beihilfe-Nr. SA.59289.
    14
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode                           Drucksache 22/2446
                          Fassung gemäß Genehmigung der Europäischen Kommission
                                         SA.59289 vom 20.11.2020
(2) Die Fixkostenhilfe darf Unternehmen gewährt werden, die während des
beihilfefähigen Zeitraums Umsatzeinbußen von mindestens 30 % im Vergleich zu
demselben Zeitraum im Jahr 2019 erlitten haben bzw. erleiden. Der Bezugszeitraum ist
ein Zeitraum im Jahr 2019, gleich ob der beihilfefähige Zeitraum in das Jahr 2020 oder
2021 fällt. Die Umsatzeinbußen sind bei Antragstellung durch den Antragsteller
glaubhaft zu machen und zu bestätigen.

(3) Zur Bestimmung der zu gewährenden Fixkostenhilfe im Einzelfall soll der Umsatz
eines Monats im beihilfefähigen Zeitraum im Jahr 2020 oder 2021 mit dem Umsatz des
entsprechenden Monats im Bezugszeitraum im Jahr 2019 verglichen werden. Bei der
Gewährung von Fixkostenhilfe an kleine und Kleinstunternehmen (gemäß Anhang I der
Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014) darf vorgesehen
werden, dass zur Bestimmung der für den beihilfefähigen Zeitraum maßgeblichen
Umsatzeinbußen im Jahr 2020 oder 2021 auch ein Zwölftel des Gesamtumsatzes des
Unternehmens im Jahr 2019 für den Vergleich mit dem beihilfefähigen Zeitraum
herangezogen werden darf. Bei Antragsberechtigten, die in den Vergleichsmonaten
2019 ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen hatten, kann als
Vergleichsumsatz sofern vorhanden, der durchschnittliche monatliche Umsatz im Jahr
2019 gewählt werden.

(4) Die Beihilfeintensität darf 70 % der ungedeckten Fixkosten nicht übersteigen, außer
bei kleinen und Kleinstunternehmen (gemäß Anhang I der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (EU) Nr. 651/20142), bei denen die Beihilfeintensität
90 % der ungedeckten Fixkosten nicht übersteigen darf.

(5) Die Gesamtsumme der einem Unternehmen nach dieser Regelung gewährten
Fixkostenhilfen darf den Höchstbetrag von 3 Millionen Euro pro Unternehmen nicht
übersteigen.

(6) Diese Regelung gilt für folgende Gruppen von Beihilfen:

         a)        Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen;

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  Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von
Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1. Wird in dieser Regelung
auf die Begriffsbestimmung der „kleinen und Kleinstunternehmen“ gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 Bezug
genommen, so ist dies auch eine Bezugnahme auf die Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der
Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in
ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV, ABl. L 193 vom 1.7.2014, S. 1 bzw. Anhang
I der Verordnung (EU) Nr. 1388/2014 vom 16. Dezember 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen
zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen
Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV, ABl. L 369 vom 24.12.2014, S. 37.
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