Überlegen in der Digitalisierung - Datenschutz CH
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Vorwort / Kurzbeschrieb Überlegen in der Digitalisierung 32 Impulsprogramm Datenschutz 31 34 Go-live der neuen Kantonswebsite 35 Informationsrichtlinien für die Verwaltung 36 Elektronische Kommunikation in der Justiz 37 Mitwirkungspflicht im Asylverfahren 38 Mehr Informationssicherheit in den Gemeinden 39 Zurückblicken und vorausschauen Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
Überlegen in der Digitalisierung Impulsprogramm Datenschutz Die Datenschutzbeauftragte pflegt eine konstruktive Zusammen- arbeit mit den Stellen, die für die Projekte des Impulsprogramms Digitale Verwaltung zuständig sind. Der regelmässige Austausch mit der Abteilung Digitale Verwaltung und E-Government der Staats- kanzlei hat sich bewährt. Die Datenschutzbeauftragte konnte ihren Datenstrategie als Kernstück Einblick in das Impulsprogramm Digitale Das Projekt Datenmanagement / Datenstrategie Verwaltung weiter vertiefen. In vielen Projekten (IP 3.1) ist ein Kernstück des Impulsprogramms. berät sie die Verantwortlichen. Sie prüfte Im Rahmen dieses Projekts wurden grundle- zahlreiche Rechtsgrundlagenanalysen sowie gende Fragen zum Umgang mit Personendaten Informationssicherheits- und Datenschutz- behandelt. Die Datenschutzbeauftragte hat konzepte, nahm an Sitzungen und Workshops dieses Projekt eng begleitet. Besonders intensiv teil und konnte den Anliegen des Daten- diskutiert wurde das Once-Only-Prinzip, wo- 32 schutzes und der Informationssicherheit Gehör nach Personendaten nur einmal erhoben und verschaffen. danach von verschiedenen Stellen weiterver- wendet werden sollen. Eine vollständige Um- Expo: Datenschutz in der Hermes-Projekt- setzung dieses Prinzips würde das Grundrecht methodik auf Privatsphäre gefährden. Die Aufhebung der Im März 2020 hätten an einer Expo Projekte aus Zweckbestimmung für erhobene Personen- dem Impulsprogramm präsentiert werden daten ist beispielsweise nicht verfassungskon- sollen. Auch die Datenschutzbeauftragte wäre form. Die Datenschutzbeauftragte konnte sich an diesem Anlass vor Ort vertreten gewesen, im Projekt davon überzeugen, dass die Verant- um über ihren Beitrag zur Digitalisierung der wortlichen die Gefahren erkannt haben und Verwaltung zu informieren. Trotz Verschiebung berücksichtigen. in den November konnte die Veranstaltung nicht physisch stattfinden, sondern musste Die Definition eines Stammdatensets zur digital durchgeführt werden. Die Datenschutz- behördenübergreifenden Nutzung gehört zu beauftragte informierte über die Bedeutung den Umsetzungsprojekten im Bereich Daten- des Gesetzes über die Information und den management / Datenstrategie. Über den Datenschutz für die Digitalisierung der Ver- Umfang dieses Sets gehen die Vorstellungen waltung sowie die Neuerungen nach der Revision. auseinander. Die Datenschutzbeauftragte wird Sie wies darauf hin, dass die Anliegen des darauf achten, dass dieses Set, das der ganzen Datenschutzes in die Hermes-Projektmethodik Verwaltung offensteht, nicht umfassende Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich integriert sind, die für die Projekte des Impuls- Informationen über Einwohnerinnen und Ein- programms vorgeschrieben ist. wohner enthält. Denn diese müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten nicht zweck- entfremdet werden. Weiter wird eine Data Community geschaffen. Die Datenschutzbe- auftragte freut sich darauf, in diesem Rahmen das Thema Datenmanagement im Kanton weiter zu begleiten.
Überlegen in der Digitalisierung Elektronisch einbürgern Künstliche Intelligenz in der Verwaltung Das Gemeindeamt fragte die Datenschutz- Die Professorin Nadja Braun Binder der beauftragte an, das Projekt eEinbürgerung Universität Basel verfasste im Rahmen des zu begleiten. Hier soll eine Plattform für Projekts IP 6.4 eine Studie zum Einsatz Einbürgerungsgesuche zur Verfügung gestellt Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Dafür werden. Im Einbürgerungsverfahren müssen führte sie zusammen mit der gemeinnützigen viele und besonders persönliche Informationen Organisation Algorithmwatch Experten- eingereicht werden. Die Einhaltung der recht- Interviews durch, auch mit der Datenschutz- lichen Vorgaben ist dabei ebenso wichtig wie beauftragten. Im Vordergrund standen die Sicherstellung eines angemessenen techni- die ethischen und rechtlichen Fragen. Die schen Schutzes. Die Datenschutzbeauftragte Datenschutzbeauftragte brachte ein, dass begleitet das Projekt. bei einem geplanten Einsatz Künstlicher Intelligenz immer eine Vorabkontrolle durch Richtplan-Mitwirkungsprozess digitalisieren ihre Behörde durchgeführt werden muss, weil Über die Hälfte der Stellungnahmen im Mitwir- es sich um eine neue Technologie handelt. kungsprozess bei Revisionen des Richt plans Zudem wies sie darauf hin, dass die Trans- wird noch per Post eingereicht und nicht über parenz gegenüber der Bevölkerung höchste das elektronische Eingabeformular. Diese Priorität habe. Die Einwohnerinnen und Eingaben werden eingescannt und manuell in Einwohner müssten immer wissen, wann Künst- eine Datenbank übertragen. Das Amt für liche Intelligenz wie eingesetzt werde und Raumentwicklung möchte diesen Ablauf durch welche Aufgaben sie genau übernehme. einen Prozess ohne Medienbrüche ersetzen. Die Datenschutzbeauftragte prüfte im Projekt Einsatz der Blockchain-Technologie eVernehmlassung die Konzepte aus rechtlicher Die Datenschutzbeauftragte war im Rahmen und organisatorisch-technischer Sicht und mehrerer Workshops an der Erarbeitung beantwortete verschiedene Einzelfragen. einer Blockchain-Studie beteiligt. Sie konnte einbringen, dass staatliches Handeln einer Online-Steuererklärung ohne Zwei-Faktor- gesetzlichen Grundlage bedarf. Für den Einsatz Authentifizierung von Blockchain-Lösungen in der kantonalen Die Einreichung der Steuererklärung im Kanton Verwaltung wäre eine neue gesetzliche Grund- Zürich hat sich wesentlich verändert. Sie kann lage nötig. Die Datenschutzbeauftragte erklär- für das Jahr 2020 zum ersten Mal durchgehend te, dass dem kantonalen Gesetzgeber Grenzen 33 elektronisch und ohne Unterschrift auf Papier gesetzt sind. Übergeordnetes Datenschutz- eingereicht werden. Steuerpflichtige haben recht verlangt beispielsweise, dass falsche Ein- damit die Möglichkeit, nur durch Eingabe der träge geändert werden können. Bei der Block- AHV-Nummer und eines Passworts auf Steuer- chain-Technologie sind zwar Korrekturen daten aus dem Vorjahr zuzugreifen. Die Daten- möglich. Der Hinweis auf den falschen Eintrag schutzbeauftragte äusserte sich zu dieser bleibt jedoch bestehen. Zudem muss staatliches Änderung kritisch. Sie hat darauf hingewiesen, Handeln immer eindeutig einer Akteurin oder dass der Zugriff auf diese Personendaten über einem Akteur zugeordnet werden können, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu erfolgen damit er in einem Schadenfall zur Verantwor- hat, wie dies im Bereich von Finanzdaten tung gezogen werden kann. Dies ist bei Block- anerkannter Standard ist. Diese Forderung chains nicht immer gewährleistet, da Akteurin- wurde vom kantonalen Steueramt bisher nicht nen und Akteure mit Pseudonymen beteiligt erfüllt. Die Gespräche mit dem Steueramt sein können. Der Austausch mit der Staats- dauern an. kanzlei war sehr konstruktiv. Die Datenschutz- beauftragte wurde bei der Erstellung des Leitfadens Blockchain in der kantonalen Ver- waltung einbezogen. Sie konnte bewirken, dass die bereits in der Blockchain-Studie aufgezeig- ten datenschutz rechtlichen Herausforderun- gen auch im Leitfaden übernommen wurden. Damit wird das Verständnis für die Einhaltung Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich datenschutzrechtlicher Vorgaben beim Einsatz von Blockchain in der Verwaltung gestärkt.
Überlegen in der Digitalisierung Go-live der neuen Kantonswebsite Am 8. Juli 2020 ging der neue Webauftritt des Kantons Zürich online. Die Datenschutzbeauftragte war in die Vorarbeiten doppelt involviert. Einerseits war die eigene Website Teil des Webauftritts des Kantons. Andererseits hat die Datenschutzbeauftragte die Pro- jektverantwortlichen zu Datenschutzaspekten beraten. Die Ausgangslage für Webauftritte öffentlicher Organe unterscheidet sich von solchen privater Organisationen. Private Organisationen haben 34 gestützt auf die Einwilligung der Nutzenden sehr viele Möglichkeiten zur Bearbeitung von Personendaten. Öffentliche Organe müssen sich hingegen auf ihre gesetzlichen Aufgaben beschränken. Online informieren gehört zu den Aufgaben öffentlicher Organe, jedoch gehört personenbezogenes Tracking beispielsweise nicht dazu. Aus diesen Gründen ist der Auftritt des Kantons deutlich abzugrenzen gegenüber kommerziellen Angeboten. Die Datenschutz- beauftragte hatte die Projekt verantwortlichen zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben bera- ten. Sie hatte angeregt, externe Inhalte etwa von Google, Youtube oder Facebook mit einer Zwei-Klick-Lösung einzubinden. Bei dieser Lösung werden Besucherinnen und Besucher darauf hingewiesen, dass sie die Website verlassen oder Personendaten weitergegeben werden. Diese Anregung wurde nur teilweise umgesetzt. Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich Die Datenschutzbeauftragte stellt auf der Website www.datenschutz.ch unter Daten- schutz in öffentlichen Organen mehrere Merkblätter zur Erstellung einer datenschutz- konformen und sicheren Website zur Verfügung.
Überlegen in der Digitalisierung Informations- richtlinien für die Verwaltung Die Datenschutzbeauftragte wurde vom Amt für Informatik (AFI) in die Ausarbeitung der Besonderen Informationssicherheitsrichtlinien (BISR) für die kantonale Verwaltung einbezogen. Der Regierungsrat erliess 2019 die Allgemeine Personendaten brauchen einen hohen Schutz, Informationssicherheitsrichtlinie (AISR). Sie obwohl sie nicht als «geheim» klassifiziert dient der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sind. Die Datenschutzbeauftragte schätzt den zur Informationssicherheit und gilt für die Einbezug. Ihre Anregungen wurden in den ganze kantonale Verwaltung. In der AISR ist BISR-Entwürfen mehrheitlich berücksichtigt. eine Liste von 27 Themen enthalten, zu denen 35 eine weiterführende Regelung zu erlassen ist. Der Faktor Mensch in der Informationssicherheit Es handelt sich dabei um Themen wie Identi- Das AFI präsentierte der Datenschutzbeauf- täts- und Zugriffskontrolle, Verschlüsselungs- tragten ein Projekt zur Verbesserung der Sicher- techniken, Protokollierung und Überwachung. heitskultur in der kantonalen Verwaltung. Infor- Die BISR konkretisieren die Anforderungen der mationssicherheit ist der Kern des technischen AISR. Der Auftrag zur Ausarbeitung eines Datenschutzes. Ohne Berücksichtigung des Entwurfs der Regelungen für die Mehrzahl der Faktors Mensch kann Informationssicherheit Themen ging an das AFI. Alle Entwürfe wurden nicht verwirklicht werden. Die Awareness-Stra- in der Fachgruppe IKT-Sicherheit (FAGIS) tegie des AFI berücksichtigt diese Zusammen- besprochen und vom Gremium Steuerung hänge. Das AFI plant zahlreiche strukturierte Digitale Verwaltung und IKT (SDI) verabschie- Aktivitäten zur Sensibilisierung und zur Schulung det. von Mitarbeitenden des Kantons. Die Daten- schutzbeauftragte begrüsst diese Initiative. Die Datenschutzbeauftragte beteiligte sich an den Diskussionen in der FAGIS und konnte sich zu allen BISR-Entwürfen äussern. Besonders intensiv wurde der Entwurf zum Thema Daten- klassifikation und -handhabung diskutiert. Die Datenschutzbeauftragte konnte aufzeigen, dass zur Klassifizierung von Informationen Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich zwei verschiedene Raster angewendet werden müssen. Informationen sind gemäss BISR- Regelung als «öffentlich», «intern», «vertraulich» oder «geheim» zu klassifizieren. Dabei stehen Geheimhaltungsinteressen des Kantons im Vordergrund. Die Privatsphäre der Betroffenen ist ein davon unabhängiges Thema. Auch dort gibt es verschiedene Schutzniveaus. Manche
Überlegen in der Digitalisierung Elektronische Kommunikation in der Justiz Das Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommu- nikation in der Justiz (BEKJ) soll die rechtlichen Voraussetzungen definieren für eine zentrale Plattform, über die Behörden, Gerichte, Anwaltschaft, Parteien und weitere Verfahrensbeteiligte Dokumente zustellen und empfangen können. Der Bund und die Kantone betrei- ben die Plattform gemeinsam. Dafür gründen sie eine Körperschaft, die zuständig ist für den Aufbau, den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Sicherheit der Plattform. 36 Das BEKJ regelt neben der grundlegenden oder das Datenschutzrecht der Kantone auf die Organisation der Körperschaft auch die notwen- Plattform und den Datenaustausch anwendbar digen Funktionalitäten der Plattform, um den ist. Die Datenschutzbeauftragte wies darauf Austausch von Dokumenten und die elektro- hin, dass der Gesetzesvorentwurf diese Frage nische Akteneinsicht zu ermöglichen. Dazu ungenügend regelt. gehört die Festlegung der Anforderungen an die Authentifizierung der Benutzerinnen und Das Sicherheitsniveau für die Authentifizierung Benutzer. der Benutzerinnen und Benutzer soll sich gemäss Vorentwurf nach den Standards des Die Plattform ist abhängig vom Vertrauen aller Bundesgesetzes über die elektronischen Nutzerinnen und Nutzer. Dafür ist neben den Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) richten. gesetzlichen Grundlagen vor allem die Informa- Nachdem dieses in der Volksabstimmung im tionssicherheit von Bedeutung. Zumindest in März 2021 verworfen wurde, müssen für die familienrechtlichen, strafrechtlichen und sozial- Authentifizierung andere Sicherheitsstandards versicherungsrechtlichen Verfahren werden gesetzt oder herangezogen werden. Die Daten- besondere Personendaten bearbeitet, was schutzbeauftragte verfolgt diese Entwicklung zusätzliche Anforderungen an die Informa- in Zusammenarbeit mit anderen Datenschutz- tionssicherheit stellt. Die Gewährleistung der behörden weiter. Informationssicherheit kann jedoch aufgrund Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich des Vorentwurfs des Bundesgesetzes nicht beurteilt werden. Die Datenschutzbeauftragte betonte in ihrer Stellungnahme, dass bei einem Projekt dieser Grösse und Brisanz die enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Kantone notwendig ist. Bei einer Koopera- tion von Bund und Kantonen muss geklärt werden, ob das Datenschutzrecht des Bundes
Überlegen in der Digitalisierung Mitwirkungspflicht im Asylverfahren Die Datenschutzbeauftragte nahm Stellung zum Vorentwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Mit dieser Änderung soll die Mit- wirkungspflicht der asylsuchenden Personen bei der Klärung ihrer Identität auf die Überprüfung von mobilen Datenträgern aus- geweitet werden. Asylsuchende Personen sind verpflichtet, bei Bei den Daten auf Mobiltelefonen oder Tablets der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken. kann es sich um sehr persönliche Informationen Sie müssen gegenüber den Behörden ihre handeln. Öffentliche Organe, die solche Per- Identität offenlegen, Reisepapiere und Identi- sonendaten speichern, müssen dafür sorgen, tätsausweise abgeben, den Grund für das dass sie sicher aufbewahrt werden. Die Regelung Asylgesuch nennen und allfällige Beweismittel im Vorentwurf genügte den datenschutz- einreichen. Mit der Änderung des Asylgesetzes rechtlichen Anforderungen nicht. Die Daten- sollen asylsuchende Personen auch verpflichtet schutzbeauftragte verlangte die Schaffung werden, ihre mobilen Datenträger den Behör- einer einheitlichen und verbindlichen Regelung. 37 den zur Prüfung auszuhändigen, wenn ihre Identität, die Nationalität oder der Reiseweg nicht auf andere Weise festgestellt werden können. Die Pflicht zur vorübergehenden Aushändigung elektronischer Datenträger stellt einen schweren Eingriff in die Privatsphäre dar. Für Eingriffe in die Grundrechte muss gemäss Bundesver- fassung eine gesetzliche Grundlage bestehen, sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und sie müssen verhältnismässig sein. Ein Grund- rechtseingriff ist verhältnismässig, wenn er geeignet und erforderlich ist, um das ange- strebte Ziel zu erreichen. Die Datenschutz- beauftragte stellte fest, dass keine verlässli- chen Angaben bestehen, ob die Auswertungen elektronischer Datenträger für die Identitäts- feststellung geeignet sind. Deshalb konnte sie die Vorlage nicht vorbehaltlos als verhältnis- mässig beurteilen. Sie verlangte, dass die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich Überprüfung der Wirksamkeit der Auswertun- gen verbindlich im Gesetz vorgeschrieben wird. Bei der Speicherung und Auswertung der elektronischen Datenträger werden in jedem Fall Personendaten von Drittpersonen bear- beitet, die auf den Datenträgern vorhanden sind. Für diese Datenbearbeitung fehlte im Ent- wurf eine gesetzliche Grundlage. Die Daten- schutzbeauftragte zeigte diesen Mangel auf und verlangte eine Ergänzung der Vorlage.
Überlegen in der Digitalisierung Mehr Informations- sicherheit in den Gemeinden Die Gemeinden erweitern ihre Online-Angebote für die Bevölkerung und müssen technisch aufrüsten. Die IT-Infrastrukturen werden immer komplexer. Die Digitalisierung führt zu zusätzlichem Druck auf die Ressourcen der Gemeinden. Gemeinden jeder Grösse stehen vor der grossen Herausforderung, die Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit sowie die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. 38 Mit der Durchführung von Datenschutzreviews erste Fragen rund um die Selbstdeklaration nimmt die Datenschutzbeauftragte ihre Auf- beantwortet. Danach erhält sie die Vorlagen. sichtsfunktion über die Datenbearbeitung in Die Gemeinde kann nun ihre eigenen Doku- Gemeinden wahr. Eine solche Kontrolle ist für mente überprüfen, um festzustellen, wie weit alle Beteiligten zeitintensiv. Bei 162 Gemeinden die bestehende Dokumentation schon dem im Kanton Zürich kann deshalb die Qualität Standard entspricht und wo weitere Unterla- der Informationssicherheit nicht in genügend gen erstellt werden müssen. Die Selbstde- kurzem Abstand kontrolliert werden. Die klaration hilft den Gemeinden, den Zustand Datenschutzbeauftragte hat deshalb ein neues der eigenen Infrastruktur einzuschätzen und Konzept zur Überprüfung des Datenschutzes wenn nötig Massnahmen zu definieren und und der Informationssicherheit in Gemeinden umzusetzen. Sobald die Gemeinde alle Doku- entwickelt: den Datenschutz review mit mente erstellt hat, meldet sie sich bei der Selbstdeklaration. Datenschutzbeauftragten. Diese überprüft die Unterlagen stichpro benartig. Wenn die Prü- Der Datenschutzreview mit Selbstdeklaration fung erfolgreich ist, wird ein Attest ausgestellt. wird durch die Gemeinde selbst umgesetzt. Mit Unterstützung und Hilfestellungen der Im Jahr 2021 finden Lancierungsveranstaltungen Datenschutzbeauftragten können die Gemein- zur Selbstdeklaration statt. Die Gemeinden den ihre IT-Infrastruktur in den Bereichen können sich bei der Datenschutzbeauftragten Datenschutz und Informationssicherheit selbst melden und in der Pilotphase mitwirken. In Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich beurteilen und verbessern. Die Datenschutz- einem ersten Schritt sollen erste Erfahrungen beauftragte hat dazu benutzerfreundliche und mit dem neuen Ansatz des Datenschutzreviews praxisnahe Vorlagen entwickelt. Sie ermöglicht gesammelt werden. In einem weiteren Schritt damit auch Gemeinden mit beschränkten wird die Selbstdeklaration weiterentwickelt, Ressourcen eine professionelle Informations- damit sie auch in anderen öffentlichen Organen sicherheits-Dokumentation. eingesetzt werden kann. Die Selbstdeklaration beginnt mit einem Begrüssungsschreiben der Datenschutzbeauf- tragten. In einer Kick-off Sitzung werden der Gemeinde das Vorgehen beschrieben und
Überlegen in der Digitalisierung Zurückblicken und vorausschauen Das Jahr 2020 bot sich an, die Brücke aus der Vergangenheit in die nahe Zukunft zu schlagen. Am 28. Januar, dem Datenschutztag, blickte der Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl zwar zurück auf 25 Jahre Datenschutzgesetzgebung – aber nicht nur. Zusammen mit Referentinnen und Referenten neuen Technologien wie künstliche Intelligenz aus Kultur, Rechtswissenschaften und Politik ein. Digitalisierung führe zu immer stärkerer suchte auch er vor allem nach Lösungen, wie Personalisierung. Dies schränke die Autonomie neue Technologien in Zukunft demokratisch des einzelnen Menschen ein. Die heutige Ent- und sozialverträglich gestaltet werden können. wicklung stelle die Errungenschaften der Auf- Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh klärung grundlegend infrage. betonte die Bedeutung des Datenschutzes und der Rechtssicherheit als Standortvorteil. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffent- Kantonsratspräsident Dieter Kläy sah vor allem, lichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger, wie 39 wie die Digitalisierung zunehmend unser auch der Präsident der Konferenz der schwei- Verhalten verändere. Darauf seien Antworten zerischen Datenschutzbeauftragten privatim, zu finden. Beat Rudin, schilderten, wie die gesetzlichen Voraussetzungen aussehen müssten, um einen Die Veranstaltung im Museum für Gestaltung unbürokratischen Datenschutz zu gewährleis- wurde in Zusammenarbeit mit der Zürcher ten, der die Privatsphäre der Einwohnerinnen Hochschule der Künste (ZHdK) durchgeführt. und Einwohner wirksam schützt. Rektor Thomas D. Meier stellte einige Beispiele zum Umgang in Kunst und Design mit Fragen Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter seit der Privatsphäre vor. Professor Felix Stalder Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes diskutierte die Herausforderungen an den im Kanton Zürich, betonte, dass auf der ganzen Schutz der Privatsphäre in einer Zeit, in der alle Welt dieselben Technologien entwickelt und zu jeder Zeit miteinander vernetzt sind. Melody eingesetzt werden, unabhängig vom politischen Chua umrahmte das Programm künstlerisch. und gesellschaftlichen System. Totalitäre Die audiovisuelle Künstlerin zeigte, wie stark Staaten sähen in ihnen eine Möglichkeit zur sich durch die Technologie alle Bereiche der Überwachung und zur Manipulation der Bevöl- Wahrnehmung und der Ausdrucksmöglich- kerung. In demokratischen und liberalen Gesell- keiten miteinander vermischen und gegenseitig schaften stehe das Grundrecht auf persönliche verstärken. Freiheit im Vordergrund, dem sich die Nutzung neuer Technologien unterzuordnen hat. Der Die Völkerrechtsprofessorin Astrid Epiney der Gesetzgeber stehe in der Pflicht, die notwendi- Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich Universität Fribourg erläuterte das Menschen- gen Rahmenbedingungen zu schaffen. Gesetze recht auf Datenschutz und die absolute Vorbe- sollen sich daran orientieren, welche Wirkung in dingung, dass zusätzliche Datenbearbeitungen Bezug auf die Freiheitsrechte der Bürgerin und durch Verwaltung und Behörden immer durch des Bürgers erreicht werden soll. Der Daten- detaillierte gesetzliche Regelungen gerechtfer- schutz sei ein Gradmesser für die Freiheit, die in tigt sein müssen. Die demokratische Kontrolle einer Gesellschaft herrscht. dürfe nie aufgeweicht werden. Elisabeth Ehrens- perger, Geschäftsführerin der Stiftung für Die Gefahren der Zukunft sind schon sichtbar Technologiefolgen-Abschätzung TA-Swiss, trat Die Sicherheitsdispositive unserer Gesellschaft für die fundierte Abklärung der Folgen von vertrauen zunehmend auf Künstliche Intel-
Überlegen in der Digitalisierung ligenz. Der automatischen Gesichtserkennung wird ein immenses Potenzial zugeschrieben etwa zur Bekämpfung von Kriminalität. Der Doku- mentarfilm Coded Bias, der am Zurich Film Festival gezeigt wurde, bildete im ZFF Talk die Grundlage einer Diskussion über die Risiken der neuen Technologie. Im Film illustriert die afro- amerikanische Protagonistin, wie Vorurteile und Diskriminierung durch algorithmenbasierte Entscheidungen verstärkt werden. Unter der Leitung der NZZ-Redaktorin Nicole Althaus diskutierten die Datenschutzbeauftragte Do- minika Blonski, der ETH-Professor Dirk Helbing sowie Patrick Walder von Amnesty Internatio- nal. Dominika Blonski hob hervor, dass aufgrund von alten Daten etwas für die Zukunft kreiert werde. Es brauche eine gesellschaftliche Dis- kussion und darauf basierend gesetzliche Rege- lungen. Aktuell seien Algorithmen Blackboxes ohne Kontrolle. Patrick Walder wies darauf hin, dass bei Entscheidungen durch Algorithmen niemand die Verantwortung trage. Dirk Helbing warnte vor ständiger Identifizierung durch Gesichtserkennung etwa bei der Videoüberwa- chung. Dies könne nie verhältnismässig sein, weil wir ja nie alle kriminell werden, meinte er. Das Bewusstsein sei zwar inzwischen geschärft, die Menschenrechte aber immer noch in Gefahr. 40 Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich
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