Neueste Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht aus Sicht des - BMF Wendelin Staats
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c IFA (Sektion Bayern) am 8. Oktober 2018 in München Neueste Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht aus Sicht des BMF Wendelin Staats
Überblick I. Aktuelle Arbeiten auf OECD- und EU-Ebene – Besteuerung der „sich digitalisierenden Wirtschaft“ – DEU/FRA Zusammenarbeit (insbesondere zum GKB-RL-E) – Veröffentlichung der länderbezogenen Daten („public CbCR“) II. Aktuelles aus der Gesetzgebung zum IStR – laufende Gesetzgebung: JStG 2018 – anstehende Gesetzgebung, u. a. Anzeigepflicht, HZB-Reform III. Aktuelle EuGH-Rechtsprechung – EuGH: finale Verluste (C-650/16, Bevola/Trock); – § 1 AStG (C-382/16, Hornbach); | Seite 2
Überblick I. Aktuelle Arbeiten auf OECD- und EU-Ebene – Besteuerung der „sich digitalisierenden Wirtschaft“ – DEU/FRA Zusammenarbeit (insbesondere zum GKB-RL-E) – Veröffentlichung der länderbezogenen Daten („public CbCR“) II. Aktuelles aus der Gesetzgebung zum IStR – laufende Gesetzgebung: JStG 2018 – anstehende Gesetzgebung, u. a. Anzeigepflicht, HZB-Reform III. Aktuelle EuGH-Rechtsprechung – EuGH: finale Verluste (C-650/16, Bevola/Trock); – § 1 AStG (C-382/16, Hornbach); | Seite 3
I. Aktuelle Arbeiten auf OECD- und EU-Ebene Besteuerung der sich digitalisierenden Wirtschaft § OECD/G7/G20 - Zwischenbericht der TFDE liegt vor, Abschlussbericht ist für 2020 (2019) avisiert - user participation (insb. UK) - marketing intangibles? § EU - Richtlinienentwürfe zur digitalen signifikanten Präsenz (DSP) sowie zur Digital- steuer auf bestimmte digitale Dienstleistungen (DST – digital service tax) - bei GKB-RL Diskussionen zur Einführung DSP - Meseberg: „EU-Einigung über eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ § Zwei Grundsatzdebatten - Verhinderung von Nicht- oder Niedrigbesteuerung - (Neu-)Verteilung von Besteuerungsrechten (einschl. Auswirkung auf Verrech- nungspreise) - Wo steht DEU? | Seite 4
I. Aktuelle Arbeiten auf OECD- und EU-Ebene Deutsch-Französische Zusammenarbeit § Deutsch-Französischer Ministerrat am 13. Juli 2017 (Paris) - Ziel: Gemeinsame Position zum GKB-RL-Entwurf vom Oktober 2016 - Außerdem: „Leading by example“? - GKKB-RL-Entwurf vom Oktober 2016 ist nicht Gegenstand der Zusammenarbeit § Deutsch-Französischer Ministerrat am 19. Juni 2018 (Meseberg) - „Erklärung von Meseberg“, u.a.: gemeinsame Position zum GKB-RL-Entwurf - auch „leading by example“ möglich § EU-Ebene - Gemeinsame Position wird jetzt mit allen europäischen Partnern erörtert. - Ziel ist eine Beschleunigung der Diskussion auf europäischer Ebene. | Seite 4
I. Aktuelle Arbeiten auf OECD- und EU-Ebene Deutsch-Französische Zusammenarbeit – Erklärung von Meseberg - die gleichmäßige Besteuerung durch ein einheitliches Gewinnermittlungssystem unabhängig von der Unternehmensgröße, - der konsequente Ausschluss unerwünschter Gestaltungsspielräume (z.B. keine grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung, keine fiktive Eigenkapitalverzinsung, Lizenzschranke), - abgestimmte Regelungen zum Verlustvor- und -rücktrag, - langfristige Planbarkeit durch festen Abzinsungssatz für Rückstellungen, - einheitliche Abschreibungsregeln in ganz Europa, - Maßnahmen zur Sicherstellung einer effektiven Mindestbesteuerung – als Mittel gegen einen Steuerwettlauf nach unten, der am Ende allen schadet (siehe insoweit auch oben zur Besteuerung der sich digitalisierenden Wirtschaft. Die Erklärung spricht dies unter den Punkten 17 und 18 an. | Seite 6
I. Aktuelle Arbeiten auf OECD- und EU-Ebene Veröffentlichung der länderbezogenen Berichte - KOM-RL-Vorschlag zur Änderung der sog. EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) beinhaltet die Veröffentlichungspflicht der länderbezogenen Berichte - Wie ist das im Lichte der internationalen Vereinbarungen (Aktionspunkt 13, CbCR Multilateral Competent Authority Agreement, CbCR MCAA) zu sehen? - Daneben stellt die Rechtsgrundlage des RL-Vorschlags ein strittiges Thema dar. Die Rechtsgrundlage hat wesentliche Bedeutung für die Beschlussfassung im Rat (qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit, welche bei einem Steuerdossier Voraussetzung wäre). | Seite 7
Überblick I. Aktuelle Arbeiten auf OECD- und EU-Ebene – Besteuerung der „sich digitalisierenden Wirtschaft“ – DEU/FRA Zusammenarbeit (insbesondere zum GKB-RL-E) – Veröffentlichung der länderbezogenen Daten („public CbCR“) II. Aktuelles aus der Gesetzgebung zum IStR – laufende Gesetzgebung: JStG 2018 – anstehende Gesetzgebung, u. a. Anzeigepflicht, HZB-Reform III. Aktuelle EuGH-Rechtsprechung – EuGH: finale Verluste (C-650/16, Bevola/Trock); – § 1 AStG (C-382/16, Hornbach); | Seite 8
II. Aktuelle Gesetzgebung – JStG 2018 Umsetzung Art. 13 Abs. 4 OECD-MA - Art. 13 Abs. 4 OECD-Ma weist Belegenheitsstaat von unbeweglichem Vermögen unter gewissen Voraussetzungen ein abkommensrechtliches Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Immobilien-KapGes zu. - Bislang kein Tatbestand in § 49 EStG, sofern kein inländischer Sitz oder Ort der Geschäftsleitung der Immobilen-KapGes. | Seite 9
II. Aktuelle Gesetzgebung JStG 2018 Umsetzung Art. 13 Abs. 4 OECD-MA - Umsetzung in § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG-E: „deren Anteilswert zu irgendeinem Zeitpunkt während der 365 Tage vor der Veräußerung unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 Prozent auf inländischem unbeweglichem Vermögen beruhte und die Anteile dem Veräußerer zu diesem Zeitpunkt zuzurechnen waren; für die Ermittlung dieser Quote sind die aktiven Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit den Buchwerten, die zu diesem Zeitpunkt anzusetzen gewesen wären, zugrunde zu legen,“ - Es sollen nur Wertsteigerungen nach dem 1. Januar 2019 (§ 52 Abs. 45a EStG-E, BFH I R 81/00) erfasst werden. - passive Entstrickung? | Seite 10
II. Aktuelle Gesetzgebung – JStG 2018 Normspezifische Modifizierung des „Veranlassungszusammenhangs“ - § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 4 EStG-E: „⁴Zu den Einkünften aus der Veräußerung von inländischem unbeweglichem Vermögen im Sinne dieses Buchstabens gehören auch Wertveränderungen von Wirtschaftsgütern, die mit diesem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen,“ - insoweit „Kassation“ BFH I R 76/14 (Entstrickung von Verbindlichkeiten) | Seite 11
II. Aktuelle Gesetzgebung – Anzeigepflicht (DAC 6) Anzeigepflicht für Steuergestaltungen - Die Änderung der Amtshilfe-RL (2011/16/EU) muss bis Ende 2019 umgesetzt werden. - RL beschränkt sich auf grenzüberschreitende Gestaltungen zwischen MS sowie zwischen MS und Drittstaaten. I.R.d. Umsetzung prüft BMF auch die Einführung einer Anzeigepflicht für rein nationale Gestaltungen. Diese sollte sich dabei an den Vorgaben der Änderung der Richtlinie orientieren, um möglichst ein einheitliches Verfahren für nationale und grenzüberschreitende Gestaltungen sicherzustellen. - Der Aufwand für alle Beteiligten soll nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. - Im Fokus stehen modellhafte Steuergestaltungen, die von Banken oder spezialisierten „Beratern“ vermarktet werden. | Seite 12
II. Aktuelle Gesetzgebung – Brexit Brexit-Gesetz? - Im Falle eines harten Brexit: Sicherstellung des Status quo notwendig? Zum Beispiel bei den Entstrickungsregelungen (§ 22 UmwStG, § 4g EStG, § 6 AStG)? - Losgelöst vom Brexit: Vereinheitlichung des Stundungskonzepts? - Hinweis auf B/L-AG | Seite 13
II. Aktuelle Gesetzgebung – ATAD-Umsetzung ATAD-1 und ATAD-2 Umsetzung - Umsetzung insbesondere zur Bekämpfung hybrider Gestaltungen und zur HZB wird bzw. wurde durch B/L-AGs vorbereitet. - Umsetzung ist für 2019 geplant. | Seite 14
II. Aktuelle Gesetzgebung – HZB-Reform Ausgangslage HZB-Reform - Deutschland hat eine im Grundsatz den Vorgaben der ATAD entsprechende HZB bereits seit 1972 (§§ 7 ff AStG). - Trotzdem besteht Reformbedarf: • Mindeststandard der ATAD • Allgemeine Reformbedürftigkeit - Koalitionsvertrag: „Wir werden unsere Verpflichtungen aus der EU-Anti- Steuervermeidungsrichtlinie im Interesse des Standorts Deutschland umsetzen, die Hinzurechnungsbesteuerung zeitgemäß ausgestalten (…).“ | Seite 15
II. Aktuelle Gesetzgebung – HZB-Reform Schwerpunktthemen der HZB-Reform - Beherrschung - Niedrigsteuergrenze - Aktiv- bzw. Passivkatalog - Hinzurechnungsbetrag - Vermeidung von Doppelbesteuerung | Seite 16
II. Aktuelle Gesetzgebung – HZB-Reform Beherrschung B-SARL 100 % 2% A-GmbH 49 % ZG Geltendes Recht: Keine Inländerbeherrschung à Keine HZB Mindeststandard: Gesellschafterbeherrschung à HZB | Seite 17
II. Aktuelle Gesetzgebung – HZB-Reform Beherrschung A-GmbH B-GmbH 60 % Stimmrechte 40 % Stimmrechte 40 % Nennkapital 60 % Nennkapital ZG Beherrschung: Voraussetzungen für A-GmbH + B-GmbH erfüllt Steuerpflicht nach ATAD (?): Stimmrechte werden berücksichtigt Hinzurechnungsquote 120 % / 200 %? | Seite 18
II. Aktuelle Gesetzgebung – HZB-Reform Beherrschung – hier: nachgeschaltete Zwischengesellschaften - § 14 AStG: Zurechnung erfolgt bei vorgeschalteter Zwischengesellschaft . - ATAD verlangt die unmittelbare Zurechnung. - Folge: Verlustverrechnungen zwischen nachgeschalteten Zwischengesellschaften und vor- und nachgeschalteten Zwischengesellschaften nicht mehr möglich (vgl. zur aktuellen Rechtslage BMF vom 14.5.2004 Tz 14.1.6). | Seite 19
II. Aktuelle Gesetzgebung – HZB-Reform Niedrigsteuergrenze - Verlangt „zeitgemäße“ Ausgestaltung eine Absenkung der Niedrigsteuergrenze? - Internationale Entwicklung der Steuersätze, z. B. US- Steuerreform - U-Reform 2008 - Problem der Anrechnungsüberhänge | Seite 20
II. Aktuelle Gesetzgebung – HZB-Reform Aktiv- bzw. Passivkatalog - Anpassungen an ATAD und Überarbeitung des Katalogs? - Aktiv- oder Passivkatalog? - Sonderfall Dividenden: Ist die ATAD insoweit auslegungsbedürftig? ATAD geht von nicht ausgeschütteten Gewinnen aus und in Deutschland gilt das Teileinkünfteverfahren (insbesondere § 8b KStG). - Sollten zumindest Streubesitzdividenden passiv sein? | Seite 21
II. Aktuelle Gesetzgebung – HZB-Reform Aktiv- bzw. Passivkatalog – hier: Streubesitzdividenden Inlandsfall: Hinzurechnungsbesteuerung: A-GmbH A-GmbH 100 % 8% Ausschüttung ZG 8% Ausschüttung B-GmbH B-GmbH à Steuerpflichtig (§ 8b Abs. à Aktive Einkünfte 4 KStG) | Seite 22
II. Aktuelle Gesetzgebung – HZB-Reform Hinzurechnungsbetrag - Kein Steuerabzug? - Kein Rücktrag eines negativen Hinzurechnungsbetrags? - Verlegung des Hinzurechnungszeitpunkts? - § 8 Abs. 3 AStG: Passt der Ausschluss von § 8b KStG? Passt der Ausschluss von § 4h EStG? | Seite 23
II. Aktuelle Gesetzgebung – HZB-Reform Hinzurechnungsbetrag - Anrechnung auf GewSt? Hinweis auf § 7 Satz 7 ff. GewStG - Oder besser gleich Absenkung der Niedrigsteuergrenze auf 15%? - Anrechnung einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung? - § 3 Nr. 41 EStG, § 12 Abs. 3 AStG reformbedürftig? | Seite 24
Überblick I. Aktuelle Arbeiten auf OECD- und EU-Ebene – Besteuerung der „sich digitalisierenden Wirtschaft“ – DEU/FRA Zusammenarbeit (insbesondere zum GKB-RL-E) – Veröffentlichung der länderbezogenen Daten („public CbCR“) II. Aktuelles aus der Gesetzgebung zum IStR – laufende Gesetzgebung: JStG 2018 – anstehende Gesetzgebung, u. a. Anzeigepflicht, HZB-Reform III. Aktuelle EuGH-Rechtsprechung – EuGH: finale Verluste (C-650/16, Bevola/Trock); – § 1 AStG (C-382/16, Hornbach); | Seite 25
III. Aktuelle EuGH-Rechtsprechung finale Verluste (C-650/16, Bevola/Trock, Urteil vom 12. Juni 2018) - Vergleichbarkeit (Timac Agro): keine Vergleichbarkeit bei Freistellungs-BetrSt - Vergleichbarkeit nun aber bei finalen Verlusten • Einstellung jeglicher Tätigkeit / Keine Einnahmen • Keine Berücksichtigung Verluste • Bloße Möglichkeit zur neuen Begründung einer BetrSt reicht nicht aus? D.h. keine „Liquidation“ des Stammhauses erforderlich - „Reaktivierung“ B-L-AG „Verluste“ • Rechtliche Beschränkungen führen nicht zur Finalität • Totalverlust • Berücksichtigung auch bei GewSt? (BFH I R 107/09) - Hinweis auf FG Hessen vom 4. September 2018 (4 K 385/17) | Seite 26
III. Aktuelle EuGH-Rechtsprechung § 1 AStG (C-382/16, Hornbach, Urteil vom 31.5.2018) - § 1 AStG im Grundsatz mit Art. 43, 48 EG vereinbar - jedoch Nachweismöglichkeit „Es ist jedoch Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob diese Regelung dem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Nachweises einräumt, dass die Bedingungen aus wirtschaftlichen Gründen vereinbart wurden, die sich aus seiner Stellung als Gesellschafter der gebietsfremden Gesellschaft ergeben.“ - Welche Fälle sind gemeint? • Eigeninteresse des Gesellschafters / Finanzierungsverantwortung • Kann sich der Gesellschafter „frei“ entscheiden, ob er eine Gesellschafterbeitrag oder eine Leistungsbeziehung erbringen? § Rspr. muss Anforderungen des EuGH an Nachweis weiter konturieren - Reaktion im worst-case-scenario: Ausweitung § 1 AStG auf das Inland? | Seite 27
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Bundesministerium der Finanzen Referat IV B 5 Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Ansprechpartner Dr. Wendelin Staats wendelin.staats@bmf.bund.de www.bundesfinanzministerium.de Tel. +49 (0)30 2242-1609 Fax +49 (0)30 2242-881609 | Seite 28
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