Berufsgenossenschaft Holz und Metall - Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA Vergabeverfahren - BGHM

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Berufsgenossenschaft Holz und Metall - Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA Vergabeverfahren - BGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall

          Vergabeunterlagen

            Vergabeverfahren

  Druck und Lieferung von Schreibblöcken
            2018-N-003-SOEA
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme am Vergabeverfahren

                                      2018-N-003-SOEA

                            Druck und Lieferung von Schreibblöcken

unserer Berufsgenossenschaft.

Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist eine Re-
gistrierung nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie folgende Ausführungen:

Will sich der interessierte Wirtschaftsteilnehmer am Vergabeverfahren beteiligen und weiter-
gehende Informationen der Auftraggeberin erhalten (z.B. Klarstellungen auf Bieterfragen, Hin-
weise), ist er nach Abruf der Auftragsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen verpflich-
tet, sich über folgende Mail-Adresse der Auftraggeberin

                                    vergabestelle@bghm.de

mit der Angabe des betreffenden Vergabeverfahrens zu registrieren (vgl. § 7 Abs. 3 Satz 1
UVgO).

Ab der erfolgten Registrierung erhält der interessierte Wirtschaftsteilnehmer eine Benachrich-
tigung an seine angegebene elektronische Adresse, wenn durch die Auftraggeberin neue Hin-
weise, Informationen und Unterlagen zum laufenden Verfahren eingestellt wurden.

Solange eine Registrierung nicht erfolgt, hat die Auftraggeberin keine Möglichkeit, an die inte-
ressierten Wirtschaftsteilnehmer heranzutreten und ihnen Informationen über das Verfahren
zukommen zu lassen, beispielsweise über neu beantwortete Bieterfragen sowie ggf. über Än-
derungen der Vergabeunterlagen.

Für Ihre Teilnahme an diesem Vergabeverfahren wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle BGHM

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1
Inhaltsverzeichnis
Diese Vergabeunterlagen bestehen aus vier Teilen. Jeder Teil hat ein eigenes Inhalts-
verzeichnis mit eigener Seitenzählung.

I. Vergaberechtlicher Teil
Umfang: 9 Seiten

Angaben zum Verfahren, Fristen, Nachweisen zur Eignung und Ermittlung des wirtschaftlichs-
ten Angebots.

II. Leistungsverzeichnis
Umfang: 5 Seiten

III. Anlagen
Umfang: 13 Seiten

Liste einzureichender Nachweise, Eigenerklärung, Formblätter zu Bietergemeinschaften und
Unterauftragnehmern, Formblatt zum Ansprechpartner, Preisblatt, Ansichtsmuster

IV. Vertragsentwurf
Umfang: 8 Seiten

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1
Abkürzungsverzeichnis

BGHM                                Berufsgenossenschaft Holz und Metall
DGUV                                Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DW                                  Durchschnittswert
FSC                                 Forest Stewardship Council
GWB                                 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
PEFC                                Programme for the Endorsement of Forest Certification
RFVST                               Referat Vergabestelle
SOEA                                Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
StGB                                Strafgesetzbuch
UVgO                                Unterschwellenvergabeordnung

Gleichstellungsartikel

Im Zuge sprachlicher Vereinfachung wird innerhalb des vorliegenden Dokuments jeweils nur
eine Form von Personenbezeichnungen (z.B. Mitarbeiter) verwendet. Selbstverständlich ist
stets auch die jeweils andere Form der entsprechenden Personenbezeichnung gemeint und
mit eingeschlossen.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1
I. Vergaberechtlicher Teil

Inhaltsverzeichnis

1.    ANGABEN ZUM VERGABEVERFAHREN .................................................................... 2

1.1     Vergabeart .................................................................................................................................. 3

1.2     Prüfung und Behandlung der Vergabeunterlagen ................................................................. 3

1.3     Einreichung des Angebots ....................................................................................................... 3

1.4     Hinweise zur Angebotsabgabe ................................................................................................ 4

1.5     Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer ......................................................................... 5

1.6     Fristen ......................................................................................................................................... 6

2.    AUFTRAGGEBERIN BERUFSGENOSSENSCHAFT HOLZ UND METALL ................. 7

3.    GEGENSTAND DER VERGABEMAßNAHME .............................................................. 7

3.1     Art und Umfang der Leistung ................................................................................................... 7

4.    EIGNUNG DER BIETER ................................................................................................ 8

5.    BEWERTUNG DER ANGEBOTE .................................................................................. 9

5.1     Ablauf der Bewertung der Angebote ....................................................................................... 9

5.3     Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots .......................................................................... 9

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 - Teil I                                                                                                                          Seite 1 von 9
1.      Angaben zum Vergabeverfahren

Auftraggeberin der Vergabemaßnahme:

        Berufsgenossenschaft Holz und Metall
        Isaac-Fulda-Allee 18
        55124 Mainz

Vergabestelle:

        Berufsgenossenschaft Holz und Metall
        Vergabestelle
        Kreuzstraße 45
        40210 Düsseldorf

        E-Mail: vergabestelle@bghm.de

Ansprechpartner

Anfragen zum Vergabeverfahren einschließlich Bieterfragen sind ausschließlich an die oben
genannte E-Mail-Adresse unter Nennung des Betreffs

                                    2018-N-003-SOEA

zu richten. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden Anfragen grundsätzlich nur schriftlich
- und nicht telefonisch - beantwortet. Bei Anfragen von grundsätzlicher Bedeutung wird die
Beantwortung allen Bietern anonymisiert mitgeteilt. Es werden keine Auskünfte zum Stand des
Verfahrens erteilt.

Um sicherstellen zu können, dass alle Bieterfragen zügig beantwortet werden, möchten wir
Sie bitten, diese nur an folgende E-Mail-Adresse: vergabestelle@bghm.de zu richten.

Alle gestellten Bieterfragen und Antworten werden auf der Homepage der Auftraggeberin ano-
nymisiert unter folgender Rubrik zur Verfügung gestellt:

     http://www.bghm.de/bghm/oeffentliche-informationen/oeffentliche-ausschreibungen

Die Vergabeunterlagen ergänzende oder berichtigende Angaben werden ebenfalls an dieser
Stelle veröffentlicht. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als Bestandteil der Verga-
beunterlagen.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 - Teil I                                                                     Seite 2 von 9
1.1     Vergabeart
Diese Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung nach § 8 der Unterschwellenverga-
beordnung (UVgO).

Neben den rechtlichen Regelungen der UVgO gelten grundsätzlich die übergeordneten
Rechtsvorschriften des GWB (IV. Teil) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

1.2     Prüfung und Behandlung der Vergabeunterlagen
Die Bieter prüfen die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Stimmigkeit. Bei festgestellten
Fehlern oder Unklarheiten hat der Bieter die Vergabestelle schriftlich vor Ablauf der Angebots-
frist über die Beanstandungen zu informieren.

Die Unterlagen sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Zusammenhang
mit dieser Ausschreibung verwendet werden. Jede andere Verwendung, Weitergabe oder Ver-
öffentlichung ohne eine ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle ist nicht gestattet.

Änderungen oder Ergänzungen dürfen an den Vergabeunterlagen nicht vorgenommen wer-
den. Dies gilt insbesondere für die Formblätter der Anlagen, die zur Einreichung der Angebote
dienen. Änderungen oder Ergänzungen führen zum Ausschluss des Bieters.

In den Formblättern sollen lediglich die geforderten Eintragungen durch den Bieter vorgenom-
men werden. Änderungen eigener Eintragungen, die der Bieter in den Unterlagen vornimmt,
müssen als solche erkennbar und dokumentenecht sein.

1.3     Einreichung des Angebots
Das Angebot ist in einem von außen entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen
Umschlag schriftlich inklusive aller Anlagen zu übermitteln.

Das Angebot kann per Post übermittelt oder persönlich in der Poststelle der vergebenden
Stelle

                         Berufsgenossenschaft Holz und Metall
                         Vergabestelle
                         Kreuzstraße 45
                         40210 Düsseldorf

abgegeben werden. Der Umschlag muss den Hinweis

                         NICHT ÖFFNEN – 2018-N-003-SOEA

sowie den Absender enthalten.

Angebote, die nicht den vorgenannten Anforderungen entsprechen oder nach dem Angebots-
schlusstermin eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Berichtigungen und Änderungen zu bereits eingereichten Angeboten können bis zum Abga-
betermin vorgenommen werden. Sie müssen analog zu den oben gemachten Vorgaben erfol-
gen.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 - Teil I                                                                      Seite 3 von 9
Eine Teilnahme auf elektronischem Wege ist nicht zugelassen.

Aufbau des Angebots und einzureichende Nachweise sind Teil III, Anlage 1 der Vergabeun-
terlagen zu entnehmen.

1.4     Hinweise zur Angebotsabgabe
Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsbedingungen des Bieters sind nicht
zugelassen. Dies gilt auch, sofern der Auftragnehmer nach Vertragsschluss etwa im Rahmen
der Korrespondenz mit der Auftraggeberin auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist o-
der diese beilegt. Werden sie dennoch als Bestandteil der Angebotsunterlagen eingereicht, so
führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.

Nebenangebote werden nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung im Vergabeverfahren wird keine Vergü-
tung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter ausdrücklich auf die Geltend-
machung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.

Die Rückgabe der Angebotsunterlagen ist nicht vorgesehen.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.

Sofern geforderte Unterlagen nach Angebotsschlusstermin nicht vorliegen, können diese von
der Vergabestelle mit Fristsetzung nachträglich angefordert werden. Sollte der Bieter die Un-
terlagen dann nicht vorlegen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 48 UVgO die Aufhebung des
Vergabeverfahrens vor. Den Bietern werden in diesem Fall die Gründe für die Entscheidung
mitgeteilt.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 - Teil I                                                                     Seite 4 von 9
1.5     Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer
Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämt-
liche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung, wenn

    •   im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des
        Vertrages benannt ist,

    •   sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag
        entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten,

    •   und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original
        unterschriebene, gesonderte Erklärung (Teil III, Anlage 3) bestätigt werden.

Sofern im Rahmen der Angebotserstellung Unterschriften gefordert sind, müssen diese von
allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft geleistet werden.

Zur Vereinfachung kann der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt werden, die im Rahmen der
Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die gemeinschaftlich bietenden Unterneh-
men zu leisten. Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o.g. Erklärung zu erteilen.

Ferner muss der Auftraggeberin durch eine Verpflichtungserklärung der an der Bietergemein-
schaft beteiligten Unternehmen nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Mittel bei der
Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.

Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die in Teil III, Anlage 1 aufgelisteten Nach-
weise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Eine gleichzei-
tige Angebotsabgabe als einzelner Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht
zulässig und führt zum Ausschluss.

Bei Zuschlagserteilung ist der Bieter alleiniger Vertragspartner; er ist für die angebotenen Leis-
tungen allein verantwortlich. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Subunterneh-
mer, so sind diese im Angebot mit den zu leistenden Aufgaben aufzuführen. Der Generalun-
ternehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung den Unterauftragnehmer der Auf-
traggeberin zu benennen. Dem Unterauftragnehmer sind insgesamt keine ungünstigeren Be-
dingungen zu stellen, als zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin vereinbart sind.

Die entsprechenden Formblätter zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern können
Teil III, Anlage 3 bzw. Anlage 4 entnommen werden.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 - Teil I                                                                         Seite 5 von 9
1.6     Fristen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote:                      06. Juli 2018, 12:00 Uhr.

Maßgeblich ist der Eingang bei der ausschreibenden Stelle.

Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn,
der Bieter weist im Falle des verspäteten Eingangs nach, dass er die Verspätung nicht zu
vertreten hat (vgl. § 42 Abs. 1, Ziff. 1 UVgO).

Bindefrist des Angebots:                                 3 Monate ab dem Schlusstermin.

Für die Vergabestelle besteht keine Verpflichtung nach dem
                                                                  29. Juni 2018, 12:00 Uhr,
eingehende Fragen zu beantworten.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 - Teil I                                                                     Seite 6 von 9
2.      Auftraggeberin Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts mit Selbstverwaltung. Die BGHM ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unterneh-
men des Holz und Metall verarbeitenden Gewerbes.

Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Unfallversicherung,
und damit die BGHM, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre gesetzlich übertragenen
Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Die Prävention
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die
zentrale Aufgabe der BGHM. Im Schadensfall sorgt die BGHM für die bestmögliche medizini-
sche, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Diese
Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den gesamten Wirtschaftsbereich innerhalb
Deutschlands sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Berufsgenossenschaften
sind nach Branchen gegliedert. Als eine von neun gewerblichen Berufsgenossenschaften ver-
sichert die BGHM etwa 4,7 Millionen Arbeitnehmer in ca. 215.000 Betrieben.

3.      Gegenstand der Vergabemaßnahme
Im Rahmen von Seminaren der Auftraggeberin zur Aus- und Fortbildung z.B. für Unternehmer,
Führungskräfte und Sicherheitsfachkräfte werden DIN A4 Schreibblöcke mit dem Logo der
Auftraggeberin und weiteren Logos und Slogans zu Kampagnen oder Aktionen der Auftragge-
berin für die Teilnehmer ausgelegt. Gegenstand der Vergabemaßnahme ist der Druck und die
Lieferung dieser DIN A4 Schreibblöcke.

3.1     Art und Umfang der Leistung
Für den Druck und die Lieferung von DIN A4 Schreibblöcken soll eine Rahmenvereinbarung
mit einer Laufzeit von 2 Jahren geschlossen werden. Es besteht eine zweimalige Verlänge-
rungsoption seitens der Auftraggeberin um jeweils ein Jahr.

Die Abnahme von 85.000 Schreibblöcken jährlich in 2018 und 2019 wird zugesichert.

Für den Zeitraum der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung inclusive aller Optionen zur
Vertragsverlängerung (4 Jahre) beträgt das geschätzte Auftragsvolumen ca. 120.000,00 Euro
netto.

Als Vertragsbeginn ist der 01. September 2018 vorgesehen.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 - Teil I                                                                    Seite 7 von 9
4.      Eignung der Bieter
Nach § 33 Abs. 1 UVgO dürfen von den Unternehmen zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leis-
tungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nur Unterlagen und Angaben gefordert werden,
die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind.

Nach § 42 Abs. 1 UVgO sind unzuverlässige Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Als Nachweis der Zuverlässigkeit legen Sie bitte Ihrem Angebot die unterschriebene Eigen-
erklärung (Teil III, Anlage 2) bei.

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden die entspre-
chenden in Teil III, Anlage 1 aufgelisteten Unterlagen gefordert.

Hinweise zu den geforderten Nachweisen

Stellt die Auftraggeberin im Rahmen der Angebotsprüfung fest, dass bestimmte Erklärungen,
Angaben und ggf. Nachweise fehlen, so kann sie diese bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber
zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter anfordern. Diese Nachforderungsmöglichkeit be-
trifft alle Anforderungen der Angebotsunterlagen einschließlich der Erklärungen und Nach-
weise zur Eignung.

Nach § 35 Abs. 6 UVgO werden Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsver-
fahren erworben wurden, zugelassen. Dazu ist das Zertifikat als Kopie einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Vergabeverfahren eine Präqualifizierung die geforderten
Nachweise zur Zuverlässigkeit ersetzen kann.

Im Rahmen dieser Ausschreibung können Nachweise nach § 41 Abs. 2 UVgO nachge-
fordert werden. Sollten jedoch mehr als zwei Nachweise fehlen, dann wird das Angebot
ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 - Teil I                                                                  Seite 8 von 9
5.      Bewertung der Angebote
5.1     Ablauf der Bewertung der Angebote
Die Wertung der Angebote findet in folgenden Stufen statt:

Stufe 1:        Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von
                zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen.

Stufe 2:        Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter.

Stufe 3:        Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis
                zwischen Preis und Leistung besteht.

Stufe 4:        Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.

5.3     Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird nach der vereinfachten Leistungs-/
Preismethode verfahren. Die Anwendung der vereinfachten Leistungs-/ Preismethode wird
empfohlen, wenn es sich um die Beschaffung von Standardprodukten handelt, bei denen Min-
destanforderungen an die Leistung präzise beschrieben werden können und eine weitere Dif-
ferenzierung der Leistungsaspekte nicht sinnvoll erscheint.

Die Zuschlagserteilung erfolgt - bei einer alle Ausschlusskriterien erfüllenden Leistung – auf
Grundlage des günstigsten Preises.

Der Angebotspreis ist im Preisblatt (Teil III, Anlage 6) anzugeben.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 - Teil I                                                                     Seite 9 von 9
II. Leistungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1      ALLGEMEINES .......................................................................................................... 2

2      LEISTUNGSBESCHREIBUNG .................................................................................. 2

2.1    Beschreibung – Schreibblöcke ................................................................................................ 2

2.2    Mengengerüst ............................................................................................................................ 3

2.3    Auftragsabwicklung .................................................................................................................. 3

2.4    Lieferung .................................................................................................................................... 3

2.5    CO2-Kompensation .................................................................................................................... 5

2.6    Sonstige Anforderungen .......................................................................................................... 5

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 -Teil II                                                                                                                       Seite 1 von 5
1       Allgemeines

Im Rahmen von Seminaren der Auftraggeberin zur Aus- und Fortbildung z.B. für Unternehmer,
Führungskräfte und Sicherheitsfachkräfte werden DIN A4 Schreibblöcke mit dem Logo der
Auftraggeberin und weiteren Logos und Slogans zu Kampagnen oder Aktionen der
Auftraggeberin für die Teilnehmer ausgelegt. Gegenstand der Vergabemaßnahme ist die
Lieferung dieser DIN A4 Schreibblöcke.
Die in Bezug auf die zu liefernden DIN A4 Schreibblöcke gestellten Anforderungen der
Auftraggeberin ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung.

2       Leistungsbeschreibung

2.1     Beschreibung – Schreibblöcke
     Allgemein:
        •   Format DIN A4 (21,0 X 29,7 cm),
        •   25-Blatt-Block mit Pappunterlage,
        •   am Kopf geleimt,
        •   links zweifach gelocht,
        •   Klimaneutrale Fertigung,
        •   gestapelt in Paletten-Kartons (zur optimalen Beladung einer Euro-Palette!)
            sachgerecht und transportsicher verpacken und etikettieren mit dem Hinweis:
            „BG 94.1“.

     Papier:
               Block:
                • Grammatur: 80 g/m²,
                • matt gestrichen,
                • 100 % Recyclingpapier,
                • Der Weißgrad nach ISO 2470 beträgt durchschnittlich mindestens 100,
                   Abweichung minus höchstens 2,5%,
                • Der Weißgrad nach ISO 11475 beträgt durchschnittlich 150, Abweichung
                   minus höchstens 3,5%,
                • Papierzertifizierung: Blauer Engel,
                • Referenzpapier: Circleoffset Premium White.

               Pappunterlage:
                • Grammatur: mindestens 300 g/m²,
                • unbedruckt,
                • 100 % Recyclingmaterial.

     Druck je Blatt (entsprechend beigefügter Druckvorlage, Teil III, Anlage 8):
        •   1-seitig schwarz kariert,
        •   Layout/Logos 2/0-farbig bzw. 4/0-farbig CMYK (Abstimmung bei Abruf),
        •   Für die Druckfreigabe ist kein Andruck erforderlich. Druckfreigabe ist nach
            Übernahme der Daten per E-Mail (Softproof) anzufordern.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 -Teil II                                                                       Seite 2 von 5
BGHM Druckerzeugnisse sind gemäß Corporate Design Vorgaben der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu fertigen.

Druckprodukte im CMYK-Modus, sind entsprechend diesen Vorgaben anzugleichen. Eine
Farbkarte wird nach Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.

Eine Option zum jährlichen Wechsel des Aufdruckes ist Bestandteil der Rahmenvereinbarung.
Daher ist eine Vorproduktion nicht möglich.

2.2      Mengengerüst

Die Auftraggeberin schätzt unverbindlich, dass während der gesamten Laufzeit der
Rahmenvereinbarung inklusive aller Optionen zur Vertragsverlängerung ca. 340.000
Schreibblöcke abgerufen werden.

Die Abnahme von 85.000 Schreibblöcken jährlich in 2018 und 2019 wird zugesichert.

Bei Ausübung einer Option zur Vertragsverlängerung kann die Auftraggeberin jeweils die
Lieferung weiterer Schreibblöcke zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung verlangen.
Eine Mindestabnahmemenge besteht in diesem Fall aber nicht.

2.3      Auftragsabwicklung
       Die Schreibblöcke werden während der Vertragslaufzeit mittels schriftlichem
        Einzelabruf durch die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit (SOEA) der Auftraggeberin
        abgerufen. Für jeden Abruf soll ein Belegmuster an die Auftraggeberin übersandt
        werden.

       Die Druckdaten werden dem Auftragnehmer jeweils nach erfolgtem Einzelabruf per E-
        Mail zur Verfügung gestellt.

         Nach Übernahme der Druckdaten ist vom Auftragnehmer ein Ansichts-PDF per E-Mail
         zu übersenden und die Druckfreigabe durch die Auftraggeberin anzufordern.

       Ein Andruckmuster ist in der Regel nicht erforderlich. Die Auftraggeberin ist aber
        berechtigt, im Einzelfall die Übersendung eines Andruckmusters anzufordern.

       Die Druckdaten für 2018 werden dem Auftragnehmer direkt nach der Auftragserteilung
        übermittelt. Hierbei sind 85.000 Schreibblöcke sofort nach Auftragserteilung und
        Übersendung der Druckdaten zu fertigen und bis 01.10.2018 zu liefern.

2.4      Lieferung
Die einzelnen Abrufe erfolgen jährlich voraussichtlich gegen Ende August. Die Lieferung der
Schreibblöcke hat sodann innerhalb von 4 Wochen zu erfolgen.

Die Schreibblöcke sind sachgerecht zu verpacken und transportsicher zu versenden. Die
Sendungsnachverfolgung ist bei Bedarf auf Anfrage zu gewährleisten.

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Zu jedem Abruf ist eine Auftragsbestätigung mit Nennung des voraussichtlichen Liefertermins
per Mail zu übersenden. Nach Übergabe der Medien an einen Frachtführer ist die Information
per Mail mitzuteilen.

Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle, derzeit an eine Adresse in 65462 Ginsheim-
Gustavsburg. Die Lieferadresse kann sich während der Vertragslaufzeit ändern.

Bei der Lieferung sind die nachfolgenden Anlieferungsbedingungen zwingend einzuhalten:

Bei Lieferungen an das Lager der Auftraggeberin ist folgendes zu beachten:

Avisierung der Paletten-Lieferungen

Bei einer Anlieferung von mehr als 10 Paletten, muss die Lieferung spätestens 24 Stunden
vor der Anlieferung avisiert werden.

Ein Lieferschein ist unbedingt erforderlich und muss folgende Angaben enthalten:

    •   Bestellnummer
    •   Ansprechpartner mit Telefonnummer
    •   Gesamtmenge der gelieferten Exemplare
    •   Bei Teilmenge: Teilmengenangaben und fortlaufende Nummerierung der Anlieferung
    •   Menge pro Verpackungseinheit
    •   Artikelnummer und Druckstand
    •   Artikelbezeichnung (z.B. „Leporello“)
    •   Format eines Exemplars
    •   Anzahl der Paletten bzw. Pakete

Anlieferung nur auf genormten Euro-Paletten

    •   Größe 1.200 x 800 mm
    •   Max. Gewicht inkl. Palette 800 kg
    •   Max. Höhe inkl. Palette 1.400 mm
    •   Kein Überstand (inkl. des Sicherheitsmaterials)
    •   Transportschutz gegen Verrutschten durch Metall- oder Plastikbänder
    •   Schutzfolie als Umverpackung je Palette
    •   Kennzeichnung jeder Palette mit Menge, Artikelnummer, Artikelbezeichnung und
        Druckstand
    •   Mengenangaben an der Palette: jeweils Menge pro Palette, Gesamtmenge der
        Lieferung sowie Gesamtzahl der Paletten
    •   Versetzte Ausrichtung je Lage
    •   Projektname, Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Bestellnummer, Zusatzangeben
        und Menge pro Einheit/Gebinde müssen auf jedem Gebinde deutlich sichtbar
        angebracht sein
    •   Stets gleiche Mengen je Gebinde und Kennzeichnung der Restmengen Einheit
    •   Der Inhalt der Gebinde muss stets in Leserichtung gleich sein
    •   Verpackungs- und Füllstoffe nur mit Wiederverwertungsgarantie (Wellpappe, Papier,
        PE, PP)
    •   Euro-Paletten werden sofort getauscht. Spätere Rechnungen werden nicht akzeptiert

Schäden
Beschädigte Sendungen sind vom Spediteur zu bestätigen.

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2.5     CO2-Kompensation
Für die Produktionen ist jeweils die CO2 -Kompensation erforderlich.
Eine Kompensation kann über natureOffice erfolgen, da in diesem Fall die BGHM Sammel-ID
Nummer verwendet werden kann.
Die Kompensation über einen anderen Anbieter ist ebenfalls möglich.
Das zu unterstützende Umweltprojekt aus dem Deutschland Portfolio wird nach
Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer abgestimmt.

2.6     Sonstige Anforderungen

Der Bieter erfüllt zusätzlich folgende Anforderungen:
    •   Umweltmanagement nach DIN ISO 14001 oder gleichwertig,
        (gleichwertiger Nachweis kann eine Zertifizierung nach EMAS oder RAL-UZ 195 sein)
    •   für den Druck den Nachweis der Einhaltung der PSO,
    •   drei nachprüfbare Referenzen über vergleichbare Aufträge der letzten 3 Jahre,
    •   Papiermuster für Blockseite und Pappunterlage mit Detailangaben (Papiername,
        Hersteller, Grammatur, Weißgrad, Zertifizierung)
    •   Technische Datenblätter für die Muster

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III. Anlagen

Inhaltsverzeichnis

1.     LISTE DER EINZUREICHENDEN NACHWEISE ....................................................... 2

2.     EIGENERKLÄRUNG ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT ....................................................... 4

3.     FORMBLATT ZU BIETERGEMEINSCHAFTEN......................................................... 5

4.     ERKLÄRUNG ZUM EINSATZ VON UNTERAUFTRAGNEHMERN ........................... 9

5.     ANSPRECHPERSON DES AUFTRAGNEHMERS ...................................................10

6.     PREISBLATT ............................................................................................................11

7.     ANSICHTSMUSTER .................................................................................................13

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V.1 - Teil III                                                                                               Seite 1 von 13
1.                       Liste der einzureichenden Nachweise

Diese Übersicht dient dem Bieter zur Prüfung der Vollständigkeit der einzureichenden Unter-
lagen. Es wird gebeten, die Angebotsunterlagen entsprechend dieser Reihenfolge aufzu-
bauen.

      1. Formloses Anschreiben mit Datum und Unterschrift.

      2. Unternehmensdarstellung einschließlich von Informationen zur wirtschaftlichen
         Entwicklung / Umsatzzahlen der letzten drei Jahre (maximal 2 DIN A4 Seiten).

      3. Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
         Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-
         Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (alternativ: Angabe der HRA/HRB-
         Nummer / Steuer-ID).

         Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem
         anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der
         zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen
         geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen
         Tätigkeit zulässt.

      4. gültige Zertifizierungen oder Audits (können als Kopie eingereicht werden) für:

             •   CO2 – Zertifizierung bzw. entsprechende Absichtserklärung,
             •   Blauen Engel für das angebotene Papier oder gleichwertig,
             •   Nachweis PSO oder gleichwertig,
             •   Umweltmanagement nach DIN ISO 14001 oder gleichwertig.

      5. Mindestens drei nachprüfbare Referenzen.

         Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare
         Aufgabenstellungen zu leisten. Hier bitten wir Angaben zu folgenden Punkten zu
         machen:

             •   Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners
                 beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
             •   Umfang der Auftragsleistung,
             •   Zeitraum der Auftragsleistung,
             •   Auftragswert der Auftragsleistung (bei Vertraulichkeit reicht eine von – bis
                 Angabe).

      6. Unterschriebene Eigenerklärung (Anlage 2).

      7. Falls zutreffend, das ausgefüllte Formblatt zu Bietergemeinschaften (Anlage 3).

      8. Falls zutreffend, die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (Anlage 4).

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V.1 - Teil III                                                                    Seite 2 von 13
9. Ansprechperson des Auftragnehmers (Anlage 5).

    10. Ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Anlage 6).

    11. Papiermuster mit Detailangaben für Blockseite und Pappunterlage
        (jeweils 1 Seite A4).

    12. (Jeweils) ein technisches Datenblatt zu den Papiermustern.

Allgemeine Hinweise:

Bitte berücksichtigen Sie bei der Einreichung Ihrer Unterlagen folgende Hinweise:

     Beschränken Sie sich auf das Notwendigste.

     Reichen Sie uns Ihre Unterlagen nur einseitig beschrieben (gelocht, im Ordner oder
      Hefter, kopierfähig; nicht geleimt, nicht gebunden o. ä.) ein.

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA
V.1 - Teil III                                                                 Seite 3 von 13
2.                        Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

Der Bieter versichert, dass

1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässig-
   keit in Frage stellt (Bestechung, Vorteilsgewährung, Steuerhinterziehung, Unterschlagung,
   Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB – z.B. Preisabsprachen),
2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitglieds-
   staates der Auftraggeberin ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine
   Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. er keinerlei terroristische Vereinigungen oder Organisationen unterstützt,
5. er die für sein Land geltenden Arbeitsschutzbestimmungen einhält,
6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares ge-
   setzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels
   Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen,
   die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorhergehenden Satz genann-
   ten Verfahren vergleichbar sind,
7. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
8. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter
   in Frage stellt,
9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen
    noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unter-
    nehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäfti-
    gung von Arbeitskräften verurteilt worden sind,
10. alle beteiligten Personen in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren
    können,
11. er den für sein Land vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn zahlt.

Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden
Erklärung meinen / unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur
Folge haben kann.

Ort / Datum / Name in Druckbuchstaben oder Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift

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V.1 - Teil III                                                                         Seite 4 von 13
3.                       Formblatt zu Bietergemeinschaften

                       (Nur von Bietergemeinschaften auszufüllen!)

 Hinweis:

      Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist zwingend von allen Mitgliedern der Bietergemein-
      schaft zu unterzeichnen.

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen, geben für die oben bezeichnete Leistung im genann-
ten Vergabeverfahren ein Angebot ab.

Unsere Bietergemeinschaft besteht aus folgenden Mitgliedern:

Mitglied 1:

  Name (Firma)

  Postanschrift (Hauptsitz)

  Auszuführende Leistung

  Telefon                                         E-Mail

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Mitglied 2:

  Name (Firma)

  Postanschrift (Hauptsitz)

  Auszuführende Leistung

  Telefon                                            E-Mail

Mitglied 3:

  Name (Firma)

  Postanschrift (Hauptsitz)

  Auszuführende Leistung

  Telefon                                            E-Mail

              (Hinweis: Bei weiteren Mitgliedern bitte Formblatt entsprechend vervielfältigen.)

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V.1 - Teil III                                                                             Seite 6 von 13
Bevollmächtigter Vertreter unserer Bietergemeinschaft ist:

  Name (Firma)

  Postanschrift (Hauptsitz)

  Auszuführende Leistung

  Telefon                                        E-Mail

Wir erklären,

    o   dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin
        rechtsverbindlich vertritt;

    o   dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneinge-
        schränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln;

    o   dass wir gesamtschuldnerisch haften.

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Unterschriften aller Mitglieder der Bietergemeinschaft

Mitglied 1:

  Ort                                               Datum

                                                    Name des Unterschriftleistenden

  Firmenstempel                                     Unterschrift

Mitglied 2:

  Ort                                               Datum

                                                    Name des Unterschriftleistenden

  Firmenstempel                                     Unterschrift

Mitglied 3:

  Ort                                               Datum

                                                    Name des Unterschriftleistenden

  Firmenstempel                                     Unterschrift

        (Hinweis: Bei weiteren Mitgliedern bitte Formblatt entsprechend vervielfältigen.)

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V.1 - Teil III                                                                              Seite 8 von 13
4.               Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern

(Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben wer-
den!)

Folgende Leistungen werden an folgende Unterauftragnehmer weitergegeben:

                 Leistung           Unterauftragnehmer (Name, Rechtsform und Anschrift)

      1.

      2.

      3.

      4.

      5.

      6.

      7.

Ort / Datum / Name in Druckbuchstaben oder Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift

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V.1 - Teil III                                                                         Seite 9 von 13
5.                        Ansprechperson des Auftragnehmers

Sämtliche Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Ansprechpartner der Auftraggeberin
zu leisten. Hierzu hat der Auftragnehmer eine Kontaktperson zu benennen. Es wird versichert,
dass diese Person die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.

      Die Kontaktperson des Auftragnehmers ist:

      Name:                         ___________________________________________

      Adresse:                      ____________________________________________

      Telefon und E-Mail:           ____________________________________________

Ort / Datum / Name in Druckbuchstaben oder Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift

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V.1 - Teil III                                                                         Seite 10 von 13
6.                                        Preisblatt

Für den Druck der Schreibblöcke ist der Einsatz der nachfolgend genannten Papiere vorge-
sehen:

        Bezeichnung Papier - Block:             _________________________________

        Papierhersteller:                        ___________________________________

        Bezeichnung Papier - Papprücken: _________________________________

        Papierhersteller:                       ___________________________________

Die hier genannten Papiere, die auch als Muster eingereicht worden sind, sind zwingend bei
Auftragserteilung zu verwenden.

In den Preis sind alle Bestandteile zur Produktion (Technische Herstellung, Papierpreis,
u.a.) und Lieferung (Verpackung, Transportkosten, u.a.) sowie die Abgabe für den kli-
maneutralen Druck (Deutschland-Portfolio) gemäß der Leistungsbeschreibung einzu-
rechnen. (Bitte den Gesamtpreis und den Angebotspreis auf 2 Nachkommastellen kauf-
männisch runden.)

Schreibblock - DIN A4

Position 1:     Druck Layout/Logo: 2/0-farbig:

                Stückzahl:          85.000 Exemplare

                Stückpreis:         __________________ € (netto)

                Gesamtpreis (Stückzahl x Stückpreis) (netto)       ________________ €

Position 2:     Druck Layout/Logo: 4/0-farbig:

                Stückzahl:          85.000 Exemplare

                Stückpreis:         __________________ € (netto)

                Gesamtpreis (Stückzahl x Stückpreis) (netto)       ________________ €

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V.1 - Teil III                                                                Seite 11 von 13
Ermittlung des Gesamtpreises (netto) für das Angebot:

                 Pos. 1:            _________________ €

                 Pos. 2:            _________________ €

                                     Gesamtpreis (Pos. 1 + 2):               ____________________ €

Bei der Ermittlung des Angebotspreises wird nur der hälftige Gesamtpreis
berücksichtigt:

                           Gesamtpreis/ 2 = Angebotspreis: ____________________ €

.…… % Umsatzsteuer

Zahlungsfrist: Die Zahlung erfolgt innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto nach
               Erfüllung der Leistung. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang einer prüfbaren
               Rechnung im Original.

Ort / Datum / Name in Druckbuchstaben oder Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift

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V.1 - Teil III                                                                         Seite 12 von 13
7.                                 Ansichtsmuster

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IV.

                                Rahmenvereinbarung

                                            zwischen

             der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM),
                               Isaac-Fulda-Allee 18, 55124 Mainz

- im Folgenden Auftraggeberin genannt -

                                               und

                                             ::::::::
                                               ::::::

- im Folgenden Auftragnehmer genannt -

über den

                  Druck und die Lieferung von Schreibblöcken

[Redaktionelle Anmerkung:

Mit gelb markierter Text wird nach Erteilung des Zuschlages gemäß den
Ergebnissen des Vergabeverfahrens ersetzt, siehe hierzu § 12 Abs.4.]

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V.1_Teil IV
Inhaltsverzeichnis

                                                                                                                          Seite:

§1     VERTRAGSGEGENSTAND ....................................................................................... 3

§2     VERTRAGSBESTANDTEILE / ANZUWENDENDES RECHT .................................... 3

§3     LAUFZEIT DES VERTRAGES ................................................................................... 3

§4     DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGS ........................................................................ 4

§5     ABNAHMEMENGE .................................................................................................... 5

§6     SPRACHE .................................................................................................................. 5

§7      HAFTUNG / MÄNGELANSPRÜCHE ........................................................................ 5

§8     PREIS / PREISANPASSUNG..................................................................................... 5

§9     RECHNUNG / ZAHLUNG ........................................................................................... 6

§ 10   BEAUFTRAGUNG VON UNTERAUFTRAGNEHMERN ............................................ 7

§ 11   ANTIKORRUPTIONSKLAUSEL ................................................................................ 7

§ 12   SCHLUSSBESTIMMUNGEN ..................................................................................... 8

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V.1_Teil IV
§1      Vertragsgegenstand

     (1) Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist der Druck sowie die Lieferung von
         Schreibblöcken für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall.

     (2) Die zu erbringende Leistung und ihr Umfang sind in der Leistungsbeschreibung zum
         Vergabeverfahren 2018-N-003-SOEA festgelegt.

§2      Vertragsbestandteile / Anzuwendendes Recht

     (1) Vertragsbestandteile sind in folgender Reihen- und Rangfolge:

        a) dieser Vertragstext,

        b) die Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren 2018-N-003-SOEA,

        c) das Preisblatt des Auftragnehmers,

        d) die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), in der jeweils
         aktuell gültigen Fassung, derzeit 2003.

         Sollten zwischen den Vertragsbestandteilen Widersprüche bestehen, so gelten die
         Vertragsbestandteile in der genannten Reihenfolge.

     (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind und werden auch künftig
         nicht Bestandteil dieses Vertrages und entfalten gegenüber der Auftraggeberin keine
         rechtsverbindliche Wirkung. Dies gilt auch, sofern der Auftragnehmer nach Vertrags-
         schluss etwa im Rahmen der Korrespondenz mit der Auftraggeberin auf Allgemeine
         Geschäftsbedingungen verweist oder diese beilegt.

     (3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschuss des UN-Kaufrechts (CISG).

§3      Laufzeit des Vertrages

     (1) Diese Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Sie
         beginnt am 01.09.2018 und endet zum 31.08.2020, ohne dass es einer Kündigung
         bedarf. Eine stillschweigende Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus oder eine
         Verlängerung auf Verlangen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Auch die
         Forderung und Entgegennahme von Leistungen aus Einzelverträgen (Einzelabruf), die
         auf Basis dieser Rahmenvereinbarung geschlossen wurden, stellt keine irgendwie
         geartete Verlängerung der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung dar.

     (2) Die Auftraggeberin ist berechtigt, Optionen zur zweimaligen Verlängerung des
         Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr auszuüben.

         Bei Ausübung der Verlängerungsoptionen ist der Auftragnehmer bis spätestens 3
         Monate vor Beendigung der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich in Kenntnis zu
         setzen. In dem Fall, dass die Auftraggeberin von den Verlängerungsoptionen
         Gebrauch macht, endet der Vertrag spätestens zum 31.08.2021 bzw. 31.08.2022,
         ohne dass es einer Kündigung bedarf.

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(3) Die Laufzeit und die Leistungserbringung aus den Einzelverträgen werden durch die
         Beendigung dieser Rahmenvereinbarung nicht berührt. Die Auftraggeberin ist deshalb
         insbesondere berechtigt, bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung noch
         Leistungen abzurufen und so einzelne Verträge zu beauftragen, die nach dem Ende
         der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung zu erfüllen sind.

§4    Durchführung des Vertrags

     (1) Als Vertragsgegenstand gilt die im Vergabeverfahren angebotene Druck- und Liefer-
         leistung des Auftragnehmers unter der Berücksichtigung der im Vergabeverfahren an-
         gebotenen Materialien des Auftragnehmers. Diese tragen die Bezeichnung für:

                   das Papier: ____________________________________________

                   den Pappdeckel: ________________________________________

     (2) Der Auftragnehmer stellt die Belieferung der Auftraggeberin mit den oben genannten
         Materialien über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung in gleichbleibender
         Qualität sicher. Grundlage der Qualität sind die im Vergabeverfahren erbrachten
         Nachweise und die Muster mit Detailangaben.

     (3) Die Auftraggeberin ist auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung zum Abruf von
         Leistungen gegenüber dem Auftragnehmer berechtigt. Erst durch den einzelnen Abruf
         kommt über die jeweilige Druck- und Lieferleistung ein gesonderter Vertrag zustande,
         dessen Inhalt sich nach dem Einzelabruf und den in dieser Rahmenvereinbarung ent-
         haltenen Bestimmungen richtet.

     (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Druck- und Lieferleistungen in der vereinbar-
         ten Güte innerhalb der festgesetzten Fristen durchzuführen. Die Liefertermine werden
         jeweils bei Auftragserteilung verbindlich vereinbart.

     (5) Die Lieferung erfolgt „frei Verwendungsstelle“ an den in der Bestellung genannten
         Empfänger auf dessen Gelände oder in dessen Räumlichkeiten. Bei der Anlieferung
         sind die in Ziffer 2.4. der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlieferungsbedingun-
         gen zwingend einzuhalten.

     (6) Der Auftragnehmer fertigt zur Vorbereitung der Übergabe des Leistungsgegenstandes
         einen Lieferschein je Auftragsnummer / Bestellnummer pro Empfänger und legt diesen
         jeder Lieferung bei. Im Lieferschein ist die Auftragsnummer / Bestellnummer
         anzugeben. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

     (7) Der Auftragnehmer sichert der Auftraggeberin zu, dass die im Verpackungsmaterial
         verwandten Materialien keine Schadstoffe bzw. gesundheitsgefährdenden Stoffe
         enthalten.

     (8) Erkennt der Auftragnehmer, dass er eine Leistungs- und Lieferfrist nicht einhalten
         kann, so hat er der Auftraggeberin die Gründe für die Verzögerung unverzüglich
         mitzuteilen. Etwaige Ansprüche der Auftraggeberin aus der nicht fristgemäßen
         Erfüllung des Vertrages bleiben unberührt.

     (9) Eine Vorausproduktion der Schreibblöcke ist nicht möglich, da optional der Aufdruck
         jährlich wechseln kann.

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§5      Abnahmemenge

     (1) Gemäß Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung schätzt die Auftraggeberin unverbindlich,
         dass die dort dargestellten Mengengerüste während der Laufzeit dieser
         Rahmenvereinbarung abgerufen werden, ohne dass der Auftragnehmer einen
         Anspruch hierauf hätte oder bei Nichtabruf von dem Auftragnehmer Rechte jedweder
         Art, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden
         können.

     (2) Die Auftraggeberin sichert aber verbindlich zu, während der Laufzeit der
         Rahmenvereinbarung nach § 3 Abs.1 je 85.000 Schreibblöcke pro Vertragsjahr
         abzurufen (Mindestabnahmemenge).

     (3) Die jährlichen Abrufe erfolgen jeweils in einem Gesamtauftrag.

     (4) Bei Ausübung der Optionen zur Vertragsverlängerung gem. § 3 Abs. 2 kann die
         Auftraggeberin jeweils die Lieferung weiterer Schreibblöcke zu den Bedingungen
         dieser Rahmenvereinbarung verlangen. Eine Mindestabnahmemenge besteht jedoch
         nicht.

§6      Sprache

        Die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiter mit direktem Kontakt zur Auftraggeberin
        müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Alle
        Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst werden.

§7      Haftung / Mängelansprüche

        Für Pflichtverletzungen des Auftragnehmers            sowie    Mängelansprüche      der
        Auftraggeberin gelten die Regelungen der VOL/B.

§8      Preis / Preisanpassung

     (1) Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gelten die im Preisblatt
         genannten Preise. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils
         geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist auf der Rechnung
         auszuweisen.

     (2) Die im Angebot und Preisblatt enthaltenen Preise umfassen alle Leistungen, die zur
         ordnungsgemäßen Erfüllung erforderlich sind. Dies gilt für die gesamte Laufzeit der
         Rahmenvereinbarung.

     (3) Der Preis beinhaltet:
          a)    den Druck einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Papiere,

          b)    den Beitrag zum klimaneutralen Druck,

          c)    Konfektionierung einschließlich Verpackungsmaterial,

          d)    den Versand an die angegebene Lieferadresse der Auftraggeberin,

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d)    die Information zur Sendungsnachverfolgung,

          e)    die Frei-Haus-Lieferung.

     (4) Eine Anpassung der jeweiligen Produktpreise kann erstmalig nach 12 Monaten Lauf-
         zeit der Rahmenvereinbarung durch den Auftragnehmer im Hinblick auf die allgemeine
         Preisentwicklung vorgenommen werden; weitere Erhöhungen sind frühestens jeweils
         12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung möglich. Eine Erhöhung
         tritt zum 01. des für die Überprüfung der Preise nachfolgenden Monats in Kraft.

     (5) Als Referenz der allgemeinen Preisentwicklung wird der vom Statistischen Bundesamt
         ermittelte Preisindex für Gewerbliche Produkte (GP-Nr. 17 12 7) Basisjahr 2010 = 100
         bestimmt.

     (6) Ändert sich der Preisindex gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Beginns der Ver-
         tragslaufzeit (Indexwert September 2018) oder der letzten Anpassung der Preise nach
         oben oder unten, so ist jede Partei berechtigt, eine Anpassung der Preise zu verlan-
         gen. Die prozentuale Preisanpassung entspricht der prozentualen Indexveränderung
         und erfolgt nur dann, wenn diese Veränderung mindestens bei 3% liegt.

§9    Rechnung / Zahlung

     (1) Die Rechnungen sind unter Angabe der jeweiligen               Auftragsnummer      als
         Einzelrechnungen an die Auftraggeberin zu senden:

                         per Mail an:

                                        beschaffung-mw@bghm.de

                         oder per Post an:

                                        Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
                                        Scannen / Poststelle
                                        FIP SOEA / Auftragsnummer
                                        Isaac-Fulda-Allee 18
                                        55124 Mainz

     (2) Die Rechnungen sind immer je erfolgter Ausführung eines Auftrages zu erstellen.

     (3) Die Zahlungen erfolgen im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer
         schriftlich zu benennendes Konto.

     (4) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von
         3 % Skonto nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang einer
         prüfbaren Rechnung im Original.

     (5) Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher
         schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin statthaft.

     (6) Eine Vorauszahlung durch die Auftraggeberin wird ausgeschlossen.

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§ 10    Beauftragung von Unterauftragnehmern

    (1) Bei Zuschlagserteilung ist der Bieter alleiniger Vertragspartner; er ist für die
        angebotenen Leistungen allein verantwortlich.

    (2) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so ist dies im
        Angebot mit den zu erbringenden Aufgaben aufzuführen. Der Generalunternehmer hat
        bei der Übertragung von Teilen der Leistung den Unterauftragnehmer der
        Auftraggeberin zu benennen.

    (3) Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern hat der Auftragnehmer

        a)   bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach
             wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren,

        b)   dem Unterauftragnehmer auf sein Verlangen hin die Auftraggeberin zu
             benennen,

        c)   dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen -
             insbesondere      hinsichtlich  der Zahlungsweise,  Gewährleistung  und
             Sicherheitsleistungen - einzuräumen, als sie zwischen Auftragnehmer und
             Auftraggeberin vereinbart sind.

   (4) Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die
       ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrages. Fehlendes Auswahlverschulden
       kann nicht geltend gemacht werden.

§ 11    Antikorruptionsklausel

    (1) Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist die Auftraggeberin gem.
        § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten,
        wenn Ausschlussgründe im Sinne des § 31 Abs. 1 und 2 UVgO i.V.m. §§123 ff GWB
        vorliegen.

   (2) Ein Ausschlussgrund nach Absatz 1 ist auch die Abgabe von Angeboten, die auf
       wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB beruhen, die
       Beteiligung an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes
       gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere eine Vereinbarung mit
       Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise,
       über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige
       Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen.

   (3) Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin alle Schäden zu ersetzen, die der
       Auftraggeberin unmittelbar oder mittelbar durch die außerordentliche Kündigung oder
       den Rücktritt vom Vertrag entstehen. Sofern die Auftraggeberin keinen höheren
       Schaden nachweist, hat der Auftragnehmer an die Auftraggeberin eine
       Schadensersatzpauschale in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme dieses
       Vertrages zu bezahlen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der
       Schaden tatsächlich niedriger ist. Erbringt der Auftragnehmer diesen Nachweis, so
       braucht er nur den nachgewiesenen niedrigeren Schaden zu bezahlen.

         Liegt ein Ausschlussgrund nach § 31 Abs. 1 und 2 UVgO i.V.m. §§123 ff GWB vor,
         weil der Auftragnehmer nachweislich eine schwere Verfehlung (Vorteilsgewährung §

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333 StGB oder Bestechung § 334 StGB) oder eine vergleichbare nachweisbare
          Verfehlung außerhalb redlicher geschäftlicher Gepflogenheit begangen hat, hat der
          Auftragnehmer an die Auftraggeberin für jede Verfehlung eine Vertragsstrafe zu
          zahlen, unabhängig davon, ob die Auftraggeberin ihr Recht auf Rücktritt vom Vertrag
          ausübt oder nicht.

         Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 5-fache des Wertes der angebotenen oder
         gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile, insgesamt jedoch höchstens 1 % der
         Bruttoauftragssumme dieses Vertrages.

         Weitergehende Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt.

§ 12     Schlussbestimmungen

   (1) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
       Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
       auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf diese Schriftformklausel.

   (2) Erfüllungsorte sind die von der Auftraggeberin im Einzelabruf (Bestellung) genannten
       Bestimmungsorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

   (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mainz. (soweit zulässig).

   (4) Die mit den Vergabeunterlagen überreichte Rahmenvereinbarung wurde vom
       Auftragnehmer mit der Angebotsabgabe in Textform als Vertragsgrundlage anerkannt.
       Diese Rahmenvereinbarung kommt rechtsverbindlich mit dem Zuschlag im
       Vergabeverfahren zustande. Auftraggeberin und Auftragnehmer verpflichten sich zur
       Dokumentation der somit bereits abgeschlossenen Rahmenvereinbarung, den
       Vertragstext nochmals zu unterzeichnen und hierbei den gelb markierten Text
       entsprechend den Ergebnissen des Vergabeverfahrens zu ersetzen bzw. zu ergänzen.

        Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer hierzu eine Korrekturversion übersenden,
        die der Auftragnehmer spätestens innerhalb von sieben Werktagen unterzeichnet im
        Original an die Auftraggeberin (eingehend bei ihr) zurückzusenden hat. Bis zu diesem
        Eingang bei der Auftraggeberin sind keine Zahlungen oder Leistungen der
        Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer fällig.

Auftraggeberin:                                          Auftragnehmer:

Mainz, …………………2018                                       xxxxx, …………..       2018

……………………………………..                                         …………………………………………
                                                                   xxx
       Berufsgenossenschaft                                       xxxxx
         Holz und Metall

Vergabeunterlagen 2018-N-003-SOEA                                                   Seite 8 von 8
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