Bundestagswahl am 26. September 2021 - Leitfaden für den Wahltag - Briefwahl
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bundestagswahl am 26. September 2021 Leitfaden für den Wahltag – Briefwahl – Bitte benutzen Sie auch die Online-Plattform für Wahlhelfende wahlhelfer.dortmund.de
Vorbemerkungen ..................................................................................................................................................... 3 1.1 Bundestagswahl 2021 ........................................................................................................................................................3 1.2 Schulungen .........................................................................................................................................................................3 1.3 Lernplattform im Internet ....................................................................................................................................................3 1.4 Teilnahmebescheinigung ....................................................................................................................................................3 1.5 Briefwahlunterlagen ............................................................................................................................................................4 1.6 Briefwahlzentrum ................................................................................................................................................................4 Allgemeines ............................................................................................................................................................. 4 Rechtsgrundlagen ..............................................................................................................................................................4 Corona-Schutzmaßnahmen ...............................................................................................................................................4 Wahlgebiet ..........................................................................................................................................................................5 Besetzung des Briefwahlvorstands ....................................................................................................................................5 Aufgabenübersicht ..............................................................................................................................................................5 Wahlschein .........................................................................................................................................................................6 Stimmzettel .........................................................................................................................................................................6 Wahlniederschriften ............................................................................................................................................................7 Neutralität/ Wahlgeheimnis .................................................................................................................................................8 Öffentlichkeit der Wahl .......................................................................................................................................................8 Vorbereitungsarbeiten am Wahltag ....................................................................................................................... 9 3.1 Eintreffen im Briefwahlzentrum ...........................................................................................................................................9 3.2 Trolley/Briefwahlkoffer ........................................................................................................................................................9 3.3 Vorbereitungsarbeiten ........................................................................................................................................................9 Wahlhandlung (15:30 bis 18:00 Uhr) .................................................................................................................... 10 4.1 Eröffnung der Wahlhandlung ............................................................................................................................................10 4.2 Zählung der Wahlbriefe ....................................................................................................................................................11 4.3 Zulassung der roten Wahlbriefe .......................................................................................................................................12 4.3.1 Wahlbrief wird beanstandet ..............................................................................................................................................12 4.3.2 Wahlbrief ist ordnungsgemäß ...........................................................................................................................................12 4.3.3 Beschluss über beanstandete Wahlbriefe ........................................................................................................................13 4.3.4 Abschluss der Zulassungshandlung .................................................................................................................................14 Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (ab 18:00 Uhr) ........................................................... 14 Zählung der Wahlscheine .................................................................................................................................................14 Zählung der Stimmzettelumschläge/Ermittlung der Briefwähler*innen .............................................................................15 Sortierung und Prüfung der Stimmzettel ..........................................................................................................................16 Ermittlung der Zwischensumme I (ZS I) ...........................................................................................................................17 Ermittlung der Zwischensumme II (ZS II) .........................................................................................................................18 Ermittlung der Zwischensumme III (ZS III) .......................................................................................................................21 Sammlung der Stimmzettel ..............................................................................................................................................23 Zusammenstellung und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses ....................................................................................23 Schnellmeldung ................................................................................................................................................................26 Fertigstellung der Wahlniederschrift .................................................................................................................................26 Abschluss des Wahltages .................................................................................................................................... 27 6.1 Verpacken der Wahlunterlagen ........................................................................................................................................27 6.2 Abschlussarbeiten im Briefwahlbezirk ..............................................................................................................................27 6.3 Abgabe des Trolleys/Briefwahlkoffers ..............................................................................................................................27 Zum Schluss…....................................................................................................................................................... 27 Anhang: Gültig oder ungültig?............................................................................................................................. 28 8.1 Stimmzettelmängel ...........................................................................................................................................................28 8.2 Kennzeichnungsmängel ...................................................................................................................................................28 8.3 Verletzung des Wahlgeheimnisses ..................................................................................................................................29 Anlage: Muster der am Wahltag auszufüllenden Wahlniederschrift für die Wahl des Bundestags am 26. September 2021 Seite 2
Vorbemerkungen 1.1 Bundestagswahl 2021 Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bun- destagswahl 2021 vom 8. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2769)). Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Durchführung der Wahl und insbesondere zu Ihrer Arbeit im Wahlvorstand unter Corona-Bedingungen zusammengefasst. Bitte lesen Sie sich den Leitfaden sorgfältig durch. Am Wahltag selbst stehen wir Ihnen natürlich auch telefonisch jederzeit für Nachfragen zur Verfügung. 1.2 Schulungen Aufgrund der Corona-Lage finden keine Präsenzschulungen statt. Schulungen stehen Ihnen stattdes- sen online als Schulungsfilm zur Verfügung. Details zum Schulungsangebot finden Sie auf Ihrer Be- rufung. Bei Fragen zu Ihrer Wahlhelfertätigkeit gehen Sie bitte in folgenden Schritten vor: Schauen Sie auf der Seite wahlen.dortmund.de in den FAQs nach, ob Ihre Frage dort schon beant- wortet wurde. Sollten Sie in den FAQs keine Antwort auf Ihre Frage finden, richten Sie diese über das Kontaktfor- mular für Anfragen/Feedback unter wahlen.dortmund.de, „Wahlhelfer*in werden“ an uns. Wir werden Ihnen persönlich antworten und die Antwort in den FAQs auf der Internetseite wahlen.dortmund.de für alle sichtbar bereitstellen. Für die Wahlvorsteher*innen, Schriftführer*innen und die stellvertretenden Schriftführer*innen, sowie die Reserve bieten wir ergänzend Live-Onlineschulungen an. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über das Kontaktformular für Schulungsanmeldungen unter wahlen.dortmund.de - Unterpunkt Schulungen - erforderlich. Sie erhalten für den gewünschten Termin einen Anmeldelink an Ihre Emailadresse zurück. Dieser Leitfaden gibt Ihnen detaillierte Erläuterungen sowie praktische Beispiele für den Wahl- tag. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, sich die Zeit zu nehmen und die Onlineschulung anzusehen. 1.3 Lernplattform im Internet Unter wahlhelfer.dortmund.de finden Sie die Dortmun- der Lernplattform für Wahlhelfer*innen. Schauen Sie sich die Schulungsfilme an, üben Sie die Stimmenaus- zählung und/oder testen Sie Ihr Wissen. Verfilmte Kapi- www.wahlhelfer.dortmund.de tel sind in diesem Leitfaden durch das Symbol links ge- kennzeichnet. Auch am Wahltag können Sie die Informationen über ein Mobilgerät mit Internetverbindung abrufen. Aufgrund der Corona-Lage war es leider nicht mög- lich neue Schulungsfilme zu drehen. Daher greifen wir auf die immer noch aktuellen Filme der Bundestagswahl 2017 zurück. 1.4 Teilnahmebescheinigung Es ist zwingend erforderlich, dass die Teilnahmebescheinigung am Wahltag von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der Wahlnieder- schrift sowie dem Schriftführerkoffer abgegeben wird. Nur so kann eine Überweisung des Erfrischungs- geldes sichergestellt werden. Die Unterschrift auf der Wahlniederschrift reicht hierzu nicht aus! Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Ihre IBAN richtig angegeben worden ist. Ändern oder ergänzen Sie Ihre IBAN gegebenenfalls. Städtische Bedienstete müssen zusätzlich die Bezeichnung ihres Fachberei- ches prüfen und ggf. korrigieren. Seite 3
1.5 Briefwahlunterlagen Die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl enthalten: - einen roten Wahlbriefumschlag, - einen weißen Wahlschein, - einen blauen Stimmzettelumschlag und - einen weißen/grauen Stimmzettel (weitere Erläuterung zu den Stimmzetteln folgen unter Ziffer 2.7) 1.6 Briefwahlzentrum Das Briefwahlzentrum befindet sich mit allen 183 Briefwahlbezirken in den Westfalenhallen (Eingang Nord (Foyer), Halle 4 und 5) - Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund - fußläufiger Zugang über Eingang Messe Nord - Kostenfreie Parkmöglichkeiten bestehen auf den Parkplätzen A3 und A4, Ein-/Ausfahrt über die Zufahrt 1 (Nord) Achten Sie am Wahltag bitte auf die angebrachten Beschilderungen vor und in den Hallen. Allgemeines Rechtsgrundlagen Für die Bundestagswahl gelten die Vorgaben des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und der Bundes- wahlordnung (BWahlO). Eine Textausgabe der oben genannten Rechtsgrundlagen liegt Ihrem Schriftführerkoffer bei. Es ist allerdings nicht notwendig, dass Sie die Rechtsgrundlagen von Anfang bis Ende durchlesen! Die wichtigsten Bestimmungen für Ihre Tätigkeit im Wahlvorstand sind in diesem Leitfaden und der Wahl- niederschrift erläutert. Corona-Schutzmaßnahmen Es ist für alle Beteiligten, wie bereits zu den Kommunalwahlen 2020, eine große Herausforderung, die Wahl unter den gegebenen Umständen möglich zu machen. Auch bei fortschreitender Immunisie- rung der Bevölkerung wird es nötig sein, dass Schutzmaßnahmen zur Sicherheit aller Beteiligten ge- troffen und eingehalten werden. Auch wenn unklar ist, welche Situation am Wahltag herrschen wird, soll das Infektionsrisiko für Sie als Wahlhelfer*in, aber auch für die Wähler*innen, minimiert werden. Grundsätzlich gelten die am Wahltag gültigen Anordnungen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon aus- gegangen, dass die Maskenpflicht unverändert besteht und auch die Abstandsregeln einzuhalten sind. Über die Schutzmaßnahmen informieren wir Sie nun im Folgenden. Damit diese umgesetzt werden können, benötigen wir Ihre Mitarbeit. Die Schutzmaßnahmen betreffen die Bereitstellung von Schutzausstattung und organisatorische Maßnahmen. Wichtig bei der Sicherstellung der Wahlhandlung ist - die Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,5 m und - die Einhaltung der Hygiene. Zur Einhaltung des Abstandsgebotes wurde das gesamte Briefwahlzentrum so geplant, dass zwi- schen und innerhalb der Wahlvorstände der Abstand eingehalten werden kann. Wahlbeobachtenden ist grundsätzlich Zutritt zu gewähren, solange die Wahlhandlung dadurch nicht gestört wird. Tragen Sie bei Ihrer Ankunft eine Mund-Nase-Maske. Bitte beachten Sie die Ausschilderung und be- geben Sie sich auf dem direkten Weg zu Ihrem vorgesehenen Platz. Vermeiden Sie bitte unnötige Wege im Briefwahlzentrum. Die Information darüber, in welcher Halle Sie eingesetzt sind, entnehmen Sie bitte dem an Sie versandten Informationsschreiben. Bringen Sie unbedingt das Informations- schreiben und Ihr Berufungsschreiben mit, um dieses am Eingang vorzuzeigen. Damit Sie auch innerhalb des Briefwahlvorstands den Abstand einhalten können, ist es vorgesehen, dass Ihnen ausreichend große Tische zur Verfügung stehen. Sollten Sie den Abstand zu anderen Wahlvorstandsmitgliedern oder dem Organisationspersonal nicht einhalten können, nutzen Sie bitte die für Sie zur Verfügung gestellten Mund-Nase-Masken. Damit die Hygiene eingehalten werden kann, stehen Ihnen Handdesinfektionsmittel und Einmalhand- schuhe Verfügung. Die Einmalhandschuhe können Sie ergänzend zum Handdesinfektionsmittel, insbesondere zur Aus- zählung nutzen. „Generell können Aerosole durch regelmäßiges Lüften unter Zufuhr von Frischluft […] in Innenräumen abgerei- chert werden.“ (vgl. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html, Welche Rolle spielen Aerosole bei der Übertragung von SARS-CoV-2?, abgerufen am 18.08.2020) Eine aerosolverringernde Belüftung wird über die Belüftungsanlage der Westfalenhallen sicherge- stellt. Seite 4
Wahlgebiet Das Dortmunder Stadtgebiet umfasst zwei Bundestagswahlkreise und ist in 386 allgemeine Wahlbe- zirke (= Wahlräume) eingeteilt. Für die Auszählung der Briefwahl wurden 183 Briefwahlbezirke einge- richtet. Besetzung des Briefwahlvorstands Der Briefwahlvorstand ist ein Wahlorgan und setzt sich in Dortmund aus mindestens fünf und bis zu sieben Personen zusammen: - dem*der Briefwahlvorsteher*in, - dem*der stellvertretenden Briefwahlvorsteher*in, www.wahlhelfer.dortmund.de - dem*der Schriftführer*in, - dem*der stellvertretenden Schriftführer*in sowie - bis zu drei weiteren Beisitzer*innen. Der Briefwahlvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Briefwahlvorstehers*der Briefwahlvorsteherin. Aufgabenübersicht Alle Mitglieder des Briefwahlvorstands - sorgen für die Einhaltung der aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregeln, - achten auf die Einhaltung des Wahlgeheimnisses, - gewährleisten die Öffentlichkeit der Wahl, - üben ihre Tätigkeit unparteiisch aus und wahren die Verschwiegenheit, www.wahlhelfer.dortmund.de - beraten sich öffentlich bei Problemfällen oder in Zweifelsfragen und stimmen über das wei- tere Vorgehen ab, - zählen nach 18:00 Uhr die Stimmen aus und stellen das Wahlergebnis fest, - packen abends die Unterlagen entsprechend der beschrifteten Umschläge/Kartons zusam- men und - bestätigen durch ihre Unterschrift in der Wahlniederschrift das festgestellte Wahlergebnis. Briefwahlvorsteher*in oder die Stellvertretung - ist vorsitzende Person des Briefwahlvorstands und leitet die Zulassung und Ergebnisermitt- lung, - ist Ansprechperson für das eingesetzte Organisationspersonal, - übernimmt zusammen mit dem*der Schriftführer*in den am Platz befindlichen Briefwahlkof- fer, - weist die Briefwahlvorstandsmitglieder auf die Verschwiegenheit und Unparteilichkeit hin, - eröffnet um 15:30 Uhr die Zulassung, - gibt Entscheidungen des Wahlvorstands bekannt, - hat bei Abstimmungen mit Stimmengleichheit die ausschlaggebende Stimme, - beendet nach erfolgter Zulassung aller vorliegenden Wahlbriefunterlagen die Zulassung, - beaufsichtigt die Auszählung der Stimmen, - gibt das Wahlergebnis im Briefwahlbezirk mündlich bekannt, - kontrolliert die Wahlniederschrift, - gibt nach Feststellung des Briefwahlergebnisses die Schnellmeldung ab und - gibt am Abend nach Abschluss des Wahlgeschäfts zusammen mit dem*der Schriftführer*in die Unterlagen in der Annahmestelle ab. Schriftführer*in oder die Stellvertretung - prüft die Unterlagen des Briefwahlkoffers auf Richtigkeit und Vollständigkeit, - füllt die Wahlniederschrift aus, - trägt die zugelassenen und zurückgewiesenen Wahlbriefe in die Wahlniederschrift ein, - rechnet die jeweiligen Summen zusammen, - überträgt die Ergebnisse in die Wahlniederschrift, - gibt am Abend nach Abschluss des Wahlgeschäftes zusammen mit dem*der Briefwahlvor- steher*in die Unterlagen ab und - fertigt zu besonderen Vorkommnissen formlose Wahlniederschriften (mit Abstimmungser- gebnis). Beisitzer*innen - unterstützen die Vorbereitung und den Ablauf der Wahlhandlung und - zählen am Abend die Stimmen aus. Seite 5
Wahlschein Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantra- gen. Mit diesem Wahlschein besteht die Möglichkeit, entweder www.wahlhelfer.dortmund.de - das Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben oder - unter Vorlage des Wahlscheins in einem beliebigen Wahlraum des Bundestagswahlkreises zu wählen. Die Wahlscheine, die Ihnen am Wahltag überge- ben werden, wur- den entsprechend zur Stimmabgabe per Briefwahl ver- wendet. Stimmzettel Die Stimmzettel werden nach gesetzlichen Vorgaben gefertigt. Jede*r Wähler*in hat zwei Stimmen. www.wahlhelfer.dortmund.de Sofern in einem (Brief-)Wahlbezirk die Wahlbetei- ligung und das Wahlergebnis nach Altersgruppen und Geschlecht ermittelt wird (repräsentative Wahlbezirke) sind auf dem Stimmzettel oben links noch entsprechende Kennbuchstaben abge- druckt. Diese sind für die Ergebnisermittlung aber nicht relevant. Die obere rechte Ecke des Stimmzettels ist abge- schnitten worden, damit blinde und sehbehin- derte Menschen wissen, wie herum der Stimm- zettel richtig liegt und wo die Stimmzettelschab- lone für eine selbstständige Wahl angelegt wer- den muss. Seite 6
Wahlniederschriften In den Wahlniederschriften werden die Vorbereitungsarbeiten, die Ergebnisermittlung und natürlich das Wahlergebnis dokumentiert. Sie werden dem Kreiswahlausschuss zur Einsicht vorgelegt und die- nen bei Einsprüchen oder Anfechtungen als Beweis. Die Wahlniederschrift ist von der schriftführenden Person am Wahltag auszufüllen. Sie ist als „geführter Dialog“ zu sehen, der chronologisch durch den gesamten Wahltag führt. Füllen Sie die Wahlniederschrift komplett von Ziffer 1 bis zur Ziffer 5 (Seite 1 – Seite 12) direkt nach der jeweiligen Handlung, insbesondere bei der Auszählung der Stimmen, aus. Ein Muster der Wahlniederschrift finden Sie in der Anlage zu diesem Leitfaden. Auf der ersten Seite oben rechts enthält die Wahlniederschrift die Bezeichnung des Briefwahlbe- zirks und des Bundestagswahlkreises. Vergewissern Sie sich, ob die Angabe des Briefwahlbezirks auf der Wahlniederschrift mit der Num- mer des Briefwahlbezirks auf den Ihnen vorliegenden Wahlbriefen übereinstimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit der Briefwahlkoordination im Briefwahlzentrum auf (vgl. Ziffer 3.2). Auf Seite 1 der Wahlniederschrift sind die Namen der Briefwahlvorstandsmitglieder Ihres Briefwahl- bezirks eingetragen. Sollte sich die Zusammensetzung des Briefwahlvorstands kurzfristig geändert haben, ist der Name des ausgefallenen Mitglieds in der Liste zu streichen und die Ersatzperson in den darunter stehenden Zeilen mit Namen und Funktion nachzutragen. Jedes Mitglied des Briefwahlvorstands muss diese außerdem, nachdem die jeweilige Wahlnieder- schrift komplett ausgefüllt wurde, auf Seite 12 unterschreiben und damit sowohl diese Wahlnieder- schrift als auch das Wahlergebnis genehmigen. Seite 7
Neutralität/ Wahlgeheimnis Die Mitglieder des Briefwahlvorstands sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Das Tragen von politischen Abzeichen oder Ähnliches ist einem Wahlvorstandsmitglied nicht erlaubt. Die Mitglieder des Briefwahlvorstands dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht www.wahlhelfer.dortmund.de verhüllen (Das Tragen einer Schutzmaske ist davon ausgenommen). In erster Linie werden unter dem Begriff „Wahlgeheimnis“ alle Vorkehrungen verstanden, die verhin- dern sollen, dass bekannt wird, wie eine Person abgestimmt hat. Im weiteren Sinne gehört dazu aber auch die o.g. Verschwiegenheit des Briefwahlvorstands. Der Ge- setzgeber hat diese Verschwiegenheit „normativ“ geregelt, d.h. diese Verpflichtung besteht auch ohne die Belehrung durch den*die Briefwahlvorsteher*in bereits kraft Gesetz. Zum Wahlgeheimnis gehören auch zufällig erworbene Kenntnisse, z. B. wie jemand gewählt hat. Öffentlichkeit der Wahl Die Wahlhandlung und die anschließende Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind öffentlich, d.h. auch Nichtwahlberechtigte haben in dieser Zeit Zugang zum Briefwahlzentrum. Die Öffentlichkeit darf nur insofern eingeschränkt werden, als dass durch zu großen Andrang oder eine dro- hende Unterschreitung der Abstandsregelungen eine Störung der Wahlhandlung eintreten würde. Der Zutritt zum Briefwahlzentrum wird durch das vor Ort eingesetzte Sicherheitspersonal geordnet. Aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit folgt auch, dass sich Beauftragte von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen im Briefwahlzentrum aufhalten dürfen. Sie dürfen jedoch nicht in die Wahlhandlung oder die Ergebnisermittlung eingreifen und diese auch nicht stören! Sollten Sie im Briefwahlvorstand beschließen, dass eine Person die Wahlhandlung stört, wird die Briefwahlkoordination auf Ihre Anforderung hin für die Umsetzung des Hausrechts sorgen. Bitte fügen Sie dann ein entsprechendes Protokoll der Wahlniederschrift bei. Beobachtende Personen im Briefwahlzentrum haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen Informatio- nen weitergegeben werden. Der Briefwahlvorstand muss insbesondere darauf achten, dass kei- nesfalls Namen und Anschriften der Wähler*innen genannt werden. Auch das spätere Wahlergebnis in Ihrem Briefwahlbezirk muss für beobachtende Personen nicht do- kumentiert werden. Der*Die Briefwahlvorsteher*in muss das Wahlergebnis, nachdem die Schnell- meldung abgegeben wurde, am Ende einmal mündlich bekannt geben. Dann haben beobach- tende Personen die Gelegenheit, dieses mitzuschreiben. Seite 8
Vorbereitungsarbeiten am Wahltag 3.1 Eintreffen im Briefwahlzentrum Die Wahlurnen, der Briefwahlkoffer und alle für die Briefwahl notwendigen Unterlagen werden in das Briefwahlzentrum geliefert. Die Mitglieder der Briefwahlvorstände treffen sich gestaffelt bis ca. 15:00 Uhr im Briefwahl- zentrum. Bitte bringen Sie Ihr Berufungsschreiben und das Anschreiben, auf dem Ihre zugewiesene Halle steht, mit. Sie müssen eins der beiden Schreiben ggf. am Eingang vorzeigen. Den Briefwahlbe- zirk, indem Sie eingesetzt sind, entnehmen Sie bitte den Schreiben. 3.2 Trolley/Briefwahlkoffer Auf Ihrem Platz befinden sich bereits die zu Ihrem Briefwahlbezirk zugehörigen Unterlagen in einem versiegelten Trolley/Briefwahlkoffer. Die Übernahme des versiegelten Koffers ist unter Ziffer 2.3 in der Wahlniederschrift vermerkt. Wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten bitte an die Briefwahlkoordina- tion. Neben den für Ihren Briefwahlbezirk eingegangenen Wahlbriefen finden Sie im Koffer sämtliche für die Wahlhandlung sowie für die Vor- und Abschlussarbeiten notwendigen Unterlagen. 3.3 Vorbereitungsarbeiten Der gesamte Briefwahlvorstand tritt pünktlich um 15:00 Uhr zu den Vorbereitungsarbeiten zu- sammen, um ab 15:30 Uhr die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Brief- wahlergebnisses durchzuführen. Treffen nicht alle sieben Mitglieder Ihres Briefwahlvorstands bis 15:30 Uhr ein, beginnen Sie dennoch mit der Wahlhandlung. Um Ersatz für fehlende Mitglieder zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Briefwahlkoordination. Mit der Wahlhandlung kann jedoch erst begonnen werden, sobald mindes- tens drei Personen, darunter der*die Briefwahlvorsteher*in, der*die Schriftführer*in oder deren Stell- vertretungen anwesend sind. Für die Arbeiten zur Wahlvorbereitung finden Sie im Briefwahlkoffer die Checklisten 1 bis 3. Diese arbeiten Sie bitte Punkt für Punkt ab, so können Sie nichts vergessen. Bei auftretenden Fragen oder sonstigen Problemen wenden Sie sich bitte an die zuständige Brief- wahlkoordination, die sich zu Beginn der Wahlhandlung bei Ihnen vorstellt. Die hierfür eingesetzten Personen sind über den gesamten Tag Ihre Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Wahlhandlung oder der Organisation. Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten und auftretenden Schwie- rigkeiten die bei den Briefwahlkoordinatoren*Briefwahlkoordinatorinnen vorhandene Erfahrung und deren Fachwissen, damit Ihnen schnell und effektiv bei Ihren Problemen geholfen werden kann. Dies gilt ebenfalls für alle sonstigen in Ihrem Briefwahlvorstand auftretenden Probleme (z. B. gesundheitli- cher Art). Die Briefwahlkoordination ist jeweils für ca. zehn Briefwahlbezirke zuständig und hält sich dort ab- wechselnd auf. Seite 9
Wahlhandlung (15:30 bis 18:00 Uhr) 4.1 Eröffnung der Wahlhandlung Um ca. 15:30 Uhr eröffnet der*die Briefwahlvorsteher*in die Wahlhandlung. Dazu werden die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands - auch diejenigen, die evtl. erst später eintreffen - auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hingewiesen und über ihre Aufgaben be- www.wahlhelfer.dortmund.de lehrt. Der*Die Schriftführer*in korrigiert ggf. die Besetzung des Wahlvorstands unter Ziffer 1 der Wahlnie- derschrift (vgl. Ausführungen zu Ziffer 2.8 dieses Leitfadens). Jetzt überzeugt sich der*die Briefwahlvorsteher*in davon, dass die Wahlurne leer ist und ver- siegelt diese sofort im Anschluss mit den in den Unterlagen enthaltenen Siegelmarken. Der*Die Schriftführer*in dokumentiert das in der Wahlniederschrift unter Ziffer 2.2. Als nächstes wird der versiegelte Briefwahlkoffer geöffnet. Dem Briefwahlkoffer ist ein Negativverzeichnis mit den für ungültig erklärten Wahlscheinen beige- fügt. Diese Wahlscheine mussten im Nachhinein für ungültig erklärt werden und dürfen zur Wahl nicht zugelassen werden. Das Vorhandensein der entsprechenden Liste ist standardmäßig in der Wahlniederschrift unter Ziffer 2.3 angekreuzt. Sollte das Negativverzeichnis fehlen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Briefwahlkoordination. Seite 10
4.2 Zählung der Wahlbriefe Nachdem die vorgenannten Arbeitsgänge erledigt sind, beginnen Sie mit dem Zulassungsverfahren der Wahlbriefe. Zunächst „sichtet“ und zählt der Briefwahlvorstand die roten Wahlbriefe, die zu seinem Briefwahlbe- zirk gehören. www.wahlhelfer.dortmund.de Sollten Ihrem Briefwahlkoffer Wahlbriefe aus anderen Briefwahlbezirken finden (vergleichen Sie hierzu die Briefwahlbezirksnummer auf Ihrer Wahlniederschrift mit der Briefwahlbezirksnummer auf den Wahl- briefen), leiten Sie diese bitte umgehend an Ihre Briefwahlkoordination weiter, damit die fehlerhaft zugeordneten Wahlbriefe unmittelbar dem jeweils zuständigen Wahlvorstand zugeleitet werden kön- nen. Im Adressfeld des Wahlbriefumschlags muss der Briefwahlbezirk mit der Brief- wahlbezirksnummer auf Ihrer Wahlnie- derschrift übereinstimmen. Die so ermittelte Anzahl der vorliegenden roten Wahlbriefe wird von der schriftführenden Person un- ter der Ziffer 2.3 der Wahlniederschrift eingetragen. Im Rahmen der Wahlhandlung können Wahlbriefe bis 18 Uhr nachgereicht werden. Nur wenn Wahlbriefe nachgereicht werden, sind die Angaben unter der Ziffer 2.4 der Wahlnieder- schrift um die nachgereichten bzw. fehlgeleiteten Wahlbriefe zu ergänzen. Nehmen Sie diese Ein- träge erst vor, sobald Ihre Briefwahlkoordination Sie darüber informiert hat, dass keine Wahl- briefe mehr nachgereicht werden. Seite 11
4.3 Zulassung der roten Wahlbriefe Die dazu bestimmten Mitglieder des Briefwahlvorstands öffnen die roten Wahlbriefe und übergeben den Inhalt dem*der Briefwahlvorsteher*in. Der*Die Briefwahlvorsteher*in muss nun entscheiden, ob der Inhalt des Wahlbriefes ordnungsgemäß oder zu beanstanden ist (siehe Ziffer 4.3.1 und 4.3.2). www.wahlhelfer.dortmund.de Empfehlung: Unterteilen Sie zunächst alle vorliegenden Wahlbriefe in ordnungsgemäße und zu beanstan- dende Wahlbriefe. Vergessen Sie dabei nicht die bereits ausgesonderten Wahlbriefe, die als ungültig im Negativverzeichnis aufgeführt waren. Erst nach der kompletten Sortierung sollte der Briefwahlvorstand über die Zulassung oder Zurückweisung der beanstandeten Wahlbriefe beschließen! 4.3.1 Wahlbrief wird beanstandet Wahlbriefe sind insbesondere zu beanstanden, wenn - kein Wahlschein oder kein gültiger Wahlschein (im Negativverzeichnis aufgeführt) enthalten ist, - kein Stimmzettelumschlag enthalten ist, www.wahlhelfer.dortmund.de - weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen sind, - mehrere Stimmzettelumschläge aber nicht die gleiche Anzahl gültiger Wahlscheine enthal- ten sind, - auf dem Wahlschein nicht die Versicherung an Eides statt unterschrieben wurde, - kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt wurde oder - der Stimmzettelumschlag das Wahlgeheimnis gefährdet oder einen deutlich fühlbaren Ge- genstand enthält. Diese Wahlbriefe werden durch den*die Briefwahlvorsteher*in zunächst ausgesondert und ei- nem*einer Beisitzer*in zur Verwahrung übergeben. Der Briefwahlvorstand muss am Ende des Zulassungsverfahrens einen Beschluss darüber fassen, ob diese Wahlbriefe zugelassen oder zurückgewiesen werden. 4.3.2 Wahlbrief ist ordnungsgemäß Liegen die unter Ziffer 4.3.1 genannten Fallkonstellationen nicht vor, ist der Inhalt des Wahlbriefes in der Regel ordnungsgemäß. Der*Die Briefwahlvorsteher*in wirft den verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag in die Wahlurne. Die zugehörigen Wahlscheine werden gesammelt. www.wahlhelfer.dortmund.de Nachdem Sie alle Wahlbriefe sortiert und die zugelassenen Wahlbriefe in die Wahlurne eingeworfen haben, muss der Briefwahlvorstand nun über die zunächst ausgesonderten -beanstandeten- Wahl- briefe beschließen. Seite 12
4.3.3 Beschluss über beanstandete Wahlbriefe Die Zahl der beanstandeten, der nach besonderer Beschlussfassung zugelassenen und die Zahlen der zurückgewiesenen roten Wahlbriefe werden in der Wahlniederschrift unter Ziffer 2.6 ff eingetra- gen. www.wahlhelfer.dortmund.de Zuerst wird die Gesamtzahl aller ausgesonderten -beanstandeten- roten Wahlbriefe unter Ziffer 2.5.2 der Wahlniederschrift eingetragen. Werden keine Wahlbriefe beanstandet, ist dies entspre- chend anzukreuzen. Der Briefwahlvorstand beschließt nun über die Zulassung oder Zurückweisung der beanstan- deten roten Wahlbriefe. Liegen die unter Ziffer 4.3.1 dieses Leitfadens genannten Fallkonstellationen vor, sind die Wahlbriefe zurückzuweisen. Die Anzahl der nach Beschluss zurückgewiesenen roten Wahlbriefe wird anschließend ebenfalls unter Ziffer 2.5.3 der Wahlniederschrift, getrennt nach den jeweiligen Zurückweisungsgründen ver- merkt. Die zurückgewiesenen roten Wahlbriefe werden - fortlaufend nummeriert, - samt Inhalt ausgesondert, - mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen (auf dem Wahlbriefum- schlag), - wieder verschlossen und - in die Faltentasche 5 als Anlage zur Wahlniederschrift verpackt. Zurückgewiesenen Wahlbriefe werden nicht zu der Anzahl der Wähler*innen zugezählt. Von den somit ursprünglich, im Beispiel vorliegenden 773 roten Wahlbriefe (nach Nach- reichung) werden im Weiteren nur noch 767 rote Wahlbriefe (773 minus 6 zurückgewie- sene rote Wahlbriefe) zugrunde gelegt. Seite 13
Die vorerst beanstandeten und dann durch Beschluss zugelassenen roten Wahlbriefe werden ge- sondert in der Wahlniederschrift unter Ziffer 2.5.4 vermerkt. Der enthaltene Stimmzettelumschlag wird nach Beschlussfassung ungeöffnet in die Wahlurne geworfen und der zugehörige Wahlschein mit den anderen ordnungsgemäßen Wahlscheinen gesammelt. Sofern sich die Beanstandung auf einen Wahlschein bezog und dieser durch Beschluss doch zu- gelassen wurde, wird dieser Wahlschein gesondert gesammelt und der Wahlniederschrift in Faltenta- sche 5 beigefügt. Bitte vergessen Sie nicht die nachträglich zugelassenen Wahlscheine mitzuzählen. Hinweis: Die Anzahl der zurückgewiesenen roten Wahlbriefe (in diesem Beispiel 6) und die Anzahl der zuge- lassenen roten Wahlbriefe (in diesem Beispiel 1) muss der Zahl der beanstandeten roten Wahlbriefe entsprechen (in diesem Beispiel 7). Da im Beispiel von den insgesamt 773 roten Wahlbriefen nun 6 zurückgewiesen wurden, liegen jetzt nur noch 767 für die Ergebnisermittlung vor. 4.3.4 Abschluss der Zulassungshandlung Wenn Sie das Zulassungsverfahren beendet haben, erklärt der*die Briefwahlvorsteher*in die Vorbe- reitungszeit für beendet. Mit der weiteren Ermittlung des Briefwahlergebnisses können Sie frühes- tens ab 18:00 Uhr beginnen, nachdem Ihnen die Briefwahlkoordination mitgeteilt hat, dass keine Wahlbriefe mehr nachgereicht werden. Eine Verkürzung der Vorbereitungszeit ist nicht zulässig! Das vorzeitige Öffnen der blauen Stimmzettelumschläge ist ausdrücklich nicht zulässig! Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses (ab 18:00 Uhr) Der Briefwahlvorstand ermittelt das Briefwahlergebnis ab 18:00 Uhr. Dabei sollten sämtliche Mitglie- der des Briefwahlvorstands anwesend sein. Der Briefwahlvorstand ist nur beschlussfähig, wenn min- destens fünf Mitglieder anwesend sind, darunter der*die Briefwahlvorsteher*in, der*die Schriftfüh- rer*in oder deren Stellvertretung. Zählung der Wahlscheine Zählen Sie nun die Wahlscheine der zugelassenen Wahlbriefe. Vergessen Sie dabei nicht die nach- träglich zugelassenen Wahlscheine, die sich ggf. in der Faltentasche 5 befinden. Der*Die Schriftführer*in trägt die Anzahl der gezählten Wahlscheine unter Ziffer 3.2.1 der Wahlnie- derschrift ein. Ist die Zahl der Wähler*innen größer als 50, so vermerkt der*die Schriftführer*in das www.wahlhelfer.dortmund.de ebenfalls unter Ziffer 3.2 1 der Wahlniederschrift. Für Sie gilt das weitere -nicht grau hinterlegte- Ver- fahren ab Ziffer 3.2.3 in der Wahlniederschrift. Sollten Sie bei der Zählung feststellen, dass bei Ihnen weniger als 50 Wahlbriefe zugelassen wurden, kontaktieren Sie bitte sofort die Briefwahlkoordination. Mit Ihnen wird das weitere Vorgehen abgesprochen. Sie werden dann aufgefordert, Ihre Wahlunterlagen an einen ande- ren Briefwahlvorstand zu übergeben, da ansonsten aufgrund der geringen Zahl der Briefwäh- ler*innen das Wahlgeheimnis gefährdet ist. Alle weiteren Maßnahmen werden Ihnen erklärt. Seite 14
Zählung der Stimmzettelumschläge/Ermittlung der Briefwähler*innen Entfernen Sie zunächst alle nicht mehr benötigten Papiere vom Wahltisch, öffnen Sie die Wahlurne und leeren Sie diese. Der*Die Schriftführer*in dokumentiert die Zeit in der Wahlniederschrift unter Zif- fer 3.2.3. www.wahlhelfer.dortmund.de Nun zählen Sie zunächst die ungeöffneten blauen Stimmzettelumschläge und tragen die gezählte Anzahl in die Wahlniederschrift unter Ziffer 3.2.4 ein. Hinweis: Hierbei muss es sich nicht um die Zahl der zuvor ermittelten gültigen roten Wahl- briefe handeln, da in einem Wahlbrief mehrere Stimmzettelumschläge und die gleiche Anzahl gülti- ger Wahlscheine enthalten gewesen sein können! Im vorliegenden Beispiel ist es „zufällig“ dieselbe Zahl! Sofern die gezählte Zahl der Stimmzettelumschläge mit der Zahl der Wahlscheine übereinstimmt, vermerkt der*die Schriftführer*in dies ebenfalls unter Ziffer 3.2.4 der Wahlniederschrift. Ansonsten zählen Sie bitte erneut und begründen die Differenz. Die ermittelte Zahl der Stimmzettelumschläge ist in jedem Fall die Zahl der Wähler*innen und wird von dem*der Schriftführer*in in die Wahlniederschrift Abschnitt 4, Kennbuchstabe B1 übertragen. Seite 15
Sortierung und Prüfung der Stimmzettel Unter der Aufsicht der Briefwahlvorsteherin*des Briefwahlvorstehers öffnen nun mehrere Beisitzer*in- nen die blauen Stimmzettelumschläge und bilden aus den entfalteten Stimmzetteln folgende Stimm- zettelstapel, die sie unter Aufsicht behalten: Stapel a) aus Stimmzetteln mit zweifelsfrei abgegebenen gültigen Erst- und Zweitstim- www.wahlhelfer.dortmund.de men für den*die Bewerber*in und die Landesliste derselben Partei, nach Parteien getrennt - Stapel a) besteht also aus mehreren Stapeln -, Stapel b) einen gemeinsamen Stapel aus Stimmzetteln, auf denen die Erst- und die Zweit- stimme zweifelsfrei gültig für Bewerber*innen und Landeslisten verschiedener Parteien abgegeben worden waren und den Stimmzetteln, auf denen nur die Erst- oder nur die Zweitstimme jeweils zweifelsfrei gültig und die andere Stimme nicht abgegeben worden war, Stapel c) aus ungekennzeichnet abgegebenen Stimmzetteln (Wähler*in hat nichts ange- kreuzt) und leer abgegebenen und mit Platzhalter versehenen Stimmzettelum- schlägen (Wähler*in hat keinen Stimmzettel beigelegt) Stapel d) aus Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten (die Stimmzettel werden je Stimmzettelumschlag mit einem Klebestreifen verbunden Die Stapel zu d) und e) werden zunächst von ei- ner*einem von dem*von sowie der Briefwahlvorste- her*in dazu bestimmten Stapel e) aus Stimmzetteln und Stimmzettelumschlägen, die Anlass zu Bedenken geben Beisitzer*in in Verwah- und über die später vom Briefwahlvorstand ein Beschluss zu fassen ist. rung genommen. Seite 16
Ermittlung der Zwischensumme I (ZS I) Beginnen Sie mit der Prüfung der Stimmzettel, die zum Stapel a) gehören. Die Beisitzer*innen, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer Aufsicht haben, überge- ben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Landeslisten (Zweitstimme) auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem*der Briefwahlvorsteher*in, zum anderen Teil www.wahlhelfer.dortmund.de der Stellvertretung. Diese prüfen, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautet und sagen zu jedem Stapel laut an, für welche*n Bewerber*in und für welche Landesliste (Zweit- stimme) er Stimmen enthält. Gibt ein Stimmzettel dem*der Briefwahlvorsteher*in oder der Stellvertretung Anlass zu Bedenken, so fügen Sie den Stimmzettel dem Stapel e) zu. Jetzt prüft der*die Briefwahlvorsteher*in den Stapel zu c) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln (also komplett leer abgegebenen Stimmzetteln) und den leer abgegebenen und mit einem Platzhalter versehenen Stimmzettelumschlägen, die ihm hierzu von dem*der Beisitzer*in, der*die sie in Verwahrung hatte, übergeben werden. Der*Die Briefwahl- vorsteher*in sagt jeweils an, dass hier die Stimme ungültig ist. Danach zählen je zwei von dem*von der Briefwahlvorsteher*in bestimmte Beisitzer*innen nacheinander je einen der zu a) und c) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermitteln die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen sowie die Zahl der ungültigen Stimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen werden von dem Schriftführer*der Schriftführerin unter den Ziffern 4.1 (Ergebnisblatt Erststimme) und 4.2 (Ergebnisblatt Zweitstimme) der Wahlnieder- schrift als Zwischensummen I (ZS I) eingetragen. Nachdem Sie die Einträge vorgenommen haben, bestätigen Sie dies durch Ankreuzen unter Ziffer 3.3.2 der Wahlniederschrift. Seite 17
Ermittlung der Zwischensumme II (ZS II) Jetzt entscheidet der Briefwahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen zu den Stimmzetteln des Stapels b), zuerst über die abgegebenen Zweitstimmen. Zunächst werden die Stimmzettel getrennt nach den Zweitstimmen für die einzelnen Lan- deslisten sortiert und ausgelegt. www.wahlhelfer.dortmund.de Jetzt liest der*die Briefwahlvorsteher*in bei jedem Stimmzettel laut vor, für welche Landes- liste die Zweitstimme abgegeben worden ist. Bei den Stimmzetteln, auf denen nur die Erststimme abgegeben worden ist, sagt er*sie an, dass die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist. Daraus wird ein weiterer Stapel gebil- det. Stimmzettel, die dem*der Wahlvorsteher*in Anlass zu Bedenken geben, fügt er*sie dem Stapel zu e) bei. Danach zählen je zwei von dem*der Wahlvorsteher*in bestimmte Beisitzer*innen nachei- nander die von dem*der Wahlvorsteher*in gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermitteln so die Zwischensumme II für die zweifelsfrei gültig abgegebenen Stimmen zu den Landeslisten (Zweitstimmen). Nachdem Sie die Einträge für die Zweitstimmen vorgenommen haben, bestätigen Sie dies, wie schon bei der Zwischensumme I durch Ankreuzen unter Ziffer 3.3.3.1 der Wahlnieder- schrift. Seite 18
Sortieren Sie als nächstes alle Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzelnen Bewerber*innen abgegebenen Erststimmen. Jetzt liest der*die Briefwahlvorsteher*in bei jedem Stimmzettel laut vor, für welche*n Bewer- ber*in die Erststimme abgegeben worden ist. Bei den Stimmzetteln, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden ist, sagt er*sie an, dass die nicht abgegebene Erststimme ungültig ist. Daraus wird ein weiterer Stapel ge- bildet. Stimmzettel, die dem*der Briefwahlvorsteher*in Anlass zu Bedenken geben, fügt er*sie dem Stapel zu e) bei. Danach zählen je zwei von dem*der Briefwahlvorsteher*in bestimmte Beisitzer*innen nach- einander die von dem*der Wahlvorsteher*in gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermitteln so die Zwischensumme II für die zweifelsfrei abgegebenen Stimmen zu den Bewerbern*Bewerberinnen (Erststimmen). Nachdem Sie die Einträge für die Erststimmen vorgenommen haben, bestätigen Sie dies durch Ankreuzen unter Ziffer 3.3.3.2 der Wahlniederschrift. Seite 19
Vergleichen Sie nun die Summen der Spalten ZS II der Ziffern 4.1 und 4.2 in den Ergebnisblättern. Diese müssen übereinstimmen. Wiederholen Sie ansonsten die Zählung. 35 + Zum Abschluss bestätigen Sie, ob die separaten Zählungen des Stapels b) übereinstim- men. Wiederholen Sie ansonsten die Zählung. Seite 20
Ermittlung der Zwischensumme III (ZS III) Zum Abschluss entscheidet der Briefwahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den Stimmzetteln des Stapels d) und e) abgegeben wurden. Hinweis: www.wahlhelfer.dortmund.de Der gesamte Briefwahlvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Gültigkeit der sich auf Stapel d) und e) befindenden Stimmzettel. Bei der Prüfung dieser ausgesonderten Fälle (Be- schlussstimmzettel) soll jedoch kein kleinlicher Maßstab angelegt werden. Entscheidend ist, dass der Wille der Wähler*innen eindeutig zu erkennen ist und das Wahlgeheimnis gewahrt wird. Einige an- erkannte Auslegungsregeln finden Sie im Anhang dieses Leitfadens „Gültig oder Ungültig?“. Der*Die Briefwahlvorsteher*in gibt die Entscheidung zu jedem Stimmzettel erst aus Stapel d) und dann aus Stapel e) mündlich bekannt und sagt jeweils bei den gültigen Stimmen an, für welche*n Be- werber*in oder welche Landesliste die Stimme abgegeben wurde bzw. ob eine oder beide Stimmen ungültig abgegeben wurden. Dabei ist beim Stapel d) (mehrere Stimmzettel in einem Stimmzettelumschlag enthalten und mit Kle- bestreifen verbunden) folgendes zu beachten: Die jeweils verbundenen Stimmzettel gelten als ein abgegebener Stimmzettel. Prüfen Sie, ob auf den jeweils verbundenen Stimmzetteln die Erststimme für den*die gleiche*n Bewerber*in abgegeben wurde dann ist die Erststimme als eine abgegebene Stimme gültig. Prüfen Sie, ob auf den jeweils verbundenen Stimmzetteln die Zweitstimme für die gleiche Partei abgegeben wurde dann ist die Zweitstimme als eine abgege- bene Stimme gültig. Sollte die Erststimmen auf den jeweils verbundenen Stimmzetteln unterschiedlich sein, so ist dies als eine ungültige Stimme zu werten. Gleiches gilt für die Zweit- stimme. Sollten Erststimmen auf einem oder mehreren der jeweils verbundenen Stimm- zettel gar nicht abgegeben worden sein, so ist die Erststimme jeweils als eine un- gültige Stimme zu werten. Gleiches gilt für die Zweitstimme. Empfehlung: Gleichzeitig sollte der*die Schriftführer*in die Ergebnisse auf einer Strichliste (getrennt nach Erst- und Zweitstimme) mitschreiben. So können die Ergebnisse leichter in die Wahlnieder- schrift übertragen werden. Der*Die Briefwahlvorsteher*in vermerkt auf der Rückseite jedes Beschlussstimmzettels, ob beide Stimmen für gültig oder ungültig erklärt worden sind oder die Erststimme oder die Zweitstimme für gültig oder ungültig erklärt worden ist und versieht die Beschlussstimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Seite 21
Danach gehen Sie bitte folgendermaßen vor: Tragen Sie die so ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen unter Ziffer 4.1 und 4.2 (Ergebnisblätter) der Wahlniederschrift als Zwischensummen III (ZS III) getrennt für die Erst- und Zweitstimmen ein und fügen Sie sämtliche so beschriftete und nummerierte Stimmzettel und Stimmzet- telumschläge, über die ein Beschluss gefasst wurde, der Wahlniederschrift in Fal- tentasche 5 als Anlage bei. Es gibt demnach in dem vorliegenden Beispiel insgesamt 11 Beschlussstimmzettel (die Summen der Beschlussstimmzettel in den Abschnitten 4.1 und 4.2 der Wahlniederschrift müssen übereinstim- men). Die Ermittlung und Eintragung der Zwischensumme III ist unter der Ziffer 3.3.5 der Wahlniederschrift zu vermerken. Seite 22
Sammlung der Stimmzettel Nachdem alle abgegebenen Stimmen gezählt und in die Wahlniederschrift eingetragen wurden, wer- den die Stimmzettel gemäß Ziffer 3.4 der Wahlniederschrift gesammelt und beaufsichtigt. Die Num- merierung der Beschlussstimmzettel der Stapel d) und e) wird unter der Ziffer 3.4 von dem*der Schriftführer*in eingetragen. Zusammenstellung und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses Die Zusammenstellung und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses nimmt der*die Schriftführer*in anhand der Eintragungen in der Wahlniederschrift vor. Zunächst werden die ungültigen Stimmen getrennt nach Erst- und Zweitstimmen in den je- www.wahlhelfer.dortmund.de weiligen Zeilen (C & E) addiert. Als nächstes werden die Zwischensummen der gültigen Stimmen jeweils für die Erst- und Zweitstimmen spaltenweise addiert. Seite 23
Dann werden die Zwischensummen der gültigen Stimmen in beiden Ergebnisblättern je- weils für die Erst- und Zweitstimmen zeilenweise addiert. Jetzt werden die Summen der gültigen Stimmen in der Zeile und Spalte „Insgesamt“ ad- diert. Das Ergebnis muss übereinstimmen („Summe von links nach rechts“ = „Summe von oben nach unten“). Seite 24
Stellen Sie dann für jedes Ergebnisblatt fest, ob Ihr Ergebnis plausibel ist. Dabei muss die jeweilige Summe der ungültigen Stimmen plus die Summe der gültigen Stimmen gleich der Zahl der Wähler*innen sein. Sollten Sie sich verschrieben haben, streichen Sie bitte die falsche Zahl einmal durch und schreiben Sie die richtige Zahl gut lesbar daneben. Bestätigen Sie die Korrektur mit Ihrem Namenskürzel. Anschließend gibt der*die Briefwahlvorsteher*in das Wahlergebnis mündlich bekannt. Der*Die Schriftführer*in vermerkt die erfolgte Feststellung und Bekanntgabe des Briefwahl- ergebnisses in der Wahlniederschrift unter Ziffer 3.5. Seite 25
Darüber hinaus darf - mit Ausnahme der Schnellmeldung - das Ergebnis vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift durch die Mitglieder des Briefwahlvorstandes keiner anderen Stelle mit- geteilt werden. Sofern sich während der Ermittlung des Briefwahlergebnisses besondere Vorkommnisse ereignet ha- ben und/oder in diesem Zusammenhang vom Briewahlvorstand Beschlüsse gefasst wurden, muss dies ebenfalls in der Wahlniederschrift unter Ziffer 5.1 dokumentiert werden. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied des Briefwahlvorstandes vor Unterzeichnung der Wahlnie- derschrift und Weitergabe des Wahlergebnisses im Rahmen der Schnellmeldung die erneute Zäh- lung der Stimmen beantragt. Auch hier führen Sie den Sachverhalt bitte in der Wahlniederschrift un- ter Ziffer 5.2 auf und vermerken das Ergebnis der evtl. durchgeführten erneuten Zählung. Vergessen Sie bitte dann nicht, die Ergebnisblätter im Falle eines abweichenden Ergebnisses zu korrigie- ren. Schnellmeldung Sobald das Briefwahlergebnis (endgültig) ermittelt worden ist, übertragen Sie bitte die entsprechen- den Angaben aus der Wahlniederschrift (nur die Summen der Spalte „Insgesamt“) in das weiße Schnellmeldungsblatt. Gehen Sie dabei bitte sorgfältig vor und vermeiden Sie Übertragungsfehler. Kontrollieren Sie deshalb bitte alle Übertragungen. www.wahlhelfer.dortmund.de Der*Die Briefwahlvorsteher*in gibt die Schnellmeldung unverzüglich an die Schnellmeldungsan- nahme im Briefwahlzentrum weiter. Hinweis: Schnellmeldungen, die rechnerisch nicht plausibel sind, können nicht angenommen werden! Es wird dann versucht, gemeinsam mit Ihnen den Grund für die fehlende Plausibilität zu fin- den. Unter Umständen muss das Ergebnis von Ihnen neu ermittelt werden. Fertigstellung der Wahlniederschrift Nach der Ergebnisermittlung muss die Wahlniederschrift noch von allen Mitgliedern des Briefwahl- vorstandes auf Seite 12 der Wahlniederschrift unter Ziffer 5.6 unterschrieben werden. Zusätzlich unterschreiben der*die Briefwahlvorsteher*in und der*die Schriftführer*in nach der Kofferabgabe nochmals auf Seite 13 der Wahlniederschrift (unter Ziffer 5.9). www.wahlhelfer.dortmund.de Jedes Mitglied genehmigt mit seiner Unterschrift die Wahlniederschrift und bestätigt somit auch deren Richtigkeit. Seite 26
Abschluss des Wahltages 6.1 Verpacken der Wahlunterlagen Nach Abschluss der Ergebnisermittlung werden die Wahlunterlagen geordnet und gebündelt und in den bereits beschrifteten Kartons und Umschlägen verpackt. Bitte achten Sie darauf, dass alle Ver- packungseinheiten wie beschrieben verschlossen werden. Benötigte Siegelmarken liegen in Ihrem Trolley/Briefwahlkoffer, in der roten Mappe bereit. Tragen Sie schließlich die Anzahl der benutzten Verpackungseinheiten in die Wahlniederschrift ein. Räumen Sie nun bitte die verpackten Unterlagen in den Trolley/Briefwahlkoffer. 6.2 Abschlussarbeiten im Briefwahlbezirk Die leere Wahlurne verbleibt am Platz. Der Briefwahlvorstand verpackt folgende Unterlagen in den Trolley/Briefwahlkoffer: - das Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine mit evtl. eingezogenen ungültigen Wahlscheinen - Die Wahlniederschrift, die Schnellmeldung sowie die Teilnahmebestätigung in die rote Mappe und - das übrige Wahlmaterial (inkl. Taschenrechner). Bitte verpacken Sie den Papiermüll in die dafür vorgesehenen blauen Müllbeutel, die sich ebenfalls in Ihrem Trolley/Briefwahlkoffer befinden. 6.3 Abgabe des Trolleys/Briefwahlkoffers Die Abgabe der Trolleys/Briefwahlkoffer erfolgt gemeinsam durch den*die Briefwahlvorsteher*in und den*die Schriftführer*in, unmittelbar nach Abschluss der vorherigen Arbeiten Dazu wird es ausgeschilderte Abgabestellen geben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Organi- sationspersonal. Es ist dringend notwendig, dass die Briefwahlunterlagen gemeinsam abgegeben werden, damit Rück- fragen sofort geklärt werden können. Die Übergabe wird in der Wahlniederschrift unter Ziffer 5.9 be- stätigt. Zum Schluss… ... möchten wir, die Bürgerdienste – Bereich Wahlen – noch einmal darauf hinweisen, dass Sie „unsi- cher“ sein dürfen. Sie können sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie Fragen haben. Schließlich üben Sie das Ehrenamt als Wahlhelfer*in nicht täglich aus. Wir werden versuchen Ihnen jederzeit, auch im Verlauf des Wahltages, unsere Unterstützung zukommen zu lassen. Wir danken allen Wahlvorständen, die uns bei der Durchführung der Wahlen unterstützen und wün- schen Ihnen einen erfolgreichen Wahlsonntag! Seite 27
Sie können auch lesen