Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) - August/September 2021 - Deutsche ...

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24. September 2021

Beschlüsse des EZB-Rats
(ohne Zinsbeschlüsse)
August/September 2021

Externe Kommunikation
Änderung des Sitzungskalenders des EZB-Rats für 2022; mehr externe Sitzungen des EZB-Rats

Am 20. September 2021 beschloss der EZB-Rat, dass die ursprünglich für den 20. Januar 2022
geplante geldpolitische Sitzung und die für den 2. Februar 2022 angesetzte nicht die Geldpolitik
betreffende Sitzung entfallen. Stattdessen wird für den 3. Februar 2022 eine geldpolitische Sitzung
anberaumt. Der EZB-Rat billigte daher die entsprechend angepassten unverbindlichen Kalender für
die regulären Tenderoperationen und die Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Eurosystems im
Jahr 2022 (siehe unten).

Weiterhin beschloss der EZB-Rat, ab dem kommenden Jahr zwei Sitzungen pro Jahr außerhalb
Frankfurts abzuhalten. Damit will er unterstreichen, dass ihm die Intensivierung des Austauschs mit
der Zivilgesellschaft im Euroraum ein Anliegen ist, wie unlängst durch die Veranstaltungen deutlich
wurde, die im Rahmen der Überprüfung der geldpolitischen Strategie unter dem Motto „Die EZB hört
zu“ stattfanden. Ab 2023 soll jeweils im Frühjahr eine geldpolitische Sitzung und im Herbst eine nicht
dem Thema Geldpolitik gewidmete Sitzung an einem anderen Ort stattfinden. Der Veranstaltungsort
der externen Sitzungen wird auf Grundlage entsprechender Einladungen der Präsidenten der
nationalen Zentralbank im Euroraum ausgewählt. Der aktualisierte Sitzungskalender des EZB-Rats ist
auf der Website der EZB abrufbar.

Marktoperationen
Unverbindliche Kalender für Operationen des Eurosystems im Jahr 2022

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24. September 2021

Am 23. Juli 2021 billigte der EZB-Rat die unverbindlichen Kalender für die regulären
Tenderoperationen und die Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Eurosystems im Jahr 2022. Eine
Pressemitteilung hierzu ist auf der EZB-Website abrufbar. Die Kalender wurden am
20. September 2021 angepasst, um Änderungen hinsichtlich der Länge zweier Mindestreserve-
Erfüllungsperioden Rechnung zu tragen. Diese ergaben sich aufgrund der Neuterminierung der
ursprünglich für Januar 2022 geplanten geldpolitischen Sitzung des EZB-Rats (siehe oben). Die
aktualisierten Kalender sind auf der Website der EZB abrufbar.

Operationelle Änderungen bei der Veröffentlichung von Daten zu geldpolitischen Portfolios

Am 28. Juli 2021 billigte der EZB-Rat, dass Tag und Uhrzeit für die wöchentliche und die monatliche
Veröffentlichung von Daten zu den geldpolitischen Portfolios (Programm zum Ankauf von
Vermögenswerten (APP)/Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)) an die Veröffentlichung des
konsolidierten Wochenausweises angepasst werden. Folglich werden die Daten seit dem
7. September 2021 anstatt montags um 15:45 Uhr MEZ dienstags um 15:00 Uhr MEZ veröffentlicht.
Die entsprechende Mitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar. Der EZB-Rat billigte außerdem,
dass die nach Ländern aufgeschlüsselten Zahlen zur gewichteten durchschnittlichen Laufzeit von
Wertpapieren, die im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors
(PSPP) gehalten werden, ab September 2021 monatlich anstatt wie bisher halbjährlich veröffentlicht
werden.

Rotation der von nationalen Zentralbanken nominierten Mitglieder des Überwachungsausschusses für
den Euro Short-Term Rate (€STR)

Am 16. September 2021 ernannte der EZB-Rat Martin Wieland (Deutsche Bundesbank) und Juan
Ayuso (Banco de España) zu von nationalen Zentralbanken nominierten Mitgliedern des
Überwachungsausschusses für den Euro Short-Term Rate (€STR). Herr Wieland und Herr Ayuso
übernehmen diese Funktion vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2023 und treten an die
Stelle ihrer Vorgänger von der Banque de France und der Banca d’Italia. Die Ernennung erfolgt
gemäß dem Rotationsverfahren, das für von nationalen Zentralbanken nominierte Mitglieder des
Überwachungsausschusses für den Euro Short-Term Rate (€STR) vorgesehen ist. Die auf der
Website der EZB hierzu verfügbaren Informationen werden in Kürze aktualisiert.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zu latenten Steueransprüchen griechischer Kreditinstitute

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24. September 2021

Am 29. Juli 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/25 auf Ersuchen des
griechischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zum Entwurf eines Gesetzes zu Hypothekenbanken und gedeckten
Schuldverschreibungen und damit verbundenen Rechtsvorschriften in Finnland

Am 11. August 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/26 auf Ersuchen des
finnischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien
2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Am 7. September 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/27 auf Ersuchen
des Europäischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zum Entwurf einer Verordnung zur Überwachung von Zahlungssystemen und
unterstützenden technischen Infrastrukturen und Netzwerkinfrastrukturen in Italien

Am 21. September 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/28 auf Ersuchen
der Banca d’Italia.

Corporate Governance
Vorsitz des Ausschusses für Informationstechnologie

Am 3. September 2021 ernannte der EZB-Rat Claudia Plattner, Leiterin der Generaldirektion
Informationssysteme der EZB, mit sofortiger Wirkung zur Vorsitzenden des Ausschusses für
Informationstechnologie (ITC). Frau Plattners Amtszeit endet am 31. Dezember 2022 gemeinsam mit
der Amtszeit der anderen Vorsitzenden der Ausschüsse des ESZB/Eurosystems, die im
Dezember 2019 ernannt bzw. wiederernannt wurden.

Empfehlung an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der
Banca d’Italia

Am 7. September 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2021/41 an den Rat der
Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banca d’Italia.

Vorsitz des Ausschusses für internationale Beziehungen

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24. September 2021

Am 22. September 2021 ernannte der EZB-Rat Isabel Vansteenkiste, die künftige Leiterin der
Generaldirektion Internationale und europäische Beziehungen der EZB, mit Wirkung vom
1. November 2021 zur Vorsitzenden des Ausschusses für internationale Beziehungen (IRC). Frau
Vansteenkistes Amtszeit endet am 31. Dezember 2022 gemeinsam mit der Amtszeit der anderen
Vorsitzenden der Ausschüsse des ESZB/Eurosystems, die im Dezember 2019 ernannt bzw.
wiederernannt wurden.

EZB-Bankenaufsicht
Empfehlung der EZB zu Dividendenausschüttungen

Am 23. Juli 2021 erließ der EZB-Rat auf Vorschlag des Aufsichtsgremiums die Empfehlung
EZB/2021/31 zur Aufhebung der Empfehlung EZB/2020/62 zur Dividendenausschüttung während der
Covid-19-Pandemie ab dem 30. September 2021. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der
EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Endgültige Ergebnisse des Stresstests 2021 der Europäischen Bankenaufsicht

Am 26. Juli 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums,
die endgültigen aggregierten Ergebnisse des Stresstests 2021 zu veröffentlichen. Eine
Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Jahresbericht 2020 über Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen des Einheitlichen
Aufsichtsmechanismus

Am 30. Juli 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums,
den Jahresbericht 2020 über Sanktionierungsmaßnahmen im Rahmen des Einheitlichen
Aufsichtsmechanismus (SSM) zu veröffentlichen. Der Bericht enthält umfangreiche Statistiken zu den
Sanktionierungsmaßnahmen, die die EZB und die nationalen zuständigen Behörden der am SSM
teilnehmenden Mitgliedstaaten im Jahr 2020 in Verbindung mit Verstößen gegen
Aufsichtsanforderungen ergriffen haben. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht
abrufbar.

Beschluss der EZB über die Lieferung von aufsichtlichen Daten an die EZB

Am 13. August 2021 erließ der EZB-Rat auf Vorschlag des Aufsichtsgremiums den Beschluss (EU)
2021/1396 (EZB/2021/39) zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/29 über die Lieferung der
aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigten Unternehmen

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24. September 2021

gemäß den Durchführungsverordnungen der Kommission (EU) Nr. 680/2014 und (EU) 2016/2070 den
nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden.

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