Beschlüsse des Verbandsvorstandes vom Donnerstag, 9. Juli 2020 (3/2020)
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Seite 1 Beschlüsse des Verbandsvorstandes vom Donnerstag, 9. Juli 2020 (3/2020) Genehmigung der Mitschrift der letzten Sitzung (Nr. 2/2020 v. 14.05.) Beschluss: Die Mitschrift wird ohne Lesung genehmigt. Präsidium ÖFB – diverse Sitzungen ÖFB-Präsidium vom 29.05. - Lösung Vertragsverlängerung mit Teamchef Foda bis Ende 2021, bei WM-Teilnahme – bis nach WM - Veranlagung LV-Anteile für das Sondervermögen „Mariahilferstraße“ – die LV werden jährlich über den aktuellen Stand informiert (wird regelmäßig vom Präsident ange- sprochen, damit dies nicht in Vergessenheit gerät) - Diskussion bezüglich Kommunikation der LV nach Außen (unterschiedliches Hand- ling der Landesverbände bei der Ankündigung des Meisterschaftsbeginns im Herbst bzw. der Auslosungen) - Causa LASK (ganze Vorgangsweise war für den Fußball insgesamt nicht imageför- dernd) - 1.400 Vereinseingaben zum ÖFB-Hilfsfonds (800 Vereine wurden mit einer Unter- stützung bedacht, der Rest mit Länderspiel-Freikarten; GS Hollerer hat nochmalige Überprüfungen in Einzelfällen angekündigt – bei „Einsprüchen“ (Belegung mit sach- lichen Daten) in Aussicht gestellt. Präsident Gartner informiert über 3 wesentliche Punkte, welche im Rahmen der Corona- Problematik erarbeitet oder noch anstehen: a) Corona-Bundesfonds (Einreichmöglichkeit seit 08.07./bitte rasch einreichen; Abde- ckung der echten Schäden und Infrastrukturbeitrag gestrige Videokonferenz (F&Q von Sport Austria (falls Vereine Probleme beim Ausfül- len der Antragsformulare haben, können diese sich auch mit GF Zechmeister per Mail kurzschließen) – Intramail am 2.7. b) Muster eines Präventionskonzeptes für eine Sportveranstaltung wurde vom ÖFB er- stellt und an alle Vereine/Funktionäre übermittelt (inkl. Tabelle/Zuschauer – Steh- plätze werden von Sitzplätzen abgezogen) – Intramail am 8./9.7. c) Auswirkungen von Corona auf den Spielbetrieb – Was ist wann zu erledigen? Diese grundsätzlichen Fragen werden vom ÖFB ebenfalls noch vorbereitet, dann den Geschäftsstellen zur Durchsicht übermittelt und dem Präsidium vorgelegt. Diese Re- gelung wird es voraussichtlich erst Ende Juli geben (vor einzelnen Gruppensitzun- gen), daher kann bei diesen nur eine allgemeine Auskunft erteilt werden. Covid-Beauftragter - Dieser setzt bei mehr als 250 Zuschauern, dass Präventionskonzept bestmöglich um und haftet nur für die Konzepterstellung. - Das Rote Kreuz Wien bietet im Internet auch eine Online-Schulung an. - HGO Ing. Plank betont, dass es nun an den Vereinen liegt, sich diszipliniert zu ver- halten. Wir können auch zu anderen Dach- und Fachverbänden schauen, wie diese bei Veranstaltungen die Präventionsvorgaben umsetzen. Die Anfrage von Mag. Knollmüller hinsichtlich MS-Fortsetzung bei Corona-Fällen, wird von Präsident Gartner dahingehend beantwortet, dass die MS ggf. auch länger dauert. Probleme mit Grenzgänger sind kein Absagegrund. Der entsprechende Leitfaden dazu, folgt zeitnah.
Seite 2 Sportreferat Einsprüche zur Klasseneinteilung Einspruchserledigungen Das Präsidium des NÖFV hat in seiner Sitzung vom 09.07. d.J. – nach nochmaliger Abwä- gung der Fakten – nachfolgende Einsprüche behandelt und endgültig entschieden: · Der Einspruch der SVg Gumpoldskirchen gegen die Einteilung in die 2. Klasse Trie- stingtal, wird abgewiesen. · Der Einspruch des SV Viehdorf gegen die Einteilung in die 2. Klasse Alpenvorland, wird stattgegeben und die Einteilung in die 2. Klasse Ybbstal bestätigt. In diesem Zusammenhang wird der ASK Wilhelmsburg – nach Rücksprache mit der HG West-Leitung – von der 2. Klasse Traisental in die 2. Klasse Alpenvorland überstellt. · Die Einsprüche der Vereine SV Ferschnitz, WSV Traisen und SV Türnitz gegen ih- re Klasseneinteilung, werden abgewiesen. · Der Einspruch des SC Matzen gegen die Einteilung in die 2. Klasse Marchfeld, wird abgewiesen. nachträgliche Befreiungsansuchen Die Vereine Schönau (2. Klasse Triestingtal), Edelstal (2. Klasse Ost), Drösinger SC (Be- zirksklasse Weinviertel) und Wöllersdorf (2. Klasse Steinfeld) haben nachträglich um EB/VB-Befreiung für das Spieljahr 2020/21 angesucht. Beschluss: Die Befreiungsansuchen werden – nach Rücksprache mit der HG-Leitung – be- stätigt. Anm.: Rastenfeld (2. Klasse Waldviertel-Süd) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass nun doch ein Reserveteam gestellt werden kann. Namhaftmachung der 6 nö. Teilnehmer des Amateurbereiches für den UNIQA ÖFB-Cup 2020/21 - die bestplatzierten nö-Vereine aus der RLO vom Herbst 2019: Mannsdorf, Stripfing, SC Wr. Neustadt und ASK Bruck/L. (4) - der 1.LL-„Herbstmeister“ 2019: Retz (1) - der ausgeloste LV-Cup-Vertreter: Schrems (1) Förderung Frauenfußball Vereine erhielten bis dato für neu beginnende Frauenteams ein Gratis-Startpaket von 20 Anmeldescheinen. Infolge der Administrierung durch das ONLINE-Meldewesen soll es an- stelle eine € 100,--/Gutschrift auf das Vereinskonto geben. Beschluss: Diese Vorgangsweise wird ab der Saison 2020/21 bestätigt. Admiral NÖ-Cup 2020/21 Infolge Austragung von 6 Vorrundenspielen, wird angeregt, an die 6 ausscheidenden Verei- ne eine jeweilige € 100,--/Unterstützung zu vergeben. Ab der 1. Runde (26.10.) greifen dann wieder die bisherigen Dotationen von Cupsponsor ADMIRAL (der Sponsorvertrag wurde un- gekürzt wieder verlängert). Beschluss: Die Unterstützung wird genehmigt. Finanzreferat Subventionen vom 14.05. d.J. · Der Verwendungszweck für die am 14.5.2020 beschlossene Subvention von ÖTSU Großmugl lautet richtigerweise „Sanierung Bewässerungsanlage“ (statt Kabinensa- nierung – Warmwasser) · Der ERIMA Berechtigungsschein für die Frauenmannschaft von SC Hof wurde auf- grund der Mannschaftsrückziehung storniert; ein zusätzlicher Berechtigungsschein in Höhe von € 500,-- kann daher an die nachrückende Mannschaft des ASK Bad Vöslau vergeben werden. Subventionen Sportstättenbau Juli 2020 · Zur Vorlage und Beschlussfassung des Finanzreferates gibt es folgende Änderungen zur Beschlussfassung für Vorstand: Die Ansuchen für Rohrbach/Gölsen (Sanierung € 3.430,-- und € 3.270,-- für Haupt- und Trainingsplatz sowie Geräteraum) wurden
Seite 3 wegen nicht zeitgerechter Einbringung der erforderlichen Unterlagen (Kostenvoran- schläge) zurückgestellt · Darüber hinaus wurden 2 Rasenmäher (Hundsheim, Göttlesbrunn) dringlichkeits- halber kurzfristig dazu genommen Juli 2020 Sportstättenbau Verein Vorhaben Förderbetrag Furth USV Barriere 1.500,00 Furth USV Erweiterung/Erneuerung Eingangsbereich 1.500,00 Hoheneich Haie SV Sanierung Bewässerungsanlage 1.500,00 Kautzen USV Flutlichtanlage Hauptfeld (wettspieltauglich) 7.500,00 Kirchschlag WV USV Ballfänge 1.000,00 Kleinneusiedl ASK Kabinenzubau 7.500,00 Kleinneusiedl ASK Kleinspielfeld 3.000,00 Leonhofen FC Sanierung Haupt- und Trainingsplatz 2.400,00 Marienthal ASK Flutlichtanlage Hauptfeld (wettspieltauglich LED) 7.500,00 Pitten SVg Kabinenneubau 11.000,00 Pitten SVg Erweiterung/Erneuerung Eingangsbereich 3.000,00 Purgstall SVg Kabinenumbau 7.500,00 Purgstall SVg WC-Anlage 3.000,00 Rastenfeld UFC automatische Bewässerungsanlage Hauptfeld 3.000,00 Retz SC automatische Bewässerungsanlage Hauptfeld 3.000,00 Schönfeld ATSV Sanierung Hauptfeld 2.040,00 Siebenhirten Wien SC Bewässerungsanlage Trainingsplatz 3.000,00 St. Georgen/Ybbsfelde Sanierung/Erweiterung Trainingsbeleuchtung (LED) 3.100,00 St. Veit/Gölsen SU Sanierung Hauptfeld 2.260,00 Stockerau SV Barriere 1.500,00 Wolfsbach SU automatisch Bewässerungsanlage Hauptfeld 3.000,00 Wolfsbach SU Sanierung Hauptfeld 3.000,00 Wolfsbach SU Flutlichtanlage (wettspieltauglich) 7.500,00 89.300,00 Rasenmäher Verein Förderbetrag Kirchschlag Wv USV 3.000,00 Asparn/Zaya ASV 1.580,00
Seite 4 Hundsheim SV 2.600,00 Göttlesbrunn-A. SC 2.700,00 9.880,00 Teilstorno: Verein SV Neumarkt Subventionsvergabe vom 19.2.2020 von € 3.000,-- auf € 666,-- es konnten nur Belege in Höhe von € 3.330,06 vorgelegt werden Änderung Verwendungszweck Verein ÖTSU Großmugl Subventionsvergabe vom 14.5.2020 Verwendungszweck alt: Kabinensanierung Warmwas- ser Verwendungszweck neu: Sanierung Bewässerungsan- lage Beschluss: Die Subventionsvorschläge in den Punkten 4.1. und 4.2. werden genehmigt. Verbandsbeiträge und Onlinegebühren · Aufhebung der Stilllegung Verbandsbeiträge und Onlinegebühren ab Juli 2020 (ab 01.04. ausgesetzt). Von den Vereinen zu viel bezahlte Beiträge 04-06/2020 wurden bereits vom NÖFV rücküberwiesen. Die Mahnungen für die offenen Beiträge 01-03/2020 wurden am 03.07.2020 an die Vereine geschickt. Beschluss: Die Aufhebung der Stilllegung Verbandsbeiträge und Onlinegebühren (ausge- setzt seit 01.04.2020) wird ab 1. Juli 2020 bestätigt. Unfallversicherung U/06- und U/07-Mannschaften · Unfallversicherung U/06- und U/07-Mannschaften (Meldungen von den Vereinen: 16 Mannschaften U/06, 92 Mannschaften U/07 für Spieljahr 2019/20) Prämienzahlung weiterhin vom NÖFV (wie im Vorjahr) oder Zahlung durch die Verei- ne (wie alle anderen Mannschaften) ? Beschluss: Die Prämienzahlung wird auch weiterhin vom NÖFV übernommen. Rechtsreferat (Bericht Mag. Pfleger) In der letzten Sitzung vom 03.06. d.J. hat man u.a. festgehalten, dass der neu angestrebte Termin für eine physische NÖFV-Hauptversammlung auf SA/07.11.2020 angestrebt wird. Spätestens Anfang September wird die Situation neu beurteilt.
Seite 5 Jugendreferat VP Litschauer informiert, dass die nächste Sitzung Jugendausschuss/Jugendreferat am 29.07. vorgesehen ist. Die bisherigen Beschlüsse erfolgten im Umlaufwege. Nachstehend angeführte NSG mit Vereinen anderer LV (auch bestätigt) sind eingegangen: · JHG Süd Mädchen U16 (spielen Knabenbewerb U14) MSG Zöbern/Krumbach/Hochneukirchen/Draßmarkt B/Südburgenland B/Pinggau Friedberg ST/Schäffern ST Mädchen U14 (Mädchenliga Süd) MSG Zöbern/Krumbach/Hochneukirchen/Kirchschlag BW/Schauerberg/Pinggau Friedberg ST/Schäfern ST/Draßmarkt B/Südburgenland B JHG U17 NSG Kirchschlag BW/Krumbach/Draßmarkt B/Pilgersdorf B JHG U15 NSH Kirchschlag BW/Zöbern/Lockenhaus B/Pilgersdorf B JHG U14 NSG Hochneukirchen/Schäffern ST/Pinggau Friedberg ST JHG U9 Kirchschlag BW/Pilgersdorf B Mädchenliga Süd U14 Teilnahme der Vereine Altera Porta/W und GEPS XX/W am Bewerb · JHG Südost JHG U15 NSG Bruck/Parndorf · JHG West JHG U15 NSG Neustadtl/Viehdorf/Grein/Bad Kreuzen OÖ NSG Weyer/Kleinreifling/Gaflenz JHG U14 NSG Grein/Neustadtl/Viehdorf/Bad Kreuzen OÖ JHG U12 NSG Gaflenz/Weyer OÖ JHG U11 NSG Gaflenz/Weyer OÖ JHG U10 NSG Weyer/Gaflenz Beschluss: Die angeführten überregionalen Spielgemeinschaften werden bestätigt. Hr. Wurzer ergänzt - mit der Thematik biologisch retardierter Spieler (Hinweis auf die drei nö. Institute die nach der „Tanner Whitehouse“ Methode“ zur Bestimmung der biologischen Re- dartierung herangezogen werden können) - im Jugendfußball ist im Bereich des NÖFV der Einsatz von Spielern der nächsthö- heren Spielklasse wie folgt erlaubt U13 – U15: + 3 Spieler mit Stichtag 1.9. U16 – U18: + 5 Spieler mit Stichtag 1.1. - Nennschluss zur Nennung von Nachwuchsmannschaften (Tendenz NWLL trotz „Corona“ relativ gut) - die BLM/Auswahlen soll am 29.08. wieder starten (einige Feinabstimmungen feh- len noch/u.a. Dauer des Bewerbes)
Seite 6 - LAZ (mit Unterstützung des Landes NÖ, freiwilliges Training im Juli, um Corona- Defizite auszugleichen / weder ÖFB noch das Land NÖ haben Förderungen gekürzt) - auch die AKA St. Pölten NÖ hat nie aufgehört zu trainieren (die Halbierung der FJ- 2020-Ausbildungssätze dazu - durch den ÖFB - war kontraproduktiv) Schiedsrichterangelegenheiten - Erläuterung einiger personeller Veränderungen - Abstimmung der SR-Trainingseinheiten mit den Gruppenleitern - SO/20.09. – Vollversammlung NÖSK in Lindabrunn - die Regeländerungen wurden veröffentlicht Bei der letzten Sitzung des Schiedsrichterausschusses wurde über eine Reduzierung des Mitgliedsbeitrages – durch die Corona-Spielpause - um 50% für das Meisterschaftsjahr 2020/21 diskutiert. Es ergeht daher der Vorschlag, dass die Beträge der Schiedsrichter für das Spieljahr 2020/21 um 50% reduziert werden Begründung: Der Mitgliedsbeitrag wird intern zur Gänze dem Beobachtungsbudget zugeteilt. Nachdem situations- bedingt im Frühjahr 2020 nur sehr wenige Spiele stattgefunden haben, bei denen auch eine Beobachtung durchge- führt wurde, haben sich die Beobachtungsgebühren im ersten Halbjahr 2020 massiv reduziert. Bei Stattgebung des Vorschlages ergibt sich defacto ein Nullsummen-Spiel. Weiters erfolgen auch entsprechende Minderaufwen- dungen im Bereich der Fahrt- und Fortbildungskosten. Beschluss: Mit einer Gegenstimme, wird dem Vorschlag stattgegeben. NÖFV-Hauptversammlung GF Zechmeister informiert, dass im VAZ St. Pölten die größte Halle für SA/07.11.2020, ab 10 Uhr, reserviert wurde (Kosten € 7.900,-- +20% Mwst.). Es ist dabei keine Verpflegung und auch kein Bustransfer für die Vereinsvertreter vorgesehen. Die Anregung des Präsidiums, diesjährig keine Jahresabschlussfeier durchzuführen, wird einstimmig bestätigt. Allfälliges Die nächste Sitzung des Verbandsvorstandes wird für DI/29.09. anberaumt (Lokalität noch offen). Die Anfrage von JO Patry hinsichtlich Herbst-Doppelspielen im Nachwuchsbereich, wird dahingehend beantwortet, dass die Mannschaften/Schiedsrichter mit einem entsprechen- den zeitlichen Abstand - für zwischenzeitliche Hygienemaßnahmen – die Kabinen benützen dürfen.
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