Beschlüsse des Verbandsvorstandes vom Donnerstag, 9. Juli 2020 (3/2020)

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                Beschlüsse des Verbandsvorstandes
               vom Donnerstag, 9. Juli 2020 (3/2020)

Genehmigung der Mitschrift der letzten Sitzung (Nr. 2/2020 v. 14.05.)
Beschluss: Die Mitschrift wird ohne Lesung genehmigt.

Präsidium
ÖFB – diverse Sitzungen
ÖFB-Präsidium vom 29.05.
   - Lösung Vertragsverlängerung mit Teamchef Foda bis Ende 2021, bei WM-Teilnahme
       – bis nach WM
   - Veranlagung LV-Anteile für das Sondervermögen „Mariahilferstraße“ – die LV werden
       jährlich über den aktuellen Stand informiert (wird regelmäßig vom Präsident ange-
       sprochen, damit dies nicht in Vergessenheit gerät)
   - Diskussion bezüglich Kommunikation der LV nach Außen (unterschiedliches Hand-
       ling der Landesverbände bei der Ankündigung des Meisterschaftsbeginns im Herbst
       bzw. der Auslosungen)
   - Causa LASK (ganze Vorgangsweise war für den Fußball insgesamt nicht imageför-
       dernd)
   - 1.400 Vereinseingaben zum ÖFB-Hilfsfonds (800 Vereine wurden mit einer Unter-
       stützung bedacht, der Rest mit Länderspiel-Freikarten; GS Hollerer hat nochmalige
       Überprüfungen in Einzelfällen angekündigt – bei „Einsprüchen“ (Belegung mit sach-
       lichen Daten) in Aussicht gestellt.

Präsident Gartner informiert über 3 wesentliche Punkte, welche im Rahmen der Corona-
Problematik erarbeitet oder noch anstehen:

   a) Corona-Bundesfonds (Einreichmöglichkeit seit 08.07./bitte rasch einreichen; Abde-
      ckung der echten Schäden und Infrastrukturbeitrag
      gestrige Videokonferenz (F&Q von Sport Austria (falls Vereine Probleme beim Ausfül-
      len der Antragsformulare haben, können diese sich auch mit GF Zechmeister per
      Mail kurzschließen) – Intramail am 2.7.
   b) Muster eines Präventionskonzeptes für eine Sportveranstaltung wurde vom ÖFB er-
      stellt und an alle Vereine/Funktionäre übermittelt (inkl. Tabelle/Zuschauer – Steh-
      plätze werden von Sitzplätzen abgezogen) – Intramail am 8./9.7.
   c) Auswirkungen von Corona auf den Spielbetrieb – Was ist wann zu erledigen?
      Diese grundsätzlichen Fragen werden vom ÖFB ebenfalls noch vorbereitet, dann den
      Geschäftsstellen zur Durchsicht übermittelt und dem Präsidium vorgelegt. Diese Re-
      gelung wird es voraussichtlich erst Ende Juli geben (vor einzelnen Gruppensitzun-
      gen), daher kann bei diesen nur eine allgemeine Auskunft erteilt werden.

Covid-Beauftragter
   - Dieser setzt bei mehr als 250 Zuschauern, dass Präventionskonzept bestmöglich um
       und haftet nur für die Konzepterstellung.
   - Das Rote Kreuz Wien bietet im Internet auch eine Online-Schulung an.
   - HGO Ing. Plank betont, dass es nun an den Vereinen liegt, sich diszipliniert zu ver-
       halten. Wir können auch zu anderen Dach- und Fachverbänden schauen, wie diese
       bei Veranstaltungen die Präventionsvorgaben umsetzen.

Die Anfrage von Mag. Knollmüller hinsichtlich MS-Fortsetzung bei Corona-Fällen, wird von
Präsident Gartner dahingehend beantwortet, dass die MS ggf. auch länger dauert. Probleme
mit Grenzgänger sind kein Absagegrund. Der entsprechende Leitfaden dazu, folgt zeitnah.
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Sportreferat
Einsprüche zur Klasseneinteilung
Einspruchserledigungen
Das Präsidium des NÖFV hat in seiner Sitzung vom 09.07. d.J. – nach nochmaliger Abwä-
gung der Fakten – nachfolgende Einsprüche behandelt und endgültig entschieden:
    · Der Einspruch der SVg Gumpoldskirchen gegen die Einteilung in die 2. Klasse Trie-
        stingtal, wird abgewiesen.
    · Der Einspruch des SV Viehdorf gegen die Einteilung in die 2. Klasse Alpenvorland,
        wird stattgegeben und die Einteilung in die 2. Klasse Ybbstal bestätigt.
In diesem Zusammenhang wird der ASK Wilhelmsburg – nach Rücksprache mit der HG
West-Leitung – von der 2. Klasse Traisental in die 2. Klasse Alpenvorland überstellt.
    · Die Einsprüche der Vereine SV Ferschnitz, WSV Traisen und SV Türnitz gegen ih-
        re Klasseneinteilung, werden abgewiesen.
    · Der Einspruch des SC Matzen gegen die Einteilung in die 2. Klasse Marchfeld, wird
        abgewiesen.

nachträgliche Befreiungsansuchen
Die Vereine Schönau (2. Klasse Triestingtal), Edelstal (2. Klasse Ost), Drösinger SC (Be-
zirksklasse Weinviertel) und Wöllersdorf (2. Klasse Steinfeld) haben nachträglich um
EB/VB-Befreiung für das Spieljahr 2020/21 angesucht.
Beschluss: Die Befreiungsansuchen werden – nach Rücksprache mit der HG-Leitung – be-
stätigt.
Anm.: Rastenfeld (2. Klasse Waldviertel-Süd) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass nun doch
ein Reserveteam gestellt werden kann.

Namhaftmachung der 6 nö. Teilnehmer des Amateurbereiches für den UNIQA ÖFB-Cup
2020/21
   - die bestplatzierten nö-Vereine aus der RLO vom Herbst 2019: Mannsdorf, Stripfing,
      SC Wr. Neustadt und ASK Bruck/L. (4)
   - der 1.LL-„Herbstmeister“ 2019: Retz (1)
   - der ausgeloste LV-Cup-Vertreter: Schrems (1)

Förderung Frauenfußball
Vereine erhielten bis dato für neu beginnende Frauenteams ein Gratis-Startpaket von 20
Anmeldescheinen. Infolge der Administrierung durch das ONLINE-Meldewesen soll es an-
stelle eine € 100,--/Gutschrift auf das Vereinskonto geben.
Beschluss: Diese Vorgangsweise wird ab der Saison 2020/21 bestätigt.

Admiral NÖ-Cup 2020/21
Infolge Austragung von 6 Vorrundenspielen, wird angeregt, an die 6 ausscheidenden Verei-
ne eine jeweilige € 100,--/Unterstützung zu vergeben. Ab der 1. Runde (26.10.) greifen dann
wieder die bisherigen Dotationen von Cupsponsor ADMIRAL (der Sponsorvertrag wurde un-
gekürzt wieder verlängert).
Beschluss: Die Unterstützung wird genehmigt.

Finanzreferat
Subventionen vom 14.05. d.J.
   · Der Verwendungszweck für die am 14.5.2020 beschlossene Subvention von ÖTSU
      Großmugl lautet richtigerweise „Sanierung Bewässerungsanlage“ (statt Kabinensa-
      nierung – Warmwasser)
   · Der ERIMA Berechtigungsschein für die Frauenmannschaft von SC Hof wurde auf-
      grund der Mannschaftsrückziehung storniert; ein zusätzlicher Berechtigungsschein
      in Höhe von € 500,-- kann daher an die nachrückende Mannschaft des ASK Bad
      Vöslau vergeben werden.

Subventionen Sportstättenbau Juli 2020
   · Zur Vorlage und Beschlussfassung des Finanzreferates gibt es folgende Änderungen
      zur Beschlussfassung für Vorstand: Die Ansuchen für Rohrbach/Gölsen (Sanierung
      € 3.430,-- und € 3.270,-- für Haupt- und Trainingsplatz sowie Geräteraum) wurden
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      wegen nicht zeitgerechter Einbringung der erforderlichen Unterlagen (Kostenvoran-
      schläge) zurückgestellt
  ·   Darüber hinaus wurden 2 Rasenmäher (Hundsheim, Göttlesbrunn) dringlichkeits-
      halber kurzfristig dazu genommen

                                          Juli 2020

Sportstättenbau

Verein                  Vorhaben                                               Förderbetrag
Furth USV               Barriere                                                   1.500,00
Furth USV               Erweiterung/Erneuerung Eingangsbereich                       1.500,00
Hoheneich Haie SV       Sanierung Bewässerungsanlage                                 1.500,00
Kautzen USV             Flutlichtanlage Hauptfeld (wettspieltauglich)                7.500,00
Kirchschlag WV USV      Ballfänge                                                    1.000,00
Kleinneusiedl ASK       Kabinenzubau                                                 7.500,00
Kleinneusiedl ASK       Kleinspielfeld                                               3.000,00
Leonhofen FC            Sanierung Haupt- und Trainingsplatz                          2.400,00
Marienthal ASK          Flutlichtanlage Hauptfeld (wettspieltauglich LED)            7.500,00
Pitten SVg              Kabinenneubau                                              11.000,00
Pitten SVg              Erweiterung/Erneuerung Eingangsbereich                       3.000,00
Purgstall SVg           Kabinenumbau                                                 7.500,00
Purgstall SVg           WC-Anlage                                                    3.000,00
Rastenfeld UFC          automatische Bewässerungsanlage Hauptfeld                    3.000,00
Retz SC                 automatische Bewässerungsanlage Hauptfeld                    3.000,00
Schönfeld ATSV          Sanierung Hauptfeld                                          2.040,00
Siebenhirten Wien SC    Bewässerungsanlage Trainingsplatz                            3.000,00

St. Georgen/Ybbsfelde   Sanierung/Erweiterung Trainingsbeleuchtung (LED)             3.100,00

St. Veit/Gölsen SU      Sanierung Hauptfeld                                          2.260,00
Stockerau SV            Barriere                                                     1.500,00
Wolfsbach SU            automatisch Bewässerungsanlage Hauptfeld                     3.000,00
Wolfsbach SU            Sanierung Hauptfeld                                          3.000,00
Wolfsbach SU            Flutlichtanlage (wettspieltauglich)                          7.500,00

                                                                                   89.300,00

Rasenmäher

Verein                                                                         Förderbetrag
Kirchschlag Wv USV                                                                 3.000,00
Asparn/Zaya ASV                                                                      1.580,00
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Hundsheim SV                                                                          2.600,00
Göttlesbrunn-A. SC                                                                    2.700,00

                                                                                      9.880,00
Teilstorno:

Verein
SV Neumarkt
                         Subventionsvergabe vom 19.2.2020
                         von € 3.000,-- auf € 666,-- es konnten nur Belege
                         in Höhe von € 3.330,06 vorgelegt werden

Änderung Verwendungszweck

Verein
ÖTSU Großmugl
                         Subventionsvergabe vom 14.5.2020
                         Verwendungszweck alt: Kabinensanierung Warmwas-
                         ser
                         Verwendungszweck neu: Sanierung Bewässerungsan-
                         lage

Beschluss: Die Subventionsvorschläge in den Punkten 4.1. und 4.2. werden genehmigt.

Verbandsbeiträge und Onlinegebühren

   ·    Aufhebung der Stilllegung Verbandsbeiträge und Onlinegebühren ab Juli 2020 (ab
        01.04. ausgesetzt).
        Von den Vereinen zu viel bezahlte Beiträge 04-06/2020 wurden bereits vom NÖFV
        rücküberwiesen.
        Die Mahnungen für die offenen Beiträge 01-03/2020 wurden am 03.07.2020 an die
        Vereine geschickt.
Beschluss: Die Aufhebung der Stilllegung Verbandsbeiträge und Onlinegebühren (ausge-
setzt seit 01.04.2020) wird ab 1. Juli 2020 bestätigt.

Unfallversicherung U/06- und U/07-Mannschaften
   · Unfallversicherung U/06- und U/07-Mannschaften (Meldungen von den Vereinen:
       16 Mannschaften U/06, 92 Mannschaften U/07 für Spieljahr 2019/20)
       Prämienzahlung weiterhin vom NÖFV (wie im Vorjahr) oder Zahlung durch die Verei-
       ne (wie alle anderen Mannschaften) ?
Beschluss: Die Prämienzahlung wird auch weiterhin vom NÖFV übernommen.

Rechtsreferat (Bericht Mag. Pfleger)
In der letzten Sitzung vom 03.06. d.J. hat man u.a. festgehalten, dass der neu angestrebte
Termin für eine physische NÖFV-Hauptversammlung auf SA/07.11.2020 angestrebt wird.
Spätestens Anfang September wird die Situation neu beurteilt.
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Jugendreferat
VP Litschauer informiert, dass die nächste Sitzung Jugendausschuss/Jugendreferat am
29.07. vorgesehen ist. Die bisherigen Beschlüsse erfolgten im Umlaufwege.

Nachstehend angeführte NSG mit Vereinen anderer LV (auch bestätigt) sind eingegangen:
   ·     JHG Süd
Mädchen U16 (spielen Knabenbewerb U14)
MSG Zöbern/Krumbach/Hochneukirchen/Draßmarkt           B/Südburgenland   B/Pinggau   Friedberg
ST/Schäffern ST

Mädchen U14 (Mädchenliga Süd)
MSG    Zöbern/Krumbach/Hochneukirchen/Kirchschlag         BW/Schauerberg/Pinggau     Friedberg
ST/Schäfern ST/Draßmarkt B/Südburgenland B

JHG U17
NSG Kirchschlag BW/Krumbach/Draßmarkt B/Pilgersdorf B

JHG U15
NSH Kirchschlag BW/Zöbern/Lockenhaus B/Pilgersdorf B

JHG U14
NSG Hochneukirchen/Schäffern ST/Pinggau Friedberg ST

JHG U9
Kirchschlag BW/Pilgersdorf B

Mädchenliga Süd U14
Teilnahme der Vereine Altera Porta/W und GEPS XX/W am Bewerb

   ·    JHG Südost
JHG U15
NSG Bruck/Parndorf

   ·    JHG West
JHG U15
NSG Neustadtl/Viehdorf/Grein/Bad Kreuzen OÖ
NSG Weyer/Kleinreifling/Gaflenz

JHG U14
NSG Grein/Neustadtl/Viehdorf/Bad Kreuzen OÖ

JHG U12
NSG Gaflenz/Weyer OÖ

JHG U11
NSG Gaflenz/Weyer OÖ

JHG U10
NSG Weyer/Gaflenz

Beschluss: Die angeführten überregionalen Spielgemeinschaften werden bestätigt.

Hr. Wurzer ergänzt
    -   mit der Thematik biologisch retardierter Spieler (Hinweis auf die drei nö. Institute
      die nach der „Tanner Whitehouse“ Methode“ zur Bestimmung der biologischen Re-
      dartierung herangezogen werden können)
    -   im Jugendfußball ist im Bereich des NÖFV der Einsatz von Spielern der nächsthö-
      heren Spielklasse wie folgt erlaubt
      U13 – U15: + 3 Spieler mit Stichtag 1.9.
      U16 – U18: + 5 Spieler mit Stichtag 1.1.
    -   Nennschluss zur Nennung von Nachwuchsmannschaften (Tendenz NWLL trotz
      „Corona“ relativ gut)
    -   die BLM/Auswahlen soll am 29.08. wieder starten (einige Feinabstimmungen feh-
      len noch/u.a. Dauer des Bewerbes)
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    -     LAZ (mit Unterstützung des Landes NÖ, freiwilliges Training im Juli, um Corona-
        Defizite auszugleichen / weder ÖFB noch das Land NÖ haben Förderungen gekürzt)
    -     auch die AKA St. Pölten NÖ hat nie aufgehört zu trainieren (die Halbierung der FJ-
        2020-Ausbildungssätze dazu - durch den ÖFB - war kontraproduktiv)

Schiedsrichterangelegenheiten
   -    Erläuterung einiger personeller Veränderungen
   -    Abstimmung der SR-Trainingseinheiten mit den Gruppenleitern
   -    SO/20.09. – Vollversammlung NÖSK in Lindabrunn
   -    die Regeländerungen wurden veröffentlicht

Bei der letzten Sitzung des Schiedsrichterausschusses wurde über eine Reduzierung des
Mitgliedsbeitrages – durch die Corona-Spielpause - um 50% für das Meisterschaftsjahr
2020/21 diskutiert. Es ergeht daher der Vorschlag, dass die Beträge der Schiedsrichter für
das Spieljahr 2020/21 um 50% reduziert werden
Begründung: Der Mitgliedsbeitrag wird intern zur Gänze dem Beobachtungsbudget zugeteilt. Nachdem situations-
bedingt im Frühjahr 2020 nur sehr wenige Spiele stattgefunden haben, bei denen auch eine Beobachtung durchge-
führt wurde, haben sich die Beobachtungsgebühren im ersten Halbjahr 2020 massiv reduziert. Bei Stattgebung
des Vorschlages ergibt sich defacto ein Nullsummen-Spiel. Weiters erfolgen auch entsprechende Minderaufwen-
dungen im Bereich der Fahrt- und Fortbildungskosten.
Beschluss: Mit einer Gegenstimme, wird dem Vorschlag stattgegeben.

NÖFV-Hauptversammlung
GF Zechmeister informiert, dass im VAZ St. Pölten die größte Halle für SA/07.11.2020, ab
10 Uhr, reserviert wurde (Kosten € 7.900,-- +20% Mwst.). Es ist dabei keine Verpflegung
und auch kein Bustransfer für die Vereinsvertreter vorgesehen.
Die Anregung des Präsidiums, diesjährig keine Jahresabschlussfeier durchzuführen, wird
einstimmig bestätigt.

Allfälliges
Die nächste Sitzung des Verbandsvorstandes wird für DI/29.09. anberaumt (Lokalität noch
offen).

Die Anfrage von JO Patry hinsichtlich Herbst-Doppelspielen im Nachwuchsbereich, wird
dahingehend beantwortet, dass die Mannschaften/Schiedsrichter mit einem entsprechen-
den zeitlichen Abstand - für zwischenzeitliche Hygienemaßnahmen – die Kabinen benützen
dürfen.
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