Best Practice Guide: Entry Standard für Unternehmensanleihen Empfehlungen für Anleiheemissionen

Die Seite wird erstellt Nils Reiter
 
WEITER LESEN
Best Practice Guide: Entry Standard für Unternehmensanleihen Empfehlungen für Anleiheemissionen
Best Practice Guide: Entry Standard
für Unternehmensanleihen
Empfehlungen für Anleiheemissionen

Kapital für Ihre Zukunft. Made in Germany
Best Practice Guide: Entry Standard für Unternehmensanleihen Empfehlungen für Anleiheemissionen
Best Practice Guide: Entry Standard für Unternehmensanleihen Empfehlungen für Anleiheemissionen
Inhaltsverzeichnis

1.    Präambel                                                                       4

2.    Anforderungen an den Emittenten                                               5

3.    Best Practice für emissionsbegleitende Intermediäre                            8

4.    Deutsche Börse Listing Partner                                                8

5.    Rechtsberater                                                                  9

6.    Der Prozess einer Anleiheemission                                             10
6.1   Empfehlungen zur Vorbereitung                                                 10
6.2   Due Diligence, Prospekterstellung und Prospekthaftung                         10
6.3   Besicherung und Covenants                                                     13
6.4   Platzierung und Zuteilung                                                     16

7.    Rating und Research                                                           17
7.1   Rating                                                                        17
7.2   Research                                                                      18

8.    Anleihekommunikation                                                          20
8.1   Vorbereitung der Platzierung                                                  20
8.2   Öffentliches Angebot und Zeichnungsfrist                                      21
8.3   Nach Abschluss der Platzierung und erfolgter Handelsaufnahme                  22

      Kontakt                                                                       23

Dieser vorliegende „Best Practice Guide: Entry Standard für Unternehmensanleihen“
wurde herausgegeben von der Deutsche Börse AG in Zusammenarbeit mit Mitgliedern
der Deutsche Börse Listing Partner ®, der DVFA und dem DIRK.
4   Präambel

    1. Präambel

    Die nachfolgenden Empfehlungen und Anregungen         Die Einhaltung der Empfehlungen ist für die Durch-
    sollen Emittenten sowie Banken und Finanzdienst-      führung einer Anleiheemission im Entry Standard
    leistern, im Folgenden „Intermediäre“ genannt, so-    nicht zwingend, aber wünschenswert. Die Empfeh-
    wie Deutsche Börse Listing Partnern und Beratern      lungen sind nicht als abschließende Auflistung der
    helfen, den Besonderheiten bei Anleiheemissionen      bei einer Anleiheemission zu erwägenden Themen
    im Entry Standard für Unternehmensanleihen gerecht    zu verstehen, vielmehr ist den Besonderheiten jedes
    zu werden. Sie sollen zudem den Investoren ein En-    einzelnen Emittenten Rechnung zu tragen.
    gagement erleichtern, indem sie die Einhaltung von
    Mindeststandards für Transparenz fördern, und somit
    zu einer erfolgreichen Anleihemission beitragen.
Anforderungen an den Emittenten   5

2. Anforderungen an den Emittenten

Der Entry Standard für Unternehmensanleihen er-         Anleihevolumen
möglicht es auch kleineren und wenig kapitalmarkt-      Im Interesse der Kosteneffizienz, der Attraktivität
erfahrenen Unternehmen, sich über die Platzie-          der Anleihe für institutionelle Anleger und der
rung einer Unternehmensanleihe am Kapitalmarkt          Handelbarkeit im Sekundärmarkt sollte das tat-
zu finanzieren. Für einige Unternehmen ist dies der     sächlich erreichte Emissionsvolumen einer im
erste Schritt an den Kapitalmarkt. Daher enthalten      Entry Standard notierten Unternehmensanleihe
die nachfolgenden Empfehlungen Anforderungen            mindestens 25 Mio. € betragen.
an Emittenten, die aufgrund der allgemeinen Kapital-
marktpraxis als wichtige Merkmale der Kapitalmarkt-     Liquiditätsausstattung und Finanzkennzahlen
fähigkeit eines Unternehmens gelten. Sie sind jedoch    (stabiler positiver Cashflow)
weder als abschließende Auflistung noch als zwin-       Das Unternehmen (im Fall einer garantierten An-
gende Voraussetzungen zu verstehen. In besonderen       leihe der oder die Garanten) sollte mindestens für
Fällen kann z. B. aus markt-, branchen- oder unter-     die drei der Emission vorangegangenen Jahre ein
nehmensspezifischen Gründen auch von einzelnen          positives Unternehmensergebnis vorweisen kön-
Anforderungen abgewichen werden.                        nen. Die Deckung der Zinslast der Anleihe sollte
                                                        aufgrund eines positiven Track Records des Unter-
 Etabliertes Geschäftsmodell des Unternehmens           nehmens zu erwarten sein. Die Anleihe sollte Teil
 Das Unternehmen sollte über ein mehrere Jahre          einer ausgewogenen Finanzierungsstruktur sein.
 lang erprobtes und etabliertes Geschäftsmodell ver-
 fügen. Als Emittent sollte die wichtigste operative
 Gesellschaft fungieren. Andernfalls sollte die An-
 leihe durch eine oder mehrere wesentliche operative
 Gesellschaften garantiert oder besichert sein.

 Klare Struktur des Unternehmens und des Ge-
 schäftsmodells
 Ein einfach nachvollziehbares, transparent darstell-
 bares und tragfähiges Geschäftsmodell ist eine
 wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Platzie-
 rung einer Anleihe. Auch die Unternehmensstruk-
 tur sollte klar und einfach nachvollziehbar sein.

 Umsatz des Unternehmens
 Der Jahresumsatz des Unternehmens sollte
 mindestens 100 Mio. € betragen. Bei Immobilien-
 und Handelsunternehmen wird anstelle eines
 Mindestumsatzes eine Bilanzsumme von mindes-
 tens 100 Mio. € empfohlen.
6   Anforderungen an den Emittenten

    Als Orientierung für Industrieunternehmen gelten                                       sollte das Unternehmen in seiner Gesamtheit betrachtet
    folgende Kennzahlen, die aus den Standards für                                         werden. Für bestimmte Branchen wie Immobilien
    Bondkommunikation der Deutschen Vereinigung für                                        oder Handel müssen andere, sektorspezifische Kenn-
    Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) in                                           zahlen herangezogen werden. Wichtig ist zudem,
    der Version vom April 2012 entnommen sind. Auch                                        dass diese Kennzahlen nicht nur vor, sondern auch
    wenn einzelne Kennzahlen nicht erfüllt werden,                                         nach der Anleiheplatzierung berechnet werden.

        A. Kennzahlen zur Kapitaldienstdeckung                                            C. Kennzahlen zur Kapitalstruktur
        (vor/nach Anleiheemission)                                                        (vor/nach Emission der Anleiheemission)
        Der Kapitaldienst sollte vor und nach der Anleihe gewähr-                         Die folgenden Kennzahlen zur Kapitalstruktur sind sektor-
        leistet sein.                                                                     abhängig.
          Verhältnis von Jahresüberschuss vor Zinsen und Steuern                            Verhältnis von Haftmitteln zur modifizierten Bilanzsumme
          zu Zinsen und ähnlichen Aufwendungen (EBIT 1) Interest                            (Risk Bearing Capital).
          Coverage).                                                                        – Ein Faktor von mindestens 20 Prozent wäre
          – Ein Faktor von mindestens 1,5 wäre wünschenswert.                                  wünschenswert.
          Verhältnis von Jahresüberschuss vor Zinsen, Steuern                               Die Eigenkapital (EK)-Quote sollte mindestens 15 Prozent
          und Abschreibungen auf das materielle und immaterielle                            betragen (Hard Equity ohne wirtschaftliches EK). Inklu-
          Anlagevermögen zu Zinsen und ähnlichen Aufwendungen                               sive des wirtschaftlichen EK sollte die Quote mindestens
          (EBITDA 2) Interest Coverage).                                                    30 Prozent betragen. (Das wirtschaftliche EK sollte nach-
          – Ein Faktor von mindestens 2,5 wäre wünschenswert.                               rangig zur Anleihe sein und eine längere Laufzeit als die
                                                                                            Anleihe aufweisen.)
        B. Kennzahlen zur Verschuldung                                                      Verhältnis der gesamten Finanzverbindlichkeiten zu den
        (vor/nach Anleiheemission)                                                          gesamten Finanzverbindlichkeiten zuzüglich Eigenkapital
        Die Verbindlichkeiten des Unternehmens sollten vor                                  (Total Debt/Capital).
        und nach der Emission der Anleihe seiner Verschuldungs-
        fähigkeit angemessen sein.
          Verhältnis von Gesamtverbindlichkeiten zu Jahres-
          überschuss vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
          auf das materielle und immaterielle Anlagevermögen
          (Total Debt/EBITDA).
          – Ein Faktor von maximal 7,5 wäre wünschenswert.
          Verhältnis von Nettoverbindlichkeiten zu Jahresüber-
          schuss vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
          auf das materielle und immaterielle Anlagevermögen
          (Total Net Debt/EBITDA).
          – Ein Faktor von maximal 5 wäre wünschenswert.

    1) Earnings before interest and taxes – Ergebnis vor Zinsen und Steuern
    2) Earnings before interest, taxes, depreciation and amortisation – Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf das materielle und immaterielle Anlagevermögen
Anforderungen an den Emittenten   7

Auf Basis dieser Kennzahlen und eigener Analysen/         Die Veröffentlichung von Geschäftszahlen sollte
Berechnungen soll sich der Investor eigenständig ein      mindestens vier Wochen im Voraus im Unterneh-
Bild von der aktuellen und zukünftigen Lage des Un-       menskalender angekündigt werden.
ternehmens machen können, insbesondere hinsicht-
lich dessen Fähigkeit, die zukünftigen Zinszahlungen       Verwendung des Emissionserlöses
zu tätigen bzw. die Anleihe zurückzahlen zu können.        Die Verwendung des Emissionserlöses sollte im
Hierzu sollte der Investor auch sektorspezifische Kenn-    Wertpapierprospekt transparent und nachvoll-
zahlen bzw. Kennzahlen anderer Unternehmen he-             ziehbar, ggf. aufgeteilt nach mehreren Verwen-
ranziehen. Neben dem Wertpapierprospekt bilden             dungszwecken, dargestellt sein.
Researchberichte, die i.d.R. für institutionelle Inves-
toren erstellt werden, eine gute Grundlage, um sich        Erfolgreiche Platzierung des angestrebten
vor der Investitionsentscheidung ein fundiertes Bild       Anleihevolumens
vom Unternehmen zu machen.                                 Die Anleihe sollte nur emittiert werden, wenn
                                                           mindestens 50 Prozent des angestrebten (prospek-
 Kapitalmarktorientiertes, erfahrenes                      tierten) Anleihevolumens während der im Wertpa-
 Management                                                pierprospekt angegebenen Zeichnungsfrist platziert
 Das Unternehmen sollte über ein erfahrenes Ma-            werden kann und das platzierte Emissionsvolumen
 nagement – nach Möglichkeit mit Kapitalmarkt-             bei Emissionen mit einem prospektierten Emissions-
 erfahrung – verfügen. Das Management sollte aus           volumen von unterhalb 25 Mio. € mindestens
 mindestens zwei Personen bestehen, von denen              10 Mio. € beträgt.
 eine Person mindestens zwölf Monate dem Unter-
 nehmen angehören sollte.                                  Ein öffentlich börsenmäßiger Abverkauf nach
                                                           Beendigung der Zeichnungsfrist des Teilbetrags
 Kapitalmarktorientiertes Rechnungswesen                   der Anleihe, der im Rahmen der Zeichnungsfrist
 Das Unternehmen sollte über ein Rechnungswesen            nicht platziert werden konnte, sollte nicht durch-
 und Controllingsystem verfügen, das die Erfordernis-      geführt werden, um den Börsenpreis der Anleihe
 se der künftigen Kapitalmarktkommunikation erfüllt.       im Sekundärmarkt nicht negativ zu beeinflussen.

 Bereitschaft des Unternehmens zu Transparenz              Eine nachträgliche Aufstockung der Anleihe sollte der
 und Kommunikation mit Investoren                          Verschuldungsfähigkeit des Unternehmens und der
 Das Management des Unternehmens sollte bereit             Aufnahmefähigkeit des Markts angemessen sein.
 sein, mit Investoren direkt zu kommunizieren und
 ausreichend personelle und zeitliche Ressourcen
 für die Kapitalmarktkommunikation einplanen. Als
 Anlaufstelle für Investoren sollte mindestens eine
 Investor-Relations (IR)-Website eingerichtet werden,
 die stets die aktuellsten Finanzinformationen enthält.
 Sofern das Unternehmen nicht über einen internen
 Ansprechpartner für Investoren mit entsprechen-
 der Erfahrung für diese Aufgabe verfügt, sollte ein
 externes IR-Dienstleistungsunternehmen für die
 permanente Investorenbetreuung engagiert werden.
8   Best Practice für emissionsbegleitende Intermediäre/ Deutsche Börse Listing Partner

    3. Best Practice für emissionsbegleitende
       Intermediäre

     Die Emission einer Anleihe im Entry Standard                     Der Intermediär berät den Emittenten ferner hin-
     für Unternehmensanleihen sollte von einer Bank                   sichtlich der Ausgestaltung der Anleihebedingungen.
     oder einem Finanzdienstleistungsinstitut in der                  Abhängig von der Bonität des Emittenten sollten
     Funktion eines Intermediärs begleitet werden. Der                hier insbesondere Verpflichtungen des Emittenten,
     Intermediär kann als sog. Platzeur/Selling Agent                 Investorenschutzklauseln (sog. Covenants, vgl.
     tätig werden und sollte in seiner Funktion als Lead-             Abschnitt 6.3.2) und Kündigungsrechte der In-
     manager oder Bookrunner auf der ersten Seite des                 vestoren aufgenommen werden. Des Weiteren un-
     Wertpapierprospekts genannt sein. Er sollte über                 terstützt der Intermediär den Emittenten bei der
     hinreichende Erfahrung im Primärmarkt für Unter-                 Vermarktung der Anleihe, indem er ihn auf Road-
     nehmensanleihen und sonstige Kredit- und Anlage-                 show-Termine und Gespräche mit Investoren vor-
     produkte sowie über Erfahrung im Sekundärmarkt                   bereitet und diese organisiert.
     verfügen und im Handel oder der Anlagevermittlung
     mit Anleihen und anderen Wertpapieren aktiv sein.

     Im Rahmen der Emissionsbegleitung ist es Aufgabe
     des Intermediärs, die Transaktion zu strukturieren
     und ggf. unter Hinzuziehung von Kapitalmarktex-
     perten (z. B. Deutsche Börse Listing Partner ®) die
     Platzierung zu organisieren. Hierbei berät und un-
     terstützt er den Emittenten und nimmt zugleich die
     Interessen der Investoren und des Kapitalmarktes
     wahr. Zu seinen Tätigkeiten gehört u. a. eine sog.
     Due Diligence-Prüfung durch das eigene Haus oder
     durch einen Drittanbieter, auf deren Basis er den
     Emittenten – gemeinsam mit weiteren Beratern wie
     Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern – bei der
     Erstellung des Wertpapierprospekts unterstützt.

    4. Deutsche Börse Listing Partner

    Für Unternehmen im Entry Standard ist die Manda-                unterstützend tätig werden. Mit der Erfahrung und
    tierung eines Deutsche Börse Listing Partners Pflicht.          dem Expertenwissen aus vielen Emissionen beurtei-
    Nach erfolgreich abgeschlossener Emission sollte                len Deutsche Börse Listing Partner die Situation am
    der Deutsche Börse Listing Partner den Emittenten               Kapitalmarkt, analysieren die Perspektiven des Emit-
    bei der Kapitalmarktkommunikation und bei weite-                tenten, stellen Kontakte her und entwickeln eine auf
    ren IR-Aktivitäten beraten und unterstützen bzw.                individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Emissionsstra-
    entsprechende Spezialisten empfehlen. Auch vor der              tegie. Häufig übernimmt der Intermediär auch gleich-
    Emission können Deutsche Börse Listing Partner                  zeitig die Rolle des Deutsche Börse Listing Partners.
Rechtsberater   9

5. Rechtsberater

Im Vorfeld einer Anleiheemission legen die beteilig-   Bei der Auswahl der Rechtsberater ist darauf zu
ten Parteien fest, ob die Transaktion von einem        achten, dass diese über hinreichend Erfahrung
gemeinschaftlichen Transaktionsanwalt (sog. Trans-     bei der Betreuung von Kapitalmarkttransaktionen,
action Counsel) betreut wird oder bei größeren Emis-   insbesondere bei Anleiheemissionen in Deutsch-
sionen ob der Emittent und die beteiligten Banken      land, verfügen. Diese Erfahrung kann durch eine
jeweils einen eigenen Rechtsberater mandatieren.       entsprechende Anzahl vergleichbarer Transaktionen
                                                       belegt werden. Ferner kann es notwendig sein, dass
                                                       die Rechtsberater auch Rechtsberatung zu anderen
                                                       europäischen Rechtsordnungen erteilen können.
10   Der Prozess einer Anleiheemission

     6. Der Prozess einer Anleiheemission

     6.1 Empfehlungen zur Vorbereitung                       6.2.1 Due Diligence
                                                             Der oder die beteiligten Intermediäre benötigen In-
     Mit einer Anleiheemission über den Kapitalmarkt         formationen über den Emittenten, um mögliche Haf-
     treten viele Emittenten in ein neues Rechtsumfeld       tungsrisiken erkennen und reduzieren zu können. Dies
     ein. Dies bedarf in besonderem Maße der Vorbe-          schließt u. U. auch Stellungnahmen und Gutachten
     reitung. Deshalb wird eine frühzeitige und voraus-      externer Experten ein. Zu Beginn der Transaktion
     schauende Planung der Emission durch einen Inter-       sollte daher geklärt werden, welche Informationen
     mediär oder Berater empfohlen, der eine kompetente      und ggf. Gutachten gefordert werden, damit frühzei-
     Begleitung bei der Platzierung und Strukturierung       tig ein Datenraum eingerichtet werden kann.
     der Anleihe bietet. Da der Intermediär sowohl für
     den Emittenten als auch für die Platzierung der An-     Die Due Diligence konzentriert sich zum einen auf
     leihe bei institutionellen Investoren eine wichtige     die rechtlichen Verhältnisse des Emittenten. Zum
     Rolle spielt, ist ein Wechsel des Intermediärs kurz     anderen wird eine sog. Financial Due Dilligence
     vor der Platzierung nicht zu empfehlen.                 durch die Intermediäre selbst oder einen unabhängi-
                                                             gen Wirtschaftsprüfer durchgeführt. Dabei werden die
     6.2 Due Diligence, Prospekterstellung und               bestehende Unternehmensplanung des Emittenten,
         Prospekthaftung                                     eine bestehende Fortführungsprognose (bei einem
                                                             Emittenten, der aus einer Restrukturierungsphase
     Für eine Emission im Entry Standard für Unterneh-       kommt) und/oder weitere finanzielle Aspekte des
     mensanleihen ist die Erstellung eines Wertpapier-       Unternehmens überprüft oder plausibilisiert. Zuwei-
     prospekts als Haftungsdokument erforderlich. Nicht      len wird auch eine steuerliche „Opinion“ (steuerrecht-
     nur aufgrund der gesetzlichen Anforderungen, son-       liche Stellungnahme) gefordert, die bestätigt, dass
     dern auch aus Haftungsgründen und zum Schutz            die steuerlichen Verhältnisse des Emittenten geordnet
     der Anleger, ist es notwendig, dass dieser Prospekt     sind und keine steuerlichen Risiken erkennbar sind.
     für die Investitionsentscheidung richtig, vollständig
     und nicht irreführend über die Wertpapiere und den      Es ist üblich, dass die Intermediäre vom Emittenten
     Emittenten informiert.                                  die Einholung eines sog. Comfort Letters verlan-
                                                             gen. Diesen erstellt der Wirtschaftsprüfer, der die
     Hierzu ist es insbesondere auch erforderlich, dass      im Wertpapierprospekt enthaltenen Jahres- und
     der Intermediär, der die Anleiheemission begleitet,     Konzernabschlüsse des Emittenten testiert hat, nach
     eine marktübliche Due Diligence durchführt und          dem dafür anwendbaren Standard des Instituts der
     sich dabei ggf. von einem Drittanbieter unterstützen    Wirtschaftsprüfer. Er berichtet darin über Untersu-
     lässt. Dafür muss ein reibungsloser Informationsfluss   chungen, die der Emittent, die begleitenden Inter-
     zwischen allen Beteiligten gewährleistet sein. Der      mediäre und der Wirtschaftsprüfer z. B. bezüglich
     Emittent muss im eigenen Interesse den mit der          bestimmter Finanzinformationen im Wertpapierpros-
     Due Diligence beauftragten Personen oder Unter-         pekt vereinbart haben. U. a. wird untersucht, ob die
     nehmen umfangreiche Auskünfte erteilen. Die Er-         Finanzangaben im Wertpapierprospekt korrekt aus
     gebnisse der Due Diligence finden Eingang in den        den Abschlüssen oder der Finanzbuchhaltung des
     Wertpapierprospekt.                                     Emittenten abgeleitet und wiedergegeben sind.
Der Prozess einer Emission         11

Neben dem Comfort Letter ist ein Rechtsgutachten                                    Dann dürfen die im Prospekt beschriebenen Wert-
der beteiligten Rechtsberater üblich. Darin lassen                                  papiere auch in diesen Ländern öffentlich angeboten
sich die beteiligten Banken abschließend bestätigen,                                werden.
dass der Emittent rechtskräftig errichtet wurde und
existiert, dass die Verbindlichkeiten, die im Zuge der                              Für eine Einbeziehung von Anleihen in den Entry
Emission einer Anleihe begründet werden (Ausstel-                                   Standard für Unternehmensanleihen ist ein gebillig-
lung der Globalurkunde, Eingehen von Übernahme-                                     ter und in Deutschland gültiger Wertpapierprospekt
und Zahlstellenvertrag), begründet werden durften                                   zwingend erforderlich. Der Mindestinhalt des Wert-
und dass sie wirksam und durchsetzbar sind (sog.                                    papierprospekts ist durch die EU-Prospektverordnung
Legal Opinion). Häufig lassen sich die Banken                                       vorgegeben. Er muss insbesondere eine Beschreibung
darüber hinaus in einem sog. Disclosure Letter von                                  der Geschäftstätigkeit des Emittenten und der damit
den an der Prospekterstellung beteiligten Rechts-                                   verbundenen Risiken, Angaben über die wesentli-
beratern bestätigen, dass diese im Rahmen der                                       chen Verträge und Finanzierungsinstrumente, eine
Prospekterstellung keine Kenntnis von Umständen                                     Beschreibung des Marktes, in dem der Emittent tätig
erlangt haben, dass die im Wertpapierprospekt                                       ist, sowie eine Beschreibung der Wertpapiere und
enthaltenen, für die Beurteilung der zu emittieren-                                 der mit ihnen verbundenen Risiken enthalten. Dane-
den Unternehmensanleihen wesentlichen Angaben                                       ben muss der Prospekt testierte Jahres- bzw. Kon-
unrichtig oder unvollständig sind.                                                  zernabschlüsse des Emittenten für die letzten beiden
                                                                                    der Emission vorausgehenden Geschäftsjahre nach
Für die Anfertigung dieser Dokumente ist es not-                                    HGB, IFRS 4) oder einem anderen auf den Emittenten
wendig, dass Rechtsberater Zugang zu allen Doku-                                    anwendbaren nationalen Rechnungslegungsstandard
menten des Emittenten haben und die Möglichkeit                                     umfassen. Die Abschlüsse nach nationalen Rech-
besteht, das Management zu befragen.                                                nungslegungsgrundsätzen müssen mindestens aus
                                                                                    Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalfluss-
6.2.2 Prospekterstellung                                                            rechnung und Anhang bestehen. Bei Emittenten aus
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren in einem                                   Drittstaaten sind die Finanzinformationen nach den
Land des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR 3))                                      internationalen Rechnungslegungsstandards oder
erfordert die vorherige Veröffentlichung eines Wert-                                diesen Standards gleichwertigen nationalen Rech-
papierprospekts. Dieser muss den Anforderungen                                      nungslegungsgrundsätzen des Drittstaates zu erstel-
des EU-Prospektrechts genügen und von der zustän-                                   len. Liegt der Stichtag des letzten Abschlusses mehr
digen Aufsichtsbehörde innerhalb des EWR gebilligt                                  als neun Monate zurück, sollte zudem ein Zwischen-
werden, z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienst-                                   abschluss mindestens für den letzten abgelaufenen
leistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland, der Com-                                  Sechsmonatszeitraum aufgenommen werden. Für
mission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)                                 sogenannte Start-Up Unternehmen gelten reduzierte
in Luxemburg oder der Finanzmarktaufsicht (FMA)                                     Anforderungen.
in Österreich. Die Billigung des Prospekts gilt zu-
nächst nur im Land der billigenden Behörde, der
Prospekt kann jedoch auf Antrag und unter Berück-
sichtigung des europäischen Sprachenregimes auch
an Aufsichtsbehörden in anderen Ländern des EWR
notifiziert werden.

3) Insbesondere Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Europäischen Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen
Parlaments und des Europäischen Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis und
die Veröffentlichung solcher Prospekte und die Verbreitung von Werbung.
4) International Financial Reporting Standards – internationale Rechnungslegungsvorschriften
12   Der Prozess einer Emission

     Die im Prospekt enthaltenen Informationen müssen          möglich sein, etwa weil die Wertpapiere bereits
     zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wertpapier-        mit Verlust veräußert wurden, ist entsprechender
     prospektes und dem Beginn des öffentlichen Ange-          Schadensersatz zu leisten. Die Verantwortung für
     bots richtig und vollständig sein. Insbesondere sollten   den Prospekt hat in jedem Fall der Emittent zu über-
     bei der Due Diligence gewonnene Ergebnisse in den         nehmen. Übernehmen die Banken die Prospektver-
     Prospekt einfließen. Der Emittent sowie andere Pros-      antwortung oder geht der Erlass des Prospekts von
     pektverantwortliche oder Prospektveranlasser sind         ihnen aus, unterliegen sie ebenfalls der Prospekthaf-
     für den Inhalt des Prospekts verantwortlich und haf-      tung. Der Zeitraum, innerhalb dessen die Wertpapie-
     ten für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Doku-     re auf Grund eines fehlerhaften Wertpapierprospekts
     mentes. Er muss daher besondere Sorgfalt walten           erworben worden sein müssen, um eine Haftung zu
     lassen und sicherstellen, dass alle relevanten Perso-     begründen, beträgt sechs Monate ab dem Umlauf der
     nen an der Prospekterstellung mitwirken.                  Wertpapiere bzw. ab Beginn des öffentlichen Ange-
                                                               bots. Der Anspruch verjährt grundsätzlich drei Jahre
     Die Rechtsberater unterstützen den Emittenten und         nach Kenntnis. Gemäß § 23 WpPG ist die Haftung
     die Banken bei der Erstellung des Prospekts, ins-         u. a. dann ausgeschlossen, wenn der in Anspruch
     besondere der wertpapierspezifischen Teile und der        Genommene die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
     Anleihebedingungen. Im Fall der Mandatierung von          des Prospekts nicht kannte oder die Unkenntnis nicht
     zwei Rechtsberatern ist es üblich, dass der Rechts-       auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Dies wiederum
     berater des Emittenten die emittentenspezifischen         setzt (aus Sicht der begleitenden Bank) die Durch-
     Teile des Prospekts erstellt.                             führung einer marktüblichen Due Diligence voraus.

     Der Zeitrahmen für die Erstellung eines Prospekts         Eine Haftung kann auch dadurch entstehen, dass
     einschließlich des Billigungsverfahrens bei der           neben dem Prospekt veröffentlichte Vermarktungs-
     zuständigen Behörde beträgt mindestens zehn bis           dokumente (vgl. etwa die in Abschnitt 8 genannten
     zwölf Wochen.                                             Dokumente) inhaltlich vom Prospekt abweichen
                                                               oder wesentliche Informationen enthalten, die im
     6.2.3 Prospekthaftung                                     Prospekt nicht enthalten sind (§ 15 WpPG). Es ist
     In Deutschland wird grundsätzlich zwischen                daher von besonderer Bedeutung, dass alle an der
     spezialgesetzlicher und allgemeiner zivilrechtlicher      Prospekterstellung beteiligten Parteien auch sämt-
     Prospekthaftung unterschieden.                            liche Vermarktungsdokumente auf Konformität mit
                                                               den Angaben im Prospekt überprüfen.
     Die spezialgesetzliche Prospekthaftung ist in den
     §§ 21 ff. des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)           Die zivilrechtliche Prospekthaftung entstammt rich-
     normiert. Demnach darf der Prospekt nicht in we-          terlicher Rechtsfortbildung, um Lücken der spezial-
     sentlichen, den Emittenten oder die Wertpapiere           gesetzlichen Prospekthaftung zu schließen. Sie gilt
     betreffenden Aspekten unrichtig oder unvollständig        subsidiär zur spezialgesetzlichen Prospekthaftung.
     sein. Nach diesen Vorschriften haftet derjenige für       Für die zivilrechtliche Prospekthaftung ist u. a. der
     dadurch entstandene Schäden, der die Verantwor-           weite Prospektbegriff charakteristisch: Er kann auch
     tung für den Prospekt übernommen hat oder von             Marketing-Materialien und sonstige Meldungen um-
     dem der Erlass des Prospekts ausgeht. Der Anspruch        fassen, mit denen sich der Emittent im Zusammen-
     ist primär auf den Rückerwerb der in Rede stehenden       hang mit einer Emission an die Öffentlichkeit wendet.
     Wertpapiere gegen Rückerstattung des Emissions-           Zudem wird in diesem Zusammenhang bereits für
     preises gerichtet. Sollte der Rückerwerb nicht mehr       einfache Fahrlässigkeit gehaftet.
Der Prozess einer Emission   13

6.3 Besicherung und Covenants                          Häufig werden bei besicherten Anleihen Treuhand-
                                                       konstruktionen verwendet, um ihre Handhabung
6.3.1 Besicherung                                      zu vereinfachen. Dabei übernimmt ein Treuhänder
Damit sich Anleger nicht ausschließlich auf die Bo-    als neutraler Dritter zusammengefasst die Verwal-
nität des Emittenten verlassen müssen, besteht die     tung und Ausübung der Rechte der zahlreichen
Möglichkeit, eine Anleihe zu besichern. Anlegern       Anleihegläubiger.
stehen dann im Fall einer Insolvenz spezielle Aus-
oder Absonderungsrechte in Bezug auf bestimmte         In allen Fällen ist eine gründliche Beratung durch
Vermögensgegenstände (Sicherheiten) zu, die einer      Intermediäre und Rechtsberater notwendig, da sich
separaten Verwertung zugänglich sind. Grundsätz-       Sicherheiten als sehr komplex erweisen können.
lich ist zwischen Personal- und Realsicherheiten       Die Intermediäre sollten insbesondere die wirtschaft-
zu unterscheiden. Die Garantie eines Dritten als       liche Situation in jedem Einzelfall prüfen und ggf.
häufigste Personalsicherheit ermöglicht es Anlegern,   eine den Umständen angemessene Besicherung
ihre Ansprüche aus der garantierten Anleihe im         empfehlen, die sich positiv auf die Vermarktungs-
Krisenfall – abhängig vom Umfang der Garantie-         möglichkeiten einer Anleihe auswirken kann.
übernahme – aus dem Vermögen des Dritten zu
befriedigen. Es stehen dem Anleger daher zwei
Haftungsmassen – die des Emittenten und die des
Garanten – zur Verfügung.

Anders als bei Personalsicherheiten steht Anlegern
bei Realsicherheiten nicht ein zusätzlicher Schuld-
ner, sondern ein bestimmter Vermögensgegenstand
als weitere Haftungsmasse zur Verfügung. Dieser
kann im Krisenfall bevorzugt verwertet werden. Ins-
besondere Grundsicherheiten, z. B. in Bezug auf
Immobilien, finden sich immer wieder als Realsicher-
heiten für besicherte Unternehmensanleihen. Da-
neben können zugunsten der Anleger auch Pfand-
rechte, beispielsweise in Bezug auf bestimmte Konten
oder auch Unternehmensanteile, begründet werden.

Es sollte im Regelfall ausgeschlossen werden, dass
diese Sicherheiten während der Laufzeit der Anleihe
ausgetauscht oder durch eine Aufnahme weiterer
Verbindlichkeiten geschmälert werden können. Des
Weiteren sollte der Wert der gestellten Sicherheiten
durch unabhängige Gutachter belegt und z. B. ihr
Verkehrswert angegeben werden. Eine Freigabe der
Sicherheiten sollte erst nach vollständiger Rückzah-
lung aller Verpflichtungen aus der Anleihe oder nach
Zustimmung der Anleihegläubiger (ggf. aufgrund
einer Mehrheitsentscheidung) erfolgen.
14   Der Prozess einer Emission

     6.3.2 Covenants                                         und im selben Rang an den neuen Sicherheiten
     Neben einer Besicherung können Investoren auch          beteiligt. Die Negativerklärung sollte sich zumindest
     von Schutzwirkungen bestimmter vertraglicher Be-        auf sämtliche Kapitalmarktverbindlichkeiten des
     stimmungen in den Anleihebedingungen profitieren.       Emittenten und sämtlicher Tochtergesellschaften
     Durch die Aufnahme derartiger Bestimmungen kann         beziehen. Sie kann aber auch weiter gefasst werden.
     der Emittent die Attraktivität seiner Anleihe für In-   Häufig findet man aber auch im Vorhinein eng defi-
     vestoren erhöhen. Diese Schutzklauseln werden als       nierte Ausnahmen von der Negativverpflichtung.
     Covenants (Zusicherungen) bezeichnet. Covenants
     sind Verpflichtungen des Emittenten, wonach er für      Drittverzugsklausel (Cross Default)
     die Laufzeit der Anleihe verspricht, entweder einen     Bei einer Drittverzugsklausel steht den Anleihegläu-
     bestimmten Zustand aufrechtzuerhalten oder bestim-      bigern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu,
     mte Handlungen zu vollziehen oder zu unterlassen        wenn der Emittent Verpflichtungen aus einer ande-
     und dadurch seine Zahlungsfähigkeit zu erhalten.        ren Verbindlichkeit nicht erfüllt hat bzw. in Verzug
     Obwohl es für Covenants keinen einheitlichen Kata-      ist oder diese fällig gestellt wurden. Zu den „anderen
     log gibt und ihre Anwendung stark vom Einzelfall ab-    Verbindlichkeiten“ sollten sämtliche Finanzverbind-
     hängt, gibt es doch einige Klauseln, die sehr häufig    lichkeiten des Emittenten und aller seiner Tochter-
     verwendet werden:                                       gesellschaften gehören. Um ein Kündigungsrecht zu
                                                             begründen, sollte die Drittverzugsklausel in einem
     Rangklausel                                             sinnvollen Verhältnis zur Gesamtverschuldung der
     Die Rangklausel findet sich bei allen Unternehmens-     Unternehmen stehen und in den Anleihebedingun-
     anleihen und ist eine Vereinbarung über die Rangfol-    gen erläutert werden; ihre Ausgestaltung hängt vom
     ge der Befriedigung von Ansprüchen im Insolvenzfall     Einzelfall ab.
     des Emittenten. Die häufigste Bestimmung in der
     Rangklausel betrifft die Gleichstellung der Anleihe     Kontrollwechselklausel (Change of Control)
     mit allen anderen bestehenden und zukünftigen           Um zu vermeiden, dass Anleihegläubiger Nachteile
     Verbindlichkeiten des Emittenten (pari passu) sowie     erleiden, wenn es beim Emittenten zu einer wesent-
     die eigentliche Vereinbarung des Rangs. Gemäß           lichen Änderung der Eigentumsverhältnisse kommt,
     AGB des Entry Standards setzt die Einbeziehung von      wird in Anleihebedingungen häufig die sog. Kon-
     Anleihen in den Entry Standard für Unternehmens-        trollwechselklausel aufgenommen. Sie kommt bei
     anleihen voraus, dass es sich bei den einzubeziehe-     einem Kontrollwechselereignis zum Tragen, das
     nden Anleihen nicht um nachrangige Verbindlich-         durch wesentliche Änderungen in den Kapital- und
     keiten des Emittenten handelt. Ziel der Rangklausel     Eigentumsverhältnissen, ggf. gepaart mit einer He-
     ist es, dass der Emittent keine neuen (unbesicherten)   rabstufung des Ratings, ausgelöst wird. Auch hier
     Verpflichtungen eingeht, die im Insolvenzfall den       hängt die genaue Ausgestaltung vom Einzelfall und
     Verpflichtungen aus der Anleihe vorgehen.               von den Gegebenheiten des Emittenten ab. Der
                                                             Eintritt eines Kontrollwechselereignisses erlaubt es
     Negativverpflichtung (Negativerklärung,                 den Anleihegläubigern, die von ihnen gehaltenen
     negative pledge, limitation on liens)                   Unternehmensanleihen vorzeitig zu kündigen.
     Hierdurch verpflichtet sich der Emittent, bis zur
     Fälligkeit der Anleihe, Finanz- oder Kapitalmarkt-
     verbindlichkeiten, die zur Anleihe gleich- oder nach-
     rangig sind, nicht zu besichern, es sei denn, die
     Anleihegläubiger werden auf gleiche Art und Weise
Der Prozess einer Emission   15

Weitere Covenants                                              Die Wahl und genaue Ausgestaltung dieser Cove-
Neben den erwähnten sehr häufig vorkommenden                   nants hängt u. a. von Kriterien wie der Bonität, der
Covenants gibt es noch eine Vielzahl anderer Schutz-           Unternehmensstruktur, dem Geschäftsmodell, dem
klauseln. Ihre Verwendung hängt immer stark vom                Cashflow und dem Alter des Unternehmens, der
Einzelfall und von den Gegebenheiten des jeweiligen            Laufzeit der Anleihe, der allgemeinen Marktsituation,
Emittenten ab. Sie lassen sich im Wesentlichen in              der Aktionärsstruktur u. Ä. ab. Es ist Aufgabe der
drei Gruppen unterteilen:                                      Intermediäre, den Emittenten bei der Auswahl und
                                                               Ausgestaltung der richtigen Covenants im Hinblick
                                                               auf Vermarktbarkeit, Situation des Unternehmens
                                                               und Investorenerwartungen zu beraten. Es empfiehlt
                                                               sich, eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten
                                                               Covenants und anderer Schutzklauseln in den Pros-
                                                               pekt aufzunehmen.

   1. Covenants zur Wertsicherung der                          2. Covenants als Krisenindikatoren
     Gläubigeransprüche, z. B.                                   (Reporting Covenants)
    Beschränkung weiterer Verbindlichkeiten und sonstige       Eine typische Verpflichtung ist, Finanzberichte zur Ver-
    finanzielle Zusicherungen. Bei den finanziellen Zusiche-   fügung zu stellen. Daneben verpflichtet sich der Emit-
    rungen lassen sich fünf Hauptgruppen unterscheiden:        tent häufig, den Anleihegläubigern die Nichteinhaltung
    – Mindestanforderungen für das Verhältnis von Eigen-       von Covenants, den aktuellen Stand der Kennzahlen
      und Fremdkapital (debt to equity ratio), z. B. Begren-   (ratios) oder das Eintreten von außerordentlichen Kündi-
      zung der Aufnahme weiterer Verschuldung                  gungsgründen unverzüglich mitzuteilen.
    – Nettovermögen (minimum net worth)
    – Umlaufvermögen (current ratio)                           3. Covenants in Bezug auf Existenz, Betrieb und
    – Schuldendienst (debt service ratio)                        Eigentümerstruktur, z. B.
    – Ausschüttungspolitik (distribution restrictions),         Kontrollwechsel (s. o.)
      z. B. Ausschüttung in Abhängigkeit des Jahres-            Beschränkungen in Bezug auf Fusionen und
      überschusses                                              Übernahmen
    Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerung                 Zusicherung des Unternehmensbestands und -betriebs
    von Vermögenswerten
    Beschränkungen hinsichtlich der Bestellung
    von Sicherheiten
    Beschränkung von Rechtsgeschäften mit nahe-
    stehenden Personen
16   Der Prozess einer Emission

     6.4 Platzierung und Zuteilung                            Der Emittent hat darauf zu achten, dass die Min-
                                                              destzuteilung für einen Investor im wirtschaftlich
     Die Zuteilung von Anleihen erfolgt im Entry Standard     sinnvollen Bereich liegt. Um Privatanlegern eine
     für Unternehmensanleihen durch den Emittenten            ausreichende Zeichnungsmöglichkeit zu geben,
     in enger Abstimmung mit den begleitenden Inter-          sollte die Zeichnungsfrist für das öffentliche Ange-
     mediären und Beratern. Im Wertpapierprospekt wer-        bot mindestens drei Stunden betragen.
     den die allgemeinen Angebotskonditionen genannt,
     die grundsätzlich zwischen öffentlichem Angebot          Der Handel der Unternehmensanleihen wird erst
     (einschließlich einer möglichen bevorrechtigten Zu-      nach erfolgter Zuteilung und bei Einbeziehung der
     teilung an bestimmte Anlegergruppen) und Privat-         Unternehmensanleihen in den Handel im Freiverkehr
     platzierung an qualifizierte Investoren unterscheiden.   an der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen.
     Für mögliche Überzeichnungen sollten sich der Emit-
     tent und die begleitenden Intermediäre und Berater
     rechtzeitig über ein transparentes Zuteilungsverfah-
     ren für die Gruppe der Privatanleger verständigen.

     Das gewählte Zuteilungsverfahren sollte sich an den
     „Grundsätzen für die Zuteilung von Aktienemissionen
     an Privatanleger“ orientieren, die am 7. Juni 2000
     für von der Börsensachverständigenkommission des
     Bundesministeriums für Finanzen festgelegt wurde.

     Die Zuteilung und ggf. die bevorrechtigte Zuteilung
     (z. B. an Friends & Family, Mitarbeiter, Namensak-
     tionäre) sollten sich im Falle einer Überzeichnung
     an den Artikeln 12 und 13 der Grundsätze für eine
     Überzeichnung orientieren.

     Der Emittent hat nach Abschluss des öffentlichen
     Angebots das Ergebnis der Zuteilung einschließlich
     der bevorrechtigten Zuteilung sowie das gewählte
     Zuteilungsverfahren für Privatanleger zu veröffentli-
     chen. Die Veröffentlichung hat unmittelbar nach Ende
     der Zeichnungsfrist auf der Homepage des Emitten-
     ten zu erfolgen. Dies ist ebenfalls der Deutschen
     Börse AG mitzuteilen.
Rating und Research   17

7. Rating und Research

7.1 Rating                                                 In die Analyse und Auswertung, die dem Rating für
                                                           ein Unternehmen zugrunde liegen, fließen neben
Bei einem Rating handelt es sich um eine Ein-              quantitativen auch qualitative Faktoren ein. Zu den
schätzung der Bonität eines Emittenten (sog. Un-           quantitativen Faktoren gehören die wirtschaftlichen
ternehmensrating oder Corporate Rating) oder einer         Verhältnisse des zu prüfenden Unternehmens (u. a.
Anleihe (sog. Emissionsrating oder Anleiherating)          Liquiditäts-, Finanz- und Ertragslage, Bilanzentwick-
durch eine unabhängige dritte Partei (Ratingagen-          lung, Kapitalstruktur, Währungs- und Finanzrisiken).
tur). Ein solches Rating ist Voraussetzung für die         Die qualitativen Faktoren hingegen umfassen Merk-
Einbeziehung von Anleihen in den Entry Standard            male wie Managementqualität, Unternehmensstra-
der Frankfurter Wertpapierbörse, sofern der Emittent       tegie, Organisationsstrukturen sowie den Aufbau der
nicht bereits über eine Aktiennotierung an einem           einzelnen Einheiten (u. a. Controlling, Rechnungs-
EU-regulierten Markt verfügt.                              wesen, Risikomanagement). Zu den qualitativen Fak-
                                                           toren zählen sowohl Erfahrungs- und Umweltfaktoren
Neben den großen, bekannten internationalen Ra-            als auch exogene Faktoren vornehmlich aus den
tingagenturen haben sich in Deutschland nationale          Bereichen Branchenbesonderheiten, Standortbedin-
Ratingagenturen vor allem im Bereich der Unter-            gungen sowie Lieferanten- und Kundenbeziehungen.
nehmensanleihen für kleinere und mittelständische          Bei Mittelstandsunternehmen werden typischerweise
Unternehmen etabliert. Hierbei sei allgemein darauf        auch der Eigentümerhintergrund (Familienunterneh-
hingewiesen, dass sich Ratings unterschiedlicher           men), der Zugang zu sonstigen Finanzierungsquellen
Ratingagenturen nicht oder nur bedingt miteinander         sowie Standortaspekte in das Rating einbezogen.
vergleichen lassen. Insbesondere gilt dies für den
Vergleich zwischen international und national tätigen      Im Unterschied zum Unternehmensrating bezieht
Ratingagenturen, selbst wenn die gleiche Ratings-          sich das Anleiherating auf ein bestimmtes Finanz-
skala zur Anwendung kommt.                                 instrument des Unternehmens, z. B. eine Anleihe,
                                                           ein Schuldscheindarlehen oder auch einen Kredit.
Das Rating der Ratingagentur, das sich in einer Ra-        Beim Anleiherating beurteilt die Ratingagentur die
tingnote ausdrückt, soll in erster Linie die Bonität des   relative Ausfallwahrscheinlichkeit und die erwartete
zu bewertenden Emittenten bzw. der Anleihe und das         Wertentwicklung der Sicherheiten (Liquidationserlös/
damit zusammenhängende Risiko beurteilen. Es stellt        Recovery Rate) des einzelnen Finanzinstruments.
weder eine Kaufempfehlung für die Anleihe noch das
zentrale Vermarktungskriterium im Platzierungspro-         Der Ratingprozess für eine Anleihe baut stets auf
zess dar. Diese Funktion als zentrales Vermarktungs-       einem Unternehmensrating auf und berücksichtigt
dokument übernimmt der Wertpapierprospekt.                 darüber hinaus die spezifischen Ausgestaltungsmerk-
                                                           male des jeweiligen Finanzinstruments, etwa den
Das Rating kann sich entweder auf den Emittenten           Rang, die Einhaltung von Finanzkennzahlen sowie
oder auf die Anleihe beziehen. Ein Unternehmens-           die Besicherung durch eine Garantie, Vermögensge-
rating spiegelt wider, wie die Ratingagentur die gene-     genstände oder andere Sicherungsrechte. Diese spe-
relle Fähigkeit des Unternehmens einschätzt, seine         zifischen Ausgestaltungsmerkmale werden ebenfalls
ausstehenden Finanzverbindlichkeiten ohne Berück-          analysiert und in der Ratingnote berücksichtigt.
sichtigung der Rangfolge einzelner Verbindlichkei-
ten und ohne Vereinbarungen über die Besicherung
einzelner Schuldtitel oder Fremdkapitalklassen inner-
halb der vereinbarten Fristen zu bedienen.
18   Rating und Research

     Seitens der Investoren werden Anleiheratings bevor-      7.2 Research
     zugt, da sie eine Beurteilung des spezifischen Finanz-
     instruments sowie seiner Kreditqualität und relative     Die Erstellung und Verbreitung von Researchberich-
     Ausfallwahrscheinlichkeit transparent darstellen.        ten zum Emittenten („Emittentenresearch“) bzw. zu
                                                              einzelnen Bondemissionen („Emissionsresearch“)
     Die resultierende Ratingnote spielt sowohl für den       sind wichtige und zugleich gängige Instrumente der
     Emittenten als auch für den Finanzintermediär eine       transparenzorientierten Kapitalmarktkommunikation.
     wesentliche Rolle im Strukturierungsprozess der          Die gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung und
     Anleiheemission. Abschließend sollte darauf hin-         Verbreitung von Research finden sich in § 34b Wert-
     gewiesen werden, dass die Höhe der Ratingnote            papierhandelsgesetz und in der Finanzanalysever-
     nur bedingt die Höhe der Verzinsung (sog. Kupon)         ordnung. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die von
     beeinflusst. Für die Höhe des Kupons sind neben          der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und
     der Ratingnote noch weitere Aspekte entscheidend,        Asset Management (DVFA) herausgegebenen Deut-
     z. B. die Art und Ausgestaltung von Covenants in         schen Grundsätze für Finanzresearch zu beachten.
     den Anleihebedingungen sowie weitere Faktoren,
     die die Rückzahlbarkeit sowie Risiken für Anleihe-       Während der Wertpapierprospekt als zentrales In-
     gläubiger beeinflussen.                                  formationsdokument bei Anleiheemissionen nahezu
                                                              ausschließlich vergangenheitsorientierte Informatio-
     Das Rating muß gemäß den Allgemeinen Geschäfts-          nen enthält, werden in einem Researchbericht auch
     bedingen für den Freiverkehr der Deutsche Börse          Einschätzungen hinsichtlich der zukünftigen Ent-
     während der gesamten Laufzeit der Anleihe aktuell        wicklung des Emittenten aus der Sicht eines unab-
     und gültig sein. Die Entwicklung des Ratings sowie       hängigen Researchanalysten aufgezeigt und erläutert.
     Ratinganpassungen (upgrades und downgrades)
     (inkl. Zeitpunkt der Änderungen) sollten nachvoll-       In einem Researchbericht für eine Aktienemisson
     ziehbar sein und auf der Internetseite des Emittenten    (Equity Research) wird ein dynamischer und
     veröffentlicht werden. Die aktuellste Fassung des        wachstumsorientierter Ansatz eines Unternehmens
     Ratings inkl. der Ratingzusammenfassung ist un-          erläutert mit der Absicht, ein Kursziel auf der Basis
     verzüglich nach Erhalt an die Deutsche Börse AG          einer transparenten und nachvollziehbaren Bewer-
     zu übermitteln. Die Ratingagentur sollte die Anpas-      tung auszumachen. Bei einem Researchbericht für
     sung eines Ratings kurz begründen. Die Begründung        eine Anleiheemission (Bond Research) hingegen
     sollte auf der Internetseite des Emittenten veröffent-   liegt der Schwerpunkt der Analyse bei der Frage,
     licht werden.                                            ob der Emittent in Zukunft in der Lage sein wird,
                                                              ausreichende liquide Mittel zu generieren, um die
                                                              vereinbarten Zinszahlungen zu leisten und am Ende
                                                              der Laufzeit der Anleihe das Kapital zurückzuzahlen.
                                                              Daher steht die Analyse des operativen Cashflows
                                                              und der liquiden Mittel im Fokus der Analyse.
Rating und Research   19

Üblicherweise umfasst ein Bond-Researchbericht                                     Ein Researchbericht als Begleitung einer Wertpa-
Darstellungen und Analysen zu folgenden Themen-                                    pieremission nimmt damit neben dem hauptsäch-
bereichen:                                                                         lich vergangenheitsorientierten Wertpapierprospekt
                                                                                   und dem Ratingbericht einen hohen Stellenwert
  Beschreibung des Emittenten                                                      bei der Vermarktung der Wertpapiere bei Anlegern
  (Erläuterung und Beurteilung des Geschäftsmodells                                ein. Wenngleich Researchberichte im allgemeinen
  sowie der geschäftlichen und finanziellen Historie                               Interesse der Anleger und des Kapitalmarktes liegen,
  des Unternehmens)                                                                werden sie in erster Linie an institutionelle Investo-
  Markt- und Wettbewerbsanalyse                                                    ren zur Unterlegung ihrer Investitionsentscheidung
  Management (Qualifikation, Erfahrung)                                            verteilt. Insofern sind Researchberichte als ein
  Vermögens- und Ertragsstruktur, Liquiditätslage                                  wesentlicher Informations- und Vermarktungsbau-
  und -entwicklung                                                                 stein für eine erfolgreiche Erst- und Sekundärmarkt-
  Anleihebedingungen, Sicherheiten und zusätzliche                                 Platzierung einer Anleiheemission zu bewerten.
  Bedingungen (Covenants)                                                          Wünschenswert ist es, dass sowohl das die Emissi-
  SWOT 5)-Analyse/Bewertung von Kennzahlen                                         on begleitende Institut als auch weitere unabhängige
  Prognose von Finanzdaten (nach Emission der                                      Researchanalysten Researchberichte verfassen, da-
  Anleihe)                                                                         mit Anleger eine fundiertere Investitionsentscheidung
                                                                                   treffen können. Auch sollte nach der Platzierung
Im Rahmen der Erstellung des Researchberichtes                                     eine fortlaufende Erstellung von Research-Berichten
und der Ableitung seiner Einschätzung zur Bonität                                  durch das emissionsbegleitende Institut erfolgen.
der Emittentin sollten mindestens die folgenden
Kennzahlen und Kennzahlengruppen analysiert und
beurteilt werden:

  Kurzfristige Solvenzkennzahlen
  Kennzahlen zur Kapitalstruktur
  Kennzahlen zum Verschuldungsgrad
  Kennzahlen zur Kapitaldienstdeckung

Darüber hinaus sind die DVFA Standards für Bond-
kommunikation inkl. Entwurf der Bestandteile einer
Executive Summary, die Anleiheemittenten poten-
ziellen Investoren im Rahmen von Emissionen zur
Verfügung stellen sollten, als Leitlinie für eine in-
vestorenorientierte Kommunikation zu empfehlen.

5) Strengths, Weaknesses, Opportunities and Threats – Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken
20   Bondkommunikation

     8. Anleihekommunikation

     Die Kommunikation im Rahmen einer Anleiheplat-            Aufbau eines Newsflows durch die Veröffent-
     zierung kann in drei Phasen untergliedert werden:         lichung nicht anleiherelevanter Pressemeldungen
     Phase 1: Vorbereitung der Platzierung                     (z. B. operatives Geschäft, Produkte)
     Phase 2: Öffentliches Angebot einschließlich              Veröffentlichung einer Pressemeldung zur geplan-
     Zeichnungsfrist                                           ten Anleiheemission
     Phase 3: Kommunikation nach Einbeziehung der              Benennung eines Ansprechpartners im Bereich
     Anleihe in den Handel.                                    PR/IR mit Kontaktdaten
     In den drei Phasen gibt es jeweils verpflichtende und     Darüber hinaus empfiehlt sich in dieser Phase
     freiwillige Kommunikationsmaßnahmen, die Emit-            die Kontaktaufnahme zu Wirtschafts- und Finanz-
     tenten im Entry Standard für Unternhemensanleihen         journalisten, um durch eine redaktionelle Bericht-
     beachten müssen bzw. sollten. Der Emittent sollte         erstattung eine Sichtbarkeit am Kapitalmarkt zu
     vor der geplanten Emission prüfen, ob im Unterneh-        erreichen.
     men ausreichend Ressourcen und Know-how zur
     Verfügung stehen, um die Kommunikationsanforde-          Diese Phase sollte zudem dafür genutzt werden, wei-
     rungen des Kapitalmarktes zu erfüllen. Sollte dies       tere Dokumente für die Vermarktung zu erstellen, die
     nicht der Fall sein, empfiehlt sich die Unterstützung    nach erfolgter Wertpapierprospektbilligung zum Ein-
     durch eine externe IR-Agentur (siehe Deutsche Börse      satz kommen können. Hierzu zählen beispielsweise:
     Listing Partner).
                                                               Roadshow-Präsentation
     8.1 Vorbereitung der Platzierung                          Anleihe-Factsheet
                                                               Anleihe-Flyer
     Insbesondere für Emittenten, die am Kapitalmarkt          Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Privatanleger
     nicht oder kaum bekannt sind, empfiehlt sich, po-         Print- und Online-Anzeigen, sofern sich das
     tenziellen Investoren im Vorfeld der Platzierung erste    öffentliche Angebot auch an Privatanleger richtet
     Informationen zum Unternehmen zur Verfügung zu            Unternehmensfilm zur Erläuterung des
     stellen. Entsprechend der Ausführungen oben (siehe        Geschäftsmodells
     6.2.2.) ist darauf zu achten, dass vor Marketing-
     maßnahmen vor Veröffentlichung des Wertpapier-
     prosprospekts ggf. ein öffentliches Angebot auslösen
     können. Daher ist hier eine Abstimmung mit den
     Beratern dringend zu empfehlen. Informationen zum
     Unternehmen können über die Website des Emit-
     tenten erfolgen, indem beispielsweise folgende In-
     formationen veröffentlicht werden:

      Aussagekräftiges Unternehmensprofil (Historie,
      Beschreibung der Produkte & Dienstleistungen,
      Markt & Strategie, wesentliche Kennzahlen,
      Management)
      Veröffentlichung eines Geschäftsberichts bzw.
      des Jahresabschlusses samt Anhang für das
      vorausgegangene Geschäftsjahr
Bondkommunikation    21

8.2 Öffentliches Angebot und Zeichnungsfrist          Auf der Emittenten-Internetseite können zudem fol-
                                                      gende Informationen freiwillig bereitgestellt werden:
Nachdem der Wertpapierprospekt gebilligt wurde,       – Zusammenfassung der „Bond Story“/
beginnt Phase zwei in der Anleihekommunikation.         Investment Highlights
Unverzüglich nach seiner Billigung muss der Pros-     – Unternehmenspräsentation
pekt auf der Internetseite des Emittenten veröf-      – Anleihe-Factsheet
fentlicht werden. Es empfiehlt sich, einen eigenen    – Anleihe-Flyer
Bereich auf der Internetseite des Emittenten in der   – Unternehmensfilm
Rubrik „Anleihe“ oder „Investoren“ einzurichten, in   – Pressemeldungen
dem Informationen zur Anleihe gebündelt zu finden     – Häufig gestellte Fragen (FAQ)
sind. Zu den verpflichtenden Informationen, die auf   – Kontaktfeld/Verteilereintrag, um eine Datenbank
der Website veröffentlicht werden müssen, zählen        mit Investoren bzw. Interessenten zu erstellen
folgende Dokumente:                                     und die spätere direkte Informationsversorgung
                                                        sicherzustellen
 Wertpapierprospekt
 Unternehmenskurzportrait                             Da sich das öffentliche Angebot an Privatanleger
 Unternehmenskalender                                 richtet, sollte das Unternehmen einen kompetenten
 Unternehmenskennzahlen gemäß                         Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der Fragen
 Entry Standard-Anforderungen                         zur Emission von Seiten der Privatinvestoren beant-
 Rating-Summary                                       worten kann (E-Mail, Telefon-Hotline).
 Rating-Zertifikat
                                                      Daneben kann eine zielgerichtete Anzeigen-
Darüber hinaus empfiehlt es sich, während dieser      kampagne (Print und online) für die Vermarktung
Phase weitere kommunikative Maßnahmen durch-          hilfreich sein.
zuführen:
                                                      Vor Beginn und während der Zeichnungsfrist em-
 Nach der Prospektbilligung sollte das Unternehmen    pfiehlt es sich, einen aktiven Dialog mit der Wirt-
 eine Pressemitteilung mit folgenden inhaltlichen     schafts- und Finanzpresse zu führen, um über
 Punkten zur Transaktion veröffentlichen:             die Transaktion und das Geschäftsmodell des Emit-
 – Geplantes Emissionsvolumen                         tenten zu informieren. Eine unabhängige Bericht-
 – Zeichnungsfrist                                    erstattung in den Medien kann sich positiv auf die
 – Verzinsung und Laufzeit der Anleihe                Transaktion auswirken.
 – Covenants
 – Verwendung des Emissionserlöses                    Mit Beendigung der Zeichnungsfrist sollte das
 – Zeichnungsmöglichkeiten für Anleger                Unternehmen eine Pressemitteilung mit folgenden
                                                      inhaltlichen Punkten veröffentlichen:
                                                      – Platziertes Emissionsvolumen
                                                      – Voraussichtliche Handelsaufnahme der Anleihe
22   Bondkommunikation

     8.3 Nach Abschluss der Platzierung und                   Neben den beschriebenen Folgepflichten empfehlen
         erfolgter Handelsaufnahme                            sich weitere kommunikative Maßnahmen, um Anleger
                                                              fortlaufend zu informieren:
     Mit dem erfolgreichen Abschluss der Transaktion
     und der Einbeziehung der Anleihe in den Handel im         Bereitstellung eines dauerhaft verfügbaren
     Entry Standard für Unternehmensanleihen gelten für        IR-Ansprechpartners
     den Emittenten die nachstehenden Folgepflichten,          Veröffentlichung kapitalmarktrelevanter Presse-
     die innerhalb der vorgegebenen Fristen zu erfüllen        mitteilungen und aktiver Dialog mit dem Kapital-
     sind. Die zu aktualisierenden Informationen sind:         markt (Präsenz in Wirtschafts- und Finanzpresse)
                                                               zum Aufbau eines regelmäßigen Newsflows
      Rating                                                   Veröffentlichung der Jahresabschlüsse für die
      Unternehmenskurzportrait                                 zurückliegenden drei Geschäftsjahre
      Unternehmenskennzahlen                                   Veröffentlichung eines aussagekräftigen Geschäfts-
      Unternehmenskalender                                     berichts für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr
                                                               inkl. Informationen zur Anleihe (z. B. Kursverlauf,
     Bei Eintreten kursrelevanter Ereignisse besteht für       Stammdaten, Ratingveränderungen)
     Emittenten des Entry Standard für Unternehmensan-         Teilnahme des Vorstands/der Geschäftsführung
     leihen eine Pflicht zur unmittelbaren Veröffentlichung    an Investorenkonferenzen
     wesentlicher Informationen, die den Emittenten oder       Durchführung von Conference Calls und/oder
     die Anleihe betreffen. Diese müssen auf der Unter-        Webcasts bei der Veröffentlichung von Geschäfts-
     nehmenswebsite veröffentlicht und sollten über ei-        zahlen oder kursrelevanten Informationen
     nen geeigneten Nachrichtenkanal verbreitet werden.        Veröffentlichung einer Pressemeldung im Falle
     Innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des            einer Nachplatzierung inkl. Volumen und Emis-
     Berichtszeitraums muss der Jahresabschluss samt           sionserlösverwendung
     Lagebericht veröffentlicht werden. Für den Halbjah-       Anleger-Newsletter (mindestens einmal halb-
     resabschluss samt Zwischenlagebericht besteht eine        jährlich), um Investoren neben dem Jahresab-
     Veröffentlichungspflicht innerhalb von drei Monaten       schluss über den Fortgang des Unternehmens
     nach Ende des Berichtszeitraums.                          zu informieren

                                                              Investoren erwarten in der Regel eine unterjährige
                                                              Kommunikation. Eine transparente, zeitnahe und
                                                              proaktive Kommunikation mit dem Kapitalmarkt
                                                              stärkt das Vertrauen der Anleger in den Emittenten
                                                              und kann dazu beitragen, dass eine spätere Refinan-
                                                              zierung der Anleihe oder eine mögliche Aufstockung
                                                              erleichtert werden. Insbesondere bei negativen
                                                              Nachrichten (z. B. rückläufige Umsatz und Ergeb-
                                                              nisentwicklung, Covenantbruch etc.) empfiehlt es
                                                              sich, proaktiv mit den Investoren zu kommunizieren
                                                              und Hintergrundinformationen bereitzustellen.
Sie können auch lesen