Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag - Fraktion der Freien Demokraten im ...

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Deutscher Bundestag                                                                 Drucksache 19/28244
19. Wahlperiode                                                                                      06.04.2021

                                                                                                                  Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Christian Sauter,
Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/27647 –

Fortschritte nach dem Moorbrand im Emsland

         Vorbemerkung der Fragesteller
         Durch einen Raketentest im Auftrag der Bundeswehr wurde im September
         2018 ein Torfbrand im Moor nahe Meppen im niedersächsischen Emsland
         ausgelöst. Insgesamt über einen Monat schwelte der Brand auf dem Gelände
         der Wehrtechnischen Dienststelle (WTD) 91. Insgesamt war eine Fläche von
         mehr als 1 000 Hektar betroffen (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/
         infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/aktuelles/schwerpunkttheme
         n-iud/moorbrand-in-meppen).
         Im Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. Januar 2019
         (Ausschussdrucksache 19(12)351) betonte die Bundesregierung, dass zwi-
         schen Bundeswehr und den Umweltbehörden der verschiedenen Ebenen die
         konkreten Schritte zur Erfassung und Beseitigung der entstandenen Umwelt-
         schäden abgestimmt würden. Zudem sollte laut der Antwort der Bundesregie-
         rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
         19/14248 ein Wiedervernässungsprojekt in Angriff genommen werden.
         Die Folgen des Moorbrandes im Emsland vor rund zweieinhalb Jahren sind je-
         doch auch heute nicht vollständig behoben. So sind durch den Brand unter an-
         derem 170 Hektar ökologisch bedeutsame Lebensraumtypen im Schutzgebiet
         Tinner/Staverner Dose schwer geschädigt worden, die rund 20 Prozent des be-
         sonders schützenswerten Lebensraumtyps „lebendes Hochmoor“ vor Ort aus-
         machen. Als Gegenmaßnahme wurde unter anderem die bereits zuvor kommu-
         nizierte Vernässung der Tinner Dose vonseiten der Bundeswehr angekündigt
         (https://www.noz.de/lokales/meppen/artikel/2220165/moorbrand-im-emsland-
         untersuchung-zeigt-ausmass-der-schaeden).
         Laut aktuellen Medienberichten sind die Verantwortlichen „bei der Wiederver-
         nässung noch konzeptlos“. So fehle auch zweieinhalb Jahre nach dem Moor-
         brand ein Gesamtkonzept dafür, wie durch Feuer geschädigte Moorflächen
         wiedervernässt werden könnten (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachse
         n/osnabrueck_emsland/Moorbrand-Bundeswehr-bei-Wiedervernaessung-noc
         h-konzeptlos,moorbrand1158.html).

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 31. März 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/28244                                     –2–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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        Aus Sicht der Fragesteller besteht daher Klärungsbedarf, inwieweit die
        Bundesregierung der Beseitigung der Umweltschäden bisher nachgekommen
        ist und welche Strategie sie in der Zukunft verfolgt. Zudem ist unklar, inwie-
        fern sich der Moorbrand auf den Betrieb der WTD 91 bis heute ausgewirkt hat
        und welche Nachteile sich hieraus für die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
        ergeben. Die Bundesregierung ist nach Ansicht der Fragesteller darüber hinaus
        in der Pflicht, der Bundeswehr alle zugesagten Gerätschaften und Fahrzeuge
        zur Verbesserung der materiellen Ausstattung der WTD 91 zur Verfügung zu
        stellen.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kennt-
nis. Sie stimmt weder den darin noch in den Fragen enthaltenen Feststellungen
bzw. dargestellten Sachverhalten zu oder bestätigt sie.

        1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die
           durch den Moorbrand entstandenen Umweltschäden auszugleichen (bitte
           nach Maßnahmen aufschlüsseln)?

Zentrale Grundlage für die Wiederherstellung der Schutzgüter ist das auf zehn
Jahre Laufzeit angelegte Monitoring der Lebensraumtypen auf der Brandfläche
des Moorbrandes. Dieses Monitoring ist bisher innerhalb der Vegetationsperio-
den der Jahre 2019 und 2020 bearbeitet worden und wird ergänzt durch ein
floristisches Gutachten aus der Vegetationsperiode des Jahres 2019. Aus diesen
Ergebnissen werden die weiteren Maßnahmen laufend abgeleitet.

Wiedervernässungsmaßnahmen:
a) Einstau der Lathener Beeke zur Wiedervernässung eines Niedermoorkom-
   plexes nördlich angrenzend an die Tinner Dose sowie deren weitere Ertüch-
   tigung
b) Wiederherstellung der durch die Löscharbeiten nach dem Moorbrand be-
   einträchtigten Staueinrichtungen im Komplex der Tinner Dose zur Ver-
   besserung der Wasserhaltung

Landschaftspflegerische Maßnahmen:
Die landschaftspflegerische Bearbeitung von Gehölzsukzession auf einer Flä-
che von etwa 400 ha wurde im Jahr 2020 zu Erprobungszwecken begonnen.
Um diese Fläche ohne Gefährdung von Gesundheit und Leben landschafts-
pflegerisch bearbeiten zu können, geht dem zwingend eine Sondierung und
nach Feststellung eine Räumung von Munitionsresten voraus. Nach Ende der
Brut- und Setzzeit werden diese Arbeiten intensiviert.
Zu diesem Zweck wurden bzw. werden explosionsgeschützte und moorgängige
Spezialgeräte entwickelt und beschafft:
a) ein Bagger (16 t, explosionsgeschützt & moorgängig),
b) zwei Moorraupen ‚Klein‘ (etwa 1–2 m Arbeitsbreite, fernsteuerbar, explo-
   sionsgeschützt & moorgängig) zusammen mit Schlepper, Auflieger und
   Steuerkabinen – derzeit noch eine Maschine im Zulauf,
c) eine Moorraupe ‚Groß‘ (etwa 2,3 m Arbeitsbreite, fernsteuerbar, explo-
   sionsgeschützt & moorgängig) – derzeit noch im Zulauf.
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        2. Sind, nach Kenntnis der Bundesregierung, alle beim Moorbrand entstan-
           denen Umweltschäden reversibel (bitte begründen)?

Die erfassten Schäden an den Lebensraumtypen werden grundsätzlich als
reversibel angesehen. Hierbei befasst sich das Monitoring des Jahres 2019 im
Fokus mit den Lebensraumtypen „7110 Lebende Hochmoore“, „7120 Renatu-
rierungsfähige degradierte Hochmoore“ und „7150 Torfmoor-Schlenken“. Mit
dem Monitoringdurchgang 2020 ist die Stichprobenanzahl vergrößert und um
weitere Lebensraumtypen erweitert worden.

        3. Plant die Bundesregierung Ausgleichsmaßnahmen (oder entsprechende
           Ausgleichszahlungen) an anderer Stelle?
            Falls ja, in welcher Höhe?
            Falls nein, weshalb nicht?

Die Bundeswehr beabsichtigt, die geschädigten Schutzgüter des FFH (Fauna-
Flora-Habitatrichtlinie) – und Vogelschutzgebietes DE 3110-301 Tinner Dose,
Sprakeler Heide innerhalb des Schutzgebietes wiederherzustellen. Für Aus-
gleichsmaßnahmen an anderer Stelle bzw. Ausgleichszahlungen gibt es keine
Rechtsgrundlage.

        4. In welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, die noch bestehenden
           Umweltschäden, insbesondere im Lebensraumtyp „lebendes Hochmoor“
           und „teilentwässertes, aber wiedervernässungsfähiges Hochmoor“ im
           Raum der Tinner und Staverner Dose, zu beseitigen?

Die Beseitigung der Umweltschäden, insbesondere an den Lebensraumtypen,
kann sehr unterschiedliche Zeiträume in Anspruch nehmen. Unmittelbare Schä-
den, wie z. B. die Notschotterung von Wegen, konnten zeitnah behoben wer-
den. Schäden an komplexen Ökosystemen sind durch ökologische Prozesse
limitiert, bei moorassoziierten Lebensraumtypen z. B. durch das Wachstum des
Torfkörpers. Exakte Planungshorizonte können deshalb nicht belastbar benannt
werden.

        5. Verfolgt die Bundesregierung ein Gesamtkonzept bei der Beseitigung der
           Umweltschäden?
            Falls ja, welches?
            Falls nein, weshalb nicht?

Die Bundeswehr hat ein Konzept für die Beseitigung der Umweltschäden er-
stellt, das aus drei Teilkonzepten besteht. Im Rahmen des ersten Teilkonzepts
wurden die im Rahmen des Brandereignisses verursachten direkten Umwelt-
schäden abgearbeitet. So wurde der Abtrag der Notschotterung mit einer ein-
hergehenden FFH-Verträglichkeitsprüfung veranlasst. Diese ergab, dass keine
erheblichen Beeinträchtigungen entstanden sind. Im Rahmen des zweiten Teil-
konzepts zur Wiederherstellung des Ausgangszustands der Lebensraumtypen
wurde das o. a. zehnjährige Monitoring der Lebensraumtypen beauftragt und
entsprechende Maßnahmen, wie z. B. die Bekämpfung der Gehölzsukzession,
wurden eingeleitet. Das dritte Teilkonzept beschäftigt sich mit der Wiederver-
nässung. Hierzu wurde ein umfassendes Fachgutachten beauftragt, das die Wie-
dervernässungspotenziale der Tinner Dose aufzeigen soll. Die Vernässung wird
aber bereits fortlaufend und abschnittweise in Abstimmung mit den Landes-
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behörden betrieben. Diese Maßnahmen werden auch langfristig angestrebt, so
dass ein vollständiger Ausgleich der Umweltschäden erfolgen kann.

        6. Wurden die personellen Nachsteuerungen (vgl. Ausschussdrucksache
           19(12)351 sowie die Antworten zu den Fragen 17 und 17a auf Bundes-
           tagsdrucksache 19/14248) auf der WTD 91 umgesetzt?
            Wurden die 28 Dienstposten, die in die Bedarfsmeldung der mittelfristigen
            Personalplanung (MPP) 2020 eingebracht wurden, inzwischen besetzt?
            Falls nein, weshalb nicht?

Der als Sofortmaßnahme zum 1. Mai 2019 eingerichtete Dienstposten einer
ständigen Vertretung für die Dienststellenleitung wurde zum 1. Dezember 2020
besetzt.
Der aus dem Bericht zum Moorbrand abgeleitete Bedarf von weiteren 28
Dienstposten konnte inzwischen durch Optimierungsmaßnahmen innerhalb der
Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) zum Teil
kompensiert werden. Der verbleibende Bedarf von jetzt noch 13 zusätzlichen
Dienstposten wurde im Rahmen der Mittelfristigen Personalplanung (MPP)
2021 gebilligt. Zudem wurden in diesem Zusammenhang jeweils zwei Dienst-
posten zur Unterstützung von Schadstoffmessungen für das Wehrwissenschaft-
liche Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz und das Wehrwissenschaft-
liche Institut für Werk- und Betriebsstoffe genehmigt.
Die Einrichtung der zugewiesenen Dienstposten wird in Kürze erfolgen, im
Anschluss daran wird deren Besetzung eingeleitet.

        7. Ist der Beschaffungsprozess des an der WTD 91 zwingend erforderlichen
           Materials, der für das Jahr 2020 angekündigt war (vgl. Vorbemerkung der
           Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestags-
           drucksache 19/14248), inzwischen abgeschlossen?
            Falls ja, seit wann?
            Falls nein, weshalb nicht?
            Sind alle Gerätschaften und Fahrzeuge zur Verbesserung der materiellen
            Ausstattung der Wehrtechnischen Dienststelle, unter anderem die zwei
            Moorraupen zur Bergung von Blindgängern sowie die Bergepanzer (Aus-
            schussdrucksache 19(12)351, 10.1 und Antworten zu den Fragen 2 und 2a
            auf Bundestagsdrucksache. 19/14248) vor Ort und einsatzbereit?

Der Beschaffungsprozess konnte in wesentlichen Teilen bereits abgeschlossen
werden.
Insgesamt wurden bisher zwei Drohnen und zwei Moorraupen im September
2020, zwei geschützte Moorbagger im November 2020 bzw. Januar 2021 sowie
zwei Sattelzugmaschinen mit Tiefladeanhängern im März 2021 an die WTD 91
ausgeliefert. Zudem wurde in der Dienststelle in Meppen ein Lagezentrum zur
Verbesserung der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit bei zukünftigen
potenziellen Schadensereignissen eingerichtet.
Ausstehend sind noch die Lieferung von sechs Feldrandcontainern, die Be-
schaffung von zwei Löschraupen und die Umrüstung eines Bergepanzers 3.
Die Lieferung der Feldrandcontainer verzögert sich seit August 2020 pan-
demiebedingt. Substitute wurden angemietet und stehen der Dienststelle ein-
satzbereit zur Verfügung. Die Lieferung des ersten Feldrandcontainers wird im
zweiten Quartal 2021 erwartet.
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Es wurde ein Bergepanzer 3 (BPz 3) identifiziert, der für den Umbau zu einem
BPz 3 A1 (Variante mit IED- und Minenschutz) geeignet ist. Ein Angebot der
Industrie für den Umbau des BPz 3 soll, nach wiederholter Verschiebung des
Termins durch die Industrie, nun zum 31. Mai 2021 vorgelegt werden. Als
Substitut für den BPz 3 A1 stehen der WTD 91 weiterhin zwei Bergepanzer
Standard einsatzbereit zur Verfügung.
Für die beiden Löschraupen wurden auch im Rahmen der zweiten Aufforde-
rung zur Abgabe eines Angebots im Vergabeverfahren (offenes Verfahren mit
Teilnahmewettbewerb) keine Angebote abgegeben. Ein drittes Vergabever-
fahren wurde jetzt eröffnet. Mit der Lieferung der beiden Löschraupen ist nicht
vor Ende des Jahres 2021 zu rechnen.
Das ausgelieferte und vor Ort befindliche Material ist einsatzbereit. Auf die
Antwort auf die Frage 6 wird verwiesen.

        8. Hat die Bundesregierung alle geplanten Maßnahmen (vgl. Bericht des
           Bundesministeriums der Verteidigung vom 29. Januar 2019 (Ausschuss-
           drucksache 19(12)351), 10.2) des vorbeugenden und abwehrenden Brand-
           schutzes umgesetzt?
            Falls nein, weshalb nicht, und bis wann plant die Bundeswehr, diese um-
            zusetzen?

Vorbeugender Brandschutz
Prüfung und Anpassung des Wege- und Zufahrtsnetzes:
Die Instandsetzung des vorhandenen Wegenetzes ist abgeschlossen. Für das
neue Wegenetz ist die Durchführung der Baumaßnahme von August 2025 bis
August 2030 vorgesehen.
Aufgrund des sehr hohen naturschutzfachlichen Schutzgrades des Moorkörpers
und der angrenzenden Bereiche sind vor der Umsetzung der Baumaßnahme
umfangreiche ökologische Prüfungen sowohl nach nationalem als auch nach
europäischem Recht erforderlich.
Erfassung der potenziell kampfbelasteten Flächen und die Kartierung des
Geländes im Hinblick auf mögliche Munitionsbelastungsflächen und aufgrund
der durch den Brand hier eingetretenen Änderungen (Fortführung, Anpassung):
Die Kostenschätzung für die Kampfmittelräumung (KpfmR) des vorhandenen
Wegenetzes (42 km) liegt vor. Es ist beabsichtigt, mit der KpfmR im Juni 2021
zu beginnen.

Überprüfung/Anpassung Waldumbaumaßnahmen:
Die Festlegung der Brandschutzstreifen ist erfolgt. Die Prüfung durch den Ge-
schäftsbereich Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dauert
an. Erst nach Abschluss dieser fachlichen Prüfung kann das weitere Vorgehen
festgelegt werden.
Verifizierung/Anpassung des Konzepts der Löschwasserentnahmestellen und
Löschwasserbrunnen:
Die Arbeiten am Konzept sind abgeschlossen. Das Ergebnis ist in die Planun-
gen der Gesamtlöschwasserversorgung eingeflossen.
Drucksache 19/28244                                   –6–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Abwehrender Brandschutz
Überprüfung der Vorgaben der Brandschutzbedarfsplanung:
Die Überprüfung der Brandschutzbedarfsplanung der Bundeswehr-Feuerwehr
(BwF) Meppen ist abgeschlossen. Maßnahmen zur Anpassung der BwF Mep-
pen sind eingeleitet.

Funk und Kommunikationsausstattung:
Im Dezember 2020 erfolgte der Rollout der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben-Endgeräte für den Digitalfunk im Einsatzdienst der BwF.

Ausbildung von Führungspersonal:
Schulungen in Führung und Management von Schadenslagen im Brandschutz
der Bundeswehr wurden in Zusammenarbeit mit der Akademie für Krisen-
management, Notfallplanung und Zivilschutz durchgeführt. Weitere sind vorge-
sehen. Die Ausbildung für die Führung bei Großschadenslagen wird anteilig in
der Laufbahnausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
durchgeführt.

            a) Welche Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschut-
               zes wurden über die in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdruck-
               sache 19/14248 genannten Maßnahmen hinaus ergriffen?

Beim Moorbrand bei Meppen wurde eine Fähigkeitslücke der BwF bei der
Wasserförderung über lange Wegstrecken identifiziert. Auf der Grundlage der
Erfahrungen in Meppen wurden umfangreiche Beschaffungsmaßnahmen ein-
geleitet.
Die Bereitstellung der Ausstattung „Wasserförderung über lange Strecken“ er-
folgt durch die BwFuhrparkService GmbH. Mit der Lieferung der Fahrzeuge
und des Materials ist nach derzeitiger Planung im Jahr 2023 zu rechnen.

            b) Sind alle geplanten Löschanlagen und Löschbrunnen betriebsbereit?
                Falls nein, weshalb nicht?

Die Ertüchtigung der vorhandenen Löschwasserentnahmestellen ist abgeschlos-
sen. Die Bauausführung der zehn weiteren Tiefbohrbrunnen befindet sich in der
Endphase. Die Übergabe an den Nutzer ist für das zweite Quartal 2021 geplant.

        9. Haben sich die langfristigen Folgekosten des Moorbrandes im Vergleich
           zu der Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/14248 ver-
           ändert?
            Falls ja, wie hoch fallen diese aus?

Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 15 auf Bundestagsdruck-
sache 19/14248 angegebenen Gesamtkosten von rund 16,5 Mio. Euro beinhal-
teten rund 9,8 Mio. Euro, die für die Beschaffung des erforderlichen Materials
für die WTD 91 eingeplant waren. Diese 9,8 Mio. Euro werden bei der Be-
antwortung dieser Frage nicht weiter betrachtet, sie sind der Antwort auf die
Frage 7 zuzuordnen. Die gesamten langfristigen Folgekosten des Moorbrandes
lassen sich noch nicht vollständig nennen.
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Im Zuge der Erstattung von Aufwendungen im Rahmen der Amtshilfe wurden
die bis zum Stichtag 30. September 2020 eingegangenen Rechnungen mit einer
Gesamtsumme 7.796.746,12 Euro zum größten Teil beglichen. Lediglich eine
Rechnung in Höhe von 107.489,82 Euro kann wegen der Verzögerung der ein-
geleiteten Beschaffungsmaßnahmen bei dem Rechnungsempfänger weiterhin
noch nicht beglichen werden. Weitere Rechnungseingänge können derzeit nicht
ausgeschlossen werden, da die Beschaffungen der Rechnungssteller noch nicht
abgeschlossen sind.

         10. In welcher der fünf Phasen für die Wiederaufnahme des Schieß- und
             Sprengbetriebs befindet sich die Bundeswehr derzeit (vgl. Ausschuss-
             drucksache 19(12)351, 10.9)?
              Wann plant die Bundeswehr die vollständige und uneingeschränkte
              Wiederaufnahme des Schieß- und Sprengbetriebs?

Am 27. April 2020 wurde der Schieß- und Erprobungsbetrieb in der Phase 4.2
aufgenommen. Diese Phase umfasst das Schießen auf dem gesamten Schieß-
platz, mit Ausnahme des Moorkörpers.
Die Phase 5 umfasst die vollständige und uneingeschränkte Wiederaufnahme
des Schieß- und Erprobungsbetriebs an der WTD 91. Diese Phase kann erst
aktiviert werden, wenn der WTD 91 die beiden noch ausstehenden Lösch-
raupen vor Ort zur Verfügung stehen. Damit kann der Betrieb in der Phase 5
frühestens im Jahr 2022 wiederaufgenommen werden.

         11. Welche Bereiche der WTD 91 werden derzeit regulär oder eingeschränkt
             für die Erprobung von Waffen und Munition genutzt?

Derzeit werden alle Bereiche der Dienststelle, mit Ausnahme des Moorkörpers,
genutzt.

            a) Für welche Bereiche plant die Bundeswehr eine Nutzung in der Zu-
               kunft?

Nach Freigabe der Phase 5 soll auch der Moorkörper wieder in den Schieß- und
Erprobungsbetrieb der WTD 91 mit einbezogen werden.

            b) Plant die Bundeswehr, bestimmte Bereiche auf dem Gelände der WTD
               91 künftig nicht mehr für die Erprobung von Waffen und Munition zu
               nutzen?
                Falls ja, welche?

Nein, eine solche Planung gibt es nicht.

         12. Die Einsatzbereitschaft welcher Waffensysteme ist von der noch nicht
             vollständigen und uneingeschränkten Wiederaufnahme des Schieß- und
             Sprengbetriebs betroffen, und wie äußert sich dies (bitte einzelne Waf-
             fensysteme auflisten)?
              a) Inwiefern wirkt sich die geminderte Einsatzbereitschaft der Waffen-
                 systeme auf die Auslandseinsätze innerhalb des internationalen
                 Krisenmanagements der Bundeswehr aus, und ergreift die Bundes-
                 regierung Maßnahmen, um dem entgegenzutreten?
Drucksache 19/28244                                                       –8–                       Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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              b) Inwiefern wirkt sich die geminderte Einsatzbereitschaft der Waffen-
                 systeme auf die Fähigkeiten der Bundeswehr in der Landes- und
                 Bündnisverteidigung aus, und ergreift die Bundesregierung Maß-
                 nahmen, um dem entgegenzutreten?

Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Die Einsatzbereitschaft von Waffensystemen der Bundeswehr war nach Be-
wertung der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Erprobungsmaß-
nahmen, die wegen der Einschränkungen nach dem Moorbrand nicht auf dem
Gelände der WTD 91 durchgeführt werden konnten, wurden auf anderen
Schießplätzen innerhalb Deutschlands durchgeführt. Solche Maßnahmen sind
grundsätzlich möglich, jedoch mit einem deutlich erhöhten organisatorischen
und finanziellen Aufwand verbunden (u. a. fallen Kosten für den Transport von
Waffen und Gerät an).

              c) Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich im Beschaffungsprozess
                 von welchen Waffensystemen seit dem Moorbrand ergeben?

Das Projekt Leichtes Wirkmittel des indirekten Feuers, hierbei handelt es sich
um einen Mörser im Kaliber 60 mm, verzeichnet eine Verzögerung von rund
einem Jahr. Grund hierfür ist die verspätet durchgeführte Vergleichserprobung
zur Auswahl eines Waffensystems durch den im Nachgang zum Moorbrand
aufgetretenen Erprobungsstau an der WTD 91.
Das Projekt Nebelmittelwurfanlage 76 mm hat eine zeitliche Verzögerung von
rund sechs Monaten zu verzeichnen. Hierdurch wird sich die Lieferung der
Bediengeräte ebenfalls um insgesamt rund ein Jahr verzögern.

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                                                                    ISSN 0722-8333
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