Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
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Grundlagen Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule Departement Bildung und Kultur
Herausgeber Departement Bildung und Kultur Gerichtshausstrasse 25, 8750 Glarus www.gl.ch Glarnerland macht beweglich. Kantonale Projektgruppe Projektleitung : Andrea Glarner, Hauptabteilung Volksschule und Sport, und Philipp Egli, schulentwicklung.ch GmbH, Winterthur Abteilung Volksschule : Claudia Eberle Schulkommissionen : Dino Micheroli, Ruth Schöpf, Irena Zweifel Schiesser Hauptschulleitungen : Martin Bilger, Marie-Hélène Stäger, Martin Staub Schulleitungen : Bruno Hauser, Marco Hodel / Thomas Hämmerli, Andreas Karrer Lehrerinnen- und Lehrerverein : Samuel Zingg, Lorenzo Conte, Lili Starkermann-Jenny Fotos Abteilung Volksschule Layout Typowerkstatt GmbH, Glarus Grundlage Das vorliegende Dokument beruht auf folgenden Arbeiten und Quellen: • Rahmenkonzept « Gute Schulen – Qualitätsmanagement an der Volksschule im Kanton Glarus » • Orientierungshilfe « Berufsauftrag und Arbeitszeitmodell für die Lehrpersonen der Volksschule, Kanton Glarus » • Grundlagen « Mitarbeitergespräche MAG » des Kantons Zug1 • Mitarbeiterbeurteilung der Lehrpersonen an kantonalen Schulen, Kanton Glarus 1 Direktion für Bildung und Kultur, Amt für gemeindliche Schulen, Zug : Grundlagen Mitarbeitergespräche MAG, 2009
Inhalt 1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2 Mitarbeitergespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Definition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Zielsetzungen und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Voraussetzungen und Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3 Durchführung der Mitarbeitergespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Beteiligte Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Formen und Rhythmus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Zeitlicher Aufwand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Bereiche der Beurteilung und Zielvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Das Personaldossier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 4 Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Selbst- und Fremdeinschätzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5 Formelle Mitarbeiterbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Anhang 28 Verordnung über die Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen ( Regierungsrat ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Qualitätskriterien zur Vorbereitung der Mitarbeitergespräche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 MAG Mitarbeitergesprächsbogen mit Zielvereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Unterrichtsbeobachtungsbogen und Auswertungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Ablauf der Förderung und Beurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Einleitung Ausgangslage Der Regierungsrat erlässt gemäss Bildungsgesetz eine Die Qualität in der Schule basiert insbesondere auf dem Verordnung zur Beurteilung und Förderung von Lehrper- professionellen Handeln der Lehrpersonen. Die fachliche, sonen, welche einige Rahmenbedingungen festlegt. Weiter 1 didaktische und pädagogische Tätigkeit lässt sich nicht ist im Bildungsgesetz festgehalten, dass die Lehrpersonen standardisieren. Das adäquate Handeln der Lehrerinnen ihre Tätigkeit regelmässig selber evaluieren. Die vorliegen- und Lehrer ist deshalb ein Schlüsselelement der Schul- den « Grundlagen Beurteilung und Förderung der Lehrper- qualität. Die Schulleitung übernimmt gemäss Bildungsge- sonen der Volksschule » enthalten die regierungsrätliche setz neue Verantwortungen in der Personalführung und Verordnung, erläutern den Mitarbeiterführungsprozess an ist gemäss Volksschulvollzugsverordnung im Rahmen der Schulen, zeigen dessen Zielsetzungen auf und schlagen pädagogischen Führung für das Qualitätsmanagement einheitliche Gesprächsbögen vor. ihrer Schule verantwortlich. Qualität entsteht im Rahmen eines funktionierenden, wirkungsvollen Prozesses. Als In- Neben den Rahmenbedingungen in der regierungsrät- strument der Qualitätssicherung verstärken die Gespräche lichen Verordnung treffen die Gemeinden noch weitere den regelmässigen Kontakt zwischen der Schulleitung und Regelungen. Der Kanton macht z. B. keine Vorgaben zur der Lehrperson. Damit sollen die Zusammenarbeit und das Lohnwirksamkeit für die Lehrpersonen der Gemeinden. Die gegenseitige Verständnis gefördert werden. Als Basis gel- Auswirkungen der Beurteilung der Lehrpersonen, insbe- ten die vier Arbeitsfelder gemäss dem Berufsauftrag der sondere der Umfang und die Methode der Lohnwirksamkeit Lehrpersonen. Der gesprächsorientierte Beurteilungs- und richten sich nach dem in den Gemeinden geltenden Perso- Förderungsprozess beinhaltet ein Mitarbeitergespräch mit nalrecht. Im Weiteren entscheidet die Gemeinde darüber, Zielvereinbarung sowie einen Unterrichtsbesuch mit Unter- in welchem Rhythmus die Beurteilung stattfindet und ob richtsgespräch. z. B. bei L ehrpersonen mit Kleinpensen dieser Rhythmus ausgedehnt wird. Mit den Mitarbeitergesprächen führen die Schulleitungen Wie die im Bildungsgesetz verankerte Förderung und Be- und die Lehrpersonen regelmässig und systematisch ein urteilung mit dem Mitarbeiterbeurteilungsprozess in den institutionalisiertes, konstruktives und zukunftsgerichtetes Gemeinden verbunden werden kann, wird in den Grundla- Gespräch. Darin werden die Zusammenarbeit, die Ziele und gen beispielhaft dargelegt. Aufgaben sowie die Qualität und Quantität der Arbeits- leistung des Einzelnen besprochen sowie die individuelle Situation gemeinsam beurteilt. Das Mitarbeitergespräch ergänzt die regelmässige Kommunikation im Arbeitsalltag und den spontanen Gedankenaustausch. Ziel der Mitarbei- tergespräche ist die Erhaltung und Förderung der Profes- sionalität der Lehrerinnen und Lehrer. Sie sind die wich- tigsten Qualitätsträger. Die damit verbundene Beurteilung steht im Dienste von guten Schulen und gutem Unterricht. Um die Qualität der Glarner Schulen weiterzuentwickeln, ist auf der Ebene der Einzelperson sowie auf der Ebene der Schule als organisatorischer und pädagogischer Einheit, welche sich gegenseitig beeinflussen, anzusetzen. Deshalb sind das Rahmenkonzept « Gute Schulen – Qualitätsma- nagement an der Volksschule im Kanton Glarus », die Orien- tierungshilfe « Berufsauftrag und Arbeitszeitmodell für die Lehrpersonen der Volksschule » und die vorliegenden Grund- lagen eng miteinander verknüpft und ergänzend angelegt. 6
Mitarbeitergespräche Definition terstützen die Entwicklung der Persönlichkeit und Profes- Wenn im Folgenden verkürzt gesagt von MAG die Rede ist, sionalität der Lehrperson. geht es um die fördernden Mitarbeitergespräche mit Ziel- 2 vereinbarungen, die als wichtiges Mittel der Personalfüh- Kommunikation rung und der Personalentwicklung eingesetzt werden. Füh- Mit den MAG führen die Schulleitungen regelmässig ins- rung geschieht zu einem grossen Teil über Information und titutionalisierte, konstruktive und zukunftsgerichtete Ge- Kommunikation. Gespräche zu führen ist dementsprechend spräche. Sie erlauben ihnen, mit allen Lehrpersonen ins ein wichtiges Medium. Gespräche können je nach Situation Gespräch zu kommen, deren Anliegen kennenzulernen und und Absicht gezielt eingesetzt werden. auch kritische Einschätzungen ( nicht erst im Krisenfall ) zu entdecken. Da die Qualität einer Schule hauptsächlich auf der Arbeit der an der Schule tätigen Personen basiert, kommt dem Leistung individuellen MAG eine zentrale Bedeutung zu. Im MAG Das MAG erfasst die berufliche Kompetenz der einzelnen werden Kompetenzen und Leistungen der Lehrpersonen Lehrperson bezogen auf die Arbeitsfelder des Berufsauf- in Bezug auf alle Arbeitsfelder ( vgl. auch Orientierungshilfe trags. Es macht diese beurteilbar und allenfalls auch verän- Berufsauftrag ) gewürdigt und bewertet. derbar. Die Mitwirkung bei Schul- resp. Qualitätsentwick- lungsprojekten, die Mitarbeit in Unterrichtsteams und das Beim Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarungen handelt Engagement für die Schule als Ganzes sowie der Unterricht es sich um einen wiederkehrenden Prozess, der in einem werden thematisiert. festgelegten Rhythmus stattfindet. Förderung und Motivation Zielsetzungen und Grundsätze Die MAG dienen der persönlichen und beruflichen Bera- Das MAG ist ein Führungs-, Koordinations-, Kommunika tung und Entwicklung der Lehrperson sowie der Anerken- tions- und Personalentwicklungsinstrument und in diesem nung und Bestätigung gezeigter Leistungen. Gegenseitige Sinne ein wichtiger Bestandteil sowohl für die berufliche Erwartungen werden formuliert. Perspektiven, Entwick- Weiterentwicklung der einzelnen Lehrperson als auch für lungsbedürfnisse und -bedarf sowie Anregungen für Lern- die Zielerreichung der Schule als Organisation und für die prozesse werden besprochen. konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Lehrperson. Das Ziel ist eine Standortbestimmung und eine Vertrauen Entwicklungsorientierung für die Lehrperson einerseits und Eine gute Schule zeichnet sich durch ein Klima des Ver- für die Schulleitung andererseits. Die daraus abgeleiteten trauens nach innen und aussen aus sowie durch teamfä- Massnahmen dienen der Weiterentwicklung der vorhande- hige und fachkompetente Lehrpersonen mit Qualitätsver- nen Stärken, der individuellen Praxisoptimierung, der Wei- antwortung. Die MAG tragen zur Vertrauenskultur an der terbildung und der Klärung der weiteren Zusammenarbeit. Schule bei und erhöhen damit die Identifikation mit der Schule sowie die Sicherheit unter den Lehrpersonen. Die Mitarbeiterführung wird durch Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarungen, Unterrichtsbesuche, individuelle Beurteilung der Zielerreichung Weiterbildungsplanung und Beratung wahrgenommen. Am MAG wird beurteilt, ob die vereinbarten Ziele erreicht Zeitgemässe und förderorientierte Mitarbeitergespräche wurden und ob weitere Massnahmen zur Verbesserung der setzen professionelle Schulleiterinnen und Schulleiter mit Situation notwendig sind. ausgeprägter Personalführungskompetenz voraus. Beziehungspflege Selbstverantwortung Neben dem MAG gibt es auch weiterhin anlassbezogene Die MAG fördern und stärken die Eigenverantwortung und Gespräche, die bei Bedarf geführt werden, wie Beratungs-, Selbststeuerung der Lehrperson. Sie respektieren und un- Problemlöse- oder Feedbackgespräche. Allgemein gilt, dass 10
Gespräche jeder Art zu jeder Zeit verlangt werden dürfen, Lohnwirksamkeit sei es von der Schulleitung oder der Lehrperson. Auch infor- Der Kanton macht keine Vorgaben zur Lohnwirksamkeit für melle Gespräche ( « Tür und Angel »-Gespräche ) sind wichtig. die Lehrpersonen der Gemeinden. Die kantonalen Lehr- 2 personen werden gemäss Lohnverordnung lohnwirksam Voraussetzungen und Rahmenbedingungen beurteilt. In welcher Form das MAG der Lehrpersonen der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für erfolgrei- Gemeinden Auswirkungen auf ihre Besoldung hat, ent- che Mitarbeitergespräche sind die Förder- und Entwick- scheidet die Gemeinde. lungsorientierung. Es wird als Recht und gleichzeitig als Pflicht angesehen, sich periodisch über die individuelle Grundlagen Situation und das Mass der Zielerreichung auszusprechen. Die Förderung und Beurteilung der Lehrpersonen stützt sich auf folgende Artikel im Gesetz über Schule und Bil- Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der MAG ist, dung ( Bildungsgesetz ): dass beide Gesprächspartner, sowohl die Schulleiterin /der • Art. 2 Bildungsziele Schulleiter als auch die Lehrperson, sich an Grundsätzen • Art. 3 Zusammenarbeit einer fairen und konstruktiven Beurteilung orientieren. Er- • Art. 41 Rechte der Lernenden folgreiche und wirkungsvolle Mitarbeitergespräche zeich- • Art. 56 Rechte der Erziehungsberechtigten nen sich durch Folgendes aus: • Art. 59 Rechte der Lehrpersonen • Art. 60 Pflichten der Lehrpersonen Transparenz • Art. 61 Berufsauftrag Die Zielsetzungen und die Qualitätskriterien sind bekannt • Art. 72 Weiterbildung und nachvollziehbar. • Art. 73 Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen ¹ Die Lehrpersonen werden in ihrer Tätigkeit beurteilt. Vertraulichkeit Sie wirken bei dieser Beurteilung mit. Die Daten sind vertraulich. Die Vorgaben der gemeinde ² Sie beurteilen zudem regelmässig ihre Tätigkeit internen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. selber. ³ Der Regierungsrat erlässt zur Beurteilung und Regelmässigkeit Förderung der Lehrpersonen eine Verordnung. Er regelt Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, das MAG ( mit Zielver- insbesondere die Beurteilungsinstanzen und deren einbarungen und Beurteilung der Zielerreichung ) im Jah- Kompetenzen, die Beurteilungskriterien sowie den zeit resturnus und den Unterrichtsbesuch mindestens im Zwei- lichen Ablauf. jahresturnus durchzuführen. Des Weiteren beruht das vorliegende Dokument auf fol- Verbindlichkeit genden Arbeiten und Quellen: Im MAG werden Stärken und Schwächen besprochen. • Rahmenkonzept « Gute Schulen – Qualitätsmanagement Bedeutsame Leistungen, Erfolge, Stärken bedürfen der an der Volksschule im Kanton Glarus » Anerkennung, der Wertschätzung und des Dankes. Bei • Orientierungshilfe « Berufsauftrag und Arbeitszeitmodell festgestelltem Handlungsbedarf folgen taugliche und ver- für die Lehrpersonen der Volksschule, Kanton Glarus » bindliche Massnahmen. • Grundlagen « Mitarbeitergespräche MAG » des Kantons Zug2 Zeit • Mitarbeiterbeurteilung der Lehrpersonen an kantonalen Die MAG bedürfen realistischer Zeitgefässe und Terminie- Schulen, Kanton Glarus rungen. Erfahrungen zeigen, dass pro Person mindestens eine Stunde für das MAG einberechnet werden muss. Das MAG ist den Mitarbeitenden mind. zwei Wochen im Voraus 2 Direktion für Bildung und Kultur, Amt für gemeindliche Schulen, Zug : anzukünden. Grundlagen Mitarbeitergespräche MAG, 2009 11
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Durchführung der Mitarbeitergespräche 3 13
Durchführung der Mitarbeitergespräche Beteiligte Personen B Das Unterrichtsgespräch Es werden mit allen Lehrpersonen ( Kindergarten, Primar, Im Unterrichtsgespräch teilt die Schulleitung der Lehrper- Sek I sowie Fachlehrpersonen, schulischen Heilpädago- son ihre Beobachtungen und Einschätzungen aus dem 3 ginnen und Heilpädagogen ) Mitarbeitergespräche geführt. Unterrichtsbesuch mit. Das Gespräch findet möglichst bald Verantwortlich für die Durchführung ist die zuständige nach dem Unterrichtsbesuch statt, spätestens innert einer Schulleiterin / der zuständige Schulleiter. Woche. Es ermöglicht, die Lehrperson in ihrem Kernge- schäft besser kennenzulernen, deren Arbeit zu würdigen Auch Lehrpersonen mit Teilpensen3 werden beurteilt. Bei und einzuschätzen. Der Unterrichtsbesuch und das nach- Pensen unter 30 Stellenprozenten ( Kleinpensen ) kann der folgende Gespräch finden angekündigt und vereinbart Turnus sowohl für das MAG als auch für den Unterrichtsbe- statt. Der Schulleitung werden beim Unterrichtsbesuch die such ausgedehnt werden. verlangten Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung gestellt, z. B. die Jahresplanung. Formen und Rhythmus Regelmässige Gespräche sind im Rahmen einer förderori- Für beide Gesprächsformen gelangen standardisierte Be- entierten Personalführung sehr wichtig. Klarheit bezüglich obachtungsinstrumente ( vgl. Anhang ) zum Einsatz. Form, Rhythmus und konkretem Ablauf schaffen Sicherheit Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, wenn die Mitarbeiter- und gegenseitiges Vertrauen. Dies sind zentrale Vorausset- gespräche jährlich und die Unterrichtsbesuche mindestens zungen, damit Personalentwicklung förderorientiert gestal- alle zwei Jahre durchgeführt werden können. Dies ist je- tet werden kann und unterstützend empfunden wird. Stan- doch nur möglich, wenn dafür ausreichende Ressourcen für dardisierte Formulare, frühzeitige Terminierung innerhalb die Schulleitungen zur Verfügung stehen ( vgl. Rahmenkon- eines bekannten Rhythmus, seriöse Vorbereitung durch die zept « Gute Schulen », Element 7 ). Beteiligten und ausreichende Zeitgefässe sind dabei wich- tige Gelingensbedingungen. Zeitlicher Aufwand Eine seriöse und Gewinn bringende Mitarbeiterförderung Im schulischen Kontext stehen folgende zwei Gesprächs- und -beurteilung ist mit einem nicht unerheblichen zeitli- formen der Mitarbeiterförderung und Mitarbeiterbeurtei- chen Aufwand verbunden. Der durchschnittliche Aufwand lung im Vordergrund. beträgt für die Schulleiterin, den Schulleiter rund zehn Stunden pro Lehrperson ( vgl. Anhang 5 ). Der Zeitaufwand A Das Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung für einen MAG-Zyklus sollte auch für die Lehrpersonen in Im MAG würdigt und beurteilt die Schulleitung die Arbeits- einem vernünftigen Rahmen stehen ( rund acht Stunden ). leistungen und Kernkompetenzen der Lehrperson in den Darin enthalten sind die Vorbereitung und Durchführung vier Arbeitsfeldern Unterricht und Klasse, Lernende und des MAG und die Dokumentation der geleisteten Arbeiten. Schulpartner, Engagement in der Schule und individuelle Nicht eingerechnet ist die Zeit, welche individuell zur Um- berufliche Entwicklung als Lehrperson.4 Das professionelle setzung der vereinbarten Ziele eingesetzt wird. Ebenfalls Interesse der Lehrperson an ihrer eigenen beruflichen Ent- unberücksichtigt ist das zeitliche Engagement, welches wicklung ( Selbstbild ) und die förderorientierte Aussensicht erbracht wird, wenn die Mitarbeiterförderung und -beurtei- der Schulleitungsperson ( Fremdbild ) bilden die Grundlage lung in den Teams der Lehrpersonen eingeführt wird. des Mitarbeitergesprächs mit Zielvereinbarung. Bei der Zielvereinbarung und der Selbstbeurteilung im Zu- sammenhang mit den MAG ist darauf zu achten, dass der Dokumentationsaufwand nicht unverhältnismässig wird. Der konkrete Rhythmus und die Kombination der beiden Formen fördernder und beurteilender Mitarbeitergesprä- 3 Ausnahme bilden die Stellvertretungen 4 Siehe auch Orientierungshilfe Berufsauftrag und Arbeitszeitmodell che werden von den Gemeinden geregelt. Dabei kann und für die Lehrpersonen der Volksschule soll nach Lehrpersonen-Gruppen differenziert werden. 14
Bereiche der Beurteilung und Zielvereinbarung Im MAG werden entsprechend dem Berufsauftrag vier Arbeitsfelder unterschieden. 3 • unterrichten und erziehen • planen, vorbereiten, organisieren • beraten und begleiten und auswerten des Unterrichts der Lernenden • entwickeln und evaluieren • zusammenarbeiten des Unterrichts mit Erziehungsberechtigten Unterricht Lernende und und Fachpersonen • zusammenarbeiten und Klasse Schulpartner im Unterrichtsteam vereinbarun iel Z g MAG Zi g ele un rreich Berufliche Entwicklung Engagement • evaluieren und der Lehrperson für die Schule • gestalten und organisieren weiterentwickeln der der eigenen Schule eigenen Tätigkeit • entwickeln und evaluieren • sich individuell weiterbilden der eigenen Schule In den vier Arbeitsfeldern werden die Leistungen beurteilt Nachfolgend werden jene Elemente des Rahmenkonzepts und auch Zielvereinbarungen getroffen. Ziele im Bereich «Gute Schulen – Qualitätsmanagement an der Volksschule «Unterricht und Klasse» sind verpflichtend zu setzen: Dabei im Kanton Glarus» aufgeführt, welche den vier Bereichen sollen Zielvereinbarungen zu persönlich bedeutsamen As- des MAG zugeordnet werden können ( was aber nicht pekten der Unterrichtsqualität sowie Ziele im Hinblick auf heisst, dass alle Elemente angesprochen werden müssen ). die Förderung des eigenverantwortlichen Lernens gewählt werden. 15
Unterricht und Klasse Lernende und Schulpartner Eigenverantwortliches Lernen ( Element 1 ) Kooperation mit Schulpartnern • Förderung des aktiven und eigenverantwortlichen ( auf allen Handlungsebenen ) 3 Lernens • Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten • Zusammenarbeit mit Unterstützungsdiensten Aufbau von Kompetenzen ( Element 2 ) ( vgl. Sonderpädagogikkonzept Kanton Glarus ) • Sach-, Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen • Austausch und Absprachen zwischen abgebenden und • Beurteilen und Fördern ( B & F ) aufnehmenden Schulen • Zusammenarbeit mit Schul-, Gemeinde- und Kantons Guter Unterricht ( Element 3 ) behörden sowie weiteren Anspruchsgruppen • effiziente Klassenführung • lernförderliches Unterrichtsklima Engagement für die Schule • vielfältige Motivierung Operative Führung und Personalentwicklung ( Element 7 ) • Strukturiertheit und Klarheit • Zusammenarbeit mit der Schulleitung • Wirkungs- und Kompetenzorientierung • Beteiligung und Mitwirkung bei schulinternen Weiter • Orientierung an den Schülerinnen und Schülern bildungen • Förderung des aktiven und selbständigen Lernens • Aufbau einer Feedback-Kultur • Variation von Methoden und Sozialformen • Konsolidierung, Sicherung und intelligentes Üben Q-Steuerung und interne Evaluation ( Element 8 ) • Umgang mit Heterogenität • Engagement für die Schule und deren Entwicklung • gute Passung ( Ziele, Lernvoraussetzungen, Unterrichts- • Engagement in Projekten und Schulentwicklungs gestaltung ) prozessen • Auseinandersetzung mit relevanten Bildungsfragen Arbeit in Unterrichtsteams ( Element 5 ) • interne Evaluation • Absprache der Unterrichtsinhalte / Stoffkoordination in • individueller Beitrag zur Umsetzung der Qualitäts- und Jahresplänen Schulentwicklungsziele • Planung und Auswertung von Unterrichtseinheiten • Unterrichtsvorbereitung und Austausch von Unterrichts- Berufliche Entwicklung der Lehrperson materialien Individualfeedback ( Element 4 ) • Festlegung gemeinsamer pädagogischer Grundsätze • Reflexion der eigenen Arbeit ( z. B. bei der Beurteilungs-Praxis ) • Individualfeedback zu relevanten Fragestellungen ein • Ermittlung des Lernstands, der Lernvoraussetzungen holen und reflektieren und -potenziale der Schülerinnen und Schüler ( Hetero- genität verstehen ) Persönliche berufliche Entwicklung • Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und ( Weiterbildung, Qualitätssicherung ) Schüler ( z. B. Festlegung von Beurteilungsmassstäben, • Berufsengagement Reflexion der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten ) • Belastbarkeit • Besprechung von Lernenden ( Lernstand, Betreuung, • eigene fachliche, didaktische und pädagogische Förderung ) Kompetenz • Zusammenarbeit bei erzieherischen Fragen • Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein • berufliche Zufriedenheit und Entwicklung Kooperative Unterrichtsentwicklung ( Element 6 ) • Weiterbildung und deren Umsetzung • ein gemeinsames Unterrichts- und Lernverständnis • Berufsperspektiven entwickeln • persönliche Entwicklungsziele • gemeinsame Reflexion und Weiterentwicklung des Unterrichts 16
Das Personaldossier Für die Personaldossiers gelten bezüglich Datenschutz Für jede Lehrperson wird ein Personaldossier geführt, wel- dieselben Bestimmungen wie bei den weiteren Gemeinde- ches u. a. folgende Elemente dokumentiert: angestellten. 3 • aktuelle Angaben zur Person • Bewerbungsunterlagen • besuchte Weiterbildungen • Ergebnisse aus den Mitarbeitergesprächen ( Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung MAG, Unterrichtsbeobachtungsbogen ) 17
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Umsetzung 4 19
Umsetzung Selbst- und Fremdeinschätzung Diesem Umstand trägt das Bildungsgesetz im Artikel 73 Der Lehrberuf ist geprägt durch hohe Autonomie. Unter- Rechnung: richten und Erziehen finden weitgehend im Klassenverband Art. 73 Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen 4 statt, ohne dass aussenstehende Personen regelmässig ¹ Die Lehrpersonen werden in ihrer Tätigkeit beurteilt. Sie Einblick nehmen. Unterrichtsbesuche und schriftliche Un- wirken bei dieser Beurteilung mit. terlagen ermöglichen insofern nur teilweise, die Leistung ² Sie beurteilen zudem regelmässig ihre Tätigkeit selber. einer Lehrperson ganzheitlich zu erfassen. Die Lehrperso- … nen tragen eine hohe Eigenverantwortung für die Qualität ihres Handelns. Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung Austausch von Übereinstim- mung und Unterschieden; Ableiten von Konsequen- zen; festhalten, was wie konkret entwickelt und/oder gesichert werden soll. Feedback einholen Umsetzungsphase von Kollegen/Kolleginnen, Weiterbildung, Schülern/Schülerinnen, Lernpartnerschaft, Eltern kollegiale Hospitation und Beratung, Unterricht Lernende und Arbeit in Q-Gruppen, und Klasse Schulpartner Unterrichtsteams, vereinbarun iel Coaching, Z g Einzelsupervision . . . MAG Zi g ele un rreich Berufliche Entwicklung Engagement der Lehrperson für die Schule Umsetzungsphase Unterrichtsbesuch und Weiterbildung, Unterrichtsgespräch Lernpartnerschaft, durch die Schulleitung kollegiale Hospitation Kriterienorientierte und Beratung, Rückmeldungen Arbeit in Q-Gruppen, Unterrichtsteams, Coaching, Einzelsupervision . . . 20
Das Verfahren zur Mitarbeiterförderung und -beurteilung Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung basiert deshalb auf den beiden Elementen « Selbstein- Vorbereitung schätzung durch die Lehrperson » und « Fremdeinschätzung Die Schulleitung lädt die Lehrperson in der Regel einen 4 durch die Schulleitung ». Selbst- und Fremdeinschätzung Monat im Voraus zum Mitarbeitergespräch ein. Die Be- orientieren sich innerhalb des vereinbarten Qualitätszyklus teiligten bereiten sich einzeln auf das Gespräch vor und ( vgl. Seite 14 ) an den vier Arbeitsfeldern des Berufsauf- orientieren sich dabei an den « Qualitätskriterien zur Vor- trags ( Seite 15 ) und bilden eine Einheit. bereitung der Mitarbeitergespräche » ( vgl. Anhang 2 ). Eine bewusste Auswahl von Qualitätsbereichen und -kriterien ist Selbsteinschätzung vorzunehmen. Es wird nicht erwartet, dass alle Kriterien er- Die Lehrperson soll ihre Leistungen selbstkritisch nach ei- füllt werden, vielmehr soll die Bandbreite dazu anregen, die genen, selbst gesetzten Kriterien sowie nach anerkannten, berufliche Situation der Lehrperson zu reflektieren, Stärken vorgegebenen Kriterien reflektieren. bewusster werden zu lassen und Schwächen als Optimie- Diese Selbsteinschätzung basiert auf einer professionellen rungspotenzial zu erkennen. Selbstreflexion und wird durch Rückmeldungen von Kolle- Die Lehrperson füllt den Bogen « Mitarbeitergespräch mit ginnen und Kollegen, Lernenden und Eltern ( vgl. Rahmen- Zielvereinbarung MAG » ( vgl. Anhang 3 ) als Vorbereitung konzept «Gute Schulen», Element 4 ) ergänzt. und persönliche Gesprächsunterlage aus. Die Schulleitung erstellt einen schriftlichen Entwurf der Fremdeinschätzung Fremdbeurteilung, welcher als Gesprächsgrundlage dient. Es ist wichtig, dass Lehrpersonen an klaren Kriterien ge- messen werden, deren Beurteilung die Entwicklungspha- Mitarbeitergespräch se, die Erfahrung und die vereinbarten Ziele angemessen Die Schulleitung und die Lehrperson bringen beide ihre berücksichtigt. Sichtweisen ein. Im Gespräch wird die Arbeit gewürdigt und Die Schulleitung bezieht sich bei ihrer Fremdbeurtei- über Übereinstimmungen und Unterschiede ausgetauscht. lung auf Gespräche, Unterrichtsbesuche, ggf. auf direkte Die definitive Beurteilung der Arbeitsleistung sowie die Schüler- bzw. Elternrückmeldungen sowie allfällige weitere daraus resultierenden Zielsetzungen entstehen somit wäh- Grundlagen. rend des Gesprächs. Nur offiziell zur Verfügung stehende und der Lehrperson bekannt gemachte Informationen aus dem Umfeld des Mit- Das Gespräch beinhaltet folgende Phasen: arbeitergesprächs können in das Gespräch eingebracht • Einleitung: Begrüssung, Ziele des Gesprächs, Zeitrah- werden. Es wird nicht auf inoffizielle Informationen ( z. B. men etc. «vom Hörensagen» ) zurückgegriffen. Dies gilt insbesonde- • Selbsteinschätzung der Lehrperson: Darlegung der re für die Ergebnisse der Q-Gruppen bzw. der kollegialen Sichtweise der Lehrperson ( Schulleitung hört nur zu ) Hospitationen. In jedem Fall verfügbar sind die kriterienori- • Feedback und Beurteilung durch die Schulleitung: entierten Feststellungen und Ergebnisse der Unterrichts- bestätigen resp. ausführen oder darstellen der abwei- besuche durch die Schulleiterin / den Schulleiter. chenden Einstellung zur Einschätzung der Lehrperson, formulieren der Stärken und des Optimierungsbedarfs Auch wenn im Gespräch eine Annäherung der beiden der Lehrperson, deutliches zum Ausdruck bringen von Sichtweisen angestrebt wird, kann es kein Ziel sein, in je- Einschätzungen, Diskussion von Abweichungen in der dem Fall einen Konsens zu erreichen. Nicht selten ist in der Einschätzung etc. Personalführung eine Diskrepanz zwischen Selbst- und • Zielvereinbarung: Ziele austauschen und vereinbaren Fremdeinschätzung unumgänglich und kann zuweilen als • Abschluss des Gesprächs: weiteres Vorgehen etc. Entwicklungsimpuls positiv wirken. 21
Zielvereinbarung ten vorausgesetzt werden? Welche Mittel sind Bei den Zielvereinbarungen werden möglichst alle vier Ar- notwendig, um bei realistischer Betrachtung beitsfelder einbezogen. Die grosse Anzahl an möglichen die Ziele erreichen zu können? Ist auf die 4 Zielen bedingt eine bewusste Auswahl einzelner Ziele. Die notwendige Unterstützung der Kollegen und Ausrichtung individueller Zielvereinbarungen auf die Ziele Vorgesetzten Verlass? der Schule und / oder von Unterrichtsteams bringt Syner- Terminiert Für die avisierten Ziele sollte ein Zeitrahmen gie: individuelle und gemeinsame Entwicklungsschritte festgelegt werden. Wie viel Zeit wird benötigt? können miteinander verbunden werden. So kann z. B. eine Welche Zwischentermine sind sinnvoll? Lehrperson schüleraktivierende Aufgaben für den Mathe- matikunterricht zusammenstellen, die nachher vom ganzen Die Beurteilung der Zielerreichung basiert auf den Zielver- Unterrichtsteam im eigenen Unterricht eingesetzt werden. einbarungen des letzten MAG. Die Selbstbeurteilung der Die Lehrperson hat einen wesentlichen Einfluss auf die Lehrperson wird mit der Wahrnehmung der Schulleitung Festlegung der Aufgaben und Ziele. Sie bereitet wie auch verglichen. Das Zusammenspiel der verschiedenen Pers- der Schulleiter / die Schulleiterin Vorschläge für die Zielde- pektiven ermöglicht schliesslich eine umfassende Beurtei- finition vor. Im Gespräch werden die Ziele vereinbart und lung der Zielerreichung. Prioritäten gesetzt. Zielvereinbarungen stehen und fallen mit der Bedeutsamkeit Ergebnissicherung und Attraktivität der Ziele. Einen guten Ansatz für die For- Die Schulleitung erstellt unter Berücksichtigung des Ge- mulierung von Zielen bietet die Formel SMARTe Ziele. Sie sprächsergebnisses den definitiven Bogen « Mitarbeiter- schlägt vor, genau zu beschreiben, was erreicht werden soll gespräch mit Zielvereinbarung MAG », den beide Parteien und welche Kriterien für die Erfolgsmessung herangezogen unterschreiben. werden. Zudem sollten die Ziele sowohl anspruchsvoll als Die im Mitarbeitergespräch benannten Probleme resp. auch realistisch sein und ihre Formulierung soll so lauten, als Quellen von Unzufriedenheit werden angegangen. seien sie bereits erreicht worden. Schliesslich müssen die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der erforderlichen Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch Massnahmen bekannt und der Zeitraum festgelegt sein: Unterrichtsbesuch Spezifisch Ziele sollten spezifiziert sein. Was soll erreicht Die Schulleiterin / der Schulleiter meldet sich in der Regel werden? Wie soll das Ergebnis, der Endzu- mindestens zwei Wochen im Voraus bei der Lehrperson stand aussehen? zum Unterrichtsbesuch an. Der Besuch umfasst eine bis Messbar Ziele sollten messbar sein. Auf welche Weise, zwei Unterrichtslektionen. Die Schulleitung beobachtet den wie häufig, wie exakt, wann kann gemessen Unterricht aufgrund des « Unterrichtsbeobachtungsbogens » werden, ob Zwischenresultate und schliess- und der dazugehörigen Auswertungshilfe ( vgl. Anhang 4 ). lich das Ziel erreicht wurden? Wie sollen die Es wird empfohlen, sich auf wenige Beobachtungsschwer- Rückmeldungen erfolgen? punkte zu beschränken. Diese können individuell zwischen Attraktiv Ziele sollten die Mitarbeitenden herausfordern der Lehrperson und der Schulleitung vereinbart werden. und so formuliert sein, als seien sie schon Sie können jedoch auch im Rahmen des Jahresprogramms eingetreten. Worin besteht bei diesem Ziel die der Schule als gemeinsame kollegiale Schwerpunkte fest- Herausforderung? Was motiviert? Wie sieht gelegt werden. Optimal ist, wenn die Lehrpersonen sich der Endzustand nach Erreichen des Ziels aus? intensiv mit den Qualitätskriterien guten Unterrichts aus Realistisch Ziele sollten anspruchsvoll und dennoch einandergesetzt und diese in kollegialen Unterrichtshospi- realistisch sein. Sind die gesetzten Ziele tationen angewendet haben. erreichbar? Können sie in der vorgegebenen Nach dem Besuch erstellt die Schulleiterin / der Schulleiter Zeit und unter den gegebenen Umständen einen kurzen schriftlichen Bericht, in dem der besuchte Un- erreicht werden? Welche Rahmenbedingun- terricht beurteilt wird. Sie /er benutzt dazu den « Unterrichts- gen müssen berücksichtigt, welche Fähigkei- beobachtungsbogen », dieser dient als Gesprächsgrundlage. 22
Unterrichtsgespräch • Neben dem Lehrverhalten liegt ein zentraler Fokus auf Innert einer Woche nach dem Unterrichtsbesuch findet ein dem Lernen der Schülerinnen und Schüler. von beiden Seiten vorbereitetes Gespräch statt. Das Ge- • Es werden klare Aussagen zur Qualität des Gesehenen 4 spräch beinhaltet folgende Phasen: gemacht ( Momentaufnahme ). • Einleitende Bemerkung zum besuchten Unterricht und • Die Unterrichtsbeurteilung unterstützt die Lehrperson zur Klassensituation ( Lehrperson ) bei der Reflexion des eigenen Unterrichts. • Rückmeldung zum Unterricht: Beobachtungen und • Die Aussagen sind begründet und nachvollziehbar ( es Beurteilung ( Schulleitung ) wird deutlich gemacht, aufgrund welcher Indikatoren • Stellungnahme der Lehrperson und Beobachtungen die Aussagen zustande kommen ). • Zusammenfassung ( Schulleitung ) • Beobachtungen, Interpretationen und Beurteilungen • Empfehlung zu Veränderungen, Zielperspektiven entwi- bzw. Empfehlungen werden auseinandergehalten. ckeln im Hinblick auf MAG ( Schulleitung / Lehrperson ) • Rückblick und Ausblick ( Schulleitung ) Ergebnissicherung Die Schulleitung ergänzt unter Berücksichtigung des Ge Die Schulleiterin, der Schulleiter beachtet dabei die im sprächsergebnisses den « Unterrichtsbeobachtungsbogen », Folgenden aufgeführten Kriterien für gute Unterrichts der als Grundlage für das Mitarbeitergespräch mit Ziel beurteilungen: vereinbarung dient. • Die Qualität des besuchten Unterrichts und nicht die Person wird beurteilt. • Es wird konkret beobachtbares Lehr- und Lernverhalten beurteilt. 23
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Formelle Mitarbeiterbeurteilung 5 25
Formelle Mitarbeiterbeurteilung Die in den vorliegenden Grundlagen in Kapitel 1 – 4 fest- gehaltenen Ausführungen veranschaulichen den Prozess einer entwicklungs- und gesprächsorientierten Personal- 5 führung an Schulen. Es steht somit der förderorientierte Aspekt im Zentrum der Personalführung von Lehrpersonen. Die formelle Mitarbeiterbeurteilung MAB stellt eine Ge- samtbeurteilung dar, welche Auskunft über die Einschät- zung der Leistung einer Lehrperson durch die Schulleitung gibt. Diese wird aus den Resultaten des Mitarbeitergesprä- ches sowie des Unterrichtsbesuchs und des Unterrichtsge- sprächs erstellt. Über die Auswirkungen und die konkrete Anwendung der Förderung und Beurteilung, wie sie vom Regierungsrat in der entsprechenden Verordnung beschrieben wird ( vgl. An- hang 1 ), entscheidet die Gemeinde. Diese legt somit fest, in welchem Rhythmus die Gespräche und die Besuche stattfinden und wie die Gesamtbeurteilung im Sinne einer summativen Aussage ( z. B. Leistungsbewertung anhand « erfüllt » / «nicht erfüllt ») vorgenommen wird. Insbesondere richten sich der Umfang und die Methode einer möglichen Lohnwirksamkeit nach dem für die Arbeitgeber geltenden Personalrecht der Gemeinde. Für diese Leistungsbeurteilung kann im offiziellen MAB- Bogen der Gemeinde nur der Teil der Gesamtbeurteilung ausgefüllt und im Übrigen auf die für die Beurteilungsperio- de vorliegenden schriftlichen Unterlagen zum « Mitarbeiter- gespräch mit Zielvereinbarung » ( vgl. Anhang 3 ) und / oder dem « Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch » ( vgl. Anhang 4 ) verwiesen werden. Diese Unterlagen werden der Gesamtbeurteilung beigelegt. Ein möglicher Ablauf ist im Anhang 5 skizziert und entspricht weitgehend der Praxis an kantonalen Schulen. Des Weiteren entscheidet der Arbeitgeber auch über die Frage, ob bei Lehrpersonen mit weniger als 30 Stellenpro- zenten generell eine längere Gesprächs- und Besuchspe riode angeordnet wird. 26
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Anhang 6 29
Anhang 1 : Verordnung über die Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 73 des Gesetzes über Schule und Bildung ( Bildungsgesetz ), verordnet: Anhang Art. 1 Zu Abs. 1: Mit Lehrpersonen der öffentlichen Schulen sind Geltungsbereich namentlich jene des Kindergartens, der Primarstufe und der 1 Diese Verordnung regelt die Rahmenbedingungen Sekundarstufe I der Volksschule, der Sonderschulen, der zur Beurteilung und Förderung von Lehrpersonen an Sportschule, des Schulischen Zusatzangebotes, der Be- öffentlichen Schulen und deren Mitwirkung. rufsfachschulen samt dem Teil der Pflegeschule als höherer 2 Die Auswirkungen der Förderung und Beurteilung der Fachschule sowie der Kantonsschule gemeint. Lehrpersonen richten sich nach dem für die entspre- Zu Abs. 2: Hier erfolgt die Abgrenzung der Regelungs- chenden Arbeitgeber geltenden weiteren Personal- kompetenz des Regierungsrats gegenüber den jeweiligen recht. Arbeitgebern. Über die Auswirkungen, welche der Beur teilung zukommen werden, also zum Beispiel den Umfang und die Methode einer allfälligen Lohnwirksamkeit, befindet der Arbeitgeber nach dem für ihn geltenden Recht. Bei den Volksschulen der Gemeinden ist dies das kommunale Besoldungsrecht, bei kantonalen Schulen sind es die ent sprechenden kantonalen Bestimmungen, welche ebenso für privat getragene Schulen mit Leistungsauftrag gelten. Art. 2 Grundsatz 1 Die Förderung und Beurteilung von Mitarbeitenden gehört zu einer umfassenden Personalführung. 2 Sie ist geprägt von gegenseitiger Achtung, Wertschätzung und Vertrauen und zeichnet sich durch Offenheit, Ehrlichkeit und Fairness aus. Art. 3 Es wird insbesondere zwischen den Mitarbeitergesprä- Elemente chen nach den Buchstaben a ) und b ), welche in den Die Förderung und Beurteilung umfasst die sich Grundlagen zur « Beurteilung und Förderung der Lehr- ergänzenden Elemente: personen der Volksschule » beschrieben werden und der a. Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung, formellen Mitarbeiterbeurteilung MAB unterschieden. Die b. Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch, formelle Mitarbeiterbeurteilung stellt eine Gesamtbeur- c. formelle Mitarbeiterbeurteilung teilung dar, welche in förmlicher Art und Weise Auskunft über die Einschätzung der Leistung durch die Schullei- tung erteilt. Es werden hier lediglich die Hauptelemente aufgezählt. Welche anderen Instrumente und Verfahren ( Schülerrückmeldungen etc. ) in den Ablauf einbezogen werden, bestimmt sich nach Art. 9 der Verordnung. 30
Art. 4 Das Mitarbeitergespräch wird in den « Grundlagen Beur- Anhang Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung teilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule » 1 Das Mitarbeitergespräch dient dem Austausch über genauer beschrieben. Es sollen damit die Zusammen die Leistungen der Lehrperson und klärt, wie weit die arbeit und das gegenseitige Verständnis gefördert werden. vereinbarten Ziele erreicht worden sind. Es ist von der formellen Mitarbeiterbeurteilung ( Art. 6 ) zu 2 Es bezweckt insbesondere, die fachliche und soziale unterscheiden. Kompetenz der Lehrpersonen zu fördern. 3 Als Instrument der Qualitätssicherung vertieft es den regelmässigen Kontakt zwischen direkten Vorgesetz- ten und Lehrpersonen. Art. 5 Schulleitungen besuchen ihre Lehrpersonen regelmässig Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch im Unterricht. Im Unterrichtsgespräch teilt die Schulleitung Der Unterrichtsbesuch und das Unterrichtsgespräch der Lehrperson ihre Beobachtungen und Einschätzungen ermöglichen es, die Lehrperson in ihrer Unterrichtstätig- mit. Es gelangt ein standardisiertes Beobachtungsinstru- keit besser kennenzulernen, deren Arbeit zu würdigen und ment zum Einsatz ( siehe Anhang der « Grundlagen Beurtei- einzuschätzen. lung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule » ). Art. 6 Zu Abs. 2 : Weiteres zur Form der Beurteilung und insbe- Formelle Mitarbeiterbeurteilung sondere die Antwort auf die Frage, ob und in welchem 1 Aus den Resultaten von Mitarbeitergespräch, Unter Umfang eine Lohnwirksamkeit im konkreten Fall tatsächlich richtsbesuch und Unterrichtsgespräch wird im Sinne erfolgt, wird sich aus dem dafür anwendbaren ergänzenden einer Gesamtbeurteilung die formelle Mitarbeiterbe Personalrecht des jeweiligen Arbeitgebers ergeben ( z. B. urteilung erstellt. Gemeinden bei ihren Volksschullehrpersonen ). Dies ist 2 Das Gesamtergebnis der Beurteilung ist in schriftlicher also vorab ein politischer Entscheid auf Arbeitgeberseite Form festzuhalten und hat auf die vom Arbeitgeber und zusätzlich auch vom Budget abhängig. Aus der in vorgesehenen Vorgaben betreffend Weiterbildung und schriftlicher Form festgehaltenen Gesamtbeurteilung für weiterer Fördermassnahmen Bezug zu nehmen. eine Lehrperson müssen die Grundlagen für eine allfälli- ge Lohnwirksamkeit abgeleitet werden können. Dabei ist nicht nur die beim Kanton gebräuchliche Buchstabenskala vorstellbar, es wären auch weniger differenzierte Kategorien wie zum Beispiel « erfüllt» und «nicht erfüllt ( Entwicklungs- bedarf ) » denkbar. Die betroffene Lehrperson soll jedenfalls erkennen können, wie sich die Beurteilung ihrer Leistungen grundsätzlich auf ihren Lohn auswirken kann. Art. 7 Die gesamte Förderung und Beurteilung ist als Führungs- Zuständigkeit aufgabe Sache der Schulleitung. Sie kann auf der Sekun- 1 Die Schulleitung ist für die Förderung und Beurteilung darstufe II im Bereich der Unterrichtsbesuche durch eine verantwortlich. Mitwirkung von Fachexperten ergänzt werden ( Abs. 2 ), 2 Auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe können damit das zusätzlich nötige fachliche Spezialwissen sicher- für die Unterrichtsbesuche Fachexperten beigezogen gestellt werden kann. werden. 31
Art. 8 Als Basis für die Kriterien dient der Berufsauftrag ( siehe Anhang Beurteilungskriterien auch « Orientierungshilfe Berufsauftrag und Arbeitszeitmo- Als Basis für die Beurteilungskriterien gelten dell für die Lehrpersonen der Volksschule » ). Die für eine die Arbeitsfelder gemäss Berufsauftrag. professionelle Beurteilung nötigen Kriterien finden sich daraus abgeleitet im Anhang der « Grundlagen Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule ». Art. 9 Mit der Priorisierung in Abs. 1 wird klar aufgezeigt, dass Beurteilungsfeld die Schulleitung und die Lehrperson direkten Anteil an der 1 Die Beurteilung stützt sich in erster Linie auf Beob- Beurteilung haben. Weitere Rückmeldungen werden zwar achtungen und Wahrnehmungen der Schulleitung, einbezogen, erhalten jedoch deutlich weniger Gewicht und die Selbstevaluation durch die Lehrperson sowie im entfalten lediglich eine indirekte Wirkung. Sie können ins- Weiteren auf die Rückmeldung von Lernenden und gesamt einfach das Bild abrunden. Die Rückmeldung von Erziehungsberechtigten. Lernenden, Erziehungsberechtigten oder weiteren Partnern 2 Von weiteren Partnern der Schule können zusätz hat damit keinen direkten Einfluss auf die Einschätzung der liche Rückmeldungen eingeholt werden, wenn dies Lehrpersonen und deren Folgen. Sie kann aber die Wahr- aus Gründen des Schulbetriebs oder der besonderen nehmung der Schulleitung erweitern. Funktion der Lehrperson angezeigt erscheint. Art. 10 Die Lehrpersonen tragen eine hohe Eigenverantwortung Mitwirkung für die Qualität ihres Handelns. Sie sollen ihre Leistungen Die Lehrpersonen wirken mit, indem sie zum Zweck selbstkritisch nach eigenen, selbst gesetzten Kriterien so- der Förderung und Beurteilung eine Selbstevaluation wie nach anerkannten, vorgegebenen Kriterien reflektieren. vornehmen, welche in die Gespräche einfliesst. Diese Selbsteinschätzung wird durch Rückmeldungen von Kolleginnen und Kollegen, Lernenden und Eltern ergänzt. Art. 11 Über den tatsächlichen Turnus der Mitarbeitergespräche Prozess resp. der Mitarbeiterbeurteilung entscheidet der jeweili- 1 Die Schulleitung leitet den Förderungs- und Beurtei- ge Arbeitgeber. Hier wird lediglich ein Mindestrhythmus lungsprozess ein und führt Unterrichtsbesuche durch. vorgegeben. 2 Mitarbeitergespräche und Unterrichtsbesuche finden Der Arbeitgeber kann für Teilzeitlehrpersonen vom Mindest mindestens jedes zweite Jahr statt. Für Lehrpersonen rhythmus für die Mitarbeitergespräche und Unterrichts mit einem Pensum von weniger als 30 Stellenprozen- besuche abweichen ( nicht jedoch von demjenigen der ten kann vom Arbeitgeber mittels genereller Regelung Mitarbeiterbeurteilung Abs. 3 ). Er hätte diese Abweichung eine längere Gesprächs- und Besuchsperiode fest gegebenenfalls in Form einer generellen Regelung fest- gelegt werden. zuhalten. Der Hauptfokus der Förderung und Beurteilung 3 Die formelle Mitarbeiterbeurteilung findet mindestens würde somit auf die hauptsächlich an der Schule tätigen alle vier Jahre statt. Lehrpersonen gelegt. Art. 12 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft. 32
Anhang 2 : Qualitätskriterien zur Vorbereitung der Mitarbeitergespräche Diese Qualitätskriterien dienen den Lehrpersonen und der Lernförderliches Klima Schulleiterin, dem Schulleiter als Reflexionshilfe. Es wird Die Lehrerin, der Lehrer Anhang empfohlen, eine bewusste Auswahl von Bereichen und Kri- • schafft einen wertschätzenden und respektvollen Um- terien vorzunehmen. Es können kaum alle Kriterien erfüllt gangston zwischen der Lehrperson und den Schülerin- werden. Die Bandbreite der Kriterien soll dazu anregen, nen und Schülern. die eigene berufliche Situation zu reflektieren, sich eigener • schafft eine entspannte und angstfreie Lernatmosphäre Stärken bewusster zu werden und Schwächen als Optimie- ( es wird auch mal gelacht ). rungspotenzial zu erkennen. Es ist empfehlenswert, neben • geht mit Fehlern von Schüler /-innen verständnisvoll um den aufgeführten Kriterien auch eigene zu entwickeln und ( positive Fehlerkultur, keine Beschämung ). persönliche Formulierungen zu verwenden. • geht mit Fehlern von Schüler /-innen so um, dass sie eine Lernchance darstellen. Unterricht und Klasse • passt das Unterrichtstempo angemessen an. «Guter Unterricht ist ein Unterricht, in dem mehr gelernt als gelehrt wird.» Motivierung ( Franz E. Weinert ) Die Lehrerin, der Lehrer • schafft Verknüpfungen mit Inhalten anderer Fächer. Pädagogische Grundhaltung • bezieht den Erfahrungshorizont und die Interessen Die Lehrerin, der Lehrer der Lernenden in den Unterricht ein. • berücksichtigt die individuellen Voraussetzungen • sorgt für abwechslungsreiche Aufgaben der Schülerinnen und Schüler und die besonderen ( nicht monoton, repetitiv ). Merkmale der Klasse. • nutzt Medien und Material, welche die Aufmerksamkeit • stellt hohe Anforderungen an die Schülerinnen der Schüler /-innen anregen. und Schüler und nutzt dabei deren Stärken. • ist glaubwürdig und bestrebt, Beispiel zu sein. Klarheit • stellt hohe, aber realistische Ansprüche. Die Lehrerin, der Lehrer • findet Zugang, hört aufmerksam zu und gibt offen • thematisiert die Unterrichtsziele ausdrücklich. Feedback. • sorgt für einen inhaltlich schlüssigen Verlauf des • ist optimistisch, kritikfähig und verlässlich. Unterrichts ( sachlogisch, sinnvolle Verknüpfung, • ist gerecht. roter Faden ). • nimmt Autorität als Lehrperson wahr und stellt sich • formuliert Arbeitsaufträge und Erklärungen ange den damit verbundenen Konfrontationen. messen, klar und prägnant. • fördert ein angstfreies Lernklima, das von Respekt • spricht den Zusammenhang mit bisher Gelerntem an. und Wertschätzung geprägt ist. • sorgt dafür, dass die Äusserungen der Lernenden im • zeigt eine positive Erwartungshaltung den Lernenden Klassenraum gut verstehbar sind. gegenüber. Wirkungsorientierung Klassenführung Die Lehrerin, der Lehrer Die Lehrerin, der Lehrer • setzt am Schluss einer Unterrichtsphase Methoden ein, • nutzt die Unterrichtszeit effizient ( Pünktlichkeit, kein um den Lernerfolg zu sichern und zu kontrollieren. Leerlauf, Material liegt bereit, reibungslose Übergänge ). • setzt Feedbackmethoden ein, um den Unterricht und • hat den Überblick über Schüleraktivitäten. das Lernverhalten der Schüler /-innen zu reflektieren. • unterstützt die Unterrichtsabläufe durch Rituale. • unterstützt die Lernenden bei der Selbstbeurteilung und • sorgt für einen störungsfreien Unterricht. Selbsteinschätzung. • geht angemessen und effektiv damit um, wenn • überprüft das Erreichen der Lernziele. Störungen auftreten. 33
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