Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen

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Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
Grundlagen

Beurteilung und Förderung
der Lehrpersonen der Volksschule

Departement Bildung und Kultur
Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
Herausgeber
Departement Bildung und Kultur
Gerichtshausstrasse 25, 8750 Glarus
www.gl.ch
Glarnerland macht beweglich.

Kantonale Projektgruppe

Projektleitung :
Andrea Glarner, Hauptabteilung Volksschule und Sport,
und Philipp Egli, schulentwicklung.ch GmbH, Winterthur

Abteilung Volksschule :
Claudia Eberle

Schulkommissionen :
Dino Micheroli, Ruth Schöpf, Irena Zweifel Schiesser

Hauptschulleitungen :
Martin Bilger, Marie-Hélène Stäger, Martin Staub

Schulleitungen :
Bruno Hauser, Marco Hodel / Thomas Hämmerli, Andreas Karrer

Lehrerinnen- und Lehrerverein :
Samuel Zingg, Lorenzo Conte, Lili Starkermann-Jenny

Fotos
Abteilung Volksschule

Layout
Typowerkstatt GmbH, Glarus

Grundlage
Das vorliegende Dokument beruht auf folgenden Arbeiten und Quellen:
• Rahmenkonzept « Gute Schulen – Qualitätsmanagement an der Volksschule im Kanton Glarus »
• Orientierungshilfe « Berufsauftrag und Arbeitszeitmodell für die Lehrpersonen der Volksschule, Kanton Glarus »
• Grundlagen « Mitarbeitergespräche MAG » des Kantons Zug1
• Mitarbeiterbeurteilung der Lehrpersonen an kantonalen Schulen, Kanton Glarus

1 Direktion für Bildung und Kultur, Amt für gemeindliche Schulen, Zug :
Grundlagen Mitarbeitergespräche MAG, 2009
Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
Inhalt

1   Einleitung                                                     .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .    6

2   Mitarbeitergespräche .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                     10
    Definition .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                              10
    Zielsetzungen und Grundsätze .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                    10
    Voraussetzungen und Rahmenbedingungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                      11
    Grundlagen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                          11

3   Durchführung der Mitarbeitergespräche .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                            14
    Beteiligte Personen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                              14
    Formen und Rhythmus .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                14
    Zeitlicher Aufwand .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                         14
    Bereiche der Beurteilung und Zielvereinbarung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                15
    Das Personaldossier .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                    17

4   Umsetzung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                 20
    Selbst- und Fremdeinschätzung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                         20
    Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                    21
    Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                  22

5   Formelle Mitarbeiterbeurteilung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                            26

    Anhang                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      28
    Verordnung über die Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen ( Regierungsrat ) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               30
    Qualitätskriterien zur Vorbereitung der Mitarbeitergespräche .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                                                            33
    MAG Mitarbeitergesprächsbogen mit Zielvereinbarung . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                                      37
    Unterrichtsbeobachtungsbogen und Auswertungshilfe .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                                                      42
    Ablauf der Förderung und Beurteilung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                      49
Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
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Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
Einleitung
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Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
Einleitung

    Ausgangslage                                                   Der Regierungsrat erlässt gemäss Bildungsgesetz eine
    Die Qualität in der Schule basiert insbesondere auf dem        Verordnung zur Beurteilung und Förderung von Lehrper-
    professionellen Handeln der Lehrpersonen. Die fachliche,       sonen, welche einige Rahmenbedingungen festlegt. Weiter
1

    didaktische und pädagogische Tätigkeit lässt sich nicht        ist im Bildungsgesetz festgehalten, dass die Lehrpersonen
    standardisieren. Das adäquate Handeln der Lehrerinnen          ihre Tätigkeit regelmässig selber evaluieren. Die vorliegen-
    und Lehrer ist deshalb ein Schlüsselelement der Schul-         den « Grundlagen Beurteilung und Förderung der Lehrper-
    qualität. Die Schulleitung übernimmt gemäss Bildungsge-        sonen der Volksschule » enthalten die regierungsrätliche
    setz neue Verantwortungen in der Personalführung und           Verordnung, erläutern den Mitarbeiterführungsprozess an
    ist gemäss Volksschulvollzugsverordnung im Rahmen der          Schulen, zeigen dessen Zielsetzungen auf und schlagen
    pädagogischen Führung für das Qualitätsmanagement              einheitliche Gesprächsbögen vor.
    ihrer Schule verantwortlich. Qualität entsteht im Rahmen
    eines funktionierenden, wirkungsvollen Prozesses. Als In-      Neben den Rahmenbedingungen in der regierungsrät-
    strument der Qualitätssicherung verstärken die Gespräche       lichen Verordnung treffen die Gemeinden noch weitere
    den regelmässigen Kontakt zwischen der Schulleitung und        Regelungen. Der Kanton macht z. B. keine Vorgaben zur
    der Lehrperson. Damit sollen die Zusammenarbeit und das        Lohnwirksamkeit für die Lehrpersonen der Gemeinden. Die
    gegenseitige Verständnis gefördert werden. Als Basis gel-      Auswirkungen der Beurteilung der Lehrpersonen, insbe-
    ten die vier Arbeitsfelder gemäss dem Berufsauftrag der        sondere der Umfang und die Methode der Lohnwirksamkeit
    Lehrpersonen. Der gesprächsorientierte Beurteilungs- und       richten sich nach dem in den Gemeinden geltenden Perso-
    Förderungsprozess beinhaltet ein Mitarbeitergespräch mit       nalrecht. Im Weiteren entscheidet die Gemeinde darüber,
    Zielvereinbarung sowie einen Unterrichtsbesuch mit Unter-      in welchem Rhythmus die Beurteilung stattfindet und ob
    richtsgespräch.                                                z. B. bei L
                                                                             ­ ehrpersonen mit Kleinpensen dieser Rhythmus
                                                                   ausgedehnt wird.
    Mit den Mitarbeitergesprächen führen die Schulleitungen        Wie die im Bildungsgesetz verankerte Förderung und Be-
    und die Lehrpersonen regelmässig und systematisch ein          urteilung mit dem Mitarbeiterbeurteilungsprozess in den
    institutionalisiertes, konstruktives und zukunftsgerichtetes   Gemeinden verbunden werden kann, wird in den Grundla-
    Gespräch. Darin werden die Zusammenarbeit, die Ziele und       gen beispielhaft dargelegt.
    Aufgaben sowie die Qualität und Quantität der Arbeits-
    leistung des Einzelnen besprochen sowie die individuelle
    Situation gemeinsam beurteilt. Das Mitarbeitergespräch
    ergänzt die regelmässige Kommunikation im Arbeitsalltag
    und den spontanen Gedankenaustausch. Ziel der Mitarbei-
    tergespräche ist die Erhaltung und Förderung der Profes-
    sionalität der Lehrerinnen und Lehrer. Sie sind die wich-
    tigsten Qualitätsträger. Die damit verbundene Beurteilung
    steht im Dienste von guten Schulen und gutem Unterricht.

    Um die Qualität der Glarner Schulen weiterzuentwickeln,
    ist auf der Ebene der Einzelperson sowie auf der Ebene der
    Schule als organisatorischer und pädagogischer Einheit,
    welche sich gegenseitig beeinflussen, anzusetzen. Deshalb
    sind das Rahmenkonzept « Gute Schulen – Qualitätsma-
    nagement an der Volksschule im Kanton Glarus », die Orien-
    tierungshilfe « Berufsauftrag und Arbeitszeitmodell für die
    Lehrpersonen der Volksschule » und die vorliegenden Grund-
    lagen eng miteinander verknüpft und ergänzend angelegt.

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Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
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Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
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Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
Mitarbeitergespräche
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Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule - Grundlagen
Mitarbeitergespräche

    Definition                                                       terstützen die Entwicklung der Persönlichkeit und Profes-
    Wenn im Folgenden verkürzt gesagt von MAG die Rede ist,          sionalität der Lehrperson.
    geht es um die fördernden Mitarbeitergespräche mit Ziel-
2

    vereinbarungen, die als wichtiges Mittel der Personalfüh-        Kommunikation
    rung und der Personalentwicklung eingesetzt werden. Füh-         Mit den MAG führen die Schulleitungen regelmässig ins-
    rung geschieht zu einem grossen Teil über Information und        titutionalisierte, konstruktive und zukunftsgerichtete Ge-
    Kommunikation. Gespräche zu führen ist dementsprechend           spräche. Sie erlauben ihnen, mit allen Lehrpersonen ins
    ein wichtiges Medium. Gespräche können je nach Situation         Gespräch zu kommen, deren Anliegen kennenzulernen und
    und Absicht gezielt eingesetzt werden.                           auch kritische Einschätzungen ( nicht erst im Krisenfall ) zu
                                                                     entdecken.
    Da die Qualität einer Schule hauptsächlich auf der Arbeit
    der an der Schule tätigen Personen basiert, kommt dem            Leistung
    individuellen MAG eine zentrale Bedeutung zu. Im MAG             Das MAG erfasst die berufliche Kompetenz der einzelnen
    werden Kompetenzen und Leistungen der Lehrpersonen               Lehrperson bezogen auf die Arbeitsfelder des Berufsauf-
    in Bezug auf alle Arbeitsfelder ( vgl. auch Orientierungshilfe   trags. Es macht diese beurteilbar und allenfalls auch verän-
    Berufsauftrag ) gewürdigt und bewertet.                          derbar. Die Mitwirkung bei Schul- resp. Qualitätsentwick-
                                                                     lungsprojekten, die Mitarbeit in Unterrichtsteams und das
    Beim Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarungen handelt          Engagement für die Schule als Ganzes sowie der Unterricht
    es sich um einen wiederkehrenden Prozess, der in einem           werden thematisiert.
    festgelegten Rhythmus stattfindet.
                                                                     Förderung und Motivation
    Zielsetzungen und Grundsätze                                     Die MAG dienen der persönlichen und beruflichen Bera-
    Das MAG ist ein Führungs-, Koordinations-, Kommunika­            tung und Entwicklung der Lehrperson sowie der Anerken-
    tions- und Personalentwicklungsinstrument und in diesem          nung und Bestätigung gezeigter Leistungen. Gegenseitige
    Sinne ein wichtiger Bestandteil sowohl für die berufliche        Erwartungen werden formuliert. Perspektiven, Entwick-
    Weiterentwicklung der einzelnen Lehrperson als auch für          lungsbedürfnisse und -bedarf sowie Anregungen für Lern-
    die Zielerreichung der Schule als Organisation und für die       prozesse werden besprochen.
    konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und
    Lehrperson. Das Ziel ist eine Standortbestimmung und eine        Vertrauen
    Entwicklungsorientierung für die Lehrperson einerseits und       Eine gute Schule zeichnet sich durch ein Klima des Ver-
    für die Schulleitung andererseits. Die daraus abgeleiteten       trauens nach innen und aussen aus sowie durch teamfä-
    Massnahmen dienen der Weiterentwicklung der vorhande-            hige und fachkompetente Lehrpersonen mit Qualitätsver-
    nen Stärken, der individuellen Praxisoptimierung, der Wei-       antwortung. Die MAG tragen zur Vertrauenskultur an der
    terbildung und der Klärung der weiteren Zusammenarbeit.          Schule bei und erhöhen damit die Identifikation mit der
                                                                     Schule sowie die Sicherheit unter den Lehrpersonen.
    Die Mitarbeiterführung wird durch Mitarbeitergespräche
    mit Zielvereinbarungen, Unterrichtsbesuche, individuelle         Beurteilung der Zielerreichung
    Weiterbildungsplanung und Beratung wahrgenommen.                 Am MAG wird beurteilt, ob die vereinbarten Ziele erreicht
    Zeitgemässe und förderorientierte Mitarbeitergespräche           wurden und ob weitere Massnahmen zur Verbesserung der
    setzen professionelle Schulleiterinnen und Schulleiter mit       Situation notwendig sind.
    ausgeprägter Personalführungskompetenz voraus.
                                                                     Beziehungspflege
    Selbstverantwortung                                              Neben dem MAG gibt es auch weiterhin anlassbezogene
    Die MAG fördern und stärken die Eigenverantwortung und           Gespräche, die bei Bedarf geführt werden, wie Beratungs-,
    Selbststeuerung der Lehrperson. Sie respektieren und un-         Problemlöse- oder Feedbackgespräche. Allgemein gilt, dass

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Gespräche jeder Art zu jeder Zeit verlangt werden dürfen,       Lohnwirksamkeit
sei es von der Schulleitung oder der Lehrperson. Auch infor-    Der Kanton macht keine Vorgaben zur Lohnwirksamkeit für
melle Gespräche ( « Tür und Angel »-Gespräche ) sind wichtig.   die Lehrpersonen der Gemeinden. Die kantonalen Lehr-

                                                                                                                                          2
                                                                personen werden gemäss Lohnverordnung lohnwirksam
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen                           beurteilt. In welcher Form das MAG der Lehrpersonen der
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für erfolgrei-            Gemeinden Auswirkungen auf ihre Besoldung hat, ent-
che Mitarbeitergespräche sind die Förder- und Entwick-          scheidet die Gemeinde.
lungsorientierung. Es wird als Recht und gleichzeitig als
Pflicht angesehen, sich periodisch über die individuelle        Grundlagen
Situation und das Mass der Zielerreichung auszusprechen.        Die Förderung und Beurteilung der Lehrpersonen stützt
                                                                sich auf folgende Artikel im Gesetz über Schule und Bil-
Eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der MAG ist,       dung ( Bildungsgesetz ):
dass beide Gesprächspartner, sowohl die Schulleiterin /der      • Art. 2 Bildungsziele
Schulleiter als auch die Lehrperson, sich an Grundsätzen        • Art. 3 Zusammenarbeit
einer fairen und konstruktiven Beurteilung orientieren. Er-     • Art. 41 Rechte der Lernenden
folgreiche und wirkungsvolle Mitarbeitergespräche zeich-        • Art. 56 Rechte der Erziehungsberechtigten
nen sich durch Folgendes aus:                                   • Art. 59 Rechte der Lehrpersonen
                                                                • Art. 60 Pflichten der Lehrpersonen
Transparenz                                                     • Art. 61 Berufsauftrag
Die Zielsetzungen und die Qualitätskriterien sind bekannt       • Art. 72 Weiterbildung
und nachvollziehbar.                                            • Art. 73 Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen
                                                                   ¹ Die Lehrpersonen werden in ihrer Tätigkeit beurteilt.
Vertraulichkeit                                                    Sie wirken bei dieser Beurteilung mit.
Die Daten sind vertraulich. Die Vorgaben der gemeinde­             ² Sie beurteilen zudem regelmässig ihre Tätigkeit
internen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.              ­selber.
                                                                   ³ Der Regierungsrat erlässt zur Beurteilung und
Regelmässigkeit                                                    ­Förderung der Lehrpersonen eine Verordnung. Er regelt
Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, das MAG ( mit Zielver-        insbesondere die Beurteilungsinstanzen und deren
einbarungen und Beurteilung der Zielerreichung ) im Jah-            Kompetenzen, die Beurteilungskriterien sowie den zeit­
resturnus und den Unterrichtsbesuch mindestens im Zwei-             lichen Ablauf.
jahresturnus durchzuführen.
                                                                Des Weiteren beruht das vorliegende Dokument auf fol-
Verbindlichkeit                                                 genden Arbeiten und Quellen:
Im MAG werden Stärken und Schwächen besprochen.                 • Rahmenkonzept « Gute Schulen – Qualitätsmanagement
Bedeutsame Leistungen, Erfolge, Stärken bedürfen der              an der Volksschule im Kanton Glarus »
Anerkennung, der Wertschätzung und des Dankes. Bei              • Orientierungshilfe « Berufsauftrag und Arbeitszeitmodell
festgestelltem Handlungsbedarf folgen taugliche und ver-          für die Lehrpersonen der Volksschule, Kanton Glarus »
bindliche Massnahmen.                                           • Grundlagen « Mitarbeitergespräche MAG » des Kantons
                                                                  Zug2
Zeit                                                            • Mitarbeiterbeurteilung der Lehrpersonen an kantonalen
Die MAG bedürfen realistischer Zeitgefässe und Terminie-          Schulen, Kanton Glarus
rungen. Erfahrungen zeigen, dass pro Person mindestens
eine Stunde für das MAG einberechnet werden muss. Das
MAG ist den Mitarbeitenden mind. zwei Wochen im Voraus          2 Direktion für Bildung und Kultur, Amt für gemeindliche Schulen, Zug :
anzukünden.                                                     Grundlagen Mitarbeitergespräche MAG, 2009

                                                                                                                                     11
12
Durchführung der Mitarbeitergespräche
                                             3

                                        13
Durchführung der Mitarbeitergespräche

    Beteiligte Personen                                                   B Das Unterrichtsgespräch
    Es werden mit allen Lehrpersonen ( Kindergarten, Primar,              Im Unterrichtsgespräch teilt die Schulleitung der Lehrper-
    Sek I sowie Fachlehrpersonen, schulischen Heilpädago-                 son ihre Beobachtungen und Einschätzungen aus dem
3

    ginnen und Heilpädagogen ) Mitarbeitergespräche geführt.              Unterrichtsbesuch mit. Das Gespräch findet möglichst bald
    Verantwortlich für die Durchführung ist die zuständige                nach dem Unterrichtsbesuch statt, spätestens innert einer
    Schul­leiterin / der zuständige Schulleiter.                          Woche. Es ermöglicht, die Lehrperson in ihrem Kernge-
                                                                          schäft besser kennenzulernen, deren Arbeit zu würdigen
    Auch Lehrpersonen mit Teilpensen3 werden beurteilt. Bei               und einzuschätzen. Der Unterrichtsbesuch und das nach-
    Pensen unter 30 Stellenprozenten ( Kleinpensen ) kann der             folgende Gespräch finden angekündigt und vereinbart
    Turnus sowohl für das MAG als auch für den Unterrichtsbe-             statt. Der Schulleitung werden beim Unterrichtsbesuch die
    such ausgedehnt werden.                                               verlangten Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung gestellt,
                                                                          z. B. die Jahresplanung.
    Formen und Rhythmus
    Regelmässige Gespräche sind im Rahmen einer förderori-                Für beide Gesprächsformen gelangen standardisierte Be-
    entierten Personalführung sehr wichtig. Klarheit bezüglich            obachtungsinstrumente ( vgl. Anhang ) zum Einsatz.
    Form, Rhythmus und konkretem Ablauf schaffen Sicherheit               Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, wenn die Mitarbeiter-
    und gegenseitiges Vertrauen. Dies sind zentrale Vorausset-            gespräche jährlich und die Unterrichtsbesuche mindestens
    zungen, damit Personalentwicklung förderorientiert gestal-            alle zwei Jahre durchgeführt werden können. Dies ist je-
    tet werden kann und unterstützend empfunden wird. Stan-               doch nur möglich, wenn dafür ausreichende Ressourcen für
    dardisierte Formulare, frühzeitige Terminierung innerhalb             die Schulleitungen zur Verfügung stehen ( vgl. Rahmenkon-
    eines bekannten Rhythmus, seriöse Vorbereitung durch die              zept « Gute Schulen », Element 7 ).
    Beteiligten und ausreichende Zeitgefässe sind dabei wich-
    tige Gelingensbedingungen.                                            Zeitlicher Aufwand
                                                                          Eine seriöse und Gewinn bringende Mitarbeiterförderung
    Im schulischen Kontext stehen folgende zwei Gesprächs-                und -beurteilung ist mit einem nicht unerheblichen zeitli-
    formen der Mitarbeiterförderung und Mitarbeiterbeurtei-               chen Aufwand verbunden. Der durchschnittliche Aufwand
    lung im Vordergrund.                                                  beträgt für die Schulleiterin, den Schulleiter rund zehn
                                                                          Stunden pro Lehrperson ( vgl. Anhang 5 ). Der Zeitaufwand
    A Das Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung                        für einen MAG-Zyklus sollte auch für die Lehrpersonen in
    Im MAG würdigt und beurteilt die Schulleitung die Arbeits-            einem vernünftigen Rahmen stehen ( rund acht Stunden ).
    leistungen und Kernkompetenzen der Lehrperson in den                  Darin enthalten sind die Vorbereitung und Durchführung
    vier Arbeitsfeldern Unterricht und Klasse, Lernende und               des MAG und die Dokumentation der geleisteten Arbeiten.
    Schulpartner, Engagement in der Schule und individuelle               Nicht eingerechnet ist die Zeit, welche individuell zur Um-
    berufliche Entwicklung als Lehrperson.4 Das professionelle            setzung der vereinbarten Ziele eingesetzt wird. Ebenfalls
    Interesse der Lehrperson an ihrer eigenen beruflichen Ent-            unberücksichtigt ist das zeitliche Engagement, welches
    wicklung ( Selbstbild ) und die förderorientierte Aussensicht         erbracht wird, wenn die Mitarbeiterförderung und -beurtei-
    der Schulleitungsperson ( Fremdbild ) bilden die Grundlage            lung in den Teams der Lehrpersonen eingeführt wird.
    des Mitarbeitergesprächs mit Zielvereinbarung.                        Bei der Zielvereinbarung und der Selbstbeurteilung im Zu-
                                                                          sammenhang mit den MAG ist darauf zu achten, dass der
                                                                          Dokumentationsaufwand nicht unverhältnismässig wird.

                                                                          Der konkrete Rhythmus und die Kombination der beiden
                                                                          Formen fördernder und beurteilender Mitarbeitergesprä-
    3 Ausnahme bilden die Stellvertretungen
    4 Siehe auch Orientierungshilfe Berufsauftrag und Arbeitszeitmodell   che werden von den Gemeinden geregelt. Dabei kann und
    für die Lehrpersonen der Volksschule                                  soll nach Lehrpersonen-Gruppen differenziert werden.

    14
Bereiche der Beurteilung und Zielvereinbarung
Im MAG werden entsprechend dem Berufsauftrag vier Arbeitsfelder unterschieden.

                                                                                                                                 3
      • unterrichten und erziehen
      • planen, vorbereiten, organisieren                                                  • beraten und begleiten
        und auswerten des Unterrichts                                                        der Lernenden
      • entwickeln und evaluieren                                                          • zusammenarbeiten
        des Unterrichts                                                                      mit Erziehungsberechtigten
                                            Unterricht                Lernende und           und Fachpersonen
      • zusammenarbeiten
                                            und Klasse                 Schulpartner
        im Unterrichtsteam
                                                             vereinbarun
                                                          iel
                                                      Z

                                                                       g

                                                              MAG
                                                         Zi                g
                                                              ele    un
                                                           rreich
                                            Berufliche
                                            Entwicklung            Engagement
      • evaluieren und                      der Lehrperson        für die Schule           • gestalten und organisieren
        weiterentwickeln der                                                                 der eigenen Schule
        eigenen Tätigkeit                                                                  • entwickeln und evaluieren
      • sich individuell weiterbilden                                                        der eigenen Schule

In den vier Arbeitsfeldern werden die Leistungen beurteilt            Nachfolgend werden jene Elemente des Rahmenkonzepts
und auch Zielvereinbarungen getroffen. Ziele im Bereich               «Gute Schulen – Qualitätsmanagement an der Volksschule
«Unterricht und Klasse» sind verpflichtend zu setzen: Dabei           im Kanton Glarus» aufgeführt, welche den vier Bereichen
sollen Zielvereinbarungen zu persönlich bedeutsamen As-               des MAG zugeordnet werden können ( was aber nicht
pekten der Unterrichtsqualität sowie Ziele im Hinblick auf            heisst, dass alle Elemente angesprochen werden müssen ).
die Förderung des eigenverantwortlichen Lernens gewählt
werden.

                                                                                                                           15
Unterricht und Klasse                                       Lernende und Schulpartner
    Eigenverantwortliches Lernen ( Element 1 )                  Kooperation mit Schulpartnern
    • Förderung des aktiven und eigenverantwortlichen           ( auf allen Handlungsebenen )
3

      ­Lernens                                                  • Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten
                                                                • Zusammenarbeit mit Unterstützungsdiensten
    Aufbau von Kompetenzen ( Element 2 )                           ( vgl. Sonderpädagogikkonzept Kanton Glarus )
    • Sach-, Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen           • Austausch und Absprachen zwischen abgebenden und
    • Beurteilen und Fördern ( B & F )                             aufnehmenden Schulen
                                                                • Zusammenarbeit mit Schul-, Gemeinde- und Kantons­
    Guter Unterricht ( Element 3 )                                 behörden sowie weiteren Anspruchsgruppen
    • effiziente Klassenführung
    • lernförderliches Unterrichtsklima                         Engagement für die Schule
    • vielfältige Motivierung                                   Operative Führung und Personalentwicklung ( Element 7 )
    • Strukturiertheit und Klarheit                             • Zusammenarbeit mit der Schulleitung
    • Wirkungs- und Kompetenzorientierung                       • Beteiligung und Mitwirkung bei schulinternen Weiter­
    • Orientierung an den Schülerinnen und Schülern               bildungen
    • Förderung des aktiven und selbständigen Lernens           • Aufbau einer Feedback-Kultur
    • Variation von Methoden und Sozialformen
    • Konsolidierung, Sicherung und intelligentes Üben          Q-Steuerung und interne Evaluation ( Element 8 )
    • Umgang mit Heterogenität                                  • Engagement für die Schule und deren Entwicklung
    • gute Passung ( Ziele, Lernvoraussetzungen, Unterrichts-   • Engagement in Projekten und Schulentwicklungs­
      gestaltung )                                                prozessen
                                                                • Auseinandersetzung mit relevanten Bildungsfragen
    Arbeit in Unterrichtsteams ( Element 5 )                    • interne Evaluation
    • Absprache der Unterrichtsinhalte / Stoffkoordination in   • individueller Beitrag zur Umsetzung der Qualitäts- und
      Jahresplänen                                                Schulentwicklungsziele
    • Planung und Auswertung von Unterrichtseinheiten
    • Unterrichtsvorbereitung und Austausch von Unterrichts-    Berufliche Entwicklung der Lehrperson
      materialien                                               Individualfeedback ( Element 4 )
    • Festlegung gemeinsamer pädagogischer Grundsätze           • Reflexion der eigenen Arbeit
      ( z. B. bei der Beurteilungs-Praxis )                     • Individualfeedback zu relevanten Fragestellungen ein­
    • Ermittlung des Lernstands, der Lernvoraussetzungen          holen und reflektieren
      und -potenziale der Schülerinnen und Schüler ( Hetero-
      genität verstehen )                                       Persönliche berufliche Entwicklung
    • Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und           ( Weiterbildung, Qualitätssicherung )
      Schüler ( z. B. Festlegung von Beurteilungsmassstäben,    • Berufsengagement
      Reflexion der Ergebnisse von Vergleichsarbeiten )         • Belastbarkeit
    • Besprechung von Lernenden ( Lernstand, Betreuung,         • eigene fachliche, didaktische und pädagogische
      Förderung )                                                  ­Kompetenz
    • Zusammenarbeit bei erzieherischen Fragen                  • Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein
                                                                • berufliche Zufriedenheit und Entwicklung
    Kooperative Unterrichtsentwicklung ( Element 6 )            • Weiterbildung und deren Umsetzung
    • ein gemeinsames Unterrichts- und Lernverständnis          • Berufsperspektiven
      entwickeln                                                • persönliche Entwicklungsziele
    • gemeinsame Reflexion und Weiterentwicklung des
      Unterrichts

    16
Das Personaldossier                                          Für die Personaldossiers gelten bezüglich Datenschutz
Für jede Lehrperson wird ein Personaldossier geführt, wel-   ­dieselben Bestimmungen wie bei den weiteren Gemeinde-
ches u. a. folgende Elemente dokumentiert:                    angestellten.

                                                                                                                      3
• aktuelle Angaben zur Person
• Bewerbungsunterlagen
• besuchte Weiterbildungen
• Ergebnisse aus den Mitarbeitergesprächen
   ( Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung MAG,
  ­Unterrichtsbeobachtungsbogen )

                                                                                                                17
18
Umsetzung
                 4

            19
Umsetzung

    Selbst- und Fremdeinschätzung                                          Diesem Umstand trägt das Bildungsgesetz im Artikel 73
    Der Lehrberuf ist geprägt durch hohe Autonomie. Unter-                 Rechnung:
    richten und Erziehen finden weitgehend im Klassenverband               Art. 73 Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen
4

    statt, ohne dass aussenstehende Personen regelmässig                   ¹	Die Lehrpersonen werden in ihrer Tätigkeit beurteilt. Sie
    Einblick nehmen. Unterrichtsbesuche und schriftliche Un-                   wirken bei dieser Beurteilung mit.
    terlagen ermöglichen insofern nur teilweise, die Leistung              ²	Sie beurteilen zudem regelmässig ihre Tätigkeit selber.
    einer Lehrperson ganzheitlich zu erfassen. Die Lehrperso-              …
    nen tragen eine hohe Eigenverantwortung für die Qualität
    ihres Handelns.

                                                       Mitarbeitergespräch
                                                       mit Zielvereinbarung
                                                       Austausch von Übereinstim-
                                                       mung und Unter­schieden;
                                                       Ableiten von Konsequen-
                                                       zen; festhalten, was wie
                                                       ­konkret ent­wickelt und/oder
                                                        ­gesichert werden soll.

      Feedback einholen                                                                                   Umsetzungsphase
      von Kollegen/Kolleginnen,                                                                           Weiterbildung,
      Schülern/Schülerinnen,                                                                              Lernpartnerschaft,
      Eltern                                                                                             ­kollegiale Hospitation
                                                                                                          und Beratung,
                                                   Unterricht                Lernende und
                                                                                                          Arbeit in Q-Gruppen,
                                                   und Klasse                 Schulpartner
                                                                                                          Unter­richtsteams,
                                                                    vereinbarun
                                                                 iel                                      Coaching,
                                                             Z

                                                                              g

                                                                                                          Einzel­supervision . . .
                                                                     MAG
                                                                Zi                g
                                                                     ele    un
                                                                  rreich
                                                   Berufliche
                                                   Entwicklung            Engagement
                                                   der Lehrperson        für die Schule

                        Umsetzungsphase                                                 Unterrichtsbesuch und
                        Weiterbildung,                                                  Unterrichts­gespräch
                       ­Lernpartnerschaft,                                              durch die Schulleitung
                      ­kollegiale Hospitation                                           Kriterienorientierte
                        und ­Beratung,                                                  Rückmeldungen
                        Arbeit in Q-Gruppen,
                        Unterrichts­teams,
                        Coaching,
                        Einzel­supervision . . .

    20
Das Verfahren zur Mitarbeiterförderung und -beurteilung         Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung
basiert deshalb auf den beiden Elementen « Selbstein-           Vorbereitung
schätzung durch die Lehrperson » und « Fremdeinschätzung        Die Schulleitung lädt die Lehrperson in der Regel einen

                                                                                                                               4
durch die Schulleitung ». Selbst- und Fremdeinschätzung         Monat im Voraus zum Mitarbeitergespräch ein. Die Be-
orientieren sich innerhalb des vereinbarten Qualitätszyklus     teiligten bereiten sich einzeln auf das Gespräch vor und
( vgl. Seite 14 ) an den vier Arbeitsfeldern des Berufsauf-     orientieren sich dabei an den « Qualitätskriterien zur Vor-
trags ( Seite 15 ) und bilden eine Einheit.                     bereitung der Mitarbeitergespräche » ( vgl. Anhang 2 ). Eine
                                                                bewusste Auswahl von Qualitätsbereichen und -kriterien ist
Selbsteinschätzung                                              vorzunehmen. Es wird nicht erwartet, dass alle Kriterien er-
Die Lehrperson soll ihre Leistungen selbstkritisch nach ei-     füllt werden, vielmehr soll die Bandbreite dazu anregen, die
genen, selbst gesetzten Kriterien sowie nach anerkannten,       berufliche Situation der Lehrperson zu reflektieren, Stärken
vorgegebenen Kriterien reflektieren.                            bewusster werden zu lassen und Schwächen als Optimie-
Diese Selbsteinschätzung basiert auf einer professionellen      rungspotenzial zu erkennen.
Selbstreflexion und wird durch Rückmeldungen von Kolle-         Die Lehrperson füllt den Bogen « Mitarbeitergespräch mit
ginnen und Kollegen, Lernenden und Eltern ( vgl. Rahmen-        Zielvereinbarung MAG » ( vgl. Anhang 3 ) als Vorbereitung
konzept «Gute Schulen», Element 4 ) ergänzt.                    und persönliche Gesprächsunterlage aus.
                                                                Die Schulleitung erstellt einen schriftlichen Entwurf der
Fremdeinschätzung                                               Fremdbeurteilung, welcher als Gesprächsgrundlage dient.
Es ist wichtig, dass Lehrpersonen an klaren Kriterien ge-
messen werden, deren Beurteilung die Entwicklungspha-           Mitarbeitergespräch
se, die Erfahrung und die vereinbarten Ziele angemessen         Die Schulleitung und die Lehrperson bringen beide ihre
berücksichtigt.                                                 Sichtweisen ein. Im Gespräch wird die Arbeit gewürdigt und
Die Schulleitung bezieht sich bei ihrer Fremdbeurtei-           über Übereinstimmungen und Unterschiede ausgetauscht.
lung auf Gespräche, Unterrichtsbesuche, ggf. auf direkte        Die definitive Beurteilung der Arbeitsleistung sowie die
­Schüler- bzw. Elternrückmeldungen sowie allfällige weitere     daraus resultierenden Zielsetzungen entstehen somit wäh-
 Grundlagen.                                                    rend des Gesprächs.
 Nur offiziell zur Verfügung stehende und der Lehrperson
 bekannt gemachte Informationen aus dem Umfeld des Mit-         Das Gespräch beinhaltet folgende Phasen:
 arbeitergesprächs können in das Gespräch eingebracht           • Einleitung: Begrüssung, Ziele des Gesprächs, Zeitrah-
 werden. Es wird nicht auf inoffizielle Informationen ( z. B.     men etc.
«vom Hörensagen» ) zurückgegriffen. Dies gilt insbesonde-       • Selbsteinschätzung der Lehrperson: Darlegung der
re für die Ergebnisse der Q-Gruppen bzw. der kollegialen          Sichtweise der Lehrperson ( Schulleitung hört nur zu )
Hospitationen. In jedem Fall verfügbar sind die kriterienori-   • Feedback und Beurteilung durch die Schulleitung:
entierten Feststellungen und Ergebnisse der Unterrichts-          bestätigen resp. ausführen oder darstellen der abwei-
besuche durch die Schulleiterin / den Schulleiter.                chenden Einstellung zur Einschätzung der Lehrperson,
                                                                  formulieren der Stärken und des Optimierungsbedarfs
Auch wenn im Gespräch eine Annäherung der beiden                  der Lehrperson, deutliches zum Ausdruck bringen von
Sichtweisen angestrebt wird, kann es kein Ziel sein, in je-       Einschätzungen, Diskussion von Abweichungen in der
dem Fall einen Konsens zu erreichen. Nicht selten ist in der      Einschätzung etc.
Personalführung eine Diskrepanz zwischen Selbst- und            • Zielvereinbarung: Ziele austauschen und vereinbaren
Fremdeinschätzung unumgänglich und kann zuweilen als            • Abschluss des Gesprächs: weiteres Vorgehen etc.
Entwicklungsimpuls positiv wirken.

                                                                                                                         21
Zielvereinbarung                                                              ten vorausgesetzt werden? Welche Mittel sind
    Bei den Zielvereinbarungen werden möglichst alle vier Ar-                     notwendig, um bei realistischer Betrachtung
    beitsfelder einbezogen. Die grosse Anzahl an möglichen                        die Ziele erreichen zu können? Ist auf die
4

    Zielen bedingt eine bewusste Auswahl einzelner Ziele. Die                     notwendige Unterstützung der Kollegen und
    Ausrichtung individueller Zielvereinbarungen auf die Ziele                    Vorgesetzten Verlass?
    der Schule und / oder von Unterrichtsteams bringt Syner-          Terminiert	Für die avisierten Ziele sollte ein Zeitrahmen
    gie: individuelle und gemeinsame Entwicklungsschritte                         festgelegt werden. Wie viel Zeit wird benötigt?
    können miteinander verbunden werden. So kann z. B. eine                       Welche Zwischentermine sind sinnvoll?
    Lehrperson schüleraktivierende Aufgaben für den Mathe-
    matikunterricht zusammenstellen, die nachher vom ganzen           Die Beurteilung der Zielerreichung basiert auf den Zielver-
    Unterrichtsteam im eigenen Unterricht eingesetzt werden.          einbarungen des letzten MAG. Die Selbstbeurteilung der
    Die Lehrperson hat einen wesentlichen Einfluss auf die            Lehrperson wird mit der Wahrnehmung der Schulleitung
    Festlegung der Aufgaben und Ziele. Sie bereitet wie auch          verglichen. Das Zusammenspiel der verschiedenen Pers-
    der Schulleiter / die Schulleiterin Vorschläge für die Zielde-    pektiven ermöglicht schliesslich eine umfassende Beurtei-
    finition vor. Im Gespräch werden die Ziele vereinbart und         lung der Zielerreichung.
    Prioritäten gesetzt.
    Zielvereinbarungen stehen und fallen mit der Bedeutsamkeit        Ergebnissicherung
    und Attraktivität der Ziele. Einen guten Ansatz für die For-      Die Schulleitung erstellt unter Berücksichtigung des Ge-
    mulierung von Zielen bietet die Formel SMARTe Ziele. Sie          sprächsergebnisses den definitiven Bogen « Mitarbeiter-
    schlägt vor, genau zu beschreiben, was erreicht werden soll       gespräch mit Zielvereinbarung MAG », den beide Parteien
    und welche Kriterien für die Erfolgsmessung herangezogen          unterschreiben.
    werden. Zudem sollten die Ziele sowohl anspruchsvoll als          Die im Mitarbeitergespräch benannten Probleme resp.
    auch realistisch sein und ihre Formulierung soll so lauten, als   Quellen von Unzufriedenheit werden angegangen.
    seien sie bereits erreicht worden. Schliesslich müssen die
    Rahmenbedingungen für die Umsetzung der erforderlichen            Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch
    Massnahmen bekannt und der Zeitraum festgelegt sein:              Unterrichtsbesuch
    Spezifisch 	Ziele sollten spezifiziert sein. Was soll erreicht   Die Schulleiterin / der Schulleiter meldet sich in der Regel
                   werden? Wie soll das Ergebnis, der Endzu-          mindestens zwei Wochen im Voraus bei der Lehrperson
                   stand aussehen?                                    zum Unterrichtsbesuch an. Der Besuch umfasst eine bis
    Messbar 	Ziele sollten messbar sein. Auf welche Weise,           zwei Unterrichtslektionen. Die Schulleitung beobachtet den
                   wie häufig, wie exakt, wann kann gemessen          Unterricht aufgrund des « Unterrichtsbeobachtungsbogens »
                   werden, ob Zwischenresultate und schliess-         und der dazugehörigen Auswertungshilfe ( vgl. Anhang 4 ).
                   lich das Ziel erreicht wurden? Wie sollen die      Es wird empfohlen, sich auf wenige Beobachtungsschwer-
                   Rückmeldungen erfolgen?                            punkte zu beschränken. Diese können individuell zwischen
    Attraktiv 	Ziele sollten die Mitarbeitenden herausfordern        der Lehrperson und der Schulleitung vereinbart werden.
                   und so formuliert sein, als seien sie schon        Sie können jedoch auch im Rahmen des Jahresprogramms
                   eingetreten. Worin besteht bei diesem Ziel die     der Schule als gemeinsame kollegiale Schwerpunkte fest-
                   Herausforderung? Was motiviert? Wie sieht          gelegt werden. Optimal ist, wenn die Lehrpersonen sich
                   der Endzustand nach Erreichen des Ziels aus?       intensiv mit den Qualitätskriterien guten Unterrichts aus­
    Realistisch	Ziele sollten anspruchsvoll und dennoch              einandergesetzt und diese in kollegialen Unterrichtshospi-
                   realistisch sein. Sind die gesetzten Ziele         tationen angewendet haben.
                   erreichbar? Können sie in der vorgegebenen         Nach dem Besuch erstellt die Schulleiterin / der Schulleiter
                   Zeit und unter den gegebenen Umständen             einen kurzen schriftlichen Bericht, in dem der besuchte Un-
                   erreicht werden? Welche Rahmenbedingun-            terricht beurteilt wird. Sie /er benutzt dazu den « Unterrichts-
                   gen müssen berücksichtigt, welche Fähigkei-        beobachtungsbogen », dieser dient als Gesprächsgrundlage.

    22
Unterrichtsgespräch                                         • Neben dem Lehrverhalten liegt ein zentraler Fokus auf
Innert einer Woche nach dem Unterrichtsbesuch findet ein      dem Lernen der Schülerinnen und Schüler.
von beiden Seiten vorbereitetes Gespräch statt. Das Ge-     • Es werden klare Aussagen zur Qualität des Gesehenen

                                                                                                                           4
spräch beinhaltet folgende Phasen:                            gemacht ( Momentaufnahme ).
• Einleitende Bemerkung zum besuchten Unterricht und        • Die Unterrichtsbeurteilung unterstützt die Lehrperson
  zur Klassensituation ( Lehrperson )                         bei der Reflexion des eigenen Unterrichts.
• Rückmeldung zum Unterricht: Beobachtungen und             • Die Aussagen sind begründet und nachvollziehbar ( es
  Beurteilung ( Schulleitung )                                wird deutlich gemacht, aufgrund welcher Indikatoren
• Stellungnahme der Lehrperson                                und Beobachtungen die Aussagen zustande kommen ).
• Zusammenfassung ( Schulleitung )                          • Beobachtungen, Interpretationen und Beurteilungen
• Empfehlung zu Veränderungen, Zielperspektiven entwi-        bzw. Empfehlungen werden auseinandergehalten.
  ckeln im Hinblick auf MAG ( Schulleitung / Lehrperson )
• Rückblick und Ausblick ( Schulleitung )                   Ergebnissicherung
                                                            Die Schulleitung ergänzt unter Berücksichtigung des Ge­
Die Schulleiterin, der Schulleiter beachtet dabei die im    sprächsergebnisses den « Unterrichtsbeobachtungs­bogen »,­­­
Folgenden aufgeführten Kriterien für gute Unterrichts­
­                                                           der als Grundlage für das Mitarbeitergespräch mit Ziel­
beurteilungen:                                              vereinbarung dient.
• Die Qualität des besuchten Unterrichts und nicht die
  Person wird beurteilt.
• Es wird konkret beobachtbares Lehr- und Lernverhalten
  beurteilt.

                                                                                                                    23
24
Formelle Mitarbeiterbeurteilung
                                       5

                                  25
Formelle Mitarbeiterbeurteilung

    Die in den vorliegenden Grundlagen in Kapitel 1 – 4 fest-
    gehaltenen Ausführungen veranschaulichen den Prozess
    einer entwicklungs- und gesprächsorientierten Personal-
5

    führung an Schulen. Es steht somit der förderorientierte
    Aspekt im Zentrum der Personalführung von Lehrpersonen.
    Die formelle Mitarbeiterbeurteilung MAB stellt eine Ge-
    samtbeurteilung dar, welche Auskunft über die Einschät-
    zung der Leistung einer Lehrperson durch die Schulleitung
    gibt. Diese wird aus den Resultaten des Mitarbeitergesprä-
    ches sowie des Unterrichtsbesuchs und des Unterrichtsge-
    sprächs erstellt.
    Über die Auswirkungen und die konkrete Anwendung der
    Förderung und Beurteilung, wie sie vom Regierungsrat in
    der entsprechenden Verordnung beschrieben wird ( vgl. An-
    hang 1 ), entscheidet die Gemeinde. Diese legt somit fest,
    in welchem Rhythmus die Gespräche und die Besuche
    stattfinden und wie die Gesamtbeurteilung im Sinne einer
    summativen Aussage ( z. B. Leistungsbewertung anhand
    « erfüllt » / «nicht erfüllt ») vorgenommen wird. Insbesondere
    richten sich der Umfang und die Methode einer möglichen
    Lohnwirksamkeit nach dem für die Arbeitgeber geltenden
    Personalrecht der Gemeinde.
    Für diese Leistungsbeurteilung kann im offiziellen MAB-
    Bogen der Gemeinde nur der Teil der Gesamtbeurteilung
    ausgefüllt und im Übrigen auf die für die Beurteilungsperio-
    de vorliegenden schriftlichen Unterlagen zum « Mitarbeiter-
    gespräch mit Zielvereinbarung » ( vgl. Anhang 3 ) und / oder
    dem « Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch » ( vgl.
    Anhang 4 ) verwiesen werden. Diese Unterlagen werden
    der Gesamtbeurteilung beigelegt. Ein möglicher Ablauf ist
    im Anhang 5 skizziert und entspricht weitgehend der Praxis
    an kantonalen Schulen.

    Des Weiteren entscheidet der Arbeitgeber auch über die
    Frage, ob bei Lehrpersonen mit weniger als 30 Stellenpro-
    zenten generell eine längere Gesprächs- und Besuchspe­
    riode angeordnet wird.

    26
5

27
28
Anhang
              6

         29
Anhang 1 :
         Verordnung über die Beurteilung und Förderung der Lehrpersonen

         Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 73 des Gesetzes über Schule und Bildung ( Bildungsgesetz ), verordnet:
Anhang

         Art. 1                                                         Zu Abs. 1: Mit Lehrpersonen der öffentlichen Schulen sind
         Geltungsbereich                                                namentlich jene des Kindergartens, der Primarstufe und der
         1 Diese Verordnung regelt die Rahmenbedingungen                Sekundarstufe I der Volksschule, der Sonderschulen, der
            zur Beurteilung und Förderung von Lehrpersonen an           Sport­schule, des Schulischen Zusatzangebotes, der Be-
            öffentlichen Schulen und deren Mitwirkung.                  rufsfachschulen samt dem Teil der Pflegeschule als höherer
         2 Die Auswirkungen der Förderung und Beurteilung der           Fachschule sowie der Kantonsschule gemeint.
            Lehrpersonen richten sich nach dem für die entspre-         Zu Abs. 2: Hier erfolgt die Abgrenzung der Regelungs-
            chenden Arbeitgeber geltenden weiteren Personal-            kompetenz des Regierungsrats gegenüber den jeweiligen
            recht.                                                      Arbeitgebern. Über die Auswirkungen, welche der Beur­
                                                                        teilung zu­kom­men werden, also zum Beispiel den Umfang
                                                                        und die Methode einer allfälligen Lohn­wirksam­keit, befindet
                                                                        der Arbeitgeber nach dem für ihn geltenden Recht. Bei
                                                                        den Volksschulen der Gemein­den ist dies das kommu­nale
                                                                        Besoldungsrecht, bei kantonalen Schulen sind es die ent­
                                                                        sprechenden kantonalen Bestimmungen, welche ebenso
                                                                        für privat getragene Schulen mit Leis­tungsauftrag gelten.

         Art. 2
         Grundsatz
         1 Die Förderung und Beurteilung von Mitarbeitenden
            gehört zu einer umfassenden Personalführung.
         2 Sie ist geprägt von gegenseitiger Achtung,
            ­Wertschätzung und Vertrauen und zeichnet sich
             durch Offenheit, Ehrlichkeit und Fairness aus.

          Art. 3                                                        Es wird insbesondere zwischen den Mitarbeitergesprä-
          Elemente                                                      chen nach den Buchstaben a ) und b ), welche in den
          Die Förderung und Beurteilung umfasst die sich                Grundlagen zur « Beur­teilung und Förderung der Lehr-
         ­ergänzenden Elemente:                                         personen der Volksschule » be­schrieben werden und der
             a.	 Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung,              formellen Mitarbeiterbeurteilung MAB unterschieden. Die
             b.	 Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch,             formelle Mitarbeiterbeur­teilung stellt eine Gesamtbeur-
             c.	 formelle Mitarbeiterbeurteilung                        teilung dar, welche in förmlicher Art und Weise Aus­kunft
                                                                        über die Einschätzung der Leis­tung durch die Schullei-
                                                                        tung erteilt. Es werden hier lediglich die Hauptelemente
                                                                        aufgezählt. ­Welche anderen Instrumente und Ver­fahren
                                                                        ( Schülerrückmel­dungen etc. ) in den Ablauf einbezogen
                                                                        wer­den, bestimmt sich nach Art. 9 der Verordnung.

         30
Art. 4                                                       Das Mitarbeitergespräch wird in den « Grundlagen Beur-

                                                                                                                               Anhang
Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung                     teilung und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule »
1 Das Mitarbeitergespräch dient dem Austausch über           genauer be­schrie­ben. Es sollen damit die Zusammen­
   die Leistungen der Lehrperson und klärt, wie weit die     arbeit und das gegenseitige Verständnis gefördert werden.
   vereinbarten Ziele erreicht worden sind.                  Es ist von der formellen Mit­ar­beiterbeurteilung ( Art. 6 ) zu
2 Es bezweckt insbesondere, die fachliche und soziale       ­unterscheiden.
   Kompetenz der Lehrpersonen zu fördern.
3 Als Instrument der Qualitätssicherung vertieft es den
   regelmässigen Kontakt zwischen direkten Vorgesetz-
   ten und Lehrpersonen.

Art. 5                                                      Schulleitungen besuchen ihre Lehrpersonen regelmässig
Unterrichtsbesuch und Unterrichtsgespräch                   im Unter­richt. Im Unterrichtsgespräch teilt die Schulleitung
Der Unterrichtsbesuch und das Unterrichtsgespräch           der Lehrperson ihre Beobachtungen und Einschätzungen
ermöglichen es, die Lehrperson in ihrer Unterrichtstätig-   mit. Es gelangt ein standard­isiertes Beobachtungsinstru-
keit besser kennenzulernen, deren Arbeit zu würdigen und    ment zum Einsatz ( siehe Anhang der « Grundlagen Beurtei-
einzuschätzen.                                              lung und Förderung der Lehrper­sonen der Volksschule » ).

Art. 6                                                      Zu Abs. 2 : Weiteres zur Form der Beurteilung und insbe-
Formelle Mitarbeiterbeurteilung                             sondere die Antwort auf die Frage, ob und in welchem
1 Aus den Resultaten von Mitarbeiter­ge­spräch, Unter­      Umfang eine Lohnwirksamkeit im konkreten Fall tatsächlich
   richtsbesuch und Unterrichts­gespräch wird im Sinne      erfolgt, wird sich aus dem dafür anwendbaren ergänzenden
   einer Gesamtbeurteilung die formelle Mitarbeiterbe­      Personalrecht des jeweiligen Arbeitgebers ergeben ( z. B.
   urteilung erstellt.                                      Gemeinden bei ihren Volksschullehrpersonen ). Dies ist
2 Das Gesamtergebnis der Beurteilung ist in schriftlicher   also vorab ein politischer Entscheid auf Arbeitgeberseite
   Form festzuhalten und hat auf die vom Arbeitgeber        und zusätzlich auch vom Budget abhängig. Aus der in
   vorgesehenen Vorgaben betreffend Weiterbildung und       schriftlicher Form festgehaltenen Gesamtbeurteilung für
   weiterer Fördermass­nahmen Bezug zu nehmen.              eine Lehrperson müssen die Grundlagen für eine allfälli-
                                                            ge Lohnwirksamkeit abgeleitet werden können. Dabei ist
                                                            nicht nur die beim Kanton gebräuchliche Buchstabenskala
                                                            vorstellbar, es wären auch weniger differenzierte Kategorien
                                                            wie zum Beispiel « erfüllt» und «nicht erfüllt ( Entwicklungs-
                                                            bedarf ) » denkbar. Die betroffene Lehr­person soll jedenfalls
                                                            erkennen können, wie sich die Beurteilung ihrer Leistungen
                                                            grundsätzlich auf ihren Lohn auswirken kann.

Art. 7                                                      Die gesamte Förderung und Beurteilung ist als Führungs-
Zuständigkeit                                               aufgabe Sache der Schulleitung. Sie kann auf der Sekun-
1 Die Schulleitung ist für die Förderung und Beurteilung    darstufe II im Be­reich der Unterrichtsbesuche durch eine
   verantwortlich.                                          Mitwirkung von Fachexperten ergänzt werden ( Abs. 2 ),
2 Auf der Sekundarstufe II und der Tertiär­stufe können     damit das zusätzlich nötige fachliche Spezialwissen sicher-
   für die Unterrichtsbesuche Fachexperten beigezogen       gestellt werden kann.
   werden.

                                                                                                                          31
Art. 8                                                     Als Basis für die Kriterien dient der Berufsauftrag ( siehe
Anhang

         Beurteilungskriterien                                      auch « Orientierungshilfe Berufsauftrag und Arbeitszeitmo-
         Als Basis für die Beurteilungskriterien gelten             dell für die Lehrpersonen der Volks­schule » ). Die für eine
         die Arbeitsfelder gemäss Berufsauftrag.                    professionelle Beurteilung nötigen Kriterien finden sich
                                                                    daraus abgeleitet im Anhang der « Grundlagen Beurteilung
                                                                    und Förderung der Lehrpersonen der Volksschule ».

         Art. 9                                                     Mit der Priorisierung in Abs. 1 wird klar aufgezeigt, dass
         Beurteilungsfeld                                           die Schul­leitung und die Lehrperson direkten Anteil an der
         1 Die Beurteilung stützt sich in erster Linie auf Beob-    Beurteilung haben. Weitere Rückmeldungen werden zwar
            achtungen und Wahrnehmungen der Schulleitung,           einbezogen, er­halten jedoch deutlich weniger Gewicht und
            die Selbstevaluation durch die Lehrperson sowie im      entfalten lediglich eine indirekte Wirkung. Sie können ins-
            Weiteren auf die Rückmel­dung von Lernenden und         gesamt einfach das Bild ab­run­den. Die Rückmeldung von
            Erziehungsberech­tigten.                                Lernenden, Erziehungs­berechtigten oder weiteren Partnern
         2 Von weiteren Partnern der Schule können zusätz­          hat damit keinen direkten Einfluss auf die Einschätzung der
            liche Rückmeldungen eingeholt werden, wenn dies         Lehrpersonen und deren Folgen. Sie kann aber die Wahr-
            aus Gründen des Schulbetriebs oder der besonderen       nehmung der Schulleitung erweitern.
            Funktion der Lehrperson angezeigt erscheint.

         Art. 10                                                    Die Lehrpersonen tragen eine hohe Eigen­verantwortung
         Mitwirkung                                                 für die Qualität ihres Handelns. Sie sollen ihre Leistungen
         Die Lehrpersonen wirken mit, indem sie zum Zweck           selbstkritisch nach eigenen, selbst gesetzten Kriterien so-
         der Förderung und Beurteilung eine Selbstevalua­tion       wie nach anerkannten, vorgegebenen Kriterien reflektieren.
         ­vornehmen, welche in die Gespräche einfliesst.            Diese Selbsteinschätzung wird durch Rückmeldungen von
                                                                    Kolleginnen und Kollegen, Lernenden und Eltern ergänzt.

         Art. 11                                                    Über den tatsächlichen Turnus der Mitarbeiter­gespräche
         Prozess                                                    resp. der Mitarbeiterbeurteilung entscheidet der jeweili-
         1 Die Schulleitung leitet den Förderungs- und Beurtei-     ge Arbeitgeber. Hier wird lediglich ein Mindestrhythmus
            lungsprozess ein und führt Unterrichts­besuche durch.   vorgegeben.
         2 Mitarbeitergespräche und Unterrichtsbesuche finden       Der Arbeitgeber kann für Teilzeitlehrpersonen vom Mindest­
            mindestens jedes zweite Jahr statt. Für Lehrpersonen    rhythmus für die Mitarbeitergespräche und Unterrichts­
            mit einem Pensum von weniger als 30 Stellenprozen-      besuche abweichen ( nicht jedoch von demjenigen der
            ten kann vom Arbeit­geber mittels genereller Regelung   Mitarbeiterbeur­teilung Abs. 3 ). Er hätte diese Abweichung
            eine längere Gesprächs- und Besuchsperiode fest­        gegebenenfalls in Form einer generellen Regelung fest-
            gelegt werden.                                          zuhalten. Der Hauptfokus der Förderung und Beurteilung
         3 Die formelle Mitarbeiterbeurteilung findet mindestens    würde somit auf die hauptsächlich an der Schule tätigen
            alle vier Jahre statt.                                  Lehrpersonen gelegt.

         Art. 12
         Inkrafttreten
         Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.

         32
Anhang 2 :
Qualitätskriterien zur Vorbereitung
der Mitarbeitergespräche

Diese Qualitätskriterien dienen den Lehrpersonen und der          Lernförderliches Klima
Schulleiterin, dem Schulleiter als Reflexionshilfe. Es wird       Die Lehrerin, der Lehrer

                                                                                                                              Anhang
empfohlen, eine bewusste Auswahl von Bereichen und Kri-           • schafft einen wertschätzenden und respektvollen Um-
terien vorzunehmen. Es können kaum alle Kriterien erfüllt           gangston zwischen der Lehrperson und den Schülerin-
werden. Die Bandbreite der Kriterien soll dazu anregen,             nen und Schülern.
die eigene berufliche Situation zu reflektieren, sich eigener     • schafft eine entspannte und angstfreie Lernatmosphäre
Stärken bewusster zu werden und Schwächen als Optimie-              ( es wird auch mal gelacht ).
rungspotenzial zu erkennen. Es ist empfehlenswert, neben          • geht mit Fehlern von Schüler /-innen verständnisvoll um
den aufgeführten Kriterien auch eigene zu entwickeln und            ( positive Fehlerkultur, keine Beschämung ).
persönliche Formulierungen zu verwenden.                          • geht mit Fehlern von Schüler /-innen so um, dass sie
                                                                    eine Lernchance darstellen.
Unterricht und Klasse                                             • passt das Unterrichtstempo angemessen an.
«Guter Unterricht ist ein Unterricht,
in dem mehr gelernt als gelehrt wird.»                            Motivierung
                                          ( Franz E. Weinert )   Die Lehrerin, der Lehrer
                                                                  • schafft Verknüpfungen mit Inhalten anderer Fächer.
Pädagogische Grundhaltung                                         • bezieht den Erfahrungshorizont und die Interessen
Die Lehrerin, der Lehrer                                            der Lernenden in den Unterricht ein.
• berücksichtigt die individuellen Voraussetzungen                • sorgt für abwechslungsreiche Aufgaben
  der Schülerinnen und Schüler und die besonderen                   ( nicht monoton, repetitiv ).
  Merkmale der Klasse.                                            • nutzt Medien und Material, welche die Aufmerksamkeit
• stellt hohe Anforderungen an die Schülerinnen                     der Schüler /-innen anregen.
  und Schüler und nutzt dabei deren Stärken.
• ist glaubwürdig und bestrebt, Beispiel zu sein.                 Klarheit
• stellt hohe, aber realistische Ansprüche.                       Die Lehrerin, der Lehrer
• findet Zugang, hört aufmerksam zu und gibt offen                • thematisiert die Unterrichtsziele ausdrücklich.
  ­Feedback.                                                      • sorgt für einen inhaltlich schlüssigen Verlauf des
• ist optimistisch, kritikfähig und verlässlich.                    ­Unterrichts ( sachlogisch, sinnvolle Verknüpfung,
• ist gerecht.                                                      roter Faden ).
• nimmt Autorität als Lehrperson wahr und stellt sich             • formuliert Arbeitsaufträge und Erklärungen ange­
   den damit verbundenen Konfrontationen.                            messen, klar und prägnant.
• fördert ein angstfreies Lernklima, das von Respekt              • spricht den Zusammenhang mit bisher Gelerntem an.
   und Wertschätzung geprägt ist.                                 • sorgt dafür, dass die Äusserungen der Lernenden im
• zeigt eine positive Erwartungshaltung den Lernenden                Klassenraum gut verstehbar sind.
   gegenüber.
                                                                  Wirkungsorientierung
Klassenführung                                                    Die Lehrerin, der Lehrer
Die Lehrerin, der Lehrer                                          • setzt am Schluss einer Unterrichtsphase Methoden ein,
• nutzt die Unterrichtszeit effizient ( Pünktlichkeit, kein         um den Lernerfolg zu sichern und zu kontrollieren.
   Leerlauf, Material liegt bereit, reibungslose Übergänge ).     • setzt Feedbackmethoden ein, um den Unterricht und
• hat den Überblick über Schüleraktivitäten.                        das Lernverhalten der Schüler /-innen zu reflektieren.
• unterstützt die Unterrichtsabläufe durch Rituale.               • unterstützt die Lernenden bei der Selbstbeurteilung und
• sorgt für einen störungsfreien Unterricht.                        Selbsteinschätzung.
• geht angemessen und effektiv damit um, wenn                     • überprüft das Erreichen der Lernziele.
  ­Störungen auftreten.

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