Biathlon in Oslo - ab 1.249 * p.P - Poppe Reisen
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Biathlon in Oslo 6 Tage-Reise ab 1. 2 4 9 , – € * p.P. Saisonfinale am legendären Holmenkollen Termin: 17.03. - 22.03.2022 * inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Biathlon in Oslo Saisonfinale am legendären Holmenkollen Seit vielen Jahren hat das Saisonfinale der Skijäger in Oslo seinen festen Platz im Jahreskalender. Jedes Jahr im März treffen sich die besten Biathleten und Biathletinnen am legendären Holmenkollen, um die wertvollen Kristallkugeln in Empfang zu nehmen. Erleben Sie das Weltcupfinale in einzigartiger Lage oberhalb Oslos mit wunderbarem Blick über den Oslofjord hin- aus auf das Meer. 2. Tag: Ankunft in Oslo, Stadtrundfahrt, ein kleiner Rundgang auf dem Holmenkol- Abendessen len. Laufen Sie vom Stadion in Richtung Ski- Am Morgen erwartet Sie ein leckeres Früh- sprungschanze und weiter zum Holmenkol- stücksbuffet auf der Fähre. Am Vormittag len-Hotel und genießen Sie einen faszinie- erreicht das Schiff den Fährhafen von Oslo renden Blick. Ganz mutige und schwindel- und nach Erledigung der Einreiseformalitäten, freie Gäste können ein Ticket für die Auf- geht es auf eine Panorama-Stadtrundfahrt. fahrt auf den Anlaufturm der Skisprungschan- Ein Besuch des Vigeland-Skulpturenparks ze erwerben. Blicken Sie vom höchstgelege- rundet die Tour ab. Gegen Mittag Zimmer- nen Ort Oslos auf die Stadt! Alternativ kön- bezug im Hotel und individuelle Mittags- nen Sie der bezaubernden Holmenkollen-- pause. Am Nachmittag erwartet Sie Ihr Gäs- Kapelle einen Besuch abstatten, die sich di- teführer und zusammen begeben Sie sich rekt hinter dem Biathlon-Stadion befindet. auf einen Stadtrundgang. Die Innenstadt Nach den Rennen Rückkehr zum Hotel und Oslos ist sehr kompakt, so dass Sie alle Se- individuelle Abendgestaltung. henswürdigkeiten bequem zu Fuß errei- chen. Sie erkunden das königliche Stadt- 4. Tag: Biathlon-Weltcup schloss, das Osloer Rathaus, in dem jährlich Auch heute brechen Sie nach dem Frühstück der Friedensnobelpreis vergeben wird, die wieder zum Holmenkollen auf und besu- Akershus Festung und das Parlament. Auf chen dort den Biathlon-Weltcup mit zwei dem Rückweg zum Hotel passieren Sie die Massenstartrennen (Änderungen vorbehal- alten Universitätsgebäude und das Histori- ten). Im Anschluss an die Rennen werden sche Museum. Gemeinsames Abendessen die großen und kleinen Kristallkugeln für im Hotel. die Gesamtweltcupsieger und Disziplinbes- ten vergeben, lassen Sie sich die Festivitäten 3. Tag: Biathlon-Weltcup zum Abschluss der Biathlonsaison nicht ent- Nach dem Frühstück im Hotel, begeben Sie gehen. Rückkehr zum Hotel mit der T-Bane sich mit Ihrer Reiseleitung zur Haltestelle und individuelle Abendgestaltung. 1. Tag: Anreise, Fährfahrt nach Oslo der T-Bane und fahren in ca. 25 Minuten Individuelle Anreise nach Kiel, wo Sie Ihre zum Holmenkollen. Dort ausgestiegen, eröff- 5. Tag: Freizeit in Oslo, Fährfahrt nach Kiel Poppe Reisen Reiseleitung treffen. Gemein- net sich Ihnen ein atemberaubender Blick Der Morgen steht zu Ihrer freien Verfügung. same Fährüberfahrt nach Oslo. An Bord ha- über den Oslo-Fjord, der Sie den ganzen Tag Gegen Mittag bringt Sie der Bus zum Osloer ben Sie die Möglichkeit am Unterhaltungs- begleiten wird. Gemeinsam laufen Sie in 10 Fährhafen. Gemeinsame Fährüberfahrt nach programm teilzunehmen. Die Nacht ver- Minuten zum Biathlon Stadion, welches Kiel mit Übernachtung an Bord. bringen Sie in komfortablen Kabinen an sich direkt unterhalb der großen Skisprung- Bord. schanze befindet. Der Besuch des Biathlon- 6. Tag: Ankunft in Kiel, Heimreise Weltcups mit zwei Verfolgungsrennen (Än- Am Vormittag erreicht die Fähre Kiel. Nach derungen vorbehalten) erfolgt in Eigenre- Erledigung der Einreiseformalitäten, treten gie. Zwischen den Rennen empfiehlt sich Sie die individuelle Heimreise an.
Reisen in Corona-Zeiten: Eingeschlossene Leistungen: Unterkunft: Wir achten bei unseren Reisen auf • Fährfahrt Kiel - Oslo - Kiel in der Zwei- Oslo, Radisson BLU Scandinavia Hotel **** die Einhaltung der vorgeschriebenen bett-Innenkabine inklusive Frühstück Ihr Hotel befindet sich sehr zentral gelegen Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er- • 3 Übernachtungen im 4 Sterne-Hotel im unweit der Einkaufsstraße Karl Johans Gate halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Doppelzimmer inkl. Frühstück und des königlichen Stadtschlosses. Die 499 • Eintrittskarte Stehplatz Tribüne Nord Hotelzimmer verteilen sich auf 21 Stock- Reiseversicherungen: (Nähe Start/Ziel und Schießstand) Tag 3 werke und verfügen über Klimaanlage, kos- Im Reisepreis sind keine Reiseversi- und 4 für zwei Rennen pro Tag tenfreies WLAN, TV und Safe. cherungen enthalten. Wir empfehlen • 1 Abendessen dringend den Abschluss einer Reise- • Panorama-Stadtrundfahrt und Stadt- Reisepapiere und Gesundheit: Rücktrittskosten-Versicherung. Die In- rundgang an Tag 2 Deutsche Staatsbürger benötigen für die formationsblätter zu Versicherungs- • Fahrkarten T-Bane (S-Bahn) für die An- Einreise einen gültigen Personalausweis oder produkten können Sie vor Abschluss und Abreise zum/vom Holmenkollen Reisepass. der Versicherung bei uns anfordern • Poppe Reisen Reiseleitung ab/bis Kiel oder von unserer Website www.pop- • 1 Reiseführer pro Zimmer Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei. pe-reisen.de unter "Kataloge und Bro- • Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 60,- €* schüren" herunterladen. *Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz Allgemeine Bedingungen: nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies Diese Reise ist nur bedingt barriere- bitte bei der Buchung mit. frei. Vorbehaltlich Programm- und Hoteländerungen sowie Bestätigung Nicht eingeschlossen sind als optional be- der von uns reservierten Eintrittskar- zeichnete Ausflüge, nicht genannte Mahl- ten durch die jeweiligen Spielstätten. zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Aus- Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- gaben persönlicher Art. bedingungen (AGB)/ Reisebedingun- gen von Poppe Reisen GmbH & Co. Zusatzleistungen: KG. • Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise nach Kiel. • Aufpreis Fährüberfahrt in der Zweibett- Außenkabine 80,- € Buchung und Beratung: • Abendbuffet auf der Fähre 40,- € Poppe Reisen GmbH & Co. KG Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14 55130 Mainz Themenreisen Cindy Huyer Tel.: +49-(0)6131-27066-26 Fax: +49-(0)6131-27066-19 Email: cindy.huyer@poppe-reisen.de Reisepreise: 17.03. - 22.03.2022 Anmeldeschluss: 20.01.2022 im Doppelzimmer 1.249,- € Einzelzimmerzuschlag 430,- € Veranstalter: Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen. veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver- Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma- schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä- ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern. im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea- werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn- pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie- zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah- durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech- men der Vermittlung beruhen. hat. nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala- von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re- schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei- gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- seteilnehmer werden berechnet: zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 2. Bezahlung bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. zu benachrichtigen. 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent- sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- 3. Leistungen schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög- diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. die Höhe der Entschädigung begründen. Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen- führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch- Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise tur nicht befugt. ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der den Reisevertrag kündigen: Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen- a) ohne Einhaltung einer Frist. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal- er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird, tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei- Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen- severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei- gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun- Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern vorliegen. möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist gutgebrachten Beträge. 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- auf der Internetseite: b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei- Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser 4. Leistungs- und Preisänderungen bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus- nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei- Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, beeinträchtigen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 12. Eintrittskarten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende 7. Reiseversicherungen staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver- gungen (s. Ziffer 5). kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von nachfolgenden Berechnung erhöhen: der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den 13. Gesetzliche Bestimmungen a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei- Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh- pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag und Broschüren“ herunterladen. verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden Jahren. verlangen. 8. Haftung des Reiseveranstalters 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre- 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ- Folge. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei- ger; severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 15. Gerichtsstand in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- hat. Reiseleistung. klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in- Leistungserbringung betrauten Person. Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- den dreifachen Reisepreis beschränkt, die deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage 1. keine Körperschäden sind und der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä- Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ- den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise- Veranstalter: Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14 Telefon +49 (0) 6131 27066-0 E-Mail info@poppe-reisen.de Poppe Reisen GmbH & Co. KG D-55130 Mainz Telefax +49 (0) 6131 27066-19 Site www.poppe-reisen.de Bilder: Pixabay_MF976, VisitOSLO Didrick Stenersen, VisitOSLO Widar Pastoor, VisitOSLO/Tord Baklund
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