Biathlon in Oslo - ab 1.249 * p.P - Poppe Reisen

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Biathlon in Oslo - ab 1.249 * p.P - Poppe Reisen
Biathlon in Oslo

                                                     6 Tage-Reise
                                                ab 1. 2 4 9 , – € * p.P.

Saisonfinale am legendären Holmenkollen
Termin: 17.03. - 22.03.2022

* inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Biathlon in Oslo - ab 1.249 * p.P - Poppe Reisen
Biathlon in Oslo
Saisonfinale am legendären Holmenkollen
Seit vielen Jahren hat das Saisonfinale der Skijäger in Oslo seinen festen Platz im Jahreskalender. Jedes Jahr im März treffen
sich die besten Biathleten und Biathletinnen am legendären Holmenkollen, um die wertvollen Kristallkugeln in Empfang zu
nehmen. Erleben Sie das Weltcupfinale in einzigartiger Lage oberhalb Oslos mit wunderbarem Blick über den Oslofjord hin-
aus auf das Meer.

                                              2. Tag: Ankunft in Oslo, Stadtrundfahrt,        ein kleiner Rundgang auf dem Holmenkol-
                                              Abendessen                                      len. Laufen Sie vom Stadion in Richtung Ski-
                                              Am Morgen erwartet Sie ein leckeres Früh-       sprungschanze und weiter zum Holmenkol-
                                              stücksbuffet auf der Fähre. Am Vormittag        len-Hotel und genießen Sie einen faszinie-
                                              erreicht das Schiff den Fährhafen von Oslo      renden Blick. Ganz mutige und schwindel-
                                              und nach Erledigung der Einreiseformalitäten,   freie Gäste können ein Ticket für die Auf-
                                              geht es auf eine Panorama-Stadtrundfahrt.       fahrt auf den Anlaufturm der Skisprungschan-
                                              Ein Besuch des Vigeland-Skulpturenparks         ze erwerben. Blicken Sie vom höchstgelege-
                                              rundet die Tour ab. Gegen Mittag Zimmer-        nen Ort Oslos auf die Stadt! Alternativ kön-
                                              bezug im Hotel und individuelle Mittags-        nen Sie der bezaubernden Holmenkollen--
                                              pause. Am Nachmittag erwartet Sie Ihr Gäs-      Kapelle einen Besuch abstatten, die sich di-
                                              teführer und zusammen begeben Sie sich          rekt hinter dem Biathlon-Stadion befindet.
                                              auf einen Stadtrundgang. Die Innenstadt         Nach den Rennen Rückkehr zum Hotel und
                                              Oslos ist sehr kompakt, so dass Sie alle Se-    individuelle Abendgestaltung.
                                              henswürdigkeiten bequem zu Fuß errei-
                                              chen. Sie erkunden das königliche Stadt-        4. Tag: Biathlon-Weltcup
                                              schloss, das Osloer Rathaus, in dem jährlich    Auch heute brechen Sie nach dem Frühstück
                                              der Friedensnobelpreis vergeben wird, die       wieder zum Holmenkollen auf und besu-
                                              Akershus Festung und das Parlament. Auf         chen dort den Biathlon-Weltcup mit zwei
                                              dem Rückweg zum Hotel passieren Sie die         Massenstartrennen (Änderungen vorbehal-
                                              alten Universitätsgebäude und das Histori-      ten). Im Anschluss an die Rennen werden
                                              sche Museum. Gemeinsames Abendessen             die großen und kleinen Kristallkugeln für
                                              im Hotel.                                       die Gesamtweltcupsieger und Disziplinbes-
                                                                                              ten vergeben, lassen Sie sich die Festivitäten
                                              3. Tag: Biathlon-Weltcup                        zum Abschluss der Biathlonsaison nicht ent-
                                              Nach dem Frühstück im Hotel, begeben Sie        gehen. Rückkehr zum Hotel mit der T-Bane
                                              sich mit Ihrer Reiseleitung zur Haltestelle     und individuelle Abendgestaltung.
1. Tag: Anreise, Fährfahrt nach Oslo          der T-Bane und fahren in ca. 25 Minuten
Individuelle Anreise nach Kiel, wo Sie Ihre   zum Holmenkollen. Dort ausgestiegen, eröff-     5. Tag: Freizeit in Oslo, Fährfahrt nach Kiel
Poppe Reisen Reiseleitung treffen. Gemein-    net sich Ihnen ein atemberaubender Blick        Der Morgen steht zu Ihrer freien Verfügung.
same Fährüberfahrt nach Oslo. An Bord ha-     über den Oslo-Fjord, der Sie den ganzen Tag     Gegen Mittag bringt Sie der Bus zum Osloer
ben Sie die Möglichkeit am Unterhaltungs-     begleiten wird. Gemeinsam laufen Sie in 10      Fährhafen. Gemeinsame Fährüberfahrt nach
programm teilzunehmen. Die Nacht ver-         Minuten zum Biathlon Stadion, welches           Kiel mit Übernachtung an Bord.
bringen Sie in komfortablen Kabinen an        sich direkt unterhalb der großen Skisprung-
Bord.                                         schanze befindet. Der Besuch des Biathlon-      6. Tag: Ankunft in Kiel, Heimreise
                                              Weltcups mit zwei Verfolgungsrennen (Än-        Am Vormittag erreicht die Fähre Kiel. Nach
                                              derungen vorbehalten) erfolgt in Eigenre-       Erledigung der Einreiseformalitäten, treten
                                              gie. Zwischen den Rennen empfiehlt sich         Sie die individuelle Heimreise an.
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Reisen in Corona-Zeiten:
Eingeschlossene Leistungen:                    Unterkunft:                                    Wir achten bei unseren Reisen auf
• Fährfahrt Kiel - Oslo - Kiel in der Zwei-    Oslo, Radisson BLU Scandinavia Hotel ****      die Einhaltung der vorgeschriebenen
  bett-Innenkabine inklusive Frühstück         Ihr Hotel befindet sich sehr zentral gelegen   Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er-
• 3 Übernachtungen im 4 Sterne-Hotel im        unweit der Einkaufsstraße Karl Johans Gate     halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
  Doppelzimmer inkl. Frühstück                 und des königlichen Stadtschlosses. Die 499
• Eintrittskarte Stehplatz Tribüne Nord        Hotelzimmer verteilen sich auf 21 Stock-       Reiseversicherungen:
  (Nähe Start/Ziel und Schießstand) Tag 3      werke und verfügen über Klimaanlage, kos-      Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
  und 4 für zwei Rennen pro Tag                tenfreies WLAN, TV und Safe.                   cherungen enthalten. Wir empfehlen
• 1 Abendessen                                                                                dringend den Abschluss einer Reise-
• Panorama-Stadtrundfahrt und Stadt-           Reisepapiere und Gesundheit:                   Rücktrittskosten-Versicherung. Die In-
  rundgang an Tag 2                            Deutsche Staatsbürger benötigen für die        formationsblätter zu Versicherungs-
• Fahrkarten T-Bane (S-Bahn) für die An-       Einreise einen gültigen Personalausweis oder   produkten können Sie vor Abschluss
  und Abreise zum/vom Holmenkollen             Reisepass.                                     der Versicherung bei uns anfordern
• Poppe Reisen Reiseleitung ab/bis Kiel                                                       oder von unserer Website www.pop-
• 1 Reiseführer pro Zimmer                     Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei.      pe-reisen.de unter "Kataloge und Bro-
• Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 60,- €*                                                  schüren" herunterladen.

*Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz                                                      Allgemeine Bedingungen:
nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies                                                    Diese Reise ist nur bedingt barriere-
bitte bei der Buchung mit.                                                                    frei. Vorbehaltlich Programm- und
                                                                                              Hoteländerungen sowie Bestätigung
Nicht eingeschlossen sind als optional be-                                                    der von uns reservierten Eintrittskar-
zeichnete Ausflüge, nicht genannte Mahl-                                                      ten durch die jeweiligen Spielstätten.
zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Aus-                                                   Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-
gaben persönlicher Art.                                                                       bedingungen (AGB)/ Reisebedingun-
                                                                                              gen von Poppe Reisen GmbH & Co.
Zusatzleistungen:                                                                             KG.
• Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise
  nach Kiel.
• Aufpreis Fährüberfahrt in der Zweibett-
  Außenkabine                        80,- €                                                   Buchung und Beratung:
• Abendbuffet auf der Fähre          40,- €                                                   Poppe Reisen GmbH & Co. KG
                                                                                              Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
                                                                                              55130 Mainz

                                                                                              Themenreisen
                                                                                              Cindy Huyer
                                                                                              Tel.: +49-(0)6131-27066-26
                                                                                              Fax: +49-(0)6131-27066-19
                                                                                              Email: cindy.huyer@poppe-reisen.de

  Reisepreise:
  17.03. - 22.03.2022                                          Anmeldeschluss: 20.01.2022

  im Doppelzimmer                                                                1.249,- €
  Einzelzimmerzuschlag                                                             430,- €

                                                                                              Veranstalter:
  Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen                                                          Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Biathlon in Oslo - ab 1.249 * p.P - Poppe Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-0                          E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Pixabay_MF976, VisitOSLO Didrick Stenersen, VisitOSLO Widar Pastoor, VisitOSLO/Tord Baklund
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