Lucerne Festival - ab 1.329 * p.P - Poppe Reisen

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Lucerne Festival - ab 1.329 * p.P - Poppe Reisen
Lucerne Festival

                                                     4 Tage-Reise
                                                ab 1. 3 2 9 , – € * p.P.

Konzerte im Rahmen des Sommer-Festivals
Termine: August - September 2022

* inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Lucerne Festival - ab 1.329 * p.P - Poppe Reisen
Lucerne Festival
Konzerte im Rahmen des Sommer-Festivals
Das 1938 gegründete Lucerne Festival zählt im Bereich der klassischen Musik zu den international führenden Festivals. Das
Sommer-Festival präsentiert unter Intendant Michael Haefliger ein vielfältiges Angebot von rund 100 Aufführungen mit
berühmten Orchestern, großartigen Dirigenten und erstklassigen Solisten. Der prachtvolle Konzertsaal im modernen Kultur-
und Kongresszentrum Luzern ist zentraler Veranstaltungsort und für seine phänomenale Akustik berühmt. Eröffnet wird das
Festival in diesem Jahr mit Anne-Sophie Mutter und dem Lucerne Festival Orchestra unter der musikalischen Leitung von
Chefdirigent Riccardo Chailly.

                                              Sie u. a. die Kapellbrücke mit dem achtecki-    13.08. - 16.08.2022
                                              gen Wasserturm, die Jesuitenkirche sowie        Sonntag, 14.08., 19.30 Uhr
                                              das KKL Luzern, das Sie bereits an den Vorta-   B. Smetana: Má vlast (Mein Vaterland)
                                              gen kennenlernen durften. Der Rest des Ta-      Dirigent: Daniel Barenboim
                                              ges steht Ihnen zur freien Verfügung. Am        mit West-Eastern Divan Orchestra
                                              Abend begeben Sie sich in Eigenregie zum
                                              KKL und erleben dort ein weiteres Konzert.      Montag, 15.08., 19.30 Uhr
                                                                                              M. Ravel: Rapsodie espagnole
                                              4. Tag: Abreise                                 M. de Falla: Noches en los jardines de Espa-
                                              Frühstück im Hotel. Check-out und individu-     na für Klavier und Orchester
                                              elle Heimreise.                                 C. Debussy: Images pour orchestre Nr. 2:
                                                                                              Ibéria
                                              Termine und Aufführungen:                       M. Ravel: Boléro
1. Tag: Anreise und Abendessen                11.08. - 14.08.2022                             Dirigent: Daniel Barenboim
Individuelle Anreise nach Luzern und Check-   Freitag, 12.08., 18.30 Uhr                      mit Lang Lang (Klavier), West-Eastern Divan
in im Hotel. Am Abend begeben Sie sich ei-    W. Rihm: Neues Werk für Orchester               Orchestra
genständig zum Kultur- und Kongresszen-       (Uraufführung)
trum (KKL). Dort genießen Sie im Gourme-      J. Bologne, C. de Saint-Georges: Violinkon-      29.08. - 01.09.2022
trestaurant LUCIDE ein 3-Gang-Dinner mit      zert A-Dur op. 5 Nr. 2                          Dienstag, 30.08., 19.30 Uhr
Blick auf den Vierwaldstättersee, welcher     S. Rachmaninow: Sinfonie Nr. 2 e-Moll           K. Saariaho: Vista für Orchester
den Einrichtungsstil des Restaurants wider-   Dirigent: Riccardo Chailly                      D. Ammann: The Piano Concerto (Gran Toc-
spiegelt. Danach individuelle Rückkehr zum    mit Anne-Sophie Mutter (Violine), Lucerne       cata)
Hotel.                                        Festival Orchestra                              P. Nørgård: Sinfonie Nr. 8
                                                                                              J. Sibelius: Tapiola op. 112, Sinfonische Dich-
2. Tag: Konzert im KKL                        Samstag, 13.08., 18.30 Uhr                      tung für Orchester
Genießen Sie Ihr Frühstück im Hotel. Der      S. Rachmaninow: Konzert für Klavier und         Dirigentin: Susanna Mälkki
Tag steht Ihnen für Ihre eigenen Unterneh-    Orchester Nr. 2 c-Moll op. 18, Sinfonie Nr. 2   mit Andreas Haefliger (Klavier), Helsinki
mungen zur Verfügung. Am Abend spazie-        e-Moll                                          Philharmonic Orchestra
ren Sie selbstständig zum KKL und erleben     Dirigent: Riccardo Chailly
das erste gebuchte Konzert Ihrer Reise.       mit Denis Matsuev (Klavier), Lucerne Festi-     Mittwoch, 31.08., 19.30 Uhr
                                              val Orchestra                                   G. Mahler: Sinfonie Nr. 7 e-Moll
3. Tag: Stadtführung und Konzert im KKL                                                       Dirigent: Kirill Petrenko
Nach dem Frühstück nehmen Sie an einer                                                        mit Berliner Philharmoniker
Stadtführung durch Luzern teil. Besuchen
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01.09. - 04.09.2022                                 Zusatzleistungen:
Freitag, 02.09., 19.30 Uhr                          • Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise         Reisen in Corona-Zeiten 2022:
Opernarien und Orchesterwerke von Rossi-              ab Ihrem Wunschbahnhof zum günsti-             Aktuelle Hinweise zu Corona-Bestim-
ni, Donizetti und Verdi                               gesten, anwendbaren Tarif bei Buchung.         mungen erhalten Sie mit den Reise-
Dirigent: Roberto González-Monjas                   • Zusatznacht inkl. Frühstück und City Tax       unterlagen. Bitte gehen Sie davon
mit Juan Diego Flórez (Tenor), Sinfonía por el        pro Person im DZ                  175,- €      aus, dass überall mindestens die 2G-
Perú Youth Orchestra                                  pro Person im EZ                  310,- €      Regel gilt. Ein offizieller Nachweis
                                                                                                     über einen vollständigen Impfschutz
Samstag, 03.09., 18.30 Uhr                          Unterkunft:                                      oder eine Genesung wird benötigt.
J. Sibelius: Die Okeaniden op. 73, Tapiola op.      Hotel Continental Park Luzern ****               Zusätzliche Testverfahren und stren-
112. Sinfonische Dichtung für Orchester             Das 4-Sterne-Hotel liegt im Zentrum von          gere Regeln sind möglich.
A. Bruckner: Sinfonie Nr. 7 E-Dur WAB 107           Luzern und verspricht durch den angrenzen-
Dirigent: Sir Simon Rattle                          den Stadtpark "Vögeligärtli" trotzdem Ruhe.      Reiseversicherungen:
mit London Symphony Orchestra                       Das Hotel verfügt über 92 helle, moderne         Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
                                                    und klimatisierte Zimmer mit Safe in Lap-        cherungen enthalten. Wir empfehlen
Eingeschlossene Leistungen:                         topgröße, Minibar sowie LCD-Flachbildschirm      dringend den Abschluss einer Reise-
• 3 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel                mit Digital-TV. Im Restaurant, der Bellini Lo-   Rücktrittskosten-Versicherung.
  Continental Park im Doppelzimmer inkl.            canda Ticinese mit Gartenterrasse, werden
  Frühstück und City Tax                            Ihnen feinste und traditionelle Tessiner Ge-     Allgemeine Bedingungen:
• Eintrittskarte Kategorie 1 für zwei Kon-          richte serviert.                                 Diese Reise ist nur bedingt barriere-
  zerte pro Termin                                                                                   frei. Vorbehaltlich Programm- und
• Stadtführung in Luzern (Dauer: ca. 2 h)           Reisepapiere und Gesundheit:                     Hoteländerungen sowie Bestätigung
• Abendessen im Gourmet Restaurant                  Deutsche Staatsbürger benötigen für die          der von uns reservierten Eintrittskar-
  LUCIDE des Kultur- und Kongresszen-               Einreise einen gültigen Personalausweis oder     ten durch die jeweiligen Spielstätten.
  trums Luzern                                      Reisepass. Erkundigen Sie sich bitte unbe-       Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-
• Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 9,00 €*        dingt auf der Homepage des Auswärtigen           bedingungen (AGB)/ Reisebedingun-
                                                    Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de)          gen von Poppe Reisen GmbH & Co.
*Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz            nach den aktuellen Einreise- und Impfvor-        KG.
nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies          schriften.
bitte bei der Buchung mit.

Nicht eingeschlossen sind nicht genannte                                                             Buchung und Beratung:
Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie                                                           Poppe Reisen GmbH & Co. KG
Ausgaben persönlicher Art.                                                                           Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
                                                                                                     55130 Mainz

                                                                                                     Kulturevents
                                                                                                     Tamara Stanischewski
                                                                                                     Tel.: +49-(0)6131-27066-31
   Reisepreise:
                                                                                                     Fax: +49-(0)6131-27066-19
   Hotel Continental Park Luzern ****                                                                E-Mail: tamara.stanischewski@poppe-
   pro Person im Doppelzimmer                                                                        reisen.de
   11.08. - 14.08.2022                                                                1.699,- €
   13.08. - 16.08.2022                                                                1.329,- €
   29.08. - 01.09.2022                                                                1.389,- €
   01.09. - 04.09.2022                                                                1.509,- €
   Einzelzimmerzuschlag                                                                 400,- €
   Keine Mindestteilnehmerzahl                                                                       Veranstalter:
   Anmeldeschluss: 30.04.2022, danach auf Anfrage                                                    Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                         lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit            5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-           ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung              Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                      lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der             5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-            Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen           rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung         ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen                 Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                    nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt            vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein          der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer       Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und            ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch         der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.          Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                        seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                            bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-        bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-        bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten         bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens       bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                    ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                        Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                           schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der             Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den             nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.                Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen               lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                   die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                   den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet           6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-        Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-             Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der            den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-            a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter       Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die         Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-          er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,          tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-         severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,         muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel               diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte            tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie           gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist      gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                  b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.         Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                        gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                       bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen              zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-           verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter             setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur             zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-            ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht          zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                        Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-     die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten            Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                     Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende           7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.          Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-          tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so           Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der              einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                       der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-         Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.             Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen             Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-          können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-          oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag            und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                  Jahren.
verlangen.                                                              8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden              8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem                 eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-        1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                         2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-          ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,           3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert       4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                    Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises              8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-             Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                    allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der             9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück               9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-           den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage          1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus             2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die               9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-             den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz

     Bilder: Lucerne Festival, Lucerne Festival_Manuela Jans, Lucerne Festival_Priska Ketterer, Pixabay
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