Lucerne Festival - ab 1429 * p.P - Poppe Reisen

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Lucerne Festival - ab 1429 * p.P - Poppe Reisen
Lucerne Festival

                                                      4 Tage-Reise
                                                ab   1429,– €* p.P.
Konzerte im Rahmen des Sommer-Festivals
Termine: August - September 2022

* inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Lucerne Festival - ab 1429 * p.P - Poppe Reisen
Lucerne Festival
Konzerte im Rahmen des Sommer-Festivals
Das 1938 gegründete Lucerne Festival zählt im Bereich der klassischen Musik zu den international führenden Festivals. Das
Sommer-Festival präsentiert unter Intendant Michael Haefliger ein vielfältiges Angebot von rund 100 Aufführungen mit
berühmten Orchestern, großartigen Dirigenten und erstklassigen Solisten. Der prachtvolle Konzertsaal im modernen Kultur-
und Kongresszentrum Luzern ist zentraler Veranstaltungsort und für seine phänomenale Akustik berühmt. Eröffnet wird das
Festival in diesem Jahr mit Anne-Sophie Mutter und dem Lucerne Festival Orchestra unter der musikalischen Leitung von
Chefdirigent Riccardo Chailly.

                                                                                                M. de Falla: Noches en los jardines de Espa-
                                                4. Tag: Abreise                                 na für Klavier und Orchester
                                                Frühstück im Hotel. Check-out und individu-     C. Debussy: Images pour orchestre Nr. 2:
                                                elle Heimreise.                                 Ibéria
                                                                                                M. Ravel: Boléro
                                                Termine und Aufführungen:                       Dirigent: Daniel Barenboim
                                                11.08. – 14.08.2022                             mit Lang Lang (Klavier), West-Eastern Divan
                                                Freitag, 12.08., 18.30 Uhr                      Orchestra
                                                W. Rihm: Neues Werk für Orchester (U-
                                                raufführung)                                     29.08. – 01.09.2022
                                                J. Bologne, C. de Saint-Georges: Violinkon-     Dienstag, 30.08., 19.30 Uhr
                                                zert A-Dur op. 5 Nr. 2                          K. Saariaho: Vista für Orchester
                                                S. Rachmaninow: Sinfonie Nr. 2 e-Moll op.       D. Ammann: The Piano Concerto (Gran Toc-
1. Tag: Anreise und Abendessen                  27                                              cata)
3. Tag: Stadtführung und zweite Aufführung      Dirigent: Riccardo Chailly                      P. Nørgård: Sinfonie Nr. 8 J. Sibelius: Tapiola
                                                mit Anne-Sophie Mutter (Violine), Lucerne       op. 112. Sinfonische Dichtung für Orchester
2. Tag: Erste Aufführung                        Festival Orchestra                              Dirigentin: Susanna Mälkki
Genießen Sie Ihr Frühstück im Hotel. Der                                                        mit Andreas Haefliger (Klavier), Helsinki
Tag steht Ihnen für Ihre eigene Unterneh-       Samstag, 13.08., 18.30 Uhr                      Philharmonic Orchestra
mungen zur Verfügung. Am Abend spazie-          S. Rachmaninow: Konzert für Klavier und
ren Sie selbstständig zum Kultur- und Kon-      Orchester Nr. 2 c-Moll op. 18, Sinfonie Nr. 2   Mittwoch, 31.08., 19.30 Uhr
gresszentrum und erleben das erste ge-          e-Moll op. 27                                   G. Mahler: Sinfonie Nr. 7 e-Moll
buchte Konzert Ihrer Reise.                     Dirigent: Riccardo Chailly                      Dirigent: Kirill Petrenko
                                                mit Denis Matsuev (Klavier), Lucerne Festi-     mit Berliner Philharmoniker
3. Tag: Stadtführung und zweite Aufführung      val Orchestra
Nach dem Frühstück nehmen Sie an einer                                                          01.09. – 04.09.2022
Stadtführung durch Luzern teil. Besuchen        13.08. – 16.08.2022                             Freitag, 02.09., 19.30 Uhr
Sie u. a. die Kapellbrücke mit dem achtecki-    13.08. – 16.08.2022                             Opernarien und Orchesterwerke von Rossi-
gen Wasserturm, die Jesuitenkirche sowie        B. Smetana: Má vlast (Mein Vaterland)           ni, Donizetti und Verdi sowie Hits aus Zar-
das KKL Luzern, das Sie bereits an den Vorta-   Dirigent: Daniel Barenboim mit West-Eas-        zuelas
gen kennenlernen durften. Der Rest des Ta-      tern Divan Orchestra                            Dirigent: Roberto González-Monjas
ges steht Ihnen zur freien Verfügung. Am                                                        mit Juan Diego Flórez (Tenor), Sinfonía por el
Abend begeben Sie sich in Eigenregie zum        Montag, 15.08., 19.30 Uhr                       Perú Youth Orchestra
KKL und erleben dort ein weiteres Konzert.      M. Ravel: Rapsodie espagnole
Lucerne Festival - ab 1429 * p.P - Poppe Reisen
Samstag, 03.09., 18.30 Uhr
J. Sibelius: Die Okeaniden op. 73, Tapiola op.      Unterkunft:                                      Reisen in Corona-Zeiten 2022:
112. Sinfonische Dichtung für Orchester              Hotel Continental Park Luzern ****              Konkrete Hinweise zu geltenden Co-
A. Bruckner: Sinfonie Nr. 7 E-Dur WAB 107           Das 4-Sterne-Hotel liegt im Zentrum von          rona-Regeln erhalten Sie mit Ihren
Dirigent: Sir Simon Rattle                          Luzern und verspricht durch den angrenzen-       Reiseunterlagen. Bitte gehen Sie da-
mit London Symphony Orchestra                       den Stadtpark „Vögeligärtli“ trotzdem Ruhe.      von aus, dass Spielstätten und öf-
                                                    Das Hotel verfügt über 92 helle, moderne         fentliche Einrichtungen den Zutritt
Eingeschlossene Leistungen:                         und klimatisierte Zimmer mit Safe in Lap-        zukünftig auf die 2G-Regelung um-
• 3 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel                topgröße, Minibar sowie LCD-Flachbildschirm      stellen. Dafür wird ein offizieller Nach-
  Continental Park im Doppelzimmer inkl.            mit Digital-TV. Im Restaurant, der Bellini Lo-   weis über einen vollständigen Impf-
  Frühstück und City Tax                            canda Ticinese mit Gartenterrasse, werden        schutz oder eine Genesung benötigt.
• Eintrittskarte Kategorie 1 für die Konzer-        Ihnen feinste und traditionelle Tessiner Ge-
  te pro Termin Ihrer Wahl                          richte serviert.                                 Reisepapiere und Gesundheit:
• Stadtführung in Luzern (Dauer: ca. 2 h)                                                            Deutsche Staatsbürger benötigen für
• Abendessen im Gourmet Restaurant                                                                   die Einreise einen gültigen Personal-
  LUCIDE des Kultur- und Kongresszen-                                                                ausweis oder Reisepass. Diese Reise
  trums Luzern                                                                                       ist nur bedingt barrierefrei.
• Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 9,00 €*
                                                                                                     Reiseversicherungen:
*Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz                                                             Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies                                                           cherungen enthalten. Wir empfehlen
bitte bei der Buchung mit.                                                                           dringend den Abschluss einer Reise-
                                                                                                     Rücktrittskosten-Versicherung.
Nicht eingeschlossen sind nicht genannte
Mahlzeiten und Getränke, Trinkgelder sowie                                                           Allgemeine Bedingungen:
Ausgaben persönlicher Art.                                                                           Diese Reise ist nur bedingt barriere-
                                                                                                     frei. Vorbehaltlich Programm- und
Zusatzleistungen:                                                                                    Hoteländerungen sowie Bestätigung
• Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise                                                             der von uns reservierten Eintrittskar-
  ab Ihrem Wunschbahnhof zum günsti-                                                                 ten durch die jeweiligen Spielstätten.
  gesten, anwendbaren Tarif bei Buchung.                                                             Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-
• Zusatznacht inkl. Frühstück und City Tax                                                           bedingungen (AGB)/ Reisebedingun-
  pro Person im DZ                  180,- €                                                          gen von Poppe Reisen GmbH & Co.
  pro Person im EZ                  320,- €                                                          KG.

                                                                                                     Buchung und Beratung:
   Reisepreise:                                                                                      Poppe Reisen GmbH & Co. KG
   Hotel Continental Park Luzern ****                                                                Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
   pro Person im Doppelzimmer                                                                        55130 Mainz

   11.08. - 14.08.2022                                                                1.799,- €      Kulturevents
   13.08. - 16.08.2022                                                                1.429,- €      Tamara Stanischewski
                                                                                                     Tel.: +49-(0)6131-27066-31
   29.08. - 01.09.2022                                                                1.489,- €      Fax: +49-(0)6131-27066-19
                                                                                                     E-Mail: tamara.stanischewski@poppe-
   01.09. - 04.09.2022                                                                1.619,- €
                                                                                                     reisen.de
   Einzelzimmerzuschlag                                                                 415,- €
   Keine Mindestteilnehmerzahl                                                                       Veranstalter:
   Anmeldeschluss: 30.04.2022, danach auf Anfrage                                                    Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                         lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit            5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-           ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung              Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                      lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der             5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-            Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen           rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung         ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen                 Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                    nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt            vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein          der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer       Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und            ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch         der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.          Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                        seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                            bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-        bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-        bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten         bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens       bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                    ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                        Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                           schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der             Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den             nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.                Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen               lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                   die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                   den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet           6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-        Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-             Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der            den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-            a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter       Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die         Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-          er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,          tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-         severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,         muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel               diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte            tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie           gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist      gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                  b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.         Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                        gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                       bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen              zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-           verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter             setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur             zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-            ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht          zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                        Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-     die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten            Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                     Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende           7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.          Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-          tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so           Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der              einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                       der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-         Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.             Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen             Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-          können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-          oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag            und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                  Jahren.
verlangen.                                                              8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden              8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem                 eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-        1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                         2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-          ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,           3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert       4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                    Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises              8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-             Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                    allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der             9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück               9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-           den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage          1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus             2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die               9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-             den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz

     Bilder: Bayerische Staatsoper Wilfried Hösl, Lucerne Festival, Pixabay
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