Bitten und Beschwerden - Was ist eine Petition? - Deutscher Bundestag
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Informationen in Leichter Sprache Ausgabe Nr. 175 Beilage für: Bitten und l e i c h t l ä r t ! Beschwerden erk Was ist eine Petition? Im folgenden Text geht es um Warum macht man eine Bitten und Beschwerden an den Petition? Bundestag. Manchmal fühlt sich jemand von Diese Bitten und Beschwerden nennt einem Amt ungerecht behandelt. man mit einem Fach-Wort auch: Petitionen. Oder jemand findet: Die Regeln, die für ein Amt gelten, Folgende Fragen werden im Text zum sind nicht gut. Beispiel beantwortet: Oder jemand findet: • Was genau ist eine Petition? Ein bestimmtes Gesetz ist nicht gut. • Wie macht man eine Petition? Dann möchte sich die Person • Wer kümmert sich um Petitionen? vielleicht beschweren. Oder sie möchte bitten, dass etwas geändert wird. Was ist eine Petition? Das kann sie zum Beispiel mit einer Das Wort „Petition“ kommt aus der Petition machen. lateinischen Sprache. Es bedeutet ungefähr: schriftliche Bitte oder Beschwerde. Wie sieht eine Petition aus? Das Wort wird in der Politik benutzt. Bei einer Petition muss man einen schriftlichen Antrag machen. Hier meint man damit eine schriftliche Bitte oder Beschwerde Den kann man als Brief einschicken. an ein Amt oder eine politische Oder auch über eine besondere Einrichtung. Internet-Seite.
Bitten und Beschwerden • Was ist eine Petition? In dem Antrag muss stehen: Antrag überprüfen • Der Name von der Person, die den Wenn der Bundestag einen Petitions- Antrag geschrieben hat. Antrag bekommt, kümmert sich eine bestimmte Arbeits-Gruppe des • Die Adresse von der Person, die den Bundestags darum. Antrag geschrieben hat. Diese Arbeits-Gruppe hat den • Die Unterschrift von der Person, die Namen: Petitions-Ausschuss. den Antrag geschrieben hat. Der bearbeitet die Anträge immer Außerdem sollte man in dem Brief auf die gleiche Weise. die Bitte oder Beschwerde so genau wie möglich erklären. Und zwar ungefähr so: Recht auf eine Petition Als Erstes bekommen ein paar Mitarbeiter vom Petitions-Ausschuss Eine Petition zu schreiben, ist ein den Antrag. wichtiges Recht für alle Menschen in Ihre Aufgabe ist: Deutschland. Sie machen eine erste Überprüfung. Jeder Mensch in Deutschland darf das machen. Zum Beispiel schauen sie, ob der Es ist egal, wie alt man ist. Antrag richtig geschrieben ist. Es ist auch egal, ob man einen Sie schauen zum Beispiel, ob alle deutschen Ausweis besitzt. wichtigen Angaben drinstehen. Eine Petition kann man an alle Sie sprechen auch mit dem Amt, Ämter und Einrichtungen des Staats das von der Bitte oder Beschwerde schicken. betroffen ist. Das Amt kann dann etwas dazu sagen. Im weiteren Text geht es aber Oder sie sprechen mit den Leuten, die um Petitionen an den Deutschen für ein bestimmtes Gesetz zuständig Bundestag. sind. Und sie schauen, ob ein Antrag Der Bundestag ist eine Gruppe von überhaupt eine Chance auf Erfolg hat. Politikern. Vielleicht hat ein Antrag keine Sie werden von den Bürgern in Chance auf Erfolg. Deutschland gewählt. Das sagen die Mitarbeiter vom Ihre Aufgabe ist: Petitions-Ausschuss dann der Person, Sie machen die Gesetze für die den Antrag geschrieben hat. Deutschland. Sie kann dann entscheiden, ob sie Und sie überwachen die Bundes- den Antrag zurücknehmen will. Regierung. Also die Politiker, die Deutschland leiten. Manchmal kann eine Petition schnell abgeschlossen werden. An den Bundestag schickt man Denn die Beschwerde lässt sich darum Petitionen: schnell klären. • Wenn es um Gesetze geht. Manche Petitionen sind aber auch • Wenn es um die Bundes-Regierung komplizierter. von Deutschland und ihre Ämter Mit ihnen muss sich der Petitions- geht. Ausschuss ausführlicher beschäftigen.
Beim Petitions-Ausschuss Der Petitions-Ausschuss kann entscheiden, ob er eine öffentliche Der Petitions-Ausschuss beschäftigt Sitzung machen will. sich auf verschiedene Arten mit den Anträgen. Aber auch die Person, die den Antrag geschrieben hat, kann etwas tun. Zum Beispiel: Sie kann Unterschriften für ihre Er schaut sich den Antrag ganz genau Petition sammeln. an. Das heißt: Und er schaut sich an, was die Andere Menschen unterschreiben die Mitarbeiter vom Petitions-Ausschuss Petition. dazu schon geschrieben haben. Sie unterstützen sie dadurch. Er kann zum Beispiel Fach-Leute Es müssen viele Unterschriften befragen. zusammenkommen. Oder er kann Mitarbeiter von Ämtern Und zwar: 50-Tausend oder mehr. einladen, über die sich jemand Wenn das geschafft ist, wird beschwert hat. die Petition meistens in einer öffentlichen Sitzung beraten. Öffentliche Sitzungen Denn sie ist ja offenbar sehr wichtig. Meistens macht der Petitions- Der Petitions-Ausschuss lehnt die Ausschuss seine Besprechung nicht öffentliche Sitzung dann nur in ganz öffentlich. wenigen Fällen ab. „Nicht öffentlich“ bedeutet: Nur die Mitglieder vom Ausschuss Empfehlung vom Petitions- sind bei der Besprechung dabei. Ausschuss Der Petitions-Ausschuss kann aber Am Ende seiner Beratungen gibt der auch öffentliche Sitzungen machen. Petitions-Ausschuss eine Empfehlung an den Bundestag. Bei öffentlichen Sitzungen können dann zum Beispiel Reporter zugucken. Der Petitions-Ausschuss empfiehlt Sie können dann im Fernsehen und zum Beispiel: in Zeitungen darüber berichten. Die Bitte oder Beschwerde ist Und öffentliche Sitzungen haben sinnvoll. noch eine Besonderheit: Sie sollte an die Verantwortlichen Die Person, die den Antrag weitergeleitet werden. geschrieben hat, wird dazu Zum Beispiel an die Bundes- eingeladen. Regierung. Sie kann dem Petitions-Ausschuss Der Petitions-Ausschuss kann auch vorschlagen, den Antrag noch an dann noch mal persönlich von ihrer andere Ämter und Einrichtungen Bitte oder Beschwerde erzählen. weiterzuleiten. Öffentliche Sitzungen macht der Und zwar an Ämter, die sich ebenfalls Ausschuss darum meistens bei ganz für das Thema interessieren könnten besonders wichtigen Petitionen. und damit zu tun haben.
Bitten und Beschwerden • Was ist eine Petition? Im Bundestag Kurz zusammengefasst Über die Empfehlung vom Petitions- Eine Petition ist eine schriftliche Bitte Ausschuss muss der Bundestag oder Beschwerde. abstimmen. Man richtet sie an ein Amt oder zum Wenn die Politiker vom Bundestag Beispiel an den Bundestag. der Empfehlung zustimmen, dann wird daraus ein Beschluss. Jeder Mensch in Deutschland darf das machen. Der Beschluss geht dann an die Bundes-Regierung. Die Petition wird dann von einem Petitions-Ausschuss bearbeitet. In einem Beschluss kann der Bundestag verschiedene Dinge Der Petitions-Ausschuss gibt eine machen. Empfehlung an den Bundestag. Er kann die Bundes-Regierung bitten, Der Bundestag stimmt dann über die die Ideen aus der Petition in Zukunft Empfehlung ab und macht daraus in ihre Überlegungen einzubeziehen. vielleicht einen Beschluss. Er kann auch sagen, dass er die Der geht dann an die Bundes- Petition für so wichtig hält, dass Regierung. die Bundes-Regierung sie noch mal überprüfen soll. Und dann wird die Beschwerde oder Bitte vielleicht umgesetzt. Er kann auch sagen, dass er die Bitte oder Beschwerde so wichtig findet, dass die Bundes-Regierung sofort etwas unternehmen soll. Weitere Informationen in Leichter Sprache gibt es unter: Wichtig ist aber: www.bundestag.de/leichte_sprache Die Bundes-Regierung muss sich nicht an den Beschluss vom Bundestag halten. Das muss sie dann aber begründen. Bericht vom Petitions- Ausschuss Impressum Einmal im Jahr schreibt der Petitions- Ausschuss einen Bericht. Dieser Text wurde Nachrichten in Leichte Sprache Darin beschreibt er, was er im übersetzt vom: Werk vergangenen Jahr alles gemacht hat. www.nachrichtenwerk.de Zum Beispiel steht darin, wie viele Ratgeber Leichte Sprache: http://tny.de/PEYPP Anträge eingegangen sind. Titelbild: © picture alliance / dpa / Soeren Stache. Piktogramme: Picto-Selector. © Sclera (www. sclera.be), © Paxtoncrafts Charitable Trust (www.straight-street.com), © Sergio Palao (www. Wie viele davon bearbeitet wurden. palao.es) im Namen der Regierung von Aragon (www.arasaac.org), © Pictogenda (www.pic- togenda.nl), © Pictofrance (www.pictofrance.fr), © UN OCHA (www.unocha.org), © Ich und Ko Und es werden auch einzelne (www.ukpukvve.nl). Die Picto-Selector-Bilder unterliegen der Creative Commons Lizenz (www. creativecommons.org). Einige der Bilder haben wir verändert. Die Urheber der Bilder überneh- Anträge genauer beschrieben. men keine Haftung für die Art der Nutzung. Den Bericht für das Jahr 2020 hat Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“ 24-25/2021 der Petitions-Ausschuss letzte Woche Die nächste Ausgabe erscheint am 28. Juni 2021. veröffentlicht.
Sie können auch lesen