Blättla MITTEILUNGEN - BERICHTE - ANZEIGEN - Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
03/2021 Waldstein-Blättla 1 Blättla MITTEILUNGEN – BERICHTE – ANZEIGEN Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des Schulverbands Weißdorf-Sparneck Jahrgang 1 27. März 2021 03/2021
2 Waldstein-Blättla 03/2021 §2 Bevölkerungsstand Am Stichtag 28.02.2021 lautet der Bevölkerungs- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Inves- stand des Marktes Sparneck: titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird (Vergleich: auf 1.000.000 € 31.01.2021) festgesetzt. Gesamteinwohnerzahl: 1681 1682 §3 Davon Hauptwohnsitze: 1570 1570 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus- Nebenwohnsitze: 111 112 halt werden nicht festgesetzt. Am Stichtag 28.02.2021 lautet der Bevölkerungs- §4 stand der Gemeinde Weißdorf: (Vergleich: Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Ge- 31.01.2021) meindesteuern werden wie folgt Gesamteinwohnerzahl: 1229 1225 festgesetzt: Davon 1. Grundsteuer Hauptwohnsitze: 1153 1148 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Nebenwohnsitze: 76 77 Betriebe (A) 370 v.H. b) für die Grundstücke (B) 360 v.H. Bekanntmachung 2. Gewerbesteuer Haushaltssatzung der Gemeinde Weißdorf für das Haushaltsjahr 2021 350 v.H. Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat §5 der Gemeinderat Weißdorf folgende Haushaltssat- zung erlassen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti- 1 und 2 und Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekannt ge- gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan macht wird. wird auf 300.000 EUR festgesetzt. I. §6 §1 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus- in Kraft. haltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt II. im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Die Haushaltssatzung 2021 bedarf für den Gesamt- 2.239.616 € betrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsfördermaßnahmen in Höhe von 1.000.000 und € der Genehmigung gemäß Art. 71 Abs. 2 GO. im Vermögenshaushalt Die Genehmigung wurde mit Schreiben des LRA Hof in den Einnahmen und Ausgaben mit vom 23.02.2021 – 941/0.1-201 –erteilt. 3.331.942 € ab.
03/2021 Waldstein-Blättla 3 §2 Die Zuständigkeit des Landratsamtes ergibt sich aus Art. 65 i. V. mit Art. 110 GO und Art. 117 Abs. 1 GO. Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermö- III. genshaushalt werden nicht aufgenommen. Gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO werden die Haus- §3 haltssatzung und der Haushaltsplan 2021 samt An- lagen vom Tage nach der Veröffentlichung im Amts- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus- blatt der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck in halt werden nicht festgesetzt. der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck, Zimmer Nr. 12, öffentlich aufgelegt und §4 können dort bis zur nächsten amtlichen Bekanntma- chung einer Haushaltssatzung während der allgemei- (1) Verwaltungsumlage nen Geschäftszeiten eingesehen werden. 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeck- Weißdorf, 03. März 2021 te Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung Gemeinde Weißdorf von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 724.969,00 € Heiko Hain festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwoh- 1. Bürgermeister nerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird Bekanntmachung die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30. Juni 2020 auf 2.714 Einwohner festge- Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft setzt. Sparneck für das Haushaltsjahr 2021 3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGe- 267,121960 € festgesetzt. mO, Art. 40 und 41 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) hat die Verwaltungsge- (2) Investitionsumlage meinschaft Sparneck folgende Haushaltssatzung er- lassen, die hiermit gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO 1. Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt. i. V. m. Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO amtlich bekannt gemacht wird: §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti- I. gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan §1 wird auf 25.000 € festgesetzt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird §6 im Verwaltungshaushalt Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in den Einnahmen und Ausgaben mit in Kraft. 818.482 € II. und Die Haushaltssatzung 2021 enthält keine genehmi- im Vermögenshaushalt gungspflichtigen Bestandteile. in den Einnahmen und Ausgaben mit 71.456 € festgesetzt.
4 Waldstein-Blättla 03/2021 III. Bekanntmachung Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO i.V.m. 65 Abs. 3 GO Haushaltssatzung des Schulverbandes Weißdorf werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan - Sparneck für das Haushaltsjahr 2021 2021 samt Anlagen vom Tage nach der Veröffentli- chung im Amtsblatt des Landkreises Hof in der Ge- Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzie- schäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck, rungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 Komm- Zimmer 12, öffentlich aufgelegt und können dort bis ZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung er- zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haus- lässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung haltssatzung während der allgemeinen Geschäftszei- ten eingesehen werden. I. §1 Sparneck, 18.02.2021 Verwaltungsgemeinschaft Sparneck Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt Heiko Hain Gemeinschaftsvorsitzender im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 265.434 € Schulverband und Änderung der Verbandssatzung des Schulver- bands Weißdorf-Sparneck vom 08.02.2021 im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Der Schulverband Sparneck-Weißdorf erlässt folgen- 100.809 € de Änderung der Verbandssatzung ab. §1 §2 1. § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions- „(2) Die sonstigen Satzungen des Schulverbandes förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck bekannt ge- §3 macht (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m. Art. 24 Abs. 1 Satz 1 KommZG).“ Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus- halt werden nicht festgesetzt. 2. § 14 Abs. 3 und 4 werden gestrichen. §4 §2 Schulverbandsumlage Diese Änderung der Verbandssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Be- darf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben Sparneck, 08.02.2021 im Verwaltungshaushalt wird für das Haushalts- Schulverband Weißdorf-Sparneck jahr 2021 auf 205.715 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Daniel Schreiner Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). Schulverbandsvorsitzender 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumla- ge wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
03/2021 Waldstein-Blättla 5 Stand vom 1. Oktober 2020 auf 83 Verbands- Allgemeinverfügung schüler festgesetzt. Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler Schutz vor der Geflügelpest; auf 2.478,493976 € festgesetzt. Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von 4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebietzu präventiven Zwecken §5 Aufgrund von § 13 der Verordnung zum Schutz gegen Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti- die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 wird auf 20.000 € festgesetzt. (BGBl. I S. 1665) i.V.m. § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in der Fas- §6 sung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), § 6 Abs. 2 der Verordnung zum Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verord- Kraft. nung), § 4 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März II. 2020 (BGBl. I S. 1170) i.V.m. § 7 Abs. 6 der Geflü- gelpest-Verordnung, Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. Die Haushaltssatzung 2021 enthält keine genehmi- 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das gungspflichtigen Bestandteile. Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verord- III. nungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13. Dezember 1982 (BayRS II S. 241) Gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 26 Abs. BayRS 2011-2-I (Art. 1–62), das zuletzt durch § 2 des 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO werden Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236) geändert die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 worden ist und Art. 3 Abs. 2 des Gesundheitsdienst- samt Anlagen vom Tage nach der Veröffentlichung und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) vom 24. Juli im geseinsamen Amtsblatt der Gemeinde Weißdorf 2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zu- und des Marktes Sparneck in der Geschäftsstelle der letzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. Verwaltungsgemeinschaft Sparneck, Marktplatz 4, S. 370) geändert worden ist, Zimmer 12, öffentlich aufgelegt und können dort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haus- erlässt das Landratsamt Hof folgende haltssatzung während der allgemeinen Geschäftszei- ten eingesehen werden. Allgemeinverfügung: Sparneck, den 18.02.2021 Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof Schulverband Weißdorf - Sparneck vom 01.02.2021, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Hof Nr. 6 vom 02.02.2021 wird hiermit Daniel Schreiner aufgehoben. An deren Stelle ergeht folgende Allge- Schulverbandsvorsitzender meinverfügung: 1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hüh- ner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten wer- den) im Gebiet des Landkreises Hof halten, wird
6 Waldstein-Blättla 03/2021 eine Aufstallung des Geflügels bis zum 31.03.2021 e. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerät- angeordnet schaften, die in der Geflügelhaltung einge- 1.1 in geschlossenen Ställen oder setzt und 1.2 unter einer Vorrichtung, die aus einer über- aa in mehreren Ställen oder stehenden, nach oben gegen Einträge gesi- bb von mehreren Betrieben gemeinsam- cherten dichten Abdeckung und einer gegen benutzt werden, jeweils vor der Be- das Eindringen von Wildvögeln gesicherten nutzung in einem anderen Stall oder, in Seitenbegrenzung bestehen muss. den Fällen des Buchstaben b, im abge- 2. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis ein- benden Betrieb vor der Abgabe gerei- schließlich 100 Stück Geflügel im Landkreis Hof nigt und desinfiziert werden, haben im Bestandregister nach § 2 Abs. 2 Geflü- f. eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämp- gelpest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen fung durchgeführt wird und hierüber Auf- über die Anzahl der pro Werktag verendeten zeichnungen gemacht werden, Tiere zu machen. Halter von Geflügel mit ei- g. der Raum, der Behälter oder die sonstigen nem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren im Einrichtungen zur Aufbewahrung verende- Landkreis Hof haben nach § 2 Abs. 2 Geflügel- ten Geflügels nach jeder Abholung, mindes- pest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen tens jedoch einmal im Monat, gereinigt und über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Be- desinfiziert wird oder werden, stand und Werktag zu führen. h. eine betriebsbereite Einrichtung zum Wa- 3. Halter von Geflügel im Landkreis Hof bis ein- schen der Hände sowie eine Einrichtung zum schließlich 1.000 Stück Geflügel haben sicherzu- Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur stellen, dass Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird. a. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder 4. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veran- die sonstigen Standorte des Geflügels gegen staltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befah- gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel ver- ren gesichert sind, die Ställe oder die sons- kauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, tigen Standorte des Geflügels von betriebs- sind im Landkreis Hof verboten. fremden Personen nur mit betriebseigener 5. Für Wildvögel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 Geflü- Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung gelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervö- betreten werden und dass diese Personen gel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeifer- die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach artige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) Verlassen des Stalles oder sonstigen Stand- gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesam- orts des Geflügels unverzüglich ablegen ten Landkreis Hof. b. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich 6. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern gereinigt und desinfiziert und Einwegschutz- 1 bis 5 des Tenors getroffenen Regelungen wird kleidung nach Gebrauch unverzüglich un- gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsord- schädlich beseitigt wird, nung (VwGO) angeordnet. c. nach jeder Einstallung oder Ausstallung von 7. Kosten werden nicht erhoben. Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaf- 8. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer ten und der Verladeplatz gereinigt und des- Veröffentlichung als bekannt gegeben. infiziert werden und dass nach jeder Ausstal- lung die frei gewordenen Ställe einschließlich Begründung der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert wer- I. den, d. betriebseigene Fahrzeuge abweichend Da das Hochpathogene Aviäre Influenza Virus (HPA- von § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Vieh- IV) bereits in der bayerischen Wildvogelpopulation verkehrsverordnung unmittelbar nach Ab- vorhanden ist und derzeit neue Seuchenfälle über schluss eines Geflügeltransports auf einem ganz Bayern verteilt festgestellt werden, wird von befestigten Platz gereinigt und desinfiziert einer Weiterverbreitung innerhalb der heimischen werden, Population ausgegangen. Die sehr kalten Winterwo-
03/2021 Waldstein-Blättla 7 chen Anfang Februar, die zu Schneebedeckung und die zuständige Behörde auf Grundlage einer Risiko- zum teilweisen oder völligen Einfrieren von Wasser- bewertung nach Maßgabe von § 13 Abs. 2 Geflügel- flächen geführt haben, können in Folge eines Crow- pest-Verordnung zur Vermeidung der Einschleppung ding - Effekts an verbliebenen eisfreien Gewässern oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvö- und wegen der körperlichen Schwächung der Tiere gel die Aufstallung des Geflügels an. zu weiteren Ansteckungen zwischen Wildvögeln, v. a. Wassergeflügel beigetragen haben. Zudem kommt Durch die amtliche Feststellung des Ausbruches der es laut Friedrich-Löffler-Institut auch mit dem Be- Geflügelpest bei Wildvögeln in einer Vielzahl von ginn des Frühjahrsvogelzuges nordischer Wasservö- Bundesländern ist die Erforderlichkeit der Aufstal- gel ab Februar und noch stärker ab März zu starken lung von Geflügel zur Vermeidung der Einschleppung Wanderbewegungen innerhalb Europas aus westli- oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvö- chen und südwestlichen in östliche und nordöstliche gel im Sinne des §13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verord- Richtungen (Gänse, Schwäne, Enten, Taucher). nung gegeben. Dies wird in der aktuellen Einschät- Aufgrund der Fundorte der HPAIV-positiven Tiere zung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) (bzw. des und der Ausbrüche in kleinen Hobbyhaltungen ergibt Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Le- sich derzeit zwar ein Nord-Süd-Gefälle, das Gesche- bensmittelsicherheit (LGL)) vom 03.03.2021 bestä- hen lässt sich jedoch nicht auf eine Region eingren- tigt. In der Risikobewertung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 zen. Dort wo tote, im Wasser lebende Wildvögel der Geflügelpest-Verordnung sind die örtlichen Ge- fehlen, belegt dies nicht die Absenz von HPAIV in der gebenheiten einschließlich der Nähe zu einem Ge- Population. Gerade durch klinisch unauffälliges Was- biet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sergeflügel, das dennoch HPAIV ausscheiden kann, sammeln, rasten oder brüten, zu berücksichtigen. besteht weiterhin die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände. Da mit Ende Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 der Geflügelpest-Verord- der Jagdsaison keine erlegten Tiere mehr untersucht nung ist der Verdacht oder der Ausbruch auf Geflü- werden, können entsprechende Daten nicht erho- gelpest in einem Kreis oder anliegenden Kreis in die ben werden. Risikobewertung mit einzubeziehen. Die demgemäß vorzunehmende Risikobewertung erlaubt nach der Aus diesen Gründen ist es zwingend erforderlich, die derzeitigen Seuchenlage keine Abgrenzung bestimm- Geflügelbestände im Landkreis Hof vor der Anste- ter Gebiete. Daher hat die Aufstallung landkreisweit ckung durch das HPAIV zu schützen. Eine sehr wir- zu erfolgen. In dem oben genannten Gutachten des kungsvolle Methode ist hierbei die Aufstallung des FLI (bzw. LGL) wird das Risiko des Eintrags von Ge- Geflügels, da dadurch der unmittelbare Kontakt zwi- flügelpest des Subtyps H5N8 durch Wildvögel in schen Wild- und Hausgeflügel wirksam verhindert Hausgeflügelbeständen bundesweit als hoch einge- wird. Darüber hinaus dienen die angeordneten Bio- schätzt und neben der konsequenten Durchsetzung sicherheitsmaßnahmen dazu, den Eintrag von HPA- von Vorsorgemaßnahmen (insbesondere der Biosi- IV in die Bestände durch Vektoren (z. B. Tierhalter, cherheit) empfohlen, Geflügel risikobasiert, zumin- Tierärzte, usw.) zu unterbinden. dest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wild- II. vogel-Rastplätzen befinden, aufzustallen. Aufgrund des genannten Gutachtens sowie der festgestellten Das Landratsamt Hof ist gemäß Art. 3 Abs. 2 GDVG, Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln hat die sachlich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Ver- Risikobewertung zu dem Ergebnis geführt, dass es waltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) örtlich zu- erforderlich ist, Geflügel landkreisweit aufzustallen. ständig. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es erforderlich, Kontakte zu Wildvögeln in jeglicher Form zu mini- Begründung für Nr. 1 mieren und wenn möglich zu verhindern. Geflügel in Freilandhaltungen hat im Vergleich zu ausschließlich Die Anordnung der Aufstallung nach Nr. 1 dieser All- im Stall gehaltenem Geflügel weitaus größere Mög- gemeinverfügung stützt sich auf § 13 Abs. 1 der Ge- lichkeiten, mit diversen Umweltfaktoren in Kontakt flügelpest-Verordnung in Verbindung mit § 38 Abs. zu geraten. Die landkreisweite Aufstallung von Ge- 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a TierGesG. Danach ordnet flügel ist geboten, um ein Übergreifen der Geflügel-
8 Waldstein-Blättla 03/2021 pest auf Nutzgeflügelbestände zu verhindern und da- Begründung Nr. 3 mit die tierische Erzeugung (Eier und Geflügelfleisch) von hochwertigen Lebensmitteln nicht zu gefährden. Die Anordnung der Maßnahmen gemäß Nr. 3 der Diese Entscheidung erfolgte nach Ausübung des Verfügung erfolgt in Ergänzung zu den Maßnahmen pflichtgemäßen Ermessens. Die Maßnahme ist ge- in § 6 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung, die gene- eignet, den Zweck, die Verhinderung einer Infektion rell erst für Geflügelhaltungen ab 1.000 Stück Ge- von Hausgeflügel mit H5N8 HPAI zu erreichen. Die flügel gelten, auf Grundlage des § 6 Abs. 2 Geflügel- Aufstallung ist erforderlich, da kein anderes, milde- pest-Verordnung. res Mittel zur Verfügung steht, welches zur Zwe- Da die Übertragung von Influenzaviren bei Geflü- ckerreichung gleichermaßen geeignet ist. Die Anord- gel vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten nung ist auch angemessen, da die wirtschaftlichen Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig Nachteile, welche die betroffenen Tierhalter durch viruskontaminierten Materialien wie etwa Einstreu, die Aufstallung erleiden, im Vergleich zum gesamt- Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung er- wirtschaftlichen Schaden, der durch einen einzigen folgt, ist es erforderlich, die Geflügelhaltungen im Geflügelpestausbruch für die gesamte Geflügel- und Landkreis Hof zu schützen und den Eintrag oder die Lebensmittelwirtschaft entstehen kann, nachrangig Verschleppung des Virus in bzw. aus Nutzgeflügelbe- sind. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse stände zu vermeiden. Die Anordnung der unter Nr. an der Aufstallung die privaten Interessen der be- 3 der Verfügung genannten Maßnahmen sind geeig- troffenen Tierhalter. Die Übertragung von Influen- net, das Risiko des Eintrags von Geflügelpestvirus in zaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Geflügelhaltungen bzw. dessen Verbreitung zu ver- Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mindern. mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Mate- rialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk Begründung Nr. 4 oder Schutzkleidung. Unter der Vielzahl von in Be- tracht kommenden Faktoren sind auch Wildvögel als Das Verbot von Geflügelausstellungen, -schauen und Eintragsquelle zu berücksichtigen. Virushaltige Aus- -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit scheidungen von Wildvögeln können jederzeit z.B. Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten als Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei Geflügel in Nr. 4 dieser Allgemeinverfügung ergibt im Auslauf gehaltenen Geflügel mit Influenzaviren, sich aus § 4 Abs. 2 der ViehVerkV i.V.m. § 7 Abs. 6 die für das Geflügel pathogen sind, kontaminieren. der Geflügelpest-Verordnung. Gemäß § 38 Abs. 11 Die in Nr. 1 der Verfügung genannte Aufstallung ist i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 TierGesG kann die zuständige geeignet, das Risiko derartiger Übertragungswege zu Behörde zur Vorbeugung von Tierseuchen und de- minimieren. ren Bekämpfung Verfügungen über die Durchführung von Veranstaltungen, anlässlich derer Tiere zusam- Begründung Nr. 2 menkommen, erlassen. Das gemäß Nr. 4 der Ver- fügung angeordnete Verbot Geflügelausstellungen, Die Anordnung der Erfassung der ergänzenden An- -schauen und –märkten sowie Veranstaltungen ähnli- gaben im Bestandsregister aller Geflügelhalter in Nr. cher Art mit Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer 2 dieser Allgemeinverfügung in Ergänzung zu den Arten als Geflügel im Landkreis Hof ist erforderlich, Maßnahmen in § 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 der Geflügel- da durch den bei solchen Veranstaltungen gegebe- pest-Verordnung, die generell für Geflügelhaltungen nen engen Kontakt von Tieren ein bislang nicht ab- erst ab 100 bzw. 1.000 Stück gelten, erfolgen auf der schätzbares Infektionsrisiko besteht und durch einen Grundlage § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 e) des Verkauf eine Verschleppung von potentiell infizierten TierGesG. Die Erfassung dieser ergänzenden Anga- Tieren möglich ist. ben sind auch bei kleinen Beständen geeignet, ein mögliches Krankheitsgeschehen zeitnah zu erken- Begründung Nr. 5 nen, um die nach § 4 Abs. 1 der Geflügelpest-Verord- nung vom Tierhalter zu veranlassende diagnostische Das in Nr. 5 dieser Allgemeinverfügung angeordnete Abklärung zeitnah durchzuführen. allgemeine Fütterungsverbot von Wildvögeln erfolgt auf Grundlage von Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LSt- VG), da virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln
03/2021 Waldstein-Blättla 9 jederzeit z.B. Oberflächengewässer, Futtermittel und Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon ab- Einstreu bei im Auslauf gehaltenen Geflügel mit Influ- weichender Tag, jedoch frühestens der auf die enzaviren, die für das Geflügel pathogen sind, kon- Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden. taminieren können. Die Übertragung von Influenza- Von dieser Vorschrift wird Gebrauch gemacht, viren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten sodass diese Allgemeinverfügung einen Tag nach Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Land- mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Mate- kreises Hof als bekannt gegeben gilt. rialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung. Um die Verbreitung des Virus Rechtsbehelfsbelehrung durch direkten Kontakt zwischen Wildvögeln so weit wie möglich zu vermeiden ist es aus fachlichen Erwä- Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb gungen erforderlich, Fütterungen von Wildvögeln zu eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage unterbinden, denn die Fütterungsplätze stellen na- erhoben werden bei dem turgemäß entsprechende „Hot-Spots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen. Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Begründung Nr. 6 Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, 1. Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbe- Nummern 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung wird amten der Geschäftsstelle oder elektronisch gemäß § 80 Satz 1 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeord- in einer für den Schriftformersatz zugelassenen net, da es sich bei der aviären Influenza H5N8 Form. um eine hochansteckende und leicht übertrag- bare Tierseuche handelt, deren Ausbruch mit Die Klage muss den Kläger, den Beklagten hohen wirtschaftlichen Schäden und weitrei- (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des chenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Klagebegehrens bezeichnen und soll einen be- Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung stimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung der Seuche müssen daher sofort und ohne eine dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen ange- zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abge- geben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift wartet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amt- beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen lichen Verfügung zur Prävention der Seuchenein- sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung schleppung gerichtlich festgestellt wird. Insofern zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Betei- überwiegt das öffentliche Interesse an der sofor- ligten beigefügt werden. tigen Vollziehung ein entgegenstehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: eventuellen Widerspruchs. Die Einlegung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wir- Begründung Nr. 7 kungen! Bei Klageerhebung in elektronischer Form gilt: Nähere Informationen zur elektronischen Einle- 2. Die Kostenentscheidung in Nr. 7 dieses Beschei- gung von Klagen (sowie allgemeine Informationen zur des beruht auf Art. 13 des Ausführungsgesetzes Einleitung eines Verfahrens vor dem Verwaltungsge- zum Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (Bay- richt) entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der AGTierGesG). Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit unter www. vgh.bayern.de Begründung Nr. 8 Kraft Bundesrechts ist bei Prozessverfahren vor den 3. Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVw- Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein Gebühren- VfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt bei öf- vorschuss zu entrichten. fentlicher Bekanntmachung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann nach
10 Waldstein-Blättla 03/2021 Hinweise: Aus dem Bauhof Sparneck 1. Die Befristung bis zum 31.03.2021 gilt ausschließ- Verbindungsweg erneuert lich für die Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung (Aufstallungsgebot). 2. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Geflügelpest-Verordnung hinsichtlich hin- sichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur Fütterung und Tränkung sowie zur Früherken- nung bei gehäuften Verlusten wird hingewiesen. 3. Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich erforderliche Zulassung von Geflügelhändlern anhand der Vorlage der entsprechenden Zulas- sungsbescheide vor der Bestellung von Geflügel Der gemeindliche Bauhof des Marktes Sparneck hat durch den Tierhalter zu überprüfen. Alternativ in Eigenregie den Verbindungsweg zwischen dem ist die Liste der für den innergemeinschaftli- Saaleweg und der Saalmühlstraße erneuert. Hierzu chen Handel zugelassenen Geflügelbetriebe im rückte schweres Gerät an, um die in Mitleidenschaft Internet abrufbar unter: https://tsis.fli.de/Glo- gezogene Wegeoberfläche wieder einzuebnen und balTemp/202101280952127737.pdf anschießend zu verdichten. Der Weg dient nicht nur 4. Nach § 26 Abs. 1 der ViehVerkV sind Halter von der Landwirtschaft. Er wird auch gerne von Spazier- Hühner, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, gängern genutzt, die rund um Sparneck unterwegs Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Lauf- sind. Vermutlich wird er künftig auch vermehrt von vögeln verpflichtet, dies der zuständigen Behör- Radfahrern als Zubringer zum neuen Radweg von de vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Sparneck nach Weißdorf benutzt. Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltene Tie- re, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezo- gen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen. 5. Ordnungswidrig i.S. des § 64 der Geflügel- pest-Verordnung, § 46 ViehVerkV und § 32 Abs. 2 Nr. 4 des TierGesG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwi- derhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit ei- ner Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet wer- den. 6. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchun- gen zur Früherkennung im Sinne des § 4 Abs. 1 Aus dem Rathaus Nr. 1 der Geflügelpest-Verordnung an den Lan- desuntersuchungs-einrichtungen sind kostenfrei. Straßensperrung in der Münchberger Straße Hof, 8. März 2021 Wie schon im letzten „Waldstein-Blättla“ angekün- Landratsamt Hof digt, sind die Arbeiten an der Wasserleitung in der Münchberger Straße angelaufen. Momentan ist der Lein Bereich zwischen Mühlteichplatz und Weißdorfer Oberregierungsrat Straße für den Verkehr gesperrt. Voraussichtlich muss für die Asphaltarbeiten der Abschnitt von der Joseph-Müller-Straße bis zur Weißdorfer Straße - Ende der amtlichen Bekanntmachungen - nach Ostern nochmals für etwa drei Wochen ge- sperrt werden. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer und vor allem die Anwohner um Geduld und danken für Ihr Verständnis.
03/2021 Waldstein-Blättla 11 Aus dem Rathaus Wasserabsperrung am 15.03.2021 Am Montag, den 15.03.2021, musste ein Großteil der Sparnecker Haushalte Einschränkungen bei der Was- serversorgung hinnehmen. Hintergrund dazu sind die momentanen Bauarbeiten am Wasserleitungs- system. Denn auf Höhe der Apotheke musste im Be- reich des Marktplatzes ein Schieberkreuz erneuert werden. Dazu musste die Wasserversorgung ab der Einzelstraße unterbrochen werden. Der gemeindli- che Bauhof konnte jedoch mit freundlicher Unter- stützung der Stadt Münchberg und dem Einsatz des gemeindlichen Pumpwerks in Grohenbühl einen kompletten Ausfall des Leitungsnetzes verhindern, so dass auch während der angekündigten Ausfallzeit der Wasserversorgung ein ausreichender Leitungs- Das neue Schiebergestänge vor der Waldsteinapotheke druck im Ortsnetz verfügbar blieb. am Marktplatz Waldstein-Apotheke Marktplatz 1, 95234 Sparneck, Inh. Bernard Michaelis Telefon: 09251 1880 Wir bieten ein umfangreiches Serviceangebot: - Bestellung einfach am Telefon oder per „deine Apotheke“ App - Kostenfreier Lieferservice inkl. Rezeptabholung - Freundliche und kompetente Beratung durch ein bestens qualifiziertes Team mit langjähriger Erfahrung - Inkontinenz-Produkte, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch - Verleih von Babywaagen, Milchpumpen und Inhalationsgeräten Wir freuen uns auf Sie! Ihr Team der Waldstein-Apotheke Waldstein-Apotheke, Inhaber: Bernard Michaelis (Apotheker und Biologe) Marktplatz 1, 95234 Sparneck, Tel: 09251 1880 Fax: 09251 1882 www.waldstein-apotheke.de Mail: info@waldstein-apotheke.de
12 Waldstein-Blättla 03/2021 Aus dem Fundamt line steht rund um die Uhr zur Verfügung. So können sich Bürgerinnen und Bürger Besuche im Rathaus Fundsachen sparen und einige Behördengänge bequem von zu Hause aus erledigen. Beim Fundamt im Rathaus in Sparneck wurden fol- gende Fundsachen abgegeben: Das Ausfüllen der elektronischen Formulare ist sim- pel, da eine Dialogfunktion dabei hilft. Fallen Gebüh- 1 Kinder-Trolley ren an, können diese praktisch und sicher durch ver- schiedene Bezahlsysteme beglichen werden. Fundgegenstände können von den rechtmäßigen Ei- gentümern während der allgemeinen Dienststunden Nicht ausnahmslos alle Behördengänge können per abgeholt werden. Mausklick erledigt werden. Aufgrund rechtlicher Vorschriften wird es auch künftig noch teilweise er- forderlich sein, persönlich zur Unterschrift im Rat- Bürgerservice-Online haus zu erscheinen. Mit der Maus ins Rathaus Aktuell stehen den Bürgerinnen und Bürgern über 30 verschiedene Anwendungsmöglichkeiten zur Ver- Unter dem Motto „Mit der Maus ins Rathaus“ gibt es fügung. Und das Serviceangebot wird im Rahmen bei der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck den neu- rechtlicher Möglichkeiten laufend erweitert. Mehr en „Bürgerservice-Online“. Der Bürgerservice-On- dazu unter: www.vg-sparneck.de Appell an Hundehalter Verunreinigung von öffentlichen Straßenflächen und Plätzen durch Hundekot Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass gemäß unserer 09257 / 501 Verordnung über die Reinhaltung und Reini- Familiengastronomie in fünfter Generation ERFREUEN Sie sich an den feinen fränkischen Schmankerl gung der öffentlichen Straßen und die Siche- aus unserer bekannt guten Küche. rung der Gehbahnen im Winter ERLEBEN Sie die urgemütliche Atmosphäre die Hundehalter verpflichtet sind, durch ihre Tiere unseren fränkischen Wirtshauses. ERHOLEN Sie sich in unserem Biergarten nach einer Wanderung verursachte Verunreinigungen an öffentlichen Stra- im Fichtelgebirge, oder nach einer genussvollen Motorradtour. ßen und Plätzen, (hierzu zählen auch Gehwege und ENTSPANNEN Sie sich in unseren neu renovierten, ruhigen Gästezimmern. Grünanlagen) sofort zu beseitigen. Es stehen Ihnen Einzelzimmer, Doppelzimmer und Familienzimmern zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie als Gast in unserem seit Generationen Auch bitten wir Sie als Hundebesitzer darauf als Familienbetrieb geführten Haus begrüßen zu dürfen. Individual-, Gruppen- und Busreisende sind uns herzlich willkommen. hinzuwirken, dass die Hunde ihre Notdurft Nur auf Vorbestellung zum Abholen möglich! doch bitte nicht an den Hausecken erledigen. Zurzeit gibt es jeden Samstag und Sonntag „Essen to go“ Bestellhotline 09257 / 501 Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass Unseren kulinarischen Kalender mit Speisekarte finden Sie auf im Falle der Nichtbeachtung die Marktgemeinde unserer Homepage unter www.gasthof-zum-waldstein.de Sparneck/Gemeinde Weißdorf berechtigt ist, Buß- SCHNEIDER´S GASTHOF ZUM WALDSTEIN gelder zu verhängen. Wir hoffen, dass diese Vor- Marktplatz 16, 95239 Zell im Fichtelgebirge schrift nicht in die Praxis umgesetzt werden muss Telefon: 09257 / 501 | Fax: 09257 / 7179 E-Mail: info@gasthof-zum-waldstein.de | Web: www.gasthof-zum-waldstein.de und vertrauen auf die Vernunft der Hundebesitzer.
03/2021 Waldstein-Blättla 13 Radwegenetz Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,05 Millionen Euro, davon kommen 1,2 Millionen Euro aus För- Spatenstich für Teilstück zwischen Sparneck dermitteln. Die Gemeinde Weißdorf und der Markt und Weißdorf Sparneck sind am Ausbau beteiligt und tragen einen Kostenanteil. Mit einem symbolischen Spatenstich im kleinen Kreis wurden die Bauarbeiten an einem weiteren wichti- gen Radwegteilstück zwischen Sparneck und Weiß- dorf begonnen. Damit wird der Ausbau des Radwe- genetzes zwischen Zell, Sparneck, Weißdorf und Münchberg weiter vorangetrieben. „Für die Radfahrer wird dies einmal ein sehr schöner Streckenabschnitt sein“, so Landrat Dr. Oliver Bär beim Spatenstich. „Doch für die Bauarbeiten ist es eine anspruchsvolle Strecke.“ Zwischen Sparneck und Weißdorf wird auf insge- samt zwei Kilometern Länge ein Geh- und Radweg Auf unserem Bild von links: Landrat Dr. Oliver Bär, vorwiegend auf der alten Bahntrasse gebaut. Davon Bürgermeister Heiko Hain (Weißdorf), Bürgermeister werden 870 Meter als Wirtschaftsweg ausgebaut. Im Daniel Schreiner (Sparneck), Jürgen Wälzel (Landrat- Zuge des Baus müssen etwa mehrere Durchlassroh- samt Hof, Fachbereich Tiefbau) sowie Jürgen Scharnagl re, zwei kleinere Brückenbauwerke, eine größere und Matthias Wirth, Geschäftsführer bzw. Bauleiter der Saalebrücke sowie in Weißdorf eine Querungshilfe ausführenden Baufirma Scharnagl Hoch- und Tiefbau für eine sichere Geh- und Radwegführung hergestellt GmbH. werden. Montag bis Sonntag Essen auf Vorbestellung. „Zur Burgruine Oppenroth“ Jedes Braten-Gericht für 9,90 € Oppenroth 8 Nur Abholung möglich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 95237 Weißdorf 09251/5669 Ihr starker Partner für das nötige Stück Sicherheit! Ein Stück Sicherheit. hr starkerIhr Partner starker Partner für das für das ötige nötigeSicherheit! Stück Stück Versicherungsdienst Sicherheit! Thiel & Schmidbauer GbR Ein Stück Sicherheit Ein Stück Sicherheit. Privat Friedrich-Ebert-Straße 65 a Ludwigstraße 23 Matthias Schmidbauer 95213 Münchberg 95028 Hof Am Bahndamm 4 Versicherungsdienst ersicherungsdienst Thiel & SchmidbauerThiel & Schmidbauer GbR Telefon (0 92 51) 8 02 40 Telefon (0 92 81) 8GbR 60 96 63 95237 Weißdorf Privat Privat Friedrich-Ebert-Straße edrich-Ebert-Straße 65 a 65 a Ludwigstraße 23 Ludwigstraße 23 Matthias Matthias Schmidbauer Schmidbauer 213 Münchberg 95213 Münchberg95028 Hof 95028 Hof Am Bahndamm 4 Am Bahndamm 4 efon (0 92 51) Telefon 02 40 (0 92 81) Telefon 8 02 40(0 92 51) 8Telefon 8 60 96(06392 81) 895237 60 96 Weißdorf 63 95237 Weißdorf
14 Waldstein-Blättla 03/2021 Aus dem Rathaus Der Marktgemeinderat Sparneck bestellt gem. Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 5 Bayerisches Feuerwehr- Aus der Sitzung des Marktgemeinderates gesetz Herrn Marco Becher zum Kommandanten der Sparneck vom 15.02.2021 FFW Sparneck sowie Herrn Holger Hoffmann zum stellvertretenden Kommandanten. Die Bestellung Behandlung eines Baugesuches - Neuge- endet mit der Bestätigung eines gewählten Komman- staltung Granithaus - Reinersreuth 31 danten bzw. seines gewählten Stellvertreters. Gegen das im gemeindlichen Bauplanverzeichnis un- Information über Änderung der Vorge- ter lfd. Nr. 1/2021/S registrierte Bauvorhaben be- hensweise beim Bauprogramm für Sa- stehen seitens der Marktgemeinde Sparneck keine nierung der Wasserversorgungsanlage/ Bedenken und Einwände. Das gemeindliche Einver- Abwasserkanäle nehmen wird erteilt. Die Abstimmung erfolgte ohne den 2. Bürgermeister Dr. Thuy wegen persönlicher Zu dieser Angelegenheit fand am 16.02.2021 eine Vi- Beteiligung. deokonferenz mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Wasserwirtschaftsamts Hof, dem Bürgermeister Bestellung eines Notkommandanten und und den Fraktionen des Marktgemeinderats statt. eines stellvertretenden Notkommandan- Aktuell liegt der Markt Sparneck hinsichtlich der ten der Freiwilligen Feuerwehr Sparneck Förderung noch unter dem so genannten Schwellen- wert. Dieser könnte bei der Wasserversorgung aber Die sechsjährige Dienstzeit des Kommandanten erreicht werden, wenn Investitionen im Jahr 2021 Marco Becher und seines Stellvertreters Holger in der Größenordnung von rund 280.000 € netto Hoffmann endet am 06.02.2021. Nach diesem Tag getätigt. Dazu sollten die Bauwerke der Wasser- wäre die FFW Sparneck streng genommen führungs- versorgung auf 2021 vorgezogen werden, dafür aber los. Bekanntlich gab die akute Pandemiesituation seit die leitungsgebundenen Maßnahmen sowohl bei der Herbst 2020 nicht die realistische Möglichkeit her, Wasserversorgung als auch bei der Kanalisation auf dass eine Versammlung der Feuerwehrdienstleisten- 2022 und später verschoben werden. Auf diese Wei- den einberufen wird. Geplant gewesen wäre eine se würde der Markt Sparneck die Möglichkeit erhal- Versammlung Anfang dieses Jahres. Entsprechend ten, einen Antrag auf rund 40% Förderung auf die der Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums zukünftigen Maßnahmen zu stellen. Dies käme auch des Innern sollte zumindest pro forma eine Bestel- ganz unmittelbar den Bürgern zugute, da sich die ge- lung durch den Marktgemeinderat gem. Art. 8 BayF- währten staatlichen Zuwendungen beitragsmindernd wG erfolgen bis zu einer Versammlung, bei der eine auf die Verbesserungsbeiträge bei der Wasserver- Wahl stattfinden kann. Vorgeschlagen wird, dass die sorgung auswirken. Bei der Abwasserbeseitigung bisherigen Amtsinhaber über den Ablauf der sechs- verfehlt man den Schwellenwert jedoch deutlich, jährigen Dienstzeit hinaus zum Kommandanten bzw. weshalb dafür auch keine Bezuschussung durch den Stellvertreter bestellt werden. Freistaat Bayern erfolgen wird. Erfolgreich werben! Ihre Medienberaterin Blättla Laura Illing Poststraße 9/11, 95028 Hof Tel.: 0 9281 / 816-143 Fax: 0 9281 / 816-175
03/2021 Waldstein-Blättla 15 Mit dem Ingenieurbüro USS-Consult wird nun erar- mittelbar nach der Beschlussfassung zusammen mit beitet werden, welche Maßnahmen konkret nun auf den neuen Hundesteuerbescheiden den Hundehal- 2021 vorgezogen werden können, um die Härtefall- tern zugeschickt, damit diese von der Rechtslage in- grenze für eine Förderung zu erreichen. Sowohl die formiert sind. Verschiebung auf 2022 als auch die dann in Aussicht stehende Bezuschussung würden die Finanzen des Münchberger Straße 1 Markts Sparneck erheblich entlasten. Deshalb sollte Die Regierung von Oberfranken übernimmt die von man diese Möglichkeit auch nutzen. Eine Informati- der Marktgemeinde Sparneck angemeldeten Mehr- on über die ursprünglich geplanten Baumaßnahmen kosten in die Förderung. Die voraussichtlichen Ge- durch das Büro USS-Consult findet zu einem späte- samtkosten der Maßnahme betragen 1.665.547 €. ren Zeitpunkt statt, aber noch vor einer Ausschrei- Die Förderhöhe beträgt 1.515.247 €, die Marktge- bung. meinde übernimmt den Eigenanteil von 150.300 €. Erster Bürgermeister Schreiner gibt nähere Erläute- Beschlussfassung Aktualisierung Vorberei- rungen zu der Förderung gemäß RZWas. Die Um- tende Untersuchung Markt Sparneck stellung der Baumaßnahme des Bauprogramms ist sinnvoll, damit der Markt Sparneck bzw. seine Bür- Für die beabsichtigte Erweiterung des Sanierungsge- ger in den Genuss der Bezuschussung kommen. Bis- biets des Marktes Sparneck benötigt die Regierung herige Kostenmehrungen können dadurch abgemil- von Oberfranken eine Aktualisierung der Vorberei- dert werden. tenden Untersuchung (VU) aus dem Jahr 2009. Von der Fa. DSK wurde ein Angebot i. H. v. 4.503,20 € Beratung über Kommunales Wohnungs- hierfür unterbreitet. Auf Grundlage dessen wurde bauförderungsprogramm des Markts ein Zuwendungsantrag an die Regierung von Ober- Sparneck franken über 60 % der Kosten gestellt. Der Markt- gemeinderat Sparneck beschließt, die Aktualisierung Zur Ankurbelung des Wohnungsbaus in Sparneck der VU vorbehaltlich der Zustimmung der Regie- beriet man über ein kommunales Förderprogramm. rung von Oberfranken zum Zuwendungsantrag vom Die Stadt Wunsiedel und auch andere Gemeinden 22.02.2021 an das Büro DSK zu vergeben. machten davon in der Vergangenheit bereits Ge- brauch. Wichtig ist der Zusatz in der Einleitung, wo- Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nach ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung nicht be- nichtöffentlichen Sitzung vom 26.02.2021 steht. Damit wird vermieden, dass bei Ausschöpfung eines Haushaltsansatzes überplanmäßige Ausgaben Münchberger Straße 1 - Genehmigung des entstehen. Im Übrigen stellt sich die Frage, wie hoch Nachtragangebotes der Firma Schneider der Beitrag anzusetzen ist. Die Verwaltung wird zur Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag der Fir- April-Sitzung einen Vorschlag erarbeiten, über den ma Schneider in Höhe von 7.080,00 € zzgl. MwSt. dann beraten und ggf. Beschluss gefasst wird. Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe für Sonstiges Metallbauarbeiten Der GR beschließt, den Auftrag für die Metallbau- In der Dezembersitzung wurde im Zusammenhang arbeiten in der Münchberger Straße 1 an die Firma mit der Beschlussfassung der Anleinverordnung für Löhner Metallbau, Naila zum Angebotspreis von Hunde um eine Überprüfung gebeten, ob die An- 116.554,55 € zu vergeben. leinpflicht nicht auf alle Hunde ausgeweitet wer- den kann. Nach dem Verordnungstext gilt sie nur Schulturnhalle Sparneck - Auftragsvergabe für große Hunde (Schulterhöhe mindestens 50 cm) für den Austausch von Sportgeräten nach und Kampfhunde. Nach nochmaliger Überprüfung Prüfbericht auch durch das Ordnungsamt lässt das Gesetz eine Der GR beschließt, den Auftrag für die Mängelbesei- Ausweitung nicht zu. Gleichwohl können bei allen tigung an den Sportgeräten an die Firma Bayerischer Hunden Anordnungen im Einzelfall mittels Bescheid Sportstätten-Service, Lauf a.d. Pegnitz zum Ange- gemacht werden. Der Verordnungstext wurde un- botspreis von 6.896,05 € brutto zu vergeben.
16 Waldstein-Blättla 03/2021 Wasser und Kanal Fremdwasserbeseitigung im Waldsteinblick Blättla Die Fremdwasserproblematik beschäftigt den Markt Sparneck schon einige Jahre. Hier ist es das oberste Ziel, Grund- und Quellwasser, welches über undich- te Stellen oder auch Drainageleitungen in den Kanal gelangt, zu beseitigen. Ihr zuverlässiger Partner! Eigene Produktion der Fenster und Haustüren aus Kunststoff, Holz, Holz/Alu und Aluminium Ihre Vorteile auf einem Blick: Eingehende neutrale Fachberatung Individuelle Planung und Aufmaß vor Ort Eigene Produktion am Standort Zell Ausführung aller Montageleistungen Der Wendehammer am Waldsteinblick wurde bereits Rollläden für den Neu- und Altbau wieder verfüllt und wird eine neue Asphaltschicht erhal- Wir sorgen für Ihre Sicherheit ten. Achenbach Security RC2 Wirksamer, zertizierter RC2-Einbruchschutz für Im Waldsteinblick ist zurzeit eine Baufirma mit der ein „sicheres Zuhause“ Bereinigung einer solchen Stelle beschäftigt. Dazu werden rund 100 m Kanalleitung von einem Graben, Zuverlässiger Kundendienst der zum Pfarrbach fließt, bis in den hinteren Bereich HAUSTÜR-SONDERAKTIONEN des Waldsteinblicks verlegt. Künftig wird das dort Repräsentative Haustüren aus Aluminium oder Kunststoff nach Maß gefertigt-zum vorherrschende Fremdwasser über diesen abgeleitet fairen Preis! Sicherheit und und das Sparnecker Kanalnetz somit entlastet. Wärmeschutzz inklusive! kte äts produ J a h re n! Qualit ehr als 50 seit m Ac Achenbach FFensterbau GmbH Reinersreuther Str. 10 · 95239 Zell Telefon 0 92 57 / 9 41-0 www.achenbach-zell.de FENSTER I HAUSTÜREN I ROLLLÄDEN I KUNDENDIENST KG Bestattungsinstitut Weißdorf · Münchberg · Helmbrechts · Stadtsteinach – Tag und Nacht erreichbar: Tel. 09251/6666 – alle Behördengänge, Trauerdruck – Erd-, Feuer-, Seebestattung · Bestattermeister – Grabmachertechnik u. Bestattungsvorsorge · Funeralmaster · Thanatopraktiker Bestattungen Werner Bunzel KG Das gefasste Fremdwasser, welches vorher in das örtliche Karl-Reichel-Straße 6 · 95237 Weißdorf Tel. 0 92 51-66 66, 66 67 · Fax: 0 92 51-75 44 Kanalsystem eingeleitet wurde, wird nun über eine neu E-Mail: info@bunzel-bestattungen.de verlegte Leitung dem Kulturgraben und im weiteren Ver- Internet: www.bunzel-bestattungen.de lauf dem Pfarrbach zugeführt.
03/2021 Waldstein-Blättla 17 Digitaler Dorfladen lohnt ein Blick auf die Läden, die hier besonders Zu- spruch finden. Umfrageergebnisse und nächste Schritte Frage: In welchen Münchberger Läden kaufen Die Verbesserung der Nahversorgung auf dem Lan- Sie derzeit ein? de ist schon seit einiger Zeit im Fokus politischer Akteure, weil das Ladensterben die Versorgungssitu- ation im ländlichen Raum sukzessive verschlechtert und die Bewohner von kleineren Gemeinden, Dör- fern oder Ortsteilen mehr und mehr darauf ange- wiesen sind, ihre Einkäufe auswärts zu erledigen. Ist das für den wöchentlichen Großeinkauf wohl noch hinnehmbar, stellt das bei der auch kurzfristig erfor- derlichen Versorgung mit Gütern des täglichen Be- darfs schon ein größeres Problem dar. Dabei sind wir in Sparneck ja derzeit noch in der ver- gleichsweise günstigen Situation, dass mit der Bäcke- Wenig überraschend zeigt sich, dass zum einen die rei Günther, der Bäckerei Zahn und der Metzgerei großen Discounter und zum anderen die Geschäfte, Rödel drei Nahversorger im Ort zu finden sind. Die- die besonders nah an Sparneck liegen, zu den be- se werden ausweislich unserer Umfrageergebnisse, liebtesten Einkaufsstätten der Sparneckerinnen und auf die 233 Haushalte aus Sparneck und den Ortstei- Sparnecker zählen. Gleichwohl ist die Bereitschaft, len geantwortet haben, auch rege frequentiert. auch in einem digitalen Dorfladen einzukaufen, groß. 92 % der Befragten beantworten diese Frage Frage: In welchen Sparnecker Läden kaufen mit „ja“, immerhin ein Drittel würde einen digitalen Sie bisher ein? Dorfladen sogar regelmäßig nutzen. Frage: Würden Sie in einem digitalen Dorfla- den einkaufen? Jedoch klafft seit der Schließung des „Lädlas“ eine dicke Lücke in der Nahversorgung. Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs werden überwiegend auswärts eingekauft, und hier vorwiegend in Münch- berg sowie – mit deutlichem Abstand – auch in Hof Befragt nach den Wünschen, die ein solcher Dorfla- oder Weißenstadt. den erfüllen soll, steht die gute Erreichbarkeit und die Möglichkeit, vor dem Laden parken zu können an Frage: Wo kaufen Sie derzeit ein? erster Stelle. Frage: Was ist für Sie bei einem Dorfladen wichtig? Aufgrund der dominierenden Stellung Münchbergs bei der Versorgung der Sparnecker Bevölkerung
18 Waldstein-Blättla 03/2021 Aber auch die Versorgung mit regionalen Produkten den-Markt zu errichten und für mindestens zwanzig spielt eine große Rolle. Dies steht im Einklang mit Jahre zu betreiben. Das Unternehmenskonzept setzt dem Ziel, mit einem Dorfladen zwar die Versor- auf die Zusammenarbeit mit regionalen Produzen- gungssituation zu verbessern, ohne den in Sparneck ten und bietet zugleich eine ganze Reihe weiterer noch vorhandenen Läden das Wasser abzugraben. Dienstleistungen wie Ein Dorfladen soll eine Ergänzung der vorhande- • Paketabholstation nen Geschäfte sein und sie nicht ersetzen. • kostenfreie E-Ladesäulen • Kaffeeautomaten Dies steht auch im Einklang mit den Produktwün- etc. an und eignet sich unter Umständen, eine Art schen, welche die Befragten geäußert haben. Wäh- Orttreffpunkt zu etablieren. Allerdings ist die An- rend Back- und Wurstwaren eine eher untergeord- siedlung eines solchen Marktes mit sehr hohen In- nete Rolle spielen, stehen Obst, Gemüse, Käse oder vestitionskosten für die Kommune verbunden. Eier ganz vorne in der Käuferpräferenz. Aber auch Grundnahrungsmittel und Molkereiprodukte fehlen Zum anderen bestünde die Möglichkeit, die Ver- offenbar im lokalen Angebot derzeit. sorgungssituation in Sparneck mit Hilfe eines Con- tainerkonzepts zu verbessern, im Rahmen dessen in Frage: Welche Produkte würden Sie im einem Ladencontainer Lebensmittel und Droge- Sparnecker Dorfladen einkaufen? rieartikel ebenfalls rund um die Uhr angeboten wer- den. Vorbild ist hier ein System aus Schweden (www. lifvs.com), wo man sich obwohl die Seite komplett in Schwedisch verfasst ist, einen ersten Eindruck ver- schaffen kann), das an mittlerweile 19 Standorten im dünn besiedelten Skandinavien entsprechende Läden betreibt. Die entsprechende Technologie hierfür bie- tet auch die deutsche Firma Wanzl an (www.wanzl. com/de_DE/wcw/Mobile-Store). Der Vorteil dieses Konzepts liegt in den für die Ge- meinde deutlich niedrigeren Kosten, allerdings muss hier zusätzlich ein Betreiber gefunden werden, der Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Befragung den Containershop betreibt. Überdies handelt es ergeben hat, dass der Bedarf für einen digitalen Dor- sich hier um ein reines Einzelhandelskonzept, das fladen besteht und auch keine Berührungsängste Zusatzleistungen nicht vorsieht. hinsichtlich der Bedienung der Technik bestehen – offenkundig auch nicht bei den älteren Mitbürgern. Die Vor- und Nachteile beider Systeme sind daher Jedenfalls lässt sich das aus der Befragung nicht ent- gegeneinander abzuwägen, bevor der Gemeinde- nehmen. rat hier den nächsten Schritt gehen kann. Dazu ist auch Ihre Meinung gefragt. Lassen Sie uns per Zur Umsetzung eines solchen Mail (poststelle@Sparneck.de) oder schrift- Vorhabens stehen aktuell zwei Modelle lich wissen, was Sie von der Idee des digitalen zur Verfügung. Dorfladens halten, welches Modell Sie favor- isieren und was Sie darüber hinaus bei der Zum einen bietet die Firma Emmas Tag und Umsetzung für wichtig halten. Oder sprechen Nachtmarkt GmbH aus Erfurt (www.tagund- Sie uns einfach an. nachtmarkt.de), die einen Modellmarkt in Altengot- tern (Thüringen) betreibt an, einen digitalen 24-Stun- Daniel Schreiner Dr. Peter Thuy Immer gut informiert mit dem Waldstein-Blättla!
Sie können auch lesen