Blättla MITTEILUNGEN - BERICHTE - ANZEIGEN - Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des ...

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03/2021                                           Waldstein-Blättla                                             1

                                                                      Blättla
                                                                      MITTEILUNGEN – BERICHTE – ANZEIGEN

             Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck
                                      und des Schulverbands Weißdorf-Sparneck
Jahrgang 1                                         27. März 2021                                         03/2021
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2                                              Waldstein-Blättla                                          03/2021

                                                                                    §2
      Bevölkerungsstand
Am Stichtag 28.02.2021 lautet der Bevölkerungs-          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Inves-
stand des Marktes Sparneck:                              titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird
					(Vergleich:                                         auf					                             1.000.000 €
					31.01.2021)                                         festgesetzt.
Gesamteinwohnerzahl:      1681 1682
                                                                                    §3
Davon
Hauptwohnsitze:		 1570 1570                              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-
Nebenwohnsitze:		 111  112                               halt werden nicht festgesetzt.

Am Stichtag 28.02.2021 lautet der Bevölkerungs-                                     §4
stand der Gemeinde Weißdorf:
					(Vergleich:                                         Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Ge-
					31.01.2021)                                         meindesteuern werden wie folgt
Gesamteinwohnerzahl:      1229 1225                      festgesetzt:

Davon                                                                       1. Grundsteuer
Hauptwohnsitze:		             1153   1148
                                                                   a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Nebenwohnsitze:		             76     77                            Betriebe (A)	                         370 v.H.

                                                                   b) für die Grundstücke (B)           360 v.H.
      Bekanntmachung
                                                                          2. Gewerbesteuer
Haushaltssatzung der Gemeinde Weißdorf für
das Haushaltsjahr 2021                                                                                  350 v.H.

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat                                   §5
der Gemeinderat Weißdorf folgende Haushaltssat-
zung erlassen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz     Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti-
1 und 2 und Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekannt ge-        gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
macht wird.                                              wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

                         I.                                                         §6
                        §1
                                                         Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haus-    in Kraft.
haltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
                                                                                     II.
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                        Die Haushaltssatzung 2021 bedarf für den Gesamt-
                                         2.239.616 €    betrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und In-
                                                         vestitionsfördermaßnahmen in Höhe von 1.000.000
und                                                      € der Genehmigung gemäß Art. 71 Abs. 2 GO.

im Vermögenshaushalt                                     Die Genehmigung wurde mit Schreiben des LRA Hof
in den Einnahmen und Ausgaben mit                        vom 23.02.2021 – 941/0.1-201 –erteilt.
                                         3.331.942 €
ab.
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03/2021                                        Waldstein-Blättla                                              3

                                                                                 §2
Die Zuständigkeit des Landratsamtes ergibt sich aus
Art. 65 i. V. mit Art. 110 GO und Art. 117 Abs. 1 GO.
                                                         Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermö-
                        III.                             genshaushalt werden nicht aufgenommen.

Gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO werden die Haus-                                  §3
haltssatzung und der Haushaltsplan 2021 samt An-
lagen vom Tage nach der Veröffentlichung im Amts-        Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-
blatt der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck in            halt werden nicht festgesetzt.
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Sparneck, Zimmer Nr. 12, öffentlich aufgelegt und                                §4
können dort bis zur nächsten amtlichen Bekanntma-
chung einer Haushaltssatzung während der allgemei-                   (1) Verwaltungsumlage
nen Geschäftszeiten eingesehen werden.
                                                         1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeck-
              Weißdorf, 03. März 2021                       te Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung
              Gemeinde Weißdorf                             von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird
                                                            für das Haushaltsjahr 2021 auf 724.969,00 €
                    Heiko Hain                              festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwoh-
                 1. Bürgermeister                           nerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

                                                         2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird
      Bekanntmachung                                        die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand
                                                            vom 30. Juni 2020 auf 2.714 Einwohner festge-
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft                setzt.
Sparneck für das Haushaltsjahr 2021
                                                         3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGe-            267,121960 € festgesetzt.
mO, Art. 40 und 41 KommZG sowie der Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung (GO) hat die Verwaltungsge-                       (2) Investitionsumlage
meinschaft Sparneck folgende Haushaltssatzung er-
lassen, die hiermit gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO           1. Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
i. V. m. Art. 65 Abs. 3 Satz 1 GO amtlich bekannt
gemacht wird:                                                                    §5

                                                         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti-
                         I.                              gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
                        §1                               wird auf 25.000 € festgesetzt.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird                                §6

im Verwaltungshaushalt                                   Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021
in den Einnahmen und Ausgaben mit                        in Kraft.
                                        818.482 €
                                                                                  II.
und
                                                         Die Haushaltssatzung 2021 enthält keine genehmi-
im Vermögenshaushalt                                     gungspflichtigen Bestandteile.
in den Einnahmen und Ausgaben mit
                                          71.456 €
festgesetzt.
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4                                            Waldstein-Blättla                                     03/2021

                       III.
                                                             Bekanntmachung
Gemäß Art. 10 Abs. 1 VGemO i.V.m. 65 Abs. 3 GO         Haushaltssatzung des Schulverbandes Weißdorf
werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan      - Sparneck für das Haushaltsjahr 2021
2021 samt Anlagen vom Tage nach der Veröffentli-
chung im Amtsblatt des Landkreises Hof in der Ge-      Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzie-
schäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck,    rungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 Komm-
Zimmer 12, öffentlich aufgelegt und können dort bis    ZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung er-
zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haus-      lässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung
haltssatzung während der allgemeinen Geschäftszei-
ten eingesehen werden.                                                         I.
                                                                              §1
             Sparneck, 18.02.2021
     Verwaltungsgemeinschaft Sparneck                  Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
                                                       hiermit festgesetzt; er schließt
                  Heiko Hain
            Gemeinschaftsvorsitzender                  im Verwaltungshaushalt
                                                       in den Einnahmen und Ausgaben mit
                                                                                              265.434 €
    Schulverband
                                                       und
Änderung der Verbandssatzung des Schulver-
bands Weißdorf-Sparneck vom 08.02.2021                 im Vermögenshaushalt
                                                       in den Einnahmen und Ausgaben mit
Der Schulverband Sparneck-Weißdorf erlässt folgen-                                            100.809 €
de Änderung der Verbandssatzung                        ab.

                       §1                                                     §2

1. § 14 Abs. 2 erhält folgende Fassung:                Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-
   „(2) Die sonstigen Satzungen des Schulverbandes     förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
   werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der
   Verwaltungsgemeinschaft Sparneck bekannt ge-                               §3
   macht (Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BaySchFG i. V. m.
   Art. 24 Abs. 1 Satz 1 KommZG).“                     Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-
                                                       halt werden nicht festgesetzt.
2. § 14 Abs. 3 und 4 werden gestrichen.
                                                                              §4
                       §2
                                                                   Schulverbandsumlage
Diese Änderung der Verbandssatzung tritt am
01.01.2021 in Kraft.                                   1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Be-
                                                          darf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben
             Sparneck, 08.02.2021                         im Verwaltungshaushalt wird für das Haushalts-
      Schulverband Weißdorf-Sparneck                      jahr 2021 auf 205.715 € festgesetzt und nach der
                                                          Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
                 Daniel Schreiner                         Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
            Schulverbandsvorsitzender
                                                       2. Für die Berechnung der Schulverbandsumla-
                                                          ge wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
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03/2021                                       Waldstein-Blättla                                            5

   Stand vom 1. Oktober 2020 auf 83 Verbands-               Allgemeinverfügung
   schüler festgesetzt.
                                                        Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler        Schutz vor der Geflügelpest;
   auf 2.478,493976 € festgesetzt.
                                                        Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von
4. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.          Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten
                                                        Gebietzu präventiven Zwecken
                        §5
                                                        Aufgrund von § 13 der Verordnung zum Schutz gegen
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti-      die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der
gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan        Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018
wird auf 20.000 € festgesetzt.                          (BGBl. I S. 1665) i.V.m. § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1
                                                        des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in der Fas-
                        §6                              sung der Bekanntmachung vom 21. November 2018
                                                        (BGBl. I S. 1938), § 6 Abs. 2 der Verordnung zum
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in    Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verord-
Kraft.                                                  nung), § 4 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
                                                        in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März
                        II.                             2020 (BGBl. I S. 1170) i.V.m. § 7 Abs. 6 der Geflü-
                                                        gelpest-Verordnung, Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr.
Die Haushaltssatzung 2021 enthält keine genehmi-        3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das
gungspflichtigen Bestandteile.                          Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen
                                                        Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verord-
                        III.                            nungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekannt-
                                                        machung vom 13. Dezember 1982 (BayRS II S. 241)
Gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 26 Abs.        BayRS 2011-2-I (Art. 1–62), das zuletzt durch § 2 des
1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO werden            Gesetzes vom 27. April 2020 (GVBl. S. 236) geändert
die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021         worden ist und Art. 3 Abs. 2 des Gesundheitsdienst-
samt Anlagen vom Tage nach der Veröffentlichung         und Verbraucherschutzgesetz (GDVG) vom 24. Juli
im geseinsamen Amtsblatt der Gemeinde Weißdorf          2003 (GVBl. S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zu-
und des Marktes Sparneck in der Geschäftsstelle der     letzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl.
Verwaltungsgemeinschaft Sparneck, Marktplatz 4,         S. 370) geändert worden ist,
Zimmer 12, öffentlich aufgelegt und können dort bis
zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haus-       erlässt das Landratsamt Hof folgende
haltssatzung während der allgemeinen Geschäftszei-
ten eingesehen werden.                                               Allgemeinverfügung:

            Sparneck, den 18.02.2021                    Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof
      Schulverband Weißdorf - Sparneck                  vom 01.02.2021, veröffentlicht im Amtsblatt des
                                                        Landkreises Hof Nr. 6 vom 02.02.2021 wird hiermit
                 Daniel Schreiner                       aufgehoben. An deren Stelle ergeht folgende Allge-
            Schulverbandsvorsitzender                   meinverfügung:

                                                        1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter,
                                                           die Geflügel im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der
                                                           Geflügelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hüh-
                                                           ner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane,
                                                           Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in
                                                           Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten wer-
                                                           den) im Gebiet des Landkreises Hof halten, wird
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6                                              Waldstein-Blättla                                         03/2021

   eine Aufstallung des Geflügels bis zum 31.03.2021           e. Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerät-
   angeordnet                                                      schaften, die in der Geflügelhaltung einge-
    1.1 in geschlossenen Ställen oder                              setzt und
    1.2 unter einer Vorrichtung, die aus einer über-                  aa in mehreren Ställen oder
        stehenden, nach oben gegen Einträge gesi-                     bb von mehreren Betrieben gemeinsam-
        cherten dichten Abdeckung und einer gegen                         benutzt werden, jeweils vor der Be-
        das Eindringen von Wildvögeln gesicherten                         nutzung in einem anderen Stall oder, in
        Seitenbegrenzung bestehen muss.                                   den Fällen des Buchstaben b, im abge-
2. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis ein-                         benden Betrieb vor der Abgabe gerei-
   schließlich 100 Stück Geflügel im Landkreis Hof                        nigt und desinfiziert werden,
   haben im Bestandregister nach § 2 Abs. 2 Geflü-             f. eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämp-
   gelpest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen                    fung durchgeführt wird und hierüber Auf-
   über die Anzahl der pro Werktag verendeten                      zeichnungen gemacht werden,
   Tiere zu machen. Halter von Geflügel mit ei-                g. der Raum, der Behälter oder die sonstigen
   nem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren im                  Einrichtungen zur Aufbewahrung verende-
   Landkreis Hof haben nach § 2 Abs. 2 Geflügel-                   ten Geflügels nach jeder Abholung, mindes-
   pest-Verordnung ergänzende Aufzeichnungen                       tens jedoch einmal im Monat, gereinigt und
   über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Be-                   desinfiziert wird oder werden,
   stand und Werktag zu führen.                                h. eine betriebsbereite Einrichtung zum Wa-
3. Halter von Geflügel im Landkreis Hof bis ein-                   schen der Hände sowie eine Einrichtung zum
   schließlich 1.000 Stück Geflügel haben sicherzu-                Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur
   stellen, dass                                                   Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
    a. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder         4.   Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veran-
        die sonstigen Standorte des Geflügels gegen           staltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und
        unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befah-             gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel ver-
        ren gesichert sind, die Ställe oder die sons-         kauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden,
        tigen Standorte des Geflügels von betriebs-           sind im Landkreis Hof verboten.
        fremden Personen nur mit betriebseigener         5.   Für Wildvögel im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 Geflü-
        Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung              gelpest-Verordnung (hierunter fallen: Hühnervö-
        betreten werden und dass diese Personen               gel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeifer-
        die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach            artige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel)
        Verlassen des Stalles oder sonstigen Stand-           gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesam-
        orts des Geflügels unverzüglich ablegen               ten Landkreis Hof.
    b. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich         6.   Die sofortige Vollziehung der in den Nummern
        gereinigt und desinfiziert und Einwegschutz-          1 bis 5 des Tenors getroffenen Regelungen wird
        kleidung nach Gebrauch unverzüglich un-               gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsord-
        schädlich beseitigt wird,                             nung (VwGO) angeordnet.
    c. nach jeder Einstallung oder Ausstallung von       7.   Kosten werden nicht erhoben.
        Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaf-       8.   Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer
        ten und der Verladeplatz gereinigt und des-           Veröffentlichung als bekannt gegeben.
        infiziert werden und dass nach jeder Ausstal-
        lung die frei gewordenen Ställe einschließlich                       Begründung
        der dort vorhandenen Einrichtungen und
        Gegenstände gereinigt und desinfiziert wer-                                 I.
        den,
    d. betriebseigene       Fahrzeuge     abweichend     Da das Hochpathogene Aviäre Influenza Virus (HPA-
        von § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Vieh-         IV) bereits in der bayerischen Wildvogelpopulation
        verkehrsverordnung unmittelbar nach Ab-          vorhanden ist und derzeit neue Seuchenfälle über
        schluss eines Geflügeltransports auf einem       ganz Bayern verteilt festgestellt werden, wird von
        befestigten Platz gereinigt und desinfiziert     einer Weiterverbreitung innerhalb der heimischen
        werden,                                          Population ausgegangen. Die sehr kalten Winterwo-
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03/2021                                        Waldstein-Blättla                                             7

chen Anfang Februar, die zu Schneebedeckung und          die zuständige Behörde auf Grundlage einer Risiko-
zum teilweisen oder völligen Einfrieren von Wasser-      bewertung nach Maßgabe von § 13 Abs. 2 Geflügel-
flächen geführt haben, können in Folge eines Crow-       pest-Verordnung zur Vermeidung der Einschleppung
ding - Effekts an verbliebenen eisfreien Gewässern       oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvö-
und wegen der körperlichen Schwächung der Tiere          gel die Aufstallung des Geflügels an.
zu weiteren Ansteckungen zwischen Wildvögeln, v.
a. Wassergeflügel beigetragen haben. Zudem kommt         Durch die amtliche Feststellung des Ausbruches der
es laut Friedrich-Löffler-Institut auch mit dem Be-      Geflügelpest bei Wildvögeln in einer Vielzahl von
ginn des Frühjahrsvogelzuges nordischer Wasservö-        Bundesländern ist die Erforderlichkeit der Aufstal-
gel ab Februar und noch stärker ab März zu starken       lung von Geflügel zur Vermeidung der Einschleppung
Wanderbewegungen innerhalb Europas aus westli-           oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvö-
chen und südwestlichen in östliche und nordöstliche      gel im Sinne des §13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verord-
Richtungen (Gänse, Schwäne, Enten, Taucher).             nung gegeben. Dies wird in der aktuellen Einschät-
Aufgrund der Fundorte der HPAIV-positiven Tiere          zung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) (bzw. des
und der Ausbrüche in kleinen Hobbyhaltungen ergibt       Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Le-
sich derzeit zwar ein Nord-Süd-Gefälle, das Gesche-      bensmittelsicherheit (LGL)) vom 03.03.2021 bestä-
hen lässt sich jedoch nicht auf eine Region eingren-     tigt. In der Risikobewertung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1
zen. Dort wo tote, im Wasser lebende Wildvögel           der Geflügelpest-Verordnung sind die örtlichen Ge-
fehlen, belegt dies nicht die Absenz von HPAIV in der    gebenheiten einschließlich der Nähe zu einem Ge-
Population. Gerade durch klinisch unauffälliges Was-     biet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel
sergeflügel, das dennoch HPAIV ausscheiden kann,         sammeln, rasten oder brüten, zu berücksichtigen.
besteht weiterhin die Gefahr der Einschleppung der
Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände. Da mit Ende        Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 der Geflügelpest-Verord-
der Jagdsaison keine erlegten Tiere mehr untersucht      nung ist der Verdacht oder der Ausbruch auf Geflü-
werden, können entsprechende Daten nicht erho-           gelpest in einem Kreis oder anliegenden Kreis in die
ben werden.                                              Risikobewertung mit einzubeziehen. Die demgemäß
                                                         vorzunehmende Risikobewertung erlaubt nach der
Aus diesen Gründen ist es zwingend erforderlich, die     derzeitigen Seuchenlage keine Abgrenzung bestimm-
Geflügelbestände im Landkreis Hof vor der Anste-         ter Gebiete. Daher hat die Aufstallung landkreisweit
ckung durch das HPAIV zu schützen. Eine sehr wir-        zu erfolgen. In dem oben genannten Gutachten des
kungsvolle Methode ist hierbei die Aufstallung des       FLI (bzw. LGL) wird das Risiko des Eintrags von Ge-
Geflügels, da dadurch der unmittelbare Kontakt zwi-      flügelpest des Subtyps H5N8 durch Wildvögel in
schen Wild- und Hausgeflügel wirksam verhindert          Hausgeflügelbeständen bundesweit als hoch einge-
wird. Darüber hinaus dienen die angeordneten Bio-        schätzt und neben der konsequenten Durchsetzung
sicherheitsmaßnahmen dazu, den Eintrag von HPA-          von Vorsorgemaßnahmen (insbesondere der Biosi-
IV in die Bestände durch Vektoren (z. B. Tierhalter,     cherheit) empfohlen, Geflügel risikobasiert, zumin-
Tierärzte, usw.) zu unterbinden.                         dest für Geflügelhaltungen, die sich in Regionen mit
                                                         hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von Wild-
                         II.                             vogel-Rastplätzen befinden, aufzustallen. Aufgrund
                                                         des genannten Gutachtens sowie der festgestellten
Das Landratsamt Hof ist gemäß Art. 3 Abs. 2 GDVG,        Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln hat die
sachlich und gemäß Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Ver-       Risikobewertung zu dem Ergebnis geführt, dass es
waltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) örtlich zu-          erforderlich ist, Geflügel landkreisweit aufzustallen.
ständig.                                                 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es erforderlich,
                                                         Kontakte zu Wildvögeln in jeglicher Form zu mini-
             Begründung für Nr. 1                        mieren und wenn möglich zu verhindern. Geflügel in
                                                         Freilandhaltungen hat im Vergleich zu ausschließlich
Die Anordnung der Aufstallung nach Nr. 1 dieser All-     im Stall gehaltenem Geflügel weitaus größere Mög-
gemeinverfügung stützt sich auf § 13 Abs. 1 der Ge-      lichkeiten, mit diversen Umweltfaktoren in Kontakt
flügelpest-Verordnung in Verbindung mit § 38 Abs.        zu geraten. Die landkreisweite Aufstallung von Ge-
11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a TierGesG. Danach ordnet        flügel ist geboten, um ein Übergreifen der Geflügel-
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8                                              Waldstein-Blättla                                       03/2021

pest auf Nutzgeflügelbestände zu verhindern und da-                     Begründung Nr. 3
mit die tierische Erzeugung (Eier und Geflügelfleisch)
von hochwertigen Lebensmitteln nicht zu gefährden.       Die Anordnung der Maßnahmen gemäß Nr. 3 der
Diese Entscheidung erfolgte nach Ausübung des            Verfügung erfolgt in Ergänzung zu den Maßnahmen
pflichtgemäßen Ermessens. Die Maßnahme ist ge-           in § 6 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung, die gene-
eignet, den Zweck, die Verhinderung einer Infektion      rell erst für Geflügelhaltungen ab 1.000 Stück Ge-
von Hausgeflügel mit H5N8 HPAI zu erreichen. Die         flügel gelten, auf Grundlage des § 6 Abs. 2 Geflügel-
Aufstallung ist erforderlich, da kein anderes, milde-    pest-Verordnung.
res Mittel zur Verfügung steht, welches zur Zwe-         Da die Übertragung von Influenzaviren bei Geflü-
ckerreichung gleichermaßen geeignet ist. Die Anord-      gel vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten
nung ist auch angemessen, da die wirtschaftlichen        Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig
Nachteile, welche die betroffenen Tierhalter durch       viruskontaminierten Materialien wie etwa Einstreu,
die Aufstallung erleiden, im Vergleich zum gesamt-       Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung er-
wirtschaftlichen Schaden, der durch einen einzigen       folgt, ist es erforderlich, die Geflügelhaltungen im
Geflügelpestausbruch für die gesamte Geflügel- und       Landkreis Hof zu schützen und den Eintrag oder die
Lebensmittelwirtschaft entstehen kann, nachrangig        Verschleppung des Virus in bzw. aus Nutzgeflügelbe-
sind. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse       stände zu vermeiden. Die Anordnung der unter Nr.
an der Aufstallung die privaten Interessen der be-       3 der Verfügung genannten Maßnahmen sind geeig-
troffenen Tierhalter. Die Übertragung von Influen-       net, das Risiko des Eintrags von Geflügelpestvirus in
zaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten    Geflügelhaltungen bzw. dessen Verbreitung zu ver-
Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt        mindern.
mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Mate-
rialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk                     Begründung Nr. 4
oder Schutzkleidung. Unter der Vielzahl von in Be-
tracht kommenden Faktoren sind auch Wildvögel als        Das Verbot von Geflügelausstellungen, -schauen und
Eintragsquelle zu berücksichtigen. Virushaltige Aus-     -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit
scheidungen von Wildvögeln können jederzeit z.B.         Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten als
Oberflächengewässer, Futtermittel und Einstreu bei       Geflügel in Nr. 4 dieser Allgemeinverfügung ergibt
im Auslauf gehaltenen Geflügel mit Influenzaviren,       sich aus § 4 Abs. 2 der ViehVerkV i.V.m. § 7 Abs. 6
die für das Geflügel pathogen sind, kontaminieren.       der Geflügelpest-Verordnung. Gemäß § 38 Abs. 11
Die in Nr. 1 der Verfügung genannte Aufstallung ist      i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 TierGesG kann die zuständige
geeignet, das Risiko derartiger Übertragungswege zu      Behörde zur Vorbeugung von Tierseuchen und de-
minimieren.                                              ren Bekämpfung Verfügungen über die Durchführung
                                                         von Veranstaltungen, anlässlich derer Tiere zusam-
               Begründung Nr. 2                          menkommen, erlassen. Das gemäß Nr. 4 der Ver-
                                                         fügung angeordnete Verbot Geflügelausstellungen,
Die Anordnung der Erfassung der ergänzenden An-          -schauen und –märkten sowie Veranstaltungen ähnli-
gaben im Bestandsregister aller Geflügelhalter in Nr.    cher Art mit Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer
2 dieser Allgemeinverfügung in Ergänzung zu den          Arten als Geflügel im Landkreis Hof ist erforderlich,
Maßnahmen in § 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 der Geflügel-       da durch den bei solchen Veranstaltungen gegebe-
pest-Verordnung, die generell für Geflügelhaltungen      nen engen Kontakt von Tieren ein bislang nicht ab-
erst ab 100 bzw. 1.000 Stück gelten, erfolgen auf der    schätzbares Infektionsrisiko besteht und durch einen
Grundlage § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 5 e) des       Verkauf eine Verschleppung von potentiell infizierten
TierGesG. Die Erfassung dieser ergänzenden Anga-         Tieren möglich ist.
ben sind auch bei kleinen Beständen geeignet, ein
mögliches Krankheitsgeschehen zeitnah zu erken-                         Begründung Nr. 5
nen, um die nach § 4 Abs. 1 der Geflügelpest-Verord-
nung vom Tierhalter zu veranlassende diagnostische       Das in Nr. 5 dieser Allgemeinverfügung angeordnete
Abklärung zeitnah durchzuführen.                         allgemeine Fütterungsverbot von Wildvögeln erfolgt
                                                         auf Grundlage von Art. 6 und Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LSt-
                                                         VG), da virushaltige Ausscheidungen von Wildvögeln
Blättla MITTEILUNGEN - BERICHTE - ANZEIGEN - Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des ...
03/2021                                        Waldstein-Blättla                                             9

jederzeit z.B. Oberflächengewässer, Futtermittel und         Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon ab-
Einstreu bei im Auslauf gehaltenen Geflügel mit Influ-       weichender Tag, jedoch frühestens der auf die
enzaviren, die für das Geflügel pathogen sind, kon-          Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden.
taminieren können. Die Übertragung von Influenza-            Von dieser Vorschrift wird Gebrauch gemacht,
viren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten          sodass diese Allgemeinverfügung einen Tag nach
Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt            ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Land-
mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Mate-            kreises Hof als bekannt gegeben gilt.
rialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk
oder Schutzkleidung. Um die Verbreitung des Virus                   Rechtsbehelfsbelehrung
durch direkten Kontakt zwischen Wildvögeln so weit
wie möglich zu vermeiden ist es aus fachlichen Erwä-     Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb
gungen erforderlich, Fütterungen von Wildvögeln zu       eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage
unterbinden, denn die Fütterungsplätze stellen na-       erhoben werden bei dem
turgemäß entsprechende „Hot-Spots“ dar, an denen
viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.           Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth,
                                                         Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,
               Begründung Nr. 6                            Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth,

1. Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den        schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbe-
   Nummern 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung wird        amten der Geschäftsstelle oder elektronisch
   gemäß § 80 Satz 1 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeord-          in einer für den Schriftformersatz zugelassenen
   net, da es sich bei der aviären Influenza H5N8        Form.
   um eine hochansteckende und leicht übertrag-
   bare Tierseuche handelt, deren Ausbruch mit           Die Klage muss den Kläger, den Beklagten
   hohen wirtschaftlichen Schäden und weitrei-           (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des
   chenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die          Klagebegehrens bezeichnen und soll einen be-
   Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung            stimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung
   der Seuche müssen daher sofort und ohne eine          dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen ange-
   zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abge-    geben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift
   wartet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amt-        beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen
   lichen Verfügung zur Prävention der Seuchenein-       sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung
   schleppung gerichtlich festgestellt wird. Insofern    zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Betei-
   überwiegt das öffentliche Interesse an der sofor-     ligten beigefügt werden.
   tigen Vollziehung ein entgegenstehendes privates
   Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines         Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
   eventuellen Widerspruchs.                             Die Einlegung einer Klage per einfacher E-Mail ist
                                                         nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wir-
               Begründung Nr. 7                          kungen! Bei Klageerhebung in elektronischer Form
                                                         gilt: Nähere Informationen zur elektronischen Einle-
2. Die Kostenentscheidung in Nr. 7 dieses Beschei-       gung von Klagen (sowie allgemeine Informationen zur
   des beruht auf Art. 13 des Ausführungsgesetzes        Einleitung eines Verfahrens vor dem Verwaltungsge-
   zum Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (Bay-         richt) entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt der
   AGTierGesG).                                          Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit unter www.
                                                         vgh.bayern.de
               Begründung Nr. 8
                                                         Kraft Bundesrechts ist bei Prozessverfahren vor den
3. Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVw-          Verwaltungsgerichten grundsätzlich ein Gebühren-
   VfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt bei öf-     vorschuss zu entrichten.
   fentlicher Bekanntmachung zwei Wochen nach
   der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt
   gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann nach
Blättla MITTEILUNGEN - BERICHTE - ANZEIGEN - Amtsblatt des Markts Sparneck, der Gemeinde Weißdorf, der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck und des ...
10                                             Waldstein-Blättla                                     03/2021

                    Hinweise:                                Aus dem Bauhof Sparneck
1. Die Befristung bis zum 31.03.2021 gilt ausschließ-    Verbindungsweg erneuert
   lich für die Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung
   (Aufstallungsgebot).
2. Auf die Vorgaben gem. § 3 und § 4 Abs. 1 Nr.
   1 der Geflügelpest-Verordnung hinsichtlich hin-
   sichtlich der allgemein geltenden Vorgaben zur
   Fütterung und Tränkung sowie zur Früherken-
   nung bei gehäuften Verlusten wird hingewiesen.
3. Es wird empfohlen, die tierseuchenrechtlich
   erforderliche Zulassung von Geflügelhändlern
   anhand der Vorlage der entsprechenden Zulas-
   sungsbescheide vor der Bestellung von Geflügel        Der gemeindliche Bauhof des Marktes Sparneck hat
   durch den Tierhalter zu überprüfen. Alternativ        in Eigenregie den Verbindungsweg zwischen dem
   ist die Liste der für den innergemeinschaftli-        Saaleweg und der Saalmühlstraße erneuert. Hierzu
   chen Handel zugelassenen Geflügelbetriebe im          rückte schweres Gerät an, um die in Mitleidenschaft
   Internet abrufbar unter: https://tsis.fli.de/Glo-     gezogene Wegeoberfläche wieder einzuebnen und
   balTemp/202101280952127737.pdf                        anschießend zu verdichten. Der Weg dient nicht nur
4. Nach § 26 Abs. 1 der ViehVerkV sind Halter von        der Landwirtschaft. Er wird auch gerne von Spazier-
   Hühner, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern,          gängern genutzt, die rund um Sparneck unterwegs
   Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Lauf-          sind. Vermutlich wird er künftig auch vermehrt von
   vögeln verpflichtet, dies der zuständigen Behör-      Radfahrern als Zubringer zum neuen Radweg von
   de vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines       Sparneck nach Weißdorf benutzt.
   Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im
   Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltene Tie-
   re, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezo-
   gen auf die jeweilige Tierart mitzuteilen.
5. Ordnungswidrig i.S. des § 64 der Geflügel-
   pest-Verordnung, § 46 ViehVerkV und § 32 Abs.
   2 Nr. 4 des TierGesG handelt, wer vorsätzlich
   oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwi-
   derhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit ei-
   ner Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet wer-
   den.
6. Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchun-
   gen zur Früherkennung im Sinne des § 4 Abs. 1             Aus dem Rathaus
   Nr. 1 der Geflügelpest-Verordnung an den Lan-
   desuntersuchungs-einrichtungen sind kostenfrei.       Straßensperrung in der Münchberger Straße

                 Hof, 8. März 2021                       Wie schon im letzten „Waldstein-Blättla“ angekün-
                Landratsamt Hof                          digt, sind die Arbeiten an der Wasserleitung in der
                                                         Münchberger Straße angelaufen. Momentan ist der
                       Lein                              Bereich zwischen Mühlteichplatz und Weißdorfer
                 Oberregierungsrat                       Straße für den Verkehr gesperrt. Voraussichtlich
                                                         muss für die Asphaltarbeiten der Abschnitt von der
                                                         Joseph-Müller-Straße bis zur Weißdorfer Straße
     - Ende der amtlichen Bekanntmachungen -             nach Ostern nochmals für etwa drei Wochen ge-
                                                         sperrt werden. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer
                                                         und vor allem die Anwohner um Geduld und danken
                                                         für Ihr Verständnis.
03/2021                                            Waldstein-Blättla                                             11

    Aus dem Rathaus
Wasserabsperrung am 15.03.2021

Am Montag, den 15.03.2021, musste ein Großteil der
Sparnecker Haushalte Einschränkungen bei der Was-
serversorgung hinnehmen. Hintergrund dazu sind
die momentanen Bauarbeiten am Wasserleitungs-
system. Denn auf Höhe der Apotheke musste im Be-
reich des Marktplatzes ein Schieberkreuz erneuert
werden. Dazu musste die Wasserversorgung ab der
Einzelstraße unterbrochen werden. Der gemeindli-
che Bauhof konnte jedoch mit freundlicher Unter-
stützung der Stadt Münchberg und dem Einsatz des
gemeindlichen Pumpwerks in Grohenbühl einen
kompletten Ausfall des Leitungsnetzes verhindern,
so dass auch während der angekündigten Ausfallzeit
der Wasserversorgung ein ausreichender Leitungs-               Das neue Schiebergestänge vor der Waldsteinapotheke
druck im Ortsnetz verfügbar blieb.                             am Marktplatz

                                      Waldstein-Apotheke
                                        Marktplatz 1, 95234 Sparneck, Inh. Bernard Michaelis
                                                    Telefon: 09251 1880

              Wir bieten ein umfangreiches Serviceangebot:
   - Bestellung einfach am Telefon                         oder per „deine Apotheke“                     App
                  - Kostenfreier Lieferservice inkl. Rezeptabholung
               - Freundliche und kompetente Beratung durch ein
              bestens qualifiziertes Team mit langjähriger Erfahrung
              - Inkontinenz-Produkte, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
          - Verleih von Babywaagen, Milchpumpen und Inhalationsgeräten
                                Wir freuen uns auf Sie!
                          Ihr Team der Waldstein-Apotheke
                          Waldstein-Apotheke, Inhaber: Bernard Michaelis (Apotheker und Biologe)
                             Marktplatz 1, 95234 Sparneck, Tel: 09251 1880 Fax: 09251 1882
                         www.waldstein-apotheke.de Mail: info@waldstein-apotheke.de
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     Aus dem Fundamt                                                             line steht rund um die Uhr zur Verfügung. So können
                                                                                 sich Bürgerinnen und Bürger Besuche im Rathaus
Fundsachen                                                                       sparen und einige Behördengänge bequem von zu
                                                                                 Hause aus erledigen.
Beim Fundamt im Rathaus in Sparneck wurden fol-
gende Fundsachen abgegeben:                                                      Das Ausfüllen der elektronischen Formulare ist sim-
                                                                                 pel, da eine Dialogfunktion dabei hilft. Fallen Gebüh-
1 Kinder-Trolley                                                                 ren an, können diese praktisch und sicher durch ver-
                                                                                 schiedene Bezahlsysteme beglichen werden.
Fundgegenstände können von den rechtmäßigen Ei-
gentümern während der allgemeinen Dienststunden                                  Nicht ausnahmslos alle Behördengänge können per
abgeholt werden.                                                                 Mausklick erledigt werden. Aufgrund rechtlicher
                                                                                 Vorschriften wird es auch künftig noch teilweise er-
                                                                                 forderlich sein, persönlich zur Unterschrift im Rat-
     Bürgerservice-Online                                                        haus zu erscheinen.

Mit der Maus ins Rathaus                                                         Aktuell stehen den Bürgerinnen und Bürgern über
                                                                                 30 verschiedene Anwendungsmöglichkeiten zur Ver-
Unter dem Motto „Mit der Maus ins Rathaus“ gibt es                               fügung. Und das Serviceangebot wird im Rahmen
bei der Verwaltungsgemeinschaft Sparneck den neu-                                rechtlicher Möglichkeiten laufend erweitert. Mehr
en „Bürgerservice-Online“. Der Bürgerservice-On-                                 dazu unter: www.vg-sparneck.de

                                                                                     Appell an Hundehalter
                                                                                 Verunreinigung von öffentlichen
                                                                                 Straßenflächen und Plätzen
                                                                                 durch Hundekot

                                                                                 Aus gegebener Veranlassung wird
                                                                                 darauf hingewiesen, dass gemäß unserer

                           09257 / 501                                          Verordnung über die Reinhaltung und Reini-
              Familiengastronomie in fünfter Generation
         ERFREUEN Sie sich an den feinen fränkischen Schmankerl
                                                                                 gung der öffentlichen Straßen und die Siche-
                     aus unserer bekannt guten Küche.                            rung der Gehbahnen im Winter
                 ERLEBEN Sie die urgemütliche Atmosphäre                         die Hundehalter verpflichtet sind, durch ihre Tiere
                      unseren fränkischen Wirtshauses.
     ERHOLEN Sie sich in unserem Biergarten nach einer Wanderung
                                                                                 verursachte Verunreinigungen an öffentlichen Stra-
      im Fichtelgebirge, oder nach einer genussvollen Motorradtour.              ßen und Plätzen, (hierzu zählen auch Gehwege und
 ENTSPANNEN Sie sich in unseren neu renovierten, ruhigen Gästezimmern.           Grünanlagen) sofort zu beseitigen.
    Es stehen Ihnen Einzelzimmer, Doppelzimmer und Familienzimmern
                               zur Verfügung.
         Wir freuen uns, Sie als Gast in unserem seit Generationen               Auch bitten wir Sie als Hundebesitzer darauf
          als Familienbetrieb geführten Haus begrüßen zu dürfen.
   Individual-, Gruppen- und Busreisende sind uns herzlich willkommen.           hinzuwirken, dass die Hunde ihre Notdurft
     Nur auf Vorbestellung zum Abholen möglich!                                  doch bitte nicht an den Hausecken erledigen.
         Zurzeit gibt es jeden Samstag und Sonntag „Essen to go“
             Bestellhotline 09257 / 501                                          Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass
       Unseren kulinarischen Kalender mit Speisekarte finden Sie auf             im Falle der Nichtbeachtung die Marktgemeinde
         unserer Homepage unter www.gasthof-zum-waldstein.de
                                                                                 Sparneck/Gemeinde Weißdorf berechtigt ist, Buß-
      SCHNEIDER´S GASTHOF ZUM WALDSTEIN                                          gelder zu verhängen. Wir hoffen, dass diese Vor-
             Marktplatz 16, 95239 Zell im Fichtelgebirge                         schrift nicht in die Praxis umgesetzt werden muss
             Telefon: 09257 / 501 | Fax: 09257 / 7179
 E-Mail: info@gasthof-zum-waldstein.de | Web: www.gasthof-zum-waldstein.de       und vertrauen auf die Vernunft der Hundebesitzer.
03/2021                                         Waldstein-Blättla                                                          13

              Radwegenetz                                             Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,05 Millionen
                                                                      Euro, davon kommen 1,2 Millionen Euro aus För-
          Spatenstich für Teilstück zwischen Sparneck                 dermitteln. Die Gemeinde Weißdorf und der Markt
          und Weißdorf                                                Sparneck sind am Ausbau beteiligt und tragen einen
                                                                      Kostenanteil.
          Mit einem symbolischen Spatenstich im kleinen Kreis
          wurden die Bauarbeiten an einem weiteren wichti-
          gen Radwegteilstück zwischen Sparneck und Weiß-
          dorf begonnen. Damit wird der Ausbau des Radwe-
          genetzes zwischen Zell, Sparneck, Weißdorf und
          Münchberg weiter vorangetrieben.

          „Für die Radfahrer wird dies einmal ein sehr schöner
          Streckenabschnitt sein“, so Landrat Dr. Oliver Bär
          beim Spatenstich. „Doch für die Bauarbeiten ist es
          eine anspruchsvolle Strecke.“

          Zwischen Sparneck und Weißdorf wird auf insge-
          samt zwei Kilometern Länge ein Geh- und Radweg              Auf unserem Bild von links: Landrat Dr. Oliver Bär,
          vorwiegend auf der alten Bahntrasse gebaut. Davon           Bürgermeister Heiko Hain (Weißdorf), Bürgermeister
          werden 870 Meter als Wirtschaftsweg ausgebaut. Im           Daniel Schreiner (Sparneck), Jürgen Wälzel (Landrat-
          Zuge des Baus müssen etwa mehrere Durchlassroh-             samt Hof, Fachbereich Tiefbau) sowie Jürgen Scharnagl
          re, zwei kleinere Brückenbauwerke, eine größere             und Matthias Wirth, Geschäftsführer bzw. Bauleiter der
          Saalebrücke sowie in Weißdorf eine Querungshilfe            ausführenden Baufirma Scharnagl Hoch- und Tiefbau
          für eine sichere Geh- und Radwegführung hergestellt         GmbH.
          werden.

                                                             Montag bis Sonntag Essen auf Vorbestellung.
           „Zur Burgruine Oppenroth“                            Jedes Braten-Gericht
                                                                     für 9,90 €
                     Oppenroth 8                                       Nur Abholung möglich.
                                                                   Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
                    95237 Weißdorf                                         09251/5669

   Ihr starker Partner für das
   nötige Stück Sicherheit!                                                                                  Ein Stück Sicherheit.

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                       Thiel & Schmidbauer GbR
                                                                                                                       Ein Stück Sicherheit
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                                                                                Privat
      Friedrich-Ebert-Straße 65 a          Ludwigstraße 23                      Matthias Schmidbauer
      95213 Münchberg                      95028 Hof                            Am Bahndamm 4
                Versicherungsdienst
ersicherungsdienst           Thiel & SchmidbauerThiel & Schmidbauer GbR
      Telefon (0 92 51) 8 02 40            Telefon (0 92 81) 8GbR
                                                                60 96 63        95237 Weißdorf
                                                                                         Privat
                                                                         Privat
                Friedrich-Ebert-Straße
edrich-Ebert-Straße 65 a                65 a
                                   Ludwigstraße 23   Ludwigstraße   23                   Matthias
                                                                         Matthias Schmidbauer     Schmidbauer
213 Münchberg   95213 Münchberg95028 Hof             95028 Hof           Am Bahndamm 4   Am  Bahndamm   4
 efon (0 92 51) Telefon             02 40 (0 92 81) Telefon
                 8 02 40(0 92 51) 8Telefon            8 60 96(06392 81) 895237
                                                                          60 96 Weißdorf
                                                                                63       95237 Weißdorf
14                                             Waldstein-Blättla                                      03/2021

     Aus dem Rathaus                                     Der Marktgemeinderat Sparneck bestellt gem. Art. 8
                                                         Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Abs. 5 Bayerisches Feuerwehr-
Aus der Sitzung des Marktgemeinderates                   gesetz Herrn Marco Becher zum Kommandanten der
Sparneck vom 15.02.2021                                  FFW Sparneck sowie Herrn Holger Hoffmann zum
                                                         stellvertretenden Kommandanten. Die Bestellung
 Behandlung eines Baugesuches - Neuge-                   endet mit der Bestätigung eines gewählten Komman-
  staltung Granithaus - Reinersreuth 31                  danten bzw. seines gewählten Stellvertreters.

Gegen das im gemeindlichen Bauplanverzeichnis un-          Information über Änderung der Vorge-
ter lfd. Nr. 1/2021/S registrierte Bauvorhaben be-          hensweise beim Bauprogramm für Sa-
stehen seitens der Marktgemeinde Sparneck keine            nierung der Wasserversorgungsanlage/
Bedenken und Einwände. Das gemeindliche Einver-                       Abwasserkanäle
nehmen wird erteilt. Die Abstimmung erfolgte ohne
den 2. Bürgermeister Dr. Thuy wegen persönlicher         Zu dieser Angelegenheit fand am 16.02.2021 eine Vi-
Beteiligung.                                             deokonferenz mit dem zuständigen Sachbearbeiter
                                                         des Wasserwirtschaftsamts Hof, dem Bürgermeister
Bestellung eines Notkommandanten und                     und den Fraktionen des Marktgemeinderats statt.
eines stellvertretenden Notkommandan-                    Aktuell liegt der Markt Sparneck hinsichtlich der
ten der Freiwilligen Feuerwehr Sparneck                  Förderung noch unter dem so genannten Schwellen-
                                                         wert. Dieser könnte bei der Wasserversorgung aber
Die sechsjährige Dienstzeit des Kommandanten             erreicht werden, wenn Investitionen im Jahr 2021
Marco Becher und seines Stellvertreters Holger           in der Größenordnung von rund 280.000 € netto
Hoffmann endet am 06.02.2021. Nach diesem Tag            getätigt. Dazu sollten die Bauwerke der Wasser-
wäre die FFW Sparneck streng genommen führungs-          versorgung auf 2021 vorgezogen werden, dafür aber
los. Bekanntlich gab die akute Pandemiesituation seit    die leitungsgebundenen Maßnahmen sowohl bei der
Herbst 2020 nicht die realistische Möglichkeit her,      Wasserversorgung als auch bei der Kanalisation auf
dass eine Versammlung der Feuerwehrdienstleisten-        2022 und später verschoben werden. Auf diese Wei-
den einberufen wird. Geplant gewesen wäre eine           se würde der Markt Sparneck die Möglichkeit erhal-
Versammlung Anfang dieses Jahres. Entsprechend           ten, einen Antrag auf rund 40% Förderung auf die
der Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums        zukünftigen Maßnahmen zu stellen. Dies käme auch
des Innern sollte zumindest pro forma eine Bestel-       ganz unmittelbar den Bürgern zugute, da sich die ge-
lung durch den Marktgemeinderat gem. Art. 8 BayF-        währten staatlichen Zuwendungen beitragsmindernd
wG erfolgen bis zu einer Versammlung, bei der eine       auf die Verbesserungsbeiträge bei der Wasserver-
Wahl stattfinden kann. Vorgeschlagen wird, dass die      sorgung auswirken. Bei der Abwasserbeseitigung
bisherigen Amtsinhaber über den Ablauf der sechs-        verfehlt man den Schwellenwert jedoch deutlich,
jährigen Dienstzeit hinaus zum Kommandanten bzw.         weshalb dafür auch keine Bezuschussung durch den
Stellvertreter bestellt werden.                          Freistaat Bayern erfolgen wird.

                                               Erfolgreich werben!
                                               Ihre Medienberaterin

              Blättla
                                               Laura Illing
                                               Poststraße 9/11, 95028 Hof
                                               Tel.: 0 9281 / 816-143
                                               Fax: 0 9281 / 816-175
03/2021                                        Waldstein-Blättla                                           15

Mit dem Ingenieurbüro USS-Consult wird nun erar-         mittelbar nach der Beschlussfassung zusammen mit
beitet werden, welche Maßnahmen konkret nun auf          den neuen Hundesteuerbescheiden den Hundehal-
2021 vorgezogen werden können, um die Härtefall-         tern zugeschickt, damit diese von der Rechtslage in-
grenze für eine Förderung zu erreichen. Sowohl die       formiert sind.
Verschiebung auf 2022 als auch die dann in Aussicht
stehende Bezuschussung würden die Finanzen des           Münchberger Straße 1
Markts Sparneck erheblich entlasten. Deshalb sollte      Die Regierung von Oberfranken übernimmt die von
man diese Möglichkeit auch nutzen. Eine Informati-       der Marktgemeinde Sparneck angemeldeten Mehr-
on über die ursprünglich geplanten Baumaßnahmen          kosten in die Förderung. Die voraussichtlichen Ge-
durch das Büro USS-Consult findet zu einem späte-        samtkosten der Maßnahme betragen 1.665.547 €.
ren Zeitpunkt statt, aber noch vor einer Ausschrei-      Die Förderhöhe beträgt 1.515.247 €, die Marktge-
bung.                                                    meinde übernimmt den Eigenanteil von 150.300 €.

Erster Bürgermeister Schreiner gibt nähere Erläute-      Beschlussfassung Aktualisierung Vorberei-
rungen zu der Förderung gemäß RZWas. Die Um-             tende Untersuchung Markt Sparneck
stellung der Baumaßnahme des Bauprogramms ist
sinnvoll, damit der Markt Sparneck bzw. seine Bür-       Für die beabsichtigte Erweiterung des Sanierungsge-
ger in den Genuss der Bezuschussung kommen. Bis-         biets des Marktes Sparneck benötigt die Regierung
herige Kostenmehrungen können dadurch abgemil-           von Oberfranken eine Aktualisierung der Vorberei-
dert werden.                                             tenden Untersuchung (VU) aus dem Jahr 2009. Von
                                                         der Fa. DSK wurde ein Angebot i. H. v. 4.503,20 €
Beratung über Kommunales Wohnungs-                       hierfür unterbreitet. Auf Grundlage dessen wurde
 bauförderungsprogramm des Markts                        ein Zuwendungsantrag an die Regierung von Ober-
              Sparneck                                   franken über 60 % der Kosten gestellt. Der Markt-
                                                         gemeinderat Sparneck beschließt, die Aktualisierung
Zur Ankurbelung des Wohnungsbaus in Sparneck             der VU vorbehaltlich der Zustimmung der Regie-
beriet man über ein kommunales Förderprogramm.           rung von Oberfranken zum Zuwendungsantrag vom
Die Stadt Wunsiedel und auch andere Gemeinden            22.02.2021 an das Büro DSK zu vergeben.
machten davon in der Vergangenheit bereits Ge-
brauch. Wichtig ist der Zusatz in der Einleitung, wo-      Bekanntgabe von Beschlüssen aus der
nach ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung nicht be-     nichtöffentlichen Sitzung vom 26.02.2021
steht. Damit wird vermieden, dass bei Ausschöpfung
eines Haushaltsansatzes überplanmäßige Ausgaben          Münchberger Straße 1 - Genehmigung des
entstehen. Im Übrigen stellt sich die Frage, wie hoch    Nachtragangebotes der Firma Schneider
der Beitrag anzusetzen ist. Die Verwaltung wird zur      Der Gemeinderat genehmigt den Nachtrag der Fir-
April-Sitzung einen Vorschlag erarbeiten, über den       ma Schneider in Höhe von 7.080,00 € zzgl. MwSt.
dann beraten und ggf. Beschluss gefasst wird.
                                                         Münchberger Straße 1 - Auftragsvergabe für
                    Sonstiges                            Metallbauarbeiten
                                                         Der GR beschließt, den Auftrag für die Metallbau-
In der Dezembersitzung wurde im Zusammenhang             arbeiten in der Münchberger Straße 1 an die Firma
mit der Beschlussfassung der Anleinverordnung für        Löhner Metallbau, Naila zum Angebotspreis von
Hunde um eine Überprüfung gebeten, ob die An-            116.554,55 € zu vergeben.
leinpflicht nicht auf alle Hunde ausgeweitet wer-
den kann. Nach dem Verordnungstext gilt sie nur          Schulturnhalle Sparneck - Auftragsvergabe
für große Hunde (Schulterhöhe mindestens 50 cm)          für den Austausch von Sportgeräten nach
und Kampfhunde. Nach nochmaliger Überprüfung             Prüfbericht
auch durch das Ordnungsamt lässt das Gesetz eine         Der GR beschließt, den Auftrag für die Mängelbesei-
Ausweitung nicht zu. Gleichwohl können bei allen         tigung an den Sportgeräten an die Firma Bayerischer
Hunden Anordnungen im Einzelfall mittels Bescheid        Sportstätten-Service, Lauf a.d. Pegnitz zum Ange-
gemacht werden. Der Verordnungstext wurde un-            botspreis von 6.896,05 € brutto zu vergeben.
16                                                                              Waldstein-Blättla                                          03/2021

                                                                                               Wasser und Kanal
                                                                                           Fremdwasserbeseitigung im Waldsteinblick
                                  Blättla
                                                                                           Die Fremdwasserproblematik beschäftigt den Markt
                                                                                           Sparneck schon einige Jahre. Hier ist es das oberste
                                                                                           Ziel, Grund- und Quellwasser, welches über undich-
                                                                                           te Stellen oder auch Drainageleitungen in den Kanal
                                                                                           gelangt, zu beseitigen.

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      Rollläden für den Neu- und Altbau                                                    wieder verfüllt und wird eine neue Asphaltschicht erhal-
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                                                                                           Im Waldsteinblick ist zurzeit eine Baufirma mit der
                 ein „sicheres Zuhause“                                                    Bereinigung einer solchen Stelle beschäftigt. Dazu
                                                                                           werden rund 100 m Kanalleitung von einem Graben,
      Zuverlässiger Kundendienst                                                           der zum Pfarrbach fließt, bis in den hinteren Bereich
      HAUSTÜR-SONDERAKTIONEN                                                               des Waldsteinblicks verlegt. Künftig wird das dort
 Repräsentative Haustüren aus Aluminium
 oder Kunststoff nach Maß gefertigt-zum                                                    vorherrschende Fremdwasser über diesen abgeleitet
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                                                                                           und das Sparnecker Kanalnetz somit entlastet.
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                                                     Reinersreuther Str. 10 · 95239 Zell
                                                     Telefon 0 92 57 / 9 41-0
                                                     www.achenbach-zell.de

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                             – Tag und Nacht erreichbar: Tel. 09251/6666
                             – alle Behördengänge, Trauerdruck
                             – Erd-, Feuer-, Seebestattung
     · Bestattermeister      – Grabmachertechnik u. Bestattungsvorsorge
     · Funeralmaster
     · Thanatopraktiker              Bestattungen Werner Bunzel KG                         Das gefasste Fremdwasser, welches vorher in das örtliche
                                Karl-Reichel-Straße 6 · 95237 Weißdorf
                              Tel. 0 92 51-66 66, 66 67 · Fax: 0 92 51-75 44
                                                                                           Kanalsystem eingeleitet wurde, wird nun über eine neu
                                  E-Mail: info@bunzel-bestattungen.de                      verlegte Leitung dem Kulturgraben und im weiteren Ver-
                                 Internet: www.bunzel-bestattungen.de
                                                                                           lauf dem Pfarrbach zugeführt.
03/2021                                        Waldstein-Blättla                                            17

    Digitaler Dorfladen                                  lohnt ein Blick auf die Läden, die hier besonders Zu-
                                                         spruch finden.
Umfrageergebnisse und nächste Schritte
                                                         Frage: In welchen Münchberger Läden kaufen
Die Verbesserung der Nahversorgung auf dem Lan-          Sie derzeit ein?
de ist schon seit einiger Zeit im Fokus politischer
Akteure, weil das Ladensterben die Versorgungssitu-
ation im ländlichen Raum sukzessive verschlechtert
und die Bewohner von kleineren Gemeinden, Dör-
fern oder Ortsteilen mehr und mehr darauf ange-
wiesen sind, ihre Einkäufe auswärts zu erledigen. Ist
das für den wöchentlichen Großeinkauf wohl noch
hinnehmbar, stellt das bei der auch kurzfristig erfor-
derlichen Versorgung mit Gütern des täglichen Be-
darfs schon ein größeres Problem dar.

Dabei sind wir in Sparneck ja derzeit noch in der ver-
gleichsweise günstigen Situation, dass mit der Bäcke-    Wenig überraschend zeigt sich, dass zum einen die
rei Günther, der Bäckerei Zahn und der Metzgerei         großen Discounter und zum anderen die Geschäfte,
Rödel drei Nahversorger im Ort zu finden sind. Die-      die besonders nah an Sparneck liegen, zu den be-
se werden ausweislich unserer Umfrageergebnisse,         liebtesten Einkaufsstätten der Sparneckerinnen und
auf die 233 Haushalte aus Sparneck und den Ortstei-      Sparnecker zählen. Gleichwohl ist die Bereitschaft,
len geantwortet haben, auch rege frequentiert.           auch in einem digitalen Dorfladen einzukaufen,
                                                         groß. 92 % der Befragten beantworten diese Frage
Frage: In welchen Sparnecker Läden kaufen                mit „ja“, immerhin ein Drittel würde einen digitalen
Sie bisher ein?                                          Dorfladen sogar regelmäßig nutzen.

                                                         Frage: Würden Sie in einem digitalen Dorfla-
                                                         den einkaufen?

Jedoch klafft seit der Schließung des „Lädlas“ eine
dicke Lücke in der Nahversorgung. Lebensmittel und
Waren des täglichen Bedarfs werden überwiegend
auswärts eingekauft, und hier vorwiegend in Münch-
berg sowie – mit deutlichem Abstand – auch in Hof        Befragt nach den Wünschen, die ein solcher Dorfla-
oder Weißenstadt.                                        den erfüllen soll, steht die gute Erreichbarkeit und
                                                         die Möglichkeit, vor dem Laden parken zu können an
Frage: Wo kaufen Sie derzeit ein?                        erster Stelle.

                                                         Frage: Was ist für Sie bei einem Dorfladen
                                                         wichtig?

Aufgrund der dominierenden Stellung Münchbergs
bei der Versorgung der Sparnecker Bevölkerung
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Aber auch die Versorgung mit regionalen Produkten        den-Markt zu errichten und für mindestens zwanzig
spielt eine große Rolle. Dies steht im Einklang mit      Jahre zu betreiben. Das Unternehmenskonzept setzt
dem Ziel, mit einem Dorfladen zwar die Versor-           auf die Zusammenarbeit mit regionalen Produzen-
gungssituation zu verbessern, ohne den in Sparneck       ten und bietet zugleich eine ganze Reihe weiterer
noch vorhandenen Läden das Wasser abzugraben.            Dienstleistungen wie
Ein Dorfladen soll eine Ergänzung der vorhande-          • Paketabholstation
nen Geschäfte sein und sie nicht ersetzen.               • kostenfreie E-Ladesäulen
                                                         • Kaffeeautomaten
Dies steht auch im Einklang mit den Produktwün-          etc. an und eignet sich unter Umständen, eine Art
schen, welche die Befragten geäußert haben. Wäh-         Orttreffpunkt zu etablieren. Allerdings ist die An-
rend Back- und Wurstwaren eine eher untergeord-          siedlung eines solchen Marktes mit sehr hohen In-
nete Rolle spielen, stehen Obst, Gemüse, Käse oder       vestitionskosten für die Kommune verbunden.
Eier ganz vorne in der Käuferpräferenz. Aber auch
Grundnahrungsmittel und Molkereiprodukte fehlen          Zum anderen bestünde die Möglichkeit, die Ver-
offenbar im lokalen Angebot derzeit.                     sorgungssituation in Sparneck mit Hilfe eines Con-
                                                         tainerkonzepts zu verbessern, im Rahmen dessen in
Frage: Welche Produkte würden Sie im                     einem Ladencontainer Lebensmittel und Droge-
Sparnecker Dorfladen einkaufen?                          rieartikel ebenfalls rund um die Uhr angeboten wer-
                                                         den. Vorbild ist hier ein System aus Schweden (www.
                                                         lifvs.com), wo man sich obwohl die Seite komplett in
                                                         Schwedisch verfasst ist, einen ersten Eindruck ver-
                                                         schaffen kann), das an mittlerweile 19 Standorten im
                                                         dünn besiedelten Skandinavien entsprechende Läden
                                                         betreibt. Die entsprechende Technologie hierfür bie-
                                                         tet auch die deutsche Firma Wanzl an (www.wanzl.
                                                         com/de_DE/wcw/Mobile-Store).

                                                         Der Vorteil dieses Konzepts liegt in den für die Ge-
                                                         meinde deutlich niedrigeren Kosten, allerdings muss
                                                         hier zusätzlich ein Betreiber gefunden werden, der
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Befragung      den Containershop betreibt. Überdies handelt es
ergeben hat, dass der Bedarf für einen digitalen Dor-    sich hier um ein reines Einzelhandelskonzept, das
fladen besteht und auch keine Berührungsängste           Zusatzleistungen nicht vorsieht.
hinsichtlich der Bedienung der Technik bestehen –
offenkundig auch nicht bei den älteren Mitbürgern.       Die Vor- und Nachteile beider Systeme sind daher
Jedenfalls lässt sich das aus der Befragung nicht ent-   gegeneinander abzuwägen, bevor der Gemeinde-
nehmen.                                                  rat hier den nächsten Schritt gehen kann. Dazu ist
                                                         auch Ihre Meinung gefragt. Lassen Sie uns per
     Zur Umsetzung eines solchen                         Mail (poststelle@Sparneck.de) oder schrift-
 Vorhabens stehen aktuell zwei Modelle                   lich wissen, was Sie von der Idee des digitalen
            zur Verfügung.                               Dorfladens halten, welches Modell Sie favor-
                                                         isieren und was Sie darüber hinaus bei der
Zum einen bietet die Firma Emmas Tag und                 Umsetzung für wichtig halten. Oder sprechen
Nachtmarkt GmbH aus Erfurt (www.tagund-                  Sie uns einfach an.
nachtmarkt.de), die einen Modellmarkt in Altengot-
tern (Thüringen) betreibt an, einen digitalen 24-Stun-   Daniel Schreiner                    Dr. Peter Thuy

                        Immer gut informiert mit dem Waldstein-Blättla!
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