Raerener Schaukasten - Gemeinde Raeren

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Raerener Schaukasten - Gemeinde Raeren
Raerener Schaukasten
der Gemeindeverwaltung Raeren
Informationen

                                Flög - Foto von Paul Kockartz

   2014
Ausgabe 27
Raerener Schaukasten - Gemeinde Raeren
Allgemeine Bauunternehmung

                                                          und Söhne PGmbH

                      • Ein- und Mehrfamilienhäuser
                      • Stahlbetonarbeiten aller Art
                      • Natursteinarbeiten
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kompletten Service zur Verwirklichung Ihres Traumes vom eigenen Schwimmbecken.

                     Gewerbestraße 6 • B-4731 EYNATTEN
                      Tel. 087/85 01 14 • Fax 087/ 85 22 49
            E-Mail: info@maassen-bau.be • www.maassen-bau.be

                                                                    Elektro
                                                                 Wilfried Hick
                                                                       PGmbH

                                                               • ELEKTROANLAGEN
                                                                 FÜR PRIVAT UND GEWERBE
                                        Am Plei 17             • VERKAUF VON
                                        4730 RAEREN              ELEKTROMATERIAL
                                        Tel.: 087 85 21 28
                                        Fax 087 85 22 57
                                        E-mail: info@elektro-hick.be

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Raerener Schaukasten - Gemeinde Raeren
INHALTSVERZEICHNIS
RAEREN STELLT SICH VOR ..............................................................................................4
          • Dienst für sozial-berufliche Eingliederung im ÖSHZ
          • Verkehrsausschuss Raeren - VAR
GEMEINDEPROJEKTE .......................................................................................................9
          • Denkmalplatzgestaltung Driesch
          • Kanal- und Straßenarbeiten in der Roetgener Straße
          • Aufstockung der Bauhhofgerätschaften
AKTUELLES .......................................................................................................................13
          • Ausfüllen der Steuererklärungen
          • Beschilderung privater Baustellen auf öffentlichem Grund
          • Schule Driesch - Schneeklasse
          • Besuch im „Zentrum für Förderpädagogik“
SPORT – KULTUR – TOURISMUS....................................................................................16
          • Die DG wird FIT, ich mache MIT
          • Triptyque Ardennais
          • Raerener Vereine
UMWELT ............................................................................................................................20
          • Die invasiven Pflanzen
          • Lebensraum Wasser – Waschnüsse
          • Ihre Gemeinde auf dem Weg zu einer etwas anderen Grünflächenbewirtschaftung
          • Achtung: Krötenwanderung
          • Wildblumenwiesen
          • Wildkräuter-Exkursion
          • Entsorgen von elektrischen Altgeräten
GESUNDHEIT ....................................................................................................................28
          • Die BIO-Woche
FINANZEN UND ZAHLEN..................................................................................................31
          • Steuer auf leerstehende Gebäude
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT............................................................................34
          • Sozialfonds für Heizkostenbeihilfen
LÄNDLICHE ENTWICKLUNG ............................................................................................36
•         Wissen Sie eigentlich, was die „ÖKLE“ ist?
POLIZEI & SICHERHEIT....................................................................................................39
          • Nachbarschaftshilfe
          • Neuigkeiten im Straßenverkehr

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VERWALTUNGSDIENSTE

DIE GEMEINDE                                   PERSONALDIENST
Die Gemeindeverwaltung ist jeden Tag von       Tel. 087 85 89 57
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet.              Fax 087 85 10 06
Hauptstraße 26, 4730 RAEREN                    Email : personaldienst@raeren.be
Tel. 087 86 69 40
                                               SCHULDIENST
Generaldirektor : Bernd LENTZ                  Tel. 087.85 89 65
Finanzdirektor :                               Fax 087.85.11.69
Hermann-Joseph NEYCKEN                         Email : schulen@raeren.be

GEMEINDESEKRETARIAT                            TOURISMUS und
Tel. 087 85 89 40                              VEREINSWESEN
Fax 087 85 11 69                               Tel. 087 85 89 65
Email : info@raeren.be                         Fax 087 85 11 69
                                               Email : vereine@raeren.be
STANDESAMT/MELDEAMT
Tel. 087 85 89 42                              PENSIONSDIENST /
Email : meldeamt@raeren.be                     SOZIALDIENST
Zusätzlich dienstags geöffnet von
                                               Tel. 087 85 89 51
15:30 Uhr bis 18:30 Uhr und jeden
                                               Nadine Radermacher
1. Samstag im Monat auf Vereinbarung
                                               Sozialassistentin
                                               Burgstraße 42, 4730 Raeren
FINANZDIENST                                   Die Sprechstunden sind montags und
Tel. 087 85 89 56                              mittwochs nach vorheriger telefonischer
Fax 087 85 33 73                               Terminabsprache
Email : finanzdienst@raeren.be

BAUAMT                                         ÖFFENTLICHES
Tel. 087 85 89 72                              SOZIALHILFEZENTRUM
Fax 087 65 28 88                               Sekretär: Thomas BRÜLL
Email : bauamt@raeren.be                       Einnehmer:
Mittwochs geschlossen.                         Hermann-Joseph NEYCKEN
                                               Tel. 087 85 89 51
Zusätzlich an einem Dienstagabend pro          Fax 087 55 74 64
Monat zwischen 17 und 20 Uhr auf               Email : oshz@raeren.be
Vereinbarung                                   Adresse :
                                               Burgstraße 42, 4730 Raeren

                                                            www.raeren .be
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Raerener Schaukasten - Gemeinde Raeren
RAEREN STELLT SICH VOR

Dienst für sozial-berufliche einglieDerung (Dsbe)
im Öffentlichen sozialhilfezentrum
Die Menschen, die unser Sozialhilfezentrum aufsuchen, stehen finanziell, beruflich oder
privat an einem Scheideweg. Sie sind oft ohne Arbeit und/oder haben aufgrund verschie-
dener Gründe kein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Nach Abklärung des Anrechts auf Ein-
gliederungseinkommen oder Sozialhilfe durch den allgemeinen Sozialdienst – den wir in
einem späteren Schaukasten vorstellen werden - finden diese Menschen dann den Weg
zum DSBE.
Der Dienst hat den Auftrag, einen Antragsteller bei seiner sozialen und beruflichen Einglie-
derung zu begleiten.
In Belgien hat eine Person laut Gesetz Anrecht auf soziale Eingliederung. Diese Eingliede-
rung erfolgt durch eine entsprechende Beschäftigung, wobei die persönliche Situation des
Antragstellers und seine Fähigkeiten berücksichtigt werden.
In Zusammenarbeit mit dem Antragsteller wird ein berufliches Ziel entwickelt und die erfor-
derlichen Schritte zur Erreichung dieses Zieles analysiert und festgelegt.
Für jugendliche Studenten, Auszubildende oder Arbeiter unter 25 Jahren ist dieses Projekt
eine Pflicht. Es wird ein Vertrag zwischen ihnen und dem Sozialhilfezentrum unterzeichnet,
in dem sie sich verpflichten, bestimmte Ziele zu erreichen und Fristen einzuhalten. Die
monatliche Auszahlung der Sozialhilfe oder des Eingliederungseinkommens ist an eine re-
gelmäßige Zusammenarbeit mit dem DSBE gekoppelt.
Der Sozialhilferat kann aber auch Personen, die älter als 25 Jahre sind, dazu verpflichten,
einen solchen Vertrag zu schließen.
arbeitsmethode, arbeitswerkzeuge und Partner des Dsbe
Schwerpunkte der Betreuung:
   • es findet ein erstes Gespräch statt, um eine vertrauensvolle Arbeitsbasis zwischen
     Antragstellerinnen und der für die sozial-berufliche Eingliederung zuständigen Mitar-
     beiterin zu schaffen;
   • ein Projekt/Ziel/Plan wird ausgearbeitet, das/der zum Beispiel die Teilnahme an einem
     Sprachkurs oder an einer Weiterbildung beziehungsweise Ausbildung vorsieht.
Es kann auch ein befristeter Arbeitsvertrag (ein sogenannter Artikel 60§7-Vertrag) abge-
schlossen werden. Hierbei handelt sich um ein sehr wichtiges Instrument im Rahmen der
sozial-beruflichen Eingliederung. Dieser Arbeitsvertrag wird zwischen dem Sozialhilfezen-
trum (Arbeitgeber) und der begleiteten Person (Arbeitnehmer) abgeschlossen. Das Sozial-
hilfezentrum kann die Person dann auch einem privaten Unternehmen oder einem
Selbstständigen (Nutznießer) gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung stellen.

                                                              www.raeren .be
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Raerener Schaukasten - Gemeinde Raeren
RAEREN STELLT SICH VOR

Wichtig: Parallel zur Arbeit im Rahmen eines solchen Arbeitsvertrages finden weiterhin
eine individuelle Begleitung durch den Dienst und andere Aktivierungsmaßnahmen statt
(Sprachkurse, Zusatzausbildung, Führerschein, …).
sollte ein unternehmen oder ein selbstständiger aus raeren interessiert sein, eine
vom Dsbe begleitete Person einzustellen, steht der Dsbe für alle erläuterungen
gerne zur Verfügung,
Da die Arbeitsaufnahme jedoch nicht immer das (direkte) Ziel aller Personen sein kann, ar-
beitet der DSBE außerdem gezielt mit verschiedenen anderen Einrichtungen zusammen,
so zum Beispiel Sprachkurs-Organisatoren, Erwachsenenbildungseinrichtungen, psychia-
trischen Einrichtungen usw..
Ziel aller Maßnahmen ist es, den von uns begleiteten Menschen dabei zu helfen, ein bes-
seres Selbstbild bzw. eine bessere Selbsteinschätzung ihrer Fähigkeiten und Schwächen
zu entwickeln, um somit im Anschluss nach Arbeit zu suchen, bzw. ein vorherrschendes
Problem (Psyche, Drogen, Alkohol, …) zu erkennen und zu bekämpfen.
Ihre Ansprechpartnerinnen im ÖSHZ sind:
   • Frau Doris malmenDier
     Sie steht Ihnen für eine Kontaktaufnahme dienstags und donnerstags zur Verfügung.
     Telefon: 087/85.89.51 oder über ihr Handy 0474/490.137.
   • Frau isabelle lazarus
     Sie steht Ihnen für eine Kontaktaufnahme montags und donnerstags von 8.30 Uhr bis
     16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung .
     Telefon: 087/ 85.89.51 oder über ihr Handy 0471/681.923.

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RAEREN STELLT SICH VOR

                      VERKEHRSAUSSCHUSS RAEREN - VAR

             Wir blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2013 zurück

Am 14.1.2013 formierte sich der neue VAR. Mit motiviertem Vorstand, einer
hochengagierten Mannschaft und vielen Ideen nahm der VAR seine Arbeit auf.

Aufgeteilt in die Themengruppen Kultur, Wandern, Seniorenausfahrt, Weihnachten, Bahnhof
und Motorrad starteten wir mit der Planung und Durchführung von gemeinnützigen
Veranstaltungen mit dem Hintergrund, die touristischen und kulturellen Aspekte unserer
Heimatgemeinde zu neuem Leben zu erwecken. Es liegt uns am Herzen, die Lebensqualität
der Bevölkerung unserer Gemeinde aufzuwerten und durch gezielte Themenveranstaltungen
auf die zahlreichen touristischen und kulturellen Angebote unsere Gemeinde hinzuweisen.

Letztes Jahr wurden folgende Veranstaltungen durchgeführt:

   D Mitgestaltung des Tages der offenen Tür des Industriegebietes Rovert (Rovert macht
     Ramba Zamba).
   D 2 Biergartenfeste am Stellwerk Langenbend
   D 3 geführte Themenwanderungen
   D 2 geführte Motorradtouren
   D Seniorenausfahrt
   D Veranstaltung „Gemeinsam in den Advent“ an der Raeren Burg

Durchweg fanden die Veranstaltungen einen positiven Anklang und es freut uns ganz
besonders, dass wir überwiegend die Raerener Bevölkerung zu unseren Gästen zählen
durften.
Der finanzielle Erfolg dieser Veranstaltung erlaubte es uns, zum Jahresende der „Anonymen
Hilfe Raeren“ eine großzügige Spende zukommen zu lassen.

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RAEREN STELLT SICH VOR

Für das Jahr 2014 plant der VAR folgende Veranstaltungen:

   D „DG macht fit – wir machen mit“ am 24.8.2014: Hier handelt es sich erstmalig um
     eine gemeinsame Veranstaltung der Verkehrsvereine Hauset – Eynatten – Raeren.
     Der VAR wird Raeren an diesem Tag auf dem Parkplatz der Burg Raeren vorstellen.
   D „Gemeinsam in den Advent“: Nach der ersten erfolgreichen Veranstaltung 2013 steht
     der 29.11.2014 als neuer Termin fest.
   D Seniorenausfahrt am 14.6.2014
   D 4 geführte Themenwanderungen
   D 3 geführte Motorradtouren sowie eine Motorradsegnung
   D 2 Biergartenfeste am Stellwerk Langenbend

Die entsprechenden Daten dieser Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Presse.

Kulturell arbeiten wir an den Themen

   D Erforschung der Namensgebung der Raerener Ortsteile und entsprechende Be- und
     Ausschilderung
   D Erschließung eines Wander-Spazierweges zur Inde-Quelle im Raerener Wald

Wer Interesse hat, sich der einen oder anderen Veranstaltung mit helfenden Händen und
Ideen anzuschließen, meldet sich bitte unter VAR@Verkehrsvereine-Raeren.be
oder tel. 087 851880

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GEMEINDEPROJEKTE

DENKMALPLATZGESTALTUNG DRIESCH
Nachdem im November 2013 die Ausschreibung des Projektes durch das Studienbüro
Lacasse-Monfort erfolgte, ist die Durchführung der Arbeiten zur Neugestaltung des
Denkmalplatzes noch für dieses Jahr vorgesehen.

Ziel dieses Projektes ist es, einen öffentlichen Platz zu schaffen, der durch seine zentrale
Lage gut erreichbar für Anwohner sowie Touristen ist und durch seine offene Gestaltung
inkl. Verwirklichung eines Kiosks sowie Wasserspielen zum Verweilen einladen soll.

Zudem erlaubt die ebene und großzügige Gestaltung des Platzes, dort Festlichkeiten
stattfinden zu lassen und gewährleistet ebenfalls den Zugang für Personen mit
eingeschränkter Mobilität.

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GEMEINDEPROJEKTE

KANAL- UND STRASSENARBEITEN IN DER ROETGENER STRASSE
Kanal- und Straßenarbeiten
Nach fast eineinhalbjähriger Bauzeit sind die Bauarbeiten in der Roetgener Straße vor
einigen Wochen mit der Asphaltierung der Straße und Bürgersteige fertig gestellt worden.
Start hierzu war in den Wintermonaten 2012/2013 mit dem Bau einer neuen
straßenunabhängigen Regenwasserkanalisation. Anschließend folgte die Verlegung eines
neuen Mischwasserkanals in der Roetgener Straße, einem Teil des Verbindungs- und
Hubertusweges und der Turmstraße.
Im Sommer 2013 begannen die Arbeiten zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur in der
Roetgener Straße mit der Erneuerung des Straßenfundaments, dem Setzen neuer
Wasserrinnen und Bordüren zwischen Schossent und Platz, sowie der Herstellung eines
durchgehenden Bürgersteigs auf einer Straßenseite zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der
Fußgänger.
Außer der ordnungsgemäßen Entwässerung der neu angeschlossenen Haushalte zu einer
Klärstation lag ein Schwerpunkt des Projektes in der Verbesserung des
Hochwasserschutzes in der Roetgener Straße und den unterhalb gelegenen Ortsbereichen.

Regenwasserbewirtschaftung
Da es sowohl in der Roetgener Straße wie auch in der Platzstraße in der Vergangenheit zu
häufigen Überschwemmungen und Beschädigungen an Privateigentum auf Grund der
veralteten und zu gering dimensionierten Kanalisationen und der nicht vorhandenen
getrennten Ableitung der Regenwasserzuflüsse gekommen war, wurde in Kooperation mit
der A.I.D.E., dem Studienbüro Berg, Eupen, und dem Bauamt der Gemeinde Raeren ein
Entwässerungskonzept entwickelt, um die Abkopplung der im Einzugsgebiet anfallenden
oberirdischen Wasserzuläufe vom neu zu verlegenden Kanal und deren Rückhaltung und
gefahrlose Ableitung in einen Bachlauf zu ermöglichen.
Wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes war die Realisierung eines Regenwasserkanals
zwischen dem Bahnübergang an der Kreuzung Roetgener Straße/Bahnhofstraße und eines
Rückhaltebeckens an der Turmstraße, wo im Hochwasserfall eine Wiesenmulde zwischen
der Turmstraße und dem sogenannten "Trammegleis" mit einem maximalen
Speichervolumen von 945 m³ als natürliches Rückhaltebecken dient. In der Platzstraße wird
der vom Rückhaltebecken zulaufende Bach von einer neu verlegten
Regenwasserkanalisation aufgenommen, bevor er in den Wiesen zwischen Platzstraße und
Kapellenstraße in den bestehenden Bachlauf mündet.
Um zukünftige Gewässerverunreinigungen zu unterbinden, wurden Bachlauf und
Mischwasserkanalisation hier ebenso getrennt, wie zwischen Turmstraße und der Kreuzung

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GEMEINDEPROJEKTE

Platz, wo auf Grund des Vorhandenseins von Dränagen und mehreren Quellen ebenfalls
eine separate Kanalisation für das Klarwasser verlegt wurde.
Ein weiteres Rückhaltebecken mit einem Speichervolumen von 380 m³ wurde als Entlastung
für die Mischwasserkanalisation im Verbindungsweg in der Gasse bei der Schlosserei
Lauffs erbaut. Der Mischwasserrückhalt, der für ein alle10 Jahre mögliches
Hochwasserereignis konzipiert wurde, minimiert das Überschwemmungsrisiko in der Gasse
und entlastet die unterhalb folgende Mischwasserkanalisation.

Fazit
Im Gegensatz zu den bisher in der Gemeinde ausgeführten Projekten der prioritären
Kanalisierung, deren vorrangiges Ziel es war, durch den Einbau neuer Kanalisationen und
den Anschluss der angrenzenden Häuser die ordnungsgemäße Entwässerung und
Ableitung zu einer Klärstation zu gewährleisten, sowie im Rahmen dieser Arbeiten die
Straßeninfrastruktur zu erneuern, bestand in diesem Projekt ein weiterer Schwerpunkt darin,
mittels einer Zukunftsinvestition in punkto Hochwasserschutz die Sicherheit der Anwohner
zu gewährleisten. Die Gesamtprojektkosten zu Lasten der Gemeinde belaufen sich inklusive
eines Anteils von 42% an den Kosten der SPGE für die Kanalisierungsarbeiten auf ca.
2,2 Mio. €.
Mit Abschluss der prioritären Kanalisierung der A.I.D.E. in der Roetgener Straße und den
angrenzenden entwässerbaren Bereichen der Nebenstraßen wurde ein weiterer Teilbereich
der Gemeinde Raeren an die öffentliche Kanalisation mit Ableitung zu einer Klärstation
angeschlossen, sodass für die angrenzenden Häuser keine Vorklärung der Abwässer mehr
erforderlich ist. Sofern auf Privatgrund noch Klärgruben vorhanden sind, deren Überläufe in
den neu verlegten Straßenkanal münden, können diese nun überbrückt werden.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an das Bauamt.

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GEMEINDEPROJEKTE

AUFSTOCKUNG DER BAUHOFGERÄTSCHAFTEN
Im letzten Jahr wurden einige Neuanschaffungen im Bauhof der Gemeinde Raeren getätigt.
Neben diversen Kleingeräten, die die Arbeiten der Mitarbeiter vereinfachen werden, wurde
ebenfalls ein neuer Traktor der Marke NEW HOLLAND sowie ein neues Mähwerk der Marke
THENOR erworben.

Die beiden Altgeräte waren aufgrund ihres Alters und der häufigen Reparaturen anfälliger
und nicht mehr einsetzbar.

Der Ankauf der neuen Maschinen wurde durch den Gemeinderat bewilligt. Der neue Traktor
dient nicht nur zukünftig dem Gründienst bei Mäharbeiten auf dem Gebiet der Gemeinde
Raeren, sondern auch dem Winterdienst bei der Beseitigung von großen Schneemassen auf
Straßen.

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AKTUELLES

AUSFÜLLEN DER STEUERERKLÄRUNGEN
Die Mitarbeiter des Steueramts Eupen werden am

Dienstag, 27. Mai 2014    von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
                          von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr

im Sitzungssaal des Gemeindehauses, Hauptstraße 26 in 4730 Raeren die Erklärungen für das
Steuerjahr 2014 - Einkünfte 2013 ausfüllen.

BESCHILDERUNG PRIVATER BAUSTELLEN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kommt es regelmäßig vor, dass Bürger für die
Durchführung von Arbeiten an privatem Eigentum wie z.B. Umzüge, Materiallieferungen,
Bau- und Sanierungsarbeiten, Dacheindeckungen oder die Verlegung von Anschlüssen den
öffentlichen Raum in Anspruch nehmen müssen, um ein Gerüst, einen Container, einen LKW
o.ä. auf Straße oder Gehweg aufzustellen.

Da es der Gemeinde obliegt, die Sicherheit und Ordnung auf öffentlichem Grund zu wahren,
muss für ein solches Projekt vorab eine Genehmigung für die Nutzung des öffentlichen
Raums eingeholt werden. Dies sollte beizeiten, d.h. mindestens 20 Tage im Voraus, auf
schriftlichem Weg bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Zu diesem Zweck steht auf der
Webseite www.raeren.be unter der Rubrik „Formularcenter“ ein Vordruck bereit. Sollte kein
Internetzugang vorhanden sein, kann der Gemeinde natürlich auch ein einfaches Schreiben
mit allen notwendigen Informationen übermittelt werden.

Je nach Situation wird der Bürgermeister dem Antragsteller nach Rücksprache mit der
Lokalen Polizei auferlegen, seine Baustelle für die Dauer der Arbeiten mit einer Reihe von
vorgegebenen Verkehrsschildern abzusichern. Es obliegt dabei dem Antragsteller, sich diese
Schilder vom ausführenden Unternehmer zur Verfügung stellen zu lassen oder sie sich selber
im Fachhandel zu beschaffen.

Sollte es im Rahmen der privaten Arbeiten erforderlich sein, Verkehrszeichen auf der
öffentlichen Straße aufzustellen und/oder Umleitungen einzurichten, wird dies von
Mitarbeitern des Gemeindebauhofs ausgeführt. Dem Antragsteller wird die Arbeitszeit für
den Auf- und Abbau der Beschilderung anschließend auf Basis der geltenden
Gebührenordnung in Rechnung gestellt.

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AKTUELLES

SCHULE DRIESCH IN SCHNEEKLASSE
Am 11. Januar 2014 begaben wir uns auf große Fahrt ins Ahrntal nach Südtirol. 10 Tage
verweilten wir in einem Dorf namens Luttach, wo wir im Hotel „Tiroler Adler“ untergebracht
waren. Die Schneeklasse verbrachten wir mit der 6. Klasse der Schule aus Hergenrath.
Begleitet wurden wir von Dany Franssen, sowie den Lehrer(-innen) der 6. Schuljahre.

Täglich erwartete uns ein abwechslungsreiches Programm. Zu erwähnen wären besonders
das Wandern zum Platterhof, das Rodeln in Weißenbach, die Besichtigung der Burg
Taufers und des Bergwerkes in Prettau, der Besuch beim Schnitzer, ….

Da wir jeden Tag auch 2 Stunden Skiunterricht hatten, lernten dies alle sehr schnell und
meisterten so manch rote, blaue oder schwarze Piste im Skigebiet Speikboden.

Die Schneeklasse war ein tolles Erlebnis, das allen noch lange in guter Erinnerung bleiben
wird.

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AKTUELLES

KLASSE 5B DER GEMEINDESCHULE RAEREN
ZU BESUCH IM « ZENTRUM FÜR FÖRDERPÄDAGOGIK »
Am Dienstag, dem 28.Januar 2014 besuchte die Klasse 5B der Gemeindeschule Raeren
das Zentrum für Förderpädagogik. Wir verschafften uns einen Einblick in die Arbeit der
Mechanik-Klasse.

Die Herstellung der Fußballtore für unseren Schulhof stand im Vordergrund. Herr Lemaire
und seine Schüler zeigten uns die Schule und die Maschinen der Arbeitsabteilung.
Wir sägten Vierkantrohre, wir feilten und schweißten. Außerdem bogen wir Eisenstangen
zu tollen Formen. Es machte uns allen sehr viel Spaß und wir erlebten einen lehrreichen
Tag.

abschließend möchten wir Danke sagen.

    i.A. Vianne, Elma, Tamy, Joël, Cédric und Shona

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SPORT – KULTUR – TOURISMUS

DIE DG WIRD FIT, ICH MACHE MIT
ERLEBNIS-, RAD- UND WANDERTAGE 2014 in Raeren

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft plant wieder im Rahmen der
Breitensportkampagne

                          «Die DG wird FIT, ich mache mit»

die Durchführung von Rad- und Wandertagen in den neun Gemeinden. In
Zusammenarbeit mit den drei Verkehrsvereine der Gemeinde Raeren und dem KuKuK
wird dieses Event am 24. august 2014 stattfinden.

treffpunkt: mehrzweckhalle hauset
start: 9.00-14.00 uhr
strecken: 8km, 20km und 28km
geführte Wanderung und Kinderanimation mit der naturschutzorganisation
„natagora/bnVs“
familienradstrecke: rrr 27km (hauset, eynatten, raeren)

Kontakt: hauset@verkehrsvereine-raeren.be

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SPORT – KULTUR – TOURISMUS

Die Rad- und Wanderstrecken sind familienfreundlich und für die breite Öffentlichkeit
zugänglich. Die Strecken werden nicht nur durch ihre schöne Naturlandschaft, sondern
auch durch kulturhistorische Güter und Denkmäler entlang des Wegerandes aufgewertet.

Des Weiteren möchten sich die drei Verkehrsvereine und KuKuK individuell für die
Wander- und Radfreunde präsentieren:

Raeren:          Haus Zahlepohl, gegenüber dem Museum
Eynatten:        Mediathek, gegenüber dem Kirchplatz
Hauset:          Mehrzweckhalle Hauset, gegenüber der Kirche (Start)
KuKuK:           auf Köpfchen

Wir freuen uns Sie begrüßen zu dürfen!
Die Verkehrsvereine der Gemeinde Raeren und das KuKuK Team.

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SPORT – KULTUR – TOURISMUS

TRIPTYQUE ARDENNAIS

Nachdem Raeren in 2013 Startgemeinde des Radsportevents TRIPTYQUE ARDENNAIS -
ARDENNER DREITAGESFAHRT gewesen ist, sind wir nun stolz, in diesem Jahr die
Ankunftsgemeinde dieses Rennens zu sein.
Dieses anspruchsvolle Amateurrennen dient seit Jahren jungen talentierten Radsportlern
als Sprungbrett in die Profiklasse.

Die Ankunft findet am Freitag, dem 23.Mai 2014 in Raeren an der Hauptstraße statt.

Für das Jahr 2015 ist wieder eine Durchfahrt des Pelotons durch die gesamte Gemeinde
geplant.
Wir heißen alle Radsportbegeisterte zu diesem sportlichen Anlass in unserer Gemeinde
willkommen und laden Sie ein, Raeren mit all seinen Facetten zu entdecken. Lassen Sie
sich vom Charme unserer Wald- und Wiesenlandschaften zu einem erholsamen
Spaziergang oder zu einer Radfahrt verführen.

An dieser Stelle möchten wir auch wieder an den RaerenRadRundweg (RRR) erinnern,
eine Strecke von 27 km auf der man vom Grenzübergang Köpfchen bis zum historischen
Bahnhof Raeren und wieder zurück radeln oder wandern kann.

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SPORT – KULTUR – TOURISMUS

RAERENER VEREINE

Raeren verfügt über ein sehr umfangreiches und breit
gefächertes Vereinsangebot in den Bereichen Sport, Kultur
und Freizeitaktivitäten aller Art für Groß und Klein,
Amateurkunstvereine, folkloristische Vereinigungen und
karitative Einrichtungen. Selbst in den Bereichen Tourismus
und Naturschutz haben sich verschiedene Vereinigungen
gebildet.
Aktuelle Vereinsangaben finden Sie auf der Website der
Gemeinde Raeren www.raeren.be unter der Rubrik Kultur
und Freizeit.

Die Vereinswelt wird seitens der Gemeinde Raeren immer wieder großzügig unterstützt.
Rund 83.000 € wurden in 2013 in Form von Basiszuschüssen an die Raerener Vereine
ausgezahlt.
Zusätzlich stellt die Gemeinde einen Betrag von 25.000 € bereit, um die Jugendförderung
in den Bereichen Sport und Folklore zu unterstützen.

                              Zurzeit arbeitet die Verwaltung ein neues Konzept aus, nach
                              dem die Antragsformulare künftig auf der Webseite der
                              Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
                              Die bekannten Einsendefristen bleiben weiterhin bestehen:
                              Sportvereine D                   1. September
                              Alle anderen Vereine D           1. März

                              Der Gemeinderat hat im Dezember 2013 eine Änderung der
                              Hallengebühren verabschiedet. Demnach zahlen viele
                              unserer Vereine für ihre Trainings und Proben keine
                              Gebühren mehr.

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UMWELT

DIE INVASIVEN PFLANZEN

Die invasiven Pflanzen.
Die menschlichen Aktivitäten wie Handel, Transport und Verkehr haben zur Folge, dass
nicht einheimische bzw. exotische Pflanzen unbeabsichtigt eingeschleppt oder absichtlich
z.B. als Zier- oder Nutzpflanzen, in West-Europa eingeführt werden. Diese Pflanzen
können zu einem bedeutsamen Problem werden, wenn sie invasiv werden und somit zum
Rückgang der hiesigen biologischen Vielfalt und zur Zerstörung der lokalen Ökosysteme
beitragen. Teilweise sind sie sogar eine Gefahr für die menschliche Gesundheit.
Die Pflanzen gelten als invasiv, wenn sie die folgenden vier ökologischen Barrieren
überschreiten bzw. Kriterien erfüllen:
1. Geografische Barriere: Es handelt sich um eine gebietsfremde Art und wurde eingeführt.
2. Anpassungsfähigkeit: Die Pflanze kann einige Zeit in der neuen Umgebung überleben
   (angepasste Art).
3. Fortpflanzungsbarriere: Die Pflanze kann sich konstant vermehren und sich über
   mehrere Generationen erhalten (eingebürgerte Art).
4. Räumliche Ausbreitung: Die Pflanze breitet sich über den ursprünglichen Standort
   hinaus aus und steht somit in Konkurrenz zur einheimischen Flora (invasive Art).
   In Ostbelgien sind zurzeit das „Drüsige Springkraut“, der „Japanische Staudenknöterich“
   und der „Riesenbärenklau“ am stärksten verbreitet.

Blühender Japanischer                                                          Drüsiges Springkraut
Staudenknöterich (aus China,                                           (vom Indischen Subkontikent)
Korea, Japan)

                               Riesenbärenklau (aus dem Kaukasus)
                                                                    www.raeren .be
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UMWELT

LEBENSRAUM WASSER - WASCHNÜSSE
Belastung unserer Gewässer durch Wasch- und Putzmittel
Durch den Gebrauch von Wasch- und Reinigungsmitteln werden unsere Gewässer durch
umweltbelastende Inhaltsstoffe verunreinigt. Viele der in Wasch- und Putzmitteln
enthaltenen Chemikalien haben einen negativen Einfluss auf die Tier- und Pflanzenwelt
und können so auch für den Menschen gefährlich werden. So z.B. wirken nichtionische
Tenside toxisch auf Gewässerorganismen. Auch sind viele der anorganischen Stoffe in
Wasch- und Reinigungsmitteln gar nicht biologisch abbaubar und verbleiben somit auf
unbestimmte Zeit in der Umwelt. Andere Stoffe in den Waschmitteln, wie z.B. Enzyme oder
Duftstoffe, können allergische Reaktionen auslösen.

Alternatives Wasch- und Reinigungsmittel: Die indische Waschnuss
Der ganze Ärger um die Umweltverträglichkeit lässt sich allerdings auch gezielt umgehen,
indem man auf natürliche Wasch- und Putzmittel wie die indische Waschnuss zurückgreift.
Die Waschnüsse sind Früchte des Soapnut-Baumes, der zur Familie der
Seifenbaumgewächse gehört. Den Namen haben die Bäume durch den Inhaltsstoff
Saponin (Seifenstoff) erhalten. Die Bäume produzieren diesen Stoff, um sich gegen
Schädlingsbefall zu schützen. Enthalten ist das Saponin in den Fruchtschalen der Nüsse.

Anwendungsgebiete für die Waschnüsse:
                         -   Zum Wäsche waschen
                         -   Als Haarshampoo (für Tier und Mensch)
                         -   Für die Geschirrspülmaschine
                         -   Als Allzweckreiniger im ganzen Haushalt
                         -   Als Pflanzenschutz bei Blattläusen und Parasiten

Die Anwendung:
Zum Wäschewaschen benötigen Sie 4-5 Waschnussschalen. Diese können Sie in einen
Baumwollbeutel oder eine Socke geben und direkt in die Trommel legen.

Waschnüsse sind für alle Temperaturen und Materialien geeignet. Die Zugabe von
Weichspüler ist nicht notwendig, da die Wäsche im Vergleich zu chemisch hergestellten
Waschmitteln deutlich weicher wird. Sie können die gleichen Waschnüsse 2-3 Mal
wiederverwenden. Danach können Sie über den Kompost entsorgt werden.
Auch in der Spülmaschine erzielen Waschnüsse eine gute Reinigung. Geben Sie 4-6

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UMWELT

Waschnüsse in einen Baumwollbeutel und legen diesen in ein leeres Fach des
Besteckkastens der Spülmaschine. Stellen Sie das übliche Waschprogramm an. Klarspüler
muss nicht zugegeben werden.

Als Haarshampoo, Allzweckreiniger und Pflanzenschutzmittel stellen Sie einen
Waschnuss-Sud her. Sie nehmen 4-5 Waschnussschalen und kochen diese 5-10 Minuten
lang in ca. 200 ml Wasser. Den Sud abkühlen lassen und je nach Bedarf verwenden.

Die Vorteile der Waschnüsse:
   • Ca. 60% günstiger als herkömmliches Waschmittel
   • 1 kg reicht für eine 4-köpfige Familie ca. ein Jahr
   • Schonend zur empfindlichen Haut, daher ideal für Allergiker oder Kleinkinder
   • Waschnüsse sind zu 100% biologisch abbaubar
   • Geeignet zur Maschinen- und Handwäsche
   • Farb- und faserschonend

Die Gemeinde Raeren benutzt seit Januar 2014 Waschnüsse mit zufriedenstellender
Waschleistung. Um die Nutzung umweltschonender Waschmittelalternativen in der
Bevölkerung zu fördern, verteilt die Gemeinde kostenlose Waschnussproben an
interessierte Bürger:

Ab dem 15. April kann zur Probe ein Baumwollsäckchen mit Waschnüssen pro
Haushalt kostenlos im Weltladen Eynatten abgeholt werden.

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UMWELT

IHRE GEMEINDE AUF DEM WEG ZU EINER
ETWAS ANDEREN GRÜNFLÄCHENBEWIRTSCHAFTUNG
Pflanzenschutzmittel haben zwar unser Leben vereinfacht, indem sie einerseits unseren
Rücken, Knie und Hände geschont und andererseits für saubere und unkrautfreie Beete
und Plätze gesorgt haben – Pflanzenschutzmittel sind aber auch schädlich für unsere
Gesundheit und unsere Umwelt im öffentlichen Raum.
Der Begriff Pestizide ist die allgemeine Bezeichnung für Pflanzenschutz- und
Schädlingsbekämpfungsmittel. Die Pestizide gliedern sich nach ihrer Verwendung u.a. in
folgende Stoffgruppen: Fungizide (gegen Pilzbefall), Insektizide (gegen Insekten) und
Herbizide (gegen Unkräuter).
Ab dem Jahr 2014 verstärkt die Wallonische Region ihr Programm zur Reduzierung von
Pflanzenschutzmitteln und verbietet den Kommunen die Behandlung von öffentlichen
Plätzen mit Pflanzenschutzmitteln. Die Gemeinde Raeren hat schon die Initiative ergriffen
und behandelt seit geraumer Zeit keine Spielplätze mehr mit Pflanzenschutzmitteln. Seit
2013 wird in der Ortschaft Hauset durch die Mitarbeiter der VoG „Work & Job“ ebenfalls
eine etwas andere Grünflächenbewirtschaftung durchgeführt, indem auf dem Friedhof
sowie in Parks Unkraut durch mechanische und manuelle Lösungen behandelt wird.
Im Jahr 2014 geht die Umstellung weiter und keine Fläche wird mehr mit
Pflanzenschutzmitteln bearbeitet werden. Ferner wird die Nutzung der gemeindeeigenen
Flächen neu überdacht, Wildblumenstraßenränder geschaffen und mit biologischen,
thermischen und mechanischen Schutzmitteln behandelt anstatt mit Pflanzenschutzmitteln.
Doch nicht nur die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen ist nun
verboten, sondern auch auf Privatgrundstücken. Ab dem 1. Juni 2014 ist die Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln auf nicht kultivierbaren bedeckten Grundstücken, die an ein
Regenwassersammelnetz oder unmittelbar an ein Oberflächengewässer angeschlossen
sind, ebenfalls verboten.

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UMWELT

ACHTUNG: KRÖTENWANDERUNG
Jedes Jahr im Frühling werden viele Straßen von unzähligen Kröten heimgesucht, die sich
zu ihrem Geburtsort aufmachen. Die Kröten sind ortsgebundene Amphibien, d.h. die
Weibchen verlassen ihr Winterquartier in Erdlöchern und Höhlen im Wald und ziehen zu
den Gewässern, in denen sie selbst geschlüpft sind. Dort pflanzen sie sich fort und legen
ihren Laich ab, da sie dort geeignete Lebens- und Wachstumsbedingungen vorgefunden
haben.

Dieses Verhalten ist tief im Gehirn der Tiere verankert. Sie machen sich ganz automatisch
auf den Weg, sobald die Temperaturen im Frühjahr milder werden (ab ca. 5 Grad Celsius).

Neben ihren natürlichen Fressfeinden ist der Mensch allerdings die größte Gefahr für die
Kröten, denn viele von ihnen werden bei der Wanderung von Autos überfahren. Die Kröten
bewegen sich relativ langsam und können Fahrzeugen auf der Straße nicht ausweichen.

In der Gemeinde Raeren gibt es ebenfalls einige Straßenabschnitte, die auf den
Wanderstrecken der Kröten liegen. Insbesondere im Bereich Marienthal, auf Höhe des
Waldgebiets, fielen in der Vergangenheit zahlreiche Tiere den Autos zum Opfer.

Um die Amphibien vor diesem Schicksal zu bewahren und zum Erhalt der Arten
beizutragen, hat die Gemeinde Raeren im vergangenen Jahr während der
Krötenwanderung eine nächtliche Sperrung des betroffenen Straßenabschnitts verordnet.
Aufgrund der positiven Erfahrungen wird diese Maßnahme nun wiederholt.

Die Marienthalstraße wird also in den Monaten März und April täglich in der Zeit von
19 Uhr abends bis 7 Uhr morgens im Bereich zwischen den Häusern Nr. 27 und
Nr. 36 für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

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UMWELT

WILDBLUMENWIESEN
Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Raeren auf Initiative der Umweltschöffin eine
kostenlose Verteilungsaktion für Wildblumensamen durchgeführt. Dieses Angebot wurde
erfreulich rege genutzt, und in vielen hiesigen Gärten entstand eine kleine
Wildblumenwiese, die zur Erhaltung der Lebensräume unserer Insekten und
Kleinlebewesen beiträgt.

Schon kleinere Flächen, sogar Kübel oder Blumenkästen auf Terrasse oder Balkon sind für
die Pflanzen- und Tierwelt ein Gewinn. Ab ca. 15m² kann sich sogar ein artenreiches
Biotop entwickeln.

Dieses kleine Refugium für Bienen, Schmetterlinge, Käfer und Co erleichtert auch dem
Gartenbesitzer die Arbeit, da er diesen Bereich weniger intensiv pflegen muss. Ein
regelmäßiges Mähen ist nicht erforderlich, die Wiese sollte aber ein- bis zweimal im Jahr
mit der Sense geschnitten werden.

Um die Grundlage für eine Wildblumenwiese zu schaffen, muss eine vorhandene
Grasnarbe abtragen und der darunter befindliche Mutterboden „abgemagert“ werden,
indem er mit Sand vermischt wird. Das benötigte Saatgut kann entweder selbst gesammelt
oder von Saatgutherstellern bezogen werden. Der beste Aussaattermin ist April bis Juni
oder August bis Oktober.

Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde den interessierten Bürgern wieder eine kleine
Menge Saatgut mit einer Mischung zur Förderung der Biodiversität zur Verfügung stellen:
ab dem 15. April können max. 2 Tütchen pro Haushalt (*) zusammen mit einer
deutschsprachigen Infobroschüre der Wallonischen Region mit praktischen Tipps
zum Anlegen einer Wildblumenwiese kostenlos im Weltladen Eynatten abgeholt
werden.

(*) entspricht ca. 2-3 m² Beetfläche

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UMWELT

WILDKRÄUTER-EXKURSION MIT KLEINEM PICKNICK
IM RAHMEN DES INTERNATIONALEN TAGES DER ARTENVIELFALT
Im Rahmen des „internationalen Tages der Artenvielfalt“ organisiert die Gemeinde Raeren
in Zusammenarbeit mit Kräuterpädagogin Karin Laschet eine Wildkräuter-Exkursion der
besonderen Art. Die Vielfalt unserer heimischen Wildpflanzen wird auf dieser Wanderung
besonders unter die Lupe genommen, denn das „Grün“, an dem wir häufig vorbei gehen,
besteht mindestens aus 7 verschiedenen Wildpflanzensorten, die sich durch besondere
Merkmale (Pflanzenstiel, Blatt, Blütenblätter, …) in verschiedene Pflanzenfamilien aufteilen
lässt. Wir werden diese besonderen Unterschiede entdecken und herausfinden, dass jede
Pflanzenfamilie auch ihre besonderen Inhaltsstoffe, Eigenschaften und Geschmacksnoten
bis hin zu „Heilwirkungen“ hat.

Besonders unsere Ahnen wussten diese verschiedenen Kräuter zu unterscheiden, ihre
Inhaltsstoffe zu schätzen und ihre Heilwirkung zu nutzen (z.B. die Gerbstoffe bei Durchfall,
die wir vor allen Dingen in Rosengewächsen wie etwa Frauenmantel finden). Sie wurden
natürlich auch kulinarisch eingesetzt (z.B. ätherische Öle in Lippenblütlern, die oft als
Gewürzkräuter verwendet werden, wie der Gundermann, die Minze). Wir wollen
gemeinsam das alte Wissen auffrischen, uns an den mitgebrachten wilden Delikatessen
„laben“ und uns vor allen Dingen an unserer heimischen Pflanzenvielfalt erfreuen!

Die Exkursion findet statt am Freitag, dem 23. Mai, von 17 bis 19.30 Uhr.

Treffpunkt : Haus Zahlepohl, Raeren
Mitbringen : wetterangepasste Kleidung
Teilnehmerzahl: max. 20 Personen – Anmeldung erforderlich beim Empfang der
Gemeindeverwaltung Raeren: Frau Hermans Tel. 087/85.89.46 oder unter info@raeren.be
(Bei großer Nachfrage wird die Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt)

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UMWELT

ENTSORGEN VON ELEKTRISCHEN ALTGERÄTEN

Batterien, Öl und Nahrungsreste bitte vorher aus elektrischen oder
elektronischen Altgeräten entfernen. So erleichtern Sie die Arbeit
der Wertstoffhof-Mitarbeiter!

Alte Kühlschränke, Fritteusen, Handys oder Radiogeräte, die Sie nicht mehr brauchen,
gelten als Elektro- oder Elektronikschrott und sind im Wertstoffhof abzugeben. Von dort aus
gelangen Sie in das regionale Umschlagzentrum CTR von Jeneffe. Reparierbare Geräte
erhält die SOFIE GmbH, die anderen werden an ein spezialisiertes Demontagezentrum
gesandt, um Wertstoffe (Metalle ...), Gefahrstoffe (Quecksilber ...) und nicht recycelbare
Stoffe, aus denen sich Energie gewinnen lässt, zu trennen.

Elektrohaushaltsgeräte, die bei der Genossenschaft SOFIE eingehen, werden repariert
und einem Kundenkreis mit geringer Kaufkraft zu verbilligten Preisen angeboten.

Damit diese Abfälle leichter zu recyceln sind, müssen unbedingt vorher die Batterien oder
Akkus (aus Kinderspielzeug, Fernbedienungen, Computermäusen usw.), altes Öl oder Fett
(aus Fritteusen) und Nahrungsreste (aus Kühlschränken und Tiefkühltruhen) entfernt
werden.

Die Arbeitsgänge beim Recycling kommen leider immer wieder ins Stocken, weil Batterien,
Öl, faulende Lebensmittel und Ähnliches beseitigt werden müssen, bevor mit der Reparatur
oder Zerlegung des eigentlichen Geräts begonnen werden kann. Denken Sie bitte an die
Menschen, die diese Abfälle bearbeiten müssen!

Altes Frittenfett oder Öl und Batterien müssen an die hierfür vorgesehene Stelle im
Wertstoffhof abgegeben werden. Von hier aus geht es dann weiter in der Recyclingkette.

Wussten Sie übrigens, dass Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts eine
Gebühr zahlen, die die VoG RECUPEL erhält?
Mit diesen Einnahmen koordiniert und organisiert der gemeinnützige Verein die Sammlung,
Trennung, Beförderung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten in
Belgien.

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GESUNDHEIT

Kleiner Tipp: Wenn Sie ein neues Gerät (z. B. ein Handy) im Geschäft kaufen, nehmen Sie
das alte gleich mit. Ihr Händler ist nämlich gesetzlich verpflichtet, Ihr Altgerät zu
übernehmen. Marke und ursprünglicher Verkäufer spielen dabei keine Rolle. Dies gilt auch
bei Käufen mit Hauszustellung.

Vielen Dank für Ihre Hilfe beim Abfalltrennen

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GESUNDHEIT

DIE BIO-WOCHE
Im Rahmen der „Bio-Woche“ organisiert die Gemeinde Raeren in Zusammenarbeit mit
Gesundheitstrainerin und Fachberaterin für Vollwerternährung Karin Laschet einen
Erwachsenen- sowie einen Kinderkochkurs unter dem Motto „Gesünder essen mit BIO“.
Ob Ökokarotten oder Vollkornbrot: Lebensmittel in Bio-Qualität stehen hoch im Kurs. Sie
sollen gesünder sein und besser schmecken. Doch stimmt das auch?

Bio hat längst sein muffiges Müsli-Image verloren: Fast jeder Supermarkt hat inzwischen
seine Bio-Abteilung. In den Großstädten eröffnen immer mehr moderne Shops, die ein
umfangreiches Bio-Sortiment anbieten. Doch sind Bio-Möhren tatsächlich besser als die
konventionellen Karotten im Plastikbeutel? Oder schmeckt das Schnitzel vom Öko-Schwein
wirklich besser?

Die Antworten auf diese Fragen liefert ein Blick auf die unterschiedlichen
Produktionsmethoden der biologisch und der konventionell betriebenen Landwirtschaft.
Während der konventionell arbeitende Landwirt seinen Acker meist einseitig bestellt, mit
nur einer bestimmten Pflanze, setzt der Biobauer auf Fruchtfolge. Er baut verschiedene
Feldfrüchte im Wechsel an. So werden dem Boden nicht einseitig Nährstoffe entzogen. Den
Nährstoffverlust seines Bodens gleicht der konventionell arbeitende Landwirt mit
Kunstdünger aus. Um seine Saat zu schützen, spritzt er Unkraut- und
Insektenvernichtungsmittel. Rückstände dieser Gifte verbleiben in den Feldfrüchten. Im Bio-
Landbau sind synthetische Spritzmittel verboten.
In den Kochkursen werden die Teilnehmer über die Vorteile biologischer Lebensmittel
informiert und gemeinsam wird ein schmackhaftes, abwechslungsreiches und gesundes
Menü aus Bio-Lebensmitteln zubereitet und gekostet.

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GESUNDHEIT

Der Erwachsenenkochkurs findet am Dienstag, dem 10.Juni 2014, von 18.30 bis 22.30 Uhr
statt.
Treffpunkt: Bau- und Möbelschreinerei Mauel, Eupener Straße 46, Eynatten.
Mitzubringen: 1 Kochschürze, 2 Spültücher, 1 Spüllappen und Dosen für übriggebliebene
Speisen.

Der Kinderkochkurs findet am Mittwoch, dem 11. Juni 2014, von 13.30 bis 17.00 Uhr statt.
Treffpunkt: Haus Titfeld, Hauptstraße 82, Raeren
Mitzubringen: 1 Kochschürze, 2 Spültücher, 1 Spüllappen und Dosen für übriggebliebene
Speisen.

Die Teilnahme an den Kochkursen ist kostenlos. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine
Anmeldung verpflichtend, und zwar beim Empfang der Gemeindeverwaltung Raeren: Frau
Hermans Tel. 087/85.89.46 oder unter info@raeren.be

Zum Abschluss der „Bio-Woche“ öffnet Bio-Landwirt Daniel Hick, Asteneter Straße 6, in
Hauset am 15. Juni 2014 seine Tore. Es werden Hofführungen angeboten, bei denen
Fragen rund um den Bio-Milchviehbetrieb gerne beantwortet werden. Kutschfahrten und
einige Aussteller runden das Programm ab. Herzliche Einladung an alle interessierten
Bürger/-innen, gerne in Begleitung mit ihren Kindern.

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FINANZEN UND ZAHLEN

INFORMATIONEN ZUR STEUER AUF LEERSTEHENDE GEBÄUDE
AUSZUG AUS DER STEUERVERORDNUNG VOM 27.12.2012
Artikel 1 : Zugunsten der Gemeinde Raeren wird ab dem 01. Januar 2013 für die Dauer
von 6 Jahren, endend am 31.12.2018 eine Gemeindesteuer auf leerstehende Gebäude
erhoben.
Gegenwärtige Steuerordnung betrifft jegliche bebaute Immobilie (Gebäude), die von der
Struktur her zu Wohnzwecken bestimmt ist oder für die Ausübung gewerblicher Aktivitäten
industrieller, handwerklicher, landwirtschaftlicher, kommerzieller, sozialer, kultureller Natur
oder für Dienstleistungen bestimmt ist, und die während einer Periode von mindestens 12
Monaten zwischen zwei Feststellungsprotokollen leerstehend geblieben ist.
Fallen nicht unter diese Steuerordnung die stillgelegten Gewerbestandorte von mehr als
5000 m², so wie diese im Dekret des Wallonischen Parlaments vom 27. Mai 2004 erwähnt
werden.
Im Sinne der vorliegenden Steuerverordnung versteht man unter:
bebaute Immobilie (Gebäude): jeglichen Bau, jegliche Anlage oder Einrichtung, selbst aus
nicht dauerhaften Materialien, welche dem Boden einverleibt sind, im Boden verankert sind
oder deren Halterung im Boden die Stabilität gewährleistet, und welche zum Verbleib an
Ort und Stelle bestimmt sind, auch wenn sie abgebaut oder versetzt werden können.
unbewohnte Immobilie (Gebäude):
• jedes Gebäude, für welches während eines Zeitraums von mindestens 12
  aufeinanderfolgenden Monaten zwischen zwei Feststellungsprotokollen keine Person im
  Bevölkerungs- oder Warteregister eingetragen ist, es sei denn, der Steuerpflichtige weist
  nach, dass das Gebäude in diesem Zeitraum tatsächlich als Wohnung gedient hat.
• jedes Gebäude, welches in einem Zeitraum von mindestens 12 aufeinanderfolgenden
  Monaten zwischen zwei Feststellungsprotokollen nicht zur Ausübung wirtschaftlicher,
  sozialer, landwirtschaftlicher, handwerklicher, industrieller, auf den Handel bezogene
  Aktivitäten oder zur Ausübung von Dienstleistungen gedient hat, es sei denn der
  Steuerpflichtige erbringt den gegenteiligen Beweis.
• jedes Gebäude, das für unbewohnbar oder gesundheitsschädlich durch die zuständige
  Behörde erklärt wurde.
• jedes Gebäude, das Gegenstand einer Anordnung ist das Gebäude abzureißen oder
  einer Anordnung, die die Nutzung des Gebäudes verbietet in Anwendung des Artikels
  135 des neuen Gemeindegesetzes.

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FINANZEN UND ZAHLEN

Wird nicht als Bewohnen eines Gebäudes angesehen:
• die Nutzung durch eine oder mehrere Personen ohne Recht und Titel.
• eine verbotene Nutzung, die aufgrund eines Erlasses basierend auf Artikel 135 des
  Neuen Gemeindegesetzes untersagt wurde.
Artikel 2: Die Steuer wird geschuldet durch den Inhaber des Nutznießungsrechts
(Besitzer, Nießbraucher, ...) eines unbewohnten Gebäudes am Datum des zweiten
Feststellungsprotokolls, oder gegebenenfalls, zum Datum eines jeden weiteren
Feststellungsprotokolls.
Sollten mehrere Personen Inhaber des Nutznießungsrechts sein, so sind alle solidarisch
steuerpflichtig.
Von der Steuer befreit sind:
1. der neue Besitzer, während der zwei Jahre, die dem Datum der Beurkundung folgen
   oder dem Datum der Abgabe der Nachlasserklärung im Einregistrierungsamt (wenn kein
   notarieller Akt vorhanden ist);
2. der Besitzer, der Umbauarbeiten oder Reparaturen ausführt, die keiner Genehmigung
   bedürfen, innerhalb von 2 Jahren die dem Datum des Beginns der Arbeiten folgen, wenn
   am Ende dieser Frist das Gebäude bewohnt ist;
3. der Inhaber einer noch gültigen Städtebaugenehmigung während fünf Jahren die dem
   Datum der Ausstellung der Genehmigung folgen, wenn die in der Genehmigung
   vorgesehenen Arbeiten innerhalb von zwei Jahren nach der Erteilung der
   Städtebaugenehmigung begonnen wurden und wenn die Genehmigung sich auf den
   Bau oder Umbau eines Gebäudes bezieht;
4. das leerstehende Gebäude, dessen Eigentümer oder Inhaber des dinglichen
   Nutznießungsrechtes den Beweis erbringen kann, das das Gebäude aus Gründen leer
   steht, die von seinem Willen unabhängig sind;
5. das Gebäude einer privatrechtlichen Person, das dieser einer lokalen sozialen
   Mietvermittlung zu Verfügung stellt. Unter sozialer lokaler Mietvermittlung versteht man
   die Vermittlung und Verwaltung von Wohnungen, die privatrechtlichen Personen gehören
   und die durch ein Ö.S.H.Z. eine anerkannte Wohnungsbaugesellschaft, eine soziale
   Immobilienagentur oder die Gemeinde selbst verwaltet werden.
Die Punkte 1, 2 und 3 sind kumulierbar, dürfen aber insgesamt nicht fünf Jahre
überschreiten.
Die Feststellung des Beginns der Arbeiten vorgesehen in Punkt 2 und 3 erfolgt auf Anfrage
des Steuerpflichtigen durch den Finanzdienst oder den Dienst für Urbanismus. Der Beginn

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FINANZEN UND ZAHLEN

der Arbeiten kann auch durch jeden anderen aussagekräftigen Beweis belegt werden.
Die Feststellung der zur Verfügungstellung eines Gebäudes, wie unter Punkt 5
beschrieben, muss spätestens innerhalb von 3 Monate nach dem Erstellen des zweiten
Feststellungsprotokolls erfolgen, so wie in Artikel 4 der gegenwärtigen Steuerverordnung
vermerkt.
Artikel 3: Die Steuer wird festgelegt auf 80,00 € pro laufendem Meter oder Bruchteil eines
laufenden Meters Länge der Fassade des Gebäudes.
Falls der Steuerpflichtige dem Gebäude keine neue Zweckbestimmung gibt, wird die Höhe
der Steuer für das Steuerjahr nach der ersten Eintragung in die Heberolle verdoppelt und
für die nächsten Steuerjahre verdreifacht.
Unter Fassade des Gebäudes versteht man die Hauptfassade des Gebäudes, d.h., dort wo
sich der Haupteingang des Gebäudes befindet, zugänglich durch einen Weg der zur
öffentlichen Straße führt.
Der Steuerbetrag wird folgendermaßen ermittelt: der Steuersatz wird multipliziert mit dem
Resultat der Addition der laufenden Meter der Fassade jedes leer stehenden Geschosses
(Keller und nicht ausgebaute Speicher ausgeschlossen).
Die Steuerverordnung kann in ihrer Gesamtheit auf der Internetseite der Gemeinde Raeren
konsultiert werden, unter: www.raeren.be, Bürgerdienste, Formularcenter,
Gemeindesteuern, Gemeindeverordnungen.
Leerstehendes Gebäude = Häuser, Wohnungen, Appartements, Hallen,
Industriegebäude, Geschäfte, Ställe, ...
Ziel dieser Steuer ist es, zu vermeiden, dass über viele Jahre hinweg verlassenen,
leere Bauruinen auf dem Gemeindegebiet entstehen. Jene Personen, die ihr Haus
renovieren oder umbauen, sollen nicht zusätzlich belastet werden. Allerdings sollte
die Fertigstellung in einer überschaubaren Frist erfolgen.
Bei Häusern, die genutzt werden, aber niemand mit Erstwohnsitz im
Einwohnermeldeamt eingetragen ist, sind die Nutzer angehalten, sich mit
Zweitwohnsitz an dieser Adresse einzutragen, um auf diese Weise Ihren
Steuerbeitrag zum Nutzen der Allgemeinheit beizutragen.

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SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT

SOZIALFONDS FÜR HEIZKOSTENBEIHILFEN
Welche Heizstoffe kommen in Frage?
Die Beihilfe kann zur Intervention für die Kosten von Heizöl, Heizpetroleum und Propangas
gewährt werden.
Andere Heizstoffe wie Stadtgas, Flaschengas, Strom, Kohle usw. fallen weiterhin nicht
unter diese Regelung.

Welche Personen können einen Antrag einreichen?
Erste Kategorie:
Personen, die einen Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zu bestimmten
Versicherungen haben (z. B. OMNIO-Statut, Eingliederungseinkommen usw.)
Für diese Personen gilt ebenfalls die Einkommensgrenze der zweiten Kategorie.
Zweite Kategorie:
Haushalte, die ein steuerpflichtiges Bruttojahreseinkommen unter 16.965,47 €
(+ 3.140,77 € pro Person zu Lasten) haben.
Dritte Kategorie:
Überschuldete Haushalte, die Anspruch auf eine kollektive Schuldenregelung haben oder
eine Schuldenvermittlung in Anspruch nehmen.
Zusätzlich ist der Haushalt nicht in der Lage, die Heizkostenrechnung zu bezahlen.

Wie hoch ist die Beihilfe?
Für die 3 Kategorien:
Die Beihilfe wird für maximal 1.500 Liter, geliefert in einen oder mehreren Malen, gewährt.

 Preis pro Liter mit            Beihilfe pro Liter für die   Beihilfe bei 1500 Liter für die
 Mehrwehrsteuer                  ersten 3 Kategorien             ersten 3 Kategorien
  < 1,1400 €                            14 Cent                          210 €
 ≥ 1,1400 und < 1,1650 €                15 Cent                          225 €
 ≥ 1,1650 und < 1,1900 €                16 Cent                          240 €
 ≥ 1,1900 und < 1,2150 €                17 Cent                          255 €
 ≥ 1,2150 und < 1,2400 €                18 Cent                          270 €
 ≥ 1,2400 und < 1,2650 €                19 Cent                          285 €
 über 1,2650 €                          20 Cent                          300 €

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SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT

Für Heizöl oder Heizpetroleum an der Zapfsäule wird eine einmalige und pauschale
Beihilfe von 210 € pro Heizperiode gewährt.

Praktische Hinweise für Ihre Anfrage
Die Anträge werden im ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 in 4730 Raeren
entgegengenommen, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und am
Dienstagnachmittag auf Termin.
Ihr Ansprechpartner ist Herr G. Grignard (andere Termine nur auf telefonische Anfrage
087/85.89.51)

Welche Unterlagen sind für Ihren Antrag erforderlich?
In jedem Fall die Lieferrechnung. Für die Personen, die in einem Mehrfamilienhaus
wohnen, muss eine Bescheinigung des Vermieters mit der Anzahl der Wohnungen, welche
die Rechnung betreffen, vorliegen.

Zusätzlich

Erste Kategorie
- eine OMNIO Bescheinigung und/oder der Steuerbescheid von 2013 bzw. 2012
- der Personalausweis

Zweite Kategorie
- der Personalausweis
- der Steuerbescheid von 2013 bzw. 2012

Dritte Kategorie
- der Personalausweis
- die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf kollektive Schuldenbegleichung
  oder eine Bescheinigung
  der Person, die als Schuldenvermittler auftritt.

Wichtig!
Die Beihilfe wird für Heizstoffe gewährt, die zwischen dem 01/01/2014 und dem
31/12/2014 (das ganze Ziviljahr) geliefert werden. Der Antrag muss ausnahmslos
innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung eingereicht werden, andernfalls sind wir
verpflichtet, ihn abzulehnen.

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