Raerener Schaukasten - Gemeinde Raeren
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Raerener Schaukasten der Gemeindeverwaltung Raeren Informationen Flög - Foto von Paul Kockartz 2014 Ausgabe 27
Allgemeine Bauunternehmung und Söhne PGmbH • Ein- und Mehrfamilienhäuser • Stahlbetonarbeiten aller Art • Natursteinarbeiten Sie planen ein Innen- oder Außenschwimmbecken ? Mit unseren Partnern bieten wir von der Planung bis zur Fertigmontage einen kompletten Service zur Verwirklichung Ihres Traumes vom eigenen Schwimmbecken. Gewerbestraße 6 • B-4731 EYNATTEN Tel. 087/85 01 14 • Fax 087/ 85 22 49 E-Mail: info@maassen-bau.be • www.maassen-bau.be Elektro Wilfried Hick PGmbH • ELEKTROANLAGEN FÜR PRIVAT UND GEWERBE Am Plei 17 • VERKAUF VON 4730 RAEREN ELEKTROMATERIAL Tel.: 087 85 21 28 Fax 087 85 22 57 E-mail: info@elektro-hick.be 2
INHALTSVERZEICHNIS RAEREN STELLT SICH VOR ..............................................................................................4 • Dienst für sozial-berufliche Eingliederung im ÖSHZ • Verkehrsausschuss Raeren - VAR GEMEINDEPROJEKTE .......................................................................................................9 • Denkmalplatzgestaltung Driesch • Kanal- und Straßenarbeiten in der Roetgener Straße • Aufstockung der Bauhhofgerätschaften AKTUELLES .......................................................................................................................13 • Ausfüllen der Steuererklärungen • Beschilderung privater Baustellen auf öffentlichem Grund • Schule Driesch - Schneeklasse • Besuch im „Zentrum für Förderpädagogik“ SPORT – KULTUR – TOURISMUS....................................................................................16 • Die DG wird FIT, ich mache MIT • Triptyque Ardennais • Raerener Vereine UMWELT ............................................................................................................................20 • Die invasiven Pflanzen • Lebensraum Wasser – Waschnüsse • Ihre Gemeinde auf dem Weg zu einer etwas anderen Grünflächenbewirtschaftung • Achtung: Krötenwanderung • Wildblumenwiesen • Wildkräuter-Exkursion • Entsorgen von elektrischen Altgeräten GESUNDHEIT ....................................................................................................................28 • Die BIO-Woche FINANZEN UND ZAHLEN..................................................................................................31 • Steuer auf leerstehende Gebäude SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT............................................................................34 • Sozialfonds für Heizkostenbeihilfen LÄNDLICHE ENTWICKLUNG ............................................................................................36 • Wissen Sie eigentlich, was die „ÖKLE“ ist? POLIZEI & SICHERHEIT....................................................................................................39 • Nachbarschaftshilfe • Neuigkeiten im Straßenverkehr www.raeren .be 3
VERWALTUNGSDIENSTE DIE GEMEINDE PERSONALDIENST Die Gemeindeverwaltung ist jeden Tag von Tel. 087 85 89 57 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Fax 087 85 10 06 Hauptstraße 26, 4730 RAEREN Email : personaldienst@raeren.be Tel. 087 86 69 40 SCHULDIENST Generaldirektor : Bernd LENTZ Tel. 087.85 89 65 Finanzdirektor : Fax 087.85.11.69 Hermann-Joseph NEYCKEN Email : schulen@raeren.be GEMEINDESEKRETARIAT TOURISMUS und Tel. 087 85 89 40 VEREINSWESEN Fax 087 85 11 69 Tel. 087 85 89 65 Email : info@raeren.be Fax 087 85 11 69 Email : vereine@raeren.be STANDESAMT/MELDEAMT Tel. 087 85 89 42 PENSIONSDIENST / Email : meldeamt@raeren.be SOZIALDIENST Zusätzlich dienstags geöffnet von Tel. 087 85 89 51 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr und jeden Nadine Radermacher 1. Samstag im Monat auf Vereinbarung Sozialassistentin Burgstraße 42, 4730 Raeren FINANZDIENST Die Sprechstunden sind montags und Tel. 087 85 89 56 mittwochs nach vorheriger telefonischer Fax 087 85 33 73 Terminabsprache Email : finanzdienst@raeren.be BAUAMT ÖFFENTLICHES Tel. 087 85 89 72 SOZIALHILFEZENTRUM Fax 087 65 28 88 Sekretär: Thomas BRÜLL Email : bauamt@raeren.be Einnehmer: Mittwochs geschlossen. Hermann-Joseph NEYCKEN Tel. 087 85 89 51 Zusätzlich an einem Dienstagabend pro Fax 087 55 74 64 Monat zwischen 17 und 20 Uhr auf Email : oshz@raeren.be Vereinbarung Adresse : Burgstraße 42, 4730 Raeren www.raeren .be 4
RAEREN STELLT SICH VOR Dienst für sozial-berufliche einglieDerung (Dsbe) im Öffentlichen sozialhilfezentrum Die Menschen, die unser Sozialhilfezentrum aufsuchen, stehen finanziell, beruflich oder privat an einem Scheideweg. Sie sind oft ohne Arbeit und/oder haben aufgrund verschie- dener Gründe kein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Nach Abklärung des Anrechts auf Ein- gliederungseinkommen oder Sozialhilfe durch den allgemeinen Sozialdienst – den wir in einem späteren Schaukasten vorstellen werden - finden diese Menschen dann den Weg zum DSBE. Der Dienst hat den Auftrag, einen Antragsteller bei seiner sozialen und beruflichen Einglie- derung zu begleiten. In Belgien hat eine Person laut Gesetz Anrecht auf soziale Eingliederung. Diese Eingliede- rung erfolgt durch eine entsprechende Beschäftigung, wobei die persönliche Situation des Antragstellers und seine Fähigkeiten berücksichtigt werden. In Zusammenarbeit mit dem Antragsteller wird ein berufliches Ziel entwickelt und die erfor- derlichen Schritte zur Erreichung dieses Zieles analysiert und festgelegt. Für jugendliche Studenten, Auszubildende oder Arbeiter unter 25 Jahren ist dieses Projekt eine Pflicht. Es wird ein Vertrag zwischen ihnen und dem Sozialhilfezentrum unterzeichnet, in dem sie sich verpflichten, bestimmte Ziele zu erreichen und Fristen einzuhalten. Die monatliche Auszahlung der Sozialhilfe oder des Eingliederungseinkommens ist an eine re- gelmäßige Zusammenarbeit mit dem DSBE gekoppelt. Der Sozialhilferat kann aber auch Personen, die älter als 25 Jahre sind, dazu verpflichten, einen solchen Vertrag zu schließen. arbeitsmethode, arbeitswerkzeuge und Partner des Dsbe Schwerpunkte der Betreuung: • es findet ein erstes Gespräch statt, um eine vertrauensvolle Arbeitsbasis zwischen Antragstellerinnen und der für die sozial-berufliche Eingliederung zuständigen Mitar- beiterin zu schaffen; • ein Projekt/Ziel/Plan wird ausgearbeitet, das/der zum Beispiel die Teilnahme an einem Sprachkurs oder an einer Weiterbildung beziehungsweise Ausbildung vorsieht. Es kann auch ein befristeter Arbeitsvertrag (ein sogenannter Artikel 60§7-Vertrag) abge- schlossen werden. Hierbei handelt sich um ein sehr wichtiges Instrument im Rahmen der sozial-beruflichen Eingliederung. Dieser Arbeitsvertrag wird zwischen dem Sozialhilfezen- trum (Arbeitgeber) und der begleiteten Person (Arbeitnehmer) abgeschlossen. Das Sozial- hilfezentrum kann die Person dann auch einem privaten Unternehmen oder einem Selbstständigen (Nutznießer) gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung stellen. www.raeren .be 5
RAEREN STELLT SICH VOR Wichtig: Parallel zur Arbeit im Rahmen eines solchen Arbeitsvertrages finden weiterhin eine individuelle Begleitung durch den Dienst und andere Aktivierungsmaßnahmen statt (Sprachkurse, Zusatzausbildung, Führerschein, …). sollte ein unternehmen oder ein selbstständiger aus raeren interessiert sein, eine vom Dsbe begleitete Person einzustellen, steht der Dsbe für alle erläuterungen gerne zur Verfügung, Da die Arbeitsaufnahme jedoch nicht immer das (direkte) Ziel aller Personen sein kann, ar- beitet der DSBE außerdem gezielt mit verschiedenen anderen Einrichtungen zusammen, so zum Beispiel Sprachkurs-Organisatoren, Erwachsenenbildungseinrichtungen, psychia- trischen Einrichtungen usw.. Ziel aller Maßnahmen ist es, den von uns begleiteten Menschen dabei zu helfen, ein bes- seres Selbstbild bzw. eine bessere Selbsteinschätzung ihrer Fähigkeiten und Schwächen zu entwickeln, um somit im Anschluss nach Arbeit zu suchen, bzw. ein vorherrschendes Problem (Psyche, Drogen, Alkohol, …) zu erkennen und zu bekämpfen. Ihre Ansprechpartnerinnen im ÖSHZ sind: • Frau Doris malmenDier Sie steht Ihnen für eine Kontaktaufnahme dienstags und donnerstags zur Verfügung. Telefon: 087/85.89.51 oder über ihr Handy 0474/490.137. • Frau isabelle lazarus Sie steht Ihnen für eine Kontaktaufnahme montags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung . Telefon: 087/ 85.89.51 oder über ihr Handy 0471/681.923. www.raeren .be 6
RAEREN STELLT SICH VOR VERKEHRSAUSSCHUSS RAEREN - VAR Wir blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2013 zurück Am 14.1.2013 formierte sich der neue VAR. Mit motiviertem Vorstand, einer hochengagierten Mannschaft und vielen Ideen nahm der VAR seine Arbeit auf. Aufgeteilt in die Themengruppen Kultur, Wandern, Seniorenausfahrt, Weihnachten, Bahnhof und Motorrad starteten wir mit der Planung und Durchführung von gemeinnützigen Veranstaltungen mit dem Hintergrund, die touristischen und kulturellen Aspekte unserer Heimatgemeinde zu neuem Leben zu erwecken. Es liegt uns am Herzen, die Lebensqualität der Bevölkerung unserer Gemeinde aufzuwerten und durch gezielte Themenveranstaltungen auf die zahlreichen touristischen und kulturellen Angebote unsere Gemeinde hinzuweisen. Letztes Jahr wurden folgende Veranstaltungen durchgeführt: D Mitgestaltung des Tages der offenen Tür des Industriegebietes Rovert (Rovert macht Ramba Zamba). D 2 Biergartenfeste am Stellwerk Langenbend D 3 geführte Themenwanderungen D 2 geführte Motorradtouren D Seniorenausfahrt D Veranstaltung „Gemeinsam in den Advent“ an der Raeren Burg Durchweg fanden die Veranstaltungen einen positiven Anklang und es freut uns ganz besonders, dass wir überwiegend die Raerener Bevölkerung zu unseren Gästen zählen durften. Der finanzielle Erfolg dieser Veranstaltung erlaubte es uns, zum Jahresende der „Anonymen Hilfe Raeren“ eine großzügige Spende zukommen zu lassen. www.raeren .be 7
RAEREN STELLT SICH VOR Für das Jahr 2014 plant der VAR folgende Veranstaltungen: D „DG macht fit – wir machen mit“ am 24.8.2014: Hier handelt es sich erstmalig um eine gemeinsame Veranstaltung der Verkehrsvereine Hauset – Eynatten – Raeren. Der VAR wird Raeren an diesem Tag auf dem Parkplatz der Burg Raeren vorstellen. D „Gemeinsam in den Advent“: Nach der ersten erfolgreichen Veranstaltung 2013 steht der 29.11.2014 als neuer Termin fest. D Seniorenausfahrt am 14.6.2014 D 4 geführte Themenwanderungen D 3 geführte Motorradtouren sowie eine Motorradsegnung D 2 Biergartenfeste am Stellwerk Langenbend Die entsprechenden Daten dieser Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Presse. Kulturell arbeiten wir an den Themen D Erforschung der Namensgebung der Raerener Ortsteile und entsprechende Be- und Ausschilderung D Erschließung eines Wander-Spazierweges zur Inde-Quelle im Raerener Wald Wer Interesse hat, sich der einen oder anderen Veranstaltung mit helfenden Händen und Ideen anzuschließen, meldet sich bitte unter VAR@Verkehrsvereine-Raeren.be oder tel. 087 851880 www.raeren .be 8
GEMEINDEPROJEKTE DENKMALPLATZGESTALTUNG DRIESCH Nachdem im November 2013 die Ausschreibung des Projektes durch das Studienbüro Lacasse-Monfort erfolgte, ist die Durchführung der Arbeiten zur Neugestaltung des Denkmalplatzes noch für dieses Jahr vorgesehen. Ziel dieses Projektes ist es, einen öffentlichen Platz zu schaffen, der durch seine zentrale Lage gut erreichbar für Anwohner sowie Touristen ist und durch seine offene Gestaltung inkl. Verwirklichung eines Kiosks sowie Wasserspielen zum Verweilen einladen soll. Zudem erlaubt die ebene und großzügige Gestaltung des Platzes, dort Festlichkeiten stattfinden zu lassen und gewährleistet ebenfalls den Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität. www.raeren .be 9
GEMEINDEPROJEKTE KANAL- UND STRASSENARBEITEN IN DER ROETGENER STRASSE Kanal- und Straßenarbeiten Nach fast eineinhalbjähriger Bauzeit sind die Bauarbeiten in der Roetgener Straße vor einigen Wochen mit der Asphaltierung der Straße und Bürgersteige fertig gestellt worden. Start hierzu war in den Wintermonaten 2012/2013 mit dem Bau einer neuen straßenunabhängigen Regenwasserkanalisation. Anschließend folgte die Verlegung eines neuen Mischwasserkanals in der Roetgener Straße, einem Teil des Verbindungs- und Hubertusweges und der Turmstraße. Im Sommer 2013 begannen die Arbeiten zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur in der Roetgener Straße mit der Erneuerung des Straßenfundaments, dem Setzen neuer Wasserrinnen und Bordüren zwischen Schossent und Platz, sowie der Herstellung eines durchgehenden Bürgersteigs auf einer Straßenseite zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Fußgänger. Außer der ordnungsgemäßen Entwässerung der neu angeschlossenen Haushalte zu einer Klärstation lag ein Schwerpunkt des Projektes in der Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Roetgener Straße und den unterhalb gelegenen Ortsbereichen. Regenwasserbewirtschaftung Da es sowohl in der Roetgener Straße wie auch in der Platzstraße in der Vergangenheit zu häufigen Überschwemmungen und Beschädigungen an Privateigentum auf Grund der veralteten und zu gering dimensionierten Kanalisationen und der nicht vorhandenen getrennten Ableitung der Regenwasserzuflüsse gekommen war, wurde in Kooperation mit der A.I.D.E., dem Studienbüro Berg, Eupen, und dem Bauamt der Gemeinde Raeren ein Entwässerungskonzept entwickelt, um die Abkopplung der im Einzugsgebiet anfallenden oberirdischen Wasserzuläufe vom neu zu verlegenden Kanal und deren Rückhaltung und gefahrlose Ableitung in einen Bachlauf zu ermöglichen. Wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes war die Realisierung eines Regenwasserkanals zwischen dem Bahnübergang an der Kreuzung Roetgener Straße/Bahnhofstraße und eines Rückhaltebeckens an der Turmstraße, wo im Hochwasserfall eine Wiesenmulde zwischen der Turmstraße und dem sogenannten "Trammegleis" mit einem maximalen Speichervolumen von 945 m³ als natürliches Rückhaltebecken dient. In der Platzstraße wird der vom Rückhaltebecken zulaufende Bach von einer neu verlegten Regenwasserkanalisation aufgenommen, bevor er in den Wiesen zwischen Platzstraße und Kapellenstraße in den bestehenden Bachlauf mündet. Um zukünftige Gewässerverunreinigungen zu unterbinden, wurden Bachlauf und Mischwasserkanalisation hier ebenso getrennt, wie zwischen Turmstraße und der Kreuzung www.raeren .be 10
GEMEINDEPROJEKTE Platz, wo auf Grund des Vorhandenseins von Dränagen und mehreren Quellen ebenfalls eine separate Kanalisation für das Klarwasser verlegt wurde. Ein weiteres Rückhaltebecken mit einem Speichervolumen von 380 m³ wurde als Entlastung für die Mischwasserkanalisation im Verbindungsweg in der Gasse bei der Schlosserei Lauffs erbaut. Der Mischwasserrückhalt, der für ein alle10 Jahre mögliches Hochwasserereignis konzipiert wurde, minimiert das Überschwemmungsrisiko in der Gasse und entlastet die unterhalb folgende Mischwasserkanalisation. Fazit Im Gegensatz zu den bisher in der Gemeinde ausgeführten Projekten der prioritären Kanalisierung, deren vorrangiges Ziel es war, durch den Einbau neuer Kanalisationen und den Anschluss der angrenzenden Häuser die ordnungsgemäße Entwässerung und Ableitung zu einer Klärstation zu gewährleisten, sowie im Rahmen dieser Arbeiten die Straßeninfrastruktur zu erneuern, bestand in diesem Projekt ein weiterer Schwerpunkt darin, mittels einer Zukunftsinvestition in punkto Hochwasserschutz die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten. Die Gesamtprojektkosten zu Lasten der Gemeinde belaufen sich inklusive eines Anteils von 42% an den Kosten der SPGE für die Kanalisierungsarbeiten auf ca. 2,2 Mio. €. Mit Abschluss der prioritären Kanalisierung der A.I.D.E. in der Roetgener Straße und den angrenzenden entwässerbaren Bereichen der Nebenstraßen wurde ein weiterer Teilbereich der Gemeinde Raeren an die öffentliche Kanalisation mit Ableitung zu einer Klärstation angeschlossen, sodass für die angrenzenden Häuser keine Vorklärung der Abwässer mehr erforderlich ist. Sofern auf Privatgrund noch Klärgruben vorhanden sind, deren Überläufe in den neu verlegten Straßenkanal münden, können diese nun überbrückt werden. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an das Bauamt. www.raeren .be 11
GEMEINDEPROJEKTE AUFSTOCKUNG DER BAUHOFGERÄTSCHAFTEN Im letzten Jahr wurden einige Neuanschaffungen im Bauhof der Gemeinde Raeren getätigt. Neben diversen Kleingeräten, die die Arbeiten der Mitarbeiter vereinfachen werden, wurde ebenfalls ein neuer Traktor der Marke NEW HOLLAND sowie ein neues Mähwerk der Marke THENOR erworben. Die beiden Altgeräte waren aufgrund ihres Alters und der häufigen Reparaturen anfälliger und nicht mehr einsetzbar. Der Ankauf der neuen Maschinen wurde durch den Gemeinderat bewilligt. Der neue Traktor dient nicht nur zukünftig dem Gründienst bei Mäharbeiten auf dem Gebiet der Gemeinde Raeren, sondern auch dem Winterdienst bei der Beseitigung von großen Schneemassen auf Straßen. www.raeren .be 12
AKTUELLES AUSFÜLLEN DER STEUERERKLÄRUNGEN Die Mitarbeiter des Steueramts Eupen werden am Dienstag, 27. Mai 2014 von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses, Hauptstraße 26 in 4730 Raeren die Erklärungen für das Steuerjahr 2014 - Einkünfte 2013 ausfüllen. BESCHILDERUNG PRIVATER BAUSTELLEN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kommt es regelmäßig vor, dass Bürger für die Durchführung von Arbeiten an privatem Eigentum wie z.B. Umzüge, Materiallieferungen, Bau- und Sanierungsarbeiten, Dacheindeckungen oder die Verlegung von Anschlüssen den öffentlichen Raum in Anspruch nehmen müssen, um ein Gerüst, einen Container, einen LKW o.ä. auf Straße oder Gehweg aufzustellen. Da es der Gemeinde obliegt, die Sicherheit und Ordnung auf öffentlichem Grund zu wahren, muss für ein solches Projekt vorab eine Genehmigung für die Nutzung des öffentlichen Raums eingeholt werden. Dies sollte beizeiten, d.h. mindestens 20 Tage im Voraus, auf schriftlichem Weg bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Zu diesem Zweck steht auf der Webseite www.raeren.be unter der Rubrik „Formularcenter“ ein Vordruck bereit. Sollte kein Internetzugang vorhanden sein, kann der Gemeinde natürlich auch ein einfaches Schreiben mit allen notwendigen Informationen übermittelt werden. Je nach Situation wird der Bürgermeister dem Antragsteller nach Rücksprache mit der Lokalen Polizei auferlegen, seine Baustelle für die Dauer der Arbeiten mit einer Reihe von vorgegebenen Verkehrsschildern abzusichern. Es obliegt dabei dem Antragsteller, sich diese Schilder vom ausführenden Unternehmer zur Verfügung stellen zu lassen oder sie sich selber im Fachhandel zu beschaffen. Sollte es im Rahmen der privaten Arbeiten erforderlich sein, Verkehrszeichen auf der öffentlichen Straße aufzustellen und/oder Umleitungen einzurichten, wird dies von Mitarbeitern des Gemeindebauhofs ausgeführt. Dem Antragsteller wird die Arbeitszeit für den Auf- und Abbau der Beschilderung anschließend auf Basis der geltenden Gebührenordnung in Rechnung gestellt. www.raeren .be 13
AKTUELLES SCHULE DRIESCH IN SCHNEEKLASSE Am 11. Januar 2014 begaben wir uns auf große Fahrt ins Ahrntal nach Südtirol. 10 Tage verweilten wir in einem Dorf namens Luttach, wo wir im Hotel „Tiroler Adler“ untergebracht waren. Die Schneeklasse verbrachten wir mit der 6. Klasse der Schule aus Hergenrath. Begleitet wurden wir von Dany Franssen, sowie den Lehrer(-innen) der 6. Schuljahre. Täglich erwartete uns ein abwechslungsreiches Programm. Zu erwähnen wären besonders das Wandern zum Platterhof, das Rodeln in Weißenbach, die Besichtigung der Burg Taufers und des Bergwerkes in Prettau, der Besuch beim Schnitzer, …. Da wir jeden Tag auch 2 Stunden Skiunterricht hatten, lernten dies alle sehr schnell und meisterten so manch rote, blaue oder schwarze Piste im Skigebiet Speikboden. Die Schneeklasse war ein tolles Erlebnis, das allen noch lange in guter Erinnerung bleiben wird. www.raeren .be 14
AKTUELLES KLASSE 5B DER GEMEINDESCHULE RAEREN ZU BESUCH IM « ZENTRUM FÜR FÖRDERPÄDAGOGIK » Am Dienstag, dem 28.Januar 2014 besuchte die Klasse 5B der Gemeindeschule Raeren das Zentrum für Förderpädagogik. Wir verschafften uns einen Einblick in die Arbeit der Mechanik-Klasse. Die Herstellung der Fußballtore für unseren Schulhof stand im Vordergrund. Herr Lemaire und seine Schüler zeigten uns die Schule und die Maschinen der Arbeitsabteilung. Wir sägten Vierkantrohre, wir feilten und schweißten. Außerdem bogen wir Eisenstangen zu tollen Formen. Es machte uns allen sehr viel Spaß und wir erlebten einen lehrreichen Tag. abschließend möchten wir Danke sagen. i.A. Vianne, Elma, Tamy, Joël, Cédric und Shona www.raeren .be 15
SPORT – KULTUR – TOURISMUS DIE DG WIRD FIT, ICH MACHE MIT ERLEBNIS-, RAD- UND WANDERTAGE 2014 in Raeren Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft plant wieder im Rahmen der Breitensportkampagne «Die DG wird FIT, ich mache mit» die Durchführung von Rad- und Wandertagen in den neun Gemeinden. In Zusammenarbeit mit den drei Verkehrsvereine der Gemeinde Raeren und dem KuKuK wird dieses Event am 24. august 2014 stattfinden. treffpunkt: mehrzweckhalle hauset start: 9.00-14.00 uhr strecken: 8km, 20km und 28km geführte Wanderung und Kinderanimation mit der naturschutzorganisation „natagora/bnVs“ familienradstrecke: rrr 27km (hauset, eynatten, raeren) Kontakt: hauset@verkehrsvereine-raeren.be www.raeren .be 16
SPORT – KULTUR – TOURISMUS Die Rad- und Wanderstrecken sind familienfreundlich und für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Die Strecken werden nicht nur durch ihre schöne Naturlandschaft, sondern auch durch kulturhistorische Güter und Denkmäler entlang des Wegerandes aufgewertet. Des Weiteren möchten sich die drei Verkehrsvereine und KuKuK individuell für die Wander- und Radfreunde präsentieren: Raeren: Haus Zahlepohl, gegenüber dem Museum Eynatten: Mediathek, gegenüber dem Kirchplatz Hauset: Mehrzweckhalle Hauset, gegenüber der Kirche (Start) KuKuK: auf Köpfchen Wir freuen uns Sie begrüßen zu dürfen! Die Verkehrsvereine der Gemeinde Raeren und das KuKuK Team. www.raeren .be 17
SPORT – KULTUR – TOURISMUS TRIPTYQUE ARDENNAIS Nachdem Raeren in 2013 Startgemeinde des Radsportevents TRIPTYQUE ARDENNAIS - ARDENNER DREITAGESFAHRT gewesen ist, sind wir nun stolz, in diesem Jahr die Ankunftsgemeinde dieses Rennens zu sein. Dieses anspruchsvolle Amateurrennen dient seit Jahren jungen talentierten Radsportlern als Sprungbrett in die Profiklasse. Die Ankunft findet am Freitag, dem 23.Mai 2014 in Raeren an der Hauptstraße statt. Für das Jahr 2015 ist wieder eine Durchfahrt des Pelotons durch die gesamte Gemeinde geplant. Wir heißen alle Radsportbegeisterte zu diesem sportlichen Anlass in unserer Gemeinde willkommen und laden Sie ein, Raeren mit all seinen Facetten zu entdecken. Lassen Sie sich vom Charme unserer Wald- und Wiesenlandschaften zu einem erholsamen Spaziergang oder zu einer Radfahrt verführen. An dieser Stelle möchten wir auch wieder an den RaerenRadRundweg (RRR) erinnern, eine Strecke von 27 km auf der man vom Grenzübergang Köpfchen bis zum historischen Bahnhof Raeren und wieder zurück radeln oder wandern kann. www.raeren .be 18
SPORT – KULTUR – TOURISMUS RAERENER VEREINE Raeren verfügt über ein sehr umfangreiches und breit gefächertes Vereinsangebot in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeitaktivitäten aller Art für Groß und Klein, Amateurkunstvereine, folkloristische Vereinigungen und karitative Einrichtungen. Selbst in den Bereichen Tourismus und Naturschutz haben sich verschiedene Vereinigungen gebildet. Aktuelle Vereinsangaben finden Sie auf der Website der Gemeinde Raeren www.raeren.be unter der Rubrik Kultur und Freizeit. Die Vereinswelt wird seitens der Gemeinde Raeren immer wieder großzügig unterstützt. Rund 83.000 € wurden in 2013 in Form von Basiszuschüssen an die Raerener Vereine ausgezahlt. Zusätzlich stellt die Gemeinde einen Betrag von 25.000 € bereit, um die Jugendförderung in den Bereichen Sport und Folklore zu unterstützen. Zurzeit arbeitet die Verwaltung ein neues Konzept aus, nach dem die Antragsformulare künftig auf der Webseite der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Die bekannten Einsendefristen bleiben weiterhin bestehen: Sportvereine D 1. September Alle anderen Vereine D 1. März Der Gemeinderat hat im Dezember 2013 eine Änderung der Hallengebühren verabschiedet. Demnach zahlen viele unserer Vereine für ihre Trainings und Proben keine Gebühren mehr. www.raeren .be 19
UMWELT DIE INVASIVEN PFLANZEN Die invasiven Pflanzen. Die menschlichen Aktivitäten wie Handel, Transport und Verkehr haben zur Folge, dass nicht einheimische bzw. exotische Pflanzen unbeabsichtigt eingeschleppt oder absichtlich z.B. als Zier- oder Nutzpflanzen, in West-Europa eingeführt werden. Diese Pflanzen können zu einem bedeutsamen Problem werden, wenn sie invasiv werden und somit zum Rückgang der hiesigen biologischen Vielfalt und zur Zerstörung der lokalen Ökosysteme beitragen. Teilweise sind sie sogar eine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Die Pflanzen gelten als invasiv, wenn sie die folgenden vier ökologischen Barrieren überschreiten bzw. Kriterien erfüllen: 1. Geografische Barriere: Es handelt sich um eine gebietsfremde Art und wurde eingeführt. 2. Anpassungsfähigkeit: Die Pflanze kann einige Zeit in der neuen Umgebung überleben (angepasste Art). 3. Fortpflanzungsbarriere: Die Pflanze kann sich konstant vermehren und sich über mehrere Generationen erhalten (eingebürgerte Art). 4. Räumliche Ausbreitung: Die Pflanze breitet sich über den ursprünglichen Standort hinaus aus und steht somit in Konkurrenz zur einheimischen Flora (invasive Art). In Ostbelgien sind zurzeit das „Drüsige Springkraut“, der „Japanische Staudenknöterich“ und der „Riesenbärenklau“ am stärksten verbreitet. Blühender Japanischer Drüsiges Springkraut Staudenknöterich (aus China, (vom Indischen Subkontikent) Korea, Japan) Riesenbärenklau (aus dem Kaukasus) www.raeren .be 20
UMWELT LEBENSRAUM WASSER - WASCHNÜSSE Belastung unserer Gewässer durch Wasch- und Putzmittel Durch den Gebrauch von Wasch- und Reinigungsmitteln werden unsere Gewässer durch umweltbelastende Inhaltsstoffe verunreinigt. Viele der in Wasch- und Putzmitteln enthaltenen Chemikalien haben einen negativen Einfluss auf die Tier- und Pflanzenwelt und können so auch für den Menschen gefährlich werden. So z.B. wirken nichtionische Tenside toxisch auf Gewässerorganismen. Auch sind viele der anorganischen Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln gar nicht biologisch abbaubar und verbleiben somit auf unbestimmte Zeit in der Umwelt. Andere Stoffe in den Waschmitteln, wie z.B. Enzyme oder Duftstoffe, können allergische Reaktionen auslösen. Alternatives Wasch- und Reinigungsmittel: Die indische Waschnuss Der ganze Ärger um die Umweltverträglichkeit lässt sich allerdings auch gezielt umgehen, indem man auf natürliche Wasch- und Putzmittel wie die indische Waschnuss zurückgreift. Die Waschnüsse sind Früchte des Soapnut-Baumes, der zur Familie der Seifenbaumgewächse gehört. Den Namen haben die Bäume durch den Inhaltsstoff Saponin (Seifenstoff) erhalten. Die Bäume produzieren diesen Stoff, um sich gegen Schädlingsbefall zu schützen. Enthalten ist das Saponin in den Fruchtschalen der Nüsse. Anwendungsgebiete für die Waschnüsse: - Zum Wäsche waschen - Als Haarshampoo (für Tier und Mensch) - Für die Geschirrspülmaschine - Als Allzweckreiniger im ganzen Haushalt - Als Pflanzenschutz bei Blattläusen und Parasiten Die Anwendung: Zum Wäschewaschen benötigen Sie 4-5 Waschnussschalen. Diese können Sie in einen Baumwollbeutel oder eine Socke geben und direkt in die Trommel legen. Waschnüsse sind für alle Temperaturen und Materialien geeignet. Die Zugabe von Weichspüler ist nicht notwendig, da die Wäsche im Vergleich zu chemisch hergestellten Waschmitteln deutlich weicher wird. Sie können die gleichen Waschnüsse 2-3 Mal wiederverwenden. Danach können Sie über den Kompost entsorgt werden. Auch in der Spülmaschine erzielen Waschnüsse eine gute Reinigung. Geben Sie 4-6 www.raeren .be 21
UMWELT Waschnüsse in einen Baumwollbeutel und legen diesen in ein leeres Fach des Besteckkastens der Spülmaschine. Stellen Sie das übliche Waschprogramm an. Klarspüler muss nicht zugegeben werden. Als Haarshampoo, Allzweckreiniger und Pflanzenschutzmittel stellen Sie einen Waschnuss-Sud her. Sie nehmen 4-5 Waschnussschalen und kochen diese 5-10 Minuten lang in ca. 200 ml Wasser. Den Sud abkühlen lassen und je nach Bedarf verwenden. Die Vorteile der Waschnüsse: • Ca. 60% günstiger als herkömmliches Waschmittel • 1 kg reicht für eine 4-köpfige Familie ca. ein Jahr • Schonend zur empfindlichen Haut, daher ideal für Allergiker oder Kleinkinder • Waschnüsse sind zu 100% biologisch abbaubar • Geeignet zur Maschinen- und Handwäsche • Farb- und faserschonend Die Gemeinde Raeren benutzt seit Januar 2014 Waschnüsse mit zufriedenstellender Waschleistung. Um die Nutzung umweltschonender Waschmittelalternativen in der Bevölkerung zu fördern, verteilt die Gemeinde kostenlose Waschnussproben an interessierte Bürger: Ab dem 15. April kann zur Probe ein Baumwollsäckchen mit Waschnüssen pro Haushalt kostenlos im Weltladen Eynatten abgeholt werden. www.raeren .be 22
UMWELT IHRE GEMEINDE AUF DEM WEG ZU EINER ETWAS ANDEREN GRÜNFLÄCHENBEWIRTSCHAFTUNG Pflanzenschutzmittel haben zwar unser Leben vereinfacht, indem sie einerseits unseren Rücken, Knie und Hände geschont und andererseits für saubere und unkrautfreie Beete und Plätze gesorgt haben – Pflanzenschutzmittel sind aber auch schädlich für unsere Gesundheit und unsere Umwelt im öffentlichen Raum. Der Begriff Pestizide ist die allgemeine Bezeichnung für Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Die Pestizide gliedern sich nach ihrer Verwendung u.a. in folgende Stoffgruppen: Fungizide (gegen Pilzbefall), Insektizide (gegen Insekten) und Herbizide (gegen Unkräuter). Ab dem Jahr 2014 verstärkt die Wallonische Region ihr Programm zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln und verbietet den Kommunen die Behandlung von öffentlichen Plätzen mit Pflanzenschutzmitteln. Die Gemeinde Raeren hat schon die Initiative ergriffen und behandelt seit geraumer Zeit keine Spielplätze mehr mit Pflanzenschutzmitteln. Seit 2013 wird in der Ortschaft Hauset durch die Mitarbeiter der VoG „Work & Job“ ebenfalls eine etwas andere Grünflächenbewirtschaftung durchgeführt, indem auf dem Friedhof sowie in Parks Unkraut durch mechanische und manuelle Lösungen behandelt wird. Im Jahr 2014 geht die Umstellung weiter und keine Fläche wird mehr mit Pflanzenschutzmitteln bearbeitet werden. Ferner wird die Nutzung der gemeindeeigenen Flächen neu überdacht, Wildblumenstraßenränder geschaffen und mit biologischen, thermischen und mechanischen Schutzmitteln behandelt anstatt mit Pflanzenschutzmitteln. Doch nicht nur die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen ist nun verboten, sondern auch auf Privatgrundstücken. Ab dem 1. Juni 2014 ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht kultivierbaren bedeckten Grundstücken, die an ein Regenwassersammelnetz oder unmittelbar an ein Oberflächengewässer angeschlossen sind, ebenfalls verboten. www.raeren .be 23
UMWELT ACHTUNG: KRÖTENWANDERUNG Jedes Jahr im Frühling werden viele Straßen von unzähligen Kröten heimgesucht, die sich zu ihrem Geburtsort aufmachen. Die Kröten sind ortsgebundene Amphibien, d.h. die Weibchen verlassen ihr Winterquartier in Erdlöchern und Höhlen im Wald und ziehen zu den Gewässern, in denen sie selbst geschlüpft sind. Dort pflanzen sie sich fort und legen ihren Laich ab, da sie dort geeignete Lebens- und Wachstumsbedingungen vorgefunden haben. Dieses Verhalten ist tief im Gehirn der Tiere verankert. Sie machen sich ganz automatisch auf den Weg, sobald die Temperaturen im Frühjahr milder werden (ab ca. 5 Grad Celsius). Neben ihren natürlichen Fressfeinden ist der Mensch allerdings die größte Gefahr für die Kröten, denn viele von ihnen werden bei der Wanderung von Autos überfahren. Die Kröten bewegen sich relativ langsam und können Fahrzeugen auf der Straße nicht ausweichen. In der Gemeinde Raeren gibt es ebenfalls einige Straßenabschnitte, die auf den Wanderstrecken der Kröten liegen. Insbesondere im Bereich Marienthal, auf Höhe des Waldgebiets, fielen in der Vergangenheit zahlreiche Tiere den Autos zum Opfer. Um die Amphibien vor diesem Schicksal zu bewahren und zum Erhalt der Arten beizutragen, hat die Gemeinde Raeren im vergangenen Jahr während der Krötenwanderung eine nächtliche Sperrung des betroffenen Straßenabschnitts verordnet. Aufgrund der positiven Erfahrungen wird diese Maßnahme nun wiederholt. Die Marienthalstraße wird also in den Monaten März und April täglich in der Zeit von 19 Uhr abends bis 7 Uhr morgens im Bereich zwischen den Häusern Nr. 27 und Nr. 36 für den Fahrzeugverkehr gesperrt. www.raeren .be 24
UMWELT WILDBLUMENWIESEN Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde Raeren auf Initiative der Umweltschöffin eine kostenlose Verteilungsaktion für Wildblumensamen durchgeführt. Dieses Angebot wurde erfreulich rege genutzt, und in vielen hiesigen Gärten entstand eine kleine Wildblumenwiese, die zur Erhaltung der Lebensräume unserer Insekten und Kleinlebewesen beiträgt. Schon kleinere Flächen, sogar Kübel oder Blumenkästen auf Terrasse oder Balkon sind für die Pflanzen- und Tierwelt ein Gewinn. Ab ca. 15m² kann sich sogar ein artenreiches Biotop entwickeln. Dieses kleine Refugium für Bienen, Schmetterlinge, Käfer und Co erleichtert auch dem Gartenbesitzer die Arbeit, da er diesen Bereich weniger intensiv pflegen muss. Ein regelmäßiges Mähen ist nicht erforderlich, die Wiese sollte aber ein- bis zweimal im Jahr mit der Sense geschnitten werden. Um die Grundlage für eine Wildblumenwiese zu schaffen, muss eine vorhandene Grasnarbe abtragen und der darunter befindliche Mutterboden „abgemagert“ werden, indem er mit Sand vermischt wird. Das benötigte Saatgut kann entweder selbst gesammelt oder von Saatgutherstellern bezogen werden. Der beste Aussaattermin ist April bis Juni oder August bis Oktober. Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde den interessierten Bürgern wieder eine kleine Menge Saatgut mit einer Mischung zur Förderung der Biodiversität zur Verfügung stellen: ab dem 15. April können max. 2 Tütchen pro Haushalt (*) zusammen mit einer deutschsprachigen Infobroschüre der Wallonischen Region mit praktischen Tipps zum Anlegen einer Wildblumenwiese kostenlos im Weltladen Eynatten abgeholt werden. (*) entspricht ca. 2-3 m² Beetfläche www.raeren .be 25
UMWELT WILDKRÄUTER-EXKURSION MIT KLEINEM PICKNICK IM RAHMEN DES INTERNATIONALEN TAGES DER ARTENVIELFALT Im Rahmen des „internationalen Tages der Artenvielfalt“ organisiert die Gemeinde Raeren in Zusammenarbeit mit Kräuterpädagogin Karin Laschet eine Wildkräuter-Exkursion der besonderen Art. Die Vielfalt unserer heimischen Wildpflanzen wird auf dieser Wanderung besonders unter die Lupe genommen, denn das „Grün“, an dem wir häufig vorbei gehen, besteht mindestens aus 7 verschiedenen Wildpflanzensorten, die sich durch besondere Merkmale (Pflanzenstiel, Blatt, Blütenblätter, …) in verschiedene Pflanzenfamilien aufteilen lässt. Wir werden diese besonderen Unterschiede entdecken und herausfinden, dass jede Pflanzenfamilie auch ihre besonderen Inhaltsstoffe, Eigenschaften und Geschmacksnoten bis hin zu „Heilwirkungen“ hat. Besonders unsere Ahnen wussten diese verschiedenen Kräuter zu unterscheiden, ihre Inhaltsstoffe zu schätzen und ihre Heilwirkung zu nutzen (z.B. die Gerbstoffe bei Durchfall, die wir vor allen Dingen in Rosengewächsen wie etwa Frauenmantel finden). Sie wurden natürlich auch kulinarisch eingesetzt (z.B. ätherische Öle in Lippenblütlern, die oft als Gewürzkräuter verwendet werden, wie der Gundermann, die Minze). Wir wollen gemeinsam das alte Wissen auffrischen, uns an den mitgebrachten wilden Delikatessen „laben“ und uns vor allen Dingen an unserer heimischen Pflanzenvielfalt erfreuen! Die Exkursion findet statt am Freitag, dem 23. Mai, von 17 bis 19.30 Uhr. Treffpunkt : Haus Zahlepohl, Raeren Mitbringen : wetterangepasste Kleidung Teilnehmerzahl: max. 20 Personen – Anmeldung erforderlich beim Empfang der Gemeindeverwaltung Raeren: Frau Hermans Tel. 087/85.89.46 oder unter info@raeren.be (Bei großer Nachfrage wird die Exkursion zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt) www.raeren .be 26
UMWELT ENTSORGEN VON ELEKTRISCHEN ALTGERÄTEN Batterien, Öl und Nahrungsreste bitte vorher aus elektrischen oder elektronischen Altgeräten entfernen. So erleichtern Sie die Arbeit der Wertstoffhof-Mitarbeiter! Alte Kühlschränke, Fritteusen, Handys oder Radiogeräte, die Sie nicht mehr brauchen, gelten als Elektro- oder Elektronikschrott und sind im Wertstoffhof abzugeben. Von dort aus gelangen Sie in das regionale Umschlagzentrum CTR von Jeneffe. Reparierbare Geräte erhält die SOFIE GmbH, die anderen werden an ein spezialisiertes Demontagezentrum gesandt, um Wertstoffe (Metalle ...), Gefahrstoffe (Quecksilber ...) und nicht recycelbare Stoffe, aus denen sich Energie gewinnen lässt, zu trennen. Elektrohaushaltsgeräte, die bei der Genossenschaft SOFIE eingehen, werden repariert und einem Kundenkreis mit geringer Kaufkraft zu verbilligten Preisen angeboten. Damit diese Abfälle leichter zu recyceln sind, müssen unbedingt vorher die Batterien oder Akkus (aus Kinderspielzeug, Fernbedienungen, Computermäusen usw.), altes Öl oder Fett (aus Fritteusen) und Nahrungsreste (aus Kühlschränken und Tiefkühltruhen) entfernt werden. Die Arbeitsgänge beim Recycling kommen leider immer wieder ins Stocken, weil Batterien, Öl, faulende Lebensmittel und Ähnliches beseitigt werden müssen, bevor mit der Reparatur oder Zerlegung des eigentlichen Geräts begonnen werden kann. Denken Sie bitte an die Menschen, die diese Abfälle bearbeiten müssen! Altes Frittenfett oder Öl und Batterien müssen an die hierfür vorgesehene Stelle im Wertstoffhof abgegeben werden. Von hier aus geht es dann weiter in der Recyclingkette. Wussten Sie übrigens, dass Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts eine Gebühr zahlen, die die VoG RECUPEL erhält? Mit diesen Einnahmen koordiniert und organisiert der gemeinnützige Verein die Sammlung, Trennung, Beförderung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten in Belgien. www.raeren .be 27
GESUNDHEIT Kleiner Tipp: Wenn Sie ein neues Gerät (z. B. ein Handy) im Geschäft kaufen, nehmen Sie das alte gleich mit. Ihr Händler ist nämlich gesetzlich verpflichtet, Ihr Altgerät zu übernehmen. Marke und ursprünglicher Verkäufer spielen dabei keine Rolle. Dies gilt auch bei Käufen mit Hauszustellung. Vielen Dank für Ihre Hilfe beim Abfalltrennen www.raeren .be 28
GESUNDHEIT DIE BIO-WOCHE Im Rahmen der „Bio-Woche“ organisiert die Gemeinde Raeren in Zusammenarbeit mit Gesundheitstrainerin und Fachberaterin für Vollwerternährung Karin Laschet einen Erwachsenen- sowie einen Kinderkochkurs unter dem Motto „Gesünder essen mit BIO“. Ob Ökokarotten oder Vollkornbrot: Lebensmittel in Bio-Qualität stehen hoch im Kurs. Sie sollen gesünder sein und besser schmecken. Doch stimmt das auch? Bio hat längst sein muffiges Müsli-Image verloren: Fast jeder Supermarkt hat inzwischen seine Bio-Abteilung. In den Großstädten eröffnen immer mehr moderne Shops, die ein umfangreiches Bio-Sortiment anbieten. Doch sind Bio-Möhren tatsächlich besser als die konventionellen Karotten im Plastikbeutel? Oder schmeckt das Schnitzel vom Öko-Schwein wirklich besser? Die Antworten auf diese Fragen liefert ein Blick auf die unterschiedlichen Produktionsmethoden der biologisch und der konventionell betriebenen Landwirtschaft. Während der konventionell arbeitende Landwirt seinen Acker meist einseitig bestellt, mit nur einer bestimmten Pflanze, setzt der Biobauer auf Fruchtfolge. Er baut verschiedene Feldfrüchte im Wechsel an. So werden dem Boden nicht einseitig Nährstoffe entzogen. Den Nährstoffverlust seines Bodens gleicht der konventionell arbeitende Landwirt mit Kunstdünger aus. Um seine Saat zu schützen, spritzt er Unkraut- und Insektenvernichtungsmittel. Rückstände dieser Gifte verbleiben in den Feldfrüchten. Im Bio- Landbau sind synthetische Spritzmittel verboten. In den Kochkursen werden die Teilnehmer über die Vorteile biologischer Lebensmittel informiert und gemeinsam wird ein schmackhaftes, abwechslungsreiches und gesundes Menü aus Bio-Lebensmitteln zubereitet und gekostet. www.raeren .be 29
GESUNDHEIT Der Erwachsenenkochkurs findet am Dienstag, dem 10.Juni 2014, von 18.30 bis 22.30 Uhr statt. Treffpunkt: Bau- und Möbelschreinerei Mauel, Eupener Straße 46, Eynatten. Mitzubringen: 1 Kochschürze, 2 Spültücher, 1 Spüllappen und Dosen für übriggebliebene Speisen. Der Kinderkochkurs findet am Mittwoch, dem 11. Juni 2014, von 13.30 bis 17.00 Uhr statt. Treffpunkt: Haus Titfeld, Hauptstraße 82, Raeren Mitzubringen: 1 Kochschürze, 2 Spültücher, 1 Spüllappen und Dosen für übriggebliebene Speisen. Die Teilnahme an den Kochkursen ist kostenlos. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung verpflichtend, und zwar beim Empfang der Gemeindeverwaltung Raeren: Frau Hermans Tel. 087/85.89.46 oder unter info@raeren.be Zum Abschluss der „Bio-Woche“ öffnet Bio-Landwirt Daniel Hick, Asteneter Straße 6, in Hauset am 15. Juni 2014 seine Tore. Es werden Hofführungen angeboten, bei denen Fragen rund um den Bio-Milchviehbetrieb gerne beantwortet werden. Kutschfahrten und einige Aussteller runden das Programm ab. Herzliche Einladung an alle interessierten Bürger/-innen, gerne in Begleitung mit ihren Kindern. www.raeren .be 30
FINANZEN UND ZAHLEN INFORMATIONEN ZUR STEUER AUF LEERSTEHENDE GEBÄUDE AUSZUG AUS DER STEUERVERORDNUNG VOM 27.12.2012 Artikel 1 : Zugunsten der Gemeinde Raeren wird ab dem 01. Januar 2013 für die Dauer von 6 Jahren, endend am 31.12.2018 eine Gemeindesteuer auf leerstehende Gebäude erhoben. Gegenwärtige Steuerordnung betrifft jegliche bebaute Immobilie (Gebäude), die von der Struktur her zu Wohnzwecken bestimmt ist oder für die Ausübung gewerblicher Aktivitäten industrieller, handwerklicher, landwirtschaftlicher, kommerzieller, sozialer, kultureller Natur oder für Dienstleistungen bestimmt ist, und die während einer Periode von mindestens 12 Monaten zwischen zwei Feststellungsprotokollen leerstehend geblieben ist. Fallen nicht unter diese Steuerordnung die stillgelegten Gewerbestandorte von mehr als 5000 m², so wie diese im Dekret des Wallonischen Parlaments vom 27. Mai 2004 erwähnt werden. Im Sinne der vorliegenden Steuerverordnung versteht man unter: bebaute Immobilie (Gebäude): jeglichen Bau, jegliche Anlage oder Einrichtung, selbst aus nicht dauerhaften Materialien, welche dem Boden einverleibt sind, im Boden verankert sind oder deren Halterung im Boden die Stabilität gewährleistet, und welche zum Verbleib an Ort und Stelle bestimmt sind, auch wenn sie abgebaut oder versetzt werden können. unbewohnte Immobilie (Gebäude): • jedes Gebäude, für welches während eines Zeitraums von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen zwei Feststellungsprotokollen keine Person im Bevölkerungs- oder Warteregister eingetragen ist, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass das Gebäude in diesem Zeitraum tatsächlich als Wohnung gedient hat. • jedes Gebäude, welches in einem Zeitraum von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen zwei Feststellungsprotokollen nicht zur Ausübung wirtschaftlicher, sozialer, landwirtschaftlicher, handwerklicher, industrieller, auf den Handel bezogene Aktivitäten oder zur Ausübung von Dienstleistungen gedient hat, es sei denn der Steuerpflichtige erbringt den gegenteiligen Beweis. • jedes Gebäude, das für unbewohnbar oder gesundheitsschädlich durch die zuständige Behörde erklärt wurde. • jedes Gebäude, das Gegenstand einer Anordnung ist das Gebäude abzureißen oder einer Anordnung, die die Nutzung des Gebäudes verbietet in Anwendung des Artikels 135 des neuen Gemeindegesetzes. www.raeren .be 31
FINANZEN UND ZAHLEN Wird nicht als Bewohnen eines Gebäudes angesehen: • die Nutzung durch eine oder mehrere Personen ohne Recht und Titel. • eine verbotene Nutzung, die aufgrund eines Erlasses basierend auf Artikel 135 des Neuen Gemeindegesetzes untersagt wurde. Artikel 2: Die Steuer wird geschuldet durch den Inhaber des Nutznießungsrechts (Besitzer, Nießbraucher, ...) eines unbewohnten Gebäudes am Datum des zweiten Feststellungsprotokolls, oder gegebenenfalls, zum Datum eines jeden weiteren Feststellungsprotokolls. Sollten mehrere Personen Inhaber des Nutznießungsrechts sein, so sind alle solidarisch steuerpflichtig. Von der Steuer befreit sind: 1. der neue Besitzer, während der zwei Jahre, die dem Datum der Beurkundung folgen oder dem Datum der Abgabe der Nachlasserklärung im Einregistrierungsamt (wenn kein notarieller Akt vorhanden ist); 2. der Besitzer, der Umbauarbeiten oder Reparaturen ausführt, die keiner Genehmigung bedürfen, innerhalb von 2 Jahren die dem Datum des Beginns der Arbeiten folgen, wenn am Ende dieser Frist das Gebäude bewohnt ist; 3. der Inhaber einer noch gültigen Städtebaugenehmigung während fünf Jahren die dem Datum der Ausstellung der Genehmigung folgen, wenn die in der Genehmigung vorgesehenen Arbeiten innerhalb von zwei Jahren nach der Erteilung der Städtebaugenehmigung begonnen wurden und wenn die Genehmigung sich auf den Bau oder Umbau eines Gebäudes bezieht; 4. das leerstehende Gebäude, dessen Eigentümer oder Inhaber des dinglichen Nutznießungsrechtes den Beweis erbringen kann, das das Gebäude aus Gründen leer steht, die von seinem Willen unabhängig sind; 5. das Gebäude einer privatrechtlichen Person, das dieser einer lokalen sozialen Mietvermittlung zu Verfügung stellt. Unter sozialer lokaler Mietvermittlung versteht man die Vermittlung und Verwaltung von Wohnungen, die privatrechtlichen Personen gehören und die durch ein Ö.S.H.Z. eine anerkannte Wohnungsbaugesellschaft, eine soziale Immobilienagentur oder die Gemeinde selbst verwaltet werden. Die Punkte 1, 2 und 3 sind kumulierbar, dürfen aber insgesamt nicht fünf Jahre überschreiten. Die Feststellung des Beginns der Arbeiten vorgesehen in Punkt 2 und 3 erfolgt auf Anfrage des Steuerpflichtigen durch den Finanzdienst oder den Dienst für Urbanismus. Der Beginn www.raeren .be 32
FINANZEN UND ZAHLEN der Arbeiten kann auch durch jeden anderen aussagekräftigen Beweis belegt werden. Die Feststellung der zur Verfügungstellung eines Gebäudes, wie unter Punkt 5 beschrieben, muss spätestens innerhalb von 3 Monate nach dem Erstellen des zweiten Feststellungsprotokolls erfolgen, so wie in Artikel 4 der gegenwärtigen Steuerverordnung vermerkt. Artikel 3: Die Steuer wird festgelegt auf 80,00 € pro laufendem Meter oder Bruchteil eines laufenden Meters Länge der Fassade des Gebäudes. Falls der Steuerpflichtige dem Gebäude keine neue Zweckbestimmung gibt, wird die Höhe der Steuer für das Steuerjahr nach der ersten Eintragung in die Heberolle verdoppelt und für die nächsten Steuerjahre verdreifacht. Unter Fassade des Gebäudes versteht man die Hauptfassade des Gebäudes, d.h., dort wo sich der Haupteingang des Gebäudes befindet, zugänglich durch einen Weg der zur öffentlichen Straße führt. Der Steuerbetrag wird folgendermaßen ermittelt: der Steuersatz wird multipliziert mit dem Resultat der Addition der laufenden Meter der Fassade jedes leer stehenden Geschosses (Keller und nicht ausgebaute Speicher ausgeschlossen). Die Steuerverordnung kann in ihrer Gesamtheit auf der Internetseite der Gemeinde Raeren konsultiert werden, unter: www.raeren.be, Bürgerdienste, Formularcenter, Gemeindesteuern, Gemeindeverordnungen. Leerstehendes Gebäude = Häuser, Wohnungen, Appartements, Hallen, Industriegebäude, Geschäfte, Ställe, ... Ziel dieser Steuer ist es, zu vermeiden, dass über viele Jahre hinweg verlassenen, leere Bauruinen auf dem Gemeindegebiet entstehen. Jene Personen, die ihr Haus renovieren oder umbauen, sollen nicht zusätzlich belastet werden. Allerdings sollte die Fertigstellung in einer überschaubaren Frist erfolgen. Bei Häusern, die genutzt werden, aber niemand mit Erstwohnsitz im Einwohnermeldeamt eingetragen ist, sind die Nutzer angehalten, sich mit Zweitwohnsitz an dieser Adresse einzutragen, um auf diese Weise Ihren Steuerbeitrag zum Nutzen der Allgemeinheit beizutragen. www.raeren .be 33
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT SOZIALFONDS FÜR HEIZKOSTENBEIHILFEN Welche Heizstoffe kommen in Frage? Die Beihilfe kann zur Intervention für die Kosten von Heizöl, Heizpetroleum und Propangas gewährt werden. Andere Heizstoffe wie Stadtgas, Flaschengas, Strom, Kohle usw. fallen weiterhin nicht unter diese Regelung. Welche Personen können einen Antrag einreichen? Erste Kategorie: Personen, die einen Anspruch auf einen erhöhten Zuschuss zu bestimmten Versicherungen haben (z. B. OMNIO-Statut, Eingliederungseinkommen usw.) Für diese Personen gilt ebenfalls die Einkommensgrenze der zweiten Kategorie. Zweite Kategorie: Haushalte, die ein steuerpflichtiges Bruttojahreseinkommen unter 16.965,47 € (+ 3.140,77 € pro Person zu Lasten) haben. Dritte Kategorie: Überschuldete Haushalte, die Anspruch auf eine kollektive Schuldenregelung haben oder eine Schuldenvermittlung in Anspruch nehmen. Zusätzlich ist der Haushalt nicht in der Lage, die Heizkostenrechnung zu bezahlen. Wie hoch ist die Beihilfe? Für die 3 Kategorien: Die Beihilfe wird für maximal 1.500 Liter, geliefert in einen oder mehreren Malen, gewährt. Preis pro Liter mit Beihilfe pro Liter für die Beihilfe bei 1500 Liter für die Mehrwehrsteuer ersten 3 Kategorien ersten 3 Kategorien < 1,1400 € 14 Cent 210 € ≥ 1,1400 und < 1,1650 € 15 Cent 225 € ≥ 1,1650 und < 1,1900 € 16 Cent 240 € ≥ 1,1900 und < 1,2150 € 17 Cent 255 € ≥ 1,2150 und < 1,2400 € 18 Cent 270 € ≥ 1,2400 und < 1,2650 € 19 Cent 285 € über 1,2650 € 20 Cent 300 € www.raeren .be 34
SOZIALES – RENTEN – GESUNDHEIT Für Heizöl oder Heizpetroleum an der Zapfsäule wird eine einmalige und pauschale Beihilfe von 210 € pro Heizperiode gewährt. Praktische Hinweise für Ihre Anfrage Die Anträge werden im ÖSHZ Raeren, Burgstraße 42 in 4730 Raeren entgegengenommen, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und am Dienstagnachmittag auf Termin. Ihr Ansprechpartner ist Herr G. Grignard (andere Termine nur auf telefonische Anfrage 087/85.89.51) Welche Unterlagen sind für Ihren Antrag erforderlich? In jedem Fall die Lieferrechnung. Für die Personen, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen, muss eine Bescheinigung des Vermieters mit der Anzahl der Wohnungen, welche die Rechnung betreffen, vorliegen. Zusätzlich Erste Kategorie - eine OMNIO Bescheinigung und/oder der Steuerbescheid von 2013 bzw. 2012 - der Personalausweis Zweite Kategorie - der Personalausweis - der Steuerbescheid von 2013 bzw. 2012 Dritte Kategorie - der Personalausweis - die Entscheidung über die Annahme des Antrags auf kollektive Schuldenbegleichung oder eine Bescheinigung der Person, die als Schuldenvermittler auftritt. Wichtig! Die Beihilfe wird für Heizstoffe gewährt, die zwischen dem 01/01/2014 und dem 31/12/2014 (das ganze Ziviljahr) geliefert werden. Der Antrag muss ausnahmslos innerhalb von 60 Tagen nach Lieferung eingereicht werden, andernfalls sind wir verpflichtet, ihn abzulehnen. www.raeren .be 35
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