Blende auf - Ver- und Entsorgung Berlin-Brandenburg

Die Seite wird erstellt Penelope Hinz
 
WEITER LESEN
Blende auf - Ver- und Entsorgung Berlin-Brandenburg
blende auf                                                            52
                                                                  25. Jahrgang
                                                                    April 2012

ver.di-Informationsblatt für die BSR

                  PR-WAHLEN 2012         Tarifeinigung im öffentlichen Dienst:
                  Nur mit uns: Gemeinsam 6,3 Prozent mehr Lohn!
                  mehr erreichen

            Sven-Olaf Günther:
            Streik ist nicht gleich Streik!     Seite 3

             Personalratswahlen –                Seite 10
             Operation Mitbestimmung – läuft!
Blende auf - Ver- und Entsorgung Berlin-Brandenburg
Wir gratulieren zu 40 und 25 Jahren ver.di-Mitgliedschaft (Januar bis Juni 2012)
Die Jubilare in 2012 werden wir traditionell am Jahresende im »BIZ« zu einem gemütlichen
Beisammensein – mit Begleitung, Rahmenprogramm und einem Buffet – einladen.

                                       40 Jahre
Hauptverwaltung                        Reinigung                    Abfallwirtschaft
Röhl, Anita              FK            Lindenau, Beatrix    VR 11   Becker, Jörg           VM M
Schymocha, Wolfgang      PL-V          Nau, Hans-Joachim    VR 11   Chelmowski, Joachim    VM F
                                       Trabalski, Andreas   VR 21   Fiedler, Detlef        VM F
                                       Beithan, Wolfgang    VR 52   Gronwald, Egon         VM G
                                       Lehmann, Michael     VR 52   Völz, Kurt             VMW GR
                                       Schulz, Bernd        VR 21   Gliese, Wolfgang       VAP 3
                                       Grabow, Horst        VR 24   Lemke, Jürgen          VM F
                                       Rätsch, Helmut       VR 12   Walter, Hans-Joachim   VM M

                                       25 Jahre
Hauptverwaltung                        Reinigung                    Böhm, Frank            VR 33
Brombeck, Sabine         FK            Nitsche, Thomas      VR 51   Schirmeister, Ralph    VR 11
Bomke, Kerstin           FK            Nordbruch, Thomas    VR 21   Böke, Ingo             VR 41
Heners, Kerstin          FC            Polenz, Egbert       VR 21   Bundesmann, Michael    VR 22
                                                                    Gloszat, Thomas        VR 52

                                                                    Abfallwirtschaft
                                                                    Baumann, Bernd         VM F
        Sitzungen der Gewerkschaftskommissionen                     Fässler, Uwe           VM M
          und des Fachbereichsvorstandes                            Herford, Uwe           VM M
          Fachbereichsvorstand                                      Möllendorf, Michael    VM N
           07.05.12 / 04.06.12 /                                    Ney, Michael           VM M
           im Juli-keine Sitzung / 06.08.12                         Plautz, Joachim        VMW RC
                                                                    Pophal, Mario          VM N
          VL-Sitzungen Hauptverwaltung
                                                                    Streit, Marina         VM W GR
          09.05.12 / 13.06.12 / 11.07.12 / 08.08.12
                                                                    Liedemann, Ingo        VM G
           VL-Sitzungen Reinigung                                   Stettenheim, Manfred   VM F
          15.05.12 / 19.06.12 / 10.07.12 / 14.08.12                 Walter, Mario          VM N
         VL-Sitzungen Abfallwirtschaft                              Rutz, Udo              VM M
        16.05.12 / 20.06.12 / 18.07.12 / 15.08.12                   Pfeiffer, Jörg         VM W RC
                                                                    Schönrock, Frank       VM M
        ver.di-SpreePortFest                                        Blücher, Christian     VM M
       08.06.2012 ab 15.00 Uhr                                      Burth, Martin          VM Ang.
     Hofschwof 8                                                    Höfner, Uwe            VM G
    08.09.2012
                        (Änderungen vorbehalten)
Blende auf - Ver- und Entsorgung Berlin-Brandenburg
Auswertung der ver.di-Aktionen in der Tarifrunde
Streik ist nicht gleich Streik!
   Von Sven-Olaf Günther
   Die Auswertung der Wirkung der ver.di-
   Aktio­nen zur Tarifrunde 2012 und alle bis
   heute bekannten Meinungsumfragen ­
   zei­gen, dass die große Mehr­heit der Bür­
   ger­innen und Bürger Verständ­nis für die            ver.di-Vorsitzender Bsirske bei der Auftaktveranstal-
   Forderung und keinen Zweifel am Recht der            tung zur Tarifrunde 2012 in Potsdam
   Gewerkschaft ver.di auf Arbeitskampfmaß-
   nahmen hat.
                                                        und besonders die direkt Betroffenen. Sie alle
   Streik und öffentliche Meinung                       waren nicht bereit, Einschränkungen hinzuneh-
   Die ver.di-Warnstreiks wurden von der breiten        men, nur um dem Egoismus einzelner Gruppen
   Öffentlichkeit – nicht nur in Presse, Funk und       nachzugeben. In den Augen der Bevölkerung
   Fernsehen – akzeptiert. Selbst direkt ­Betroffene,   müssen Forderungen und Aktionen aus der
   wie Eltern mit Kita-Kindern, Patienten im Kran-      Mitte der Solidarität aller beschäftigter Arbeit-
   kenhaus oder Passagiere auf Flughäfen ver-           nehmer eines Betriebes oder einer Branche
   langten zu keiner Zeit, dass die Aktionen der        kommen, um mit Akzeptanz, Verständnis und
   Gewerkschaft wegen der für sie spürbaren Ein-        Unterstützung rechnen zu können.
   schränkungen unterbunden werden sollten. Und
   die Warnstreiks bei den BSR stießen nicht nur auf    Arbeitsrecht, Gruppenstreik und die Folgen
   Verständnis, sondern vor Ort wurde von vielen        Den Hintergrund für die Aktionen von Standes-
   Bürgerinnen und Bürgern breite Zustimmung            und Berufsorganisationen bildet ein Bundesar-
   und Unterstützung signalisiert.                      beitsgerichtsurteil von 2010. Darin haben sich
   Ganz anders dagegen die Aktionen von Stan-           die Richter – im Übrigen auch so eine Kleinstbe-
   desorganisationen, z.B. Cockpit am Frankfurter       rufsgruppe – von dem Prinzip »Ein Betrieb, ein
   Flughafen wenige Wochen vorher, oder die wei-        Tarifvertrag« verabschiedet. Berufsständige Ver-
   ter zurückliegenden Streiks der Lokführer. Sie       bände fühlten sich ermutigt, mit Hilfe von Streik­
   nutzten das von den Gewerkschaften erkämpfte         aktionen, Sonderkonditionen für ­einzelne Be-
   Grundrecht auf Arbeitskampf und Streik für die       rufsgruppen herauszuholen. In der Folge wuchs
   Vertretung von Sonderinteressen kleinster Be-        die öffentliche Empörung über den Missbrauch
   rufsgruppen im Unternehmen zu Lasten aller           der Macht einzelner Berufsgruppen.
   anderen Kolleginnen und Kollegen im Betrieb.         Und schon melden sich jene zu Wort, denen
   Dabei stellten sie Forderungen auf, die zu Las­      insgesamt Streikrecht und Gewerkschaften ein
   ten der Mehrheit der Arbeitnehmer im Betrieb         Dorn im Auge sind. Um angeblich den Macht­
   gingen und deshalb nicht mitgetragen wurden.         missbrauch egoistischer Gruppierungen zu be­-
   Durch diesen Egoismus schlug ihnen Unver-            gegnen, präsentierte jetzt eine Handvoll Rechts­
   ständnis und Empörung entgegen. Die Bürge-           professoren einen Gesetzentwurf zur »Regelung
   rinnen und Bürger, die gesamte Öffentlichkeit        von Arbeitskonflikten in der Daseinsvorsorge«.
                                                                                                ➣➣➣

                                                                                                             Seite 3
Neues aus den BSR
             Fortsetzung von Seite 1: Streik ist nicht gleich Streik!

➣ ➣ ➣ Danach soll das grundgesetzliche Recht auf                tet von der Akzeptanz und dem Verständnis der
             Gewerkschaft und Arbeitskampf, den Arbeit-         großen Mehrheit der Bevölkerung. Wer ernsthaft
             nehmern in Medizin und Pflege, Energie- und        dem Machtmissbrauch egoistischer Grup­pie­run­-
             Wasserversorgung, Verkehr, Erziehung und in        gen begegnen wollte, muss zurückkehren zum
             der Müllbeseitigung in Zukunft nur noch einge-     bewährten Prinzip »Ein Betrieb, ein Tarifvertrag«.
             schränkt gewährt werden, um die Allgemeinheit      In vielen Betrieben, auch in den BSR, werben
             vor den Folgen ihrer Streiks zu schützen.          Berufs- oder Standesverbände um Mitglieder. Sie
                                                                versprechen Interessen zu vertreten, die in den
             Streik, Gewerkschaft und Akzeptanz                 Gewerkschaften angeblich nicht stark genug re-
             Vor Gewerkschaften muss die Allgemeinheit          präsentiert werden. Sie können diese Interessen
             nicht geschützt werden, da deren Mitglieder die    aber nicht im Sinne aller Arbeitnehmer vertre-
             Arbeit­nehmer des Betriebes bzw. der Branche       ten, sondern nur gegen sie. Sie sind das was
             repräsentieren, deren Forderungen aus ihrer        sie sind: Berufs- oder Standesorganisation und
             Mitte kommen und deren Aktionen von ihnen          eben keine Gewerkschaft. So verstehen sie sich
             durchgeführt werden. Das Ergebnis der Tarifrun-    selbst und darin besteht ihr Dilemma. In den
             de 2012 war das Resultat tagelanger Warnstreiks    BSR bleiben wir deshalb dabei – ein Betrieb, die
             quer durch die Bundesrepublik. Sie waren beglei-   Gewerkschaft ver.di und ein Tarifvertrag für alle.

  Was lange währt …                                             • Die Entscheidung über Anträge zur Entnahme
                                                                   aus dem Langzeitkonto ist dem Beschäftig-
             Änderung der Dienstvereinbarung flexible              ten spätestens 1 Monat nach Antragsstellung
             Arbeitszeit beschlossen.                              verbindlich mitzuteilen.
             Lange haben wir über die Änderungen der Dienst-    • Eine Übertragung von Urlaubstagen in einem
             vereinbarung flexible Ar­beitszeit gesprochen         Jahr, kann bis zum 31.03. des Folgejahres er-
             und verhandelt. Im Zusammenhang mit dem               folgen, wenn sie über dem gesetzlichen Min-
             Betriebssicherungspro­gramm und dem ­ver.di-          desturlaub liegt. Die Verzinsung erfolgt im
             Zusatztarifvertrag haben wir uns auf Eckpunkte        Jahr der Übertragung.
             der Anpassung geeinigt. Viele Details der Ver-     • Erweiterung des Geltungsbereiches und Ein-
             besserungen blieben vage. Jetzt haben wir es in       beziehung der unbefristeten Teilzeitbeschäf-
             den Verhandlungen mit dem Vorstand geschafft.         tigten und Bedarfskräfte.
             Hier die wesentlichen Änderungen:                  Damit haben wir die wesentlichen angestrebten
             • Die Verzinsung des Lebensarbeitszeitkontos       Verbesserungen, auch auf Anregung vieler Kolle-
               steigt auf 3,5 %.                                ginnen und Kollegen, in den Verhandlungen mit
             • Bis zu 20 % des regelmäßigen Bruttoent-          dem Vorstand der BSR erreicht.
               geltes können faktorisiert werden (Verein-       Wir stehen Euch für Fragen zur Verfügung und
               barungen bis zu 500 e bleiben gültig).           werden in bewährter Form auch vor Ort infor-
             • Die Verzinsung der Restwertguthaben erfolgt      mieren.
               jährlich auch während der Entnahmephase.                               Euer Gesamtpersonalrat

   Seite 4
Interview mit Sven-Olaf Günther
              Nach Marathon-Verhandlung – ein Ergebnis
                                                    Diskussion Zeit nehmen, in der Bundestarifkom-
                                                    mission und mit unseren Mitgliedern.
                                                    Das schriftliche Angebot ging erst gegen 22.30
                                                    Uhr bei uns ein. Wir haben dann noch bis 6.30
                                                    diskutiert. Es ging im Wesentlichen um das The-
                                                    ma Urlaub und die soziale Komponente.
                                                    Die Arbeitgeber hatten jede Diskussion über
Hast Du damit gerechnet, dass es in der drit-       eine soziale Komponente abgelehnt. Wir haben
ten Runde einen verhandelbaren Vorschlag            uns dann darauf konzentriert, möglichst viel bei
der Arbeitgeber gibt?                               den Prozenten zu holen.
Sven: Ich habe das mit einer Chance von 50 zu       Das ist ein Abwägungsprozess, wo ich aus Sicht
50 eingeschätzt. Man konnte schon davon aus-        der BSR sage, dass die Prozente auch auf die
gehen, dass niemand in die Schlichtung gehen        Zulagen und Zuschläge aufgeschlagen werden.
will, aber nach dem Angebot aus der 2. Runde        Wäre mit einem Streik noch mehr zu holen
von 3,3 % für 24 Monate war nicht mit einem         gewesen?
abschlussfähigen Angebot zu rechnen.                Sven: Davon bin ich nicht überzeugt. Wir als BSR
Wir haben uns ja auf eine reine Lohn- und           wären sicher bereit gewesen. Dabei vergesse ich
Gehaltsrunde verständigt. Wie ist denn jetzt        aber nicht, dass damit das Arbeitgeberangebot
der Urlaub ins Gespräch gekommen?                   vom Tisch gewesen wäre. Wir hätten dann von
Sven: Tja, das Bundesarbeitsgericht mit seinem      vorne angefangen und keine Garantie auf bes-
Urteil ist uns dazwischen gekommen. Warum           sere Ergebnisse gehabt.
gerade in der laufenden Tarifrunde, ist für mich    Dazu müssen dann auch alle Bereiche (ca. 2
kein reiner Zufall. Die Arbeitgeber haben das       Millionen Beschäftigte im Geltungsbereich
jedenfalls gleich aufgegriffen. Wir haben das       TVöD) streikbereit sein.
lange mit ihnen diskutiert. Am Ende wollten wir     Ich bin überzeugt, dass wir ein Tarifergebnis ha-
jedoch nicht, dass der Manteltarifvertrag gekün-    ben, das wir unseren Kolleginnen und Kollegen
digt wird und damit neue Beschäftigte auf den       zur Zustimmung vorlegen können.
gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen eingestellt
werden. Außerdem hätten die Verhandlungen
                                                        IMPRESSUM
über einen neuen Manteltarifvertrag wahr-
                                                     blende auf ist das Mitteilungsblatt des Fachbereichsvor-
scheinlich Jahre gedauert und sich nicht nur auf
                                                     standes Ver- und Entsorgung – BSR, ver.di – Vereinte Dienst-
Urlaub beschränkt.                                   leistungsgewerkschaft, Bezirk Berlin
Mit dem jetzigen Ergebnis erreichen wir für viele    Verantwortlich: Uwe Borck – uwe.borck@verdi.de
Kolleginnen und Kollegen eine deutliche Verbes-      Redaktion: Rolf Wiegand, Peter Witt, Redaktionsgruppe des
                                                     Fachbereichsvorstandes BSR, ver.di Berlin, Fachbereich 2,
serung und sichern die erworbenen Ansprüche.         Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin, Tel.: 88 66-52 26
Die Bundestarifkommission hat ja lange dis-          Unsere Fotografen: Peter Witt, Jürgen Jänen
kutiert.
                                                     Herstellung: Druckerei Bunter Hund, Berlin
Sven: Ja, das Ergebnis ist ja auch nicht einfach     Tel.: (030) 441 37 37, info@bunterhund.com
und es ist gut, dass wir uns in ver.di für die

                                                                                                            Seite 5
Impressionen aus der Tarifrunde 2012

Seite 6                                          Seite 3
ver.di-Betriebsgruppe bei BSR aktiv bei Warnstreik
                       Handlungsfähigkeit bewiesen
                       Von Erich Mendroch, Gewerkschaftssekretär
                       ver.di-Betriebsgruppe
                       bewies in der Tarifrunde
                       öffentlicher Dienst er­
                       neut Handlungsfähigkeit
Mit zwei Warnstreiktagen stellte die ver.di-Be-
triebsgruppe erneut ihre Handlungsfähigkeit unter
Beweis. Am 21. März waren alle Standorte der
BSR dicht. Streikposten organisierten, dass die Be-
triebshöfe geschlossen wurden, Streikpos­ten rich-
teten die Streiklokale ein, registrierten die strei­ken-
den ver.di-Mitglieder und ­organisierten die Ver-          Das Verhandlungsergebnis
pflegung. Der zweite Warnstreiktag gehörte den             Erhöhung der Entgelte ab 1. März 2012 um 3,5
Auszubildenden. Von Berlin aus fuhren die strei-           Prozent, ab 1. Januar 2013 um 1,4 Prozent und ab
kenden jungen Gewerkschafter/-in­nen von BSR               1. August 2013 um weitere 1,4 Prozent.
und BVG nach Potsdam, um die Arbeitgeber laut-             Auszubildende erhalten ab 1. März 2012 50,00
stark zu begrüßen. Wir können festhalten, dass die         Euro, ab 1. August 2013 40,00 Euro mehr. Da-
                                beiden Warnstreik-         neben gibt es eine neue Regelung zur unbefri-
                                wellen seitens ver.di,     steten Übernahme nach der Ausbildung, soweit
                                an der über 300.000        bedarfsgerecht ausgebildet wurde, nach einer
                                Kol­leginnen und Kol­-     Bewährungszeit von 12 Monaten.
                                ­legen bundes­weit         Die Kosten für Fahrten zu auswärtigen Berufs-
                                 teilgenomen ha­ben,       schulen werden erstattet, soweit sie 6 Prozent
                                 ihre Wirkung ­hatten.     des monatlichen Ausbildungsentgelts für das er-
                                 Von »kein Angebot«        ste Ausbildungsjahr übersteigen.
                                 der Arbeit­geber in       Neuregelung des Urlaubs nach TVöD ab 2013
                                der ersten Runde           29 Urlaubstage für alle Beschäftigten, nach dem
                                über ein schlech­tes       vollendeten 55. Lebensjahr 30 Urlaubstage. Wer
                                in der zweiten, war        bereits 30 Urlaubstage hat bzw. in diesem Jahr das
                                der Druck hilfreich                                        40igste Lebensjahr
                                für ein verbessertes                                       vollendet, behält
Angebot in der dritten Runde. Die Verhandlungen                                            30 Tage Urlaub.
vom 28. März 2012 bis zum Abend des 30. März                                               Auszubildende be-
2012 brachten das jetzt zur Abstimmung stehende                                            kommen künftig
Ergebnis. Gemeinsam handeln, zusammenstehen                                                27 Urlaubstage.
und streiken können sind Voraussetzungen für
erfolgreiche Tarifverhandlungen. Unser Orga­nisa-
tionsgrad sichert Handlungs- und Streikfähigkeit.

                                                                                                                Seite 7
1. Mai 2012 –
          starke Zeichen setzen!

OPERATION MITBESTIMMUNG – LÄUFT!
Wir haben gemeinsam starke Zeichen gesetzt:
• Kreislaufwirtschaftsgesetz
  (Aktion 23.11.2011 am Brandenburger Tor)
  + Gesetz wurde geändert
• Tarifrunde (einschließlich erfolgreichem
  Warnstreik) => WIR SIND ES WERT!
  + BSR Warnstreik – ein voller Erfolg –
  Mitgliederinfo und –befragung läuft
Unsere Herausforderungen:
• Neuer Senat, neuer Aufsichtsrats-
  vorsitzender Dr. Nußbaum
• Kommunale Wertstofftonne –
  Aufgaben der Straßenreinigung – Gebühren
• Demografischen Wandel bewältigen,
  Arbeit sichern, neue Arbeitsplätze schaffen, ­
  Übernahme und Entfristungen
• Wahlen 2012 (Jugendwahlen,
  Frauenwahlen, Personalratswahlen)
• Zusammenstehen und feiern sowie
  für die zukünftigen Themen
  gemeinsam demonstrieren.
• Gemeinsam und erfolgreich für…
  GUTE LÖHNE und
  SOZIALE GERECHTIGKEIT!

Seite 8
@@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
Besondere Beratungsangebote                                         Internetadressen
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
im ver.di-Haus/Bezirk Berlin                                       @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                    ➤ ver.di
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                      ver-und-entsorgung-bb.verdi.de
■ Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                      ver-und-entsorgung-bb.verdi.de/abfall-
                                                                      wirtschaft/fachgruppen-infos
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
Rechtsschutz Arbeits-, Sozial-, Verkehrsrecht                         www.abfall.verdi.de
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
telefonische Terminvereinbarung: Tel.: 030/8866-5077                  www.verdi-berlin.de
Montag – Donnerstag von 09.00 bis 16.00 Uhr                        @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                      www.bb-verdi.de
Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr                                    @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                      www.verdi.de
Lohnsteuerberatung                                                 @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                      www.streik.tv
Dienstags u. Donnerstag, 12.00 – 20.00 Uhr (nur Februar bis
Juni u. August bis November) in den Räumen 6.01 und 6.02
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                    ➤ Berliner Stadtreinigungsbetriebe
ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung               @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                      www.bsr.de
Tel.: (030) 8866-5105 (von 08.00 – 18.00 Uhr)                      @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                    ➤ DGB Berlin-Brandenburg
VBL- und Rentenberatung                                            @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                      www.berlin-brandenburg.dgb.de
jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat telefonische Terminverein­
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                    ➤ Berlin im Web
barung: Tel.: 030/8866-5103 (von 08.00 – 13.00 Uhr)
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                      www.berlin.de
Schwerbehindertenberatung
jeden 3. Donnerstag im Monat (15. Oktober, 19. November,
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                    ➤ VBL
17. Dezember) ohne Terminvereinbarung von 15.00 – 17.00 Uhr        @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                      www.vbl.de
Erwerbslosenberatung                                               @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                    Soziale Dienste
mittwochs, von 16.00 -18.00 Uhr ohne Terminvereinbarung            @@@@@@@@@@@@@@@@@@
im Raum Z.10 (Zwischengeschoss)                                     www.mindestlohn.de
                                                                   @@@@@@@@@@@@@@@@@@
                                                                    www.lohnspiegel.de
Mieterberatung                                                     @@@@@@@@@@@@@@@@@@
Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) bietet allen ver.di-Mit­
gliedern eine telefonische Mietrechtsberatung an.
Montag – Dienstag von 12.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag von 18.00 – 20.00 Uhr                                                           BUCHTIPP
Tel.: 030/2232373 Mitgliedsausweis bereithalten

»vorsorgen und absichern«                                                                    Michael Kittner
jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr                                    Arbeits- und Sozialordnung –
Raum – siehe Informationstafel / telefonische Terminverein-                                  Fortsetzungsbezug Gesetzes­-
barung: Tel.: 030-45081551 (Achtung: keine Vermittlung von                                   texte, Einleitungen, Anwen­-
Versicherungsverträgen!)                                                                     dungshilfen. Sofort verständlich
Sprechstunde zu folgenden Themen:                                                            und für jedermann gut lesbar.
Abfindung / Bausparen / Berufsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit                                Ideal für den Einstieg oder für
/ Betr. Eingliederungsmanagement nach SGB IX § 84 Abs. 2           den Überblick zum Thema 2012.
/ Private Altersvorsorge / Riester-Rente / Insolvenzsicherheit /
                                                                   1722 Seiten, kartoniert, 37. Aufl. / ISBN: 978-3-7663-7777-7
Hartz IV-Sicherheit / Kfz-Versicherung / Beihilfeversicherung
                                                                   Verlag: Bund-Verlag
/ Krankenzusatzversiche-rung / Pflegezusatzversicherung /
Zahnzusatzversicherung / Privat- und/oder Diensthaftpflicht        Der neue »Kittner« – mit allen neuen Gesetzen
/ Hausratversicherung / Unfallversicherung / Wohngebäude­          Gesetze plus Information – das ist die Erfolgsformel der
versicherung                                                       jährlich neu aufgelegten »Arbeits- und Sozialordnung«

                                                                                                                    Seite 9
Personalratswahlen und Wahlen zu Frauen-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen
                        Deine Stimme zählt!

         OPERATION MITBESTIMMUNG – LÄUFT!
         Gemeinsam mehr erreichen!

         2012 ist ein Superwahljahr für die                    Gemeinsam mit den Arbeitnehmervertre-
         Personal­rats-, Frauen-, Jugend- und Aus-             tungen setzen wir uns ein:
         zubildendenvertretungswahlen.                         • für die Aufgabensicherung der BSR
                                                                  über 2015 hinaus
         Liebe Kolleginnen und Kollegen,                       • für Sicherheit der Arbeitsplätze
         der Einsatz der letzten 4 Jahre hat sich ausge-       • für betriebliche Tarifverträge,
         zahlt. Der Zusatztarifvertrag steht mit einer Lauf-      ZTV-Entgeltordnung
         zeit bis Ende 2016. Der Absicherungstarifvertrag      • für aktive Gestaltung der kommenden
         zum Kündigungsschutz wurde bis 2021 verlän-              Tarifrunden
         gert. Die Tarifrunde 2012 hat sich, wie verspro-      • für neue Arbeits- und Ausbildungs-
         chen, ausgezahlt. Hier nochmals Dank für Eure            plätze sowie Übernahmen
         Unterstützung.
         Das wollen wir, mit Euren ver.di Kandidatinnen        Für den hartnäckigen Einsatz zur
         und Kandidaten fortsetzen.
                                                               Verbesserung der Mitbestimmungs-
         Personalräte sind nicht neutrale Sachverwalter in-
                                                               rechte ver.dienen sie Deine Stimme!
         nerbetrieblicher Auseinandersetzungen. Sie be­-       ver.di Kandidatinnen
         kommen Euren Wähler/-innenauftrag, um Inter­                          und Kandidaten
         essen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und
         wirksam zu vertreten und durchzusetzen. Es ist        Das ver.di-Motto der Personalrats-, Frauen- und
         ein Schutz- und Gestaltungsauftrag, den wir un-       JAV-Wahlen 2012 lautet:
         terstützen.                                           Operation Mitbestimmung Wahlen 2012.

                   Uwe Borck                                                            Erich Mendroch
Landesbezirksfachbereichsleiter                                                         Gewerkschaftssekretär

  Seite 10
Bericht aus dem ver.di-Gewerkschaftsrat
                          »Finanzkraft ist Kampfkraft« –
                           ver.di stärkt die Streikkasse Von Rolf Wiegand
                          Die Auseinandersetzun­           Das höchste ehrenamtliche Gremium arbeitet
                          gen mit den Arbeitgebern         intensiv mit dem Bundesvorstand an der Umset-
                          werden immer intensiver.         zung. Das ist seit zwei Jahren ein enormer Kraft-
                                                           akt, weil die Mittel aus den Beiträgen gebunden
                           Wir haben mehr Streiks in       sind. Sei es für die Arbeit der Hauptamtlichen, für
                           mehr Branchen, mit zuneh-       Aktionen, Informationen, Kampagnen als auch
      mender Anzahl betroffener Kolleginnen und Kol-       für die betriebliche Arbeit der Vertrauensleute
      legen. Dabei geht es immer mehr um Existenzen        und die fachliche und tarifpolitische Arbeit.
      und den Kampf gegen Dumpinglöhne, Leihar-            Unser Ziel ist die Stärkung der Betriebsarbeit, der
      beit, befristete Verträge, für Mitbestimmung und     Mitgliederbetreuung und unserer Kampfkraft.
      Einführung von Tarifverträgen. Wir haben die         Damit die Arbeitgeber jederzeit wissen:
      Auseinandersetzungen der Kolleginnen und Kol­        Durch unsere gemeinsame und solida-
      legen bei Schlecker, Charité oder in der Alten-      rische Stärke müssen sie immer mit uns
      pflege hautnah erlebt, die hart um ihre Arbeits-     rechnen.
      plätze und -bedingungen kämpfen müssen.              Jetzt ver.di-Mitglied werden: Nur gemein-
      Unsere Beiträge sichern die Kampfkraft unserer       sam erreichen wir mehr!
      2,2 Millionen Mitglieder starken Gewerkschaft.                                                                             Anzeige
      Deshalb wollen wir zukünftig den Anteil für un-
      sere Streikkasse aus den Beiträgen fast verdrei-
      fachen.

ver.di Bundesfrauenrat
Das höchste Gremium der ver.di-Frauen ist der                  WOHLFÜHLSPECIA L                                              Superior

Bun­desfrauenrat. Er setzt sich aus je einer Vertreterin       Family, Friends und Partner aufgepasst:
der Landesbezirke und je einer Vertreterin der 13              Ermäßigungen bis zu 35%!
Fachbereiche sowie zwei Vertreterinnen der Jugend              Für die Mitarbeiter der

zusammen. Der Bundesfrauenrat entscheidet
                                                               Berliner Stadtreinigungsbetriebe
                                                                                                                  ab   36,50 Euro* p.P.
                                                                So viel inklusive:
über die Frauen- und Gleichstellungspolitik von                                                                   pro Nacht
                                                                                                              im Doppelzimmer
                                                                • Übernachtung inklusive Halbpension
ver.di zwischen den alle vier Jahre stattfindenden              • Nutzung von Hotelschwimmbad,
Bundesfrauen-Konferenzen.                                         Sauna und Fitnessraum
                                                                • YOKI AHORN KidsClub mit vielfältigen Programm
Der Bundesfrauenrat hat sich neu konstituiert. Am               • 10% Rabatt auf gastronomische Leistungen
                                                                  (ausgenommen Halbpension)
19. November 2011 wurde bei einer Nachwahl                      • Kostenfreies Parken
unsere Kollegin Ingrid Schramm (Frauenvertreterin
der Abfallwirtschaft) gewählt. Sie nahm bereits an
der ersten Bundesfrauenratssitzung teil und trug u.a.
dazu bei, dass die Frauen- und Gleichstellungspolitik
                                                               Diese Angebot gilt auf Anfrage und Verfügbarkeit
ein Kerngeschäft von ver.di ist und bleibt.                    und ist bis zum 31.12.2012 buchbar
                                                               (Feiertage ausgenommen).

                                                                                                                             Seite 11
Fachbereich Ver- und Entsorgung – Berlin / BSR
Beitrittserklärung ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

(wird von ver.di ausgefüllt: KV-Nr. 0501, Dst.-Nr.....................................................-................................................. Mitgl.-Nr............................................................................. )

                                                                                                                                                                  Nach der ver.di-Satzung § 14 beträgt der Mit-
Ich möchte Mitglied werden ab                                                                                                                                     gliedsbeitrag pro Monat 1 % des regelmäßigen
                                                      Monat/Jahr                 Betrieb / Beschäftigungsstelle                                                   Bruttoverdienstes bzw. der regelmäßigen Aus-
                                                                                                                                                                  bildungsvergütung. Zum regelmäigen Brutto-
Ich war Mitglied der Gewerkschaft
                                                                                                                                                                  verdienst bzw. Ausbildungsvergütung werden
                                                                                 q Arbeiter/in                                                                    Einmalzahlung, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
                                                                                                                                                                  und Jahresprämien sowie unregelmäßige Schicht-
                                                                                                                                                                  und Erschwerniszuschläge nicht gezählt.
von:                                   bis:
                                                                                 q Angestellte/r                                                                  Mein Monatsbeitrag beträgt danach:

Familienname
                                                                                 q in Ausbildung bis                                                              x

Vorname               Titel

                                                                                 q Teilzeitarbeit                                    Wochenstunden
                                                                                                                                                                  Datum
Straße / Hausnummer

PLZ                   Wohnort
                                                                                 Ausgeübte Tätigkeit (bitte genau angeben)                                        Unterschrift

Geburtsdatum                                Krankenkasse

                                                                                 Lohngruppe                               Stufe                                   Werber
Nationalität

q weiblich                                  q männlich                           Vergütunggruppe                          Stufe                                   Mitgliedsnummer

                                                     Einzugsauftrag zum Lohn- / Gehaltsabzug (LAZ)
Hiermit beauftrage ich die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), von meinen monatlichen Bezügen meinen satzungsgemäßen Beitrag einzubehalten und
an die ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft zu überweisen.

Beginnend mit den Bezügen ab:
                                                                              Monat / Jahr

Dieser Auftrag erlischt:                  1. Bei meinem schriftlichen Widerruf, den ich bei der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft zu erklären habe,
                                          2. bei Beendigung meiner Mirgliedschaft in der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.

Ansprüche aus falschen oder unberechtigten Beitragsabzügen mache ich nur gegenüber der Gewerkschaft ver.di geltend. Ich bevollmächtige die
Gewerkschaft ver.di, meinem Arbeitgeber neben dem Abzug meines jeweiligen Beitrags mit der dazu notwendigen Datenverarbei-
tung zu beauftragen. Gleichzeitig untersage ich den Berliner Stadtreinigungbetrieben (BSR) ausdrücklich, aus der Schlüsselung meiner Zugehörigkeit
zur Gewerkschaft ver.di irgendwelche Auswertungen, die über den Beitragsnachweis hinausgehen, zu fertigen.

Name                                                                             Vorname                                                                           Personal-Nr.

Beschäftigungsstelle                                                             Datum / Unterschrift
Erfolgreiche Aktion gegen Kreislaufwirtschaftsgesetz
der schwarz/gelben Bundesregierung
Ende November 2011 hat die Vereinte Dienstleistungs-
gewerkschaft ver.di die Beschäftigten der kommunalen
Abfallwirtschaft zu Aktionen gegen das Gesetz Kreislauf-
wirtschaftsgesetz aufgerufen.
Gemeinsam haben über 1.000 BSR-Beschäftigte vor dem
Brandenburger Tor mit ihren Fahrzeugen für den Erhalt
ihrer Arbeitsplätze demonstriert und sich an der Aktion,
unter dem Motto »Keine Rosinenpickerei«, mit Erfolg
beteiligt.				                              Peter Witt

   WIR TRAUERN UM …
   Müllabfuhr			                                           Hauptverwaltung
   Herbert Krüger     Pensionär alt A6              74     Gerhard Böhme      Pensionär PF         77
   Klaus Stettnich    aktiv     VMF                 58     Christa Eschert    Pensionär BG         68
   Klaus Kensche      Pensionär alt A7                     Ingrid Franke      Pensionär HW1        74
   Günter Schulz      Pensionär alt A6              78     Adele Mauersberger aktiv     BG         62
   Heinz Pieper       Pensionär alt A6              81     Detlef Wothe       aktiv     BG         57
   Peter Barby        Pensionär alt A7              69     Horst Kruschwitz   Pensionär FC         76
   Ernst Kretschmann Pensionär  alt A4                     Rüdiger Hohmann Pensionär    PF/HW2
   Stefan Mosch       aktiv     VMG                 44
   Horst Kruschwitz   Pensionär AVN                 76     Reinigung
   HelmutRappold      Pensionär VAW 1               82     Bernhard Karp      Pensionär  VR        86
   Willi Werner       Pensionär alt A6              80     Kurt Müller        Pensionär		          74
   Lothar Birkner     Pensionär alt M1              70     Walter Schidlowski Pensionär  RB 502    73
   Jürgen Birkholz    Pensionär alt A5              76     Horst Schützler    Pensionär  VR1       69
   Egon Flessing      Pensionär alt A4              76     Otto Lange         Pensionär  VR 2      82
   Bernd Fritzsche    Pensionär GE VA               62
   Hans Schäfer       Pensionär alt M7              65
   Alfred Szczepanski Pensionär alt A5              75
                                                                                              Seite 13
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§                               Zusammengestellt von H. Hauch (GVM)
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§                   Betriebliches Eingliederungsmanagement
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§                   Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Personalrat die Na-
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§                   men derjenigen Beschäftigten unverzüglich mitzuteilen,
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§                   bei denen aus Sicht der Beteiligten die Voraussetzungen
    NEUES AUS DER
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
                                                           des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX erfüllt sind. Des Weiteren ist

    RECHTSPRECHUNG
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
                                                           der Arbeitgeber verpflichtet, dem Personalrat die individu-
                                                           ellen Anschreiben gemäß § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX an die
                                                           Beschäftigten mit dem Angebot der Durchführung eines
Arbeitsrecht/Personalvertretungsrecht, Betrieb-            BEM-Verfahrens in Kopie zu übergeben. (Verwaltungsge-
liches Eingliederungsmanagement: Informatio-               richt Berlin – VG 62 K 24.10 PVL vom 22. 03. 2011)
nelle Selbstbestimmung, Informationsanspruch,              Betriebsrat hat Recht auf Erhalt der Namensliste
Personalrat                                                Der Betriebsrat darf regelmäßig überprüfen, ob der Ar-
Dem Personalrat ist auch ohne Zustimmung des jeweils       beitgeber seiner Pflicht zur Einleitung des betrieblichen
betroffenen Beschäftigten mitzuteilen, welche Beschäf-     Eingliederungsmanagements (BEM) nachkommt. Dazu
tigte der Dienststelle innerhalb eines Jahres länger als   muss ihm der Arbeitgeber auch die ­Namen der betrof-
sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt ar-            fenen Arbeitnehmer zur Verfügung stellen – auch ohne
beitsunfähig waren. (Verwaltungsgericht Hamburg –          deren Zustimmung. (Bundesarbeitsgericht Erfurt –
23 FB 17/06 vom 10.11.2006)                                Az. 1 ABR 46/10 vom 07. 02.2012)

VBL – Bessere Bewertung der Zeiten gesetzlichen Mutterschutzes
Am 30. November 2011 hat der Verwaltungsrat die 17.        Entgelt automatisch mitzuteilen. Ein Antrag von Seiten
Satzungsänderung der VBL-Satzung beschlossen. Die          der Betroffenen muss nicht gestellt werden.
Satzungsänderung setzt das Verhandlungsergebnis            Mutterschutzzeiten vor dem Jahr 2012
der Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes zu     Diese Zeiten werden nur auf schriftlichen Antrag
den Mutterschutzzeiten um. Zeiten des gesetzlichen         berücksichtigt und werden nur während der Zeit
Mutterschutzes, die während einer Pflichtversicherung      der Pflichtversicherung in der VBL berücksichtigt.
zurückgelegt wurden, werden künftig wie Umlagemo-          Der Antragsvordruck (»Antrag auf Berücksichtigung von
nate mit zusatzversorgungspflichtigem Entgelt behan-       Mutterschutzzeiten vor 2012« – L603) kann auf der VBL-
delt. Das bedeutet einmal, dass Kalendermonate mit         Internetseite (www.vbl.de) unter dem Stichwort »Mut-
Mutterschutz nun wie Umlage-/Beitragsmonate für die        terschutzzeiten« heruntergeladen werden. Dem Antrag
Erfüllung der Wartezeit zählen. Darüber hinaus kann        ist ein Nachweis beizufügen, aus dem Beginn und Ende
die Bewertung des Mutterschutzes mit zusatzversor-         des Mutterschutzes Tag-genau hervorgeht. Ein geeigne­
gungspflichtigem Entgelt zu einer Erhöhung von Anwart-     ter Nachweis ist zum Beispiel der Versicherungsverlauf der
schaften und Renten führen.                                Deutschen Rentenversicherung bzw. ein Nachweis der
Mutterschutzzeiten ab dem Jahr 2012                        Krankenkasse oder des Arbeitgebers. Der Antrag ist unter-
Für Mutterschutzzeiten ab dem Jahr 2012 werden die         schrieben und mit dem Nachweis direkt an die VBL an die
Daten zum Mutterschutz künftig über das Meldever-          auf dem Antragsvordruck angegebene ­Postfachadresse
fahren über den Arbeitgeber erhoben, d.h. der Arbeit-      zu senden. Weitere Informationen auch in der VBL-Infor-
geber ist verpflichtet, den Beginn und das Ende des        mation »VBL-Spezial« zum Thema »Mutterschutzzeiten
Mutterschutzes sowie das hierfür anzusetzende fiktive      in der Pflichtversicherung« vom März 2012 (www.vbl.de)

Seite 14
Teil-Personalversammlung der GE-Fuhrparkmanagement
      Finger weg von unseren Werkstätten!
      Der Personalrat Hauptverwaltung hat alle
      Kolleginnen und Kollegen der GE-PF am
      Freitag, den 30.03.2012 zu einer Versamm-
      lung in die Kantine des Betriebshofes
      Malmöer Straße eingeladen.
      Ca. 220 Kolleginnen und Kollegen sind der kurz-
      fristigen Aufforderung des Personalrates BSR-         Ein permanentes Überprüfen und in Frage stellen
      Hauptverwaltung gefolgt.                              unserer internen Dienstleistung »Fahrzeugin-
      Hintergrund für diese außergewöhnliche Veran-         standsetzung« bringt uns keinen Schritt weiter,
      staltung war die Ankündigung der GE-Leitung,          sondern gefährdet die von allen Stellen geforder­
      dass Mercedes Benz ein Angebot zur Übernah-           te vertrauensvolle Zusammenarbeit und kann
      me der Werkstattleistungen für den gesamten           letztlich unsere Effizienzsteigerungsvorhaben
      Fuhrpark der Malmöer Straße unterbreiten soll.        negativ beeinflussen. Die in den letzten Jahren
      Das ist der erste Schritt zur Fremdvergabe – neu-     von renommierten Instituten durchgeführten
      deutsch Outsourcing – unserer Werkstattleistungen     Untersuchungen haben immer gezeigt, dass
      und damit der Verlust unserer Arbeitsplätze!          unsere Werkstattprozesse optimal auch im Ver-
      Nach den Aussagen von Bernd Sackmann hat              gleich zu anderen Unternehmen sind.
      der Vorstand – zusammen mit den GE-Leitungen          Auch die für uns wichtige Gebührenstabilität
      – PF aufgefordert, zu prüfen, ob die Werkstatt-       wird durch den ständigen Optimierungsprozess
      leistungen für die Instandhaltung der Müllsam-        unserer Werkstätten unterstützt.
      melfahrzeuge durch Fremdvergabe günstiger zu          Wir haben auf unserer Teil-Personalversamm-
      erbringen wären. Mercedes Benz sollte aufgefor-       lung mit einer überragenden Teilnehmerzahl
      dert werden – unter Nutzung der vorhandenen           von rund 220 Kolleginnen und Kollegen sowie
      Infrastruktur am Standort Malmöer Straße – ein        der Unterstützung unseres ver.di Sekretärs Erich
      entsprechendes Angebot abzugeben.                     Mendroch und den GPR-Mitgliedern Rolf Wie-
      Der Personalrat Hauptverwaltung und die Kolle-        gand, Gregor von Paczensky, Michael Erdmann
      ginnen und Kollegen von PF erwarteten an die-         sowie Andreas Bähring vom Bereich VM gegen
      sem Tag vom zuständigen Fachvorstand Andreas          die Outsourcing-Bestrebungen von Vorstand
      Scholz-Fleischmann eine klare Aussage, dass auch      und einzelner GE-Leitungen ein deutliches Zei-
      die Fahrzeuginstandhaltung zu den Kernaufgaben        chen des Widerstandes gesetzt!!!
      der BSR gehört. Obwohl unser Fachvorstand An-         Wir dürfen bei uns nicht die gleichen Fehler wie
      dreas Scholz-Fleischmann bei der Terminabstim-        bei der S-Bahn machen, die durch die Reduzie-
      mung seine Teilnahme zugesagt hatte, entschul-        rung und Fremdvergabe von Werkstattleistungen
      digte er sich kurzfristig und ließ seinen GE-Leiter   die Existenz ihres Betriebes gefährdet hat.
      Bernd Sackmann alleine im Regen stehen.               Die Aufforderung des Vorstandes zur Geschlos-
      Damit fehlt nach wie vor für die 330 Kolle-           senheit auf unseren Personalversammlungen
      ginnen und Kollegen vom Fuhrparkmanage-               2011 muss sich auf alle Bereiche beziehen –
      ment die klare Aussage, was der Vorstand              nur gemeinsam bleiben wir eine starke und lei-
      mit unseren Werkstätten beabsichtigt.                 stungsfähige BSR!!! Wolfgang Florian, PR-HV

Seite 15
11
                         SPREE

                                                              2012
                         PORT
                         FEST

                  8. Juni ab 15.00 Uhr
                        im ver.di Haus

                           Wann unterstützt die GUV/FAKULTA?                                       Die Personalräte und
                             Unterstützungsleistungen können im Schadensfall aus
                             Anlass der berufsbedingten Tätigkeiten gewährt werden.                Vertrauensleute der
                             Berufsbedingt sind auch die Arbeitswege sowie
                             die Wege von und zu gewerkschaftlichen Veran-                         BSR
                                                                                              Wann unterstützt die GUV/FAKULTA?                                  Die Personalräte u
                             staltungen.                                                        Unterstützungsleistungen können im Schadensfall aus
                                                                                                                                                                 Vertrauensleute de
                           Wie unterstützt die GUV/FAKULTA?
                                                                                                   informieren
                                                                                                Anlass der berufsbedingten Tätigkeiten gewährt werden.
                                                                                                Berufsbedingt sind auch die Arbeitswege sowie
                                                                                                                                                                  Eine starke
                                                                                                                                                                 Gemeinschaft
                                                                                                die Wege von und zu gewerkschaftlichen Veran-                    BSR
                                                                                                staltungen.
                            Schadenersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalls bei
                            arbeits- und beamtenrechtlicher Inanspruchnahme (vergleichbar     Wie n www.guv-fakulta.de
                                                                                                  unterstützt die GUV/FAKULTA?
                                                                                                                                                                 informieren
                            mit den Leistungen einer Berufs- und Diensthaftpflichtversiche-       n www.verdi.de
                                                                                               Schadenersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalls bei
                            rung). Dies gilt auch bei Dienstschlüsselverlust und auch          arbeits- und beamtenrechtlicher Inanspruchnahme (vergleichbar     n www.guv-fakulta.de
                                                                                               mit den Leistungen einer Berufs- und Diensthaftpflichtversiche-   n www.verdi.de
                            bei Schäden an Dienstfahrzeugen (PKW, LKW, Bus, Schiff,
                                                                                               rung). Dies gilt auch bei Dienstschlüsselverlust und auch
                            Zug etc.).                                                                        Der besondere Schutz gegen
    Die Personalräte    undbei wirtschaftlicher Notlage
                                                                                               bei Schäden an Dienstfahrzeugen (PKW, LKW, Bus, Schiff,
                                                                                               Zug etc.).                                                       Der besondere S
                  Unterstützung                                                                               Haftungsrisiken
                                                                                               Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage
                                                                                                                                                    im Beruf undHaftungsrisiken i
                            infolge eines Schadensfalls, je nach Lage des Einzelfalls.
    Vertrauensleute    der im Strafverfahren
                  Rechtsschutz                                   , sofern kein Rechts-
                                                                                                                       auf dem Arbeitsweg
                                                                                               infolge eines Schadensfalls, je nach Lage des Einzelfalls.

                                                                                               Rechtsschutz im Strafverfahren, sofern kein Rechts-
                                                                                               schutz durch die Gewerkschaft besteht.
                                                                                                                                                                    auf dem Arb
                            schutz durch die Gewerkschaft besteht.                                                           Sonderaktion für al
                                                                                                  Sonderaktion für alle Mitglieder
    BSR
                                                                                               Rechtsschutz im Zivilverfahren zur Durchsetzung
                            Rechtsschutz im Zivilverfahren zur Durchsetzung                                                  der Gewerkschaft v
                            eigener Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche,
                                                                                                  der Gewerkschaft ver.di:
                                                                                               eigener Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche,
                                                                                               sofern kein Rechtsschutz durch die Gewerkschaft besteht.
                                                                                                                                                                 Wer bis zum 30. Juni 2
                            sofern kein Rechtsschutz durch die Gewerkschaft besteht.           Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt,
                                                                                                 Wer bis zum 30. Juni 2012 Mitglied             der GUV/FAKULTA wird
    informieren
                                                                                               aufgrund Arbeitsunfall, Dienstunfall sowie Wegeunfall,
                                                              Eine starke
                            Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt,
                                                                                                 der GUV/FAKULTA wird, erhält einen ver.di-GUV/FAKU
                                                                                               bei Krankenhausaufenthalt von

                                                            Gemeinschaft
                            aufgrund Arbeitsunfall, Dienstunfall sowie Wegeunfall,             mindestens 48 Stunden Dauer
                                                                                               ab 3. Krankenhaustag je
                                                                                                                                          100 Euro
                                                                                                                                                als Willkommensgesche
                                                                                                                                            5 Euro
                            bei Krankenhausaufenthalt von                                        einen ver.di-GUV/FAKULTA-Rucksack
                                                                                               bis höchstens insgesamt                    200 Euro
                            mindestens 48 Stunden Dauer                  100 Euro              Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw.
    n www.guv-fakulta.de    ab 3. Krankenhaustag je                        5 Euro                als Willkommensgeschenk!
                                                                                               Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw.
r                           bis höchstens insgesamt                      200 Euro              Dienstunfalls, einmaliger Betrag 2.500 Euro.
    n www.verdi.de                                                                             Unterstützung bei Haft eines GUV/FAKULTA-
                            Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw.                        Mitglieds aus Anlass einer berufsbedingten Tätigkeit.
                            Erwerbsunfähigkeit als Folge eines Arbeits- bzw.
                                                                                               Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod
                            Dienstunfalls, einmaliger Betrag 2.500 Euro.                       des GUV/FAKULTA-Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- bzw.
                                                                                               Dienstunfalls, einmaliger Betrag 2.500 Euro.

          Der besondere
                    MitgliedsSchutz           gegen Tätigkeit.
                    Unterstützung bei Haft eines GUV/FAKULTA-
                             aus Anlass einer berufsbedingten                                 Wie hoch sind die Leistungen bei
Sie können auch lesen