BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier

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BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier
189. Ausgabe                                                                   8. Februar 2019

BLICKPUNKT PEGNITZ                                 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz

                                                                                       - Anzeige -

               23. und 24. Februar:
               Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier
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                                                                                                                            PEGNITZ

                                                                                                                       Anzeigenberatung:

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                                                                                                                       Siegmar Dietel,

                                       B a d ( t ) rä                                                                  Tel. 0921 294-138
                                                                                                                       E-Mail: siegmar.dietel@
                                                                                                                       nordbayerischer-kurier.de
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                                                                    inklusive aller Nebenarbeiten                     Anzeigenwerbung – Erfolgswerbung
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                                                                    Verlegeabteilung
                                                                 Große Auswahl

                                                                                                                                Holzbau Vogl
                                                                    exklusiver Hersteller
        über                                                     3D-Badplanung

        40
        Jahre
                          Bayreuther Straße 26
                          91281 Kirchenthumbach
                                                                    Urlaub von Montag, 13.8. bis
                                                                    einschl. Samstag, 18.8.2018
                                                                                                                                           Inhaber Markus Vogl
                                                                                                                                  • Dachstuhl • Gauben • Dachdämmung
                          TEL 0 96 47 / 92 94 670                   www.fliesen-opel.de                                     • Dachfenster • Dämmung oberste Geschossdecke
                                                                                                                      • Altbausanierung • Carport • Balkon-/Terrassenüberdachung
                                                                                                                        • Innenausbau • Gipsdecken und -wände • Trockenestrich
                                                                                                                                     91275 Auerbach • Welluck 51
    Alberts § Eichler                                                                                                       Telefon 0 96 43/16 74 • Telefax 0 96 43/10 36
                                                                                                                                         info@holzbau-vogl.de
    .                              P   A R T N E R S C H A F T                                                 .

    Steuerberater – Rechtsanwälte
        Gewerbetreibende – Freiberufler – Privatpersonen                                                                                       GEORG LANG
              91257 Pegnitz - Nürnberger Str. 2                                                                                                    Sanitär- und Heizungsbau
             Tel: 09241 / 48 98 00 - Fax: 09241 / 48 98 0-20
    **************************************************************************************************************
                         91278 Pottenstein - Hauptstr.
                                             Mariental433                                                              Büro für Energie- und Haustechnik
            Tel: 09243 / 7000 340 - Fax: 09243 / 7000 34-30                                                                        Raumersgasse 1 · 91257 Pegnitz
                      www.ae-steuer-recht.de
                                                                                                                              Tel. 0 92 41/7 02 16 · Fax: 0 92 41/7 02 17
                                                                                                                      Mail: info@lang-pegnitz.de · Web: www.lang-pegnitz.de
                                                                                                      Kaltenthal 1
                                                                                                      91257 Pegnitz

                                                                                                                                                   professioneller Service
                                                                                                                                                   Hol- und Bringservice auf Wunsch
                                                                                                                                                   Kostenvoranschlag

                                   ...Reifen, Anhänger & mehr…                                                                                 Schon heute ans
                                                                                                                                               Frühjahr denken!
    TEL. 09241/6355 - www.reifen-arnold.eu
                                                                                                                            Unsere Inspektion für Gartengeräte
         Hörakustik Honisch – 3 x in der Region                                                                              Kundendienst – Aktionswochen
                                                                                                                      Messer schärfen und wuchten, Zündkerze und Luftfilter reinigen,
                                                                                                                       Vergaser entwässern, Motoröl wechseln, allgemeine Durchsicht
                                                                                                                        Abhol- und Bringservice im Stadtgebiet Auerbach und Pegnitz
                                                                                                                                       im Aktionszeitraum kostenlos.
                                                                                                                      Aktionszeitraum
                                                                                                                      Aktionszeitraum vom
                                                                                                                                       vom29.
                                                                                                                         Aktionszeitraum   02.Oktober
                                                                                                                                          vom   09. bisbis
                                                                                                                                               Februar     12.Februar
                                                                                                                                                         bis
                                                                                                                                                        23.    November
                                                                                                                                                              28. Februar
                                                                                                                                                                      20192016
                                                                                                                                                                          2015
                                                                                                                         Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Meisterwerkstatt
                                               es Ohr
                               Immer ein offenhe !
                               für Ihre Wünsc

                                          Nü
                                          Nürnberger Str. 20b
                                            91257 Pegnitz                                                              Motorgeräte – Kommunaltechnik – Metallbau
                                                                                                                          Welluck 27 – 91275 Auerbach, Tel. 0 96 43/9 13 13, Fax 9 13 14
                                        Tel.
                                          l. 09241 - 80 82 890                                                            Mühlweg 22 – 91257 Pegnitz, Tel. 0 92 41/72 04 40, Fax 72 04 41
                                                                                                                                       E-Mail:
                                                                                                                                  E-Mail:      g. waldmann@t-online.de
                                                                                                                                           info@waldmann-motorgeraete.de
    Anja Honisch                                                                                   Klaus Honisch
    Hörg
      rger
         erä
         eräteakustikermeisterin         hoerakustik-honisch.de                         Hörg
                                                                                          rger
                                                                                            erä
                                                                                            eräteakustikermeister                Homepage:
                                                                                                                                 Internet:    www.waldmann-motorgeraete.de
                                                                                                                                            www.waldmann-motorgeraete.de

2              Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier
INHALTSVERZEICHNIS
      ab 3       30                      Neues aus                                                                           Kulturamt präsentiert
                                         dem Rathaus                                                                         zwei Veranstaltungen

      37
 Mundarttheater mit
                                                                                        42
                                                                                     Neuer Schwung im
 neuem Stück                                                                         Treppenhaus

GRUSSWORT
Liebe Pegnitzerinnen und Pegnitzer,

am 30. Januar wurde der Haushalt der Stadt Pegnitz verabschiedet. Dieser ist insbesondere durch eine weitere Schuldenrückführung bei dennoch hohen Investi-
tionen für Feuerwehren, Schulen, Kitas, Baulanderschließung, Optimierung des Radwegnetzes, Dorferneuerungs- und Stadtsanierungsmaßnahmen, Kanalbau-
maßnahmen usw. gekennzeichnet. Ein gutes Signal, wie ich meine, dass sich die Entwicklung unserer Stadt mit all ihren Dörfern stetig fortsetzt, schließlich handelt
es sich um Investitionen, die dazu dienen, sich in Pegnitz sicher und wohl zu fühlen, also eine gute Lebensqualität genießen zu können. Das kann durchaus aber
auch für viele Menschen ausschlaggebend sein, ob sie neu nach Pegnitz ziehen bzw. weiter ihren Lebensmittelpunkt hier haben wollen.
Insbesondere mit der weiteren Schuldenrückführung ist ein wichtiger Schritt gegangen worden, konnten wir doch die Verschuldung im Stammhaushalt der Stadt
von 24,5 Millionen von Ende 2012 bis Ende 2019 um 5,05 Millionen Euro bzw. um über 20% abbauen. Um diesen Weg erfolgreich fortsetzen zu können, geht es
nun darum, nach der Haushaltsverabschiedung, ein Konsolidierungskonzept zu erstellen, um damit den Antrag der Stadt Pegnitz auf Stabilisierungshilfe zu unter-
mauern. Der Freistaat Bayern hat eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 1,2 Millionen Euro für 2018 bewilligt, unter der Voraussetzung, dass auch die Stadt Pegnitz
ihren Konsolidierungswillen unter Beweis stellt. Verschiedene Konsolidierungsschritte sind bereits in diesen Haushalt eingeflossen, insbesondere solche, die keiner
umfangreicheren Ausarbeitung bedurft haben. Konsolidierung heißt dabei nicht grundsätzlich, dass nicht investiert werden dürfte oder soll, sondern, dass Investi-
tionen zu priorisieren sind und insbesondere hinsichtlich der Folgekosten abzuwägen sind. Eine solche Priorisierung wird übrigens bei jeder Haushaltsaufstellung
vorgenommen.
Konsolidierung heißt aber auch, sämtliche freiwillige Leistungen, die aber auch die Lebensqualität ausmachen, auf den Prüfstand zu stellen. Maßgabe muss es
deshalb meines Erachtens sein, eine ausgewogene Balance zwischen möglichen Einsparungen und der Wahrung der sozialen und gesellschaftlichen Strukturen
unserer Stadt zu finden.
Während wir in Pegnitz aktuell unseren Fokus auf Themen wie Haushalt und Konsolidierung legen, geht es derzeit global um viel mehr, nämlich darum unsere Le-
bensgrundlagen auf diesem Planeten zu erhalten und das Klima zu schützen. Das betrifft natürlich auch unsere Stadt wie auch uns persönlich. Besonders klare
Worte fand dazu die 16-jährige Schülerin Greta Thunberg auf der UN-Klimakonferenz in Katowice:„Ich will Gerechtigkeit in der Klimafrage und einen Planeten, auf
dem wir leben können.“, erklärt die Schwedin bei ihrer Rede vor den versammelten Vertretern und richtete sich direkt an die Delegierten: „Ihr seid nicht einmal er-
wachsen genug, die Wahrheit zu sagen. Sogar diese Bürde überlasst ihr uns Kindern.“ Nicht umsonst demonstrieren seit einigen Wochen jeden Freitag Schülerin-
nen und Schüler für den Klimaschutz. Hey Kids, sollten solche Demos auch in Pegnitz starten: Ich bin dabei! Allerdings natürlich nur nach der Schule – ohne Schule
schwänzen!

In diesem Sinne eine schöne Faschingszeit mit einem herzlichen „Bengaz Glück Auf“
Ihr

Uwe Raab
Erster Bürgermeister

                                                                                                                                       Blickpunkt Pegnitz             3
BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier
Wichtige Rufnummern auf einen Blick
STADTVERWALTUNG                                                                      Wohnungsamt und
                                                                                        Zentrales Gebäudemanagement            723-53 und -25
Sammelruf:               723-0                                                       Schulen, Kindertageseinrichtungen
E-Mail:                  stadt@pegnitz.de                                               und Sport                                      723-50
Postanschrift:           Postfach 1261, 91252 Pegnitz
Hausanschrift:           Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz           Abteilung 3 - Bauamt
                                                                 Abteilungsleitung und Fachbereich Planungsamt                         723-60
                                                                    Dorferneuerung und Flurneuordnung                                  723-70
Publikumsverkehr:                                                   Straßenverkehr                                                     723-32
Montag bis Freitag                             08.00 - 12.00 Uhr    Hochbau                                                            723-61
Montag und Donnerstag                          14.00 - 16.30 Uhr    Tiefbau                                                            723-63
Dienstag                                       14.00 - 16.00 Uhr    Grundstücksmanagement, Umwelt- und
                                                                        Naturschutz, Landwirtschaft                                    723-62
Die Vereinbarung von Terminen außerhalb der vorgenannten Zeiten
ist jederzeit möglich.                                           EINRICHTUNGEN UND BETRIEBE

                                                                                  Eigenbetrieb Abwasserwerk
                                                                                     Geschäftsführung                                  723-75
Telefondurchwahlen in der Verwaltung (jeweils 09241)                                 Kläranlage Pegnitz                                  3681

Erster Bürgermeister                                                    723-22 Freizeitpark/Windpark, Eigenbetrieb
   Bürgermeisteramt                                              723-21 und -68    Bereich Windpark                                    723-51
Geschäftsleitender Beamter                                              723-20     Bereich Freizeitpark                                723-45
   Personalamt/Feuerwehrwesen                                           723-52        CabrioSol, Ganzjahresbad                        48908-0
   Feuerwehrgerätehaus Pegnitz                                         72608-0
                                                                                Stadtbauhof                                              5611
Abteilung 1 - Allgemeine Verwaltung
Abteilungsleitung und                                                           Stadtbücherei                                          723-73
Fachbereich Jugend, Senioren und Soziales                                723-51    Öffnungszeiten
   Jugendpfleger                                                         723-12    Montag, Dienstag und Donnerstag            10.00 - 17.00 Uhr
   Volkshochschule                                                                 Freitag                                    15.00 - 18.00 Uhr
       Geschäftsführung                                                 723-30     Samstags (2. März, 6. April, 4. Mai)        9.00 - 12.00 Uhr
       Kurse                                                            723-31
   Standesamt                                                    723-34 und -35
   Friedhofsamt, Gewerbewesen
       und Ordnungsamt                                                   723-36 Wasserversorgung – Zweckverband Juragruppe               976-0
   Einwohner-, Wahl- , Passamt und
       Fundamt                                                723-40, -41 und -42
       Rentenangelegenheiten                                              723-41
   Fremdenverkehr                                                         723-11 Landschaftspflegeverband Fränkische Schweiz           723-64
   Kulturamt                                                              723-23
   Städtische Veranstaltungen                                             723-70

Abteilung 2 - Kämmerei                                                          Energieversorger – Kontakte Bayernwerk
Abteilungsleitung und Fachbereich Kämmerei                              723-45 Technischer Kundenservice                    Tel 0941 2800-3311
   Haushalts- und Steueramt                                          723-46/-47                                            Fax 0941 2800-3312
   Beitrags- und Gebührenamt                                            723-17                            E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de
   Stadtkasse                                                        723-54/-56 Störung Strom                                   0941 2800-3366
   Rechnungswesen Eigenbetriebe                                         723-76 Störung Gas                                      0941 2800-3355

IMPRESSUM
                                                                  Der nächste Blickpunkt Pegnitz
Herausgeber: Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag GmbH ,
Theodor-Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth, Geschäftsstelle
Pegnitz, Hauptstr. 20, 91257 Pegnitz, Tel. 09241 980-18 und
                                                                                 erscheint
Stadt Pegnitz, Hauptstr. 37/45, 91257 Pegnitz,

                                                                            am Freitag, 1. März 2019
Tel. 09241 723-0

Verantwortlich für den Inhalt:
Für den amtlichen Teil:    Bürgermeister Uwe Raab
Für den allgemeinen Teil: Otto Lapp (verantw.)
Anzeigenleitung:          Dr. Serge Schäfers                    Anzeigenschluss: Dienstag, 19. Februar
Satz:                    Nordbayerischer Kurier
Druck:                   Kollin, Neudrossenfeld
Erscheinungsweise:       Jeden ersten Freitag im Monat

4          Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier
Amtliche Bekanntmachungen

                                              PLANEN – BAUEN – WOHNEN
AL 3                                                                                            BEGRÜNDUNG
                                                                                              zur Ergänzungssatzung

Aufstellung der Ergänzungssatzung „Reisach/Ost“                        Planungsrechtliche Situation:
gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB;                                         Durch die Ergänzungssatzung wird die im Geltungsbereich der Sat-
                                                                       zung liegende Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat am 19.12.2018 die Aufstellung der   Reisach einbezogen.
Ergänzungssatzung „Reisach/Ost“ beschlossen.                           Die Fläche grenzt unmittelbar nordöstlich an den im Flächennut-
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Reisach/Ost“ in der Fassung         zungsplan der Stadt Pegnitz als Mischbaufläche dargestellten Be-
vom 11.12.2018 wurde gebilligt.                                        reich an. Die Ergänzungssatzung ist somit mit einer geordneten städ-
In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der       tebaulichen Entwicklung vereinbar.
Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Die Ergänzungssat-         Auf Grund der geringen Eingriffsschwere der mit der Ergänzungs-
zung ist öffentlich auszulegen.                                        satzung möglichen Bebauung wird den Erfordernissen der Eingriffs-
Die Ergänzungssatzung „Reisach/Ost“ in der Fassung vom                 regelung nach § 1a Abs. 3 BauGB durch die Festsetzung des priva-
11.12.2018 wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2          ten Pflanzgebots an der nordöstlichen Grenze des Geltungsbereichs
BauGB (vereinfachtes Verfahren) in der Zeit vom                        Rechnung getragen.
                                                                       Eine weitere bauliche Entwicklung außerhalb der Grenzen des Gel-
                    18.02.2019 bis 18.03.2019                          tungsbereichs der Ergänzungssatzung betreffend die Fl.Nrn. 881 und
                                                                       785, Gemarkung Penzenreuth, ist nicht möglich.
im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim-       Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im ver-
mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausge-       einfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
legt.
                                                                       Erschließungsrechtliche Situation:
                                                                       Die wegemäßige Erschließung sowie die Erschließung mit Abwasser
                                                                       und Wasser der im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegen-
                                                                       den Fläche erfolgt über die öffentlich gewidmeten Wege mit den
                                                                       Fl.Nrn. 882 und 885, Gemarkung Penzenreuth, sowie über ein ding-
                                                                       lich gesichertes Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht auf der Fl.Nr. 785,
                                                                       Gemarkung Penzenreuth. Die im Zuge der Erschließung mit Abwas-
                                                                       ser und Wasser anfallenden Kosten sowie Maßnahmen zum Ausbau
                                                                       des Weges mit der Fl.Nr. 882, Gemarkung Penzenreuth, sind vom je-
                                                                       weiligen Eigentümer der Fl.Nr. 881, Gemarkung Penzenreuth, zu
                                                                       übernehmen. Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist zwingend
                                                                       vor dem Satzungsbeschluss zu unterzeichnen.

                                                                       Pegnitz, 14. Januar 2019

                                                                       Uwe Raab
                                                                       Erster Bürgermeister

                                                                       AL 3

                                                                       Aufstellung der Außenbereichssatzung „Stein/Nord-
                                                                       Ost“ gemäß § 34 Abs. 6 BauGB;

                                                                       Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat am 19.12.2018 die Aufstellung der
                                                                       Außenbereichssatzung „Stein/Nord-Ost“ beschlossen.
                                                                       Der Entwurf der Außenbereichssatzung in der Fassung vom
                                                                       11.12.2018 wurde gebilligt.
                                                                       In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der
                                                                       Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Die Ergänzungssat-
Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die     zung ist öffentlich auszulegen.
Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Infor-        Die Außenbereichssatzung „Stein/Nord-Ost“ in der Fassung vom
mationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu    11.12.2018 wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2
erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und       BauGB (vereinfachtes Verfahren) in der Zeit vom
Anregungen vorgebracht werden.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen.                               18.02.2019 bis 18.03.2019
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
schlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt blei- im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim-
ben.                                                                mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

                                                                                                                 Blickpunkt Pegnitz      5
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Amtliche Bekanntmachungen

            PLANEN – BAUEN – WOHNEN                                                                   WAHLAMT
                                                                          Wir zahlen jedem Wahlhelfer für die Übernahme dieses Ehren-
                                                                          amts ein sog. Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.
                                                                          Darüber hinaus bekommen Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitge-
                                                                          ber/Dienstherrn keine Dienstbefreiung (als Ausgleich für den
                                                                          Wahlhelferdienst) erhalten, eine weitere Entschädigung in Höhe
                                                                          von 50 €.

                                                                          Wir bitten alle, die bereit sind, ein Amt in einem Wahlvorstand freiwillig
                                                                          zu übernehmen, sich beim Wahlamt der Stadt Pegnitz zu melden
                                                                          (Bürgerzentrum, Hauptstraße 73, Nebeneingang)
                                                                              Telefon: 09241 723-41
                                                                              E-Mail:      wahlen@stadt-pegnitz.de

                                                                          Pegnitz, 23. Januar 2019

                                                                          Uwe Raab
                                                                          Erster Bürgermeister

                                                                                               ABWASSERWERK
                                                                          AW
Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die
Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Infor-           Abwassergebühren;
mationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu       Abschlag zum 15. Februar fällig
erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und
Anregungen vorgebracht werden.                                            Am 15. Februar 2019 wird der 2. Abschlag auf die Abwasserge-
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen.                  bührenabrechnung zum 30.09.2019 zur Zahlung fällig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
schlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt blei-          Bitte zahlen Sie bargeldlos auf unser Konto 20 410 544 bei der Spar-
ben.                                                                      kasse Bayreuth (BLZ 773 501 10), bzw. IBAN: DE42 7735 0110
                                                                          0020 4105 44, BIC: BYLADEM1SBT.
Pegnitz, 14. Januar 2019                                                  Geben Sie bitte bei den Überweisungen immer die FAD-Nummer
                                                                          (aus dem Bescheid ersichtlich) an.
Uwe Raab
Erster Bürgermeister                                                      Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die fälligen Be-
                                                                          träge vom angegebenen Konto abgebucht. Teilen Sie uns bitte Än-
                                                                          derungen Ihrer Bankverbindung baldmöglichst mit, da für nicht ein-
                                                                          lösbare Lastschriften von den Banken Gebühren erhoben werden.
                             WAHLAMT
                                                                  Halten Sie bitte die Zahlungstermine ein, da sonst der geschuldete
FB 13                                                             Betrag mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen erhoben wird.
                                                                  Ein Säumniszuschlag ist zu entrichten, wenn eine Abgabe nicht bis
Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 zum Ablauf des Fälligkeitstages bezahlt wird. Die Entstehung von
Zusammenstellung der Wahlvorstände                                Säumniszuschlägen setzt nicht voraus, dass der Schuldner vorher
                                                                  gemahnt wird. Bei weiterem Verzug muss mit einer Zwangsbeitrei-
Am 26. Mai 2019 findet in Deutschland die Wahl der deutschen Ab- bung gerechnet werden, die mit erheblichen Kosten verbunden ist.
geordneten des Europäischen Parlaments statt.
                                                                  Bei Fragen über Zahlung oder Abbuchung wenden Sie sich bitte an
Für diese Wahl muss die Stadt Pegnitz ca. 170 Wahlhelfer für ins- das Abwasserwerk, Herrn Ziegler, unter Tel. 09241 723-17, Fax. 723-
gesamt 20 Stimmbezirke und vier Briefwahlvorstände einteilen.     8817 oder E-Mail abwasserwerk@stadt-pegnitz.de.

Hier sind wir auch auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, denn was Pegnitz, 23. Januar 2019
wäre eine Wahl ohne Personal?
Politische Wahlen sind ein wesentliches Merkmal und notwendiger Uwe Raab
Bestandteil unserer Demokratie. Aktiv sein Wahlrecht zu nutzen und Erster Bürgermeister
damit als Teil des Staates die Demokratie lebendig zu gestalten, ist
ein Recht, das jeder Bürger nutzen sollte.

Wir suchen Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrer freiwilligen Tätigkeit
im Wahlvorstand die Durchführung dieser Wahl unterstützen wollen.

6       Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier
Amtliche Bekanntmachungen

                                                       JAGDRECHT
Jagdgenossenschaft Pegnitz                                       Jagdgenossenschaft Leups-Bodendorf

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen                       Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen
Donnerstag, 14.02.2019, ab 19.00 Uhr,                            Freitag, 22.02.2019, um 19.30 Uhr,
Schießhaus am Zipser Berg                                        Gasthaus Rupprecht, Bodendorf
Tagesordnung:                                                    Tagesordnung:

1.   Bericht des Jagdvorstehers                                  1. Begrüßung
2.   Verlesen der letzten Niederschrift                          2. Jahresbericht
3.   Kassenbericht                                               3. Kassenbericht
4.   Revisionsbericht                                            4. Beschluss zur Entlastung des Jagdvorstands und des
5.   Bericht der Pächter                                            Kassenführers
6.   Verwendung des Jagdpachtschillings                          5. Beschluss über die Verwendung des Reinertrags aus der
7.   Diskussion und Anträge                                         Jagdnutzung
                                                                 6. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft
Pegnitz, 14. Dezember 2018                                       7. Wünsche und Anträge

Dieter Schmidt                                                   Pegnitz, 22. Januar 2019
Jagdvorsteher
                                                                 Anton Haberberger
                                                                 Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft Büchenbach-Kosbrunn

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen                       Jagdgenossenschaft Neudorf
Freitag, 22.02.2019, 19.30 Uhr in der
Gastwirtschaft Wolfring, Büchenbach                              Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen
                                                                 Donnerstag, 14.03.2019, 19.30 Uhr,
Tagesordnung:                                                    Schießhaus in Neudorf
1. Begrüßung                                                   Tagesordnung:
2. Beschluss über die Verpachtung des Jagdausübungsrechtes für
   das Jagdrevier Büchenbach-Kosbrunn                          1. Begrüßung durch den 1. Vorstand
3. Wünsche und Anträge                                         2. Verlesung der Niederschrift vom Vorjahr
                                                               3. Kassenbericht
Pegnitz, 14. Januar 2019                                       4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung
                                                               5. Jahresbericht des Jagdvorstehers/Jagdpächters
Franz Herzing                                                  6. Festsetzen des ha-Satzes und Beschluss über die Verwendung
Jagdvorsteher                                                     des Reinertrages
                                                               7. Grußwort des Vertreters der Stadt
                                                               8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge der Mitglieder

Jagdverpachtung Büchenbach                                       Pegnitz, 16. Januar 2019

Das Gemeinschaftsjagdrevier Büchenbach, Landkreis Bayreuth, ge- Günther Rauh
legen an der BAB A9 München-Berlin, ein Niederwildrevier mit einer Jagdvorsteher
Fläche von ca. 660 ha, wird im Wege der freihändigen Vergabe zum
01.April 2019 auf die Dauer von 9 Jahren verpachtet.
                                                                 Jagdgenossenschaft Penzenreuth
Bisheriger Rehwildabschussplan: 30 Tiere pro Jahr
Die Pachtbedingungen können beim Jagdvorsteher Franz Herzing, Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung
Büchenbach, Marktstraße 17, 91257 Pegnitz (Tel. 09241/8319) an-
gefordert bzw. eingesehen werden.                                In der Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Pegnitz V – Pen-
                                                                 zenreuth, am 25. Januar 2019, haben die Jagdgenossen einstimmig
Schriftliche Angebote sind bis spätestens 22.02.2019 beim Jagd- beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung wiederum zum Zwe-
vorsteher einzureichen. Die Verpachtung erfolgt am 22.02.2019 im cke des Wegebaues und für gemeinnützige Aufgaben zu verwenden.
Rahmen der Jagdgenossenschaftsversammlung.
                                                                 Pegnitz, 28. Januar 2019

                                                                 Johannes Schieder
                                                                 Jagdvorsteher

                                                                                                         Blickpunkt Pegnitz    7
BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier
Amtliche Bekanntmachungen

                       FEUERWEHREN                                                     WASSERVERSORGUNG
Fachbereich Feuerwehrwesen                                             Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB
                                                                       und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und
Freiwillige Feuerwehr Hainbronn;                                       der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters des                      Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Kommandanten
                                                                       Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Un-
Bei der FF Hainbronn sind der Kommandant und der Stellvertreter        richtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
des Kommandanten neu zu wählen.                                        Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi-
Nach § 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind Kom-        ger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
mandant und Stellvertreter des Kommandanten aus der Mitte der          Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hin-
Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.          reichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Si-
Feuerwehrkommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr voll-          cherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse
endet, mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und   des Zweckverbandes Anlass zu Beanstandungen geben.
die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Wahlvor-
schläge sind in der Dienstversammlung zu machen.                       Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
                                                                       über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtli-
Diese Dienstversammlung findet statt am                                che Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mög-
                                                                       liche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk-
             Samstag, 16. Februar 2019, 19.30 Uhr,                     samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
              im Gasthaus Schmitt in Hainbronn                         sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
                                                                       und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben be-
Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt       urteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilan-
ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen er-      zierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
hält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl     Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jah-
statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Stadt Pegnitz.    resabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftli-
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden der FF Hain-        chen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom
bronn, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.                         IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
                                                                       der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß §
Pegnitz, 15. November 2018                                             53 HGrG vorgenommen.

Uwe Raab                                                               Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend si-
Erster Bürgermeister                                                   chere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

                                                                       Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Er-
               WASSERVERSORGUNG                                        kenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:

Die Bilanz für das Jahr 2017 wurde                                   Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unse-
geprüft – Testat des                                                 rer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Ver-
                                                                     bandssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Wirtschaftsprüfers
                                                                     Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Der Jahresabschluss der Juragruppe für das Wirtschaftsjahr 2017 Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Mün- tragslage.
chen, geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk versehen:                                                    Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, ent-
                                                                     spricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zu-
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- treffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die
und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buch- Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die
führung und den Lagebericht der Juragruppe Zweckverband Was- wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen An-
serversorgung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 ge- lass zu Beanstandungen.“
prüft. Durch Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO wurde der Prüfungsgegen-
stand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirt- München, 27. September 2018
schaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes i.S. von § 53 Abs. 1 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresab-
schluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Wiedemann
Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und Wirtschaftsprüfer
den Bestimmungen der Verbandssatzung und die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Zweckverbandes liegen in der Verantwortung der
Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns Die Juragruppe fasste in ihrer Sitzung vom 17.12.2018 folgenden
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss Beschluss:
unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht so-
wie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes ab- Die Verbandsversammlung nimmt von der vom Bayer. Kommunalen
zugeben.                                                             Prüfungsverband durchgeführten Prüfung und der Prüfungsfeststel-

8       Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier
Amtliche Bekanntmachungen

                WASSERVERSORGUNG                                                      LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
lungen des Jahresabschlusses 2017 Kenntnis. Ergebnis ist, dass Einfache Dorferneuerung Horlach
unser Unternehmen in allen Bereichen ordnungsgemäß geführt wird
und die wirtschaftlichen Verhältnisse, Buchführung und Rechnungs-                     Herzliche Einladung
legung voll umfänglich geordnet sind. Ebenso ist ein internes Kon-
trollsystem installiert. Der von der Werkleitung erstellte Lagebericht                 zum PegnitzDialog zur
ist zutreffend. Auch das wird zur Kenntnis genommen.                             Einfachen Dorferneuerung Horlach
                                                                           am Dienstag, den 19. Februar 2019, um 18.30 Uhr
Hiermit wird die Jahresrechnung 2017 abschließend festgestellt.        im Schützenhaus Horlach, Weinstraße 13, 91257 Pegnitz

Dem Verbandsvorsitzenden und dem Werkleiter wird hiermit die Ent- In Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken,
lastung erteilt.                                                  informieren wir Sie über den aktuellen Sachstand und freuen uns auf
                                                                  das Gespräch mit Ihnen.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ist gem. § 25 Eigen-
betriebsverordnung (EBV) zu veröffentlichen.                      Pegnitz, 21. Januar 2019

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind 7 Tage öffentlich aus- Uwe Raab
zulegen.                                                            Erster Bürgermeister
Der Jahresabschluss und der Lagebericht können in der Zeit vom
06.03.2019 bis 15.03.2019 in der
Juragruppe, Zum Dianafelsen 1, 91257 Pegnitz,                                        FORSTWIRTSCHAFT
eingesehen werden.
                                                                         Forstrevier Pegnitz
            LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
                                                                         Fichtenborkenkäfer
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Dorferneuerung Bronn II                                                  Vom Borkenkäfer erkennbar befallene Fichten – rote Kronen, abfal-
Stadt Pegnitz, Landkreis Bayreuth                                        lende Rindenteile - müssen im Laufe des Winters noch aufgearbeitet
                                                                         und das Holz aus dem Wald verbracht werden.
               Bekanntmachung und Ladung                                 Nur so lässt sich der Befallsdruck im kommenden Frühjahr verrin-
                                                                         gern.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hält am                    Waldbesitzer, die nicht in der Lage sind selbst die befallenen Bäume
              Donnerstag, dem 21.02.2019 um 19 Uhr                       aufzuarbeiten, sollten sich helfen lassen.
         im Sportheim Bronn, Ziegelhütte 5, 91257 Pegnitz                Es gibt meistens mehrere Möglichkeiten der Unterstützung.
eine Informationsversammlung                                             Fichten ohne Rinde können stehen bleiben.

über die Durchführung eines Dorferneuerungsverfahrens nach dem           Bei Fragen können sie sich an das Forstrevier Pegnitz wenden.
Flurbereinigungsgesetz in Bronn. Hierzu werden alle Bürger und
Grundeigentümer von Bronn eingeladen.                                    Für Anpflanzungen im Wald gibt es weiterhin finanzielle Förderungen.
Die Bürger und Grundeigentümer sollen an der Dorferneuerung in-          Nutzen sie diese Möglichkeit ihren Wald sicherer und stabiler zu ma-
tensiv mitwirken. Da die Dorferneuerung auch für die Stadt Pegnitz       chen.
von erheblicher Bedeutung ist, liegt es in Ihrem Interesse, an der In-
formationsversammlung teilzunehmen.                                      Forstrevier Pegnitz,   Tel 09241 2057
In der Versammlung wird insbesondere über Sinn und Zweck der                                    oder 09241 723-822
Dorferneuerung, die Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen
im gemeinschaftlichen und öffentlichen Bereich, über die voraus-
sichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung sowie über das       Pegnitz, 22. Januar 2019
voraussichtliche Dorferneuerungsgebiet aufgeklärt.
Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.                     Ulrich Deinzer
Zu der Versammlung sind auch das Amt für Ernährung, Landwirt-            Forstrevierleiter
schaft und Forsten Bayreuth und die landwirtschaftliche Berufsver-
tretung geladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maß-
nahmen Aufschluss zu geben.                                                                  Erfolgreich werben im
Bamberg, 10. Januar 2019
                                                                             BLICKPUNKT PEGNITZ
gez. Thomas Müller
Baudirektor
                                                                                             Anzeigenberatung:
                                                                                               Siegmar Dietel,
 - ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN –
                                                                                              Tel. 0921 294-138

                                                                                                                   Blickpunkt Pegnitz      9
BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier
Amtliche Mitteilungen

                          PERSONAL                                                              VERWALTUNG
GL – 0371 und 0372                                                       GL - 0400

Stellenausschreibung                                                     Einwohner-, Wahl- und Passamt;
                                                                         Wegen Fortbildung am 20. Februar geschlossen
Wir stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein:
                                                                         Das Einwohner-, Wahl- und Passamt bleibt wegen einer Fortbildung
1. Beamter (m/w/d) der zweiten Qualifikationsebene                       der Bediensteten am

     als Leiter des Fachbereichs 12 (Ordnungsamt, Gewerbewesen                              Mittwoch, 20. Februar 2019,
     und Friedhofswesen). Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungs-
     gruppe A 9 sind gegeben.                                    geschlossen.

2. Mitarbeiter (m/w/d) beim IT-Systemadministrator                       Pegnitz, 30. Januar 2019

     Ihre Tätigkeiten:                                                   Uwe Raab
     • Planung, Installation und Administration von Hard- und Soft-      Erster Bürgermeister
         ware
     • Überwachung, Weiterentwicklung und Optimierung unserer
         hausinternen IT-Infrastruktur im Client-, Server- und Netz-                         EINWOHNERAMT
         werkbereich
     • Fehleranalyse und -behebung                                       Fb 13
     • Durchführung von Sicherheitsprüfungen
     • Mitarbeiterschulung und -support                                  Mikrozensus 2019 im Januar gestartet;
                                                                         Interviewer bitten um Auskunft
     Ihr Profil:
     • Ausbildung zum Fachinformatiker (m/w/d) mit Schwerpunkt           Auch im Jahr 2019 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet
         Systemintegration (oder vergleichbare Qualifikation) mit        wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem
         mehrjähriger Berufserfahrung.                                   Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayeri-
     • Gute Kenntnisse in IT-Hardware, VMware, Microsoft-Ex-             schen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres
         change, Microsoft-Active Directory, Microsoft-Terminal Ser-     rund 60.000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zu-
         ver.                                                            verlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftli-
     • Idealerweise Erfahrung im Umgang mit TrendMicro, Soft-            chen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsi-
         wareverteilung, Telefonanlagen, VPN.                            tuation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach
     • Verantwortliche, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise   dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
     • Flexibilität, Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit
                                                                      Im Jahr 2019 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wie-
     Wir bieten:                                                      der der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichproben-
     Tarifgerechte Eingruppierung nach TVöD mit allen Sozialleistun- erhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhe-
     gen des öffentlichen Dienstes und eine langfristige Perspektive. bung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftli-
                                                                      che und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte (m/w/d) und Be- und Familien, ermittelt.
werber (m/w/d) mit Wohnsitz im Stadtgebiet Pegnitz (einschließlich
aller Ortsteile) bevorzugt berücksichtigt.                            Der Mikrozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zur Krankenver-
                                                                      sicherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversi-
Bewerbungen bitte bis Freitag, 15. Februar 2018 an:                   cherung nach Kassenart werden auch die Art des Krankenversiche-
                                                                      rungsverhältnisses und der zusätzliche private Krankenversiche-
Stadt Pegnitz, Geschäftsleitung, Postfach 12 61, 91252 Pegnitz, rungsschutz erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen In-
oder online an stadt@pegnitz.de                                       formationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische
                                                                      Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Pegnitz, 8. Februar 2019
                                                                      Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die
Uwe Raab                                                              Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
Erster Bürgermeister                                                  In Bayern sind demnach bei rund 60.000 Haushalten, die nach einem
                                                                      objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt
                                                                      wurden, wöchentlich mehr als 1.000 Haushalte zu befragen.
                    Erfolgreich werben im
                                                                         Das dem Mikrozensus zugrundeliegende Stichprobenverfahren ist
           BLICKPUNKT PEGNITZ                                            aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengüns-
                                                                         tig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die ge-
                Anzeigenberatung:                                        wonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung
                                                                         übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten
           Siegmar Dietel, Tel. 0921 294-138                             Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem

10       Blickpunkt Pegnitz
-Anzeige-
                                                                               Blickpunkt Ratgeber
 KLEINES BAUGEBIET                                                                                                         Ihr gutes
 mit sechs Parzellen am südlichen
 Stadtrand von Pegnitz-Neudorf                                                                                   Recht
                                                                                                           Rechtsanwältin
                                                                                                           Christa Kuhn
                                                                                                      Zuletzt zeigte der Winter wieder einmal seine
                                                                                   winterliche Seite. Glatte Straßen und Wege sind dabei nicht die
                                                                                einzigen Herausforderungen, die nach Autounfall oder Ausrutscher
                                                                                vor Gericht enden können. Das zeigen die folgenden Winterurteile:
                                                                                Räumpflicht von 7 bis 20 Uhr: Stürze aufgrund nicht
 Kaufpreis:         73.290,00 € bis 84.630,00 €                                 oder nur unzureichend geräumter und gestreuter Wege
                                                                                und Plätze landen besonders häufig vor Gericht. Bei der
 Kaufpreis pro m : 105,00 €
                2
                                                                                Räumpflicht kommt es in erster Linie auf die örtliche Sat-
 Grundstücksfläche: 698 bis 806 m2                                              zung der Stadt oder Gemeinde an. Mit lokalen Abweichun-
                                                                                gen besteht dadurch oft eine Räumpflicht des jeweiligen
 Objektbeschreibung: Bei diesem Objektangebot handelt es sich um ein            Grundstückseigentümers von 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn-
 kleines, sonniges, mit einer Stichstraße erschlossenes Neubaugebiet. Die       und Feiertagen meist ab 8 Uhr.
 Grundstücksgrößen liegen zwischen ca. 698 m² und 806 m² und sind für           Räumzeiten entscheidend: Personen, die außerhalb der Rechtsanwältin
 eine individuelle Bebauung mit einem Einfamilienhaus geeignet.                 Räumpflichtzeiten unterwegs sind, können bei einem Christa Kuhn
 Es gibt keinen Bebauungsplan nur eine Ortsabrundungssatzung.                   Sturz meist keinen Schadenersatz verlangen. Außerdem
 Die Grundstücke sind erschlossen mit Wasser, Abwasser, Strom, Telekom          kommt es darauf an, ob man mit ihrem Kommen rechnen musste. So ging eine
                                                                                gestürzte Pflegedienstmitarbeiterin leer aus, weil ihr Besuch bei der beklagten
 (keine Glasfaser). Zur Abstimmung einzureichender Bauanfragen stehen wir
                                                                                Grundstückseigentümerin sonntags um 10 Uhr nicht vorgesehen war (BGH,
 Ihnen gerne beratend zur Seite. Der Grundstücksverkäufer ist u.a. im Einfa-    Urteil v. 12.06.2012, Az.: VI ZR 138/11).
 milienhausbau tätig und würde gerne die Erstellung für Ihre Traumimmobilie
 übernehmen.                                                                    Mehr Anstrengung an Eingängen: In bestimmten Fällen muss es auch nicht
                                                                                schneien oder frieren. Vor Eingängen zu Gebäuden liegt etwa oft viel durch
                                                                                die Besucher herangetragener Schneematsch. In solchen Fällen kann bei viel
 Ansprechpartner: Günter Pfaffenberger                                          Verkehr sogar eine Vor-Ort-Kraft zur ständigen Reinigung notwendig sein, um
 pro vobis IMMOBILIEN GmbH                                                      einer Haftung zu entgehen (AG Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 31.10.2012,
 Wittelsbacherring 19 · 95444 Bayreuth                                          Az.: 215 C 116/10).
 Telefon:                0921-76466-33
 Mobil:                 0151-21202873                                           Parkplätze nicht ganz zu räumen: Auf Parkplätzen ist es anders. Diese sind nicht
 g.pfaffenberger@provobis-immo.de                                               vollständig zu räumen. Es reicht, sichere Wege von geparkten Fahrzeugen zum
 www.provobis-immo.de                                                           Eingang eines Gebäudes zu schaffen. Diese Wege müssen auch die Personen
                                                                                nutzen, die nicht per Auto, sondern per Fuß oder per Fahrrad den Parkplatz
                                                                                überqueren. Stürzt jemand, weil er abseits der geräumten Wege unterwegs war,

                       A.ORDUNG
                       A. ORDUNG
                                                                                hat er keine Ansprüche gegen die zur Parkplatzräumung verpflichtete Person
                                                                                (AG Augsburg, Urteil v. 05.09.2018, Az: 74 C 1611/18).
                                                                                Mangelhaftes Räumen strafbar: Bei mangelhaftem Räumen droht nicht nur
                             BESTATTUNGEN                                       ein Bußgeld. Es ist auch eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung
                                                                                möglich. Das hat das Amtsgericht Berlin Tiergarten entschieden, weil ein
                                                                                Winterdienstmitarbeiter Eisbuckel nicht entfernt hatte, über die ein Rentner
                                                                                später gestürzt war und sich die Schulter brach (AG Berlin Tiergarten, Urteil
                                                                                v. 07.01.2011, Az.: (277 Cs) 3012 PLs 4836/10 (274/10)).
                                                                                Vereiste Scheiben am Fahrzeug: Bei einer vereisten Scheibe droht ein Bußgeld
                                                                                von 10 Euro. Kommt es zu einem Unfall, sind es sogar 35 Euro. Allerdings soll
                                                                                das nicht gelten, wenn bloß die Heckscheibe vereist ist, solange die Seitenspie-
                          Sprechen Sie zuerst mit uns.                          gel frei sind (OLG Karlsruhe, Urteil v. 04.06.1986, Az.: 3 Ss 12/86). Scheiben
                                                                                sollten dennoch so weit wie möglich frei sein. Sonst erhöht sich bei einem
                          Wir regeln und organisieren alles                     Unfall schnell die Mitschuld. Und wer lediglich Gucklöcher freikratzt, dem
                                                                                droht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit und somit Ärger mit der Versicherung.
                          für Sie nach Ihren Wünschen und
                                                                                Falsche Bereifung kostet Versicherungsschutz: Nicht zuletzt kann falsche Be-
 Seit über                besuchen Sie auch gerne                               reifung auch den Versicherungsschutz kosten. So blieb ein Autofahrer auf
                                                                                seinen Kosten sitzen, weil er mit seinen Sommerreifen im Winter bergabwärts
                          zu Hause in Ihrer                                     ins Rutschen geraten war. Die aufgezogenen Schneeketten halfen da auch
 75 Jahren                vertrauten Umgebung.                                  nicht mehr, weil sie Winterreifen voraussetzten (OLG Frankfurt/Main, Urteil v.
                                                                                10.07.2003, Az.: 3 U 186/02).
                          Ihr Bestatter für Pegnitz,                            Wir wenden Schaden von Ihnen ab: EISMANN Rechtsanwälte!
Ihr Bestatter             Creußen, Pottenstein und
                          die fränkische Schweiz.
für Pegnitz                                                                                                       EISMANN

      und                                                                                                        Rechtsanwälte

                                                                                  EISMANN Rechtsanwälte, Ihr kompetenter Rechtsberater,
Umgebung.                                                                       Rechtsanwalt
                                                                                  Rechtsanwalt
                                                                                                   auch in Pegnitz
                                                                                             Benjamin
                                                                                               BenjaminH. H.Eismann:   Arbeits-,Handels-
                                                                                                             Eismann: Arbeits-,   Handels-  und
                                                                                                                                          und    Gesellschaftsrecht,
                                                                                                                                               Gesellschaftsrecht,
                                                                                                  Rechtsberatung
                                                                                                    Rechtsberatung im im Unternehmensbereich
                                                                                                                         Unternehmensbereich
                                                                               Rechtsanwältin  Christa
                                                                                  Rechtsanwältin ChristaKuhn:
                                                                                                         Kuhn:Verkehrs-    undVerkehrsunfallrecht,
                                                                                                                Verkehrs- und   Verkehrsunfallrecht,  Transportrecht,
                                                                                                                                                    Transportrecht,
                                                                                                     privates  Baurecht,Forderungseinzug
                                                                                                      privates Baurecht,   Forderungseinzug
 Pegnitz · Raumersgasse 10 · Telefon 09241/2289                                Rechtsanwältin Katharina
                                                                                  Rechtsanwältin KatharinaHofmann:    Erbrecht,
                                                                                                            Strobel: Erbrecht,   Familienrecht,
                                                                                                                               Familienrecht,    Mietrecht,
                                                                                                                                              Mietrecht,      Strafrecht
                                                                                                                                                         Strafrecht
               Creußen · Telefon 09270/9620
                                                                                                              Zweigstelle Pegnitz
               Velden · Telefon 09152/92217                                     Ludwig-Jahn-Str. 8 | 91257 Pegnitz | Telefon 09241 / 972 - 0 | Fax 09241 / 972 - 40
             E-Mail: info@bestattung-ordung.de                                                info@eismann-pegnitz.de | www.eismann-partner.de

                                                                                                                                       Blickpunkt Pegnitz             11
Amtliche Mitteilungen

                          EINWOHNERAMT                                                                               UMWELTSCHUTZ
Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetz- Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) dürfen n i c h t mit dem
lich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander Hausmüll oder über die Kanalisation „entsorgt“ werden. In haus-
folgende Jahre.                                                                                                 haltsüblichen Mengen können Problemabfälle beim Umweltmobil
                                                                                                                abgegeben werden.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der Größere Mengen privater, landwirtschaftlicher oder gewerblicher
amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interview- Problemabfälle sind über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu
erinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor entsorgen.
schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts
legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an Das wird beim Umweltmobil angenommen:
der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das • Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutz-
Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Lan-                                                   mittel;
desamt einzusenden.                                                                                             • Ölhaltige Abfälle, z. B. Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, trop-
                                                                                                                    fende verbrauchte Öl- u. Chemikalienbinder, Ölfilter, ölver-
Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im                                                schmutzte Gebinde bis max. 35 l; Altöl bis max. 10 l
Laufe des Jahres 2019 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung                                                     + Altöl sollte man besser an die Verkaufsstellen zurückgeben, da
erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.                                                     diese zur Rücknahme verpflichtet sind
                                                                                                                • Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, z. B. Benzin, Spi-
                                                                                                                    ritus, Kaltreiniger, Kleber, Abbeizmittel, Frostschutzmittel,
                                    UMWELTSCHUTZ                                                                    Bremsflüssigkeit
                                                                                                                • Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybe-
Landratsamt Bayreuth                                                                                                reich z. B. Fotochemikalien
                                                                                                                • Desinfektionsmittel und Haushaltsreiniger
  Abfallwirtschaft                                                                                              • Flüssige Farben und Lacke
                                                                                                                • Batterien (z. B. Kfz-Batterien, Knopfzellen-Batterien, Akkus und
                                                                                                                    sonstige Batterien)
                                                                                                                    + Haushaltsbatterien müssen auch von den Verkaufsstellen zu-
           Wussten Sie schon …                                                                                      rückgenommen werden, für Kfz-Batterien gilt eine Pfandregelung
                                                                                                                • PCB-haltige Kleinkondensatoren
  … dass Asche nicht in die Bio- sondern in die Restmülltonne gehört?                                           • Spraydosen mit Restinhalt
                      Hintergrund ist, dass der mögliche Schadstoffgehalt der Asche die Qualität des erzeugten
                                                                                                                • Quecksilber (z. B. in Schaltern, Thermometern), Blei- und
                      Komposts beeinträchtigen kann. Daher wird auch eine Verwertung im Garten nicht empfohlen.     Zinnreste
                      Beachten Sie bitte:                                                                       • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen
                      Asche und Holzkohle nur vollständig abgekühlt (mind. 24 h) in                             • Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete Behälter mit Inhalt
                      die Restmülltonne füllen, da sonst Entzündungsgefahr droht.
                      Zudem bitte in Müllbeutel füllen, um Staubbildung beim
                                                                                                                •   Behältnisse mit unbekanntem Inhalt;
                      Leerungsvorgang zu verhindern.                                                            • Medikamente
                                                                                                                    + Medikamente (außer Zytostatika) können auch über die Rest-
   Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall.
                                                                                                                    mülltonne entsorgt werden.
                                                                                                                • PU-Montageschaumdosen enthalten schädliche Rückstände
                                                                                                                    und dürfen nicht zum Restmüll oder zur Weißblechsammlung
                                                                                                                    gegeben werden
Landratsamt Bayreuth                                                                                                + Abgabemöglichkeiten bestehen nicht nur beim Umweltmobil,
                                                                                                                    sondern auch in den Recyclinghöfen und den Verkaufsstellen.
Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil
                                                                 Das gehört n i c h t ins Umweltmobil
Termin und Sammelstelle für den Einsatz des Umweltmobils im März (Anschriften von Abgabestellen bitte beim Landratsamt erfragen):
wurden wie folgt festgesetzt:                                    • Eingetrocknete Farben und Lacke
                                                                    ï Restmülltonne, wenn vollständig entwässert oder in geeigne-
Samstag, 2. März                                                    ter Weise gebunden (z. B. mit Sägespänen)
08.00 – 08.30 Uhr     Hainbronn, Parkplatz / Ortsende            • Farbbehälter, die sauber sind oder nur geringe einge-
08.45 – 10.15 Uhr     Pegnitz, Parkplatz Badstraße                  trocknete Farbreste enthalten,
10.30 – 11.00 Uhr     Nemschenreuth/Parkplatz an der                sind Wertstoffe:
                      Christian-Sammet-Halle                        - Leergebinde aus Kunststoff ïRecyclinghof
11.15 – 11.45 Uhr     Neudorf, Feuerwehrhaus                        - Leergebinde aus Weißblech ï Recyclinghof/Weißblechcon_
12.00 – 12.30 Uhr     Büchenbach, Marktstraße                           tainer
                                                                 • Leere Spraydosen ï Recyclinghof/Weißblechcontainer
Samstag, 16.März                                                 • Feuerlöscher ï Fachhandel, Hersteller
08.00 – 08.30 Uhr     Willenreuth / Parkplatz Gaststätte         • Elektroaltgeräte ï Kostenlose Abholung nach Anmeldung beim
                      (Pottensteiner Straße 18)                     Landratsamt oder Abgabe bei einer Sammelstelle
13.15 – 14.15 Uhr     Trockau, geschotterter Parkplatz           • Autoreifen ï Schrott-, Reifenhandel, Recyclingbetrieb
                      (ehemals A 9)                              • Kosmetika ï Restmülltonne
                                                                 • Munition, Sprengkörper, Feuerwerkskörper ï Polizei
                                                                 • Asbesthaltige Abfälle ï Reststoffdeponie Heinersgrund

12         Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Mitteilungen

                                                      UMWELTSCHUTZ
•  Tierkadaver müssen über den Zweckverband Tierkörperbesei- In allen Ortsteilen wurden zentrale Sammelstellen, jeweils am Bus-
   tigung Nordbayern beseitigt werden.                              wartehäuschen, eingerichtet. Es wird gebeten, das Altpapier dorthin
                                                                    zu bringen.
Wichtige Hinweise                                                   Größere Altpapier- und Altkleidermengen werden in allen Ortsteilen
• Die Anlieferung am Umweltmobil ist nur zu den offiziellen Stand- und auch im Stadtgebiet nach telefonischer Anmeldung abgeholt.
   zeiten gestattet. Unkontrollierte Ablagerungen können            In der Vergangenheit haben immer wieder gewerbliche Altwaren-
• Mensch und Umwelt schädigen (z. B. durch auslaufendes Öl, sammler kurz vor den Sammelterminen der Pegnitzer Vereine/Ver-
   Batteriesäure usw.) und sie verzögern die Sammelaktion.          bände Straßensammlungen durchgeführt.
• Belassen Sie Problemabfälle in der Originalverpackung! Wenn
   diese nicht mehr existiert, beschriften Sie die Ersatzverpackung Wir bitten darum, Altkleider/Altpapier nur zu diesen Terminen abzu-
   eindeutig!                                                       geben und damit die Pegnitzer Vereine/Verbände zu unterstützen,
• Verwenden Sie zum Aufbewahren von Problemabfällen keine Le- die aus den Erlösen der Sammlungen ihre Arbeit finanzieren.
   bensmittelverpackungen!
• Kippen Sie nie unterschiedliche Stoffe zusammen!
• Übergeben Sie die Problemabfälle nur direkt dem Fachpersonal                             SPRECHTAGE
   des Umweltmobils!
• Flüssige Abfälle werden nur in geschlossenen und dichten Be- GL – 0402
   hältnissen bis max. 25 Liter angenommen. Das Umfüllen von Ab-
   fällen ist im Umweltmobil nicht gestattet, Gebinde können daher SPRECHTAGE …
   den Anlieferern nicht zurückgegeben werden.
• Bitte halten Sie die Standorte für das Umweltmobil frei.          … im Bürgerzentrum, Hauptstraße 73, Pegnitz:

Weitere Informationen:                                              VdK
Landratsamt Bayreuth, Tel. 0921/728-440                             Montag, 11./18./25. Februar                      8.00 bis 11.00 Uhr

Bayreuth, 25. Januar 2019                                           Bitte melden Sie sich vorher unter Tel. 0921 759870 an, da-mit wir
                                                                    Ihre Akte im Beratungsgespräch vorliegen haben.
S.Rüskamp
Abfallwirtschaft –Landratsamt Bayreuth
                                                                    Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
                                                                    Mittwoch, 13.03.2019                      8.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                                         und
Altpapier und Altkleidersammlungen 2019                                                                      13.00 bis 15.30 Uhr

Folgende Altpapier- und Altkleidersammlungen in Pegnitz wurden Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Sprechtagen
wie folgt festgelegt:                                          ausschließlich persönliche Beratungen durchgeführt werden,
                Termin          Verband                        jedoch keine Renten- und/oder Kontenklärungsanträge aufge-
                23.03.2019      Kath. Dekanat                  nommen werden können.
                18.05.2019      Evang. Jugend
                13.07.2019      FF Pegnitz                     Deshalb empfehlen wir dringend, einen festen Termin mit dem Ein-
                14.09.2019      EVP                            wohneramt, Tel. 09241 723-40, -41, oder -42 zu vereinbaren, damit
                16.11.2019      ASV/Handball                   es den Sachbearbeitern der Rentenversicherung möglich ist, sich
                (Änderungen vorbehalten)                       konkret auf den Einzelfall vorzubereiten.

    Ihr Bestatter auch in der fränkischen Schweiz, von Pottenstein bis Pegnitz und Umgebung

                                                                                                              Blickpunkt Pegnitz    13
Amtliche Mitteilungen

                       SPRECHTAGE                                                     VERSCHIEDENES
…in Pegnitz‘:                                                    den staatl. Fischereischein zu erlangen.
                                                                 Stattfinden wird der Lehrgang ab
Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach: Gruppe Pegnitz
                                                                                          Sa. 09.02.2019,
Die Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach                                in der Gasstätte „Zum Brandenburger“
Gruppe Pegnitz trifft sich                                                        95448 Bayreuth, St. Georgen 9

1 x monatlich (immer 2. Mittwoch im Monat)                       Dabei wird es an drei aufeinander folgenden Wochenenden jeweils
                                                                 Sa./So. ganztägig Unterricht geben. Ende des Lehrgangs ist somit
um 18.30 Uhr in den Räumen des ASB, Brauhausgasse 6a             Sonntag 24.02.2019. Der erfolgreich absolvierte Lehrgang berech-
                                                                 tigt zur Teilnahme an jeder beliebigen staatl. Fischerprüfung im On-
Nächster Termin: 13. Februar 2019                                lineverfahren.
                                                                 Die Anmeldung zu diesem Vorbereitungslehrgang zur Onlineprüfung
Weiter Infos unter der Telefonnummer 0170 696 58 86              erfolgt über www.fischereizentrum-oberfranken.de

…außerhalb Pegnitz‘:

Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken                            Bildungswerk des Bayerischen
Beratung für Menschen mit Autismus, Eltern, Bezugspersonen und   Bauernverbandes
         Fachkräfte durch                                        Bezirk Oberfranken
         Stefanie Stark, Dipl.- Pädagogin (Univ.) und
         Rudolf Donath, Dipl.-Pädagoge (Univ.)                   Veranstaltungen im Februar
Wann     Donnerstag, 21. Februar, 9.00 bis 13.00 Uhr
         Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung vorab     Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes im Bezirk
         unter Tel. 09572 60966-0                                Oberfranken, Geschäftsstelle Bayreuth, lädt zu folgenden Veran-
Wo       Bezirksgeschäftsstelle des Paritätischen                staltungen ein:
         Wohlfahrtsverbandes, Leibnizstraße 6, 95447 Bayreuth.
         Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden         Montag, 18.02.2019, 13:30 Uhr
                                                        Trockau, Gasthaus Löffler
                                                        Thema: „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungs-
                 VERSCHIEDENES
                                                        verfügung - was Sie tun können, um richtig vorzusorgen“
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Bayreuth Referent: Alexander Hahn, Rechtsanwalt, BBV-Hauptgeschäftsstelle
                                                        Bamberg
Anmeldezeiten für die Fachoberschule und                Teilnehmergebühr: 2 €
Berufsoberschule Bayreuth für das Schuljahr 2019/20
                                                                 Donnerstag, 21.02.2019, 19:30 Uhr
Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2019/20 erstreckt sich auf Pegnitz, Schulküche Christian-Sammet-Schule
die Zeit vom 18.02 bis 01.03.2019.                               Thema: „After-Work-Küche - Kochen im Handumdrehen“ - Koch-
                                                                 kurs
Infoveranstaltung am Freitag, 15.02.2019, um 17.30 Uhr und Referentin: Andrea Storkenmaier, Köchin, Seybothenreuth
Samstag, 16.02.2019, um 09.30 Uhr in der Aula der Schule.        Teilnehmergebühr: 8 € + Materialkosten
                                                                 Anmeldung an der BBV-Geschäftsstelle unter Tel.: 0921 76462-0
Anmeldeunterlagen und weitere Infos bei:
Staatl. Fachoberschule und Berufsoberschule Bayreuth
Körnerstraße 6, 95448 Bayreuth
Tel. 0921/79208-0                                                Regionalmanagement Stadt und Landkreis Bayreuth
schule@fosbos-bayreuth.de
www.fosbos.bayreuth.de                                           Startschuss für Klimaschutzgewinnspiel 2019

                                                                 Seit dem 24. Januar hat man beim neuen Klimaschutz-Gewinnspiel
                                                                 der Bioenergieregion Bayreuth wieder die Chance auf attraktive Ge-
Fischereizentrum Oberfranken                                     winne.

Vorbereitungslehrgang für die staatl.                            Die Teilnahme ist online unter www.klima.landkreis-bayreuth.de
Fischerprüfung                                                   möglich. Zudem liegen Teilnahmekarten im Landratsamt, den Rat-
                                                                 häusern in Stadt und Landkreis, den Sparkassengeschäftsstellen
Das Fischereizentrum Oberfranken (FZO), größter                  sowie bei den Stadtwerken Bayreuth aus.
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen zur staatl.
Fischerprüfung in Nordbayern und den angrenzenden Regionen, Zu gewinnen sind Geld- und Sachpreise im Wert von 1.200 Euro,
bietet im Februar 2019 die Möglichkeit, die Vorbereitung zur staatl. die von der Sparkasse und den Stadtwerken zur Verfügung ge-
Fischerprüfung an nur drei Wochenenden zu absolvieren und damit stellt werden.

14      Blickpunkt Pegnitz
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