BLICKPUNKT PEGNITZ - und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz - Nordbayerischer Kurier
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189. Ausgabe 8. Februar 2019 BLICKPUNKT PEGNITZ Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz - Anzeige - 23. und 24. Februar: Meisterschaften der Tanzgarden in Pegnitz
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INHALTSVERZEICHNIS ab 3 30 Neues aus Kulturamt präsentiert dem Rathaus zwei Veranstaltungen 37 Mundarttheater mit 42 Neuer Schwung im neuem Stück Treppenhaus GRUSSWORT Liebe Pegnitzerinnen und Pegnitzer, am 30. Januar wurde der Haushalt der Stadt Pegnitz verabschiedet. Dieser ist insbesondere durch eine weitere Schuldenrückführung bei dennoch hohen Investi- tionen für Feuerwehren, Schulen, Kitas, Baulanderschließung, Optimierung des Radwegnetzes, Dorferneuerungs- und Stadtsanierungsmaßnahmen, Kanalbau- maßnahmen usw. gekennzeichnet. Ein gutes Signal, wie ich meine, dass sich die Entwicklung unserer Stadt mit all ihren Dörfern stetig fortsetzt, schließlich handelt es sich um Investitionen, die dazu dienen, sich in Pegnitz sicher und wohl zu fühlen, also eine gute Lebensqualität genießen zu können. Das kann durchaus aber auch für viele Menschen ausschlaggebend sein, ob sie neu nach Pegnitz ziehen bzw. weiter ihren Lebensmittelpunkt hier haben wollen. Insbesondere mit der weiteren Schuldenrückführung ist ein wichtiger Schritt gegangen worden, konnten wir doch die Verschuldung im Stammhaushalt der Stadt von 24,5 Millionen von Ende 2012 bis Ende 2019 um 5,05 Millionen Euro bzw. um über 20% abbauen. Um diesen Weg erfolgreich fortsetzen zu können, geht es nun darum, nach der Haushaltsverabschiedung, ein Konsolidierungskonzept zu erstellen, um damit den Antrag der Stadt Pegnitz auf Stabilisierungshilfe zu unter- mauern. Der Freistaat Bayern hat eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 1,2 Millionen Euro für 2018 bewilligt, unter der Voraussetzung, dass auch die Stadt Pegnitz ihren Konsolidierungswillen unter Beweis stellt. Verschiedene Konsolidierungsschritte sind bereits in diesen Haushalt eingeflossen, insbesondere solche, die keiner umfangreicheren Ausarbeitung bedurft haben. Konsolidierung heißt dabei nicht grundsätzlich, dass nicht investiert werden dürfte oder soll, sondern, dass Investi- tionen zu priorisieren sind und insbesondere hinsichtlich der Folgekosten abzuwägen sind. Eine solche Priorisierung wird übrigens bei jeder Haushaltsaufstellung vorgenommen. Konsolidierung heißt aber auch, sämtliche freiwillige Leistungen, die aber auch die Lebensqualität ausmachen, auf den Prüfstand zu stellen. Maßgabe muss es deshalb meines Erachtens sein, eine ausgewogene Balance zwischen möglichen Einsparungen und der Wahrung der sozialen und gesellschaftlichen Strukturen unserer Stadt zu finden. Während wir in Pegnitz aktuell unseren Fokus auf Themen wie Haushalt und Konsolidierung legen, geht es derzeit global um viel mehr, nämlich darum unsere Le- bensgrundlagen auf diesem Planeten zu erhalten und das Klima zu schützen. Das betrifft natürlich auch unsere Stadt wie auch uns persönlich. Besonders klare Worte fand dazu die 16-jährige Schülerin Greta Thunberg auf der UN-Klimakonferenz in Katowice:„Ich will Gerechtigkeit in der Klimafrage und einen Planeten, auf dem wir leben können.“, erklärt die Schwedin bei ihrer Rede vor den versammelten Vertretern und richtete sich direkt an die Delegierten: „Ihr seid nicht einmal er- wachsen genug, die Wahrheit zu sagen. Sogar diese Bürde überlasst ihr uns Kindern.“ Nicht umsonst demonstrieren seit einigen Wochen jeden Freitag Schülerin- nen und Schüler für den Klimaschutz. Hey Kids, sollten solche Demos auch in Pegnitz starten: Ich bin dabei! Allerdings natürlich nur nach der Schule – ohne Schule schwänzen! In diesem Sinne eine schöne Faschingszeit mit einem herzlichen „Bengaz Glück Auf“ Ihr Uwe Raab Erster Bürgermeister Blickpunkt Pegnitz 3
Wichtige Rufnummern auf einen Blick STADTVERWALTUNG Wohnungsamt und Zentrales Gebäudemanagement 723-53 und -25 Sammelruf: 723-0 Schulen, Kindertageseinrichtungen E-Mail: stadt@pegnitz.de und Sport 723-50 Postanschrift: Postfach 1261, 91252 Pegnitz Hausanschrift: Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz Abteilung 3 - Bauamt Abteilungsleitung und Fachbereich Planungsamt 723-60 Dorferneuerung und Flurneuordnung 723-70 Publikumsverkehr: Straßenverkehr 723-32 Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Hochbau 723-61 Montag und Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr Tiefbau 723-63 Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Grundstücksmanagement, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft 723-62 Die Vereinbarung von Terminen außerhalb der vorgenannten Zeiten ist jederzeit möglich. EINRICHTUNGEN UND BETRIEBE Eigenbetrieb Abwasserwerk Geschäftsführung 723-75 Telefondurchwahlen in der Verwaltung (jeweils 09241) Kläranlage Pegnitz 3681 Erster Bürgermeister 723-22 Freizeitpark/Windpark, Eigenbetrieb Bürgermeisteramt 723-21 und -68 Bereich Windpark 723-51 Geschäftsleitender Beamter 723-20 Bereich Freizeitpark 723-45 Personalamt/Feuerwehrwesen 723-52 CabrioSol, Ganzjahresbad 48908-0 Feuerwehrgerätehaus Pegnitz 72608-0 Stadtbauhof 5611 Abteilung 1 - Allgemeine Verwaltung Abteilungsleitung und Stadtbücherei 723-73 Fachbereich Jugend, Senioren und Soziales 723-51 Öffnungszeiten Jugendpfleger 723-12 Montag, Dienstag und Donnerstag 10.00 - 17.00 Uhr Volkshochschule Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Geschäftsführung 723-30 Samstags (2. März, 6. April, 4. Mai) 9.00 - 12.00 Uhr Kurse 723-31 Standesamt 723-34 und -35 Friedhofsamt, Gewerbewesen und Ordnungsamt 723-36 Wasserversorgung – Zweckverband Juragruppe 976-0 Einwohner-, Wahl- , Passamt und Fundamt 723-40, -41 und -42 Rentenangelegenheiten 723-41 Fremdenverkehr 723-11 Landschaftspflegeverband Fränkische Schweiz 723-64 Kulturamt 723-23 Städtische Veranstaltungen 723-70 Abteilung 2 - Kämmerei Energieversorger – Kontakte Bayernwerk Abteilungsleitung und Fachbereich Kämmerei 723-45 Technischer Kundenservice Tel 0941 2800-3311 Haushalts- und Steueramt 723-46/-47 Fax 0941 2800-3312 Beitrags- und Gebührenamt 723-17 E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de Stadtkasse 723-54/-56 Störung Strom 0941 2800-3366 Rechnungswesen Eigenbetriebe 723-76 Störung Gas 0941 2800-3355 IMPRESSUM Der nächste Blickpunkt Pegnitz Herausgeber: Nordbayerischer Kurier Zeitungsverlag GmbH , Theodor-Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth, Geschäftsstelle Pegnitz, Hauptstr. 20, 91257 Pegnitz, Tel. 09241 980-18 und erscheint Stadt Pegnitz, Hauptstr. 37/45, 91257 Pegnitz, am Freitag, 1. März 2019 Tel. 09241 723-0 Verantwortlich für den Inhalt: Für den amtlichen Teil: Bürgermeister Uwe Raab Für den allgemeinen Teil: Otto Lapp (verantw.) Anzeigenleitung: Dr. Serge Schäfers Anzeigenschluss: Dienstag, 19. Februar Satz: Nordbayerischer Kurier Druck: Kollin, Neudrossenfeld Erscheinungsweise: Jeden ersten Freitag im Monat 4 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN AL 3 BEGRÜNDUNG zur Ergänzungssatzung Aufstellung der Ergänzungssatzung „Reisach/Ost“ Planungsrechtliche Situation: gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB; Durch die Ergänzungssatzung wird die im Geltungsbereich der Sat- zung liegende Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat am 19.12.2018 die Aufstellung der Reisach einbezogen. Ergänzungssatzung „Reisach/Ost“ beschlossen. Die Fläche grenzt unmittelbar nordöstlich an den im Flächennut- Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Reisach/Ost“ in der Fassung zungsplan der Stadt Pegnitz als Mischbaufläche dargestellten Be- vom 11.12.2018 wurde gebilligt. reich an. Die Ergänzungssatzung ist somit mit einer geordneten städ- In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der tebaulichen Entwicklung vereinbar. Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Die Ergänzungssat- Auf Grund der geringen Eingriffsschwere der mit der Ergänzungs- zung ist öffentlich auszulegen. satzung möglichen Bebauung wird den Erfordernissen der Eingriffs- Die Ergänzungssatzung „Reisach/Ost“ in der Fassung vom regelung nach § 1a Abs. 3 BauGB durch die Festsetzung des priva- 11.12.2018 wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 ten Pflanzgebots an der nordöstlichen Grenze des Geltungsbereichs BauGB (vereinfachtes Verfahren) in der Zeit vom Rechnung getragen. Eine weitere bauliche Entwicklung außerhalb der Grenzen des Gel- 18.02.2019 bis 18.03.2019 tungsbereichs der Ergänzungssatzung betreffend die Fl.Nrn. 881 und 785, Gemarkung Penzenreuth, ist nicht möglich. im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim- Die Aufstellung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im ver- mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausge- einfachten Verfahren nach § 13 BauGB. legt. Erschließungsrechtliche Situation: Die wegemäßige Erschließung sowie die Erschließung mit Abwasser und Wasser der im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung liegen- den Fläche erfolgt über die öffentlich gewidmeten Wege mit den Fl.Nrn. 882 und 885, Gemarkung Penzenreuth, sowie über ein ding- lich gesichertes Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht auf der Fl.Nr. 785, Gemarkung Penzenreuth. Die im Zuge der Erschließung mit Abwas- ser und Wasser anfallenden Kosten sowie Maßnahmen zum Ausbau des Weges mit der Fl.Nr. 882, Gemarkung Penzenreuth, sind vom je- weiligen Eigentümer der Fl.Nr. 881, Gemarkung Penzenreuth, zu übernehmen. Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist zwingend vor dem Satzungsbeschluss zu unterzeichnen. Pegnitz, 14. Januar 2019 Uwe Raab Erster Bürgermeister AL 3 Aufstellung der Außenbereichssatzung „Stein/Nord- Ost“ gemäß § 34 Abs. 6 BauGB; Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat am 19.12.2018 die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Stein/Nord-Ost“ beschlossen. Der Entwurf der Außenbereichssatzung in der Fassung vom 11.12.2018 wurde gebilligt. In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Die Ergänzungssat- Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die zung ist öffentlich auszulegen. Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Infor- Die Außenbereichssatzung „Stein/Nord-Ost“ in der Fassung vom mationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu 11.12.2018 wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und BauGB (vereinfachtes Verfahren) in der Zeit vom Anregungen vorgebracht werden. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen. 18.02.2019 bis 18.03.2019 Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt blei- im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim- ben. mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Blickpunkt Pegnitz 5
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN WAHLAMT Wir zahlen jedem Wahlhelfer für die Übernahme dieses Ehren- amts ein sog. Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €. Darüber hinaus bekommen Wahlhelfer, die von ihrem Arbeitge- ber/Dienstherrn keine Dienstbefreiung (als Ausgleich für den Wahlhelferdienst) erhalten, eine weitere Entschädigung in Höhe von 50 €. Wir bitten alle, die bereit sind, ein Amt in einem Wahlvorstand freiwillig zu übernehmen, sich beim Wahlamt der Stadt Pegnitz zu melden (Bürgerzentrum, Hauptstraße 73, Nebeneingang) Telefon: 09241 723-41 E-Mail: wahlen@stadt-pegnitz.de Pegnitz, 23. Januar 2019 Uwe Raab Erster Bürgermeister ABWASSERWERK AW Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Infor- Abwassergebühren; mationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu Abschlag zum 15. Februar fällig erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Am 15. Februar 2019 wird der 2. Abschlag auf die Abwasserge- Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen. bührenabrechnung zum 30.09.2019 zur Zahlung fällig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt blei- Bitte zahlen Sie bargeldlos auf unser Konto 20 410 544 bei der Spar- ben. kasse Bayreuth (BLZ 773 501 10), bzw. IBAN: DE42 7735 0110 0020 4105 44, BIC: BYLADEM1SBT. Pegnitz, 14. Januar 2019 Geben Sie bitte bei den Überweisungen immer die FAD-Nummer (aus dem Bescheid ersichtlich) an. Uwe Raab Erster Bürgermeister Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die fälligen Be- träge vom angegebenen Konto abgebucht. Teilen Sie uns bitte Än- derungen Ihrer Bankverbindung baldmöglichst mit, da für nicht ein- lösbare Lastschriften von den Banken Gebühren erhoben werden. WAHLAMT Halten Sie bitte die Zahlungstermine ein, da sonst der geschuldete FB 13 Betrag mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen erhoben wird. Ein Säumniszuschlag ist zu entrichten, wenn eine Abgabe nicht bis Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 zum Ablauf des Fälligkeitstages bezahlt wird. Die Entstehung von Zusammenstellung der Wahlvorstände Säumniszuschlägen setzt nicht voraus, dass der Schuldner vorher gemahnt wird. Bei weiterem Verzug muss mit einer Zwangsbeitrei- Am 26. Mai 2019 findet in Deutschland die Wahl der deutschen Ab- bung gerechnet werden, die mit erheblichen Kosten verbunden ist. geordneten des Europäischen Parlaments statt. Bei Fragen über Zahlung oder Abbuchung wenden Sie sich bitte an Für diese Wahl muss die Stadt Pegnitz ca. 170 Wahlhelfer für ins- das Abwasserwerk, Herrn Ziegler, unter Tel. 09241 723-17, Fax. 723- gesamt 20 Stimmbezirke und vier Briefwahlvorstände einteilen. 8817 oder E-Mail abwasserwerk@stadt-pegnitz.de. Hier sind wir auch auf die Mithilfe der Bürger angewiesen, denn was Pegnitz, 23. Januar 2019 wäre eine Wahl ohne Personal? Politische Wahlen sind ein wesentliches Merkmal und notwendiger Uwe Raab Bestandteil unserer Demokratie. Aktiv sein Wahlrecht zu nutzen und Erster Bürgermeister damit als Teil des Staates die Demokratie lebendig zu gestalten, ist ein Recht, das jeder Bürger nutzen sollte. Wir suchen Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrer freiwilligen Tätigkeit im Wahlvorstand die Durchführung dieser Wahl unterstützen wollen. 6 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen JAGDRECHT Jagdgenossenschaft Pegnitz Jagdgenossenschaft Leups-Bodendorf Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen Donnerstag, 14.02.2019, ab 19.00 Uhr, Freitag, 22.02.2019, um 19.30 Uhr, Schießhaus am Zipser Berg Gasthaus Rupprecht, Bodendorf Tagesordnung: Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstehers 1. Begrüßung 2. Verlesen der letzten Niederschrift 2. Jahresbericht 3. Kassenbericht 3. Kassenbericht 4. Revisionsbericht 4. Beschluss zur Entlastung des Jagdvorstands und des 5. Bericht der Pächter Kassenführers 6. Verwendung des Jagdpachtschillings 5. Beschluss über die Verwendung des Reinertrags aus der 7. Diskussion und Anträge Jagdnutzung 6. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft Pegnitz, 14. Dezember 2018 7. Wünsche und Anträge Dieter Schmidt Pegnitz, 22. Januar 2019 Jagdvorsteher Anton Haberberger Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Büchenbach-Kosbrunn Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen Jagdgenossenschaft Neudorf Freitag, 22.02.2019, 19.30 Uhr in der Gastwirtschaft Wolfring, Büchenbach Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen Donnerstag, 14.03.2019, 19.30 Uhr, Tagesordnung: Schießhaus in Neudorf 1. Begrüßung Tagesordnung: 2. Beschluss über die Verpachtung des Jagdausübungsrechtes für das Jagdrevier Büchenbach-Kosbrunn 1. Begrüßung durch den 1. Vorstand 3. Wünsche und Anträge 2. Verlesung der Niederschrift vom Vorjahr 3. Kassenbericht Pegnitz, 14. Januar 2019 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung 5. Jahresbericht des Jagdvorstehers/Jagdpächters Franz Herzing 6. Festsetzen des ha-Satzes und Beschluss über die Verwendung Jagdvorsteher des Reinertrages 7. Grußwort des Vertreters der Stadt 8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge der Mitglieder Jagdverpachtung Büchenbach Pegnitz, 16. Januar 2019 Das Gemeinschaftsjagdrevier Büchenbach, Landkreis Bayreuth, ge- Günther Rauh legen an der BAB A9 München-Berlin, ein Niederwildrevier mit einer Jagdvorsteher Fläche von ca. 660 ha, wird im Wege der freihändigen Vergabe zum 01.April 2019 auf die Dauer von 9 Jahren verpachtet. Jagdgenossenschaft Penzenreuth Bisheriger Rehwildabschussplan: 30 Tiere pro Jahr Die Pachtbedingungen können beim Jagdvorsteher Franz Herzing, Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung Büchenbach, Marktstraße 17, 91257 Pegnitz (Tel. 09241/8319) an- gefordert bzw. eingesehen werden. In der Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft Pegnitz V – Pen- zenreuth, am 25. Januar 2019, haben die Jagdgenossen einstimmig Schriftliche Angebote sind bis spätestens 22.02.2019 beim Jagd- beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung wiederum zum Zwe- vorsteher einzureichen. Die Verpachtung erfolgt am 22.02.2019 im cke des Wegebaues und für gemeinnützige Aufgaben zu verwenden. Rahmen der Jagdgenossenschaftsversammlung. Pegnitz, 28. Januar 2019 Johannes Schieder Jagdvorsteher Blickpunkt Pegnitz 7
Amtliche Bekanntmachungen FEUERWEHREN WASSERVERSORGUNG Fachbereich Feuerwehrwesen Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und Freiwillige Feuerwehr Hainbronn; der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters des Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Kommandanten Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Un- Bei der FF Hainbronn sind der Kommandant und der Stellvertreter richtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den des Kommandanten neu zu wählen. Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- Nach § 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind Kom- ger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der mandant und Stellvertreter des Kommandanten aus der Mitte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hin- Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. reichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Si- Feuerwehrkommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr voll- cherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse endet, mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und des Zweckverbandes Anlass zu Beanstandungen geben. die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Wahlvor- schläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtli- Diese Dienstversammlung findet statt am che Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mög- liche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk- Samstag, 16. Februar 2019, 19.30 Uhr, samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems im Gasthaus Schmitt in Hainbronn sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben be- Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt urteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilan- ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen er- zierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der hält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jah- statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Stadt Pegnitz. resabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftli- Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden der FF Hain- chen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom bronn, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § Pegnitz, 15. November 2018 53 HGrG vorgenommen. Uwe Raab Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend si- Erster Bürgermeister chere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Er- WASSERVERSORGUNG kenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV: Die Bilanz für das Jahr 2017 wurde Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unse- geprüft – Testat des rer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Ver- bandssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Wirtschaftsprüfers Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Der Jahresabschluss der Juragruppe für das Wirtschaftsjahr 2017 Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Mün- tragslage. chen, geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk versehen: Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, ent- spricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zu- „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- treffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buch- Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die führung und den Lagebericht der Juragruppe Zweckverband Was- wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen An- serversorgung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2017 ge- lass zu Beanstandungen.“ prüft. Durch Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO wurde der Prüfungsgegen- stand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirt- München, 27. September 2018 schaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes i.S. von § 53 Abs. 1 Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresab- schluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Wiedemann Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und Wirtschaftsprüfer den Bestimmungen der Verbandssatzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns Die Juragruppe fasste in ihrer Sitzung vom 17.12.2018 folgenden durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss Beschluss: unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht so- wie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes ab- Die Verbandsversammlung nimmt von der vom Bayer. Kommunalen zugeben. Prüfungsverband durchgeführten Prüfung und der Prüfungsfeststel- 8 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen WASSERVERSORGUNG LÄNDLICHE ENTWICKLUNG lungen des Jahresabschlusses 2017 Kenntnis. Ergebnis ist, dass Einfache Dorferneuerung Horlach unser Unternehmen in allen Bereichen ordnungsgemäß geführt wird und die wirtschaftlichen Verhältnisse, Buchführung und Rechnungs- Herzliche Einladung legung voll umfänglich geordnet sind. Ebenso ist ein internes Kon- trollsystem installiert. Der von der Werkleitung erstellte Lagebericht zum PegnitzDialog zur ist zutreffend. Auch das wird zur Kenntnis genommen. Einfachen Dorferneuerung Horlach am Dienstag, den 19. Februar 2019, um 18.30 Uhr Hiermit wird die Jahresrechnung 2017 abschließend festgestellt. im Schützenhaus Horlach, Weinstraße 13, 91257 Pegnitz Dem Verbandsvorsitzenden und dem Werkleiter wird hiermit die Ent- In Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, lastung erteilt. informieren wir Sie über den aktuellen Sachstand und freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ist gem. § 25 Eigen- betriebsverordnung (EBV) zu veröffentlichen. Pegnitz, 21. Januar 2019 Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind 7 Tage öffentlich aus- Uwe Raab zulegen. Erster Bürgermeister Der Jahresabschluss und der Lagebericht können in der Zeit vom 06.03.2019 bis 15.03.2019 in der Juragruppe, Zum Dianafelsen 1, 91257 Pegnitz, FORSTWIRTSCHAFT eingesehen werden. Forstrevier Pegnitz LÄNDLICHE ENTWICKLUNG Fichtenborkenkäfer Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Dorferneuerung Bronn II Vom Borkenkäfer erkennbar befallene Fichten – rote Kronen, abfal- Stadt Pegnitz, Landkreis Bayreuth lende Rindenteile - müssen im Laufe des Winters noch aufgearbeitet und das Holz aus dem Wald verbracht werden. Bekanntmachung und Ladung Nur so lässt sich der Befallsdruck im kommenden Frühjahr verrin- gern. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hält am Waldbesitzer, die nicht in der Lage sind selbst die befallenen Bäume Donnerstag, dem 21.02.2019 um 19 Uhr aufzuarbeiten, sollten sich helfen lassen. im Sportheim Bronn, Ziegelhütte 5, 91257 Pegnitz Es gibt meistens mehrere Möglichkeiten der Unterstützung. eine Informationsversammlung Fichten ohne Rinde können stehen bleiben. über die Durchführung eines Dorferneuerungsverfahrens nach dem Bei Fragen können sie sich an das Forstrevier Pegnitz wenden. Flurbereinigungsgesetz in Bronn. Hierzu werden alle Bürger und Grundeigentümer von Bronn eingeladen. Für Anpflanzungen im Wald gibt es weiterhin finanzielle Förderungen. Die Bürger und Grundeigentümer sollen an der Dorferneuerung in- Nutzen sie diese Möglichkeit ihren Wald sicherer und stabiler zu ma- tensiv mitwirken. Da die Dorferneuerung auch für die Stadt Pegnitz chen. von erheblicher Bedeutung ist, liegt es in Ihrem Interesse, an der In- formationsversammlung teilzunehmen. Forstrevier Pegnitz, Tel 09241 2057 In der Versammlung wird insbesondere über Sinn und Zweck der oder 09241 723-822 Dorferneuerung, die Möglichkeit zur Durchführung von Maßnahmen im gemeinschaftlichen und öffentlichen Bereich, über die voraus- sichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung sowie über das Pegnitz, 22. Januar 2019 voraussichtliche Dorferneuerungsgebiet aufgeklärt. Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit. Ulrich Deinzer Zu der Versammlung sind auch das Amt für Ernährung, Landwirt- Forstrevierleiter schaft und Forsten Bayreuth und die landwirtschaftliche Berufsver- tretung geladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maß- nahmen Aufschluss zu geben. Erfolgreich werben im Bamberg, 10. Januar 2019 BLICKPUNKT PEGNITZ gez. Thomas Müller Baudirektor Anzeigenberatung: Siegmar Dietel, - ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN – Tel. 0921 294-138 Blickpunkt Pegnitz 9
Amtliche Mitteilungen PERSONAL VERWALTUNG GL – 0371 und 0372 GL - 0400 Stellenausschreibung Einwohner-, Wahl- und Passamt; Wegen Fortbildung am 20. Februar geschlossen Wir stellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein: Das Einwohner-, Wahl- und Passamt bleibt wegen einer Fortbildung 1. Beamter (m/w/d) der zweiten Qualifikationsebene der Bediensteten am als Leiter des Fachbereichs 12 (Ordnungsamt, Gewerbewesen Mittwoch, 20. Februar 2019, und Friedhofswesen). Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungs- gruppe A 9 sind gegeben. geschlossen. 2. Mitarbeiter (m/w/d) beim IT-Systemadministrator Pegnitz, 30. Januar 2019 Ihre Tätigkeiten: Uwe Raab • Planung, Installation und Administration von Hard- und Soft- Erster Bürgermeister ware • Überwachung, Weiterentwicklung und Optimierung unserer hausinternen IT-Infrastruktur im Client-, Server- und Netz- EINWOHNERAMT werkbereich • Fehleranalyse und -behebung Fb 13 • Durchführung von Sicherheitsprüfungen • Mitarbeiterschulung und -support Mikrozensus 2019 im Januar gestartet; Interviewer bitten um Auskunft Ihr Profil: • Ausbildung zum Fachinformatiker (m/w/d) mit Schwerpunkt Auch im Jahr 2019 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet Systemintegration (oder vergleichbare Qualifikation) mit wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem mehrjähriger Berufserfahrung. Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayeri- • Gute Kenntnisse in IT-Hardware, VMware, Microsoft-Ex- schen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres change, Microsoft-Active Directory, Microsoft-Terminal Ser- rund 60.000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zu- ver. verlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftli- • Idealerweise Erfahrung im Umgang mit TrendMicro, Soft- chen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Wohnsi- wareverteilung, Telefonanlagen, VPN. tuation befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach • Verantwortliche, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. • Flexibilität, Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit Im Jahr 2019 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wie- Wir bieten: der der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichproben- Tarifgerechte Eingruppierung nach TVöD mit allen Sozialleistun- erhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhe- gen des öffentlichen Dienstes und eine langfristige Perspektive. bung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftli- che und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte (m/w/d) und Be- und Familien, ermittelt. werber (m/w/d) mit Wohnsitz im Stadtgebiet Pegnitz (einschließlich aller Ortsteile) bevorzugt berücksichtigt. Der Mikrozensus 2019 enthält zudem noch Fragen zur Krankenver- sicherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversi- Bewerbungen bitte bis Freitag, 15. Februar 2018 an: cherung nach Kassenart werden auch die Art des Krankenversiche- rungsverhältnisses und der zusätzliche private Krankenversiche- Stadt Pegnitz, Geschäftsleitung, Postfach 12 61, 91252 Pegnitz, rungsschutz erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen In- oder online an stadt@pegnitz.de formationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Pegnitz, 8. Februar 2019 Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Uwe Raab Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Erster Bürgermeister In Bayern sind demnach bei rund 60.000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1.000 Haushalte zu befragen. Erfolgreich werben im Das dem Mikrozensus zugrundeliegende Stichprobenverfahren ist BLICKPUNKT PEGNITZ aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengüns- tig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die ge- Anzeigenberatung: wonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Siegmar Dietel, Tel. 0921 294-138 Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem 10 Blickpunkt Pegnitz
-Anzeige- Blickpunkt Ratgeber KLEINES BAUGEBIET Ihr gutes mit sechs Parzellen am südlichen Stadtrand von Pegnitz-Neudorf Recht Rechtsanwältin Christa Kuhn Zuletzt zeigte der Winter wieder einmal seine winterliche Seite. Glatte Straßen und Wege sind dabei nicht die einzigen Herausforderungen, die nach Autounfall oder Ausrutscher vor Gericht enden können. Das zeigen die folgenden Winterurteile: Räumpflicht von 7 bis 20 Uhr: Stürze aufgrund nicht Kaufpreis: 73.290,00 € bis 84.630,00 € oder nur unzureichend geräumter und gestreuter Wege und Plätze landen besonders häufig vor Gericht. Bei der Kaufpreis pro m : 105,00 € 2 Räumpflicht kommt es in erster Linie auf die örtliche Sat- Grundstücksfläche: 698 bis 806 m2 zung der Stadt oder Gemeinde an. Mit lokalen Abweichun- gen besteht dadurch oft eine Räumpflicht des jeweiligen Objektbeschreibung: Bei diesem Objektangebot handelt es sich um ein Grundstückseigentümers von 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- kleines, sonniges, mit einer Stichstraße erschlossenes Neubaugebiet. Die und Feiertagen meist ab 8 Uhr. Grundstücksgrößen liegen zwischen ca. 698 m² und 806 m² und sind für Räumzeiten entscheidend: Personen, die außerhalb der Rechtsanwältin eine individuelle Bebauung mit einem Einfamilienhaus geeignet. Räumpflichtzeiten unterwegs sind, können bei einem Christa Kuhn Es gibt keinen Bebauungsplan nur eine Ortsabrundungssatzung. Sturz meist keinen Schadenersatz verlangen. Außerdem Die Grundstücke sind erschlossen mit Wasser, Abwasser, Strom, Telekom kommt es darauf an, ob man mit ihrem Kommen rechnen musste. So ging eine gestürzte Pflegedienstmitarbeiterin leer aus, weil ihr Besuch bei der beklagten (keine Glasfaser). Zur Abstimmung einzureichender Bauanfragen stehen wir Grundstückseigentümerin sonntags um 10 Uhr nicht vorgesehen war (BGH, Ihnen gerne beratend zur Seite. Der Grundstücksverkäufer ist u.a. im Einfa- Urteil v. 12.06.2012, Az.: VI ZR 138/11). milienhausbau tätig und würde gerne die Erstellung für Ihre Traumimmobilie übernehmen. Mehr Anstrengung an Eingängen: In bestimmten Fällen muss es auch nicht schneien oder frieren. Vor Eingängen zu Gebäuden liegt etwa oft viel durch die Besucher herangetragener Schneematsch. In solchen Fällen kann bei viel Ansprechpartner: Günter Pfaffenberger Verkehr sogar eine Vor-Ort-Kraft zur ständigen Reinigung notwendig sein, um pro vobis IMMOBILIEN GmbH einer Haftung zu entgehen (AG Berlin-Charlottenburg, Urteil v. 31.10.2012, Wittelsbacherring 19 · 95444 Bayreuth Az.: 215 C 116/10). Telefon: 0921-76466-33 Mobil: 0151-21202873 Parkplätze nicht ganz zu räumen: Auf Parkplätzen ist es anders. Diese sind nicht g.pfaffenberger@provobis-immo.de vollständig zu räumen. Es reicht, sichere Wege von geparkten Fahrzeugen zum www.provobis-immo.de Eingang eines Gebäudes zu schaffen. Diese Wege müssen auch die Personen nutzen, die nicht per Auto, sondern per Fuß oder per Fahrrad den Parkplatz überqueren. Stürzt jemand, weil er abseits der geräumten Wege unterwegs war, A.ORDUNG A. ORDUNG hat er keine Ansprüche gegen die zur Parkplatzräumung verpflichtete Person (AG Augsburg, Urteil v. 05.09.2018, Az: 74 C 1611/18). Mangelhaftes Räumen strafbar: Bei mangelhaftem Räumen droht nicht nur BESTATTUNGEN ein Bußgeld. Es ist auch eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich. Das hat das Amtsgericht Berlin Tiergarten entschieden, weil ein Winterdienstmitarbeiter Eisbuckel nicht entfernt hatte, über die ein Rentner später gestürzt war und sich die Schulter brach (AG Berlin Tiergarten, Urteil v. 07.01.2011, Az.: (277 Cs) 3012 PLs 4836/10 (274/10)). Vereiste Scheiben am Fahrzeug: Bei einer vereisten Scheibe droht ein Bußgeld von 10 Euro. Kommt es zu einem Unfall, sind es sogar 35 Euro. Allerdings soll das nicht gelten, wenn bloß die Heckscheibe vereist ist, solange die Seitenspie- Sprechen Sie zuerst mit uns. gel frei sind (OLG Karlsruhe, Urteil v. 04.06.1986, Az.: 3 Ss 12/86). Scheiben sollten dennoch so weit wie möglich frei sein. Sonst erhöht sich bei einem Wir regeln und organisieren alles Unfall schnell die Mitschuld. Und wer lediglich Gucklöcher freikratzt, dem droht der Vorwurf grober Fahrlässigkeit und somit Ärger mit der Versicherung. für Sie nach Ihren Wünschen und Falsche Bereifung kostet Versicherungsschutz: Nicht zuletzt kann falsche Be- Seit über besuchen Sie auch gerne reifung auch den Versicherungsschutz kosten. So blieb ein Autofahrer auf seinen Kosten sitzen, weil er mit seinen Sommerreifen im Winter bergabwärts zu Hause in Ihrer ins Rutschen geraten war. Die aufgezogenen Schneeketten halfen da auch 75 Jahren vertrauten Umgebung. nicht mehr, weil sie Winterreifen voraussetzten (OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 10.07.2003, Az.: 3 U 186/02). Ihr Bestatter für Pegnitz, Wir wenden Schaden von Ihnen ab: EISMANN Rechtsanwälte! Ihr Bestatter Creußen, Pottenstein und die fränkische Schweiz. für Pegnitz EISMANN und Rechtsanwälte EISMANN Rechtsanwälte, Ihr kompetenter Rechtsberater, Umgebung. Rechtsanwalt Rechtsanwalt auch in Pegnitz Benjamin BenjaminH. 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Amtliche Mitteilungen EINWOHNERAMT UMWELTSCHUTZ Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetz- Schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) dürfen n i c h t mit dem lich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander Hausmüll oder über die Kanalisation „entsorgt“ werden. In haus- folgende Jahre. haltsüblichen Mengen können Problemabfälle beim Umweltmobil abgegeben werden. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der Größere Mengen privater, landwirtschaftlicher oder gewerblicher amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interview- Problemabfälle sind über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu erinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor entsorgen. schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an Das wird beim Umweltmobil angenommen: der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das • Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Holzschutz- Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Lan- mittel; desamt einzusenden. • Ölhaltige Abfälle, z. B. Ölschlämme, mineralölhaltige Fette, trop- fende verbrauchte Öl- u. Chemikalienbinder, Ölfilter, ölver- Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im schmutzte Gebinde bis max. 35 l; Altöl bis max. 10 l Laufe des Jahres 2019 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung + Altöl sollte man besser an die Verkaufsstellen zurückgeben, da erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. diese zur Rücknahme verpflichtet sind • Lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, z. B. Benzin, Spi- ritus, Kaltreiniger, Kleber, Abbeizmittel, Frostschutzmittel, UMWELTSCHUTZ Bremsflüssigkeit • Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybe- Landratsamt Bayreuth reich z. B. Fotochemikalien • Desinfektionsmittel und Haushaltsreiniger Abfallwirtschaft • Flüssige Farben und Lacke • Batterien (z. B. Kfz-Batterien, Knopfzellen-Batterien, Akkus und sonstige Batterien) + Haushaltsbatterien müssen auch von den Verkaufsstellen zu- Wussten Sie schon … rückgenommen werden, für Kfz-Batterien gilt eine Pfandregelung • PCB-haltige Kleinkondensatoren … dass Asche nicht in die Bio- sondern in die Restmülltonne gehört? • Spraydosen mit Restinhalt Hintergrund ist, dass der mögliche Schadstoffgehalt der Asche die Qualität des erzeugten • Quecksilber (z. B. in Schaltern, Thermometern), Blei- und Komposts beeinträchtigen kann. Daher wird auch eine Verwertung im Garten nicht empfohlen. Zinnreste Beachten Sie bitte: • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Asche und Holzkohle nur vollständig abgekühlt (mind. 24 h) in • Mit Gefahrensymbolen gekennzeichnete Behälter mit Inhalt die Restmülltonne füllen, da sonst Entzündungsgefahr droht. Zudem bitte in Müllbeutel füllen, um Staubbildung beim • Behältnisse mit unbekanntem Inhalt; Leerungsvorgang zu verhindern. • Medikamente + Medikamente (außer Zytostatika) können auch über die Rest- Weitere Auskünfte telefonisch unter 0921 / 728 282 oder im Internet auf www.landkreis-bayreuth.de/abfall. mülltonne entsorgt werden. • PU-Montageschaumdosen enthalten schädliche Rückstände und dürfen nicht zum Restmüll oder zur Weißblechsammlung gegeben werden Landratsamt Bayreuth + Abgabemöglichkeiten bestehen nicht nur beim Umweltmobil, sondern auch in den Recyclinghöfen und den Verkaufsstellen. Problemmüllsammlung mit dem Umweltmobil Das gehört n i c h t ins Umweltmobil Termin und Sammelstelle für den Einsatz des Umweltmobils im März (Anschriften von Abgabestellen bitte beim Landratsamt erfragen): wurden wie folgt festgesetzt: • Eingetrocknete Farben und Lacke ï Restmülltonne, wenn vollständig entwässert oder in geeigne- Samstag, 2. März ter Weise gebunden (z. B. mit Sägespänen) 08.00 – 08.30 Uhr Hainbronn, Parkplatz / Ortsende • Farbbehälter, die sauber sind oder nur geringe einge- 08.45 – 10.15 Uhr Pegnitz, Parkplatz Badstraße trocknete Farbreste enthalten, 10.30 – 11.00 Uhr Nemschenreuth/Parkplatz an der sind Wertstoffe: Christian-Sammet-Halle - Leergebinde aus Kunststoff ïRecyclinghof 11.15 – 11.45 Uhr Neudorf, Feuerwehrhaus - Leergebinde aus Weißblech ï Recyclinghof/Weißblechcon_ 12.00 – 12.30 Uhr Büchenbach, Marktstraße tainer • Leere Spraydosen ï Recyclinghof/Weißblechcontainer Samstag, 16.März • Feuerlöscher ï Fachhandel, Hersteller 08.00 – 08.30 Uhr Willenreuth / Parkplatz Gaststätte • Elektroaltgeräte ï Kostenlose Abholung nach Anmeldung beim (Pottensteiner Straße 18) Landratsamt oder Abgabe bei einer Sammelstelle 13.15 – 14.15 Uhr Trockau, geschotterter Parkplatz • Autoreifen ï Schrott-, Reifenhandel, Recyclingbetrieb (ehemals A 9) • Kosmetika ï Restmülltonne • Munition, Sprengkörper, Feuerwerkskörper ï Polizei • Asbesthaltige Abfälle ï Reststoffdeponie Heinersgrund 12 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Mitteilungen UMWELTSCHUTZ • Tierkadaver müssen über den Zweckverband Tierkörperbesei- In allen Ortsteilen wurden zentrale Sammelstellen, jeweils am Bus- tigung Nordbayern beseitigt werden. wartehäuschen, eingerichtet. Es wird gebeten, das Altpapier dorthin zu bringen. Wichtige Hinweise Größere Altpapier- und Altkleidermengen werden in allen Ortsteilen • Die Anlieferung am Umweltmobil ist nur zu den offiziellen Stand- und auch im Stadtgebiet nach telefonischer Anmeldung abgeholt. zeiten gestattet. Unkontrollierte Ablagerungen können In der Vergangenheit haben immer wieder gewerbliche Altwaren- • Mensch und Umwelt schädigen (z. B. durch auslaufendes Öl, sammler kurz vor den Sammelterminen der Pegnitzer Vereine/Ver- Batteriesäure usw.) und sie verzögern die Sammelaktion. bände Straßensammlungen durchgeführt. • Belassen Sie Problemabfälle in der Originalverpackung! Wenn diese nicht mehr existiert, beschriften Sie die Ersatzverpackung Wir bitten darum, Altkleider/Altpapier nur zu diesen Terminen abzu- eindeutig! geben und damit die Pegnitzer Vereine/Verbände zu unterstützen, • Verwenden Sie zum Aufbewahren von Problemabfällen keine Le- die aus den Erlösen der Sammlungen ihre Arbeit finanzieren. bensmittelverpackungen! • Kippen Sie nie unterschiedliche Stoffe zusammen! • Übergeben Sie die Problemabfälle nur direkt dem Fachpersonal SPRECHTAGE des Umweltmobils! • Flüssige Abfälle werden nur in geschlossenen und dichten Be- GL – 0402 hältnissen bis max. 25 Liter angenommen. Das Umfüllen von Ab- fällen ist im Umweltmobil nicht gestattet, Gebinde können daher SPRECHTAGE … den Anlieferern nicht zurückgegeben werden. • Bitte halten Sie die Standorte für das Umweltmobil frei. … im Bürgerzentrum, Hauptstraße 73, Pegnitz: Weitere Informationen: VdK Landratsamt Bayreuth, Tel. 0921/728-440 Montag, 11./18./25. Februar 8.00 bis 11.00 Uhr Bayreuth, 25. Januar 2019 Bitte melden Sie sich vorher unter Tel. 0921 759870 an, da-mit wir Ihre Akte im Beratungsgespräch vorliegen haben. S.Rüskamp Abfallwirtschaft –Landratsamt Bayreuth Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Mittwoch, 13.03.2019 8.00 bis 12.00 Uhr und Altpapier und Altkleidersammlungen 2019 13.00 bis 15.30 Uhr Folgende Altpapier- und Altkleidersammlungen in Pegnitz wurden Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Sprechtagen wie folgt festgelegt: ausschließlich persönliche Beratungen durchgeführt werden, Termin Verband jedoch keine Renten- und/oder Kontenklärungsanträge aufge- 23.03.2019 Kath. Dekanat nommen werden können. 18.05.2019 Evang. Jugend 13.07.2019 FF Pegnitz Deshalb empfehlen wir dringend, einen festen Termin mit dem Ein- 14.09.2019 EVP wohneramt, Tel. 09241 723-40, -41, oder -42 zu vereinbaren, damit 16.11.2019 ASV/Handball es den Sachbearbeitern der Rentenversicherung möglich ist, sich (Änderungen vorbehalten) konkret auf den Einzelfall vorzubereiten. Ihr Bestatter auch in der fränkischen Schweiz, von Pottenstein bis Pegnitz und Umgebung Blickpunkt Pegnitz 13
Amtliche Mitteilungen SPRECHTAGE VERSCHIEDENES …in Pegnitz‘: den staatl. Fischereischein zu erlangen. Stattfinden wird der Lehrgang ab Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach: Gruppe Pegnitz Sa. 09.02.2019, Die Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach in der Gasstätte „Zum Brandenburger“ Gruppe Pegnitz trifft sich 95448 Bayreuth, St. Georgen 9 1 x monatlich (immer 2. Mittwoch im Monat) Dabei wird es an drei aufeinander folgenden Wochenenden jeweils Sa./So. ganztägig Unterricht geben. Ende des Lehrgangs ist somit um 18.30 Uhr in den Räumen des ASB, Brauhausgasse 6a Sonntag 24.02.2019. Der erfolgreich absolvierte Lehrgang berech- tigt zur Teilnahme an jeder beliebigen staatl. Fischerprüfung im On- Nächster Termin: 13. Februar 2019 lineverfahren. Die Anmeldung zu diesem Vorbereitungslehrgang zur Onlineprüfung Weiter Infos unter der Telefonnummer 0170 696 58 86 erfolgt über www.fischereizentrum-oberfranken.de …außerhalb Pegnitz‘: Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken Bildungswerk des Bayerischen Beratung für Menschen mit Autismus, Eltern, Bezugspersonen und Bauernverbandes Fachkräfte durch Bezirk Oberfranken Stefanie Stark, Dipl.- Pädagogin (Univ.) und Rudolf Donath, Dipl.-Pädagoge (Univ.) Veranstaltungen im Februar Wann Donnerstag, 21. Februar, 9.00 bis 13.00 Uhr Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung vorab Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes im Bezirk unter Tel. 09572 60966-0 Oberfranken, Geschäftsstelle Bayreuth, lädt zu folgenden Veran- Wo Bezirksgeschäftsstelle des Paritätischen staltungen ein: Wohlfahrtsverbandes, Leibnizstraße 6, 95447 Bayreuth. Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden Montag, 18.02.2019, 13:30 Uhr Trockau, Gasthaus Löffler Thema: „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungs- VERSCHIEDENES verfügung - was Sie tun können, um richtig vorzusorgen“ Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Bayreuth Referent: Alexander Hahn, Rechtsanwalt, BBV-Hauptgeschäftsstelle Bamberg Anmeldezeiten für die Fachoberschule und Teilnehmergebühr: 2 € Berufsoberschule Bayreuth für das Schuljahr 2019/20 Donnerstag, 21.02.2019, 19:30 Uhr Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2019/20 erstreckt sich auf Pegnitz, Schulküche Christian-Sammet-Schule die Zeit vom 18.02 bis 01.03.2019. Thema: „After-Work-Küche - Kochen im Handumdrehen“ - Koch- kurs Infoveranstaltung am Freitag, 15.02.2019, um 17.30 Uhr und Referentin: Andrea Storkenmaier, Köchin, Seybothenreuth Samstag, 16.02.2019, um 09.30 Uhr in der Aula der Schule. Teilnehmergebühr: 8 € + Materialkosten Anmeldung an der BBV-Geschäftsstelle unter Tel.: 0921 76462-0 Anmeldeunterlagen und weitere Infos bei: Staatl. Fachoberschule und Berufsoberschule Bayreuth Körnerstraße 6, 95448 Bayreuth Tel. 0921/79208-0 Regionalmanagement Stadt und Landkreis Bayreuth schule@fosbos-bayreuth.de www.fosbos.bayreuth.de Startschuss für Klimaschutzgewinnspiel 2019 Seit dem 24. Januar hat man beim neuen Klimaschutz-Gewinnspiel der Bioenergieregion Bayreuth wieder die Chance auf attraktive Ge- Fischereizentrum Oberfranken winne. Vorbereitungslehrgang für die staatl. Die Teilnahme ist online unter www.klima.landkreis-bayreuth.de Fischerprüfung möglich. Zudem liegen Teilnahmekarten im Landratsamt, den Rat- häusern in Stadt und Landkreis, den Sparkassengeschäftsstellen Das Fischereizentrum Oberfranken (FZO), größter sowie bei den Stadtwerken Bayreuth aus. Anbieter von Vorbereitungslehrgängen zur staatl. Fischerprüfung in Nordbayern und den angrenzenden Regionen, Zu gewinnen sind Geld- und Sachpreise im Wert von 1.200 Euro, bietet im Februar 2019 die Möglichkeit, die Vorbereitung zur staatl. die von der Sparkasse und den Stadtwerken zur Verfügung ge- Fischerprüfung an nur drei Wochenenden zu absolvieren und damit stellt werden. 14 Blickpunkt Pegnitz
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