Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel
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50 Jahrgang Freitag, den 29. Mai 2020 Nr. 22/2020 Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern, die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung lässt Ange- bote in den Jugendtreffs wieder zu. Die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Kandel, Katharina Hilbert, hat mit ihrem Team für die einzelnen Jugendtreffs bereits ein Hygienekonzept entwickelt, um den Kindern und Jugendlichen den Besuch wieder zu ermöglichen. Außerdem wurden die Jugendräume neu gestrichen und umgestaltet. Wichtig zu wissen: In jedem Treff wird eine Teilnehmerliste mit Euren Kontaktdaten geführt. Katharina Hilbert und ihr Team freuen sich schon heute darauf, Euch bald wieder zu sehen! Die Öffnungszeiten der einzelnen Treffs sind im Innenteil dieses Amts- blatts veröffentlicht.
Kandel - 2 - Ausgabe 22/2020 Notfalldienste Notruf Apotheke im Maximiliancenter, Maximilianstr. 1, Wörth-Maximiliansau, Tel.: Im Notfall immer 112 07271/979780 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Mittwoch, 03.06.2020 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungs- Fröschel-Apotheke, Siemensstr. 31, Jockgrim, Tel.: 07271/52524 dienst unter der Nummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester Donnerstag, 04.06.2020 Zeit beim Patienten ist. Tulla-Apotheke, Tullastr. 3 a, Wörth-Maximiliansau, Tel.: 07271/41448 Polizei 110 Freitag, 05.06.2020 Polizeiinspektion Wörth 07271/9221-0 St. Georgs-Apotheke, Hauptstr. 95, Kandel, Tel.: 07275/1350 Feuerwehr 112 In Anbetracht der derzeitigen Situation verweisen wir auf die Internetseite: www.zahnnotfall-pfalz.de Ärztlicher Notdienst Soziale Dienste Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14, AWO Kandel, Tel. 116117 (allgemeine Nummer), direkte Durchwahl: 07275/19292 Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kandel, Waldstraße 38, Öffnungszeiten: Tel. 07275-8919 Mo., 19.00 bis 8.00 Uhr Folgetag Sprechstunde am letzten Mittwoch im Monat 16:00 bis 18:30 Uhr Di., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag AWO Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien und Lebensfragen, Kandel, Mi., 14.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag Tel. 07275-9886850 Do., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag AWO Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung, Landau, Tel. 06341-83613 Fr., 15.00 Uhr bis 8.00 Uhr Montag Sozialer Medizinischer Dienst, Alten- und Krankenpflegedienst Im Notfall immer 112 (SoMeDi), Tel. 06341-897686 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Zentrum für Seelische Gesundheit (Stk) Tagesstätte Kandel, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungs- Tel. 07275-913063 dienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Pflegedienst Luitpoldstr. 81, 6770 Hatzenbühl, Kinder- und Jugendnotdienst Tel: 07275-98860, Rund um die Uhr erreichbar über die Handy Nr.: 0176- Samstag, Sonntag und Feiertag, 11767710, von 09.00 bis 11.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr Bürozeiten von Montags bis freitags von 8:00 bis 17.00, Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Vinzentius-Krankenhaus, Landau, Corni- Wir bieten: Ambulante Krankenpflege, Ambulante Hauswirtschaft, Essen auf chonstraße 4, Tel. 06341/19292 Rädern, Tagesstätte für Senioren, Alltags und Demenzbetreuung. Augenärzte Krebsinformationsdienst Für augenärztliche Notfälle Tel. 0800 420 30 40, kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr zuständig Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de, Internet: www.krebsinformationsdienst.de und 67655 Kaiserslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030 www.facebook.de/krebsinformationsdienst Das Westpfalz Klinikum hat also Bereitschaftsdienst: Täglich 19.00-7.00 Uhr, Mittwochs 14.00 Uhr bis Donnerstags 7.00 Uhr, Frei- Ökumenische Sozialstation Wörth tags 16.00 Uhr bis Montags 7.00 Uhr sowie Brückentage, alle Feiertage (an Tel. 07271/76080 diesen ab 18.00 Uhr des Vortages). Wörther Tafel e.V. Die Augenärzte Südpfalz sind lediglich für Notfälle in ihren Praxen zuständig In den Niederwiesen 7 , Mo-Fr von 7- 19.00 Uhr, Mittwochs bis 14.00 Uhr und Freitags bis 16.00 Uhr Öffnungszeiten: oder 24-Stunden Notdienst-Augenklinik Mittwoch von 11.00 uhr - 13.00 Uhr Städtisches Klinikum Karlsruhe, Augen-Klinikambulanz Donnerstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Moltkestr. 90, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-974-0 Anmeldung: Mittwoch 11.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr Info unter 01732804310 Zahnärzte Samstag, 30. Mai 2020, 09.00 bis 12.00 Uhr Mobiler Pflege Service Sonntag, 31. Mai 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr Alten- und Krankenpflege, Tel. 07275/61691 Dr. Peter Ehmer, Lessingstr. 6, Wörth, Tel.: 07271/92030 Amb. Pflegedienst ALT und JUNG Montag, 01. Juni 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr Tel.-Nr. 07275/919998 oder 0172/4745 309 ZA Michael Jochem, Friedenstr. 7, Hagenbach, Tel.: 07273/2319 Störungsdienste Tierärzte Bereitschaftsdienst bei Störungen im Abwasserbereich Unter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Telefon 07275/2500, Mobilnummer: 0172/6973 571 können Sie über den Anrufbeantworter den jeweiligen Notdienst am Wochen- Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung (Kandel, ende bzw. unter der Woche abfragen. Erlenbach, Minfeld, Steinweiler, Vollmersweiler und Winden) Tel. 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle Germersheim Tel. 07275/960256. Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeantworter geschal- Hans Graf Sponeck Straße 33, 76726 Germersheim tet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk verständigt. Zusätzlich bitte Apotheken auch die Ruf-Nr. 01722018337 anrufen. Die Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung 08.30 Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. (Freckenfeld) Telefonansage des Apothekennotdienstes über die landesweit Tel. 0172/2537375 gültige Rufnummer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes. Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbH Internet: www.lak-rlp.de Tel. 0800/0837 111 Samstag, 30.05.2020 Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG Alte Apotheke von 1837, Obere Hauptstr. 1, Herxheim, Tel.: 07276/8578 Sonntag, 31.05.2020 Pfalzwerke AG Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel Bienwald-Apotheke, Hauptstr. 59, Kandel, Tel.: 07275/1204 Tel. 07275/955410 Montag, 01.06.2020 Bei Störungen im Stromnetz: 0800/7977 777 (außer Winden) Marien-Apotheke, Marienstr. 2, Hagenbach, Tel.: 07273/124 und Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden St. Wendelin-Apotheke, Luitpoldstr. 98, Hatzenbühl, Tel.: 07275/8621 Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der Ortsgemeinde Dienstag, 02.06..2020 Winden, Tel. 0171/7506 502 (Stadtwerke Bad Bergzabern).
Kandel - 3 - Ausgabe 22/2020 Pass- und Meldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel vom 27.05. bis einschließlich 02.06.2020 geschlossen In Rheinland-Pfalz wird die landeseinheitliche Softwarelösung aller Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden am Pfingstwochenende 2020 auf ein neues Verfahren umgestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass in der Zeit vom 27.05. bis einschließlich 02.06.2020 keine Anträge und Vorgänge bearbeitet werden können und infolgedessen an diesen Tagen kein Publikumsverkehr möglich ist. Die An-, Ab- und Ummeldung eines Wohnsitzes, Beantragung von Füh- rungszeugnissen, Meldebescheinigungen usw. sowie auch die Beantragung von Personalausweisen, Kinderausweisen und Reisepässen ist ebenfalls in dieser Zeit nicht möglich. Ab Mittwoch, 03.06.2020, steht das Pass- und Meldeamt den Bürgerinnen und Bürgern wieder zur Verfügung.
Kandel - 4 - Ausgabe 22/2020 STARKREGEN Das Starkregenereignis TEIL 5 WASSEREINBRUCH IM HAUS Ölheizungen sind eine besondere Gefahr Bei Hochwasser können triebskräfte von etwa einer Ton- Öltanks aufschwimmen und den ne. Tanks in gefährdeten Regio- Kellerraum beschädigen, aus- nen sind deshalb so zu installie- laufendes Öl an Undichtigkeiten ren, dass sie mindestens die belastet die Umwelt und kann 1,3-fache Sicherheit gegen Auf- Bauwerksschäden verursachen, schwimmen des leeren Tanks die nicht sanierbar sind. Der bei völliger Überflutung bieten. Tank muss daher im Boden oder an den Seitenwänden des Ist Heizöl ausgetreten und in Kellerraums verankert wer- den Untergrund, in die Kanali- den. Fachleute sollten An- sation oder in ein oberirdisches schlüsse, Deckel und Füll- Gewässer gelangt, muss die standsanzeiger mit entspre- Feuerwehr oder die zuständi- chenden Dichtungen sichern. ge Behörde (i.d.R. die untere Wasserbehörde) verständigt Entlüftungsleitungen können so werden. Ist auf der Wasser- weit verlängert werden, dass ihr oberfläche Öl erkennbar, sollte offenes Ende oberhalb des das Wasser von der Feuerwehr höchsten möglichen Wasser- oder einem entsprechenden spiegels liegt. Ist der Tank leer Fachbetrieb über einen Ölab- oder kaum gefüllt, muss er be- scheider abgepumpt werden. sonders gegen Auftrieb gesi- chert sein. Auf einen völlig über- fluteten Tank wirken je 1 000 Liter Fassungsvermögen Auf- Selbsthilfe bei Starkregen Erfahrungsgemäß gibt es bei men frei zu räumen, damit be- niedrigen Priorität eingestuft Unwetterereignissen zeitgleich nötige Hilfe rechtzeitig an- werden muss. Durch geeignete viele Einsätze für die Feuer- kommt. Die Priorisierung der Maßnahmen kann man sich auf wehr. Neben überfluteten Kel- Einsatzstellen erfolgt nach einer solche Unwetterereignisse vor- lern, gilt es abdeckte Dächer zu Gefährdungseinschätzung. So bereiten: sichern und wichtige Verkehrs- kann es dazu kommen, dass wege von umgestürzten Bäu- ein überfluteter Keller mit einer Technische Anlagen in Kellerräumen Überprüfen Sie Ihre technischen Anlagen in Kellerräumen auf Widerstandsfähigkeit bei Wasserein- bruch! Mindern oder verhindern Sie den Austritt von Schadstoffen und Öl . Dichten Sie gefährdete Zugänge wie Lichtschächte oder Kellerzugänge mit Brettern und Sandsäcken ab. Mit Schmutzwasserpumpen aus dem Elektrofachhandel lässt sich der Schaden bei eintretendem Was- ser minimieren! Verwenden Sie möglichst einen Personenschutzschalter (PRCD-S) Schalten Sie im Keller die Stromkreise ab! Befolgen Sie im Ernstfall die Anweisungen der Feuerwehr!
Kandel - 5 - Ausgabe 22/2020 Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr Besondere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sind zu beachten! Aus Gründen der Prävention und zur Eindämmung der weiter fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus sind zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten die folgenden Zugangsbeschränkungen unter Beachtung besonderer Schutz- und Hygienemaßnahmen notwendig: - Nach wie vor wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, auf Vorsprachen und auf ein persönliches Erscheinen in der Verwaltung zu verzichten und möglichst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit den einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Verwaltung zu korrespondieren. Für alle notwendigen Besuche in der Verwaltung müssen Sie einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren. Dabei bitten wir um Verständnis, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Terminen anbieten können, um die Abstandsregel von 1,50 m im Gebäude einzuhalten. Termine können auch über die Telefonzentrale (07275/9600) vermittelt werden. - Ausweisdokumente oder sonstige amtliche Unterlagen können direkt an der Zentrale abgeholt werden; dies bedarf keiner vorherigen Terminvereinbarung. - Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Verpflichtung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die Hände sind im Eingangsbereich an den dort aufgestellten Desinfektionsstationen zu desinfizieren; zwischen den einzelnen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. - Nach dem Aufziehen der Maske und der Händedesinfektion ist eine Anmeldung an der Zentrale erforderlich, um den Termin bestätigen zu lassen. KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung, Außenstelle Kandel Die KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Germersheim im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel hat wieder geöffnet. Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich. Termine können unter den Tel.-Nrn. 07275/960-141 oder 07275/960-142 vereinbart werden. Wir hoffen auf ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund! Redaktionsschlussvorverlegung Liebe Manuskripteinsenderinnen und -einsender, liebe Redakteure, der Redaktionsschluss wird für die Amtsblattausgabe der Woche 24 wie folgt vorverlegt: Freitag, 05.06.2020, 11.00 Uhr Bitte beachten Sie, dass nach diesen Terminen eingehende Mittei- lungen nicht mehr veröffentlicht werden. Ihre Amtsblattredaktion
Kandel - 6 - Ausgabe 22/2020 Liebe Kinder und Jugendliche, wie Ihr auf der Titelseite dieses Amtsblatts schon lesen konntet, dürfen die Jugendtreffs in unserer Verbandsgemeinde wieder öffnen. Folgende Verhaltensweisen sind zu Eurem Schutz einzuhalten: Wasche dir häufig Halte mindestens Trage eine Maske Bedecke beim Niesen die Hände 1,5 Meter Abstand in geschlossenen oder Husten Mund zu anderen Räumen und Nase An folgenden Tagen sind wir in den Ortsgemeinden für euch da: Jugendtreff Erlenbach Im Bürgerhaus / Hauptstraße 31 Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr (7-13 Jahre) Do. 04.06.2020 offener Treff Do. 18.06.2020 offener Treff Do. 25.06.2020 offener Treff Kindertreff Freckenfeld In den Kellerräumen des KIGA Bärenland / Raiffeisenstraße 5 Mittwoch 15:30 bis 18:00 Uhr (7-12 Jahre) Donnerstag 15:30 bis 18:00 Uhr Mi. 03.06.2020 offener Treff Do. 04.06.2020 offener Treff Mi. 10.06.2020 offener Treff Do. 18.06.2020 offener Treff Mi. 17.06.2020 offener Treff Do. 25.06.2020 offener Treff Mi. 24.06.2020 offener Treff Jugendtreff Freckenfeld In den Kellerräumen des KIGA Bärenland / Raiffeisenstraße 5 Dienstag 17:30 bis 20:30 Uhr (ab 13 Jahren) Di. 02.06.2020 offener Treff Di. 23.06.2020 offener Treff Di. 09.06.2020 offener Treff Di. 30.06.2020 offener Treff Di. 16.06.2020 offener Treff Jugendtreff Minfeld Die Öffnungszeiten und der Ort werden noch bekannt gegeben. Geplanter Start: 03.06.2020 Jugendtreff Steinweiler Im Landjugendraum / Bürgerhaus Dienstag 17:30 bis 20:30 Uhr (ab 13 Jahren) Di. 02.06.2020 offener Treff Di. 23.06.2020 offener Treff Di. 09.06.2020 offener Treff Di. 30.06.2020 offener Treff Di. 16.06.2020 offener Treff Jugendtreff Vollmersweiler 1x samstags im Monat (siehe Ausschreibung im Amtsblatt) Jugendtreff Winden In der Raiffeisenstraße 17 Montag 16:00 bis 19:00 Uhr (7-12 Jahre) Mo. 08.06.2020 offener Treff Mo. 22.06.2020 offener Treff Mo. 15.06.2020 offener Treff Mo. 29.06.2020 offener Treff
Kandel - 7 - Ausgabe 22/2020 Die SERIE: Tipps und Informationen für Gewässeranlieger, Teil 1 Idyllisches Plätschern, Fische, Vögel und frische grüne Weiden- und Erlenzweige – ein naturnaher Bach bie- tet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten. Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür - damit aber auch die Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten. Bäche und Flüsse sind die Lebensadern in unserer Landschaft, Heimat für ein faszinierende und häufig be- drohte Tiere und Pflanzen. Helfen Sie mit, dass wir diese Perlen der Natur für unsere Nachkommen erhalten und schützten können. Dieses Faltblatt zeigt, was Sie für Ihr Gewässer und die Natur tun können - ganz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung - und erläutert Ihnen Ihre Rechte und Pflichten am Gewässer. Rechtlicher Rahmen und Eigentumsverhältnisse Eigentümer der Bäche und Flüsse sind das Land, die Städte und Gemeinden oder die Eigentümer der Ufer- grundstücke. Die in der Regel für die Unterhaltung der kleinen Gewässer zuständigen Kommunen (Gewäs- ser III. Ordnung) haben darauf zu achten, dass in Ortslagen keine Gegenstände den schadlosen Wasserab- fluss behindern. Bei ausgewählten größeren Gewässern (Gewässer II. Ordnung, im Anhang der Lan- deswassergesetze) sind die Landkreise oder die jeweiligen Länder unterhaltungspflichtig oder beteiligen sich an den Unterhaltungskosten. Die Unterhaltungspflichtigen führen deshalb, soweit erforderlich, die Unterhal- tungsmaßnahmen wie z. B. die Gehölzpflege durch. Diese Maßnahmen müssen von Gewässeranliegern und Eigentümern ge- duldet werden. Ansprechpartner und weitere Informationen Genehmigungen wie z. B. für Wasserentnah- me mit Pumpen, Er- richtung baulicher An- lagen (z. B. Hütten, Treppen u. ä.) in und am Gewässer, Gewäs- serumgestaltungen (Ufersicherung), Abla- gerungen am Gewäs- ser) erhalten Sie für die meisten Fälle bei der Unteren Wasserbehör- de (i. d. R. Landkreise, kreisfreie Städte). Weitere Informationen zum Thema Fließgewässer und Gewässerunterhaltung finden Sie bei den Um- weltministerien der Länder Hessen (https://umweltministerium.hessen.de/umwelt-natur/wasser), Rheinland- Pfalz (https://mueef.rlp.de/de/themen/wasser/) und Saarland (http://www.saarland.de/SID-014F9D4C- C8E2D7D9/wasser.htm) sowie der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH (www.gfg-fortbildung.de), die sich im Auftrag der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland u. a. um die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von unterhaltungspflichtigen Städten, Gemeinden, Kreisen, Verbänden sowie von Bachpaten und ehrenamtli- chen Naturschutzverbänden zum Thema naturnahe Pflege und Entwicklung von Gewässern kümmert. Quelle Foto und Text: Verändert nach: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG) mbH: Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ (2013) Zeichnung: Loew design (2014)
Kandel - 8 - Ausgabe 22/2020 Werkausschuss tagt Verbandsgemeinde Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Kandel tagt zur 5. öffentlichen Sitzung. Sitzungstag: Mittwoch, 03. Juni 2020, 19:00 Uhr Amtlicher Teil Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Kandel 76870 Kandel, Landauer Straße 32 Informationen der Hinweis: Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Die Sitzung findet im Feuerwehrgerätehaus Kandel statt, damit ein ausreichend großer Sitzabstand zwischen den zum Publikumsverkehr Ratsmitgliedern gewährleistet werden kann. An alle Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, auf Vorsprachen Alle Ratsmitglieder, wie auch alle sonstigen Sitzungsteilneh- und auf ein persönliches Erscheinen in der Verwaltung zu ver- mer werden dazu aufgefordert, das Feuerwehrgerätehaus zichten und möglichst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit mit Mund-/Nasenschutz zu betreten. den einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Die Masken können während der Sitzung abgenommen wer- Verwaltung zu korrespondieren. den. Für alle notwendigen Besuche in der Verwaltung müssen Sie Auch die in öffentlicher Sitzung anwesenden Bürgerinnen einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren. und Bürger haben einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Dabei bitten wir um Verständnis, dass wir nur eine begrenzte Tagesordnung: Anzahl von Terminen anbieten können, um die Abstandsregel Öffentlicher Teil von 1,50 m im Gebäude einzuhalten. Termine können auch über die Telefonzentrale, Tel.: 07275/9600, 1. Badesaison 2020; E-Mail: info@vg-kandel.de, vermittelt werden. Eröffnung des Badebetriebes im Waldschwimmbad Sprechtage und Sprechzeiten während der Corona-Pandemie Gleichstellungsbeauftragte 2. Anfragen und Mitteilungen Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Volker Poß, Bürgermeister Melanie Löhle, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.: 07275/9600. E-Mail: gleichstellung@VG-Kandel.de Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Stellenausschreibung Manuela Tolkmitt, Sprechstunden nach Vereinbarung. Die Ortsgemeinde Minfeld sucht zum 01.09.2020 Tel.: 07275/960-314. E-Mail: manuela.tolkmitt@vg-kandel.de Verbandsgemeindejugendpflegerin eine/n Mitarbeiter/in Vollzeit Termine nach Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 07275/960129, zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis E-Mail: jugendpflege@vg-kandel.de. für ihre Kindertagesstätte „Abenteuerland“. Tourismusbüro am Bahnhof Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Kindern, Spaß an Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr. der Arbeit mit Kindern sowie die Förderung der individuel- Tel.: 07275/619945, Fax: 07275/618462, nfo@suedpfalz-touris- len Entwicklung und die Pflege der Zusammenarbeit mit den mus-kandel.de, www.suedpfalz-tourismus-kandel.de Eltern sollten für Sie selbstverständlich sein. KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung, Wir suchen eine/n teamfähige/n Mitarbeiter/in mit einer abge- Außenstelle Kandel schlossenen Berufsausbildung als staatlich anerkannte/n Die KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Germersheim im Erzieher/in oder vergleichbarer Qualifikation. Die Vergütung Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel hat wieder erfolgt tarifgerecht gemäß TVöD SuE mit den im öffentlichen geöffnet. Dienst üblichen Sozialleistungen. Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist ohne vorherige Terminver- Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte einbarung nicht möglich. Termine können unter den Tel.-Nrn. Ihre Bewerbung bis spätestens 15.06.2020 mit den üblichen 07275/960-141 oder 07275/960-142 vereinbart werden. Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) Wir hoffen auf ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund! an die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Rechnungsprüfungsausschuss tagt -Personalamt- Der Rechnungsprüfungsausschuss Verbandsgemeinde tagt Gartenstr. 8 zur 1. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung. 76870 Kandel Sitzungstag: Mittwoch, 03. Juni 2020, 16:30 Uhr oder gerne per E-Mail an ilona.stiefermann@vg-kandel.de Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stiefermann, Tel. Sitzungsort: Feuerwehrgerätehaus Kandel 07275/960206, 76870 Kandel, Landauer Straße 32 zur Verfügung. Hinweis: Die Sitzung findet im Feuerwehrgerätehaus Kandel statt, Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzich- damit ein ausreichend großer Sitzabstand zwischen den ten Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewer- Ratsmitgliedern gewährleistet werden kann. bungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten Alle Ratsmitglieder, wie auch alle sonstigen Sitzungsteilneh- diese zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens. mer werden dazu aufgefordert, das Feuerwehrgerätehaus mit Mund-/Nasenschutz zu betreten. Die Masken können während der Sitzung abgenommen werden. Auch die in öffentlicher Sitzung anwesenden Bürgerinnen In eigener Sache und Bürger haben einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Wenn Sie kein “Amtsblatt für die Tagesordnung: Öffentlicher Teil Stadt Kandel” bekommen haben ... 1. Wahl eines Vorsitzenden und dessen Stellvertreter Reklamationen wegen Nichtzustellung des “Amtsblatt für die 2. Anfragen und Mitteilungen Stadt Kandel” nimmt der Verlag entgegen unter folgender Nichtöffentlicher Teil Nummer: 1. Prüfung Jahresabschluss 2017 06502/9147-800 2. Anfragen und Mitteilungen Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist Volker Poß, Bürgermeister vertrieb@wittich-foehren.de
Kandel - 9 - Ausgabe 22/2020 Stellenausschreibung Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Kandel sucht für die Mensa der Die Verbandsgemeinde Kandel sucht für die Grundschule Ganztagsschule in der Ludwig-Riedinger-Grundschule in und Ganztagsschule in der Ludwig-Riedinger-Grundschule Kandel in Kandel eine Wirtschaftskraft (m/w/d). eine Betreuungskraft (m/w/d) für die qualifizierte Hausaufgabenbetreuung Die Stelle soll nach den Sommerferien ab 17.08.2020 besetzt und Betreuung in der Ganztagsschule. werden. Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgabenschwerpunkte: Die Stelle soll nach den Sommerferien ab 17.08.2020 besetzt werden. - anfallende Tätigkeiten im Rahmen der Mittagsverpfle- gung der Schülerinnen und Schüler Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgabenschwerpunkte: - Unterstützung der Kinder bei den Hausaufgaben und Ihr Profil: Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der Ganz- - Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, eigenverantwortliches tagsschule und selbstständiges Arbeiten; - Sorgfältige Arbeitsweise; Ihr Profil: - Kenntnis der Hygienevorschriften; - Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Wir bieten: - Spaß im Umgang mit Kindern - Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor- Wir bieten: tungsvolle Tätigkeit; - Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor- - Eine befristete Beschäftigung mit der Aussicht auf unbe- tungsvolle Tätigkeit; fristete Übernahme; - Eine befristete Beschäftigung mit der Aussicht auf unbe- - Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige fristete Übernahme; Beschäftigung in Teilzeit (23,5 Wochenstunden). Die - Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeitszeit liegt täglich zwischen 11:30 Uhr und 16:30 Beschäftigung in Teilzeit (16 Wochenstunden). Die Arbeits- Uhr; zeit liegt täglich zwischen 12:00 Uhr und 17:30 Uhr; - Eine angemessene tarifgerechte Eingruppierung in der - Eine angemessene tarifgerechte Eingruppierung in der Entgeltgruppe 2 TVöD; Entgeltgruppe 3 TVöD; - Ebenso werden die im öffentlichen Dienst üblichen Leis- - Ebenso werden die im öffentlichen Dienst üblichen Leis- tungen gewährt; tungen gewährt; Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis spätestens 08.06.2020 mit den üblichen Ihre Bewerbung bis spätestens 08.06.2020 mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die an die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Verbandsgemeindeverwaltung Kandel - Personalamt - - Personalamt - Gartenstraße 8 Gartenstraße 8 76870 Kandel 76870 Kandel oder oder gerne per E-Mail an personalamt@vg-kandel.de gerne per E-Mail an personalamt@vg-kandel.de Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Frau Jessica Haag, Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Frau Jessica Haag, Tel.:07275/960-125 zur Verfügung. Tel.:07275/960-125 zur Verfügung. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Ver- Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Ver- arbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten arbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Daten- zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Daten- schutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdaten- schutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdaten- schutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu. schutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu. Die datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des Die datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewer- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewer- bungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht bungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzgerecht vernichtet zurückgeschickt, sondern datenschutzgerecht vernichtet werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungs- werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungs- unterlagen einzureichen. unterlagen einzureichen. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. können nicht erstattet werden. Herausgeber: Verbandsgemeinde Kandel vertreten durch Volker Poß, Bürgermeister Impressum 76870 Kandel, Gartenstraße 8 Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher Teil: Jens Forstner, Büroleiter Erscheinungsweise: wöchentlich redaktioneller Teil: Frau Seiler, VG Kandel Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. 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Kandel - 10 - Ausgabe 22/2020 Stellenausschreibung Stellenausschreibung Zur Verstärkung ihres Teams sucht die Verbandsgemeinde Zur Verstärkung ihres Teams sucht die Ver- Kandel zum nächstmöglichen Zeitpunkt bandsgemeinde Kandel für ihren Eigenbetrieb innerhalb des Sachgebietes Facility Management eine(n) der Verbandsgemeindewerke neue(n) Mitarbeiter(in) eine(n) Dipl. Ingenieur (FH) oder Bachelor mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: of Engineering, - Technische und kaufmännische Betreuung aller Gebäude Fachrichtung Infrastruktur bzw. Siedlungswasser- und Objekte der Verbandsgemeinde Kandel wirtschaft (m/w/d) oder berufliche Qualifikation als - Überwachung und Qualitätssicherung aller technischen Bautechniker(in) mit dem Schwerpunkt Tiefbau Abläufe für die Aufgabenschwerpunkte: - Kostenkontrolle sowie Verantwortung für die Einhaltung - Projektsteuerung und -begleitung von Baumaßnahmen der Haushalts- und Finanzpläne der jeweiligen Gemein- in den Betriebszweigen Abwasserbeseitigung, Wasser- den versorgung und Waldschwimmbad; - Ansprechpartner(in) für Kunden sowie interne und - Pflege und Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung externe Dienstleister innerhalb der Verbandsgemeinde; - Berichtswesen und Dokumentation für die Gemeinde- - Betreuung des Geoinformationssystems für das Wasser- gremien und Kanalnetz. Ihr Profil: Ihr Profil: - Abschluss als Techniker/in, idealerweise mit Fachrich- - erfolgreich abgeschlossenes Studium als Dipl.-Ingenieur tung Facility Management (FH) oder Bachelor of Engineering, Fachrichtung Infra- - Mehrjährige Berufserfahrung und gute Kenntnisse im struktur bzw. Siedlungswasserwirtschaft oder berufliche Bereich Facility Management / Gebäudetechnik sowie Qualifikation als Bautechniker(in) mit dem Schwerpunkt grundlegendes Verständnis für bautechnische und Tiefbau; gebäudetechnische Zusammenhänge sind wünschens- - Kenntnisse im Architekten- und Ingenieurecht (HOAI) im wert Vergabewesen (VOB/VOL), sowie in den einschlägigen - Bearbeitung von Angeboten, Ausschreibungen und Auf- Gesetzen und Vorschriften (WHG, LWG etc.); trägen - betriebswirtschaftliches Denken und Kostenbewusst- - Planung und Koordination von Sanierungs- und Instand- sein; setzungsarbeiten und Umbauprojekten - sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen, Über- - Durchführung von technischen Abnahmen und Umset- zeugungs- und Motivationsstärke; zung von behördlich geforderten Prüfungen und Aufla- - Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Organisationsgeschick gen sowie eigenverantwortliches und teamorientiertes Arbei- - Hohe Eigeninitiative und eine strukturierte, selbständige ten; Arbeitsweise - Bereitschaft zur eigenen fachlichen Weiterbildung. - Sicherer Umgang mit MS-Office - Sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung Wir bieten: - Führerschein Klasse B - eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor- Die Stelle wird mit 100% der üblichen Arbeitszeit besetzt. tungsvolle Tätigkeit in einem kompetenten Team; Auf das Beschäftigungsverhältnis findet der Tarifvertrag für - eine angemessene Vergütung nach den Vorgaben des den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Eine Bezahlung Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe; nach EG 8 ist nach dem Stellenplan gewährleistet. Interessentinnen/Interessenten richten ihre aussagekräftige Interessentinnen/Interessenten richten ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen spätestens bis zum Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens zum 19.06.2020 an die 30.06.2020 an die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel Verbandsgemeindeverwaltung Kandel - Personalamt - - Personalamt - Gartenstr. 8, 76870 Kandel Gartenstr. 8, 76870 Kandel oder gerne per E-Mail an rainer.vollmar@vg-kandel.de oder Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Dirk Herwegen gerne per E-Mail an Rainer.Vollmar@VG-Kandel.de Tel: 07275/960313. Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Frau Grein, Tel.:07275/960 Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten 213, zur Verfügung. können nicht erstattet werden. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Ver- arbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Daten- Zweckvereinbarung zur Wartung und Pflege schutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdaten- von Feuerwehrschläuchen schutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu. Die datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Die Stadt Wörth am Rhein, vertreten durch Bürgermeister Dr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewer- Dennis Nitsche, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein bungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht Die Verbandsgemeinde Kandel, vertreten durch Bürgermeister zurückgeschickt, sondern datenschutzgerecht vernichtet Volker Poß, Gartenstraße 8, 76870 Kandel werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungs- die Verbandsgemeinde Hagenbach, vertreten durch Bürger- unterlagen einzureichen. meister Reinhard Scherrer, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten schließen aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 2 der Feuerwehrverord- können nicht erstattet werden. nung (FwVO) vom 21.03.1991, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.05.2012, den §§ 1, 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusam- menarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVB!. 1982, S. 482), Wenn Sie kein “Amtsblatt bekommen haben ... zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 Reklamationen wegen Nichtzustellung des “Amtsblatt für die Stadt Kandel” nimmt der Verlag entgegen unter folgender (GVBL. S. 21) sowie des § 1 Abs. 1 i. V. m. §§ 57,60 und 62, Nummer: 06502/9147-800 sowie § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGB!. I S. 102), zuletzt vertrieb@wittich-foehren.de geändert durch Artikel 11 des Gesetz vom 18. Juli 2017 (BGB!. I S. 2745) folgende Zweckvereinbarung:
Kandel - 11 - Ausgabe 22/2020 §1 3. 3. Die einzelnen Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Wörth Aufgabe am Rhein verpflichten sich, stets so zusammenzuwirken, dass D Die Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach und die Stadt der Sinn der Zweckvereinbarung gesichert ist. Dies gilt insbe- Wörth vereinbaren ab dem 01. Januar 2020 die Zusammenarbeit sondere auch dann, wenn sich die Grundlagen dieser Zweckver- in den nachfolgend genannten Bereichen: einbarung so geändert haben, dass es einer Verbandsgemeinde 1. 1. Die Stadt Wörth am Rhein hat im Jahr 2017 das im Ortsbe- bzw. der Stadt Wörth am Rhein auch unter Berücksichtigung zirk Wörth am Rhein vor Jahren errichtete Feuerwehrgerätehaus der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar ist, an dem umgebaut. Es wurde eine -nach dem neusten Stand der Technik jetzigen Inhalt der Zweckvereinbarung festzuhalten. -Schlauchwaschanlage errichtet. Die Räumlichkeiten, konkret §6 die Schlauchwaschanlage ist geeignet, den Anfall an zu reini- Streitigkeiten genden Schläuchen aufzunehmen und für die ordnungsgemä- Bei Streitigkeiten aus dieser Zweckvereinbarung soll eine güt- ßen Zwecke der Feuerwehreinsätze herzustellen. liche Regelung zwischen den einzelnen Verbandsgemeinden 2. Die Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach sowie die Stadt bzw. der Stadt Wörth angestrebt werden. Im Zweifel soll die Wörth am Rhein erklären ihre Zusammenarbeit dahingehend, Entscheidung der gemeinsamen Aufsichtsbehörde eingeholt dass die Freiwillige Feuerwehr Wörth am Rhein für die Wehren werden. der Verbandsgemeinde Hagenbach und Kandel die nachfolgen- §7 den Leistungen erbringt: Abwicklung bei Auflösung oder bei Ausscheiden einer Ver- Prüfung und Reinigung sämtlicher Schläuche (Druckschläuche) bandsgemeinde bzw. der Stadt Wörth am Rhein nach den gültigen Vorschriften, gesetzlichen Bestimmungen, 1 1. Die Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel bzw. geltenden Herstellerangaben und erlassener Dienstanweisun- die Stadt Wörth am Rhein können zum Schluss eines Kalen- gen. derjahres aus der Zweckvereinbarung ausscheiden. Die ent- Bei Bedarf und auf Anfrage können weitere, zusätzliche Dienst- sprechende Mitteilung der Kommune muss spätestens drei leistungen ausgeführt werden, die einzelfallbezogen nach Auf- Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem diese ausscheiden will, wand und eingesetztem Material abzurechnen sind. an die Stadt Wörth am Rhein erfolgen. Mit dem Ausscheiden 3. Zur Erfüllung der von der Freiwilligen Feuerwehr Wörth am einer Kommune werden Einzelheiten in einer besonderen Ver- Rhein zu übernehmenden Leistungen bringen die Wehren der einbarung festgelegt oder durch die Aufsichtsbehörde ent- Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel die zu reinigen- den Gegenstände nach Wörth am Rhein und holen gereinigte schieden. Gegenstände in Wörth am Rhein ab. 2. Sofern die Verbandsgemeinden und die Stadt Wörth am §2 Rhein die Auflösung der Zweckvereinbarung beschließen, Kosten kann dies nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise durch die Stadtverwaltung §8 Wörth am Rhein. Die Verbandsgemeinden Hagenbach und Kan- Schriftform del erstatten die Kosten für die Dienstleistungen entsprechend Alle Änderungen der Zweckvereinbarung bedürfen der Schrift- der Anlage. Die Kosten für die Stadt Wörth am Rhein werden form. entsprechend der Anlage intern verrechnet und ausgewiesen. §9 Die zu erstattenden Kostensätze werden im Ersten Quartal des Rechtsnachfolge laufenden Jahres für das vergangene Jahr überprüft und bei Sofern die Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Wörth am Rhein Bedarf angepasst. Die Anpassung wird den Beteiligten schrift- als Gebietskörperschaften in aufnehmende bzw. in neu gebil- lich bis zum 1. April des laufenden Jahres mitgeteilt und tritt dete Gebietskörperschaften aufgehen, führen diese als Rechts- rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres in Kraft. Eine nachfolger die Zweckvereinbarung weiter. Änderung des Paragraphen ist dafür nicht erforderlich. Entspre- § 10 chend der Kostenanpassung werden die Beträge, die in der Genehmigung, Bekanntmachung Anlage aufgeführt sind, verändert. Dies gilt auch für den Kosten- Nach Genehmigung der Zweckvereinbarung durch die Kreis- ersatz für das Personal; dieser wird entsprechend den Tariferhö- verwaltung Germersheim ist diese nach Maßgabe des § 12 hungen angepasst. Abs. 5 KomZG in den Bekanntmachungsorganen der betei- Kündigungsrecht bei Preisanpassung: ligten kommunalen Gebietskörperschaften öffentlich bekannt Die Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach und die Stadt zu machen. Diese Zweckvereinbarung tritt gemäß § 12 Abs.5 Wörth am Rhein sind sich einig, dass jede Verbandsgemeinde Satz 1 KomZG frühestens am Tag nach der letzten öffentlichen bzw. die Stadt Wörth, jeweils unter Einhaltung einer Frist von Bekanntmachung durch eine der Verbandsgemeinden bzw. der drei Monaten, nach der Preisanpassung kündigen kann. Stadt Wörth am Rhein in Kraft und endet am 31. Dezember des §3 folgenden Kalenderjahres. Die Zweckvereinbarung gilt unbe- Haftung fristet, wenn keine Kündigung nach § 8 der Zweckvereinbarung Die Stadt Wörth am Rhein haftet für eine bei der Wahrnehmung erfolgt. der Aufgaben erfolgte Amtspflichtverletzung oder einen sonsti- Kandel, 17.12.2019 gen Schaden bei grober Fahrlässigkeit im Bereich der Aufgaben, die nach dieser Zweckvereinbarung wahrgenommen werden. gez.: Volker Poß, Bürgermeister Sie haftet nicht für evtl. Materialschäden. Wörth am Rhein, 12.12.2019 Hinsichtlich des Transports der Gegenstände, die gemäß § 1 gez.: Dr. Dennis Nitsche, Bürgermeister derzeit in das Feuerwehrgerätehaus in Wörth am Rhein (Orts- Hagenbach, 15.01.2020 bezirk Wörth am Rhein) zu bringen sind, haftet jede Verbands- gez.: Iris Fleisch, 1. Beigeordnete gemeinde/Stadt bis zur Ablieferung in Wörth am Rhein für sich Anlage selbst. zur Zweckvereinbarung zur Wartung und Pflege von Feuer- §4 wehrschläuchen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren Loyalitätsklausel Leistung: Die einzelnen Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Wörth ver- Für das erste Jahr der Vereinbarung (Beträge jeweils Gesamt- pflichten sich, bei der Durchführung dieser Vereinbarung ver- kosten): trauensvoll zusammen zu arbeiten und eventuell auftretende 1. Schlauchersterfassung Barcode 8,00 Euro/Stück Schwierigkeiten gemeinsam zu lösen. 2. Schlauchwiedererfassung Barcode 9,90 Euro/Stück §5 3. Schlauchprüfung 13,50 Euro/Stück Salvatorische Klausel 4. Schlauchreinigung 16,20 Euro/Stück 1. 1. Sind Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung nichtig 5. Schlauchentsorgung 16,25 Euro/Stück oder sollte diese unvollständig sein, so werden hiervon die übri- Ab dem 2. Jahr nach der Vereinbarung (Beträge jeweils Gesamt- gen Bestimmungen nicht berührt. kosten): 2. 2. Die einzelnen Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Wörth 1. Schlauchersterfassung Barcode 8,00 Euro/Stück am Rhein verpflichten sich im Falle von Absatz 1, die nichtigen 2. Schlauchwiedererfassung Barcode 8,65 Euro/Stück Bestimmungen durch rechtlich und wirtschaftlich gleichwertige 3. Schlauchprüfung 12,30 Euro/Stück Regelungen zu ersetzen. Im Falle der Unvollständigkeit soll eine 4. Schlauchreinigung 14,90 Euro/Stück angemessene Regelung vereinbart werden, 5. Schlauchentsorgung 14,90 Euro/Stück
Kandel - 12 - Ausgabe 22/2020 Die Wahlkreisvorschläge einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Stellt die Kreiswahlleiterin/der Kreiswahlleiter Mängel fest, so benach- richtigt sie/er sofort die Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare Mängel noch vor Ablauf der vorgenannten Einrei- chungsfrist zu beseitigen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Landeswahlgesetz (LWahIG)). Nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Die Verbandsgemeinde Kandel und die jeweilige Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden (§ 41 Wohngemeinde gratuliert allen Altersjubilaren/innen, Abs. 2 LWahIG). die in den nächsten Tagen 70 Jahre und älter werden, Rechtsgrundlagen für die Beteiligung an der Wahl mit Wahl- recht herzlich! vorschlägen und für das Wahlvorschlagsverfahren sind insbe- Kandel sondere die §§ 32 bis 43 LWahlG sowie die §§ 26 bis 32 der Landeswahlordnung (LWO). 01.06.2020 Kraft Karl-Heinz 70 Jahre Im Einzelnen ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahl- 01.06.2020 Dr.Torkzadeh Nasser 80 Jahre kreisvorschlägen Folgendes zu beachten: 04.06.2020 Hoffmann Helga 80 Jahre 1. Wahlvorschlagsrecht 05.06.2020 Akgül Ramazan 70 Jahre Nach § 33 LWahlG können Wahlkreisvorschläge von Parteien, 05.06.2020 Böhm Inge 85 Jahre von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und 05.06.2020 Derenbach Renate 75 Jahre auch von Stimmberechtigten eingereicht werden. 06.06.2020 Erger Anita 70 Jahre Eine Partei oder Wählervereinigung kann in jedem Wahlkreis nur 07.06.2020 Bartsch Ernst 70 Jahre einen Wahlkreisvorschlag einreichen (§ 33 Abs. 2 LWahIG). Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen müssen Fest der Goldenen Hochzeit den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung Wir gratulieren den Eheleuten Harald und Rita Ninnig, und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese wohnhaft in Freckenfeld, die am 05.06.2020 das Fest enthalten. Bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten ist der Goldenen Hochzeit feiern. ein Kennwort anzugeben (§ 33 Abs. 3 LWahIG). Fest der Diamantenen Hochzeit Der Wahlkreisvorschlag muss den Namen des Bewerbers ent- Weiterhin gratulieren wir den Eheleuten Wilhelm und halten. Neben dem Bewerber kann ein Ersatzbewerber aufge- Gerda Kolb, wohnhaft in Kandel, die am 03.06.2020 führt werden (§ 34 Abs. 1 LWahIG). das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern. In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden, die berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahl- vorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Fehlt diese Sperrmüllbörse Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet Folgende Gegenstände sind kostenlos abzuge- hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unter- ben! zeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson (§ 33 Abs. • ein Ölherd, Marke Neff, Größe 40 x 60 cm, Tel.: 5 LWahIG). 07275/4110 2. Anforderungen an die Bewerber und Ersatzbewerber • eine apricotfarbene Couch, 3 x 2 m, U-Form, Als Bewerber oder Ersatzbewerber in einem Wahlkreisvorschlag mit Bettkasten und Schlaffunktion sowie Fuß- einer Partei oder Wähler vereinigung kann nur vorgeschlagen hochstellung an einer Seite, ein Klavier, dun- werden, kelbraun, mehrere Jahre nicht benutzt, Tel.: wer nach § 32 LWahlG wählbar ist, nicht Mitglied einer ande- 07275/913912 ren Partei oder Wählervereinigung ist (§ 37 Abs. 1 Satz 1 und 2 • ein Sony LCD Digital Colour TV Farbfernsehge- LWahIG), rät, Bravia, 40 Zoll, mit Fernbedienung, Kabel in einer Mitgliederversammlung oder in einer besonderen oder und Betriebsanleitung, Tel.: 07275/989871 allgemeinen Vertreterversammlung nach § 37 Abs. 3 LWahlG • eine Kenwood-Küchenmaschine, leicht defekt, einzeln in geheimer Abstimmung hierzu gewählt worden ist, plus Zubehör sowie verschiedene DIN A4-Ord- seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist ner, Tel.: 01520/7156601 unwiderruflich (§ 33 Abs. 4 LWahIG). Wenn Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Ein Bewerber oder Ersatzbewerber kann nur in einem Wahlkreis Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum und hier nur in einem Wahlkreisvorschlag benannt werden (§ 34 Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbands- Abs. 2 LWahIG). gemeindeverwaltung Kandel unter der Tel.-Nr. 3. Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge 07275/960201 an oder per E-Mail an amtsblatt@ Der Wahlkreisvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 9 zur vg-kandel.de, um Ihr kostenloses Inserat aufzuge- Landeswahlordnung eingereicht werden. Er muss nach § 28 ben. Da Ihre Anzeige immer 3 Wochen hinterein- LWO in Maschinen-oder Druckschrift folgende Angaben ent- ander veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der halten genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder Stand, den der Gegenstand abgeholt wurde. Tag der Geburt, den Geburtsort und die Anschrift (Hauptwoh- nung) des Bewerbers sowie den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, Bekanntmachung des Kreiswahlleiters bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten deren Kenn- für den Wahlkreis 49 - Südliche Weinstraße wort. Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 14. Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und März 2021; Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvor- der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. schlägen Wahlkreisvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen Am Sonntag, dem 14. März 2021, findet die Wahl zum 18. Land- müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des tag Rheinland-Pfalz statt. Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder sei nem Die Parteien, mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigun- Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet gen und Stimmberechtigten, die einen Wahlkreisvorschlag ein- sein. Besteht kein Landesverband. so müssen die Wahlkreis- reichen wollen, werden gemäß § 26 Landeswahlordnung(LWO) vorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebiets- hiermit aufgefordert, möglichst frühzeitig, spätestens am 75. verbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt. gemäß dem Tag vor der Wahl -Dienstag, 29. Dezember 2020 - bis 18 Uhr, vorstehenden Satz unterzeichnet sein. die Wahlkreisvorschläge mit den in § 41 Abs. 2 LWahlG benann- Bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten haben drei ten Nachweisen schriftlich einzureichen (§ 36 LWahlG -Einrei- Unterzeichner des Wahlvorschlags ihre Unterschriften auf dem chungsfrist). Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten.
Kandel - 13 - Ausgabe 22/2020 4. Feststellung der Parteieigenschaft I Eigenschaft als Wäh- 6. Verbot der Listenverbindung lervereinigung Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder 4.1 Satzung, Programm und satzungsgemäße Bestellung Wählervereinigungen ist gemäß § 38 LWahlG nicht zulässig. Mit der Einreichung von Wahlvorschlägen müssen Parteien, die 7. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag im Landtag RheinlandPfalz oder im Deutschen Bundestag und Dem Wahlkreisvorschlag sind gemäß § 28 Abs. 5 LWO beizu- Wählervereinigungen, die im Landtag RheinlandPfalz seit deren fügen letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind, die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er seiner ihre schriftliche Satzung, Aufstellung zustimmt und dass er für keinen anderen Wahlkreis ihr schriftliches Programm und seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber oder Ersatz- die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes spätestens zum Ablauf der Einreichungsfrist nachweisen. bewerber gegeben hat, sowie bei Wahlkreisvorschlägen von 4.2 Weitere Nachweise über die Parteieigenschaft I Eigen- Parteien und Wählervereinigungen die nach § 37 Abs. 5 Satz 3 schaft als mitgliedschaftIich organisierte Wählervereinigung und 4 LWahlG vorgeschriebene Versicherung an Eides statt des Dem Wahlvorschlag einer Partei sollen Nachweise über die Par- vorgeschlagenen Bewerbers gegenüber dem Kreiswahlleiter, teieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes und dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag dem Wahlvorschlag einer Wählervereinigung Nachweise über einreichenden Partei oder Wählervereinigung ist, jeweils nach die Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählvereini- dem Muster der Anlage 11, gung beigefügt werden (§ 33 Abs. 1 S. 3 LWahIG). eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindeverwaltung nach 5. Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge dem Muster der Anlage 12 zur Landeswahlordnung, dass der Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Landtag Rheinland- vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, sowie Pfalz oder im Deutschen Bundestag und Wählervereinigungen, bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigun- die im Landtag Rheinland-Pfalz seit deren letzter Wahl nicht gen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschluss- ununterbrochen vertreten sind, sowie Wahlkreisvorschläge von fassung der Mitglieder-oder Vertreterversammlung, in der der Stimmberechtigten müssen nach § 34 Abs. 3 Satz 3 LWahlG i. V. Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 37 Abs. 5 Satz m. § 28 Abs. 4 LWO von mindestens 2 LWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt; die 125 Stimmberechtigten des Wahlkreises Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 13 zur Landes- persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Stimmbe- rechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein wahlordnung gefertigt, die Versicherung an Ei des statt nach und ist bei Einreichung der Wahlkreisvorschläge nachzuweisen. dem Muster der Anlage 14 zur Landeswahlordnung abgegeben Wahlkreisvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen werden. dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglie- Bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien, die im Landtag Rhein- der-oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher land-Pfalz oder im Deutschen Bundestag und von Wählerverei- geleistete Unterschriften sind ungültig. nigungen, die im Landtag Rheinland-Pfalz seit deren letzter Wahl Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern, die von der nicht ununterbrochen vertreten sind, und Wahlkreisvorschlägen Kreiswahlleiterin/dem Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei von Stimmberechtigten sind außerdem beizufügen: geliefert werden, zu erbringen. - die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nebst - Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Bescheinigungen des Stimmrechts der Unterzeichner, Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers - die schriftliche Satzung der Partei oder Wählervereinigung, ihr anzugeben. schriftliches Programm und der Nachweis über die satzungs- - Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags, der den gemäße Bestellung des Vorstandes des Landesverbandes oder, Wahlvorschlag einreichen will, sind außerdem bei Parteien und wenn ein solcher nicht besteht, der Vorstände der nächstniedri- Wählervereinigungen deren Namen und, sofern sie eine Kurz- gen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, bezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen - die Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz von Stimmberechtigten deren Kennwort anzugeben. - Parteien und Wählervereinigungen haben ferner die Aufstel- 1 des Parteiengesetzes oder die Nachweise über die Eigen- lung des Bewerbers in einer Mitglieder-oder einer besonderen schaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung. oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 37 LWahlG zu 8. Vordrucke zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen bestätigen. Die zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen erforderlichen Die Stimmberechtigten, die einen Wahlkreisvorschlag unterstüt- Vordrucke werden auf Anforderung von der Kreiswahlleiterin/ zen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und dem Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert; dies kann auch durch handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Fami- elektronische Bereitstellung erfolgen. lienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwoh- 9. Gesetzliche Grundlagen nung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahl anzugeben (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 LWO). 2021 sind Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert das Landeswahlgesetz (LWahIG) in der Fassung der Bekanntma- eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung, bei der er im chung vom 24. November 2004 (GVBI. S. 519), zuletzt geändert Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeit- durch das Achte Landesgesetz zur Änderung des Landeswahl- punkt der Unterzeichnung im betreffenden Wahlkreis stimm- gesetzes vom 26.09.2019 (GVBI. S. 297). berechtigt ist. Gesonderte Bescheinigungen des Stimmrechts die Landeswahlordnung (LWO) vom 06. Juni 1990 (GVBI. S. sind vom Träger des Wahlvorschlags bei der Einreichung des 153), zuletzt geändert durch die Sechste Landesverordnung zur Wahlkreisvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften zu verbinden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Änderung der Landeswahlordnung vom 31. Juli 2015 (GVBI. S. Stimmrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betref- 241). fende den Wahlkreisvorschlag unterstützt (§ 28 Abs. 4 Nr. 3 Derzeit befinden sich erforderliche Anpassungen und Ände- LWO). Die gültigen Unterschriften und Bescheinigungen des rungen des Landeswahlgeset zes und der Landeswahlord- Stimmrechts der Unterzeichner müssen bei der Einreichung nung in der Vorbereitung. Auf wesentliche Änderungen wird der Wahlkreisvorschläge vorliegen. Sie können nach Ende der unmittelbar nach Veröffentlichung im Gesetz-und Verordnungs- Einreichungsfrist grundsätzlich nicht nachgereicht werden, es blatt für Rheinland-Pfalz im Internetangebot des Landeswahl- sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der leiters sowie in den einschlägigen Informationsbro schüren Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht recht- hingewiesen. zeitig erbracht werden. Ein Stimmberechtigter darf nur einen 10. Dienststelle der Kreiswahlleiterin/des Kreiswahlleiters Wahlkreisvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Wahl- Die Anschrift des Kreiswahlleiters lautet: kreisvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 49 -Südliche Weinstraße weiteren Wahlkreisvorschlägen ungültig (§ 34 Abs. 3 LWahIG, § An der Kreuzmühle 2, 28 Abs. 4 Nr. 4 LWO). 76829 Landau i. d. Pf. Den Wahlvorschlagsträgern wird empfohlen, über die gesetzlich geforderte Mindestzahl hinaus vorsorglich weitere Unterschrif- Landau, i. d. Pf., 19.05.2020 ten für den Fall vorzulegen, dass nicht alle Unterschriften als Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 49-Südliche Weinstraße gültig anerkannt werden können. Landrat Dietmar Seefeld
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