Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel

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Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel
50 Jahrgang            Freitag, den 29. Mai 2020                   Nr. 22/2020

             Die Jugendtreffs
       der Verbandsgemeinde Kandel
         werden wieder geöffnet!
                 Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern,
                 die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung lässt Ange-
                 bote in den Jugendtreffs wieder zu.
                 Die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Kandel,
                 Katharina Hilbert, hat mit ihrem Team für die einzelnen
                 Jugendtreffs bereits ein Hygienekonzept entwickelt, um
   den Kindern und Jugendlichen den Besuch wieder zu ermöglichen.
   Außerdem wurden die Jugendräume neu gestrichen und umgestaltet.

   Wichtig zu wissen:
   In jedem Treff wird eine Teilnehmerliste mit Euren Kontaktdaten geführt.
   Katharina Hilbert und ihr Team freuen sich schon heute darauf, Euch bald
   wieder zu sehen!
   Die Öffnungszeiten der einzelnen Treffs sind im Innenteil dieses Amts-
   blatts veröffentlicht.
Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel
Kandel                                                                         - 2 -                                                      Ausgabe 22/2020

                   Notfalldienste
                                   Notruf                                          Apotheke im Maximiliancenter, Maximilianstr. 1, Wörth-Maximiliansau, Tel.:
 Im Notfall immer 112                                                              07271/979780
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden,              Mittwoch, 03.06.2020
 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungs-            Fröschel-Apotheke, Siemensstr. 31, Jockgrim, Tel.: 07271/52524
 dienst unter der Nummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester           Donnerstag, 04.06.2020
 Zeit beim Patienten ist.                                                          Tulla-Apotheke, Tullastr. 3 a, Wörth-Maximiliansau, Tel.: 07271/41448
 Polizei 110                                                                       Freitag, 05.06.2020
 Polizeiinspektion Wörth 07271/9221-0                                              St. Georgs-Apotheke, Hauptstr. 95, Kandel, Tel.: 07275/1350
 Feuerwehr 112                                                                     In Anbetracht der derzeitigen Situation verweisen wir auf die Internetseite:
                                                                                   www.zahnnotfall-pfalz.de
                          Ärztlicher Notdienst                                                                     Soziale Dienste
 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14,                                         AWO
 Kandel, Tel. 116117 (allgemeine Nummer), direkte Durchwahl: 07275/19292           Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kandel, Waldstraße 38,
 Öffnungszeiten:                                                                   Tel. 07275-8919
 Mo., 19.00 bis 8.00 Uhr Folgetag                                                  Sprechstunde am letzten Mittwoch im Monat 16:00 bis 18:30 Uhr
 Di., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                              AWO Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien und Lebensfragen, Kandel,
 Mi., 14.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                              Tel. 07275-9886850
 Do., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                              AWO Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung, Landau, Tel. 06341-83613
 Fr., 15.00 Uhr bis 8.00 Uhr Montag                                                Sozialer Medizinischer Dienst, Alten- und Krankenpflegedienst
 Im Notfall immer 112                                                              (SoMeDi), Tel. 06341-897686
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,             Zentrum für Seelische Gesundheit (Stk) Tagesstätte Kandel,
 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungs-           Tel. 07275-913063
 dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.                                                                     Pflegedienst
                                                                                   Luitpoldstr. 81, 6770 Hatzenbühl,
                   Kinder- und Jugendnotdienst                                     Tel: 07275-98860, Rund um die Uhr erreichbar über die Handy Nr.: 0176-
 Samstag, Sonntag und Feiertag,                                                    11767710,
 von 09.00 bis 11.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr                                   Bürozeiten von Montags bis freitags von 8:00 bis 17.00,
 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Vinzentius-Krankenhaus, Landau, Corni-      Wir bieten: Ambulante Krankenpflege, Ambulante Hauswirtschaft, Essen auf
 chonstraße 4, Tel. 06341/19292                                                    Rädern, Tagesstätte für Senioren, Alltags und Demenzbetreuung.
                                Augenärzte                                                                    Krebsinformationsdienst
 Für augenärztliche Notfälle                                                       Tel. 0800 420 30 40, kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr
 zuständig Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1,                 E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de,
                                                                                   Internet: www.krebsinformationsdienst.de und
 67655 Kaiserslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030
                                                                                   www.facebook.de/krebsinformationsdienst
 Das Westpfalz Klinikum hat also Bereitschaftsdienst:
 Täglich 19.00-7.00 Uhr, Mittwochs 14.00 Uhr bis Donnerstags 7.00 Uhr, Frei-                             Ökumenische Sozialstation Wörth
 tags 16.00 Uhr bis Montags 7.00 Uhr sowie Brückentage, alle Feiertage (an         Tel. 07271/76080
 diesen ab 18.00 Uhr des Vortages).                                                                               Wörther Tafel e.V.
 Die Augenärzte Südpfalz sind lediglich für Notfälle in ihren Praxen zuständig     In den Niederwiesen 7
 , Mo-Fr von 7- 19.00 Uhr, Mittwochs bis 14.00 Uhr und Freitags bis 16.00 Uhr      Öffnungszeiten:
 oder 24-Stunden Notdienst-Augenklinik                                             Mittwoch von 11.00 uhr - 13.00 Uhr
 Städtisches Klinikum Karlsruhe, Augen-Klinikambulanz                              Donnerstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
 Moltkestr. 90, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-974-0                                   Anmeldung: Mittwoch 11.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr
                                                                                   Info unter 01732804310
                                 Zahnärzte
 Samstag, 30. Mai 2020, 09.00 bis 12.00 Uhr                                                                     Mobiler Pflege Service
 Sonntag, 31. Mai 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr                                        Alten- und Krankenpflege, Tel. 07275/61691
 Dr. Peter Ehmer, Lessingstr. 6, Wörth, Tel.: 07271/92030                          Amb. Pflegedienst ALT und JUNG
 Montag, 01. Juni 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr                                        Tel.-Nr. 07275/919998 oder 0172/4745 309
 ZA Michael Jochem, Friedenstr. 7, Hagenbach, Tel.: 07273/2319
                                                                                                             Störungsdienste
                                  Tierärzte                                                  Bereitschaftsdienst bei Störungen im Abwasserbereich
 Unter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Telefon 07275/2500,       Mobilnummer: 0172/6973 571
 können Sie über den Anrufbeantworter den jeweiligen Notdienst am Wochen-             Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung (Kandel,
 ende bzw. unter der Woche abfragen.                                                      Erlenbach, Minfeld, Steinweiler, Vollmersweiler und Winden)
 Tel. 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle Germersheim
                                                                                   Tel. 07275/960256. Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeantworter geschal-
 Hans Graf Sponeck Straße 33, 76726 Germersheim
                                                                                   tet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk verständigt. Zusätzlich bitte
                                Apotheken                                          auch die Ruf-Nr. 01722018337 anrufen.
 Die Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von                                   Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung
 08.30 Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit.                                                          (Freckenfeld)
 Telefonansage des Apothekennotdienstes über die landesweit                        Tel. 0172/2537375
 gültige Rufnummer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes.                             Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbH
 Internet: www.lak-rlp.de                                                          Tel. 0800/0837 111
 Samstag, 30.05.2020
                                                                                                    Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG
 Alte Apotheke von 1837, Obere Hauptstr. 1, Herxheim, Tel.: 07276/8578
 Sonntag, 31.05.2020                                                               Pfalzwerke AG Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel
 Bienwald-Apotheke, Hauptstr. 59, Kandel, Tel.: 07275/1204                         Tel. 07275/955410
 Montag, 01.06.2020                                                                Bei Störungen im Stromnetz: 0800/7977 777 (außer Winden)
 Marien-Apotheke, Marienstr. 2, Hagenbach, Tel.: 07273/124 und                                    Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden
 St. Wendelin-Apotheke, Luitpoldstr. 98, Hatzenbühl, Tel.: 07275/8621              Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der Ortsgemeinde
 Dienstag, 02.06..2020                                                             Winden, Tel. 0171/7506 502 (Stadtwerke Bad Bergzabern).
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Kandel                                - 3 -                        Ausgabe 22/2020

                   Pass- und Meldeamt
         der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
   vom 27.05. bis einschließlich 02.06.2020 geschlossen

  In Rheinland-Pfalz wird die landeseinheitliche Softwarelösung aller Melde-,
  Pass- und Personalausweisbehörden am Pfingstwochenende 2020 auf ein
  neues Verfahren umgestellt.
  Bitte haben Sie Verständnis, dass in der Zeit vom

                  27.05. bis einschließlich 02.06.2020
  keine Anträge und Vorgänge bearbeitet werden können und infolgedessen
  an diesen Tagen kein Publikumsverkehr möglich ist.

  Die An-, Ab- und Ummeldung eines Wohnsitzes, Beantragung von Füh-
  rungszeugnissen, Meldebescheinigungen usw. sowie auch die Beantragung
  von Personalausweisen, Kinderausweisen und Reisepässen ist ebenfalls in
  dieser Zeit nicht möglich.
  Ab Mittwoch, 03.06.2020, steht das Pass- und Meldeamt den Bürgerinnen
  und Bürgern wieder zur Verfügung.
Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel
Kandel                                                       - 4 -                                            Ausgabe 22/2020

          STARKREGEN
                                               Das Starkregenereignis              TEIL 5

                                               WASSEREINBRUCH IM HAUS

          Ölheizungen sind eine besondere Gefahr
          Bei Hochwasser können                triebskräfte von etwa einer Ton-
          Öltanks aufschwimmen und den         ne. Tanks in gefährdeten Regio-
          Kellerraum beschädigen, aus-         nen sind deshalb so zu installie-
          laufendes Öl an Undichtigkeiten      ren, dass sie mindestens die
          belastet die Umwelt und kann         1,3-fache Sicherheit gegen Auf-
          Bauwerksschäden verursachen,         schwimmen des leeren Tanks
          die nicht sanierbar sind. Der        bei völliger Überflutung bieten.
          Tank muss daher im Boden
          oder an den Seitenwänden des         Ist Heizöl ausgetreten und in
          Kellerraums verankert wer-           den Untergrund, in die Kanali-
          den. Fachleute sollten An-           sation oder in ein oberirdisches
          schlüsse, Deckel und Füll-           Gewässer gelangt, muss die
          standsanzeiger mit entspre-          Feuerwehr oder die zuständi-
          chenden Dichtungen sichern.          ge Behörde (i.d.R. die untere
                                               Wasserbehörde) verständigt
          Entlüftungsleitungen können so       werden. Ist auf der Wasser-
          weit verlängert werden, dass ihr     oberfläche Öl erkennbar, sollte
          offenes Ende oberhalb des            das Wasser von der Feuerwehr
          höchsten möglichen Wasser-                                                oder einem entsprechenden
          spiegels liegt. Ist der Tank leer                                         Fachbetrieb über einen Ölab-
          oder kaum gefüllt, muss er be-                                            scheider abgepumpt werden.
          sonders gegen Auftrieb gesi-
          chert sein. Auf einen völlig über-
          fluteten Tank wirken je 1 000
          Liter Fassungsvermögen Auf-

          Selbsthilfe bei Starkregen
          Erfahrungsgemäß gibt es bei          men frei zu räumen, damit be-        niedrigen Priorität eingestuft
          Unwetterereignissen zeitgleich       nötige Hilfe rechtzeitig an-         werden muss. Durch geeignete
          viele Einsätze für die Feuer-        kommt. Die Priorisierung der         Maßnahmen kann man sich auf
          wehr. Neben überfluteten Kel-        Einsatzstellen erfolgt nach einer    solche Unwetterereignisse vor-
          lern, gilt es abdeckte Dächer zu     Gefährdungseinschätzung. So          bereiten:
          sichern und wichtige Verkehrs-       kann es dazu kommen, dass
          wege von umgestürzten Bäu-           ein überfluteter Keller mit einer

         Technische Anlagen in Kellerräumen
         Überprüfen Sie Ihre technischen Anlagen in Kellerräumen auf Widerstandsfähigkeit bei Wasserein-
         bruch!

         Mindern oder verhindern Sie den Austritt von Schadstoffen und Öl .

         Dichten Sie gefährdete Zugänge wie Lichtschächte oder Kellerzugänge mit Brettern und Sandsäcken
         ab.

         Mit Schmutzwasserpumpen aus dem Elektrofachhandel lässt sich der Schaden bei eintretendem Was-
         ser minimieren! Verwenden Sie möglichst einen Personenschutzschalter (PRCD-S)

         Schalten Sie im Keller die Stromkreise ab!

         Befolgen Sie im Ernstfall die Anweisungen der Feuerwehr!
Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel
Kandel                                                      - 5 -                                           Ausgabe 22/2020

         Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr

                 Besondere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
                               sind zu beachten!
 Aus Gründen der Prävention und zur Eindämmung der weiter fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus sind zum Schutz der
 Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten die folgenden Zugangsbeschränkungen unter Beachtung besonderer Schutz-
 und Hygienemaßnahmen notwendig:
 - Nach wie vor wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, auf Vorsprachen und auf ein persönliches Erscheinen in der
   Verwaltung zu verzichten und möglichst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit den einzelnen Sachbearbeiterinnen und
   Sachbearbeitern der Verwaltung zu korrespondieren.
   Für alle notwendigen Besuche in der Verwaltung müssen Sie einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren.
   Dabei bitten wir um Verständnis, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Terminen anbieten können, um die Abstandsregel von
   1,50 m im Gebäude einzuhalten.
   Termine können auch über die Telefonzentrale (07275/9600) vermittelt werden.
 - Ausweisdokumente oder sonstige amtliche Unterlagen können direkt an der Zentrale abgeholt werden; dies bedarf keiner
   vorherigen Terminvereinbarung.
 - Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Verpflichtung, einen Mund- und Nasenschutz
   zu tragen.
   Die Hände sind im Eingangsbereich an den dort aufgestellten Desinfektionsstationen zu desinfizieren; zwischen den einzelnen
   Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
 - Nach dem Aufziehen der Maske und der Händedesinfektion ist eine Anmeldung an der Zentrale erforderlich, um den Termin
   bestätigen zu lassen.

                   KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung, Außenstelle Kandel
 Die KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Germersheim im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel hat wieder
 geöffnet.
 Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist ohne vorherige Terminvereinbarung nicht möglich. Termine können unter den Tel.-Nrn.
 07275/960-141 oder 07275/960-142 vereinbart werden.
 Wir hoffen auf ihr Verständnis!
 Bleiben Sie gesund!

                                          Redaktionsschlussvorverlegung
                                       Liebe Manuskripteinsenderinnen und -einsender,
                                       liebe Redakteure,
                                       der Redaktionsschluss wird für die Amtsblattausgabe der Woche
                                       24 wie folgt vorverlegt:

                                                                Freitag, 05.06.2020,
                                                                     11.00 Uhr
                                       Bitte beachten Sie, dass nach diesen Terminen eingehende Mittei-
                                       lungen nicht mehr veröffentlicht werden.
                                       Ihre Amtsblattredaktion
Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel
Kandel                                                    - 6 -                                          Ausgabe 22/2020

                            Liebe Kinder und Jugendliche,
                            wie Ihr auf der Titelseite dieses Amtsblatts schon lesen konntet,
                            dürfen die Jugendtreffs in unserer Verbandsgemeinde wieder öffnen.

                            Folgende Verhaltensweisen sind zu Eurem Schutz einzuhalten:

     Wasche dir häufig              Halte mindestens                Trage eine Maske              Bedecke beim Niesen
     die Hände                      1,5 Meter Abstand               in geschlossenen              oder Husten Mund
                                    zu anderen                      Räumen                        und Nase

     An folgenden Tagen sind wir in den Ortsgemeinden für euch da:

     Jugendtreff Erlenbach
     Im Bürgerhaus / Hauptstraße 31 Donnerstag 16:00 bis 18:00 Uhr (7-13 Jahre)
     Do. 04.06.2020 offener Treff  Do. 18.06.2020 offener Treff Do. 25.06.2020 offener Treff

     Kindertreff Freckenfeld
     In den Kellerräumen des KIGA Bärenland / Raiffeisenstraße 5
     Mittwoch        15:30 bis 18:00 Uhr (7-12 Jahre)       Donnerstag     15:30 bis 18:00 Uhr
     Mi. 03.06.2020 offener Treff                           Do. 04.06.2020 offener Treff
     Mi. 10.06.2020 offener Treff                           Do. 18.06.2020 offener Treff
     Mi. 17.06.2020 offener Treff                           Do. 25.06.2020 offener Treff
     Mi. 24.06.2020 offener Treff

     Jugendtreff Freckenfeld
     In den Kellerräumen des KIGA Bärenland / Raiffeisenstraße 5
     Dienstag        17:30 bis 20:30 Uhr (ab 13 Jahren)
     Di. 02.06.2020 offener Treff                           Di. 23.06.2020 offener Treff
     Di. 09.06.2020 offener Treff                           Di. 30.06.2020 offener Treff
     Di. 16.06.2020 offener Treff

     Jugendtreff Minfeld
     Die Öffnungszeiten und der Ort werden noch bekannt gegeben. Geplanter Start: 03.06.2020

     Jugendtreff Steinweiler
     Im Landjugendraum / Bürgerhaus
     Dienstag        17:30 bis 20:30 Uhr (ab 13 Jahren)
     Di. 02.06.2020 offener Treff                                  Di. 23.06.2020 offener Treff
     Di. 09.06.2020 offener Treff                                  Di. 30.06.2020 offener Treff
     Di. 16.06.2020 offener Treff

     Jugendtreff Vollmersweiler
     1x samstags im Monat (siehe Ausschreibung im Amtsblatt)

     Jugendtreff Winden
     In der Raiffeisenstraße 17      Montag       16:00 bis 19:00 Uhr (7-12 Jahre)
     Mo. 08.06.2020 offener Treff                             Mo. 22.06.2020 offener Treff
     Mo. 15.06.2020 offener Treff                             Mo. 29.06.2020 offener Treff
Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel
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     Die
     SERIE: Tipps und Informationen für Gewässeranlieger, Teil 1
     Idyllisches Plätschern, Fische, Vögel und frische grüne Weiden- und Erlenzweige – ein naturnaher Bach bie-
     tet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten. Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich
     schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür - damit aber auch die
     Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.
     Bäche und Flüsse sind die Lebensadern in unserer Landschaft, Heimat für ein faszinierende und häufig be-
     drohte Tiere und Pflanzen. Helfen Sie mit, dass wir diese Perlen der Natur für unsere Nachkommen erhalten
     und schützten können. Dieses Faltblatt zeigt, was Sie für Ihr Gewässer und die Natur tun können - ganz im
     Sinne einer nachhaltigen Entwicklung - und erläutert Ihnen Ihre Rechte und Pflichten am Gewässer.
     Rechtlicher Rahmen und Eigentumsverhältnisse
     Eigentümer der Bäche und Flüsse sind das Land, die Städte und Gemeinden oder die Eigentümer der Ufer-
     grundstücke. Die in der Regel für die Unterhaltung der kleinen Gewässer zuständigen Kommunen (Gewäs-
     ser III. Ordnung) haben darauf zu achten, dass in Ortslagen keine Gegenstände den schadlosen Wasserab-
     fluss behindern. Bei ausgewählten größeren Gewässern (Gewässer II. Ordnung, im Anhang der Lan-
     deswassergesetze) sind die Landkreise oder die jeweiligen Länder unterhaltungspflichtig oder beteiligen sich
     an den Unterhaltungskosten. Die Unterhaltungspflichtigen führen deshalb, soweit erforderlich, die Unterhal-
     tungsmaßnahmen wie z. B. die Gehölzpflege durch. Diese Maßnahmen müssen von Gewässeranliegern
     und Eigentümern ge-
     duldet werden.
     Ansprechpartner und
     weitere Informationen
     Genehmigungen wie z.
     B. für Wasserentnah-
     me mit Pumpen, Er-
     richtung baulicher An-
     lagen (z. B. Hütten,
     Treppen u. ä.) in und
     am Gewässer, Gewäs-
     serumgestaltungen
     (Ufersicherung), Abla-
     gerungen am Gewäs-
     ser) erhalten Sie für die
     meisten Fälle bei der
     Unteren Wasserbehör-
     de (i. d. R. Landkreise,
     kreisfreie Städte).
     Weitere Informationen zum Thema Fließgewässer und Gewässerunterhaltung finden Sie bei den Um-
     weltministerien der Länder Hessen (https://umweltministerium.hessen.de/umwelt-natur/wasser), Rheinland-
     Pfalz (https://mueef.rlp.de/de/themen/wasser/) und Saarland (http://www.saarland.de/SID-014F9D4C-
     C8E2D7D9/wasser.htm) sowie der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und
     Landschaftsentwicklung (GFG) mbH (www.gfg-fortbildung.de), die sich im Auftrag der Länder Hessen,
     Rheinland-Pfalz und Saarland u. a. um die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von
     unterhaltungspflichtigen Städten, Gemeinden, Kreisen, Verbänden sowie von Bachpaten und ehrenamtli-
     chen Naturschutzverbänden zum Thema naturnahe Pflege und Entwicklung von Gewässern kümmert.

     Quelle Foto und Text:   Verändert nach: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung
                             (GFG) mbH: Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ (2013)
     Zeichnung:              Loew design (2014)
Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel
Kandel                                                           - 8 -                                                 Ausgabe 22/2020

                                                                                          Werkausschuss tagt
                 Verbandsgemeinde                                         Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Kandel tagt zur
                                                                          5. öffentlichen Sitzung.
                                                                          Sitzungstag:        Mittwoch, 03. Juni 2020, 19:00 Uhr
                     Amtlicher Teil                                       Sitzungsort:        Feuerwehrgerätehaus Kandel
                                                                                              76870 Kandel,
                                                                                              Landauer Straße 32
            Informationen der                                             Hinweis:
    Verbandsgemeindeverwaltung Kandel                                     Die Sitzung findet im Feuerwehrgerätehaus Kandel statt,
                                                                          damit ein ausreichend großer Sitzabstand zwischen den
          zum Publikumsverkehr                                            Ratsmitgliedern gewährleistet werden kann.
An alle Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, auf Vorsprachen           Alle Ratsmitglieder, wie auch alle sonstigen Sitzungsteilneh-
und auf ein persönliches Erscheinen in der Verwaltung zu ver-             mer werden dazu aufgefordert, das Feuerwehrgerätehaus
zichten und möglichst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit        mit Mund-/Nasenschutz zu betreten.
den einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der                 Die Masken können während der Sitzung abgenommen wer-
Verwaltung zu korrespondieren.                                            den.
Für alle notwendigen Besuche in der Verwaltung müssen Sie                 Auch die in öffentlicher Sitzung anwesenden Bürgerinnen
einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren.             und Bürger haben einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Dabei bitten wir um Verständnis, dass wir nur eine begrenzte              Tagesordnung:
Anzahl von Terminen anbieten können, um die Abstandsregel                 Öffentlicher Teil
von 1,50 m im Gebäude einzuhalten.
Termine können auch über die Telefonzentrale, Tel.: 07275/9600,           1.      Badesaison 2020;
E-Mail: info@vg-kandel.de, vermittelt werden.                                     Eröffnung des Badebetriebes im Waldschwimmbad
                 Sprechtage und Sprechzeiten                                      während der Corona-Pandemie
Gleichstellungsbeauftragte                                                2.      Anfragen und Mitteilungen
Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau              Volker Poß, Bürgermeister
Melanie Löhle, Sprechstunden nach Vereinbarung.
Tel.: 07275/9600. E-Mail: gleichstellung@VG-Kandel.de
Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel
Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau                                    Stellenausschreibung
Manuela Tolkmitt, Sprechstunden nach Vereinbarung.                        Die Ortsgemeinde Minfeld sucht zum 01.09.2020
Tel.: 07275/960-314. E-Mail: manuela.tolkmitt@vg-kandel.de
Verbandsgemeindejugendpflegerin                                                           eine/n Mitarbeiter/in Vollzeit
Termine nach Vereinbarung unter der Tel.-Nr. 07275/960129,                     zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis
E-Mail: jugendpflege@vg-kandel.de.                                               für ihre Kindertagesstätte „Abenteuerland“.
Tourismusbüro am Bahnhof                                                  Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Kindern, Spaß an
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr.                           der Arbeit mit Kindern sowie die Förderung der individuel-
Tel.: 07275/619945, Fax: 07275/618462, nfo@suedpfalz-touris-              len Entwicklung und die Pflege der Zusammenarbeit mit den
mus-kandel.de, www.suedpfalz-tourismus-kandel.de                          Eltern sollten für Sie selbstverständlich sein.
         KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung,                        Wir suchen eine/n teamfähige/n Mitarbeiter/in mit einer abge-
                      Außenstelle Kandel                                  schlossenen Berufsausbildung als staatlich anerkannte/n
Die KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Germersheim im               Erzieher/in oder vergleichbarer Qualifikation. Die Vergütung
Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel hat wieder                  erfolgt tarifgerecht gemäß TVöD SuE mit den im öffentlichen
geöffnet.                                                                 Dienst üblichen Sozialleistungen.
Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist ohne vorherige Terminver-            Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte
einbarung nicht möglich. Termine können unter den Tel.-Nrn.               Ihre Bewerbung bis spätestens 15.06.2020 mit den üblichen
07275/960-141 oder 07275/960-142 vereinbart werden.                       Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse)
Wir hoffen auf ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!                       an die
                                                                          Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
      Rechnungsprüfungsausschuss tagt                                     -Personalamt-
 Der Rechnungsprüfungsausschuss Verbandsgemeinde tagt                     Gartenstr. 8
 zur 1. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung.                           76870 Kandel
 Sitzungstag:        Mittwoch, 03. Juni 2020, 16:30 Uhr                   oder gerne per E-Mail an ilona.stiefermann@vg-kandel.de
                                                                          Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stiefermann, Tel.
 Sitzungsort:        Feuerwehrgerätehaus Kandel
                                                                          07275/960206,
                     76870 Kandel, Landauer Straße 32
                                                                          zur Verfügung.
 Hinweis:
 Die Sitzung findet im Feuerwehrgerätehaus Kandel statt,                  Reichen Sie bitte keine Originalunterlagen ein und verzich-
 damit ein ausreichend großer Sitzabstand zwischen den                    ten Sie auf Bewerbungsmappen, Hüllen etc., da die Bewer-
 Ratsmitgliedern gewährleistet werden kann.                               bungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Wir vernichten
 Alle Ratsmitglieder, wie auch alle sonstigen Sitzungsteilneh-            diese zeitnah nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
 mer werden dazu aufgefordert, das Feuerwehrgerätehaus
 mit Mund-/Nasenschutz zu betreten.
 Die Masken können während der Sitzung abgenommen werden.
 Auch die in öffentlicher Sitzung anwesenden Bürgerinnen                               In eigener Sache
 und Bürger haben einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
                                                                                Wenn Sie kein “Amtsblatt für die
 Tagesordnung:
 Öffentlicher Teil
                                                                               Stadt Kandel” bekommen haben ...
 1.     Wahl eines Vorsitzenden und dessen Stellvertreter                 Reklamationen wegen Nichtzustellung des “Amtsblatt für die
 2.     Anfragen und Mitteilungen                                         Stadt Kandel” nimmt der Verlag entgegen unter folgender
 Nichtöffentlicher Teil                                                   Nummer:
 1.     Prüfung Jahresabschluss 2017                                                           06502/9147-800
 2.     Anfragen und Mitteilungen                                         Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist
 Volker Poß, Bürgermeister                                                                vertrieb@wittich-foehren.de
Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel
Kandel                                                                - 9 -                                                   Ausgabe 22/2020

                Stellenausschreibung                                                          Stellenausschreibung
 Die Verbandsgemeinde Kandel sucht für die Mensa der                           Die Verbandsgemeinde Kandel sucht für die Grundschule
 Ganztagsschule in der Ludwig-Riedinger-Grundschule in                         und Ganztagsschule in der Ludwig-Riedinger-Grundschule
 Kandel                                                                        in Kandel
             eine Wirtschaftskraft (m/w/d).                                                  eine Betreuungskraft (m/w/d)
                                                                                     für die qualifizierte Hausaufgabenbetreuung
 Die Stelle soll nach den Sommerferien ab 17.08.2020 besetzt
                                                                                         und Betreuung in der Ganztagsschule.
 werden.
 Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgabenschwerpunkte:                          Die Stelle soll nach den Sommerferien ab 17.08.2020 besetzt
                                                                               werden.
 - anfallende Tätigkeiten im Rahmen der Mittagsverpfle-
     gung der Schülerinnen und Schüler                                         Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgabenschwerpunkte:
                                                                               - Unterstützung der Kinder bei den Hausaufgaben und
 Ihr Profil:                                                                       Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der Ganz-
 - Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, eigenverantwortliches                           tagsschule
      und selbstständiges Arbeiten;
 - Sorgfältige Arbeitsweise;                                                   Ihr Profil:
 - Kenntnis der Hygienevorschriften;                                           - Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit,
 Wir bieten:                                                                   - Spaß im Umgang mit Kindern
 - Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor-                        Wir bieten:
      tungsvolle Tätigkeit;                                                    - Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor-
 - Eine befristete Beschäftigung mit der Aussicht auf unbe-                         tungsvolle Tätigkeit;
      fristete Übernahme;                                                      - Eine befristete Beschäftigung mit der Aussicht auf unbe-
 - Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige                            fristete Übernahme;
      Beschäftigung in Teilzeit (23,5 Wochenstunden). Die                      - Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige
      Arbeitszeit liegt täglich zwischen 11:30 Uhr und 16:30                        Beschäftigung in Teilzeit (16 Wochenstunden). Die Arbeits-
      Uhr;                                                                          zeit liegt täglich zwischen 12:00 Uhr und 17:30 Uhr;
 - Eine angemessene tarifgerechte Eingruppierung in der                        - Eine angemessene tarifgerechte Eingruppierung in der
      Entgeltgruppe 2 TVöD;                                                         Entgeltgruppe 3 TVöD;
 - Ebenso werden die im öffentlichen Dienst üblichen Leis-                     - Ebenso werden die im öffentlichen Dienst üblichen Leis-
      tungen gewährt;                                                               tungen gewährt;
 Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte              Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte
 Ihre Bewerbung bis spätestens 08.06.2020 mit den üblichen                     Ihre Bewerbung bis spätestens 08.06.2020 mit den üblichen
 Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse)                  Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse)
 an die                                                                        an die
 Verbandsgemeindeverwaltung Kandel                                             Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
 - Personalamt -                                                               - Personalamt -
 Gartenstraße 8                                                                Gartenstraße 8
 76870 Kandel                                                                  76870 Kandel
 oder                                                                          oder
 gerne per E-Mail an personalamt@vg-kandel.de                                  gerne per E-Mail an personalamt@vg-kandel.de
 Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Frau Jessica Haag,                            Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Frau Jessica Haag,
 Tel.:07275/960-125 zur Verfügung.                                             Tel.:07275/960-125 zur Verfügung.
 Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Ver-                    Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Ver-
 arbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten                       arbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
 zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Daten-                         zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Daten-
 schutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdaten-                          schutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdaten-
 schutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu.                                            schutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu.
 Die datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des                      Die datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des
 Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert.                                  Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert.
 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewer-                      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewer-
 bungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht                           bungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht
 zurückgeschickt, sondern datenschutzgerecht vernichtet                        zurückgeschickt, sondern datenschutzgerecht vernichtet
 werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungs-                    werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungs-
 unterlagen einzureichen.                                                      unterlagen einzureichen.
 Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten                          Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten
 können nicht erstattet werden.                                                können nicht erstattet werden.

              Herausgeber:		                Verbandsgemeinde Kandel
              		                            vertreten durch Volker Poß, Bürgermeister                                    Impressum
              		                            76870 Kandel, Gartenstraße 8
              Druck:		                      Druckhaus WITTICH KG
              Verlag:		                     LINUS WITTICH Medien KG
              Anschrift:		                  54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
             Verantwortlich:
             amtlicher Teil:		              Jens Forstner, Büroleiter                            Erscheinungsweise: wöchentlich
             redaktioneller Teil: 		        Frau Seiler, VG Kandel                               Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
             Anzeigen:		                    Melina Franklin, Produktionsleiterin                 Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
             Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
              Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
              gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
              kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
              Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Die Jugendtreffs der Verbandsgemeinde Kandel werden wieder geöffnet! - VG Kandel
Kandel                                                         - 10 -                                               Ausgabe 22/2020

               Stellenausschreibung                                                    Stellenausschreibung
                                                                         Zur Verstärkung ihres Teams sucht die Verbandsgemeinde
               Zur Verstärkung ihres Teams sucht die Ver-                Kandel zum nächstmöglichen Zeitpunkt
               bandsgemeinde Kandel für ihren Eigenbetrieb               innerhalb des Sachgebietes Facility Management eine(n)
               der Verbandsgemeindewerke                                 neue(n) Mitarbeiter(in)
                eine(n) Dipl. Ingenieur (FH) oder Bachelor               mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:
                               of Engineering,                           - Technische und kaufmännische Betreuung aller Gebäude
 Fachrichtung Infrastruktur bzw. Siedlungswasser-                             und Objekte der Verbandsgemeinde Kandel
 wirtschaft (m/w/d) oder berufliche Qualifikation als                    - Überwachung und Qualitätssicherung aller technischen
 Bautechniker(in) mit dem Schwerpunkt Tiefbau                                 Abläufe
 für die Aufgabenschwerpunkte:                                           - Kostenkontrolle sowie Verantwortung für die Einhaltung
 - Projektsteuerung und -begleitung von Baumaßnahmen                          der Haushalts- und Finanzpläne der jeweiligen Gemein-
      in den Betriebszweigen Abwasserbeseitigung, Wasser-                     den
      versorgung und Waldschwimmbad;                                     - Ansprechpartner(in) für Kunden sowie interne und
 - Pflege und Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung                       externe Dienstleister
      innerhalb der Verbandsgemeinde;                                    - Berichtswesen und Dokumentation für die Gemeinde-
 - Betreuung des Geoinformationssystems für das Wasser-                       gremien
      und Kanalnetz.
                                                                         Ihr Profil:
 Ihr Profil:                                                             - Abschluss als Techniker/in, idealerweise mit Fachrich-
 - erfolgreich abgeschlossenes Studium als Dipl.-Ingenieur                    tung Facility Management
     (FH) oder Bachelor of Engineering, Fachrichtung Infra-              - Mehrjährige Berufserfahrung und gute Kenntnisse im
     struktur bzw. Siedlungswasserwirtschaft oder berufliche                  Bereich Facility Management / Gebäudetechnik sowie
     Qualifikation als Bautechniker(in) mit dem Schwerpunkt                   grundlegendes Verständnis für bautechnische und
     Tiefbau;                                                                 gebäudetechnische Zusammenhänge sind wünschens-
 - Kenntnisse im Architekten- und Ingenieurecht (HOAI) im                     wert
     Vergabewesen (VOB/VOL), sowie in den einschlägigen                  - Bearbeitung von Angeboten, Ausschreibungen und Auf-
     Gesetzen und Vorschriften (WHG, LWG etc.);                               trägen
 - betriebswirtschaftliches Denken und Kostenbewusst-                    - Planung und Koordination von Sanierungs- und Instand-
     sein;                                                                    setzungsarbeiten und Umbauprojekten
 - sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen, Über-                   - Durchführung von technischen Abnahmen und Umset-
     zeugungs- und Motivationsstärke;                                         zung von behördlich geforderten Prüfungen und Aufla-
 - Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Organisationsgeschick                   gen
     sowie eigenverantwortliches und teamorientiertes Arbei-             - Hohe Eigeninitiative und eine strukturierte, selbständige
     ten;                                                                     Arbeitsweise
 - Bereitschaft zur eigenen fachlichen Weiterbildung.                    - Sicherer Umgang mit MS-Office
                                                                         - Sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung
 Wir bieten:                                                             - Führerschein Klasse B
 - eine interessante, abwechslungsreiche und verantwor-                  Die Stelle wird mit 100% der üblichen Arbeitszeit besetzt.
     tungsvolle Tätigkeit in einem kompetenten Team;                     Auf das Beschäftigungsverhältnis findet der Tarifvertrag für
 - eine angemessene Vergütung nach den Vorgaben des                      den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Eine Bezahlung
     Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe;                             nach EG 8 ist nach dem Stellenplan gewährleistet.
                                                                         Interessentinnen/Interessenten richten ihre aussagekräftige
 Interessentinnen/Interessenten richten ihre aussagekräftige             Bewerbung mit den üblichen Unterlagen spätestens bis zum
 Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens zum                19.06.2020 an die
 30.06.2020 an die                                                       Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
 Verbandsgemeindeverwaltung Kandel                                       - Personalamt -
 - Personalamt -                                                         Gartenstr. 8, 76870 Kandel
 Gartenstr. 8, 76870 Kandel                                              oder gerne per E-Mail an rainer.vollmar@vg-kandel.de
 oder                                                                    Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Dirk Herwegen
 gerne per E-Mail an Rainer.Vollmar@VG-Kandel.de                         Tel: 07275/960313.
 Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Frau Grein, Tel.:07275/960              Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten
 213, zur Verfügung.                                                     können nicht erstattet werden.
 Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Ver-
 arbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten
 zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Daten-              Zweckvereinbarung zur Wartung und Pflege
 schutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdaten-                      von Feuerwehrschläuchen
 schutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu.
 Die datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des
                                                                     im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren
 Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert.                       Die Stadt Wörth am Rhein, vertreten durch Bürgermeister Dr.
 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewer-           Dennis Nitsche, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein
 bungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht                Die Verbandsgemeinde Kandel, vertreten durch Bürgermeister
 zurückgeschickt, sondern datenschutzgerecht vernichtet             Volker Poß, Gartenstraße 8, 76870 Kandel
 werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungs-         die Verbandsgemeinde Hagenbach, vertreten durch Bürger-
 unterlagen einzureichen.                                           meister Reinhard Scherrer, Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach
 Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten               schließen aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 2 der Feuerwehrverord-
 können nicht erstattet werden.                                     nung (FwVO) vom 21.03.1991,
                                                                    zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.05.2012, den §§ 1,
                                                                    12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusam-
                                                                    menarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVB!. 1982, S. 482),
      Wenn Sie kein “Amtsblatt bekommen haben ...
                                                                    zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017
 Reklamationen wegen Nichtzustellung des “Amtsblatt für die
 Stadt Kandel” nimmt der Verlag entgegen unter folgender            (GVBL. S. 21) sowie des § 1 Abs. 1 i. V. m. §§ 57,60 und 62,
 Nummer: 06502/9147-800                                             sowie § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung
 Die E-Mail-Adresse für Reklamationen ist                           der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGB!. I S. 102), zuletzt
                vertrieb@wittich-foehren.de                         geändert durch Artikel 11 des Gesetz vom 18. Juli 2017 (BGB!. I
                                                                    S. 2745) folgende Zweckvereinbarung:
Kandel                                                         - 11 -                                          Ausgabe 22/2020
                                 §1                                 3. 3. Die einzelnen Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Wörth
                              Aufgabe                               am Rhein verpflichten sich, stets so zusammenzuwirken, dass
D Die Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach und die Stadt             der Sinn der Zweckvereinbarung gesichert ist. Dies gilt insbe-
Wörth vereinbaren ab dem 01. Januar 2020 die Zusammenarbeit         sondere auch dann, wenn sich die Grundlagen dieser Zweckver-
in den nachfolgend genannten Bereichen:                             einbarung so geändert haben, dass es einer Verbandsgemeinde
1. 1. Die Stadt Wörth am Rhein hat im Jahr 2017 das im Ortsbe-      bzw. der Stadt Wörth am Rhein auch unter Berücksichtigung
zirk Wörth am Rhein vor Jahren errichtete Feuerwehrgerätehaus       der beiderseitigen Interessen nicht mehr zumutbar ist, an dem
umgebaut. Es wurde eine -nach dem neusten Stand der Technik         jetzigen Inhalt der Zweckvereinbarung festzuhalten.
-Schlauchwaschanlage errichtet. Die Räumlichkeiten, konkret                                        §6
die Schlauchwaschanlage ist geeignet, den Anfall an zu reini-                                Streitigkeiten
genden Schläuchen aufzunehmen und für die ordnungsgemä-             Bei Streitigkeiten aus dieser Zweckvereinbarung soll eine güt-
ßen Zwecke der Feuerwehreinsätze herzustellen.                      liche Regelung zwischen den einzelnen Verbandsgemeinden
2. Die Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach sowie die Stadt          bzw. der Stadt Wörth angestrebt werden. Im Zweifel soll die
Wörth am Rhein erklären ihre Zusammenarbeit dahingehend,            Entscheidung der gemeinsamen Aufsichtsbehörde eingeholt
dass die Freiwillige Feuerwehr Wörth am Rhein für die Wehren        werden.
der Verbandsgemeinde Hagenbach und Kandel die nachfolgen-                                          §7
den Leistungen erbringt:                                             Abwicklung bei Auflösung oder bei Ausscheiden einer Ver-
Prüfung und Reinigung sämtlicher Schläuche (Druckschläuche)                 bandsgemeinde bzw. der Stadt Wörth am Rhein
nach den gültigen Vorschriften, gesetzlichen Bestimmungen,          1 1. Die Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel bzw.
geltenden Herstellerangaben und erlassener Dienstanweisun-          die Stadt Wörth am Rhein können zum Schluss eines Kalen-
gen.                                                                derjahres aus der Zweckvereinbarung ausscheiden. Die ent-
Bei Bedarf und auf Anfrage können weitere, zusätzliche Dienst-      sprechende Mitteilung der Kommune muss spätestens drei
leistungen ausgeführt werden, die einzelfallbezogen nach Auf-
                                                                    Monate vor dem Zeitpunkt, zu dem diese ausscheiden will,
wand und eingesetztem Material abzurechnen sind.
                                                                    an die Stadt Wörth am Rhein erfolgen. Mit dem Ausscheiden
3. Zur Erfüllung der von der Freiwilligen Feuerwehr Wörth am
                                                                    einer Kommune werden Einzelheiten in einer besonderen Ver-
Rhein zu übernehmenden Leistungen bringen die Wehren der
                                                                    einbarung festgelegt oder durch die Aufsichtsbehörde ent-
Verbandsgemeinden Hagenbach und Kandel die zu reinigen-
den Gegenstände nach Wörth am Rhein und holen gereinigte            schieden.
Gegenstände in Wörth am Rhein ab.                                   2. Sofern die Verbandsgemeinden und die Stadt Wörth am
                                 §2                                 Rhein die Auflösung der Zweckvereinbarung beschließen,
                              Kosten                                kann dies nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise durch die Stadtverwaltung                                     §8
Wörth am Rhein. Die Verbandsgemeinden Hagenbach und Kan-                                      Schriftform
del erstatten die Kosten für die Dienstleistungen entsprechend      Alle Änderungen der Zweckvereinbarung bedürfen der Schrift-
der Anlage. Die Kosten für die Stadt Wörth am Rhein werden          form.
entsprechend der Anlage intern verrechnet und ausgewiesen.                                         §9
Die zu erstattenden Kostensätze werden im Ersten Quartal des                               Rechtsnachfolge
laufenden Jahres für das vergangene Jahr überprüft und bei          Sofern die Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Wörth am Rhein
Bedarf angepasst. Die Anpassung wird den Beteiligten schrift-       als Gebietskörperschaften in aufnehmende bzw. in neu gebil-
lich bis zum 1. April des laufenden Jahres mitgeteilt und tritt     dete Gebietskörperschaften aufgehen, führen diese als Rechts-
rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres in Kraft. Eine       nachfolger die Zweckvereinbarung weiter.
Änderung des Paragraphen ist dafür nicht erforderlich. Entspre-                                   § 10
chend der Kostenanpassung werden die Beträge, die in der                            Genehmigung, Bekanntmachung
Anlage aufgeführt sind, verändert. Dies gilt auch für den Kosten-   Nach Genehmigung der Zweckvereinbarung durch die Kreis-
ersatz für das Personal; dieser wird entsprechend den Tariferhö-    verwaltung Germersheim ist diese nach Maßgabe des § 12
hungen angepasst.                                                   Abs. 5 KomZG in den Bekanntmachungsorganen der betei-
Kündigungsrecht bei Preisanpassung:                                 ligten kommunalen Gebietskörperschaften öffentlich bekannt
Die Verbandsgemeinden Kandel, Hagenbach und die Stadt               zu machen. Diese Zweckvereinbarung tritt gemäß § 12 Abs.5
Wörth am Rhein sind sich einig, dass jede Verbandsgemeinde          Satz 1 KomZG frühestens am Tag nach der letzten öffentlichen
bzw. die Stadt Wörth, jeweils unter Einhaltung einer Frist von      Bekanntmachung durch eine der Verbandsgemeinden bzw. der
drei Monaten, nach der Preisanpassung kündigen kann.                Stadt Wörth am Rhein in Kraft und endet am 31. Dezember des
                                 §3                                 folgenden Kalenderjahres. Die Zweckvereinbarung gilt unbe-
                              Haftung                               fristet, wenn keine Kündigung nach § 8 der Zweckvereinbarung
Die Stadt Wörth am Rhein haftet für eine bei der Wahrnehmung        erfolgt.
der Aufgaben erfolgte Amtspflichtverletzung oder einen sonsti-
                                                                    Kandel, 17.12.2019
gen Schaden bei grober Fahrlässigkeit im Bereich der Aufgaben,
die nach dieser Zweckvereinbarung wahrgenommen werden.              gez.: Volker Poß, Bürgermeister
Sie haftet nicht für evtl. Materialschäden.                         Wörth am Rhein, 12.12.2019
Hinsichtlich des Transports der Gegenstände, die gemäß § 1          gez.: Dr. Dennis Nitsche, Bürgermeister
derzeit in das Feuerwehrgerätehaus in Wörth am Rhein (Orts-         Hagenbach, 15.01.2020
bezirk Wörth am Rhein) zu bringen sind, haftet jede Verbands-       gez.: Iris Fleisch, 1. Beigeordnete
gemeinde/Stadt bis zur Ablieferung in Wörth am Rhein für sich       Anlage
selbst.                                                             zur Zweckvereinbarung zur Wartung und Pflege von Feuer-
                                 §4                                 wehrschläuchen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren
                          Loyalitätsklausel                         Leistung:
Die einzelnen Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Wörth ver-           Für das erste Jahr der Vereinbarung (Beträge jeweils Gesamt-
pflichten sich, bei der Durchführung dieser Vereinbarung ver-       kosten):
trauensvoll zusammen zu arbeiten und eventuell auftretende          1. Schlauchersterfassung Barcode 8,00 Euro/Stück
Schwierigkeiten gemeinsam zu lösen.                                 2. Schlauchwiedererfassung Barcode 9,90 Euro/Stück
                                 §5                                 3. Schlauchprüfung 13,50 Euro/Stück
                      Salvatorische Klausel                         4. Schlauchreinigung 16,20 Euro/Stück
1. 1. Sind Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung nichtig            5. Schlauchentsorgung 16,25 Euro/Stück
oder sollte diese unvollständig sein, so werden hiervon die übri-   Ab dem 2. Jahr nach der Vereinbarung (Beträge jeweils Gesamt-
gen Bestimmungen nicht berührt.                                     kosten):
2. 2. Die einzelnen Verbandsgemeinden bzw. die Stadt Wörth          1. Schlauchersterfassung Barcode 8,00 Euro/Stück
am Rhein verpflichten sich im Falle von Absatz 1, die nichtigen     2. Schlauchwiedererfassung Barcode 8,65 Euro/Stück
Bestimmungen durch rechtlich und wirtschaftlich gleichwertige       3. Schlauchprüfung 12,30 Euro/Stück
Regelungen zu ersetzen. Im Falle der Unvollständigkeit soll eine    4. Schlauchreinigung 14,90 Euro/Stück
angemessene Regelung vereinbart werden,                             5. Schlauchentsorgung 14,90 Euro/Stück
Kandel                                                             - 12 -                                            Ausgabe 22/2020
                                                                        Die Wahlkreisvorschläge einschließlich der vorgeschriebenen
                                                                        Anlagen sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Stellt
                                                                        die Kreiswahlleiterin/der Kreiswahlleiter Mängel fest, so benach-
                                                                        richtigt sie/er sofort die Vertrauensperson und fordert sie auf,
                                                                        behebbare Mängel noch vor Ablauf der vorgenannten Einrei-
                                                                        chungsfrist zu beseitigen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Landeswahlgesetz
                                                                        (LWahIG)). Nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch
    Die Verbandsgemeinde Kandel und die jeweilige                       Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden (§ 41
    Wohngemeinde gratuliert allen Altersjubilaren/innen,                Abs. 2 LWahIG).
    die in den nächsten Tagen 70 Jahre und älter werden,                Rechtsgrundlagen für die Beteiligung an der Wahl mit Wahl-
    recht herzlich!                                                     vorschlägen und für das Wahl­vorschlagsverfahren sind insbe-
    Kandel                                                              sondere die §§ 32 bis 43 LWahlG sowie die §§ 26 bis 32 der
                                                                        Landeswahlordnung (LWO).
    01.06.2020     Kraft Karl-Heinz          70 Jahre
                                                                        Im Einzelnen ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahl-
    01.06.2020     Dr.Torkzadeh Nasser       80 Jahre                   kreisvorschlägen Folgendes zu beachten:
    04.06.2020     Hoffmann Helga            80 Jahre                   1. Wahlvorschlagsrecht
    05.06.2020     Akgül Ramazan             70 Jahre                   Nach § 33 LWahlG können Wahlkreisvorschläge von Parteien,
    05.06.2020     Böhm Inge                 85 Jahre                   von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und
    05.06.2020     Derenbach Renate          75 Jahre                   auch von Stimmberechtigten eingereicht werden.
    06.06.2020     Erger Anita               70 Jahre                   Eine Partei oder Wählervereinigung kann in jedem Wahlkreis nur
    07.06.2020     Bartsch Ernst             70 Jahre                   einen Wahlkreisvor­schlag einreichen (§ 33 Abs. 2 LWahIG).
                                                                        Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen müssen
                 Fest der Goldenen Hochzeit
                                                                        den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung
    Wir gratulieren den Eheleuten Harald und Rita Ninnig,               und, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver­wenden, auch diese
    wohnhaft in Freckenfeld, die am 05.06.2020 das Fest                 enthalten. Bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten ist
    der Goldenen Hochzeit feiern.                                       ein Kennwort anzugeben (§ 33 Abs. 3 LWahIG).
               Fest der Diamantenen Hochzeit                            Der Wahlkreisvorschlag muss den Namen des Bewerbers ent-
    Weiterhin gratulieren wir den Eheleuten Wilhelm und                 halten. Neben dem Bewer­ber kann ein Ersatzbewerber aufge-
    Gerda Kolb, wohnhaft in Kandel, die am 03.06.2020                   führt werden (§ 34 Abs. 1 LWahIG).
    das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern.                           In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und
                                                                        eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden,
                                                                        die berechtigt sind, verbindliche Erklärungen zum Wahl-
                                                                        vorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Fehlt diese
                           Sperrmüllbörse                               Bezeichnung, so gilt die Person, die als erste unterzeichnet
            Folgende Gegenstände sind kostenlos abzuge-                 hat, als Vertrauensperson und diejenige, die als zweite unter-
            ben!                                                        zeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson (§ 33 Abs.
            • ein Ölherd, Marke Neff, Größe 40 x 60 cm, Tel.:           5 LWahIG).
               07275/4110                                               2. Anforderungen an die Bewerber und Ersatzbewerber
            • eine apricotfarbene Couch, 3 x 2 m, U-Form,               Als Bewerber oder Ersatzbewerber in einem Wahlkreisvorschlag
               mit Bettkasten und Schlaffunktion sowie Fuß-             einer Partei oder Wähler­   vereinigung kann nur vorgeschlagen
               hochstellung an einer Seite, ein Klavier, dun-           werden,
               kelbraun, mehrere Jahre nicht benutzt, Tel.:             wer nach § 32 LWahlG wählbar ist, nicht Mitglied einer ande-
               07275/913912                                             ren Partei oder Wählervereinigung ist (§ 37 Abs. 1 Satz 1 und 2
            • ein Sony LCD Digital Colour TV Farbfernsehge-             LWahIG),
               rät, Bravia, 40 Zoll, mit Fernbedienung, Kabel           in einer Mitgliederversammlung oder in einer besonderen oder
               und Betriebsanleitung, Tel.: 07275/989871                allgemeinen Vertreter­versammlung nach § 37 Abs. 3 LWahlG
            • eine Kenwood-Küchenmaschine, leicht defekt,               einzeln in geheimer Abstimmung hierzu ge­wählt worden ist,
               plus Zubehör sowie verschiedene DIN A4-Ord-              seine Zustimmung dazu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist
               ner, Tel.: 01520/7156601                                 unwiderruflich (§ 33 Abs. 4 LWahIG).
            Wenn Sie Gegenstände haben, für die Sie keine               Ein Bewerber oder Ersatzbewerber kann nur in einem Wahlkreis
            Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum              und hier nur in einem Wahlkreisvorschlag benannt werden (§ 34
            Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbands-            Abs. 2 LWahIG).
            gemeindeverwaltung Kandel unter der Tel.-Nr.                3. Inhalt und Form der Wahlkreisvorschläge
            07275/960201 an oder per E-Mail an amtsblatt@               Der Wahlkreisvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 9 zur
            vg-kandel.de, um Ihr kostenloses Inserat aufzuge-           Landeswahlordnung ein­gereicht werden. Er muss nach § 28
            ben. Da Ihre Anzeige immer 3 Wochen hinterein-              LWO in Maschinen-oder Druckschrift folgende An­gaben ent-
            ander veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der        halten
            genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn                 den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder Stand, den
            der Gegenstand abgeholt wurde.
                                                                        Tag der Geburt, den Geburtsort und die Anschrift (Hauptwoh-
                                                                        nung) des Bewerbers sowie
                                                                        den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung
                                                                        und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese,
   Bekanntmachung des Kreiswahlleiters                                  bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberech­tigten deren Kenn-
 für den Wahlkreis 49 - Südliche Weinstraße                             wort.
Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 14.                Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und
März 2021; Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvor-               der stellvertretenden Ver­trauensperson enthalten.
schlägen                                                                Wahlkreisvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen
Am Sonntag, dem 14. März 2021, findet die Wahl zum 18. Land-            müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des
tag Rheinland-Pfalz statt.                                              Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder sei­         nem
Die Parteien, mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigun-        Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet
gen und Stimmberechtigten, die einen Wahlkreisvorschlag ein-            sein. Besteht kein Landes­verband. so müssen die Wahlkreis-
reichen wollen, werden gemäß § 26 Landeswahlordnung(LWO)                vorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebiets-
hiermit aufgefordert, möglichst frühzeitig, spätestens am 75.           verbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt. gemäß dem
Tag vor der Wahl -Dienstag, 29. Dezember 2020 - bis 18 Uhr,             vorstehenden Satz unterzeichnet sein.
die Wahlkreisvorschläge mit den in § 41 Abs. 2 LWahlG benann-           Bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten haben drei
ten Nachweisen schriftlich einzureichen (§ 36 LWahlG -Einrei-           Unterzeichner des Wahlvor­schlags ihre Unterschriften auf dem
chungsfrist).                                                           Wahlkreisvorschlag selbst zu leisten.
Kandel                                                           - 13 -                                            Ausgabe 22/2020
4. Feststellung der Parteieigenschaft I Eigenschaft als Wäh-          6. Verbot der Listenverbindung
lervereinigung                                                        Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder
4.1 Satzung, Programm und satzungsgemäße Bestellung                   Wählervereinigungen ist gemäß § 38 LWahlG nicht zulässig.
Mit der Einreichung von Wahlvorschlägen müssen Parteien, die          7. Anlagen zum Wahlkreisvorschlag
im Landtag Rheinland­Pfalz oder im Deutschen Bundestag und            Dem Wahlkreisvorschlag sind gemäß § 28 Abs. 5 LWO beizu-
Wählervereinigungen, die im Landtag Rheinland­Pfalz seit deren        fügen
letzter Wahl nicht ununterbrochen vertreten sind,                     die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers, dass er seiner
ihre schriftliche Satzung,                                            Aufstellung zustimmt und dass er für keinen anderen Wahlkreis
ihr schriftliches Programm und
                                                                      seine Zustimmung zur Benennung als Be­werber oder Ersatz-
die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes
spätestens zum Ablauf der Einreichungsfrist nachweisen.               bewerber gegeben hat, sowie bei Wahlkreisvorschlägen von
4.2 Weitere Nachweise über die Parteieigenschaft I Eigen-             Partei­en und Wählervereinigungen die nach § 37 Abs. 5 Satz 3
schaft als mitgliedschaft­Iich organisierte Wählervereinigung         und 4 LWahlG vorgeschrie­bene Versicherung an Eides statt des
Dem Wahlvorschlag einer Partei sollen Nachweise über die Par-         vorgeschlagenen Bewerbers gegenüber dem Kreiswahlleiter,
teieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes und        dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag
dem Wahlvorschlag einer Wählervereinigung Nachweise über              einrei­chenden Partei oder Wählervereinigung ist, jeweils nach
die Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählvereini-      dem Muster der Anlage 11,
gung beige­fügt werden (§ 33 Abs. 1 S. 3 LWahIG).                     eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindeverwaltung nach
5. Unterstützungsunterschriften für Wahlkreisvorschläge               dem Muster der Anla­ge 12 zur Landeswahlordnung, dass der
Wahlkreisvorschläge von Parteien, die im Landtag Rheinland-           vorgeschlagene Bewerber wählbar ist, sowie
Pfalz oder im Deutschen Bundestag und Wählervereinigungen,            bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigun-
die im Landtag Rheinland-Pfalz seit de­ren letzter Wahl nicht         gen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschluss-
ununterbrochen vertreten sind, sowie Wahlkreisvorschläge von          fassung der Mitglieder-oder Vertreterversamm­lung, in der der
Stimmberechtigten müssen nach § 34 Abs. 3 Satz 3 LWahlG i. V.         Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 37 Abs. 5 Satz
m. § 28 Abs. 4 LWO von mindestens                                     2 LWahlG vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt; die
125 Stimmberechtigten des Wahlkreises
                                                                      Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 13 zur Landes-
persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Stimmbe-
rechtigung muss im Zeit­punkt der Unterzeichnung gegeben sein         wahlordnung gefertigt, die Versicherung an Ei­   des statt nach
und ist bei Einreichung der Wahlkreisvorschläge nachzuweisen.         dem Muster der Anlage 14 zur Landeswahlordnung abgegeben
Wahlkreisvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen              werden.
dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglie-        Bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien, die im Landtag Rhein-
der-oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher            land-Pfalz oder im Deut­schen Bundestag und von Wählerverei-
geleistete Unterschriften sind ungültig.                              nigungen, die im Landtag Rheinland-Pfalz seit de­ren letzter Wahl
Die Unterschriften sind auf amtlichen Formblättern, die von der       nicht ununterbrochen vertreten sind, und Wahlkreisvorschlägen
Kreiswahlleiterin/dem Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenfrei      von Stimmberechtigten sind außerdem beizufügen:
geliefert werden, zu erbringen.                                       - die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nebst
- Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und                 Bescheinigungen des Stimmrechts der Unterzeichner,
Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers               - die schriftliche Satzung der Partei oder Wählervereinigung, ihr
anzugeben.                                                            schriftliches Programm und der Nachweis über die satzungs-
- Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags, der den             gemäße Bestellung des Vorstandes des Landes­verbandes oder,
Wahlvorschlag einreichen will, sind außerdem bei Parteien und         wenn ein solcher nicht besteht, der Vorstände der nächstniedri-
Wählervereinigungen deren Namen und, sofern sie eine Kurz-            gen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt,
bezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen
                                                                      - die Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz
von Stimmberechtigten deren Kennwort anzugeben.
- Parteien und Wählervereinigungen haben ferner die Aufstel-          1 des Parteiengesetzes oder die Nachweise über die Eigen-
lung des Bewerbers in ei­ner Mitglieder-oder einer besonderen         schaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählerver­einigung.
oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 37 LWahlG zu             8. Vordrucke zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen
bestätigen.                                                           Die zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen erforderlichen
Die Stimmberechtigten, die einen Wahlkreisvorschlag unterstüt-        Vordrucke werden auf Anforderung von der Kreiswahlleiterin/
zen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und            dem Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert; dies kann auch durch
handschriftlich unterzeichnen; neben der Un­terschrift sind Fami-     elektronische Bereitstellung erfolgen.
lienname, Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwoh-           9. Gesetzliche Grundlagen
nung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung             Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahl
anzugeben (§ 28 Abs. 4 Nr. 2 LWO).                                    2021 sind
Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert          das Landeswahlgesetz (LWahIG) in der Fassung der Bekanntma-
eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung, bei der er im              chung vom 24. November 2004 (GVBI. S. 519), zuletzt geändert
Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizufügen, dass er im Zeit-       durch das Achte Landesgesetz zur Änderung des Landeswahl-
punkt der Unterzeichnung im betreffenden Wahlkreis stimm-             gesetzes vom 26.09.2019 (GVBI. S. 297).
berechtigt ist. Geson­derte Bescheinigungen des Stimmrechts
                                                                      die Landeswahlordnung (LWO) vom 06. Juni 1990 (GVBI. S.
sind vom Träger des Wahlvorschlags bei der Ein­reichung des
                                                                      153), zuletzt geändert durch die Sechste Landesverordnung zur
Wahlkreisvorschlags mit den Unterstützungsunterschriften
zu verbinden. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des            Änderung der Landeswahlordnung vom 31. Juli 2015 (GVBI. S.
Stimmrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betref-              241).
fende den Wahlkreisvorschlag unterstützt (§ 28 Abs. 4 Nr. 3           Derzeit befinden sich erforderliche Anpassungen und Ände-
LWO). Die gültigen Unterschriften und Bescheinigungen des             rungen des Landeswahlgeset­       zes und der Landeswahlord-
Stimmrechts der Unterzeichner müssen bei der Einreichung              nung in der Vorbereitung. Auf wesentliche Änderungen wird
der Wahlkreisvorschläge vorliegen. Sie können nach Ende der           ­unmittelbar nach Veröffentlichung im Gesetz-und Verordnungs-
Einreichungsfrist grundsätzlich nicht nachgereicht werden, es          blatt für Rheinland-Pfalz ­im Internetangebot des Landeswahl-
sei denn, der Nachweis kann infolge von Umständen, die der             leiters sowie in den einschlägigen Informationsbro­      schüren
Wahlvorschlagsberechtigte nicht zu vertreten hat, nicht recht-         hingewiesen.
zeitig erbracht werden. Ein Stimmberechtigter darf nur einen           10. Dienststelle der Kreiswahlleiterin/des Kreiswahlleiters
Wahlkreisvor­schlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Wahl-            Die Anschrift des Kreiswahlleiters lautet:
kreisvorschläge unterzeichnet, so ist sei­ne Unterschrift auf allen    Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 49 -Südliche Weinstraße
weiteren Wahlkreisvorschlägen ungültig (§ 34 Abs. 3 LWahIG, §          An der Kreuzmühle 2,
28 Abs. 4 Nr. 4 LWO).                                                  76829 Landau i. d. Pf.
Den Wahlvorschlagsträgern wird empfohlen, über die gesetzlich
geforderte Mindestzahl hinaus vorsorglich weitere Unterschrif-        Landau, i. d. Pf., 19.05.2020
ten für den Fall vorzulegen, dass nicht alle Unterschriften als       Der Kreiswahlleiter des Wahlkreises 49-Südliche Weinstraße
gültig anerkannt werden können.                                       Landrat Dietmar Seefeld
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