Bochumer Steuerseminar am 06.03.2020 Update zur Grunderwerbsteuer - Kompetenzzentrum ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bochumer Steuerseminar am 06.03.2020 Update zur Grunderwerbsteuer Jörg Schindler Bereichsleiter Steuern Vonovia SE 04.11.2019
Übersicht. 1. Gesetzesvorhaben: Highlights 2. Stellungnahme des BR v. 20.09.2019 3. Gegenäußerung der BundesReg v. 25.09.19 4. Aktueller Stand 5. Quo Vadis? Seite 2 Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
1. Gesetzesvorhaben: Highlights Geplante Änderungen nach GrEStG-E vom 09.08.2019 (BR-Drs355/19) u.a.: Absenkung der „schädlichen“ Beteiligungsgrenzen in §§ 1 Abs 2a, 1 Abs. 3 und 1 Abs. 3a GrEStG auf 90%; Einführung eines neuen § 1 Abs. 2b GrEStG-E zur Anwendung der Vorschriften für Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2 a GrEStG-E) auf Kapitalgesellschaften („schädliche“ Beteiligungsgrenze 90%; Frist 10 Jahre)*) Verlängerung der Fristen in §§ 1 Abs. 2a, 5 Abs. 3, 6 Abs. 3 S.2, 7 Abs. 3 GrEStG um jeweils 5 Jahre auf 10 bzw. 15 Jahre Übergangsregelungen gegen „Übergangsgewinnler“, u.a. Fortgeltung der bisherigen Beteiligungsgrenzen in Bestandsfällen, § 23 Abs. 19ff GrEStG-E *) Zur Kritik bei Anwendung auf börsennotierte Gesellschaften vgl. z.B. Arbeitskreis “Steuern” (AK Steuern) der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. in BB 2019, 1438ff. Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Seite 3 Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Übersicht. 1. Gesetzesvorhaben: Highlights 2. Stellungnahme des BR v. 20.09.2019 3. Gegenäußerung der BundesReg v. 25.09.19 4. Aktueller Stand 5. Quo Vadis? Seite 4 Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Stellungnahme des BR v. 20.09.2019 (Auszug) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/355- 19(B).pdf;jsessionid=1383876E32B5818F976089B9570F787D.2_cid374?__blob=publicationFile&v=1 Vorschlag für die Einführung einer Börsenklausel zu § 1 Abs. 2a GrStG und § 1 Abs. 2b GrEStG-E: Die Vorschriften soll nicht gelten für „Kapitalgesellschaften, bei denen die Anteile, die den überwiegenden Teil des Kapitals der Gesellschaft repräsentieren, zum Handel an einem im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenen organisierten Markt nach § 2 Absatz 11 des Wertpapier-handelsgesetzes oder einem Drittlandhandelsplatz, der gemäß Artikel 25 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2014/65/EU von der Europäischen Kommission als gleichwertig erklärt wurde, zugelassen sind.“ Befristung der Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG für an einer PersG beteiligten KapGes auf 10 Jahre*); Keine Rückwirkung § 1 Abs. 2b GrEStG-E auf Übertragungen vor Inkrafttreten *); Prüfbitte zu § 6a GrEStG, „damit Umstrukturierungsmaßnahmen im Konzern steuerneutral erfolgen können“ *) Zur Kritik an der Ausprägung dieser Vorschläge vgl. z.B. Behrens, BB 2019, Heft 43, Umschlagteil, I Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Seite 5 Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Übersicht. 1. Gesetzesvorhaben: Highlights 2. Stellungnahme des BR v. 20.09.2019 3. Gegenäußerung der BundesReg v. 25.09.19 4. Aktueller Stand 5. Quo Vadis? Seite 6 Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Gegenäußerung der Bundesregierung vom 25.09.2019 (BT-Drs 19/13546, Auszug) Zustimmung zur Befristung der Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG für an einer PersG beteiligten KapGes auf 10 Jahre; zur Abschaffung der Rückwirkung von § 1 Abs. 2b GrEStG-E auf Übertragungen vor Inkrafttreten; Zustimmung zur Börsenklausel. „Die konkrete Ausgestaltung des Vorschlags bedarf jedoch der vertieften Prüfung.“ Zurückstellung der Prüfbitte zu § 6a GrEStG, allerdings „Abwarten“ der Entscheidung des BFH hierzu (s.u.) Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Seite 7 Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Übersicht. 1. Gesetzesvorhaben: Highlights 2. Stellungnahme des BR v. 20.09.2019 3. Gegenäußerung der BundesReg v. 25.09.19 4. Aktueller Stand 5. Quo Vadis? Seite 8 Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Pressemitteilung vom 24.10.2019 Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags am 14.10. Nichtöffentliche Beratung im Finanzausschuss des BT am 16.10. PM vom 24.10. von CDU/CSU-sowie SPD-Bundestagsfraktion (https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/effektive-und-rechtssichere-loesung-fuer-share-deals) „[…].Die bisherigen Beratungen haben gezeigt, dass eine Prüfung erforderlich ist. Die Koalitionsfraktionen sind sich im Ziel einig, die Gestaltungen zur Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Share Deals zu unterbinden. Wir werden die in der öffentlichen Anhörung aufgeworfenen Aspekte und Anregungen sorgfältig auswerten. Unser Ziel ist die Schaffung wirkungsvoller Regelungen auf Grundlage des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs; für deren gesetzgeberische Umsetzung brauchen wir etwas mehr Zeit. […] Die Koalitionsfraktionen verpflichten sich jedoch, in den nächsten Wochen gemeinsam intensiv und mit Hochdruck an Lösungen zu arbeiten, um diese im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss zu bringen.“ Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Seite 9 Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Folgeurteile des BFH zu EuGH- Urteil Rs. C-374/17 (A-Brauerei) BFH Beschluss v. 30.05.2017 (II R 62/14; EuGH: C-374/17) u.a.: Kein Abstellen auf UStliche Unternehmereigenschaft für § 6a GrEStG; Vor- und Nachbehaltefristen „insoweit maßgeblich [sind], als sie durch die Umwandlung auch eingehalten werden können“ Vorlage an EuGH wegen potentiellem Verstoß gegen EU-Beihilfe-Vorschriften EuGH in A-Brauerei: Beschränkung auf Konzerngesellschaften mit mindestens 95%iger Beteiligung und die Vor- und Nachbehaltefristen können grundsätzlich selektiven Charakter haben, sind aber im Gesamtkontext des GrEStG gerechtfertigt. Anknüpfung an 95%ige Beteiligung zur Vermeidung übermäßiger Besteuerung => innerer Zusammenhang zwischen Beteiligungsgrenzen in §§ 1 Abs. 3 und 6a GrEStG. Folgeurteile des BFH vom 22.8.2019, z.B. II R 18/19 (II R 62/14) Bestätigung der Grundsätze aus dem Vorlagebeschluss Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Seite 10 Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Diskussionsstand Anfang März 2020 12/2019: BT-Berichterstatter-Gespräche ohne Einigung 30.01.2020 FMK-Sitzung 01/ und 02/2020: BT-Berichterstatter-Gespräche ohne Einigung 13.02.2020: soweit bekannt vorerst letztes BT-Berichterstatter-Gespräch; ohne Ergebnis. Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Seite 11 Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Übersicht. 1. Gesetzesvorhaben: Highlights 2. Stellungnahme des BR v. 20.09.2019 3. Gegenäußerung der BundesReg v. 25.09.19 4. Aktueller Stand 5. Quo Vadis? Seite Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer 12 Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Anhang: vollständiger Text der PM vom 24.10. (https:// www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/effektive-und-rechtssichere-loesung-fuer-share -deals ; letzter download 02.11.2019)) Effektive und rechtssichere Lösung für Share Deals Koalitionsfraktionen vereinbaren die Umsetzung im ersten Halbjahr 2020 Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion haben sich darauf geeinigt, das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss zu bringen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der finanzpolitischer Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Lothar Binding: „Wir haben uns darauf geeinigt, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Share Deals bei der Grunderwerbsteuer nicht in dieser Woche abgeschlossen werden kann und die Neuregelung somit nicht am 1. Januar 2020 in Kraft treten, aber im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht wird. Die Koalitionsfraktionen werden in den nächsten Wochen Lösungen finden, mit denen das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel einer effektiven und rechtssicheren gesetzlichen Regelung im ersten Halbjahr 2020 erreicht werden kann. Die Bundesregierung hat am 31. Juli 2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vorgelegt, mit dem die Umgehung der Grunderwerbsteuerpflicht durch missbräuchliche Gestaltungen mit sogenannten Share Deals beendet werden soll. Die bisherigen Beratungen haben gezeigt, dass eine Prüfung erforderlich ist. Die Koalitionsfraktionen sind sich im Ziel einig, die Gestaltungen zur Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Share Deals zu unterbinden. Wir werden die in der öffentlichen Anhörung aufgeworfenen Aspekte und Anregungen sorgfältig auswerten. Unser Ziel ist die Schaffung wirkungsvoller Regelungen auf Grundlage des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs; für deren gesetzgeberische Umsetzung brauchen wir etwas mehr Zeit. Deswegen haben wir vereinbart, den Gesetzentwurf nicht wie geplant in dieser Sitzungswoche zu beschließen. Die Koalitionsfraktionen verpflichten sich jedoch, in den nächsten Wochen gemeinsam intensiv und mit Hochdruck an Lösungen zu arbeiten, um diese im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss zu bringen.“ Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Seite 13 Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Disclaimer Vertraulichkeitserklärung Diese Präsentation ist von der Vonovia SE und/oder ihren Tochtergesellschaften (zusammen „Vonovia“) für interne Zwecke erstellt worden. Sie kann daher nicht als ausreichende oder angemessene Grundlage für Zwecke Dritter angesehen werden. Diese Präsentation ist nur zur informatorischen Zwecken bestimmt und wird ausdrücklich als vertrauliche Information verteilt. Sie darf nur in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, wie z.B. den Regeln zum Insiderhandel, verwendet werden. Die Präsentation darf weder ganz noch auszugsweise verteilt, veröffentlicht oder reproduziert werden, noch darf der Inhalt gegenüber dritten Personen offen gelegt werden. Mit der Entgegennahme dieser Präsentation erklärt der Empfänger sich einverstanden, die Vertraulichkeit der Präsentation zu wahren und die nachfolgenden Bedingungen anzuerkennen. Diese Präsentation enthält Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen mit Bezug auf die erwartete zukünftige Entwicklung der („zukunftsgerichtete Aussagen“), die verschiedene Annahmen wiedergeben betreffend z.B. Ergebnisse, die aus dem aktuellen Geschäft von Vonovia oder von öffentlichen Quellen abgeleitet worden sind, die keiner unabhängigen Prüfung unterzogen oder von Vonovia eingehend beurteilt worden sind und die sich später als nicht korrekt herausstellen könnten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen gestützt auf den aktuellen Businessplan und verschiedene weitere Annahmen wieder und beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten daher nicht als Garantie der zukünftigen Performance oder Ergebnisse verstanden werden und stellen ferner nicht unbedingt genaue Anzeichen dafür dar, dass die erwarteten Ergebnisse auch erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Tag der Aushändigung dieser Präsentation an den Empfänger. Es ist Angelegenheit des Empfängers dieser Präsentation eigene nähere Beurteilungen über die Aussagekraft der zukunftsgerichteten Aussagen und zugrunde liegenden Annahmen anzustellen. Vonovia ist unter keinem rechtlichen Anspruchsgrund dafür haftbar zu machen, dass die zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen erreicht werden oder eintreffen. Vonovia schließt jedwede Haftung im gesetzlich weitestgehenden Umfang für jeden direkten oder indirekten Schaden oder Folgeschaden oder jede Strafmaßnahme aus, die dem Empfänger durch den Gebrauch der Präsentation, ihres Inhaltes oder im sonstigen Zusammenhang damit entstehen könnten. Vonovia gibt keine Garantie oder Zusicherung (weder ausdrücklich noch konkludent) in Bezug auf die mitgeteilten Informationen in dieser Präsentation oder darauf, dass diese Präsentation für die Zwecke des Empfängers geeignet ist. Die Zurverfügungstellung dieser Präsentation enthält keine Zusicherung, dass die darin gegebenen Informationen auch nach dem Datum ihrer Veröffentlichung zutreffend sind. Vonovia hat keine Verpflichtung, die Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen in dieser Präsentation zu aktualisieren, korrigieren oder nachgekommene Ereignisse oder Umstände aufzunehmen oder Ungenauigkeiten zu berichtigen, die nach dem Datum dieser Präsentation bekannt werden. Jörg Schindler – Update zur Grundsteuer Seite 14 Bochumer Steuerseminar 06.03.2020
Sie können auch lesen