Botschaft betreffend die Annahme des Agglomerationsprogramms der zweiten Generation - Nr 6

 
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Botschaft betreffend die Annahme des Agglomerationsprogramms der zweiten Generation - Nr 6
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AGGLOMERATION DE FRIBOURG
AGGLOMERATION FREIBURG

                                                                                                         Nr 6

                        Botschaft des Agglomerationsvorstands
                           zuhanden des Agglomerationsrat

                Botschaft betreffend die Annahme
                 des Agglomerationsprogramms
                     der zweiten Generation

                                                 Sitzung des Agglomerationsrats vom 26. Januar 2012
Botschaft betreffend die Annahme des Agglomerationsprogramms der zweiten Generation - Nr 6
Inhaltsverzeichnis
I. Ablauf der öffentlichen Vernehmlassung ............................................................................... 1
II. Inhalt des AP2 ....................................................................................................................... 3
III. Fortsetzung der Arbeiten ...................................................................................................... 6
IV. Antrag zuhanden des Agglomerationsrats ........................................................................... 7
Beilagen :
   - Beilage 1: Beschlussentwurf ;
   - Beilage 2 : Zusammenfassung der Stellungnahme der Raumplanungs-, Umwelt- und
       Baudirektion ;
   - Beilage 3 : Stellungnahme des Bundesamts für Raumentwicklung.
Botschaft betreffend die Annahme des Agglomerationsprogramms der zweiten Generation - Nr 6
Botschaft des Agglomerationsvorstands zuhanden des Agglomerationsrats

                                       (vom 7. Dezember 2011)

6 – 2011-2016 :                           Botschaft betreffend
                                          die Annahme des Agglome-
                                          rationsprogramms der zwei-
                                          ten Generation

Das Agglomerationsprogramm der zweiten Generation (AP2), das aufgrund der vom
14. Oktober bis 14. November 2011 durchgeführten öffentlichen Vernehmlassung überarbei-
tet wurde, muss vor dem 31. Dezember 2011 dem Bundesamt für Raumentwicklung (nachste-
hend ARE) zugestellt werden. In Übereinstimmung mit den Statuten der Agglomeration muss
es ebenfalls vom Agglomerationsrat verabschiedet werden.

Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Agglomerationsrats

I. Ablauf der öffentlichen Vernehmlassung
Dauer der öffentlichen Vernehmlassung
In Übereinstimmung mit den Statuten der Agglomeration hat der Agglomerationsrat am
13. Oktober 2011 die öffentliche Vernehmlassung zum AP21 bewilligt. Die öffentliche Ver-
nehmlassung hat vom 14. Oktober bis 14. November 2011 stattgefunden2. Eine zusätzliche
Woche, also mit Frist bis zum 21. Oktober 2011, wurde den interessierten Organen oder Per-
sonen gewährt, die ihre Stellungnahme in deutscher Sprache eingereicht haben3.
Die besondere, einmonatige Dauer dieser Vernehmlassung erfolgte auf Antrag des Präsiden-
ten der Begleitgruppe der Agglomeration Freiburg, Herrn Regierungsrat Georges Godel, und
war Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Agglomerationsvorstand und der zehn
Gemeinderäte der Mitgliedgemeinden der Agglomeration Freiburg4. Den Gemeinderäten der
Mitgliedgemeinden und den betroffenen kantonalen Amtsstellen stand das AP2 in französi-
scher Sprache schon seit dem 26. September 2011 zur Verfügung. Sie hatten also drei zusätz-
liche Wochen Zeit, um ihre Bemerkungen und Beobachtungen oder ihre Stellungnahme in
Rahmen des für die regionalen Richtpläne vorgesehenen Vorprüfungsverfahrens einzureichen.
Die Dauer einer öffentlichen Vernehmlassung beträgt im Kanton Freiburg für die interessier-
ten Organe und Personen normalerweise zwei Monate, während die Gemeinden noch über
einen zusätzlichen Monat5 Zeit verfügen. Dazu hebt der Agglomerationsvorstand hervor, dass
es im Jahre 2012 im Rahmen einer Änderung des kantonalen Richtplans noch eine zweimona-
1
  Das AP2 kann seit dem 26. September 2011 in französischer Sprache und seit dem 18. Oktober 2011 in deut-
scher Sprache auf der Webseite der Agglomeration Freiburg heruntergeladen werden.
2
  Amtsblatt des Kantons Freiburg vom 14. Oktober 2011.
3
  Amtsblatt des Kantons Freiburg vom 21. Oktober 2011.
4
  Die zehn Gemeinderäte haben ihr Einverständnis zwischen dem 5. und 12. Oktober 2011 mitgeteilt.
5
  Art. 26 ff. RPBG und Art. 9 ff. ARPBG.

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Botschaft betreffend die Annahme des Agglomerationsprogramms der zweiten Generation - Nr 6
tige, bzw. dreimonatige Vernehmlassung geben wird. Denn, in Übereinstimmung mit den
Weisungen zur Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der 2. Generati-
on6, müssen die wichtigsten behördenverbindlichen Grundlagen des AP2 in den kantonalen
Richtplan integriert werden.
Organisation der öffentlichen Vernehmlassung
Im Vorfeld der öffentlichen Vernehmlassung hat der Vorstand am 22. September 2011 eine
Informationssitzung durchgeführt, die für die Mitglieder des Agglomerationsrats Freiburg, die
Gemeinderäte der Mitgliedgemeinden der Agglomeration, die Kommissionen für die Ortspla-
nung der zehn Mitgliedgemeinden sowie für die Verantwortlichen der technischen Gemein-
dedienste bestimmt war. Bei dieser Gelegenheit wurden die grossen Linien des AP2 von
Herrn M. Güller, Auftragnehmer und verantwortlicher Architekt für die Ausarbeitung des
Dokuments, präsentiert.
Der Agglomerationsvorstand organisierte weiter noch zwei öffentliche Informationssitzungen.
Die erste Sitzung, in französischer Sprache, fand am 2. November 2011 in der Ausstellungs-
halle des Forums Freiburg in Granges-Paccot statt. Die zweite Sitzung, in deutscher Sprache,
wurde am 3. November 2011 im Bahnhofbuffet in Düdingen abgehalten. Bei dieser Gelegen-
heit wurde dem teilnehmenden Publikum eine zweisprachig veröffentlichte Informationsbro-
schüre abgegeben. Die Letztere kann wie das Programm selbst von der Webseite der Agglo-
meration oder auch von den Webseiten der Mitgliedgemeinden heruntergeladen werden. Die
Informationsbroschüre befasst sich in allgemein verständlicher Form mit den wichtigsten
Herausforderungen des AP2.
Es wurden noch weitere und an ein besonderes Zielpublikum gerichtete Informationssitzun-
gen durchgeführt. So wurde am 3. November 2011 eine Präsentation des Programms und des-
sen Inhalts vorgenommen, die im Rahmen einer vom Architektenforum Freiburg einberufe-
nen Gesprächsrunde stattgefunden hat. Weiter wurde das AP2 am 9. November 2011 im
Rahmen der Plattform Innoreg den Verantwortlichen der verschiedenen Regionalverbände des
Kantons Freiburg dargestellt.
Teilnehmer an der öffentlichen Vernehmlassung
Die Gemeinderäte der zehn Mitgliedgemeinden der Agglomeration haben an der Vernehmlas-
sung teilgenommen und liessen dem Agglomerationsvorstand ihre Stellungnahmen zwischen
dem 21. Oktober und dem 23. November 2011 zukommen. Die kantonalen Amtsstellen haben
wie vorgesehen eine Vorprüfung des AP2 durchgeführt und ihre diesbezüglichen Bemerkun-
gen schriftlich abgegeben7. Die Synthese zur Vorprüfung, die von der Raumplanungs-, Um-
welt- und Baudirektion erstellt wurde, ist dem Agglomerationsvorstand am 7. November 2011
zugestellt worden8.

Für die Teilnahme an der öffentlichen Vernehmlassung wurden interessierte Organe und Per-
sonen eingeladen. Der Vorstand hebt hervor, dass die Teilnahme umfangreich war, und dankt
all jenen, die eine Stellungnahme eingereicht haben. Neben den politischen Parteien des Kan-

6
  Diese Weisungen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UEVK) stammen vom 14. Dezember 2010.
7
  An dieser öffentlichen Vernehmlassung haben folgende Amtsstellen und Organe teilgenommen: der Freiburger
Tourismusverband ; das Amt für Gemeinden ; das Amt für Umweltschutz ; die Finanzdirektion ; das Landwirt-
schaftsamt ; der Verantwortliche für nachhaltige Entwicklung ; die Staatskanzlei ; die Gesundheits- und Sozial-
direktion ; die Wirtschaftsförderung ; der Archäologische Dienst ; das Amt für Verkehr und Energie ; die
Volkswirtschaftsdirektion ; das Tiefbauamt ; das Büro für Natur- und Landschaftsschutz ; das Bau- und Raum-
planungsamt sowie das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.
8
  Der Vorprüfungsbericht liegt der vorliegenden Botschaft bei.

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tons oder den Gemeinden9 haben vor allem die Verbände10 eine Stellungnahme eingereicht,
die sich mit den im PA2 behandelten Themen befassen; ferner auch Verbände oder Strukturen
des wirtschaftlichen Milieus11. Die meisten Quartiervereine der Stadt Freiburg12 haben an
dieser öffentlichen Vernehmlassung ebenfalls teilgenommen.

Der Vorstand hebt zudem hervor, dass auch die TPF an dieser öffentlichen Vernehmlassung
aktiv teilgenommen haben, indem sie eine Stellungnahme zum AP2 eingereicht und im Rah-
men der diesbezüglichen Arbeitsgruppe, die sich einerseits aus Vertretern der Agglomeration
und andererseits ausVertretern des kantonalen Amts für Verkehr und Energie zusammensetz-
te13, mitgewirkt haben.

Abschliessend sind noch ungefähr dreissig weitere Bemerkungen oder Beobachtungen einge-
gangen, die von privaten Personen überwiesen worden sind.
Stellungnahme des ARE14
Das mit der Beurteilung der Agglomerationsprogramme beauftragte Bundesamt für Raum-
entwicklung führt regelmässige Besprechungen über den Stand der verschiedenen Projekte
durch. An diesen Besprechungen nehmen die (politischen und technischen) Vertreter der Ag-
glomeration, die Auftragnehmer der Letzteren sowie der kantonale Koordinator für die Ag-
glomerationen teil. Am 19. Mai 2011 hat das ARE mitgeteilt, dass die betroffenen Bundesäm-
ter keine Zwischenprüfung des AP2 durchführen könnten. Trotzdem werde das ARE jedoch
eine summarische Stellungnahme zum Projekt abgeben und zwar anlässlich der Besprechung
vom 17. November 2011, bei welcher die in dieser Stellungnahme angeführten Punkte be-
sprochen und geklärt werden konnten.

II. Inhalt des AP2

Allgemeines
Der Agglomerationsvorstand hat anlässlich seiner Sitzungen vom 24. November und
1. Dezember 2011 von den Stellungnahmen Kenntnis genommen, welche von einzelnen Per-
sonen oder Instanzen eingereicht worden sind, die an der öffentlichen Vernehmlassung teilge-
nommen haben. Die Kommission für regionale Raumplanung und Mobilität hat dazu eben-
falls Stellung genommen und seine Sichtweise dem Vorstand mitgeteilt. Der Letztere hat den
Vernehmlassungsbericht dann anfangs Dezember 2011 gutgeheissen.

9
   Stellungnahmen eingereicht haben (in chronologischer Reihenfolge der Eingänge der Stellungnahmen) die
folgenden politischen Parteien: die Grünen, die Grün-Liberalen, die Christlichdemokratische Volkspartei, die
Sozialdemokratische Partei, die Freisinnig-demokratische Partei sowie die Partei der «Freien Wähler ». Sehr oft
stammen die Stellungnahmen von den verschiedenen lokalen Sektionen derselben Parteien.
10
   Hier handelt es sich um den Verein für Landesplanung (VLP-ASPAN), die Sektion Nordwestschweiz (VLP-
SO) ; den Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) ; den Fussverkehr Schweiz – Fachverband der Fussgängerinnen ;
die Stiftung SchweizMobil ; den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA), Sektion Freiburg ;
den Fachverband Schweizerischer Raumplanerinnen und Raumplaner (FSU) – Sektion Westschweiz ; die Stif-
tung Landschaftsschutz Schweiz (SL) ; Pro Velo Freiburg ; Marly Bike ; Mobility Freiburg oder auch den Ver-
ein für Optimale Verkehrserschliessung von Düdingen (VOVD).
11
   Dies ist der Fall der Handelskammer Freiburg ; des Freiburgischen Verbands des Handels, des Handwerks und
der Dienstleistungen (FVHHD) ; der Association des commerçants artisans et industriels de Pérolles (ACAIP)
sowie des « Gewerbevereins Düdingen ».
12
   Es sind folgende Quartiervereine : Quartierverein Pérolles ; Association des intérêts de l’Auge ; Quartierverein
Gambach-Guintzet ; Association des Amis de Bourguillon ; Association des Intérêts du quartier du Bourg ; As-
sociation du quartier de la Neuveville ; Association pour la défense des intérêts du quartier d’Alt.
13
   Auf Anfrage des VEA und Aufnahme im Vorprüfungsbericht der RUBD.
14
   Die Stellungnahme ist der vorliegenden Botschaft beigelegt.

                                                                                                         Seite   3
Der Vernehmlassungsbericht15 kann von der Webseite der Agglomeration heruntergeladen
werden. Er wurde den Mitgliedern des Agglomerationsrats hinsichtlich der Sitzung zugestellt,
die dem AP2 gewidmet wird. Aus der Vernehmlassung gehen verschiedene Punkte hervor.
Zuerst gilt es zu unterstreichen, dass die im AP2 behandelten Themen gegenüber dem AP1
einen sensiblen Fortschritt darstellen. Es kam allerdings zu Fragen oder Kritik in Zusammen-
hang mit der Umsetzung des Programms und der Entscheidungsstruktur, weiter zur Thematik
der Siedlungsverdichtung nach innen, zum Mobilitätskonzept (öffentlicher Verkehr und moto-
risierter Individualverkehr) sowie zur Frage des Parkierens. Der Vorstand hat aufgrund dieses
Vernehmlassungsberichts Änderungen und Ergänzungen angebracht. Er ist der Ansicht, dass
den Weisungen der Bundesbehörden in diesem Rahmen eine grosse Beachtung zu schenken
ist. Er ist sich bewusst, dass die vom ARE anlässlich der Analyse des AP2 festgestellten
Schwächen in Bezug auf die Grundanforderungen in der endgültigen Fassung des Dokuments,
das dem Agglomerationsrat im Dezember vorgelegt wird, korrigiert werden müssen. Es geht
eindeutig um die Chancen, den Anspruch auf Mitfinanzierung aus dem Infrastrukturfonds
sicherzustellen.

Ergänzungen des Dokuments
Der Vorstand hebt hervor, dass das in die Vernehmlassung geschickte Dokument die Form
eines regionalen Richtplans annimmt, sowie es im Kanton Freiburg üblich ist, und demzufol-
ge einen Bericht (Erläuterungsbericht), die behördenverbindlichen Teile sowie ein umfassen-
des Kartenmaterial umfassen muss. Das Dokument wurde nun ergänzt, um den Anforderun-
gen der Bundesbehörden in Bezug auf die Agglomerationsprogramme gerecht zu werden :
    - Ein zweiter Teil (zum grössten Teil neu) wird der Umsetzung des Programms gewid-
        met. Er umfasst zudem allgemeine Projektorganisationselemente, einen Terminkalen-
        der, Massnahmenblätter in Bezug auf die Mobilität, die Siedlungsentwicklung oder die
        Landschaft. Auf jedem einzelnen Massnahmenblatt figurieren insbesondere die Pro-
        jektbeschreibung, das Realisierungsprogramm der Projekte sowie Informationen zu
        den Kosten. Die betroffenen Instanzen sowie die ihnen zur Last gelegten Finanzie-
        rungsanteile werden ebenfalls klar identifiziert.
        Eine Übersichtstabelle der Verkehrsinfrastrukturmassnahmen umfasst folgende Hin-
        weise in Bezug auf ihre Realisierungsperiode :
                       Vor 2015
                       A : von 2015 bis 2018
                       B : von 2019 bis 2022
                       C : ab 2023.
        Der Vorstand hat eine Analyse der Massnahmen vorgenommen und am 1. und
        3. Dezember 2011 die zeitlichen Prioritäten unter gleichzeitiger Berücksichtigung der
        Projektkohärenz und der finanziellen Kapazitäten der Mitgliedgemeinden der Agglo-
        meration beschlossen.
    - Ein vierter Teil (neu) ist ebenfalls für die Beurteilung des AP2 durch die Bundesämter
        bestimmt. Er vermittelt insbesondere genaue Informationen zu den Grundanforderun-
        gen, welche die Agglomerationsprogramme erfüllen müssen sowie zur qualitativen
        und quantitativen Beurteilung der im AP2 vorgesehenen konkreten Massnahmen
        (Modelldarstellung des Verkehrs, Kosten-Nutzen-Verhältnis des AP2 ganz allgemein).
So umfasst die neue Struktur des Dokuments fünf klar abgegrenzte Teile :
    - Teil A : Strategie des AP2
    - Teil B : Umsetzung des AP2
    - Teil C : Karten des AP2
    - Teil D : Beurteilungselemente des AP2 für die Bundesbehörden

15
     Er wurde den Mitgliedern des Agglomerationsrats am 9. Dezember 2011 zugestellt.

                                                                                       Seite   4
- Teil E : Deutsche Version der Massnahmenblätter und Karten des AP2.
Der erste, der zweite und der dritte Teil entsprechen den kantonalen Anforderungen in Bezug
auf die regionalen Richtpläne. Die identifizierten und blau umrandeten behördenverbindlichen
Teile auf kantonaler, regionaler oder kommunaler Ebene werden im ersten Teil behandelt. Die
behördenverbindlichen Karten und Schemen sind ebenfalls an ihrer blauen Umrandung zu
erkennen. Der zweite Teil, welcher der Umsetzung gewidmet ist, wurde sehr gründlich über-
arbeitet. Die Kohärenz zwischen der Vision, der Konzeptualisierung und der konkreten Mass-
nahmen in Bezug auf die in den Agglomerationsprogrammen behandelten Themen wurde
ebenfalls verstärkt.
Der vierte Teil (neu) umfasst die Elemente, die es den Bundesbehörden erlauben, das AP2 zu
beurteilen. Der Agglomerationsrat nimmt dieses Kapitel zur Kenntnis.
Der Vorstand weist darauf, dass das AP2 im gegenwärtigen Stand der Arbeiten noch ein ge-
mischtes Dokument darstellt, das französische und deutsche Textpassagen enthält. So sind die
behördenverbindlichen Teile systematisch in beiden Sprachen angeführt. Der noch provisori-
sche Teil F enthält die Massnahmenblätter und das Kartenmaterial betreffend die Gemeinde
Düdingen oder die Gesamtheit der Gemeinden. Der Vorstand teilt weiter mit, dass er, nach
Annahme des Dokuments durch den Agglomerationsrat und den Staatsrat, eine integrale Ver-
sion des Richtplans in Form eines Ordners in deutscher und französischer Sprache herstellen
wird.
Der Vorstand hebt ebenfalls die grosse Arbeit hervor, die in Bezug auf die Kosten der Mass-
nahmen in Zusammenarbeit mit dem Kanton und den Gemeinden verwirklicht wurde. Die im
öffentlichen Vernehmlassungsdokument vorgeschlagenen Kosten der unter A und B genann-
ten Massnahmen von 215 Millionen Franken werden vom Agglomerationsvorstand unter Be-
rücksichtigung der Finanzkapazität der zehn Mitgliedgemeinden unter die Grenze von 200
Millionen Franken herabgesenkt. Der Vorstand ruft auch in Erinnerung, dass allein der Ag-
glomerationsrat im Rahmen des ordentlichen Kostenvoranschlagsverfahrens über die Ver-
wendung dieser Beträge entscheiden kann.
Änderungen des öffentlichen Vernehmlassungsdokuments
Aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Vernehmlassung sind folgende Themen abgeändert
worden :
    - Die Thematik des Parkierens
Der Vorstand stellt fest, dass verschiedene Gemeinden das im AP2 vorgeschlagene Parkie-
rungskonzept infrage gestellt haben, weil sie es (oft) als zu restriktiv beurteilen. Die kantona-
len Amtsstellen16 teilen die Auffassung, dass dieses Konzept nicht den gesetzlichen Anforde-
rungen in diesen Bereich entspricht, und verlangen, dass mindestens diese Normen übernom-
men werden. Die Version des AP2 von Dezember 2011 wurde demzufolge überarbeitet.
    - Die Thematik des öffentlichen Verkehrs
Der Vorstand hat die kritischen Bemerkungen der kantonalen Amtsstellen17 zur Kenntnis ge-
nommen und eine Arbeitsgruppe für die Anpassung dieser Thematik eingesetzt. Die Version
des AP2 von Dezember 2011 wurde demzufolge überarbeitet.
    - Die Thematik des motorisierten Individualverkehrs
Der Vorstand nimmt die eingegangenen Bemerkungen zur Kenntnis. Die grundsätzliche Ver-
bindung zwischen den verschiedenen Verkehrsarten wurde wieder aufgenommen, wobei die
Grundlagen des Mobilitätskonzepts geklärt wurden. Auch in diesem Bereich wurde die Versi-
on des AP2 an verschiedenen Stellen entsprechend angepasst.
    - Die Thematik der Siedlungsverdichtung

16
   Gegenwärtig negative Vorprüfung des Tiefbauamts. Zudem weist die Vorprüfungssynthese der RUBD darauf-
hin, dass dieser Aspekt noch weiter zu bearbeiten ist.
17
   Gegenwärtig negative Vorprüfung des VEA. Zudem weist die Vorprüfungssynthese der RUBD daraufhin,
dass dieser Aspekt noch weiter zu bearbeiten ist.

                                                                                               Seite   5
Der Vorstand hat die hauptsächlich vom BRPA ausgehenden Anträge zur Umsetzung der
Siedlungsverdichtung zur Kenntnis genommen. Massnahmenblätter in Bezug auf die Sied-
lungsentwicklung wurden in der Dezemberversion des AP2 neu aufgenommen.

Überwiegende Meinungsverschiedenheiten
Der Vorstand hat weiter festgestellt, dass zwischen gewissen Gemeinderäten und dem Ver-
nehmlassungsdokument überwiegende Meinungsverschiedenheiten bestehen. Diese Mei-
nungsverschiedenheiten beziehen sich auf die Thematik der Ausdehnungsgrenzen der beste-
henden Siedlungen und betreffen vorwiegend folgende Sektoren:
    - Corberayes (Givisiez) ;
    - Croset (Villars-sur-Glâne) ;
    - Haut des Agges (Avry) ;
    - Grand Pré (Marly).
Der Vorstand hat diese überwiegenden Meinungsverschiedenheiten der Kommission für
Raumplanung, Mobilität und Umwelt zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Die Letztere wird
also die Gemeinderäte der betroffenen Gemeinden empfangen und ihre Vermittlungsvor-
schläge dem Agglomerationsrat anlässlich der Sitzung vom 26. Januar 2012 unterbreiten.

III. Fortsetzung der Arbeiten

Gültigerklärung durch die Begleitgruppe der Agglomeration Freiburg
Das überarbeitete AP2 wird im Dezember 2011 Gegenstand einer Gültigerklärung durch die
Begleitgruppe der Agglomeration Freiburg sein, die vom Staatsrat Herrn Georges Godel, Di-
rektor der RUBD, präsidiert wird. Der Vorstand erinnert daran, dass die Bundesbehörden eine
kantonale Gültigkeitserklärung des AP2 verlangen. Das Letztere wird in der Zeit bis zum
31. März 2012 dem Staatsrat zur materiellen Genehmigung unterbreitet. Mit einem gemein-
samen Begleitschreiben, das mit der Unterschrift des Staatsrats und des Agglomerationsvor-
stands versehen ist, wird das AP2 den Bundesbehörden am 22. Dezember 2011 offiziell zuge-
stellt.
Informationssitzung über die Anpassung des AP2 vom 21. Dezember 2011
Der Vorstand hat beschlossen, am 15. Dezember eine Informationssitzung durchzuführen, die
sich an die Mitglieder des Agglomerationsrats, der Gemeinderäte der Mitgliedgemeinden so-
wie die Verantwortlichen der technischen Gemeindedienste richtet. Bei dieser Gelegenheit
wird der Vorstand über die Anpassungen des im Oktober 2011 in die Vernehmlassung ge-
schickten Dokuments zu informieren. Er sieht auch vor, die Fragen der Mitglieder des Ag-
glomerationsrats zum Inhalt des AP2 zu beantworten.
Sitzung für die Genehmigung des AP2 vom 26. Januar 2012
Der Vorstand erinnert daran, dass die in die öffentliche Vernehmlassung geschickte Version
des AP2 am 17. November 2011 den Verantwortlichen des ARE und in Gegenwart der Auf-
tragnehmer präsentiert wurde. Bei dieser Gelegenheit haben die Vertreter des ARE der Ag-
glomeration nahegelegt, die noch bestehenden wichtigsten Schwächen des AP2 vor der Zu-
stellung des Dokuments zu korrigieren und keine neuen Elemente mehr hinzuzufügen (im
Bereich der Siedlungsausdehnung oder im Bereich der Verkehrsinfrastrukturen), da sonst die
Logik und die Kohärenz des AP2 verloren gehen könnten. Aus diesem Grunde beantragt der
Vorstand dem Agglomerationsrat, das AP2 in globaler Form zu genehmigen.

                                                                                   Seite   6
Der Vorstand bekräftigt nochmals seinen Willen, alles zu unternehmen, um den Bundesbe-
hörden ein qualitätsvolles Programm unter Einhaltung der festgesetzten Frist zuzustellen18. Er
stellt jedoch fest, dass es ausserordentlich schwierig ist, die Arbeiten des AP2 zum jetzigen
Zeitpunkt abzuschliessen und dem Agglomerationsrat unter vernünftigen Bedingungen zur
Genehmigung vorzulegen. Er informiert den Agglomerationsrat, dass hinsichtlich der Zustel-
lung des AP2 vor dem 31. Dezember 2011 an die Bundesbehörden eine Grundsatzvereinba-
rung mit dem Bundesamt für Raumentwicklung und dem Staatsrat des Kantons Freiburg zu-
stande kam: So wird die fristgerechte Überweisung unter Vorbehalt der Verabschiedung des
AP2 durch den Agglomerationsrat am 26. Januar 2012 und unter Vorbehalt der Genehmigung
durch den Staatsrat vor dem 31. März 2012 stattfinden.

IV. Antrag zuhanden des Agglomerationsrats
Der Agglomerationsvorstand hebt hervor, dass es für den Erfolg des AP2 wichtig ist, den
Empfehlungen des ARE und des Kantons nachzukommen und beantragt dem Agglomerati-
onsrat, das Agglomerationsprogramm der zweiten Generation gemäss dem beiliegenden Be-
schlussentwurf anzunehmen.
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Mit freundlichen Grüssen

                      IM NAMEN DES AGGLOMERATIONSVORSTANDS
                           DER AGGLOMERATION FREIBURG

Der Präsident :                                               Die administrative Geschäftsleiterin:

René Schneuwly                                                      Corinne Margalhan-Ferrat

18
 Eine Mitteilung des Vorstands betreffend die Agenda des AP2 ruft die Befugnisse des Agglomerationsrats im
Genehmigungsverfahren in Erinnerung.

                                                                                                       Seite   7
BEILAGE 1: BESCHLUSSENTWURF

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AGGLOMERATION DE FRIBOURG
AGGLOMERATION FREIBURG
Entwurf

          DER AGGLOMERATIONSRAT DER AGGLOMERATION FREIBURG
                                                Gestützt auf :
         das Gesetz vom 19. September 1995 über die Agglomerationen;
         die Statuten der Agglomeration Freiburg vom 1. Juni 2008 ;
         das Gesetz vom 25. September 1980 über die Gemeinden und sein Ausführungsregle-
          ment vom 28. Dezember 1981 ;
         das Raumplanungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 2008 und sein Ausführungsreg-
          lement vom 1. Dezember 2009 ;
                                         unter Berücksichtigung :
         der Botschaft Nr. 6 des Agglomerationsvorstands vom 7. Dezember 2011;
         der Stellungnahme der Kommission für Raumplanung, Mobilität und Umwelt ;
         der Stellungnahme der Finanzkommission ;
                                                 beschliesst :

                                     Erster Artikel
Der Agglomerationsrat verabschiedet das Agglomerationsprogramm der zweiten Generation
der Agglomeration Freiburg (AP2).
                                     Zweiter Artikel
1
  Das AP2 wird dem Staatsrat des Kantons Freiburg zur Genehmigung überwiesen.
2
  Es wird dem Bundesamt für Raumentwicklung zur Beurteilung überwiesen.

Freiburg, den 26. Januar 2012

                          IM NAMEN DES AGGLOMERATIONSRTATS
                                         DER
                               AGGLOMERATION FREIBURG

Der Präsident :                                                       Die Generalsekretärin :

Jean-Daniel Wicht                                                     Corinne Margalhan-Ferrat
BEILAGE 2 : ZUSAMMENFASSUNG DER STELLUNGNAHME DER RAUMPLANUNGS-,
UMWELT- UND BAUDIREKTION

                                                                   1
BEILAGE 2 : ZUSAMMENFASSUNG DER STELLUNGNAHME DER RAUMPLANUNGS-,
UMWELT- UND BAUDIREKTION

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BEILAGE 2 : ZUSAMMENFASSUNG DER STELLUNGNAHME DER RAUMPLANUNGS-,
UMWELT- UND BAUDIREKTION

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BEILAGE 3 : STELLUNGNAHME DES BUNDESAMTS FÜR RAUMENTWICKLUNG

   Schweizerische Eidgen ossenschaft                Département fédéral de l'environnement,
   Confédération suisse                             des transports, de l'énergie et de la communication DETEC
   Confederazione Svizzera
                                                    Office fédéral du développement territorial ARE
   Confederaziun sviz ra

   CH-3003 Berne, ARE odm
                                                                        i-                    QGGLo---- i
                                                                                                  fI(   30 _ "   . " ï ' -
BEILAGE 3 : STELLUNGNAHME DES BUNDESAMTS FÜR RAUMENTWICKLUNG

   N" de référence: K421-0059

   Par contre, l'analyse de l'état actuel et des tendances de développement ainsi que la présentation des
   stratégies sectorielles et des mesures qui en découlent sont encore lacunaires. Afin de pouvoir
   effectuer une évaluation sérieuse du projet d'agglomération, il est nécessaire que la partie Analyse et
   les mesures soient encore concrétisées et précisées. La logique reliant l'analyse, la vision
   d'ensemble, les stratégies sectorielles et les mesures est également à améliorer.

   Exigences de base 1 : Démarche participative

   Forces

                                                              ème
         •     L'élaboration du projet d'agglomération de 2   génération de Fribourg a été accompagnée
               d'une démarche participative impliquant le canton, les communes ainsi que la population.
         •     La mise en consultation publique est accompagnée de deux séances publiques d'information.

   Faiblesses

                                                           éme
         •     La version du projet d'agglomération de 2       génération de Fribourg mise en consultation
               publique est incomplète. Il ne contient qu'à titre iIIustratif un tableau récapitulatif de toutes les
               mesures identifiées jusqu'alors ainsi que le détail de certaines de ces mesures (fiches de
               mesures). Il n'est pas clair si le document sera complété d'ici l'envoi à la Confédération. Dans
               ce cas, les éléments complétés n'auront pas été soumis à la consultation publique.
         •     De plus, il n'est pas précisé dans le document comment les résultats de la consultation seront
                                                             ème
               intégrés dans le projet d'agglomération de 2       génération qui sera remis à la Confédération
               le 31 décembre 2011.

   Exigences de base 2 : Définition d'un organisme responsable

   Forces

         •     Avec Agglomération Fribourg, le projet d'agglomération de Fribourg dispose d'un organisme
               responsable.

   Exigences de base 3 : Analyse de l'état actuel et des tendances de développement et
   identification des forces, faiblesses, opportunités, menaces et besoins d'action

   Remarque préalable: l'exhaustivité de l'analyse des différents domaines (structure de l'urbanisation,
   système de transports, comportements de mobilité et leviers en vue de les influencer, structure de la
   trame et des nuisances environnementales) n'a pas fait l'objet d'un examen approfondi.

   Forces

         •     L'analyse fait ressortir les domaines de l'urbanisation, des modes de transport, et de
               l'environnement.
         •     De l'analyse découle une présentation des points faibles et enjeux dans les différents
               domaines (urbanisation, mobilité, paysage, environnement).

   Faiblesses

         •     Le domaine concernant la structure de l'urbanisation est lacunaire (entre autre:
               représentation des zones à bâtir actuelles et des zones à bâtir non construites, estimation des
               potentiels de densification à l'intérieur du tissu bâti).
         •     La définition des classes de desserte par les transports collectifs diffère considérablement de
               la norme présentée dans les directives pour l'examen et le cofinancement des projets
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BEILAGE 3 : STELLUNGNAHME DES BUNDESAMTS FÜR RAUMENTWICKLUNG

   N° de référence: K421-0059
                                        ème
               d'agglomération de 2        génération, ceci principalement pour la zone-centre. Cette base
               d'analyse (p.ex. tableau 4) ne permet une analyse pertinente du système de transport actuel.
         •     Le domaine concernant la mobilité est également lacunaire (entre autre : analyse partielle de
               la structure actuelle en matière de transports publics, intermodalité, transport individuel
               motorisé, mobilité douce, analyse des points faibles en matière de transports publics,
               transport individuel motorisé, mobilité douce, offre en stationnement, hypothèses qualitatives
               d'évolution des comportements de mobilité compte tenu des tendances actuelles).
         •     Pour la compréhension de l'analyse, les références cartographiques sont importantes. Dans
               ce sens, la lisibilité des cartes ainsi que la référence aux cartes dans le texte principal est à
               améliorer (indiquer dans le texte les cartes correspondantes). Les légendes sont à préciser.

   Exigences de base 4 : Développement de mesures dans tous les domaines, s'intégrant dans
   une suite logique (fil rouge) reliant vision d'ensemble, stratégies sectorielles et priorisation

   Forces

         •     La démarche intégrant les recommandations d'expert est à souligner. Ces dernières sont à
               prendre en considération de manière adéquate dans le reste de la démarche.
         •     Le projet d'agglomération contient une présentation graphique et textuelle de la vision
               d'ensemble.

   Faiblesses

         •     Les points faibles doivent être présentés de manière claire et être mieux mis en relation avec
               les mesures et leur priorisation ; la démarche choisie doit être compréhensible. Etant donné
               que le document contient uniquement à titre indicatif un tableau récapitulatif de toutes les
               mesures identifiées, il est impossible de juger de cet aspect.
                                                                                     ère
         •     Dans l'évaluation par la Confédération du projet d'agglomération 1 génération, il a été relevé
               que les sites stratégiques de développement et surfaces de densification identifiées étaient
               situés en partie de manière contre-productive en dehors des axes de transports publics
               existants. Un autre aspect était que le large dimensionnement des zones à bâtir existantes et
               l'identification de nombreux nouveaux potentiels de développent, sans priorisation en fonction
               du développement des systèmes de transports, ne favorisent pas le développement de
               l'urbanisation vers l'intérieur. De manière nuancée, de telles critiques sont également
                                                   ème
               formulées vis-à-vis du projet de 2      génération.
         •     La conception d'ensemble de la mobilité dans l'agglomération qui traite de tous les modes de
               transport n'est que partiellement compréhensible; il n'est pas encore clair comment le
               changement de répartition modale pourra être atteint (en considérant les projets TIM).
         •     Les informations concernant les mesures sont encore trop incomplètes pour pouvoir effectuer
               une appréciation du rapport entre leur coût et leur utilité. Pour les mesures importantes, des
               informations quantitatives doivent être présentées (voir chapitres 4.4.5 et 6).

   Exigences de base 5 : Description et argumentation de la priorisation des mesures

   Forces

         •     Le tableau récapitulatif de la priorisation du portefeuille de mesures mettant en parallèle les
               informations relatives au projet d'agglomération de 1ère génération, à la prise de position de
                                                               ème
               l'ARE 2009 et au projet d'agglomération de 2        génération est pertinent.

   Faiblesses

         •     Le document contient uniquement à titre indicatif un tableau récapitulatif de toutes les
               mesures identifiées jusqu'alors ainsi que le détail de certaines de ces mesures à titre
                                                                                                                   3/4

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BEILAGE 3 : STELLUNGNAHME DES BUNDESAMTS FÜR RAUMENTWICKLUNG

  N° de référence: K421-0059

              exemplaire. N'ayant pas un aperçu complet des mesures proposées, nous ne pouvons juger
              si les mesures et leurs priorités sont sur en cohérence avec la vision d'ensemble et les
              stratégies sectorielles.
        •     La manière dont est évaluée l'efficacité des mesures débouchant sur leur priorisation des
              mesures est à présenter dans le document. Selon les directives pour l'examen et le
                                                                   éme
              cofinancement des projets d'agglomération de 2           génération, une description qualitative de
              chaque mesure devra permettre d'expliquer sa pertinence et sa priorité.
        •     L'imbrication des différents niveaux n'est que partiellement compréhensible.
        •     Du point de vue formel, le document est lacunaire. Les chapitres 4.4.4 (définition du degré de
              maturité), 4.4.6 (priorisation) et 6 (opportunité, faisabilité, données quantitatives) donnent des
              indications sur cet aspect.

  Exigences de base 6 : Mise en œuvre et procédure de contrôle

  Faiblesses

  Le rapport devra encore être complété pour répondre aux exigences de base concernant la mise en
  œuvre et la procédure de contrôle. Le chapitre 3.4.6 donne des indications sur ce sujet.

  Veuillez agréer, Madame Margalhan-Ferrat, mes meilleures salutations.

  Office fédéral du développement territorial ARE

  Thomas Teichmüller
  Coordinateur de programme

  Copie à:
  ASTRA,BAV,BAFU

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